ZHB Luzern: Aufruf BSA Teilnahmeverzicht Architekturwettbewerb
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- Axel Richter
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1 Sehr geehrte Kantonsrätinnen und Kantonsräte Mit dem vorliegenden Schreiben möchten wir Sie in Kenntnis setzen über die Antwort, welche wir im Namen des BSA Zentralschweiz Ihrem Rats-Kollegen Hr. Adrian Bühler in Sachen Neubau Zentral- und Hochschulbibliothek und Kantonsgericht zustellen. Herrn Adrian Bühler, Kantonsrat CVP Sekretariat der CVP Kanton Luzern Maihofstrasse 70 CH 6000 Luzern 6 Luzern, 29. November 2014 ZHB Luzern: Aufruf BSA Teilnahmeverzicht Architekturwettbewerb Sehr geehrter Herr Adrian Bühler, Kantonsrat Luzern, CVP Aufgrund unseres in der LNZ Ausgabe vom 20. November 2013 zitierten Aufrufes zum Teilnahmeverzicht am geplanten Architekturwettbewerb Neubau Zentral- und Hochschulbibliothek und Kantonsgericht am heutigen Standort der Zentral- und Hochschulbibliothek Vögeligärtli in der Neustadt der Stadt Luzern gelangten Sie per Mail mit dem Vorwurf an uns, unsere Aussage, der Neubau der ZHB und Kantonsgericht führe auch zur Zerstörung einer einzigartigen Grünfläche, sei falsch. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Überlegungen zur Aussage ".auch zur Zerstörung einer einzigartigen Grünfläche" aus unserem Aufruf des BSA Schweiz zum Teilnahmeverzicht am Architekturwettbewerb. 1. Die heutige ZHB beansprucht nicht die ganze Blockrandfläche: Sie ist gemäss den Originalplänen von 1951 von einem breiten Gürtel aus Bäumen und Grünfläche umgeben, und verbindet sich dadurch mit dem Grünraum des Vögeligärtlis, wodurch der Park seine Wirkung
2 bis zur Hirschmattstrasse ausbreitet (siehe Skizze im Anhang aus "Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern - vertieftes bauhistorisches Inventar und Farbanalysen" 2009). Die heutige ZHB ist allseitig gegenüber der maximalen Blockrandfläche bewusst zurückgesetzt und gibt dadurch Grünfläche, respektive Freifläche zur anderweitigen Benutzung im städtischen Raum frei. Dieser Grün- und Freiraum würde durch eine Bebauung über die ganze Blockrandfläche nicht mehr vorhanden sein. Die ZHB ist eine Gebäudeanlage im Park, die durch die Zusammenfassung des ehemaligen Sempacherplatzes und des heutigen Vögeligärtli entstanden ist und deshalb gerade nicht eine konventionelle Blockrandbebauung ist, die bis an den Strassenraum gestellt wird. 2. Die heutige ZHB ist städtebaulich in der Höhe gestaffelt. Die höchste Volumenentwicklung liegt an der Hirschmattstrasse. Dort liegt das Hauptvolumen des 13m hohe Büchermagazins. Zu den Seiten hin ist die ZHB ein- bis zweigeschossig, zum Vögeligärtli hin lediglich dreigeschossig. Diese Höhenstaffelung, respektive Höhenreduktion gegenüber der Regelbauhöhen der Blockrandbebauungen - neue BZO sieht 21m vor - trägt wesentlich zur Besonnung und zu den räumlichen Freiraumqualitäten der Parkanlage bei. Die ZHB wie auch die benachbarte Lukaskirche sind städtebau-typologische Einzelbauten - sprich Bauten im Park. Sie sind bewusst freigestellt und in der Höhe differenziert und beeinflussen somit die einzigartigen Parkqualitäten der einzigen Leerstelle im dicht bebauten Blockrandgebiet massgebend positiv. Fazit: Mit einer Blockrandbebauung nach dem Muster der Stadterweiterung des 19. Jahrhunderts (Neustadtquartier), wie sie für die Programmerfüllung von ZHB und Kantonsgericht notwendig wäre, würde das Vögeligärtli massiv weniger Besonnung (messbare Sonnenstunden) erfahren und somit an öffentlichen Aufenthaltsqualitäten stark verlieren. Würde anstelle der heutigen ZHB eine Blockrandbebauung (z.b. ZHB und Kantonsgericht) erstellt, welche die volle Volumetrie eines Blockrandes ausnützen müsste (siehe Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion M219 und Volumenvergleich im Anhang), so würden de facto Grünflächen und ebenso die Qualitäten des Grünraumes Vögeligärtli sehr wohl in der heutigen vorhandenen städtebaulichen Qualität zerstört. Die Bedingung, dass "der Park und die Grünzone Vögeligärtli ( ) vollumfänglich erhalten bleibt" ist somit mit dem geplanten Neubau nicht einlösbar. Auch ein zu veranstaltender Architekturwettbewerb kann diese Tatsache nicht mindern!
3 Sehr geehrter Herr Kantonsrat Bühler, wir hoffen, dass wir Sie mit diesen Ausführungen davon überzeugen konnten, dass unsere Argumentation schlüssig ist und Sie sich womöglich in Zukunft für den Erhalt der einzigartigen freiräumlichen Qualitäten der Parkanlage Vögeligärtli einsetzen werden. Mit freundlichen Grüssen Für den Vorstand BSA Zentralschweiz Norbert Truffer, Obmann Franz Bucher, Schriftenführer BSA Zentralschweiz Postfach 6000 Luzern Zur Kenntnisnahme an: - an die Mitglieder des Kantonsrates Luzern - an die Mitglieder des Regierungsrates Luzern Beachte Anhang 1 und 2
4 Anhang 2 / 2: -Volumenstudien aus der Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion M219
5 Anhang 1 / 2: - Farbpläne aus vertieftes bauhistorisches Inventar und Farbanalysen" 2009 Projekt Umgebungsgestaltung und Verkehrsführung, Vorschlag Tiefbauamt der Stadt Luzern vom 30. März 1951 (Staatsarchiv Luzern) Projekt Umgebung und Verkehrsführung, Vom Stadtrat Luzern genehmigtes Projekt vom 10. August 1951 (Staatsarchiv Luzern) 18
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