Manual zur Konzeptvorlage Art. 15a B-VG. Pädagogische Rahmenziele lt. Bildungsplan-Anteil (BPA)
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- Robert Bruhn
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1 Manual zur Konzeptvorlage Art. 15a B-VG Dieses Manual enthält Hinweise und Anleitungen zum Ausfüllen der Konzeptvorlage und erläutert organisatorische Zusammenhänge bei der Umsetzung der sprachlichen Frühförderung in Kinderbetreuungseinrichtungen. Pädagogische Rahmenziele lt. Bildungsplan-Anteil (BPA) Die Vorlage zur rahmenhaften Festlegung der Bildungsziele und Kompetenzen sowie Zielformulierungen und Leitgedanken für wirksame pädagogische Interventionen zur Umsetzung der sprachlichen Frühförderung in Kindergärten gem. Art 15a B-VG bildet der Bildungsplan-Anteil zur sprachlichen Förderung in elementaren Bildungseinrichtungen in seiner aktualisierten Version (Juni 2009), entstanden im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, erstellt durch das Charlotte-Bühler-Institut für praxisorientierte Kleinkindforschung. Die Länder sorgen im Rahmen der Vereinbarung Art. 15a B-VG Artikel 3 mit geeigneten und überprüfbaren Maßnahmen dafür, dass die wesentlichen Inhalte dieses Bildungsplan-Anteils zur sprachlichen Frühförderung in den Kinderbetreuungseinrichtungen des jeweiligen Landes umgesetzt werden. Für die Umsetzung der Inhalte des Bildungsplan-Anteils durch die Länder ist eine intensive Auseinandersetzung mit den Inhalten des Bildungsplan-Anteils unerlässlich. Die Konzeptvorlage bezieht sich auf die dabei zu berücksichtigenden Themenfelder. Vertiefende Erläuterungen dazu findet man im Bildungsplan-Anteil selbst.
2 1. Unterstützung des Deutscherwerbs 2. Förderung von Zwei- und Mehrsprachigkeit 3. Förderung von Kommunikation und Gesprächskultur 4. Förderung von Buchkultur und Literacy 5. Deutschförderung durch philosophische Gespräche mit Kindern 6. Sprachförderung durch Verbesserung von Transitionsprozessen 7. Beobachtung und Dokumentation der Deutschentwicklung Die Fördermaßnahmen beziehen sich gemäß Vereinbarung Art. 15a B-VG, Artikel 1 konkret primär auf Deutscherwerb und nicht auf Spracherwerb im allgemein umfassenden Sinn.
3 Angaben zu den pädagogischen Zielen: Die Länder unterstützen und fördern alle Projekte, die geeignet sind, die pädagogischen Rahmenziele inhaltlich und nachhaltig erfolgswirksam umzusetzen. Eine mögliche Projektabwicklung könnte z. B. folgendermaßen aussehen: 1. Phase: Zu diesem Zweck geben die Länder Projektanträge aus, die von den Kindergarteneinrichtungen ausgefüllt und nach einer gewissen Bearbeitungszeit wieder bei den zuständigen Landesbehörden eingereicht werden. Es obliegt den Ländern, die Form und den Inhalt der Projektanträge zu gestalten, sofern darin jedes Rahmenziel des Bildungsplan-Anteils deutlich und gesondert berücksichtigt bleibt. Als ein Bestandteil dieser Projektanträge kann der Inhalt von Blatt Nr. 2 (Angaben zu den pädagogischen Zielen) herangezogen bzw. eingebaut werden. 2. Phase: Die eingereichten und zurückgesandten Projektanträge werden von den zuständigen Landesbehörden geprüft. Bei Erfüllung aller Kriterien, vor allem bei Erfüllung der Vorgaben lt. Bildungsplan-Anteil zur sprachlichen Frühförderung in Kindergärten, ist die Förderungswürdigkeit aus Ländersicht gegeben und es besteht Förderungsabsicht. Sämtliche Inhalte der förderungswürdigen Projekte werden zum Nachweis der widmungsmäßigen Verwendung des Bundeszuschusses in die Konzeptvorlage übertragen bzw. zusammengefasst und an den ÖIF weitergeleitet.
4 Angaben zu den Fördermaßnahmen in Kindergärten Die Ergebnisse der Projektanträge bzw. Projektbewilligungen durch die Länder werden auf Blatt Nr. 3 zusammengefasst. Wenn feststeht, welche Projekte gefördert werden, sind die Länder in der Lage anzugeben, welche strukturellen bzw. infrastrukturellen Maßnahmen zur Umsetzung der sprachlichen Frühförderung in Kindergärten notwendig sind, welche pädagogischen Konzepte und Maßnahmen gefördert werden und welche personellen Ressourcen benötigt werden. Hier kann auch ein Projektplan, der die Maßnahmen, aufgeschlüsselt in strukturelle, pädagogische und personelle Maßnahmen, transparent dokumentiert, eingefügt werden. Angaben zum Verfahren der Sprachstandsfeststellung Die im Rahmen von Art. 15a B-VG Art. 2 verwendeten Messverfahren bzw. Sprachstandsfeststellungen sind pro Standort namentlich anzuführen, z.b. Besk 2.0 bzw. Besk-DaZ, usw. Sofern an allen Standorten innerhalb eines Bundeslandes dieselbe Sprachstandsfeststellung zum Einsatz kommt, ist eine Angabe aller Standorte im jeweiligen Bundesland nicht notwendig. Es reicht der Hinweis, dass an allen Standorten, an denen Sprachfördermaßnahmen durchgeführt werden, dieselbe Sprachstandsfeststellung eingesetzt wird.
5 Angaben zu den Standorten Standort Eine Liste der Kinderbetreuungseinrichtungen im jeweiligen Bundesland reicht aus. Angaben zu den Kindergartengruppen Anzahl der Gruppen: die voraussichtliche max. Anzahl der Gruppen pro Kindergartenstandort, inkl. jener Gruppen mit sprachlicher Förderung Anzahl der Kinder: die voraussichtliche max. Anzahl der Kinder pro Kindergartengruppe, inkl. jener Kinder mit Sprachförderbedarf Wichtig: Eine Aufschlüsselung der Kinder pro Gruppe ist nicht zwingend notwendig; es reicht auch eine Gesamtaufstellung zur Anzahl der Kinder in allen Gruppen. Anzahl der Pädagog/innen pro Gruppe: die voraussichtliche max. Anzahl der Pädagog/innen sind pro Kindergartengruppe anzugeben Wichtig: Die Angabe der Pädagog/innen pro Gruppe ist nicht zwingend notwendig. Es muss jedoch das pädagogische Personal unter Punkt 6 (Angaben zum pädagogischen Personal) erfasst werden. z.b.: Im Kindergarten gibt es 3 Gruppen. In der 1. Gruppe werden 10, in der 2. Gruppe 8 und in der 3. Gruppe 11 Kinder betreut. In der 1. sind 2, in der 2. sind 3 und in der 3. Gruppe 2 Pädagog/innen tätig. Angaben zu den Kindergruppen Anzahl der Gruppen Anzahl der Kinder Anzahl der Pädagog/innen pro Gruppe 3 10;8;11 oder 29 2;3;2 oder 7
6 Angaben zur Gruppe deutsche Frühförderung Anzahl der Gruppen: die voraussichtliche max. Anzahl der Gruppen pro Kindergartenstandort, in denen Deutschfördermaßnahmen angeboten werden können. Anzahl der Kinder: die voraussichtliche max. Anzahl der Kinder, die an Deutschfördermaßnahmen teilnehmen kann. Wichtig: Eine Aufschlüsselung der Kinder pro Gruppe ist nicht zwingend notwendig; es reicht auch eine Gesamtaufstellung zur Anzahl der Kinder in allen Gruppen. Anzahl der Pädagog/innen pro Gruppe: die max. Anzahl der Pädagog/innen, die für die Durchführung der frühen sprachlichen Förderung herangezogen wird. Wichtig: Die Angabe der Pädagog/innen pro Gruppe ist nicht zwingend notwendig. Es muss jedoch das pädagogische Personal unter Punkt 6 (Angaben zum pädagogischen Personal) erfasst werden. z.b.: Von den oben genannten 3 Gruppen können in 2 Gruppen Sprachfördermaßnahmen durchgeführt werden. In der 1. Gruppe können 3 Kinder mit Sprachförderbedarf und in der 2. Gruppe 5 Kinder mit Sprachförderbedarf gefördert werden. In der 1. Gruppe können 2 Pädagog/innen, in der 2. Gruppe 3 Pädagoginnen die Sprachförderung durchführen. Angaben zu der Gruppe deutsche Frühförderung Anzahl der Gruppen Anzahl der Kinder Anzahl der Pädagog/innen pro Gruppe 2 3;5 oder 8 2;3 oder 5
7 Angaben zum pädagogischen Personal Das pädagogische Personal muss entsprechend Art. 15a B-VG Art 2 ausgebildet sein. Zahl der Pädagog/innen: die max. Zahl der Pädagog/innen ohne zusätzliche Fortbildung/Qualifizierung für die frühe sprachl. Förderung pro Standort Die max. Zahl der Pädagog/innen mit einer zusätzlichen Fortbildung/Qualifizierung für die frühe sprachliche Förderung: Die Fortbildung/ Qualifizierung beinhaltet jene Maßnahmen, die an den Pädagogischen Hochschulen oder vergleichbaren Bildungsstätten gesetzt bzw. von den Ländern organisiert werden, insbesondere die Lehrgänge zur Qualifizierung für die frühe sprachliche Förderung. z.b.: Die meisten Pädagogischen Hochschulen bieten einen berufsbegleitenden Lehrgang frühe sprachliche Förderung an. Anderes Personal, das zur Durchführung der Deutschförderung herangezogen wird: die max. Zahl jenes Personals, das über keine entsprechende pädagogische Ausbildung, jedoch über sonstige Qualifizierungen im Bereich der sprachlichen Frühförderung verfügt 6. Finanzplan des Förderzeitraums Nach dem Rücklauf der Projektanträge seitens der Kindergärten an die zuständige Landesbehörde und nach dem entsprechenden Genehmigungsverfahren können die Kosten für die strukturellen bzw. infrastrukturellen Maßnahmen, die Kosten für pädagogische Konzepte und Maßnahmen, die Kosten für personelle Ressourcen und Maßnahmen und weitere Kosten aufgelistet und in der Konzeptvorlage angeführt werden. Förderfähig sind u. a. auch Reise- und Vertretungskosten für Qualifizierungsmaßnahmen der Kindergartenpädagog/innen (und anderes Personal ) sowie die Ausgaben für die Koordination und Administration der Fördermaßnahmen. Kontakt Team Sprache Tel: +43 (0) sprachlichefruehfoerderung@integrationsfonds.at
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