AKTUELLE BILDUNGSPOLITIK

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1 AKTUELLE BILDUNGSPOLITIK Gastkommentar des Vorsitzenden des VBE NRW zum Inkrafttreten des Schulgesetzes Udo Beckmann: Gesetz mit Fallstricken Das Schulgesetz, das am in NRW in Kraft tritt, ist ein Gesetz mit selbst gelegten Fallstricken. Es ist die Basis für eine Schulpolitik, die einen Schritt nach vorn und dann gleich wieder zwei zurückgehen will. Die im Gesetz formulierte Absicht der Landesregierung, verstärkt auf individuelle Förderung setzen und die Durchlässigkeit nach oben erhöhen zu wollen, ist zu begrüßen. Allerdings hätten auch die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden und damit den Absichtserklärungen auch die Voraussetzungen für die praktische Umsetzung folgen müssen. Dass das Gesetz beispielsweise von Hauptschullehrern verlangt, am Ende jedes Schuljahres zu überprüfen, welche Schülerinnen und Schüler zur Realschule oder zum Gymnasium wechseln könnten, ist grundsätzlich eine gute Sache. Auch der Paragraphen 10 des neuen Schulgesetzes ist in meinen Augen eine gute Sache. Dieser sieht vor, dass die Bildungsgänge so aufeinander abgestimmt werden müssen, dass auch der Wechsel in einen anspruchsvolleren Bildungsgang problemlos möglich sein muss. Leider sehen wir aber, dass genau das Gegenteil geschieht. Das Gymnasium wird durch das 9+3-Modell völlig von den anderen Schulformen abgekoppelt. Noch nicht einmal in der Erprobungsstufe ist ein problemloser Wechsel von der Hauptschule zum Gymnasium noch möglich, weil im Gymnasium das Erlernen der zweiten Fremdsprache in Klasse 6 beginnt. Schüler, die nach der 6. Klasse von der Hauptschule zum Gymnasium wechseln, werden also dort die 6. Klasse wiederholen müssen. Das kann eigentlich nicht im Sinne der Landesregierung sein, deren erklärte Absicht doch die Verkürzung der Schulzeit ist. Kürzlich haben sich der Ministerpräsident und die Schulministerin in einem persönlichen Brief an alle Lehrerinnen und Lehrer in NRW gewandt und sie um Unterstützung für diese umfassende Schulreform gebeten. Der VBE sieht in diesem Gesetz keine Basis für eine umfassende Schulform. Das ist aber nur der eine Punkt. Der zweite ist, dass es dem Wortlaut dieses Briefes folgend vor allem in der Hand der Lehrerinnen und Lehrer liegen soll, ob die Kinder in NRW mehr Chancen bekommen. Das ist mit

2 Schulgesetznovelle: Was ändert sich in der Schule? nichten so. Es wäre die vornehmste Aufgabe des Gesetzgebers gewesen, erst einmal die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Lehrerinnen und Lehrer diese Aufgabe auch wirklich erfüllen können. Das ist mit diesem Gesetz aber nicht geschehen. Die Landesregierung verhält sich vielmehr wie eine Autofirma, die dem Autofahrer Vorhaltungen macht, wenn ein Auto aufgrund von Konstruktionsfehlern Probleme erzeugt. Schulgesetznovelle: Was ändert sich in der Schule? Anette Plümpe, die Vorsitzende des Landeselternrates der Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen, hat der Mitgliederversammlung ihres Verbandes am 20. Mai 2006 eine sehr ausführliche Darstellung wichtiger Konsequenzen für die Schulpraxis aus dem 2. Schulrechtsänderungsgesetz vorgelegt. Detaillierte Informationen werden insbesondere zu den Stichworten Schulkonferenz Ordnungsmaßnahmen Arbeits- und Sozialverhalten gegeben. Der vollständige Text ist auf den Internet-Seiten der GGG NRW in der Rubrik GGG aktuell mit Datum zu finden

3 Dorothea Schäfer AO-GS: Proteste erfolgreich! Gesamtschule wird wie bisher in allen Grundschulempfehlungen für den Übergang in die Sekundarstufe I genannt Im Entwurf für eine Neufassung der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) vom März 2006 war die bisherige Formulierung für den Übergang in die weiterführenden Schulen so abgeändert worden, dass die Gesamtschule nicht mehr genannt werden sollte. Die GGG NRW hatte in ihrer Stellungnahme vom zu diesem Entwurf gefordert, dass es bei der alten Regelung bleiben solle. Alternativ hatte sie vorgeschlagen, die Formulierung aus den Vorbemerkungen zu 8 des Entwurfs in die AO-GS einzufügen, in der auf das Recht der Eltern hingewiesen wurde, ihr Kind an einer Gesamtschule anzumelden. Aufgrund einer massiven Protestwelle von allen Gesamtschulfreundinnen und -freunden ruderte das Ministerium für Schule und Weiterbildung bereits Anfang April zurück. Und tatsächlich: Der ursprüngliche Entwurf wurde noch einmal verändert. Am 22. Juni 2006 stimmte der Landtagsausschuss für Schule und Weiterbildung der AO-GS in der veränderten Fassung zu. Für den Übergang in die weiterführende Schule heißt es jetzt in 8 Abs. 3 AO-GS: Die Empfehlung für die Schulform gemäß 11 Abs. 4 Satz 1 SchulG ist Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4. Darin wird die Schulform Hauptschule, Realschule oder Gymnasium benannt, für die das Kind nach Auffassung der Grundschule geeignet ist, daneben auch die Gesamtschule.... Die Gesamtschule wird damit als mögliche Alternative zum gegliederten Schulsystem ausdrücklich genannt, so wie es die GGG NRW gefordert hatte

4 Werner Kerski Landesregierung benachteiligt Gesamtschulen Werner Kerski Landesregierung benachteiligt Gesamtschulen Die Politik der Nadelstiche der Landesregierung gegen die Gesamtschulen geht offensichtlich weiter. Das jüngste Beispiel ist die Aufteilung der Stellen für die Vertretungsreserve auf die verschiedenen Schulformen. Im Entwurf des Haushalts 2006 wird eine Vertretungsreserve eingerichtet. Das wird seit langem gefordert und ist ein richtiger Schritt, um den Unterrichtausfall an den Schulen zu verringern. Da verdient die Landesregierung Lob. Aber: Die Verteilung auf die Schulformen erfolgt nicht gleichmäßig, gleichgültig ob man sich auf die Schülerzahl oder auf die Zahl der Lehrerstellen bezieht. Die Gesamtschulen werden im Vergleich zu den anderen Schulformen grob benachteiligt. Als Vergleichsgrundlage soll eine Schule mit 1000 Schülerinnen und Schülern dienen. Das führt zu folgenden Zuweisungen für die Vertretungsreserve: Schulform GE HS RS GY Zusätzliche Stellen 0,516 1,872 0,740 1,256 Eine Begründung für diese Benachteiligung wird gar nicht erst versucht. Sie ist auch nicht möglich. Der Gründe sind klar: Die Hauptschule soll nach dem Willen der Landesregierung durch zusätzliche Stellen gestärkt und attraktiver werden. Das Gymnasium als Flagschiff des gegliederten Schulsystems wird wie immer bevorzugt. Die Interessen der Schülerinnen und Schüler an Gesamtschulen und deren Eltern sind für die Landesregierung weniger wichtig. Diese Benachteiligung ist politischer Wille. Die Folgen für die Gesamtschulen liegen auf der Hand: Dem Unterrichtsausfall wird man mit der halben Stelle auf 1000 Schüler kaum begegnen können. Die Belastung der Lehrerinnen und Lehrer an Gesamtschulen wird im Vergleich zu den anderen Schulformen durch Vertretungsunterricht in Form von Mehrarbeit noch erhöht. Was ist zu tun? Dass sich die GGG NRW zusammen mit dem Landeselternrat für eine Gleichbehandlung der Schulformen einsetzen wird, ist selbstverständlich

5 Nun reagiert die Politik leider zu selten auf Argumente, häufiger auf möglichst zahlreichen Protest. Die Gesamtschulen in NRW werden von über Schülerinnen und Schülern besucht. Diese Schülerinnen und Schüler und deren Eltern stellen eine Kraft dar, die keine Landesregierung vernachlässigen kann. Hilfreich wäre es deshalb, wenn in den Schulpflegschaften Protest geäußert wird. Dieser kann sich in der örtlichen Presse niederschlagen oder zu Gesprächen bzw. Schreiben an die Landtagsabgeordneten führen. Also: Nehmt die offensichtliche Benachteiligung nicht hin und aktiviert die Schulpflegschaften. Informiert die GGG NRW über eure Aktionen. Anhang: Berechnung der Stellenreserve je 1000 Schüler/innen Verteilung der Stellenreserve im Hauhaltsentwurf 2006 Grundschule 600 Hauptschule 500 Realschule 250 Gymnasium 500 Gesamtschule 100 Förderschule 50 Berufskolleg 100 Um diese Zahlen bewerten zu können, muss man sie in Relation zu den Zahlen der Schülerinnen und Schüler (oder der Stellen) setzen, die in den jeweiligen Schulformen unterrichtet werden. Wenn man sich auf die Schülerzahlen in der Sekundarstufe I aus der Amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2005/2006 bezieht, ergeben sich folgende Relationen: Schulform Schülerzahlen S I Schuljahr 2005/2006 Stellen aus der Vertretungsreserve Zusätzliche Stellen auf 1000 Schüler/-innen S I HS ,872 RS ,740 GY ,265 GE ,

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