Beziehungsstalking nach Trennung und Häuslicher Gewalt
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- Charlotte Schreiber
- vor 7 Jahren
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1 Beziehungsstalking nach Trennung und Häuslicher Gewalt Fachtag Bern Roland Hertel - InterventionsZentrum Südpfalz Praktische Intervention in Fällen von Ex- Partnerstalking Bern
2 Anamnese Der psychologische Blickwinkel Opfer Täter Maßnahmen im Projekt Kinder Einzelgespräche Frauengruppe Männergruppe Einzelgespräche Beratung Therapie Psychotherapie Gb Familiensystem Kinderschutzdienst Kinderpsychotherapie Aufbau des InterventionsZentrums Eine Kooperation der Staatsanwaltschaft Landau und des Pfälzischen Vereins für Soziale Rechtspflege Südpfalz e.v. Arbeit mit dem gewaltbelasteten Familiensystemen Täterarbeitseinrichtung gegen Häusliche Gewalt und Trennungsstalking Beratungsstelle von Betroffenen von Häuslicher Gewalt und Stalking Sonderdezernat Häusliche Gewalt und Stalking Gerichtshilfe (Clearingstelle) 4 2
3 Täter/innen... wollen wahrgenommen werden... sind leicht kränkbar... sind unglücklich... sind oft Wiederholungstäter... fühlen sich berechtigt... sind ausdauernd... können sich nicht oder nur schwer in andere hinein versetzen Die Realität Die Polizei ist oftmals der erste Ansprechpartner in Fällen von Stalking Betroffene tun sich schwer zunächst die Übergriffe als Stalking zu erkennen Angst der Betroffenen vor weiteren Eskalationen, wenn Anzeige erstattet wird Die Beschuldigten äußern sich gegenüber der Polizei nicht Es bleiben viele Fragen offen 3
4 Aus der Ermittlungsakte Die Geschädigte kehrte von einer Betriebsfeier zu ihrer Wohnung zurück. Vor der Wohnung wartete im Verborgenen der frühere Lebensgefährte. Als die Geschädigte die Wohnungstür aufschloss trat der Beschuldigte hinter sie und drückte sie in die Wohnung und fing sofort an auf sie einzuschlagen, um sie im Anschluss an den Haaren zu packen. Er zog die Geschädigte an den Haaren durch die ganze Wohnung und schlug ihr dabei mit der Faust mehrfach ins Gesicht und auf den Körper. Im Bad angekommen drängte er sie in die Ecke, drückte sie aufdenbodenundsetztesichaufsie. 7 Aus der Ermittlungsakte Die Geschädigte konnte noch um Hilfe rufen und flehte den Beschuldigtenanihrnichtweiterwehzutun.Ersetztenun seine beiden Hände am Hals der Geschädigten an und würgte sie fast zur Bewusstlosigkeit. Die Geschädigten hätte den Angriff wohl nicht überlebt, wenn nicht ihre Eltern, die im gleichen Anwesen leben durch die Hilfeschreie alarmiert worden wären und den Beschuldigten von der Geschädigten wegzerren konnten. Die Geschädigte wurde im Anschluss vom Notarzt ins Krankenhaus begleitet. Die Geschädigte hatte sich vor ½ Jahren getrennt und war im Anschluss massiv vom Beschuldigten verfolgt und bedroht worden. Eine Anzeige hatte sie nie erstattet. 8 4
5 Gespräch mit der Geschädigten Wissen Sie, ich hatte immer gedacht irgendwann hört er damit auf und vielleicht den Fehler gemacht seine Drohungen nicht ernst genug zu nehmen, da ich dachte er redet nur. Ich hätte aufgrund der Schläge in der Beziehung gewarnt sein müssen. Nach der Trennung kamen oft Blumen mit Liebesschwüren, die aber bald, weil für ihn der Erfolg ausblieb in Drohungen und Beleidigungen mündeten. Ich hätte wohl spätestens dann Anzeige erstatten sollen, wie er mir das Paket mit der toten Ratte geschickt hat und mir bedeutete, Ratten muss man zertreten. 9 Wir lernen die Menschen nicht kennen, wenn sie zu uns kommen, wir müssen zu ihnen gehen, um zu erfahren, wie es mit Ihnen steht. Johann Wolfgang von Goethe 5
6 Überlegungen in Deutschland -Mögliche Lösung zum 238 StGB Es dürfe nicht so weit kommen, dass das Opfer erst sein Alltagsverhalten ändern muss, um strafrechtlichen Schutz zu genießen bayrischer Justizminister Bausback. Der Vorschlag aus Bayern und Hessen - die Tat muss lediglich "geeignet" sein, die Lebensgestaltung des Opfers zu beeinträchtigen. Entwurf soll kommen April 206 BL-AG-HG Berlin "Letztlich wird das bei den Gerichten ähnliche Überlegungen nach sich ziehen, das muss ja justiziabel sein." Die Frage, welche Handlungen geeignet sind, die Lebensgestaltung der Opfer zu beeinträchtigen, bleibt. Und eine Beeinträchtigung der Opfer liegt oft auch dann vor, wenn sie sich(noch) nicht in einer geänderten Lebensgestaltung niedergeschlagen hat Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin Fazit: es bedarf klarer Definitionen der Begriffe beharrlich, dauerhaft und klare Formulierung welche Handlungen gegen das Opfer geeignet sind, dessen Leben zu beeinträchtigen. Organisationstruktur Sonderdezernat Stalking seit 200 Stalking Polizei Intervention - Ermittlungen Staatsanwaltschaft Sonderdezernat Stalking Auftrag Gerichtshilfe Täter Auftrag Gerichtshilfe Betroffene Aufsuchende Arbeit bei den Parteien Bericht an das Sonderdezernat Bericht an das Sonderdezernat 2 6
7 Intervention Sozialer Dienst Beschuldigtem/r und Betroffener(m) wird ein Hausbesuch angekündigt. Ist ein Platzverweis erfolgt Kontaktaufnahme zu Opfer und Täter innerhalb 36 Stunden. Mögliche Fragen an Beschuldigten: Wird der Tatvorwurf eingeräumt? Warum werden Sie mit der Trennung nicht fertig? Wird die Verantwortung für das eigene Handeln übernommen? Erläuterung von Konsequenzen und Hilfsangeboten 3 Entwicklung des Konzeptes zur Arbeit mit Ex-Partnerstalkern Der geschilderte Vorfall und viele andere zeigten die Notwendigkeit der Einrichtung von speziellen Programmen für Trennungsstalker. Eine regionale Arbeitsgruppe wurde von der BAG Täterarbeit mit der Konzepterstellung beauftragt. Ein multivariante Arbeitsgruppe (Wissenschaft, Opferberatung, Polizei, Staatsanwaltschaft, etc). Erarbeitete von 2009 bis 20 eine Konzeption 20 Vorstellung der Konzeption im Bundesjustizministerium Anschubfinanzierung für das Projekt in der Südpfalz 202 Evaluation des Programms durch die TU in Darmstadt Fünfte Gruppe mit Ex-Partnerstalkern läuft Finanziert durch Geldbußen der Justiz Landau 4 7
8 Zielgruppe Das Programm arbeitet mit zwei Täter-Typen Der zurückgewiesene Stalker: Ex-Partner, die ihre Beziehung retten wollen Wunsch nach Versöhnung schlägt um in Wut (starke Kränkung) Der rachsüchtige Stalker: ärgerlich/wütende Täter (fühlen sich als Opfer) waren meist schon während der Beziehung gewalttätig wollen sich rächen und Ohnmacht in Macht umwandeln 5 Die Sichtweise des Ex-Partnerstalkers zunächst keine Empathiefähigkeit die Welt des Stalkers dreht sich nur um ihn keine Rücksicht auf persönliche Verluste keine Schuldeinsicht massive Schuldexternalisierung starke Bagatellisierung des gewalttätigen Verhaltens sehen sich selbst als Opfer fühlen sich ungerecht behandelt eigenes gewalttätiges Verhalten wird legitimiert 6 8
9 Wie kommen die Täter zum IZ? Zugangswege: Staatsanwaltschaft( 53 a StPO) Amts-, Landgericht Gerichtshilfe, Jugendamt, andere Beratungsstellen (z.b. CaritasEheberatung, ProFamilia, usw.) manchmal auch Selbstmelder 7 Ablauf der Intervention Das Erstgespräch Anamnesegespräche Trainingsphase Abschluss-und Nachsorgeangebot 8 9
10 a) Informationsgewinnung Wer sitzt mir gegenüber und was hat er getan? Lebenssituation des Klienten Anlass der Teilnahme Sichtweise des Klienten auf die Gewaltsituation und anderesp 9 b) Informationsvermittlung Infos über Rahmen, Ziele und Inhalte der Arbeit Themen und Inhalte der (Gruppen-)Arbeit Umfang der Maßnahme, ZeitenP Gruppengröße und Umgang miteinander Worüber sprechen wir mit wem? (Schweigepflichtentbindung) 20 0
11 c) Schaffung einer Arbeitsgrundlage mit dem Klienten Darstellung unserer Haltung Wie denkt er über die Auflage? Weshalb hat er sich zur Teilnahme entschieden? Was will er für sich erreichen? Stärkung intrinsischer Motivation Weshalb ist eine Teilnahme u.u. nicht sinnvoll, Was kann er stattdessen tun 2 d) Organisatorisches Aushändigung und Besprechung von Unterlagen Teilnahmevereinbarung Gewalt- und Stalkingverzichtserklärung Entbindung von der Schweigepflicht Regelung der finanziellen Eigenbeteiligung 22
12 Anamnese AusführlicheErfassung biografischer Daten:. Herkunftsfamilie und eigene Familie (Genogramm) 2. Krankheiten (Sucht, Unfälle, etc.) 3. Leistungsbereich (Schule und Beruf) 4. Kontaktverhalten 5. Freizeitverhalten 6. Straffälligkeiten Zusätzlich psychologische Fragebögen: IKP; FEE; BinFb; PPR-I; EKF; 23 Trainingsphase Gruppenarbeit (max. 6 Teilnehmer) in der Gruppenleitung beide Geschlechter vertreten 32 Gruppensitzungen, 3 h, 4-tägig 8 Einzelsitzungen, h, n.b. immer im 3er-Setting Dauer des Programms von der Aufnahme bis zum Abschluss: ca. 2 8 Monate 24 2
13 Trainingsphase Erstes Drittel: Deliktunspezifische Phase Modul: Einführung, Gruppenfindung Modul: Ressourcen, persönliche Lebenssituation Modul: Gefühle/Bedürfnisse Modul: Bindung Zweites Drittel: Deliktspezifische Phase Modul: Verantwortung und Schuld Modul: Gewaltarbeit Drittes Drittel: Kombi-Phase Modul: Kommunikation Modul: Gender Modul: Vaterrolle 25 Abschluss- und Nachsorgeangebot Nachsorgeangebot Auf freiwilliger Basis Zur Unterstützung Einzel- und/oder Gruppensetting 26 3
14 Evaluation - Kategorie: Verhaltensänderung Rückzug Die Klienten verlassen potenziell eskalierende Situationen Ruhe Die Klienten gehen ruhiger mit Streitsituationen um Trennung akzeptieren Die Klienten können Trennungen akzeptieren Stalkingverhalten Die Klienten können Verhaltensweisen, wie bspw. SMS schreiben, unterdrücken Kontakt Kontakt zur Ex-Partnerin fokussiert sich auf das Kindeswohl Anzahl Nennungen 27 Evaluation - Kategorie: Positives am Training 5 Gruppengefühl: Die Klienten sind nicht alleine mit ihren Problemen und können auch aus den Erfahrungen anderer lernen 4 Trainer Durch die Trainer wird aktiv Hilfe erfahren, auch außerhalb der Gruppensitzung 3 Atmosphäre Offener Gedankenaustausch bei dem Wissen um Diskretion in der Gruppe Flexibilität Vom Ablauf der Gruppensitzung kann aufgrund besonderer Bedürfnisse der Teilnehmer abgewichen werden Kindheit Erfahrungen in der Kindheit und deren Auswirkungen auf die Gegenwart werden besprochen Anzahl Nennungen S. Kreis I TU Darmstadt 28 4
15 Evaluation - Kategorie: Negatives am Training 3 Rahmenbedingungen Aufgrund des Orts und der Uhrzeit des Trainings ist es schwierig daran teilzunehmen Partnerin 2 Besprechen der Taten anderer entfällt komplett Kosten Bei einem geringen Einkommen werden die Kosten für das Training als Belastung empfunden Abschlussbedingungen Es ist nicht klar, wann das Training für einen Klienten abgeschlossen ist Gruppe Die intimen Taten sollen nicht innerhalb der Gruppe besprochen werden Anzahl Nennungen 29 Zusammenfassende Ergebnisse Die Intervention gestaltet sich für zwei Klienten effektiv, für drei Klienten teilweise effektiv Fünf der sechs Klienten schätzen insbesondere den Gruppenaspekt am Training Kognitiv-verhaltenstherapeutische Arbeit mit Ex-Partner-Stalkern in einem Gruppensetting kann unter bestimmten Voraussetzungen effektive Wirkweisen zeigen (Voraussetzungen: u.a. geeignete Charakteristika der Teilnehmer und Gruppenkohäsion) 30 5
16 Empfehlungen Struktur der Sitzungen verändern: nach 60-minütiger Sitzung mit persönlichen Anliegen; 30-minütige Pause; 60-minütige methodische Sitzung (inkl. Lernzielen) Trainingsdauer und Kontinuität der Teilnahme beachten: Alle Klienten sollten 32 Trainingssitzungen und sechs Einzelgespräche absolvieren und regelmäßig teilnehmen. Lerntagebuch einführen: Motivationssteigerung; inhaltliche Reflexion der Sitzungen Gruppenzusammensetzung fokussieren: Klienten, die die Gruppe häufig stören und sich auch nach einer Eingewöhnungsphase nicht in und mit der Gruppe arbeiten wollen, können nicht am Trainingsprogramm teilnehmen. 3 Empfehlungen Dritter Trainer: bei Steigerung der Anzahl der Klienten auch Steigerung der Anzahl der Trainer (auch als Urlaubsvertretung) Supervision: Zeitlich flexible Gruppenfallsupervision zur Unterstützung der Trainer Inhaltlich Intensiver auf das Frauenbild eingehen Trainer und Bindung thematisieren Vaterrolle noch stärker fokussieren 32 6
17 Fazit Die Arbeit in Kooperationsbündnissen kann bringen: Besseres Verständnis für die Opfer Problem angemessene Vernetzung Keine Manipulationsmöglichkeit im Netzwerk Kompetenz in der Problembehandlung Schnelle Reaktionszeiten für die Fallkonferenzen Schnelle Vermittlung in das Hilfesystem Kurze Wege in der Sachbearbeitung Konstanz in der Bearbeitung Gleiche Sachbehandlung der Fälle Berechenbarkeit der justiziellen Reaktion Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 34 7
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