Zürich, 15. November 2018 MLaw Uwe Koch

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1 Zürich, 15. November 2018 MLaw Uwe Koch

2 Inhaltsübersicht Die Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz Kurzübersicht über die Leistungen der AHV Ergänzungsleistungen zur AHV - Wesensmerkmale - Anspruchsvoraussetzung - Berechnung der Ergänzungsleistungen - Vergütung von Krankheitskosten Diskussion und Fragen 2

3 Grundlagen der Alters- und Hinterlassenenvorsorge

4 Bundesverfassung Art. 112 Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung: 1 Der Bund erlässt Vorschriften über die Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung. 2 Er beachtet dabei folgende Grundsätze: a. Die Versicherung ist obligatorisch. b. Die Renten haben den Existenzbedarf angemessen zu decken. Art. 112a Ergänzungsleistungen 1 Bund und Kantone richten Ergänzungsleistungen aus an Personen, deren Existenzbedarf durch die Leistungen der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung nicht gedeckt ist. 2 Das Gesetz legt den Umfang der Ergänzungsleistungen sowie die Aufgaben und Zuständigkeiten von Bund und Kantonen fest. 4

5 Alt und arm? Im Kanton Zürich hatten 2014 die Hälfte der Paarhaushalte ein steuerbares Vermögen von Fr oder mehr. Aber: Personen ab 65 Jahren sind fast dreimal so oft von Einkommensarmut betroffen wie die Bevölkerung im Erwerbsalter. 5

6 EL zur AHV: Personen = 12.5 % der AHV-RentnerInnen BSV Statistik Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

7 Alters- und Hinterlassenenvorsorge AHVG

8 Welche Leistungen erbringt die AHV? Altersrenten ab 64 bzw. 65 Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten Hilflosenentschädigungen mittleren und schweren Grades Beiträge an Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, Lupenbrillen etc.) 8

9 Übersicht Renten Basisrente ohne Beitragslücken Altersrente 100 % Witwen/r-Rente 80% Kinderrente 40% Waisenrente 40% MLaw Uwe Koch, sozialversicherungen@ggaweb.ch

10 Hilflosenentschädigung Anspruch Wohnsitz und Aufenthalt in CH für folgende alltägliche Verrichtungen dauernd auf Hilfe Dritter angewiesen sein: - Ankleiden, Auskleiden - Aufstehen, Hinsetzen, Hinlegen - Essen - Körperpflege - Benutzen des WC - Fortbewegung / Pflege gesellschaftlicher Kontakte Hilflosigkeit ununterbrochen für mind. 1 Jahr 10

11 Hilflosenentschädigung Beiträge Hilflosigkeit Zu Hause und im Heim Leichte 235 Mittelschwere (mind. 4 V.) 588 Schwere (alle Verricht.)

12 Ergänzungsleistungen zur AHV

13 Grundsätzliches Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Vermögen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sichern das soziale Existenzminimum und dienen der Finanzierung von Heimaufenthalten. Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien. 13

14 Soziale Arbeit Leistungsarten Jährliche Ergänzungsleistungen Werden monatlich ausgerichtet zur Deckung der Existenz. Vergütung von Krankheitskosten Werden zusätzlich zu den jährlichen EL ausgerichtet, in der Regel mittels einmaliger Vergütung. Maximalbetrag Wohnung bzw. Heim MLaw Uwe Koch,

15 Anspruchsvoraussetzungen Rente der AHV oder IV Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz Erfüllung einer Mindestwohnsitzfrist für ausländische Staatsangehörige, die nicht aus dem EU/EFTA Raum stammen Anerkannten Ausgaben isnd höher als die anrechenbaren Einnahmen 15

16 Berechnung der Ergänzungsleistungen für Rentenberechtigte, die zu Hause leben Ausgaben Einnahmen Miete (max bzw Ehepaar) Betrag für Lebensbedarf ( bzw Ehepaar) Kantonale Durchschnittsprämie der Krankenkasse AHV / IV- Rente weitere Renten Anteil v. Vermögen Anteil v. Erwerb Bedarf = Ergänzungsleistung 16

17 Berücksichtigung von Vermögen 1. Ertrag (z.b. Zins auf Sparheftguthaben) 2. Bruchteil des Vermögens, das über dem Freibetrag liegt Bruchteil: IV Rentner/In 1/15 AHV-Rentner/In in Wohnungen 1/10 AHV/IV-Rentner/In in Heimen 1/5 Freibetrag: Alleinstehende Ehepaare Kinder Zusätzlicher Freibetrag von Fr bei selbstbewohnten Liegenschaften 17

18 Ehepaar Keller in einer Mietwohnung Das Ehepaar Keller wohnt in einer Mietwohnung in Dübendorf, welche Franken monatlich kostet. Ihre Prämie für die Krankenkasse beträgt Franken. Herr Keller bezieht eine AHV-Rente von Franken und Frau Keller eine AHV-Rente von Franken. Sie verfügen über keine weiteren Einkünfte. Ihr Vermögen beträgt Franken. Wie hoch ist ihr Anspruch auf Ergänzungsleistungen? 18

19 19

20 Ehepaar Keller in einer Eigentumswohnung Das Ehepaar Keller vom vorherigen Beispiel lebt nicht in einer Mietwohnung, sondern besitzt eine Eigentumswohnung. Der Steuerwert beträgt Franken (Verkehrswert: Franken). Sie ist mit Hypotheken in der Höhe von Franken belastet. Die Hypothekarzinsen betragen Franken. 20

21 Anrechnung von Liegenschaften Vermögen Selbst bewohnt Steuerwert, Freibetrag Nicht selbst bewohnt Verkehrswert Einnahmen Eigenmietwert Ausgaben Hypothekarzinsen und Gebäudeunterhalt bis max. Eigenmietwert Eigenmietwert plus Nebenkostenpauschale (1 680) bis Maximalabzug bzw Mieteinnahmen Hypothekarzinsen und Gebäudeunterhalt bis max. Bruttoertrag 21

22 22

23 Ehepaar Keller gewährt einen Erbvorbezug Das Ehepaar Keller vom vorherigen Beispiel überträgt die Eigentumswohnung an ihre Tochter und zieht in eine Mietwohnung. Ein Vermögensverzicht liegt vor bei einer Vermögenshingabe ohne Rechtspflicht oder ohne adäquate Gegenleistung Vermögensverzichte werden weiterhin als Vermögen angerechnet. Der Vermögensverzicht wird jährlich um Franken reduziert. 23

24 24

25 Herr Keller tritt in ein Pflegeheim ein Das Ehepaar Keller hat die Eigentumswohnung als Erbvorbezug an seine Tochter übergeben, Frau Keller stirbt und Herr Keller wird pflegebedürftig und tritt in ein Pflegeheim ein. 25

26 Berechnung der EL im Heim Ausgaben Heimkosten - Hotellerie - Betreuung - Pflegeanteil Betrag für persönliche Auslagen Kantonale Durchschnittsprämie Krankenversicherung Einnahmen AHV / IV + Hilflosenentschädigung weitere Renten Vermögen und Ertrag Bedarf = Ergänzungsleistung 26

27 27

28 Vergütung von Krankheitskosten a. zahnärztliche Behandlung b. Hilfe, Pflege, Betreuung zu Hause / Tagesstrukturen c. ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren d. Diät e. Transporte zur nächsten Behandlungsstelle f. Hilfsmittel g. Franchise und Selbstbehalt 28

29 Höchstbeträge Krankheitskosten Alleinstehende: zu Hause im Heim Ehepaar: beide zu Hause beide im Heim je Ehegatte zu Hause Ehegatte im Heim

30 Für weitere Informationen: Informationsstelle AHV/IV - Formulare/Merkblätter/Ergänzungsleistungen-zur- AHV-und-IV Pro Senecute - Berechnungstools - atung/finanzen/el-rechner.html

31 31

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