Schützenbruderschaft unter dem Schutz des hl. Antonius Eremit, Herdringen e.v. Satzung vom 22.Januar 2006
|
|
- Arwed Graf
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schützenbruderschaft unter dem Schutz des hl. Antonius Eremit, Herdringen e.v. Satzung vom 22.Januar Name, Sitz Die Schützenbruderschaft Herdringen unter dem Schutz des Hl. Antonius Eremit ist eine Vereinigung von Männern. Sie bekennt sich zu den Grundsätzen und Zielen des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften und des Sauerländer Schützenbundes, und ist Mitglied des Verbandes SSB. Sie hat ihren Sitz im Ortsteil Herdringen der Stadt Arnsberg und ist mit der Pfarrkirche in Herdringen verbunden. Der Verein führt den Namen Schützenbruderschaft unter dem Schutz des Hl. Antonius Eremit. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Arnsberg eingetragen und führt den Zusatz e. V.. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck, Ziele und Aufgaben (1) Gemäß der Satzung des sauerländischen Schützenbundes ist die St. Antonius Schützenbruderschaft Herdringen bestrebt, unter den Mitgliedern und darüber hinaus (a) die Pflege des religiösen Lebens zu fördern, (b) die Werke der christlichen Nächstenliebe zu üben, kirchliche und karitative Einrichtungen zu unterstützen, (c) an der Bildung und Erhaltung einer brüderlichen Gemeinschaft auf christlicher Grundlage mitzuarbeiten, (d) Frieden und Einigkeit unter den Mitgliedern und in der Gemeinde zu erhalten und zu fördern und in diesem Sinne zu dem jährlichen Schützenfest mit Vogelschießen, Freibier und Tanz alle Bürger des Ortsteils Herdringen einzuladen, (e) den Schießsport und die sportliche Jugendhilfe zu fördern und entsprechende Schießsportanlagen zu unterhalten. (f) sich an der Unterhaltung und ggf. Erweiterung der Gemeinschaftshalle Herdringen und ihrer Einrichtung mit den von Dritten für diesen Zweck gespendeten Mitteln und im Einzelfall beschlossenen weiteren Eigenmitteln zu beteiligen. (2) Die Schützenbruderschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Bruderschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Bruderschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Bruderschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3 Mitgliedschaft (1) Mitglied kann jeder Mann, der einer christlichen Konfession angehört, nach Vollendung des 16. Lebensjahres werden, der sich zu den Zielen der Schützenbruderschaft bekennt. Über Mitgliedsanträge von Bewerbern und Mitgliedschaften, die keiner christlichen Konfession angehören, entscheidet die Generalversammlung im Einzelfall. (2) Der Antrag zur Aufnahme als Schützenbruder erfolgt per Aufnahmeantrag beim Schützenvorstand. Über die Aufnahme entscheidet die Generalversammlung. Der Bewerber sollte bei dieser Generalversammlung anwesend sein. Die Ehefrauen der Schützenbrüder sind ohne jede Anmeldung als Mitglieder zu betrachten. Sie haben jedoch kein Stimmrecht und nehmen an den Generalversammlungen nicht teil. Mit Ausnahme des Todesfalles des Schützenbruders erlischt die Mitgliedschaft der Ehefrau, wenn die Mitgliedschaft des Schützenbruders beendet wird. Wenn ein Schützenbruder aus der Bruderschaft ausscheiden will, hat er seinen Austritt dem Geschäftsführer schriftlich zu erklären. Er scheidet dann mit Ende des Kalenderjahres aus, muss aber den vollen Jahresbeitrag entrichten. (3) Schützenbrüder werden bis zum vollendeten 25.Lebensjahr als Jungschützen geführt. Näheres regelt die Jungschützenordnung. 1
2 4 Pflichten der Mitglieder (1) Jedes Mitglied hat sich der Satzung entsprechend zu verhalten, Schaden von der Bruderschaft abzuwenden und an den Veranstaltungen, soweit vorgesehen, teilzunehmen. (2) Jeder Schützenbruder ist verpflichtet, die satzungsgemäßen Ehrenämter und Aufgaben anzunehmen. Diese sind: Fähnrich, Führer, Scheffe sowie Fahnenträger und Fahnenbegleiter bei Beerdigung von Mitgliedern. Die Führer unterstützen den Vorstand bei der Abwicklung der Feste. Während ihrer Amtszeit können sie für weitere Aufgaben im Interesse der Bruderschaft vom Vorstand herangezogen werden. Im Bedarfsfall kann der Vorstand nach Zustimmung durch den Ausschuss weitere Schützenbrüder zu besonderen Aufgaben heranziehen. (3) Die Führer, Fähnriche und Scheffen werden nach der Reihenfolge der Eintragung in das Bruderschaftsregister bestimmt. Die Amtszeit der Führer beträgt zwei Jahre, die der Fähnriche und Scheffen ein Jahr. Schützenbrüder, die in Arnsberg wohnen, sind zu den vorgenannten Ämtern verpflichtet. Schützenbrüder, die außerhalb Arnsbergs wohnen, werden in Ausnahmefällen vom Vorstand bestimmt. 5 Ausschluss von Mitgliedern Wer mit der Zahlung des Jahresbeitrages nach Mahnung und Hinweis auf die Vorschrift im Rückstand ist, wird ausgeschlossen und im Mitgliedsverzeichnis gestrichen. Außerdem kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, wenn es (a) nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, (b) einer Vereinigung angehört, welche von der katholischen bez. evangelischen Kirche Deutschlands als kirchenfeindlich bezeichnet wird, (c) groben Widerstand gegen den Vorstand leistet, (d) ohne triftige Gründe die Übernahme der Pflichten aus 4 verweigert. Über den Ausschluss entscheidet die Generalversammlung. Ein ausgeschlossenes Mitglied kann nach angemessener Zeit wieder aufgenommen werden, wenn es sich inzwischen tadellos geführt hat und die Ursache des Ausschlusses nicht mehr besteht. Die Aufnahmegebühr ist erneut zu zahlen. Ein ausgeschiedenes oder ausgeschlossenes Mitglied hat mit dem Tag des Ausscheidens keine Rechte und Ansprüche an das Vermögen der Schützenbruderschaft. 6 Ehrenmitglieder Ehrenmitglieder sind die in der Gemeinde Herdringen amtierenden katholischen Geistlichen sowie die katholischen Geistlichen, die Präsides der Schützenbruderschaft waren und anschließend in andere Pfarreien oder in den Ruhestand versetzt wurden. Außerdem steht es der Generalversammlung zu, auf Vorschlag des Vorstandes oder des Ausschusses andere um die Bruderschaft verdiente Personen zu Ehrenmitgliedern zu ernennen. 7 Ehrung der verstorbenen Mitglieder Verstorbene Mitglieder, die in Herdringen zu Grabe getragen werden, sind von Schützenbrüdern mit der Fahne zu begleiten. Die Fahnenträger und Fahnenbegleiter werden vom Vorstand bestimmt. Für alle verstorbenen Mitglieder der Schützenbruderschaft ist am Patronatsfest des hl. Antonius Eremit oder dem folgendem Sonntag eine hl. Messe zu feiern. 8 Mitgliedsbeiträge der Schützenbrüder (1) Es ist eine Aufnahmegebühr zu entrichten. Die Höhe der Aufnahmegebühr beschließt die Generalversammlung. Die Schützenbrüder zahlen einen Jahresbeitrag, der von der Generalversammlung festgesetzt wird. Jubilare, d.h. Mitglieder, die das 50. Mitgliedsjahr überschritten haben, und Ehrenmitglieder sind vom Jahresbeitrag befreit. Die Ehefrauen der Schützenbrüder zahlen keinen Jahresbeitrag. 9 Eintrittsgelder zum Schützenfest Die Eintrittsgelder zum Schützenfest werden in der Geschäfts- und Festordnung geregelt. 10 Der Vorstand, seine Rechte und Pflichten (1) Der Vorstand der Schützenbruderschaft setzt sich zusammen aus: 2
3 (a) dem gesetzlichen Vorstand bestehend aus: dem 1. Vorsitzenden dem 2.Vorsitzenden dem Geschäftsführer dem 2. Geschäftsführer dem Adjutanten dem Pressereferenten (b) dem geistlichen Präses (c) dem Schützenkönig (d) dem Fähnrich (e) weiteren Vorstandsmitgliedern (Beisitzer), (2) Der Vorstand im Sinne des 26 BGB ist der gesetzliche Vorstand. (3) Die Anzahl der Beisitzer wird auf Vorschlag des Vorstandes und Beschluss durch den Ausschuss festgelegt, höchstens 25. (4) Die Schützenbruderschaft wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1.Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden, jeweils in Verbindung mit einem weiteren Mitglied des gesetzlichen Vorstands. Die Vertretung richtet sich nach den Bestimmungen der Satzung und, falls erforderlich, nach den Beschlüssen des Ausschusses bzw. der Generalversammlung. (5) Der Vorsitzende und die Mehrheit der übrigen Vorstandsmitglieder müssen einer christlichen Konfession angehören. (6) Der Vorstand sorgt für die Einhaltung der Satzung, für die Vorbereitung und Leitung des Schützenfestes und für die Aufrechterhaltung der Ordnung während des Schützenfestes. Er ernennt die Fähnriche, Führer und Scheffen ( 4.3). (7) Der Vorstand verwaltet das Vermögen der Schützenbruderschaft und ist für die ordnungsgemäße Abwicklung sämtlicher Kassengeschäfte zuständig. (8) Die Vorstandsmitglieder verwalten ihr Amt unentgeltlich. Auslagen werden vergütet. (9) Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder dauert drei Jahre. Es ist anzustreben, dass jährlich etwa 1/3 Vorstandsmitglieder zur Wahl stehen. Wählbar als Vorstandsmitglieder sind Schützenbrüder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 5 Jahre Schützenbruder sind. Eine Wiederwahl ist möglich. (10) Bei Wahlen der gesetzlichen Vorstandsmitglieder sind der erste Vorsitzende sowie der 2. Geschäftsführer gemeinsam zu wählen. Im nächsten Jahr stehen der 2. Vorsitzende und der Adjutant zur Wahl. Im 3. Jahr werden der Geschäftsführer und der Pressereferent gewählt. Bei Ausscheiden eines gesetzlichen Vorstandsmitglieds erfolgt die Neuwahl des Nachfolgers bis zum dem Zeitpunkt, an dem die Vorstandsposition turnusmäßig zur Wahl stehen würde. (11) Neuwahlen von Vorstandsmitgliedern sind ausnahmslos als geheime Wahl auszuführen. Wiederwahlen zum Vorstand können per Akklamation erfolgen, auf Antrag ist eine geheime Abstimmung vorzunehmen. Gewählt ist ein Vorstandsmitglied dann, wenn es die absolute Mehrheit der Anwesenden erhält. Sollte keine der zur Wahl stehenden Personen die absolute Mehrheit erreichen, genügt in einem nächsten Wahlgang die einfache Mehrheit. Jede Vorstandsposition steht einzeln zur Wahl. (12) Beim Ableben eines Vorstandsmitgliedes erfolgt anlässlich der nächsten Generalversammlung (Jahreshauptversammlung) eine Neuwahl für die verbleibende Amtszeit bis zur turnusmäßigen Wahl. (13) Der Vorstand ist nur dann beschlussfähig, wenn wenigstens 50 % der stimmberechtigten Vorstandsmitglieder anwesend sind. Dabei muss entweder der Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende anwesend sein. (14) Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Das Protokoll der Sitzung ist vom Protokollführer anzufertigen und allen Vorstandsmitgliedern auszuhändigen. (15) Der Vorsitzende ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Abwicklung sämtlicher Geschäftstätigkeiten sowie die ordnungsgemäße Aufbewahrung und Dokumentation sämtlicher Vermögenswerte zu überwachen und ggf. zu koordinieren. (16) Durch Beschluss der Generalversammlung kann ein Vorsitzender zum Ehrenvorsitzenden oder ein Vorstandsmitglied zum Ehrenvorstandsmitglied ernannt werden. Ein Stimmrecht entsteht dadurch nicht. 3
4 11 Der Ausschuss (1) Der Ausschuss besteht aus: (a) den Jubilaren (b) den Schützenbrüdern der I. Klasse, gemäß der Geschäfts- und Festordnung (c) den Führern ( 4.2) (d) den Fähnrichen (e) den vier letzten ehemaligen Schützenkönigen (f) den Scheffen ( 4.2) (g) den Ehrenmitgliedern (h) dem Schießgruppen-Leiter (i) dem Hallenwart (2) Gemeinsam mit dem Vorstand beschließt der Ausschuss: (a) in einer ordentlichen Vorstands- und Ausschusssitzung vor dem Schützenfest die Festordnung und legt jährlich den Festablauf im Rahmen der Geschäfts- und Festordnung fest (b) die Höhe der Festbeiträge für die Schützenbrüder und der Eintrittsgelder für andere Festteilnehmer (c) die Anzahl der Beisitzer im Vorstand, gemäß 10.3 d) Vorschläge an die Generalversammlung zur Ernennung von Ehrenvorsitzenden, Ehrenvorstandsmitgliedern und Ehrenmitgliedern ( 6, 10.16, 12.2(i)) (3) Außer der jährlichen ordentlichen Vorstands- und Ausschusssitzung beruft der Vorsitzende bei Bedarf weitere gemeinsame Sitzungen ein. Auf Antrag von wenigstens 50% der Vorstands- oder 20% der Ausschussmitglieder ist der Vorsitzende verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen eine Vorstands- und Ausschusssitzung einzuberufen. Die Einladung hat durch schriftliche Mitteilung an jedes Vorstands- und Ausschussmitglied wenigstens acht Tage vor der Sitzung zu erfolgen. (4) Die gemeinsamen Sitzungen des Vorstandes und Ausschusses sind immer beschlussfähig, wenn fristgerecht eingeladen wurde. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und einem anderen Sitzungsteilnehmer zu unterschreiben. 12 Generalversammlung (1) Jährlich finden drei Generalversammlungen statt, nach Möglichkeit (a) am 1.Sonntag nach dem 17. Januar -Patronatsfest- (Jahreshauptversammlung), (b) am Sonntag vor dem Schützenfest (Bierprobe), (c) am Sonntag nach dem Schützenfest (Festabrechnung). (2) Die Generalversammlungen finden auf dem Schützenhof statt. Einladungen hierzu ergehen spätestens acht Tage vor dem Versammlungstermin durch Aushang der Tagesordnung in dem Schaukasten der Schützenbruderschaft an der Gemeinschaftshalle Herdringen. Vor Beginn der Versammlung lässt der Vorsitzende nach Möglichkeit das Zeichen mit der Trommel geben. Die Generalversammlung beschließt über (a) Änderung der Satzung (geregelt in 15) und der Fest- und Geschäftsordnung, (b) Prüfung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes, (c) Termin des Schützenfestes und die Bestellung der Musik, Vergabe der Restauration und Lieferung des Bieres, (d) die Aufnahme neuer Mitglieder, (e) den Ausschluss von Mitgliedern, (f) Verträge, welche die Bruderschaft über mehr als 4000,-- verpflichten. (g) Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und anderen Vermögenswerten (h) Wahl des Vorstandes (i) Ernennung von Ehrenvorsitzenden, Ehrenvorstandsmitgliedern und Ehrenmitgliedern ( 6, 10.16) (j) Wahl der Kassenprüfer (k) die Höhe der Jahresbeiträge für Schützenbrüder (l) Auflösung der Bruderschaft, geregelt in 16 (3) Beschlüsse der Generalversammlung werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Dies gilt nicht bei Satzungsänderung und Auflösung der Bruderschaft ( 15, 16). Über die Generalversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden und einem Versammlungsteilnehmer zu unterschreiben ist. 4
5 (4) Eine außerordentliche Generalversammlung ist vom Vorsitzenden innerhalb von 3 Wochen einzuberufen, wenn mindestens 50% der Vorstandsmitglieder oder 20% der Ausschussmitglieder oder 20% der Schützenbrüder dies schriftlich unter Angabe der Gründe beantragen. Die Einladung ist durch Aushang mindestens acht Tage vorher bekannt zu geben. (5) Kassenprüfer Die Generalversammlung wählt jährlich einen Kassenprüfer. Die Amtszeit der Kassenprüfer beträgt zwei Jahre. Die beiden Kassenprüfer haben die Jahresabrechnung und die Festabrechnungen zu prüfen und der Generalversammlung Bericht zu erstatten. 13 Schießsportgruppe Die Schützenbruderschaft betreibt den Schießsport und unterhält entsprechende Anlagen. Die männlichen Mitglieder über 16 Jahre der Schießsportgruppe müssen Mitglied der Schützenbruderschaft sein. Frauen, die keine Schützenfrauen sind sowie Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können ebenfalls Mitglied der Schießsportgruppe werden. Die Abwicklung des Schießsports richtet sich nach der Schießsportordnung des Deutschen Schützenbundes. Die Mitglieder zahlen einen gesonderten Beitrag, der jeweils von der Schießsportgruppe mit einfacher Mehrheit beschlossen wird und sich im Rahmen der vom LSB-NW geforderten Mindestbeiträge bewegt. Die Mitglieder wählen einen Gruppenleiter, der die Geschäfte der Schießsportgruppe führt. Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit. 14 Schützenfest (1) Das Schützenfest wird alljährlich an einem von der Generalversammlung festgesetzten Termin mit Vogelschießen, Freibier und Tanz gefeiert. Das Schützenhochamt und die Ehrung der verstorbenen Mitglieder erfolgen am Schützenfest- Samstag. An dem sonntäglichen Hochamt und der Prozession beteiligen sich Vorstand, Schützenkönig, Führer mit Fahnen und die Musik. Nachmittags treten alle Schützenbrüder zur festgesetzten Zeit an der Kirche zum Festzug an. Die Teilnahme ist Ehrensache. Der König, die Königin und der Hofstaat werden abgeholt und reihen sich in den Festzug ein. Montags morgens marschieren die Schützenbrüder mit Musik zur Vogelstange. Dort findet das Vogelschießen um die Königswürde statt. An dem Schießen können sich alle Schützenbrüder beteiligen, die seit mindestens 2 Jahren der Schützenbruderschaft angehören. Schützenkönig ist, wer den letzten Rest des Vogels abschießt. In Zweifelsfällen entscheidet der Vorsitzende. Der neue Schützenkönig erhält vom Vorsitzenden die Königskette und seine Königsmedaille. Danach ziehen die Schützenbrüder zum Schützenhof. Es schließt sich an ein Frühschoppen mit Konzert. Gegen Uhr endet die Vormittagsfeier, und der König wird mit Musik vom Schützenhof gebracht. An diesem Frühschoppen können nur Schützenbrüder, Schützensöhne, fremde Herren sowie Ehrengäste teilnehmen. Nachmittags versammeln sich alle Schützenbrüder auf dem Marktplatz, um das Königspaar und seinen Hofstaat mit Musik abzuholen und zum Schützenhof zu geleiten. (2) Der Schützenkönig braucht für die Zukunft ein Amt als Fähnrich, Führer oder Scheffe nicht mehr anzunehmen. Er zahlt für das Jahr seiner Amtszeit keinen Festbeitrag. (3) Der Schützenkönig sollte an die Königskette eine Erinnerungsmedaille stiften. 15 Änderung der Satzung Über Änderungen der Satzung beschließt die Generalversammlung. Änderungsbeschlüsse können nur mit einer Stimmenmehrheit von ¾ der anwesenden Schützenbrüder gefasst werden. 16 Auflösung der Bruderschaft (1) Ein Beschluss über die Auflösung der Bruderschaft kann nur in einer eigens hierfür einberufenen Generalversammlung gefasst werden, in der ¾ aller Schützenbrüder anwesend sind und eine Mehrheit von ¾ der Anwesenden sich für die Auflösung der Schützenbruderschaft entscheidet. Ist eine solche Generalversammlung beschlussunfähig, so muss frühestens nach einem Monat zu einer zweiten Generalversammlung mit derselben Tagesordnung ordnungsgemäß eingeladen werden. Diese ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Schützenbrüder beschlussfähig. Der Auflösungsbeschluss erfordert jedoch auch dann eine Stimmenmehrheit von ¾ der anwesenden Schützenbrüder. 5
6 (2) Nach der Auflösung oder bei Wegfall der bisherigen Zwecke geht das Vermögen der Bruderschaft wie folgt über: 1. an die Stadt Arnsberg die auf dem Schützenhof befindlichen Gebäude, Anlagen und Einrichtungen, 2. an die katholische Kirchengemeinde Herdringen das gesamte übrige Vermögen. Die Übertragung der in Abs. 2, Ziff. 1 genannten Gebäude, Anlagen und Einrichtungen an die Stadt Arnsberg erfolgt unentgeltlich, soweit diese die Anlagen selbst errichtet hat. Einzelheiten ergeben sich aus den Verträgen mit der Gemeinde Herdringen, deren Rechtsnachfolger die Stadt Arnsberg ist. Insoweit als die Übertragungen entgeltlich erfolgen, fließen die Veräußerungserlöse in das übrige Vermögen nach Ziff. 2, das auf die katholische Kirchengemeinde Herdringen zu übertragen ist. Die katholische Kirchengemeinde hat das ihr zu übertragende Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke innerhalb des heutigen Ortsteils Herdringen zu verwenden. 17 Regelungen im BGB für Vereine Sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt wird, finden die 21 bis 79 des BGB Anwendung. 18 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.Januar 1999 geänderte Satzung außer Kraft. 6
Satzung. der Schützenbruderschaft St.Johannes e.v. in Arnsberg, Ortsteil Voßwinkel. 1 Name und Sitz
Satzung der Schützenbruderschaft St.Johannes e.v. in Arnsberg, Ortsteil Voßwinkel 1 Name und Sitz 1. Die Schützenbruderschaft Voßwinkel ist eine Vereinigung von Männern, die die christlichen Ideale der
MehrSatzung der Schützenbruderschaft St. Michael Hachen e.v.
1 Name, Sitz Die bereits im Jahre 1663 bestehende Bruderschaft führt den Namen "Schützenbruderschaft St. Michael, Hachen". Sie ist ein eingetragener Verein und ist mit ihren Mitgliedern dem Sauerländer
MehrSatzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler
Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Großweiler Kinder Tausendfüssler Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.
Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrSatzung. Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell".
Satzung Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell". Sitz des Vereins ist Gröbenzell. Postanschrift ist die des ersten Vorsitzenden. Zweck des
MehrSatzung des Schützenvereins Diele und Umgebung e. V.
Satzung des Schützenvereins Diele und Umgebung e. V. 1 Name,Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 3.10.1953 gegründete Schützenverein Diele und Umgebung e.v. mit Sitz in der Schützenstraße 30, 26826 Weener, Ortschaft
MehrSatzung. 3 Mitgliedschaft. 1) Der Verein führt als Mitglieder a) Mitglieder b) Ehrenmitglieder
Satzung 1 Namen, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Schützenverein Langwedel von 1878 e. V. und hat seinen Sitz in Langwedel. 2) Er ist im Vereinsregister eingetragen. 3) Das Geschäftsjahr
MehrSatzung des Fördervereins der Grundschule Guxhagen
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz e.v. 2. Der Sitz des Vereins ist Guxhagen.
MehrFörderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v.
Satzung März 2016 Förderverein TuS Baerl für Jugend- und Seniorenfußball e.v. -gemeinnütziger Verein- Satzung 1 Name, Sitz und Konzeption des Vereins 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten
MehrSatzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. 2. Er hat seinen Sitz in Neuried. 3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung
MehrSatzung. des Fördervereines Ammersee-Gymnasium e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins
Satzung des Fördervereines Ammersee-Gymnasium e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein Ammersee-Gymnasium 2. Er hat seinen Sitz in Dießen am Ammersee.
MehrDeutsche Gesellschaft für Akkreditierung im Gesundheitswesen e.v.
Satzung DGAG Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung im Gesundheitswesen e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung im Gesundheitswesen e.v.
MehrRADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung. Revision 2012
RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung Revision 2012 Gültig ab dem 02.03.2012 Inhalt 1 Name, Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Erwerb der Mitgliedschaft... 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft...
MehrS A T Z U N G. Walbecker Karnevalsclub 2012 e.v.
S A T Z U N G Walbecker Karnevalsclub 2012 e.v. 1 Inhalt 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 5 Mitgliederversammlung 6 Vorstand 7 Auflösung des Vereins
MehrVereinssatzung. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins
Vereinssatzung 1 Name und Sitz 1. Der am 25. Februar 2018 gegründete Verein führt folgenden Namen: frankie-hilft e.v. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Ab dem Zeitpunkt der
MehrSatzung des Golfverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.v. Name, Sitz
Satzung des Golfverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.v. 1 Name, Sitz 1. Der Verband, eine Vereinigung in Mecklenburg-Vorpommern bestehender Golfvereine und Golfbetreibergesellschaften, heißt Golfverband
MehrHeimat- und Geschichtsverein Denzlingen e.v.
SATZUNG des Vereins Heimat- und Geschichtsverein Denzlingen e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein, bisher unter dem Namen Heimatverein Denzlingen e.v. im Vereinsregister eingetragen, trägt künftig
MehrS a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v.
1 S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins Groß Lüben e.v. 1 Name und Sitz Der Reit- und Fahrverein Groß Lüben e.v. hat seinen Sitz in Groß Lüben und ist beim Amtsgericht in Perleberg eingetragen (Aktenzeichen
MehrFörderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v.
Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz Förderverein der Christian-Heinrich-Zeller-Schule Karsau e.v.. Der Sitz des Vereins ist Rheinfelden (Karsau).
MehrSatzung des FC Bergheim 2000 e.v. (vom zuletzt geändert am )
FC Bergheim 2000 Vereinssatzung Satzung des FC Bergheim 2000 e.v. (vom 27.12001 zuletzt geändert am 28.12001) 1 Name und Verbandszugehörigkeit Der am 27.12001 gegründete Sportverein führt den Namen FC
MehrSatzung des Vereins zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus
Satzung des Vereins zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Kinder- und
MehrS a t z u n g d e s Verkehrs- und Verschönerungsvereins Wennigsen (Deister) e.v. 1896
S a t z u n g d e s Verkehrs- und Verschönerungsvereins Wennigsen (Deister) e.v. 1896 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen "Verkehrs- und Verschönerungsverein Wennigsen (Deister) e.v.
MehrSATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr
SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).
MehrSatzung des Pferdesportverein Ludwigshafen/Rhein e.v.
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Pferdesportvereins Ludwigshafen/Rhein e.v. Der am 5. Oktober 1985 in Ludwigshafen/Rhein gegründete Verein führt den Namen "Pferdesportverein Ludwigshafen/Rhein
MehrSatzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v.
Satzung Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen "Kleinkunstbühne Pirna Q24". Er ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz e.v. 2. Der Verein
MehrSatzung. des. Turnverein Friedingen 1905 e.v.
Satzung des Turnverein Friedingen 1905 e.v. 1 Der Turnverein Friedingen 1905 e.v. mit Sitz in Singen/Hohentwiel, Stadtteil Friedingen, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
MehrSatzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS. 1 Name und Sitz. 2 Zweck. 3 Gemeinnützigkeit. 4 Geschäftsjahr.
Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Gemeinnützigkeit 4 Geschäftsjahr 5 Mitgliedschaft 6 Erwerb und Ende der Mitgliedschaft 7 Rechte und Pflichten
MehrSatzung. Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde in Korschenbroich e. V." und hat seinen Sitz in Korschenbroich. Er verfolgt ausschließlich
MehrInhalt. Satzung des Sportvereins Simonswolde e.v.
Satzung des Sportvereins Simonswolde e.v. Inhalt 1 Name, Sitz, Zweck und Aufgabe... 2 2 Wirtschaftliche Zwecke... 2 3 Verwendung der Mittel... 2 4 Vergütungen... 2 5 Verwendung des Vermögens bei Auflösung
MehrSatzung der. Schützenbruderschaft St. Johannes Langenholthausen 1831 e.v. Name, Sitz und Geschäftsjahr der Bruderschaft
Satzung der Schützenbruderschaft St. Johannes Langenholthausen 1831 e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr der Bruderschaft Der Verein trägt den Namen Schützenbruderschaft St. Johannes Langenholthausen 1831
MehrSatzung des Vereins Kronsbären
Satzung des Vereins Kronsbären 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kronsbären. Der Verein soll als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister eingetragen werden.
MehrSatzung vom
Mitarbeiter- und Pensionärsverein Siemens Kemnath e.v. Satzung vom 18.12.2014 Wahlordnung vom 16.04.2013-1 - 1 Name, Rechtsform und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Mitarbeiter- und Pensionärsverein
MehrGymnasium in Herrsching
Gymnasium in Herrsching Satzung des Fördervereins für ein zweites Gymnasium im westlichen Landkreis Starnberg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein
MehrSatzung. Name und Sitz
Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen
MehrDer Verein führt den Namen " Förderverein Schach ASP Hoyerswerda", nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e. V.
Satzung des Fördervereins Schach ASP Hoyerswerda 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen " Förderverein Schach ASP Hoyerswerda", nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz
MehrSatzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz
Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Wilhelmsplatz Herten. Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält
MehrSatzung. Förderverein. Evangelischer Kindergarten Becke e.v.
Satzung Förderverein Evangelischer Kindergarten Becke e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Evangelischer Kindergarten Becke e.v. 2. Sitz des Vereins ist Hemer 3.
Mehrb) Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Satzung des Vereins Pfälzer Maler e.v. 1 Der am 15.12.1968 in Rhodt u. d. Rietburg gegründete Verein führt den Namen "Pfälzer Maler e.v.". Der Verein "Pfälzer Maler e.v." hat seinen Sitz in Landau i.d.
MehrSatzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Inhalt 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins 1 3 Erwerb der Mitgliedschaft 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft 2 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
MehrVEREINSSATZUNG. Name und Sitz. 1. Der am gegründete Verein führt folgenden Namen: Letzter Lebenswunsch.
VEREINSSATZUNG 1 Name und Sitz 1. Der am 04.12.2017 gegründete Verein führt folgenden Namen: Letzter Lebenswunsch. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung
MehrFudokan Karate-Do Braunshausen e.v. Satzung
-1 Fudokan Karate-Do Braunshausen e.v. Satzung _Änderung vom 26.10.2007 Präambel Fudokan Karate-Do Braunshausen e.v. ist ein Karateverein, der der Bevölkerung von Braunshausen und Umgebung die Werte des
Mehr1. Der Verein führt den Namen Orang-Utans in Not. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v. führen.
Satzung Satzung Orang-Utans in Not e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Orang-Utans in Not. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz
MehrVereinssatzung Förderverein der Gröbenbachschule e.v.
Vereinssatzung Förderverein der Gröbenbachschule e.v. beschlossen in der Gründungsversammlung vom 24. März 2016, 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Gröbenbachschule. Er soll
MehrImkerverein Mittlerer Aischgrund. Satzung
Imkerverein Mittlerer Aischgrund Satzung 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Imkerverein Mittlerer Aischgrund. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung führt
MehrCircus Cabali Die Kleine Kunst e.v.
Satzung Circus Cabali die kleine Kunst e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Namen Circus Cabali die kleine Kunst e.v. Er hat seinen Sitz in 16321 Bernau,
MehrVerein der Freunde. des Schönbuch-Gymnasiums Holzgerlingen. Satzung
Verein der Freunde des Schönbuch-Gymnasiums Holzgerlingen Satzung 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz! 3 2 Zweck! 3 3 Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit)! 3 4 Erwerb der Mitgliedschaft! 3 5 Beendigung
MehrGESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG AUGUST BIBLIOTHEK Wolfenbüttel e.v. SATZUNG. vom i. d. F. vom
GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG AUGUST BIBLIOTHEK Wolfenbüttel e.v. SATZUNG vom 22.05.1971 i. d. F. vom 22.11.2013 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen»GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG
MehrSATZUNG. Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v.
SATZUNG Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Freiwillige Feuerwehr Benediktbeuern e.v.". Er ist in das Vereinsregister eingetragen. (2)
MehrSatzung des Fördervereins der Hafenschule e.v.
Satzung des Fördervereins der Hafenschule e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein der Hafenschule e.v. (2) Sitz des Vereins ist Wiesbaden. (3) Der Verein ist im Vereinsregister
MehrSatzung des Reit- und Fahrvereins Schwaney e.v. 1 Name und Sitz des Vereins
Satzung des Reit- und Fahrvereins Schwaney e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Reit- und Fahrverein Schwaney e.v. mit Sitz in Altenbeken-Schwaney verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
MehrFörderverein Mittelhofschule e.v. Ellwangen. Vorsitzende: Frau Christina Wagner Dewaldsweg Ellwangen SATZUNG -1-
Förderverein Mittelhofschule e.v. Ellwangen Vorsitzende: Frau Christina Wagner Dewaldsweg 4 73479 Ellwangen SATZUNG -1- SATZUNG 1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein
MehrSatzung des Bürgerverein Dorumer Amtsgarten
Satzung des Bürgerverein Dorumer Amtsgarten 1 Name, Sitz und Trägerschaft (1) Der Verein führt den Namen Bürgerverein Dorumer Amtsgarten. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Tostedt
MehrSatzung der BSG Pneumant Fürstenwalde e.v.
Satzung der BSG Pneumant Fürstenwalde e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen BSG Pneumant Fürstenwalde e.v. Der Verein hat seinen Sitz in der Stadt Fürstenwalde/Spree. Er ist in das Vereinsregister
MehrVerein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung
1 Name und Sitz 2 Zweck Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung 1. Der Verein führt den Namen Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. 2. Der Verein hat seinen
MehrVerein der Freunde und Förderer der Lindenschule Frechen e. V: S A T Z U N G. 1 Name und Sitz des Vereins
Verein der Freunde und Förderer der Lindenschule Frechen e. V: S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Lindenschule Frechen e. V.
MehrSatzung Loipenförderverein Freudenstadt und Umgebung e.v.
Satzung Loipenförderverein Freudenstadt und Umgebung e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Loipenförderverein Freudenstadt und Umgebung. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrStadtsportverband Rheinbach e.v.
Stadtsportverband Rheinbach e.v. S a t z u n g des Stadtsportverbandes Rheinbach e. V. ( Stand : 01.April 2012 ) 1 Name und Sitz 1.1 Der Stadtsportverband Rheinbach e.v., in Folge SSV Rheinbach e.v. genannt,
MehrFörderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v.
Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v. 1 Name und Sitz Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen und hat seinen Sitz in Ingelfingen.
MehrVerein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben. Satzung
1 Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein ist ein eingetragener Verein und führt den Namen Verein der Freunde und Förderer
MehrVereinssatzung Stand Oktober 2011
Vereinssatzung Stand Oktober 2011 Satzung 1 Name und Sitz 2 Vereinszweck 3 Mitglieder 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung 8 Vorstand 9
MehrSatzung des Rettet das Filmstudio e.v.
Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt
MehrS a t z u n g für den Förderverein der FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER
S a t z u n g für den Förderverein der FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER Er ist in das Vereinsregister eingetragen
Mehrder Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.
Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden
MehrSatzung des Christlichen Schulvereins Frankfurt (Oder)
C H R I S T L I C H E R S C H U L V E R E I N F R A N K F U R T ( O D E R ) E. V. Satzung des Christlichen Schulvereins Frankfurt (Oder) 1 (1) Der Verein führt den Namen Christlicher Schulverein Frankfurt
MehrSatzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V.
Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen- Werfen e. V. 2. Er ist im Vereinsregister
MehrNeue Schule Wolfsburg
Satzung des Vereins der Eltern und Freunde der Neuen Schule Wolfsburg e.v. FÖRDERVEREIN Name, Sitz und Zweck Der Verein der Eltern und Freunde der Neuen Schule Wolfsburg e.v. -Förderverein - verfolgt ausschließlich
MehrS a t z u n g. des Vereins Evangelische Altenpflegeschule e.v., Oldenburg. 1 Name und Sitz
S a t z u n g des Vereins Evangelische Altenpflegeschule e.v., Oldenburg 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Evangelische Altenpflegeschule e.v. in Oldenburg". (2) Er hat seinen Sitz in Oldenburg
MehrS a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.
S a t z u n g Stand 08. Februar 2017 des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck und Aufgabe. 3 Mitgliedschaft
1 Name und Sitz 1) Der Verein führt den Namen: Tennisclub Schloss Berg Nennig e.v. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Merzig eingetragen. 2) Der Verein hat seinen Sitz in Perl, Ortsteil Nennig.
MehrSatzung des LAV Waren/Müritz e. V.
Satzung des LAV Waren/Müritz e. V. 1 Name und Sitz 1. Name: Leichtathletikverein Waren/Müritz 2. Kurzform: LAV Waren/M. 3. Sitz: Waren- Müritz 4. Gründungsdatum: 19.01.2001 5. Der Verein ist in das Vereinsregister
MehrSatzung der. Schützengilde Lützow Salzgitter e.v. Amtsgericht Braunschweig Registernr
Satzung der Schützengilde Lützow Salzgitter e.v Amtsgericht Braunschweig Registernr. 140 080 Satzung der Schützengilde Lützow Salzgitter e.v in Salzgitter Lebenstedt Neufassung vom 11.01.2013 1 Name und
MehrSatzung für den. Schulverein Lessing-Grundschule Bad Doberan
Satzung für den Schulverein Lessing-Grundschule Bad Doberan 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen Schulverein Lessing-Grundschule. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister erhält
MehrSatzung. (3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein für Bank- und Kapitalmarktrecht in Hamburg. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v." führen.
MehrSatzung. des Mühlheimer Karneval- Vereins e.v.
Satzung des Mühlheimer Karneval- Vereins e.v. in der Fassung vom 21.09.1992 zuletzt geändert am 18.04.2002 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen "Mühlheimer Karneval-Verein e.v." und hat seinen Sitz
MehrSatzung. Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v..
Satzung 1 Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v.. Der Sitz des Vereins ist Soest. Der Verein wird in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Soest
MehrSatzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr Kitzingen
Satzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr. 8-97318 Kitzingen 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Schülerübungsfirmen Erich Kästner
MehrDie Nutzung des Gebäudes, des Geländes und der Einrichtung sind Zweck des Vereins. Die Erhaltung des Gebäudes ist dem Verein ein Anliegen.
Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen KULTURMÜHLE RECHBERGHAUSEN. Der Sitz ist in Rechberghausen. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen. 2 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das
MehrSs.-Ewaldi Schützenverein Biemenhorst e. V.
Satzung des Ss. Ewaldi-Schützenverein Biemenhorst e.v. in Bocholt in der Fassung vom November 2017 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Ss.- Ewaldi-Schützenverein Biemenhorst e.v. Er ist in das
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze
Männerturnverein Ramelsloh von 1914 e.v. Satzung 1 Name und Sitz a) Der Verein führt den Namen Männerturnverein Ramelsloh von 1914 e.v., abgekürzt MTV Ramelsloh. b) Der Verein hat seinen Sitz in Seevetal
MehrSatzung Schützenverein Entrup e.v.
Satzung Schützenverein Entrup e.v. 1 Name, Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Schützenverein Entrup e.v. und hat seinen Sitz in Altenberge. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Grundsatz,
MehrSATZUNG. des Vereins Kirchenmusik St. Petri Hüsten e.v.
SATZUNG des Vereins Kirchenmusik St. Petri Hüsten e.v. 1 (Name, Sitz) Der Verein führt den Namen Kirchenmusik St. Petri Hüsten e.v. Er hat seinen Sitz in Arnsberg und ist in das Vereinsregister einzutragen.
MehrSatzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V.
Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Bürgerverein Küllenhahn e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Wuppertal-Küllenhahn. Er ist im Vereinsregister
MehrName, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit
S a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schulwald Tetenhusen e.v. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein hat seinen Sitz in Tetenhusen. Das Geschäftsjahr
MehrSATZUNG der Flugsportgruppe Unterwössen e.v.
SATZUNG der Flugsportgruppe Unterwössen e.v. ABSCHNITT I 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Flugsportgruppe Unterwössen e.v. Sitz des Vereins ist Unterwössen. Er ist beim Amtsgericht Traunstein
MehrSatzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Cheer Sensation Cottbus. Mit der Eintragung in das Vereinsregister trägt er den Zusatz e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Cottbus. (3)
MehrSatzung des Fördervereins Kindergarten Wilde Wiese
Satzung des Fördervereins Kindergarten Wilde Wiese 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Kindergarten Wilde Wiese. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;
MehrSatzung des Gesangvereins Oberbieber, Stand Satzung
Satzung 1 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Gesangverein Oberbieber und setzt sich zusammen aus dem Männergesangverein 1842/78 Oberbieber und dem im Jahr 2015 gegründeten Gemischten
MehrSatzung e. V. Vereins-Nr. 5239
Satzung des S S V Sport Schützen Verein Dortmund 1990 e. V. Vereins-Nr. 5239 1 Der Verein führt den Namen Sport-Schützen-Verein Dortmund 1990 e. V. und hat seinen Sitz in Dortmund und ist in das Vereinsregister
MehrSatzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v.
Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Freibad Klingenberg e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrVEREIN FÜR KREBSKRANKE und chronisch kranke KINDER e.v. DARMSTADT
VEREIN FÜR KREBSKRANKE und chronisch kranke KINDER e.v. DARMSTADT S A T Z U N G 1 Name Sitz Rechtsform 1. Der Verein führt den Namen VEREIN FÜR KREBSKRANKE und chronisch kranke KINDER e.v. DARMSTADT 2.
MehrSatzung Förderverein Lebensweg -Stationäres Hospiz für Jung und Alt- Präambel
Präambel Zentrales Anliegen ist es, einen Ort zu schaffen, an dem sterbende Menschen und deren Angehörige, egal welchen Alters, Herkunft oder Religion auf ihrem letzten Lebensweg individuell und in Würde
Mehrdes 1.FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v.
Satzung des 1.FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v. 1 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 01.05.1973 in Mainz-Hechtsheim gegründete Fußballverein führt den Namen 1. FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v.. 2.
MehrSatzung. Des Turn- und Sportvereins Eresing. 1 Name, Sitz und Zweck
Satzung Des Turn- und Sportvereins Eresing 1 Name, Sitz und Zweck 1) Der Verein führt den Namen Turn- und Sportverein Eresing. Mit der Eintragung ins Vereinsregister führt er den Namen Turn- und Sportverein
MehrVereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V.
Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Sportverein Steina 1885 e. V.. Der Verein hat seinen Sitz in Steina. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
MehrIG Messler Kerb e.v. Vereinssatzung
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein trägt den Namen IG Messler Kerb e.v. 2) Der Verein hat seinen Sitz in 64409 Messel. 3) Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
MehrS A T Z U N G. Name und Sitz
S A T Z U N G 1 Name und Sitz (1) Der am 24. Oktober 2001 in Köln gegründete Verein führt den Namen "Kölner Triathlon-Team 01" und führt die Vereinsfarben Schwarz - Rot. (2) Sitz des Vereins ist Köln.
MehrSatzung des Dernekämper Schützenverein e.v. - Neufassung 2017
1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Dernekämper Schützenverein e.v.". Der Sitz des Vereins ist Dülmen. Der Verein ist im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen. Der Verein ist
MehrSatzung ARENA 13 - Kulturverein Region Kirchberg e.v.
Satzung ARENA 13 - Kulturverein Region Kirchberg e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen,,ARENA 13 - Kulturverein Region Kirchberg" mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister und
MehrSatzung. des. Karnevalsvereins Oestelbachlerchen 1978 Osann e.v. Satzung vom 01. Oktober 1978 mit der letzten Änderung vom 05. Mai 2013.
Satzung des Karnevalsvereins Oestelbachlerchen 1978 Osann e.v. Satzung vom 01. Oktober 1978 mit der letzten Änderung vom 05. Mai 2013. 1 Name und Sitz des Vereines Der Verein führt den Namen Karnevalsverein
MehrSatzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert
Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des Kindergartens Burgmäuse Krunkel/Epgert. Er soll in das Vereinsregister
Mehr