Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6.

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1 Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6. Mai 2014

2 Pensioniert Leistungen der Sozialversicherungen

3 Das System unserer Altersvorsorge: Drei-Säulen-Konzept 1. Säule AHV, IV, EL 2. Säule BVG 3. Säule Selbstvorsorge

4 1. Säule Staatliche Vorsorge: AHV, IV, EL Für die ganze Bevölkerung Zur Deckung des Existenzbedarfs Finanziert im Umlageverfahren

5 2. Säule Berufliche Vorsorge: Pensionskasse Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zur Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung Finanziert im Kapitaldeckungsverfahren

6 3. Säule Private Selbstvorsorge Zur Deckung von Lücken in der 1. und 2. Säule und für den persönlichen Wahlbedarf Finanziert durch individuelles Sparen

7 Die Leistungen der AHV Renten Hilfsmittel Hilflosenentschädigung

8 Die Rentenarten der AHV BEGINN ALTERSRENTEN Ab 64 bzw. 65 Jahren evtl. Rentenvorbezug oder -aufschub HINTERLASSENEN- RENTEN Ab Tod Mann/Frau Vater/Mutter LEISTUNGEN Altersrente Kinderrente Witwenrente Witwerrente Waisenrente

9 AHV Hilfsmittelliste Orthopädische Mass- und Serienschuhe Gesichtsepithese Perücke Sprechhilfegerät Rollstuhl, ohne Motor Lupenbrille Hörgeräte (Pauschalbetrag CHF 630.-, alle 5 Jahre) Beteiligung im Normalfall: 75%

10 AHV Hilflosenentschädigung 6 LEBENSVERRICHTUNGEN An- und Auskleiden Aufstehen, Absitzen und Abliegen Essen Körperpflege Verrichten der Notdurft Fortbewegung und gesellschaftliche Kontakte

11 AHV: Hilflosenentschädigung Anspruch Wenn trotz Hilfsmittel regelmässig erheblich auf die Hilfe von Dritten angewiesen: Bei 2 oder 3 der Lebensverrichtungen: Hilflosigkeit leichten Grades (nicht bei Heimaufenthalt) Bei 4 oder 5 der Lebensverrichtungen: Hilflosigkeit mittleren Grades Bei allen 6 Lebensverrichtungen: Hilflosigkeit schweren Grades

12 AHV: Hilflosenentschädigung Beträge Bei leichter Hilflosigkeit: CHF pro Monat Bei mittlerer Hilflosigkeit: Bei schwerer Hilflosigkeit: CHF pro Monat CHF pro Monat

13 Ergänzungsleistungen: Wer hat Anspruch? Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben AHV- und IV- Rentnerinnen und Rentner, deren Existenzbedarf nicht gedeckt ist. ZU BEACHTEN Auf Ergänzungsleistungen besteht ein Rechtsanspruch.

14 Berechnungssystem der Ergänzungsleistungen Summe der anrechenbaren Einnahmen Summe aller anerkannten Ausgaben und des Lebensbedarfs z.b. CHF z.b. CHF Ergänzungsleistungen z.b. CHF

15 Ergänzungsleistungen: Alleinstehender Bezüger zu Hause, Beispiel AUSGABEN Allgemeiner Lebensbedarf CHF Bruttomietzins (max.) CHF Krankenkasse, Richtprämie CHF Total CHF EINNAHMEN AHV-Rente, 12 x CHF Pensionskasse, 12 x CHF Vermögensertrag CHF Vermögensverzehr 1) CHF Total CHF ) Vermögen Freibetrag = , davon 1/10

16 Ergänzungsleistung pro Jahr: Alleinstehender Bezüger zu Hause Summe der anrechenbaren Einnahmen Summe aller anerkannten Ausgaben und des Lebensbedarfs CHF CHF Ergänzungsleistungen CHF

17 Ergänzungsleistung: Heimbewohner, Beispiel AUSGABEN Heimtaxe für Hotellerie, Betreuung, mit Pflegeanteil (total CHF 120.-/Tag) CHF Persönlicher Bedarf CHF 350.-/Monat CHF Krankenkasse, Richtprämie CHF Total CHF EINNAHMEN AHV-Rente, 12 x CHF Pensionskasse, 12 x CHF Vermögensertrag CHF Vermögensverzehr 1) CHF Total CHF ) Vermögen Freibetrag = , davon 1/5

18 Ergänzungsleistung pro Jahr: Heimbewohner Summe der anrechenbaren Einnahmen Summe aller anerkannten Ausgaben und des Lebensbedarfs CHF CHF Ergänzungsleistungen CHF

19 Ergänzungsleistungen: Ehepaar in selbstbewohnter Liegenschaft, Beispiel AUSGABEN Allgemeiner Lebensbedarf CHF Eigenmietwert, max. CHF Hypothekarzinsen und Gebäudeunterhalt CHF Krankenkasse, Richtprämie CHF Total CHF EINNAHMEN AHV-Renten, 12 x CHF Pensionskasse, 12 x CHF Vermögensverzehr 1) CHF Total CHF ) Steuerwert selbstbewohnte Liegenschaft Freibetrag = Barvermögen Schulden (Hypothek von ) = Freibetrag = , davon 1/10

20 Ergänzungsleistungen: Wie ist der Anspruch geltend zu machen? Durchführungsstelle des Wohnsitzkantons, meistens Kantonale Ausgleichskasse Nicht zögern: Anspruch durch Einreichen eines Anmeldeformulars geltend machen, weil: Ergänzungsleistungen werden nicht rückwirkend ausbezahlt, sondern ab Eingangs-Datum der Anmeldung

21 Haben Sie Fragen? Gerne beantworten wir Ihre Fragen: Sie erreichen uns telefonisch unter oder per an die Adresse: Viele weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse/IV-Stelle Zug:

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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