VERTRAG KURZZEITPFLEGE

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1 IM HOCHSCHULVIERTEL BERCHUMERSTRASSE HAGEN TELEFON / TELEFAX / VERTRAG KURZZEITPFLEGE Zwischen Wohlbehagen Inh. Michael Scheibe-Jochheim e.k. HRA 5548 als Träger der Pflegeeinrichtung Wohlbehagen Haus der Langzeitpflege, Berchumer Str. 5, Hagen vertreten durch Willi Strüwer / Carsten Kunz / Frank Scheibe oder Caterina Knobloch - nachstehend Einrichtung genannt - und dem Pflegebedürftigen (nachfolgend Gast genannt) Name: Vorname: geb.: Wohnort / Straße: ggf. vertreten durch: wird eine Kurzzeitpflege für die Zeit vom bis unter folgenden Bedingungen vereinbart: 1. Die Kurzzeitpflege gilt für den o. g. Zeitraum (maximal 28 Tage). In besonderen Fällen kann eine Verhinderungspflege (nochmals 28 Tage) oder eine angemessene Verlängerung vereinbart werden. Eine Dauerpflege kann daraus nicht abgleitet werden. 2. Für die Berechnung der Pflegekosten sowie der Kosten für Unterkunft und Verpflegung gelten die verbindlichen Pflegesätze vom (incl. 3,67 Altenpflegeumlage). Kosten der Pflege Kosten Unterkunft / Verpflegung Pflegestufe 0 29,47 29,72 Pflegestufe I 43,74 29,72 Pflegestufe II 60,88 29,72 Pflegestufe III 78,65 29,72 + Investitionskosten EZ: 15,54 DZ: 14,42 Die Pflegesätze gelten vorbehaltlich einer Änderung durch die Landespflegekasse.

2 - 2 - Für den Fall, dass - keine Pflegestufe vorliegt, - die Kosten für Unterkunft und Verpflegung vom Sozialamt - getragen werden, - oder die Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege ausgeschöpft ist, sind wir verpflichtet, zusätzlich zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung den vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe festgelegten Pauschalbetrag für Investitionskosten pro Belegungstag privat abzurechnen. 3. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich zum Ende des Monats sowie bei das Monatsende überschreitenden Belegungen nach Ende des Aufenthaltes, wobei der An- u. Abreisetag jeweils nach vollen Tagessätzen gezählt wird. Das Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen, soweit dieses von der Pflegekasse zu tragen ist, kann i. d. R. direkt mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet werden. Der Gast hat dann lediglich den Restbetrag zu entrichten, der nicht von den Kassen übernommen wird, sowie die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung. Privatversicherten müssen den gesamten Betrag mit Wohlbehagen abrechnen, da die Privatkassen grundsätzlich nur direkt mit dem Versicherten abrechnen. Bei vorzeitigem Abbruch der Kurzzeitpflege oder bei zwischenzeitlichem Krankenhausaufenthalt wird grundsätzlich ein Leistungsentgelt nach Maßgaben des Rahmenvertrages gem. 75 Abs. 1 SGB XI (Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege) NRW berechnet. Danach wird bei einer Abwesenheit bis zu 3 Tagen das volle Leistungsentgelt erhoben. Bei einer über diese 3 Tage hinaus gehende Vereinbarung über eine Bettenreservierung ist täglich eine Platzgebühr in Höhe von 75% des Entgeltes für die pflegebedingten Aufwendungen sowie für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen. Da die Pflegekassen in der Regel diese Kosten nicht übernehmen, müssen diese gegebenenfalls privat in Rechnung gestellt werden. Sofern das Bett vorzeitig anderweitig belegt wird, wird ab diesem Zeitpunkt kein Entgelt erhoben. 4. Soweit zusätzliche Dienstleistungen gemäß Absprache (z.b. Frisör, Telefon) vereinbart worden sind, erfolgt darüber eine gesonderte Rechnungsstellung. Zusatzleistungen sind jederzeit kündbar. Für eine Fuß- und Nagelpflege, die über eine einrichtungsseitig zu erbringende notwendige Körper-, Fuß- und Nagelpflege gemäß Rahmenvertrag NRW 75 Abs. 1 SGB XI hinausgeht, wird bei Bedarf und Wunsch (z. B. medizinische oder kosmetische Fußpflege) Kontakt zu entsprechenden Dienstleistern hergestellt. Die Abrechnung mit dem Dienstleister erfolgt separat über den Kurzzeitpflegegast. 5. Verändert sich der pflegerische Aufwand aufgrund eines erhöhten Pflegebedarfs des Gastes so, dass eine höhere Pflegestufe nach Auffassung der Pflegedienstleitung angemessen ist, so verpflichtet sich der Gast, die entsprechenden Anträge bei der Pflegekasse auf Neueinstufung nach dem SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) zu stellen.

3 Bei Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen übernimmt die Einrichtung keine Haftung, es sei denn, der Einrichtung oder Mitarbeitern ist Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen. Kundenwäsche sollte grundsätzlich namentlich gekennzeichnet werden. 7. Die Einrichtung kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen und zwar in den nachfolgenden Fällen fristlos. Die Kündigung erfolgt schriftlich und unter Angabe der Gründe. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) der Gesundheitszustand des Gastes sich so verändert hat, dass eine ärztliche stationäre Versorgung erforderlich ist, oder eine fachgerechte Pflege nicht möglich ist und die Fortsetzung des Vertrages der Einrichtung nicht mehr zuzumuten ist, b) der Gast seine vertraglichen Pflichten, insbesondere auch aus Punkt 5 dieses Vertrages, schuldhaft so gröblich verletzt, dass der Einrichtung die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann oder c) der Gast mit der Entrichtung der Entgelte in Verzug ist. Eine bereits ausgesprochene Kündigung wird dann unwirksam, wenn hinsichtlich der fälligen Entgelte Zahlung erfolgt oder eine öffentliche Stelle sich zur Zahlung verpflichtet. 8. Das Zimmer wird zu Beginn des Vertragsverhältnisses in einem ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung gestellt. Das Zimmer ist bei Beendigung des Vertragsverhältnisses in unverändertem Zustand zurückzugeben. Für während des Aufenthalts entstandene Schäden haftet der Gast. Die dem Gast überlassenen Schlüssel für das Wertefach sind der Einrichtung vollständig zurückzugeben. Ansonsten sind die Kosten für den Austausch des Schlosses zu tragen. Die Benutzung von Telefon, sowie Fernsehen, ist gebührenpflichtig und wird extra berechnet. Für die Telefonbenutzung wird eine individuelle Abrechnung mit den gewählten Nummern erstellt. Die Benutzung des Fernsehapparates wird mit kalendertäglich 2 berechnet. 9. Die Überlassung des Zimmers an Dritte oder die Aufnahme Dritter ist ausgeschlossen. Rechte aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Es ist nicht gestattet, Haustiere mitzubringen. Jede Anbringung von eigenen Schlössern bzw. Schließvorrichtungen ist untersagt.

4 Das Vertragsverhältnis endet im Fall der Kündigung mit Ablauf der dort genannten Frist und im Todesfall des Gastes. 11. Der Gast ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, soweit sie der Einrichtung bekanntgegeben worden sind, in der EDV-Anlage der Einrichtung gespeichert und automatisch verarbeitet werden. 12. Besondere Vereinbarungen: 13. Recht auf Beratung und Beschwerde ( 1 ) Der Gast hat das Recht, sich bei der Einrichtung und der zuständigen Aufsichtsbehörden beraten zu lassen und sich dort über Mängel bei der Erbringung der im Heimvertrag vorgesehenen Leistungen zu beschweren. ( 2 ) Zuständige Heimaufsicht : Frau Beck, Rathaus II Berlinerplatz Hagen, Tel.: / ( 3 ) Zuständiger Sozialhilfeträger : Amt für Jugend und Soziales, Rathaus II Berliner Platz Hagen Tel.: / ( 4 ) Anschrift der Verbraucherberatung : Verbraucher Zentrale NRW, Körner Str Hagen Tel.: / ( 5 ) Verbraucherzentrale in NRW, Mintropstr Düsseldorf, Tel.: 0211 / , Fax: 0211 / ( 6 ) Zuständige Heimbeiratsvorsitzende Frau Gisela Grobe Tel.: /

5 Salvatorische Klausel Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat auf die Wirksamkeit des ganzen Vertrages und seiner übrigen Teile keinen Einfluß. An die Stelle von unwirksamen und lückenlosen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen. Hagen, den Gast oder gesetzl. Vertreter ggf. Angehöriger Wohlbehagen

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