Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ergänzungsleistungen zur AHV/IV"

Transkript

1 Ergänzungsleistungen zur AHV/IV Martin Truffer Ausgleichskasse des Kantons Wallis Abteilung Leistungen AHV/IV/EL Zusammenarbeit Hilfesuchende Person Versicherte/r Kunde/in Anspruch auf: Rente IV-Taggelder Hilflosenentschädigung Hilfsmittel der AHV Jährliche Ergänzungsleistungen (EL) Krankheits- und Behinderungskosten (KBK)

2 Ziel der Ergänzungsleistungen (EL) Deckung des Lebens- Unterhaltes von: Ziel der EL - älteren Personen - Hinterlassenen - Invaliden " Übersicht über die Ergänzungsleistungen (EL) ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN Jährliche Ergänzungsleistung (Monatliche Auszahlung) Vergütung von Krankheitsund Behinderungskosten #

3 Anspruchsvoraussetzungen Anspruch auf EL haben: Für Schweizer und EU-Staatsbürger AHV-Rentner IV-Rentner Bezüger einer Hilflosenentschädigung der IV Bezüger von IV-Taggeldern (mind. während 6 Monaten) Personen, denen eine AHV- / IV-Rente zustehen würde, jedoch selbst (oder verstorbene Person) die Mindestdauer von einem Jahr nicht erfüllen und somit keine Rente erhalten Getrennte Ehegatten und geschiedene Personen, die eine Zusatzrente der AHV oder IV beziehen Anspruchsvoraussetzungen Für Ausländer (ohne EU) gilt zudem: Karenzfrist = 10 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in der Schweiz Karenzfrist gemäss Sozialversicherungsabkommen, sofern der Bezug einer ausserordentlichen Rente AHV/IV gemäss Abkommen möglich wäre Bei Flüchtlingen und Staatenlosen gilt zudem: Karenzfrist = 5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in der Schweiz $

4 Anmeldeverfahren für die Ergänzungsleistungen Gesuchsteller Gesuchstellerin Formular vollständig ausfüllen alle verlangten Belege besorgen vom Registerhalter Liegenschaftsverzeichnis erstellen lassen AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde Anmeldung kontrollieren und evtl. ergänzen lassen Empfang quittieren (Datum auf Seite 3 eintragen) Gemeindeverwaltung Kontrolle der Angaben Stempel und Unterschrift AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde Stempel und Unterschrift Weiterleitung an die Ausgleichskasse des Kantons Wallis mit allen notwendigen Belegen und Angaben Ausgleichskasse des Kantons Wallis Berechnung und Auszahlung der monatlichen Ergänzungsleistungen % Berechnungsprinzip Anerkannte Ausgaben Anrechenbare Einnahmen EL &

5 Berechnungsprinzip Summe der anrechenbaren Einnahmen Summe aller anerkannten Ausgaben z.b. CHF z.b. CHF Ergänzungsleistungen z.b. CHF Ergänzungsleistungen z.b. CHF ' Personen in Heimen oder Spitälern Bei Personen, die dauernd oder längere Zeit in einem Heim oder Spital leben, ist die Tagestaxe sowie der Betrag für persönliche Auslagen als Ausgaben zu berücksichtigen. Ebenfalls als Ausgabe wird die Hilflosenentschädigung und der Betrag für die Beteiligung an den Pflegekosten (Langzeitpflege-Gesetz) angerechnet, sofern sie vom Heim einkassiert werden. Im Kanton Wallis gelten folgende Ansätze: Tagestaxe = Maximum Fr pro Tag als Pensionspreis in den Alters- und Pflegeheimen. (Staatsratsbeschluss vom ) Bei IV-Strukturen (Wohnheimen usw.) bis Fr pro Tag. (Staatsratsbeschluss vom ) Betrag für persönliche Auslagen = Vom Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf für Alleinstehende (2015 = ): für AHV-Rentner: 21 % (2015 = Fr ) für IV-Rentner: 32 % (2015 = Fr )

6 Einkünfte aus Erwerbstätigkeit Das von den Anspruchsberechtigten sowie den in die EL-Berechnung miteinbezogenen Familienangehörigen erzielte Erwerbseinkommen in Geld oder Naturalien wird privilegiert angerechnet. Freibetrag (Abzug) vom Nettoerwerbseinkommen: Alleinstehende ohne Kinder: Fr Übrige: Fr Als Einkommen anzurechnen: 2/3 Formel für die Berechnung: Bruttolohn - Gewinnungskosten - Sozialversicherungsbeiträge - Freibetrag x 2/3 = Anrechenbarer Betrag Nichtprivilegiertes Einkommen Die nachfolgenden Einkünfte sind gemäss Art. 11 ELG vollumfänglich zu berücksichtigen. Dabei werden die Einnahmen auf Jahresbeträge umgerechnet. Renten der AHV oder IV Renten aus der beruflichen Vorsorge Renten von privaten und staatlichen Versicherungen Renten von ausländischen Sozialversicherungen Vermögensverzehr Erträge aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen

7 Nichtprivilegiertes Einkommen Taggelder der Arbeitslosen-, Kranken- und Unfallversicherung Leistungen der Krankenkasse bei Heimaufenthalt und für Pflege Einkünfte und Vermögenswerte, auf die verzichtet worden ist Leistungen aus Verpfründungsvertrag und ähnlichen Vereinbarungen Familienrechtliche Unterhaltsansprüche Familienzulagen " Hilflosenentschädigung (HE) Anrechnung der Hilflosenentschädigung JA NEIN Bei den Personen, die im Heim oder Spital leben Beim Ehepartner, der im Heim lebt Bei allen Personen mit eigenem Haushalt Bei HE leichten Grades, die zur Pflege gesellschaftlicher Kontakte ausgerichtet wird Beim Ehepartner, der nicht im Heim lebt #

8 Anrechenbares Vermögen Zeitlich massgebend für die Berechnung der EL ist grundsätzlich das am 1. Januar des Anspruchsjahres vorhandene Vermögen. Zum Vermögen zählen: Sparguthaben jeder Art inländische und ausländische Aktien Obligationen und andere Wertpapiere Lotteriegewinne angefallene, aber auch unverteilte Erbschaften Rückkaufswerte von Lebensversicherungen ratenweise ausbezahltes Kapital Edelmetalle namhafte Barschaften gewährte Darlehen Schmuck Fahrzeuge Genossenschafts-Anteilscheine Liegenschaften und Grundstücke Berechnung des anrechenbaren Vermögens (Vermögensverzehr) Grundstücke und Liegenschaften werden grundsätzlich zum Verkehrswert (meistens Katasterwert) angerechnet. Dient eine Liegenschaft zu eigenen Wohnzwecken, wird der kantonale Steuerwert angerechnet. Dient eine Liegenschaft nicht zu eigenen Wohnzwecken, wird der Verkehrswert (meistens Neuschatzung) angerechnet. Der Verkehrswert ist auch massgebend bei der entgeltlichen oder unentgeltlichen Entäusserung einer Liegenschaft bzw. Eigentumswohnung oder eines Grundstückes ( Abtretung). $

9 Berechnung des anrechenbaren Vermögens (Vermögensverzehr) Freibetrag bei selbstbewohntem Wohneigentum: Ab bis : Fr Ab bis : Fr Ab bis : Fr Fr * * Lebt ein Ehegatte im Heim oder Spital und der andere in einer Liegenschaft, die einem von beiden gehört, dann ist nur der Franken übersteigende Wert der Liegenschaft beim Vermögen zu berücksichtigen. Bezieht eine Person eine Hilflosenentschädigung der AHV, IV, UV oder MV und gehört ihr eine Liegenschaft, die sie bewohnt, ist auch nur der Franken übersteigende Wert beim Vermögen anzurechnen. % Berechnung des anrechenbaren Vermögens (Vermögensverzehr) Bei der Berücksichtigung des Reinvermögens wird zuerst der Vermögensfreibetrag in Abzug gebracht. Dieser Freibetrag (seit ) beträgt bei Alleinstehenden Fr Ehepaaren Fr Waisen / Kinder Fr &

10 Berechnung des anrechenbaren Vermögens (Vermögensverzehr) Anschliessend wird vom berechneten Nettovermögen (Reinvermögen abzüglich Vermögensfreibetrag). Zu Hause: 1/10 bei Altersrentnern 1/15 bei IV-Rentnern und Hinterlassenenrentnern Im Heim: 1/5 bei Altersrentnern (Seit ) 1/10 bei IV-Rentnern und Hinterlassenenrentnern (Seit ) Beispiel für Bezüger einer Altersrente, die in einem Heim leben: Ein Versicherter mit einem zu berücksichtigenden Vermögen von Fr. 100'000.- bis zum = Fr. 10'000.- (= 1/10 von 100'000) werden in der EL-Berechnung als Vermögensverzehr angerechnet. ab dem = Fr. 20'000.- (= 1/5 von 100'000) werden in der EL-Berechnung als Vermögensverzehr angerechnet.) ' Abtretung von Vermögenswerten (Verzicht) Gemäss Art. 11 Abs. 1 Bst. g ELG sind als Einkommen auch Vermögenswerte anzurechnen, auf die verzichtet worden ist. Der Wert des abgetretenen Vermögens ist gestützt auf Art. 17a ELV im Zeitpunkt des Verzichtes unverändert auf den 1. Januar des Jahres, das auf den Verzicht folgt, zu übertragen und dann jeweils nach einem Jahr um Fr zu vermindern. Art. 17a ELV ist seit dem in Kraft. Beispiel: Verzicht am auf Fr. 30'000.- EL-Berechnung für das: Jahr 2011 = Fr Jahr 2012 = Fr Jahr 2013 = ( =) Fr Jahr 2014 = ( =) Fr Jahr 2015 = ( =) Fr. 0.-

11 Kostenarten der KBK Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten gemäss RKEL* Zahnbehandlungskosten Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause sowie Tagesstrukturen Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle Hilfsmittel / -geräte Kostenbeteiligungen (Selbstbehalte und Franchise bei der Krankenkasse) max. Fr / Kalenderjahr Diätkosten Kosten bei vorübergehendem Aufenthalt im Spital / Heim Kosten von Erholungskuren (Rekonvaleszenz, Badekuren) Kosten für direkt angestelltes Pflegepersonal Kosten für Pflege und Betreuung durch Familienangehörige * Kantonales Reglement über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen ( ) KBK: Frist für die Geltendmachung Innert 15 Monaten seit Rechnungsstellung bei der EL-Stelle des Wohnsitzkantons Vergütung nach dem Tod des Versicherten: Innert 12 Monaten nach dem Todesfall

12 Aufgabe: Berechnung: Alleinstehender Rentner im Heim Berechnung der monatlichen Ergänzungsleistung für einen verwitweten alleinstehenden Altersrentner, der aufgrund einer Alzheimererkrankung mittleren Grades hilflos und pflegebedürftig ist und sich im Heim aufhält. Alleinstehender Rentner im Heim Der AHV-Rentner Herr X verfügt über ein Bankguthaben von Fr Der Bruttozins beträgt Fr Er bezieht eine jährliche AHV-Rente von Fr sowie eine jährliche BVG-Rente von Fr Er erhält eine Hilflosenentschädigung mittleren Grades von Fr pro Jahr. Der Pensionspreis im Heim beträgt pro Tag Fr und die vom Heim fakturierte Hilflosenentschädigung beläuft sich auf Fr pro Tag. Betrag für die Beteiligung an den Pflegekosten (Langzeitpflege-Gesetz) von Fr pro Tag. " Lösung: Berechnung: Alleinstehender Rentner im Heim Ausgaben Tagestaxe im Altersheim (365 x 125.-) Hilflosenentschädigung (365 x 19.30) Langzeitpflegebeitrag (365 x 5.40) Betrag für persönliche Auslagen Total Einnahmen Vermögen /. Freibetrag Vermögensverzehr = 1/5 von = Zinsertrag AHV-Rente Hilflosenentschädigung Pensionskasse Total Berechnung der jährlichen EL Jährliche Ausgaben /. Jährliche Einnahmen = Ausgabenüberschuss = Jährliche EL = = Monatliche EL ( : 12) = #

13 Verschiedene Formulare der AK Wallis und Online- Kontakt Merkblätter Formulare $

14 Über die verschiedenen Sozialversicherungen: Gesetzgebung Reglemente Verschiedenes %

Ergänzungsleistungen zur AHV / IV. Jsabella Bruni / AHV-Zweigstelle Thun

Ergänzungsleistungen zur AHV / IV. Jsabella Bruni / AHV-Zweigstelle Thun Ergänzungsleistungen zur AHV / IV Jsabella Bruni / AHV-Zweigstelle Thun mein Name ist Ich darf mich kurz vorstellen Jsabella Bruni und ich arbeite seit 2008 bei der AHV-Zweigstelle in Thun. Seite 1 Organisation

Mehr

Zusatzleistungen zur AHV/IV

Zusatzleistungen zur AHV/IV Zusatzleistungen zur AHV/IV Zusatzleistungen zur AHV/IV sind nach Bundesrecht. Ergänzungsleistungen (inkl. KKV) nach kantonalem Recht: Beihilfen Pflegefinanzierung Volketswil Donnerstag, 2. Dezember 2010

Mehr

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV 01 / 2013. b) und zudem in der Schweiz Wohnsitz haben und sich hier gewöhnlich aufhalten

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV 01 / 2013. b) und zudem in der Schweiz Wohnsitz haben und sich hier gewöhnlich aufhalten die Mindestbeitragsdauer gemäss Art. 29 Abs. 1 AHVG nicht erfüllen und das Rentenalter erreicht haben, eine Zusatzrente zur AHV/IV beziehen (gilt nur für getrennte Ehegatten und geschiedene Personen).

Mehr

Die Komplexität im Reality-Check. Stefano Marinelli Bereichsleiter Leistungen Ausgleichskasse Luzern

Die Komplexität im Reality-Check. Stefano Marinelli Bereichsleiter Leistungen Ausgleichskasse Luzern Die Komplexität im Reality-Check Stefano Marinelli Bereichsleiter Leistungen Ausgleichskasse Luzern Themen Grundvoraussetzung für den Bezug von EL Herr und Frau Muster ein Fallbeispiel Wie wird ein Eigenheim

Mehr

Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen?

Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen? Kommission für Altersfragen, Oberwil Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen? Zusammenfassung Referat vom 18.1.8 von Frau I. Gröger Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Allgemeine

Mehr

8. Kontrollfragen; Stand Januar 2013

8. Kontrollfragen; Stand Januar 2013 8. Kontrollfragen; Stand Januar 2013 8.1 Kontrollfragen: Organisation und Verfahren 1. Wer ist mit der Durchführung der Ergänzungsleistungen betraut? Ist dies in allen Kantonen gleich? 2. Wonach richtet

Mehr

Ergänzungsleistungen für Familien: Wunschdenken oder Notwendigkeit?

Ergänzungsleistungen für Familien: Wunschdenken oder Notwendigkeit? Ergänzungsleistungen für Familien: Wunschdenken oder Notwendigkeit? Veranstaltung vom 27. April 2010 an der Hochschule Luzern - Wirtschaft Dr. iur. Erwin Carigiet, Zürich Einleitung Ergänzungsleistungen

Mehr

Nr. 881 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. vom 10. September 2007 (Stand 1. Januar 2014)

Nr. 881 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. vom 10. September 2007 (Stand 1. Januar 2014) Nr. 88 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vom 0. September 007 (Stand. Januar 04) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 3. März 007, beschliesst:

Mehr

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. INFORMATIONSMARKT Älter werden in Adliswil

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. INFORMATIONSMARKT Älter werden in Adliswil Ergänzungsleistungen zur AHV/IV INFORMATIONSMARKT Älter werden in Adliswil 01. Oktober 2016 1 Ablauf der Informationsveranstaltung Was sind Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und Unterschied zu Zusatzleistungen

Mehr

5.1 MERKBLATT ÜBER DIE ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR AHV UND IV GRUNDSATZ ARTEN DER ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ANSPRUCHSBERECHTIGUNG GÜLTIG AB 1.

5.1 MERKBLATT ÜBER DIE ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR AHV UND IV GRUNDSATZ ARTEN DER ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ANSPRUCHSBERECHTIGUNG GÜLTIG AB 1. MERKBLATT ÜBER DIE ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR AHV UND IV GÜLTIG AB 1. JANUAR 2014 GRUNDSATZ 1 Ergänzungsleistungen zu AHV- und IV-Renten (EL) werden dann ausgerichtet, wenn eine versicherte Person ihre minimalen

Mehr

> Mutterschaftsentschädigungen sind bei der AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers geltend zu machen.

> Mutterschaftsentschädigungen sind bei der AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers geltend zu machen. Taggelder Wer zahlt Taggelder und wieviel? > Mutterschaftsentschädigungen sind bei der AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers geltend zu machen. AHV > «Kleines» Taggeld für erste Ausbildung ca. Fr.

Mehr

Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 8.0 Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV vom 7. November 007 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf das Gesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV vom. Juni 007 ),

Mehr

Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 5.01 Ergänzungsleistungen Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen

Mehr

5.01 Stand am 1. Januar 2013

5.01 Stand am 1. Januar 2013 5.01 Stand am 1. Januar 2013 Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Einführung 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken.

Mehr

Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6.

Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6. Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6. Mai 2014 Pensioniert Leistungen der Sozialversicherungen Das System unserer

Mehr

Herzlich willkommen. Netzwerk-Apéro 21. Juni 2016 Ausgleichskasse Luzern

Herzlich willkommen. Netzwerk-Apéro 21. Juni 2016 Ausgleichskasse Luzern Herzlich willkommen Netzwerk-Apéro 21. Juni 2016 Ausgleichskasse Luzern 50 Jahre Ergänzungsleistungen Veranstalter Wir arbeiten für Menschen Referate und Referenten Geschichte und Entwicklung der Ergänzungsleistungen

Mehr

Finanzielle Sicherheit im Alter

Finanzielle Sicherheit im Alter Finanzielle Sicherheit im Alter Referat: Urs Hofstetter, Direktor Ausgleichskasse Luzern Altersforum Kanton Luzern, 30. August 2010 Ausgleichskasse Luzern Würzenbachstrasse 8, Postfach, 6000 Luzern 15

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 360

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 360 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen 15.05.2015 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und

Mehr

Die Zusatzleistungen zur AHV / IV in Stadt und Kanton Zürich

Die Zusatzleistungen zur AHV / IV in Stadt und Kanton Zürich Die Zusatzleistungen zur AHV / IV in Stadt und Kanton Zürich Bedarfsgerechte Vorsorge 1. Säule 2. Säule 3. Säule Zweck: Existenzsicherung Zweck: Sicherung der gewohnten Lebenshaltung Zweck: Individuelle

Mehr

Anmeldung für Ergänzungsleistungen

Anmeldung für Ergänzungsleistungen Amt für AHV und IV Leistungen Anmeldung für Ergänzungsleistungen Eingangsdatum AHV-Zweigstelle Hinweise zum Ausfüllen der Anmeldung: - Jede Frage ist mit ja oder nein zu beantworten. - Beträge sind umgerechnet

Mehr

Ablauf des Referats. Dank den Ergänzungsleistungen eine gesicherte Existenz! Gesetzliche Grundlagen. Wer kann Ergänzungsleistung beantragen?

Ablauf des Referats. Dank den Ergänzungsleistungen eine gesicherte Existenz! Gesetzliche Grundlagen. Wer kann Ergänzungsleistung beantragen? Herzlich Willkommen Referat Ergänzungsleistungen vom 23. Mai 2006 Ablauf des Referats Vergangenheit, Zukunft, Gewichtung, Allgemeines Ergänzungsleistung Aufpolieren und aktualisieren EL-Wissen Ausgleichskasse

Mehr

5.02 Stand am 1. Januar 2011

5.02 Stand am 1. Januar 2011 5.02 Stand am 1. Januar 2011 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Berechnen Sie provisorisch Ihren Anspruch 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige

Mehr

Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 5.02 Stand am 1. Januar 2013 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Berechnen Sie provisorisch Ihren Anspruch 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige

Mehr

Auswirkungen von Schenkungen und Erbschaften auf die EL

Auswirkungen von Schenkungen und Erbschaften auf die EL Auswirkungen von Schenkungen und Erbschaften auf die EL 1. Wie wird Vermögen bei der EL angerechnet? 2. Wie wird ein Vermögensverzicht angerechnet? 3. Was versteht man unter einem Vermögensverzicht? 4.

Mehr

G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S

G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S Zusatzleistungen zur AHV/IV Zugerstrasse 10, Postfach 71, 8915 Hausen am Albis Telefon 044 764 80 22 Telefax 044 764 80 29 Homepage: www.hausen.ch ANMELDEFORMULAR

Mehr

Rechtslage Unterstützungsleistungen

Rechtslage Unterstützungsleistungen F S D Z R E C H T S A N W Ä L T E & N O T A R I A T Z U G Rechtslage Unterstützungsleistungen Alter und Pflegebedürftigkeit Muss das Vermögen aufgebraucht werden? von Markus Dormann, Rechtsanwalt und Notar

Mehr

1.1 LebensbedarffürNichtheimbewohner

1.1 LebensbedarffürNichtheimbewohner Grenzbeträge (ordentliche EL) Kapitel 1 / Seitel sültis ab 1.1.201 Position EL- Berechnungsblatt (Formular EL /.1 ) 1.1 LebensbedarffürNichtheimbewohner Alleinstehende Ehepaare - Waisen/Kinder - ohne Kinder

Mehr

ANMELDEFORMULAR FÜR ZUSATZLEISTUNGEN ZUR AHV/IV IN BONSTETTEN, STALLIKON UND WETTSWIL

ANMELDEFORMULAR FÜR ZUSATZLEISTUNGEN ZUR AHV/IV IN BONSTETTEN, STALLIKON UND WETTSWIL Zusatzleistungen zur AHV/IV Durchführungsstelle für die Gemeinden Bonstetten, Stallikon, Wettswil ANMELDEFORMULAR FÜR ZUSATZLEISTUNGEN ZUR AHV/IV IN BONSTETTEN, STALLIKON UND WETTSWIL Für eine einfache

Mehr

Rentenberechnung und flexibles Rentenalter

Rentenberechnung und flexibles Rentenalter Rentenberechnung und flexibles Rentenalter Martin Truffer Ausgleichskasse des Kantons Wallis Abteilung Leistungen AHV/IV/EL 1 Das System unserer Altersvorsorge: Drei-Säulen-Konzept 1. Säule AHV, IV, EL

Mehr

Anmeldeformular für Zusatzleistungen zur AHV/IV

Anmeldeformular für Zusatzleistungen zur AHV/IV Anmeldeformular für Zusatzleistungen zur AHV/IV 1 Angaben des Gesuchsstellers, der Gesuchsstellerin gemeinde bassersdorf soziales + alter zusatzleistungen 2 Angaben zum Ehepartner, zur Ehepartnerin Personalien

Mehr

M e r k b l a t t. über die Zusatzleistungen zur eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Gültig ab 1.

M e r k b l a t t. über die Zusatzleistungen zur eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Gültig ab 1. M e r k b l a t t über die Zusatzleistungen zur eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung Gültig ab 1. Januar 2016 Sind Sie AHV/IV-Bezügerin oder AHV/IV- Bezüger und reicht Ihnen

Mehr

Hintergrundinformation 3/2013: Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Kanton Schwyz Bericht 2012

Hintergrundinformation 3/2013: Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Kanton Schwyz Bericht 2012 Hintergrundinformation 3/2013: Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Kanton Schwyz Bericht 2012 Schwyz, Februar 2013 Rubiswilstrasse 8, Ibach/SZ, Telefon 041 819 04 25, Telefax 041 819 05 25, Postanschrift:

Mehr

Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 5.02 Ergänzungsleistungen Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen

Mehr

Zusatzleistungen zur AHV/IV

Zusatzleistungen zur AHV/IV Fsdgfdgsfg Zusatzleistungen zur AHV/IV 2012 November 2013 (intern) Zusatzleistungen zur AHV/IV 2012 Der statistische Bericht zu den Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt Winterthur informiert über die

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2011

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2011 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 20 Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe

Mehr

Zusatzleistungen zur AHV/IV. Präsentation von Fällen

Zusatzleistungen zur AHV/IV. Präsentation von Fällen Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich Zusatzleistungen zur AHV/IV Präsentation von Fällen Helga Schreiber Paul Wettstein Béatrice Peterhans 1 Fall 1 Somalischer Staatsangehöriger Einreise invalid

Mehr

Ergänzungsleistungen. www.el-info.ch

Ergänzungsleistungen. www.el-info.ch Ergänzungsleistungen Fachkurs Sozialversicherungsfachleute SVS Anspruchsvoraussetzungen 1. Kapitel Grundlagen 2 Geschichte 1948: AHV tritt in Kraft 1960: IV tritt in Kraft 1966: EL tritt in Kraft 3 Drei

Mehr

1.2011 Stand am 1. Januar 2011

1.2011 Stand am 1. Januar 2011 1.2011 Stand am 1. Januar 2011 Änderungen auf 1. Januar 2011 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-5 Leistungen der AHV 6-7 Leistungen der IV 8-9 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) 831.30 vom 6. Oktober 2006 (Stand am 1. Januar 2015) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 207

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 207 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 12. Juni 2007 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen

Mehr

Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) vom 6. Oktober 2006 1 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel

Mehr

Hintergrundinformation 02/2012: Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Kanton Schwyz Bericht 2011

Hintergrundinformation 02/2012: Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Kanton Schwyz Bericht 2011 Hintergrundinformation 02/2012: Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Kanton Schwyz Bericht 2011 Schwyz, 13. Februar 2012 Rubiswilstrasse 8, Ibach/SZ, Telefon 041 819 04 25, Telefax 041 819 05 25, Postanschrift:

Mehr

Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung (Ausgabe 2016)

Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung (Ausgabe 2016) Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung (Ausgabe 2016) 1 Unsere Dienstleistungen Die Dienstleistungen des Zentrum Ergolz lassen sich in diese Hauptgruppen unterteilen: Pensionsleistungen (Hotellerie) Wohnen

Mehr

Verordnung zum Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV

Verordnung zum Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV 8. Verordnung zum Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV Vom 8. Dezember 007 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf die, a Absatz, c Absatz sowie 6 Absatz des

Mehr

Anmeldung für Ergänzungsleistungen (EL)

Anmeldung für Ergänzungsleistungen (EL) Anmeldung für Ergänzungsleistungen (EL) Wichtige Hinweise: Alle Fragen sind zwingend zu beantworten Bei allen mit JA beantworteten Fragen muss auch der Betrag angegeben werden Kopien der verlangten Unterlagen

Mehr

Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente

Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente Gemeindeverwaltung Zusatzleistungen zur AHV/IV Dorfstrasse 17 8155 Niederhasli Tel. 043 / 411 22 35 Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente Eingangsdatum: Hinweise zum Ausfüllen der Anmeldung:

Mehr

Anmeldung für Nichterwerbstätige

Anmeldung für Nichterwerbstätige Anmeldung für Nichterwerbstätige Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich an Ihre Gemeindezweigstelle SVA oder direkt an die SVA Aargau 1. Grund der Anmeldung vorzeitige Pensionierung einer/eines Pensionierten

Mehr

Prämienverbilligung 2017 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2016

Prämienverbilligung 2017 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2016 Prämienverbilligung 2017 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2016 Informationen Berechnungshilfen ALLGEMEINES 2 WARUM WERDEN KRANKENKASSENPRÄMIEN VERBILLIGT? Die Krankenkassen erheben

Mehr

Zur Betreuung gehören alle Leistungen und Tätigkeiten, welche:

Zur Betreuung gehören alle Leistungen und Tätigkeiten, welche: 1. Die Dienstleistungen des Pflegeheimes lassen sich in die drei Bereiche Hotellerie, Betreuung und Pflege unterteilen. Hotellerie Wohnen im Einzel- oder Doppelzimmer, Reinigung des Zimmers, WC und Dusche,

Mehr

Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente Eingangsdatum:

Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente Eingangsdatum: Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente Eingangsdatum: Hinweise zum Ausfüllen der Anmeldung: - Jede Position muss mit ja oder nein beantwortet werden. - Die verlangten Unterlagen betreffend alle

Mehr

Baselerbieter Alters- und Pflegeheime. Finanzierung

Baselerbieter Alters- und Pflegeheime. Finanzierung Baselerbieter Alters- und Pflegeheime Finanzierung Wie werden Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner eines Alters- und Pflegeheims gedeckt? Im Kanton Basel-Landschaft wird die Finanzierung der Pensionskosten

Mehr

5.01. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Einführung. Stand am 1. Januar 2007

5.01. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Einführung. Stand am 1. Januar 2007 5.01 Stand am 1. Januar 2007 Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 1 Einführung Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken.

Mehr

Anmeldung zum Bezug einer Ergänzungsleistung zur AHV- oder IV-Rente (EL)

Anmeldung zum Bezug einer Ergänzungsleistung zur AHV- oder IV-Rente (EL) Tel. 027 324 91 11 Fax 027 324 91 12 www.avs.vs.ch info@avs.vs.ch Pk 19-1945-7 Anmeldung zum Bezug einer Ergänzungsleistung zur AHV- oder IV-Rente (EL) (Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 und Ausführungsgesetz

Mehr

5.01. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Einführung. Stand am 1. Januar 2009

5.01. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Einführung. Stand am 1. Januar 2009 5.01 Stand am 1. Januar 2009 Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 1 2 3 Einführung Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken.

Mehr

Neuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen

Neuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen KANTON ZÜRICH Neuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen Informationsveranstaltung Curaviva 5. Februar 2009 Inhalt Pflegefinanzierung aktuell und neu Aufteilung Pflegekosten

Mehr

Pflegekosten: Wer soll das bezahlen? Die Neuordnung der Pflegefinanzierung steht vor der Tür

Pflegekosten: Wer soll das bezahlen? Die Neuordnung der Pflegefinanzierung steht vor der Tür Pflegekosten: Wer soll das bezahlen? Die Neuordnung der Pflegefinanzierung steht vor der Tür Andreas Dummermuth Weiterbildungsseminar SVS Nord-Ostschweiz Weinfelden, Drei Punkte Pflegebedürftigkeit als

Mehr

5.02 Stand am 1. Januar 2006. Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo

5.02 Stand am 1. Januar 2006. Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo 5.02 Stand am 1. Januar 2006 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Berechnen Sie provisorisch Ihren Anspruch 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige

Mehr

Kanton Zug Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (ELKV)

Kanton Zug Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (ELKV) Kanton Zug 8.7 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (ELKV) Vom 8. Dezember 007 (Stand 6. September 008) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt

Mehr

Prämienverbilligung 2016

Prämienverbilligung 2016 Prämienverbilligung 2016 Informationen - Berechnungshilfe 2 Prämienverbilligung 2016 Allgemeines Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen oder das Vermögen der Versicherten.

Mehr

Seniorenuniversität Bern

Seniorenuniversität Bern Seniorenuniversität Bern Veranstaltung vom 6. Mai 2016 Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 2 Einige Zahlen Ein Blick zurück Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 3 Bezüger/innen von AHV-Leistungen Total Bezüger/innen 3000000

Mehr

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Juli 2005

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Juli 2005 6.02 Stand am 1. Juli 2005 Mutterschaftsentschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 8.0 Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV vom 7. November 007 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf das Gesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV vom. Juni 007 ),

Mehr

Gesuch Ausrichtung Wirtschaftliche Hilfe

Gesuch Ausrichtung Wirtschaftliche Hilfe Gemeinde Zumikon Abteilung Gesellschaft Soziales Dorfplatz 1 8126 Zumikon Telefon 044 918 78 20 soziales@zumikon.ch Gesuch Ausrichtung Wirtschaftliche Hilfe Personalien Gesuchsteller Name Geburtsdatum

Mehr

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) 84.. Verordnung vom 8. November 0 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 4. November 995 zum Bundesgesetz über die

Mehr

SVS. Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe (SH) Lösungsvorschläge

SVS. Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe (SH) Lösungsvorschläge SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 203 Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe

Mehr

5.02 Stand am 1. Januar 2010. Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo

5.02 Stand am 1. Januar 2010. Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo 5.02 Stand am 1. Januar 2010 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Berechnen Sie provisorisch Ihren Anspruch 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen 10.07.2013 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 21 Einkünfte aus Vorsorge

Steuerbuch, Erläuterungen zu 21 Einkünfte aus Vorsorge Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 21 Einkünfte aus Vorsorge 21 - Stand Februar 2013 1 Inhalt 1. Überblick über die Einkünfte aus Vorsorge 3 2. AHV-Renten 3 2.1. Entwicklung

Mehr

SVS. Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe (SH) Aufgaben

SVS. Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe (SH) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 203 Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe

Mehr

5.02 Stand am 1. Januar 2009. Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo

5.02 Stand am 1. Januar 2009. Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo 5.02 Stand am 1. Januar 2009 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Berechnen Sie provisorisch Ihren Anspruch 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige

Mehr

ANMELDEFORMULAR FÜR ZUSATZLEISTUNGEN ZUR AHV/IV IN DER STADT ZÜRICH

ANMELDEFORMULAR FÜR ZUSATZLEISTUNGEN ZUR AHV/IV IN DER STADT ZÜRICH ANMELDEFORMULAR FÜR ZUSATZLEISTUNGEN ZUR AHV/IV IN DER STADT ZÜRICH Für eine einfache Abwicklung des Anmeldeverfahrens bitten wir Sie, den nachfolgenden Fragebogen vollständig auszufüllen und gemeinsam

Mehr

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Für Personen in stationärer Langzeitpflege (Aufenthalt im Pflegeheim) ALLGEMEINES 2 WIE WIRD DIE PFLEGE IM HEIM FINANZIERT? Die Pflege beim Heimaufenthalt wird finanziert

Mehr

3.06 Leistungen der AHV Rentenvorausberechnung

3.06 Leistungen der AHV Rentenvorausberechnung 3.06 Leistungen der AHV Rentenvorausberechnung Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich zu erwartende Renten der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit

Mehr

FINANZIERUNG VON HOHEN LEBENSKOSTEN IM ALTER

FINANZIERUNG VON HOHEN LEBENSKOSTEN IM ALTER FINANZIERUNG VON HOHEN LEBENSKOSTEN IM ALTER Inhalt 1. Einleitung 2. Finanzierung der Lebenskosten, Übersicht 3. Ergänzungsleistungen (EL) 3.1. Leistungen der EL, Allgemeines 3.2. Jährliche EL 3.3. Vergütung

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen

Ausführungsbestimmungen über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen 85. Ausführungsbestimmungen über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen vom 6. Dezember 00 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung von Artikel 4

Mehr

1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015

1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015 1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015 Stand am 1. Januar 2015 1 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2015 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

1.2013 Stand am 1. Januar 2013

1.2013 Stand am 1. Januar 2013 1.2013 Stand am 1. Januar 2013 Änderungen auf 1. Januar 2013 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-5 Leistungen der AHV 6-7 Leistungen der IV 8-9 Assistenzbeitrag 10 Ergänzungsleistungen

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2011

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2011 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 20 Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe

Mehr

EL-rechtliche Beurteilung von Wohnrecht und Nutzniessung

EL-rechtliche Beurteilung von Wohnrecht und Nutzniessung Fachtagung vom 15. April 2010 EL-rechtliche Beurteilung von Wohnrecht und Nutzniessung Zeitungsartikel im April 2009: Lohnt es sich, die eigene Liegenschaft zu Lebzeiten den Kindern zu überschreiben? Ja,

Mehr

Info-Blatt: Obligatorische Sozialversicherungen der Schweiz

Info-Blatt: Obligatorische Sozialversicherungen der Schweiz Info-Blatt: Obligatorische Sozialversicherungen der Schweiz Änderungen der Kennzahlen per 1. Januar 2016 1. Säule AHV/IV/EO pro Jahr Mindestbeiträge AHV/IV/EO (unverändert) CHF 480 CHF 480 freiwillige

Mehr

18. Auflage 2016. Die Zusatzleistungen zur AHV und IV. Eine Informationsbroschüre für Rentnerinnen und Rentner in der Stadt Bern

18. Auflage 2016. Die Zusatzleistungen zur AHV und IV. Eine Informationsbroschüre für Rentnerinnen und Rentner in der Stadt Bern 18. Auflage 2016 Die Zusatzleistungen zur AHV und IV Eine Informationsbroschüre für Rentnerinnen und Rentner in der Stadt Bern Liebe Bernerinnen und Berner Etwa 20 Prozent der Rentnerinnen und Rentner

Mehr

Hinweis zur Anzahlung CHF 6 000.- nicht verzinst

Hinweis zur Anzahlung CHF 6 000.- nicht verzinst Hinweis zur Anzahlung Vor Eintritt in die Residio AG ist als Sicherstellung ein Anzahlungsbetrag von CHF 6 000.- zu leisten. Diese Anzahlungsleistung wird nicht verzinst. Die künftige Bewohnerin, der künftige

Mehr

3.03 Stand am 1. Januar 2014

3.03 Stand am 1. Januar 2014 3.03 Stand am 1. Januar 2014 Hinterlassenenrenten der AHV Renten für die Hinterlassenen 1 Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte,

Mehr

Für die Berechnung der AHV- und der IV-Renten gelten die gleichen Grundsätze.

Für die Berechnung der AHV- und der IV-Renten gelten die gleichen Grundsätze. MERKBLATT ÜBER DIE BERECHNUNG DER RENTEN GÜLTIG AB 1. August 2016 GRUNDSATZ 1 Zwei Faktoren bilden die Grundlage für die Berechnung von Renten: die Zahl der Beitragsjahre, in denen eine versicherte Person

Mehr

Pensionsplanung. Felix Muster. Zambra Finanz AG Sergio Zambra Geschäftsführer Schaffhauserstrasse 63, PF. Schaffhauserstrasse 63.

Pensionsplanung. Felix Muster. Zambra Finanz AG Sergio Zambra Geschäftsführer Schaffhauserstrasse 63, PF. Schaffhauserstrasse 63. Dieses Dokument wurde erstellt für Ihr Ansprechpartner Zambra Finanz AG Sergio Zambra Geschäftsführer Schaffhauserstrasse 63, PF 8152 Glattbrugg Schaffhauserstrasse 63 8152 Glattbrugg Datum: 27.12.212

Mehr

Stammakte Sozialversicherungen Wald

Stammakte Sozialversicherungen Wald achverband Zusatzleistungen des Kantons Zürich www.zl-fachverband.ch Stammakte Sozialversicherungen Wald Gesuch um Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente Leer lassen Abgabe Sehr geehrte Dame, sehr geehrter

Mehr

AUSGLEICHSKASSE IV-STELLE SCHWYZ. Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Herzlich willkommen zum Infoabend

AUSGLEICHSKASSE IV-STELLE SCHWYZ. Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Herzlich willkommen zum Infoabend Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Herzlich willkommen zum Infoabend Begrüssung und Einleitung Andreas Dummermuth, Geschäftsleiter Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz Soziale Sicherheit

Mehr

Gesuch um Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente

Gesuch um Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente Gesuch um Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Sie haben sich nach Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente erkundigt. Gesuch Das Gesuch um Ausrichtung von Zusatzleistungen

Mehr

Ergänzungsleistungen und Verwandtenunterstützung

Ergänzungsleistungen und Verwandtenunterstützung Ergänzungsleistungen und Verwandtenunterstützung Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenshaltungskosten decken. Anspruchsberechtigt

Mehr

Stand am 1. Januar 2006

Stand am 1. Januar 2006 3.01 Stand am 1. Januar 2006 Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV 1 Altersrenten Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt

Mehr

3.01 Stand am 1. Januar 2014

3.01 Stand am 1. Januar 2014 3.01 Stand am 1. Januar 2014 Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV Altersrenten 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt

Mehr

362.200 Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung 1

362.200 Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung 1 6.00 Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Vom 8. März 007) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen

Mehr

Anmeldung für Ergänzungsleistungen

Anmeldung für Ergänzungsleistungen Amt für AHV und IV Leistungen Anmeldung für Ergänzungsleistungen Eingangsdatum AHV - Zweigstelle Hinweise zum Ausfüllen der Anmeldung: - Jede Frage ist mit ja oder nein zu beantworten. - Beträge sind umgerechnet

Mehr

Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins. Nachtrag 4 zum Reglement Gültig ab 1. Juli 2008

Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins. Nachtrag 4 zum Reglement Gültig ab 1. Juli 2008 Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins Nachtrag 4 zum Reglement 2005 Gültig ab 1. Juli 2008 1 Einleitung 1. Der Stiftungsrat der Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins hat am 8.

Mehr

Checkliste Unterlagen für die Steuererklärung natürlicher Personen

Checkliste Unterlagen für die Steuererklärung natürlicher Personen Checkliste Unterlagen für die Steuererklärung natürlicher Personen Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember oder am Ende der Steuerpflicht Einzelperson / Ehemann / Partner(in) 1 Ehefrau

Mehr

1 Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich

1 Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich 3.06 Stand am 1. Januar 2007 Rentenvorausberechnung Auskunft über zu erwartende Rente 1 Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich zu erwartende Renten der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit

Mehr

Ergänzungsleistungen zur AHV / IV

Ergänzungsleistungen zur AHV / IV Ergänzungsleistungen zur AHV / IV Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten ALLGEMEINES 2 WAS SIND ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN? Die Ergänzungsleistungen zur AHV / IV (EL) helfen dort, wo die Renten zusammen

Mehr

Anmeldung Nichterwerbstätige

Anmeldung Nichterwerbstätige Qualität ist uns wichtig AHV-Beitragspflicht Anmeldung Nichterwerbstätige Sind Sie bereits als Nichterwerbstätige/r bei einer anderen Ausgleichskasse (AK) angeschlossen? Falls ja, AK: seit: (bitte Kopie

Mehr

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009 1.2009 Stand am 1. Januar 2009 Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5-6 Leistungen der IV 7-8 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

3 Gesuch um Alimentenbevorschussung (ALBV)

3 Gesuch um Alimentenbevorschussung (ALBV) Gemeinde:. 3 Gesuch um Alimentenbevorschussung (ALBV) Ihr Gesuch kann durch die zuständige Alimenten-Fachstelle in der Regel erst dann behandelt werden, wenn das Gesuchs-Formular vollständig und lesbar

Mehr