Wer ist Integration Handicap? Gesamtschweizerischer Verein. Dachorganisation der Behindertenorganisationen
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- Ludo Maier
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1 Wer ist Integration Handicap? Gesamtschweizerischer Verein Dachorganisation der Behindertenorganisationen Vertretung der Interessen der Menschen mit einer Behinderung
2 Welche Leistungen bietet der Rechtsdienst an? Unentgeltliche Rechtsberatungen in sozialversicherungsrechtlichen Fragen (IV, Pensionskassen, EL)
3 Was sind Ergänzungsleistungen? Es sind Leistungen, die der Existenzsicherung im Alter, bei Invalidität und beim Tod dienen.
4 Wo sind sie im Gesetz verankert? Im Jahre 1966 eingeführt (ELG) Seit 2008 in der Bundesverfassung verankert (Art. 112a)
5 Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Wer Wohnsitz und Aufenthalt in CH hat. Betagte (AHV) Hinterlassene (Witwenrente) Invalide, die eine Rente, Hilflosenentschädigung oder Taggeld für mind. 6 Monate haben.
6 Wo müssen EL beansprucht werden? Durch amtliches Formular bei der zuständigen Gemeindestelle (i.d.r. AHV-Gemeindezweigstelle). Wann? Rechtzeitig, da keine rückwirkende Auszahlung (Ausnahmen). Durch wen? Person selber oder durch gesetzl. Vertretung aber auch durch div. andere Personen (Ehegatten, Eltern, Grosseltern...).
7 Wie werden EL berechnet? Grundsatz: Betrag, um den die anerkannten Ausgaben die anerkannten Einnahmen übersteigen. d.h. Es werden die Ausgaben den Einnahmen gegenübergestellt.
8 Spielt der Aufenthaltsort eine Rolle? Personen, die zu Hause wohnen Anerkannte Ausgaben bei Heimbewohnern/innen
9 Wie werden EL berechnet? AUSGABEN Betrag für den allgem. Lebensbedarf -Alleinstehende Fr Ehepaare Fr Waisen Fr Miete - Alleinstehende Fr Ehepaare Fr Krankenversicherungsprämie (pauschal)
10 Wie werden EL berechnet? weitere anerkannte AUSGABEN Gewinnungskosten Gebäudeunterhaltskosten Beiträge an die Sozialversicherungen Unterhaltsbeiträge
11 Wie werden EL berechnet? anrechenbare Einnahmen Renten, Taggelder Erwerbseinkünfte (Freibetrag, Rest 2/3) <60-jährigen: Hyp.Erwerbseinkommen Vermögen
12 Wie werden EL bei Heimaufenthalt berechnet? An Stelle des Betrages für den allgemeinen Lebensbedarf und der Miete: Tagestaxe (Höchstbetrag kantonal) Betrag für persönliche Auslagen (je Kanton unterschiedlich)
13 EL-Berechnung im Elternhaus: Berechnung erfolgt wie bei einer Person, die alleine lebt: Der Mietzins wird anteilsmässig angerechnet. Bei Wohneigentum (Haus): Eigenmietwert wird anteilsmässig aufgeteilt.
14 EL-Berechnung in begleitetem Wohnen: Die Berechnung erfolgt wie bei Alleinwohnenden. Aussenwohngruppe einer Institution mit Tagestaxe: Berechnung wie bei Heimbewohner/innen
15 Wie werden EL eröffnet und ausbezahlt? Die Ausgleichskasse erstellt ein Berechnungsblatt und teilt den Entscheid mit einer anfechtbaren Verfügung mit. Leistungen werden monatlich ausbezahlt.
16 Wann werden EL angepasst? Von Amtes wegen in der Regel zu Beginn des Jahres. Wesentliche Änderungen im Einkommen oder bei den Auslagen während des Jahres müssen unverzüglich gemeldet werden.
17 Krankheits- und behinderungsbedingte Kosten: Anspruch auf die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten haben alle Bezüger/innen einer jährlichen Ergänzungsleistung. Wer einen Einnahmenüberschuss hat, dem werden diese Kosten nur so weit vergütet, als sie den Einnahmenüberschuss übersteigen.
18 Krankheits- und behinderungsbedingte Kosten: allgemeiner Grundsatz Kosten werden übernommen, wenn sie niemand anders übernehmen muss (Krankenversicherung, Unfallversicherung, IV) Bei der Hilflosenentschädigung: Ob diese angerechnet wird oder nicht, regelt der Kanton (in Bern keine Anrechnung). Wenn die Vergütung mehr als Fr beträgt, erfolgt immer eine Anrechnung.
19 Krankheits- und behinderungsbedingte Kosten: Maximalwerte Bei zu Hause wohnenden Personen: (pro Kalenderjahr) - Alleinstehende, verw. Personen Ehegatte im Heim Fr Ehepaare Fr Vollwaisen Fr
20 Krankheits- und behinderungsbedingte Kosten: Maximalwerte Erhöhung der Kostenlimite für die Vergütung von Pflege und Betreuung auf Fr , wenn Person eine Hilo mittleren Grades hat. Auf Fr , wenn Hilo schweren Grades Bei Heimaufenthalt: höchstens Fr zusätzlich pro Jahr.
21 Krankheits- und behinderungsbedingte Kosten: Geltendmachung Krankheits- und Behinderungskosten müssen innert 15 Monaten seit der Rechnungsstellung bei der EL-Stelle geltend gemacht werden.
22 Krankheits- und behind. bedingte Kosten: Welche Kosten vergüten die Kantone? Zahnärztliche Behandlung Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause Hilfe, Pflege und Betreuung in Tagesstrukturen Ärztlich angeordnete Erholungs- und Badekuren Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle Hilfsmittel Kostenbeteiligungen der obligat. Krankenpflegeversicherung
23 Krankheits- und behind. bedingte Kosten: Welche Kosten vergüten die Kantone? Seit 2008 bestimmen die Kantone, unter welchen Voraussetzungen sie die Kosten im Einzelnen vergüten. (siehe EV ELG im Kanton Bern)
24 Krankheits- und behind. bedingte Kosten: Leistungen nach EV ELG: 1. Zahnbehandlungskosten (Zahnarztkosten, Kosten der zahntechnischen Arbeiten, Material und Medikamente) sowie Kosten für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen). Behandlung muss einfach, wirtschaftlich und zweckmässig sein. Bei grösseren Behandlungen (>Fr ) ist einkostenvoranschlag notwendig.
25 Krankheits- und behind. bedingte Kosten: Leistungen nach EV ELG: 2. Hilfe, Pflege & Betreuung zu Hause Es gilt folgende Leistungen zu unterscheiden: Grundpflege Hilfe und Betreuung Haushalthilfen
26 Krankheits- und behind. bedingte Kosten: Leistungen nach EV ELG: 2. Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause: Es besteht eine detaillierte Regelung, je nach dem wer die Leistungen erbringt. Es wird unterschieden zwischen: Spitex Pflegekräften Familienangehörigen
27 Krankheits- und behind. bedingte Kosten: Leistungen nach EV ELG: 2. Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause: Beispiel Familienangehörige. Grundpflege: Notwendige Grundpflege wird mit Fr /Std. und höchstens Fr / Jahr entschädigt, wenn der/die Familienangehörige nicht selber in der EL-Berechnung eingeschlossen ist.
28 Krankheits- und behind. bedingte Kosten: Leistungen nach EV ELG: 2. Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause: Beispiel Familienangehörige. Hilfe und Betreuung: Wenn jemand nachweisbar eine länger dauernde und wesentl. Erwerbseinbusse erleidet, so wird ein Ansatz Fr /Std. ausbezahlt, max. Erwerbseinbusse. Familienangehörige sind nicht selber in EL- Berechnung eingeschlossen und haben keine Altersrente sonst kein Anspruch.
29 Krankheits- und behind. bedingte Kosten: Leistungen nach EV ELG: 2. Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause: Beispiel Familienangehörige. Hilfe und Betreuung im Haushalt: Kosten müssen ausgewiesen sein. Hilfe eines Fam. Angehörigen oder einer Drittperson wird nur dann vergütet, wenn die Person nicht im selben Haushalt wohnt. Max. Ansatz von Fr. 25.-/Std bis maximal Fr werden jährlich vergütet. Bei Ehepaaren, die beide behindert sind pro Person max. Fr
30 Krankheits- und behind. bedingte Kosten: Leistungen nach EV ELG 2. Hilfe, Pflege & Betreuung in Tagesstrukturen Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung in Tagesheimen, Beschäftigungsstätten und ähnlichen Tagesstrukturen können vergütet werden, wenn sich die behinderte Person mehr als 5 Stunden/Tag dort aufhält und die Tagesstruktur von einem öff. oder gemeinn. priv. Träger betrieben wird (max. Fr pro Tag) und die behinderte Person weniger als Fr. 50.-/Monat verdient.
31 Krankheits- und behind. bedingte Kosten: Leistungen nach EV ELG: 3. Erholungs- und Badekuren Diese müssen ärztlich verordnet sein. Es wird ein Selbstbehalt angerechnet (kant. max. anrechenbare Heimtaxe anwendbar).
32 Krankheits- und behind. bedingte Kosten: Leistungen nach EV ELG: 4. Diät ärztlich verordnete lebensnotwendige Diät Pauschalbetrag von jährlich Fr Im Heim: Diätkosten in Tagestaxe
33 Krankheits- und behind. bedingte Kosten: Leistungen nach EV ELG: 5. Transporte Notfalltransporte oder durch notwendige Verlegung entstanden. Transporte zu nächstgelegener med. Behandlungsstelle. Transport zu einem Tagesheim oder einer Beschäftigungsstätte.
34 Krankheits- und behind. bedingte Kosten: Leistungen nach EV ELG: 6. Hilfsmittel Hilfsmittelkosten im Rahmen der EL werden nur dann vergütet, wenn diese Hilfsmittel im Anhang der Verordnung aufgeführt sind (z.b. Atmungsapparate, Krankenheber, Elektrobetten).
35 Krankheits- und behind. bedingte Kosten: Leistungen nach EV ELG: 7. Kostenbeteiligungen Die Kostenbeteiligung (Franchise, 10% -Selbstbehalt) nach Art. 64 KVG kann im Rahmen der EL vergütet werden. Wird eine Leistung von der obligat. Krankenpflegeversicherung nicht übernommen, dann übernimmt sie auch die EL nicht.
36 Was passiert bei einer Erbschaft? Besteht trotzdem ein Anspruch auf EL? Das kommt darauf an: Anrechnung bei Vermögen, Freibetrag, Vermögensverzehr von 1/15 (bei Heim- oder Spitalaufenthalten je nach Kanton bis zu 1/5)
37 An wen kann ich mich bei Fragen wenden? Rechtsdienst Integration Handicap Schützenweg Bern 031/
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