Wohnen. mit. Assistenzdiensten
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- Jacob Kerner
- vor 7 Jahren
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1 Stiftung Uetendorfberg Wohnen mit Assistenzdiensten
2 Wohnformen - Wohnangebote Die männliche Schreibweise gilt auch für Frauen. Für Eltern, für Beistände und Vormundschaft wird der Ausdruck Zuweisende Stelle verwendet. In betreuten Wohngruppen bieten wir jugendlichen und erwachsenen Behinderten, die eine Ausbildung absolvieren oder einer geregelten Arbeit nachgehen und im lebenspraktischen Bereich einer ständigen Betreuung sowie allenfalls Unterstützung in der Grundpflege bedürfen, Lebensraum an. Im offenen Heim (begleiteten Wohngemeinschaften) bieten wir jugendlichen und erwachsenen Behinderten, die eine Ausbildung absolvieren oder einer geregelten Arbeit nachgehen und im Lebenspraktischen so selbständig sind, dass sie nicht dauernd betreut werden müssen, Unterstützung und Hilfe für eine sinnvolle Lebensgestaltung an. Auf der Pflegeabteilung bieten wir pflegebedürftigen Heimbewohner adäquate, ihren Bedürfnissen gerechte Dienstleistungen an. Im Weitern ist die Pflegeabteilung auch Anlaufstelle für alle Heimbewohner der Institution. Wir bieten jugendlichen und erwachsenen Behinderten, die eine Ausbildung absolvieren oder einer geregelten Arbeit nachgehen, allein oder mit anderen zusammen einen Haushalt führen wollen und das Leben ohne direkte Anleitung sinnvoll gestalten und bewältigen können, Wohnen mit Assistenzdiensten an. Inhaltsverzeichnis 1. Wohnen mit Assistenzdiensten Leistungskatalog Vertrag Bilder vom Wohnhaus Seite 2 von 10
3 1. Wohnen mit Assistenzdiensten Grundsätzliches Das Angebot Wohnen mit Assistenzdiensten wird als Außenstation der Stiftung Uetendorfberg geführt und befindet sich in einem Mehrfamilienhaus im Zentrum von Uetendorf, in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs. Für diese Wohnform gilt das Leitbild und die Grundhaltung der Stiftung Uetendorfberg. Wohnen mit Assistenzdiensten ist für jugendliche und erwachsenen behinderte Menschen, die eine Ausbildung absolvieren oder einer geregelten Arbeit nachgehen, alleine oder mit anderen zusammen einen Haushalt führen wollen und das Leben ohne direkte Anleitung sinnvoll gestalten und bewältigen können. Die Bewohner führen ein recht selbstbestimmtes und unabhängiges Leben. Assistenz in den verschiedenen Bereichen Die Betreuung, Förderung und Unterstützung richtet sich ausschließlich nach den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen bzw. der Gruppe mit dem Ziel, nur soweit und solange nötig Hilfe anzubieten oder Einfluss zu nehmen. Bei Krankheit und in außerordentlichen Situationen ist die Nothilfe durch die Stiftung Uetendorfberg sichergestellt. Formen der Zusammenarbeit Grundsatz: Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe an. Standortgespräche In regelmäßigen Abständen werden Standortgespräche mit den gesetzlichen Vertretern, der IV, dem Betreuten und der Bezugsperson der Stiftung Uetendorfberg durchgeführt. So wird die Wohnsituation überprüft und allenfalls angepasst. Besprechungen: Der Bewohner trifft sich regelmäßig zu Besprechungen mit der persönlichen Bezugsperson der Stiftung Uetendorfberg. Die Inhalte der Besprechungen sind individuell und betreffen die verschiedenen Bereiche: Wohnen, Arbeit/Tagesablauf, Freizeit, Wäsche, Medizinisches/ Körperpflege, Essen, Kontakte, Finanzielles usw. Gemeinsam werden Kurz- und Langzeitziele besprochen und schriftlich festgehalten. Diese wiederum werden in den Standortgesprächen überprüft und angepasst. Es werden gezielt spezifische Themen behandelt, es soll aber auch immer viel Raum bleiben für informellen Austausch und gemütliches Beisammensein. Aufteilung der Kompetenzbereiche In der Zusammenarbeit mit Eltern, gesetzlichen Vertretern, Behörden, Arbeitgebern, IV- Stellen, nahen Bezugspersonen von öffentlichen und sozialen Organisationen und dem zuständigen Betreuer der Stiftung Uetendorfberg werden die Kompetenzbereiche individuell aufgeteilt. Wir wünschen uns einen lebendigen und offenen Austausch, um eine möglichst gute Eingliederung in die Gesellschaft für den Behinderten zu erreichen. Seite 3 von 10
4 Planung und Gestaltung der folgenden Bereiche Wohnen: Die Wohnungen sind an der Dorfstrasse 1 in Uetendorf. Das Haus gehört der Stiftung Uetendorfberg. Für die Räumlichkeiten gilt die allgemeine Hausordnung. Die Räume werden durch die Bewohner selber und auf eigene Rechnung eingerichtet. Nach Bedarf kann von der Stiftung Uetendorfberg gegen Entgelt Mobiliar gemietet werden. Zur zweckmäßigen Einrichtung und gemütlichen Gestaltung der Räume in der Wohnung steht der Betreuer auf Wunsch beratend zur Seite. Arbeit/Tagesablauf: Die Bewohner gehen einer regelmäßigen Arbeit außerhalb der Wohnung nach. Den Tagesablauf gestalten die Bewohner selbständig. Bei Bedarf steht der Betreuer beratend zur Seite. Freizeit: Die Freizeit hat einen wichtigen Stellenwert. Sie soll sowohl zum Wohlbefinden wie zur persönlichen Entfaltung beitragen. Wir befürworten regelmäßige, sinnvolle Freizeitaktivitäten, die dazu beitragen, die Persönlichkeit zu entfalten und bei guter Gesundheit zu bleiben. Der Betreute ist in der Gestaltung der Freizeit und Ferien frei und unabhängig und wird bei Bedarf vom Betreuer unterstützt. Es besteht die Möglichkeit, gegen ein Entgelt an Freizeitaktivitäten und Ausflügen der Stiftung Uetendorfberg teilzunehmen. Wäsche: Die Kleider- und Wäschebeschaffung ist Sache der Bewohner selbst. Der Betreuer steht auf Wunsch beratend zur Seite. Für das Waschen und Flicken ist der Bewohner selber verantwortlich. Auf Wunsch und gegen Bezahlung übernimmt dies die zentrale Wäscherei der Stiftung Uetendorfberg. In diesem Fall ist alle Wäsche mit Namen anzuschreiben. Medizinisches/ Körperpflege: Die freie Arztwahl ist gewährt. Auf Wunsch und in Notfällen steht der Heimarzt oder die Pflegestation der Stiftung Uetendorfberg zur Verfügung. Für die Beschaffung und Einnahme allfälliger Medikamente ist der Einzelne grundsätzlich selber verantwortlich. Der Betreuer überprüft stichprobenweise die korrekte Handhabung und nimmt nötigenfalls Einfluss. Nach Bedarf berät der Betreuer den Bewohner zum Thema Körperpflege und Hygiene. Essen: Die Bewohner sind für die Gestaltung des Menuplanes, für den Einkauf und die Zubereitung des Essens selber verantwortlich. Das Betreuungspersonal greift dann beratend ein, wenn die Essgewohnheiten grundlegend von heutigen ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen abweichen. Es ist möglich, gegen Entgelt die Hauptmahlzeiten von der Stiftung Uetendorfberg zu beziehen. Auf ärztliche Verordnung wird auch Diätkost zubereitet. Seite 4 von 10
5 Kontakte: Wir legen Wert auf eine möglichst gute Integration in die Gesellschaft. Der Bewohner soll so weit wie möglich ein Leben in Selbständigkeit und nach eigenen Vorstellungen verwirklichen können. Dabei fördern wir besonders die Erhaltung und Weiterpflege von bestehenden Kontakten (Eltern, Verwandte oder andere wichtige Bezugspersonen). Sie werden nach allseitigem Wunsch gerne in den Prozess der Verselbständigung einbezogen. Gutes Zusammenwirken optimiert die zukünftigen Integrationschancen auf allen Ebenen. Bei Bedarf, Kontakte zu schaffen und vertiefen, steht der Betreuer begleitend und beratend zur Seite. Finanzen: Auf Wunsch gibt das Betreuungspersonal Hilfestellung beim Verwalten des Taschengeldes. Aufnahmebedingungen Soweit wir über freie Plätze verfügen, nehmen wir jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderungen aus der ganzen Schweiz auf, die mindestens 16 Jahre alt und drogenfrei sind. Wir nehmen Jugendliche oder erwachsene Menschen mit einer Behinderung auf, die... einer regelmäßigen Arbeit nachgehen ihr Verhalten an den gegebenen Bedingungen anpassen (z.b. Hausordnung) den Alltag recht selbständig bewältigen können (Einkaufen, Kochen, Reinigen, Körperpflege) keine ständige medizinische, psychiatrische oder pflegerische Vorsorgung benötigen Offenheit und Bereitschaft zeigen, bei den regelmäßigen Treffen mit dem Betreuungspersonal an Kurz- und Langzeitzielen mitzuarbeiten das Anmeldeformular der Stiftung Uetendorfberg ausgefüllt und eingereicht haben Nach Ablauf einer 3-monatigen Probezeit entscheiden die zuständigen Personen anlässlich einer Standortbestimmung über eine definitive Aufnahme. Miete/Betreuungskosten Der Bewohner mit Assistenzbetreuung (BmA) schliesst mit der Stiftung Uetendorfberg einen öffentlich rechtlichen Mietvertrag ab. Dabei gelangen die Mieter mit IV-Rente in den Genuss von Mietzinsvergünstigungen durch die Wohneigentumsförderung des Bundes (WEG). Der Mietzins wird durch WEG festgelegt und ist verbindlich. Dem Bewohner mit BmA wird quartalsweise eine Betreuungspauschale von Fr /Monat in Rechnung gestellt. Darin eingeschlossen sind die allgemeinen Betreuungs- und Beratungsdienstleistungen durch sub im Umfang ca. einer Stunde pro Woche, jedoch nicht die im Leistungskatalog (Anhang) aufgeführten Dienstleistungen. Je nach Betreuungsintensität wird auf Grund der Journalführung fallweise eine Anpassung beim Standortgespräch vorgenommen. Seite 5 von 10
6 Versicherungsfragen: Der Bewohner bezw. die zuweisende Stelle bestätigt den Abschluss folgender Versicherungen und legt die entsprechenden Versicherungs-Policen vor: Kranken- und Unfallversicherung für Arzt und Arzneikosten Hausrat- und Mieterhaftpflicht-Versicherung Wenn Anspruch auf Hilflosenentschädigung oder Ergänzungsleistung besteht, entsprechendes Gesuch an die Invalidenversicherung oder an die Ausgleichskasse stellen. Verschiedenes: Das Halten von Haustieren ist nur mit Bewilligung des zuständigen Betreuers gestattet. Weitere Dienstleistungen (z.b. Grundreinigung, Reparaturen usw.) übernimmt die Stiftung Uetendorfberg nach vorheriger Absprache und gegen Bezahlung. Bei der Anschaffung von speziellen Hilfsmitteln wie Rollstuhl, Stöcke usw. wird auf Wunsch und nach Absprache mit den Beteiligten durch die Stiftung Uetendorfberg Hilfe geleistet. Hilfsmittel für den persönlichen Gebrauch sind durch den Eigentümer, eventuell mit Unterstützung der Invalidenversicherung oder Pro Infirmis, zu finanzieren. Für entsprechende Beratung und Hilfe steht der zuständige Betreuer zur Verfügung. Die Stiftung Uetendorfberg hält sich an das Datenschutzgesetz des Kantons Bern. Informationen werden nur weitergegeben, wenn es im direkten Interesse der betroffenen Person ist. Dienst und Beschwerdeweg Grundsätzliche Anliegen, Probleme, Fragen usw. sind in erster Linie mit dem zuständigen Betreuer, nötigenfalls mit dessen Vorgesetzten anzugehen. Für Beschwerden gilt grundsätzlich derselbe Weg. In besonderen Fällen kann man sich auch direkt an den Heimleiter der Stiftung Uetendorfberg wenden. Beschwerden gegen ihn sind an den Präsidenten des Stiftungsrates der Stiftung Uetendorfberg zu richten. Nötigenfalls kann die unabhängige Bernische Ombudsstelle für Alters- und Heimfragen, Casinoplatz 8, Postfach 490, 3000 Bern 7 ( Tel ) angerufen werden. Wenn diese behördliche Massnahmen als angezeigt erachtet, informiert sie das Fürsorgeamt der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern. Aufsichtsrechtliche Anzeigen können direkt an dieses Amt gerichtet werden. Gerichtsstand ist Thun. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne: Frau U. Berger Bereichsleitung Soziale Dienste info@stiftung-uetendorfberg.ch Seite 6 von 10
7 2. Leistungskatalog Mahlzeiten Morgenessen Mittagessen Abendessen Fr Fr Fr Wäsche Waschen Bügeln Flicken Umändern Nach Tarif (Einzelstücke) Pflege Med. Versorgung Coiffeur Nach Aufwand Fr (normaler Schnitt) Animation von SUB Ausflug 1 Tag Ausflug ½ Tag Effektive Kosten Effektive Kosten Mobiliarmiete Bett Tisch Büchergestell Lampen Fr pro Gegenstand/Monat Reinigung Grundreinigung Fenster Nach Aufwand Fr /Std Reparaturen Velo Mofa Nach Aufwand Seite 7 von 10
8 3. Vertrag Wohnen mit Assistenz Zwischen Name, Vorname... Geburtsdatum... AHV-Nr.... Gesetzlicher Vertreter und der Stiftung Uetendorfberg, 3661 Uetendorf (vertreten durch die Institutionsleitung) Dieser Vertrag regelt die sozialen Dienstleistungen der Stiftung Uetendorfberg gegenüber dem Mieter/Vertragsnehmer. 1 Aufnahmekriterien und die einschlägigen Bestimmungen sind im Anhang geregelt. 1. Vertragsbeginn Vertragsauflösung 2.1. Kündigungsfristen Während der Probezeit kann auf Ende der ersten drei Monate das Betreuungs- und das Mietverhältnis gegenseitig aufgelöst werden. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate Regelung im Todesfall Im Todesfall wird bis zum folgenden Monatsende der ganze Tarif in Rechnung gestellt Vertragsauflösung zur Unzeit Das Vertragsverhältnis kann aus schwerwiegenden Gründen (Selbst- oder Fremdgefährdung, untragbares Verhalten) ohne Einhaltung der Kündigungsfrist in Absprache mit dem gesetzlichen Vertreter aufgelöst werden. 1 Die männliche Schreibweise gilt für beide Geschlechter. Seite 8 von 10
9 3. Tarif Wohnen mit Assistenz 3.1. Der Normaltarif beträgt pauschal für einen Monat Fr Darin eingeschlossen sind 1 Stunde Betreuungsdienstleistung pro Woche. Die Gestaltung der Dienstleistung richtet sich nach dem Mieter und dem Vertreter der Stiftung Uetendorfberg Weitere Dienstleistungen werden gemäss Dienstleistungskatalog individuell quartalsweise abgerechnet Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise an den Mieter, resp. Dessen gesetzlichem Vertreter. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. 4. Versicherungen 4.1. Haftpflichtversicherung Der Mieter ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit Mieterhaftpflichtschutz abzuschliessen. Die Police liegt bei der Vertragsunterzeichnung vor Krankenversicherung Der Mieter verfügt über eine obligatorische Krankenversicherung. Diese ist der Stiftung Uetendorfberg anzugeben Berufs- und Nichtberufsumfall Sofern der Mieter mit der Stiftung Uetendorfberg einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, ist er gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. (SUVA) 5. Beschwerdestelle 5.1. Ombudstelle Als neutrale Beschwerdestelle gilt die Bernische Ombudstelle für Alters- und Heimfragen. Uetendorf, STIFTUNG UETENDORFBERG (Institutionsleitung) Mieter Gesetzlicher Vertreter Seite 9 von 10
10 4. Bilder vom Wohnhaus Wohnhaus Treppenhaus mit Lift Waschküche Küche WC/Bad Seite 10 von 10
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