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1 Saale-Holzland-Kreis Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Jahrgang Juni 6/2011 Im Internet: 20 Jahre Jugendfeuerwehr in unserem Landkreis Um das 20-jährige Bestehen würdig zu feiern, hatte Kreisjugendwart Stephan Sachse am 27. Mai ins Bürgerhaus nach Reichenbach eingeladen und viele Gäste waren gekommen, unter ihnen Landrat Heller, Abgeordnete, Bürgermeister, die ehemaligen Kreisjugendfeuerwehrwarte Reinhardt Hädrich und Silvio Preuß, Vorstandsmitglieder, Orts- und Stadtbrandmeister, Vereinsvorsitzende, Ehrenmitglieder sowie Kameradinnen und Kameraden der Jugendfeuerwehren aus dem gesamten Landkreis. In ihren Reden blickten Reinhardt Hädrich und Stephan Sachse auf die nicht ganz einfachen Anfangszeiten zurück. Im Jahr 1991, nach Gründung der örtlichen Jugendfeuerwehren in Bad Klosterlausnitz, Hermsdorf, Reichenbach und Stadtroda durch die damaligen Jugendwarte, entstand die Kreisjugendfeuerwehr Saale- Holzland. Man entwickelte im Laufe der Jahre vor allem kind- und jugendgemäße Formen wie Geländespiele, Ferienlager und Wettkämpfe, um den Nachwuchs spielerisch für die Aufgaben der Feuerwehren zu begeistern. Abwechslungsreich und spannend verliefen die jährlichen Kreisjugendfeuerwehrtage, bei denen sich die Mannschaften im Wettkampf messen konnten. Highlights waren und sind die beliebten jährlichen Zeltlager, die seit Jahren in zwei Durchgängen in Roßbach durchgeführt werden. Kinder können bereits ab 6 Jahren bei den örtlichen Jugendfeuerwehren mitwirken, nach dem Motto: man kann nicht früh genug den Nachwuchs gewinnen. Die älteren Mitglieder gingen dann auch zu 75 % in die Einsatzabteilungen der Feuerwehren. In den vergangenen 20 Jahren konnten so 600 Kameradinnen und Kameraden aus den v.l.n.r.: Thomas Alfons, Bucha; Udo Schiering, Stadtroda; Günther Stirnat, Sarah Döring (Betreuerin Jugendfeuerwehr), Katharina Küchler Bad Klosterlausnitz; Egbert Matz, Schkölen; Dieter Heinze, Schkölen; André Böhme, Crossen. Jugendfeuerwehren übernommen werden. Zielstrebig leistet man bis heute eine effektive Nachwuchsarbeit und so konnte Stephan Sachse stolz feststellen, dass man trotz Geburtenknick seit 2007 wieder auf jährlich steigende Mitgliederzahlen zurückblicken kann, aktuell sind es 470 Kameradinnen und Kameraden. Auch der Brandschutzerziehung in den Schulen widmet man sich mit großer Ernsthaftigkeit. Sie beginnt in der 2. Klasse und stellt zugleich eine gute Form der Mitgliedergewinnung dar. Zum Abschluss seiner Rede bedankte sich Stephan Sachse bei allen Mitstreitern und Helfern für die selbstlose ehrenamtliche Arbeit. Reinhardt Hädrich betonte: Ziel ist es, den Nachwuchs an den Dienst in der Feuerwehr heranzuführen, aber auch, den Gemeinschaftssinn zu stärken. Zugleich warben die Redner für eine größere Akzeptanz der Arbeit der freiwilligen Feuerwehren in der Öffentlichkeit auf allen Ebenen. Jeder Einzelne kann in eine Situation kommen, bei der man die Dienste der Feuerwehren braucht. Höhepunkte der Veranstaltung waren die Auszeichnungen und Ehrungen für aktive Jugendwarte, Gründungsund Ehrenmitglieder. Die Kreisjugendfeuerwehr Saale- Holzland erhielt eine Urkunde und die Silberne Ehrennadel der Thüringer Feuerwehren für ihre sehr gute Nachwuchsarbeit. Auf Vorschlag der Jugendfeuerwehren in den einzelnen Kommunen wurden mit der Ehrennadel der Thüringer Jugendfeuerwehr in Bronze ausgezeichnet: Aus Schkölen: Egbert Matz, Dieter Heinze; aus Stadtroda: Udo Schiering; aus Bucha: Thomas Alfons; aus Crossen: André Böhme, Michael Peitzsch; aus Bad Klosterlausnitz: Günther Stirnat, Katharina Küchler, Sarah Döring. Die Ehrenspange der Thüringer Jugendfeuerwehr in Bronze erhielten: Aus Schöngleina: Sören Planer, Sven Pfützner; aus Stadtroda: André Grube, Dirk Kallweit; aus Mörsdorf: Sandra Holtz, Peter Scheffel; aus Bucha: Holger Wondrazek; aus Bad Klosterlausnitz: Christian Hohmann; in Silber Jörg Pfleger aus Crossen; in Gold Stephan Sachse. Die Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr in Silber erhielt Eiko Fietzke. Am Tag nach der Auszeichnungsveranstaltung wurde auf dem Sportplatz in Reichenbach der diesjährige Kreisjugendfeuerwehrtag mit 15 Jugendfeuerwehren durchgeführt. Neben Lehrvorführungen des neuen Pokalwettbewerbs für die 6- bis 9-jährigen, der Gruppenstaffette und des Bundeswettbewerbs standen am Nachmittag vor allem Spaß und Spiel. Inhalt: Nichtamtlicher Teil 20 Jahre Jugendfeuerwehr...S. 1 2 Jahre Kreistagsarbeit.S. 2 Straßeneinweihung bei Magersdorf...S. 2 Pokale-Pokale-Pokale...S. 3 Unsere Ehrenamtler...S. 3 Gute Resonanz auf Typisierungsaktion...S. 4 Saale-Holzland-Splitter..S. 4 junge Leute gestalten Partnerschaft mit Pfälzer Landkreis...S. 5 Amtlicher Teil Öffentliche Auslegung zu den Änderungen der Genehmigungsvorlage des Regionalplanes Ostthüringen...S. 6 Informationen aus den Ämtern Informationen aus dem Jugendhilfeausschuss...S. 6 Zweckvereinbarung Übertragung von Aufgaben nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz...S. 7 Schließung Ausländerbehörde...S. 9 Untere Wasserbehörde...S. 9 Kreismusikschule...S. 13 Zweckverbände Die Rauda...S. 13 Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung.S. 14 Im Mittelteil herausnehmbares Anzeigenblatt Das nächste Amtsblatt erscheint am Der nächste Redaktionsschluss ist am

2 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 2 Zwei Jahre Kreistagsarbeit Nichtamtlicher Teil Am 14. Juli 2009 nahm der am 7. Juni für fünf Jahre gewählte Kreistag seine Tätigkeit auf. Nunmehr liegen bereits zwei Jahre intensiver Arbeit hinter den 46 Kreistagsmitgliedern und Landrat Andreas Heller. Der Kreistag ist das wichtigste Organ des Landkreises und die Vertretung der Bürger des Saale-Holzland- Kreises. Im zweiten Jahr seines politischen Wirkens führte der Kreistag 4 Sitzungen durch, dabei wurden insgesamt 88 Beschlüsse gefasst. Die Fachausschüsse des Kreistages tagten 43 mal. Eine besondere Herausforderung im zweiten Jahr für alle Kreistagsmitglieder und die Kreisverwaltung war die erstmalige Erarbeitung eines Doppelhaushaltes, geplant für die Jahre 2011/2012. Hierzu gab es in allen Fachausschüssen umfassende und intensive Beratungen, bei denen das Für und Wider gründlich abgewogen wurde. Im Ergebnis konnte in der Kreistagssitzung am 15. Dezember der erste Doppelhaushalt für den Saale- Holzland-Kreis samt beigefügtem Finanzplan und dem Investitionsprogramm mehrheitlich beschlossen werden. Erneut war es nach gemeinsamer Anstrengung gelungen, einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Ebenfalls breiten Raum nahm die nicht ganz einfache Entscheidung für den Kreistag ein, dem Verbundtarif Mittelthüringen (VMT) beizutreten. Als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis in der Verantwortung stehend, waren auch hier umfassende Informationsgespräche und Diskussionen erforderlich. In der Kreistagssitzung im Dezember wurde ein mehrheitlicher Beschluss herbeigeführt, dem VMT beizutreten mit der Maßgabe, dass künftig die Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen auf dem Wege der Direktvergaben zu erfolgen haben. Andere bedeutsame Kreistagsbeschlüsse waren die Bestätigung der Fortschreibung des Schulnetzes der Staatlichen Berufsbildenden Schule des SHK für entsprechend des Berufsschulrahmenkonzeptes der Region Ostthüringen. Hiermit wurde dem Staatlichen Berufsschulzentrum in Hermsdorf ein sicherer Schulstandort bestätigt. Außerdem beschlossen die Kreistagsmitglieder den 5. Schulnetzplan des SHK für die Schuljahre 2011/12 bis 2015/16; das Abfallwirtschaftskonzept des SHK für die Jahre ; die Entwicklung eines Leitbildes Zukunftsregion SHK 2020 und die Übertragung der Betreibung des Museums Leuchtenburg an die Stiftung Leuchtenburg sowie die Änderung der Musikschulgebührensatzung. Die weitere Umsetzung des Konjunkturpaketes II und damit verbunden eine Fülle von Auftragsvergaben für Sanierungen an Schulgebäuden und bei Straßen beschäftigten die Kreistagsmitglieder auch im zweiten Jahr. Viele Sitzungen der Fachausschüsse fanden in Einrichtungen, Schulen oder Unternehmen des Landkreises statt. So tagte u.a. der Ausschuss für Gesundheit und Soziales im Übergangswohnheim in Bad Klosterlausnitz der REHA-Zentrum Stadtroda ggmbh; der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Infrastruktur informierte sich bei der Fa. KO- MOS in Bürgel und bei der Agrar eg Wöllmisse in Gernewitz; der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport besuchte die Staatliche Grundschule Novalis in Schlöben sowie die Leuchtenburg; der Ausschuss für Bau, Recht, Sicherheit und Ordnung besichtigte das Kreisarchiv in Camburg, die Polizeiinspektion Eisenberg und die Staatliche Regelschule in Dorndorf und der Jugendhilfeausschuss informierte sich im Berufsschulzentrum Hermsdorf, dem Jugendwohnheim in Hermsdorf, dem CVJM Freizeitgelände Stadtroda und im Jugendzentrum Magic C1 sowie im Camburger Rathaus. Auch Preise wurden im zweiten Jahr des Kreistages verliehen. Den Kultur- und Kunstpreis erhielten das BTU Hermsdorf und das Jugendblasorchester Tröbnitz. Den Förderpreis für Denkmalpflege/Denkmalschutz bekamen Herr Dr. Axel Weidner aus Löberschütz und die Familie Edgar Eisenschmidt aus Graitschen/Höhe überreicht. Umweltpreisträger des Jahres 2010 waren Herr Wolfgang Höhn aus Lotschen und Herr Malte Jänicke aus Eisenberg. Förderpreise für zukunftsweisende Projekte erhielten die Schülerinnen und Schüler des Staatlichen Regionalen Förderzentrums Siegfried Schaffner Kahla für das Projekt Das werden wir schaffen und die Schüler des Staatlichen Holzlandgymnasiums Hermsdorf für das Projekt Erstellung eines Lehrfilmes für Ethik und Philosophieunterricht. Landrat Heller dankt allen Kreistagsmitgliedern für den offenen und kritischen Meinungsaustausch und die engagierte Sacharbeit in den Fachausschüssen und Kreistagssitzungen. Die Sitzungen der Kreistage sind in der Regel öffentlich. Interessierte Gäste sind jederzeit willkommen. Die nächste Kreistagssitzung findet am 14. September statt. Straßeneinweihung bei Magersdorf Am 9. Juni wurde der 1. Bauabschnitt der Kreisstraße Unterbodnitz-Magersdorf nach Fertigstellung zur Freude der Anwohner freigegeben. Landrat Heller würdigte die Leistung der Firmen, des Planungsbüros Hädrich, Rattelsdorf, der Baufirma Strassing- Limes Bau GmbH Eisenberg und das gute Zusammenwirken mit dem ZWA Holzland, der noch kurz vor Baubeginn die Trinkwasserleitung in der Ortslage erneuert hat. 900 Meter Straße wurden grundhaft ausgebaut, ca Euro, davon 75 % Fördermittel vom Land dafür eingesetzt, Bauzeit war von September 2010 bis 19. Mai in diesem Jahr. Der Landrat dankte den Einwohnern von Magersdorf für ihr Verständnis, da eine Vollsperrung der Straße während der Bauzeit aus bautechnologischen und Gründen der Verkehrssicherheit unumgänglich gewesen war. V.l.n.r. Peter Oertel, Erster Polizeihauptkommissar; Bauleiter Röhr von Fa. Strassing- Limes, ein Vertreter des Gemeinderates von Magersdorf; Landrat Heller; Landtagsabgeordneter Wolfgang Fiedler; ein Vertreter des ZWA Holzland ; Herr Hädrich vom gleichnamigen Planungsbüro und ein Mitarbeiter der Firma Strassing-Limes

3 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 3 Pokale Pokale Pokale Unsere besten Schwimmer Am 8. Juni übergab Landrat Heller im Eisenberger Freibad (s. Foto unten) den Wanderpokal für den diesjährigen Sieger im Schwimmwettkampf der dritten Klassen. Um hier Chancengleichheit zu schaffen, werden die erzielten Zeiten beim 25-Meter-Schwimmen und beim Tauchen jeweils addiert und durch die Anzahl der Schüler dividiert. Die Klasse mit dem höchsten ermittelten Quotienten und damit Sieger wurde die Klasse 3b der Staatlichen Grundschule Camburg. Auch die Schüler der Förderzentren im Landkreis stellten sich dem Wettkampf. Hier gewannen dieses Jahr die Schüler der Klasse 3/4 des FÖZ Hainspitz. Zum zweiten Mal erhielt der beste Schwimmer/In einen Siegerpokal. Saskia Paschy aus der Staatlichen Grundschule Stiebritz ist die Gewinnerin Allen Siegern und Siegerklassen im Schwimmwettbewerb unsere besten Glückwünsche für diese sportliche Leistung. Insgesamt finanziert der Landkreis in jedem Schuljahr den Schwimmerlernunterricht der dritten Klassen mit einer Summe von Euro aus dem Kreishaushalt. Unsere Rechenmeister Am 15. Juni trafen sich in der Eisenberger Stadthalle die 15 besten Grundschüler der vierten Klassen im Fach Mathematik aus dem gesamten Landkreis und kämpften um den Titel Rechenmeister Dabei hatten sie in 90 Minuten Logik- und Denkaufgaben sowie Sachaufgaben mit hohem Niveau zu lösen. Der glückliche Gewinner wurde Philipp Link aus der Schlöbener Grundschule. Er erhielt von Landrat Heller den Siegerpokal. Platz 2 belegte Erik Kohlros aus der Grundschule in Rothenstein und Platz 3 Wilma Etzrodt aus der Grundschule Bad Klosterlausnitz gemeinsam mit Lillian Erbse aus der Grundschule Stadtroda. Den Siegern herzlichen Glückwunsch und allen Teilnehmern, die sich für diesen Endausscheid qualifiziert haben, ein großes Kompliment. Unsere Ehrenamtler: Harald Schramm Freude an der Bewegung Erst seit er am Stock ging, geht der Professor emeritus mit Stöcken. Mit langem Schritt, so dass dem 74-Jährigen erheblich jüngere gut Trainierte kaum folgen können. Am Stock ging er nach einer Bandscheiben-OP. Zum voraus gehenden Schaden trug wohl sein Beruf bei. Als Chirurg, er studierte an der Jenaer Uni, stand er täglich stundenlang in angespannter Haltung am Operationstisch. Spezialisiert auf den für Patient und Operateur gleichermaßen riskant - sensiblen Bereich der Bauchspeicheldrüse. Physisch und psychisch extrem gefordert. Seit 1981 Chefarzt der Chirurgie im Geraer Klinikum, wirkte er ehrenamtlich im beruflichen Umfeld in Vorständen der Mitteldeutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, der Thüringischen Gesellschaft für Chirurgie und in Gremien der Ärztekammer. Bis zum Ruhestand Die Entspannung bekam ihm offenbar nicht - siehe Bandscheibenschaden. Sport betrieb er bis dahin nur sporadisch. Ein bisschen wandern, radeln, surfen. Mit der Reha begann er, sich systematisch seinen Muskeln zu widmen, u. a. mit Nordic Walking. Einmal Ehrenamtler - immer Ehrenamtler, übernahm er diese Abteilung beim SV Tautenhain initiierte er den ersten Nordic-Walking-Tag und organisierte ihn seither mit ein paar aktiven Mitstreitern und Erfolg. 2007/08 folgte die Initiative Freiluftkegelbahn im Garten der Kanone und die Gründung einer Seniorenkegelgruppe. Als Mitglied des Begleitausschusses des Projektes Lokaler Aktionsplan - Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie angeregt, entstand eine Kindergartengruppe im Bereich Wintersport, vielleicht die Wiedererweckung Tautenhainer Wintersporttraditionen und begleitete sie zur Schihalle in Oberhof und zur Winterfreizeit nach Tschechien. Im vergangenen Jahr begannen die Aktivitäten zum Ausbau des Sportplatzes. Gebrauchte Container für Büro und Unterkunft wurden angeschafft und hergerichtet, eine Weitsprunggrube entstand und jüngst eine Skatingbahn. Eine Kinderfußballtruppe existiert auch bereits. So nebenbei bestieg Harald Schramm mal den Kilimandscharo, den Elbrus, den Heiligen Berg Ararat und in Nepal den Kala Pattar am Everest Basislager. Als Ausdauertest bewältigte er bisher viermal eine 24-Stunden-Walking-Tour rund um Ilmenau. Extrem. Aber ohne eine Portion Ehrgeiz kommt im Leben keine Leistung zustande, im Sport wie im Ehrenamt. Sein Rezept für jedermann: Bewegung! Wi.

4 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 4 Gute Resonanz bei erster zentraler Typisierungsaktion im Saale-Holzland-Kreis v.l.n.r. W. Schackau, Barmer; A. Heller, Landrat; M. Claßnitz, DRK-Blutspendedienst; P. Schreiber, DRK-Kreisverband; M. Jäckle, Sparkasse; Prof. F. Zintl, Kinderhilfestiftung Um Menschen zu helfen, die an der gefährlichen Leukämie- Krankheit leiden, hatten sich der Saale-Holzland-Kreis, das DRK/Blutspendedienst, die BARMER Krankenkasse und die Sparkasse Jena-Saale- Holzland entschlossen, gemeinsam mit der Kinderhilfestiftung Jena und der Deutschen Stammzellspenderdatei ggmbh zu einer Typisierungsaktion im Saale-Holzland-Kreis aufzurufen. Am 26. und 30. Mai konnten sich Bürger, die zur Blutspende in das Feuerwehrgerätehaus und das Rotkreuzhaus nach Eisenberg kamen, zugleich auch typisieren lassen. Dem vorausgegangen war ein kreisweiter Aufruf von Landrat Andreas Heller, der die Schirmherrschaft übernommen hatte. Eine Bürgerin faßte zusammen, was viele Spender bewegt hatte: Ich spende zum ersten Mal Blut und lasse dieses typisieren. Damit kann ich anderen Menschen helfen. Wer weiß, vielleicht benötige ich selbst einmal Hilfe. Im Saale-Holzland-Kreis wird es nicht das letzte Mal sein, dass zum Typisieren aufgerufen wird. Verbunden damit ist immer die Hoffnung, dem einen oder anderen Kranken helfen zu können. Landrat Heller und die Beteiligten der Aktion bedanken sich bei allen, die dem Aufruf gefolgt sind. An beiden Tagen erschienen 161 Blut-Spender, davon 36 das erste Mal. Von diesen Bürgern ließen sich ca. 110 Personen typisieren. Die Typisierung kann einmalig bei jeder Blutspendeaktion durchgeführt werden. Die Ergebnisse bleiben bis zum 62. Lebensjahr des Spenders in der Datenbank des Zentralen Knochenmarkspenderregisters Deutschland. Nur wenige Tropfen Blut können Menschenleben retten. Bürgersprechstunde: Die nächste Bürgersprechstunde des Landrates findet am von 16:00-18:00 Uhr statt. Um telefonische Voranmeldung unter Tel.: /70101 wird gebeten. Saale-Holzland-Splitter Genau drei Minuten Zeit hatte jeder Firmenvertreter, um seine Geschäftsidee oder sein Produkt vorzustellen und das auf einer, eigens durch die Bundeswehr errichteten Falt-Festbrücke über der Elster. 22 junge und innovative Unternehmer absolvierten beim 8. Thüringer Elevator Pitch auf dem Truppenübungsplatz in Crossen diese Aufgabe mit Bravour. Eine gelungene Veranstaltung, die Firmengründer mit Geldgebern und Förderern zusammenbringt und Geschäftsideen vielleicht zur Umsetzung verhilft. Organisatoren waren das Thüringer Netzwerk für Innonative Gründungen, die Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen STIFT und der Gründerund Innovationscampus Weimar. Das Asklepios-Fachklinikum Stadtroda eröffnete am 1. Juni den Neubau einer Kinder- und Jugendpsychiatrie. Hiermit verfügt die Klinik über 67 moderne stationäre Behandlungsplätze auf sechs Stationen mit zeitgemäßen Behandlungsmöglichkeiten. Der Freistaat Thüringen förderte den Bau mit 6,5 Mio Euro. Damit gelang es dem Klinikum pünktlich zum 125-jährigen Jubiläum der Kinderund Jugendpsychiatrie das Bauvorhaben fast innerhalb eines einzigen Jahres abzuschließen. An der Eröffnungsfeier nahmen niedergelassene Ärzte, Psychologen und Psychotherapeuten nachsorgender Einrichtungen, Vertreter von Krankenkassen, der Politik und viele interessierte Bürger teil. Bei den deutschen Aerobic-Meisterschaften am 6. Juni in Neustadt an der Weinstraße gewannen die Sportlerinnen Alexandra Grubert, Jessica Zoch und Sina Voigt im Trio-Wettbewerb die Goldmedaille. Damit holte sich der hiesige Aerobic-Turnverein (ATV) den ersten deutschen Meistertitel seit Gründung Darüber hinaus konnte Sina Voigt Silber und Alexandra Grubert Bronze erringen. Auch die Mädchen der 4er - 6er-Mannschaft Sally Veit, Jessica Kraft, Madeline Kratsch, Janina Schönfuß, Melanie Schröder und Lina Härtling waren erfolgreich und nahmen eine Bronzemedaille mit nach Hause. Herzlichen Glückwunsch den Turnerinnen um Andrea Zimmermann. Das diesjährige Tierheimfest in Eisenberg/Saasa findet am 2. Juli von 11:00-18:00 Uhr und 3. Juli von 11:00-17:00 Uhr statt. Dazu sind interessierte Bürger, die ein Herz für Tiere haben, herzlich eingeladen. Unter anderem wird wieder eine große Tombola mit attraktiven Preisen am 2. Juli, ein Rundgang durchs Tierheim und Vorführungen der Hundeschule Albersdorf am 2. und 3. Juli jeweils 14:00 Uhr sowie ein Programm mit der WING CHUNG KUNG FU-Gruppe Hainspitz und der Tanzgruppe Hainspitzer Heiße Flammen am 2.7. ab 15:30 Uhr angeboten. Neben Verkaufsund Informationsständen werden Kaffee und Kuchen, Rostbratwürste und kalte Getränke angeboten. Der Erlös des Tierheimfestes ist für den Unterhalt des Tierheimes bestimmt. Unternehmer des Jahres 2011 aus der Wirtschaftsregion Jena/Saale-Holzland-Kreis wurde Gerhard Demuth aus Freienorla, Geschäftsführer der Planen Demuth GmbH & CO KG, ein Unternehmen, das Planen aller Art herstellt. In der Begründung zur Auszeichnung werden vor allem der unternehmerische Mut und Weitblick gewürdigt sowie sein gesellschaftliches Engagement für die Region und deren Menschen. Gerhard Demuth ist Vorsitzender des Heimatvereins, Mitglied im Gemeinderat und unterstützt mit Sach- und Geldspenden weitere Vereine, soziale Einrichtungen und die Kirche. Die Firma beschäftigt heute 65 Mitarbeiter und bildet im Jahr drei Azubis aus. Herzlichen Glückwunsch zu dieser verdienten Würdigung. Mit einer Sommerausstellung bis zum 4. Septem- ber stellt das Bürgeler Keramikmuseum preisgekrönte Exponate der Wettbewerbe um den Bürgeler Keramikpreis aus den Jahren vor. Hinzu kommen Arbeiten, für die Anerkennungen ausgesprochen wurden oder deren Ankauf für die Sammlung des Museums von der Jury empfohlen wurde. Dabei handelt es sich um künstlerische Beiträge zu den jährlich wechselnden Themen Flasche, Trinkgefäß, Keramik für Blumen, Teekanne, Tablett und Kindergedeck.

5 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 5 Junge Leute gestalten Partnerschaft mit Pfälzer Landkreis 29 Schüler aus den Gymnasien in Eisenberg und Kahla mit ihren Lehrern Herrn Dr. Popp und Herrn Riebel sowie 14 Schüler aus den Pfälzer Gymnasien Grünstadt und Bad Dürkheim trafen sich vom zu einer gemeinsamen Projektwoche in der Pfalzakademie Lambrecht. Unter der Thematik Wie wir wurden, wer wir sind - deutsche Einheit zwischen Vergangenheit und Zukunft diskutierten die Schüler/Innen aus den Klassenstufen 9-11 intensiv und engagiert miteinander. Bereits zum 3. Mal führten die beiden Partnerlandkreise dieses Schülerseminar durch, das auch eine Exkursion ins deutsche Museum für Geschichte Bonn und zum Hambacher Schloß, der Wiege der deutschen Demokratie, beinhaltete. Aufstellung zum gemeinsamen Gruppenfoto: 1. Reihe v.lks. Beigeordneter Dr. Dietmar Möller als Vertreter des SHK und 4. v. l. Beigeordneter Erhard Freunscht als Vertreter des Landkreises Bad Dürkheim Über die Pfingstfeiertage besuchten junge Fußballer des TSV Wachenheim, D-Junioren aus dem Landkreis Bad Dürkheim den Saale-Holzland-Kreis. Neben einem abwechslungsreichen Besuchsprogramm, bei dem man u.a. im Freibad Eisenberg, im Bad Klosterlausnitzer Kino, an der Robertsmühle im Mühltal, zum Maibaumsetzen in Serba sowie auf der Leuchtenburg war, fanden zwei sportliche Be- gegnungen mit Fußballern aus dem SHK statt. So spielte man am Sonnabend gegen die D-Junioren des SV Eintracht Eisenberg im Schortental und am Pfingstsonntag in Bad Klosterlausnitz gegen die Spieler des dortigen FSV. Die jungen Gäste und ihre Begleitung bedankten sich herzlich bei den Organisatoren vor Ort, vor allem bei Landrat Heller, Herrn Volkmar Sachse, den Vereinsvertretern Henry Zipfel aus Eisenberg und Christian Selle aus Bad Klosterlausnitz sowie bei den Erzieherinnen des Hermsdorfer Jugendwohnheimes. Wir gratulieren noch recht herzlich unseren Jubilaren: Diamantene Hochzeit (60 Jahre) Elli und Ottomar Peuckert, Hermsdorf Inge und Werner Schlauch, Crossen Edeltraud und Karl Burkhardt, Bibra Kreissportbund In der Mitgliederversammlung des Kreissportbundes Anfang Mai wurden gemeinsam mit der Sparkasse Jena-Saale- Holzland die drei Sportvereine ausgezeichnet, die im vergangenen Jahr den größten Mitgliederzuwachs im Altersbereich der Kinder und Jugendlichen bis 26 Jahre hatten. Dies sind der SV Hermsdorf, der VfB Steudnitz und der SV Tautenhain. Kirschernte in Schöngleina Die Kirschernte im Obstgut Schöngleina ist in vollem Gange. Landrat Andreas Heller besuchte den Familienbetrieb und freute sich über die guten Erträge. Familie Triebe führte den Landrat über die Plantage und erläuterte die Maßnahmen, die für eine reiche Ernte nötig sind. So wurde z.b. ein Folienzelt über die Bäume gestellt, damit die Früchte vor Hagel und Regen geschützt sind. Sogenannte Insektenhotels für Wildbienen sorgen für die nötige Befruchtung. Auf 32 Hektar Gesamtanbaufläche werden neben Äpfeln, Birnen und Wein in diesem Jahr zirka 18 bis 20 Tonnen Kirschen geerntet. Besucher sind herzlich zum Kirschfest am 2. Juli eingeladen. v.l.: Landrat Andreas Heller mit Elfi, Lars und Joachim Triebe Ende des Nichtamtlichen Teiles

6 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 6 Amtlicher Teil Landratsamt Saale-Holzland-Kreis Der Landrat Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung zu den Änderungen der Genehmigungsvorlage des Regionalplanes Ostthüringen Am hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen die Genehmigungsvorlage des Regionalplanes Ostthüringen (Beschluss vom ) geändert und die Freigabe zur erneuten Anhörung und öffentlichen Auslegung beschlossen. Gemäß 10 Abs. 6 des Thüringer Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG) vom 15. Mai 2007 (GVBl. S. 45) ist der Regionalplan erneut auszulegen, wenn er nach der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß 10 Abs. 3 und 4 ThürLPlG geändert wird. Gemäß o. g. Beschluss der Regionalen Planungsgemeinschaft wurde bestimmt, dass nach 10 Abs. 6 Satz 3 ThürLPlG Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen der Genehmigungsvorlage des Regionalplanes Ostthüringen abgegeben werden können. Die öffentliche Auslegung erfolgt bei den in der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften, den Landkreisen Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt, den kreisfreien Städten Gera und Jena, der großen kreisangehörigen Stadt Altenburg sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Bad Blankenburg, Bad Klosterlausnitz, Bad Lobenstein, Eisenberg, Gößnitz, Greiz, Hermsdorf, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schleiz, Schmölln, Stadtroda und Zeulenroda-Triebes. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden hiermit gemäß 10 Abs. 3 Satz 3 ThürLPlG bekannt gemacht. Die Planunterlagen zum Regionalplan Ostthüringen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom bis einschließlich im Landratsamt Saale-Holzland-Kreis Schloßgasse 17, Eisenberg, Umweltamt, Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung Zimmer 113 während folgender Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis Uhr Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Als Arten umweltbezogener Informationen sind Angaben zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft, Biologische Vielfalt/ Fauna/Flora, Landschaft, Mensch, Kultur-/Sachgüter und deren Wechselbeziehungen verfügbar. Stellungnahmen zu den Änderungen der Genehmigungsvorlage des Regionalplanes Ostthüringen können innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen direkt gegenüber der Regionalen Planungsstelle Ostthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt Puschkinplatz Gera vorgebracht bzw. als an die Adresse regionalplanung-ost@tlvwa.thueringen.de übermittelt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach 10 Abs. 6 Satz 3 ThürLPlG nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Regionalplan unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend sind allgemeine Informationen und die geänderte Genehmigungsvorlage des Regionalplanes gemäß den Beschlüssen der Planungsversammlung vom im Internet unter abrufbar. Eisenberg, den gez. Heller Landrat Informationen aus den Ämtern: Informationen aus dem Kreistag und seinen Ausschüssen Jugendhilfeausschuss Der Jugendhilfeausschuss fasste in seiner 9. Sitzung am nachfolgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung: JHA 41-09/11 1. Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland- Kreises beschließt unter Zugrundelegung der 112, 42 Thüringer Kommunalordnung Frau Denise Acker als stellvertretende Schriftführerin für die zu fertigenden Niederschriften der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses abzuberufen. 2. Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland- Kreises beschließt unter Zugrundelegung der 112, 42 Thüringer Kommunalordnung Frau Stefanie Schuster zur stellvertretenden Schriftführerin für die zu fertigenden Niederschriften der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses zu bestellen. (Zustimmung) JHA 42-09/11 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland- Kreises bestätigt die überarbeiteten Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des Jugendschutzes im Saale-Holzland-Kreis (RL JJJ/SHK). (Zustimmung) JHA 43-09/11 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland- Kreises spricht dem Verein zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe im Saale-Holzland-Kreis e.v. die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß 75 SGB VIII i. V. m. 11 ThürKJHAG aus. (Zustimmung) JHA 44-09/11 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland- Kreises beschließt, in seiner nächsten Sitzung eine Entscheidung über die Bewilligung eines Aufstockungsbetrages in Höhe von 1500,- Euro im Bezug auf den Antrag der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Eisenberg auf finanzielle Unterstützung der Teestube Shelter herbeizuführen. (Zustimmung) JHA 45-09/11 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland- Kreises genehmigt die Niederschrift der 8. Sitzung vom (Zustimmung)

7 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 7 Kommunalaufsicht Amtliche Bekanntmachung der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg sowie der Stadt Dornburg- Camburg und den Gemeinden Frauenprießnitz, Golmsdorf, Großlöbichau, Hainichen, Jenalöbnitz, Lehesten, Löberschütz, Neuengönna, Tautenburg, Thierschneck, Wichmar und Zimmern Die Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg hat mit Schreiben vom die Übertragungszweckvereinbarung zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, der Stadt Dornburg-Camburg und den Gemeinden Frauenprießnitz, Golmsdorf, Großlöbichau, Hainichen, Jenalöbnitz, Lehesten, Löberschütz, Neuengönna, Tautenburg, Thierschneck, Wichmar Zimmern angezeigt. Der Landrat des Saale-Holzland-Kreises hat mit Bescheid vom diese Zweckvereinbarung genehmigt. Nachfolgend werden diese Zweckvereinbarung und ihre Genehmigung veröffentlicht. Eisenberg, den gez. Heller Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz Aufgrund des 47 (3) der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.August 1993 (GVBl.S.501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl.S.41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Mai 2010 (GVBl.S.113), der 7-15 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 11.Juni 1992 (GVBl.S.232) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.Oktober 2001 (GVBl.S.290), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Mai 2010 (GVBl. S. 113), und 1 (3) des Thüringer Schiedsstellengesetzes (ThürSchStG) vom 13.September 1990 (GBl. I Nr. 61 S. 1527; BGBl. II 1990 S.1153) in der Form der Neubekanntmachung vom 17.Mai 1996 (GVBl.S.61), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 09. September 2010 (GVBl.S.291) sowie der Beschlüsse 1 des Stadtrates Dornburg- Camburg vom des Gemeinderates Frauenprießnitz vom des Gemeinderates Golmsdorf vom des Gemeinderates Großlöbichau vom des Gemeinderates Hainichen vom des Gemeinderates Jenalöbnitz vom des Gemeinderates Lehesten vom des Gemeinderates Löberschütz vom des Gemeinderates Neuengönna vom des Gemeinderates Tautenburg vom des Gemeinderates Thierschneck vom des Gemeinderates Wichmar vom des Gemeinderates Zimmern vom der Gemeinschafts- der Verwaltungsgeversammlung meinschaft Dornburg- Camburg vom schließen die Stadt Dornburg-Camburg, Frauenprießnitz, Golmsdorf, Großlöbichau, Hainichen, Jenalöbnitz, Lehesten, Löberschütz, Neuengönna, Tautenburg, Thierschneck, Wichmar und Zimmern - im Folgenden Beteiligte genannt - jeweils vertreten durch den Bürgermeister, und die Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, vertreten durch den Gemeinschaftsvorsitzenden, nachfolgende Zweckvereinbarung: 1 Übertragene Aufgaben (1) Die Beteiligten übertragen die ihnen nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen auf die Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg. (2) Die Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg richtet im Sinne des 1 des Thüringer Schiedsstellengesetzes eine Schiedsstelle mit der Bezeichnung Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg ein. (3) Die Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg ist berechtigt und verpflichtet, sämtliche Befugnisse nach den Bestimmungen des Thüringer Schiedsstellengesetzes im Bereich der Beteiligten auszuüben. (4) Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg hat in wichtigen Angelegenheiten unverzüglich, und ansonsten wenn erforderlich, über die Arbeit der Schiedsstelle den jeweiligen Bürgermeister der Beteiligten zu informieren. 2 Errichtung der Schiedsstelle (1) Für die Beteiligten wird die Schiedsstelle in der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg errichtet. Amtssitz ist Dornburg- Camburg. (2) Das Amtsschild für die Schiedsstelle mit Landeswappen trägt die Aufschrift Schiedsstelle Verwaltungsgemeinschaft Dornburg- Camburg und ist am Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg angebracht. (3) Das Siegel der Schiedsstelle mit dem kleinen Thüringer Landeswappen trägt die Umschrift Thüringen im oberen Halbbogen und Schiedsstelle Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg im unteren Halbbogen. 3 Wahl der Schiedspersonen (1) Die Schiedsperson und deren Stellvertreter werden von der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg gewählt. (2) Vor der Wahl hat der Gemeinschaftsvorsitzende die Eignung der Kandidaten entsprechend der Vorschrift des 3 des Thüringer Schiedsstellengesetzes Gesetzes zu prüfen. Bei Beanstandungen kann der Kandidat nicht zur Wahl gestellt werden. (3) Nach der Wahl und deren Annahme durch die Gewählten hat der Gemeinschaftsvorsitzende den Direktor des Amtsgerichtes Jena in geeigneter Weise über das Ergebnis der Wahl und die Personen der Gewählten zu informieren, damit diese nach 5 und 6 des Thüringer Schiedsstellengesetzes bestätigt und auf ihr Amt verpflichtet werden können. (4) Sollte die Bestätigung versagt werden, hat der Gemeinschaftsvorsitzende unverzüglich nach Bestandskraft der Verfügung ( 5 Abs. 3 des Thüringer Schiedsstellengesetzes) eine Neuwahl zu veranlassen. (5) Für die Wiederwahl gilt das Vorstehende sinngemäß. 4 Sachkosten, Gebühren und Ordnungsgelder (1) Die Sachkosten der Schiedsstelle im Sinne des 12 des Thüringer Schiedsstellengesetzes trägt die Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg. Die Einnahmen nach 54 des Thüringer Schiedsstellengesetzes, die nicht der Schiedsperson zustehen, erhält die Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg. (2) Sind alle Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg an dieser Zweckvereinbarung beteiligt, werden die Nettokosten der Schiedsstelle über die Umlage den Beteiligten in Rechnung gestellt. Sind nicht alle Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg an dieser Zweckvereinbarung beteiligt, werden die Nettokosten der Schiedsstelle den verbliebenen Beteiligten analog 12 (1) in Rechnung gestellt, d.h., jede beteiligte Gemeinde trägt einen Anteil nach ihrer auf volle Tausend aufgerundeten Einwohnerzahl. 5 Kündigung (1) Diese Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

8 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 8 (2) Sie kann von jeder Beteiligten oder der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg zum Ende einer jeden Wahlperiode mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung einzelner Beteiligter hebt die Gültigkeit der Zweckvereinbarung zwischen den anderen Beteiligten und der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg nicht auf. 6 Sonstige Vereinbarungen (1) Über Streitigkeiten, die zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg und den Beteiligten bzw. der Schiedsstelle entstehen, entscheidet der Gemeinschaftsvorsitzende nach vorheriger Anhörung der Kommunalaufsicht. (2) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein sollten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in eine gesetzlich wirksame zu ändern, die dem Sinn und Zweck der Vereinbarung entspricht. 7 Gleichstellungsbestimmung Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 8 Überleitungsbestimmung Die für die Amtsperiode durch die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg gewählten Schiedspersonen nehmen mit Inkrafttreten dieser Übertragungszweckvereinbarung auch die Belange der Gemeinde Zimmern wahr. Durch die Gemeinde Zimmern werden die von der Gemeinschaftsversammlung gewählten Schiedspersonen vollumfänglich anerkannt. Inkrafttreten Diese Zweckvereinbarung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die seit dem 25.September 2007 bestehende einschlägige Zweckvereinbarung tritt damit außer Kraft. Dornburg-Camburg, den Frauenprießnitz, den Golmsdorf, den Großlöbichau, den Hainichen, den Jenalöbnitz, den Lehesten, den Löberschütz, den Neuengönna, den Tautenburg, den Thierschneck, den Wichmar, den Zimmern, den Dornburg-Camburg, den Im Original gezeichnet und gesiegelt Moritz Bürgermeister Hofmann Bürgermeister Ganß Bürgermeister Plog Bürgermeister Heidler Bürgermeister Geyer Bürgermeister Döring Bürgermeister Petzold Bürgermeister Zingel Bürgermeister Hellwing Bürgermeister Meierl Bürgermeisterin Schmidt Bürgermeister Claus Bürgermeisterin Moritz Gemeinschaftsvorsitzender Genehmigung der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG) i.d.f. der Neubekanntmachung vom 17. Mai 1996 (GVBl. S. 61), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 09. September 2010 (GVBl. S. 291, 47 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Mai 2010 (GVBl. S. 113) und den 7-15 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 11. Juni 1992 (GVBl. S. 232) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Mai 2010 (GVBl. S. 113) zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, der Stadt Dornburg-Camburg und den Gemeinden Frauenprießnitz, Golmsdorf, Großlöbichau, Hainichen, Jenalöbnitz, Lehesten, Löberschütz, Neuengönna, Tautenburg, Thierschneck, Wichmar sowie Zimmern Die Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, die Stadt Dornburg-Camburg, die Gemeinden Frauenprießnitz, Golmsdorf, Großlöbichau, Hainichen, Jenalöbnitz, Lehesten, Löberschütz, Neuengönna, Tautenburg, Thierschneck, Wichmar und Zimmern, jeweils vertreten durch ihre Bürgermeister, haben auf der Grundlage des 1 Abs. 1 Satz 2 ThürSchStG i.v.m. 7 Abs. 2 ThürKGG, des Beschlusses Nr. 19/012/2010 vom der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg sowie der Beschlüsse der Stadt- und Gemeinderäte der Stadt Dornburg-Camburg, Beschluss-Nr.: 20/180/2011 vom , Gemeinde Frauenprießnitz, Beschluss-Nr.: 15/052/2010 vom , Gemeinde Golmsdorf, Beschluss-Nr.: 03/087/2010 vom , Gemeinde Großlöbichau, Beschluss-Nr.: 04/037/2010 vom , Gemeinde Hainichen, Beschluss-Nr.: 11/037/2010 vom , Gemeinde Jenalöbnitz, Beschluss-Nr.: 05/051/2010 vom , Gemeinde Lehesten, Beschluss-Nr.: 06/077/2010 vom , Gemeinde Löberschütz, Beschluss-Nr.: 07/052/2010 vom , Gemeinde Neuengönna, Beschluss-Nr.: 08/073/2011 vom , Gemeinde Tautenburg, Beschluss-Nr.: 16/041/2010 vom , Gemeinde Thierschneck, Beschluss-Nr.: 17/023/2010 vom , Gemeinde Wichmar, Beschluss-Nr.: 18/032/2010 vom , Gemeinde Zimmern, Beschluss-Nr.: 09/047/2010 vom eine Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben einer Schiedsstelle geschlossen. Die nach 7 Abs. 1, 11 Abs. 2 ThürKGG erforderliche Genehmigung dieser Übertragungszweckvereinbarung wird erteilt. Eisenberg, den Az.: 301/15/084.92/YRL0386 Heller Im Original gezeichnet und gesiegelt.

9 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 9 Ordnungsamt Schließung der Ausländerbehörde am Zur Vorbereitung der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eat) für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger muß die Ausländerbehörde in Eisenberg, Claußstr. 3 am geschlossen bleiben. Der neue elektronische Aufenthaltstitel wird in Form des neuen Personalausweises im Kreditkartenformat ausgestellt. Er löst ab dem die Aufenthaltstitel als Klebeetikett, die Aufenthaltskarte, die Daueraufenthaltskarte sowie den Ausweisersatz in Papierform weitestgehend ab und stellt den in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern die elektronischen Funktionen bereit, die auch der neue Personalausweis beinhaltet. Umweltamt/Untere Wasserbehörde Die Untere Wasserbehörde als zuständige Bescheinigungsbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß 9 Abs.4 GBBerG in Verbindung mit 7 Abs. 2 und 4 SachenR-DV. Durch das Grundbuchamt erfolgt nach Abschluß des Bescheinigungsverfahrens die Eintragung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten im Grundbuch von Amts wegen nach dem Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz (RegVBG) vom (BGBl. I Nr. 70 S ). Die Eigentümer der oben genannten Grundstücke werden auf ihr Widerspruchsrecht gemäß 7 Abs. 5 SachenR-DV hingewiesen.gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i.v.m. 1 Satz 1 SachenR-DV ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Trink- und Abwasserleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen bereits entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand bis zum 03.Oktober Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Ver- und Entsorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geregelt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht allein damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als vom Unternehmen dargestellt. Der Widerspruch ist gemäß 7 Abs. 2 SachenR-DV innerhalb von vier Wochen (Zeitraum der öffentlichen Auslegung) schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Im Schloß, Eisenberg zu erheben. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsbehörde bereit. Bei Vorlage eines Widerspruches wird die Eintragung des Widerspruches durch das Grundbuchamt gemäß 8 Abs.2 SachenR-DV im Grundbuch vorgenommen. Öffentliche Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde gemäß 7 Abs.1 der Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachR-DV) v ( BGBL. Teil I Nr. 92 S ) Durch den Zweckverband JenaWasser, Rudolstädter Straße 39 in Jena wurde für die auf den folgenden Grundstücken in den Gemarkungen Tautenburg und Greuda befindlichen Leitungen/ Anlagen der Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung zwecks Eintragung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten in das Grundbuch gemäß 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes ( GBBerG ) vom (BGBl. Teil I Nr. 70 S ) gestellt: Flur Flur- Gemarkung Grund- Inhalt der Schutzstück buch- Grund- streifenblatt dienstbarkeit breite in m Tautenburg 276 Trinkwasser- 2 m (auf einer leitung nebst Länge Zubehör von 127 m) 4 m (auf einer Länge von 343 m) 1 22/6 Greuda 66 und Abwasser- 10 m 70 leitung, Schachtbau werke Der eingereichte Antrag incl. Flurkarte mit Leitungsverlauf kann vom bis während der Sprechzeiten bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung im Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises, Eisenberg, Gebäude: Schlossgasse 17, 2. Etage, Raum 201 eingesehen werden. Ansprechpartnerin ist Frau Limacher, Tel Schirmer Amtsleiter Im Original gezeichnet und gesiegelt. - Siegel-

10 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 10 Öffentliche Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde gemäß 7 Abs.1 der Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachR-DV) v (BGBl. Teil I Nr. 92 S. 3900) Durch den Zweckverband zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland, Rodaer Straße 47 in Hermsdorf, wurde für die auf den folgenden Grundstücken in der Gemarkung Bad Klosterlausnitz laufenden Leitungen/ Anlagen der Antrag auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen zwecks Eintragung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten in das Grundbuch gemäß 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom (BGBl. Teil I Nr. 70 S. 2192) gestellt: Flur Flurstück Gemarkung GB- Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit umfasst das Recht Blatt zum Betreiben einer / eines 2 753/1 Bad Klosterlausnitz 20 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Bad Klosterlausnitz 21 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung 4 375/43 Bad Klosterlausnitz 22 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung 4 375/45 Bad Klosterlausnitz 22 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung 2 754/1 Bad Klosterlausnitz 23 Trinkwasserleitung; Abwasserleitung Bad Klosterlausnitz 29 Schutzstreifen für Abwasserleitung Bad Klosterlausnitz 60 Schutzstreifen für Abwasserleitung 3 113/3 Bad Klosterlausnitz 62 Schutzstreifen für Abwasserleitung Bad Klosterlausnitz 62 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung Bad Klosterlausnitz 87 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung 4 421/3 Bad Klosterlausnitz 98 Schutzstreifen für Abwasserleitung Bad Klosterlausnitz 123 Schutzstreifen für Abwasserleitung 3 234/8 Bad Klosterlausnitz 145 Schutzstreifen für Abwasserleitung Bad Klosterlausnitz 149 Schutzstreifen für Abwasserleitung Bad Klosterlausnitz 150 Schutzstreifen für Abwasserleitung Bad Klosterlausnitz 151 Schutzstreifen für Abwasserleitung 3 251/5 Bad Klosterlausnitz 152 Schutzstreifen für Abwasserleitung 3 251/6 Bad Klosterlausnitz 152 Schutzstreifen für Abwasserleitung 3 217/2 Bad Klosterlausnitz 158 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung Bad Klosterlausnitz 160 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Bad Klosterlausnitz 161 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung 3 211/2 Bad Klosterlausnitz 162 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung 3 211/1 Bad Klosterlausnitz 163 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung 3 253/1 Bad Klosterlausnitz 164 Schutzstreifen für Abwasserleitung 3 196/11 Bad Klosterlausnitz 166 Schutzstreifen für Abwasserleitung 3 196/10 Bad Klosterlausnitz 175 Schutzstreifen für Abwasserleitung 2 684/3 Bad Klosterlausnitz 192 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung 2 615/4 Bad Klosterlausnitz 202 Schutzstreifen für Abwasserleitung 2 615/9 Bad Klosterlausnitz 202 Schutzstreifen für Abwasserleitung 2 712/2 Bad Klosterlausnitz 209 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung 3 766/5 Bad Klosterlausnitz 214 Abwasserleitung; Schacht 1 67/1 Bad Klosterlausnitz 235 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung 1 68/1 Bad Klosterlausnitz 236 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung 1 68/2 Bad Klosterlausnitz 237 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung 2 72 Bad Klosterlausnitz 239 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung 2 101/1 Bad Klosterlausnitz 241 Schutzstreifen für Abwasserleitung 2 97 Bad Klosterlausnitz 246 Schutzstreifen für Abwasserleitung 2 87 Bad Klosterlausnitz 253 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung 2 89 Bad Klosterlausnitz 255 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Bad Klosterlausnitz 260 Schutzstreifen für Abwasserleitung 3 111/2 Bad Klosterlausnitz 261 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung 3 111/3 Bad Klosterlausnitz 262 Schutzstreifen für Abwasserleitung Bad Klosterlausnitz 262 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung Bad Klosterlausnitz 263 Schutzstreifen für Abwasserleitung 2 751/4 Bad Klosterlausnitz 263 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung Bad Klosterlausnitz 264 Schutzstreifen für Abwasserleitung 2 751/5 Bad Klosterlausnitz 264 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung Bad Klosterlausnitz 265 Schutzstreifen für Abwasserleitung 2 751/6 Bad Klosterlausnitz 265 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung 2 751/9 Bad Klosterlausnitz 268 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Bad Klosterlausnitz 269 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung Bad Klosterlausnitz 270 Schutzstreifen für Abwasserleitung Bad Klosterlausnitz 271 Schutzstreifen für Abwasserleitung Bad Klosterlausnitz 276 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Bad Klosterlausnitz 277 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung 3 118/1 Bad Klosterlausnitz 280 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung 3 146/1 Bad Klosterlausnitz 282 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung 2 747/3 Bad Klosterlausnitz 292 Abwasserleitung Bad Klosterlausnitz 294 Schutzstreifen für Abwasserleitung Bad Klosterlausnitz 296 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung 3 113/7 Bad Klosterlausnitz 298 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Bad Klosterlausnitz 425 Schutzstreifen für Abwasserleitung 4 401/1 Bad Klosterlausnitz 427 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung 4 229/1 Bad Klosterlausnitz 428 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung

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