DV-AGENTUR NRW Projektgruppe im Auftrag der Hochschulen des Landes NRW Hochschulübergreifende Softwarelizenzen

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1 DV-AGENTUR NRW Projektgruppe im Auftrag der Hochschulen des Landes NRW Hochschulübergreifende Softwarelizenzen Bestandsaufnahme und Empfehlungen zur Erhöhung der Effizienz Version 1.5, Februar 2008

2 Inhaltsverzeichnis Einführung... 3 Begriffsklärung... 3 Auszug über bestehende Landeslizenzen und Rahmenverträge... 5 Landeshochschullizenzen in Vorbereitung... 6 Verbesserungspotential... 7 Grundsätze für die Weiterentwicklung... 9 Verfahrensvorschläge zur Abwicklung von Verträgen:... 9 Verfahrensvorschläge zur Entwicklung einer Software-Strategie: Anhang: Datenblätter

3 Einführung Softwareprodukte werden in allen Hochschulen des Landes in großer Vielfalt eingesetzt und sind unverzichtbar für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie stellen in Summe für die Hochschulen einen nicht zu vernachlässigen Kostenfaktor dar. Ministerium und Hochschulen haben sich in den vergangenen Jahren verstärkt darum bemüht Software-Produkte, die an mehreren Hochschulen genutzt werden oder genutzt werden sollen, möglichst hochschulübergreifend koordiniert zu beschaffen, einzuführen und auch vermehrt gemeinsam zu betreiben. Die landesweit koordinierte Beschaffung von Software macht insbesondere dann Sinn, wenn durch diese Zusammenarbeit der Hochschulen - ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt wird, - der Aufwand für Hochschulen und minimiert wird, - die Kooperation bei Einsatz und Betrieb von Software gefördert wird, - eine hochschulübergreifende Nutzung der Software erleichtert wird oder - die Marktmacht gegenüber n gestärkt wird. Die Vorteile einer koordinierten Beschaffung von Software ergeben sich zunächst unabhängig von einer Unterstützung durch Landes-/Bundesmittel (ehemaliges HBFG-Verfahren). Gleichwohl ist die Förderung durch Landes-/Bundesmittel in vielen Fällen sinnvoll, um den Hochschulen den Einstieg in Produktbereiche zu ermöglichen, den sie sich aus eigener Kraft nicht hätten leisten können (Beispiel: Identity Management) oder um den Einsatz von hochwertiger professioneller Software zu befördern (Beispiel: TSM-Backup). Inzwischen liegen mehrjährige Erfahrungen mit der koordinierten Beschaffung von Software und mit Landeshochschullizenzen vor. Für einige Landeshochschullizenzen steht zurzeit eine Verlängerung an. Dies soll zum Anlass genommen werden, basierend auf einer Bestandsaufnahme über Verbesserungsmöglichkeiten nachzudenken und Vorschläge für das zukünftige Vorgehen im Bezug auf Landeshochschullizenzen und die koordinierte Beschaffung von Software zu entwickeln. Dies geschieht unter besonderer Berücksichtigung der Rolle des DV-ISA (Arbeitskreis DV-Infrastruktur). Es wird vorgeschlagen, dass der DV-ISA in diesem Bereich die landesweite Koordination übernimmt. Seine vorgesehene Geschäftsstelle soll die Hochschulen von wesentlichen operativen Aufgaben bei Planung, Verhandlung und Abwicklung von Landeshochschullizenzen entlasten. Begriffsklärung Unter einer Landeshochschullizenz versteht man den bedarfsorientierten Abschluss eines Vertrags mit prinzipiell allen Hochschulen des Landes NRW als Nutzungsberechtigten zur hochschulweiten Nutzung von verschiedenen Softwareprodukten eines s (ggf. kann die Lizenz auf gewisse Bereiche der Hochschulen, z. B. Verwaltung eingeschränkt sein oder es können Obergrenzen für die Anzahl der nutzbaren Lizenzen vereinbart werden). Der Abschluss einer Landeshochschullizenz erfolgt durch einen, der im Auftrag der Hochschulen den Bedarf in NRW ermittelt. Abhängig vom Bedarf gibt es pauschale Landeshochschullizenzverträge (alle Hochschulen sind nutzungsberechtigt) oder 3

4 nutzungseingeschränkte Lizenzverträge (nur die Hochschulen mit angemeldetem Bedarf dürfen nutzen). Die Finanzierung einer Landeshochschullizenz erfolgt durch Umlage unter den beteiligten Hochschulen und kann durch Landesmittel, z. B. aus der Großgeräteförderung, zusätzlich unterstützt werden. Ein nachträglicher Beitritt oder Austritt einer Hochschule zu bzw. aus dem Vertrag muss zusätzlich mit dem Softwareanbieter und unter den beteiligten Hochschulen verhandelt werden. Unter einem Rahmenvertrag versteht man die volumenabhängige Beschaffung von Softwareprodukten unter Leitung eines s. Im Gegensatz zur Landeshochschullizenz sind nur ein Teil der Hochschulen beteiligt und es wird eine vorher festgelegte Anzahl von Lizenzen eines Produktes beschafft. Die Finanzierung eines Rahmenvertrags erfolgt ausschließlich durch die Hochschulen über die gemeldeten Lizenzen. Zusätzlich von anderen Hochschulen benötigte Lizenzen können zu den im Vertrag festgelegten Preisen beschafft werden, eine weitere Rabattierung ist nicht möglich. Unter einer Rahmenvereinbarung versteht man die einseitige Bindung eines Anbieters an die Hochschulen in NRW. Ein ermittelt die notwendigen Bedarfe und schließt die Rahmenvereinbarung ab. Einzelne Hochschulen können dem Vertrag beitreten oder sind per se berechtigt, zu den vereinbarten Konditionen zu beschaffen. Eine Vorabfinanzierung ist bei einer Rahmenvereinbarung nicht notwendig, jede Hochschule muss bei Bedarf einen eigenen Beschaffungsvorgang durchführen. 4

5 Auszug über bestehende Landeslizenzen und Rahmenverträge Zum Zeitpunkt Februar 2008 gibt es folgende Landeshochschullizenzen: Lizenz Laufzeit Vertragsvolumen BMC FU Hagen Bis IBM / Tivoli Uni Duisburg-Essen Bis IBM Konsortialvertrag RWTH Aachen Bis NAG Uni Bochum Bis Novell Uni Düsseldorf Bis Sophos FH Dortmund Bis Sun Uni Bielefeld Bis Symantec Uni Bonn Bis Die Finanzierung dieser Lizenzen ist zu wesentlichen Teilen durch Landes- und Bundesmittel im Rahmen von HBFG-Verfahren erfolgt. Die Hochschulen selbst haben den vom Land geforderten Eigenanteil aus eigenen Mitteln zufinanziert. Außerdem gibt es koordinierte Beschaffungen und Rahmenverträge für Software, welche ohne Förderung durch Landes-/Bundesmittel von den Hochschulen in Eigenregie abgewickelt werden: Lizenz EndNote ESRI Infobase MS Select SAS SPSS vmware Uni Bochum Uni Dortmund Uni Dortmund, FU Hagen Uni Dortmund Uni Bonn Uni Paderborn Detailinformationen zu den einzelnen Lizenzen befinden sich als Sammlung von Datenblättern im Anhang. 5

6 Landeshochschullizenzen in Vorbereitung Zusätzlich zu den oben aufgelisteten Landeshochschullizenzen gibt es zum Zeitpunkt Februar 2008 Aktivitäten zum Abschluss folgender Landeshochschullizenzen: Lizenz Laufzeit Kosten Oracle Uni Bielefeld 5 Jahre ca. 3,2 Mio. Microsoft Uni Dortmund 5 Jahre ca. 8,7 Mio. 6

7 Verbesserungspotential Neben den vielfältigen Vorteilen im wirtschaftlichen Bereich und bei der Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen gibt es bei der Abwicklung der Landeshochschullizenzen, bei der Lizenznutzung und bei der Lizenzverlängerung Probleme und Fehlentwicklungen, die zeitnah behoben werden müssen, um das insgesamt für die Hochschulen vorteilhafte System der Landeshochschullizenzen nicht zu gefährden: 1. Die Lizenznutzung durch einzelne Hochschulen entspricht nicht dem durch die Hochschule angemeldeten Bedarf: Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass Bedarfsmeldung und tatsächliche Nutzung gut übereinstimmen, wenn es sich bei der Lizenz um die Absicherung und/oder den Ausbau einer bestehenden Installation handelt. Handelt es sich jedoch um komplexe Software, deren Einführung nur über aufwendige Projekte möglich ist, weicht die tatsächliche Nutzung zum Teil erheblich vom gemeldeten Bedarf ab. Dies trifft besonders auf Projekte zu, bei denen es um die Optimierung von hochschulweiten Geschäftsprozessen geht (Beispiel: Identity Management). 2. Unzureichende Belastbarkeit der Bedarfsmeldungen: Der Abschluss eines wirtschaftlich gerechtfertigten Vertrags setzt die Erfassung der Bedarfe in den jeweiligen Hochschulen voraus. Nur ein Teil der gemeldeten Bedarfe führt anschließend zu einer tatsächlichen Nutzung der Software. Die Bedarfsmeldungen beinhalten insgesamt wenig belastbare Aussagen: Projekt- und Ressourcenpläne werden nicht eingefordert und die Konformität mit dem Hochschulentwicklungskonzept wird nicht dargestellt. 3. Die Methodik der Bedarfserhebung führt tendenziell zu überhöhten Bedarfen: Bei der Bedarfserhebung wird nicht zwischen dem hochschulweiten Einsatz als strategisches Produkt und dem vereinzelten Einsatz in einem oder mehreren Fachbereichen unterschieden. Grundlage der Anträge für Landeshochschullizenzen und der Festlegung der Eigenbeteiligung ist eine hochschulweite Nutzungserlaubnis. Dies hat vielfältige Konsequenzen: - Es hat Fälle gegeben, in denen Hochschulen von der Lizenz zurück getreten sind, da die Eigenbeteiligung teurer gewesen wäre als eine Einzelbeschaffung. - Softwareanbieter gehen von einer hochschulweiten Nutzung aus ( worst case ) und kalkulieren entsprechend hohe Lizenzkosten. 4. Unterschiedliche Sichtweisen zur Wirtschaftlichkeit: Aus Sicht einer Hochschule wird bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung oft nur der Eigenanteil (bislang i.d.r. 10 % der Lizenzkosten) berücksichtigt. Einzelbeschaffungen sind fast immer teurer. Bei landesweiter Betrachtung der Wirtschaftlichkeit müssen aber 100 % der tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden, so dass bei nur punktuellem Einsatz u.u. eine Einzelbeschaffung wirtschaftlicher ist. 7

8 5. Das über Landeshochschullizenzen verfügbare Software-Portfolio ist aus hochschulübergreifender Perspektive nicht immer strategisch ausgerichtet: Landeshochschullizenzen für unterschiedliche Produkte mit vergleichbarem Funktionsumfang können aufgrund der Anzahl der Hochschulen in NRW und aufgrund der historisch gewachsenen Heterogenität der Hochschul-Infrastrukturen sowie unterschiedlicher Zielvorstellungen der Hochschulen grundsätzlich sinnvoll sein. Eine übermäßige Produktvielfalt sollte vermieden werden. Typischerweise reichen zwei Produkte zur Auswahl aus. Mit dieser Beschränkung können hinreichende Synergien durch Standardisierung bei ausreichender Entscheidungsfreiheit für die einzelnen Hochschulen erzielt werden. Dem entgegen steht die Beobachtung, dass es in der Vergangenheit häufig Bedarfsmeldungen für das gesamte verfügbare Portfolio eines Softwareanbieters gab. In der Konsequenz hat dies z.b. dazu geführt, dass zurzeit vier verschiedene Identity Management Produkte, drei verschiedene Backup Produkte und zweimal Support für ein Open Source Office-Paket über Landeshochschullizenzen verfügbar sind. 6. Unzureichende Flexibilität der Softwarelieferanten bei nachträglichen Anpassungen der Verträge: Börsennotierte Softwarelieferanten haben aufgrund der etablierten Kontrollmechanismen während der Vertragslaufzeit wenige Möglichkeiten, Mehrbedarfe in einem Bereich mit Minderbedarfen in einem anderen Bereich auszugleichen. 7. Unklare Regelungen für die Verlängerung von Landeshochschullizenzen: Die Lizenzverträge beinhalten in der Regel nur sehr vage Formulierungen über die Konditionen bei Vertragsverlängerungen. Ebenso gibt es keine verbindlichen Aussagen über eine weitere finanzielle Förderung durch das Land im Falle einer Vertragsverlängerung. Hinzu kommt, dass in den Fällen, in denen die tatsächliche Lizenznutzung sehr viel geringer ist, als bei der ursprünglichen Bedarfsmeldung gemeldet, u.u. die kritische Masse für eine Vertragsverlängerung fehlt, was die bisherigen aktiven Nutzer vor ungerechtfertigte wirtschaftliche Probleme stellt. 8

9 Grundsätze für die Weiterentwicklung Zur Optimierung der Verfahrensweisen im Zusammenhang mit den Landeshochschullizenzen schlägt die DV-Agentur die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen vor. Zugleich sollen durch die explizite Formulierung dieser Regeln Transparenz und Verbindlichkeit im Zusammenhang mit den Landeshochschullizenzen sowie das Gelingen der Einführung komplexer Softwareprodukte erhöht werden. 1. Landeshochschullizenz, Rahmenvertrag oder Rahmenvereinbarung Der Abschluss von Landeshochschullizenzen mit finanzieller Beteiligung durch das Land wird angestrebt für Software, - die hochschulweit an vielen Hochschulen eingesetzt wird und/oder - die wichtige neue Einsatzszenarien für viele Hochschulen erschließt und die sich die Hochschulen ohne Landeszuschuss nicht leisten könnten. Der Abschluss von Rahmenverträgen wird angestrebt, wenn einige Hochschulen die jeweilige Software benötigen oder wenn die für die Software erforderlichen Mittel ohne Landesförderung schon heute allein von den Hochschulen aufgebracht werden. Die Anzahl der Hochschulen sollte möglichst exakt quantifizierbar sein. Der Abschluss von Rahmenvereinbarungen wird angestrebt, wenn einige Hochschulen Interesse an einem Softwareprodukt haben und durch das Angebot eine wirtschaftlich interessante Rabattierung erreicht werden kann. Eine exakte Quantifizierung ist nicht möglich. Rahmenvereinbarungen können auch auf Initiative des Auftragnehmers abgeschlossen werden. 2. Entwicklung einer Softwarestrategie Portfoliomanagement: Verschiedene Landeshochschullizenzen, Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen können nicht isoliert voneinander betrachtet werden, sondern sollten sich im Sinne einer Landesstrategie zu einem sinnvollen Portfolio zusammen fügen. Verfahrensvorschläge zur Abwicklung von Verträgen Verbindlichkeit der Bedarfsanmeldung Die Beteiligung an einer koordinierten Beschaffung (Landeshochschullizenz oder Rahmenvertrag) ist verbindlich zu vereinbaren. Dazu muss eine schriftliche Erklärung zur Teilnahme an der Beschaffung von der Hochschulleitung abgegeben werden. Bedarfsermittlung und Umlage der Eigenbeteiligung Die Vorgehensweise der Bedarfsumfrage für Landeshochschullizenzen ist so zu verfeinern, dass zwischen dem hochschulweiten Einsatz und dem Einsatz in einzelnen Arbeitsgruppen unterschieden werden kann. Diese Informationen sollen bei den Verhandlungen mit den 9

10 Softwareanbietern und bei der Festlegung der Eigenbeteiligung genutzt werden. Die anteiligen Kosten sind entsprechend der realen Nutzung zu definieren und umzulegen. Das Umlageverfahren für die Eigenbeteiligung muss mit der verbindlichen Bedarfsumfrage ggf. produktgruppenspezifisch bekannt gegeben werden. Im Falle der Bündelung von bisher einzeln beschafften Lizenzen durch einen landesweiten Vertrag soll bei der Festlegung des Eigenanteils berücksichtigt werden, dass die Hochschulen im Durchschnitt weiterhin Mittel maximal in der bisherigen Höhe für diese Software aufwenden. In Verträgen sind Nachbeschaffungen und Erweiterungen vorzusehen, soweit das mit den Finanzierungsregeln verträglich ist, damit Nachzügler berücksichtigt werden können. Eine zeitlich verzögerte Nachbeschaffung ist einer Sofortbeschaffung, die nicht sofort zum Einsatz kommt, vorzuziehen. Verhandlungsführung mit den Softwareanbietern Die Erfahrung hat gezeigt, dass für die Verhandlungen mit den Softwareanbietern über Landeshochschullizenzen oftmals Kompetenzen notwendig sind, die in den beteiligten Rechenzentren in dieser Form nicht vorausgesetzt werden können. Um das Verhandlungsergebnis zu optimieren ist eine kontinuierliche Begleitung aller Lizenzverhandlungen durch die einzurichtende Geschäftsstelle des DV-ISA vorzusehen. Mit den bestehenden Arbeitskreisen im ZKI, dem ARNW sowie mit der IuK-Koordinierungsstelle ist eine enge Kooperation vorzusehen. Verfahrensvorschläge zur Entwicklung einer Software-Strategie Standardisierung Bei der Entwicklung einer landesweiten Software-Strategie ist eine angemessene Standardisierung anzustreben (in der Regel nicht mehr als zwei Produkte für einen Einsatzzweck). Die Zusammensetzung des Portfolios wird von der DV-Agentur vorbereitet und von DV-ISA beraten und empfohlen. Kataster der Landeshochschullizenzen auf dem Web-Server der IuK- Koordinierungsstelle Zur Erhöhung der Transparenz wird auf dem Web-Server der IuK-Koordinierungsstelle durch die Geschäftsstelle des DV-ISA ein Kataster der zurzeit verfügbaren und der geplanten Landeshochschullizenzen geführt. Format und Inhalt orientieren sich an den Datenblättern im Anhang. Kontinuität von Landeshochschullizenzen Wesentliche Grundlage für eine zukunftsorientierte Planung sind Informationen über die in den nächsten Jahren zur Verfügung stehenden Landeszuschüsse. Um eine sinnvolle Planung und die notwendige Kontinuität für die Hochschulen zu gewährleisten, ist eine ge- 10

11 meinsame Finanzplanung für wenigstens ein Folgejahr spätestens Mitte des laufenden Jahres zwischen dem Vorsitzenden des DV-ISA und dem MIWFT notwendig. Das Ministerium hat in Aussicht gestellt, dass es auch zukünftig Mittel für eine Anschubfinanzierung geben könne, deren Höhe im Einzelfall geklärt werden müsse. Bei der Fortführung der Landeslizenzen nach dem ersten Vertragszeitraum solle dieser Zuschuss degressiv ausgerichtet sein. So sei der folgende Verlauf von Förderquoten (Landesmittel) als aktuelle Richtschnur angedacht: 1. Förderzeitraum: 90 % 2. Förderzeitraum: 50 % 3. Förderzeitraum: 0 % Jährliche Publikationspflicht Der DV-ISA veröffentlicht einmal jährlich einen Bericht zum Stand und der Weiterentwicklung der hochschulübergreifenden Softwareversorgung. 11

12 Anhang: Datenblätter 12

13 Produktpalette aus den Bereichen System-, Network- und Identity-Management BMC BMC alle Hochschulen in NRW sind zur Teilnahme berechtigt FU Hagen (Klaus Hildebrandt, 02331/987 Landeslizenz die teilnehmenden Hochschulen müssen nur die genutzten Lizenzen melden Software Listenpreis in den ersten beiden Jahren mussten Beratungsleistungen vor Ort zur Hälfte getragen werden, danach voll Software+Pflege für 5 Jahre+Schulungsmassnahmen. Beratungsleistung und Schulung in den ersten zwei Jahen; Support für 5 Jahre; jährliche von BMC ausgerichtete Informationsveranstallungen aktuell teilnehmende Hochschulen: RWTH Aachen, Uni Bielefeld, TU Dortmund, FU Hagen, Uni Wuppertal, Uni Siegen, FH Aachen, FH Bielefeld, HS Niederrhein, FH Südwestfalen, FH Dortmund, FH Münster

14 Tivoli (Backup+System-Management) IBM IBM Uni Duisburg-Essen (Ulrich Schillig, 0201 Sept 2002 Ende 2007, Verlängerung wird verhandelt RWTH, Uni Bi, Uni BN, TU Do, FH Do, Uni Du-E, FU HA, Uni K, Uni PB, Uni MS, Uni BO Landeslizenz nur vor Vertragsabschluss gem. gemeldeter Bedarf ( für Verlängerung) (2,3 Mio für Verlängerung) 50% Eigenanteil Unterstützungstage (für System-Mgmt, Konfig Mgmt, Netz-Mgmt) nicht vollständig abgeflossen intensiv

15 NAg Compiler und Libraries The Numerical Algorithms Gro Juli 2007 TU Dortmund Universität Bochum Universität Köln Kaufvertrag mit Wartung bis The Numerical Algorithms Gro erst einmal unbefristet Uni Bochum (Lothar Schäfer, 0234/32-04 Kostenbeteiligung ,12 Durch Kostenbeteiligung 5

16 PTC Windchill PTC RWTH Aachen (Dr. Thomas Eifert, 0241/ Der aktuelle Vertrag läuft Ende 2007 aus und soll (vorbehaltlich der Förde unbekannt Landeslizenz unbekannt 7

17 Sophos AntivireSophos Anti-Virus, Pure Message, Client Firewall und SAV-Interface Sophos Sophos GmbH alle Hochschulen FH Dortmund (Satish M. Tripathi, 0231/9 Landeslizenz alle Hochschulen können ohne weitere Formalitäten beziehen (nach Verrechnung anteiliger Lizenzgebühren: ) keine Hochschulbeteiligung 30 PT Support & Premium Support SAV: 81%, PMX: 27%, Auswertung: 26 Hochschulen 8

18 SOI-Software: JES, Admin, Legato, Solaris, Star Office, Java Studio, Veritas SUN SUN (intensiverer Einsatz durch circa 22 HS) Uni Bielefeld (Lars Köller, 0521/ Landeslizenz, 'all you can eat', Rahmenvertrag für weitere individuelle Dienstleistungen; Geöffnet für alle HS + HBZ, nicht jedoch Klinikbetriebe; vor Vertragsabschluss gem. gemeldetem Bedarf ca (davon JES: 8,4M, Admin:9,5M ) HBFG-Eigenanteil von 10% via Umlage auf Paketbasis - Rahmenvertrag für weitergehende Dienstleistungen T&M, Werkverträge - Premium-Support für alle eingeschlossenen Produkte - Ausstattung zweier Kompetenzzentren für die Abwicklung der LL Unter den gemeldeten Bedarfen bleibender Abruf entsprechender Lizenzen und Unterstützungsleistungen ('Projektstau') Variiert über Produktpakete; tw. Deckung allein durch Support und Releasewechsel erreicht, tw. signifikante Minderauslastung gegenüber Datenerhebung

19 Symantec Brightmail Antispam Symantec Ironport Dez 2006 Dez 2011 BN MS DO RWTH FH MS UN PB Uni Bonn (Rainer Bockholt, 0228/ Konsortialvertrag Hochschule oder Uniklinik, Kauf einer Ironport-Appliance % der SW-Kosten 5jähriger Platinum-Support (Update der Virensignaturen minütlich, Vollwartung der HW) / 100 %

20 EndNote/Reference Manager Thomson ResearchSoft Juli 2007 TU Dortmund Universität Bielefeld Universität Bochum Adept Scientific GmbH erst einmal unbefristet Uni Bochum (Lothar Schäfer, 0234/32-04 Auf Grund einer landesweiten Initialbestellung wird allen Hochschulen des Landes ein besonderer Rabatt eingeräumt keine Kosten werden nach bestellten Lizenzen abgerechnet 220,15 für Einzellizenz rabattiert auf 85 bzw. 100 zzgl. MwSt. Durch Initialbestellung erreichter Rabatt 11

21 SPSS mit Modulen Base, Regression Models, Advanced Models, Tables, Trends, Categories, Conjoint, Exact Tests, Missing Values, Amos, Answer Tree, Data Entry SPSS GmbH SPSS GmbH HRZ Uni Bonn (Dr. Werner Framke, 0228 jährlich zum jährlich zum automatische Verlängerung und Anpasssung 29 Hochschulen und Fachhochschulen im Land NRW jährlich anzupassender Vertrag über eine vorgegebene Anzahl von Lizenzen, 9700 Lizenzen in 2008 Hochschulen im Land NRW auch Bund, Kirche oder private Träger, Verpflichtung den Kostenanteil nach Lizenzzahlen zu übernehmen ,28 für 2008 ca bei gleichen Modulen Übernahme des Kostenanteils an der Gesamtlizenz Lizenzen für PC/Mac, Deutsch und Englisch, für jeweils 3 Versionen. Jeder Lizenznehmer kann frei die Version wählen und wechseln 14

22 Oracle DB-Systeme, Application Server (DB Standard+Enterprise, RAC, App-Server STD+Enterprise) Oracle MCS offen Start+5 Jahre Alle HS+HBZ, keine Klinikbetriebe Uni Bielefeld (Lars Köller, 0521/ in Planung, Volumenunabhängige Landeslizenz vor Vertragsabschluss gem. gemeldetem Bedarf, Eigenanteil für zwei Pakete brutto brutto HBFG-Eigenanteil von 10% - Oracle Academic Initiative - Embedded DBs in Software von Drittherstellern lizenzfrei - vergünstigte Konditionen für Implementationsdienstleistungen Abschluss steht noch aus Bedarfsumfrage

23 Windows Vista, Office, Cals Microsoft 5 Jahre TU Dortmund (Maria Lohn, 0231/ in Planung Ca. 8,7 Mio 16

24 Secure Identity Management, Zenworks, Open Enterprise Server, SUSE Linux Enterprise Server, Cluster Services, Nterprise Linux Services, Linux Desktop, extend, extend Application Server, Groupwise, Netmail Novell GmbHl Novell GmbH Universitäten, 9 Fachhochschulen, HBZ Uni Düsseldorf (Kurt Finkbeiner, 0211/81 Landeslizenz, geöffnet für alle HS + HBZ, nicht jedoch für Kliniken vor Vertragsabschluss nach gemeldetem Bedarf ,00 10% Eigenanteil via Umlage auf Paketbasis 2 Premium 4000 Support Verträge; 100 Manntage Consultingleistungen; 45 Schulungspakete zu je 5- Tages Trainings; bisher unter den gemeldeten Bedarfen bleibender Abruf entsprechender Lizenzen, allerdings wurde erst im August der Lenkungsausschuss eingesetzt. variiert über die Produktpakete; derzeit überwiegend Abruf des SUSE Linux Enterprise Servers 39

25 Headway Technology Scanner Fujitsu Acal GmbH staatliche Hochschule NRW IuK NRW (Joachim Heldt, 0221/ Rahmenvereinbarung ca. 60% vom Listenpreis Installation der Hardware (kostenpflichtig), Anwenderschulungen (kostenpflichtig) 50

26 e-token/pki Aladdin GmbH Uni Bonn TU Dortmund FernUni Hagen Rahmenvereinbarung NK Networks & Services GmB frühestens IuK NRW (Roger Mengel, 0221/ Damit nur Studierende, deren Hochschulen der Rahmenvereinbarung beigetreten sind, zu den Sonderkonditionen beliefert werden, müssen die Studierenden beim Bestellvorgang ihre adresse angeben, die sie von der Hochschule erhalten haben. 8 Hochschulen 51

27 AutoDesk Produkte AutoDesk GmbH autorisierte AutoDesk Händler alle dem Vertrag beigetretenen Behörden Ministerium Bauen und Wohnen NRW EMEA Major Account Vertrag Produkte Kategorie A: 45 % Rabatt; Produkte Kategorie B: 25 % Rabatt Rabatt von 25% bzw. 45% 52

28 Lizenzierung und Support von Firewall-Produkten BorderWare topx IuK NRW (Joachim Heldt, 0221/ Uni Düsseldorf, FH Bielefeld, FH Bochum FH Niederrhein, FH Köln RWTH Aachen, Uni Bielefeld, Uni Köln, Uni Wuppertal, Uni Duisburg-Essen, TU Dortmund, FH Rahmenvereinbarung über Lizensierung und Support Rabatt von 15% spezielle Dienstleistungen (Netzwerkanalyse, Fehlersuche) und Schulungen (kostenpflichtig) 15 Hochschulen 53

29 Citrix Meta Frame Citrix Systems GmbH Firma Bechtle GmbH Lizenzvertrag für Behörden/Beitrittsvereinbarung IuK NRW (Joachim Heldt, 0221/

30 Faxsoftware (Server) COM-EM-Tex Orbit GmbH Hochschulverwaltungen des Landes Nordrhein-Westfalen IuK NRW (Joachim Heldt, 0221/ rabattierte Preisliste comfax Rabatt von 30% auf Software, Rabatt von 10% auf Ha 55

31 Gebäudemanagementsystem conject GmbH conject GmbH Uni Düsseldorf FH Dortmund FH Aachen Rahmenvereinbarung IuK NRW (Roger Mengel, 0221/ Hochschulen 56

32 Archivierung/Dokumentenmanagment EASY Software AG EASY Software AG IuK NRW (Roger Mengel, 0221/ alle Hochschulen und medizinischen Einrichtungen des Landes NRW Rahmenvereinbarung (rabattierte Preisliste) Rabatt von 33% 58

33 Lissy - Seminarverwaltungs-Software ITEM KG ITEM KG IuK NRW (Joachim Heldt, 0221/ Hochschulen des Landes NRW und Einrichtungen im Bereich MIWFT Rahmenvertrag Rahmenvertragspreise

34 S-PLUS Lehrangebotsplanung Scientia GmbH Scientia GmbH Hochschulen NRW IuK NRW (Martin Neuheuser, 0221/8275- Rahmenvertrag rabattierte Netto-Listenpreise Rabatt von 10% 61

35 Reisekostenprogramm STRATOS TMS Solutions Gmb STRATOS TMS Solutions Gmb IuK NRW (Roger Mengel, 0221/ Deutsche Sporthochschule Köln Fachhochschule Aachen Fachhochschule Düsseldorf Rahmenvertrag Paketpreise 10 Hochschulen 62

36 Erstellen von Vorabkontrollen für Softwareprodukte, vor allem für HIS-Programme UIMC GmbH UIMC GmbH Universität Münster Universität zu Köln RWTH Aachen Rahmenvertrag IuK NRW (Martin Neuheuser, 0221/ Hochschulen 64

37 Software DVK-Manager Viveto IT-Management Viveto IT-Management IuK NRW (Martin Neuheuser, 0221/ Hochschulen NRW, Einrichtungen im Bereich Ministerium Wissenschaft und Forschung Rahmenvertrag 1700 bzw

38 Zugriff auf den Infoserver von ZENDAS (Zentrale Datenschutzstelle der baden-württembergischen Hochschulen) ZENDAS ZENDAS IuK NRW (Martin Neuheuser, 0221/8275- Fachhochschule Bielefeld, Fachhochschule Dortmund, Fachhochschule Düsseldorf, Fachhochschule Gelsenkirchen, Fachhochschule Köln, Fachhochschule Münster, Fachhochschule Niederrhein, Fachhochschule Südwestfalen, Universität Duisburg-Essen, Infoserver-Abonnementvertrag /Jahr pro Hochschule 14 Hochschulen 66

39 IBM (Identity Management, Außenrepräsentation, Dokumentenmanagement, Informix, elearning, Lotus Collaboration, Catia) IBM IBM RWTH Aachen (Klaus Brühl, 0241/ (Angebot seitens IBM wg. Nichtnutzung von Lizenzen durch ei DSH Köln, Fu Hagen, Uni Bielefeld, Uni Boschum, Uni Bonn, TU Dortmund, Uni Düsseldorf, Uni Köln, Uni Münster, Uni Duisburg-Essen, Uni Paderborn, Uni Siegen, Uni Wuppertal, FH Aachen, FH Bielefeld, FH Bochum, FH Bonn-Rhein-Sieg, FH Dortmund, FH Düsseldorf, FH Gelsenkirchen, FH Köln, FH Lippe, FH Konsortialvertrag nur vor Vertragsabschluss gem. gemeldetem Bedarf , ,19 (Nachtrag FH Dortmund, März 2005) k.a. 10% der Finanzierungssumme Unterstützung seitens IBM: 125 Personentage Umsetzungsgrad der Use Cases nicht trivial ermittelbar (siehe Folien des Lenkungsausschusses) 70

40 SAS (Windows Client, Linux Workstation) SAS Institute INC. SAS Institute GmbH, In der Ne TU Dortmund (Petra Schlager, 0231/ / Abschluss des Er / automatische jährliche Verlängerung 19 Hochschulen bzw. Institute Mehrfachlizenz mit festgelegter Stückzahl (520) Beitrittsvertrag 70566,42 Euro jährlich Übernahme der jährlichen Lizenzkosten (ca. 136 Euro pro Lizenz) 100%, Änderung der Lizenzzahl zum neuen Lizenzzeitraum verhandelbar 71

41 SAS (Windows-Server, IBM-AIX, Sun-Solaris, Open VMS, HP-UX) SAS Institute INC. SAS Institute GmbH, In der Ne TU Dortmund (Petra Schlager, 0231/ / Abschluss des Er / automatische jährliche Verlängerung 12 Hochschulen Mehrfachlizenz mit festgelegter Stückzahl (80) Beitrittsvertrag ,04 Euro jährlich Übernahme der jährlichen Lizenzkosten (ca. 340 Euro pro Lizenz) 100%, Änderung der Lizenzzahl zum neuen Lizenzzeitraum verhandelbar 72

42 ESRI GIS-Produkte (relevant für die Ausbildung) ESRI Inc. ESRI Geoinformatik GmbH, Ri TU Dortmund (Dr. Manfred Thibud, 0231/ / Abschluss des Er / automatische jährliche Verlängerung 15 Institute aus 12 Hochschulen Campus-Lizenz mit festgelegten teilnehmenden Instituten Beitrittsvertrag Euro, jährlich Übernahme der anteiligen jährlichen Lizenzgebühren (3689,--Euro pro Institut) Kostenlose Nutzung des "Virtual Campus" Programms für die Ausbildung 100%, Beitritt jederzeit möglich 73

43 Microsoft Select Microsoft Microsoft Deutschland GmbH alle TU Dortmund (Maria Lohn, 0231/ Rahmenvertrag Beitrittserklärung jeweils Einzelabrechnung ca. 8,5 fache Übernahme der eigenen Lizenzkosten 100%, da nur die benötigte Software lizenziert wird 74

44 vmware, Sanmelody, SANsymphony vmware, DataCore SHE GmbH Uni Paderborn (Gudrun Oevel, 05251/ jährliche Kündigungsmöglichkeit Rahmenvereinbarung Hochschulen können der Vereinbarung beitreten 75

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