Sonderprogramm 2017 zur Begleitung geflüchteter Studierender

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3 Sonderprogramm 2017 zur Begleitung geflüchteter Studierender

4 Herausgeber DAAD Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service Postfach , Bonn (Germany) Kennedyallee 50, Bonn (Germany) Internationale DAAD-Akademie Projektkoordination Dr. Gabriele Althoff (verantwortlich), Allison Kotenko, Gladys Omete Gestaltung & Satz LPG Loewenstern Padberg GbR, Bonn Druck Köllen Druck & Verlag GmbH, Bonn Auflage August Redaktionsschluss: Juli 2016 Fotonachweise Fotolia [ArTo (S. 17), Frank Gärtner (S. 20), motorradcbr (S. 5), robsonphoto (S. 25), Zerbor (S. 12)], Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio (S. 8), Rawpixel.com / Shutterstock.com (Titel) DAAD In dieser Broschüre wird in der Regel entweder nur die männliche oder nur die weibliche Form benutzt. Die jeweils andere ist immer mit gemeint und angesprochen. Diese Publikation wird aus Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanziert. 2

5 Inhalt 4 Vorwort 6 Kursangebot Chronologische Übersicht Themenreihen 9 Basiswissen 14 Bildungshintergründe 18 Beratung und Sprache 22 Gute Praxis 26 Inhouse Seminare und Trainings 29 Ihre Ansprechpartnerinnen 30 Allgemeine Hinweise und Teilnahmebedingungen 3

6 Vorwort Alle, die mit geflüchteten Menschen zu tun haben und sich dafür einsetzen, dass ihnen Schutz vor Krieg, Verfolgung und Gewalt gewährt wird, haben ein bewegtes Jahr hinter sich. In diesem Jahr haben wir gelernt, dass Engagement und der Wille zu helfen zwar eine Säule sind, um sich den Herausforderungen zu stellen, die die Migration von Hunderttausenden mit sich bringt. Um aber ein stand - festes Gerüst daraus zu machen, bedarf es weiterer Säulen und Verstrebungen. Dazu gehören finanzielle und personelle Ressourcen, verbindliche gesetzliche Grundlagen, klar definierte Prozesse und Verfahren, Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Akteuren und der Wille, die Willkommenskultur, die uns in vielen Teilen der Welt Sympathie und Anerkennung eingebracht hat, fortzuschreiben. Auch Hintergrundwissen und anwendungsbezogene Kompetenzen gehören dazu. Im Rahmen des umfassenden Maßnahmenpakets, das der DAAD aus Mitteln des BMBF aufgelegt hat, hat die ida die Aufgabe übernommen, einen Beitrag dazu zu leisten. Während sich die ersten ida-sonderprogramme 2015 und 2016 in erster Linie an Beraterinnen in International Offices und anderen Arbeitseinheiten sowie an Flüchtlingsbeauftragte richteten, erweitern wir das Programm jetzt sukzessive um Angebote für Lehrende in Deutschkursen, Propädeutika und in Studiengängen. Die Kurse, die Basiswissen zur rechtlichen Situation, zu Bildungshintergründen, Hochschulzugang und Trauma-Awareness vermitteln, sind für alle, die in den ver schiedenen Phasen mit studierenden Geflüchteten zu tun haben, wichtig und hilfreich. Zu diesen Themen publiziert die ida einen Materialien - band. Die einzelnen Publikationen werden nach und nach kostenfrei auf der ida-website zum Download bereitgestellt. Schon jetzt kann eine Hand reichung zu Trauma-Awareness und Psychoedukation heruntergeladen werden. 4

7 Für die Hochschulen sind die studierwilligen Geflüchteten nicht nur eine Herausforderung, sondern zuallererst auch eine Chance. Dies gilt nicht nur für die Fortschreibung und Umsetzung von Internationalisierungs- und Diversitätskonzepten. Es gilt auch für wissenschaftliche Fragestellungen selbst. Für Politik- und Sozialwissenschaft, Friedens- und Konfliktforschung, Regional wissenschaften, Philologien und viele andere Disziplinen können die geflüchteten Studierenden und Wissenschaftler nicht nur als Zeitzeugen, sondern auch als Lernende und Lehrende wichtige Impulse geben. Dr. Gabriele Althoff, Allison Kotenko, Gladys Omete 5

8 Kursangebot Chronologische Übersicht Januar Kurs / Seite 17. Januar / 10 Trauma-Awareness: Traumata erkennen und Hilfsangebote vermitteln Februar 6. Februar / 11 Die rechtliche Situation von Studienbewerbern mit Fluchthintergrund März März / 19 Sprachkurse für Geflüchtete konzipieren und durchführen 29. März / 15 Bildungshintergründe von ge flüch teten Studierenden aus Syrien, Afghanistan und Irak April 5. April / 16 Bildungshintergründe und Hochschulzugang von geflüchteten Studierenden aus Afrika (Subsahara) 27. April / 11 Die rechtliche Situation von Studienbewerbern mit Fluchthintergrund Mai 9. Mai / 13 Die rechtliche Situation von internationalen und geflüchteten Studierenden: Ein Vergleich Mai / 21 Beratungsgespräche mit Flüchtlingen auf Englisch führen 6

9 Juni Kurs / Seite Juni / 19 Sprachkurse für Geflüchtete konzipieren und durchführen 13. Juni / 11 Die rechtliche Situation von Studienbewerbern mit Fluchthintergrund August August / 23 Kooperation in der Flüchtlingsarbeit zwischen Hochschulen und städtischen Trägern September September / 21 Beratungsgespräche mit Flüchtlingen auf Englisch führen September / 24 Studentische Initiativen: Gute Praxis und Erfahrungsaustausch Oktober 5. Oktober / 10 Trauma-Awareness: Traumata erkennen und Hilfsangebote vermitteln 10. Oktober / 11 Die rechtliche Situation von Studienbewerbern mit Fluchthintergrund 26. Oktober / 15 Bildungshintergründe von ge flüch teten Studierenden aus Syrien, Afghanistan und Irak Inhouse auf Anfrage 27 Seminare und Trainings 7

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11 Themenreihe Basiswissen

12 01 Trauma-Awareness: Traumata erkennen und Hilfsangebote vermitteln 17. Januar / 5. Oktober 2017 Der Verlust von Heimat, die Trennung von Familie und Freunden, eine über Wochen sich hinziehende, oft lebensgefährliche und mit Gewalterfahrung verbundene Flucht hat bei vielen Menschen, die aus Kriegsund Krisenregionen geflohen sind, tiefe Wirkungen hinterlassen. Oft zeigen die Traumata sich erst dann, wenn die Menschen das Gefühl entwickeln, angekommen zu sein und ihr neues Leben in Angriff nehmen zu können. Für diejenigen unter den Flüchtlingen, die ein Studium aufnehmen wollen, steht am Beginn dieses neuen Lebensabschnitts die Beratung an einer Hochschule, der Sprachkurs, das Propädeutikum oder Studienkolleg. Wie aber erkennen die Beraterinnen und Lehrenden an den Hochschulen, dass ein Ratsuchender traumatisiert ist? Und wie können sie darauf reagieren? Was sollten sie vermeiden? Im Workshop, der von erfahrenen Psychotraumatologen durchgeführt wird, werden Grundlagen vermittelt. Die Teilnehmenden erfahren, welche Hilfsangebote bereitstehen, wohin sie die traumatisierten Männer und Frauen vermitteln können und welche Maßnahmen der Psychoedukation sie selbst anwenden können. Termine, Ort: 17. Januar 2017, Bonn 5. Oktober 2017, Bonn Zielgruppe: Berater/innen und Flüchtlingsbeauftragte Teilnehmerzahl: 20 Teilnahmebeitrag: 180, Euro Anmeldung: bis 20. Dezember 2016 / 7. September 2017 unter 10

13 02 Die rechtliche Situation von Studienbewerbern mit Fluchthintergrund 6. Februar / 27. April / 13. Juni / 10. Oktober 2017 Viele der jungen Menschen, die aus Kriegs- und Krisengebieten geflohen sind, streben ein Studium in Deutschland an. Die Hochschulen sehen sich seit Beginn der Flüchtlingsströme in der Verantwortung, diesen Menschen ein Angebot zur Integration in Wissenschaft und Gesellschaft zu machen und haben bereits eine Fülle von Maßnahmen ergriffen. Sie erwarten in den nächsten Jahren einen hohen Beratungsbedarf zu Hochschulzugang, Studienvorbereitung und -finanzierung. Für viele Kolleginnen in International Offices, Studienkollegs, Studienberatungen, Zulassungsstellen, Prüfungsämtern und anderen Arbeitseinheiten ist das Arbeitsgebiet neu. Deshalb werden in diesem Workshop Grundlagen zur recht lichen Situation von studierwilligen und studierfähigen Menschen, die aus ihrem Heimatland geflohen sind, vermittelt: Welche rechtlichen Vorgaben gelten für Asylbewerber, Asylanten, Menschen, denen subsidiärer Schutz gewährt wurde? Welche rechtlichen Bedingungen, Verpflichtungen, Einschränkungen sind an den jeweiligen Status gebunden, welchen Status braucht man, um ein Studium aufzunehmen oder sich als Gasthörer einzuschreiben? Wie wird das Studium finanziert? Ab wann sind Flüchtlinge berechtigt, einen BaFöG-Antrag zu stellen? Neben diesen Fragen ist viel Raum für Fragen aus den konkreten Arbeitsbereichen der Teilnehmenden vorgesehen. Termine, Orte: 6. Februar 2017, Berlin / 27. April 2017, Bonn / 13. Juni 2017, Berlin / 10. Oktober 2017, Bonn Zielgruppe: Berater/innen und Flüchtlingsbeauftragte Teilnehmerzahl: 20 Teilnahmebeitrag: 180, Euro Anmeldung: bis 9. Januar 2017 / 30. März 2017 / 16. Mai 2017 / 12. September 2017 unter 11

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15 03 Die rechtliche Situation von internationalen und geflüchteten Studierenden: Ein Vergleich 9. Mai 2017 Viele Kolleginnen und Kollegen in den International Offices haben große Expertise zur rechtlichen Situation internationaler Studierender aufgebaut. Auf der Grundlage ihres Wissens rezipieren sie neue und zusätzliche Informationen über die rechtliche Situation geflüchteter Studierender. In diesem Seminar wird angeknüpft an das bereits vorhandene Rechtswissen aus der Beratungspraxis. Es wird für eine vergleichende Betrachtung genutzt und produktiv gemacht. Gemeinsam wird eine Matrix erarbeitet, in der die wich tigsten Unterschiede der Rechte und Pflichten von internationalen und geflüchteten Studierenden in jeder Phase ihres Aufenthalts dargestellt wird. Termin, Ort: 9. Mai 2017, Bonn Zielgruppe: Berater/innen und Flüchtlingsbeauftragte Teilnehmerzahl: 20 Teilnahmebeitrag: 180, Euro Anmeldung: bis 10. April 2017 unter 13

16 Themenreihe Bildungshintergründe 14

17 04 Bildungshintergründe und Hochschulzugang von ge - flüch teten Studierenden aus Syrien, Afghanistan und Irak 29. März / 26. Oktober 2017 In Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen Neben Syrien gehören Afghanistan und der Irak zu denjenigen Ländern, aus denen die meisten Menschen kommen, die Zuflucht in Deutschland suchen. Der Anteil der jungen Menschen mit vergleichsweise hohem Bildungsniveau unter den Geflüchteten aus diesen Ländern ist groß. Viele derjenigen, die im Heimatland eine Hochschulzugangsberechtigung erworben oder bereits mit einem Studium begonnen haben, möchten ihren Bildungsweg an deutschen Hochschulen fortsetzen. Der Weg zum Studium führt immer über das Erlernen der deutschen Sprache. Abhängig vom Schulabschluss, von der fachlichen Ausrichtung und von den Noten ist häufig auch der Besuch eines Studienkollegs, die Feststellungsprüfung oder ein Aufnahmetest notwendig. Im Seminar werden die Bildungssysteme der drei Länder vorgestellt, Bildungshintergründe, -biographien und -traditionen werden erläutert. Darauf aufbauend wird dargestellt, wie die Schul- und Hochschulabschlüsse der jungen Menschen zu bewerten sind, welche Leistungen sie gegebenenfalls vor der Studienaufnahme erbringen müssen und wie man Studienbewerbern helfen kann, deren Zeugnisse auf der Flucht verloren gingen. Termine, Ort: 29. März 2017, Bonn 26. Oktober 2017, Bonn Zielgruppe: alle an der Thematik Interessierten Teilnehmerzahl: 20 Teilnahmebeitrag: 180, Euro 15 Anmeldung: bis 1. März 2017 / 28. September 2017 unter

18 05 Bildungshintergründe und Hochschulzugang von geflüchteten Studierenden aus Afrika (Subsahara) 5. April 2017 In Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen Das Hauptaugenmerk bei der Diskussion und Berichterstattung über Menschen, die in Deutschland Schutz und Asyl suchen, richtet sich auf Geflüchtete aus Syrien. Aber auch der Anteil derjenigen, die aus afrikanischen Ländern zu uns fliehen, ist nach wie vor hoch, seien sie aus Eritrea, Somalia oder dem Sudan. Während wir vergleichsweise viele Informationen über Bildungsstand, -hintergründe und -traditionen von Geflüchteten aus dem arabischen Raum haben, ist das Wissen über die Bildungsbiographien von afrikanischen Schutzsuchenden begrenzt. Im Seminar wird ein Überblick über die wichtigsten afrikanischen (Subsahara) Herkunftsländer, ihre Bildungssysteme und ihre Hochschullandschaften gegeben. Es wird erarbeitet, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Vorleistungen geflüchtete Studienbewerber aus Afrika sich für ein Studium an einer deutschen Hochschule qualifizieren können. Für Fragen und die Diskussion von Fällen der Teilnehmenden ist viel Raum vorgesehen. Termin, Ort: 5. April 2017, Bonn Zielgruppe: alle an der Thematik Interessierten Teilnehmerzahl: 20 Teilnahmebeitrag: 180, Euro Anmeldung: bis 8. März 2017 unter 16

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20 Themenreihe Beratung und Sprache 18

21 06 Sprachkurse für Geflüchtete konzipieren und durchführen März / Juni 2017 Brauchen wir Flüchtlingsklassen für den Sprachunterricht, für Propädeutika oder andere integrative Maßnahmen? Oder ist es nicht sinnvoller und für die Integration zielführender, die geflüchteten Studierenden in die Regelklassen einzubinden? Diese Fragen werden an vielen Hochschulen diskutiert und unterschiedlich beantwortet. Manchmal hat das pragmatische Gründe, manchmal auch inhaltliche. Die Entscheidung für oder gegen eine Trennung von geflüchteten und anderen internationalen Studierenden liegt bei der jeweiligen Hochschule. Für diejenigen, die speziellen Kurse anbieten wollen, wird in diesem Seminar gemeinsam erarbeitet, worauf besonders zu achten ist: So kann es beispielsweise sinnvoll sein, neben den studienvorbereitenden Inhalten auch solche zu vermitteln, die die Teilnehmenden in die Lage versetzen, ihren aktuellen Asylstatus und die damit verbundenen Fragen von Wohnsitzauflage, Studienfinanzierung o. ä. in der deutschen Sprache beschreiben zu können. Auch Aspekte der Psychoedukation, die beim Erkennen und Handhaben leichterer posttraumatischer Belastungsstörungen helfen, können Teil des Curriculums sein. Und schließlich sollten Kursanteile zu kulturellen Prägungen und zu der Frage, was Wissen, Lernen und Lehren in der Herkunftskultur bedeutet, reflektiert werden. Termine, Ort: März 2017, Bonn Juni 2017, Bonn Zielgruppe: Lehrende und Mitarbeiter/innen der Sprachenzentren Teilnehmerzahl: 16 Teilnahmebeitrag: 200, Euro Anmeldung: bis 7. Februar 2017 / 4. Mai 2017 unter 19

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23 07 Beratungsgespräche mit Flüchtlingen auf Englisch führen Mai / September 2017 Nur wenige der Studienbewerber/innen, die Information und Hilfe in den International Offices, bei den Flüchtlings beauftragten oder Studienberatungen suchen, sprechen bereits Deutsch. Dass sie die Sprache lernen, wird von allen als vorrangiges Ziel betrachtet. Dennoch ist es sinnvoll, wichtige Regeln zum Hochschulzugang auf Englisch vermitteln, Angebote zur Studienvorbereitung, zur sprachlichen und sozialen Integration auch auf Englisch erläutern zu können. Gerade in der ersten Phase des Aufenthalts wird es darauf ankommen, korrekt und zielgruppenspezifisch auch in Englisch beraten zu können. In diesem Sprachtraining wird daher das Vokabular zur rechtlichen Situation von Asylbewerbern, zum Hochschul zugang, zur Anerkennung von Schul abschlüssen und Studienleistungen sowie zur Studienfinanzierung, erarbeitet und aktiv eingeübt. Termine, Orte: Mai 2017, Bonn September 2017, Berlin Zielgruppe: Beraterinnen aus IO und Verwaltung Teilnehmerzahl: 16 Teilnahmebeitrag: 330, Euro Anmeldung: bis 24. April 2017 / 9. August 2017 unter 21

24 Themenreihe Gute Praxis 22

25 08 Kooperation in der Flüchtlingsarbeit zwischen Hochschulen und städtischen Trägern August 2017 Das Engagement von Hochschulen, caritativen Trägern, städtischen Einrichtungen und Privatpersonen bei der Aufnahme von Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Folter geflohen sind, zeugt von einem breiten gesellschaftlichen Konsens. Dennoch war gerade in der Anfangsphase dieser Konsens nicht immer mit koordiniertem Handeln verbunden. Erst allmählich etablieren sich Prozesse und Verfahren, die eine planvolle Integration der Geflüchteten ermöglichen. Das gilt auch für die jenigen, die ihren Bildungsweg in Deutschland fortsetzen möchten. Besonders gezielt wurden und werden geflüchtete Studienbewerber orientiert und beraten, wenn es intensive Kooperationen zwischen den verschiedenen Akteuren auf lokaler oder regionaler Ebene gibt. Im Seminar werden solche koordinierten Aktionen vorgestellt, diskutiert und auf ihre Übertragbarkeit für andere Hochschulen und Regionen hin beleuchtet. Termin, Ort: August 2017, Bonn Zielgruppe: alle an der Thematik Interessierten Teilnehmerzahl: 20 Teilnahmebeitrag: 200, Euro Anmeldung: bis 27. Juli 2017 unter 23

26 09 Studentische Initiativen: Gute Praxis und Erfahrungsaustausch September 2017 So viele gute Ideen, die noch dazu so schnell und unbürokratisch umgesetzt wurden, gab es nicht oft. Als täglich Tausende von Menschen, die aus ihrem Heimatland fliehen mussten, in Deutschland ankamen und mit dem Nötigsten versorgt werden mussten (nicht nur an Kleidung und Nahrung, sondern auch an Information), gehörten Studierende aus vielen deutschen Hochschulen zu den ersten, die Hilfe organisierten und anboten. Und sie tun es immer noch. Dabei sammelten sie Erfahrungen und erwarben Kompetenzen, die nicht nur im Kontext der Will kommens kultur relevant sind. In diesem Seminar wird den Mitgliedern und Koordinator/innen studentischer Initiativen die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch gegeben. Probleme, Hindernisse, Besonderheiten werden genauso diskutiert wie Lösungen und Erfolge. Nicht nur voneinander zu lernen, ist Ziel des Kurses. Es wird auch darum gehen zu eruieren, was die Mitglieder studentischer Initiativen wissen, können, lernen sollten, um ihre Arbeit erfolgreich fortzuführen und wie die ida sie mit kostenlosen Angeboten für Studierende dabei unterstützen kann. Termin, Ort: September 2017, Bonn Zielgruppe: ausschließlich für Mitglieder studentischer Initiativen Teilnehmerzahl: 20 Teilnahmebeitrag: kostenlos Anmeldung: bis 17. August 2017 unter 24

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28 Kursangebot Inhouse Seminare und Trainings 26

29 Inhouse Seminare und Trainings Einige der Kurse des Sonderprogramms werden wir auch als Inhouse-Kurse anbieten können. Dazu gehören p Die rechtliche Situation von Studienbewerbern mit Fluchthintergrund p Beratungsgespräche mit Flüchtlingen auf Englisch führen p Trauma-Awareness und Vermittlung von Hilfsangeboten Aufgrund der Aktualität und Dringlichkeit der Themen sind die meisten der Referenten jedoch sehr eingeschränkt verfügbar, so dass nur eine begrenzte Zahl von Kursen inhouse durchgeführt werden kann. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Wünschen und Anfragen an Gladys Omete, omete@daad.de 27

30 Und nach dem Kurs: Materialien zum Nachlesen Materialien zur Begleitung geflüchteter Studierender kostenloser Download unter: 28

31 Ihre Ansprechpartnerinnen Deutscher Akademischer Austauschdienst Referat S23 Internationale DAAD-Akademie Kennedyallee Bonn (Deutschland) Allgemeine Anfragen, Bestellung der aktuellen Broschüre, unzustellbare Sendungen oder Adressänderungen bitte an: Dr. Gabriele Althoff Leitung Allison Kotenko Tel.: (0049/228) Gladys Omete Tel.: (0049/228)

32 Allgemeine Hinweise und Teilnahmebedingungen 1. Veranstalter Veranstalter der Angebote der Internationalen DAAD- Akademie ist der Deutsche Akademische Austauschdienst e.v., Veranstalter der GATE-Germany-Seminare ist die Geschäftsstelle des Hochschulkonsortiums GATE- Germany (beide im folgenden Veranstalter ). Die Anschriften lauten: Deutscher Akademischer Austauschdienst Internationale DAAD-Akademie Kennedyallee 50, Bonn (Deutschland) bzw. Geschäftsstelle des Hochschulkonsortiums GATE-Germany im DAAD Postfach , Bonn (Deutschland) 2. Anmeldung Eine Anmeldung ist ausschließlich über die bereit gestell ten Onlineformulare möglich. Anmeldungen sind ver bindlich und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf die jeweils angegebene Personenzahl. Gehen mehr Anmeldungen ein als Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen, wird eine Warteliste geführt und der betreffende Teilnehmer unverzüglich informiert. Für die Teilnahme an den GATE-Germany-Seminaren und -Workshops gelten folgende gesonderte Bestimmungen: Teilnahmeberechtigt an den GATE-Germany- Workshops sind neben den Mitarbeitern der Mitgliedshochschulen und -einrichtungen von GATE-Germany auch Mitarbeiter von anderen gemeinnützigen, staatlich anerkannten Hochschulen und Einrichtungen mit Sitz in Deutschland. Die Seminare und Workshops werden Nicht-Mitgliedern in der Regel zu erhöhten zumeist doppelten Beiträgen angeboten. Ministerien der Länder und andere wissenschaftliche Förderorganisationen dürfen zu besonderen Konditionen teilnehmen. Widerrufsrecht: Der Teilnehmer kann die Seminar anmeldung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: 30

33 Deutscher Akademischer Austauschdienst Internationale DAAD-Akademie Kennedyallee 50, Bonn (Deutschland) Ein fristgerechter Widerruf macht den Vertrag hinfällig. 3. Daten 3.1. Datenerhebung und -speicherung Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur Speicherung und Ver - arbeitung seiner Daten. Die Speicherung und Verarbeitung der Teilnehmerdaten obliegt ausschließlich dem DAAD und erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Teilnehmerdaten werden zu Abrechnungs- und Abwicklungszwecken in Form von Namen, Funktion, Abteilung, Institution, Telekommunikationsdaten und Adresse des Dienstsitzes bzw. Rechnungsanschrift gespeichert. Ferner werden im Sinne der optimalen inhaltlichen Vorbereitung der Referenten und des fachlichen Austauschs der Teilnehmer untereinander Name, Institution, Abteilung und -Adresse im Rahmen der gebuchten Veranstaltung an die Referenten bzw. anderen Teilnehmer (geschlossener Personenkreis) weitergegeben Datennutzungserklärung Die erhobenen Daten werden darüber hinaus zu Zwecken der Information über weitere Angebote der internationalen DAAD-Akademie genutzt, und zwar in Form des postalischen Versandes der jährlichen Programmbroschüre sowie elektronischer Mailings für einzelne Fortbildungsveranstaltungen. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, die Einwilligung in die v. g. Datennutzung jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise gegenüber dem DAAD zu widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: Deutscher Akademischer Austauschdienst Internationale DAAD-Akademie Kennedyallee 50, Bonn (Deutschland) Bestellt der Teilnehmer bei der Seminaranmeldung eine Zimmerreservierung und wird diese durch die ida koordiniert, werden die für die Rechnungsstellung notwen digen Teilnehmerdaten zur weiteren Abwicklung von ida an die Tagungsstätte weitergeleitet. 31

34 4. Zahlung der Teilnahmebeiträge Nach erfolgter Anmeldung verschickt der Veranstalter Anmeldebestätigungen sowie weitere notwendige Informationen. Mit der Anmeldebestätigung kommt zwischen den Parteien ein Vertrag zustande. Diesem Schreiben liegt in der Regel eine Rechnung bei. Bei Zahlungen sind die in der Rechnung ausgewiesenen Fristen und Hin weise zwingend zu beachten. Zahlungen sind nur per Überweisung möglich. Zahlungen erfolgen auf folgendes Konto: Deutscher Akademischer Austauschdienst Commerzbank SWIFT-BIC: DRESDEFF370 IBAN: DE USt.-IdNr.: DE Rücktritt 5.1. Vertretung Die Teilnahmeberechtigung kann jederzeit auf einen schriftlich zu benennenden Vertreter übertragen werden. Dem Teilnehmer entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten Stornierung Die Stornierung bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung ist kostenfrei. Sie hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist wird bei Rücktritt oder Nichterscheinen eines angemeldeten Teilnehmers der volle Teilnahmebeitrag fällig Persönliche Verhinderung, höhere Gewalt Kann ein Teilnehmer aus persönlichen Gründen (z. B. Krank heit) oder aus Gründen von höherer Gewalt (z. B. Wetterverhältnisse) nicht an der Veranstaltung teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrages. Weitergehende Haftungs- oder Schadenersatzansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen. 32

35 6. Absage von Veranstaltungen Bei Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter aus organisatorischen Gründen oder infolge höherer Gewalt wird der volle Teilnahmebeitrag erstattet. Weiter gehende Haftungs- oder Schadens ersatz ansprüche sind ausgeschlossen. 7. Änderungsvorbehalte Der Veranstalter behält sich Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor. Ebenfalls unter Vorbehalt stehen notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. 8. Anreise / Übernachtung / Zimmerreservierung Anreise und Übernachtung sind im Teilnahmebeitrag nicht enthalten. Bei Ausnahmen von dieser Regel wird in der Veranstaltungsankündigung gesondert auf diesen Punkt hingewiesen. Buchung und Abrechnung sind durch den Teilnehmer selbst vorzunehmen. Stehen laut Veranstaltungsankündigung (in der Regel zeitlich befristete) Zimmerkontingente zu Sonderpreisen bereit, ist bei der Zimmerbuchung durch den Teilnehmer die jeweilige Veranstaltung anzugeben. An- und Abreise sind so zu planen, dass ein störungsfreier Ablauf der Veranstaltung gewährleistet ist. 9. Leistungsumfang Der ausgewiesene Teilnahmebeitrag beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Veranstaltungsunterlagen sowie die Pausengetränke und Pausenverpflegung. Der Teilnahmebeitrag beinhaltet nicht das Mittag- oder Abendessen. 33

36 10. Arbeitsmaterialien Die Seminarunterlagen stellen wir den Teilnehmern der einzelnen Kurse in digitaler Form zur Verfügung. Der jeweilige Link zu den Materialien wird 4 Wochen nach Seminarende wieder gelöscht. Nach diesem Termin können wir die Unterlagen leider nicht mehr zur Verfügung stellen. Das schriftliche Arbeitsmaterial zu den Veranstaltungen ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne Einwilligung des Veranstalters oder des Urhebers vervielfältigt oder verbreitet werden. 11. Teilnahmebescheinigung Über die Teilnahme an den Veranstaltungen wird ein Teilnahmezertifikat ausgestellt. 12. Gerichtsstand Gerichtsstand ist, soweit vereinbar, Bonn. Bonn, den 22. Juli

37 Notizen 35

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40 Kontakt: DAAD Deutscher Akademischer Austauschdienst Internationale DAAD-Akademie Kennedyallee Bonn (Deutschland) Leitung: Dr. Gabriele Althoff Informationen und Kursprogramm:

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