1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

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1 Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld "Technologie-Initiative Molekulare Bildgebung - MoBiTech" im Rahmen der Förderprogramme Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING, "Optische Technologien" und IKT 2020 vom Mit dieser Bekanntmachung unterstützt das BMBF gemeinsame FuE-Maßnahmen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft im Bereich der Molekularen Bildgebung. Sie ist Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung und des Aktionsplans Medizintechnik. Das gemeinsame interdisziplinäre Vorgehen von Nanotechnologien, Werkstofftechnologien, Optische Technologien sowie Informations- und Kommunikationstechnologien soll einerseits den technischen Fortschritt für die Gesundheit der Menschen nutzbar machen, andererseits die starke Position Deutschlands auf dem Leitmarkt Medizintechnik sichern. 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1. 1 Zuwendungszweck Die Molekulare Bildgebung erschließt der medizinischen Bildgebung die enormen Fortschritte in der Molekular- und Zellbiologie; sie ist damit ihr wesentlicher Innovationstreiber. Neue Technologien für die Molekulare Bildgebung bieten der im Weltmarkt gut positionierten deutschen Medizintechnik- und Diagnostikabranche aussichtsreiche Chancen, um patientenfreundliche, wirtschaftliche und profitable Produkte und Dienstleistungen weltweit zu vermarkten. Durch strategische Partnerschaften sollen die Märkte der Zukunft mit gestaltet und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen am Standort Deutschland gestärkt werden. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Initiative in Deutschland sind aufgrund der hervorragenden Infrastruktur zur technologischen Entwicklung der Molekularen Bildgebung besonders gut erfüllt. Die Umsetzung im klinischen Umfeld wie auch in der Arzneimittelentwicklung wird nur durch das intensive Zusammenwirken unterschiedlicher Medizintechnologien (bildgebende Diagnostika, bildgebende Medizingeräte und geeignete Softwaresysteme) gelingen können. Die besondere Herausforderung bei der Molekularen Bildgebung besteht somit einerseits in der frühzeitigen Verzahnung der unterschiedlichen Technologien, andererseits in einer engen Kooperation der industriellen Akteure aus den Branchen Biotechnologie, Pharma, Medizintechnik und Software. Nur so ist das hohe wissenschaftliche wie wirtschaftliche Risiko insbesondere auf dem Gebiet der bildgebenden Diagnostika zu minimieren. In Erweiterung der klinisch ausgerichteten Aktivitäten im Rahmen der Fördermaßnahme Molekulare Bildgebung in der Medizin MoBiMed ist es Ziel dieser Initiative, durch konzertierte FuE-Aktivitäten von Unternehmen am Standort Deutschland die Technologieführerschaft in der Molekularen Bildgebung aufzubauen und die Industrialisierung dieser Medizintechnologie voranzutreiben. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt daher, auf der Grundlage der Förderprogramme Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING, Opti- 1

2 sche Technologien und IKT 2020 sowie der Nano-Initiative - Aktionsplan 2010 industriegeführte FuE-Projekte zum Thema Technologie-Initiative Molekulare Bildgebung - Mo- BiTech zu fördern. 1.2 Rechtsgrundlage Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2. Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen industriegeführter vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die die Umsetzung von Technologien zur Molekularen Bildgebung in marktfähige Produkte und Dienstleistungen vorantreiben. Der Bezug zur Molekularen Bildgebung wird im Sinne dieser Bekanntmachung als gegeben angesehen, wenn innovative Sonden (Kontrastmittel, Tracer oder signalgebende biomolekulare Marker), die vorzugsweise unter Einsatz von Methoden der Molekular- und Zellbiologie realisiert werden, eine auf molekularer oder zellulärer Ebene spezifische, funktionelle Bildgebung vorrangig in vivo ermöglichen. Die Umsetzung und breite Nutzung der Molekularen Bildgebung erfordert Innovationen auf den drei zentralen Themenfeldern Sonden, Medizingeräte sowie Softwaresysteme für die Bildgebende Diagnostik (vorrangig in vivo) sowie angrenzende Felder wie beispielsweise die Arzneistoffentwicklung. Aus technologischer wie aus wirtschaftlicher Sicht bildet das Themenfeld bildgebende Sonden den maßgeblichen Flaschenhals zur Umsetzung der Molekularen Bildgebung; die Verbünde sind daher gehalten, diesbezüglich ein tragfähiges Konzept vorzulegen. 2.1 Themenfelder Zur Realisierung dieser Innovationen können sich die geförderten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen auf verschiedene technologische Problemstellungen beziehen wie beispielsweise: Bildgebende Diagnostika - Erforschung von Sonden zum Screening, zur Charakterisierung von Krankheitsbildern, zur Stadienbestimmung, zur Therapieplanung, zur Therapiekontrolle oder für den intraoperativen Einsatz - Erforschung universell einsetzbarer Sonden zur Diagnose krankheitsübergreifenden pathogener Mechanismen - Erforschung von Sonden zur OP-nahen Schnelldiagnostik - Erforschung neuer zielspezifischer Liganden oder intelligenter Strategien zu deren Kopplung mit signalgebenden Einheiten 2

3 - Erforschung von zielspezifischen Liganden oder Sonden für die integrierte molekulare invivo- und in-vitro-diagnostik - Erforschung von Liganden, Effektormolekülen oder Sonden für die kombinierte molekulare in-vivo-diagnostik und Therapie - Erforschung kostengünstiger und GMP-konformer Verfahren zur upscale-fähigen Herstellung von Liganden, Signalgebenden Einheiten, Sonden, Trägersystemen oder Theranostika - Begleitende präklinische bzw. klinische Forschung bis max. zur klinischen Phase II. Bildgebende Medizingeräte - Erforschung von Methoden zur Systemintegration von Gerätetechnik und Diagnostikum in frühem Entwicklungsstadium - Erforschung multimodaler oder hybrider bildgebender Systeme für die prä-operative, intra-operative bzw. in-vitro Diagnostik oder die Therapiekontrolle - Erforschung von Verfahren oder Systemen für eine reproduzierbar quantitative Bildgebung oder zur Erhöhung der Sensitivität bei klinisch akzeptablen Messzeiten - Erforschung von Verfahren und Systemen zur funktionellen Bildgebung anhand biogener Sonden oder spektroskopischer Verfahren - Erforschung von Systemen zur OP-nahen Schnelldiagnostik - Erforschung neuartiger bildgebender Verfahren für etablierte oder neuartige Sonden Softwaresysteme - Erforschung von Methoden zur Computer-unterstützten Detektion und Vermessung von Zielstrukturen - Software-Systeme zur Quantifizierung von Daten der Molekularen Bildgebung unter Berücksichtigung einer Fehlerbewertung des Messprozesses und einer patientenindividuellen Einschätzung der sich daraus ergebenden klinischen Folgerungen für Diagnostik und Therapie - Software-Systeme zur biophysikalischen Modellierung von Messprozessen der Molekularen Bildgebung als Grundlage für Diagnose, Therapie-Auswahl und Therapie-Monitoring - Etablierung wissensbasierter und datenbankgestützter Entscheidungsunterstützungssysteme für die prä- und intraoperative Diagnostik mittels Auswertung molekularer Bilddaten - Erforschung neuer Techniken und Beiträge zu Software-Plattformen der Multimodalen medizinischen Bilddaten-Fusion und -Analyse mit erkennbarem Mehrwert für bestehende Therapiesysteme unter Berücksichtigung etablierter Modalitäten - Software-Systeme zur bildgestützten Therapiesteuerung z.b. bei der Applikation spezifischer Medikamente, dem Einsatz von Strahlung oder bei chirurgischen Eingriffen - Software-Plattformen, Verfahren und Protokolle zur effektiven Entwicklung, Evaluierung und zum Austausch von Algorithmen für prä-klinisch oder klinisch einsetzbare Werkzeuge sowie zum Austausch von hochqualitativen Bilddaten, nach Möglichkeit mit Aussicht auf Standardisierbarkeit für die Klinik sowie klinische Studien Molekulare Bildgebung für die Arzneistoffentwicklung - Erforschung multimodaler Sonden - Erforschung von Verfahren zur Kopplung von Sonden an therapeutische Wirkstoffe mit definierter Aktivät am Zielort. - Erarbeitung dedizierter bildgebender Geräte oder automatisierter Verfahren zur bildgestützten Begleitung präklinischer oder klinischer Studien 3

4 - Etablierung von Plattformen zur Integration von Systemen zur In-vitro- und In-vivo- Diagnostik - Erarbeitung von Enabling Systemen zur automatisierten Auswertung von mit Techniken der Molekularen Bildgebung gewonnenen Daten in der Arzneistoffentwicklung Die Auflistung der Anwendungen wie der technologischen Fragestellungen ist beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen. Es können ebenso auch andere Anwendungen und technologische Problemstellungen gefördert werden, solange die Zuordnung zur Molekularen Bildgebung gegeben ist. 2.2 Projektstrukturen und -endpunkte Förderfähig sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten außerhalb des wettbewerblichen Bereichs, die durch einen hohen Gesamtaufwand und ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind. Entsprechend der strategischen Ausrichtung der Bekanntmachung sollten sich die FuE-Vorhaben in jedem Fall umsetzungsrelevante Endpunkte zum Ziel setzen. Beispiele hierfür sind: Bildgebende Sonden - Erfolgreicher Nachweis der Liganden- oder Sondenherstellung unter GMP-konformen Bedingungen - Erfolgreicher Proof of Concept in-vitro - Erfolgreicher Proof-of-Concept im Tier bzw. im Menschen - Erfolgreicher Abschluss der vorklinischen Entwicklung (Tox, Stabilität, Galenik) - Erfolgreicher Proof-of-Mechanism - Erfolgreicher Abschluss der klinischen Phase I oder Phase II Bildgebende Medizingeräte und Softwaresysteme - Erfolgreiche Realisierung eines präklinischen Demonstrators bzw. Prototyps - Erfolgreiche Realisierung eines klinischen Laboraufbaus bzw. Demonstrators - Erfolgreicher Proof-of-Concept am Tier bzw. am Menschen - Erfolgreicher Clinical Proof-of-Mechanism 2.3 Innovationsbegleitende Maßnahmen Im Rahmen der Fördermaßnahme "Technologie-Initiative Molekulare Bildgebung" ist zudem geplant, die industriellen FuE Aktivitäten mit der akademisch-klinischen Grundlagenforschung auf diesem Gebiet gezielt zu verzahnen sowie die Überwindung nichttechnischer Innovationsbarrieren zu berücksichtigen. Dazu gehören u. a. Themen der Zulassung, Marktzugang und Kostenübernahme durch das Gesundheitssystem. Hierzu ist begleitend zu den industriellen Verbundprojekten die Durchführung eines Begleitprojekts vorgesehen, das übergeordnete medizinische und marktspezifische Aspekte bearbeiten soll. Das Begleitprojekt wird zu einem späteren Zeitpunkt etabliert und ist nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. 4

5 3. Zuwendungsempfänger Die Förderung zielt auf industriegeführte Verbundprojekte der Forschung und Entwicklung zu Produkten und/oder Verfahren ab. Die Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland). Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sollen im Rahmen eines Verbundprojekts vorzugsweise durch Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einbezogen werden. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich vorzugsweise durch F&E- Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch 7.4). 4. Zuwendungsvoraussetzungen Gefördert werden grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind. Es werden mit Ausnahme der nachstehenden Regelung nur Verbundprojekte berücksichtigt. Eine weitergehende Förderung von Einzelvorhaben ist nicht beabsichtigt. Abseits von Verbundprojekten können kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) sogenannte Transfer-Vorhaben zum Themenfeld Bildgebende Diagnostika mit einer Laufzeit von in der Regel zwei Jahren beantragen. Diese Vorhaben sollen insbesondere unter Einbeziehung des geistigen Eigentums von Universitäten und außeruniversitären Einrichtungen geeignet sein, den Prozess der Neugründung oder Konsolidierung oder des Wachstums dieses Unternehmens auf dem Gebiet der Bildgebenden Diagnostika zu flankieren. Sie sollen in der Regel als Einzelvorhaben bearbeitet werden und vorzugsweise im Rahmen einer Anschlussförderung in Verbundprojekte münden. Die Einreichung von Transfer-Vorhaben ist beginnend mit der 1. Ausschreibungsrunde (s. 7.2) im halbjährigen Turnus vorgesehen. Nähere Auskünfte erteilt der beauftragte Projektträger. An einem Verbund müssen mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt sein. Verbünde sollten in der Regel nicht aus mehr als fünf Verbundpartnern bestehen. Die Projektkonsortien müssen zudem mindestens die zentralen Glieder der Wertschöpfungskette einbeziehen. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung von KMUs werden bevorzugt behandelt. Letzteres gilt insbesondere, wenn die Mitwirkung der beteiligten KMUs zum Zwecke des Aufbaus eines geeigneten Schutzrechtsportfolios, des Auf- oder Ausbaus produktiver Kapazitäten oder zur Schaffung oder Konsolidierung eines eigenständigen Marktzugangs erfolgt. Die Beteiligung von Anwendern ist ausdrücklich erwünscht. Antragsteller sollen sich auch im eigenen Interesse im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm ( vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten 5

6 aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Diesbezügliche Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt Vordruck 0110 ( entnommen werden. 5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Fördermaßnahme Technologie-Initiative Molekulare Bildgebun beginnt mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger und läuft über sechs Jahre. Sie umfasst zwei Förderphasen von jeweils drei Jahren. Jede Förderphase umfasst zwei Ausschreibungsrunden. Es ist beabsichtigt, vor Ablauf der ersten Förderphase eine Zwischenbewertung vorzunehmen, deren Ergebnisse in die Gestaltung der zweiten Förderphase einfließen. An BMBF-Fördermitteln sind für die gesamte Fördermaßnahme insgesamt 150 Mio. Euro eingeplant. Forschungs- und Entwicklungsverbünde können zunächst mit einer Laufzeit von in der Regel drei Jahren gefördert werden. Vorhaben, die maßgeblich FuE-Aktivitäten adressieren, zu deren Verwertung die Zulassung gemäß Arzneimittelgesetz erforderlich ist, können mit Einreichung der Projektskizze (s. 7.2) eine Anschlussförderung von bis zu zwei Jahren beantragen. Bewilligten Verbünden der ersten Förderphase steht grundsätzlich die Teilnahme an der zweiten Förderphase in Form eines Anschlussprojekts gemäß dem regulären Förderverfahren (s. 7.) offen. Die Bekanntmachung zur zweiten Förderphase erfolgt durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung der Unternehmen - grundsätzlich mindestens 50% - erwartet. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote wird den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE- Beihilfen berücksichtigen. Dieser erlaubt unter bestimmten Bedingungen eine etwas geringere Eigenbeteiligung für KMU. FuE-Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Umsatz unter 100 Mio. oder unter 1000 Beschäftigten, die innerhalb eines Verbundprojekts mit einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung durch mindestens einen FuE-Unterauftrag in einem signifikanten Umfang insbesondere zum Zwecke des Aufbaus oder der Übertragung eines geeigneten Schutzrechts-Portfolios kooperieren, können über die übliche Bonusregelung hinaus einen Kooperationsbonus von 10% beantragen. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% gefördert werden 6

7 können. Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Aufgrund der Umsetzungsorientierung der geplanten FuE-Förderung wird daher eine durchschnittliche Eigenbeteiligung der Verbundpartner von mindestens 50% an den Gesamtkosten/- ausgaben eines Verbundprojekts angestrebt. 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98). 7. Verfahren 7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen Die Projektskizzen sind einzureichen beim vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Projektträger: VDI Technologiezentrum GmbH PT Nanotechnologien Graf-Recke-Straße Düsseldorf Ansprechpartner: Dr. Oliver Bujok Tel.: / Fax: / Bujok@vdi.de Für die Bearbeitung der Skizzen und Anträge und für weitere Beratungen zu dieser Fördermaßnahme werden zusätzlich die folgenden Projektträger des BMBF einbezogen:. Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.v. (DLR) Projektträger im DLR Softwaresysteme und Wissenstechnologien Rutherfordstraße Berlin Ansprechpartner: Marius van der Meer Tel.:

8 Fax: VDI-Technologiezentrum GmbH PT Optische Technologien Graf-Recke-Straße Düsseldorf Ansprechpartner: Prof. Dr. H.-J. Schwarzmaier Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Das VDI Technologiezentrum ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung Zur Erstellung von Projektskizzen ist in jedem Fall der Vordruck zu verwenden, der unter oder beim Projektträger VDI Technologiezentrum abgerufen werden kann. 7.2 Vorlage von Projektskizzen Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst bei dem zuständigen Projektträger für die 1. Auswahlrunde bis spätestens zum und 2. Auswahlrunde bis spätestens zum Projektskizzen vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 20 DIN A4-Seiten (incl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger ein. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einzureichen. Diese Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten: 1. Ziele - Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlages - Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele, angestrebte Innovationen - Projektkonsortium: Projektkoordinator, Verteilung der Rollen, Abbildung der Wertschöpfungskette 2. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten - Stand von Wissenschaft und Technik - Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter) - einschlägige Vorarbeiten der Verbundpartner 8

9 3. Arbeitsplan Ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner (ggf. incl. Unterauftragnehmer), einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze. 4. Verwertungsplan Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner, Darstellung eines geeigneten Schutzrechtskonzepts, Investitionsentscheidungen, Modell des klinischen Nutzens) 5. Netzplan (Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Verwertungsentscheidungen, aufgetragen über der Zeit) 6. Finanzierungsplan (überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner) Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, s. unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI Technologiezentrum (s.o.) Kontakt aufzunehmen. 7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet: - Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung - Wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes - Risiken und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes - Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung - Klinische Relevanz und gesundheitsökonomische Bedeutung inkl. Mehrwert für die medizinische Versorgung - Qualität des Projektkonsortiums, Ausmaß der Abdeckung der Technologie- und Wertschöpfungskette, - Einbeziehung von KMUs inkl. Darstellung eines geeigneten Schutzrechtskonzepts - Ausmaß von geplanten Investitionsentscheidungen insbesondere bei KMUs - Gegebenenfalls Eigenverpflichtung von Großunternehmen zur Einbeziehung von KMUs am Standort im Rahmen eines konkreten Umsetzungsszenarios Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Über die vorgelegten Förderan- 9

10 träge wird nach abschließender Prüfung entschieden. Zur Erstellung förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen ( Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu 44 BHO sowie 48 bis 49a VwVfG, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind. BMBF und Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen. Interessenten können aus Gründen wirtschaftlicher Konkurrenz dem federführenden Projektträger bei Einreichung der Vorhabenbeschreibung erklären, welche Unternehmen der direkten Konkurrenz nicht mit Experten an der Beratung ihrer Projektvorschläge beteiligt werden sollen. 7.4 Besondere Hinweise für Fachhochschulen Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit für eine zusätzliche Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe Neue Technologien beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeiten werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie die Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen etc.) erhalten Sie beim BMBF Fachreferat 515 Forschung an Fachhochschulen Heinemannstr. 2, Bonn, Tel.: oder auf der Homepage des BMBF unter 8. Inkrafttreten Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bonn, den Bundesministerium für Bildung und Forschung Im Auftrag Liane Horst Dr. Frank Schlie-Roosen Dr. Rainer Jansen 10

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