DeutschPlus-Konzept der German International School New York

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1 DeutschPlus-Konzept der German International School New York

2 Konzept zur Förderung der deutschen Sprache (DeutschPlus) an der German International School New York Gliederung I II III IV V VI VII VIII Einleitung Auftrag Begründung des Handlungsbedarfes und Zielgruppe Allgemeine Ziele des Sprachförderkonzeptes Konkrete Maßnahmen zur Sprachförderung Evaluation der Fördermaßnahmen Finanzielle und personelle Ressourcen Verabschiedungsverfahren I Einleitung In unserer globalisierten Welt gehören sprachliche Qualifikationen zu den wichtigsten Schlüsselkompetenzen überhaupt. Interkulturelles Lernen und Arbeiten im mehrsprachigen Umfeld wird als Basis für kulturelle Aufgeschlossenheit und kulturelles Selbstbewusstsein immer wichtiger. So entscheiden sich viele Eltern heute sehr bewusst für eine bilinguale Erziehung und für eine schulische Ausbildung ihrer Kinder in einer Zweit- oder Fremdsprache. II Auftrag Die Steuergruppe der German International School New York (GISNY) erteilte dem Qualitätszirkel DeutschPlus den Auftrag, bis zum eine aktualisierte Fassung des Sprachförderkonzeptes Deutsch als Fremdsprache aus dem Jahr 2013 vorzulegen. Die im Schuljahr 2016 neu eingeführte Bezeichnung DeutschPlus trägt dabei sowohl dem Zweitsprach- als auch dem Fremdspracherwerb Rechnung und ersetzt den bisher verwendeten Begriff Deutsch als Fremdsprache (DaF). III Begründung des Handlungsbedarfes und Zielgruppe Durch die zunehmende Internationalisierung und weitere Öffnung für Schülerinnen und Schüler mit nicht deutschsprachigem Hintergrund ist an der German International School New York zu beobachten, dass die Zahl derjenigen Kinder und Jugendlichen, die mit nur ei- 2

3 nem oder auch keinem deutschsprachigen Elternteil aufwachsen, zunimmt. Für diese Schülerinnen und Schüler ist Deutsch oft ausschließlich Schulsprache, was dazu führt, dass ihre Kompetenzen in der Sprache Deutsch noch nicht denen der Schülerinnen und Schülern entsprechen, die Deutsch als Erst- oder gleichwertige Zweitsprache verwenden. Dies ist jedoch für ihren gesamten schulischen Bildungsprozess an der GISNY von entscheidender Wichtigkeit. Die Schülerinnen und Schüler müssen daher unterstützt werden, erfolgreich in der Schule mitarbeiten zu können, sodass sich der sprachliche Hintergrund nicht negativ auf die Leistungen in Deutsch und in anderen auf Deutsch unterrichteten Fächern auswirkt. Die Möglichkeiten, die Sprachkompetenz dieser Kinder und Jugendlichen zielgerichtet und systematisch zu fördern, werden in diesem Konzept aufgeführt. Es gilt ab dem Zeitpunkt der Verabschiedung für die Grundschule (inklusive Eingangsstufe) und für die Sekundarstufe bis einschließlich Klasse 8. Der Bereich Pre-K der GISNY folgt beim Spracherwerb dem Prinzip one teacher one language, was konzeptionell dem Bereich Bilingualität zugeordnet ist (vg. Konzept Bilingualität ). IV Allgemeine Ziele des Sprachförderkonzeptes Das Konzept soll... Verbindlichkeit und Kontinuität im Bereich Sprachförderung - besonders im Hinblick auf die hohe Fluktuation in der Schülerschaft und im Lehrerkollegium - schaffen. die Eingliederung neuer Schülerinnen und Schüler mit mehrsprachigem bzw. nicht primär deutschsprachigem Hintergrund erleichtern und eine gezieltere Förderung ermöglichen. die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, den sprachlichen Anforderungen des Unterrichts gerecht zu werden und den angestrebten Bildungsabschluss zu erlangen. Eltern bei der aktiven Förderung ihrer Kinder unterstützen. V Konkrete Maßnahmen zur Sprachförderung Nach dem Prinzip Jede Unterrichtsstunde ist eine Sprachstunde ist die Sprachförderung der Kinder das Anliegen aller in den Klassenstufen eingesetzten Lehrkräfte. Sprachfördernde Aspekte sind selbstverständlicher Bestandteil der pädagogischen Arbeit an der GISNY. Um 3

4 vom sprachlichen Vorbild der muttersprachlichen Schülerinnen und Schüler zu profitieren, werden die Kinder nicht in speziell eingerichteten DeutschPlus-Klassen unterrichtet. Die DeutschPlus-Maßnahmen werden im Folgenden beschrieben. Alle aufgeführten Maßnahmen können nur unter der Voraussetzung der personellen, materiellen und strukturellen Rahmenbedingungen umgesetzt werden. V.1 Aufnahmeverfahren bei Schülerinnen und Schülern mit mehrsprachigem Hintergrund Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens bei Schülerinnen und Schüler mit mehrsprachigem Hintergrund absolvieren diese bei Bedarf einen schriftlichen Sprachkompetenztest und führen mit dem DeutschPlus-Koordinator ein Gespräch mit dem Ziel, die Sprachkompetenz des Kindes einzuschätzen. Dabei sollen die individuelle Sprachsozialisation sowie weitere geeignete Kriterien (Deutschnote, Sprachtests, gezieltes Gespräch mit dem Kind usw.) zur Ermittlung des jeweiligen Förderbedarfs herangezogen werden. V.2 Sprachstandsdiagnose Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 8 nehmen am Anfang des Schuljahres an einem Sprachkompetenztest teil. Die Ergebnisse dieser Tests sind Grundlage eines Gesprächs zwischen Eltern, der Deutschlehrkraft und nach Möglichkeit auch der DeutschPlus- Lehrkraft, in dem weitere Unterstützungsmaßnahmen für das Schuljahr besprochen und gemeinsam beschlossen werden. Die Tests, das Protokoll zum Elterngespräch und regelmäßige Lernfortschrittsermittlungen werden in einem Schüler-Portfolio dokumentiert. Die in der jeweiligen Klasse unterrichtenden Lehrkräfte werden über die Ergebnisse und Maßnahmen informiert. Zum Jahresabschlusszeugnis erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern eine schriftliche Dokumentation des Sprachstands. V.3 Sprachförderung in der Eingangsstufe Zu Beginn des Schuljahres wird die Sprachkompetenz evaluiert. Die zu fördernden Schülerinnen und Schüler erhalten gezielten Sprachunterricht in Deutsch. In mindestens drei Wochenstunden unterstützt eine zusätzliche DeutschPlus-Lehrkraft diese Schülerinnen und Schüler. 4

5 V.5 Sprachförderung im 1. und 2. Schuljahr Am Anfang des Schuljahres wird der Sprachstand der Schülerinnen und Schüler ermittelt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten jeden Tag sowohl im Klassenverband als auch einzeln oder in der Kleingruppe gezielten Sprachunterricht. Zusätzlich kommt eine DeutschPlus- Lehrkraft für mindestens zwei Wochenstunden parallel zum Unterricht in jede Klasse. V.6 Sprachförderung vom 3. bis einschließlich 11. Schuljahr In mindestens zwei Wochenstunden unterstützt in den Jahrgangsstufen 3 bis 8 eine zusätzliche Deutschlehrkraft die DeutschPlus-Schülerinnen und -Schüler im Unterricht. Nach Möglichkeit ist diese zusätzliche Lehrkraft die Deutschlehrkraft der jeweiligen Parallelklasse. Außerdem werden in den Jahrgangsstufen 3 bis 8 zwei zusätzliche DeutschPlus-Stunden außerhalb des Regelunterrichts angeboten. Die Schwerpunkte dieser zusätzlichen Deutsch- Plus-Stunden beschreibt ein Curriculum, das bis zum Ende des Schuljahres 2017 / 18 erstellt werden soll. In den Klassenstufen 9, 10 und 11 wird jeweils eine zusätzliche Stunde als Schreibtraining angeboten. Nach Möglichkeit wird diese Stunde von der Deutschlehrkraft der jeweiligen Klassenstufe durchgeführt. V.7 Weitere Sprachfördermöglichkeiten Über die bisher genannten Maßnahmen hinaus ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Elternhaus sowie eine professionelle Beratung durch die Lehrkräfte notwendig. Den Eltern können zusätzliche weitere Maβnahmen empfohlen werden: Besuch der Sprachschule Nutzung der Schulbibliothek (deutsche Bücher, deutsche DVDs, etc.) Nutzung deutschsprachiger Einrichtungen (Goethe-Institut, Summer Camps etc.) Materialien zur häuslichen Förderung (z.b. Linkliste auf Homepage) privater Deutschunterricht Sprachaufenthalt für Kinder in deutschsprachigen Ländern, ggf. mit Schulbesuch Nachhilfe durch deutschsprachige Schüler Anstellung eines deutschsprachigen Au-Pairs Kontakte zu deutschsprachigen Kindern (Playdates) Sprachkurse für Eltern Ferienaufenthalte in deutschsprachigen Ländern 5

6 Teilnahme am Schüler-Austauschprogramm der Klasse 9 VI Evaluation der Fördermaßnahmen Die Steuergruppe beauftragt alle drei Jahre die DeutschPlus-Koordinatoren (Grundschule / Sekundarstufe) mit der Evaluation der Sprachfördermaßnahmen an der GISNY. Das Ergebnis der Evaluation wird der Steuergruppe in schriftlicher Form vorgelegt und dem Kollegium auf einer Gesamtkonferenz vorgestellt. VII Finanzielle und personelle Ressourcen Unterrichtsmaterialien werden aus den jeweiligen Deutschetats (Grundschule und Sekundarstufe) bezahlt. Qualifizierungsmaßnahmen für das Lehrpersonal werden aus dem Fortbildungsetat bezahlt. Zum Schuljahr 2017 / 18 wird zusätzlich zur DeutschPlus-Koordinationstelle Sekundarstufe eine DeutschPlus-Koordinationstelle Grundschule eingerichtet. VIII Verabschiedungsverfahren Es gilt folgende - von der Steuergruppe festgelegte - Vorgehensweise: Die Rohfassung des DeutschPlus-Konzeptes wird der Steuergruppe vorgestellt und auf der Gesamtlehrerkonferenz dem Lehrerkollegium zur Abstimmung vorgelegt. Das DeutschPlus-Konzept wurde in der Gesamtkonferenz vom 8. Juni 2017 verabschiedet. 6

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