Informationen der Niedersächsischen Landeswahlleiterin Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems

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2 2 Niedersächsische Landeswahlleiterin Informationen der Niedersächsischen Landeswahlleiterin Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems In Niedersachsen werden alle fünf Jahre die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger für mehr als zweitausend Kommunalvertretungen (Abgeordnete für die Regionsversammlung, die Kreistage, die Stadträte, die Gemeinderäte, die Samtgemeinderäte sowie die Mitglieder der Stadtbezirksräte und Ortsräte) gewählt. In kreisfreien Städten ist nur der Rat der Stadt zu wählen. In Gemeinden mit Ortschaften oder Stadtbezirken werden zusätzlich die Mitglieder der Ortsräte bzw. der Stadtbezirksräte bestimmt. In einzelnen Kommunen werden die Wählerinnen und Wähler gleichzeitig dazu aufgerufen, die Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten, das heißt die hauptamtlichen Landrätinnen und Landräte sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister direkt zu wählen. In den kreisangehörigen Gemeinden wird im Höchstfall zur Stimmabgabe bei fünf verschiedenen Wahlen aufgerufen: In Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden für die Kreistagswahl, die Samtgemeinderatswahl, die Gemeinderatswahl, sowie die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters und die Wahl der Landrätin oder des Landrats; In den Einheitsgemeinden für die Kreistagswahl, die Gemeinderatswahl, sowie die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und die Wahl der Landrätin oder des Landrats und ggf. die Ortsratswahl. Wer darf wählen? Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.b. im Landkreis für die Wahl des Kreistags), nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben. Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden (Samtgemeinden) geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden! Wer kann gewählt werden? Kommunale Vertretungen Gewählt werden (so genanntes passives Wahlrecht) können Personen, die am Wahltag 18 Jahre alt sind, seit mindestens sechs Monaten im Wahlgebiet (z.b. in der Gemeinde für die Wahl des Gemeinderats) ihren Wohnsitz haben und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Direktwahlen Zur Hauptverwaltungsbeamtin oder zum Hauptverwaltungsbeamten kann gewählt werden, wer am Wahltag mindestens 23 Jahre, aber noch nicht 67 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

3 3 Hier verlangen die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht, dass die Bewerberin oder der Bewerber ihren bzw. seinen Wohnsitz in dem Wahlgebiet hat, in dem sie oder er kandidiert. Wer kann Wahlvorschläge aufstellen? Wahlvorschläge können von politischen Parteien, Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen eingereicht werden. Hinsichtlich der Zielsetzung der Wählergruppen, ihrer organisatorischen Form, ihrer Größe usw. enthalten die wahlrechtlichen Bestimmungen keine Anforderungen. Auch lose Zusammenschlüsse von Wahlberechtigten können daher als Wählergruppen auftreten und Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen einreichen. Wie kommt man auf einen Wahlvorschlag? Wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt kann sich als Kandidatin oder Kandidat auf der Liste (= Wahlvorschlag) einer politischen Partei aufstellen lassen, wenn sie bzw. er der Partei angehört oder parteilos ist, mit anderen Bürgerinnen und Bürgern, die gleiche oder ähnliche Interessen verfolgen eine Wählergruppe bilden und mit diesen Bürgerinnen und Bürgern eine gemeinsame Liste aufstellen, oder als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber zur Wahl antreten. Die Bestimmung der Kandidatinnen und Kandidaten und ihre Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag einer politischen Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe (= parteiähnliche Struktur mit Statut und Programm) muss in geheimer Abstimmung von der jeweiligen Mitglieder- oder Delegiertenversammlung der Partei oder Wählergruppe erfolgen. An der geheimen Abstimmung dürfen nur wahlberechtigte Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger teilnehmen, die Mitglieder der Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe sind. Die geheime Abstimmung ist nur gültig, wenn an ihr mindestens drei wahlberechtigte Personen teilgenommen haben. Für die Gründung einer Wählergruppe reichen im Regelfall drei wahlberechtigte Personen aus. Die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe muss in einer Versammlung der wahlberechtigten Anhängerinnen und Anhänger der Wählergruppe erfolgen. Für die Einberufung einer solchen Versammlung sind keine besonderen Förmlichkeiten zu beachten. Alle wahlberechtigten Anhängerinnen und Anhänger der Wählergruppe müssen jedoch die Gelegenheit erhalten, an der Versammlung teilnehmen zu können. Auch hier gilt, dass die Bestimmung der Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Wahlvorschlag in geheimer Abstimmung erfolgen muss. Wer als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber zur Wahl antreten will, kann sich selbst vorschlagen. Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber können ihre Wahlvorschläge nur dann einreichen, wenn diese von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereichs (Erläuterung im Abschnitt Wie wird gewählt auf dieser Seite) durch eine Unterschrift auf einem amtlichen Formular unterstützt werden. Nur wer bereits in der Vertretung des Wahlgebiets (z.b. Gemeinderat) oder im Deutschen Bundestag oder Niedersächsischen Landtag vertreten ist, wird von dieser Verpflichtung befreit. Die amtlichen Formulare für die Unterstützungsunterschriften werden von den für das jeweilige Wahlgebiet zuständigen Wahlleiterinnen und Wahlleitern ausgegeben. Dort können auch weitere Informationen, z.b. über die Anzahl der beizubringenden Unterstützungsunterschriften, eingeholt werden. Für die Kandidatur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl zur Hauptverwaltungsbeamtin bzw. zum Hauptverwaltungsbeamten gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Wie wird gewählt? Die Wählerinnen und Wähler erhalten je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der sie teilnehmen (z.b. einen für die Wahl des Kreistags und einen für die Wahl des Rats ihrer Gemeinde, ggf. auch jeweils einen Stimmzettel für die Wahl einer Hauptverwaltungsbeamtin oder eines Hauptverwaltungsbeamten für den Landkreis und für die Gemeinde). Für die Wahl der Vertretungen (z.b. Kreistag, Gemeinderat) gilt ein Dreistimmenwahlrecht mit der Möglichkeit des Kumulierens und des Panaschierens. Wählerinnen und Wähler können, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen. Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin oder einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben(kumulieren).

4 4 Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Bewerberinnen und Bewerber desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden (Panaschieren). Das Wahlsystem setzt voraus, dass alle Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel aufgeführt sind. Da eine einzige Kandidatenliste für das gesamte Wahlgebiet (z.b. Landkreis, Gemeinde) eine zu große Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern umfassen würde, erfolgt eine Aufteilung des Wahlgebiets in annähernd gleich große Wahlbereiche mit jeweils unterschiedlichen Kandidatenlisten. Sofern die Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters oder einer Landrätin oder eines Landrats in einem Wahlgebiet erfolgt, wird sie nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Für jede dieser Direktwahlen haben die Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme, die sie einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können. Wie wird gezählt? Kommunale Vertretungen Die Mandate für die kommunalen Vertretungen werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl vergeben. Für die Sitzverteilung findet das nach dem Engländer Thomas Hare und dem deutschen Mathematikprofessor Horst Niemeyer benannte Proportionalverfahren Anwendung. Hierbei wird das Stimmenverhältnis proportional auf das Sitzverhältnis übertragen. Dazu wird die Gesamtzahl der in der jeweiligen Vertretung zu vergebenden Sitze mit der für einen Wahlvorschlag abgegebenen Stimmenzahl multipliziert und durch die Gesamtzahl der aller abgegebenen Stimmen dividiert. Diese Berechnung ergibt Proportionalzahlen. Jeder Wahlvorschlagsträger erhält zunächst so viel Sitze, wie sich nach seiner Proportionalzahl für ihn ganze Sitze ergeben. Die danach noch zu vergebenden Sitze erhalten die Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber mit den höchsten Zahlenbruchteilen. Innerhalb der Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen kommen die Bewerberinnen und Bewerber teilweise nach dem Grundsatz der Personenwahl (Reihenfolge nach der Zahl der persönlich erhaltenen Stimmen), teilweise nach dem Grundsatz der Listenwahl (Reihenfolge nach der Benennung im Wahlvorschlag) zum Zuge. Einen Mindeststimmenanteil für die Teilnahme am Verteilungsverfahren ( Sperrklausel ) gibt es bei den Kommunalwahlen nicht. Direktwahlen Die Direktwahlen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, der Landrätinnen und Landräte werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat oder als Bewerberin oder Bewerber des einzigen zugelassenen Wahlvorschlags mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalten hat. Haben sich mehrere Bewerberinnen und Bewerber der Wahl gestellt, aber niemand die erforderliche Stimmenzahl erhalten, so findet am zweiten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen und Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer an der Stichwahl teilnimmt. Wo wird gewählt? Für die Stimmabgabe werden Wahlbezirke gebildet. Kleinere Gemeinden (nicht mehr als Einwohnerinnen und Einwohner) bilden einen Wahlbezirk, größere Gemeinden werden in mehrere Wahlbezirke eingeteilt. Die Gemeinden bestimmen die Anzahl der Wahlbezirke sowie einen Wahlraum für jeden Wahlbezirk. Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Auf ihr ist angegeben, in welchem Wahlraum die Wählerin oder der Wähler ihr/sein Wahlrecht ausüben kann. Wer verhindert ist, den Wahlraum aufzusuchen, oder ohne sein Verschulden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Wer führt die Wahl durch? Die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen fallen in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und Samtgemeinden, deren Wahlämter wesentliche organisatorische Einzelaufgaben zu erfüllen haben. Hierzu zählen zum Beispiel die

5 Aufstellung und Führung der Wählerverzeichnisse, Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihr Wahlrecht, Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen Bestimmung und Einrichtung der Wahlräume (Wahllokale) Berufung der Wahlvorstandsmitglieder und ihre Schulung, Beschaffung der Stimmzettel, Zusammenstellung der Wahlergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken, Aufbewahrung der Wahlunterlagen. 5 Wichtige Maßnahmen und Entscheidungen müssen jedoch nicht von den Verwaltungsbehörden, sondern von unabhängigen Wahlorganen getroffen werden. Dies sind die Wahlleiterinnen und Wahlleiter in den Landkreisen, Gemeinden und Samtgemeinden, die für jedes Wahlgebiet (z.b. Landkreis, Gemeinde) zu bildenden Wahlausschüsse sowie die für den Wahltag zu berufenden Wahlvorstände. Aufgabe der Wahlausschüsse ist vor allem die Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses. Die Wahlvorstände sind in den Wahllokalen der einzelnen Wahlbezirke für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe und die Feststellung der Wahlergebnisse verantwortlich. Die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände werden aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlgebiets berufen; sie sind ehrenamtlich tätig. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Im ganzen Land Niedersachsen werden für die Kommunalwahlen rund ehrenamtlich tätige Personen benötigt. Sprechstunden der Bürgermeister in der Samtgemeinde Samtgemeinde Lachendorf: Samtgemeindebürgermeister Jörg Warncke Zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses. Bitte möglichst einen Termin vereinbaren. Tel.: 05145/ oder Beedenbostel: Ulrich Lange Sprechstunde jederzeit nach telefonischer Absprache Tel.: 05145/8227 Ahnsbeck: Ulrich Kaiser Jederzeit nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung Tel. privat: 05145/8434 Tel. dienstl.: 05141/ Joachim Lübbe Jederzeit nach telefonischer Absprache Tel.: 05145/8221 oder 6271 Hohne: Erhard Thölke Sprechstunde jederzeit nach telefonischer Absprache Tel.: 05083/415 Erwin Kriegel Jederzeit nach telefonischer Vereinbarung Tel.: 05145/1675 Wegen einer internen Betriebsveranstaltung bleibt das Rathaus am 27. Mai 2016 geschlossen!

6 6 Öffentliche Bekanntmachung Genehmigungsverfahren über die Errichtung von fünf Windkraftanlagen in Form der Neuerrichtung als Ersatz der fünf vorhandenen Windkraftanlagen (Repowering) in der Gemarkung Beedenbostel Die Firma ecojoule construct GmbH, Alte Feldmühle 10, Neustadt/Rbge., hat beim Landkreis Celle einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windkraftanlagen in Form der Neuerrichtung als Ersatz der fünf vorhandenen Windkraftanlagen (Repowering) im Außenbereich der Gemeinde Beedenbostel gestellt. Die Anlagen sollen an folgenden Standorten in Beedenbostel errichtet werden: Gemarkung Beedenbostel, Flur 7, Flurstück 50/5; Flur 8, Flurstücke 19 und 26/2; Flur 9, Flurstücke 5/2 und 14/4. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung gemäß den 4, 19 des Bundes-Immissions-schutzgesetzes (BIm- SchG) i. V. m. 1 und Ziff der Spalte Verfahrensart V des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Für das Vorhaben besteht gemäß 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.v.m. Nr Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG die Pflicht zu Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls. Die Antragstellerin hat die Genehmigungsbehörde um die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß 3a UVPG ersucht. Das Genehmigungsverfahren wird daher gemäß den 4, 10 BImSchG i.v.m. 2 Abs. 1 Satz 3 UVPG unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Celle. Das Vorhaben wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 und 4 BImSchG und 9 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen können vom bis zum bei den folgenden Stellen zu den dort genannten Zeiten eingesehen werden: 1.) Landkreis Celle, Amt für Wirtschaftsförderung, Bauen und Kreisentwicklung, Trift 27, Zimmer 1 (Bürgerinformation), Celle Einsichtmöglichkeit während der Besucherzeiten: Montag und Dienstag: 8.00 Uhr bis Uhr Mittwoch und Freitag: 8.00 Uhr bis Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis Uhr außerhalb der Besucherzeiten auch nach telefonischer Vereinbarung (Tel / o ). 2.) Samtgemeinde Lachendorf, Rathaus, Oppershäuser Straße 1, Zimmer 303, Lachendorf Einsichtmöglichkeit während der Besucherzeiten: Montag bis Freitag: Montag und Donnerstag 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr außerhalb der Besuchszeiten auch nach telefonischer Vereinbarung (Tel /970144). Einwendungen können bis zum Ablauf von 2 Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, d.h. vom bis zum (Posteingang), schriftlich beim Landkreis Celle oder der Samtgemeinde Lachendorf unter den o. g. Anschriften erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

7 7 Der Ausschluss von Einwendungen gilt nicht für ein sich ggf. anschließendes behördliches Widerspruchsverfahren sowie im gerichtlichen Verfahren. Die Einwendungen werden der Antragstellerin und soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den beteiligten Behörden bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Gemäß 17 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) müssen Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht worden sind, auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite deutlich sichtbar den vollständigen Namen und die Anschrift eines Unterzeichners enthalten, der als Vertreter der Einwender gilt. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht enthalten, sowie Einwendungen mit fehlenden oder unleserlichen Namen bzw. Adressangaben können von der Genehmigungsbehörde unberücksichtigt gelassen werden. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ermessen, ob sie die formund fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Findet ein Erörterungstermin statt, gilt diese Entscheidung hiermit als öffentlich bekannt gemacht. Nur wenn der Erörterungstermin aufgrund der Ermessensentscheidung nicht stattfindet, wird der Wegfall des Termins gesondert öffentlich bekannt gemacht. Der Erörterungstermin findet statt am Mittwoch, den , um Uhr beim Landkreis Celle, Neuer Kreistagssaal, Trift 26, Eingang B, Celle. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Er dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der verfahrensgegenständlichen Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die Einwendungen werden auch dann erörtert, wenn der Antragsteller oder die Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu diesem Erörterungstermin nicht erscheinen. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden im Erörterungstermin nicht erörtert. Für diese steht der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen. Sollte die Erörterung am nicht abgeschlossen werden können, wird sie an den darauf folgenden Werktagen (außer samstags) beim Landkreis Celle in den o.g. Räumlichkeiten fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Antrag bzw. die Einwendungen öffentlich bekannt gemacht wird und diese Bekanntmachung die Zustellung des Genehmigungsbescheides ersetzen kann. Annahmeschluss für die Juni-Ausgabe ist am Mittwoch, 1. Juni 2016, Uhr. Hinweise für Fotos im Mitteilungsblatt! Bitte achten Sie darauf, dass möglichst helle Fotos mit einer hohen Auflösung bereitgestellt werden, da der Abdruck im Mitteilungsblatt sonst zu dunkel wird. Wegen einer internen Betriebsveranstaltung bleibt das Rathaus am 27. Mai 2016 geschlossen!

8 Kostenlose Pflegeberatung für gesetzlich Krankenversicherte im Rathaus Lachendorf Sie benötigen Informationen, Beratung oder Hilfe rund um das Thema Pflege? Wir sind vor Ort für Sie da: jeden 3. Donnerstag im Monat von 14:00 bis 16:00 Uhr Anmeldung dafür bitte bei Herrn Brüsting im Rathaus, Tel Wir bieten Beratung zu folgenden Themen: Ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeangebote, Leistungen sozialer Stellen und Kassen, Hilfsmittel und Versorgung, Entlastungsangebote für pflegende Angehörige, Ehrenamtliche Dienste, Wohnraumanpassung, Selbsthilfegruppen, Rehabilitation, Vorsorge und mehr. Sie haben außerdem die Möglichkeit einen Beratungstermin im Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen - Bereich Pflegeberatung - in der Blumlage 20 in Celle oder bei Bedarf einen Hausbesuch zu vereinbaren. Tel Netzwerkpartner SPN Die Anmeldung von Lagerfeuern, Grillfeuern und Wärmefeuern in der Samtgemeinde Lachendorf ab sofort unter möglich Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Samtgemeinde Lachendorf stellt Ihnen einen Onlineservice zur Anmeldung von Lagerfeuern, Grillfeuern und Wärmefeuern zur Verfügung. Sie brauchen sich nach Ihrer Meldung nicht mehr persönlich mit uns in Verbindung zu setzen. Die zuständigen Stellen werden automatisch informiert. 8 Sprechstunden im Olen Drallen Hoff Papiermacherstube in Lachendorf, Oppershäuser Str. 5 der Deutschen Rentenversicherung durch den Versichertenberater Werner Bursch Donnerstag, Uhr Donnerstag, Uhr Donnerstag, Uhr Es wird an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass eine vorherige Terminierung dringend erforderlich ist. Die Anrufe nimmt Herr Brüsting im Rathaus entgegen (Tel.: 05145/ ). Radwandern auf kulturhistorischen Spuren Ob Jung oder Alt immer mehr Menschen erkunden mit dem Fahrrad die reizvolle Landschaft der LEADER - Region Lachte-Lutter-Lüß. Dabei können die Radler auf kulturhistorische Spurensuche der besonderen Art gehen. Sieben Radtouren führen durch die Samtgemeinden Eschede und Lachendorf, die Gemeinde Unterlüß und die Stadtrandgemeinden Groß Hehlen und Altenhagen der Stadt Celle. Sie verknüpfen interessante Orte und sehenswerte Relikte vergangener Zeiten, wie beispielsweise den Gaußpunkt Scharnhorster Berg mit dem Kalischacht Mariaglück in Höfer. Informationen zu den einzelnen Rundwegen sind in Broschüren mit ausklappbaren Radwanderkarten zusammengefasst. Der komplette Satz kann für eine Schutzgebühr von 1,50 in den Rathäusern der Samtgemeinde Lachendorf und Eschede, der Gemeinde Unterlüß sowie im Neuen Rathaus der Stadt Celle erworben werden. Es sind wieder Ausweise und Reisepässe fertig! Wenn Sie einen REISEPASS bis zum 20. April 2016 beantragt haben, können Sie diesen bei uns im Rathaus Zimmer 103 nur persönlich oder mit Vollmacht abholen. In dringenden Fällen werden auch weiter vorläufige Ausweise und Reisepässe ausgestellt. Wenn Sie einen AUSWEIS beantragt haben: Jeder Antragsteller erhält von der Bundesdruckerei eine Mitteilung darüber, dass der Ausweis an die Samtgemeinde zur Aushändigung übersandt worden ist.

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10 Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) Vom 21. März 2002 (Nds.GVBl. Nr.11/2002 S. 112), geändert durch Art.16 des Gesetzes v (Nds.GVBl. Nr.31/2003 S. 446), des Gesetzes v (Nds.GVBl. Nr.42/2004 S. 616), durch Art.5 des Gesetzes v (Nds.GVBl. Nr.23/2005 S. 334), Gesetz vom (Nds.GVBl. Nr.7/2009 S. 112), Art. 16 des Gesetzes v (Nds.GVBl. Nr.24/2011 S. 353) und Art.4 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. Nr. 27/2014 S. 475) Siebenter Teil Verhalten in der freien Landschaft 33 Pflichten zum Schutz vor Schäden (1) In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet, 1. dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde a. nicht streunen oder wildern und b. in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit), an der Leine geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind, 2. Koppeltore, Wildgattertore und andere zur Sperrung von Eingängen in eingefriedete Grundstücke oder von Wegen dienende Vorrichtungen nach dem Öffnen zu schließen, 3. das eigene und das anvertraute Vieh außerhalb eingefriedeter Grundstücke zu beaufsichtigen oder zu sichern. (2) Die Feld- und Forstordnungsbehörden können durch Verordnung bestimmen, dass Hunde in der freien Landschaft auch außerhalb der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli an der Leine zu führen sind 1. zum Schutz der Rückzugsmöglichkeiten des Wildes oder sonstiger wild lebender Tiere vor Beunruhigung durch Festlegung von Schongebieten oder 2. zum Schutz von Erholungssuchenden vor Belästigungen durch frei laufende Hunde auf Grundflächen, die besonderen Formen der Erholung dienen, insbesondere auf Liegewiesen, Spielplätzen und Sportanlagen. Die Ausnahmen nach Absatz 1 Nr.1 Buchst. b bleiben unberührt. Mo., Mi., Do., Do., Vorläufiger Sitzungskalender für die Samtgemeinde Lachendorf und die Mitgliedsgemeinden Ahnsbeck, Beedenbostel, Eldingen, Hohne und Lachendorf für öffentliche Sitzungen Gemeinderat Beedenbostel Gemeinderat Eldingen Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften Gemeinde Lachendorf Gemeinderat Hohne 10 Samtgemeinde Lachendorf Landkreis Celle Die Samtgemeinde Lachendorf sucht Erzieherinnen/Erzieher oder Sozialassistentinnen/Sozialassistenten als Vertretungskräfte für die Krippengruppe in der Kindertagesstätte in Eldingen in Vollzeit für die Dauer einer Mutterschutz- und Elternzeitvertretung bzw. für die übrigen Kindertagesstätten auf der Basis einer regelmäßigen durchschnittlichen vereinbarten Teilarbeitszeit bei Führung eines Arbeitszeitkontos. Die Einsätze erfolgen jeweils bei Bedarf auf Abruf. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Stellen sind unbefristet. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum an die Samtgemeinde Lachendorf, Personalabteilung, Oppershäuser Str. 1, Lachendorf. Auskünfte erteilt: Frau Lüßmann (Tel.: 05145/970104). Alte Fotos gesucht! Für unser Archiv werden ständig Fotos, Ansichtskarten und sonstige Heimatbelege aus der Samtgemeinde Lachendorf gesucht. Rittergut Hohne, 1911 (zur Verfügung gestellt v. Karl Ankermann) Egal ob Ortsansichten, einzelne Gebäude oder Motive aus den Themenbereichen Vereinsleben, Landwirtschaft, Beruf und Freizeit historische Fotos und Dokumente sind nicht nur unterhaltsam, sondern auch stets Zeugnisse der Geschichte. Diese gilt es dauerhaft zu bewahren. Ihre Originale erhalten Sie selbstverständlich zurück! Samtgemeinde Lachendorf, Martin Bollbach, , martin.bollbach@lachendorf.de

11 Asylbewerber in der Samtgemeinde Lachendorf Zurzeit leben 139 Asylsuchende in der ganzen Samtgemeinde. In diesem Jahr sind 61 als Asylsuchende zu uns gekommen. 62 Menschen wurden als Flüchtlinge oder Asylberechtigte anerkannt. Viele von ihnen leben auch weiterhin in unserer Samtgemeinde. Die Bekanntmachungen für die Mai-Ausgabe werden hiermit veröffentlicht. Der Samtgemeindebürgermeister (Warncke) Impressum Herausgeber: Samtgemeinde Lachendorf Anschrift: Oppershäuser Str. 1, Lachendorf Tel.: 05145/9700 Fax: 05145/ Auflage: Exemplare Das Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Lachendorf erscheint monatlich zu festen Terminen an alle Haushalte in der Samtgemeinde Lachendorf. Verantwortlich für den amtlichen Teil ist der Samtgemeindebürgermeister. Für eingesandte Artikel oder Fotos wird keine Haftung übernommen. Der auszugsweise Abdruck von Veröffentlichungen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Herausgebers gestattet. Z. Zeit gültige Anzeigenpreisliste vom Redaktions- und Anzeigenschluss: jeweils der Mittwoch vor dem ersten Montag im Monat um Uhr. 11 Auch in diesem Jahr machten wir wieder, gemeinsam mit dem Kindergarten Storchennest aus Ahnsbeck und den Kindern aus dem Waldkindergarten aus Lachendorf, das Kinderturnabzeichen des Deutschen Turnerbundes. In der Turnhalle der Grundschule Wiehetal verbrachten die Kinder zwei bewegungsreiche Vormittage. Aus verschiedenen Bereichen mussten wir unterschiedliche Aufgaben absolvieren. Puh- das war manchmal ganz schön schwer, aber am Ende haben wir es alle geschafft und zur Belohnung gab es dann für alle eine Urkunde. Einladung Mit den Jägern Natur, Wild und Jagd erleben Wenn wir Mama und Papa erzählen, was wir bei den Jägern alles erlebt haben, dann werden die neidisch, war die einhellige Kindermeinung am Ende der Lachendorfer Ferienpassaktion Mit den Jägern Natur, Wild und Jagd erleben. Daraus entstand unter den Jägern die Idee, auch den Eltern einen Einblick in die Jagd zu geben und sie einzuladen, uns bei einem Morgenansitz zu begleiten. Am 28. Mai 2016 soll es gegen 4 Uhr morgens nach einer kurzen Begrüßung hinaus in die Natur gehen, um Natur und Wild im Sonnenaufgang zu beobachten. Nach hoffentlich interessanten Stunden ist dann für ca. 8:00 Uhr ein kleines Frühstück geplant. Anmeldungen werden vom Hegeringleiter Jürgen Meier bis zum 17. Mai unter 0173/ entgegengenommen. Die Teilnahme erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Ludger Benien

12 Die Feuerwehren der Samtgemeinde Lachendorf berichten: Am um 11:31 Alarm für die Ortsfeuerwehr Beedenbostel. Im Seniorenheim Marquardt in Beedenbostel hat die Brandmeldeanlage fehlerhaft ausgelöst, daher war kein Eingreifen der Feuerwehr nötig. Im Einsatz waren 14 Kameraden und das Löschfahrzeug! Einsatzende war um 11:45 Uhr. Am um Uhr Alarm für die Ortsfeuerwehr Lachendorf. BMA Papierfabrik Lachendorf. Wie sich vor Ort herausstellte, handelte es sich um einen Fehlalarm. Am um Uhr für die Ortsfeuerwehr Lachendorf. Auf dem Rad-Wanderweg vom Alter Postweg aus Richtung Altencelle hatte sich ein Fahrzeug die Ölwanne abgerissen. Das Öl ist auf einer Länge von ca. 3 km ausgelaufen. Aufgrund des Regens hatte sich das Öl mit Regenwasser und dem Sandboden vermischt. Wegen der starken Verschmutzung wurde noch die Untere Wasserbehörde alarmiert. Ein weiteres Eingreifen war nicht erforderlich und somit konnten die 10 Kameraden nach ca 1 Stunde die Einsatzstelle verlassen. Am um 2.55 Uhr Alarm für die Ortsfeuerwehren Lachendorf und Jarnsen-Luttern-Bunkenburg (JaLu- Bu). Am Immanuel-Kant-Gymnasium in Lachendorf sollte ein kleiner Schuppen brennen. Am Gymnasium konnte kein Brand festgestellt werden, allerdings brannte an einem nahe gelegenen Spielplatz eine kleine Grillhütte. Diese wurde von den Lachendorfer Kameraden gelöscht, die Kameraden aus JaLuBu konnten wieder abrücken. Nachdem das Feuer gelöscht war, leuchtete die Ortsfeuerwehr Lachendorf die Einsatzstelle für die Polizei aus. Langjährige Kommandomitglieder verabschiedet Während der Kommandositzung am der Ortsfeuerwehr Beedenbostel verabschiedete Ortsbrandmeister Florian Beck zwei langjährige Kommandomitglieder. Joachim Kuhls war als Musikzugführer 20 Jahre Mitglied des Kommandos. Henning Müller als Gerätewart 10 Jahre Mitglied des Kommandos. Beide wurden mit einem kleinen Präsent aus ihren Ämtern verabschiedet. Ihnen gilt der Dank der Ortsfeuerwehr und all ihrer Mitglieder. 12 Dieter Seiler geehrt Auf der Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Celle e.v. am in Nienhof wurde die große Plakette des KFV Celle an Dieter Seiler aus Lachendorf für seine jahrelange Tätigkeit als Delegierter im KFV überreicht und somit aus seinem Ehrenamt verabschiedet. Bläserseminar in Beedenbostel Die Musikzüge der Feuerwehren Beedenbostel, Eldingen und Kleinburgwedel führten am ein Bläserseminar im Feuerwehrhaus Beedenbostel durch. Gemeinsam werden neue Lieder geprobt und einstudiert. Beim gemeinsamen Frühstück und Mittagessen kam auch die Kameradschaftspflege nicht zu kurz.

13 Spinning, Hot Iron und Work out bei der Ortsfeuerwehr Lachendorf Im Rahmen eines regulären Übungsdienstes für Atemschutzgeräteträger erlebten neun Mitglieder der Ortsfeuerwehr Lachendorf am 13.April einen unkonventionellen Übungsabend. In Kooperation mit dem Sportpoint Lachendorf erhielten die Feuerwehrleute 3 x 20 Minuten Fitness- und Ausdauertraining, welches die Teilnehmer an ihre Grenzen bringen sollte. Die Idee zu diesem Fitnesstraining wurde geboren, da jeder AGT Träger im Einsatzfall top fit sein und seine Kräfte einschätzen können muss. Nach einer kurzen Einweisung in die Geräte und der Räumlichkeiten konnten die Feuerwehrmitglieder beim Spinning, Hot Iron und Work out ihre persönlichen Höchstleistungen erreichen. Jeder hatte mit sich zu kämpfen, aber angespornt durch den Fitnesstrainer konnten am Ende alle auf einen erfolgreichen, aber schweißtreibenden Abend zurück blicken. 13 Besuchen Sie unsere Facebook-Seite: Feuerwehr Samtgemeinde Lachendorf Isabell Ehms Pressewartin der Feuerwehren in der Samtgemeinde Lachendorf Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Lachendorf Ortsfeuerwehr Ahnsbeck Jugendfeuerwehr Lachendorf präsentiert sich beim Frühlingserwachen Beim Lachendorfer Frühlingserwachen am präsentierte sich die Jugendfeuerwehr Lachendorf den zahlreichen Besuchern. Mit der Feuerlöschübungsanlage wurde ein Monitorbrand simuliert der von Groß bis Klein selbständig gelöscht werden konnte. Gemeinsam mit den Betreuern und Jugendfeuerwehrwart Dennis Bechstein konnte das LF8 (Löschfahrzeug) besichtigt werden, auch um das eine oder andere Erinnerungsbild zu machen. An alle Aktiven, Passiven und fördernden Mitglieder Einladung zur Jubiläumsveranstaltung 125 Jahre Ortsfeuerwehr Ahnsbeck am Freitag, den Ablauf: Uhr Treffen am Heidehof Uhr Kranzniederlegung Uhr Festkommers im Heidehof 1. Begrüßung 2. Rede Ortsbrandmeister 3. Grußworte der Gäste 4. Ernennungen/ Ehrungen 5. Verschiedenes Im Anschluss wollen wir gemeinsam essen und den Abend gemütlich ausklingen lassen. Mit kameradschaftlichem Gruß gez. Marco Preuß, Ortsbrandmeister

14 14 Grundschule Eldingen Wolf in Eldinger Grundschule Auch wenn es sich nur um die Fassung des musikalischen Märchens Peter und der Wolf gehandelt hat, so war doch die Aufregung groß! Am Montag, den war das Ensemble der Kinderoper Papageno aus Wien bei uns zu Gast und führte gemeinsam mit den Kindern das Stück Peter und der Wolf von Sergei Prokofjew durch. Die Schüler der vierten Klassen wurden mit Hauptrollen bedacht und setzten das Stück unter Anleitung der beiden Musiker gekonnt um. Weitere Schüler wurden mit eingebaut, als es darum ging, die Bewegungen der verschiedenen Tiere zu imitieren. Aber auch in der Schlussszene, als der Wolf dem Zoo übergeben wurde, waren alle wieder beteiligt und als Zoobewohner gefragt. Im Vorfeld wurde das Werk von Prokofjew mit den Schülern der Grundschule Eldingen in einer Projektwoche ausführlich erarbeitet. Dabei standen die dem Stück zugrundeliegenden Musikinstrumente im Vordergrund der Betrachtung. Die vier Holzblasinstrumente Oboe, Fagott, Klarinette und Querflöte wurden zuvor von ehemaligen Schülern der Grundschule und zwei Musikern des Polizeiorchesters Hannover vorgestellt. Aber auch aus eigenen Bordmitteln konnten wir eine Instrumentenschau vornehmen, da zwei Schülerinnen der jetzigen Jahrgänge 2 und 4 ebenfalls ihre Instrumente mitbrachten und diese vorführten: Geige und Horn. Auch aus den Lebensdaten Prokofjews ließen sich viele Einsichten gewinnen und so flossen diese bei der kreativen Ausgestaltung in Lapbooks oder kleine Leporellos mit ein. Ein Szenenbild zum Stück sowie ein aufgeklebtes Orchester und viele liebevoll gestaltete Tiermasken machten die zuvor klanglich aufgenommenen Eindrücke sichtbar. Eine Klasse erfand sogar eigene Musikmotive zu den Figuren des musikalischen Märchens und stellte die selbst erfundene Vertonung vor. Insgesamt ein sehr erfolgreiches Unterfangen innerhalb des übergeordneten Rahmens der musikalischen Grundschule! Charlotte präsentiert ihre Geige Clarissa stellt ihr Horn vor Großvater und Peter gespielt von Nike und Jonas Oboe und Fagott zu Gast in der Grundschule Eldingen Kinder der 3a zeigen ihr Szenenbild zu Peter und der Wolf

15 15 Sozialverband VdK OV Samtgemeinde LachendorfBreslauer Straße 12, Ahnsbeck, Tel.: Liebe Mitglieder und Freunde, liebe VdK Familie, Die Klasse 3b trägt die eigene Verklanglichung vor so schnell vergeht die Zeit. In Kürze wollen wir uns zum gemeinsamen Spargelessen treffen!! Termin: 22.Mai 2016 Uhrzeit: Uhr Wo: Tannenkrug in Lachendorf!! Herzliche Einladung zum Spiele-Nachmittag in Hohne am Montag, den 9. Mai 2016 um ca Uhr im Gemeindehaus (Kirche) Wir wollen miteinander in froher Runde bei Kaffee und Kuchen, Karten- oder Brettspiele in jeglicher Form, je nach Bedarf spielen. Schaut herein, wir haben sehr viel Spaß dabei. mit Ute Schulz-Brennecke und Petra Tautz Tel.: / Anmeldungen bis zum bei Wilma Olfermann ( ) Gäste sind willkommen! Ansonsten wünscht Ihnen der Vorstand eine schöne Zeit!! Harry Opel, 1. Vorsitzender Die Fußballer der JSG Südheide 09 (U10) im neuen Outfit. Die Mäusegruppe erkundet ihren Heimatort Lachendorf Die Fußballer der JSG Südheide 09 (U10) bedanken sich bei Firma Michael Licht Gebäudereinigung aus Hambühren für die gesponserten Trainingsanzüge. Nachdem wir auf dem Wochenmarkt ein paar Gemüsepflanzen für unser Gemüsebeet gekauft hatten, schauten wir uns Deeckes Diele an. Arne Deecke erklärte den Kindern alles. Spannendend ist der Lift im Automaten. Die gekauften Äpfel bekamen wir geschenkt.

16 16 DRK-Ambulante Pflege Eschede / Lachendorf Celler Straße 54, Eschede Tel Tel Wir helfen und unterstützen in jeder Lebenslage, nicht nur bei der häuslichen Pflege, sondern auch bei Tätigkeiten im Haushalt. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

17 17

18 18 Der Arbeitskreis Hohner Dorfgeschichte Zum Preis von 30,- Euro pro Band sind noch alle Bände erhältlich. Birgit Szeppek, Breslauer Str. 2, Hohne, oder im Rathaus Lachendorf Band I Häuser und Menschen Jedes Haus und deren Bewohner ist von dem Eigentümer selbst beschrieben Band II Vereine und Verbände Es wurden alle Vereine und Verbände aufgenommen Band III Gründung und Entwicklung, Schule, Kirche, Wirtschaft, Gemarkung, Politik und Sonstiges auf 570 Seiten. Das machen die auch... Kunststoff - Fenster u. Türen Lassen Sie sich in unserem Ausstellungshaus oder auch gern Zuhause beraten.

19 APOTHEKENNOTDIENST SCHNUCKEN-APOTHEKE, Eschede, Tel.: 05142/92100 KLOSTER-APOTHEKE, Wienhausen, Tel.: 05149/92244 LINDEN-APOTHEKE, Steinhorst, Tel.: 05148/92070 LACHTE-APOTHEKE, Lachendorf, Bahnhofstr. 15, Tel.: 05145/8033 DIE APOTHEKE LACHENDORF, Lachendorf, Ackerstr. 2, Tel.: 05145/1078 BÄREN-APOTHEKE, Lachendorf, Ackerstr. 9 a, Tel.: 05145/ EICKLINGER APOTHEKE, Eicklingen, Tel.: 05144/ Notdienst an Sonn- und Feiertagen Uhr, Uhr LACHTE-APOTHEKE LACHTE-APOTHEKE DIE APOTHEKE LACHENDORF KLOSTER-APOTHEKE Notdienst an Werktagen Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr EICKLINGER APOTHEKE 12./ / LACHTE-APOTHEKE 19./ SCHNUCKEN-APOTHEKE 26./27.,30./ DIE APOTHEKE LACHENDORF DIE APOTHEKE LACHENDORF 02./ KLOSTER-APOTHEKE 09./ LINDEN-APOTHEKE Samstag von Uhr, Uhr LACHTE-APOTHEKE SCHNUCKEN-APOTHEKE DIE APOTHEKE LACHENDORF KLOSTER-APOTHEKE LINDEN-APOTHEKE 24-Stundendienst 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Tages So., So., SCHNUCKEN-APOTHEKE LINDEN-APOTHEKE Die HEIDE-APOTHEKE Müden/Aller, Bahnhofstraße 6, hat vom 6. bis einschließlich 12. Mai 2016 Nacht- und Sonntagsdienst. Die Dienstbereitschaft beginnt jeweils um 9.00 Uhr und endet Montag bis Freitag um Uhr. Danach, Mo. Fr. von Uhr bis 9.00 Uhr, sind die dienstbereiten Apotheken in den benachbarten Städten Gifhorn, WOB, BS und Peine in Anspruch zu nehmen. Samstag und Sonntag sind wir durchgängig, die Nacht hindurch von 9.00 bis 9.00 Uhr am Mo. Dienstbereit gem. u. a. Wechselturnus. Fällt ein Feiertag in die Woche (Mo. Fr.) geht der Notdienst ebenfalls nur bis Uhr. Tel.: 05375/ Ausleihzeiten der Fahrbibliothek Ahnsbeck: Donnerstag, 12., Bücherei Uhr Bargfeld: Montag, Gasthaus Bangemann Uhr Beedenbostel: Dienstag, Bushaltestelle Ortsmitte Uhr Bunkenburg: Dienstag, Bunkenburger Straße Uhr Gockenholz: Mittwoch, Dorfstraße/ Uhr Garßener Str. Grebshorn: Montag, Zahrenholzer Weg Uhr Helmerkamp: Donnerstag, 12., Bushaltestel Uhr le Hauptstr. Hohnhorst: Montag, Querweg Uhr Metzingen: Montag, Schulbus Uhr Haltestelle Lachendorf: Montag, Parkplatz Schulzentrum Uhr Lachendorf: Donnerstag, Parkplatz Schulzentrum Uhr Lachendorf: Montag, Gymnasium Uhr Förderverein Lachendorfer Papiergeschichte e. V. Papier ohne Ende Vereinbaren Sie einen Besuch. Tel.: 05145/6269

20 Veranstaltungen - Termine :00 Antreten zum Abholen des Hauptund Jugendkönigs, Fackelumzug und anschl. Tanz Beed., Festzelt Schützengesellschaft Beedenbostel :30 22:00 Freihandkönig-, Preis-, Gemeindepokal- und Plakettenschießen, Ldf., Schützenheim Schützenverein Lachendorf :30 22:00 Freitagsschießen für alle Mitglieder ab 14 Jahre Ldf., Schützenheim Schützenverein Lachendorf :00 Damen-Jubiläum, Kaffeetafel Beed., Festzelt Schützengesellschaft Beedenbostel :00 Spargelpokal Ahnsbeck, Schützenheim Schützenverein Ahnsbeck :00 Familienfreizeit Sunderhof, bei Hamburg Kirchengemeinde Hohne :00 Antreten zum Festumzug mit Gästen Beed., Festzelt Schützengesellschaft Beedenbostel :30 Konfirmation Lachendorf, Arche Noah Kirchengemeinde Arche Noah :00 Einführungstag der neuen Konfirmanden Lachendorf, Arche Noah Kirchengemeinde Arche Noah :00 Proklamation der neuen Könige/Damenbeste Beed., Festzelt Schützengesellschaft Beedenbostel :30 Konfirmation Lachendorf, Arche Noah Kirchengemeinde Arche Noah :00 Königsfrühstück mit anschl. Gästeschießen Beed., Festzelt Schützenges. Beedenbostel :00 10:00 König-, Jugendkönig-, Preis-, Gemeindepokal-, Bürgerpokalschießen, Ldf., Schützenheim Schützenverein Lachendorf :00 Begrüßungsgottesdienst der neuen Konfirmanden Lachendorf, Arche Noah Kirchengemeinde Arche Noah :00 Speicher-Treff Ldf., Speicher ODH SoVD Lachendorf :00 Kinderschützenfest mit Zelt- Gottesdienst und anschl. großer Sternenmarsch mit Gastvereinen, Beed., Festzelt Schützengesellschaft Beedenbostel :00 17:00 Spielenachmittag Hohne, Gemeindehaus Zukunftswerkstatt Hohne :00 22:00 Preisschießen: Plakette, Gemeinde, Königs-/Jugendkönigschießen Ldf., Schützenheim Schützenverein Lachendorf :30 16:30 Seniorentreffpunkt Ldf., Altenwohnungen Im Lohe, AWO OV Lachendorf :00 Fraktionssitzung "Sprechen wir d'rüber" Hohne, Haus Hohne SPD Hohne Schießveranstaltungen zum Schützenfest Beed., Schützenhaus Schützengesellschaft Beedenbostel :00 Fraktionssitzung "Sprechen wir d'rüber" Hohne, Haus Hohne SPD Hohne :00 Schützenheim reinigen zum Schützenfest Ldf., Schützenheim Schützenverein Lachendorf Schnur- und Plakettenschießen Hohne, Schießheim Schützengilde Hohne :00 22:00 Königs-/Jugendkönigschießen, Preis-, Plaketten-, Jugendpokalschießen, Ldf., Schützenheim Schützenverein Lachendorf Schnur- und Plakettenschießen Hohne, Schießheim Schützengilde Hohne Pfingstfahrt KCL :00 Schützenfestauftakt mit Imbiss und Ehrungen Ldf., Schützenheim Schützenverein Lachendorf :00 19:00 Königs-/Jugendkönigschießen, Satz-, Gemeindepokal Stechen, Ldf., Schützenheim Schützenverein Lachendorf :30 Schützenfesteröffnung beim Kaiser Jan-Henning Thies, Ldf., Ackerstraße 27 Schützenverein Lachendorf :45 Schützenfestnachfeier Beedenbostel, DGH Schützengesellschaft Beedenbostel :00 Festball mit Sandos-Musik Lachendorf, Festzelt Schützenverein Lachendorf :00 großer Festumzug mit Kranzniederlegung Antreten am Rathaus Schützenverein Lachendorf :00 Königsball mit Party Alarm Lachendorf, Festzelt Schützenverein Lachendorf :30 Königsproklamation Lachendorf, Festzelt Schützenverein Lachendorf :00 17:30 Königs-/Jugendkönigschießen Stechen, Gästeschießen, Ldf., Schützenheim Schützenverein Lachendorf :30 Königsfrühstück Lachendorf, Festzelt Schützenverein Lachendorf :00 Pfingstgottesdienst Ummern, Im Eichengrund Kirchengemeinde Hohne :00 Pfingstgottesdienst Hohne, Himmelfahrtskirche Kirchengemeinde Hohne :00 Gottesdienst im Grünen Beed., Martinskirche Kirchengemeinde Beedenbostel :00 Kinderumzug mit Anbringen der Kinderkönigsscheibe, Antreten am Olen Drallen Hoff Schützenverein Lachendorf :00 Kinderdisco mit Spielen Lachendorf, Festzelt Schützenverein Lachendorf :00 Festplatz und Schützenheim säubern Lachendorf, Festplatz und Schützenheim, Schützenverein Lachendorf :30 Einwohnerstammtisch "Düt un Dat in Lachendorf" Lachendorf, Alter Bahnhof SPD Ortsverein Lachendorf Schnur- und Plakettenschießen Hohne, Schießheim Schützengilde Hohne :00 22:00 Preisschießen, Plaketten- und Satzschießen Ldf., Schützenheim Schützenverein Lachendorf :00 22:00 Jubiläums-Fahrradtour mit Gästen, Einkehr und Vortrag, Treff: Lachendorf, Olen Drallen Hoff, Reservistenkameradschaft Lachtetal :00 Eieressen Ldf., Schützenheim Schützenverein Lachendorf

21 Schnur- und Plakettenschießen Hohne, Schießheim Schützengilde Hohne :00 Clubabend Ahnsbeck, Heidehof Oldtimer Club Lachendorf Kommersabend für die Vereine mit Kranzniederlegung, Ahnsbeck Ortsfeuerwehr Ahnsbeck :00 Oberschießwartpokal Ahnsbeck, Schützenheim Schützenverein Ahnsbeck :30 22:00 Preisschießen, Plaketten, Satzschießen, Stechen, Ldf., Schützenheim Schützenverein Lachendorf :30 Schützenheim vorbereiten für Schützenfestnachfeier, Ldf., Schützenheim Schützenverein Lachendorf :00 15:00 Spiele Jungschützen/Landwehr beim König Schützenverein Lachendorf :30 Preisverteilung Preisschießen Ldf., Schützenheim Schützenverein Lachendorf :30 Schützenumzug mit Anbringen der Königsscheiben, Schützenverein Lachendorf Backtag mit Samtgemeindefeuerwehrtag Ahnsbeck, Backhaus Verein Dat ole Backhus :00 Samtgemeindefeuerwehrtag mit Backtag; abends Jubiläumsfest in Dierks, "Partyscheune" mit Showband, Ahnsbeck Ortsfeuerwehr Ahnsbeck :00 Schützenfestnachfeier mit Ordensverleihung Ldf., Schützenheim Schützenverein Lachendorf Lehrgang "Mehr Spaß am Paddeln" KC Flotwedel Kanu-Club Lachendorf Kinderkönig-, Jugendkönig-, Juniorenkönig-, Damenbestenschießen, Hohne, Schießheim Schützengilde Hohne :00 Schützenheim säubern und Wand aufbauen LG-Stand, Ldf., Schützenheim Schützenverein Lachendorf :30 Spargelessen Ldf., Tannenkrug Sozialverband VdK :30 16:30 Seniorentreffpunkt Ldf., Altenwohnungen Im Lohe, AWO OV Lachendorf Spargelessen Lachendorf Kanu-Club Lachendorf Schnur- und Plakettenschießen Hohne, Schießheim Schützengilde Hohne :00 Übungsschießen Damenschießgruppe Ldf., Schützenheim Schützenverein Lachendorf :00 "UB vor Ort": Grill- und Klönabend Metzingen, Grillplatz UB Samtgemeinde Lachendorf :30 Monatspokal Landwehr KK Ldf., Schützenheim Schützenverein Lachendorf :30 Übungsdienst - Zuschauer willkommen Lachendorf, Feuerwehrhaus Ortsfeuerwehr Lachendorf Schützenfest Hohne Schützengilde Hohne :00 16:00 Flohmarkt Helmerkamp, An den Buchen 21, K. Alpers :00 Gottesdienst zum Schützenfest Hohne, Festzelt Kirchengemeinde Hohne :00 Silberne Konfirmation Lachendorf, Arche Noah Kirchengemeinde Arche Noah Wanderfahrt Gerdau Verhorn-Uelzen Kanu-Club Lachendorf :00 Familiengottesdienst Beed., Martinskirche Kirchengemeinde Beedenbostel :30 16:30 Seniorentreffpunkt Ldf., Altenwohnungen Im Lohe, AWO OV Lachendorf :00 Übungsschießen Damenschießgruppe Ldf., Schützenheim Schützenverein Lachendorf Fahrt zum Bundesposaunentag Dresden Kirchengemeinde Hohne :30 BILA-Stammtisch Ldf., Das kleine Café, Ackerstraße, Bürgerinitiative Lachendorf für Tier- und Umweltschutz :30 Plaketten-, Schnur-, Eichelschießen Spechtshorn, Haus am Spetzen, Schützengilde Spechtshorn Dorffest Bunkenburg, Vereinsheim Kiebitzverein Bunkenburg :00 Lagershausenpokal Ahnsbeck, Schützenheim Schützenverein Ahnsbeck :30 22:00 Freitagsschießen für alle Mitglieder ab 14 Jahre Ldf., Schützenheim Schützenverein Lachendorf Kräuterworkshop Hohne, Dorfstraße 11 Landfrauenverein Hohne Potsdamer Schlösserfahrt Potsdam Kanu-Club Lachendorf :00 Gottesdienst "im Schwimmbad" Höfer, Schwimmbad Kirchengemeinde Beedenbostel :00 21:00 Treffen Zukunftswerkstatt Helmerkamp, DGH Zukunftswerkstatt Hohne :30 16:30 Seniorentreffpunkt Ldf., Altenwohnungen Im Lohe, AWO OV Lachendorf Visitation Hohne, Himmelfahrtkirche Kirchengemeinde Hohne :00 Übungsschießen Damenschießgruppe Ldf., Schützenheim Schützenverein Lachendorf :00 Fraktionssitzung "Sprechen wir d'rüber" Hohne, Haus Hohne SPD Hohne :30 Plaketten-, Schnur-, Eichelschießen Hohne, Schießheim Schützengilde Spechtshorn :00 Reitturnier/Fohlenschau Beedenbostel Reit- und Fahrverein Beedenbostel :30 Jungschützen Ldf., Schützenheim Schützenverein Lachendorf Bezirksjugendfahrt Bad Bederkesa Kanu-Club Lachendorf :30 Jubiläum 30 Jahre UB Lachendorf, Tannenkrug UB Samtgemeinde Lachendorf :00 Speicher-Treff Ldf., Speicher ODH SoVD Lachendorf :00 Visitationsgottesdienst mit anschl. Gespräch mit dem Superintendenten des Kirchenkreises Hohne, Himmelfahrtskirche Kirchengemeinde Hohne :00 Sommerkonzert Lachendorf, Arche Noah Kirchengemeinde Arche Noah

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