Fachkräftepaket bringt umfassende Bildungsoffensive

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1 FACHKRÄFTE Fachkräftepaket bringt umfassende Bildungsoffensive Mit dem Fachkräftepaket wird eine umfassende Bildungsoffensive umgesetzt. Der Schlüssel zu einer konstanten beruflichen Karriere liegt in einer möglichst guten Ausbildung. Je besser die Qualifizierung ist, umso geringer ist das Risiko arbeitslos zu werden. Oder anders ausgedrückt: wer über keine, nur geringe oder veraltete Qualifikationen verfügt, hat ein wesentlich höheres Risiko arbeitslos zu werden oder zu bleiben. Der Schwerpunkt in der Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung in den kommenden Jahren liegt darin, das Qualifikationsniveau der ArbeitnehmerInnen weiter zu verbessern. Der Hebel wird auf mehreren Ebenen angelegt: bei Jugendlichen, bei Erwachsenen, die zu Fachkräften ausgebildet bzw. umgeschult werden, sowie bei älteren ArbeitnehmerInnen, deren Qualifikationen veraltet sind und die nachgeschult werden. Gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitnehmer profitieren ebenfalls von der Arbeitsmarktoffensive im Rahmen der Invaliditätsreform. Jugendliche zu Fachkräften der Zukunft machen Pro Jahr machen Jugendliche, die ihre Pflichtschule beenden, keine weitere Ausbildung. Sie weisen als unqualifizierte ArbeitnehmerInnen lebenslang das höchste Arbeitslosigkeitsrisiko auf. Um diese Zahl deutlich zu reduzieren, werden weitere Schritte in Richtung Ausbildungsverpflichtung (ab 2015) durch den Ausbau folgender Maßnahmen gesetzt:» Jugendcoaching» Ausbildungsfit» Lehrlingscoaching 1

2 JUGENDCOACHING Ziele: Übergang Schule-Beruf verbessern, indem Jugendliche möglichst früh durch Beratung und Begleitung erreicht werden. Zielgruppe: ausgrenzungsgefährdete Jugendliche ab der 9. Schulstufe, NEETs (also jene Jugendlichen, die sich weder in schulischer noch beruflicher Ausbildung noch am Arbeitsmarkt befinden) Ist-Stand:» Jugendcoaching wird seit Jänner 2012 in Wien und der Steiermark für alle Zielgruppen also SchülerInnen aller Schularten, aber auch bildungsferne Jugendliche angeboten» Seit September gibt es Jugendcoaching in Salzburg an den allgemein bildenden Pflichtschulen; Aufbau des Jugendcoachings an AHS und BHS bis Jahresende» Bisher wurden insgesamt Jugendliche (45 Prozent weiblich) betreut; derzeit sind Jugendliche in Betreuung. Im Jahr 2013 werden bis zu Jugendliche vom Jugendcoaching profitieren. Weitere Schritte:» Ausrollung des Jugendcoachings für alle Zielgruppen auf die restlichen Bundesländer beginnend mit 1. Jänner 2013 Finanzierung: ,3 Mio. Euro; 2013 im Vollausbau 21 Mio. Euro. Abwicklung: Österreichweit durch das Bundessozialamt AUSBILDUNGSFIT Für Jugendliche, die noch nicht in eine Ausbildung bzw. in den Arbeitsmarkt wechseln können, da es ihnen an Basisqualifikationen und Fähigkeit mangelt, die für eine Berufsschule und die Arbeitswelt unerlässlich sind, fehlen flächendeckende und entsprechend niederschwellige und standardisierte Angebote. Ziele: weitere Verstärkung des Übergangsmanagements auch in Hinblick auf die Umsetzung einer Ausbildungspflicht ab Standardisierung bereits bestehender 2

3 niederschwelliger Angebote und dadurch Reduktion der Drop-Out Quoten aus der betrieblichen wie überbetrieblichen Lehrausbildung bzw. Stärkung der Kompetenzen und somit Verbesserung der individuellen Anschlussfähigkeit der Jugendlichen an weiterführende Ausbildungsangebote. Die Vergleichbarkeit des Angebots führt zu höherer Effektivität und Einsparungen. Zielgruppe: Über das Jugendcoaching identifizierte benachteiligte Jugendliche, denen Basisqualifikationen und Fähigkeiten fehlen, die für eine Anschlussfähigkeit an die Berufsschule und die Arbeitswelt unerlässlich sind. In einer ersten Pilotphase sollen 4-6 bereits existierende und geeignete niederschwellige Projekte in Wien und der Steiermark ausgewählt werden, die als Pilotprojekte zur Konzept-Weiterentwicklung fungieren. LEHRLINGSCOACHING (BMWFJ) Ziel: Die Zahl der LehrabbrecherInnen soll verringert werden und eine größere Anzahl an Jugendlichen als bisher motiviert werden, ihre Facharbeiterausbildung mit der Lehrabschlussprüfung zu beenden. Dadurch erwerben sie einen formalen Bildungsabschluss, der mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt gewährleistet. Zielgruppen: LehranfängerInnen bzw. Lehrlinge mit Schwierigkeiten in der Ausbildung im Betrieb und/oder der Berufsschule oder im privaten Umfeld. Ausbildner im Betrieb, die Probleme mit der Ausbildung der jungen Menschen haben. Ist-Stand: Seit Anfang Oktober 2012 stehen im Rahmen eines Pilotprojektes in den Bundesländern Wien, Oberösterreich, Steiermark und Tirol 80 Coaches für die Jugendlichen und die Ausbildner als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung (für Lehrlinge max. 41 Stunden; für die Ausbildner max. 11 Stunden). Individuell abgestimmt für kurze Zeit oder wenn erforderlich bis zum Ausbildungsabschluss bieten die Coaches Beratung und Unterstützung für die Jugendlichen, wenn Probleme in der Berufsschule, mit dem Chef oder im privaten Umfeld auftreten. Das Coaching besteht aus einem Erstgespräch sowie, wenn erforderlich, vertiefenden Einheiten. Bei besonderem Bedarf können Lehrlinge eine längerfristige Begleitung ("Case Management") beantragen. 3

4 Auch Betriebe können die Beratung beantragen, wenn sie zum Beispiel Fragen zum richtigen Umgang mit jungen Menschen in einer schwierigen Lebensphase oder zu Bildungsangeboten für Lehrlinge und Ausbildner haben. Weitere Schritte: Für 2012 sind für das Lehrlingscoaching bis zu drei Mio. Euro aus der betrieblichen Lehrstellenförderung budgetiert. Der Budgetrahmen für die Folgejahre wird nach einer Evaluierung des Pilotprojektes und einer Entscheidung über die Ausdehnung auf ganz Österreich im Jahr 2013 festgesetzt. Berufliche Weiterbildung für Erwachsene FACHKRÄFTESTIPENDIUM Ziele: Mangel an Facharbeitskräften und Pflegekräften reduzieren, Höherqualifizierung als Schutz vor Arbeitslosigkeit Zielgruppe: gering und mittel qualifizierte ArbeitnehmerInnen (Karenzierung) und Arbeitslose. Personen in einem Lehrverhältnis und der Besuch tertiärer Ausbildungen sind abgeschlossen. Arbeitslosigkeit ist nicht Voraussetzung um ein Fachkräftestipendium gewährt zu bekommen. Wenn eine Fachkräfteausbildung vom AMS als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll eingeschätzt wird, kann auch BerufsumsteigerInnen das Fachkräftestipendium gewährt werden. Voraussetzungen:» Drei Jahre innerhalb einer Rahmenfrist eine voll versicherungspflichtige unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit» Teilnahme an Vollzeitausbildung» Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums» Erfolgreiche Aufnahmeprüfung, wo nötig» Das Stipendium soll nur gewährt werden, wenn das AMS eine hohe Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Bildungsabschlusses und eine hohe Verwertungswahrscheinlichkeit am Arbeitsmarkt attestiert 4

5 Mögliche Ausbildungen:» Vollzeitausbildungen mit formalen Bildungsabschluss, die nicht berufs-begleitend absolviert werden können» Verordnung des BMASK oder Richtlinie des AMS legt Liste an Ausbildungen (z.b. Pflegeberufe, Vorbereitungskurse zur LAP mit bestimmter Mindestdauer, technische Kollegs) fest Kriterien für die Ausbildungsliste:» Ausbildungen für Mangelberufe» jedenfalls auch niederschwellige Ausbildungen (z.b. HeimhelferInnen, PflegehelferInnen)» Arbeitsmarkt- und Berufsprognosen» Basis: Sozialpartnervorschläge Stipendium: in Höhe der Ausgleichszulage für Dauer der Ausbildung (max. 3 Jahre) ev. Toleranzzeit, Krankenversicherung (nur Sachleistung) und Pensionsversicherung» Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird» Zuverdienstgrenze: Geringfügigkeitsgrenze» Ausbildungskosten werden nicht übernommen (Zuständigkeit der Länder, Schulen) Kosten: max. 25 Mio. Euro pro Jahr. Vom Fachkräftestipendium profitieren 2013 bis zu Menschen. Abwicklung durch das Arbeitsmarktservice 5

6 LEHRE FÜR ERWACHSENE Ausgangssituation: Rund 1,23 Millionen Personen im erwerbsfähigen Alter haben in Österreich keine formale Berufsausbildung. Ein erstmaliger Lehrabschluss oder der Abschluss einer zweiten Lehre (Berufsumsteiger) ist für viele Erwachsene nicht möglich, da mit der Lehrlingsentschädigung nicht die Lebenshaltungskosten gedeckt werden können. Die Wirtschaft beklagt gleichzeitig einen Mangel an Fachkräften in bestimmten Branchen und die demografische Entwicklung wird weiterhin zu einem Rückgang an jugendlichen Lehrlingen führen. Zielgruppe:» BerufsumsteigerInnen: (junge) Menschen, die eine Lehre abgeschlossen haben und sich beruflich neu orientieren wollen, aber nicht an Matura und Studium sondern an einer handwerklichen Ausbildung interessiert sind» MaturantInnen» LehrabbrecherInnen, die als Erwachsene eine Lehre abschließen wollen, jedoch über keine oder wenig Berufserfahrung im angestrebten Beruf verfügen. Nicht zur Zielgruppe zählen Erwachsene, die über relevante Berufserfahrung verfügen und bei denen die Anerkennung informeller Kompetenzen und eine maßgeschneiderte Unterstützung bei der Erlangung eines Lehrabschlusses möglich ist. Ziele:» Erwachsenen (ab einem bestimmten Mindestalter) soll sowohl ein erstmaliger Abschluss einer Lehre als auch ein Abschluss einer zweiten Lehre (berufliche Umsteiger) im Wunschberuf ermöglicht werden.» Mehr Fachkräfte weniger Hilfskräfte und damit eine Verbesserung der individuellen Beschäftigungschancen und Reduktion von Arbeitslosigkeit.» Da es sich um Erwachsene handelt, ist das Bestreiten des Lebensunterhalts notwendige Voraussetzung. 6

7 » Gleichzeitig sollen Anreize für Unternehmen geschaffen werden, um statt eines Arbeitsvertrags mit einem Hilfsarbeiter ein Lehrverhältnis zu begründen. Konkrete Gestaltung der Maßnahme: Erwachsenen Lehrlingen werden schulische Kenntnisse sowie berufliche Erfahrungen auf ihre Lehrzeit angerechnet. Die Entscheidung über Anrechnungen soll durch ein Sozialpartnergremium erfolgen. ArbeitgeberInnen, die erwachsenen Lehrlingen (ab einem bestimmten Mindestalter) zumindest den branchenüblichen Hilfsarbeiterlohn bezahlen, sollen eine erhöhte betriebliche Lehrstellenförderung (Basisförderung) erhalten. Dieser Lohnzuschuss wird in folgender Höhe gewährt (wie bei bestehender Lehrstellenförderung): - im 1. Lehrjahr: 3 Monatsgehälter - im 2. Lehrjahr: 2 Monatsgehälter - im 3. und 4. Lehrjahr: 1 Monatsgehalt Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der betrieblichen Lehrstellenförderung. Für das Jahr 2013 stehen 3 Mio. Euro zur Verfügung. Im Laufe des Jahres soll der weitere Finanzbedarf ermittelt werden erwachsene Lehrlinge profitieren. BESSERER ZUGANG ZU DEN BERUFSSCHULEN (BMUKK/BMWFJ) Ausgangssituation: Derzeit können nur Personen die Berufsschule als ordentliche SchülerInnen besuchen, die ein aufrechtes Lehrverhältnis bzw. ein Ausbildungsverhältnis nach 30 b BAG (überbetriebliche Lehrausbildung) haben. Auf Vorschlag einer parlamentarischen Bürgerinitiative und auf Initiative des Unterrichts-, Wirtschafts- und Sozialministeriums soll daher der 46 SCHOG (Aufgabe der Berufsschule) erweitert werden. Ziel: In Zukunft sollen daher LehrabbrecherInnen (nach Beendigung eines Lehrverhältnisses und nicht erfolgreichen Berufsschulabschluss) sowie über 20- jährige TeilnehmerInnen an einer vom AMS geförderten verkürzten Lehrausbildung 7

8 als ordentliche Berufsschüler anerkannt werden, womit für diesen Personenkreis im Unterschied zur aktuellen Situation ein Rechtsanspruch zum Berufsschulbesuch verankert wird. Derzeit befinden sich allein in für Berufsschulen relevanten AMS-Maßnahmen mit Lehrabschluss. Mit einem weiter steigenden Bedarf in diesem Bereich ist angesichts der zunehmenden Bedeutung lebensbegleitender Qualifizierungsprozesse zu rechnen, während die Zahl der sich in Lehrverhältnissen befindlichen BerufsschülerInnen demographisch bedingt eine sinkende Tendenz aufweist. AMS PROGRAMM AUFSTIEG Das AMS bündelt und erweitert bestehende Maßnahmen zur Höherqualifizierung von beschäftigten und arbeitslosen Arbeitskräften. Zielgruppe sind ungelernte und angelernte Arbeitskräfte in Berufsbereichen, wo auf Grund der ausgeübten Tätigkeit ein erhöhtes Risiko von gesundheitlichen Einschränkungen besteht. Im Jahr 2013 werden 2500 Menschen an Aufstieg teilnehmen und einen Lehrabschluss oder einen Abschluss einer mittleren oder höheren Schule in Angriff nehmen. Das AMS investiert dafür zusätzlich 22 Mio. Euro. Die Gelder kommen aus den zusätzlichen Mitteln für gesundheitlich beeinträchtigte ArbeitnehmerInnen, die die Regierung im Frühjahr beschlossen hat. Das AMS wird dazu seine Instrumente nutzen d.h. Schulungen beauftragen, die Kurskosten individueller Ausbildungen tragen, Arbeitsstiftungen, arbeitsplatznahe Qualifizierungen und die Qualifizierungsförderung von Beschäftigten einsetzen. Das AMS wird für die erfolgreiche und effiziente Umsetzung Bildungsberatung anbieten, Kompetenzen von ungelernten/angelernten ArbeitnehmerInnen feststellen und die Menschen während ihrer Bildung mittels Coaching begleiten. Das AMS fördert insbesondere Frauen, um der geschlechtsspezifischen Diskriminierung am Arbeitsmarkt zu begegnen und wird das auch bei Aufstieg umsetzen. 8

9 WEITERBILDUNGSFONDS FÜR LEIHARBEITERINNEN Ausgangssituation: LeiharbeiterInnen sind mehrheitlich gering qualifiziert. In der Branche der Arbeitskräfteüberlassung gibt es ein besonders hohes Arbeitslosigkeitsrisiko. Mehr als Hälfte der Beschäftigten haben lediglich die Pflichtschule als höchste abgeschlossene Ausbildung; die Beschäftigten sind zu 53 Prozent in ungelernten/angelernten Tätigkeiten eingesetzt. Der Einsatz in mittleren und Facharbeitertätigkeiten liegt nur bei 37 Prozent. Weiterbildungsangebote waren bisher nur durch den Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung sichergestellt. Ziel: Um auch im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung das Arbeitslosigkeitsrisiko zu minimieren und gleichzeitig Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen zu erhöhen, können ab für die Beschäftigten dieser Branche über den Sozial- und Weiterbildungsfonds finanzielle Zuschüsse und Weiterbildungsförderungen gewährt werden. Zielgruppe: Arbeitskräfte in der Arbeitskräfteüberlassung, die nicht längerfristig an Beschäftigerbetriebe überlassen werden und wiederkehrende Phasen der Arbeitslosigkeit haben. Konkrete Gestaltung der Maßnahme: Zweck des Fonds» Förderung der Weiterbildung der ArbeitnehmerInnen während der Stehzeiten» Gewährung von finanziellen Zuschüssen, wenn Arbeitskräfte während der Stehzeiten arbeitslos werden, sowie» Möglichkeit der Unterstützung für ArbeitgeberInnen, die ihre Arbeit-nehmerInnen während der überlassungsfreien Zeiten weiterbeschäftigen. Die Leistungen des Fonds sollen mit beginnen, um über ein gewisses Mindestmaß an durch Beiträge eingenommenen Mitteln verfügen zu können. Die Organe des Fonds sind ein von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite nominierter und vom Sozialminister auf vier Jahre bestellter Vorstand und ein Kontrollausschuss. Dem Vorstand kommen die Geschäftsführung, Erstellung eines Jahresvoranschlages und Rechnungsabschlusses, die sowie die Festlegung der Leistungen des Fonds zu, wobei auf die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Fonds Rücksicht zu nehmen ist. So sind insbesondere näheren Bestimmungen über die 9

10 Leistungen zu treffen als auch ein Ausbildungskonzept für die Weiterbildungsmaßnahmen zu entwickeln. Dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz obliegt die Aufsicht über den Fonds hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Gebarung des Fonds. Finanzierung: Der Fonds wird durch Beitragsleistungen der gewerblichen Arbeitskräfteüberlasser und Bundesmitteln finanziert, wobei eine stufenweise Einführung und Erhöhung der Beiträge der Arbeitgeber bis zu 0,8 Prozent der Beitragsgrundlage (Bruttoentgelt) vorgesehen ist. Jährlich profitieren davon bis zu Personen. NEW SKILLS Arbeitslose Fachkräfte mit veraltetem Wissen sind schwer vermittelbar. Um ihre Vermittlungseinschränkungen abzubauen, wird mit dem Programm New Skills die Möglichkeit einer kompakten Nachqualifizierung geboten. Die modular aufgebauten Kurse haben einen Mindestumfang von 210 Lerneinheiten und bestehen zu mindestens 75 Prozent aus Fachmodulen und zusätzlichen überfachlichen Modulen (allgemeine Einstiegsmodule, Bewerbungstraining, Persönlichkeitstraining) und sollten (zusätzlich zu den 210 Lerneinheiten) auch ein Betriebspraktikum vorsehen. Kurse dieser Art bietet das AMS je nach regionalem Bedarf in Qualifizierungsbereichen bzw. Berufsclustern an: folgenden» Bau- und Bauökologie» Büro und Verwaltung» Handel und Einzelhandel» Kunststoffe, neue Materialien» Metall, KFZ und Maschinen» Tourismus» Elektrotechnik, Elektronik und Telekommunikation» Energie und Umwelttechnik 10

11 Allein in den ersten drei Quartalen des Jahres 2012 wurden im Rahmen des New Skills-Programms bereits rund Personen qualifiziert. Die aktuellen Planungen für das Jahr 2013 gehen mit rund ProgrammteilnehmerInnen aus. BILDUNGSTEILZEIT Bildungsteilzeit soll nach dem Modell der Bildungskarenz ArbeitnehmerInnen ermöglichen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um sich weiterzubilden. ArbeitnehmerInnen erhalten während der Bildungsteilzeit einen teilweisen Lohnersatz in Form eines Teilzeitweiterbildungsgeldes. Arbeitsrechtlicher Rahmen Zulässigkeit der Bildungsteilzeit: Arbeitsvertragsrechtliche Rahmenbedingungen:» Arbeitsverhältnis muss mindestens schon sechs Monate angedauert haben» Schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Dauer, Ausmaß und Lage der Arbeitszeit. Gibt es einen Betriebsrat kann der auf Verlangen den Verhandlungen zu dieser Vereinbarung zugezogen werden.» Reduzierung der Arbeitszeit um entweder ein Viertel oder um die Hälfte der Normalarbeitszeit, die jedoch nicht unter 10 Stunden/Woche und die Geringfügigkeitsgrenze sinken darf.» Mindestdauer vier Monate, Höchstdauer zwei Jahre.» Rahmenfrist für neue Bildungsteilzeit oder Bildungskarenz: vier Jahre; d.h. neue Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit kann erst nach Ablauf von vier Jahren ab Antritt der letzten Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit wieder gewährt werden.» Kann modular, also auch in Teilen innerhalb der Rahmenfrist von vier Jahren konsumiert werden. Mindestdauer eines Moduls: vier Monate.» Motivkündigungsschutz 11

12 » Genehmigung des Weiterbildungsgeldes durch das AMS vor Beginn der Bildungsteilzeit - Bildungsteilzeit darf erst bei positivem Bescheid des AMS beginnen keine Rückabwicklung, wegen Kurskosten» Sicherung des Abfertigungsanspruches (Abfertigung alt und neu) auf Basis der bisherigen Vollzeitbeschäftigung Leistungsrechtliche Regelungen Das Bildungsteilzeitgeld wird wie das Weiterbildungsgeld geregelt:» Voraussetzung Bildungsteilzeitvereinbarung» Einheitliche Leistungshöhe: bei Reduktion der Normalarbeitszeit auf die Hälfte bekommt man Teilzeit-Weiterbildungsgeld in der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes (442 Euro monatlich); bei Reduktion der Normalarbeitszeit um ein Viertel erhält Teilzeit-Weiterbildungsgeld in der Höhe des halben Kinderbetreuungsgeldes (221 Euro/Monat)» Bei Betrieben bis zu 50 ArbeitnehmerInnen können maximal vier ArbeitnehmerInnen gleichzeitig in Bildungsteilzeit sein. Bei Betrieben mit mehr als 50 Arbeitnehmern dürfen sich nicht mehr als acht Prozent der Belegschaft in Bildungsteilzeit befinden.» Durch mehrheitlichen Beschluss des AMS Regionalbeirates kann auch bei Überschreitung des Schwellenwertes Bildungsteilzeit vereinbart werden. BILDUNGSKARENZ Ziel: Ausgehend von den Evaluierungsergebnissen der Bildungskarenz soll einerseits die Bildungsförderung auf gering und mittel Qualifizierte fokussiert werden, andererseits sollen bisher bestehende gesetzliche Lücken geschlossen werden. Maßnahmen:» nur arbeitslosenversicherungspflichtig Beschäftigte sollen Weiterbildungs-geld bekommen d.h. Beschäftigung über Geringfügigkeitsgrenze ist Voraussetzung 12

13 (neben Weiterbildungsgeld darf weiterhin geringfügige Beschäftigung ausgeübt werden)» bei universitärem Studium soll nach einem Semester (6 Monaten) Leistungsnachweis wie beim Bezug der Familienbeihilfe erbracht werden, um weiterhin Weiterbildungsgeld zu erhalten 13

14 SOZIALES IP Neu : Die Reform der Invaliditätspension Ziel: Weniger Invaliditätspensionen, dafür verstärkte Arbeitsmarktintegration von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen. Die geringeren Pensionskosten und ein mehr an Steuern und Sozialversicherungseinnahmen bringen bis zu 700 Mio. Euro bis 2018 an Budgeteinsparungen. Die Menschen gehen später in Pension und erhalten dadurch höhere Pensionen. Soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:» Die befristete Invaliditätspension wird vollständig abgeschafft und zwar für alle, die am jünger als 50 Jahre alt sind. Die befristete Invaliditätspension läuft also in den nächsten Jahren aus.» Ist jemand vorübergehend invalid, d.h. so schwer krank, dass er vorübergehend keine Tätigkeit ausüben kann, dann erhält er eine Krankenbehandlung und Rehabilitationsgeld (verlängertes Krankengeld) von der Gebietskrankenkasse sowie medizinische Rehabilitation von der Pensionsversicherung. Die Betroffenen werden nicht wie bisher in I-Pension geschickt, sondern nach einer umfassenden medizinischen Behandlung und ihrer Gesundung wieder in den Arbeitsprozess integriert.» Wer nur den erlernten Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann (Berufsunfähigkeit), bekommt in Zukunft eine Umschulung in einen vergleichbaren Beruf sowie Umschulungsgeld (und keine Pension mehr).» Zwei Mio. Euro für ein Pilotprojekt im Rahmen Fit2Work für die psychische Betreuung von KlientInnen. Die Neuerung im Detail:» Die befristete Invaliditätspension wird vollständig abgeschafft.» Im Zeitraum 2014 bis 2018 werden rund Personen an einer beruflichen Umschulung teilnehmen und Umschulungsgeld beziehen. Rund Menschen werden in diesem Zeitraum Rehabilitationsgeld beziehen. 14

15 » Wer krank ist bzw. medizinische Reha braucht, erhält ab 2014 das sogenannte Rehabilitationsgeld in Höhe des Krankengeldes (in der Regel 60 Prozent des Letztbezuges). Die Höhe des Rehabilitationsgeldes liegt durchschnittlich bei Euro pro Monat; mindestens jedoch in der Höhe der Ausgleichszulage. Das Rehabilitations-Geld wird 12mal im Jahr ausbezahlt.» Das Rehabilitationsgeld wird nicht befristet, dafür sind regelmäßige Überprüfungen des Gesundheitszustandes vorgesehen jedenfalls aber nach einem Jahr Bezug.» Bsp.: Eine Krebserkrankung, die zwei Jahre bis zur Ausheilung braucht bisher mussten diese Menschen in I-Pension gehen nun Rehabilitationsgeld im Anschluss an Krankengeld und dann sofort Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder Umschulung.» Wer den erlernten Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann, geht nicht mehr wie bisher in Pension, sondern erhält eine qualitativ hochwertige Umschulung vom AMS (Berufsschutz = Qualifikationsschutz) Die Umschulung findet in einem Bereich der gesundheitlich Sinn macht, in dem es Beschäftigungschancen gibt und der gemeinsam mit dem Betroffenen ausgesucht wird, statt. Der Betroffene hat durch seinen Berufsschutz auch einen Qualifikationsschutz. Er hat das Recht auf eine hochwertige Qualifikation auf bisherigem Ausbildungsniveau (Lehrabschluss, Fachschule usw.). Während der Dauer der Umschulung erhält der Betroffene Umschulungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 22 Prozent (damit ist das durchschnittliche Umschulungsgeld so hoch wie früher die durchschnittliche I- Pension). Das Umschulungsgeld gebührt mindestens in der Höhe des Existenzminimums (950 Euro pro Monat/12mal).» Jene Menschen, die Rehabilitationsgeld bzw. Umschulungsgeld erhalten, haben künftig einen Rechtsanspruch auf medizinische Rehabilitation, wenn diese zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendig ist.» Das Umschulungsgeld wird vom AMS bezahlt, die Kosten der Umschulung werden dem AMS von der PVA ersetzt.» Nur bei dauerhafter Invalidität oder wenn eine berufliche Umschulung nicht zweckmäßig und zumutbar ist wird weiterhin Invaliditäts-Pension gewährt. 15

16 Zweckmäßigkeit: Berufliche Umschulung muss den Zweck der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erfüllen können. Einen 61-Jährigen Mann drei Jahre umzuschulen, damit er dann nur noch ein Jahr arbeitet ist nicht zweckmäßig. Die Umschulung würde hier mehr kosten, als sie Nutzen bringt. Zumutbarkeit: Die Umschulung auf einen bestimmten Beruf muss den physischen und psychischen Eignungen, dem Gesundheitszustand und dem bisherigen Ausbildungsniveau der Person entsprechen. Ist-Zustand: Derzeit wird das Krankengeld für maximal 52 Wochen ausbezahlt. Ist jemand voraussichtlich länger als ein halbes Jahr arbeitsunfähig, wird befristete Invaliditäts-Pension gewährt. Menschen, die dem Arbeitsmarkt jahrelang nicht zur Verfügung stehen und unter gesundheitlichen Problemen leiden, haben oft große Schwierigkeiten, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Befristete I-Pensionen münden häufig in dauerhafte I-Pensionen. Personen mit Berufsschutz sind bisher, wenn sie ihren Beruf nicht mehr dauerhaft ausüben konnten, in Pension gegangen. Berufsschutz bedeutet, dass eine Person dann berufsunfähig ist, wenn sie innerhalb eines gewissen Verweisungsfeldes (für jeden Beruf unterschiedlich) keinen Beruf mehr ausüben kann. Berufsschutz gilt für Personen, die einen Beruf erlernt haben. Ungelernte ArbeitnehmerInnen haben keinen Berufsschutz, sie sind auf den ganzen Arbeitsmarkt verweisbar. Problematik:» Derzeit gehen rund 70 Prozent der Menschen aus dem Krankenstand, der Notstandshilfe oder aus dem Krankengeldbezug in I-Pension.» Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter beträgt bei den Männern 59,2 und bei den Frauen 57,3 Jahre.» Das durchschnittliche I-Pensionsantrittsalter beträgt bei den Männern 53,7 und bei den Frauen 50,1 Jahre. 16

17 » Rechnet man die I-Pension heraus, gehen Männer jetzt schon mit 62,7 Jahren und Frauen mit 59,4 Jahren in Pension.» Männliche Invaliditätspensionisten leben um ca. 10 Jahre kürzer als männliche Alterspensionisten. Sie beziehen auch die Pension um 1-2 Jahre kürzer als männliche Alterspensionisten.» Frauen mit I-Pension leben um 6-7 Jahre kürzer als jene mit Alterspension und beziehen die Pension im Durchschnitt gleich lang.» 2011 lag die durchschnittliche monatliche Höhe der Invaliditätspension bei 957 Euro.» Im Jahr 2011 sind rund Menschen unter 50 Jahren in Invaliditätspension gegangen. Davon waren ca befristet. Für wen gilt die Reform: Alle, die am jünger als 50 Jahre sind (Das heißt für alle, die nach dem geboren sind) Regierung geht über eigene Ziele (IP unter 50) hinaus Regelungen gelten in wenigen Jahren für alle. Organisatorische Begleitmaßnahmen:» Es wird ein Kompetenzzentrum Begutachtung als einheitliche Begutachtungsstelle für unselbständig Beschäftigte bei der Pensionsversicherungsanstalt eingerichtet. Für selbständig Beschäftigte (Bauern, Gewerbliche) wird ebenso eine eigene Begutachtungsstelle in Form eine GmbH eingerichtet.» In diesen Begutachtungsstellen werden medizinische und mit Hilfe des AMS nun auch berufskundliche Gutachten erstellt. Dieses berufskundliche Gutachten gibt Auskunft darüber, welche Umschulung sinnvoll ist. Finanzielle Auswirkungen :» In der Pensionsversicherung ergeben sich in diesem Zeitraum Einsparungen von kumuliert eine Milliarde Euro, weil mehr Menschen erwerbsaktiv sind und später in Pension gehen. Die von der PVA zu tragenden Kosten für die beruflichen Umschulungen werden rund 300 Mio. Euro betragen, sodass die PVA bis 2018 in Summe bis zu 700 Mio. Euro einspart. 17

18 » Für das AMS wird im Zeitraum 2014 bis 2018 insgesamt ein Mehraufwand von rund 280 Mio. Euro erwartet. Die Mehrausgaben ergeben sich vor allem durch das Umschulungsgeld minus der Mehreinahmen durch die Arbeitslosenversicherungsbeiträge nach Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit.» Die höheren Beiträge in den anderen Zweigen der Sozialversicherung (KV, UV) sowie die höheren Lohnsteuereinnahmen betragen bis 2018 insgesamt auch rund 280 Mio. Euro. Flankierende Maßnahmen: Verstärkte Unterstützung für gesundheitlich beeinträchtigte Menschen Das AMS erhält die Förderung und Wiedereingliederung von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen in den Arbeitsmarkt als gesetzliche Aufgabe. Menschen können in Zukunft parallel zu gesundheitsfördernden Maßnahmen an niederschwelligen Wiedereingliederungsmaßnahmen teilnehmen Seit Herbst 2012 erstellt das AMS in ganz Österreich für gesundheitlich beeinträchtigte Menschen Perspektivenpläne, die trotz der gesundheitlichen Einschränkungen einen Weg zurück in den Arbeitsmarkt aufzeigen. Ab 2013 wird der 2. Arbeitsmarkt (sozialökonomische Betriebe; gemeinnützige Beschäftigungsprojekte) für die stufenweise Reintegration von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgebaut. Ziel ist die Reintegration in den 1. Arbeitsmarkt. Förderungen wie die Kombilohnbeihilfe und das Arbeitstraining werden weiterentwickelt, um die dauerhafte Arbeitsmarktintegration dieser Personengruppe zu unterstützen. Die Eingliederungsbeihilfe wird für Ältere und gesundheitlich Eingeschränkte verstärkt angeboten. Im Rahmen von Fit2Work wird das Case Management für gesundheitlich beeinträchtigte Beschäftigte und Arbeitslose ausgebaut. Verbesserungen der Notstandshilfe Für die Notstandshilfe wird das Einkommen des Partners/der Partnerin berücksichtigt; d.h. Notstandshilfe wird nur dann gewährt, wenn das PartnerInneneinkommen nicht für den Unterhalt ausreicht. Hier kommt es zu Verbesserungen: 18

19 Das Partner/inneneinkommen ist nach Abzug eines Freibetrages auf die Notstandshilfe anzurechnen. Dieser soll unter folgenden Rahmenbedingungen angehoben werden:» Anhebung des einfachen Freibetrages (2012: 515,-/Monat) um 80 Euro ab Juli 2013 mit einer jährlichen Valorisierung» Dadurch bessere soziale Absicherung für Menschen, die von längerer Arbeitslosigkeit betroffen sind» Ca Menschen profitieren pro Jahr davon: rund rd Personen profitieren im vollen Umfang, das heißt, ihre Notstandshilfe steigt um 80 Euro pro Monat, weitere Personen werden durchschnittlich 49 Euro monatlich mehr an Notstandshilfe erhalten.» Ca. 55 Prozent der Begünstigten (rd ) sind Frauen Nachtschwerarbeitsgesetz Arbeitnehmer/innen der Berufsfeuerwehr, die Nachtarbeit zwischen 22 und 6 Uhr verrichten, werden in den Geltungsbereich des Nachtschwerarbeitsgesetzes aufgenommen, da sie hohen Belastungen im Laufe ihres Arbeitslebens ausgesetzt sind. Zu diesen besonderen Belastungen zählen Lebensgefahr, Arbeiten unter starker Hitze oder Kälte, gesundheitliche Gefährdung durch Rauch und Chemikalien, Einsatzfahrten mit hoher Geschwindigkeit, sofortige Einsatzbereitschaft auch unmittelbar nach einer Schlafphase mit entsprechender Belastung des Kreislaufs etc. sowie die schwere Abschätzbarkeit der Risiken vor einem Einsatz. Voraussetzung für die Einbeziehung ist, dass zwischen 22 und 6 Uhr mindestens sechs Stunden gearbeitet wird und dass es sich bei den Einsätzen und der Einsatzbereitschaft um die Haupttätigkeit handelt. Nicht erfasst werden daher jene Arbeitnehmer/innen, die nur im Einsatzfall Feuerwehrtätigkeiten, im Übrigen aber sonstige Arbeiten ausüben. 19

20 Novellierung Verbrechensopfergesetz Mit dem Verbrechensopfergesetz übernimmt die öffentliche Hand Verantwortung für einen sicheren Schadenersatz ihrer BürgerInnen. Opfer von Verbrechen erhalten Vorschussleistungen auf ihre Ansprüche gegenüber Schädigern, diese werden dann gegenüber den Tätern regressiert, sofern diese bekannt sind und über eigene Mittel verfügen. 783 Personen erhalten jährlich Einmalzahlungen (für Psychotherapie, Pauschalentschädigung für Schmerzensgeld, Heilfürsorge, orthopädische Versorgung, Bestattungskosten), 137 Personen erhalten laufenden Verdienst-/Unterhaltsentgang, insgesamt liegt der jährliche Aufwand bei rund 2,9 Mio. Euro. NEU Basierend auf den Erfahrungen im Vollzug des Bundessozialamtes und der Beratungstätigkeit des Weißen Rings und anderer Opferorganisationen enthält diese Novelle ein Bündel an wesentlichen Verbesserungen für Verbrechensopfer (Mehraufwand rund Euro):» Kostenübernahme für Kriseninterventionen Stabilisierungsmaßnahmen in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Straftat von Notfallpsychologen werden mit bis zu 10 Sitzungen pro Person abgegolten.» Erhöhung und Differenzierung der Pauschalentschädigungssummen Umgesetzt wird sowohl eine Erhöhung der Entschädigungen als auch eine Verdoppelung der Differenzierungsmöglichkeiten bei der Pauschaleinstufung für Schmerzengeld nach dem Schweregrad der Verletzung. Künftig soll es 4 Kategorien geben: 2.000/ bei schwerer Körperverletzung bzw und bei schweren Dauerfolgen (bisher zwei Leistungshöhen mit und )» Erhöhung Bestattungskostenersatz um 33% Der Kostenersatz für Bestattungskosten wird auf (bisher: etwa ) erhöht, da aufgrund der Erfahrung diese in der Realität durchschnittlich auf dieser Höhe liegen. 20

21 » Vereinheitlichung der Antragsfristen auf 2 Jahre Dadurch mehr Rechtsklarheit, weil durchgängig dieselben Fristen, mehr Rechtssicherheit, indem einige bislang kürzere Fristen von 6 Monaten auf 2 Jahre verlängert werden.» Einbeziehung von Menschenhandelsopfern Verbrechensopfer, die sich wegen des Menschenhandels zum Tatzeitpunkt in Österreich aufhalten, werden in das Gesetz einbezogen. Voraussetzung ist, dass sie besonderen Schutz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz genießen oder danach aufenthaltsberechtigt sind und sie sich im Inland aufhalten.» Verankerung der Schockschäden Von der Judikatur anerkannten Schockschäden sind psychische Beeinträchtigungen mit Krankheitswert, die ein Dritter, dadurch dass er in ein Unfallgeschehen/Verbrechen involviert ist, erleidet (bei nahen Angehörigen ist auch die Mitteilung des Todes umfasst). Die Schockgeschädigten gelten als unmittelbar Geschädigte.» Vereinfachte Abrechnungskriterien Verwaltungsvereinfachung für Bürger und Behörde in der Heilfürsorge bei Rechnungsbeträgen bis zu 50.- Euro.» Beurteilung nach heutiger Gesetzeslage Insbesondere für so genannte Heimfälle, bei denen erlittene Verbrechen an Körper und Seele Jahrzehnte zurückliegen, ist mit der Novelle klar geregelt, dass für die anspruchsberechtigende Strafdrohung der Entscheidungszeitpunkt maßgeblich ist, also die wesentlich schärfere heutige Gesetzeslage, was Gewalt als Erziehungsmethode betrifft, als in den 1960er Jahren.» Opfer von inhaftierten Gewalttätern Verbüßt ein Täter eine Haftstrafe, ruht sein Pensionsbezug. Dies führt oft dazu, dass ein Opfer seine Entschädigung nicht erhält. Die Neuregelung sieht vor, dass das Bundessozialamt dem Opfer Entschädigung vorschießen kann. 21

22 Rückwirkende Anrechnung von Zeiten der Pflege behinderter Kinder - Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes Personen, die wegen der Pflege eines behinderten Kindes nicht berufstätig sind, können sich in der Pensionsversicherung selbstversichern. Der versicherten Person erwachsen dabei keine Kosten. Die Beiträge werden zur Gänze aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen getragen. Die Selbstversicherung bietet daher die Möglichkeit, kostenlos Versicherungszeiten zu erwerben. Als monatliche Beitragsgrundlage gilt im Jahr 2012 ein Betrag von EUR 1.052,40. Voraussetzungen» gemeinsamer Haushalt (Pflegender und Kind)» Wohnsitz im Inland» Bezug der erhöhten Familienbeihilfe» gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege des Kindes.» es darf keine Pflicht- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung bestehen» es darf kein Pensionsanspruch bestehen Wer kann die Selbstversicherung in Anspruch nehmen? Zur Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes ist immer nur eine Person berechtigt. Diese kann sein:» ein leiblicher Elternteil» ein Großelternteil» ein Stiefelternteil» ein Pflegeelternteil 22

23 Beginn: Wenn alle Voraussetzungen vorliegen und ein Antrag gestellt wurde. Ende: Wenn eine der Voraussetzungen wegfällt, spätestens, wenn das zu pflegende Kind das 40. Lebensjahr vollendet hat. NEU: Rückwirkend kann die Selbstversicherung momentan höchstens ein Jahr vor der Antragstellung eingegangen werden. In Zukunft ist eine rückwirkende Anrechnung bis zu 10 Jahre möglich. Dies jedoch rückwirkend nur bis 1988, denn da ist die Regelung in Kraft getreten. Widerspruchsverfahren Pensionskonto Mit dem Widerspruchsverfahren sollen Einwände im Zuge der Umstellung auf die Kontoerstgutschrift rasch und unbürokratisch behandelt und gelöst werden. Dadurch wird der Bescheid noch einmal bei den Pensionsversicherungsträgern überprüft und ein Gang zum Arbeits- und Sozialgericht kann vermieden werden.» Hat die versicherte Person Einwände gegen den Bescheid über Kontoerstgutschrift, so kann sie diese zwar nicht unmittelbar gerichtlich geltend machen, sie kann aber gegen den Bescheid Widerspruch erheben. Der Widerspruch bewirkt, dass der Bescheid vom Pensionsversicherungsträger - allenfalls unter Einbindung eines Widerspruchs-Ausschusses - nochmals überprüft wird.» Der Widerspruch ist innerhalb von sechs Monaten nach der Bescheidzustellung zu erheben und muss bei jenem Versicherungsträger eingebracht werden, der den Bescheid erlassen hat.» Das Widerspruchsverfahren endet jedenfalls mit einem schriftlichen Widerspruchsbescheid, gegen den Klage bei Gericht erhoben werden kann.» Es ist zu erwarten, dass durch das Widerspruchsverfahren der Anfall an Verfahren bei den Arbeits- und Sozialgerichten gering sehr gehalten werden kann» Anfang nächsten Jahres soll der überarbeitete Entwurf, mit dem im Leistungsstreitverfahren in der Sozialversicherung Neuland betreten wird, einer regulären Begutachtung unterzogen werden. 23

24 Massnahmenpaket zum Ausbau der sozialen Absicherung von Einpersonenunternehmen und Kleinunternehmern» Erhöhung des Wochengelds für Selbständige a.) Pauschalbetrag von 50 Euro Das Wochengeld für Selbständige wird zur Verbesserung der sozialen Absicherung für den Fall der Mutterschaft von derzeit täglich 26,97 Euro (Wert 2012) auf täglich 50 Euro als Pauschalbetrag angehoben. Damit entspricht das Wochengeld der selbständigen Frauen jenem der Arbeitnehmerinnen im Schnitt. b.) Befreiung von der Beitragspflicht für die Dauer des Wochengeldbezugs Selbständige Frauen bzw. Mütter müssen nach derzeitiger Rechtslage Beiträge für die Sozialversicherung für die Dauer des Wochengeldbezugs entrichten. Um finanzielle Härten zu vermeiden wird für den Fall einer Ruhendmeldung der Erwerbstätigkeit eine Befreiung von der Beitragspflicht für die Dauer des Wochengeldbezugs vorgesehen. Ohne entsprechende Ruhendmeldung erfolgt keine Befreiung. Damit wird den Umständen des Einzelfalles Rechnung getragen; es obliegt der Unternehmerin, ob sie ruhend meldet und somit von der Beitragspflicht befreit wird. Der Krankenversicherungsschutz ist aber weiterhin gegeben. c.) Geringfügige Erwerbstätigkeit von Gewerbetreibenden neben dem Kinderbetreuungsgeldbezug Eine UnternehmerIn soll künftig wegen dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld nicht mehr aus der Kleinunternehmerregelung fallen. Eine KleinunternehmerIn verdient im Jahr maximal 4.093,92 Euro und ist ähnlich einer geringfügig Beschäftigten nicht pflichtversichert in der Kranken- und Pensionsversicherung. Sie muss lediglich einen Beitrag zur Unfallversicherung in der Höhe von 8,25 Euro zahlen.» Gründer Entlastung durch zinsenfreien Aufschub der Versicherungsnachzahlung im 3. Jahr auf Antrag In den ersten drei Jahren nach Gründung zahlen Gründer verringerte Beiträge zur Sozialversicherung. Nach dieser Zeit, kommt es allerdings für bestimmte Beiträge 24

25 (insb. Pensionsversicherung und Krankenversicherung für das 3. Jahr) zu Nachverrechnungen. Statt wie bisher nach dem 3. Jahr Nachbelastungen in vier Teilbeträgen innerhalb eines Jahres nachzuzahlen, was auch für erfolgreiche Jungunternehmer zu Liquiditätsengpässen führen kann, soll die etwaige Nachzahlung der Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge an die SVA künftig auf Antrag zinsenfrei auf drei Jahre in 12 Teilbeträgen möglich sein.» Zahlungserleichterungen auf Antrag für kleine Unternehmen mit Einkünften unter der Mindestbeitragsgrundlage Die Beiträge bei Einkünften unter den geltenden Mindestbeitragsgrundlagen (von 537 Euro bis 671 Euro) stellen für EPU s oft eine hohe Belastung dar. So liegt derzeit bei monatlichen Einkünften von 500 Euro die Gesamtbelastung bereits bei rund 36 Prozent. Um hier gegenzusteuern wird ein Pilotprojekt zunächst auf ein Jahr befristet durchgeführt. Die Eckpunkte des Pilotprojekts sind:» professionellen Beratung» Überbrückungshilfe für finanzielle Notlagen» Überbrückungshilfe Selbständigen mit Einkünften unter der Mindestbeitragsgrundlage teilweise und unter bestimmten Voraussetzungen ausgeglichen werden. Diese Möglichkeit Durch eine Überbrückungshilfe soll die finanzielle Belastung von kleinen soll es erst ab dem 4. Jahr ab Gründung geben; innerhalb der ersten drei Jahre besteht bereits heute eine deutlich reduzierte Beitragsverpflichtung. Die Eckpunkte der Überbrückungshilfe:» Der Überbrückungshilfe muss eine verpflichtende Betriebsberatung vorgeschaltet sein, vor allem zur Klärung der Frage, ob es sich um eine grundsätzlich überlebensfähige wirtschaftliche Einheit handelt.» Ist diese Voraussetzung erfüllt, so besteht für den Zeitraum nach den ersten drei Jahren ab Gründung die Möglichkeit einer Überbrückungshilfe in Form eines 50prozentigen Zuschusses zur Differenz zwischen der Mindestbeitragsgrundlage (MBG) und dem tatsächlichen Einkommen. Liegt beispielsweise die Differenz 25

26 zwischen der MBG und dem tatsächlichen Einkommen bei 200 Euro, so werden die Beiträge für 100 Euro übernommen.» Kann der Versicherte aufgrund der Beitragszahlung seinen Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren, kann die Überbrückungshilfe für sechs Monate (mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere sechs Monate) ausgezahlt werden.» Für die Überbrückungshilfe stehen 1,52 Mio. Euro zur Verfügung. Die Hälfte der Mittel kommt aus dem aufgelösten Härteausgleichsfonds in der Pensionsversicherung, die andere Hälfte aus dem Unterstützungsfonds der SVA. 26

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