Bundesministerium für Bildung und Forschung. Bekanntmachung

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1 Seite 1 von 5 Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinien zur Förderung von Aktivitäten im Rahmen des Deutsch-Türkischen Jahres der Forschung, Bildung und Innovation Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Vom 5. September 2013 Auf Grund der stark wachsenden Wirtschaft und der Erfolge in Wissenschaft und Forschung entwickelt sich die Türkei zu einem immer interessanteren Partner für deutsche und europäische Wissenschaftler feiern die deutsch-türkischen Wissenschaftsbeziehungen ihr 30-jähriges Jubiläum. Nicht zuletzt wegen der großen Zahl der in Deutschland lebenden Menschen mit türkischen Wurzeln sowie der Integrationspolitik der Europäischen Union haben Deutschland und die Türkei eine besondere Beziehung und ein hohes Kooperationspotenzial. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Prof. Dr. Johanna Wanka, und der türkische Minister für Wissenschaft, Industrie und Technologie, Herr Nihat Ergün, haben verabredet, ein Deutsch-Türkisches Jahr der Forschung, Bildung und Innovation auszurichten. Die Durchführung dieses gemeinsamen Jahres bietet einen Rahmen, um den bilateralen Aktivitäten zwischen Deutschland und der Türkei eine noch höhere Sichtbarkeit zu verleihen. Gleichzeitig können im Hinblick auf eine nachhaltige Weiterentwicklung der Kooperation wichtige Impulse gesetzt werden. Zu den Zielgruppen des Deutsch-Türkischen Jahres der Forschung, Bildung und Innovation gehören Entscheidungsträger in Politik, Forschungseinrichtungen, Förder- und Mittlerorganisationen, forschungsstarke Unternehmen, Bildungseinrichtungen und -anbieter, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studierende, Auszubildende, Interessensgruppen (Verbände etc.), Medien sowie die interessierte Öffentlichkeit. Besonders gefördert werden soll die Zusammenarbeit des Nachwuchses in Wissenschaft und Forschung beider Länder (Studierende, Auszubildende, junge Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler und Gründerinnen/Gründer). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert öffentlichkeitswirksame Aktivitäten, die im Laufe des Wissenschaftsjahres stattfinden und einen spezifischen Beitrag zu folgenden Zielen des gemeinsamen Jahres der Forschung, Bildung und Innovation leisten: Die Vielfalt und Exzellenz der deutsch-türkischen Initiativen und Maßnahmen in Forschung, Bildung und Innovation sollen sichtbarer gemacht werden. Neue Partnerschaften zwischen deutschen und türkischen Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Bildungsanbietern sollen initiiert werden. Das Innovationspotenzial deutsch-türkischer Kooperationen soll stärker genutzt werden, u. a. durch Unterstützung und Bewerbung deutsch-türkischer Innovationsnetzwerke. Der wechselseitige Bekanntheitsgrad der Innovationsstandorte Deutschland und Türkei soll bei den Akteuren der angewandten Forschung, bei forschungsstarken Unternehmen sowie bei FuE-relevanten Investoren beider Länder verbessert werden. Beim Nachwuchs, insbesondere bei Studierenden, Auszubildenden sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern beider Länder soll für die Zusammenarbeit mit dem Partnerland geworben werden. Darüber hinaus sollen Aktivitäten unterstützt werden, die das Interesse von Jugendlichen für akademische Ausbildungsrichtungen wecken, die für die deutsch-türkische Forschungs- und Technologiekooperation relevant sind. Zeitnah zur vorliegenden veröffentlicht der Türkische Wissenschafts- und Technologieforschungsrat (TÜBITAK) eine entsprechende in der Türkei. 1.2 Rechtsgrundlage Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Seite 2 von 5 2 Gegenstand der Förderung Für die Initiierung und den Ausbau von Kooperationen sowie die Steigerung der bilateralen Erfolge fördert das BMBF im Rahmen des Deutsch-Türkischen Jahres der Forschung, Bildung und Innovation öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, die in besonderer Weise zu oben genannten Zielen beitragen. Dazu können zählen: Veranstaltungen (z. B. an ein Fachpublikum gerichtete Workshops, öffentliche Präsentationen/Informationsveranstaltungen, Delegationsreisen, Ausstellungen, Hochschul- oder Innovationsforen etc.), spezielle Werbemaßnahmen wie z. B. Roadshows und Wanderausstellungen, forschungs-, bildungs- und innovationsrelevante Angebote im Multimedia-Bereich (z. B. mobil nutzbare Technologien, digitale Dienste und Medien, soziale Netzwerke). Die Veranstaltungen können in der Türkei, in Deutschland oder in beiden Ländern stattfinden und sollten ein möglichst großes Fachpublikum erreichen und besondere Sichtbarkeit erzielen. Es werden Anträge berücksichtigt, die in Zusammenarbeit zwischen deutschen und türkischen Einrichtungen geplant und umgesetzt werden und die den Schwerpunkten der deutsch-türkischen Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit und den folgenden thematischen Schwerpunkten des Deutsch-Türkischen Wissenschaftsjahres zuzuordnen sind: Schlüsseltechnologien (z. B. IKT, Produktionstechnologien, Nanotechnologie, chemische und physikalische Technologien, Mobilität, Transport, Logistik, Gesundheitsforschung inkl. Biotechnologie). Globaler Wandel (z. B. Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Nahrung und Landwirtschaft, Umwelttechnologien, Klimawandel, Klimaschutz, Abwassermanagement). Geistes- und Sozialwissenschaften für gesellschaftliche Herausforderungen (z. B. Demografie, Brain Circulation, Diversität, Migration). Die folgenden Querschnittsbereiche sollten besondere Beachtung finden: Die Schnittstelle von Forschung zu Industrie und Wirtschaft. Die Aus- und Weiterbildung in Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung. Die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. 3 Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger können deutsche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein sowie in Deutschland ansässige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 1 und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. 4 Zuwendungsvoraussetzungen Im Fall von gemeinsamen deutsch-türkischen Initiativen muss der Koordinator aus Deutschland stammen. 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Antragsberechtigte deutsche Einrichtungen können in der Regel mit bis zu Euro (inkl. 20 % Projektpauschale für Hochschulen) für die Dauer von 14 Monaten gefördert werden. 1 Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23) Quelle: und

3 Seite 3 von 5 Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE 2 - Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor: a) Reisekosten deutscher Expertinnen/Experten in die Türkei. b) Reisekosten türkischer Expertinnen/Experten nach Deutschland. c) Veranstaltungskosten in Deutschland und/oder in der Türkei (z. B. Transfer, Miete von Geräten, Bewirtung, Anmietung von Räumlichkeiten, Unterbringung von Gästen). Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der (ausländischen) Gäste. d) Transferkosten für Expertinnen und Experten innerhalb Deutschlands und der Türkei (z. B. im Rahmen einer Veranstaltung). e) Kosten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Poster, Publikationen) in Verbindung mit den geplanten Aktivitäten. f) Personalkosten/-ausgaben: Vorhabenbezogene Kosten/Ausgaben für studentisches, administratives und/oder wissenschaftliches Personal können bezuschusst werden. g) Projektpauschale in Höhe von 20 % für Hochschulen und Universitätskliniken (vgl. FAQ zur Projektpauschale: Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung, wie Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation, Labor- und EDV-Ausstattung. Die beantragten Maßnahmen müssen schwerpunktmäßig während der Laufzeit des Deutsch-Türkischen Wissenschaftsjahres stattfinden. Gegebenenfalls sind zweckmäßige vor- und nachbereitende Aktivitäten möglich. 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98) sein. Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sein. 7 Verfahren 7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit beauftragt: Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.v. (DLR) Internationales Büro Heinrich-Konen-Straße Bonn Internet: Fachliche Ansprechpartner: Nadia Meyer Telefon: nadia.meyer@dlr.de Dr. Oliver Dilly Telefon: oliver.dilly@dlr.de Ansprechpartnerin Wissenschaftsjahre: Alla Nevshupa Telefon: alla.nevshupa@dlr.de Administrative Ansprechpartnerin: Dagmar Heine-Beyer Telefon: dagmar.heine-beyer@dlr.de Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich. 2 FuE = Forschung und Entwicklung

4 Seite 4 von Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren Das Verfahren ist zweistufig Vorlage und Auswahl von Projektskizzen Die Ausschreibung ist vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel bis zum 30. April 2014 offen. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst aussagefähige Projektskizzen vorzulegen. Diese sind bis zu folgenden Stichtagen einzureichen: Erster Stichtag: 31. Oktober 2013 (frühestmögliche Förderung ab März 2014) Zweiter Stichtag: 30. April 2014 (frühestmögliche Förderung ab September 2014) Die Projektskizzen sind in deutscher Sprache über das elektronische Skizzentool PT-Outline ( ptoutline/application/wjtur2014) einzureichen. Die Vorlagefrist ist keine Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden: Part A) Diese Felder sind fester Bestandteil jeder und werden über ein vorgegebenes Web-Formular erfasst. A.I A.II Angaben für administrative Zwecke Finanzübersicht Part B) Eine individuelle, auf die Förderbekanntmachung abgestimmte Projektbeschreibung mit folgender Gliederung: B.I Zusammenfassung der geplanten Aktivität B.II Erläuterung der zu erreichenden Ziele (inklusive Zielgruppe, Teilnehmerkreis), der adressierten Themen und Hauptaktivitäten B.III B.IV Bezug zu den Schwerpunkten des Deutsch-Türkischen Jahres der Forschung, Bildung und Innovation Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen B.V Mittel- und langfristige Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen im Sinne der Ziele der (inklusive Mehrwert der Kommunikation von Forschung, Bildung und Innovation für Zielgruppen) B.VI Begründung für die im elektronischen Antrag beantragten Finanzmittel; Angaben zum geplanten Einsatz eigener Mittel. Die Projektbeschreibung (Part B) kann als Dokument (pdf-dokument) in PT-Outline hochgeladen werden. Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Prüfung des Projekts. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aussagen enthalten. Die Beschreibung sollte 10 Seiten nicht überschreiten. Eine unterschriebene Version der Projektskizze (erstellt als pdf-dokument aus PT-Outline heraus) ist dem Internationalen Büro unverzüglich zuzusenden. Adresse: Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.v. (DLR) Internationales Büro Heinrich-Konen-Straße Bonn Die eingegangenen Projektskizzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet: Übereinstimmung mit den unter Kapitel 1 und 2 vorgegebenen Zielen, inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen. Qualität und Originalität des Ansatzes. Deutlicher Beitrag zur Bewerbung und Intensivierung der deutsch-türkischen Zusammenarbeit in Forschung, Bildung und Innovation. Mehrwert der Maßnahme in Bezug auf Kommunikation von Forschung, Bildung und Innovation an relevante Zielgruppen. Zeitlicher Rahmen (Laufzeit maximal 14 Monate und Beginn innerhalb des Deutsch-Türkischen Jahres der Forschung, Bildung und Innovation). Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner. Bisherige Erfahrungen in der Kooperation mit der Türkei. Einbindung und Förderung von Studierenden, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern bzw. Auszubildenden. Folgeaktivitäten und Erfolgsaussichten, Anbahnung neuer Partnerschaften.

5 Seite 5 von 5 Sichtbarkeit/Öffentlichkeitswirksamkeit/aktive Medienarbeit im Kontext des Deutsch-Türkischen Jahres der Forschung, Bildung und Innovation. Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze. Nach Aufforderung ist der Vollantrag innerhalb von vier Wochen vorzulegen Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren In der zweiten Verfahrensstufe werden bei positiv bewerteten Projektskizzen die einreichenden Institutionen aufgefordert, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems easy des BMBF zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen werden. Dem förmlichen Antrag ist zwingend eine Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache gemäß den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis bzw. Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis beizufügen. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu 44 BHO sowie die 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind. 8 Inkrafttreten Diese tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bonn, den 5. September 2013 Bundesministerium für Bildung und Forschung Im Auftrag Webers

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