Kantonales Integrationsprogramm

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kantonales Integrationsprogramm"

Transkript

1 Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Rathausgasse Bern Telefon Telefax Kantonales Integrationsprogramm Bericht der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern zuhanden des Regierungsrates des Kantons Bern 30. Juni 2013

2 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Impressum Herausgeberin Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) Autorenschaft Brigit Zuppinger (Projektleitung/GEF) Brigitte Arn (ERZ) Gabriela Felder (GEF) Thomas Fuhrimann (GEF) Sarah Grossmann (GEF) Angelina Providzalo (GEF) Seite 2 von 117

3 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 5 Zusammenfassung... 8 Einleitung Vorgehen Projektorganisation Methodisches Vorgehen Zeitplan KIP Integrationspolitik Grundprinzipien der Integrationspolitik Integrationspolitik des Kantons Bern Rechtsgrundlagen Das Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung Die ausländische Wohnbevölkerung im Kanton Bern Förderbereich Erstinformation und Integrationsförderbedarf Ausgangslage IST-Zustand Erstinformation Bedarf Erstinformation Ziele, Massnahmen und Indikatoren Erstinformation Umsetzungsorganisation und Zeitplan Erstinformation Förderbereich Beratung Ausgangslage IST-Zustand Beratung Bedarf Beratung Ziele, Massnahmen und Indikatoren Beratung Umsetzungsorganisation und Zeitplan Beratung Förderbereich Diskriminierungsschutz Ausgangslage IST-Zustand Diskriminierungsschutz Bedarf Diskriminierungsschutz Ziele, Massnahmen und Indikatoren Diskriminierungsschutz Umsetzungsorganisation Diskriminierungsschutz Förderbereich Sprache und Bildung Ausgangslage IST-Zustand Sprachförderung Bedarf Sprachförderung Ziele, Massnahmen und Indikatoren Sprachförderung Umsetzungsorganisation Sprachförderung Förderbereich Frühe Förderung Ausgangslage Bedarf niederschwellige Elternbildung Schnittstellen zu den Förderbereichen des KIPs Ziele, Massnahmen und Indikatoren frühe Förderung Umsetzungsorganisation frühe Förderung Seite 3 von 117

4 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Förderbereich Arbeitsmarktfähigkeit Ausgangslage IST-Zustand Arbeitsmarktfähigkeit IST-Zustand Regelstrukturen IST-Zustand spezifische Angebote Bedarf Arbeitsmarktfähigkeit Ziele, Massnahmen und Indikatoren Arbeitsmarktfähigkeit Umsetzungsorganisation Arbeitsmarktfähigkeit Förderbereich Interkulturelles Übersetzen Ausgangslage Grundlagen IST-Zustand interkulturelles Übersetzen Bedarf Interkulturelles Übersetzen Ziele, Massnahmen und Indikatoren interkulturelles Übersetzen Umsetzungsorganisation interkulturelles Übersetzen Förderbereich Soziale Integration Ausgangslage IST-Zustand soziale Integration Bedarf soziale Integration Ziele, Massnahmen und Indikatoren soziale Integration Umsetzungsorganisation soziale Integration Umsetzungsorganisation Umsetzungsorganisation der Integrationsförderung in den Regelstrukturen Umsetzungsorganisation spezifische Integrationsförderung Finanzierung Finanzierungsmodell KIP Mindestanteile Kantonsbeitrag Kanton Bern Für das KIP verfügbare zusätzliche Mittel Anstehende Sparmassnahmen im Kanton Bern Finanzierungsmodelle Förderbereiche Qualitätssicherung Antrag Literatur Anhänge Seite 4 von 117

5 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Abkürzungsverzeichnis AG ALV AM AMF AMM AN AuG AS ASP Arbeitgeber(in) Arbeitslosenversicherung Arbeitsmarkt Arbeitsmarktfähigkeit Arbeitsmarktliche Massnahmen Arbeitnehmer(in) Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer Ansprechstelle Integration Aufgaben- und Strukturüberprüfungsprogramm AsylG Asylgesetz vom 26. Juni 1998 AWB BAG beco BEO BFS BIAS BJS BehiG BerG BerV BerDV BV Bsp. Cfd DaZ EloWe EMO ERZ EU/EFTA EKIM EKR DoSyRa FAZ FD FL FLG FLV Fide FBBE FIBBE FRB GEF Abteilung Weiterbildung der Erziehungsdirektion des Kantons Bern Bundesamt für Gesundheit Amt für Wirtschaft der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern Berner Oberland Bundesamt für Statistik Beschäftigungs- und Integrationsangebote in der Sozialhilfe Bern-Jura-Solothurn Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen Gesetz über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung des Kantons Bern Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung des Kantons Bern Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung des Kantons Bern Bundesverfassung Beispielsweise Christlicher Friedensdienst Deutsch als Zweitsprache entwicklungslogischer Werdegang Emmental-Oberaargau Erziehungsdirektion des Kantons Bern Europäische Union/ Europäische Freihandelsassoziation Entwicklung kantonaler Integrationsprogramme und begleitender Massnahmen Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus Dokumentations- und Monitoringsystem Rassismus Familiennachzug/-nachzüge Flüchtlingsdienste; Sozialhilfestellen für anerkannte Flüchtlinge anerkannte(r) Flüchtling(e); vorläufig aufgenommene(r) Flüchtling Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen des Kantons Bern Verordnung über die Steuerung von Finanzen und Leistungen des Kantons Bern Rahmenkonzept für die sprachliche Integration von Migrantinnen und Migranten Frühe Bildung, Betreuung und Erziehung Frühkindliche Integration, Bildung, Betreuung und Erziehung Fachstelle für Rassismusbekämpfung Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Seite 5 von 117

6 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) GlG Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann gggfon Projekt Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus GER Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen HIV Handels- und Industrieverein des Kantons Bern (Berner Handelskammer) HAF Heilsarmee Flüchtlingshilfe HEKS Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz HSK Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur IV Invalidenversicherung isa Informationsstelle für Ausländerinnen- und Ausländerfragen idiko interdirektionale Koordination in der Weiterbildung IntG Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung des Kantons Bern IKÜ Interkulturelles Übersetzen/ interkulturelle(r) Übersetzer(in) IKV Interkulturelles Vermitteln JGK Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern KID Konferenz der Integrationsdelegierten KIP Kantonales Integrationsprogramm KdK Konferenz der Kantonsregierungen KMU Kleine und mittlere Unternehmen KIO Thun Kompetenzzentrum Integration Thun-Oberland KZI Kompetenzzentren Integration KES Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Kitas Kindertagesstätten LV Leistungsvertrag MBA Mittelschul- und Berufsbildungsamt der Erziehungsdirektion des Kantons Bern MULTIMONDO Kompetenzzentrum für Integration in Biel MuKi Mutter-Kind Deutschkurse nesuwe neue Subventionsberechnung in der Weiterbildung der Erziehungsdirektion des Kantons Bern PA Partnerorganisationen im Asylbereich POM Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern RAV Regionalen Arbeitsvermittlungszentren SD Sozialdienst (der Wohngemeinde) SH Sozialhilfe SHG Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe des Kantons Bern SHV Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe des Kantons Bern SOA Sozialamt des Kantons Bern StGB Schweizerisches Strafgesetzbuch StBG Staatsbeitragsgesetz des Kantons Bern TAK Tripartite Agglomerationskonferenz TFO Tagesfamilienorganisationen VA Vorläufig Aufgenommene(r) VE AuIG Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen u. Ausländer VIntA Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern VOL Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern ZEMIS Zentrales Migrationsinformationssystem Seite 6 von 117

7 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Kantonales Integrationsprogramm ab 2014, BFM/KdK Abbildung 2: Stufenmodell der Integration, IntG, Art Abbildung 3: Abteilung Weiterbildung: Beiträge ab Abbildung 4: Anzahl erwerbsfähige Personen nach Staatsangehörigkeit Abbildung 5: Verhältnis von SchweizerInnen zu AusländerInnen ALV/ Sozialhilfe Abbildung 6: Steuerungskreislauf Leistungsverträge Seite 7 von 117

8 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Zusammenfassung Ausgangslage Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in der Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern wird ab 2014 neu strukturiert. In einem Grundlagenpapier haben im November 2011 der Bund und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) als Abschluss eines breit abgestützten politischen Prozesses festgehalten, dass sie die Integrationspolitik stärken und weiter entwickeln wollen. Der Bund stellt dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung. Dies allerdings unter der Bedingung, dass sich die Kantone im gleichen Mass finanziell engagieren. Der Bund schliesst für den Bereich der spezifischen Integrationsförderung mit jedem Kanton Progammvereinbarungen gemäss Art. 20a SuG 1 ab. Es ist geplant, dass im November 2013 die Kantone mit dem Bund für die Jahre 2014 bis 2017 Programmvereinbarungen abschliessen. Die Kompetenz zum Abschluss der Programmvereinbarung mit dem Bund liegt beim Regierungsrat (Art. 21a OrG 2 ). Als Grundlage dafür dienen kantonale Integrationsprogramme (KIP) 3. Der vorliegende Bericht stellt das Kantonale Integrationsprogramm des Kantons Bern dar. Er wurde in Zusammenarbeit mit der Erziehungsdirektion und unter Einbezug der Volkswirtschaftsdirektion erarbeitet und Ende Juni 2013 beim Bund zur Prüfung eingereicht. Der Bund und die Konferenz der Kantonsregierungen machten für die Kantonalen Integrationsprogramme die Vorgabe, dass diese sich am Primat der Integrationsförderung durch die Regelstrukturen orientieren sollen. Dies bedeutet, dass die kantonale Integrationsförderung in erster Linie z.b. in der Schule, in der Berufsbildung und im Arbeitsmarkt erfolgen soll. Die Kantonalen Integrationsprogramme sollen erst dort ansetzen, wo die Regelstrukturen ungenügend greifen. Diese komplementären Massnahmen werden spezifische Integrationsförderung genannt. Die spezifische Integrationsförderung stützt sich gemäss den Vorgaben des Bundes und der Konferenz der Kantonsregierungen auf drei Pfeiler und insgesamt acht Förderbereiche: Pfeiler 1: Information und Beratung Förderbereich Erstinformation und Integrationsförderbedarf Förderbereich Beratung Förderbereich Schutz vor Diskriminierung Pfeiler 2: Bildung und Arbeit Förderbereich Sprache und Bildung Förderbereich Frühe Förderung Förderbereich Arbeitsmarktfähigkeit Pfeiler 3: Verständigung und gesellschaftliche Integration Förderbereich Interkulturelle Übersetzung Förderbereich Soziale Integration Das Kantonale Integrationsprogramm zeigt auf, welche Ziele und welche Massnahmen in jedem dieser Förderbereiche ergriffen werden sollen. Integrationspolitik des Kantons Bern Der Kanton Bern verfügt mit dem Leitbild Integration seit 2007 über eine strategische Grundlage für die Integrationspolitik. Am 25. März 2013 wurde das neue Integrationsgesetz mit 98 zu 41 Stimmen vom Grossen Rat angenommen. Mit dem Gesetz wird die Grundlage für eine frühzeitig einsetzende, gezielte und präventiv wirkende Integration der ausländischen Bevölkerung geschaffen. Das Gesetz beruht auf dem Prinzip des Förderns und Forderns. Kern des Gesetzes ist ein dreistufiges Modell aus obligatorischen Erstgesprächen auf Gemeindeebene 1 Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG; SR 616.1) 2 Gesetz vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG; BSG ) 3 Vgl. Art. 11 Abs. 1 und 2 der Verordnung vom 24. Oktober 2007 über die Integration der Ausländerinnen und Ausländer (VIntA, SR ) Seite 8 von 117

9 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) (1. Stufe), regionalen Ansprechstellen Integration für die weiterführende Beratung (2. Stufe) und klaren Bestimmungen für verbindliche Integrationsmassnahmen in der Form von Integrationsvereinbarungen (3. Stufe). Hinzu kommen Bestimmungen in Bezug auf den Diskriminierungsschutz. Die Finanzierung der geplanten Gesetzesmassnahmen soll zu einem grossen Teil über die KIP-Mittel erfolgen. Umgekehrt bildet das Integrationsgesetz die strategische Grundlage für das KIP und setzt insbesondere im Förderbereich Erstinformation und im Förderbereich Beratung die Rahmenbedingungen. Das Integrationsgesetz und das KIP sind daher eng ineinander verwoben. Das Inkrafttreten des Integrationsgesetzes ist für anfangs 2015 vorgesehen. Die Massnahmen des Integrationsgesetzes können deshalb mit dem KIP erst ab diesem Zeitpunkt finanziert werden. Deshalb ist das Jahr 2014 als Übergangsjahr konzipiert. Finanzierung Für die Umsetzung der spezifischen Integrationsförderung im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme erhöht der Bund, gestützt auf das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer, seine finanziellen Beiträge im Ausländerbereich um gesamthaft CHF 20 Millionen auf 36 Millionen. Diese werden proportional an die Kantone verteilt. Für die Auszahlung der Bundesbeiträge im Ausländerbereich stellt der Bund die Bedingung, dass jeder Kanton einen Kantonsbeitrag für die spezifische Integrationsförderung einsetzt, der mindestens der Höhe der Bundesbeiträge im Ausländerbereich entspricht. Der Kanton Bern erfüllt diese Vorgabe bereits heute. Zusätzlich zu den Finanzierungsbeiträgen des Bundes im Ausländerbereich und zum Kantonsbeitrag an die spezifische Integrationsförderung werden die jährlich und gestützt auf die Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern vom Bund ausgerichteten Integrationspauschalen für vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlingen neu ebenfalls dem KIP zugeordnet. Da es sich sowohl beim Kantonsbeitrag wie bei den Integrationspauschalen nicht um zusätzliche Mittel für die Integrationsförderung handelt, sondern um Mittel, die bereits durch Leistungsverträge gebunden sind, stehen für neue Massnahmen im Rahmen des KIPs de facto die Bundesbeiträge im Ausländerbereich zur Verfügung. Diese betragen CHF 2.9 Mio. Diese Mittel stehen dem Kanton Bern jährlich zur Verfügung. Durch das Inkrafttreten des IntG anfangs 2015 entstehen für das Jahr 2014 weder finanziellen Einbussen noch Mehraufwendungen. Die zur Verfügung stehenden Mittel können flexibel verwendet werden. Im ersten KIP-Jahr wurden Mittel für die Vorbereitung der gesetzlichen Massnahmen budgetiert. Prioritäten Vor dem Hintergrund der kantonalbernischen Rahmenbedingungen wurden für die Verwendung dieser zusätzlichen Mittel folgende Priorisierungen vorgenommen: Erste Priorität geniessen diejenigen Massnahmen, die im Rahmen des Vollzugs des Integrationsgesetzes umgesetzt werden sollen, namentlich die Massnahmen für die Erstinformation und für die Beratung. Auf der Basis der Vorgaben des im Herbst 2012 durch den Grossen Rat des Kantons Bern verabschiedeten Konzepts frühe Förderung im Kanton Bern wird in zweiter Priorität die frühe Sprachförderung unterstützt. In dritter Priorität werden im Sinne einer Weiterführung der bisher durch den Bund aufgebauten Strukturen der Integrationsförderung soweit als möglich diejenigen Massnahmen finanziert, die bisher mit direkten Bundessubventionen aufgebaut wurden. Dies umfasst die Leistungen der Kompetenzzentren Integration, der Sprachförderung, der Vermittlungsstellen für interkulturelles Übersetzen und der Verständigung. Schliesslich erfolgt ein beschränkter Aufbau des Diskriminierungsschutzes gemäss den Vorgaben des Integrationsgesetzes. Seite 9 von 117

10 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Geplante Massnahmen Pfeiler 1 Information und Beratung Gestützt auf das Integrationsgesetz ist in Pfeiler 1 die flächendeckende und obligatorische Einführung von Erstgesprächen mit allen neu aus dem Ausland zugezogenen Personen auf Gemeindeebene vorgesehen. Besteht bei den in der Gemeinde begrüssten Personen ein spezifischer Informationsbedarf, soll eine vertiefte Beratung bei einer regionalen Ansprechstelle Integration erfolgen. Nebst den neu zugezogenen Personen sollen die Ansprechstellen Integration auch Privatpersonen und privaten und öffentlichen Organisationen des ganzen Kantons in Fragen der Integration zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollen sie Personen, die von Diskriminierung betroffen sind professionell beraten. Liegt im Bereich der Diskriminierung ein Bedarf nach Rechtsberatung vor, soll eine Überweisung an eine Rechtsberatungsstelle erfolgen. Die Thematik des Diskriminierungsschutzes ist zudem Teil der Informationspolitik des Kantons Bern. Aufgrund des Inkrafttretens des Integrationsgesetzes per 2015 wird das Jahr 2014 in diesem Pfeiler als Übergangsjahr und zur Vorbereitung des Gesetzesvollzugs genutzt. Pfeiler 2 Bildung und Arbeit In Pfeiler 2 liegen die Schwerpunkte bei der Konsolidierung der bestehenden, schwergewichtig kantonal finanzierten Sprachförderangebote, der Stärkung der frühen Sprachförderung und bei spezifischen Fördermassnahmen für die berufliche Integration. Bei der Sprachförderung wird dabei eine Optimierung der interdirektionalen Koordination und des bestehenden Subventionsmodells angestrebt. Daneben bilden die Qualitätssicherung und die Nachfrage- und Bedarfsorientierung den Hauptfokus der kantonalen Sprachförderung. Die frühe Förderung von Migrantenfamilien erfolgt grundsätzlich im Rahmen des Konzepts frühe Förderung im Kanton Bern. Gemäss diesem Konzept soll im Rahmen des KIPs die Subventionierung und Weiterentwicklung von Angeboten der frühen Sprachförderung erfolgen. In geringem Umfang soll im KIP zudem die Elternbildung für Familien mit Migrationshintergrund gestärkt werden. Die Arbeitsmarktfähigkeit soll durch eine kontinuierliche Öffnung der bereits bestehenden Programme für die berufliche Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen für Ausländer und Ausländerinnen mit B- und C-Ausweis gestärkt werden. Ein spezieller Fokus wird auf die Information von Personen im Familiennachzug gesetzt. Schliesslich wird eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern im Kanton Bern im Bereich der Integrationsförderung angestrebt. Pfeiler 3 Verständigung und gesellschaftliche Integration In Pfeiler 3 wird die Gewährleistung der bisherigen Bundessubventionen und des Qualitätsniveaus der Vermittlungsstellen des interkulturellen Übersetzens sowie der Aus- und Weiterbildung von interkulturell Übersetzenden angestrebt. Im Bereich der sozialen Integration soll das bisher durch den Bund geförderte Projektgefäss für die Unterstützung von Kleinprojekten in kleinem Rahmen weitergeführt werden. Seite 10 von 117

11 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Einleitung Die integrationspolitische Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen wird ab 2014 neu strukturiert. Der Bund plant eine Erhöhung der finanziellen Beiträge für die spezifische Integrationsförderung und beabsichtigt, diese anhand von Programmvereinbarungen nach Art. 20a SuG weitgehend an die Kantone zu übertragen. Als Grundlage für die Programmvereinbarungen entwickeln die Kantone ein kantonales Integrationsprogramm (KIP). Das KIP hat eine Programmlaufzeit von vier Jahren; die erste Programmphase des KIPs dauert von 2014 bis Ausgehend von den Integrationsangeboten der Regelstrukturen soll das KIP den Bedarf für die ergänzenden Massnahmen der spezifischen Integrationsförderung formulieren und die Schnittstellen zu den Integrationsmassnahmen der Regelstrukturen aufzeigen. Es sollen ferner Ziele und Massnahmen festgelegt und die Umsetzungsorganisation, Finanzierung und Qualitätssicherung aufgezeigt werden. Der Bund und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) legen im Grundlagenpapier vom 23. November 2011 im Hinblick auf den Abschluss der Programmvereinbarungen zum KIP folgende strategische Ausrichtung fest, welche anhand des blauen KIP-Hauses (Abb. 1) verdeutlicht wird: - Inhaltlich soll sich das Programm am Primat der Integrationsförderung durch die Regelstrukturen orientieren. Für die Integrationsförderung zentral sind die Regelstrukturen der Schule, der Berufsbildung und des Arbeitsmarktes (Grafik: Hintergrund des Hauses). Dort wo die Regelstrukturen ungenügend greifen, das heisst komplementär dazu, soll die spezifische Integrationsförderung ansetzen. Sie verfolgt gemäss den Vorgaben von Bund und KdK zwei Stossrichtungen: Einerseits soll sie dazu beitragen, das Angebot der Regelstrukturen zu ergänzen. Sie soll andererseits die Regelstrukturen darin unterstützen, ihren Integrationsauftrag wahrzunehmen. - Die spezifische Integrationsförderung stützt sich auf drei Pfeiler mit insgesamt acht Förderbereichen: - Pfeiler 1: Information und Beratung - Pfeiler 2: Bildung und Arbeit - Pfeiler 3: Verständigung und gesellschaftliche Integration Abbildung 1: Kantonales Integrationsprogramm ab 2014, BFM/KdK 2012 Seite 11 von 117

12 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Die Zielgruppen des Programms sind wie folgt definiert: - Ausländerinnen und Ausländer mit den Ausweisen C (Niederlassungsbewilligung), B (Aufenthaltsbewilligung), F (vorläufig Aufgenommene) und L (Kurzaufenthaltsbewilligung). Neu ist also die Gruppe der vorläufig Aufgenommenen und der anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge (VA/FL) ein integraler Bestandteil der Zielgruppe. Asylsuchende (Ausweis N) und sans papiers dagegen sind nicht Teil der Zielgruppe. - Schweizerinnen und Schweizer - Behörden und Institutionen Der vorliegende Bericht ist wie folgt aufgebaut: nach der Darstellung der Vorgehensweise wird zuerst die Integrationspolitik des Kantons Bern und die Ausgangslage betreffend dem kantonalen Rechtssetzungsverfahren geschildert. Nach dem Beschrieb der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton Bern folgt die Darstellung der acht Förderbereiche der spezifischen Integrationsförderung. Daran anschliessend wird die Umsetzungsorganisation des kantonalen Integrationsprogramms im Kanton Bern ausgeführt. Schliesslich folgen die Darstellung der Finanzierung und der Qualitätssicherung des Programms. Seite 12 von 117

13 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Vorgehen 1.1 Projektorganisation Für die Entwicklung des KIPs wurde Mitte 2012 eine Projektorganisation gebildet (vgl. Anhang 1). Das Projekt wurde strategisch in den beiden direkt mit der spezifischen Integrationsförderung befassten Direktionen Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) und Erziehungsdirektion (ERZ) verankert, deren Regierungsräte als Auftraggeber des Projekts fungieren. Als Steuergruppe wurde die kantonale Steuergruppe IIZ (Interinstitutionelle Zusammenarbeit Arbeitsmarkt, Berufsbildung, Sozialhilfe, IV, Migrationsbereich) bezeichnet. Der Steuerausschuss des Projekts besteht aus den Amtsvorstehenden und Abteilungsleitenden der involvierten Ämter GEF und ERZ (Sozialamt, Amt für Mittelschul- und Berufsbildung) sowie dem kantonalen Integrationsdelegierten. In der Begleitgruppe des Projekts waren Mitglieder des Ausschusses der kantonalen Integrationskommission, die Delegierten der Städte Bern, Thun und Biel und Schlüsselpersonen der Migrationsbevölkerung vertreten. Die Projektleitung und die Konzeption der einzelnen Förderbereiche haben wissenschaftliche Mitarbeitende der beteiligten Ämter vorgenommen. Nach Art. 21a des Gesetzes vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrats und der Verwaltung ist der Regierungsrat für den Abschluss von Programmvereinbarungen mit dem Bund verantwortlich. Die Programmvereinbarung zum KIP wird deshalb im Herbst 2013 durch den Regierungsrat des Kantons Bern verabschiedet. 1.2 Methodisches Vorgehen Das Vorgehen zur Erarbeitung des KIPs orientiert sich an den Vorgaben des Bundes im Grundlagenpapier vom 23. November Folgende Grundlagen wurden bei der Erarbeitung miteinbezogen: - vorliegende Grundlagendaten (i.e. Bader 2011) - vorliegende statistische Daten - Vernehmlassung zum Integrationsgesetz - schriftliche und mündliche Befragungen von Fachpersonen innerhalb der Verwaltung - thematische Hearings mit Akteuren der Integrationsförderung - Bedarfsabklärung betreffend der Zielgruppe VA/FL an der Fachtagung zur Integration der VA/FL am 23. Oktober 2012 mit den Programmanbietenden im Bereich VA/FL - Vernehmlassung der geplanten Massnahmen im Rahmen der Integrationskonferenz vom 30. Mai 2013 mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und integrationsrelevanten Akteuren des Kantons Bern. Das KIP wurde zudem in der Begleitgruppe zur Diskussion gestellt und durch den Steuerausschuss des KIPs verabschiedet. 1.3 Zeitplan KIP Meilensteine Termin Projektauftrag Juni 2012 Vorentwurf KIP zu Handen BFM Ende Dezember 2012 Eingabe Programmvereinbarung inkl. KIP Ende Juni 2013 Programmvereinbarung zur Unterzeichnung Ende September 2013 Regierungsratsbeschluss Oktober 2013 Unterzeichnung Programmvereinbarung Ende November 2013 Start Umsetzung KIP Januar 2014 Seite 13 von 117

14 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Integrationspolitik 2.1 Grundprinzipien der Integrationspolitik Ziel der schweizerischen Integrationspolitik ist die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung, die Förderung gegenseitiger Achtung und Toleranz von einheimischer und ausländischer Wohnbevölkerung und die chancengleiche Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Schweiz. Bund und Kantone haben sich darauf geeinigt, ihre Integrationspolitik auf gemeinsame Grundprinzipien abzustützen. Die schweizerische Integrationspolitik von Bund und Kantonen soll gemessen werden an der gleichwertigen Verwirklichung und Berücksichtigung der folgenden vier Grundprinzipien: Die Schweizerische Integrationspolitik schafft Rahmenbedingungen für die Verwirklichung von Chancengleichheit: Einheimische und zugewanderte Personen sind gleichwertige Mitglieder der Gesamtgesellschaft und haben Anspruch auf die in der Bundesverfassung verankerten Grundrechte. Der Schutz vor Diskriminierung und Ausgrenzung ist integraler Bestandteil der Integrationspolitik. Der Staat stellt sicher, dass die von ihm erbrachten Leistungen für alle Personen zugänglich sind. Die Schweizerische Integrationspolitik fordert Eigenverantwortung ein: Jede in der Schweiz wohnhafte Person hält sich an das Recht und an die öffentliche Ordnung, strebt finanzielle Unabhängigkeit an und achtet die kulturelle Vielfalt des Landes und seiner Bewohnerinnen und Bewohner. Dies bedingt eine aktive Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Realität in der Schweiz sowie eine Respektierung aller Mitglieder der Gesellschaft. Personen, die sich nicht an dieses Grundprinzip halten oder die Integration aktiv behindern, müssen mit Sanktionen rechnen. Die Schweizerische Integrationspolitik nutzt Potenziale: Integrationspolitik erkennt, nutzt und entwickelt konsequent die vorhandenen Potenziale, Fähigkeiten und Kompetenzen der einzelnen Personen. Sie versteht die Förderung der Integration als eine Investition in die Zukunft einer liberal verfassten Gesellschaft. Deren erfolgreiche Gestaltung ist auf den Beitrag aller Personen angewiesen. Die Schweizerische Integrationspolitik anerkennt Vielfalt: Der Staat anerkennt Vielfalt als wertvollen Bestandteil der Gesellschaft. Er verfügt über eine entsprechend flexible, den jeweiligen Begebenheiten angepasste Integrationspolitik, welche die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteure sowie die Migrationsbevölkerung partnerschaftlich mit einbezieht (BFM 2012b). 2.2 Integrationspolitik des Kantons Bern Der Grundstein für die Integrationspolitik im Kanton Bern wurde 1996 gelegt, als das Postulat der Grossrätin Barbara Gurtner Eine Fachstelle für Integration an den Regierungsrat überwiesen wurde. In der Folge wurden zwei Expertenberichte zur Situation der Migranten und Migrantinnen im Kanton Bern verfasst, die sich u.a. mit der Frage beschäftigten, wie das Thema Integration in der kantonalen Verwaltung verankert werden sollte. Im Jahre 2003 wurde in der GEF eine Stelle für Integrationsfragen geschaffen, die seit 2006 als kantonale Fachstelle Integration besteht. Diese Stelle ist die kantonale Ansprechstelle gemäss Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) und stellt die Koordination der verschiedenen integrationspolitischen Akteure auf der Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene sicher. Aufgrund der Zunahme der Aktivitäten wurden die Stellenprozente im Verlauf der Zeit aufgestockt. Seite 14 von 117

15 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Im Jahre 2007 verabschiedete der Regierungsrat das kantonale Leitbild Integration, welches die strategische Ausrichtung der kantonalen Integrationspolitik vorgibt. Das Leitbild definiert als Grundprinzipien: Integration ist ein Prozess Im Kanton Bern wird Integration als gesamtgesellschaftlicher Prozess, der Einheimische und Zugezogene gleichermassen einbindet, verstanden. Integration betrifft alle Gesellschaftsmitglieder Integration strebt die chancengleiche Partizipation aller Gesellschaftsmit glieder am wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben an. Integration orientiert sich an den Ressourcen Die Integrationstätigkeit orientiert sich an den individuellen Ressourcen, Begabungen und Fähigkeiten. Integration ist ein bewusster Umgang mit Differenzen Integrationspolitik respektiert Menschen als unterschiedliche aber auch als gleichwertige Individuen und wirkt kulturellen Vorurteilen entgegen. Integration bedeutet Fördern und Fordern Die Integration setzt den guten Willen und das Engagement der Migranten und Migrantinnen sowie der Schweizer und Schweizerinnen voraus (GEF 2007). Im Sommer 2008 erstellte die GEF einen Bericht über die Massnahmen zur Umsetzung des Integrationsleitbildes. Dieser interne Bericht erläutert, welche Massnahmen die kantonalen Direktionen ergriffen haben, um die Integration der Migrationsbevölkerung zu fördern. Eine inhaltliche Analyse der Massnahmentabelle zeigt auf, dass die meisten Massnahmen in den Bereichen Bildung und Erziehung umgesetzt wurden. An zweiter Stelle folgen die Massnahmen zur Integrationsförderung der VA und FL. In den Bereichen Gesundheit, Arbeitsmarkt und Information/Kommunikation wurden ebenfalls einige Anstrengungen unternommen. Ebenfalls 2008 nahm zudem die kantonale Kommission für die Integration der Ausländerinnen und Ausländer (Integrationskommission) unter dem Vorsitz des Gesundheits- und Fürsorgedirektors ihre Arbeit auf. Dieses Gremium wirkt als konsultatives Organ für die kantonale Integrationspolitik und tagt mehrmals jährlich. Es setzt sich aus Vertretenden der Migrationsbevölkerung im Kanton, Integrationsexperten und -expertinnen aus Städten und Gemeinden, Vertretungen der politischen Parteien im Grossen Rat, einem Vertreter der KMU, einer Vertreterin des Berner Juras und einer Vertreterin der Landeskirchen zusammen. Im Herbst 2007 wurde die Motion Barbara Mühlheim (M 172/2007) an den Regierungsrat überwiesen. Sie beauftragt den Regierungsrat, für die Integration verbindliche Richtlinien in der Form eines Gesetzes zu erarbeiten (siehe Kap. 3). Auch die Gesetzgebung zur Einbürgerung hat im Kanton Bern per 1. Januar 2010 eine Änderung erfahren. Die Verordnung über das Einbürgerungsverfahren sieht neu vor, dass Personen, die die kommunalen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, zusätzlich einen von der Gemeinde organisierten Einbürgerungskurs besuchen müssen. Befreit von dieser Verpflichtung sind Kinder unter 16 Jahren und Personen, die während mehr als drei Jahren in der Schweiz die Volksschule besucht haben. Des Weiteren müssen sie sich einer Sprachstandanalyse unterziehen. Die Sprachstandanalyse gibt Auskunft über die Verständigungsfähigkeit der betroffenen Personen. Die Kosten für den Einbürgerungskurs und die Sprachstandanalyse müssen vollumfänglich von den Gesuchstellenden übernommen werden. Seite 15 von 117

16 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Rechtsgrundlagen - Art. 24a des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG; SR 616.1) - Art. 55 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG; SR ) - Art. 11 der Verordnung vom 26. Oktober 2007 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR ) - Art. 91 des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998 (AsylG; SR ) - Art. 13 Bst. c, Art. 71 und 74ff. des Gesetzes vom 11. Juni 2001 über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG; BSG 860.1) - Art. 21a des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG; BSG ) Seite 16 von 117

17 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Das Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung Gestützt auf die Motion Mühlheim hat die GEF einen Entwurf des Gesetzes über die Integration der ausländischen Bevölkerung erarbeitet. Dieser basiert auf den Grundsätzen der Ausländergesetzgebung und baut gleichzeitig auf der bereits vom Regierungsrat formulierten Integrationspolitik für den Kanton Bern auf. Er nimmt aber auch Elemente auf, die in der Revision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) enthalten sind. Das Integrationsgesetz wurde am 25. März 2013 vom Grossen Rat angenommen. Das Integrationsgesetz beruht auf dem Prinzip des Förderns und Forderns. Kern des Gesetzes ist das nachfolgend beschriebene Stufenmodell der Integration. 4 Das Integrationsgesetz setzt für das KIP die Rahmenbedingungen in Bezug auf die folgenden Förderbereiche: Integrationsgesetz Erstinformation Art. 5 Förderbereich Erstinformation Ansprechstellen für die Integration Art. 5 Art. 6-9 KIP Förderbereich Beratung Schutz vor Diskriminierung, Art. 14 Förderbereich Schutz vor Diskriminierung Beitrag der AusländerInnen/ Integrationsvereinbarungen Art. 3 Art. 9 Förderbereich Sprache und Bildung Für die beiden Förderbereiche Erstinformation und Beratung ist das im Gesetzesentwurf konzipierte Stufenmodell der Integration (vgl. Abbildung 2) massgebend. Dieses basiert auf der ersten Stufe auf obligatorischen Erstgesprächen, in deren Rahmen der Informationsbedarf ausfindig gemacht werden soll. Liegt ein solcher vor, erfolgt auf der zweiten Stufe eine vertiefte Beratung durch die sogenannten Ansprechstellen für Integration (AS). Auf der dritten Stufe können schliesslich Integrationsleistungen durch verbindliche Integrationsvereinbarungen eingefordert werden. Damit einhergehend kann die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung an den Besuch eines Sprach- oder Integrationskurses gebunden werden. Solche Integrationsvereinbarungen können jedoch nur mit Drittstaatenangehörigen abgeschlossen werden. Die dritte Stufe des Modells ist nicht Bestandteil des KIPs, da die Integrationsvereinbarungen gemäss den Vorgaben des Bundes nicht über den KIP-Kredit finanzierbar ist. Abbildung 2: Stufenmodell der Integration, IntG, Art Eine ausführliche Darstellung des Gesetzes findet sich im entsprechenden Vortrag des Regierungsrats an den Grossen Rat (GEF 2012a). Seite 17 von 117

18 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Die SVP des Kantons Bern hat gegen das Integrationsgesetz das konstruktive Referendum ergriffen und am 18. April 2013 den Volksvorschlag für eine wirkungsvolle Integration der Ausländerinnen und Ausländer (VV) vorgestellt. Das Referendum ist allerdings gescheitert, weil die nötige Unterschriftenzahl nicht erreicht wurde. Der Volksvorschlag fokussierte auf den Aspekt des Forderns und räumte den Gemeinden wesentlich mehr Aufgaben und Kompetenzen ein als das Integrationsgesetz. Da erst Mitte Juli 2013 feststand, ob das Referendum zustande kommt und es infolgedessen zu einer Referendumsabstimmung kommen würde, musste das erste KIP-Jahr 2014 aufgrund der damit einhergehenden potentiellen Verzögerungen und unterschiedlichen Umsetzungsszenarien in den durch die Gesetzgebung betroffenen Förderbereichen der Erstinformation und der Beratung als Übergangsjahr konzipiert werden. Aufgrund der Verzögerungen, die durch die Möglichkeit eines Referendums entstanden sind, ist das Inkrafttreten des Integrationsgesetzes für anfangs 2015 vorgesehen. Seite 18 von 117

19 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Die ausländische Wohnbevölkerung im Kanton Bern 5 Im Kanton Bern lebten 2011 rund Personen, von denen rund eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Der Ausländeranteil liegt im Kanton Bern mit 13.4% sowohl unter dem Durchschnitt aller Kantone als auch unter dem Medianwert der Kantone. Bei den Migrationsflüssen zeichnet sich in den letzten Jahren keine markante Zunahme ab, denn der Ausländeranteil im Kanton hat seit 1999 nur gerade um 1.7% zugenommen. Verteilung Die Verteilung der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton Bern ist ungleich: während der Ausländeranteil im früheren Amtsbezirk Biel bei beinahe 30% liegt, weisen die Bezirke Signau oder Schwarzenburg Anteile von unter 5% auf. Der Grossteil der Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Bern lebt in den Städten, in den Agglomerationen und in vereinzelten Gemeinden, in denen gewisse Industrien stark vertreten sind. Zusammensetzung Rund 58% der im Kanton Bern wohnhaften Ausländerinnen Ausländer sind Staatsangehörige aus einem EU/EFTA-Staat. Staatsangehörige aus Deutschland, Italien, Portugal und Spanien sind darunter zahlenmässig am stärksten vertreten. Von den übrigen so genannten Drittstaatenangehörigen sind die Herkunftsländer Serbien, Mazedonien, Türkei, und Kroatien am stärksten vertreten. Die Zusammensetzung der Nationalitäten hat sich in den letzten zehn Jahren stark verändert: die deutschen, portugiesischen und französischen Staatsangehörigen nehmen infolge der Personenfreizügigkeit zu, während der Anteil der italienischen, spanischen und serbischen Staatsangehörigen abnimmt. Aufenthaltsstatus Beinahe 60% der ausländischen Wohnbevölkerung aus den EU/EFTA-Staaten verfügt über eine Niederlassungsbewilligung; der Anteil der Migrantinnen Migranten aus einem Drittstaat mit einer Niederlassungsbewilligung liegt bei ungefähr 53%. Die Personen im Asylbereich machen rund 4% der Migrationsbevölkerung aus. Der Anteil der Personen im Asylbereich ist im französischsprachigen Teil des Kantons höher als in den anderen untersuchten Regionen (Bern, Biel, deutschsprachige Gemeinden). Die Migration aus dem EU/EFTA-Raum ist hauptsächlich eine Arbeitsmigration, da 78% der Männer und 61% der Frauen eine Aufenthaltsbewilligung zum Zweck der Aufnahme einer unkontigentierten Erwerbstätigkeit erhalten. Die Einwanderung aus den Drittstaaten setzt sich etwa gleichermassen aus Arbeitsmigrantinnen und -migranten und Nachgezogenen zusammen. Die Unterschiede zwischen den Geschlechtern sind ausgeprägt, denn 37% der Migrantinnen und 33% der Männer geben den Migrationsgrund Familiennachzug an, während 34% der Frauen und 39% der Männer die Aufenthaltsbewilligung zur Ausübung einer kontingentierte Erwerbstätigkeit erhalten. Laut den zur Verfügung stehenden statistischen Daten über die Bewegungen/ Tendenzen der Einwanderung nach Einreisegrund sind zwischen 2001 und 2011 im Durchschnitt 3622 Personen jährlich via Familiennachzug in den Kanton Bern nachgezogen. Davon sind im Moment des Zuzugs in den Kanton durchschnittlich nur in etwa 6% Personen arbeitstätig. Eine grosse Mehrheit der Personen die via Familiennachzug Nachgezogenen, bzw. ca. 94% findet keinen direkten Anschluss an den Arbeitsmarkt. 6 Altersstruktur Die ausländische Wohnbevölkerung setzt sich mehrheitlich aus Personen im erwerbsfähigen Alter, zwischen 20 und 50 Jahren, zusammen. Personen im erwerbsfähigen Alter machen in der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung (Ausweise B und C) einen Anteil von 58% aus, während sie bei der schweizerischen Bevölkerung einen Anteil von 38% ausmachen. Deutlich überrepräsentiert sind in der Migrationsbevölkerung junge Erwachsene und hier insbesondere 5 Die Angaben dieses Kapitels sind dem Vortrag zum Integrationsgesetz (GEF 2012a) entnommen und stützen sich auf den Bericht Integration im Kanton Bern (Bader 2011). Die Daten wurden punktuell aktualisiert und ergänzt. 6 Angaben ohne Kurzaufenthalter und ohne Altersdifferenzierung, Angaben des BFM (Dez. 2012) Seite 19 von 117

20 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) junge Erwachsene aus dem Flüchtlingsbereich. Hier machen junge Erwachsene zwischen 26 und 35 Jahren einen Anteil von gut 30% aus, während dieser Anteil bei den Schweizerinnen und Schweizern im Kanton Bern bei 11% und bei der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung 21% liegt. 7 Im erwerbsfähigen Alter sind die Männer in der Überzahl; bei Kindern und Migrantinnen im Alter ist das Geschlechterverhältnis ausgeglichen. Der Anteil der Kinder in der Migrationsbevölkerung nimmt stetig ab. Die Geburtenziffer hat in der türkischen Bevölkerung innerhalb der letzten zwanzig Jahre beispielsweise von 7% auf 4% abgenommen. Dennoch sind die türkische und die serbische Migrationsbevölkerung insgesamt jünger als die anderen Bevölkerungsgruppen. Sprache und Religion Im Jahre 2000 ist bei rund 70% der Migrantinnen und Migranten aus dem EU/EFTA-Raum eine der Landessprachen die Hauptsprache. Die Drittstaatenangehörigen sprechen seltener eine Landessprache als Hauptsprache, so deklarieren nur 40% der Drittstaatenangehörigen eine Landessprache als Hauptsprache. Im Jahre 2000 gehörten rund 80% der Migrantinnen und Migranten aus dem EU/EFTA-Raum den drei anerkannten christlichen Landeskirchen an (Katholiken, Protestanten und Christkatholiken). Rund 40% der Migrantinnen und Migranten aus Drittstaaten sind Muslime. Der Grossteil der Muslime stammt aus den Balkanstaaten und aus der Türkei. Bildung Der Anteil der Staatsangehörigen aus dem EU/EFTA-Raum an der erwerbstätigen Bevölkerung mit einem Hochschulabschluss beträgt bei den Männern 39% und bei den Frauen 36%. Bei den Drittstaatenangehörigen verfügen 19% der Männer bzw. 20% der Frauen über einen Hochschulabschluss. Demgegenüber haben von den im Ausland geborenen EU/EFTA-Staatsangehörigen rund 24% nur einen Abschluss auf der Sekundarstufe I. Bei den Drittstaatenangehörigen liegt der Anteil der Personen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe I höher, und zwar bei 42% bei den Frauen und 28% bei den Männern. Auf der Sekundarstufe II besuchen 7% der ausländischen Jugendlichen im Schuljahr 2010/2011 ein Gymnasium; in der schweizerischen Bevölkerung liegt der Anteil bei 16%. Die meisten Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund entscheiden sich für eine Berufslehre. Der Anteil der ausländischen Absolventen der Sekundarschule I im Frühling 2010, die noch keine Anschlusslösung hatten, beträgt im französischsprachigen Teil 27%. Im deutschsprachigen Kantonsteil hatten 35% keine Anschlusslösung gefunden. Im Vergleich dazu verfügen 5% der Knaben und 8% der Mädchen mit der schweizerischen Staatsangehörigkeit über keine Anschlusslösung. Erwerbsleben Der Anteil der erwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländern an der Bevölkerung im Erwerbsalter beträgt bei den EU/EFTA-Staatsangehörigen 86% (Männer) bzw. 73% (Frauen). Bei den Drittstaatenangehörigen liegen die Anteile mit 70% (Männer) und 54% (Frauen) tiefer. In der kantonalen Verwaltung sind 14% ausländische Mitarbeitende angestellt. Die meisten ausländischen Kantonsangestellten stammen aus EU/EFTA-Staaten. Die ausländische Wohnbevölkerung ist stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als die schweizerische: rund 3% der Migranten und 5% der Migrantinnen aus EU/EFTA-Staaten sind arbeitslos. Bei den Drittstaatenangehörigen sind 13% der Frauen und 17% der Männer von Arbeitslosigkeit betroffen. 7 STATPOP 2011; FlüStat Seite 20 von 117

21 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Sozialhilfe Die ausländische Wohnbevölkerung bezieht viel häufiger Sozialhilfeleistungen als die einheimische Bevölkerung: Die Sozialhilfequote von Schweizerinnen Schweizern betrug im Jahr 2011 im Kanton Bern 3.0%, diejenige für Ausländerinnen und Ausländer 11.6%. 8 Diese Tatsache ist nicht durch die Nationalität, sondern insbesondere durch den Bildungsstand und den sozioökonomischen Hintergrund begründet: Wie der erste Sozialbericht der GEF aus dem Jahr 2008 nachweist, steigt das Sozialhilferisiko bei sinkendem Bildungsstand markant (GEF 2008a). Da das Bildungsniveau der Ausländerinnen und Ausländer im Durchschnitt tiefer ist als dasjenige der Schweizerinnen und Schweizer, ist das Sozialhilferisiko der Ausländerinnen und Ausländer entsprechend höher. Im Jahr 2011 verfügten denn auch über zwei Drittel der ausländischen Sozialhilfebeziehenden im Kanton Bern über keine berufliche Ausbildung. Eine Rolle spielt dabei auch, dass sprachliche und kulturelle Schwierigkeiten durch spät erfolgten Familiennachzug zu schulischen Problemen führen können, die sich einschränkend auf die Berufswahl und die nachobligatorische Ausbildung auswirken können. Für den Kanton Bern ist im interkantonalen Vergleich auffallend, dass die gut qualifizierten Migrantinnen und Migranten aus den nördlichen Staaten der EU deutlich untervertreten sind. Die bernische Volkswirtschaft scheint ohne starken Banken-, Versicherungs- und Pharmasektor und ohne grosse internationale Organisationen weniger ein Anziehungspunkt für gut qualifizierte ausländische Arbeitskräfte zu sein, als andere Kantone. Gesundheit Der Gesundheitsbericht des Kantons Bern betont den Einfluss der sozio-ökonomischen Determinanten auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung. Ein höheres Einkommen und ein höherer Bildungsstand gehen oft mit einem besseren Gesundheitszustand einher. Aus diesen Gründen erstaunt es nicht, dass der tiefere sozio-ökonomische Status der Migrationsbevölkerung sich nachteilig auf den Gesundheitszustand auswirkt. Gesundheitsschädliches Verhalten (Rauchen, Alkoholkonsum, Übergewicht) ist in den verschiedenen Bevölkerungsgruppen unterschiedlich verbreitet. Der Gesundheitsbericht besagt, dass gesundheitsschädliches Verhalten nicht auf fehlende Informationen, sondern auf fehlende Motivation und Ressourcen zurückzuführen ist (GEF 2010b). Kriminalität Die Kriminalstatistik des Kantons Bern zeigt auf, dass 38% der wegen Vergehen gegen das Strafgesetzbuch Angezeigten ausländischer Herkunft sind, während der Anteil bei den Anzeigen wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz bei 29% liegt. Der Anteil der verurteilten Ausländerinnen und Ausländer ist in den letzten Jahren konstant geblieben bzw. hat leicht abgenommen. Dasselbe gilt für die Verurteilungen, die unter dem Jugendstrafrecht ausgesprochen werden. Auffällig ist, dass der Anteil der wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittel verurteilten jugendlichen Ausländerinnen und Ausländer bei 46% liegt. Die Urteilsstatistiken sagen nur bedingt etwas über die Straffälligkeit der in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländern aus, da die Personen ohne Aufenthaltsbewilligung, die sogenannten Kriminaltouristen, mitgezählt werden. 8 Sozialhilfestatistik für den Kanton Bern 2011, Bundesamt für Statistik Seite 21 von 117

22 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Förderbereich Erstinformation und Integrationsförderbedarf 6.1 Ausgangslage Die Vorgaben des Bundes zum KIP sehen im Förderbereich der Erstinformation die Einführung einer Willkommenskultur und die Information von allen neu aus dem Ausland zuziehenden Personen über die wichtigsten Lebensbedingungen und Informationsangebote vor. Das Integrationsgesetz des Kantons Bern entspricht dieser Zielsetzung, indem es eine flächendeckende Einführung von Erstgesprächen für neu aus dem Ausland zugezogene Ausländerinnen und Ausländer auf Ebene Gemeinde beabsichtigt. 6.2 IST-Zustand Erstinformation Bestehende Strukturen und Massnahmen Eine persönliche Begrüssung und Information aller neu zugezogenen Ausländerinnen und Ausländer bei der zuständigen Stelle der Gemeinde oder des Kantons ist in den im Moment geltenden gesetzlichen Vorschriften des Kantons nicht vorgesehen. Die aktuelle Praxis der Erstgespräche der bernischen Städte und Gemeinden ist sehr unterschiedlich: Während einzelne Gemeinden bereits Erstgespräche mit allen neu zugezogenen Ausländerinnen und Ausländern durchführen, organisieren andere Gemeinden Begrüssungsveranstaltungen für Neuzuziehende. Andere wiederum versenden einen Begrüssungsbrief oder geben eine Informationsbroschüre respektive ein Informationspaket ab. Weitere Gemeinden sehen gar keine Kontaktaufnahme vor (Bader 2011: 74ff.). Hier ist jedoch zu bedenken, dass basierend auf dem Informationsauftrag des Kantons und der Gemeinden (Art. 56 AuG) viele Gemeinden zumindest auf ihrer Homepage oder mittels Broschüren Informationen zur Verfügung stellen. 6.3 Bedarf Erstinformation Die folgenden Ausführungen stützen sich auf die im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum Integrationsgesetz erarbeiteten Grundlagen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der Konzeption des Integrationsgesetzes auf der ersten Stufe des Berner Stufenmodells (vgl. S. 16) ausschliesslich der Informationsbedarf relevant ist und nicht wie im Titel des Förderbereichs Erstinformation und Integrationsförderbedarf vorgegeben ein allfälliger Integrationsförderbedarf. Ein solcher wird im Berner Stufenmodell erst auf der zweiten Stufe der Ansprechstelle eruiert und wird deshalb im Kapitel Beratung dargestellt. Im Rahmen der kantonalen Integrationskonferenz vom 22. November 2012 und des entsprechenden Workshops an der Integrationskonferenz von 30. Mai 2013 wurden Rückmeldungen und Fragen betreffend der Einführung der Erstgespräche der Gemeinden und der anwesenden privaten Trägerschaften eingeholt, welche in die nachfolgenden strategischen Überlegungen und in die Massnahmenplanung miteinbezogen wurden. Im Vortrag des Regierungsrats zum Entwurf des Integrationsgesetzes wird betont, dass neu zuziehende Personen eine wichtige Zielgruppe der Informationstätigkeit des Kantons und der Gemeinden darstellen. Es wird davon ausgegangen, dass es für die weitere Integration massgebend ist, welche Informationen eine Person zum Zeitpunkt des Zuzugs erhält und wie sie die ersten Kontakte mit den Behörden erlebt. Um eine gute Ausgangslage zu schaffen, sollen sie flächendeckend, frühzeitig, umfassend und gleichzeitig bedarfsgerecht informiert werden (GEF 2012a: 12). Die Zielgruppe der Erstgespräche sind folgende Personen: 1. Neu zugezogene Personen aus dem Ausland 2. Neu zugezogene Ausländerinnen und Ausländer, die aus anderen Kantonen zuziehen und weniger als 12 Monate in der Schweiz leben 9 9 Die Zielgruppe der Erstgespräche im IntG wurde nach der zweiten Lesung des Gesetzes im Parlament Ende März 2013 auf diese Gruppe erweitert. Seite 22 von 117

23 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Dies umfasst Personen mit einer Aufenthalts- und einer Niederlassungsbewilligung (Ausweise B und C). Mit VA und FL sollen keine Erstgespräche durchgeführt werden, weil diese in der ersten Phase ihres Aufenthaltes im Kanton Bern durch die Sozialhilfestellen der Flüchtlinge (Flüchtlingsdienste der Caritas Bern und des SRK Bern/ FD), die Partnerorganisationen im Asylbereich (PA) oder durch Zentren führende Organisationen erfasst und begleitet werden. Nachgezogene Familienangehörige von VA/ FL dagegen gehören zur Zielgruppe der Erstgespräche. Weitere Personen, die inter- oder innerkantonal zuziehen, werden u.a. aus Kostenüberlegungen nicht zur Zielgruppe gezählt. Damit alle neu aus dem Ausland zuziehenden Personen erfasst werden können, wird im Integrationsgesetz eine persönliche Anmeldepflicht eingeführt (Art. 5 Abs.1 IntG). Die Erstgespräche sollen im Rahmen dieser Erstanmeldung und in der Regel bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde erfolgen. Die Zielsetzung des Erstgesprächs ist gemäss Integrationsgesetz die Orientierung über Rechte und Pflichten, sowie über örtliche Lebensbedingungen und die Angebote zur Förderung der Integration (Art. 5 Abs. 2). Nebst diesen grundlegenden Informationen soll im Rahmen des Erstgesprächs jedoch auch eruiert werden, ob ein besonderer Informationsbedarf vorliegt. Liegt ein solcher vor, soll im Berner Stufenmodell eine Überweisung an eine Ansprechstelle Integration erfolgen. Für Drittstaatenangehörige hat die Überweisung einen verpflichtenden Charakter. Für EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürger gilt die Überweisung als Empfehlung. Für die Definition des besonderen Informationsbedarfs werden im Integrationsgesetz Art. 5 Abs. 4 folgende Kriterien definiert: 4 Ein besonderer Informationsbedarf kann insbesondere vorliegen, wenn die Personen a über keine oder nur wenige Kenntnisse der Amtssprache oder einer der Amtssprachen des Verwaltungskreises verfügen, in dem sie ihren Wohnsitz haben, b über keine in der Schweiz anerkannte berufliche Qualifikation verfügen, keine Aus- oder Weiterbildung absolvieren werden oder keine Erwerbstätigkeit ausüben, c minderjährige Kinder haben. Im Rahmen der Ausschreibung des Bundes für die Entwicklung kantonaler Integrationsprogramme und begleitender Massnahmen (EKIM) hat der Kanton Bern ein Konzept für die Durchführung von Erstgesprächen erstellt. Im Rahmen eines Pilotprojekts in der Stadt Bern und der Gemeinde Lyss wurden die entwickelten Instrumente getestet. Die im Rahmen der Praxistests durchgeführten Erstgespräche dauerten im Durchschnitt 45 Minuten inklusive Vorund Nachbereitung. Die Praxistests haben gezeigt, dass die neuzuziehenden Personen es schätzen, im Rahmen des rein administrativen Anmeldeprozesses von den Einwohnerdiensten wichtige Informationen über ihre Rechte und Pflichten, alltägliche Abläufe, ortsrelevante Institutionen etc. zu erhalten. Die ressourcenorientierten, informativen und detailliert ausgearbeiteten Instrumente für die Durchführung der Gespräche (Checklisten, Leitfaden, Formular zur Erfassung der Personen daten, Kriterienraster für die Weiterleitung an eine Ansprechstelle Integration) haben sich grundsätzlich bewährt. Die Praxistests haben zudem aufgezeigt, dass für die Qualitätssicherung der Erstgespräche eine einheitliche und sorgfältige Einführung der Instrumente notwendig ist. Die bereits existierende Willkommensbroschüre des Kantons Bern wird allgemein geschätzt, es besteht jedoch ein Bedarf nach Aktualisierung und Ergänzung der Broschüre mit ortsrelevanten Informationen (standpunkt gmbh 2012). Seite 23 von 117

24 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Der Ablauf des Erstgesprächs erfolgt nach folgenden Schritten: Ablauf Erstgespräch Dauer (45 ) Begrüssung vor Ort und Information über Rechte und Plichten 5 Ressourceneinschätzung 15 Zuweisung oder Empfehlung 2. Stufe Information über weitere Angebote bzw. Regelstrukturen 10 Vor- und Nachbereitung des Dossiers Quantitativer Bedarf Ausgehend von der durchschnittlichen Anzahl der neu aus dem Ausland zugezogenen Ausländer und Ausländerinnen und der aus anderen Kantonen zugezogenen Personen, die nicht länger als 12 Monate in der Schweiz wohnen, gewichtet nach Einwanderungsgründen, Herkunftsländern sowie nach Sprach- und Bildungshintergründen wird der quantitative Bedarf für den Kanton Bern auf ca persönliche Erstgespräche pro Jahr geschätzt. Quelle: STATPOP 2011 Von den ca Erstgesprächen können schätzungsweise 60-70% in einer Amtssprache oder Englisch geführt werden. Das heisst, dass voraussichtlich bei Gesprächen pro Jahr der Beizug einer interkulturellen Übersetzung erforderlich sein wird Einschätzungen der Gemeinden Die Vernehmlassung zum Integrationsgesetz zeigte betreffend Erstgespräche, dass die kantonsweite Einführung von obligatorischen Erstgesprächen bei den Einwohnerdiensten der Gemeinden von einer grossen Mehrheit begrüsst und als sinnvolle Massnahme bezeichnet wird. An der Integrationskonferenz vom 22. November 2012 und an der Vernehmlassungskonferenz vom 30. Mai 2013 haben die Gemeindevertreter und -vertreterinnen unterstrichen, dass die Gemeinden unterschiedliche Ausgangslagen haben und die Einführung der Erstgesprächspraxis nicht überall als sinnvoll erscheint (z.b. bei den Gemeinden, die einen geringen Anzahl Neuzuzüge haben). Von Seiten der kleineren Gemeinden besteht deshalb die Absicht, die Durchführung der Erstgespräche an grössere Gemeinden ab zu treten, da die Qualität der Gespräche bei wenigen Neuzuzügern pro Jahr nicht gewährleistet werden kann und der infrastrukturelle und personelle Aufwand nicht gerechtfertigt erscheint. Die Qualitätssicherung der Erstgespräche wurde auch allgemein stark gewichtet und das Anliegen geäussert, von Seiten des Kantons Vorgaben für eine einheitliche Praxis zu machen und ein Controlling aufzubauen. Bei den im Rahmen des Pilotprojekts erarbeiteten Instrumenten stellen die Gemeindevertreterinnen und -vertreter Optimierungsbedarf fest. Insbesondere die Kriterien für die Überweisung an die Ansprechstelle müssen nach Einschätzung der Konferenzteilnehmenden klar sein, damit es nicht zu subjektiven oder willkürlichen Entscheiden kommt. Diesem Umstand wird auf der Verordnungsstufe bzw. in den Ausführungsbestimmungen zum Integrationsgesetz genügend Rechnung getragen werden. Seite 24 von 117

25 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Die Vertreter und Vertreterinnen der Städte wiesen zudem darauf hin, dass sie bereits heute eine Willkommenspraxis kennen und pflegen, die teilweise über das hinausgeht, was im Integrationsgesetz vorgesehen ist. Es wurde ferner angeregt, dass die Abläufe für die Abrechnung der Übersetzung und die Erfassung von Personendaten schlank sein sollen. Die zu erfassenden Daten und der Datenfluss müssen geklärt werden. Doppelspurigkeiten bei der Datenerfassung sollen verhindert werden. Um die Akzeptanz der Massnahme zu erhöhen und eine einheitliche Praxis sicherzustellen, soll die Kommunikation mit den Gemeinden in Bezug auf die konzeptionellen Überlegungen der Erstgespräche nochmals intensiviert und die Gemeinden stärker in die Projektorganisation eingebunden werden Einbezug der Zielgruppe VA/FL Wie eingangs erwähnt, werden VA und FL im Integrationsgesetz nicht zur Zielgruppe der Erstgespräche gezählt. Dies deshalb, weil sie in aller Regel zunächst als Asylsuchende einreisen und weil der grösste Teil dieser Zielgruppe bereits durch die FD und PA betreut bzw. beraten und begleitet wird. Betrachtet man den Ablauf der Erstgespräche, zeigt sich, dass die einzelnen Bestandteile des Gesprächs durch die bestehenden Betreuungsstrukturen weitgehend abgedeckt sind: Ablauf Erstgespräch Dauer (45 ) VA/FL Begrüssung vor Ort und Information über Rechte und Pflichten 5 lokale Begrüssung nicht abgedeckt Ressourceneinschätzung 15 abgedeckt via PA/ FD Zuweisung oder Empfehlung 2. Stufe Information über weitere Angebote bzw. Regelstrukturen Vor- und Nachbereitung des Dossiers abgedeckt via PA/ FD Dossierführung erfolgt durch fallführenden SAR bei FDs VA und FL erhalten eine breite und fachkundige Unterstützung und Beratung durch Sozialarbeitende oder anderweitige Fachpersonen der FD und PA und werden durch ebendiese spezifischen Integrationsangeboten und Sprachkursen zugewiesen. Im Rahmen des Projekts Weiterentwicklung der Integrationsangebote für VA/FL wurde zudem die soziale Information und Integration für die VA und FL bereits seit 2010 flächendeckend ausgebaut. Seit 2010 haben alle neu anerkannten FL und VA Zugang zu Kursen (Info Schweiz), welche Informationen zum Leben in der Schweiz auf verschiedenen Niveaus und zu den wichtigsten Lebensbereichen vermitteln. Die Sozialhilfestellen der Flüchtlinge haben von der der GEF einen direkten Integrationsauftrag, der nebst der beruflichen explizit auch die soziale Integration in zivilgesellschaftliche Organisationen, Nachbarschaft usw. vorsieht. Ein besonderer Schwerpunkt bildet dabei die soziale Integration von Kindern und Jugendlichen, da der Anschluss an die Gesellschaft der Schweiz bei dieser Zielgruppe aus Sicht der GEF besonders wichtig ist. Die Umsetzung dieses Auftrags der Flüchtlingsdienste wird mittels eines differenzierten, jährlichen Reportings von der GEF erhoben und überprüft. Für die vorläufig aufgenommenen Personen ist im Kanton Bern die Polizei und Militärdirektion (POM) zuständig. Im Auftrag des zuständigen Regierungsrates der POM wird derzeit in einer interdirektionalen Arbeitsgruppe IDAG Integration zwischen POM und GEF geprüft, wie die Betreuung innerhalb der Asylstrukturen hinsichtlich der Integrationsförderung für VAs zukünftig gestaltet und sichergestellt werden kann. Dabei soll auch die Möglichkeit geprüft werden, den PA-Stellen, welche die Sozialhilfe an VA während der ersten 7 Jahre des Aufenthalts in der Schweiz ausrichten, eine Vorgabe für ein systematisches Intake zu machen. Dieses Intake soll zum einen den sozialhilferechtlichen Vorgaben für das Aufnahmeverfahren in die Sozialhilfe und zum anderen dem Anspruch nach einer Erstinformation entsprechen, indem die Betroffenen unmittelbar nach der Erteilung der vorläufigen Aufnahme über ihre Rechte und Pflichten und über die bestehenden Integrationsangebote informiert werden. Seite 25 von 117

26 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Vor dem Hintergrund dieser Betreuungsstrukturen für VA und FL erscheint es nicht zweckmässig, diese Zielgruppe für eine vertiefte Abklärung an die Ansprechstelle Integration anzumelden. Dadurch würden Doppelspurigkeiten entstehen. Integrationsvereinbarungen im eigentlichen Sinne können zudem mit dieser Zielgruppe nicht abgeschlossen werden. Hingegen ist die Begrüssung durch die Gemeinde und die Informationen über lokale Strukturen und Angebote für die Integration der Zielgruppe VA/FL in den Gemeinden wichtig. Es soll deshalb den Gemeinden empfohlen werden, auf freiwilliger Basis auch die Personengruppe der VA und FL willkommen zu heissen und sie über die lokalen Verhältnisse zu informieren Schnittstellen zu den Regelstrukturen Besteht bei den in der Gemeinde begrüssten Personen ein spezifischer Informationsbedarf, erfolgt eine Zuweisung oder eine Empfehlung für eine vertiefte Beratung bei den regionalen Ansprechstellen Integration. Die/der zuweisende gesprächsführende Angestellte nutzt als Grundlage für das Gespräch die kantonale Broschüre Willkommen im Kanton Bern Nützliche Informationen für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger, eine Auswahl von eidgenössischen, kantonalen 10 und ortsrelevanten Broschüren und die erwähnten Instrumente: Checkliste für Informationen zur Vorbereitung der Gespräche, Ergänzungen zu den Personendaten und Leitfaden für Gespräche. Die Instrumente enthalten eine Liste der wichtigsten Themenbereiche, die für die schnelle und zielführende Integration in die neue Umgebung relevant sind. Die kantonale Informationsbroschüre gibt folgenden Überblick über Angebote und Dienstleistungen: Thema Informationen 1. Aufenthalt / Familiennachzug Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, Familiennachzug, Heiratsmigration 2. Deutsch-, Französisch- und Integrationskurse / Beratungen zu Themen der Migration / Integration Deutsch-, Französisch- und Integrationskurse; Beratung zu den allgemeinen Fragen zum Leben oder zu einem bestimmten Thema bei Ansprech-stellen Integration; Interkulturelle Übersetzerinnen und -übersetzer; Unterstützung & Beratung im Fall von Diskriminierung und Rassismus 3. Arbeit Informationen zum Zugang zum Arbeitsmarkt und zu den geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen; Informationen / Unterstützung bei der Arbeitssuche; Informationen zur Anerkennung von ausländischen Diplome 4. Wohnen Nützliche Adressen / Suche Wohnungsmarkt / Informationen zum Mietrecht 5. Erziehung / Kinderbetreuung / Bildung Mütter- und Väterberatung; Vorschulangebote; Kinderbetreuung; Schulsystem des Kantons Bern; Weiterbildung 6. Gesundheit / soziale Sicherheit Gesundheitssystem; Krankenkasse; AHV/ IV; weitere Versicherungen 7. Steuern Steuern und Adresse der kantonalen Steuerverwaltung 8. Mobilität öffentlichen Verkehrsmitteln; Anerkennung des ausländischen Führerausweis In einer Schulung der Gemeindeangestellten soll sichergestellt werden, dass die Kompetenz der Angestellten in der Weiterverweisung an die Ansprechstellen gestärkt und gefördert wird. Gleichzeitig soll mit der Schulung gewährleistet werden, dass die teilnehmenden Gemeindeangestellten die entsprechenden Ansprechstellen und ihre Funktionen kennlernen sowie auf die Angebote der Regelstrukturen kompetent hinweisen und entsprechend informieren werden. 10 Namentlich die 16-sprachigen Broschüren Die Volksschule im Kanton Bern und Der Kindergarten der Erziehungsdirektion des Kantons Bern. Seite 26 von 117

27 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Ziele, Massnahmen und Indikatoren Erstinformation Pfeiler 1 Information und Beratung / Förderbereich Erstinformation und Integrationsförderbedarf Alle aus dem Ausland neu zuziehenden Personen mit Perspektive auf längerfristigen, rechtmässigen Aufenthalt fühlen sich in der Schweiz willkommen und sind über die wichtigsten hiesigen Lebensbedingungen und Integrationsangebote informiert. Migrantinnen und Migranten mit besonderem Integrationsförderbedarf werden so früh wie möglich, spätestens aber nach einem Jahr geeigneten Integrationsmassnahmen zugewiesen. 1 1 Personen aus EU-/EFTA-Staaten können von Gesetzes wegen nicht zu Integrationsmassnahmen verpflichtet werden. Nr. Wirkungsziel(e) Leistungen / Massnahmen Indikator(en) terminiert bei Konzeptentwicklung / Pilotprojekten, Anstossfinanzierungen Meilensteine aufführen Überprüfung Federführung Zuständig keit Staatliche Stelle auf Ebene Kanton Bemerkungen (bzw. Verweis auf KIP) z.b. Abgrenzung zu den Regelstrukturen, Leistungsvereinbarung Gesamtinvestitionen gemäss Finanzraster 1 Neu aus dem Ausland zuziehende Personen mit Perspektive auf längerfristigen, rechtmässigen Aufenthalt fühlen sich im Kanton Bern willkommen. - Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen - Die Verordnung zum IntG liegt bis Mai 2014 vor. - Verordnung zum IntG GEF Flächendeckende Einführung der Erstgespräche - Ab 2015 sind alle neu aus dem Ausland zuziehenden Personen durch die Wohngemeinde begrüsst worden. - Die Gespräche erfolgen in einer einheitlichen Qualität. - Evaluation Erstgespräche GEF Entwicklung, Durchführung und Evaluation einer Schulung für die Gemeindemitarbeitenden - Die Pilotdurchführung der Schulung ist bis Januar 2014 erfolgt - Bis Ende 2014 sind 200 Gemeindemitarbeitende für die Durchführung von Erstgesprächen geschult , 2016 und 2017 finden jährlich 3 weitere Schulungen statt. - Schulung - Evaluation Schulung GEF Erstellung einer Toolbox mit Instrumenten zur Durchführung der Erstgespräche - Die Toolbox steht ab Juni 2014 zur Verfügung GEF Neu aus dem Ausland zuziehende Personen mit Perspektive auf längerfristigen, rechtmässigen Aufenthalt sind informiert über ihre Rechte und Pflichten und über die wichtigsten Lebensbedingungen und Integrationsangebote vor Ort. - Aufbereitung / zur Verfügungstellung des Informationsmaterials - Druck der aktualisierten Willkommensbroschüre des Kt. Bern - Unterhalt und Pflege Internetportal - Überprüfung eines intakes inkl. Erstinformation für VA im Rahmen der IDAG Integration von POM und GEF - Die Informationen sind bis Ende 2014 themenspezifisch und zielgruppengerecht aufbereitet und werden ab 2015 abgegeben respektive sind ab 2015 zugänglich. - Das intake für VA erfolgt ab Einführung der Erstgespräche. - Verordnung zum IntG - Evaluation Informationskonzept - Willkommensbroschüre - Internetportal GEF Seite 27 von 117

28 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Nr. Wirkungsziel(e) Leistungen / Massnahmen Indikator(en) terminiert bei Konzeptentwicklung / Pilotprojekten, Anstossfinanzierungen Meilensteine aufführen Überprüfung Federführung Zuständig keit Staatliche Stelle auf Ebene Kanton Bemerkungen (bzw. Verweis auf KIP) z.b. Abgrenzung zu den Regelstrukturen, Leistungsvereinbarung Gesamtinvestitionen gemäss Finanzraster 3 Migrantinnen und Migranten mit besonderem Informationsbedarf werden an eine Ansprechstelle Integration überwiesen. - Schulung der Gemeindeangestellten für die effiziente, kompetente und einheitliche Zuweisung/ Empfehlung an die AI - Die im Integrationsgesetz/ bzw. im Leitfaden für die gesprächsführende Personen in den Gemeinden definierten Kriterien für die Triage werden ab 2015 einheitlich angewendet. - Die Triage an die Ansprechstellen ist ab 2015 erfolgt. - Verordnung zum IntG - Evaluation Schulung - Evaluation Erstgespräche - Toolbox GEF Seite 28 von 117

29 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Umsetzungsorganisation und Zeitplan Erstinformation Für die Durchführung der Erstgespräche sind grundsätzlich die Gemeinden im Rahmen der Erstanmeldung verantwortlich. Sie müssen vorbereitend zur Einführung auf der Basis der Vorgaben der Qualitätskriterien den Ablauf des Erstgespräches im Einwohnerdienst klären, die räumlichen Voraussetzungen schaffen und die Informationsmaterialien bereitstellen. Der Kanton stellt im Gegenzug ein Weiterbildungsangebot und die Hilfsinstrumente für die Durchführung der Gespräche zur Verfügung und leistet die Qualitätssicherung der Erstgespräche. Da das Integrationsgesetz aus erwähnten Gründen erst per anfangs 2015 in Kraft tritt, wird das erste KIP-Jahr im Förderbereich der Erstinformation zum Übergangsjahr. Es wird genutzt für die Durchführung einer Schulung für die Gemeinden. Die Gemeindeangestellten erhalten dabei die Möglichkeit, im Rahmen einer einmaligen Schulung die notwendigen Kompetenzen für die Durchführung der Erstgespräche zu erlangen. Darüber hinaus wird das Übergangsjahr für die Vorbereitung des Informationsmaterials genutzt. Jahr Leistungen/ Massnahmen Federführung / Zuständigkeit 2014 Entwicklung, Durchführung und Evaluation einer Schulung für die Gemeindemitarbeitenden Vorbereitung des Informationsmaterials 18. Mai 2014 Volksabstimmung GEF GEF Juni 2014 Information der Gemeinden GEF Ab Juli 2014 Oktober 2014 Vorbereitung der Infrastruktur, Instrumente und Materialien Verabschiedung der Verordnung Gemeinden 2015 Obligatorische Einführung der Erstgespräche Gemeinden 7 Förderbereich Beratung 7.1 Ausgangslage Der Kanton Bern verfügt über ein weitreichendes Sozialberatungsangebot. Im Rahmen der Existenzsicherung verfügt der Kanton Bern über ein flächendeckendes, im Rahmen der individuellen Sozialhilfe ausgerichtetes Beratungs- und Betreuungsangebot für sozialhilfebe ziehende Personen. FL und VA werden in separaten Strukturen den FD und PA unterstützt und beraten. Ergänzend zur Sozialhilfe unterstützt der Kanton Bern gestützt auf das Sozialhilfegesetz verschiedene Beratungsangebote in den Themenbereichen Schulden, Opferhilfe, Suchtberatung, Ehe, Partnerschaft und Familie und Beratungsleistungen für Kinder und Jugendliche sowie für Frauen. Im Bereich der spezifischen Integrationsförderung hat der Kanton Bern aufgrund der bisher direkt erfolgten Subventionen des Bundes keine Angebote finanziert. Im Rahmen des KIPs sollen die spezifischen Beratungsleistungen für Migrantinnen und Migranten durch den Kanton weitergeführt werden. Die Rahmenbedingungen dazu setzt das Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung. Seite 29 von 117

30 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) IST-Zustand Beratung Beratungsangebote der spezifischen Integrationsförderung Im Rahmen des Schwerpunktprogramms und der Gewährleistungsphasen 2012 und 2013 finanziert das Bundesamt für Migration im Schwerpunkt 2A Kompetenzzentren Integration gegenwärtig in den Kantonen den Aufbau und die Umsetzung von Kompetenzzentren Integration (KZI). Die Steuerung der KZI erfolgt direkt durch den Bund. Es bestehen keine Leistungsaufträge zwischen dem Bund und dem Kanton oder zwischen den KZI und der GEF. 11 Eine Ausnahme bildet hier die Regelung, welche in Bezug auf den Leistungsvertrag mit der isa Bern für das Jahr 2013 getroffen wurde. Hier wurde von Seiten des Kantons Bern entschieden, die bisherige Finanzierung über die Gemeinwesenarbeit der Stadt Bern durch einen direkten Leistungsvertrag zwischen isa und dem Kanton Bern zu ersetzen. Die Stadt Bern beteiligt sich damit gegenwärtig nicht mehr an der Finanzierung der isa Bern. Die Aufgabenpalette der isa blieb jedoch für das Jahr 2013 unverändert. Die KZI sind eine Informations- und Beratungsstelle für ausländische Personen, Gemeinden, Personen und Organisationen, die freiwillig und beruflich oder privat ein Integrationsanliegen haben. Der Bund gibt für die Dienstleistungen der KZI Leistungsbereiche und Qualitätskriterien vor. Gemäss diesen Vorgaben müssen die KZI gegenwärtig folgende Leistungsbereiche abdecken: 1. Beratung und Information 2. Grundlagen- und Öffentlichkeitsarbeit 3. Projektarbeit 4. Zusammenarbeit Pro Leistungsbereich definiert der Bund aktuell spezifische Leistungen, das Zielpublikum, Wirkungsziele, Voraussetzungen und Anforderungen an die Leistungserbringerin. 12 Im Rahmen der Evaluation des Schwerpunktprogramms 2A liegt eine Beurteilung der Strukturen, Aktivitäten, Geschäftsprozesse und Wirkungsziele vor. 13 Heute finanziert der Bund im Kanton Bern drei solche Kompetenzzentren mit insgesamt fünf Standorten: Informationsstelle für Ausländerinnen- und Ausländerfragen isa, Standorte in Bern, Burgdorf und Langenthal (interunido) MULTIMONDO, Standort Biel Kompetenzzentrum Integration Thun-Oberland KIO, Standort Thun Im Kanton Bern bestehen in Bezug auf die KZI aktuell unterschiedliche Vertrags- und Steuerungsmodelle. Mit Ausnahme des KIO Thun sind alle Organisationen Nichtregierungsorganisationen. Der Vertrag mit dem KIO Thun erfolgt über die Fachstelle Integration der Stadt Thun, welche die Stelle selber betreibt. In Langenthal wiederum hat die isa einen Unterleistungsvertrag mit interunido, welches de facto ein eigener Verein mit eigenem Portfolio ist. Die isa Bern ist wie erwähnt ab 2013 direkt im Auftrag des Kantons tätig. Ausser dem KIO Thun bieten alle KZI nebst den durch den Bund finanzierten Aufgaben und Dienstleistungen eine Vielzahl von weiteren Dienstleistungen im Bereich der Integrationsförderung an (Sprachförderangebote, begleitende Beratung, Integrationskurse, Kinderhütedienst, Angebote der frühen Förderung, Quartierentwicklungsprojekte, Begegnungszentren etc.) und sind durch eine Vielzahl von Auftraggebern (Kanton, Gemeinde), Stiftungen und Gönnern finanziert. Der Bund beteiligte sich bis anhin mit 20-25% an den Gesamtkosten der Kompetenz- 11 Die ERZ hat dagegen mit den KZI verschiedene Leistungsverträge für die Sprachförderung Seite 30 von 117

31 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) zentren. Die Mittel sind gegenwärtig regional sehr unterschiedlich und ohne gezielte Berücksichtigung des regionalen Bedarfs verteilt Kompetenzzentren und Fachstellen einzelner Städte und Gemeinden Nebst den durch den Bund finanzierten KZI bestehen in der Stadt Bern und in weiteren grösseren Gemeinden des Kantons rein gemeindefinanzierte Fachstellen für Integration. Die Stadt Bern führt seit 2002 eine eigene Fachstelle Integration. Seit 2007 betreibt sie als Kompetenzzentrum Integration die drei Fachbereiche Integration, Asyl- und Sozialhilfe sowie Arbeitsintegration. Sie stützt sich dabei auf das Leitbild zur Integrationspolitik der Stadt Bern 2010, das Informationskonzept zur Umsetzung des Informationsartikels Art. 56 AuG und den Aktionsplan gegen Rassismus und ist Mitglied der europäischen Koalition gegen Rassismus. Die Fachstelle Integration koordiniert die privaten und öffentlichen Integrationsmassnahmen der Stadt Bern, betreibt Öffentlichkeitsarbeit und greift Themen aus der Migrationsbevölkerung auf und bearbeitet diese. Sie berät die Regelstrukturen und führt interne und externe Weiterbildungsmodule und Projekte durch. In der Stadt Biel fördert die Fachstelle Integration die Umsetzung der städtischen Integrationspolitik. Sie vernetzt und koordiniert die regionalen Angebote, unterstützt und berät Migrantenorganisationen und initiiert Integrationsprojekte. In der Gemeinde Köniz ist die Fachstelle Alter, Jugend und Integration zuständig für die Integrationsförderung von Migrantinnen und Migranten. Sie leistet u.a. Beratung von Migrantinnen und Migranten und der Regelstrukturen und vermittelt und unterstützt verschiedene Schulungs- und Bildungsangebote. In der Gemeinde Ittigen ist das Thema der Integration Teil der Kinder- und Jugendfachstelle. Aktivitäten und Anlässe zur Integration der ausländischen Bevölkerung werden nach Möglichkeiten unterstützt. Die Gemeinde fördert Mutter-Kind Kurse und einen interkulturellen Frauentreff. Ein Gesamtüberblick über die kommunalen Angebote soll 2015 im Rahmen einer Umfrage bei den Gemeinden erstellt werden Regionale Abdeckung Für die durch den Bund mitfinanzierten KZI sind bisher keine regionalen Zuständigkeiten definiert. Gemäss den Rückmeldungen der Städte und der KZI ist die regionale Abdeckung der definierten Leistungen in der Stadt und Agglomeration Bern gewährleistet, wobei hier teilweise parallele Strukturen und Überschneidungen in den Angeboten des Kompetenzzentrums Integration der Stadt Bern und der isa Bern bestehen. Die Regionen Burgdorf/Emmental und Langenthal/Oberaargau sind gemäss den Angaben der KZI gut abgedeckt. Angebotslücken bestehen dagegen im gesamten Berner Oberland, in der Region Biel Seeland und im Berner Jura. 7.3 Bedarf Beratung Die Einschätzung des spezifischen Integrationsförderbedarfs im Bereich Beratung stützt sich auf den Gesetzgebungsprozess zum Integrationsgesetz des Kantons Bern und die in diesem Kontext erfolgten Rückmeldungen und Überlegungen sowie auf Rückmeldungen der Geschäftsleitenden der Kompetenzzentren und der städtischen Integrationsdelegierten sowie der Teilnehmenden der Vernehmlassungskonferenz. In der kantonalen Gesetzesvorlage ist anstatt von Kompetenzzentren von Ansprechstellen Integration (AI) die Rede. Das Gesetz unterscheidet einerseits in einen Grundauftrag und andererseits in im Rahmen des Berner Stufenmodells Integration erfolgende Beratungsleistungen, die im Folgenden als Beratungsleistungen Berner Modell bezeichnet werden Grundauftrag Ansprechstellen Gestützt auf Art. 56 AuG und gemäss Integrationsgesetz sollen die Ansprechstellen einerseits weiterhin den Grundauftrag wahrnehmen. Die Formulierung im Gesetz ist diesbezüglich relativ weit gefasst, indem lediglich festgehalten wird, dass die Ansprechstellen Privatpersonen sowie private und öffentliche Organisationen in Fragen der Integration beraten (Art. 5 Abs. 1). Die Ansprechstellen wurden in der Vernehmlassung teilweise kritisch beurteilt, jedoch schwerge- Seite 31 von 117

32 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) wichtig in Bezug auf die Beratungsleistungen im Rahmen des Berner Modells (siehe dazu weiter unten). Die Beratungsleistungen der spezifischen Integrationsförderung sollen nach dem Grundsatz der Subsidiarität erfolgen. Das heisst es sollen dort spezifische Beratungen geleistet werden, wo die bestehenden Regelstrukturen nicht ausreichen. Doppelspurigkeiten in den Beratungsangeboten sollen vermieden und bestehende Beratungsangebote sollen nicht konkurrenziert werden. Wo sinnvoll soll eine Triage an eine spezialisierte Beratungsstelle erfolgen. Die Angebote der Ansprechstellen sollen folgende Leistungsbereiche umfassen: Leistungsbereiche Ansprechstellen Integration Kurzberatung: Beratung von durch Diskriminierung betroffenen Personen: Fachberatung: Projektberatung: Spezifische Projekte und Veranstaltungen: Grundlagenarbeit: Information und Vernetzung: Projektfördergefäss soziale Integration (ehemals Verständigung ) individuelles, niederschwelliges Kurzberatungsangebot in verschiedenen Sprachen. Abklärung und Triage in Fragen des Spracherwerbs, der Alltagsbewältigung sowie der beruflichen und sozialen Integration. vgl. Kap. 7 Information und Beratung von privaten und öffentlichen Organisationen zu Fragen des Managing Diversity und/ oder Fragen der interkulturellen Arbeit. Vermittlung von Grundlagenwissen, Konzepten und Methoden, Entscheidungshilfen, Informationen oder ähnliches, generalisiertes fachliches Knowhow. Beratung von Migrantinnen- und Migrantenvereinen und kleineren Organisationen bei der Entwicklung, Eingabe, Durchführung und Evaluation von Integrations-Projekten. Planung und Umsetzung von spezifischen Projekten. Erarbeitung und zur Verfügung stellen von Grundlagen für die Arbeit im Integrationsbereich. Information der Bevölkerung über die besondere Situation von der Ausländerinnen und Ausländer, Vernetzung und Zusammenarbeit mit Akteuren aus dem Integrationsbereich. Ausschreibung und Vergabe von Kleinprojekten (vgl. Kap. 12) Zusätzlich zu diesem Grundauftrag sollen die Ansprechstellen Integration gemäss Stufenmodell Art. 6-9 IntG die Beratungsleistungen gemäss Berner Modell übernehmen, welche im nachfolgenden Kapitel spezifiziert werden Beratungsleistungen Berner Modell 2. Stufe Berner Modell: Ab 2009 führte der Kanton Bern während drei Jahren in der Gemeinde Ostermundigen ein Pilotprojekt zur Anwendung von Integrationsvereinbarungen durch, welches umfassend evaluiert wurde (Schönenberger 2012). In Übereinstimmung mit anderen ähnlichen Untersuchungen zeigten die Erfahrungen des Pilotprojekts deutlich, dass eine umfassende, individuell angepasste Beratung und Begleitung der Teilnehmenden für die Motivation der Betroffenen und das Gelingen der Massnahme eine zentrale Rolle spielt. Diese Ergebnisse führten zur Konzeption der 2. Stufe des Berner Modells. Die Beratung auf der 2. Stufe des Berner Modells beinhaltet die Beratung und Bedarfsabklärung von Personen mit besonderem Informationsbedarf gemäss Art. 5, Abs. 4 IntG. Dabei wird eine Standortbestimmung vorgenommen, wobei die Ressourcen der Person betreffend sprachliche Kompetenz, soziale Vernetzung und Bildungsniveau eingeschätzt werden. Das Gespräch findet Seite 32 von 117

33 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) in einer Sprache statt, die die neu zuziehende Person gut versteht, ggf. mit Übersetzung. Nach diesem Gespräch gibt es zwei Optionen: 1. Die Ressourcen der neuzugezogenen Person werden als ausreichend erachtet um die Integration aus eigenem Antrieb voran zu bringen bzw. die Person kann die Integration mit den eigenen Ressourcen vollbringen. In diesem Fall kann die Ansprechstelle die neuzuziehende Person an weitere Regelstrukturen weiterweisen, sie über Möglichkeiten der Kinderbetreuung, Einschulung, Gesundheitswesen, Vereinswesen und Arbeitsvermittlungsstellen informieren oder sie in Kurse (Sprachkurse, Integrationskurse) weitervermitteln, jedoch ohne weitere Begleitung. Die Ansprechstellen stehen den Migrantinnen und Migranten jedoch auch weiterhin gemäss ihrem Grundauftrag zur Verfügung. 2. Die Ressourcen der Neuzugezogenen Person werden als nicht ausreichend erachtet, um die Integration aus eigenem Antrieb voran zu bringen. Die Ansprechstelle formuliert in Zusammenarbeit mit der neuzugezogenen Person eine Integrationsempfehlung / Zielvereinbarung (z.b Anmeldung für einen Kurs). Die Beraterin erteilt der Klientin den Auftrag, bis zum nächsten Termin die Kursanmeldung usw. vorzunehmen. Wenn die Zielvereinbarung bis spätestens nach 3 Monaten nicht erfüllt ist, wird abgeklärt, ob eine verpflichtende Integrationsvereinbarung abgeschlossen werden kann. 3. Stufe Berner Modell: 14 Die Beratungsleistungen der Ansprechstellen Integration auf der 3. Stufe des Berner Modells beinhalten die Vorbereitung der Integrationsvereinbarung und die Triage an die Migrationsbehörde, die Begleitung bei der Umsetzung der Integrationsvereinbarung und die Dokumentation. Dabei gilt der Grundsatz: Wer aus eigenem Antrieb an seiner Integration arbeitet, braucht keine Integrationsvereinbarung. Vorbereitung IntV und Triage: Wird im Beratungsgespräch ein Bedarf für eine verpflichtende Integrationsmassnahme festgestellt, klärt die Ansprechstelle mit der zuständigen Migrationsbehörde ab, ob mit der betroffenen Person eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen werden kann. Ist der Abschluss einer Integrationsvereinbarung möglich, erarbeitet die Ansprechstelle Integration den Entwurf für eine Vereinbarung zuhanden der Migrationsbehörde. Dabei wird von der Migrationsbehörde festgelegt, welche ausländerrechtlichen Folgen eine Nichteinhaltung der Vereinbarung hat. Die Integrationsvereinbarung wird von einer Migrationsbehörde in Form einer Verfügung ausgestellt und in Anwesenheit einer Vertretung der Migrationsbehörde eröffnet. Die Massnahme dauert in der Regel ein Jahr. Begleitung der IntV: Zentral für die Motivation der Betroffenen und somit auch für das Erfüllen der Integrationsvereinbarung ist eine individuelle Begleitung. Eine solche Begleitung wird von einer Sozialberaterin/ einem Sozialberater der Ansprechstelle Integration durchgeführt und beinhaltet mindestens zwei Beratungen und je nach Situation weitere Beratungen oder Telefonate mit den betroffenen Personen und ev. auch mit Regelstrukturen. Dabei steht die fachkompetente und neutrale Beratung im Vordergrund im Sinne einer Koordination der Informationen und einer Weiterweisung der Betroffenen an die entsprechenden Regelstrukturen sowie einer Unterstützung bei der Suche nach passenden Sprach- oder Integrationsangeboten. Beim Abschluss der Massnahme erfolgt eine schriftliche Berichterstattung an die zuständige Migrationsbehörde. Ausgehend von einer Anzahl von durchschnittlich persönlichen Erstgesprächen bei den Einwohnerdiensten der Gemeinden (siehe Kap. 5) und gewichtet nach Einwanderungsgründen und Aufenthaltsstatus wird davon ausgegangen, dass schätzungsweise bei rund einem Drittel der neu aus dem Ausland zuziehenden Personen ein Bedarf nach Beratungsleistungen gemäss Berner Modell in einer Ansprechstelle Integration festgestellt wird (ca Personen). Der Übersetzungsbedarf könnte auf dieser Stufe etwas höher ausfallen als bei den Erstgesprächen; es ist davon auszugehen, dass schätzungsweise 50% der Gespräche nicht in Deutsch, Französisch oder Englisch durchführbar sein werden. Aufgrund der teilweise in den Ansprech- 14 Dieser Aufgabenbereich kann gemäss den Vorgaben des Bundes nicht aus KIP-Mitteln finanziert werden. Die notwendigen Mittel stellt der Kanton bereit. Seite 33 von 117

34 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) stellen schon heute vorhandenen Sprachkompetenzen wird der Übersetzungsbedarf auf ca. 40% geschätzt (ca. 600 Personen) Zielgruppe VA/FL Die Ansprechstellen Integration stehen grundsätzlich allen Privatpersonen zur Verfügung, also auch der Zielgruppe der VA und FL. Da am Anfang praktisch alle VA und FL von einer Sozialhilfestelle (FD oder PA) betreut werden, erhält diese Zielgruppe bereits eine breite und fachkundige Unterstützung und Beratung durch Sozialarbeitende oder anderweitiges Fachpersonen dieser Stellen sowie durch spezifische Integrationsangebote und Sprachkurse. Für die Flüchtlingsdienste gehören Information, Beratung und Unterstützung im Integrationsprozess zum Grundauftrag. Die VA werden grundsätzlich von den Sozialhilfestellen der POM begleitet. Die Integrationsweisung für VA wird wie erwähnt zur Zeit in einer interdirektionalen Arbeitsgruppe (IDAG) zwischen POM und GEF überarbeitet, deren Ergebnisse dem Regierungsrat vorgelegt werden sollen. Im Rahmen des Projekts Weiterentwicklung der Integrationsangebote für VA/FL wurde die soziale Integration für VA und FL bereits seit 2010 flächendeckend ausgebaut, da in diesem Förderbereich Lücken bestanden. Seit 2010 haben alle neu anerkannten Flüchtlinge und VA Zugang zu Kursen (Info Schweiz), welche Informationen zum Leben in der Schweiz auf verschiedenen Niveaus und zu den wichtigsten Lebensbereichen vermitteln. Gemäss dem sogenannten entwicklungslogischen Werdegang (EloWe) der Integrationsförderung dieser Zielgruppe ist der Besuch dieser Kurse gleichsam obligatorisch. Die VA/FL werden daher bereits in den bestehenden Strukturen breit und fachkundig beraten und informiert. Sie sind deshalb in der Regel erst nach Übertragung an die Gemeinde Zielgruppe der Ansprechstellen Zuständigkeiten und regionale Ausweitung Basierend auf Art. 7 Abs. 2 IntG soll die GEF sicherstellen, dass der Bevölkerung des ganzen Kantons Ansprechstellen zur Verfügung stehen. Ein Bedarf nach einer besseren regionalen Abdeckung der Dienstleistungen der Ansprechstellen besteht im Berner Oberland und in der Region Biel Seeland und Berner Jura sowie in den ehemaligen Amtsbezirken Laupen und Region Schwarzenburg. Dabei stellt sich die Frage nach bewährten Modellen der ländlichen Integrationsförderung und der dezentralen Organisation der Angebote. Aufgrund der teilweisen Distanz zu lokalen Informationen betreffend Integrationsförderung stellen sich hier besondere Anforderungen an die Beratungskompetenzen der Beteiligten. Aufgrund von teilweise bestehenden Parallelstrukturen in der Stadt Bern (KI der Stadt Bern und isa Bern) und der aktuell undefinierten Einzugsgebiete der KZI ist die Klärung der Zuständigkeiten mittels eines Perimeters erforderlich. Die GEF schlägt hierzu einen Perimeter vor, der sich in etwa an der heutigen regionalen Aufteilung der Zuständigkeiten für die Sozialhilfe im Asylbereich orientiert. Seite 34 von 117

35 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Ziele, Massnahmen und Indikatoren Beratung Gelb: Konzeptentwicklungen / Pilotprojekte Pfeiler 1 Information und Beratung / Förderbereich Beratung Migrantinnen und Migranten sind informiert und beraten in Fragen des Spracherwerbs, der Alltagsbewältigung sowie der beruflichen und sozialen Integration. Institutionen der Regelstrukturen sowie weitere interessierte Kreise sind informiert, beraten und verfügen über Begleitung beim Abbau von Integrationshemmnissen, bei Prozessen der transkulturellen Öffnung und bei der Bereitstellung zielgruppenspezifischer Massnahmen. Die Bevölkerung ist informiert über die besondere Situation der Ausländerinnen und Ausländer, die Ziele und Grundprinzipien der Integrationspolitik sowie die Integrationsförderung. Nr. Wirkungsziel(e) Leistungen / Massnahmen Indikator(en) terminiert bei Konzeptentwicklung / Pilotprojekten, Anstossfinanzierungen Meilensteine aufführen Überprüfung Federführung Zuständig keit Staatliche Stelle auf Ebene Kanton Bemerkungen (bzw. Verweis auf KIP) z.b. Abgrenzung zu den Regelstrukturen, Leistungsvereinbarung Gesamtinvestitionen gemäss Finanzraster 4 Die Ansprechstellen Integration beraten Privatpersonen in Fragen der Integration und beraten und begleiten zugewiesene Personen gemäss Art. 7 Abs. 3 und Art. 8-9 IntG - Bezeichnung der Ansprechstellen Integration - Bis September 2014 sind die Ansprechstellen Integration in Absprache mit den Gemeinden bezeichnet. GEF Entwicklung von Umsetzungsmodellen zum regionalen Ausbau - Bis Mitte 2014 liegen Konzepte zum regionalen Ausbau der Dienstleistungen der Ansprechstellen vor. - Konzepte regionaler Ausbau GEF Ausführungsbestimmungen zur Bedarfsabklärung Integrationsmassnahmen in der Verordnung zum Gesetz - Ausarbeitung der Verordnung zum Integrationsgesetz bis Mai Verordnung zum IntG GEF Konzept und Schulung zur Anwendung der Ausführungsbestimmungen - Konzeptentwicklung und Schulung bis Ende Schulungskonzept; Schulung GEF Überprüfung der Anwendung der Ausführungsbestimmungen und der Einhaltung des Datenschutz - Bis Juni 2014 sind die Vorgaben betreffend Datenschutz definiert. - Evaluation bis Ende Evaluation Übergang 2./3. Stufe GEF Leistungsverträge - Abschluss von Leistungsverträgen mit den bisherigen Kompetenzzentren Integration und dem Kompetenzzentrum Integration der Stadt Bern bis Ende Abschluss von Leistungsverträgen mit den zukünftigen Ansprechstellen Integration Die KundInnen sind mit den Beratungen zufrieden. - Leistungsverträge - Controlling, Reporting, Beratungsstatistiken, Kundenbefragung GEF Seite 35 von 117

36 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Nr. Wirkungsziel(e) Leistungen / Massnahmen Indikator(en) terminiert bei Konzeptentwicklung / Pilotprojekten, Anstossfinanzierungen Meilensteine aufführen Überprüfung Federführung Zuständig keit Staatliche Stelle auf Ebene Kanton Bemerkungen (bzw. Verweis auf KIP) z.b. Abgrenzung zu den Regelstrukturen, Leistungsvereinbarung Gesamtinvestitionen gemäss Finanzraster 5 Die Ansprechstellen informieren, beraten und begleiten private und öffentliche Organisationen beim Abbau von Integrationshemmnissen, bei Prozessen der transkulturellen Öffnung und bei der Bereitstellung zielgruppenspezifischer Massnahmen. - Leistungsverträge - Anzahl Anfragen/ Aufträge pro Jahr (abhängig von der Grösse der AI) - es finden jährliche Austauschsitzungen der interessierten Kreise statt. - es werden nach Bedarf spezifische Projekte durchgeführt - Die institutionellen KundInnen sind mit der Information/ Beratung/ Begleitung zufrieden. - Leistungsverträge - Controlling, Reporting, Beratungsstatistiken, Kundenbefragung GEF 6 Institutionen der kantonalen Regelstrukturen sowie weitere interessierte Kreise sind informiert, beraten und verfügen über Begleitung beim Abbau von Integrationshemmnissen, bei Prozessen der transkulturellen Öffnung und bei der Bereitstellung zielgruppenspezifischer Massnahmen. - Überprüfung des Handlungsbe darfs in den Bereichen Berufsbildung, Arbeitsintegration und Sozialhilfe; Unterstützung der kantonalen Regelstrukturen bei der Entwicklung und Umsetzung von Massnahmen der Integrationsförderung. - Bedarfsabklärung und Massnahmenentwicklung bis Ende Massnahmenumsetzung bis Ende Massnahmenplan GEF, ERZ, VOL Überprüfung des Handlungsbedarfs in den Bereichen Volksschule, Gesundheit, Alter, Sicherheit - Bedarfsabklärung bis Ende Massnahmenumsetzung bis Ende Bericht - Massnahmenplan GEF, ERZ, POM Überprüfung des Handlungsbedarfs in den Gemeinden. Unterstützung der Gemeinden bei der Entwicklung von Massnahmen zur Integrationsförderung. - Umfrage bei den Gemeinden bis Ende Entwicklung eines best practice Katalogs bis Ende 2015; Kick-Off an Integrationskonferenz Bericht - Katalog GEF Erarbeitung von Hilfsmitteln für die Zusammenarbeit mit Migrationsorganisationen und Schlüsselpersonen (Checklisten; best practice guide; Kontaktplattform) - Hilfsmittel liegen bis Ende 2015 vor - Hilfsmittel GEF Überprüfung der Umsetzung von Diversity Management im Personalamt der GEF - Die Überprüfung der ist bis Ende 2016 erfolgt - Personalverordnung GEF Seite 36 von 117

37 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Nr. Wirkungsziel(e) Leistungen / Massnahmen Indikator(en) terminiert bei Konzeptentwicklung / Pilotprojekten, Anstossfinanzierungen Meilensteine aufführen Überprüfung Federführung Zuständig keit Staatliche Stelle auf Ebene Kanton Bemerkungen (bzw. Verweis auf KIP) z.b. Abgrenzung zu den Regelstrukturen, Leistungsvereinbarung Gesamtinvestitionen gemäss Finanzraster 7 Die Bevölkerung des Kantons Bern ist entsprechend dem Umsetzungskonzept Art. 56 Abs.3 AuG informiert über die besondere Situation von Ausländerinnen und Ausländern, die Ziele und Grundprinzipien der Integrationspolitik sowie die Integrationsförderung. - Überprüfen und aktualisieren des Informationskonzepts - Das Informationskonzept ist bis Mitte 2014 überprüft und aktualisiert. - Das Informationskonzept wird gemäss Planung umgesetzt. - Die Einführung eines kantonalen newsletters ist überprüft - Informationskonzept - Website - newsletter (zu prüfen) - MIX (zu prüfen) GEF Seite 37 von 117

38 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Umsetzungsorganisation und Zeitplan Beratung In der Vernehmlassung zum Gesetz wurden die Zuständigkeiten der Beratungsstellen kritisch beurteilt. Es wurde gefordert, dass diese in der Verordnung näher definiert werden müssen. Umstritten war auch, wer die Funktion der Ansprechstellen übernehmen soll: Diese Option solle auch für die Gemeinden offen sein. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass die GEF die zuständigen Ansprechstellen in Absprache mit den Gemeinden bezeichnet (Art. 7 Abs. 3 und Abs. 4 IntG). Sie kann die Führung der Ansprechstellen mit einem Leistungsvertrag den Gemeinden oder privaten Organisationen übertragen. Die Gemeinden können demnach neu unter bestimmten Voraussetzungen auch selber die Aufgaben der Ansprechstellen Integration übernehmen. Die Voraussetzungen betreffend Grösse, Organisation, Qualitätssicherung und fachliche Qualifikation des Personals werden auf Ebene der Verordnung zum Integrationsgesetz definiert. Aufgrund des für die Umsetzung des Integrationsgesetzes limitierten Kostenrahmens gilt dabei der Grundsatz, dass an bestehende Strukturen angeknüpft und dass Doppelspurigkeiten vermieden respektive Synergien gewonnen werden sollen. Wie der Förderbereich der Erstinformation ist auch der Förderbereich Beratung abhängig vom Inkrafttreten des Gesetzes, so dass das erste KIP-Jahr als Übergangsjahr gehandhabt wird. Dies bedeutet, dass die bestehenden, aktuell durch den Bund subventionierten Kompetenzzentren Integration vom Kanton im Jahr 2014 im gleichen Umfang weiterfinanziert werden. Zusätzlich dazu soll 2014 im Hinblick auf die Umstrukturierung der Ansprechstellen im Jahr 2015 auch das Kompetenzzentrum Integration der Stadt Bern in beschränktem Ausmass unterstützt werden. In der Region Berner Oberland soll zudem die Abgeltung des KIO Thun erhöht werden, um die regionale Abdeckung zu verstärken. Ab anfangs 2015 übernehmen die Ansprechstellen Integration die Beratung von Privatpersonen sowie von privaten und öffentlichen Organisationen in Fragen der Integration inklusive Beratungsleistungen im Rahmen des Berner Modells. Jahr 2014 Leistungen/ Massnahmen Aufrechterhaltung der bestehenden Kompetenzzentren Integration (Grundauftrag) und projektbezogener Beitrag an das Kompetenzzentrum Integration der Stadt Bern (Abschluss Leistungsverträge) Federführung / Zuständigkeit GEF Juni 2014 Vorschlag der Bezeichnung der Ansprechstellen und ihrer Aufgaben z.h. der Gemeinden bzw. Regionalkonferenzen gestützt auf Entwurf IntVo GEF August 2014 Rückmeldung der interessierten Gemeinden Gemeinden Sep 2014 Bezeichnung der Ansprechstellen GEF Oktober 2014 Verabschiedung der Verordnung Nov 2014 Abschluss der Leistungsverträge GEF anfangs 2015 Einführung Ansprechstellen mit Grundauftrag und Beratungsleistungen Berner Modell Regierungsrat AS Seite 38 von 117

39 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Förderbereich Diskriminierungsschutz 8.1 Ausgangslage Mit ethnisch-kultureller Diskriminierung ist Diskriminierung aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale wie Rasse, Religion, Sprache, ethnischer, kultureller oder nationaler Herkunft gemeint. Als Grundlage des Förderbereichs Diskriminierungsschutz gilt das Vorkonzept für eine kantonale Strategie zur Verhinderung und Beseitigung von ethnisch-kultureller Diskriminierung (GEF 2012b). Aufgrund der beschränkten zur Verfügung stehenden Mittel wird das Thema Diskriminierungsschutz im KIP nicht prioritär behandelt IST-Zustand Diskriminierungsschutz Begriffsklärung Diskriminierung Als Diskriminierung wird die Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener wesentlicher Persönlichkeitsmerkmale verstanden (Naguib 2011: 40ff). In der Realität tritt Diskriminierung häufig nicht aufgrund nur eines bestimmten Merkmals (z.b. weil eine Person eine Frau ist) auf, sondern es wird eine Person aus mehr als einem Grund diskriminiert (z.b. weiblich, behindert und ausländischer Herkunft). Dies wird als Mehrfachdiskriminierung bezeichnet. Für Menschen mit Migrationshintergrund von besonderer Bedeutung ist die Diskriminierung aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale im Bereich Herkunft, Hautfarbe oder Religion etc. Für diese Arten von Diskriminierung wird am häufigsten der Begriff der Rassendiskriminierung oder rassistische Diskriminierung verwendet. Der Förderbereich Diskriminierungsschutz im KIP bezieht sich auf den Begriff ethnischkulturelle Diskriminierung. Nach Kälin und Caroni liegt eine ethnisch-kulturelle Diskriminierung dann vor, wenn eine Ungleichbehandlung oder eine Gleichbehandlung dazu führt, dass Menschen aufgrund der Rasse, Religion, Sprache, ethnischer oder nationaler Herkunft ohne Rechtfertigung benachteiligt werden (Kälin und Caroni 2011: 40ff). Die ethnisch-kulturelle Diskriminierung beinhaltet somit Diskriminierungen aufgrund der Rasse, Religion, Sprache, ethnischen, kulturellen oder nationalen Herkunft. Liegt eine Diskriminierung aufgrund anderer Dimensionen wie etwa Behinderung, Geschlecht, soziale Stellung, Alter oder sexuelle Orientierung vor, kann nur noch dann von ethnisch-kultureller Diskriminierung gesprochen werden, wenn eine mehrdimensionale Diskriminierung vorliegt, wobei davon mindestens eine ethnischkulturelle Dimension betroffen sein muss Für den Förderbereich Diskriminierungsschutz gelten folgende Rechtsgrundlagen: - Art. 8, Abs. 2 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV; SR 101) - Bundesgesetz vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz (GlG; SR 151.1) - Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG; SR 151.3) - Art. 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0) - Beitritt zu internationalen Abkommen: Art. 2 des Internationale Pakts vom 16. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (SR ), Art. 2 des Internationalen Pakts vom 16. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte (SR ), Internationales Übereinkommen vom 21. Dezember 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (SR 0.104), Art. 14 der Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, EMRK (SR 0.101) - Art. 53 Abs. 1, Art. 54 Abs. 1, 2 und 4, Art. 55 Abs. 1, Art. 57 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG; SR ) - Art. 10 Abs. 1, Art.4, Art. 10 der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (BSG 101.1) - (ab 2015) Art. 4, Abs. 2, Art. 10 Abs. 2, Art. 12, Abs. 1, Art. 2, Abs. 2 des Gesetzes über die Integration der ausländischen Bevölkerung (IntG) 16 Für nähere Informationen zum Stand des Diskriminierungsschutzes auf Bundesebene, dem Engagement auf Bundesebene sowie dem Engagement der Schweiz hinsichtlich des Schutzes vor ethnisch-kultureller Diskriminierung siehe kantonales Vorkonzept ethnisch-kulturelle Diskriminierung. Seite 39 von 117

40 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Ausgangslage: Bestehende Strukturen und Massnahmen Auf kantonaler Ebene besteht gegenwärtig keine systematische Strategie zum Diskriminierungsschutz. Keine kantonale Stelle, Institution der Regelstruktur oder Ombudsstelle ist explizit mit dem Schutz vor ethnisch-kultureller Diskriminierung beauftragt oder setzt Massnahmen zur Verhinderung von und Intervention bei Diskriminierung um. Die Stadt Bern ist als bisher einzige Gemeinde des Kantons Bern seit 2009 Mitglied der internationalen Städtekoalition gegen Rassismus der UNESCO. 17 Sie verfügt über einen Aktionsplan mit 37 Massnahmen zur Umsetzung des Diskriminierungsschutzes und erachtet Diskriminierungsschutz als integralen Bestandteil der Integrationsförderung. Seit 2010 ist die Bekämpfung von Diskriminierung im Leitbild zur Integrationspolitik der Stadt Bern verankert. Von der Stadt Bern umgesetzte Massnahmen sind unter anderem ein Merkblatt zur rassistischen Diskriminierung am Bar-, Club- und Discoeingang, die Thematisierung des Diskriminierungsschutzes am Forum für Migrantinnen und Migranten, Massnahmen zu Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt, Sensibilisierungsarbeit, sowie die jährliche Organisation der Aktionswoche gegen Rassismus. Nebst der Stadt Bern bestehen im Kanton Bern einzelne Institutionen, die spezifische Angebote und Dienstleistungen im Bereich Diskriminierung aufweisen. Diese werden im Folgenden beschrieben. Ombudsstelle der Stadt Bern Als einzige Gemeinde des Kantons Bern verfügt die Stadt Bern auch über eine Ombudsstelle, die von Diskriminierung Betroffenen seitens der städtischen Behörden grundsätzlich zur Verfügung steht. Sie scheint jedoch bisher im Gegensatz etwa zur Ombudsstelle der Stadt Zürich noch kaum Berührungspunkte mit der Thematik der ethnisch-kulturellen Diskriminierung zu haben. Humanrights.ch Weiter ist in der Stadt Bern der national tätige Verein humanrights.ch angesiedelt. Humanrights.ch betreut das mit der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) gemeinsam getragene und von der Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) mitfinanzierte Beratungsnetz für Rassismusopfer, dem sich mittlerweile fast alle in der Schweiz tätigen Beratungsstellen gegen Rassismus angeschlossen haben. Das Dokumentations- und Monitoringsystem Rassismus (DoSyRa), in dem gemeldete Rassismusvorfälle erfasst werden, ist ein Teil des Beratungsnetzes. Das gggfon und sos-racisme/ MULTIMONDO (siehe weiter unten) sind an das Beratungsnetz und an DoSyRa angeschlossen. Anhand der DoSyRa-Daten erstellt humanrights.ch jährlich den Bericht Rassismusvorfälle in der Beratungspraxis. Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus (gggfon) Seit 2000 existiert im Kanton Bern das Projekt Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus 18. Es ist eines der ältesten Projekte dieser Art in der Schweiz und entstand als Reaktion auf zunehmende Jugendgewalt und das Aufstreben rechtsextremer Gruppierungen in der Gemeinde Münchenbuchsee. Das gggfon leistet Einzelfallberatung und soziokulturelle und sozialräumliche Arbeit vor Ort, indem es Betroffene oder deren Angehörige berät und Institutionen und Behörden im Kampf gegen Gewalt und Rassismus unterstützt. Weiter führt es Informationsund Weiterbildungsanlässe für öffentliche und private Institutionen durch. Das gggfon konnte dank intensiver Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit seinen Tätigkeitsbereich über die Jahre geographisch vergrössern und ist mittlerweile im Berner Mittelland stark verankert. Heute verfügt das gggfon über einen Leistungsvertrag mit der Regionalkonferenz Bern und wird mittels Mitgliederbeiträgen von 49 der 96 zur Konferenz gehörigen Gemeinden (in denen der Grossteil der Bevölkerung, rund Personen, wohnt) mit 17 Rappen pro Einwohner pro Jahr finanziert. Der Kanton Bern leistet ebenfalls einen finanziellen Beitrag über die Regionalkonferenz. Der aktuelle (jeweils 3-jährige) Leistungsvertrag ist Ende 2012 ausgelaufen. Der Vertrag wurde jedoch wieder für drei Jahre ( ) verlängert. 17 Vgl Vgl. Seite 40 von 117

41 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) MULTIMONDO Das Kompetenzzentrum für Integration MULTIMONDO in Biel hat 2010 die Anlauf- und Beratungsstelle sos-racisme eröffnet. 19 Sie berät Einzelpersonen und führt Sensibilisierungsmassnahmen durch in Form von Zusammenarbeit mit Behörden und Privaten sowie Medienarbeit. Das Projekt wird von der nationalen Fachstelle für Rassismusbekämpfung im Sinne eines Pilotprojektes bis Ende 2012 finanziert. Da keine weitere öffentliche oder private Finanzierung besteht, hat die FRB sos-racisme für das Jahr 2013 eine Übergangsfinanzierung zugesichert. Neben diesen drei spezialisierten Stellen bestehen im Kanton Bern etliche öffentliche und private Fachinstitutionen und Projekte sowie private Initiativen im Bereich der Integration von Ausländerinnen und Ausländern, die im Einzelnen hier nicht aufgezählt werden. Sie sind auf die Thematik der ethnisch-kulturellen Diskriminierung grösstenteils grundsätzlich sensibilisiert, haben jedoch keinen expliziten Auftrag und somit auch nicht ausreichende Ressourcen um gegen ethnisch-kulturelle Diskriminierung vorzugehen Aktuelle Kenntnisse über die Zielgruppe Die Zielgruppe im Bereich Diskriminierungsschutz betrifft die Gesamtbevölkerung, d.h. Migrantinnen und Migranten, Schweizerinnen und Schweizer sowie die Behörden und Institutionen. Systematische und repräsentative Erkenntnisse zum Vorkommen und der Häufigkeit von ethnisch-kultureller Diskriminierung in der Schweiz und damit auch im Kanton Bern liegen nicht vor. Aufgrund dessen wird vom Bund seit 2008 das Erfassungssystem DoSyRa finanziert wurden 196 Fälle von elf Beratungsstellen erfasst und ausgewertet. Die Ergebnisse des DoSyRa aus dem Jahre 2012 zeigen folgende Tendenzen auf: Die meisten gemeldeten Fälle stammen aus Städten und Ortschaften in unmittelbarer Nähe zu einer Beratungsstelle. Laut dem DoSyRa-Bericht lässt diese Feststellung vermuten, dass die Dunkelziffer von nicht erfassten rassistischen Vorfällen höher ist, als die den Beratungsstellen gemeldeten Fälle. Rassistische Diskriminierung fand besonders häufig in der Arbeitswelt, auf dem Wohnungsmarkt, im öffentlichen Raum sowie im Schul- und Weiterbildungsbereich statt. Ein Anstieg der Fälle zum Vorjahr wurde in der Medienberichterstattung festgestellt. Mit Abstand am häufigsten wurden verbale rassistische Äusserungen gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr zugenommen haben verbale rassistische Äusserungen, Angriffe auf die körperliche Integrität sowie rechtsextreme Versammlungen waren in den Beratungsfällen vor allem Afrikanerinnen und Afrikaner sowie Menschen aus mitteleuropäischen Herkunftsländern aber auch Schweizer und Schweizerinnen am meisten von rassistischer Diskriminierung betroffen. In Bezug auf die Aufenthaltsbewilligung zeigte sich, dass Menschen mit einem Schweizer Pass, einer Niederlassungsbewilligung C oder einer Aufenthaltsbewilligung B eher eine Beratungsstelle aufsuchen, als Flüchtlinge, Asylsuchende oder vorläufig Aufgenommene. Sie melden das Geschehene eher einer Beratungsstelle als weniger integrierte, kürzlich zugewanderte Personen mit geringen Kenntnissen einer Schweizer Landessprache. Dass Personen mit einem prekären Aufenthaltsstatus sich seltener beraten lassen, heisst nicht, dass diese Personen weniger betroffen sind, sondern zeigt, dass diese Personengruppe einen schlechten Zugang zu den Beratungsangeboten hat. Bei den ausgewerteten Fällen waren Männer häufiger von rassistischer Diskriminierung betroffen als Frauen (Beratungsnetz für Rassismusopfer 2012) Zielgruppe VA/FL Die Sozialhilfestellen, welche die VA/FL beraten und deren Integration fördern, sind grundsätzlich auf das Thema Diskriminierung sensibilisiert; nicht nur weil sie mit dem Thema teilweise bereits in ihrer Ausbildung (z.b. zum Sozialarbeiter, Fachperson Migration) konfrontiert waren, sondern auch weil sie täglich mit Personen arbeiten, die (aufgrund i.d.r. verschiedener persönlicher Merkmale wie Religion, Hautfarbe) potentiellen Diskriminierungen besonders ausgesetzt sind. Die Betreuungspersonen und auch die VA/FL selber können wo kostenpflichtig im Rahmen ihrer Mittel die bestehenden und geplanten Beratungsangebote in Anspruch nehmen. 19 Vgl. Seite 41 von 117

42 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) FL und VA haben es insbesondere auch auf dem Wohnungsmarkt besonders schwierig. Dabei zeigt sich die Schwierigkeit, dass es Verwaltungen und Liegenschaftsbesitzer gibt, die keine Wohnungen an Flüchtlinge und Personen aus dem Asylbereich oder grundsätzlich nicht an Ausländerinnen oder Ausländer vermieten. Da die FL aber nach ihrer Anerkennung rasch in Individualunterkünfte umziehen müssen, ist der Kanton Bern darauf angewiesen, rasch entsprechend günstige Wohnungen akquirieren zu können. Zu diesem Zwecke finanziert die GEF seit vielen Jahren im Rahmen der Flüchtlingssozialhilfe eine sog. Fachstelle Wohnen, die von der Caritas betrieben wird. Diese ist aber nicht nur für Wohnungsvermittlungen im engeren Sinne zuständig, sondern pflegt auch Beziehungen zu Liegenschaftsverwaltungen und leistet entsprechende, proaktive Aufklärungsarbeit, um allfälligen Diskriminierungen entgegen zu wirken. Auch in der beruflichen Integration von VA/FL leisten die Programmanbietenden in Coachingund Stellenvermittlungsmodulen (jeweils nach Abschluss des eigentlichen Kurses) in der Regel auch Informations- und Aufklärungsarbeit bei den Arbeitgebern. 8.3 Bedarf Diskriminierungsschutz Die Bedarfserhebung im Förderbereich Diskriminierungsschutz hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion zwischen Ende 2010 bis anfangs 2012 mittels bilateralen Gesprächen, einer Austausch- und einer Feedbackrunde mit Fachorganisationen 20 und Personen sowie im Rahmen der Vernehmlassungskonferenz des KIPs vorgenommen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass das Thema des Diskriminierungsschutzes in der vorberatenden Kommission zum Integrationsgesetz kritisch beurteilt und der Handlungsbedarf in Frage gestellt wurde. Der Handlungsspielraum ist nebst den finanziellen Einschränkungen vor diesem Hintergrund beschränkt Genereller Handlungsbedarf Generell gilt gemäss den Diskriminierungsschutzexperten für die gesamte Schweiz, dass sich ein Handlungsbedarf auf rechtlicher (Gesetze), struktureller (Verankerung in öffentlichen Institutionen, politische Strategie etc.) und operativer Ebene (Beratung und Unterstützung der Betroffenen, Sensibilisierungskampagnen etc.) zeigt (Naguib 2011). Darüber hinaus besteht, wie oben erwähnt, ein grosser Nachholbedarf im Monitoring und der Erforschung von ethnischkultureller Diskriminierung. Weiter wird von den Fachinstitutionen der Bedarf nach einem Gefäss, welches Anti-Rassismus-Projekte unterstützt, geäussert Rechtlicher Handlungsbedarf Die für das Vorkonzept befragten Fachinstitutionen (vgl. Fussnote 15) des Kantons Bern schätzen den rechtlichen Handlungsbedarf unterschiedlich ein. Die bestehenden Rechtsansprüche werden auf der einen Seite als zu wenig effektiv und als lückenhaft wahrgenommen. Auf der anderen Seite werden zumindest einige rechtliche Instrumente eigentlich als relativ griffig beurteilt und ein zusätzlicher Bedarf in einer juristischen Schulung der Beratungspersonen geortet, da diese die rechtlichen Möglichkeiten z.t. zu wenig kennen. Diesbezüglich regen die Fachinstitutionen an, dass Beraterinnen und Berater durch eine spezialisierte Fachperson geschult werden, so dass sie in der Lage sind, im Laufe ihrer ohnehin stattfindenden Beratungen und Gespräche die Fälle so zu dokumentieren, dass diese Dokumentation gegebenenfalls als Basis für eine intensivere und auch juristische beratende Weiterverfolgung dienen könnte. Alle sind sich einig, dass das Beschreiten der Rechtswege jedoch aufwändig ist und für die Betroffenen aufgrund des unsicheren Ausgangs und des finanziellen Aufwands eine grosse Belastung darstellen kann. Zu den Hindernissen gehören beispielsweise die fehlende Spezifizierung und Konkretisierung von völker- und verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverboten zugunsten deren wirksamen Umsetzung, kaum niederschwellige Schlichtungsmechanismen, Kostenrisiko, Beweisführungsproblematik und die Dauer eines Verfahrens (Naguib 2011). Die Beratungsorganisationen zielen deshalb eher auf ein Empowerment der Betroffenen und eine Mediation unter den Konfliktparteien. 20 Die befragten Fachorganisationen sind: Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB, kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern FGS, Menschenrechte Schweiz mers, NCBI Bern, gggfon, sos racisme MULTIMONDO, Seite 42 von 117

43 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Weiter wird erwähnt, dass der rechtliche Handlungsbedarf vor allem in einer gezielten Rechtsberatung liegt. Es fehlt zudem die empirische Basis, um die Wirksamkeit und den Handlungsbedarf genau einschätzen zu können. Im Jahr 2011 beauftragten daher mehrere Bundesstellen das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte, eine umfassende Untersuchung zu den Mechanismen, welche es heute einer von Diskriminierung betroffenen Person erschweren oder erleichtern, die ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zu nutzen. Die Ergebnisse werden 2014 bis 2015 erwartet. Gestützt darauf kann der rechtliche Handlungsbedarf neu eingeschätzt werden (FRB 2012) Handlungsbedarf auf struktureller Ebene Der Handlungsbedarf auf der strukturellen Ebene ist aus Sicht der Akteure gross und müsste in der Formulierung einer politischen Strategie und der systematischen Sensibilisierung von öffentlichen Behörden und der Gesellschaft münden. Dies wurde auch im Rahmen der Vernehmlassungskonferenz stark betont und darauf hingewiesen, dass die Sensibilisierung der Regelstrukturen flächendeckend und verbindlich erfolgen soll und nicht mit der Abgabe von schriftlichen Informationsmaterialien erledigt ist. Auch fehlen (mit Ausnahme der Ombudsstelle in Bern) auf kantonaler und kommunaler Ebene öffentliche Stellen und Ansprechpersonen, die für die Thematik zuständig sind und bei Diskriminierungen durch öffentliche Behörden intervenieren können Handlungsbedarfs auf der operativen Ebene Auf der operativen Ebene finden die befragten Fachorganisationen, dass niederschwellige Beratungsangebote im Bereich des Diskriminierungsschutzes einen wichtigen Stellenwert haben. Noch keine spezialisierten Strukturen existieren im Berner Jura, dem Berner Oberland und Emmental/Oberaargau. Die Fachinstitutionen erwähnen, dass eine Sozialberatung insofern wichtig für die Beratung von Diskriminierung Betroffenen ist, als Klientinnen und Klienten oft mit mehrschichtigen Problemen in die Beratung kommen. Oft wird erst im Gespräch erkannt, dass gewisse Probleme in einem Zusammenhang mit Diskriminierung stehen. Damit diese Fälle gezielt an eine Rechtsberatungsstelle triagiert werden können, bedarf es qualifizierter Beraterinnen und Berater, welche eine juristischen Schulung besucht haben (siehe rechtlicher Handlungsbedarf). Für eine professionelle Triage ist eine professionell organisierte und interdisziplinär vernetze Beratung (Sozial- sowie Rechtsberatung) zentral. Die bestehenden Strukturen und Angebote werden weiter als zu wenig bekannt und zu wenig niederschwellig eingeschätzt. Die operative Umsetzung des Diskriminierungsschutzes soll weiterhin hauptsächlich durch private Akteure geschehen. Vom Kanton wird ein Monitoring und eine Analyse der Diskriminierungsschutz-Situation erwartet sowie eine Vernetzung und Koordination der bestehenden Akteure und Massnahmen. Von den für die Studie Integration im Kanton Bern (Bader 2011) befragten Personen (kommunale Verwaltungen sowie von Nichtregierungsorganisationen, Gemeinden, subventionierte Partner und andere) wurde vor allem Handlungsbedarf in Bezug auf die Thematik der Diskriminierung bei der Öffnung von Vereinen (z.b. Sportvereinen) gegenüber der Migrationsbevölkerung festgestellt. In Bezug auf Information und Sensibilisierung der Regelstrukturen sollte mehr Diversität in der Verwaltung durch den Personaldienst gewährleistet werden. Weiterbildungsmodule im Bereich Rassismus- und Diskriminierungsbekämpfung, wie sie die Fachstelle für Rassismusbekämpfung des EDI anbietet, würden ausserdem begrüsst, um das Personal zu sensibilisieren. Zu diesen sollen die FD und die Fachpersonen der PA Zugang haben. Im Rahmen des Dialoges mit den Arbeitgebenden (vgl. auch Punkt 10.6) sind als Massnahmen u.a. ein Informationsblatt für Arbeitnehmende sowie eine Liste von (mit den Arbeitgeberverbänden) gemeinsam erarbeiteten Empfehlungen im Zusammenhang mit der Integration am Arbeitsplatz geplant. In diesem Rahmen werden Informationen und Empfehlungen einfliessen, die vorwiegend auf der Ebene der Information und Aufklärung präventiv gegen mögliche Diskriminierungen wirken. Seite 43 von 117

44 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Ziele, Massnahmen und Indikatoren Diskriminierungsschutz Pfeiler 1 Information und Beratung / Förderbereich Schutz vor Diskriminierung Institutionen der Regelstrukturen sowie weitere interessierte Kreise sind informiert und beraten in Fragen des Diskriminierungsschutzes. Menschen, die aufgrund von Herkunft oder Rasse diskriminiert werden, verfügen über kompetente Beratung und Unterstützung. Gelb: Konzeptentwicklungen / Pilotprojekte Nr. Wirkungsziel(e) Leistungen / Massnahmen Indikator(en) terminiert bei Konzeptentwicklung / Pilotprojekten, Anstossfinanzierungen Meilensteine aufführen Überprüfung Federführung / Zuständigkeit Staatliche Stelle auf Ebene Kanton Bemerkungen (bzw. Verweis auf KIP) z.b. Abgrenzung zu den Regelstrukturen, Leistungsvereinbarung Gesamtinvestitionen gemäss Finanzraster 8 Der Diskriminierungsschutz ist Teil der Informationspolitik des Kantons Bern und erreicht die Bevölkerung des Kantons Bern - Thematisierung der ethnischkulturellen Diskriminierung in den bestehenden kantonalen Informationsmedien und kanälen - Der Diskriminierungsschutz ist in 1-2 Broschüren und Newslettern pro Jahr thematisiert. - Der Diskriminierungsschutz wird im Rahmen der Integrationskonferenz und der Integrationskommission jedes zweite Jahr thematisiert. - Broschüren, Newsletter, Website - Integrationskonferenz und Integrationskommission GEF Integration des Themas Diskriminierungsschutz in die Weiterbildung Erstgespräche für die Gemeinden (Information zu den Beratungsstellen, Broschüren abgeben) - Der Diskriminierungsschutz ist Teil des Schulungskonzepts Erstgespräche. - Schulungskonzept Weiterbildung Erstgespräche, Evaluation GEF Schnittstelle Erstinformation 9 Personen, die von Diskriminierung betroffen sind, haben einen niederschwelligen Zugang zu einer professionellen Sozialberatung im Kanton Bern. - Finanzierung von spezifischen Beratungsleistungen im Rahmen der Ansprechstellen Integration in den Regionen Bern, Thun, Biel, Bern-Mittelland % der Beratungsleistungen der Ansprechstellen Integration erfolgen in Bezug auf das Thema Diskriminierungsschutz. - Die Beratungsstellen sind ab 2014 räumlich gut erreichbar, unentgeltlich und die Öffnungszeiten sind an die zeitlichen Möglichkeiten der Beratungssuchenden ausgerichtet. - Leistungsverträge - Controlling, Reporting, GEF Bekanntmachung der Beratungsangebote - Die Beratungsstellen sind in den Broschüren und der Website des Kantons und der Städte als Beratungsstellen zum Thema Diskriminierungsschutz aufgeführt. - Broschüren, Newsletter, Website Ansprechstellen GEF Seite 44 von 117

45 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Nr. Wirkungsziel(e) Leistungen / Massnahmen Indikator(en) terminiert bei Konzeptentwicklung / Pilotprojekten, Anstossfinanzierungen Meilensteine aufführen Überprüfung Federführung / Zuständigkeit Staatliche Stelle auf Ebene Kanton Bemerkungen (bzw. Verweis auf KIP) z.b. Abgrenzung zu den Regelstrukturen, Leistungsvereinbarung Gesamtinvestitionen gemäss Finanzraster Aufbau Zusammenarbeit und Triagierung AS Rechtsberatung (M 10) - Es werden Fälle an die Rechtsberatungsstelle überwiesen. - Reporting GEF Durchführung einer Weiterbildung für Beraterinnen und Berater zum Thema Diskriminierungsschutz (inkl. PAs und Flüchtlingsdienste und evtl Sozialdienste). - BeraterInnen erkennen von Diskriminierung betroffene Fälle, beraten, triagieren und dokumentieren diese. - BeraterInnen haben pro Jahr eine Weiterbildung zum Thema Diskriminierungsschutz besucht. - Evaluation Weiterbildung GEF Personen, die von Diskriminierung betroffen sind, haben einen niederschwelligen Zugang zu einer professionellen unabhängigen Rechtsberatung im Kanton Bern. - Finanzierung eines spezifischen Beratungsangebots im Rahmen einer niederschwelligen Rechtsberatungsstelle % der Rechtsberatung erfolgen in Bezug auf das Thema Diskriminierungsschutz. - Das Rechtsberatungsstellenangebot ist ab 2014 räumlich gut erreichbar, unentgeltlich und die Rechtsberatung erfolgt nach Bedarf. - Leistungsvertrag (Reporting, Controlling) GEF Bekanntmachung des Beratungsangebots - Die Beratungsstelle ist in den Broschüren und der Website des Kantons und der Städte als Beratungsstellen zum Thema Diskriminierungsschutz aufgeführt. - Broschüren, Newsletter, Websites GEF 11 Die Akteure im Diskriminierungsschutz sind vernetzt und arbeiten koordiniert. - Durchführung einer Austauschsitzung - Mitgliedschaft Beratungsnetz für Rassismusopfer - Es findet einmal pro Jahr eine Austauschsitzung unter den Akteuren im Diskriminierungsschutz statt. - Leistungsvertrag Reporting, Controlling - Bericht Mitgliedschaft Beratungsnetz Rassismusopfer GEF Es findet eine Information und Sensibilisierung zum Thema Diskriminierungsschutz der kantonalen Verwaltung / Regelstrukturen und weiterer interessierter Kreise statt. - Integration des Themas Diskriminierungsschutz in das Diversity Management (vgl. M 6.7) - Der Diskriminierungsschutz ist Teil des Diversity Managements - GEF Seite 45 von 117

46 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Nr. Wirkungsziel(e) Leistungen / Massnahmen Indikator(en) terminiert bei Konzeptentwicklung / Pilotprojekten, Anstossfinanzierungen Meilensteine aufführen Überprüfung Federführung / Zuständigkeit Staatliche Stelle auf Ebene Kanton Bemerkungen (bzw. Verweis auf KIP) z.b. Abgrenzung zu den Regelstrukturen, Leistungsvereinbarung Gesamtinvestitionen gemäss Finanzraster Entwicklung und Verteilung von spezifischen Informations- und Sensibilisierungsmitteln (Flyer Beratungsadressen, Flyer Arbeitgeber, Flyer Verwaltung mit Kundenkontakt) - Konzepte sind bis Ende 2014 entwickelt - Informationsmittel werden ab 2015 verteilt. - Konzept - Informationsmittel GEF Schnittstellen zum Förderbereich Beratung und Arbeitsmarktfähigkeit Seite 46 von 117

47 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Umsetzungsorganisation Diskriminierungsschutz Vor dem Hintergrund der knappen Ressourcen im Bereich des Diskriminierungsschutzes sollen die Beratungsaufgaben für von Diskriminierung Betroffene als integrale Aufgabe den Ansprechstellen Integration übertragen werden. Im Rahmen der Leistungsverträge mit den Ansprechstellen Integration werden entsprechende Leistungen, Wirkungsziele und Indikatoren definiert bezüglich der a) Beratung von Diskriminierung betroffenen Menschen b) Weiterbildung von Berater und Beraterinnen im Diskriminierungsschutz c) Organisation und Koordination einer Austauschplattform der Akteure im Diskriminierungsschutz. Für die Umsetzung der Rechtsberatung soll geprüft werden, ob ein entsprechender Leistungsvertrag abgeschlossen werden kann, mittels dem die Leistungen, Wirkungsziele, Indikatoren betreffend der juristischen Beratung von durch Diskriminierung betroffenen Menschen definiert werden können. Seite 47 von 117

48 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Förderbereich Sprache und Bildung 9.1 Ausgangslage Der Förderbereich Sprache und Bildung behandelt die spezifischen Massnahmen zur Förderung von Sprachkursen für Erwachsene, die von der Erziehungsdirektion (ERZ) und der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) umgesetzt werden. Im Bereich der Bildung verfügt der Kanton Bern über ausgebaute Strukturen und Angebote. Namentlich in der Übergangsphase zur beruflichen Grundbildung bestehen mit den Brückenangeboten, dem Case Management Berufsbildung und der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Angebote, die auf die Zielgruppe der Migrantinnen und Migranten sensibilisiert sind und teilweise spezifische Massnahmen für diese Zielgruppe anbieten. Im Rahmen des Projekts Koordination Brückenangebote Kanton Bern KoBra erfolgt gegenwärtig eine Überprüfung und Optimierung der Brückenangebote. Auch im Bereich der Nachholbildung und der Weiterbildung richten sich teilweise gezielt Massnahmen an Migrantinnen und Migranten. Im Rahmen des KIP-Ziels zum Abbau von Integrationshemmnissen in den Regelstrukturen (M 6) soll der allfällige Handlungsbedarf im Bildungsbereich vertiefter analysiert werden IST-Zustand Sprachförderung IST-Zustand Sprachförderung für Personen im Integrationsprozess Förderung von Sprachkursen auf Basis des Berufsbildungsgesetzes und des kantonalen Programmkonzepts Der Kanton Bern fördert seit Anfang der 1990er-Jahre niederschwellige Sprachkurse für bildungsferne, benachteiligte Migrantinnen und Migranten mit Mitteln zur Weiterbildungsförderung, zwischen 1992 bis 2005 auf Basis des kantonalen Erwachsenenbildungsgesetzes, seit 2006 auf Basis des Berufsbildungsgesetzes BerG. Seit 2009 ergänzen die Mittel aus dem Integrationskredit des Bundes die bereits seit längerem eingesetzten kantonalen Mittel. Die Bundesmittel werden auf Grundlage des kantonalen Programmförderungskonzepts zum Schwerpunkt 1 des Förderprogrammes des Bundes eingesetzt. Das Konzept gilt von Auf Basis des BerG unterstützt die Abteilung Weiterbildung (AWB) der Erziehungsdirektion (ERZ) Angebote und Massnahmen, die von besonderem öffentlichem Interesse sind und zur Integration des Individuums in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt beitragen. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen bei der Unterstützung von Kursen für benachteiligte Bevölkerungsgruppen (zielgruppenspezifische Förderung) zu gesellschaftlich besonders relevanten Themen (themenspezifische Förderung). Zu den zielgruppenspezifischen Angeboten gehört auch die Ausbildung der Ausbildenden. Die geförderten Angebote müssen das Zielpublikum tatsächlich erreichen (d.h. nachfrageorientiert sein) und sich bedarfsorientiert weiterentwickeln. Die AWB fördert Sprachkurse mit kantonalen Mittel sowie Mitteln aus dem Integrationskredit des Bundes - die sich an die Zielgruppe Personen im Integrationsprozess richten, - sowie Kompetenzen der Niveaus A1 bis B1 GER vermitteln, - sowie besondere Mindestanforderungen an die Qualität erfüllen, - sowie von mindestens 6 Teilnehmenden besucht sind und mindestens 24 Stunden dauern. 21 Für den Förderbereich der Sprachförderung gelten folgende Rechtsgrundlagen: - Gesetz vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG; BSG ) - Verordnung vom 9. November 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV; BSG ) - Direktionsverordnung vom 6. April 2006 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV; BSG ) - Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0) - Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1) - Staatsbeitragsgesetz vom 16. Dezember 1992 (StBG; BSG 641.1) Seite 48 von 117

49 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten in den Niveaus B2 und C1 GER können ebenfalls gefördert werden, allerdings mit themenspezifischen Beiträgen. In diesen sind bisher keine Bundesbeiträge eingeflossen. Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Kursniveaus zielgruppen- oder themenspezifisch gefördert werden und wie hoch die maximalen Beiträge ausfallen. Die Angaben gelten ab Die maximale Beitragshöhe wird für alle Angebotsarten gesenkt. Für die zielgruppenspezifisch geförderten Sprachkurse im Migrationsbereich wird der bis Ende 2013 geltende Ansatz von max. CHF pro Kursstunde schrittweise reduziert auf CHF (2014) respektive CHF (ab 2015). Themenspezifische Kurse werden statt mit CHF 70 pro Kursstunde (bis 2013) mit CHF 65.- (2013) respektive CHF 60.- gefördert (vgl. Kap ). Sprachkurse d/f im Migrationsbereich Förderbereich Max. Beitragshöhe Öffentliche Mittel Weitere Bestimmungen Niveau A1, A2, B1 GER Zielgruppenspezifisch 80% der Gesamtkosten oder CHF 200.-/Std. oder Defizit plus max 5% Nettoertragsüberschuss Kanton Bund Mind. 6 TN, mind. 24 Std. Kursdauer Niveau B2, C1 GER themenspezifisch 40% der Gesamtkosten oder CHF 60.-/Std. oder Defizit Kanton Mind. 8 TN, mind. 24 Std. Kursdauer Daneben haben erwachsene Migrantinnen und Migranten auch Zugang zu weiteren Weiterbildungskursen, die zielgruppen- oder themenspezifisch auf Basis des BerG von der Abteilung Weiterbildung gefördert sind. Insbesondere zu nennen sind: - Elternbildungskurse 22 - Portfoliokurse - Integrationskurse - Gesundheitskurse - Aus- und Weiterbildung von interkulturellen Übersetzenden - Weiterbildung für Migrantinnen und Migranten, die tätig in Integrationsprojekten sind (Beratende, Kursleitende, Projektmitarbeitende) - Ausbildung für Spielgruppenleitende Integrationskurse und andere Angebote werden von der ERZ ohne ergänzende Mittel aus dem Integrationskredit des Bundes unterstützt Definition der Zielgruppe Personen im Integrationsprozess Bezogen auf die geförderten Sprachkurse für die Zielgruppe Personen im Integrationsprozess gilt folgende Definition der Abteilung Weiterbildung 23 : Die Angebote richten sich an - Erwachsene, - (mehrheitlich) an Migrantinnen und Migranten, - die als situationsbedingt benachteiligt gelten, über wenig Ressourcen verfügen und Bedarf an Unterstützung in ihrem Integrationsprozess aufweisen, - und in der Regel über keine oder geringe Sprachkenntnisse in der Lokalsprache Deutsch oder Französisch verfügen. 22 Vgl. dazu auch Kapitel Definition vom Februar 2012, vom Fachrat Weiterbildung und der GEF zur Kenntnis genommen und für gut befunden. Seite 49 von 117

50 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Die genannten Kriterien sind kumulativ zu erfüllen. Unterstützte Angebote sind niederschwellig und richten sich an Teilnehmende aus verschiedenen Herkunfts- und Sprachgruppen (Durchmischung). Falls sachlich begründet und angezeigt, können sich Angebote an eine spezifische Herkunftsgruppe richten Gültiges Fördermodell und Reporting-Controlling-Prozess Die Förderung erfolgt nach dem Modell der Programmförderung und nach dem Prinzip der offenen Türe. Zielgruppen und Themen sowie Förderkriterien sind definiert. 24 Trägerorganisationen können jährlich Gesuche einreichen. Erfüllen sie die Förderkriterien und stehen ausreichend Mittel zur Verfügung, kann den Gesuchen entsprochen werden. Ab Kantonsbeiträgen von CHF 50'000.- (zielgruppenspezifische Förderung) schliesst die ERZ 4-jährige Leistungsverträge ab. Die Gesuchstellung, Berechnung des Kantonsbeitrags und die Prüfung der Abrechnung sowie Auswertung und Reporting erfolgen jährlich. Wenn die Nachfrage die verfügbaren Mittel übersteigt, setzt die AWB Prioritäten. Bei Abrechnung erfolgt ein Reporting- Gespräch mit den Trägerschaften, die über einen Leistungsvertrag verfügen. Dieses Fördermodell ermöglicht eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit lokal verankerten Trägerschaften und ein vielfältiges, niederschwelliges und bedarfsorientiertes Angebot Laufende und abgeschlossene Entwicklungsvorhaben Subjektfinanzierung: Auf einen parlamentarischen Vorstoss hin wurde geprüft, inwiefern Sprachkurse mittels Bildungsgutscheinen gefördert werden sollen (Erziehungsdirektion des Kantons Bern 2011). Von der Subjektförderung mittels Bildungsgutscheinen wurde abgesehen. Ebenso ist zurzeit nicht vorgesehen, im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens analog öffentlichem Beschaffungsrecht Sprachkurse zu fördern. Berechnung der Subventionsbeiträge: Die AWB hat das Modell zur Berechnung der Kantonsbeiträge überarbeitet (vgl. Kap ), welches ab 2014 umgesetzt wird Überblick über das bisher geförderte Angebot der Sprachförderung Sprachkurse für Erwachsene: Die ERZ/AWB investiert gegenwärtig über 70% des verfügbaren Budgets für die Weiterbildungsförderung in Kurse im Migrationsbereich. Zum grössten Teil handelt es sich um zielgruppenspezifisch geförderte Sprachkurse für Personen im Integrationsprozess. Die Kurse richten sich an Erwachsene, die teilweise auch mit Kinderbetreuung und -förderung angeboten werden wurden Sprachkurse von 20 Trägerschaften im Umfang von Stunden unterstützt. Die Kantonsbeiträge der ERZ/AWB beliefen sich auf total CHF 3'839' Die darin enthaltenen Bundesbeiträge von CHF 450'000.- machten total 11.7% des Beitrages aus, der via ERZ an die Angebote ging. Die Gesamtkosten der geförderten Angebote betrugen CHF 6'188' Kursjahr Anzahl Träger Gesamtkosten in CHF Beiträge Kanton in CHF Beiträge Bund in % vom Kantonsbeitrag Kursstunden '490' '150' % '064' '275' % '188' '839' % Quelle: Reportings 2009, 2010 und 2011 zuhanden des Bundes Siehe Berufsbildungsgesetz (BerG) sowie Folgeerlasse (BerV und BerDV). 25 Die Angebote der Volkshochschule Bern sind in dieser Aufstellung nicht enthalten, da sie themenspezifisch gefördert werden hat sie Std. durchgeführt, und CHF 179'900.- Kantonsbeitrag erhalten. 26 Die Zahlen können von den Zahlen aus der Datenbank der AWB abweichen, da erstere zu einem Zeitpunkt erstellt werden, zu dem das vergangene Kursjahr noch nicht definitiv abgerechnet ist. Seite 50 von 117

51 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) wurden von denselben 20 Trägerschaften 775 Kurse mit insgesamt Kursstunden durchgeführt, davon über Stunden mit Kinderbetreuung. Der Schwerpunkt (509 Kurse) liegt auf den Niveaus A1 oder A2, weiter fanden Kurse im Niveau B1 (90) sowie Alphabetisierung (50) und Mutter-Kind-Sprachkurse (64) statt. Ergänzend dazu wurden spezielle Kurse mit Fokus auf Konversation, Lesen und Schreiben für alphabetisierte Teilnehmende und einige Integrationskurse angeboten (rund 60 Kurse). 27 Folgende Grafik verdeutlicht ebenfalls den starken Anstieg der Nachfrage und der Beiträge im Migrationsbereich. Die Zahlen beziehen sich auf das Total der eingesetzten Mittel (Subventionsbeiträge) der Abteilung Weiterbildung. Sie beinhalten auch Beiträge an migrationsspezifische Angebote, die nicht Sprachkurse sind. Die unterbrochene Linie zeigt, wie hoch die eingereichten Anträge, welche die Subventionskriterien erfüllen, ausgefallen sind seit Diese Zahl zeigt aber nicht den tatsächlichen Mehrbedarf an Kursen, sondern für welche Beiträge tatsächlich Gesuche gestellt wurden. Abt. Weiterbildung: Beiträge ab 2006 (seit Inkrafttreten BerG) 7'000'000 Budget AWB seit '000'000 5'000'000 4'000'000 3'000'000 2'000'000 1'000' Beiträge total berechtigte Anträge (Folgejahr) nur Migrationsbereich Abbildung 3: Abteilung Weiterbildung: Beiträge ab Kinderbetreuung und Sprachförderung für Kinder im Vorschulalter Die ERZ/AWB fördert sowohl Kinderbetreuungsstunden, die parallel zu Kursen für Erwachsene angeboten werden, als auch Mutter-Kind-Sprachkurse. Beide Angebote erreichen Kinder im Vorschulalter mit besonderem Förderbedarf. Sie unterstützen die Eltern in ihrer Erziehungsrolle und fördern die Kinder sprachlich und sozial und erleichtern damit den späteren Eintritt in den Kindergarten. Die Förderung von Kindern im Vorschulalter gehört allerdings nicht zum gesetzlichen Auftrag der ERZ. Die finanziellen Beiträge sind beschränkt auf maximal CHF 40.- pro Kursstunde. Bezüglich Qualitätsstandards kann die AWB/ERZ Empfehlungen machen, aber keine verbindlichen Vorgaben. Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen, dass für eine wirksame Förderung der Kinder im Vorschulalter die verfügbaren finanziellen Mittel nicht ausreichen. 27 Quelle: Reporting zuhanden des Bundes, provisorische Angaben Stand Ende April Seite 51 von 117

52 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) hat die ERZ/AWB im folgenden Umfang Angebote gefördert, die fremdsprachige Vorschulkinder erreichen: Eltern Kinder ab 3 Jahren Regionale Abdeckung Trägerschaften MuKi-Deutsch Kurse Kursstunden Kursstunden Bern und Umgebung, Berner Oberland, Oberaargau, Emmental 10 Trägerschaften Sprachkurse mit Kinderbetreuung Kursstunden Kursstunden Bern und Region, Biel, Berner Oberland MULTIMONDO, Informationsstelle für Ausländerinnen- u. Ausländerfragen isa, HEKS Quelle: ADEB Datenbank der AWB Vor dem Hintergrund der beschriebenen Ausgangslage schliesst das im Herbst 2012 vom Grossen Rat des Kantons Bern verabschiedete Konzept frühe Förderung im Kanton Bern die beschriebenen Lücken. Mit dem Konzept geht die Zuständigkeit für die Steuerung der frühen Sprachförderung in die Federführung der GEF über. Im Förderbereich der Frühen Förderung (Kap. 9) ist deshalb vorgesehen, einen Teil der budgetierten Mittel für eine Mitfinanzierung und Weiterentwicklung von bereits bestehenden Mutter-Kind-Sprachkursen und Kinderbetreuungsangeboten einzusetzen, die heute von der ERZ/AWB gefördert werden. Seite 52 von 117

53 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Region Trägerschaft (weitere Kursorte) Kurstyp Kinder-Betreuung Std (2011) Std (2011) TN (2011) extensiv intensiv (ab 2x pro Woche) MuKi- Kurs Alpha, Nachalpha Konversation Lesen und schreiben ergänzend zu Kursen für Erwachsene (nicht MuKi) Kursstunden für Erwachsene Erwachsene (Mehrfachzählungen)* Bern und Umgebung Biel-Seeland Berner Jura Berner Oberland Ober aargau Emmental Träger in versch. Regionen tätig Stadt Bern isa Bern Zentrum Gemeinde Köniz Gemeinde Münchenbuchsee VHS Aaretal-Kiesental (Münsingen Konolfingen, Grosshöchstetten) VHS Region Biel-Lyss Multimondo Biel CIP Tramelan Université populaire jurassienne (Moutier, St.Imier) VHS Region Thun VHS Interlaken VHS Oberaargau Interunido (Langenthal, Thunstetten, Wynau) Stadt Burgdorf VHS Oberemmental (Langnau) Gemeinde Sumiswald Gemeinde Kirchberg Rüdtligen- Alchenflüh HEKS Regionalstelle Bern (Bern u. Umgebung, Berner Oberland, Emmental) Formazione Bern und Biel Total *Anzahl Teilnehmende: Es handelt sich nicht um Einzelpersonen, sondern um das Total Personen in allen durchgeführten Kursen einer Trägerschaft. Nimmt beispielsweise eine Person an zwei Semesterkursen teil, wird sie pro Kalenderjahr zweimal gezählt. Seite 53 von 117

54 9.2.2 IST-Zustand Sprachförderung für Vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge Fördermodell und Reporting-Controlling-Prozess Für die Förderung der Integrationsmassnahmen inklusive Sprachförderung für VA/FL ist seit 2008 die GEF zuständig. Das Fördermodell der GEF ist in weiten Teilen derjenigen der ERZ ähnlich. Ein wesentlicher Unterschied besteht hingegen darin, dass die GEF die Vollkosten der Angebote und Transportkosten für die Teilnehmenden (VA) übernimmt und auf der Basis von Teilnehmendenstunden finanziert. Im Unterschied dazu berechnet sich die Förderung der ERZ nach Kursstunden in Gruppen, deckt maximal 80% der Vollkosten und die Teilnehmenden leisten einen Eigenbeitrag in Form eines Kurspreises, den die Trägerschaften festlegen. Die GEF arbeitet in einem laufenden Reporting-Controlling-Zyklus mit den Trägerschaften zusammen mit dem Ziel, das geförderte Angebot bedarfsgerecht auszugestalten und soweit möglich flexibel auf Veränderung zu reagieren. Sie schliesst mit den Trägerschaften jährlich Leistungsverträge ab. Die Trägerschaften reichen jährlich im August ihr Gesuch um einen Kantonsbeitrag ein. Die Kantonsbeiträge werden für das Kalenderjahr verfügt. Jährlich im Frühling findet ein Zwischengespräch statt, um die tatsächliche Bedarfsentwicklung im laufenden Jahr zu überprüfen und allfällige Korrekturen vorzunehmen. Im Sommer/Herbst finden Abrechnung und Abschlussgespräch statt, worauf wiederum die Verhandlungen für das kommende Jahr folgen Gefördertes Angebot, Teilnehmende Die GEF finanziert Sprachkurse, die von drei Trägerschaften durchgeführt werden. Darüber hinaus erhalten die Flüchtlingsdienste pauschale Beiträge, um die Teilnahme von anerkannten Flüchtlingen in Kursen von externen Anbietern zu finanzieren ( Sprachpauschale ). Mit einem Pool für individuelle Massnahmen zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration können individuell Sprachkurse für VA unterstützt werden. Die PA und FD weisen die Personen an Sprachkurse diverser Anbieter zu. Dabei handelt es sich zum Teil um Angebote, die von der ERZ/AWB subventioniert sind. Werden Personen in andere, nicht öffentlich unterstützte Angebote zugewiesen, decken die Beiträge das Kursgeld der Teilnehmenden (inkl. Transportkosten). Aktuell befinden sich ca VA und 2'000 FL im Zuständigkeitsbereich der GEF bzw. der POM (Stand Oktober 2012). Im 2012 hat die GEF folgende Programme finanziert: a. Heilsarmee Flüchtlingshilfe (HAF) Zielgruppe: VA, FL (Teilnehmende faktisch fast ausschliesslich VA) Teilnehmendenstunden: Bemerkungen: Diverse Angebote werden durchgeführt: Alphabetisierung, Trainings in Lesen und Schreiben, Kurse in verschiedenen Lerntempi (Niveau A1 bis A2). Es finden Kursblöcke à 8 Wochen zu 4-12 Stunden/Woche statt. b. Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) Zielgruppe: VA, FL Teilnehmendenstunden: Total mind ; Teilprogramm Individueller Deutschunterricht IDU/EIF: mind. 900, Teilprogramm Sprachkurse mind c. Profora BeJuNe (Berne-Jura-Neuchâtel) Zielgruppe: VA, FL (Teilnehmende faktisch vor allem VA) Teilnehmende: Französisch: 40 Personen / Jahr, 8'500 Stunden; Deutsch: 20 Personen / Jahr, 4'500 Stunden Bemerkungen: Die Hälfte der Teilnehmenden besucht bis zu 150 Lektionen, die Hälfte bis zu 275 (französisch) resp. 300 (deutsch) Lektionen. Seite 54 von 117

55 d. Kurse via Flüchtlingsdienste (Caritas, Schweiz. Rotes Kreuz) Jährliche Pauschalen ( Sprachpauschale ) Bemerkungen: Mit der Pauschale finanzieren die Flüchtlingsdienste die Teilnahme von anerkannten Flüchtlingen an Sprachkursen bei anderen Anbietern. Alle neu anerkannten Flüchtlinge werden in das Startmodul von HEKS zugewiesen, wo eine Sprachstandsabklärung erfolgt und ein Lehrplan mit Sprachlernzielen erstellt wird. Die Personen werden einem kostengünstigen, fachlichen Kriterien entsprechenden Sprachkurs zugewiesen (im Regelfall einem externen von HEKS empfohlenen Angebot oder dem internen Grundsprachkurs bei HEKS, wenn sachlich begründet kein externes Angebot geeignet ist). Mit der Sprachpauschale wird der grösste Teil der Sprachförderung der FL abgedeckt. 9.3 Bedarf Sprachförderung Bedarf Sprachförderung für Personen im Integrationsprozess Bedarfsanalyse: Stetige Zunahme des Bedarfs bei gleichzeitig stagnierendem Budget Im vorliegenden Konzept wird auf eine detaillierte Erhebung des Bedarfs (quantitativ und qualitativ) und eine detaillierte Planung der Massnahmen für die Dauer der Programmvereinbarung verzichtet. Dies begründet sich wie folgt: Erstens findet im gegenwärtigen Fördermodell der ERZ ein kontinuierlicher Prozess der Bedarfsanalyse und entsprechenden Angebotsplanung statt. Es ist Aufgabe der Trägerschaften, das Angebot laufend auf den Bedarf auszurichten. Gefördert werden nur Angebote, die eine genügend grosse Nachfrage haben. Die Trägerschaften stellen jährlich die Gesuche, der Kanton setzt wenn nötig Prioritäten und legt die Beiträge fest. Im Rahmen der zugesicherten jährlichen Beiträge und der geltenden Bestimmungen verfügen die Trägerschaften über einen Handlungsspielraum, während des Kursjahres Anpassungen im Programm vorzunehmen. Somit können sie flexibel auf Bedarfsveränderungen reagieren. Die Steuerung des geförderten Angebots geschieht in einem laufenden Prozess in Zusammenarbeit zwischen Kanton und Trägerschaften. Letztere sind also laufend in die Steuerung durch den Kanton einbezogen. Zweitens hat die Nachfrage nach Kursen und Kantonsbeiträgen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen und übersteigt bereits heute die verfügbaren Mittel. Mit der Umsetzung des geplanten Integrationsgesetzes ist eine weitere Zunahme der Nachfrage zu erwarten. Drittens kann eine vertiefte Analyse demografischer Daten und Befragungen von Trägerschaften und Experten aus Ressourcengründen nicht durchgeführt werden. Beides würde voraussichtlich nur unterstreichen, dass der zahlenmässige Bedarf an Kursplätzen grösser als das heute vorhandene Angebot ist. Vorhandene Quellen, die Aussagen zum Bedarf nach Sprachkursen erlauben, sind in der Folge der Vollständigkeit halber kurz angesprochen Demografische Daten zur zugewanderten Bevölkerung im Kanton Bern Vorhandene Daten zur Bevölkerung vermögen lediglich zu schätzen, wie viele Personen erstens als benachteiligt zu bezeichnen sind und zweitens ungenügende Kenntnisse in Deutsch oder Französisch, also voraussichtlich Bedarf nach subventionierten Sprachkursen haben. Allophone Bevölkerung Gemäss dem im Rahmen der Ausschreibung zur Entwicklung kantonaler Integrationsprogramme und begleitenden Massnahmen (EKIM) erarbeiteten Konzept interkulturelles Übersetzen reichen die Schätzungen der Spannweite der allophonen 28 Bevölkerung im Kanton Bern 28 Definition Landessprache (im Folgenden Definition L): Allophon ist eine Person dann, wenn ihre Hauptsprache also die Sprache, in der sie denkt keine Landessprache und auch nicht Englisch ist (und sie diese Sprachen weder zu Hause, noch auf der Arbeit resp. in der Schule spricht). Seite 55 von 117

56 (mittels verschiedener Varianten) von minimal bis maximal Personen die keine Landessprache oder Englisch sprechen (Untergrenze: Definition L) und von zirka bis Personen, die keine Lokalsprache (deutsch oder französisch) sprechen (Obergrenze: Definition R) (GEF 2012d). Bevölkerung mit beschränkten Sprachkompetenzen In der Migrationsbevölkerung gibt es eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Personen, die zwar ein Alltagsgespräch bewältigen können, aber bei komplexeren Erläuterungen zu den Fragen in den Bereichen Gesundheit, oder beispielsweise Laufbahnentscheide im Bildungsbereich oder rechtlichen Bedingungen im Sozialbereich bald einmal sprachlich überfordert sind und entsprechende Hilfe benötigen. Diese sogenannten Personen mit beschränkten Sprachkompetenzen werden im Kanton Bern auf 37'000 bis 44'000 Personen geschätzt (Erler 2012) Angaben der Trägerschaften zur Zunahme der Nachfrage Gemäss Angaben der Trägerschaften im Rahmen der Reportings zuhanden der AWB besteht Mehrbedarf nach niederschwelligen Sprachkursen. So wurde 2012 von verschiedenen Trägerschaften über Stunden Mehrbedarf gemeldet. Formazione hat zwischen 2010 und 2013 (Planung) das Sprachkursangebot um über 2'700 Std. erweitert, wobei ein Teil des Angebots zurzeit über eigene Reserven gedeckt werden muss. Andere befragte Trägerschaften haben den Mehrbedarf nicht quantifiziert, sondern allgemein darauf hingewiesen. Der Bedarf zeigt sich vor allem im Raum Biel-Seeland, Bern und Umgebung und Berner Oberland. Auch die für 2013 eingetroffenen Gesuche, welche die Subventionskriterien erfüllen, übersteigen die verfügbaren Mittel der ERZ/AWB. Berechnet auf Basis der neuen Kursstundenpauschale (CHF 120.-/Stunde ohne Kinderbetreuung) ergeben 1'600 Kursstunden zusätzlich benötigte Kantonsbeiträge von CHF 192' Würden 1/3 der Kurse eine Kinderbetreuung anbieten, wäre mit CHF 215'000.- zusätzlichen Subventionen zu rechnen (Kursstunde mit Kinderbetreuung à CHF 160.-). Diese Angaben sind nur bedingt aussagekräftig. Sie basieren auf den tatsächlichen Anmeldungen und Anfragen und auf den vorhandenen Ressourcen (Räume, Kursleitungen, Kursadministration). Es handelt sich nicht um eine Einschätzung, wie viele Personen Bedarf nach einem subventionierten Kursplatz haben. Aus den Rückmeldungen und Anträgen der Trägerschaften zeigt sich, welcher qualitative Bedarf besteht und wo Entwicklungen angezeigt sind: - Intensivierung der Kurse - Alphabetisierungskurse - Günstige Angebote für lerngewohnte Personen, die schneller vorwärts können, höhere Niveaus erreichen, Zugang zu Arbeitsmarkt und Ausbildung ermöglichen - Sprachkurse Niveaus B1, B2 - Angebote für VA/FL nahe am Wohnort (vermeiden Transportkosten und -wege, vor allem für Eltern mit Betreuungsaufgaben, Berufstätige) - frühe Sprachförderung: Angebote die 2x wöchentlich stattfinden - allgemein Ausdifferenzierung des Angebots (z. B. Stützkurse Lesen und Schreiben für frankophone Migrantinnen und Migranten mit guten mündlichen Kenntnissen) Definition Regionalsprache (im Folgenden Definition R) : Allophon ist gemäss dieser zweiten Definition (Definition R) eine Person dann, wenn ihre Hauptsprache nicht eine der Regionalsprachen - also für den Kanton Bern deutsch noch französisch - ist. Ein amerikanischer Manager z.b., der zwar Englisch spricht aber nicht Deutsch oder Französisch, würde gemäss dieser Definition R zur allophonen Bevölkerung zählen, jedoch nicht als allophon gemäss Definition L. Eine deutschsprachige Person, die im französischsprachigen Teil des Kantons Bern wohnhaft ist (und der Lokalsprache nicht mächtig ist), zählt hingegen nicht zur allophonen Bevölkerung (da sie eine der beiden Regionalsprachen, bzw. Amtssprachen spricht). 29 Zahlen basierend auf einer Modellrechnung, die Daten aus dem Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) des BFM für die Variablen Nationalität mit den Interviewsprachen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) des Bundesamtes für Statistik verknüpft. Seite 56 von 117

57 - Bedarf an Kinderbetreuung (um Eltern Kursbesuch zu ermöglichen) - Berufs- und alltagsbezogene Praxismöglichkeiten zum Üben der Sprachkenntnisse, Begegnungsmöglichkeiten um Kontakte zu deutsch-/französischsprachigen zu schaffen Bedarf Sprachförderung für Vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge Im Rahmen des Projekts Weiterentwicklung der Integrationsprojekte für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge hat die GEF 2010 eine Systematik der in diesem Rahmen umgesetzten Programme und Massnahmen erstellt und den sogenannten entwicklungslogischen Werdegang erarbeitet, welcher idealtypisch festlegt, welche Phasen die Ziel-gruppe VA/FL unter Berücksichtigung ihrer Ressourcen bei der Integration durchlaufen soll. Im Rahmen einer Bedarfsanalyse wurden dabei Angebotslücken definiert und die Angebote entsprechend optimiert (vgl. GEF 2010d). Sämtliche Programme und Massnahmen für VA/FL stehen zudem auch allen vorläufig Aufgenommen offen, für die die POM zuständig ist. Der quantitative Bedarf für die Sprachförderung von VA und FL kann auf der Grundlage des Finanzierungsmodells dieses Bereichs grundsätzlich gedeckt werden. Die Integrationspauschale des Bundes an den Kanton wurde bisher auf Basis der Zahlen aus dem Asylbereich und pro Kopf berechnet. Der Kanton leistet zusätzlich dazu weitere Mittel für diesen Bereich. Im Rahmen des gegenwärtigen Fördermodells, der jährlichen Leistungsvereinbarungen und der Zwischengespräche im laufenden Kursjahr kann im Rahmen des verfügbaren Budgets flexibel auf eine Veränderung des Bedarfs reagiert werden. Um höhere Sprachniveaus zu erreichen (v.a. B1), die für die Berufsbildung und für weitere Teile des Arbeitsmarktes notwendig sind, reichen die Mittel aber nur teilweise aus. Aus den Rückmeldungen der Akteure anlässlich der Fachtagung der GEF vom Oktober 2012 und der Vernehmlassungskonferenz ist zu schliessen, dass weitere Optimierungsmöglichkeiten bestehen und die Bedarfsabklärungen fortgesetzt werden müssen. Laut den Ergebnissen aus dem Tagungsworkshop - fehlen insbesondere Angebote zur Kinderbetreuung, vor allem im Raum Biel sowie für Personen, die Kurse für Lerngewohnte besuchen; - besteht Bedarf nach Angeboten, die besser auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden angepasst sind, insbesondere bezüglich den Rahmenbedingungen wie Nähe zum Wohnort im ländlichen Bereich und Kurszeiten, den Preisen für lerngewohnte Personen sowie den alltags- und berufsbezogenen Praxismöglichkeiten zum Üben der Sprache und zur Unterstützung der Alltagsorientierung; - fehlen insbesondere niederschwellige (z.b. abends stattfindende) und kostengünstige Angebote auf höheren Sprachniveaus; - sind fehlende Sprachkenntnisse die hauptsächliche Hürde beim Zugang zu Arbeitsmarkt und Ausbildung idiko: Interdirektionale Koordination der Sprachförderung im Migrationsbereich Im Rahmen des Projektes idiko (interdirektionale Koordination in der Weiterbildung) unter der Federführung der ERZ/AWB wurde in einer Vorstudie gezeigt, dass im Bereich der Sprachkurse für die Migrationsbevölkerung Handlungsbedarf besteht, das von verschiedenen kantonalen Direktionen geförderte und gesteuerte Angebot des Kantons stärker zu koordinieren. Ab 2013 findet ein Pilot statt zur interdirektionalen Koordination der Sprachkursförderung. Involviert sind die ERZ (Sprachförderung für Erwachsene), die GEF (Sprachförderung VA/FL; frühe Sprachförderung), die Volkswirtschaftsdirektion (VOL; Arbeitsmarktliche Massnahmen) und die Polizei- und Militärdirektion (POM; Asylbereich). Dabei sollen u.a. folgende wichtige Anliegen geklärt werden: - die Öffnung der verschiedenen geförderten Angebote für alle fremdsprachigen Personen unabhängig vom ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus - die Klärung der Zuständigkeit für die Angebote für VA/FL. Geprüft wird, ob die Finanzierung und Steuerung der Angebote ab 2015 an die ERZ übertragen werden soll Seite 57 von 117

58 - Bedarf an Sprachförderung, für die Integration in Gesellschaft (Alltag), Zugang zu Ausund Weiterbildung sowie Arbeitsmarkt - vorhandenes Angebot der Sprachförderung - Optimierung der kantonalen Steuerung der Sprachkursförderung. idiko bietet ebenfalls den Rahmen, um die interdirektionale Schnittstelle zwischen der Sprachförderung und dem Zugang zum Arbeitsmarkt zu bearbeiten und somit auch die Schnittstelle zwischen den Förderbereichen Arbeitsmarkt und Sprachförderung weiter zu gestalten. Seite 58 von 117

59 9.4 Ziele, Massnahmen und Indikatoren Sprachförderung Pfeiler 2 Bildung und Arbeit / Förderbereich Sprache Migrantinnen und Migranten verfügen über die für die Verständigung im Alltag notwendigen und ihrer beruflichen Situation angemessenen Kenntnisse einer Landessprache. Nr. Wirkungsziel(e) Leistungen / Massnahmen Indikator(en) terminiert bei Konzeptentwicklung / Pilotprojekten, Anstossfinanzierungen Meilensteine aufführen Überprüfung Federführung / Zuständigkeit Staatliche Stelle auf Ebene Kanton Bemerkungen (bzw. Verweis auf KIP) z.b. Abgrenzung zu den Regelstrukturen, Leistungsvereinbarung Gesamtinvestitionen gemäss Finanzraster 13 Erwachsene, situationsbedingt benachteiligte Migrantinnen und Migranten sowie vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge mit geringen Sprachkenntnissen in Deutsch oder Französisch haben einen niederschwelligen Zugang zu Sprachkursen. - Weiterführung der subsidiären Förderung von Sprachkursen auf der Grundlage des kantonalen Gesetzes mit Überprüfung möglicher Anpassungen (Projekt idiko). - Weiterführung der Finanzierung von Sprachkursen für VA/FL; Überprüfung der Öffnung und Koordination der Angebote (Projekt idiko). - Im Rahmen der Erstinformation und Beratung wird über das Angebot von Sprachkursen informiert. - Die bestehende subsidiäre Sprachförderung auf gesetzlicher Grundlage ist gewährleistet. - Sprachkurse für VA/FL sind auf Basis bestehender rechtlicher Grundlagen finanziert. - Bis Ende 2014 ist die Öffnung und Zuständigkeit im Bereich der Sprachförderung überprüft und Massnahmen zur Optimierung sind geplant. - Die geförderten Angebote sind regional angemessen verteilt. - Leistungsverträge - Reporting, Controlling - Konzept idiko ERZ, GEF Das geförderte Angebot ist qualitativ gut und fachlich auf dem aktuellen Stand. - Koordination fide Schulungen - Umsetzung der kant. Mindeststandards und Qualitätsvorgaben in den Leistungsverträgen - Die Angebote erfüllen die Mindeststandards gemäss Leistungsverträgen und spezifischen Mindestanforderungen für Sprachkurse des Kantons. - Die Lerninhalte und Lernziele sind an der sprachlichen Handlungsfähigkeit im Alltag oder Beruf ausgerichtet. - Die Kursleitenden sind angemessen qualifiziert. - Leistungsverträge - Reporting, Controlling ERZ, GEF Seite 59 von 117

60 Nr. Wirkungsziel(e) Leistungen / Massnahmen Indikator(en) terminiert bei Konzeptentwicklung / Pilotprojekten, Anstossfinanzierungen Meilensteine aufführen Überprüfung Federführung / Zuständigkeit Staatliche Stelle auf Ebene Kanton Bemerkungen (bzw. Verweis auf KIP) z.b. Abgrenzung zu den Regelstrukturen, Leistungsvereinbarung Gesamtinvestitionen gemäss Finanzraster 15 Das geförderte Angebot ist bedarfsund nachfrageorientiert. Das geförderte Angebot erreicht das angesprochene Zielpublikum. - Förderung der Sprachkurse gemäss den geltenden kantonalen Rechtsgrundlagen und Kriterien für die Subventionierung. - Bearbeitung der Schnittstellen zum Arbeitsmarkt im Rahmen Projekt idiko - Der Kanton fördert nur tatsächlich durchgeführte Angebote, die eine Mindestzahl Teilnehmende haben. - Die Anbieter planen das Angebot entsprechend dem Bedarf und den Bedürfnissen. - Die Angebote sind niederschwellig und zielgruppengerecht ausgestaltet (gemäss den Mindestanforderungen ). - Leistungsverträge - Reporting, Controlling ERZ, GEF Schnittstelle zum Förderbereich AMF Seite 60 von 117

61 9.5 Umsetzungsorganisation Sprachförderung Die Umsetzung der Sprachförderung im Rahmen spezifischer Massnahmen für Erwachsene erfolgt wie bisher durch die ERZ Abteilung Weiterbildung sowie die GEF Abteilung Integration für die jeweiligen Zielgruppen (siehe Tabelle). Im Laufe von 2013 wird geprüft, ob die ERZ die bisher bei der GEF angesiedelten Sprachförderung für VA/FL übernimmt (Massnahme 13), was frühestens ab 2015 umsetzbar wäre. Die Sprachförderung für Kinder im Vorschulalter (vgl. Kap. 9) wird grundsätzlich von der GEF Fachstelle Familie unterstützt und gesteuert, allerdings in enger Zusammenarbeit mit der ERZ Abteilung Weiterbildung. Das betrifft jene Angebote, die sowohl Kinder als auch Erwachsene erreichen und bereits von der ERZ Beiträge erhalten. Massnahmen / Angebote Sprachkurse für Personen im Integrationsprozess /gemäss BerG Sprachkurse für VA/FL Frühe Sprachförderung (Mutter-Kind- Kurse, Kinderbetreuungsangebote) Zuständige Direktion / Amtsstelle ERZ, Amt für Mittelschulund Berufsbildung, Abt. Weiterbildung GEF, Sozialamt, Abt. Integration GEF, Sozialamt, Fachstelle Familie Bemerkungen Zuständigkeit im Projekt idiko zu klären; allf. Neustrukturierung ab 2015 Zusammenarbeit mit ERZ, Abt. Weiterbildung; im Detail noch zu klären Seite 61 von 117

62 10 Förderbereich Frühe Förderung 10.1 Ausgangslage Verschiedene strategische Berichte des Kantons Bern der letzten Jahre heben die zentrale Rolle der frühen Förderung im Bereich der Armutsreduktion, der Chancengleichheit und der Gesundheitsförderung hervor. 30 Im Herbst 2012 hat der Grosse Rat des Kantons Bern das Konzept frühe Förderung im Kanton Bern verabschiedet. Dieses Konzept bildet die Grundlage für das KIP. Im Konzept hebt der Regierungsrat die Wichtigkeit der Stärkung der Rahmenbedingungen für Familien hervor. Damit einher geht auch die Intention, Kinder und Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf durch spezifische, möglichst niederschwellige Angebote zu stärken (Regierungsrat des Kantons Bern 2012: 46). Migrantenfamilien werden im Konzept frühe Förderung grundsätzlich nicht gesondert behandelt und sind ein integraler Bestandteil der Zielgruppen des Konzepts. Mehrere der insgesamt zehn identifizierten Handlungsfelder des Konzepts richten sich u.a. an sie. Die zehn Handlungsfelder des Konzepts frühe Förderung im Kanton Bern unterteilt in eine allgemeine, angebotsübergreifende sowie in eine angebotsspezifische Ebene lauten wie folgt: Allgemeine angebotsübergreifende Ebene: Handlungsfeld 1 gemeinsame Basis : Schaffung einer gemeinsamen Basis für die frühe Förderung mit dem Ziel, dass sich die verschiedenen Akteure in der Landschaft der frühen Förderung verorten können; Handlungsfeld 2 regionale Vernetzung und Information : Definition regionaler Ansprechpartner für frühe Förderung, welche Informationen über Angebote sammeln sowie regelmässige Netzwerktreffen für Anbieter der Region durchführen; Handlungsfeld 3 zielgruppenspezifische Erreichbarkeit & Ausrichtung der Angebote : Mit seinen (Regel-)Angeboten und Massnahmen im Frühbereich möchte der Kanton Bern alle Zielgruppen, unter anderem sozialbenachteiligte Familien mit und ohne Migrations hintergrund, erreichen; Handlungsfeld 4 frühe Sprachförderung für Kinder im Vorschulalter : Der Kanton Bern fördert spezifische, pädagogisch an den Vorschulbereich angepasste (holistische 31 ) Angebote und Programme der frühen Sprachförderung für Kinder aus Migrationsfamilien ohne ausreichende Deutsch- bzw. Französischkenntnisse. Darüber hinaus beschloss der Grosse Rat die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für ein mögliches Obligatorium eines vorschulischen Sprachunterrichts in einer Amtssprache (Grosser Rat, September 2012); Handlungsfeld 5 Früherkennung : Schliesslich geht es auf angebotsübergeordneter Ebene auch darum, dass Massnahmen auf Früherkennung ausgerichtet und Akteure der frühen Förderung qualifiziert sind, Auffälligkeiten und Risiken früh zu erkennen und an spezialisierte Fachstellen (KES-Behörden) zu triagieren, zwecks Minimierung der Risiken der Kinder (und der Familien) und zur Förderung einer gesunden (Weiter-)Entwicklung. Angebotsspezifische Ebene: Handlungsfeld 6 Zusammenarbeit Mütter- und Väterberatung mit der Erziehungsberatung sichern : Institutionalisierung des bisherigen Pilotprojekts eines gemeinsamen Beratungsangebots der Mütter- und Väterberatung und der Erziehungsberatung; Handlungsfeld 7 Elternbildung im Frühbereich stärken : Schaffung von kantonalen Rahmenbedingungen im Bereich der Elternbildung im Frühbereich; 30 Vierter Gesundheitsbericht des Kantons Bern (GEF 2010b), Sozialberichte (GEF 2008a, 2010a), Familienkonzept des Kantons Bern (Regierungsrat des Kantons Bern 2009). 31 Das heisst, dass neben sprachlichen auch kognitive und motorische Fähigkeiten der Kinder im Vorschulalter gefördert werden. Seite 62 von 117

63 Handlungsfeld 8 Hausbesuchsprogramm schritt:weise : Weiterführung der kantonalen Mitfinanzierung des Spiel- und Lernprogramms schritt:weise zur Förderung von Kindern im Alter zwischen eineinhalb und vier Jahren im Kanton Bern; Handlungsfeld 9 Kindertagesstätten und Tagesfamilien: Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung werden bedarfsgerecht weiter gefördert; Handlungsfeld 10 Empfehlung von Qualitätsrichtlinien für spezifische Spielgruppen : Der Kanton unterstützt Gemeinden, die den Bereich der Spielgruppen weiterentwickeln möchten, indem er Qualitätsrichtlinien basierend auf evaluierten Projekten und Programmen empfiehlt. 32 Das Handlungsfeld 4 Frühe Sprachförderung für Kinder im Vorschulalter soll dabei gemäss den Vorgaben des Regierungsrats im Rahmen des KIPs konzipiert werden (Regierungsrat des Kantons Bern 2012: 53). Aufgrund der im Kontext der Erarbeitung des KIPs durch die integrationsrelevanten Akteure stark betonten Wichtigkeit der Elternbildung (Handlungsfeld 7) für Familien mit Migrationshintergrund sollen über das KIP zudem in beschränktem Umfang migrationsspezifische Elternbildungsangebote unterstützt werden. Für die restlichen Handlungsfelder ist die Umsetzung des Konzepts frühe Förderung im Kanton Bern massgebend. Migrationsspezifische Aspekte der Information und Erreichbarkeit werden dabei spezifisch berücksichtigt. Das folgende Kapitel beschränkt sich deshalb auf die Darstellung des Bedarfs im Bereich der frühen Sprachförderung und der niederschwelligen Elternbildung für Familien mit Migrationshintergrund sowie der das KIP betreffenden Schnittstellen zur frühen Förderung. Basierend auf den Erkenntnissen des Konzepts frühe Förderung besteht im Bereich der frühen Sprachförderung folgender Bedarf: Frühe Sprachförderung Übersicht über Angebotslandschaft der frühen Sprachförderung im Kanton Bern Zum heutigen Zeitpunkt besteht im Kanton Bern keine Übersicht über die Angebotslandschaft der frühen Sprachförderung. Um Familien mit Kindern mit Sprachförderbedarf gezielt und effizient unterstützen zu können, besteht der Bedarf einer Klärung der Landschaft der frühen Sprachförderung im Kanton Bern Frühe Sprachförderung Förderung von niederschwelligen Angeboten zur Integration fremdsprachiger Kinder Wie das Konzept frühe Förderung des Kantons Bern im Handlungsfeld 4 aufzeigt, besteht einerseits ein Bedarf, Qualitätskriterien für Anbieter für frühe Sprachförderung zu entwickeln. Andererseits besteht Bedarf an Subventionen für Anbieter, die diese Qualitätskriterien erfüllen. Weiter wird es als wichtig erachtet, dass dabei insbesondere auch ein Schwerpunkt auf niederschwellige Angebote der frühen Sprachförderung gelegt wird, welche eine Kombination von Betreuung und integrierter Sprachförderung beinhalten (z.b. in Sprachförderung in Kindertagesstätten, Kinderbetreuungsangebote parallel zu Erwachsenensprachkursen). Schliesslich weist das Konzept frühe Förderung (Handlungsfeld 7 Elternbildung) auch auf die Wichtigkeit des jeweils geeigneten Einbezugs der Eltern hin. Eine Kombination der Sprachförderung der Kinder mit niederschwelligen Elternbildungsangeboten wird empfohlen. Über den konkreten Sprachförderbedarf von Kindern liegen keine abschliessenden Daten für den Kanton Bern vor. Das Bundesamt für Migration geht in einer Schätzung aber von Für den Förderbereich frühe Förderung gelten folgende Rechtsgrundlagen: - Art. 67 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101) - Art. 4 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG; SR ) - Art. 4 und Art. 30, Bst. d und e der Verfassung des Kantons Bern vom 06. Juni 1993 (KV; BSG 101.1) - (ab 2015) Art. 3, Bst. a; Art. 4, Abs. 1 und 2, Bst. b bis d; Art. 14 des Gesetzes über die Integration der ausländischen Bevölkerung (IntG) - Art. 2, Bst. d und Art. 31, Abs. 2 des Gesetzes über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG; BSG ) - Art. 2, Bst. c und d; Art. 3, Bst. a bis f; Art. 60; Art. 71 und Art. 73 des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG; BSG 860.1) Seite 63 von 117

64 (vgl. Tabelle) fremdsprachigen Kindern im Kanton Bern aus, die über beschränkte Sprachkenntnisse in Deutsch bzw. Französisch verfügen. Dem gegenüber stehen 39 Mutter-Kind Deutschkurse, welche im Jahr 2011 unterstützt werden konnten. Im heutigen Zeitpunkt kann der steigenden Nachfrage (in quantitativer und qualitativer Hinsicht) mit den bisher eingesetzten Mitteln nicht bedarfsgerecht begegnet werden (vgl. auch Konzept frühe Förderung 2012: 52). Daraus abgeleitet wird der Bedarf an Sprachförderangeboten im Vorschulbereich als deutlich gegeben erachtet. MigrantInnen mit beschränkten Sprachkompetenzen im Kanton Bern Zielgruppen MigrantInnen im Kanton Bern (ZEMIS) Schätzung MigrantInnen mit "beschränkten Sprachkompetenzen" Total Kinder zwischen 0 bis 4 Jahren 0 bis 4 Jahre, Nordafrika; Region Subsahara; Naher und Mittlerer Osten bis 4 Jahre, Deutschland, Österreich, Lichtenstein 1' bis 4 Jahre, Lateinamerika und Karibik bis 4 Jahre, Süd- und Ostasien bis 4 Jahre, Spanien bis 4 Jahre, USA, Kanada, Australien, Neuseeland bis 4 Jahre, Osteuropa (Weissrussland, Moldawien, Russland, Ukraine); Ex-Jugoslawien 1'713 1'159 0 bis 4 Jahre, Frankreich bis 4 Jahre, Italien bis 4 Jahre, Portugal bis 4 Jahre, Türkei bis 4 Jahre, andere europäische Länder Total 0 bis 4 Jahre 6'904 3' Bedarf niederschwellige Elternbildung Quelle: Erler 2012 Gemäss Konzept frühe Förderung, Handlungsfeld 7 wurde ein besonderer Bedarf an niederschwelligen Elternbildungsangeboten identifiziert. Diese Angebote sollen insbesondere Migrantenfamilien besser erreichen. Dieser Bedarf wurde auch im Rahmen der Erarbeitung des KIPs von den integrationsrelevanten Akteuren mehrfach betont. Mit dem Ziel, die Elternbildung zu stärken, wurde im Rahmen eines interdirektionalen Projekts unter der Federführung der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) die Neuausrichtung der Elternbildung skizziert. Das Projekt ergab, dass ab dem Sommer 2013 die Gesundheitsund Fürsorgedirektion (GEF) für das Thema Elternbildung im Kanton Bern zuständig ist. Es soll eine Fachstelle Elternbildung geschaffen werden, welche die breite Angebotslandschaft der Elternbildung im Kanton koordiniert, fördert und subsidiär unterstützt. Aufgrund der aktuellen Sparmassnahmen liegt der Umsetzungstermin noch nicht fest. Weiter gilt es niederschwellige Angebote so ausgestalten, dass sie eine Ergänzung der besonderen frühen Förderung bilden (z.b. als Anschlussangebote für Eltern, welche bei schritt:weise teilnahmen). Damit soll die ununterbrochene Förderkette bis zum Eintritt in den Kindergarten gewährleistet werden Schnittstellen zu den Förderbereichen des KIPs Förderbereiche Erstinformation, Beratung, soziale Integration Im Rahmen des KIPs gilt es die Schnittstellen zu den Förderbereichen Erstinformation, Beratung und soziale Integration sicherzustellen. Dies, damit die Informations- und Beratungsangebote für Migrantinnen und Migranten ebenfalls über die (Regel-)Angebote im Vorschulbereich gezielt über die lokalen, regionalen Angebote informieren können. Migrationsfamilien mit Kindern im Vorschulalter sollen im Rahmen der Erstgespräche, der Ansprechstellen Seite 64 von 117

65 Integration und der Kleinprojekte zur sozialen Integration systematisch über bestehende Regelangebote im Vorschulalter informiert werden Förderbereich Sprache Wie in Kapitel 9 dargestellt, erfolgt ein Teil der Sprachförderung für Kinder im Vorschulalter gegenwärtig im Rahmen der von der ERZ unterstützten Mutter-Kind-Sprachkurse sowie der Kinderbetreuungsstunden, die parallel zu Kursen für Erwachsene angeboten werden. Beide Angebote erreichen Kinder im Vorschulalter mit besonderem Förderbedarf. Auf der Grundlage des Konzepts frühe Förderung im Kanton Bern geht die Zuständigkeit für die Steuerung der frühen Sprachförderung in die Federführung der GEF über. Ein Teil der im Rahmen des KIPs budgetierten Mittel soll deshalb für eine Mitfinanzierung und Weiterentwicklung von bereits bestehenden Mutter-Kind-Sprachkursen und Kinderbetreuungsangeboten eingesetzt werden, die heute von der ERZ/AWB gefördert werden Zielgruppe VA/FL Grundsätzlich braucht es bei der frühen Förderung keine zusätzlichen, spezifischen Massnahmen für VA/FL. Es ist aber sinnvoll, diese Zielgruppe bei den Massnahmen zur Information, Beratung und sozialen Integration spezifisch zu berücksichtigen. Seite 65 von 117

66 10.4 Ziele, Massnahmen und Indikatoren frühe Förderung Pfeiler 2 Bildung und Arbeit / Förderbereich Frühe Förderung Migrantenfamilien haben chancengleichen Zugang zu den Angeboten der frühen Förderung, die ihrer familiären Situation gerecht werden. Gelb: Konzeptentwicklungen / Pilotprojekte Nr. Wirkungsziel(e) Leistungen / Massnahmen Indikator(en) terminiert bei Konzeptentwicklung / Pilotprojekten, Anstossfinanzierungen Meilensteine aufführen Überprüfung Federführung / Zuständigkeit Staatliche Stelle auf Ebene Kanton Bemerkungen (bzw. Verweis auf KIP) z.b. Abgrenzung zu den Regelstrukturen, Leistungsvereinbarung Gesamtinvestitionen gemäss Finanzraster 16 Frühe Sprachförderung für Kinder im Vorschulalter: Sprachliche Hürden für Kinder aus Migrationsfamilien sind im Kanton Bern bis zum Kindergarteneintritt reduziert. Entwicklung von: - Qualitätskriterien gemäss Konzept frühe Förderung - eines Subventionsmodells für Angebote der frühen Sprachförderung - Qualitätskriterien sind bis Ende 2014 definiert. - Ein Subventionierungsmodell ist bis Ende 2014 entwickelt. - Fachliche Vernehmlassung der entwickelten Qualitätskriterien & des Subventionsmodells - Qualitätskriterien - Subventionsmodell GEF, ERZ Einführung des neuen Subventionierungsmodells für Angebote der frühen Sprachförderung sowie quantitative und/oder qualitative Weiterentwicklungen : Weiterführung der Unterstützung von Pilotprojekten bzw. Überbrückung bis zur Einführung des Subventionierungsmodells - Vergabe von Fördermitteln basierend auf neuem Subventionierungsmodell im Sinne des Konzepts frühe Förderung (2012, S. 53) ab Der Anteil an Kindern mit Sprachförderbedarf vor Eintritt in den Kindergarten ist 2018 gegenüber 2014 tiefer. - Reporting und Controlling subventionierten Angebote GEF, ERZ Schnittstelle zu KIP Förderbereich Sprache Migrationsfamilien mit Kindern im Vorschulalter sind dank niederschwelligen Elternbildungsangeboten in ihrer Rolle als in der Schweiz lebende Eltern gestärkt. Weiterentwicklung Elternbildungsangebote: - Erstellung Konzept mit dem Ziel, dass bis zum Eintritt in den Kindergarten ihrer Kinder Migrationsfamilien mit den zentralen Systemen und Strukturen der Schweiz, z.b. Bildungs- und Gesundheitssystem vertraut sind. - Schaffung eines Fördergefässes und Unterstützung von Elternbildungsangeboten - Bis Ende 2015 liegt ein Konzept vor zur Förderung von migrationsspezifischen Elternbildungsangeboten im Sinne des Konzepts frühe Förderung. - Ab 2016 stehen Fördermittel zur finanziellen Förderung von migrationsspezifischen Elternbildungsangeboten zur Verfügung. - Ab 2016 werden die migrationsspezifischen Elternbildungsangebote unterstützt. - Analyse des Projektergebnisses Neuausrichtung der Elternbildung im Kanton Bern - Konzept für Förderung von migrationsspezifischen Elternbildungsangeboten - Statistik zu den vom Kanton unterstützten Projekten der Elternbildung GEF, JGK, ERZ Seite 66 von 117

67 10.5 Umsetzungsorganisation frühe Förderung Die Umsetzung der Massnahmen des Förderbereichs frühe Förderung erfolgt wie erwähnt grundsätzlich im Rahmen des Konzepts frühe Förderung im Kanton Bern. Die Umsetzung der frühen Sprachförderung wird über das KIP finanziert und erfolgt durch die Abteilung Gesundheitsförderung und Sucht / Fachstelle Familie des Sozialamtes der GEF. Die Arbeiten in Bezug auf die Massnahmen zur frühen Sprachförderung und Informationsweitergabe durch Ansprechstellen werden mit der Abteilung Weiterbildung der ERZ sowie der Abteilung Integration des Sozialamtes der GEF für die jeweiligen Zielgruppen (siehe Tabelle) koordiniert. Eine enge Zusammenarbeit erfolgt insbesondere mit der Abteilung Weiterbildung der ERZ in Bezug auf die Massnahmen der Sprachförderung, die sowohl auf Kinder als auch für Erwachsene ausgerichtet sind und von der ERZ weitere Förderbeiträge erhalten. Nr. Massnahmen/Angebote Zuständige Direktion/ Amtsstelle Bemerkungen 16 Frühe Sprachförderung (Mutter- Kind-Kurse, Kinderbetreuungsangebote) GEF, Fachstelle Familie Zusammenarbeit mit ERZ, Abteilung Weiterbildung 16 Frühe Sprachförderung: Einführung Subventionierungsmodell für Angebote GEF, Fachstelle Familie Zusammenarbeit mit ERZ, Abteilung Weiterbildung 2014: Fortführung positiver Pilotprojekte 2015: Umsetzungsstrukturen def. geklärt und in Einführung. Elternbildungsangebote Weiterentwicklung/Unterstützung GEF, Fachstelle Familie Zusammenarbeit und allfällige Übertragung der Zuständigkeit an künftige Fachstelle Elternbildung : Klärung der Umsetzungsstrukturen mit neuer Fachstelle Elternbildung sowie Erarbeitung Förderkonzept Elternbildung 2015: Förderkonzept finalisiert & Start Vergabe Fördergelder mit geklärten Umsetzungsstrukturen. Die Umsetzung der Weiterentwicklung der Elternbildungsangebote erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der JGK und der ERZ. Seite 67 von 117

68 11 Förderbereich Arbeitsmarktfähigkeit 11.1 Ausgangslage Die Arbeitsmarktfähigkeit nimmt innerhalb des Projekts KIP einen wichtigen Stellenwert ein bilden doch die Integration in den Arbeitsmarkt und damit die Erlangung sowie der Erhalt der beruflichen und finanziellen Selbstständigkeit ein zentrales Ziel der schweizerischen Integrationspolitik. Arbeitsmarktfähigkeit wird im Rahmen des KIPs wie folgt definiert: A) Sprachförderung (Grundkenntnisse und arbeitsmarktorientierte Sprachkenntnisse) B) Grundarbeitsfähigkeiten (v.a. umfassende Verlässlichkeit, Stetigkeit, Pünktlichkeit) C) Arbeitsfähigkeit (v.a. umfassend Leistungserbringung, Flexibilität, Lernbereitschaft und -fähigkeit) D) Qualifikation (Person hat das für die Teilnahme am 1. Arbeitsmarkt der Schweiz nötige fachliche Know-How und/oder Erfahrung: z.b. Berufsbildung, Fachbildung, Ausbildung, Anerkennung ausländischer Diplome; ev. Arbeitserfahrung im Fachgebiet) 11.2 IST-Zustand Arbeitsmarktfähigkeit Der IST-Zustand kann im Rahmen des strategischen Programmziels Arbeitsmarktfähigkeit auf zwei Ebenen betrachtet werden. Zum einen sind kurz die im Kanton Bern vorhandenen Regelstrukturen aufzuzeigen, welche in verschiedensten Verwaltungsbereichen auf vielfältige Art und Weise dazu beitragen, die Arbeitsmarktfähigkeit der Migrantinnen und Migranten im Kanton zu fördern und zu verbessern. Zum anderen ist ein Blick auf die bereits vorhandenen Angebote zu werfen, welche als sogenannt spezifische, vorgelagerte Massnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit einzustufen sind. Die nachfolgende Grafik zeigt die häufigsten Herkunftsländer der Migrantinnen und Migranten (resp. Ausländerinnen und Ausländer) im Kanton Bern. Insgesamt lebten Ende 2011 rund Personen im erwerbsfähigen Alter im Kanton Bern, d.h. ab Alter 15 bis 65 Jahre, davon waren Schweizerinnen und Schweizer und Ausländerinnen und Ausländer im erwerbsfähigen Alter. Anzahl Personen im erwerbsfähigen Alter (16-65) nach Staatsangehörigkeit im Kanton Bern (ab 1000 Personen) Anzahl Personen (im erwerbsfähigen Alter 16-65); Nur Länder ab 1000 Personenaufgeführt, ohne CH. (Stichtdatum: Ende 2011); Quelle BFS, Abbildung 4: Anzahl erwerbsfähige Personen nach Staatsangehörigkeit Seite 68 von 117

69 Das Verhältnis von Schweizerinnen und Schweizer zu Ausländerinnen und Ausländern im erwerbsfähigen Alter beträgt somit rund 84% zu 16%. Ein Vergleich mit der aktuellen Arbeitslosenstatistik des Amt für Berner Wirtschaft (beco) zeigt, dass sich dieses Verhältnis mit rund 33% Ausländer und Ausländerinnen zu Lasten dieser Gruppe verschiebt. Ein ähnliches Bild ist der Sozialhilfestatistik des BFS (2011) zu entnehmen, die ein Verhältnis von 62% (Schweizer/ -innen) zu 38% (Ausländer/innen) aufweist. 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 16% 84% Personen im erwerbsfähigen Alter total Verhältnis Schweizer/innen zu Ausländer/innen im Kanton Bern (total, ALV, Sozialhilfe) 33% 38% 67% 62% Arbeitslosenstatistik August 2012 Sozialhilfestatistik 2011* Ausländer/innen Schweizer/innen *Zahlengemäss der Sozialhilfestatistik des BFS. Quellen: BFS 2011; Seco/beco Abbildung 5: Verhältnis von SchweizerInnen zu AusländerInnen ALV/ Sozialhilfe In Absolutzahlen sieht das Bild wie folgt aus: Quellen: BFS 2011; Seco/beco Total Personen im erwerbsfähigen Alter, 2011 Arbeitslosenstatistik August 2012 Sozialhilfestatistik 2011 Schweizer/innen Ausländer/innen Aus diesem einfachen Vergleich lässt sich bereits ein gewisser Handlungsbedarf ableiten, da der Anteil der Migrantinnen und Migranten in den beiden System der ALV und Sozialhilfe deutlich überrepräsentiert ist. Über die Ursachen und die Richtung des Bedarfs lassen sich hingegen keine Aussage machen, dazu ist eine vertiefte Analyse nötig, deren Ergebnisse weiter hinten dargestellt werden IST-Zustand Regelstrukturen Im Kanton Bern sind die Regelstrukturen, in welchen die Arbeitsmarktfähigkeit von Migrantinnen und Migranten unmittelbar gefördert wird, äusserst vielfältig. Die folgende Übersicht zeigt die verschiedenen Bereiche der öffentlichen Verwaltung, in denen die Arbeitsmarktfähigkeit von Migrantinnen und Migranten unmittelbar gefördert wird: Seite 69 von 117

70 Bereich / System 1) Berufsbildung / Weiterbildung 2) ALV: Arbeitsmarktliche Massnahmen AMM; Arbeitsvermittlung (RAV) 3) Sozialhilfe: Wiedereingliederung Arbeitsmarkt 4) IV: Berufliche Eingliederungsmassnahmen 33 Zuständige/s Direktion/Amt Erziehungsdirektion; Mittelschul- und Berufsbildungsamt Volkswirtschaftsdirektion, beco Gesundheits- und Fürsorgedirektion; Sozialamt Selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons. (Untersteht direkt dem Bundesrecht). Zielgruppe Alle Jugendliche und Erwachsene, die einen qualifizierenden Abschluss anstreben. Anspruchsberechtigte nach ALV- Gesetzgebung Sozialhilfebeziehende IV-Beziehende Inhaltlicher Schwerpunkt Qualifizierende berufliche Fach- (aus)bildung Chancen auf Stelle im 1. AM erhöhen, rasche Wiedereingliederung in Arbeitsmarkt. Ablösung von der Sozialhilfe durch Wiedereingliederung im AM oder Beschäftigung. (Teil-)Ablösung von der IV durch Wiedereingliederung im AM. Für den ersten Bereich Berufsbildung und Weiterbildung ist die kantonale Erziehungsdirektion (ERZ) zuständig. Der zweite Bereich deckt das ganze System der Arbeitslosenversicherung, der damit verbundenen Beratung und Vermittlung (RAV) sowie den sogenannten arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) ab. Dieser Bereich bildet eine wichtige Regelstruktur bezüglich der Arbeitsmarktfähigkeit, da arbeitslos gewordene Personen in der Regel zuerst in diesem System Unterstützung zur Wiedereingliederung erfahren. Je schneller eine Person wieder eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt findet, desto weniger Kosten fallen für den Staat an. Das beco hat diesen Bereich 2012 neu ausgerichtet: "Bern Top! " Gestützt auf eine fachliche Voranalyse wurde unter dem Titel "Bern Top! - L excellence du service d emploi ein Strategie- und Kulturentwicklungsprojekt der öffentlichen Arbeitsvermittlung im Kanton Bern entwickelt und per anfangs 2013 in die Praxis umgesetzt. Die Erhöhung der Arbeitsmarkttransparenz, die Förderung der Arbeitsmarktattraktivität und die Verhütung der Arbeitslosigkeit sind die drei strategischen Schwerpunkte des Projekts. Ziel ist es, die Professionalität, Effektivität und Kundennähe der RAV-Dienstleistungen, insbesondere der Personalberatung zu verbessern. Dabei werden Arbeitslose als motivierte und eigenverantwortliche Kundinnen und Kunden und Arbeitgeber als Partner auf dem Arbeitsmarkt betrachtet und behandelt. Zwei Schwerpunkte von "Bern Top! " betreffen den Anmeldeprozess und die Beratungskonzeption. Ab dem 1. Januar 2013 melden sich die Stellensuchenden direkt bei einem RAV im Kanton Bern und nicht mehr bei ihren Wohngemeinden an. Sie erhalten so bereits während der Anmeldung wichtige Informationen für ihre Stellensuche. Die Zeitdauer von der Anmeldung bis zum ersten Beratungsgespräch konnte so deutlich verkürzt werden. Die Informationsbroschüre über die Rechte und Pflichten stellensuchender Personen ist neu zusätzlich zu Deutsch und Französisch in diversen anderen Sprachen erhältlich. Die neue Beratungskonzeption sieht vor, dass Stellensuchende nach dem ersten Beratungsgespräch einem der drei Segmente Markt-, Beratungs- und Betreuungskunden zugeteilt werden. An jedes der Segmente sind definierte Wiedereingliederungsstrategien gekoppelt. Segmentierung und Wiedereingliederungsstrategien sind die Voraussetzung für eine bedarfsgerechte und zielgerichtete Beratung. 33 Dieser Bereich wird weitgehend durch Bundesrecht reguliert und gesteuert und wird deshalb hier nicht weiter dargestellt. Seite 70 von 117

71 Weiter wurde das Produktportfolio der arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) überprüft und optimiert. Dabei wurde insbesondere die Nähe zum Arbeitsmarkt verbessert und die auf dem Arbeitsmarkt schlecht verwertbaren Qualifikationsprogramme abgelöst. Auch auf Sprachförderangebote und Informatikkurse wird weitgehend verzichtet. Die Sprachförderung beschränkt sich bei den AMM auf arbeitsmarktorientierte Sprachförderung im Rahmen des beruflichen Integrationsangebots BIN plus. Die RAV-Dienstleistungen für Arbeitgeber führen in erster Linie zu einer Verbesserung der Arbeitsmarkttransparenz zwischen Arbeitgebern und Stellensuchenden. Damit sollen die Chancen der Kunden auf eine neue Stelle erhöht werden. Migrationsspezifische Aspekte wurden bei der Voranalyse und bei der Entwicklung von "Bern Top! " nicht spezifisch berücksichtigt. Wie bisher sind innerhalb der RAV spezialisierte Personalberaterinnen und Personalberater für die Beratung von Flüchtlingen und Vorläufig Aufgenommenen zuständig. Sie sind auch die Kontaktpersonen zu den FD und PA. Obwohl die Anmeldung seit diesem Jahr direkt auf dem RAV stattfindet, bleibt die Zusammenarbeit zwischen den Sozialhilfestellen und den RAV bei der Neuanmeldung von nicht anspruchsberechtigten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen gemäss dem Manual zur Handhabung von AVIG Art. 59d unverändert. Da die Umsetzung von "Bern Top! " erst seit kurzem erfolgt, lassen sich vorderhand noch keine Aussagen dazu machen, ob die spezifischen Voraussetzungen und Bedürfnisse von Migrantinnen und Migranten mit "Bern Top! " adäquat berücksichtigt werden können. Beschäftigungs- und Integrationsangebote in der Sozialhilfe Im dritten Bereich, der Sozialhilfe, finanziert die GEF nebst der Existenzsicherung (vgl. Kap. 5.5 und 5.6) auch Beschäftigungs- und Integrationsangebote. Auf der Basis des Sozialhilfegesetzes (SHG) bieten die Beschäftigungs- und Integrationsangebote in der Sozialhilfe (BIAS) Menschen, die Sozialhilfe beziehen, den Zugang zu bedürfnisgerechten Angeboten, die der sozialen Stabilisierung und der schrittweisen beruflichen Integration dienen. Insgesamt stehen im Kanton Bern im Rahmen der BIAS etwas mehr als Jahresplätze zur Verfügung, die von circa 3'500 Menschen in Anspruch genommen werden. Je nach Einschätzung, wie gross die Chancen eines Sozialhilfebeziehenden auf dem Arbeitsmarkt sind, werden drei Angebotskategorien unterschieden (BIAS-Programme): 1. Sozialhilfebeziehende, die als noch nahe am Arbeitsmarkt eingeschätzt werden, stehen für sechs bis zwölf Monate entlohnte Plätze zur beruflichen Integration (BI) zur Verfügung, welche Arbeit und Qualifizierung ermöglichen. Durch BIAS werden circa 150 Jahresplätze zur beruflichen Integration finanziert. 2. Für Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt eine geringe Chance haben, gibt es sechs- bis zwölfmonatige Angebote mit dem Ziel, eine Perspektive auf berufliche Integration (BIP) zu schaffen. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf Jugendliche und jungen Erwachsene (bis 25 Jahre) gelegt. Für die Schaffung beruflicher Integrationsperspektiven gibt es im Kanton zwischen 300 und 350 Jahresplätze. Die Angebote BI und BIP weisen eine Vermittlungsquote von circa 28% (2009) aus. 3. Zudem werden (teilweise unbefristete) Angebote zur Verfügung gestellt, die der Stabilisierung und der sozialen Integration (SI) dienen. Für die soziale Integration stehen circa 500 bis 550 Jahresplätze zur Verfügung. Seit längerem steigt die Nachfrage nach diesen Angeboten am stärksten. In allen drei Kategorien waren 2012 Ausländerinnen und Ausländer deutlich überrepräsentiert (BI/ BIP: Ausländeranteil von 40%, SI: Ausländeranteil von 35%). Die von strategischen Partnern entlang des Betreuungsprozesses erbrachten Leistungen von Abklärung (Triage) über Vermittlung von Stellen bis Nachbetreuung (z.b. Unterstützung der Arbeitgeber) werden ebenfalls durch BIAS abgegolten. Für Nicht-Programmteilnehmende werden ausserdem gezielt Einzelmodule im Bereich Qualifizierung und Bildung angeboten. Zudem wird im ganzen Kanton ein Taglohn-Angebot für stundenweise Lohnarbeit finanziert (circa 22 Jahresplätze). Seite 71 von 117

72 11.4 IST-Zustand spezifische Angebote Im Kanton Bern gibt es bereits sogenannt vorgelagerte, spezifische Angebote zur Förderung und Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit der VA und FL. Das Sozialamt der Kantons Bern als zuständige Stelle hat bereits im Jahr 2008 mit der Änderung des Ausländer- und Asylgesetzes und dem damit verbundenen Grundsatz der Integration der vorläufig Aufgenommenen ein Projekt zur Weiterentwicklung dieser Programme gestartet (vgl. dazu Kapitel 9 und GEF 2010d). Die Zielsetzung im gleichnamigen Projekt Weiterentwicklung der Integrationsangebote für VA/FL war der Fragestellung des KIP sehr ähnlich, jedoch bezogen auf die spezifische Zielgruppe der FL und VA. Bezüglich der Integration in den Arbeitsmarkt ging es dabei zunächst darum zu klären, inwieweit überhaupt vorgelagerte Angebote, so insbesondere zu den AMM der RAV, aber auch zu den Integrationsangeboten der regulären Sozialhilfe (BIAS) notwendig waren. Es zeigte sich nach ersten Abklärungen rasch, dass ein grösserer Teil der Zielgruppe für eine direkte Teilnahme insbesondere an den AMM zu grosse Defizite bei den Grundarbeitsfähigkeiten (gemäss obiger Definition Punkt B) und den Arbeitsfähigkeiten (gemäss obiger Definition Punkt C) aufweist. Weiter fehlen diesen Personengruppen oft die berufsspezifischen Sprachkenntnisse, die sie in allgemeinen Grundsprachkursen nicht lernen, bzw. lernen können. Bevor somit bei dieser Zielgruppe die gezielte Verbesserung oder der Erhalt der Qualifizierung in den Fokus rücken kann, ist es notwendig, die (Grund-)Arbeitsmarktfähigkeiten zu stärken und berufsspezifische Sprachkenntnisse zu erwerben. Gestützt auf diese Ergebnisse werden verschiedene Angebote zur Förderung der beruflichen Integration von VA und FL umgesetzt. Die aktuellen Angebote können grob in drei Kategorien eingeteilt werden und umfassen u.a. die darunter aufgeführten Programme (Auswahl) 34 : Angebots beispiele Angebote zur Stärkung der (Grund)arbeitsfähigkeiten und Abklärung Co-opera: Beruflicher Integrations kurs (Individuelle beruf iche Orientierung, Sprachkenntnisse, Praktika u.a.) Angebote zur beruflichen Qualifizierung in Verbindung mit Stärkung der (Grund-) arbeitsmarktfähigkeiten FOKUS: Fachkurse Reinigung, Gastgewerbe, Pflege, Qualifizierte Hilfsarbeit Angebote zur Ver mittlung/ Bewerbungstraining / berufliches Coaching Passepartout (Aktive Akquisition und Stellenvermittlung in den 1. Arbeitsmarkt) Flic-flac Stellennetz: (Praktische Arbeitseinsätze; Begleitende Bildungseinheiten) Fachkurse Profora BEJUNE (für Französisch-sprechende) Co-opera Arbeitssuchgruppe und Mentoring Total Anzahl Teilnehmende 2011 Total Anzahl Teilnehmenden -stunden Die Angebote zur Förderung der beruflichen Integration sind fast ausnahmslos in den Städten Bern, Biel oder Thun angesiedelt dies aus dem einfachen Grund, dass die Mehrheit der Ziel- 34 Es handelt sich hier um jene Angebote zur Förderung der beruflichen Integration, welche den direkten Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt nach Programmabschluss zum Ziel haben. Nicht dabei sind somit die Angebote, die Beschäftigungscharakter haben und alle weiteren Angebote zur sozialen Integration und Sprachförderung, sowie ein sog. Pool, mit welchem die Sozialhilfestellen der VA/FL andere, nicht direkt finanzierte Angebote im Einzelfall einkaufen können. Die Angebote zur Sprachförderung und zur sozialen Integration werden in den entsprechenden Kapiteln dargestellt. Seite 72 von 117

73 gruppe in diesen Städten oder in den umliegenden Gemeinden wohnhaft ist und somit dezentrale Angebote mengenmässig nicht oder kaum durchführbar wären. Die Angebote zur Förderung der beruflichen Integration sind Bestandteil eines sogenannten entwicklungslogischen Werdegangs (EloWe), der den Integrationswerdegang ab positivem Asylentscheid, bzw. ab vorläufiger Aufnahme je nach Ressourcen und Potential der jeweiligen Person idealtypisch aufzeigt. Dieser EloWe ist ein Arbeitsinstrument und Hilfsmittel für die Sozialhilfestellen, welche diese Personen begleiten, beraten und in Programme zuweisen. Für die Zielgruppe der übrigen Migrantinnen und Migranten ohne Flüchtlingsstatus und ohne vorläufige Aufnahme gibt es zurzeit keine vergleichbaren spezifischen Angebote zur Förderung der beruflichen Integration. Diesen stehen gegenwärtig die unter Ziffer 10.4 beschriebenen Regelstrukturen zur Verfügung - d.h. vor allem die AMM des beco bei Arbeitslosigkeit und bei Bedürftigkeit die Angebote der Sozialdienste Bedarf Arbeitsmarktfähigkeit Wie die IST-Analyse zeigt, gibt es auf der Ebene der Regelstrukturen des öffentlichen Sektors bereits eine Vielzahl von Massnahmen und Angeboten, welche die AMF der Migrantinnen und Migranten unmittelbar fördert. Das heisst, wer sich in einem der dargestellten Systeme (ALV, Sozialhilfe, Berufsbildung, IV) befindet, kann bereits heute mit einer grundsätzlich angemessenen Förderung AMF rechnen. Trotzdem gibt es Handlungsbedarf in einzelnen Regelstrukturen, was insbesondere die deutliche Überrepräsentation der Migrantinnen und Migranten in den Systemen der ALV und der Sozialhilfe zeigt (vgl. 10.3). Um diesen genauer zu eruieren, wurden in den einzelnen Regelstrukturen diverse Analysen und Bedarfsabklärungen vorgenommen. In den folgenden Abschnitten werden das Vorgehen der Bedarfsermittlung, die Ergebnisse, Vorschläge (teilweise an die Entscheidungsträger der jeweiligen Systeme) sowie die spezifischen Massnahmen kurz dargestellt. Migrantinnen und Migranten, die hingegen keinen Zugang zu einem dieser Systeme haben, werden kaum oder nur vereinzelt hinsichtlich des Erhalts oder der Verbesserung der AMF gefördert. Hierzu zählen insbesondere Familiennachzüge von bereits in der Schweiz lebenden und vor allem arbeitenden Migrantinnen und Migranten (vgl. S. 20). Da ein Familienmitglied den Unterhalt verdient, kommen die anderen nachgezogenen Familienangehörigen kaum in direkten Kontakt mit einem dieser Systeme. Kinder und Jugendliche sollten grundsätzlich via Schule in die Berufsbildung gelangen, nachgezogene Erwachsene, oder auch junge Erwachsene, haben diesen Zugang hingegen meist nicht. Hier besteht somit sicherlich Handlungsbedarf Bedarf bei der Zielgruppe VA/FL Wie unter Punkt 10.5 dargestellt, gibt es für die Zielgruppe der VA/FL bereits eine breite und differenzierte Palette an Angeboten zur Förderung der AMF. Gestützt auf die Ergebnisse des erwähnten Projekts zur Weiterentwicklung der Integrationsangebote für VA/FL besteht in diesem Bereich aktuell grundsätzlich kein zusätzlicher Bedarf. Allerdings sind die Angebote zurzeit aufgrund der stark gestiegenen Zahl der anerkannten Flüchtlinge ausgelastet bzw. weisen sie teilweise eine längere Warteliste auf. Allfälliger Bedarf wird bei diesen Angeboten zudem laufend im Rahmen des ordentlichen Reporting- und Controlling-Steuerungskreislaufes erhoben und ausgewertet. Das kantonale Sozialamt hat mit diesen Anbietern in der Regel Jahresleistungsverträge abgeschlossen, so dass nötige Anpassungen inhaltlich und/oder mengenmässig jährlich vorgenommen werden können. Weiter ist vorgesehen, im 2013 den Integrationsstand der VA/FL in einer Längsschnittanalyse zu überprüfen und damit auch die Wirkung der Angebote für VA/FL zu evaluieren. Damit sollten einerseits Rückschlüsse gezogen werden können auf die Wirksamkeit der Integrationsmassnahmen und auf allfällige Lücken und Verbesserungsmöglichkeiten im bestehenden Angebot. Anderseits wird diese Evaluation Hinweise für die geplante Öffnung dieser Angebote für Migrantinnen und Migranten (mit B- und C-Ausweis, die keinen Zugang zu den Regelstrukturen finden, siehe weiter unten) ermöglichen. Seite 73 von 117

74 Im Rahmen des erwähnten Reportings und der Fachgespräche mit den Angebotsverantwortlichen hat sich gerade im laufenden Jahr gezeigt, dass der Erfolg gemessen an der Integrationsquote in den ersten Arbeitsmarkt eines beruflichen Integrationsangebots massgebend von den direkten Kontakten zur Wirtschaft, d.h. zu konkreten Unternehmen abhängt, welche grundsätzlich bereit sind, VA/FL aus einem Angebot anzustellen oder Einsatzplätze anzubieten. Allfällige zukünftige Anpassungen der Programme werden deshalb auch unter diesem Aspekt erfolgen. Bei einer jährlich stattfindenden Fachtagung zur Integration der VA/FL im Oktober 2012 wurden mit den zuständigen Sozialhilfestellen und den Programmanbietern Themen des KIP wie der Optimierungsbedarf in den Regelstrukturen und der spezifische Bedarf in Arbeitsgruppen besprochen. Es wurden u.a. Probleme und Lösungsansätze betreffend Schnittstellen zu Regelstrukturen (v.a. beco, Sozialdienste), bezüglich den Bedürfnissen der Arbeitgeber sowie dem spezifischen Bedarf besprochen. Weil die Ergebnisse hauptsächlich die Regelstrukturen betreffen, werden die wichtigsten Punkte in Kapitel zusammengefasst Bedarf bei der Zielgruppe Migrantinnen und Migranten Im Gegensatz zum Bereich der Zielgruppe VA/FL gibt es für die Gruppe der übrigen Migrantinnen und Migranten zur Zeit wie bereits dargestellt keine vergleichbaren Angebote und damit auch keine systematische Bedarfserhebung. Hier wurden deshalb die nachfolgenden Abklärungen und Analysen vorgenommen Bedarfsabklärungen Um den Bedarf zur Förderung der AMF der Migrant/innen ohne VA/FL fundiert abzuklären und mit quantitativen Aussagen untermauern zu können, wäre eine breit angelegte Erhebung und Analyse nötig gewesen, was aus Zeit- und Kostengründen von vornherein verworfen werden musste. Der potentielle Bedarf wurde hingegen durch Abklärungen bei relevanten Stakeholdern sowie durch den im Kanton Bern bereits vorhandenen Bericht Integration im Kanton Bern Migrationsbevölkerung und Integrationsförderung im Fokus von 2011 eruiert. Es wurde entschieden, eine Bedarfsabklärung bei den staatlichen Stakeholdern Wirtschaftsamt (beco mit RAV und AMM) und beim Sozialhilfesystem durchzuführen, sowie bei den Arbeitgebern über ihre beiden Verbände Gewerbeverband ( Berner-KMU ) und HIV (Handelsund Industrieverein), bei den Gewerkschaften und den Branchenverbänden GastroBern und dem Reinigungsverband. Die Abklärungen bezogen sich sowohl auf die Ebene Regelstruktur als auch auf die spezifische Integrationsförderung. Beim beco wurde eine interne Umfrage bei RAV-Beratenden und -Leitenden sowie den AMM- Verantwortlichen mittels Fragebogen durchgeführt, teilweise fanden noch vertiefende Nachbefragungen mit ausgewählten Personen statt. Bei den Arbeitgeberverbänden wurde die Bedarfsabklärung in Form von Diskussionsrunden und Interviews mit Branchen-, Firmen-, oder Verbandsvertretern und -vertreterinnen durchgeführt. Diese fanden vorwiegend anfangs 2013 statt. Mit dem KMU-Verband fand eine Austauschrunde mit Branchenvertretern und Unternehmern (v.a. aus dem Baugewerbe) statt. Auf der Ebene des HIV konnten wir Interviews mit ausgewählten CEOs oder Personalverantwortlichen grösserer Unternehmen führen. Weiter sind wir im Gespräch mit dem Reinigungsverband (allpura Bern); noch ausstehend, aber geplant, ist zudem ein Kontakt mit dem Gastroverband Bern. In diesen beiden Branchen arbeiten üblicherweise zahlreiche Migrantinnen und Migranten, deshalb haben wir beschlossen, diese beiden Verbände separat einzubeziehen. Weiter fand eine Austauschsitzung mit den Gewerkschaften (unia, syndicom) mit Vertretern aus verschiedenen Regionen des Kantons Bern statt. Auch diese Ergebnisse fliessen in die Massnahmen und Umsetzung v.a. im Zusammenhang mit der Integration am Arbeitsplatz ein. Bei den Sozialdiensten und den Anbietern von BIAS-Programmen wiederum wurde eine schriftliche Umfrage mit einem Fragebogen durchgeführt. Aus dem in Kapitel erwähnten Strategieprozess betreffend Integration von sozialhilfebeziehenden Personen konnten ebenfalls wichtige Ergebnisse in die Massnahmen und Vorschläge des Förderbereichs AMF einfliessen. Seite 74 von 117

75 Ergebnisse beco Im Rahmen der Umfrage wurden die Arbeitsfähigkeiten wie auch die Grundarbeitsfähigkeiten der Migrantinnen und Migranten im Durchschnitt als mittel-gut bezeichnet. Die grössten Defizite und Probleme werden bei den (berufsspezifischen) Sprachkenntnissen geortet. Weiter gibt es teilweise Probleme hinsichtlich der Qualifikationen, insbesondere wenn z.b. für Niedrigqualifizierte eine Umschulung angezeigt ist - dann sind sowohl die Bildungsungewohnheit wie auch die Sprachkenntnisse ein Hindernis. Ab 2013 soll das Angebot an Informationsmaterial in mehreren Sprachen ausgeweitet werden. Weiter wurde bereits seit dem Projekt Weiterentwicklung der Integrationsangebote für VA/FL auf der Ebene der Personalberater und -beraterinnen der RAV pro RAV-Region je ein Berater / eine Beraterin spezifisch interkulturell geschult. Diese Berater/innen nehmen sich dann grundsätzlich den zugewiesenen VA oder FL an. Hier wurde festgestellt, dass diese Massnahme gut ist, jedoch in den vergangenen zwei Jahren teilweise etwas in den Hintergrund rückte. Zudem wurde teilweise dafür plädiert, diese Massnahme wieder zu aktivieren Schlussfolgerungen und Vorschläge beco Aufgrund der geschilderten Ergebnisse sind drei Vorschläge in Bearbeitung: 1. Koordination der arbeitsmarktorientierten Sprachförderung Dieser Vorschlag wird in Zusammenarbeit mit dem Förderbereich Sprache und Bildung vertieft angeschaut. Es wird angeregt, dass im Rahmen des Projektes interdirektionale Koordination der Sprachförderung im Migrationsbereich (idiko) (vgl. Kap ) der Erziehungsdirektion Möglichkeiten geprüft werden, wie die arbeitsmarktorientierte Sprachförderung verstärkt werden kann. 2. Verstärkung der spezialisierten RAV-Beratenden Im Verlauf des Jahrs 2013 soll im Hinblick auf die Verstärkung der spezialisierten RAV-Beratenden eine Auslegeordnung zwischen den beteiligten Ämtern erfolgen und die aktuelle Situation sowie die mögliche Weiterentwicklung dieser Massnahme genauer analysiert werden. 3. Möglichkeit der Zuweisung von RAV-Klienten und Klientinnen in die Integrationsangebote für VA/FL Diese Variante wurde anfangs 2013 geprüft, das beco sieht diesbezüglich aber keinen Bedarf. Dieser Vorschlag wurde deshalb wieder verworfen Ergebnisse Arbeitgeber Die Arbeitgebervertreter und Unternehmer und Unternehmerinnen, welche interviewt wurden oder mit denen eine Austauschsitzung stattfand, wurden zu verschiedenen möglichen freiwilligen Massnahmen der Arbeitgeber sowie zu generellen Problemen und Lösungsansätzen im Zusammenhang mit der Integration von Migranten und Migrantinnen am Arbeitsplatz befragt. Mit den Arbeitgebern konnte ein offener und konstruktiver Dialog über diese Thematik geführt werden. Die Arbeitgeber sind grundsätzlich bereit, zur Integration der Migranten und Migrantinnen am Arbeitsplatz einen Beitrag zu leisten, wobei bereits aus dem Gesetzgebungsprozesses zum Integrationsgesetz klar war, dass die Arbeitgeber auf freiwillige Massnahmen setzen. In allen Gesprächen wurde grundsätzlich eine Information der Arbeitnehmenden über Integrationsangebote gemäss Massnahme M 22 begrüsst. Die Information sollte kurz und einfach sein und deshalb vorwiegend Angaben zu weiterführenden Informationen und Angeboten enthalten. Weiter wurde auch die berufsspezifische Sprachförderung als wichtiger Integrationsfaktor erachtet. Hierzu wurde angemerkt, dass es zu wenig branchen- und berufsspezifische Lehrmittel und Sprachlehrkräfte geben. Es wurde die Idee von Störsprachlehrer eingebracht, die bedarfsabhängig gebucht werden können und am Arbeitsort vorbeikommen. Im Zusammenhang mit der Berufsausbildung wurde angemerkt, dass zwar ausreichend Informationen vorhanden seien, oft aber Probleme bei den finanziellen Möglichkeiten (u.a. Seite 75 von 117

76 Stipendien) auftreten. Weiter wünscht man sich schlankere Anerkennungsverfahren von ausländischen Diplomen und dergleichen. Empfehlungen für Arbeitgeber zur Integration von Migranten und Migrantinnen am Arbeitsplatz wurde zwar als prüfenswerte Idee erachtet, aber zugleich betont, dass nicht in allen Betrieben die gleichen Empfehlungen sinnvoll oder umsetzbar seien was in einem allfälligen Merkblatt entsprechend zum Ausdruck kommen müsste. Hingegen wurde die Informationsabgabe für die Familiennachzüge der arbeitenden Migranten und Migrantinnen als eher heikel betrachtet Ergebnisse Gewerkschaften Die Gewerkschaftsvertretenden wurden im Rahmen der Arbeitsmarktfähigkeit grundsätzlich mit den gleichen Fragen zu möglichen (freiwilligen) Massnahmen betreffend Integration am Arbeitsplatz befragt. Auch sie sind bereit, bei den vorgesehenen Massnahmen geeignet mitzuwirken. Bei den Gewerkschaften, die an der Austauschsitzung teilgenommen haben, macht der Anteil Ausländer und Ausländerinnen rund 30-40% aus; entsprechend haben Migrations- und Integrationsthemen bereits heute einen wichtigen Stellenwert bei den Gewerkschaften, wie z.b. in ihren internen Gremien oder bei Weiterbildungsangeboten für die Mitglieder. Auch sie erachten eine Information der arbeitnehmenden Migranten und Migrantinnen als sinnvoll, wobei sie etwas skeptisch sind, ob die Information dann auch wirklich aktiv von den Arbeitgebern abgegeben wird. Branchenspezifische Sprachkurse wurden als sehr sinnvoll erachtet. Die Gewerkschaften haben Bereitschaft signalisiert, bei einem z.b. entsprechenden Pilotprojekt ggf. auch finanziell mitzuwirken; jedoch unter der Bedingung, dass auch die AG einen konkreten Beitrag leisten (z.b. Arbeitszeit zur Verfügung stellen). Weiter wurde betont, dass der Staat eine Vorreiter-Rolle übernehmen und z.b. bei Ausschreibungen Integrationsaspekte berücksichtigen sollte (d.h. z.b. nur Unternehmen berücksichtigen, die aktiv etwas für die Integration ihrer AN tun). Einen weiteren Ansatz, um die Integration am Arbeitsplatz zu verbessern, sehen die Gewerkschaften bei der Berufsbildung, die teilweise weitgehend von der AG (selbst-)reguliert wird. Generell wurde auch angemerkt, dass nicht alle AG die gleichen Interessen hätten, die Weiterbildung, die Anerkennung der Diplome oder die Berufsnachholbildung ihrer AN zu unterstützen, da solche Massnahmen oft lohnrelevant seien. Wie die Arbeitgeber auch, erachten die Gewerkschaften die Information der Familiennachzüge via den arbeitenden Familienteil als ungünstig Vorschläge Arbeitgeber und Gewerkschaften Gestützt auf die geführten Interviews und Gespräche sowie den TAK Dialog Staat-Wirtschaft werden folgende drei Massnahmenbereiche vorgeschlagen. Diese sind teilweise auch als Prävention gedacht im Sinne des Erhalts der AMF. 1. Information der AN über Integrationsangebote Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen über Integrationsangebote und weiterführende Informationen zu diesem Thema informiert werden. Idealerweise werden diese von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern motiviert, bestimmte Integrationsangebote zu besuchen. Ein solches Informationsblatt muss kurz und einfach sein. Sowohl die Arbeitgeberverbände als auch die Gewerkschaften sollen bei der Erarbeitung einbezogen werden. 2. Pilotprojekt Förderung der berufsspezifischen Sprachkenntnisse Weiter soll geprüft werden, ob im Kanton Bern ein Pilotprojekt zur Sprachförderung am Arbeitsplatz analog dem TAK-Beispiel Deutsch auf der Baustelle gemeinsam mit Arbeitgebern oder zwischen den Sozialpartnern lanciert werden kann. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, in welcher Branche und bei welcher Direktion (ERZ oder GEF) die Federführung für dieses Projekt liegen soll und wie es dementsprechend finanziert werden Seite 76 von 117

77 könnte. Alternativ soll auch die Idee der Störsprachlehrer und -lehrerinnen und vergleichbarer Angebote geprüft werden. Generell wird vorgeschlagen, in einem ersten Schritt z.b. eine Arbeitsgruppe mit Fachpersonen aus der GEF und der ERZ einzusetzen, welche diese Vorschläge und Ideen sowie das weitere Vorgehen prüft. Da die ERZ mit dem laufenden Projekt Literalität in Alltag und Beruf (LAB) bereits über viel Know-How in einem sehr ähnlichen Themenbereich verfügt, wird insbesondere zu prüfen sein, wie daran angeknüpft und auf bestehenden Erfahrungen aufgebaut werden kann. 3. Als drittes Element wird vorgeschlagen, zusammen mit den Arbeitgeberverbänden eine Liste von gemeinsam akzeptierten Empfehlungen an AG zur Integrationsförderung am Arbeitsplatz auszuarbeiten. Diesbezüglich stellt die Studie Integration der ausländischen Arbeitskräfte. Chance und Verantwortung von Unternehmen (Migrations-Alliance 2012) eine gute Grundlage dar sowie das bereits verfügbare Merkblatt des Schweizerischen Gewerbeverbandes Ergebnisse Sozialdienste und BIAS-Angebote In der schriftlichen Umfrage bei den Sozialdiensten und den Anbietern von BIAS-Programmen wurde u.a. eine Einschätzung der Arbeitsmarktfähigkeit, der bisher getroffenen Massnahmen und des Optimierungspotentials in Bezug auf die Zielgruppe der Ausländerinnen und Ausländer erhoben. Beim Erhalt und der Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit stellen sich den ausländischen Klientinnen und Klienten aus der Optik der Befragten die folgenden Schwierigkeiten: - ungenügende Sprachkenntnisse - fehlende oder schlechte Ausbildung sowie fehlende berufliche Qualifikationen oder keine Anerkennung der Bildungsabschlüsse und der Berufserfahrung - mangelnde Kenntnisse des schweizerischen Arbeitsmarkts und dessen Anforderungen - gesundheitliche Probleme - fehlende geeignete Arbeitsplätze - fehlende Anreize für Arbeitgeber - Vorurteile gegenüber Ausländerinnen und Ausländern - fehlende Förderung am Arbeitsplatz Verschiedentlich wird betont, dass namentlich der F-Ausweis zusätzliche Hindernisse mit sich bringt. Da bis zu dessen Erhalt nicht gearbeitet werden darf, liegen entsprechend keine Arbeitserfahrungen vor. Der mit dem F-Ausweis einhergehende zusätzliche administrative Aufwand und die oftmals fehlenden Kenntnisse der Zulassung und Perspektive von Personen mit F-Ausweis seitens der Arbeitgeber erschweren die Arbeitsintegration. Die BIAS-Programme schätzen die Befragten für Sozialhilfe beziehende Ausländerinnen und Ausländer als geeignet ein, sehen jedoch ein gewisses Optimierungspotential hinsichtlich der Niederschwelligkeit ein. Die Öffnung der Programme für VA und FL für alle Ausländerinnen und Ausländer (vgl. M 19) wird deutlich als hilfreich eingeschätzt. Gefragt nach Verbesserungsvorschlägen wird von den Sozialdiensten und BIAS-Anbietern angeregt, die Aufnahmekriterien der BIAS-Programme auf einer niederschwelligen Stufe zu harmonisieren und die (arbeitsmarktorientierte) Sprachförderung und die Grundkompetenzen stärker zu gewichten. In der zweiten Hälfte 2012 hat im Sozialamt zudem ein Strategieprozess betreffend beruflicher und sozialer Integration von Sozialhilfebeziehenden stattgefunden. Dabei wurde eine Strategie für die Jahre entwickelt, bei der auch der Aspekt der beruflichen und sozialen Integration von sozialhilfebeziehenden Migrantinnen und Migranten sowie der VA/FL einen wichtigen Stellenwert einnimmt. Der beruflichen und sozialen Integration dieser Zielgruppe wird eine erhöhte Priorität eingeräumt, wofür entsprechende Massnahmen vorgesehen sind. Eine der Massnahme ist die bereits unter Punkt erwähnte Evaluation der Integrationsangebote für VA/FL. Weiter wird auch aus diesem Projekt eine Öffnung von bestimmten Programmen für VA/FL für andere sozialhilfebeziehende Migrantinnen und Migranten vorgeschlagen, diese Massnahme ist bereits in die Ergebnisse eingeflossen, wobei bezüglich Seite 77 von 117

78 Finanzierung der Vorbehalt allfälliger Sparmassnahmen durch den Kanton besteht. Weiter ist auch der verbesserte Einbezug der Sprachförderung ein Aspekt dieser Massnahmen sowie generell eine bessere Abstimmung der Massnahmen zur beruflichen und sozialen Integration auf die individuellen Problemlagen von Sozialhilfebeziehenden. Ein weiteres Thema ist die Abstimmung der Bildungsanerkennung, die ebenfalls bei VA/FL und bei Migrantinnen und Migranten einen wichtigen Stellenwert einnimmt und bei der noch viel Verbesserungspotential (auf kantonaler wie auf nationaler Ebene) auszumachen ist. Die Massnahmen aus diesem Strategieprojekt sind entweder bereits hier in die Vorschläge und Ziele eingeflossen (Evaluation, Öffnung und Abstimmung der Angebote VA/FL) oder sie werden ab dem nächsten Jahr 2013 im Rahmen der Regelstrukturen parallel zum KIP umgesetzt Ergebnisse Fachtagung Integration VA/FL Bezüglich der Schnittstelle zu den RAV und AMM decken sich die an der Fachtagung zu den Integrationsprogrammen für VA/FL im Oktober 2012 erfolgten Rückmeldungen im Wesentlichen mit der Umfrage beim beco. Da die Massnahme der spezialisierten RAV-Beraterinnen und Berater etwas in den Hintergrund rückte, besteht auf dieser Ebene ein gewisser Handlungsbedarf. Hinsichtlich der Schnittstelle zu den Sozialdiensten wird vor allem die Wichtigkeit hervorgehoben, die angefangene Qualifizierung der VA/FL nach der Übertragung auf den Sozialdiensten der Gemeinden fortzusetzen. Auf der Ebene der Berufsbildung ist die Zusammenarbeit gut, grundsätzlich hat es jedoch kaum Ausbildungsplätze für über 25-jährige und auch bei der Vorlehre oft zu wenige Plätze. Die zuweisenden Stellen würden es begrüssen, wenn mehr berufsbildende Fachkurse angeboten würden, da hier die Nachfrage gestiegen ist. Bezüglich der Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern wurde u.a. darauf aufmerksam gemacht, dass es wichtig ist, intensive Informations- und Lobbyarbeit bei den Arbeitgebern bezüglich der einzugliedernden VA/FL zu machen, da die Arbeitgeber über diese Zielgruppe wenig wissen, und daher ohne ergänzende Informationen durch z.b. die Fachperson eines beruflichen Integrationsprogramms die Unsicherheit für eine Anstellung zu gross ist. Diese und weitere Aspekte sind in die Massnahmen eingeflossen Schlussfolgerungen und Vorschläge spezifischer Bedarf Die Absicht des strategischen Programmziels des Bundes zur AMF ist, dass mehr Migrantinnen und Migranten im ersten Arbeitsmarkt integriert werden, bzw. integriert bleiben und damit die finanzielle Selbstständigkeit erhalten oder erlangen können. Migrantinnen und Migranten, die nicht ohnehin in einem staatlichen Regelsystem (ALV, SH, IV) ihre AMF verbessern, soll die Möglichkeit offen stehen, an einem Förderangebot zu partizipieren. Darunter werden Migrantinnen und Migranten im erwerbsfähigen Alter verstanden, die nicht erwerbstätig sind, aber auch nicht Sozialhilfe beziehen oder als arbeitslos gelten und an den AMM teilnehmen könnten. Dies sind somit in erster Linie die Familienangehörigen von arbeitenden Migrantinnen und Migranten; aber aus unserer Sicht auch letztere selber, bei denen es vorwiegend um den Erhalt der AMF geht. Um dem strategischen Programmziel gerecht zu werden, ist es somit unumgänglich, ein entsprechendes Förderangebot für jene Migrantinnen und Migranten bereitzustellen, welche keinen Zugang zu den Regelstrukturen finden. Hierfür soll der Vorschlag der Öffnung der bestehenden Angebote zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration der VA/FL umgesetzt werden. Da kaum quantifiziert werden kann, wie gross dieser Bedarf ist, sehen wir hier ein schrittweises Vorgehen vor, welches in einem ersten Schritt die Zuweisung von Personen ohne Anschluss an eine Regelstruktur und in einem zweiten Schritt die Zuweisung von Sozialhilfebeziehenden vorsieht. Sofern ab 2015/2016 eine höhere Nachfrage nach diesen Plätzen besteht als zum heutigen Zeitpunkt angenommen, können die Angebote in einem dritten Schritt weiter ausgebaut werden natürlich immer unter dem Vorbehalt der verfügbaren finanziellen Mitteln. (vgl. auch Wirkungsziel und Indikator M19). Die Angebote sollen im ersten KIP-Jahr 2014 um rund 5% aufgestockt werden. Diese neuen Plätze sind für B-/C-Ausländern und -Ausländerinnen reserviert, welche via die Kompetenz- Seite 78 von 117

79 zentren Integration respektive Ansprechstellen Integration angemeldet werden können. Die Zuweisungsabläufe sind im Anhang 2 Teilnahme Angebote grafisch dargestellt. Wie erwähnt wurde die zuerst vorgeschlagene Anmeldung durch RAV-Beratende wieder verworfen. Die unter aufgeführten Ergebnisse sollen ebenfalls umgesetzt werden. Ferner soll eine Optimierung der BIAS-Programme geprüft werden. Ergänzend ist geplant, zum Thema Integrationsförderung mit der kantonalen Wirtschaftsförderung Kontakt aufzunehmen, um mögliche Massnahmen in diesem Kontext zu prüfen. Dieser Vorschlag wurde an der Konferenz der Integrationsdelegierten (KID) sowie in der Begleitgruppe angeregt, deshalb soll er hier aufgenommen werden. Im Rahmen der Vernehmlassungskonferenz zum KIP wurden die geplanten Massnahmen begrüsst und unterstützt. Insbesondere die Öffnung der bestehenden Angebote zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration erfuhr breite Zustimmung. In Bezug auf die Information durch die Arbeitgeber wurde darauf hingewiesen, dass die alleinige Abgabe von schriftlichen Informationen nicht ausreichend ist, sondern idealerweise mit Begleitmassnahmen einhergeht cfd Mentoringprojekt Bei diesem Projekt handelt es sich um ein Programm, das bisher vom BFM unterstützt wurde. Auf nachdrücklichen Wunsch des BFM hat sich der Kanton Bern bereit erklärt, dieses Projekt im Jahr 2014 im Sinne einer entgegenkommenden Übergangsfinanzierung mit einem einmaligen Betrag zu unterstützen. Da das Programm das Ziel der Arbeitsintegration von gut qualifizierten Migrantinnen verfolgt, wird es im Rahmen des KIP im Förderbereich Arbeitsmarktfähigkeit angesiedelt. Seite 79 von 117

80 11.6 Ziele, Massnahmen und Indikatoren Arbeitsmarktfähigkeit Pfeiler 2 Bildung und Arbeit / Förderbereich Arbeitsmarktfähigkeit Migrantinnen und Migranten, die keinen Zugang zu den Angeboten der Regelstrukturen finden, verfügen über ein Förderangebot, das ihre Arbeitsmarktfähigkeit verbessert. Nr. Wirkungsziel(e) Leistungen / Massnahmen Indikator(en) terminiert bei Konzeptentwicklung / Pilotprojekten, Anstossfinanzierungen Meilensteine aufführen Überprüfung Federführung / Zuständigkeit Staatliche Stelle auf Ebene Kanton Bemerkungen (bzw. Verweis auf KIP) z.b. Abgrenzung zu den Regelstrukturen, Leistungsvereinbarung Gesamtinvestitionen gemäss Finanzraster Übergeordnetes Ziel: Die Übervertretung der Migrantinnen und Migranten (gemessen an der Anzahl Ausländerinnen und Ausländer) bei der Arbeitslosenquote und der Sozialhilfequote nimmt bis Ende 2017 gegenüber dem Bezugsjahr 2012 ab. - Statistiken GEF 18 VA und FL haben Zugang zu Förde programmen für die berufliche und soziale Integration. - Weiterführung der Programme für VA/FL auf der Basis des EloWe. - Die bestehenden Programme für berufliche und soziale Integration für VA/FL sind weitergeführt. - Leistungsverträge - Reporting, Controlling GEF (Integrationsangebo te für VA/FL im Rahmen der bestehenden IP.) Migrantinnen und Migranten haben Zugang zu den kantonalen Programmen zur Förderung der beruflichen (und sozialen) Integration für VA/FL. - Ausbau/Anpassung der Programme für berufliche und soziale Integration für VA/FL für die Zielgruppe der B-/C-AusländerInnen, die keinen Anschluss an die Regelstrukturen finden oder einen besonderen Integrationsbedarf haben. - Erarbeitung der operativen Umsetzung. - Triage-Funktion der Kompetenzzentren Integration/bzw. Ansprechstellen Integration in LV ab 2014 aufnehmen. - Möglichkeit der Anmeldung durch die Sozialdienste und Finanzierung (kleine Umlagerung von BIAS-Mitteln) für ab 2015 prüfen und umsetzen. - Webseite zu den VA/FL-Angeboten überarbeiten und aktualisieren, vgl. M An den kantonalen Programmen zur beruflichen Integration nehmen 2014 rund 5% B- und C-AusländerInnen teil, die keinen FL oder VA Status haben. - Ab 2015 ist der Anteil bei entsprechender Nachfrage und verfügbaren finanziellen Mitteln auf 10% bis max. 20% erhöht. - Die Sozialdienste können ab 2015 ebenfalls Migrantinnen und Migranten (die Klientnnen der Sozialdienste sind) in die geöffneten Programme anmelden (sofern die Finanzierung der zusätzlichen Plätze via BIAS-Kredit möglich ist.) - Leistungsverträge - Reporting, Controlling GEF Seite 80 von 117

81 Nr. Wirkungsziel(e) Leistungen / Massnahmen Indikator(en) terminiert bei Konzeptentwicklung / Pilotprojekten, Anstossfinanzierungen Meilensteine aufführen Überprüfung Federführung / Zuständigkeit Staatliche Stelle auf Ebene Kanton Bemerkungen (bzw. Verweis auf KIP) z.b. Abgrenzung zu den Regelstrukturen, Leistungsvereinbarung Gesamtinvestitionen gemäss Finanzraster 20 Die Beschäftigungs- und Integrationsangebote in der Sozialhilfe (BIAS-Programme) sind gezielter auf die Voraussetzungen von Migrantinnen und Migranten ausgerichtet. - Überprüfung des Optimierungspotentials der BIAS-Programme - Entwicklung von Massnahmen - Umsetzung der Massnahmen - Bis Ende 2015 sind migrationsspezifische Optimierungen der BIAS- Angebote eingeführt. - Leistungsverträge - Reporting, Controlling GEF 21 Familiennachzüge erreichen: Familiennachzüge (FAZ), die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen (und keinen Anschluss an die Regelstrukturen finden), sind über Integrationsangebote zur Förderung ihrer AMF (und Sprachkenntnisse und soziale Integration) informiert. - Hinweis auf dem Informationsblatt gemäss M 22 - Vgl. M 22 GEF Webseite zu den VA/FL- Angeboten überarbeiten und aktualisieren. - Es stehen Informationen auf einer direkt zugänglichen Webseite bereit. GEF Information der FAZ im Rahmen der Massnahmen Förderbereich Erstinformation über die Integrationsangebote - Die Abläufe bei der Erstinformation sehen diese Informationsabgabe an FAZ systematisch vor. GEF Schnittstelle zum Förderbereich Erstinformation 22 Dialog Arbeitgeber-Kanton: Die arbeitenden Migrantinnen und Migranten werden von den Arbeitgebern über Integrationsangebote informiert und motiviert, diese zu besuchen. - Entwicklung eines Informationsblatts, ggf. zusammen mit AG- Verbänden für ausländische Arbeitnehmende (und ihre Familiennachzüge) - Die AG (der Verbände HIV und KMU-Bern) geben ihren neuen Arbeitnehmenden ein Informationsblatt des Kantons/ ihres Verbandes (mit u.a. Informationen zu den Integrationsangeboten) ab. GEF Es gibt ein Pilotprojekt zur Förderung der berufsspezifischen Sprachkenntnisse, das gemeinsam von AG-Kanton oder den Sozialpartnern initiiert wurde. - Anstoss eines Pilotprojekts berufsspezifische Sprachförderung - Ein Pilotprojekt in einer Branche startet spätestens auf Anfangs GEF, ERZ Seite 81 von 117

82 Nr. Wirkungsziel(e) Leistungen / Massnahmen Indikator(en) terminiert bei Konzeptentwicklung / Pilotprojekten, Anstossfinanzierungen Meilensteine aufführen Überprüfung Federführung / Zuständigkeit Staatliche Stelle auf Ebene Kanton Bemerkungen (bzw. Verweis auf KIP) z.b. Abgrenzung zu den Regelstrukturen, Leistungsvereinbarung Gesamtinvestitionen gemäss Finanzraster 24 Die AG sind bestrebt, auf freiwilliger Basis gemeinsam erarbeitete Empfehlungen zur Förderung und Erhalt der AMF ihrer AN umzusetzen. - Erarbeitung einer Liste von gemeinsam unterstützten, freiwilligen Empfehlungen, zusammen mit den AG-Verbänden. - Eine Liste mit gemeinsam (Kanton-AG) erarbeiteten Empfehlungen steht und wird von den Verbänden an die Betriebe abgegeben. GEF 25 Die Wirtschaftsförderung ist auf das Thema Integration von Migrantinnen und Migranten sensibilisiert. Es gibt ggf. unterstützende Massnahmen für Selbstständige. - Kontaktaufnahme mit kant. Wirtschaftsförderung zum Thema Integration. Gemeinsame Prüfung des Handlungsbedarfs und allfälliger Massnahmen - Die kant. Wirtschaftsförderung ist auf das Thema sensibilisiert. Mögliche Massnahmen sind geprüft und ggf. eingeleitet. GEF Seite 82 von 117

83 11.7 Umsetzungsorganisation Arbeitsmarktfähigkeit Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt unter der Federführung der GEF, in enger Zusammenarbeit mit der VOL und mit der ERZ. Das Pilotprojekt Sprache am Arbeitsplatz erfolgt in Absprache mit dem Projekt Literalität in Alltag und Beruf (LAB) der ERZ. Seite 83 von 117

84 12 Förderbereich Interkulturelles Übersetzen 12.1 Ausgangslage Das interkulturelle Übersetzen (IKÜ) ermöglicht bzw. erleichtert eine klare Verständigung und Kommunikation zwischen den Dienstleistungserbringenden in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Bildung, Migration, Justiz und Polizei und Zugewanderten in allen wichtigen Gesprächssituationen. Der Markt für interkulturelles Übersetzen spielt sich zwischen interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzern, den Vermittlungsstellen, welche IKÜ vermitteln und ausbilden und Dienstleistungserbringenden in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Bildung, Migration, Justiz und Polizei ab. Diese Dienstleistungserbringenden werden im weiteren Text institutionelle Kunden genannt. Interkulturelles Vermitteln (IKV) beinhaltet weit mehr als nur sprachliche Übersetzung. Interkulturelle Vermittelnde handeln selbständig und selbstverantwortlich. Sie informieren, beraten, fördern, motivieren und begleiten Migrantinnen und Migranten. In den Gesprächen zeigen sie kulturelle Hintergründe auf, klären Missverständnisse und bieten Lösungsansätze an. Verständigungsschwierigkeiten können die medizinische Betreuung behindern, therapeutische Erfolge verunmöglichen oder einen Gerichtsprozess erschweren. Verständigungsschwierigkeiten zwischen Eltern und Lehrpersonen, insbesondere auch während der Volksschulzeit, können gravierende Folgen haben und wirken sich massgebend auf den Lernerfolg von Migrantenkindern aus. Das Verstehen und Verstanden werden zwischen anderssprachigen Personen und Fachpersonen ist eine Voraussetzung, um qualitativen Vorgaben zu genügen. Interkulturelles Übersetzen fördert zudem den Abbau von Vorurteilen, hilft diskriminierende Situationen und Strukturen abzubauen und kann bei potentiellen Konflikten frühzeitig deeskalierend wirken. Es liegt auf der Hand, dass die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung die Kostenfolgen in verschiedenen Bereichen vermindern kann. Verschiedene wissenschaftliche Berichte aus dem Bereich des interkulturellen Übersetzens legen dar, dass sich die Notwendigkeit dieser Dienstleistung aus juristischen, ethischen aber auch ökonomischen Gründen aufdrängt. Ziel der Verankerung der Dienstleistung des interkulturellen Übersetzens bzw. Vermittelns ist es, für die institutionellen Kunden und weiteren Verwaltungsstrukturen feste Strukturen und Abläufe samt verbindlichen Kriterien für den Einbezug von IKÜ zu etablieren und die Finanzierung des interkulturellen Übersetzens sicherzustellen. Die Verankerung der Dienstleistung IKÜ muss auch in die strategischen Überlegungen zur Öffnung der Regelstrukturen miteinbezogen werden. Als Grundlage des Förderbereichs Interkulturelles Übersetzen gilt das im Rahmen der Ausschreibung zur Entwicklung kantonaler Integrationsprogramme und begleitender Massnahmen (EKIM) entwickelte Konzept interkulturelles Übersetzen (GEF 2012d) Grundlagen Das von der KID 35 in Auftrag gegebene Gutachten (Achermann 2009) zu den rechtlichen Aspekten der Thematik kommt zum Schluss, dass die öffentliche Hand, ausgehend vom Anspruch auf rechtliches Gehör und dem anwendbaren Verfahrensrecht, verpflichtet ist, Personen mit ungenügenden Amtssprachenkenntnissen Übersetzungsdienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Eine genügende Kommunikation lässt sich, laut Gutachten, durch den Einbezug von Übersetzenden oder durch den Aufbau entsprechender Sprachkompetenzen innerhalb der Sozialbehörden herstellen. Das Gutachten macht weiter deutlich, dass Fremdsprachige aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht dazu verpflichtet werden dürfen, Verwandte oder Bekannte im Gespräch beizuziehen IST-Zustand interkulturelles Übersetzen Bestand Wie in Kapitel 9 erwähnt, sind gemäss Konzept IKÜ im Kanton Bern gegenwärtig 37'000 bis 41'000 Personen, mindestens aber 13'000 bis 18'000 Personen allophon. 35 Konferenz der Integrationsdelegierten Seite 84 von 117

85 Gemäss der Schätzung von Erler wohnten 2011 im Kanton Bern ca. 37'000 bis 44'000 ausländische Personen mit beschränkten Sprachkompetenzen (Erler 2012) Bestehende Strukturen Schwerpunkt 2B Vermittlungsstellen Im Rahmen des Schwerpunktprogramms und der Gewährleistungsphasen 2012 und 2013 finanzierte das Bundesamt für Migration im Schwerpunkt 2B Vermittlungsstellen in den Kantonen seit 2008 den Aufbau und die Umsetzung von Vermittlungsstellen für interkulturelle Übersetzerinnen und Übersetzer nach definierten Qualitätsvorgaben. Im Kanton Bern hat das Bundesamt für Migration den Aufbau der beiden Vermittlungsstellen comprendi? und se comprendre finanziert comprendi? comprendi? bietet die Dienstleistung der interkulturellen Übersetzung, Vermittlung des schriftlichen- und des Telefondolmetschens für den deutsch sprechenden Teil des Kantons Bern an. Durch die kontinuierlich ansteigende Zahl der Aufträge in den letzten drei Jahren konnte comprendi? den Übersetzungspool erweitern und den Einsatz der zertifizierten Stunden erhöhen. Der Übersetzungspool verfügt im Moment über 308 Übersetzerinnen und Übersetzer. Davon sind 118 zertifiziert. Die Übersetzungen werden in 57 verschiedenen Sprachen getätigt. Um die Qualität der Vermittlungen zu gewährleisten, arbeitet comprendi? im Bereich der Aus(Nachhol)- und Weiterbildung von IKÜ sowie der Supervision mit intercultura zusammen (siehe weiter unten). Nebst der Vermittlung/Disposition und der Administration ist ein wesentlicher Bestandteil der Aufgaben der Vermittlungsstelle die individuelle Betreuung und Begleitung der interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzer. Mit der Betreuung und Begleitung fördert comprendi? den eigenen Integrationsprozess der IKÜ und unterstützt sie bei der Einhaltung des Berufskodex (INTERPRET), der die für IKÜ geltenden ethischen und fachlichen Grundsätze sowie ihre Rechte und Pflichten beinhaltet. comprendi? verrechnet CHF 75.- pro Einsatzstunde. Die Stadt Bern leistet einen Strukturbeitrag im Rahmen einer Leistungsvereinbarung an comprendi? Dafür gilt für die Stadt Bern ein ermässigter Ansatz von CHF 40.- pro Einsatzstunde. Dieser ermässigte Tarif wird den städtischen Dienststellen und den städtisch subventionierten Stellen, die die Dienste nützen verrechnet. Bestandteil des Leistungsvertrages sind Auflagen bezüglich der Sicherung der Qualität der IKÜ, regelmässige Schulung und Weiterbildung; Quoten zur Zertifizierung von INTERPRET, Supervision. Weiter wird die Qualitätssicherung der Leistungserbringung laufend optimiert: Erreichbarkeit, Abläufe bei der Auftragserteilung, Bestätigung des Auftrags, Durchführung des Auftrags sowie das Beschwerdemanagement (GEF 2012d). Diverse Abteilungen der Stadt Bern arbeiten regelmässig mit comprendi? zusammen: Sozialdienst, Amt für Erwachsenen- und Kinderschutz, Jugendamt, Kompetenzzentrum (Asylbereich), Gesundheitsdienst, Schulamt. Einwohnerdienst, Migration und Fremdenpolizei (wo die Erstgespräche stattfinden) decken bereits intern 16 Sprachen ab. Sie haben somit weniger Bedarf an IKÜ. Der Kanton Bern hat aktuell keinen Leistungsvertrag mit einer Vermittlungsstelle. Entsprechend gibt es auch keine kantonalen Richtlinien oder einen entsprechenden Leitfaden. Es bestehen Leistungsverträge zwischen der Vermittlungsstelle comprendi? und folgenden kantonalen und städtischen Stellen: - Universitätsspital, Inselspital Bern (subventioniert durch den Kanton) - Psychiatrische Universitätsklinik Waldau und Psychiatrische Dienste Thun (subventioniert durch den Kanton) - Städte Bern und Biel (subventioniert durch die jeweiligen Städte) Beide Verträge, die comprendi? mit den Spitälern hat, werden indirekt durch den Kanton finanziert, da das Spitalamt des Kantons Bern seit 2009 entsprechende Leistungsverträge zur Finanzierung von Übersetzungsleistungen mit den Spitälern abgeschlossen hat. Es beabsichtig in die Tarifverhandlungen mit den Spitälern ab 2014 die Mitfinanzierung der interkulturellen Seite 85 von 117

86 Übersetzung durch die Krankenversicherer einzubringen. Die Ergebnisse der Verhandlungen dazu werden im Sommer 2013 erwartet. Für die kantonalen und städtischen Leistungsvertragspartner gilt der Leitfaden der Vermittlungsstelle comprendi? bzw. das Merkblatt zum Einsatz von interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzern von comprendi?. Der Leitfaden regelt den Ablauf des Einsatzes von interkulturellen Übersetzenden. Finanzielle Bestimmungen sind in den jeweiligen Leistungsverträgen enthalten se comprendre Se comprendre bietet die Dienstleistung der interkulturellen Übersetzung für den Kanton Freiburg, Jura und den französisch sprechenden Teil des Kantons Bern an. Se comprendre hat sich in seinem Einzugsgebiet als Vermittlungsstelle gut etabliert und die Qualität der Leistungen ständig gesteigert. Der Anteil an zertifizierten Einsatzstunden von se comprendre ist stetig gewachsen. Es finden regelmässig Ausbildungen von IKÜ statt. se comprendre verfügt im Moment über 29 zertifizierte Dolmetscherinnen und Dolmetscher, welche 11 Sprachen für die Übersetzung anbieten. Se comprendre verrechnet CHF 65.- pro Einsatzstunde. Das Vermittlungspotential im französischsprachigen Gebiet des Kantons Bern könnte noch besser ausgeschöpft werden, weil der Verwaltungskreis Biel samt Jura bernois den höchsten Anteil an Allophonen aufweist. Gestützt auf die Verordnung zur Regelung des Einsatzes von interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzern der Stadt Biel hat die Stadt Biel sowohl mit comprendi? wie mit se comprendre einen Leistungsvertrag. Die Stadt Biel hat in ihren Leistungsverträgen die gleiche Tarifregelung wie die Stadt Bern (CHF 40.- pro Einsatzstunde). Die Abteilungen der Verwaltung sind für die interne Umsetzung und Bereitstellung der finanziellen Mittel verantwortlich. Die operationelle Ebene der Einsätze von IKÜ liegt bei den Abteilungen der städtischen Verwaltung. Für die strategische Ausrichtung und Koordination zwischen der Stadt Biel und den Vermittlungsstellen ist die Fachstelle Integration bzw. sind Integrationsdelegierte zuständig interunido Die Fachstelle für Bildung und Integration interunido ist eine nicht durch den Bund finanzierte Vermittlungsstelle im Oberaargau. interunido bietet die Dienstleistung zu günstigeren Tarifen als die anderen Vermittlungsstellen an, weil sie auf einfachere Weise über sogenannte Listen und ohne administrativen Mehraufwand abläuft. interunido vermittelt 20 IKÜ in 14 Sprachen wurden bei interunido 344 Einsatzstunden registriert (GEF 2012d: 22) INTERPRET Nebst den Vermittlungsstellen spielt im Bereich des Interkulturellen Übersetzens das bereits 1999 gegründete und durch das BAG und BFM finanzierte Kompetenzzentrum INTERPRET, die schweizerische Interessengemeinschaft für interkulturelles Übersetzen und Vermitteln eine wichtige Rolle. Als nationaler Informations-, Dokumentations- und Fachdienst ist INTERPRET die zentrale Anlaufstelle für die Belange des interkulturellen Übersetzens. Darüber hinaus unterhält INTERPRET eine Qualifizierungsstelle, welche die Standards für die Ausbildung und Zertifizierung von interkulturell Übersetzenden definiert und überwacht und somit einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung leistet. Mit einer eigens gegründeten Qualitätssicherungskommission werden die Qualitätsstandards laufend an den Anforderungen der Praxis überprüft und bei Bedarf modifiziert. Eine Subkommission der Qualitätssicherungskommission befasst sich zudem spezifisch mit Fragen der Anerkennung von Sprachnachweisen und Sprachüberprüfungen. INTERPRET hat ferner einen Berufskodex entwickelt, welcher Verhaltensmassstäbe, an denen sich die Übersetzenden und die anderen Beteiligten in Trialogsituationen orientieren können definiert und bietet eine entsprechende Beratung für IKÜ an intercultura Im Kanton Bern übernimmt intercultura die Aufgabe der Ausbildung der interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzer für den Schul-, Sozial- und Gesundheitsbereich. Sie ist seit 2004 ein von INTERPRET anerkannter Anbieter des Lehrganges für interkulturelles Übersetzen. Seite 86 von 117

87 Die Ausbildung richtet sich auf den durch INTERPRET definierten Berufskodex für interkultulturelle Übersetzerinnen und Übersetzer. Gleichzeitig bietet intercultura ein Begleitmodul für IKÜ, die das Zertifikat INTERPRET via Gleichwertigkeitsverfahren erlangen. Auch beteiligt sich intercultura an den Weiterbildungen, die sich u.a. auch nach den Themenwünschen der IKÜ richten und bietet Supervision für IKÜ an. intercultura war bis 2012 dem Verein Elternbildung angegliedert. Mit der Auflösung desselben wurde intercultura bei der Informationsstelle für Ausländerinnen- und Ausländerfragen isa angesiedelt. intercultura wird seit mehreren Jahren unterstützt durch die Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Abteilung Weiterbildung (ERZ). Die Aus- und Weiterbildung von interkulturellen Übersetzenden wird im Kanton Bern wie die Sprachförderung über das kantonale Gesetz über die Berufsbildung, Weiterbildung und Berufsberatung BerG subventioniert. intercultura wird entsprechend dem unter Kapitel beschriebenen Fördermodell unterstützt. Dies bedeutet, dass nur die effektiv durchgeführten Kurse unterstützt und keine Strukturbeiträge unterstützt werden können. Aufgrund der finanziell prekären Situation der Ausbildungsstätte intercultura wurde 2013 im Sinne einer Übergangslösung ein Beitrag an die Koordinationsstelle intercultura seitens Weiterbildungsförderung geleistet, welcher zukünftig nicht durch die ERZ gewährleistet werden kann und deshalb über das KIP finanziert werden soll Normative Verankerung des interkulturellen Übersetzens Das interkulturelle Übersetzen ist im Kanton Bern auf verschiedenen Ebenen normativ verankert. So sieht etwa das Leitbild der Stadt Bern den gezielten Einsatz von Übersetzungs- und Mediatorendiensten vor; die Stadt Biel hat wie erwähnt sogar eine Verordnung erlassen, die die Einsatzbereiche, Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung regelt (für einen umfassenden Überblick vgl. GEF 2012d). Das interkulturelle Übersetzen soll auch auf Ebene der Verordnung zum Integrationsgesetz des Kantons Bern in der Ausführungsbestimmung zum Art. 12 Abs. 2 IntG verankert werden. Anlässlich der Erstgespräche kann nach Bedarf auch interkulturelle Übersetzung beigezogen werden. Im Art. 13 wird Abs. 3 auf den transkulturellen Ansatz aufmerksam gemacht und die öffentliche Verwaltung ist angehalten bei der Erfüllung ihres jeweiligen Auftrags der sozialen und kulturellen Vielfalt der Gesellschaft gerecht zu werden. Dazu sind zum einen Bemühungen um eine sprachlich funktionierende Verständigung vonnöten. Andererseits müssen die Mitarbeitenden der Verwaltung über transkulturelle Kompetenzen verfügen. Der Kanton stellt laut dem Art. 13 Abs. 3 sicher, dass Mitarbeitenden in Bereichen mit häufigen Kontakten zur ausländischen Bevölkerung das dazu erforderliche Wissen in transkultureller Kompetenz in Weiterbildungen des Kantons und der Gemeinden vermittelt wird. Mit dieser Bestimmung wird aber kein Anspruch auf die Inanspruchnahme von Dolmetscherdiensten eingeführt Schnittstellen und Bedarf bei der Zielgruppe VA/FL Die Sozialhilfestellen der VA/FL ziehen regelmässig interkulturelle Übersetzende (der erwähnten Anbieter) bei; vor allem in der Anfangsphase der Betreuung, da dann die meisten VA/FL noch keine oder erst geringe Sprachkenntnisse in Deutsch oder Französisch aufweisen. Es handelt sich hierbei um einen etablierten Prozess, da ohne Übersetzende insbesondere in der Anfangsphase die Unterstützungsarbeit und Beratung nicht geleistet werden könnte Schnittstellen zum Förderbereich Frühe Förderung Im Bereich der Frühen Förderung bestehen Schnittstellen zum Bereich Interkulturelles Übersetzen bei der Mütter- und Väterberatung sowie Miges Balù, einem niederschwelligen Beratungsangebot der Mütter- und Väterberatung, mit dem auch fremdsprachige Eltern gezielt informiert und in ihrer Aufgabe als Eltern sensibilisiert werden. Beide Organisationen arbeiten gegenwärtig mit comprendi? zusammen, wobei die Finanzierung der Übersetzungsleistungen ab 2014 teilweise nicht mehr gesichert ist. Somit ist der Bedarf nicht mehr gedeckt. Ausserhalb von Miges Balù werden wenige Übersetzungen für Frühförderungsangebote finanziert. Seite 87 von 117

88 12.4 Bedarf Interkulturelles Übersetzen Der nachfolgend dargestellte Bedarf stützt sich auf das Konzept interkulturelles Übersetzen (GEF 2012d). Es wurde mittels Experteninterviews und Berechnungen auf der Basis des realisierten Übersetzungsvolumens im Herbst 2011 realisiert. Die Ergebnisse wurden an zwei Echogruppen/ Sitzungen mit den wichtigsten Akteuren im Bereich konsolidiert und mit den Ergebnissen der schriftlichen Befragung der Sozialdienste des Kantons Bern und den Rückmeldungen aus der Vernehmlassungskonferenz ergänzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Angaben über die Zahl der Einsätze und die Kosten für die öffentlichen Einrichtungen zum Zweck des IKÜ ausschliesslich bei den Vermittlungsstellen erhoben wurden, da die meisten institutionellen Kunden keine Statistiken über die eingesetzten Übersetzungen respektive Vermittlungen führen. Diese Angaben geben wichtige Anhaltspunkte, jedoch keinen vollständigen Überblick über die tatsächlich erfolgten Aufwendungen im Bereich IKÜ Quantitativer Bedarf Ein grosser Teil des bisherigen Bedarfs wird nicht durch den professionellen Einbezug über die Vermittlungsstellen abgedeckt: Es werden ad hoc-übersetzende aus den Institutionen oder Familienangehörige beigezogen. Zudem arbeiten die Institutionen auch direkt mit IKÜ zusammen, weshalb diese Leistungen nicht in der Statistik der Vermittlungsstellen erscheinen. Die im Moment vom Bund (BFM) subventionierten Vermittlungsstellen decken im Kanton nur einen Teil des heutigen Bedarfs an interkulturellem Übersetzen ab. Das Konzept IKÜ geht von der Annahme aus, dass die Einsatzstunden, welche durch die vom BFM subventionierten Vermittlungsstellen vermittelt werden, nur knapp die Hälfte der tatsächlich realisierten Einsatzstunden ausmachen (GEF 2012d: 28). Unter Berücksichtigung dieses Aspekts beträgt der Grad der Abdeckung der Nachfrage im 2010 im Verhältnis zur Untergrenze der Definition ca % (Mittelwert). Für das Jahr 2011 beträgt der Grad der Abdeckung der Nachfrage demnach 64.1% (Mittelwert). Für die bisherige Praxis und ausgehend von einem geschätzten Volumen von bis Einsatzstunden ergeben sich die geschätzten Gesamtkosten für die Dienstleistung IKÜ von ca. CHF 5.02 Mio. pro Jahr (Mittelwert) Qualitativer Bedarf Die Mehrheit der Einsätze von IKÜ erfolgt im Gesundheitsbereich. Auch die Sozialdienste setzen im Kanton Bern gemäss den Ergebnissen einer schriftlichen Befragung zu einem grossen Teil IKÜ ein und gehen dabei mehrheitlich über die Vermittlungsstellen vor. Obwohl die Sozialdienste damit grundsätzlich gute Erfahrungen machen, gibt es aus ihrer Sicht in Bezug auf die Qualität der Dienstleistungen einen gewissen Verbesserungsbedarf. So stellen sich Fragen in Bezug auf die Rolle der IKÜ, da diese manchmal Aussagen kommentieren, Partei für den Klienten oder die Klientin ergreifen oder selbst eine Beraterrolle übernehmen. Teilweise stellt sich auch die Herausforderung, dass die Klientinnen und Klienten nicht genügend Vertrauen in die Verschwiegenheit der IKÜ aufbringen können. Im Bildungsbereich werden am wenigsten professionelle Einsätze von IKÜ via Vermittlungsstellen verzeichnet, obwohl laut den Rückmeldungen der Fachpersonen de facto viele Einsätze in diesem Bereich geleistet werden. Viele der Einsätze werden von interkulturellen Übersetzenden geleistet, welche über Listen direkt von den Lehrpersonen oder Fachleuten im Bildungs- und Sozialbereich engagiert werden. Solche Einsätze kommen günstiger, da die Vermittlungskosten wegfallen. Auf die Dienste der Vermittlungsstellen wird in Fällen zurückgegriffen, wenn für eine bestimmte Sprache keine geeignete Person zur Verfügung steht. Es kommt aber auch vor, dass Kunden IKÜ für das Erstgespräch via Vermittlungsstellen bestellen und sie anschliessend auf bilateralem Weg weiter beschäftigen. Die Qualitätssicherung der Dienstleistung, wie zum Beispiel die Sicherstellung einer professionellen Aus- und Weiterbildung fehlt beim Einbezug von IKÜ über Listen weitgehend. Hier ist eine konsequente Informationsarbeit über die Qualitätsvorgaben und die Vermittlungsstellen erforderlich. In vielen Fällen übernehmen auch Verwandte oder Bekannte die Übersetzungsaufgaben, was insbesondere in Problemsituationen sehr ungünstig ist. Hier ist weitere Sensibilisierungsarbeit notwendig. Die momentan ungleiche Verteilung der Einsatzstunden im Gesundheits-, Sozialund Bildungsbereich sollte sich mittelfristig ausgleichen. Seite 88 von 117

89 Die Rückmeldungen der Sozialdienste und der Vernehmlassungskonferenz weisen zudem auf den Bedarf hin, im Rahmen der Aus- und Weiterbildung ein effektiveres Rollenbewusstsein der IKÜ und insbesondere eine spezifische Vorbereitung der IKÜ auf die Integrationsvereinbarungen an zu streben. Grundsätzlich besteht aus der Optik der Akteure auch ein hoher Bedarf nach verstärkter Sensibilisierung der Regelstrukturen auf die Wichtigkeit des interkulturellen Übersetzens und die dabei zu berücksichtigenden Qualitätsanforderungen und Finanzierungsfragen. Verwaltungsangestellte sollen dabei für die Zusammenarbeit mit IKÜ geschult werden Tarifregelungen Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Vermittlungsstellen und Vermittlungssysteme sind die Tarifregelungen der Kosten pro Einsatzstunde eines IKÜ im Kanton Bern komplex. Die unterschiedlichen Regelungen in einer Kostenspannweite von CHF 40.-/Einsatzstunde bis CHF 75.-/Einsatzstunde ist aus der Optik einiger Stakeholder veränderungsbedürftig. Die Tatsache, dass es momentan vom Wohnsitz abhängig ist, wie viel eine Einsatzstunde IKÜ kostet, entspricht einem ungleichen Zugang zur Dienstleistung des interkulturellen Übersetzens. Hier ist die Prüfung einheitlicher Tarifmodelle im Laufe der Programmperiode des KIP erforderlich. Seite 89 von 117

90 12.5 Ziele, Massnahmen und Indikatoren interkulturelles Übersetzen Pfeiler 3 Verständigung und gesellschaftliche Integration / Förderbereich Interkulturelle Übersetzung Migrantinnen und Migranten sowie Mitarbeitende von Regelstrukturen verfügen in besonderen Gesprächssituationen (komplexe Sachverhalte, sehr persönliche Themen, Verwaltungsverfahren) über ein Vermittlungsangebot für qualitativ hochwertige Dienstleistungen im Bereich des interkulturellen Übersetzens. Nr. Wirkungsziel(e) Leistungen / Massnahmen Indikator(en) terminiert bei Konzeptentwicklung / Pilotprojekten, Anstossfinanzierungen Meilensteine aufführen Überprüfung Federführung / Zuständigkeit Staatliche Stelle auf Ebene Kanton Bemerkungen (bzw. Verweis auf KIP) z.b. Abgrenzung zu den Regelstrukturen, Leistungsvereinbarung Gesamtinvestitionen gemäss Finanzraster 26 Das Vermittlungsangebot für qualitativ hochwertige Dienstleistungen im Bereich des interkulturellen Übersetzens ist kantonal gesichert. - Finanzierung Vermittlungsstelle comprendi? und se comprendre sowie der Aus- und Weiterbildungsinstitution intercultura - Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit den Vermittlungsstellen se comprendre und comprendi und der Ausund Weiterbildungsinstitution intercultura Leistungsverträge - Reporting, Controlling GEF, ERZ (LV intercultura) Die Dienstleistungen der Vermittlungsstellen werden verstärkt von Regelinstitutionen, insbesondere im Sozial- und Bildungsbereich genutzt und als unterstützende Dienstleistung zur Erfüllung des spezifischen Auftrags verstanden und genutzt. - Information und Sensibilisierung der Regelstrukturen über Notwendigkeit des Einbezugs der IkÜ und Vermittlung - Die Regelstrukturen sind mindestens zweimal jährlich zum Thema interkulturelles Übersetzen informiert. - Webseite/ BSIG, Infomail Integrationskonferenzen, weitere Informationsgefässe GEF Die Regelstrukturen nutzen das Angebot des Interkulturellen Übersetzens verstärkt; die Anzahl Vermittlungen an die Regelstrukturen nimmt bis Ende 2017 zu Das Thema IKÜ wird einmal pro Jahr in der interdirektionalen Arbeitsgruppe thematisiert Die Vermittlungen in den Bereichen Bildung und Soziales nehmen zu. - Statistiken Vermittlungsstellen - Statistiken Vermittlungsstellen GEF GEF GEF Sensibilisierung der Städte Bern, Biel, dass der Leistungsvertrag an comprendi und se comprendre gewährleistet ist. - Die Städte Bern und Biel leisten weiterhin einen Beitrag an die Vermittlungsstellen. - Leistungsverträge GEF Seite 90 von 117

91 Nr. Wirkungsziel(e) Leistungen / Massnahmen Indikator(en) terminiert bei Konzeptentwicklung / Pilotprojekten, Anstossfinanzierungen Meilensteine aufführen Überprüfung Federführung / Zuständigkeit Staatliche Stelle auf Ebene Kanton Bemerkungen (bzw. Verweis auf KIP) z.b. Abgrenzung zu den Regelstrukturen, Leistungsvereinbarung Gesamtinvestitionen gemäss Finanzraster Sensibilisierung auf das Thema Interkulturelles Übersetzen in Bezug auf die Einführung der Erstgesprächspraxis - Im Konzept der Weiterbildung ist das Thema ikü aufgenommen. - Das Thema ist in die Information der Gemeinden über die Erstinformation via BSIG integriert. - Konzept WB - BSIG GEF Schnittstelle Förderbereich Erstinformation 27.6 Die Dienstleistung des interkulturellen Übersetzens weist ein hohes Qualitätsniveau auf. - Mitwirkung an der Entwicklung der Qualitätsvorgaben der Dienstleistung und Anwendung dieser Qualitätsvorgaben in den LV mit den Vermittlungsstellen - Die Qualitätsstandards gemäss INTERPRET sind ein Teil der LV mit den Vermittlungsstellen für das interkulturelle Übersetzen. - Die Qualitätsstandards sind im Rahmen des Steuerungskreislaufs an den Anforderungen der Praxis überprüft und laufend optimiert. - Leistungsverträge - Reporting, Controlling - Qualitätsstandards INTERPRET GEF 27.7 Die Vereinheitlichung der Tarifregelung der Dienstleistungen im Bereich IKÜ ist geprüft. - Entwicklung und Überprüfung Modelle - Kosteneinschätzungen (Strukturkosten und Gesamtkosten bei den Vermittlungsstellen) - Austauschrunden - Betriebswirtschaftliche Analyse - Modelle einer einheitlichen Tarifregelung der Dienstleistung sind bis Ende 2014 geprüft. - Die Tarife für die Dienstleistung des interkulturellen Übersetzens gleichen sich bis Ende 2017 an. - Austauschrunden - Betriebswirtschaftliche Analyse GEF Seite 91 von 117

92 12.6 Umsetzungsorganisation interkulturelles Übersetzen Aufgaben der Vermittlungsstellen und Aus- und Weiterbildungsinstitution Die Umsetzung von Massnahmen im Bereich interkulturelles Übersetzen wird mittels Leistungsvereinbarungen mit den Vermittlungsstellen comprendi, se comprendre und der Aus- und Weiterbildungsinstitution intercultura realisiert. Die Finanzierung der Koordinationsleistungen/Vermittlung von intercultura wird in den Leistungsvertrag der ERZ an die isa integriert. Die institutionalisierte und vertraglich geregelte Zusammenarbeit wird ein regelmässiges Monitoring, die Kontrolle und laufende Optimierung der finanzierten Dienstleistungen ermöglichen. Die ersten Verhandlungen mit den genannten Institutionen finden im Sommer 2013 statt Aufgaben des Kantons Der Kanton leistete in der Vorbereitungsphase die konzeptuelle Arbeit, die die Notwendigkeit der Weiterförderung des Bereichs IKÜ aufgezeigt hat und schliesst die entsprechenden Leistungsverträge ab. Weiter plant der Kanton die Verankerung der Dienstleistung in den Ausführungsbestimmungen zum Integrationsgesetz. Gleichzeitig bleibt ihm die federführende Rolle in der Informationstätigkeit und Sensibilisierungsarbeit in Bezug auf das IKÜ. Diese Massnahmen können grundsätzlich kostenneutral, im Rahmen der bisherigen Informationstätigkeit des Kantons und über die bereits zur Verfügung stehenden Informationsgefässe realisiert werden. Schliesslich soll dieser Thematik in den strategischen Überlegungen zur Öffnung der Verwaltung in den Regelstrukturen gebührend Rechnung getragen werden. Seite 92 von 117

93 13 Förderbereich Soziale Integration 13.1 Ausgangslage Die Förderung der sozialen Integration erfolgt im Kanton Bern im Rahmen der Umsetzung des Sozialhilfegesetzes (SHG) und ist ein Eckpfeiler der Sozialpolitik des Kantons. Im Berner Sozialbericht wird von einem Integrationsverständnis ausgegangen, welches sich keineswegs nur auf Menschen mit Migrationshintergrund beschränkt, sondern die verschiedensten Individuen und Personengruppen betrifft. Integration wird dabei als wechselseitiger Prozess zwischen Individuum und Gruppe verstanden, was bedingt, dass sich nicht nur Individuen um Integration bemühen, sondern integrationsfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine berufliche und soziale Integration der einzelnen Personen ermöglichen (GEF 2010a: 14). Dementsprechend stellt die GEF zusammen mit den Gemeinden für die Umsetzung des SHG in den Bereichen Beschäftigungs- und Integrationsangebote der Sozialhilfe (BIAS, vgl. Kap. 10.4), im Bereich der kommunalen Integrationsangebote, des Obdachs und Wohnens, der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der familienergänzenden Kinderbetreuung verschiedene Integrationsangebote bereit. Spezifische Integrationsmassnahmen im Bereich der sozialen Integration beinhalten einerseits den bisherigen Bereich Verständigung des Schwerpunktprogrammes 1 des BFM und andererseits die Programme zur sozialen Integration für VA/FL. Eine umfassende Bestandesund Bedarfserhebung zu den spezifischen Integrationsmassnahmen die in den Gemeinden umgesetzt werden liegt aus strategisch-politischen Überlegungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor. Geplant ist, eine schriftliche Befragung bei den Gemeinden des Kantons Bern durchzuführen, nachdem die gesetzlichen Grundlagen im Kanton Bern geklärt sind, also voraussichtlich im Jahr IST-Zustand soziale Integration IST-Zustand spezifische Fördermassnahmen der sozialen Integration / Bereich Verständigung Der Bund richtet die Beträge im Schwerpunkt 1, Sprache und Bildung, in den Jahren sowie in den Übergangsjahren 2012/2013 mittels Rahmenvereinbarungen 36 mit den Kantonen aus. Dieser regelt die gemeinsame Zielvereinbarung zwischen dem Bund und den einzelnen Kantonen, um während den Jahren sowie während den Übergangsjahren 2012/2013 bestimmte Wirkungs- und Leistungsziele zu erreichen. Grundlage des Rahmenvertrages stellt das durch den Kanton erarbeitete Programmkonzept dar. Die Programmkonzepte sind auf die nationalen Vorgaben (Integrationsziele Bund gemäss Ausländergesetz/ Asylgesetz/ Integrationsvereinbarung) wie auch auf den regionalen/lokalen Kontext abgestimmt (Einbettung ins Umfeld, Vernetzung, Nutzen von Synergien und bestehenden Angeboten, Bedarfs- und Ressourcenanalyse). 37 Die Stossrichtung des Kantons Bern im Bereich Integration ist im Leitbild zur Integrationspolitik des Kantons Bern festgehalten: Integration wird als Prozess beschrieben, der alle Gesellschaftsmitglieder betrifft und dessen Gelingen den guten Willen und das Engagement der Migrationsbevölkerung und der einheimischen Bevölkerung voraussetzt. Das kantonale Programmkonzeptes Sprache und Bildung baute auf dieser Stossrichtung auf. Die Entwicklung des Programmkonzepts wurde in einer ersten Phase von der ehemaligen Fachstelle Integration und der Abteilung Weiterbildung der Erziehungsdirektion vorgenommen. Die erste Version wurde anschliessend den Integrationsdelegierten der Städten und der Informationsstelle für Ausländerinnen- und Ausländerfragen isa zur Kenntnis und Stellungnahme zugestellt sowie an einer Austauschrunde mit den Trägerschaften im Bereich Verständigung diskutiert (vgl. GEF 2008b). 36 Vgl. Vereinbarung zwischen dem BFM und dem Kanton Bern, betreffend Umsetzung des Schwerpunktes 1, Sprache und Bildung, Programm zur Sprach- und Bildungsförderung im Kanton Bern für die Jahre Vgl. Minimalanforderungen Programmkonzept BFM, 18. April Seite 93 von 117

94 Aktuelle Strukturen Bereich Verständigung Seit 2009 verwalten kantonale Stellen die Fördergelder des Bundesamtes für Migration. Pro Jahr betrug der Betrag des Bundesamtes für Migration im Bereich Verständigung im Kanton Bern CHF Die Vergabepraxis der Fördergelder an die Kleinprojekte wurde 2009 bis zum jetzigen Zeitpunkt durch die Abteilung Integration des Sozialamtes gewährleistet. Die Abteilung Integration ist zuständig für die Erfassung und Prüfung der Gesuche, für die Triage der Gesuche bei eventuellen Schnittpunkten mit der Erziehungsdirektion sowie mit anderen Abteilungen des kantonalen Sozialamtes. Die Abteilung Integration ist weiter verantwortlich für die Projektentscheide, welche in Absprache mit den städtischen Integrationsdelegierten erfolgen. Diese Entscheide werden gemeinsam mit den städtischen Integrationsdelegierten gefällt, da diese die lokalen Begebenheiten sehr gut kennen und auch Geldgebende an die Projektträgerschaften und somit auch Entscheidungsträger in der Vergabe der Projektförderungen sind. Die Kantone sind verpflichtet den Bund über die Verwendung der vom Bund ausgerichteten finanziellen Beiträge sowie über die ergriffenen Massnahmen und deren Wirksamkeit jährlich Bericht zu erstatten. Die Evaluation der Praxis nahm die Abteilung Integration anhand der jährlichen Berichterstattungen der Trägerschaften vor. Integrationskonferenz Zweimal jährlich findet im Kanton Bern die kantonale Integrationskonferenz statt. Sie bietet eine Plattform für den Informations- und Erfahrungsaustausch in der Integrationsförderung. Sie richtet sich sowohl an Vertreterinnen und Vertreter von Gemeinden und Städten als auch an private Migrantenorganisationen, die im Migrationsbereich tätig sind. Somit bietet sie auch für Trägerschaften der im Bereich Verständigung geförderten Projekte einen Austausch. Informationsveranstaltung Seit 2009 findet mit MULTIMONDO Biel, interunido in Langenthal, dem Kompetenzzentrum Integration Oberland KIO und der isa Bern jährlich im Frühjahr eine Informationsveranstaltung für potentielle Trägerschaften von Integrationsprojekten statt. Im Zentrum dieser Informationsveranstaltung stehen allgemeine Informationen zu den Projekteingaben im Bereich Verständigung sowie Workshops zu Themen wie Projektformulierung, Projekteingaben und Projektdurchführung sowie Finanzierungsmöglichkeiten. Diese Workshops haben zu einer erheblichen Verbesserung in der Projektarbeit geführt. Seit 2012 bietet die isa neu Crashkurse Projektarbeit für potentielle Trägerschaften von Integrationsprojekten an. Der Kanton pflegt eine gute, partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Trägerschaften. Es findet ein kontinuierlicher Austausch mit den Trägern statt. Wenn die Trägerschaften das Bedürfnis nach Unterstützung haben, finden bilaterale Gespräche statt. Weiter werden die Trägerschaften mittels und der Website des Kantons über wichtige Daten und Änderungen informiert. Zielgruppe Das geförderte Angebot im Bereich Verständigung richtete sich gemäss Programmkonzept sowie in den Übergangsjahren 2012/2013 an Migrantinnen und Migranten, die situationsbedingt benachteiligt sind, Informationsbedarf zu den Lebensbedingungen im Kanton Bern haben, oder einen Bedarf an sozialer Integration aufweisen und von den Angeboten der Regelstrukturen schlecht erreicht werden (vgl. GEF 2008b; 2011a). Die Zielgruppe sind Eltern mit Kindern (v.a. Mütter), Erwachsene im Familiennachzug, Frauen auf Stellensuche und Arbeitnehmende mit erschwertem Zugang zu bestehenden Bildungsangeboten, Ausländerinnen und Ausländer sowie Schweizerinnen und Schweizer. Für die Jahre , 2012/2013 galten sowie gelten für den Bereich Verständigung folgende Teilziele: Gewährleistung von lokal verankerten und niederschwelligen Projekten und Angeboten, die die Begegnung und den Austausch zwischen Migrantinnen und Migranten oder Einheimischen und Migrantinnen und Migranten fördern. Seite 94 von 117

95 Gewährleistung von lokal verankerten und niederschwelligen Massnahmen, die das Empowerment von Migrantinnen und Migranten sowie deren Vernetzung fördern. Gewährleistung von lokal verankerten und niederschwelligen Angeboten, die Migrantinnen und Migranten über die existierenden Sprachkursangebote sowie die Dienstleistungen und Aufgaben der Regelstrukturen informieren und bei Bedarf darin bestärken, diese Angebote zu nutzen (vgl. GEF 2008b, 2011a). Regionale Unterschiede Aufgrund der Grösse und der regional sehr unterschiedlichen Bevölkerungsstrukturen im Kanton Bern zeigte sich seit 2009, dass der Bedarf an niederschwelligen Kleinprojekten vielfältig und je nach lokalen Gegebenheiten sehr unterschiedlich ist. Soweit es die Geldmittel zuliessen, wurde jedoch versucht, ein regional und inhaltlich ausgewogenes Angebot zu finanzieren (vgl. GEF 2008b, 2011a). Gemäss dem kantonalem Programmkonzept des Schwerpunktes 1, Sprache und Bildung sowie 2012/13 galten bzw. gelten folgende Kriterien für die Unterstützung von Kleinprojekten im Bereich Verständigung : - zeitlich befristete und lokal angelegte Projekte - Erprobung neuer Ansätze in der Integrationsförderung, Schliessung von Lücken in den bestehenden Angeboten der Integrationsförderung - praxis- und handlungsorientierte Projekte, die die Begegnung und den Austausch zwischen Migrantinnen und Migranten oder Einheimischen und Migrantinnen und Migranten fördern - Durch die Projekte wird den Migrantinnen und Migranten eine bestärkende Erfahrung ( Empowerment ) ermöglicht und die Schaffung von dauerhaften sozialen Kontakten ( Vernetzung ) gefördert. Die Programme sind auf die bestehenden Angebote der Integrationsförderung und der Regelstrukturen abgestimmt. Sie stellen eine Ergänzung der Sprachangebote der Abteilung Weiterbildung der Erziehungsdirektion dar. Die geförderten Programme sollen Migrantinnen und Migranten an die Angebote der Regelstrukturen heranführen, sie über die existierenden Sprachkursangebote sowie die Dienstleistungen und Aufgaben der Regelstrukturen informieren und bestehende Lücken und Angebote der Regelstrukturen schliessen IST-Zustand spezifische Fördermassnahmen der sozialen Integration / Bereich Vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge Im Rahmen des in Kapitel 11 erwähnten Überprüfung der Programme für VA und FL wurde in Bezug auf die soziale Integration festgestellt, dass im Kanton Bern für die Zielgruppe bisher nicht genügend oder zu wenig verpflichtende Angebote existierten. Soziale Integration wurde dabei definiert als Integration in die Gesellschaft der Schweiz und das Vertraut werden mit den hier geltenden Sitten und Regeln (GEF 2010d: 12). Dabei werden ihr folgende Themenbereiche zugeordnet: Kulturverständnis (inkl. Rechte und Pflichten), Arbeit und Bildung, Gesundheit und weitere Alltagsthemen wie (günstig) Einkaufen, Wohnen, Finanzen und Versicherungen. Basierend auf den Ergebnissen der IST-Analyse wurde u.a. die Angebotspalette der Programme für VA und FL um Basis- und Aufbauangebot der sozialen Integration in Form von Kursen erweitert. Im entwicklungslogischen Werdegang der Integration werden die Angebote zur sozialen Integration am Anfang des Integrationsprozesses situiert, d.h. sie sollen in Anspruch genommen werden, sobald die Sprachkenntnisse dafür ausreichen, wenn möglich vor der beruflichen Integration. Seit 2011 bietet das HEKS für die Förderung der sozialen Integration von VA und FL den Basis- und den Aufbaukurs infoschweiz an. Während es in den Basiskursen um Grundinformationen über das Leben in der Schweiz, Finanzen, Gesundheits- und Ernährungsfragen und einen ersten Überblick zum Bildungswesen und Integrationsangeboten geht, werden in den Aufbaukursen weiterführende Informationen Seite 95 von 117

96 etwa zum Sozial- und Versicherungswesen, zu den Rechte und Pflichten als Bürgerinnen und Bürger oder zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten abgegeben. Die Heilsarmee und das SAH Bern haben das Thema der sozialen Integration in ihre Sprachund Integrationskursangebote integriert. Im Jahr 2011 haben 117 von gesamthaft 2294 Teilnehmenden an Programmen zur sozialen Integration teilgenommen. Die soziale Integration wird somit durch die erwähnten Kurse (InfoSchweiz), aber auch durch die Sprachkurse indirekt gefördert. Soziale Integration im Sinne der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in der Nachbarschaft, in der Gemeinde und im Quartier sowie in zivilgesellschaftlichen Organisationen wird durch diese Kurse zwar indirekt unterstützt, direkt aber von den Sozialhilfestellen gefördert, welche die VA/FL betreuen und beraten. Die Sozialhilfestellen der Flüchtlinge haben von der zuständigen Direktion, der GEF, einen direkten Integrationsauftrag, der explizit auch die soziale Integration mittels Wirkungs- und Leistungszielen in zivilgesellschaftliche Organisationen, Nachbarschaft usw. vorsieht. Ein besonderer Schwerpunkt bildet dabei die soziale Integration von Kindern und Jugendlichen, da der Anschluss an die Gesellschaft der Schweiz bei dieser Zielgruppe aus Sicht der GEF besonders wichtig ist. Die Umsetzung dieses Auftrages der Flüchtlingsdienste wird mittels eines differenzierten, jährlichen Reportings von der GEF erhoben und überprüft. Für die VA (in den ersten sieben Jahren nach Einreise in die Schweiz) ist hingegen die Polizeiund Militärdirektion (POM) zuständig. Auch für diese Zielgruppe erteilte die POM ihren Sozialhilfestellen wie erwähnt bis anfangs 2012 einen entsprechenden Integrationsauftrag. Dieser Integrationsauftrag wurde jedoch auf den 1. April 2012 ersatzlos aufgehoben. Somit besteht für diese Zielgruppe (in den ersten sieben Jahren nach Einreise) kein offizieller Auftrag mehr zur Integrationsförderung Die Zielgruppe VA/FL hat auch Zugang zu den Verständigungsprojekten, welche von dieser Zielgruppe auch genutzt werden, vgl. auch Massnahme Bedarf soziale Integration Aufgrund des durch die limitierten Mittel beschränkten Handlungsspielraums im Förderbereich der sozialen Integration wird in der Bedarfsanalyse schwergewichtig auf das bestehende Gefäss Verständigung fokussiert Bedarf spezifische Fördermassnahmen der sozialen Integration / Bereich Verständigung Die Bedarfserhebung des Bereichs Verständigung für den Förderbereich soziale Integration erfolgte zum einen anhand des jährlichen Reportings der Trägerschaften sowie des Schlussberichtes des Schwerpunktes 1 zuhanden des Bundesamt für Migration. Weitere Informationen für die Bedarfserhebung flossen aufgrund des kontinuierlichen Austausches mit den städtischen Integrationsdelegierten, der über die Jahre gepflegt wurde, ein. Ferner wurde der Handlungsbedarf mit einer elektronischen Umfrage an die Integrationsdelegierten der Städte sowie an die Kompetenzzentren und im Rahmen der Vernehmlassungskonferenz des KIPs erhoben. Aufgrund der Grösse und der regional sehr unterschiedlichen Bevölkerungsstruktur im Kanton Bern ist der Bedarf an niederschwelligen Kleinprojekten vielfältig und je nach lokalen Gegebenheiten sehr unterschiedlich. Der Schlussbericht zeigte, dass das bestehende Angebot bezüglich der Zielsetzungen, den vermittelten Inhalten und den angesprochenen Zielgruppen während den Jahren weitgehend dem Bedarf entspricht. Gemäss Schlussbericht besteht jedoch Handlungsbedarf in dezentralen Gebieten (Berner Oberland) sowie in Gemeinden mit wenig oder keinen Massnahmen im Integrationsbereich. Es besteht ausserdem eine kontinuierlich steigende Nachfrage nach Finanzierung niederschwelliger, lokal verankerter Angebote. Schliesslich müssen die Kompetenzen der Trägerschaften in der Projektarbeit gefördert und die Erreichbarkeit der Zielgruppe besser gewährleistet werden. Seite 96 von 117

97 Die Rückmeldungen der städtischen Integrationsdelegierten sowie der Kompetenzzentren ergaben im Bereich Verständigung folgenden Bedarf: Förderung von Projekten in den Randregionen Aufgrund der steigenden Anzahl an Projektgesuchen seit dem Jahr 2008 lässt sich schliessen, dass die Fördergelder des Bundesamtes für Migration zur Integrationsförderung im Kanton Bern bekannt sind. Insbesondere die Stadt Bern weist eine Vielfalt an Projektideen und Anbietern auf. Hingegen bestehen zu wenig Angebote sowie ungenügende Vielfalt an Angeboten in den Randregionen, insbesondere im Berner Oberland. Professionelle vs. semiprofessionelle Trägerschaften Das bestehende Fördermodell ist tendenziell zu hochschwellig ausgerichtet. Für Projektträgerschaften mit wenig Erfahrung in der Projektarbeit stellen das Erstellen des Budgets, das Erreichen der Projektziele sowie der angestrebten Zielgruppe Hindernisse dar. Es werden daher überwiegend Projekte von professionellen Trägerschaften unterstützt. Dies zeigt, dass die Schwelle für Migrantenorganisationen immer noch zu hoch bzw. zu wenig bekannt ist und zu hohen Anforderungen an die Trägerschaften führt. Die Projektberatung wird von den Kompetenzzentren als relativ gut genutzt beurteilt. Die Kompetenzzentren beraten die Trägerschaften hinsichtlich des Erlernens der Projektmanagement- Sprache. Dieser Aufwand ist vor dem Hintergrund, dass es sich meist um kurze, befristete Pilotprojekte handelt jedoch relativ gross. Die Möglichkeiten für lokales Fundraising, wenn die Projekte etabliert sind, sind nur beschränkt vorhanden und für Migrantenorganisationen inhaltlich anspruchsvoll. Partizipation und Empowerment Die Bedeutung eines Finanzierungsgefässes, welches auf die Anliegen der schwierig erreichbaren Zielgruppe eingeht, wurde insgesamt als zentral bewertet, da durch den Bottom-up- Ansatz die Partizipation der Migrantinnen und Migranten am Integrationsprozess direkt einbezogen wird. Dabei wurden insbesondere das Empowerment sowie die Vernetzung zwischen Migrantinnen und Migranten und Schweizerinnen und Schweizern hervorgehoben. Nachhaltigkeit und Wirkung Vor allem bei neuen, strukturell schwach verankerten oder kurzfristig ausgerichteten Projekten stellt sich die Frage der Nachhaltigkeit. Dies wird zusätzlich dadurch erschwert, dass eine quantitative Überprüfung schwierig ist. Die Finanzierung von Pilotprojekten oder Strukturfinanzierung wird als wenig sinnvoll erachtet. Die Schwerpunkte sollen deshalb auf bewährte und nachhaltig ausgerichtete Projekte gelegt werden. Die Projekte sollen nicht primär originell und vielfältig sein, sondern vor allem wirkungsvoll. Einzelne Projekte nehmen eine Brückenfunktion im Hinblick auf die Integration in eine Regelstruktur vor. Dies ist speziell zu berücksichtigen. Thematische Schwerpunkte der Projekte Eine verstärkte Steuerung mittels Vorgabe von thematischen Schwerpunkten seitens des Kantons wurde als unnötig befunden, da die Trägerschaften an der Basis bzw. am Puls der Zeit sind und somit aktuelle Themen automatisch in die Projekte einfliessen. Folgende Themen könnten vermehrt gefördert werden: Alltagsorientierung, Information und Beratung in der Muttersprache. In Bezug auf Ausbildung: Niederschwellige ergänzende Berufsausbildungen mit konkreten Arbeitsperspektiven. Bezüglich dem Thema Alter: Die Bedürfnisse von Fremdsprachigen im Alter müssen vermehrt wahrgenommen werden. Lokale Verankerung der Projektgelder und -begleitungen Eine lokale Verankerung der Projektgelder und -begleitungen wird von den Kompetenzzentren sowie von den städtischen Integrationsdelegierten in allen Phasen der Projekte als zentraler Seite 97 von 117

98 Aspekt für deren Gelingen eingeschätzt. Es bedarf bereits bei der Entstehung einer Projektidee idealerweise einer Einschätzung der lokalen Verhältnisse und der Zielgruppe, ob diese realisierbar ist. Auch die Begleitung bei der Projektentwicklung und -eingabe wie auch der Projektumsetzung und des Reportings erfolgt idealerweise vor Ort. Dies kann durch dezentrale Strukturen wie die momentan beim Kanton angesiedelte Vergabepraxis nur bedingt gewährleistet werden. Es wird deshalb angeregt, dass die Projektgelder ab 2015 in lokale Zuständigkeiten übergehen, da vor Ort ein besserer Einblick in den lokalen Bedarf und die lokalen Bedürfnisse und Zielgruppen erfolgen und die Projekte enger begleitet werden können. Damit könnten Synergien besser genutzt und die Kleinprojekte besser auf bestehende Programme abgestimmt werden. Dabei müssen aus der Optik der Akteure jedoch auch die Risiken einer lokalen Verankerung überprüft und dürfen insbesondere die lokalen Zusammenarbeitsstrukturen nicht gefährdet werden. Angesichts der knappen Mittel stellt sich dabei auch die Frage nach der Ressourceneffizienz einer lokalen Verankerung. Es besteht zudem der Bedarf nach mehreren Eingabemöglichkeiten pro Jahr. Definition der Zielgruppe Als Erweiterung der Zielgruppe wurden Frauen mit Kindern im Vorschulalter, Männer, junge Männer, einreisende Erwachsene, welche keine Ausbildungsmöglichkeiten haben und für die in den Regelstrukturen keine Angebote bestehen (Familiennachzug, Heirat) genannt, wobei die Anregung der Ausweitung der Zielgruppe auf Männer am stärksten gewichtet wurde. Als zentral wird die Begegnung und der Austausch zwischen Migrantinnen und Migranten oder Einheimischen und Migrantinnen und Migranten erachtet hier besteht aus der Optik der Akteure nach wie vor grosser Handlungsbedarf und fehlt es an bewährten Modellen. Die für die Studie Integration im Kanton Bern (Bader 2011) befragten Personen verweisen darauf, dass in Projekten vermehrt der Fokus auf Elternbildungsprojekte gelegt werden soll sowie Themen zu Migrantinnen und Migranten im Alter und Familiennachzug gefördert werden soll. Weiter verweisen sie im Bereich der Institutionellen Dimension, dass eine längerfristige Finanzierung der Projekte angestrebt werden soll, um die Nachhaltigkeit der Integrationsarbeit zu gewährleisten. Auch die Stimme der Migrantinnen sollte vermehrt bei der Konzeption von Integrationsprojekten einbezogen werden, damit die Projekte ihre Bedürfnisse widerspiegeln. Im Sinne des Capacity Building halten einige Gesprächspartner es für sinnvoll, auch von Migrantenvereinen konzipierte Projekte zu finanzieren. Die Zusammenarbeit mit den Migrantenvereinen ist insofern wichtig, als dass sie als Multiplikatoren in der Umsetzungsphase genutzt werden können (vgl. Bader 2011: 119, 121). Ethnospezifische Projekte sollten nur unter der Bedingung unterstützt werden, dass sie Inputs zu bestimmten zielgruppenspezifischen Themen geben. Die Bedingung sollte jedoch eine professionelle Leitung der Trägerschaft sein. Solche Projekte müssen die Funktion eines Sprungbretts für bestimmte Angebote der Regelstrukturen, die jedoch für alle offen sind, bieten Bedarf spezifische Fördermassnahmen der sozialen Integration / Bereich VA/FL Im Bereich der sozialen Integration von VA und FL entsprechen die aktuellen Angebote gemäss den Reportinggesprächen mit den Programmanbietenden und den zuweisenden Stellen dem inhaltlichen Bedarf. In quantitativer Hinsicht besteht Bedarf, das Angebot auszubauen: die Anzahl Kursplätze wird bereits im Jahr 2013 um 40 Plätze ausgebaut. Es soll zudem geprüft werden, ob wie dies auch bei den Programmen für die berufliche Integration und die Sprachförderung der Fall ist die Öffnung der VA/FL-Angebote für sozialhilfebeziehende Migrantinnen und Migranten sinnvoll ist. Die entsprechende Massnahme wird im Förderbereich Arbeitsmarktfähigkeit skizziert, im Kontext der Öffnung der Massnahmen zur beruflichen Integration für VA/FL (vgl. M 19). Seite 98 von 117

99 13.4 Ziele, Massnahmen und Indikatoren soziale Integration Gelb: Konzeptentwicklungen / Pilotprojekte Pfeiler 3 Verständigung und gesellschaftliche Integration / Förderbereich Soziale Integration Migrantinnen und Migranten nehmen am gesellschaftlichen Leben in der Nachbarschaft, d.h. in der Gemeinde und im Quartier sowie in zivilgesellschaftlichen Organisationen teil. Nr. Wirkungsziel(e) Leistungen / Massnahmen Indikator(en) terminiert bei Konzeptentwicklung / Pilotprojekten, Anstossfinanzierungen Meilensteine aufführen Überprüfung Federführung / Zuständigkeit Staatliche Stelle auf Ebene Kanton Bemerkungen (bzw. Verweis auf KIP) z.b. Abgrenzung zu den Regelstrukturen, Leistungsvereinbarung Gesamtinvestitionen gemäss Finanzraster 28 Der Bestand und Bedarf der kommunalen Integrationsförderung von Migrantinnen und Migranten ist bekannt und die diesbezügliche Zusammenarbeit der Gemeinden ist verstärkt. - Überprüfung des IST-Zustands und des Bedarfs an Integrationsförderung in den Gemeinden. Unterstützung der Gemeinden bei der Entwicklung von Massnahmen zur Integrationsförderung. - Umfrage bei den Gemeinden bis Ende Entwicklung eines best practice Katalogs bis Ende 2015; Kick- Off an Integrationskonferenz 2016 GEF 29 Migrantinnen und Migranten beteiligen sich im ganzen Kanton aktiv am gesellschaftlichen Leben. Sie begegnen sich und Einheimischen und stehen in einem Austausch. Sie sind vernetzt und befähigt, das gesellschaftliche Leben mit zu gestalten. Sie sind informiert über Sprachkursangebote und Angebote der Regelstrukturen und nutzen diese. - Jährliche Ausschreibung und Vergabe von Projektfördergelder - Projekte werden jährlich bedarfsorientiert unterstützt. - 90% der Projektziele werden erreicht. - Die Projektförderung ist bekannt. - Die Verteilung der Projekte ist regional ausgewogen. - Ausschreibungen - Leistungsverträge - Reporting, Controlling GEF Migrantinnen und Migranten beteiligen sich in allen Regionen am gesellschaftlichen Leben. - Überarbeitung des Konzeptes des Projektfördergefässes - Bis Ende 2014 liegt das überarbeitete Konzept vor. - Konzept GEF Überprüfung der Vergabemodalitäten (strukturelle Verankerung; Finanzierungskriterien) - Die Kriterien für die Vergabe von Projektbeiträgen sind bis Mitte 2014 überprüft und werden ab 2015 angewendet - Kriterien GEF Seite 99 von 117

100 Nr. Wirkungsziel(e) Leistungen / Massnahmen Indikator(en) terminiert bei Konzeptentwicklung / Pilotprojekten, Anstossfinanzierungen Meilensteine aufführen Überprüfung Federführung / Zuständigkeit Staatliche Stelle auf Ebene Kanton Bemerkungen (bzw. Verweis auf KIP) z.b. Abgrenzung zu den Regelstrukturen, Leistungsvereinbarung Gesamtinvestitionen gemäss Finanzraster Überprüfung der Qualitätsvorgaben (Gesuchseingaben, Reporting) - Die Qualitätsvorgaben sind bis Mitte 2014 überprüft und werden ab 2015 angewendet - Qualitätsvorgaben GEF 31 Es beteiligen sich vermehrt auch männliche Migranten am gesellschaftlichen Leben. - Integration in Kriterienkatalog - Information der Trägerschaften - 10% der Zielgruppe der Projekte sind Männer. - An der jährlichen Informationsveranstaltung wird die vermehrte Förderung von Männerprojekten thematisiert. -Informationsveranstaltung -Informationsmail -Reporting, Controlling GEF 32 Die Projektvergaben sind lokal verankert - Integration des Förderbereichs soziale Integration in den Leistungsvertrag mit den AS - Die lokale Verankerung des Gefässes ist ab 2015 in den LV mit den AS integriert ist die Zuständigkeit wie bisher bei der Abteilung Integration -Leistungsverträge -Reporting, Controlling GEF 33 VA und FL haben Zugang zu Förderprogrammen für die soziale Integration. - Weiterführung der Programme VA/FL - Die bestehenden Programme für soziale Integration für VA/FL sind weitergeführt. -Reporting, Controlling GEF Migrantinnen und Migranten haben Zugang zu den kantonalen Programmen zur Förderung der (beruflichen und) sozialen Integration für VA/FL. - Ausbau/Anpassung der Programme für berufliche und soziale Integration für VA/FL für die Zielgruppe der B-/C-Ausländer. - Bis Ende 2017 nehmen vermehrt B/C-Ausländer an den Programmen teil. -Leistungsverträge -Reporting, Controlling GEF Seite 100 von 117

101 13.5 Umsetzungsorganisation soziale Integration Die Analyse des Gefässes des Förderbereichs Soziale Integration (ehemals Bereich Verständigung ) innerhalb der GEF ergab, dass eine lokale Verankerung den lokalen Bedürfnissen besser entspricht, als die Verankerung auf kantonaler Ebene. Es wird deshalb geprüft, ob die Zuständigkeit der Projektförderung zukünftig bei den Ansprechstellen Integration verankert werden soll, da diese den lokalen Bedarf der niederschwelligen Kleinprojekte und die Trägerschaften besser kennen und die Projekte somit enger begleiten und Synergien besser nutzen könnten. Dabei sollen jedoch zusammen mit den Ansprechstellen Integration (resp. KZI) noch vertieftere Überlegungen zu den damit einhergehenden Risiken angestellt und die entsprechenden rechtlichen Abklärungen getroffen werden. Dabei soll die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel an die Ansprechstellen entsprechend den Perimetern der Ansprechstellen erfolgen. Die Abwicklung der Verwaltung der Projektgelder im Förderbereich Soziale Integration an die Ansprechstellen erfolgt via Leistungsverträge frühestens ab Das Projektfördergefäss soziale Integration soll den Ansprechstellen Integration als integrale Aufgabe übertragen werden. Im Rahmen der Leistungsverträge mit den Ansprechstellen Integration sollen entsprechende Leistungen, Wirkungsziele, Indikatoren definiert werden bezüglich a) finanzielle Rahmenbedingungen b) Vergabemodalitäten c) Durchführung der Informationsveranstaltung d) Reportingvorgaben der Trägerschaften Da die Ansprechstellen teilweise auch Trägerschaften der Projekte sein können, soll in den Leistungsverträgen mit den Ansprechstellen Integration voraussichtlich eine Auflage definiert werden, dass die Ansprechstellen nur einen begrenzen Betrag für eigene Projekte verwenden dürfen. Im ersten KIP-Jahr 2014 wird die GEF das Projektförderungsgefäss wie bisher selber verwalten. Seite 101 von 117

102 14 Umsetzungsorganisation Auf der Grundlage des vorliegenden Kantonalen Integrationsprogramms schliesst der Kanton Bern wie erwähnt im Herbst 2013 mit dem Bundesamt für Migration eine Programmvereinbarung für die erste Programmphase von 2014 bis 2017 ab. Nach Art. 21a des Gesetzes vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrats und der Verwaltung ist der Regierungsrat für den Abschluss von Programmvereinbarungen mit dem Bund verantwortlich. Die Umsetzungsorganisation des KIPs und diejenige des Gesetzesvollzugs sollen ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des IntG zusammengeführt werden. Die Umsetzungsorganisation erfolgt für die Integrationsförderung in den Regelstrukturen und für die spezifische Integrationsförderung in einer separaten Projektstruktur Umsetzungsorganisation der Integrationsförderung in den Regelstrukturen Die Überprüfung des Handlungsbedarfs in den Regelstrukturen gemäss Massnahme 6 wird grundsätzlich durch die Steuergruppe der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) gesteuert. In der Steuergruppe IIZ wird der Antrag gestellt, eine interinstitutionelle Arbeitsgruppe für die Überprüfung der Integrationsförderung in den Regelstrukturen gemäss Massnahme 6 ein zu setzen. Die interdepartementale Arbeitsgruppe übernimmt voraussichtlich folgende Aufgaben: Sie definiert die Umsetzungsorganisation der Integrationsförderung in den Regelstrukturen. Sie überprüft den Handlungsbedarf in den Regelstrukturen gemäss Massnahme 6 des KIPs. Sie verabschiedet Massnahmen zur Umsetzung der Integrationsförderung in den Regelstrukturen. Sie steuert die Umsetzung der Integrationsförderung in den Regelstrukturen und erteilt die entsprechenden Aufträge an die Regelstrukturen Umsetzungsorganisation spezifische Integrationsförderung Die kantonale Ansprechstelle für Integration und der kantonale Integrationsdelegierte sind in der GEF angesiedelt. Die Zuständigkeit für die Sozialhilfe und für die Integration von anerkannten Flüchtlingen liegt ebenfalls bei der GEF. Für die Sozialhilfe für vorläufig Aufgenommene ist während der ersten 7 Jahre des Aufenthalts die POM zuständig, danach die GEF. Die spezifischen Integrationsangebote für beide Zielgruppen werden von der GEF gesteuert. 38 Die Zuständigkeit für die Koordination der Integrationsmassnahmen des Kantons liegt gemäss Art. 24 Abs. 3 IntG ebenfalls bei der GEF. Für die niederschwellige Sprachförderung nach BerG ist die ERZ verantwortlich. Die Berichterstattung an den Bund soll jährlich und im Rahmen eines Schlussberichts nach Programmablauf erfolgen. Der Bericht zum zweiten Programmjahr gilt auch als Zwischenbericht zur Planung der Programmphase Der Regierungsrat beauftragt die Gesundheits- und Fürsorgedirektion mit der Berichterstattung über die Umsetzung des KIPs gegenüber dem Bund. Die spezifische Integrationsförderung im Kanton Bern erfolgt demnach federführend durch die GEF in Zusammenarbeit mit der ERZ und soll in einer Projektorganisation umgesetzt werden. Steuerung: Die spezifische Integrationsförderung wird durch die zuständige Direktion (GEF) gesteuert. Diese beauftragt einen Steuerausschuss, zusammengesetzt aus den operativ beteiligten Direktionen (GEF, ERZ) und dem kantonalen Integrationsdelegierten mit der Steuerung der spezifischen Integrationsförderung. Der Steuerausschuss hat folgende Aufgaben: Er steuert die spezifische Integrationsförderung und erteilt die Aufträge zur Umsetzung der spezifischen Integrationsförderung an die Projektleitung respektive an die Teilprojektleitungen. 38 Die Zuständigkeit für die Förderung der Integration durch die PA ist Gegenstand der interdirektionalen Arbeitsgruppe Integration VA (vgl. M 2). Seite 102 von 117

103 Er steuert den Vollzug des Integrationsgesetzes. Er überprüft die Zielerreichung des Programms und verabschiedet die Berichterstattung zu Handen des Bundes. Er koordiniert die Schnittstellen der Integrationsförderung. Umsetzung: Die operative Umsetzung liegt in der Federführung der Projektleitung KIP und die Teilprojektleitungen entsprechend den Förderbereichen des KIPs. Die Umsetzung des Förderbereichs Sprache erfolgt durch die ERZ, Amt für Mittelschul- und Berufsbildung, Abteilung Weiterbildung, während die restlichen Förderbereiche durch die GEF, Sozialamt, Abteilung Integration umgesetzt werden. Die Projektleitung bereitet die Meilensteine und die Berichterstattung zu Handen des Bundes für die Verabschiedung durch den Steuerausschuss vor. Die Teilprojektleitungen bereiten die Umsetzung der Massnahmen gemäss Massnahmenplan des KIPs vor. Für die Umsetzung der Massnahmen können Leistungsverträge mit nicht-staatlichen und staatlichen Trägerschaften abgeschlossen werden. Beratung: Die Beratung bezüglich Umsetzung und Weiterentwicklung des KIPs erfolgt durch die bereits bestehende Kantonale Integrationskommission. Partizipation der beteiligten Akteure: Der Miteinbezug der staatlichen und nichtstaatlichen Akteure erfolgt im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Integrationskonferenz. Seite 103 von 117

104 15 Finanzierung 15.1 Finanzierungsmodell KIP Die Finanzierung der kantonalen Integrationsprogramme erfolgt grundsätzlich durch den Bund, den Kanton und die Gemeinden und orientiert sich am erwähnten Primat der Regelstrukturen. Für die Umsetzung der spezifischen Integrationsförderung im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme erhöht der Bund seine finanziellen Beiträge im Ausländerbereich (nach AuG) um gesamthaft 20 Millionen auf 36 Millionen. Diese werden mit einem Sockelbeitrag und objektiven Bedarfsindikatoren proportional an die Kantone verteilt. Für die Auszahlung der Bundesbeiträge im Ausländerbereich stellt der Bund die Bedingung, dass jeder Kanton einen Kantonsbeitrag für die spezifische Integrationsförderung einsetzt, der mindestens der Höhe der Bundesbeiträge im Ausländerbereich entspricht. Der Finanzierungsschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden ist dabei eine innerkantonale Angelegenheit. Zusätzlich dazu werden die fixierten Integrationspauschalen für VA/FL (nach VIntA) dem KIP zugeordnet. Für den Kanton Bern besteht vor diesem Hintergrund folgendes KIP-Budget: Beiträge Bund CHF Sockelbeitrag 138'462.- Bundesbeitrag gemäss Indikatoren Total Beitrag Ausländerbereich 2' Total Integrationspauschale VA/FL Total I Beitrag Kanton Kantonsbeitrag/ Total II Gesamtbudget (Total I + II) 8' ' ' Diese Mittel stehen dem Kanton Bern jährlich zur Verfügung. Durch das Inkrafttreten des IntG anfangs 2015 entstehen für das Jahr 2014 weder finanziellen Einbussen noch Mehraufwendungen. Die zur Verfügung stehenden Mittel können flexibel verwendet werden. Im ersten KIP-Jahr wurden Mittel für die Vorbereitung der gesetzlichen Massnahmen budgetiert.15.2 Mindestanteile Für die Verteilung der KIP-Gelder auf die vorgegebenen Pfeiler und Förderbereiche gibt der Bund die Einhaltung folgender Mindestanteile vor, welche sich auf die Gesamtperiode des KIPs beziehen: Pfeiler 1: Information und Beratung Mindestanteil 20% Förderbereich Erstinformation und Integrationsförderbedarf: Mindestanteil 10% der Gesamtinvestitionen Pfeiler 2: Bildung und Arbeit Mindestanteil 40% Pfeiler 3: Verständigung und gesellschaftliche Integration Kein Mindestanteil Maximal 40% für Akzentsetzungen zur Erreichung aller strategischen Programmziele 39 Indikator 1 (einfach gewichtet) ständige Wohnbevölkerung ( ): 12.4% Indikator 2 (doppelt gewichtet) eingewanderte ständige ausländische Wohnbevölkerung ( ): 6.7% Verteilschlüssel: Kt. Bern 8.6% des Gesamtkredits Ausländerbereich Seite 104 von 117

105 15.3 Kantonsbeitrag Kanton Bern Der Kanton Bern investiert bereits heute mehr als 3 Millionen in die spezifische Integrationsförderung. Dieser kantonale Beitrag umfasst einerseits die Subvention von Sprachkursen für die Migrationsbevölkerung, andererseits den Beitrag, welchen der Kanton über den Bundesbeitrag hinaus für Programme für VA und FL einsetzt. Damit kann der Kanton Bern die Vorgaben des Bundes erfüllen. Integrationsförderung Kanton Bern (2013) CHF Erstinformation, Umsetzung Informationsauftrag Art. 56 AuG, Gesundheits- und Fürsorgedirektion Subventionierte Sprachkurse für MigrantInnen, Erziehungsdirektion Programme VA/FL (inkl. Öffnung der Programme) 4'243'660.- Total Darin nicht enthalten sind allfällige Beiträge der Städte und Gemeinden an die Integrationsförderung. Die Gemeindebeiträge an die jetzigen Kompetenzzentren Integration und an die Vermittlungsstellen zum interkulturellen Übersetzen sind, soweit bekannt, in den Kapiteln 7 und 12 aufgeführt Für das KIP verfügbare zusätzliche Mittel Sowohl die aufgeführten Beiträge des Kantons mit Ausnahme der Erstinformation und der Umsetzung des Informationsauftrags wie auch die im Rahmen der Integrationspauschale zur Verfügung stehenden Mittel sind gegenwärtig durch Leistungsverträge gebunden, die im Rahmen des KIPs im gleichen Umfang weitergeführt werden sollen. Somit stehen für zusätzliche Massnahmen im Rahmen des KIPs rund CHF 2.9 Mio. aus dem Bundesbeitrag Ausländerbereich zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der kantonalen Rahmenbedingungen betreffend Integrationsgesetz und dem kantonalen Konzept für die frühe Förderung (vgl. Kapitel 10) wurden für diese Mittel folgende Priorisierungen vorgenommen: Priorisierungen KIP-Budget Finanzierung der Massnahmen Erstgespräche, Ansprechstellen, zusätzliche Sprachförderangebote gemäss IntG Finanzierung der frühen Sprachförderung gemäss Konzept frühe Förderung im Kanton Bern Soweit möglich Erhalt des Status Quo der bisherigen direkten Bundessubventionen (Beiträge Kompetenzzentren Integration (Schwerpunktprogramm 2A), Sprachförderung (Schwerpunktprogramm 1), Vermittlungsstellen interkulturelles Übersetzen (Schwerpunktprogramm 2B), Verständigung (Schwerpunktprogramm 1) Beschränkter Aufbau Diskriminierungsschutz gemäss IntG Gestützt auf die Schwerpunktprogramme des Bundes subventioniert der Bund im Kanton Bern gegenwärtig direkt an die Kompetenzzentren Integration, an die Sprachförderung, die Vermittlungsstellen für das interkulturelle Übersetzen und an die Verständigungsprojekte CHF 1.1 Mio (vgl. nachfolgende Tabelle). Sollen diese im Rahmen des KIPs weitgehend erhalten bleiben, stehen für das KIP ab 2014 gegenüber 2013 jährlich ca. CHF 1.8 Mio zusätzliche Mittel zur Verfügung. Seite 105 von 117

106 Aktuelle Bundesfinanzierung Integrationsangebote im Kanton Bern: Auftrag Betrag Auftrag Betrag Kompetenzzentren Integration (SP2A) 230' Programmvereinbarung KIP Sprachförderung (SP1) Vermittlungsstellen für interkulturelles Übersetzen (SP2B) Verständigungsprojekte (SP1) 450' ' ' Total 1'120' ' Effektive Erhöhung der Bundesbeiträge Ausländerbereich: 15.5 Anstehende Sparmassnahmen im Kanton Bern Aufgrund der kantonalen Abstimmungsergebnisse vom Herbst 2012 mussten im Budget 2013 des Kantons kurzfristig rund CHF 110 Mio. eingespart werden. Davon waren die Aufgaben, die im KIP abgebildet werden, nicht betroffen. Für die Folgejahre weist der Kanton nach heutigem Wissensstand ein strukturelles Defizit von jährlich CHF 450 Mio. auf. Um dieses Defizit zu vermeiden, sind umfassende Einsparungen nötig. Deshalb hat der Regierungsrat unter Beizug eines externen Experten ein Aufgaben- und Strukturüberprüfungsprogramm (ASP) eingeleitet. Es ist unbestritten, dass ein derart umfassendes Sparpaket nicht ohne den Verzicht auf einzelne bisherige Aufgaben möglich sein wird. Die Sparvorschläge des Regierungsrates wurden Ende Juni 2013 bekannt gegeben. Die definitiven Entscheide werden jedoch erst in der Novembersession 2013 des Grossen Rates gefällt. Nach dem heutigen Wissensstand ist davon auszugehen, dass der vom Bund geforderte Kantonsbeitrag für die spezifische Integrationsförderung gewährleistet bleibt Finanzierungsmodelle Förderbereiche Finanzierungsmodell Erstinformation In der Vernehmlassung zum Integrationsgesetz wurde der Aspekt der Finanzierung der Erstgespräche stark gewichtet: Die Gemeinden befürchteten neue Kosten. Diesen Befürchtungen wurde in der Überarbeitung des Gesetzesentwurfs Rechnung getragen, indem eine gemeinsame Finanzierung über den Lastenausgleich nach Sozialhilfegesetzgebung verankert wurde, soweit die für diese Zwecke gewährten Beiträge des Bundes nicht ausreichen (Art. 19, Abs. 3 IntG). Die Kosten für die Erstinformation sollen dabei durch die Gemeinden vorfinanziert werden (Art. 19, Abs.1). Für die Verrechnung der Erstgespräche ist ein Tarifmodell vorgesehen. Dabei werden die Personalkosten und die Kosten der interkulturellen Übersetzung pro Stunde nach Aufwand verrechnet. Allfällige Infrastrukturkosten der Gemeinden können nicht verrechnet werden. Für die Durchführung der Erstgespräche wird von einem Gesamtaufwand von rund CHF ausgegangen. 40 Dabei ist allerdings festzuhalten, dass es sich dabei um Schätzungen auf der Basis der Statistiken der letzten vier Jahre und der Ergebnisse der durchgeführten Pilotprojekte handelt. Für die Kostenschätzung wird auf der Basis der Ergebnisse der Pilotprojekte von einem zeitlichen Aufwand von 45 Minuten pro Gespräch ausgegangen (bei einer durchschnittlichen effektiven Gesprächsdauer von 30 Minuten, vgl. Kap. 6.3). Für die voraussichtlichen Personalkosten wird für das Administrativpersonal ein Stundenlohn von CHF 60.-/Stunde veranschlagt. 40 Dieser Betrag ist tiefer als im Vortrag zum Integrationsgesetz angenommen, da im Vortrag von einer Anzahl von 7000 Gesprächen pro Jahr ausgegangen wurde. Seite 106 von 117

107 Ausgehend von einer geschätzten Anzahl von jährlich 4600 Gesprächen (vgl. Kap 6.3.1) und aufgerundet auf 5000 Gespräche ergibt dies einen geschätzten Aufwand von insgesamt CHF Für die jährlich ca interkulturellen Übersetzungen (vgl. Kap ) mit einer Gesprächsdauer von 30 Minuten werden jährliche Kosten von CHF erwartet (CHF 75.- Einsatzstunde + CHF 36.- Spesen). Kostenberechnung Einführung Erstgespräche Anzahl Dauer CHF/Std Personalkosten Durchführung der Gespräche Personalkosten Übersetzung Spesen Übersetzung Total Finanzierungsmodell Beratung Die bisherigen Kompetenzzentren Integration werden bisher durch die Gemeinden, den Bund und eine Vielzahl von Dritten finanziert. Die KIP-Mittel für den Grundauftrag der zukünftigen Ansprechstellen Integration erfolgen grundsätzlich im Umfang der bisherigen Bundessubventionen. Mit der Bezeichnung der Ansprechstellen werden die Mittel entsprechend der regionalen Verteilung der ausländischen Bevölkerung im Kanton Bern umverteilt. Auch die Finanzierung der Beratungsleistungen des Berner Modells erfolgt im Verhältnis zur regionalen Verteilung der ausländischen Bevölkerung. Für diese Beratungsleistungen sieht das Integrationsgesetz (Art. 19) vor, dass die Dienstleistungen der Ansprechstellen gemäss Art. 7, 8 und 9 durch den Kanton vorfinanziert werden. Explizit nicht über die Bundesmittel finanzierbar sind wie erwähnt die Umsetzungskosten der Integrationsvereinbarungen. Die hier zusätzlich anfallenden Kosten können dem Lastenausgleich Sozialhilfe zugeführt werden Finanzierungsmodell Diskriminierungsschutz Die Beratungsleistungen im Bereich Diskriminierungsschutz werden vollumfänglich über Bundesgelder (AuG) finanziert. Die hier geplante Weiterbildung wird voraussichtlich durch die Fachstelle für Rassismusbekämpfung kofinanziert Finanzierungsmodell Sprachförderung Die Förderung niederschwelliger Sprachkurse auf Basis des BerG und von Sprachkursen für VA/FL wird wie bisher weitergeführt. Die Finanzierung erfolgt über die im KIP-Budget ausgewiesenen Kantons- und Bundesbeiträge und die darüber hinaus vom Kanton investierten Gelder. Angebote, die bereits über die ERZ/AWB gefördert werden und die den Spracherwerb von Kindern im Vorschulalter fördern, sollen mit Bundesmitteln für die frühe Förderung ergänzend unterstützt werden. Die Abteilung Weiterbildung der ERZ hat das bestehende Modell zur Berechnung der Kantonsbeiträge an subventionierte Weiterbildungen angepasst (Projekt nesuwe). Es tritt per in Kraft und senkt die maximalen Kursstundenbeiträge über zwei Jahre schrittweise (vgl. Kapitel ) Die Förderung ab 2014 folgt dem bisherigen Prinzip der Programmförderung. Kriterien und Inhalte der Subventionierung bleiben bestehen. Die Anpassung der Beiträge wurde nötig aufgrund des zunehmenden Bedarfs und der damit verbundenen steigenden Nachfrage nach Subventionen bei gleichzeitig stagnierendem Budget. Übersteigen die Gesuche nach Kantonsbeiträgen die verfügbaren finanziellen Mittel, nimmt die AWB eine Priorisierung nach folgenden Kriterien vor: a) die inhaltliche und regionale Dringlichkeit des Angebots, b) der bisherige Leistungsausweis der Trägerschaft, c) der Innovationscharakter des Angebots und d) die Kosten für den Kanton. Seite 107 von 117

108 Finanzierungsmodell Frühe Förderung Das Subventionsmodell für Angebote der frühen Sprachförderung wird 2014 entwickelt. Angebote, die bereits über die ERZ/AWB gefördert werden und die den Spracherwerb von Kindern im Vorschulalter fördern, sollen ergänzend unterstützt werden Finanzierungsmodell Arbeitsmarktfähigkeit Die Förderangebote für VA/FL werden wie bisher weiterfinanziert. Die Finanzierung des Pilotprojekts zur berufsspezifischen Sprachförderung erfolgt mit einer Anschubfinanzierung des KIPs. Da gemäss Massnahme 19 den Sozialdiensten ebenfalls die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, B-/C-Ausländerinnen und -Ausländer in die VA/FL-Angebote anzumelden, müssen dafür zusätzlich Plätze angeboten werden, da in diesem Fall von einem deutlichen Anstieg der Anmeldungen auszugehen ist, und diese Programme schon heute voll ausgelastet sind. Da im Gegenzug aber die BIAS-Strukturen entlastet würden, wird geprüft, ob dafür Mittel aus dem kantonalen Budget der beruflichen und sozialen Integrationsangebote der Sozialdienste (BIAS- Angebote) umgelagert werden könnten, so dass dem Kanton keine Mehrkosten entstehen. Aufgrund des Planungszyklus ist die Öffnung der VA/FL-Angebote für die Sozialdienste mit Umlagerung von Mitteln erst ab 2015 möglich. Für das Startjahr 2015 wäre für die Mittelumlagerung von einer Grössenordnung von rund CHF auszugehen, so dass dann dafür rund 5% weitere Plätze in den VA/FL-Angeboten geschaffen werden könnten Finanzierungsmodell Interkulturelles Übersetzen Die Vermittlungsstellen für das interkulturelle Übersetzen werden durch den Kanton, die Städte und Drittfinanzierer kofinanziert. Die bisherigen Bundessubventionen an die Vermittlungsstellen werden im gleichen Umfang über die KIP-Gelder (AuG) weiterfinanziert. Der Beitrag an se comprendre wird in Rücksprache mit der Organisation reduziert, da die bisher im Kanton Bern vermittelten Einsätze von se comprendre lediglich 4% der Einsätze ausmachten. Der Kanton leistet hier einen Sockelbeitrag plus einen Beitrag im Verhältnis zur Anzahl der effektiv im Kanton Bern vermittelten Einsätze. intercultura wird ab 2014 durch die ERZ und die GEF kofinanziert. Die GEF finanziert mit dem budgetierten Beitrag die Koordinationsleistungen/Vermittlung, während die ERZ die Ausund Weiterbildung und die Supervision finanziert. Beiträge an die Ausbildung von interkulturellen Übersetzenden können jedoch gemäss den Vorgaben des BFM nur bis Ende der ersten Programmperiode aus Mitteln des KIP finanziert werden. Damit soll gewährleistet werden, dass jene Beiträge, welche die Regelstrukturen bisher an die Subventionierung der Ausbildung leisten, weiterhin ausgerichtet werden. Die Aufgabenbereiche Koordination/Vermittlung von intercultura weisen Schnittstellen mit dem Aufgabenbereich der Ausbildung auf. Im Laufe der Programmperiode des KIP muss deshalb eine Lösung gefunden werden, wie die Beiträge zur Subventionierung der Ausbildungen anderweitig gedeckt werden können. Die Städte beteiligen sich mit Sockelbeiträgen an den Vermittlungsstellen und erhalten im Gegenzug reduzierte Tarife. Die nachfolgenden Kosten beziehen sich auf die Beiträge im Jahr Beiträge Städte/Gemeinden im Jahr 2013 Stadt Bern Stadt Biel Stadt Langenthal comprendi se comprendre interunido Total Seite 108 von 117

109 Sowohl die Stadt Biel als auch die Stadt Bern haben für das Jahr 2014 die Budgeteingaben für die Finanzierung der Leistungsverträge mit den Vermittlungsstellen gemacht. Eine definitive Zu- oder Absage der Finanzierung an die Vermittlungsstellen durch die Städte ist im Herbst 2013 zu erwarten Finanzierungsmodell soziale Integration Die Finanzierung der Kleinprojekte im Bereich der sozialen Integration erfolgt aufgrund der knappen Mittel im KIP mit einem kleineren Beitrag als bis anhin durch den Bund. Der Förderbeitrag wird den Ansprechstellen Integration proportional zum Bevölkerungsanteil der ausländischen Wohnbevölkerung zur Vergabe übertragen. Seite 109 von 117

110 16 Qualitätssicherung Gemäss den Vorgaben des Bundes erfolgt die Überprüfung der Wirksamkeit des KIPs auf der Basis der in der Programmvereinbarung festgelegten Wirkungsziele und Indikatoren jährlich und im Rahmen eines Schlussberichts nach Programmablauf. Der Bericht zum zweiten Programmjahr gilt auch als Zwischenbericht zur Planung der Programmphase Die Kantone überprüfen mit einem angemessenen Vorgehen und einer geeigneten Methode die Wirkungen des Programms und informieren das BFM im Rahmen der Berichterstattung über die Ergebnisse. Die Wirkungsüberprüfung des vorliegenden KIPs erfolgt grundsätzlich anhand der in den Zieltabellen definierten Überprüfungsgrundlagen (Spalte Überprüfung ). Wo externe Partner mit der Umsetzung der geplanten Massnahmen beauftragt werden, erfolgt die Wirkungsüberprüfung im Rahmen des folgenden Steuerungskreislaufs: Abbildung 6: Steuerungskreislauf Leistungsverträge Das Reporting der Leistungspartner erfolgt in der Regel im Rahmen eines Zwischenberichts, eines Zwischengesprächs und einer jährlich erfolgenden Berichterstattung. Explizite normative Qualitätsvorgaben für die Leistungsvertragspartner bestehen einzig im Bereich der Sprachförderung: Trägerschaften mit einem jährlichen Kantonsbeitrag von mindestens CHF 100'000.- müssen gemäss Leistungsvertrag ein externes Qualitätssicherungssystem implementieren (mindestens eine eduqua-zertifizierung). Die eduqua-normen werden durch Mindestanforderungen ergänzt. Alle niederschwelligen Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten auf Basis des BerG müssen spezifische Mindestanforderungen 41 erfüllen. In den Mindestanforderungen belegen und erläutern die Trägerschaften ihre Vorarbeiten zu verschiedenen Aspekten, z. B. zur Bedarfsanalyse, zu ihrer Vernetzung, zu den anvisierten Zielgruppen, zu den Lernzielen, Methoden und Qualifizierungen der Kursleitungen, zur Ausgestaltung der Kursnachweise, zur Evaluation des Angebots etc. Bei den noch zu entwickelnden Qualitätsvorgaben der frühen Sprachförderung werden voraussichtlich ebenfalls Mindestvorgaben definiert. In den Förderbereichen Erstinformation, Beratung, Diskriminierungsschutz und Sprachförderung werden zudem Weiterbildungsangebote entwickelt und zur Verfügung gestellt, um die Qualität der entsprechenden Dienstleistungen zu sichern. Wo keine Überprüfungsgrundlagen vorliegen, die Umsetzung nicht mittels Leistungsverträgen organisiert ist, oder wo die Wirkungsüberprüfung besonders heikel ist, sind zusätzliche 41 Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Abteilung Weiterbildung, 2003 (mit Ergänzungen 2009): Mindestanforderungen an subventionierte Deutschkurse im Migrationsbereich. Analog dazu gilt auch die französische Version für Französischkurse. Download unter > Formulare. Seite 110 von 117

111 Evaluationsinstrumente erforderlich. Die Überprüfung der Leistungen und Wirkungsziele ist grob wie folgt vorgesehen: Grobplanung Leistungs- und Wirkungsüberprüfung KIP Erstinformation Interne Evaluation Schulungsmodul Externe Evaluation Einführung Erstinformation Externe Evaluation Anwendung Zuweisungskriterien Externe Evaluation Erstinformation Beratung Leistungsverträge AS: Zwischenberichte und -gespräche, Jahresberichte Externe Evaluation der Schnittstelle 2./3. Stufe Evaluation Informationskonzept Diskriminierungsschutz X X X X X X X Via Leistungsverträge AS X X X X Interne Evaluation Weiterbildung X X Sprachförderung Leistungsverträge Trägerschaften Jahresberichte, Zwischengespräche Leistungsverträge Programmanbieter VA/FL: Zwischenberichte und -gespräche, Jahresberichte Frühe Förderung Leistungsverträge frühe Sprachförderung Arbeitsmarktfähigkeit Leistungsverträge Programmanbieter VA/FL: Zwischenberichte und -gespräche, Jahresberichte Pilot Sprachförderung: analog Sprachförderung Interkulturelles Übersetzen Leistungsverträge Vermittlungsstellen/ intercultura: Zwischenberichte und -gespräche, Jahresberichte Soziale Integration X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Via Leistungsverträge AS X X X X X X Ein detailliertes Evaluationskonzept wird in der zweiten Hälfte 2013 erarbeitet. Seite 111 von 117

112 17 Antrag Die GEF beantragt dem Regierungsrat das Kantonale Integrationsprogramm (KIP) vom 30. Juni 2013 zu genehmigen. Seite 112 von 117

113 Literatur Achermann, Alberto; Künzli, Jörg (2008): Übersetzen im Gesundheitsbereich. Ansprüche und Kostentragung. Gutachten zuhanden des Bundesamts für Gesundheit. Bern. Achermann, Alberto; Künzli Jörg (2009): Übersetzen in der Sozialhilfe. Ansprüche Fremdsprachiger und Verpflichtungen des Staates. Bern: Schweizerische Konferenz der Integrationsdelegierten, KID. Bader, Dina et al. (2011): Integration im Kanton Bern Migrationsbevölkerung und Integrationsförderung im Fokus. Erstellt im Auftrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern. Neuchâtel: SFM. Beratungsnetz für Rassismusopfer (2012): Rassismusvorfälle in der Beratungspraxis, Januar bis Dezember Ergebnis der Datensammlung des Dokumentations- und Monitoringsystems DoSyRa. Bern: Humanrights.ch, Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR). Bundesamt für Statistik (2010, 2011): Bevölkerungsstatistiken. Download unter Bundesamt für Migration (2008a): Minimalanforderungen Programmkonzept Kantonales Programmkonzept Sprache und Bildung Bern: Bundesamt für Migration. Bundesamt für Migration (2008b): Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und dem Kanton Bern betreffend Umsetzung des Schwerpunktes 1, Sprache und Bildung. Programm zur Sprach- und Bildungsförderung im Kanton Bern für die Jahre Bern: Bundesamt für Migration. Bundesamt für Migration (2010): Integrationsförderung des Bundes und ihre Auswirkungen auf die Kantone. Jahresbericht Bern: Bundesamt für Migration. Bundesamt für Migration (2011): Integrationsförderung des Bundes und ihre Auswirkungen auf die Kantone. Jahresbericht Bern: Bundesamt für Migration. Bundesamt für Migration (2012a): Leicht erhöhte Zuwanderung von EU27/EFTA-Angehörigen. Medienmitteilung vom Bern: Bundesamt für Migration. Bundesamt für Migration und Konferenz der Kantone (2012b): Spezifische Integrationsförderung als Verbundaufgabe Bund - Kantone. Grundlagenpapier vom Bundesamt für Migration (2012c): Integrationsförderung des Bundes und ihre Auswirkungen auf die Kantone. Jahresbericht Bern: Bundesamt für Migration. Calderón-Grossenbacher, Ruth (2010a): Interkulturelles Übersetzen und Vermitteln im Sozial- und Bildungsbereich: Aktuelle Praxis und Entwicklungspotenzial. Bern: Bundesamt für Migration. Calderón-Grossenbacher, Ruth (2010b): Rechtliche und strukturelle Steuerung des interkulturellen Übersetzens. Diskussion von erfolgreichen Beispielen im Auftrag von INTERPRET, Schweiz. Bern: Interessengemeinschaft für interkulturelles Übersetzen und Vermitteln. Comprendi? (2009, 2010, 2011): Jahresberichte. Bern. Erler, Wolfgang (2012): Schätzung der MigrantInnen mit beschränkten Sprachkompetenzen und niedrigem Bildungsstand: Erläuterungen zum Schätzmodell und zur Verwendung der Daten. Lausanne/Bern: IDHEAP/INFRAS. Seite 113 von 117

114 Erziehungsdirektion des Kantons Bern (2011): Bericht zur Prüfung von Bildungsgutscheinen in der Weiterbildung und der höheren Berufsbildung. Bern. Download unter Fachstelle für Rassismusbekämpfung (2013): Bericht der Fachstelle für Rassismusbekämpfung Übersicht und Handlungsfelder. Bern: Eidgenössisches Departement des Innern. Download unter Finanzverwaltung des Kantons Bern (2011): Wohnbevölkerung der Gemeinden, Verwaltungskreise und Verwaltungsregionen am Bevölkerungsstatistik (Reihe A), Heft 60. Bern: Kanton Bern. Gehrig, Matthias; Graf, Iris (2009): Kosten und Nutzen des interkulturellen Übersetzens im Gesundheitsbereich. Vorstudie. Bundesamts für Gesundheit. Bern: Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS. Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Kantonales Sozialamt (2007): Leitbild zur Integrationspolitik des Kantons Bern. Bern. Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (2008a): Sozialbericht Armut im Kanton Bern: Zahlen, Fakten und Analysen. Bern. Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Kantonales Sozialamt (2008b): Kantonales Programmkonzept Sprache und Bildung Bern. Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (2010a): Sozialbericht 2010: Armut im Kanton Bern. Fakten, Zahlen und Analysen. Band 1. Bern. Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (2010b): Vierter Gesundheitsbericht des Kantons Bern. Die Gesundheitschancen sind ungleich verteilt. Bern. Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Kantonales Sozialamt (2010c): Bericht zur Auswertung der Vernehmlassung zum Integrationsgesetz. Bern. Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Kantonales Sozialamt (2010d): Projekt Weiterentwicklung der Integrationsprojekte für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge. Bern. Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Kantonales Sozialamt (2011a): Gesuchsformular Sprache und Bildung / Frühe Förderung. Bern. Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Kantonales Sozialamt (2011b): Detailkonzept Beschäftigungs- und Integrationsangebote der Sozialhilfe BIAS. Bern. Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Kantonales Sozialamt (2012a): Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat betreffend das Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsgesetz, IntG). Bern. Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Kantonales Sozialamt (2012b): Vorkonzept Kantonale Strategie zur Verhinderung und Beseitigung von ethnischkultureller Diskriminierung. Bern. Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (2012c): Sozialbericht Bekämpfung der Armut im Kanton Bern. Bern. Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Kantonales Sozialamt (2012d): Konzept interkulturelles Übersetzen. Bern. Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Kantonales Sozialamt (2012e): Integrationsstrategie 2013 bis 2020 betreffend beruflicher und sozialer Integration von Sozialhilfebeziehenden. Bern. Interunido (2011, 2012): Jahresbericht. Bern. Seite 114 von 117

115 Informationsstelle für Ausländerinnen- und Ausländerfragen (2010, 2011): Jahresbericht. Bern. Kälin, Walter; Caroni, Martina (1999): Das verfassungsrechtliche Verbot der Diskriminierung wegen der ethnisch-kulturellen Herkunft, in: Walter Kälin (Hrsg.). Das Verbot ethnischkultureller Diskriminierung. Verfassungs- und menschenrechtliche Aspekte, ZSR Beiheft 20. Basel. Migrations-Alliance des Kantons Bern (2012): Integration der ausländischen Arbeitskräfte. Chance und Verantwortung von Unternehmen. Bern. Multimondo (2010, 2011, 2012): Jahresbericht. Biel. Naguib, Tarek (2011): Expertise Schutz vor ethnisch-kultureller Diskriminierung als integrationspolitische Aufgabe des Kantons. Grund- und menschenrechtlich fundierter Diskriminierungsschutz im Rahmen kantonaler Integrationspolitik. Bern. Regierungsrat des Kantons Bern (2009): Familienkonzept des Kantons Bern. Bericht des Regierungsrates. Bern: Gesundheits- und Fürsorgedirektion. Regierungsrat des Kantons Bern (2012): Konzept frühe Förderung im Kanton Bern. Bern: Gesundheits- und Fürsorgedirektion. se comprendre (2010, 2011): Jahresberichte. Bern. Schönenberger, Silvia; Nicole, Wichmann (2011): Wegweiser zum Schutz vor Diskriminierung in der Zentralschweiz. SFM-Studien Nr. 59. Neuchâtel: SFM. Schönenberger, Silvia; Achermann, Christine (2012): Pilotprojekt Integrationsvereinbarungen in Ostermundigen. Schlussbericht der externen Evaluation. Neuchâtel: SFM. Spang, Thomas; Baehler, Michèle (2009): Konzept Telefondolmetschdienst für den Gesundheitsbereich. Detailkonzept und Marktanalyse. Im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit BAG, im Rahmen der Bundesstrategie Migration und Gesundheit Bern: PricewaterhouseCoopers PwC und Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS. standpunkt gmbh (2012): Erstellung eines Konzepts für die Erstgespräche gemäss Art. 6 des Entwurfs des kantonalen Integrationsgesetzes. Schlussbericht. Bern. Seite 115 von 117

116 Anhänge Anhang 1: Projektorganisation KIP Auftraggeber: RR Perrenoud, RR Pulver Steuergruppe: IIZ Steuerausschuss: Regula Unteregger, Theo Ninck, Manuel Haas, Maja Huber Projektleitung: Brigit Zuppinger Begleitgruppe: komm. Int.delegierte, Ausschuss Int.Komm., Mig.org. Integrationsförderung in den Regelstrukturen Information und Beratung Bildung und Arbeit Verständigung und gesellschaftliche Integration. Brigit Zuppinger TP 1: Erstinformation Angelina Providzalo TP 4: Sprache und Bildung Brigitte Arn TP 7: Interkulturelles Übersetzen Sarah Grossmann TP 2: Beratung Brigit Zuppinger TP 5: Frühe Förderung Gabriela Felder TP 8: Soziale Integration Sarah Grossmann TP 3: Schutz vor Diskriminierung Sarah Grossmann TP 6: Arbeitsmarktfähigkeit Thomas Fuhrimann Seite 116 von 117

117 Anhang 2: Förderbereich Arbeitsmarktfähigkeit - Zuweisungsabläufe Massnahme 2 Seite 117 von 117

Kantonales Integrationsprogramm

Kantonales Integrationsprogramm Kantonales Integrationsprogramm 2014 2017 Bericht der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern zuhanden des Regierungsrates des Kantons Bern 6. November 2013 Impressum Herausgeberin Gesundheits-

Mehr

Integration = Arbeitsmarktintegration? Chancen und Herausforderungen des KIP2 Veranstaltung = Willkommen auf Suaheli

Integration = Arbeitsmarktintegration? Chancen und Herausforderungen des KIP2 Veranstaltung = Willkommen auf Suaheli Integration = Arbeitsmarktintegration? Chancen und Herausforderungen des KIP2 Veranstaltung 23.5.2018 = Willkommen auf Suaheli Gründe für die Veranstaltung Basis für Leistungsvertrag mit den Gemeinden

Mehr

Zuwanderung und Integration im Kanton Zürich Nina Gilgen, Leiterin kantonale Fachstelle für Integration

Zuwanderung und Integration im Kanton Zürich Nina Gilgen, Leiterin kantonale Fachstelle für Integration Kanton Zürich Fachstelle für Integrationsfragen Gemeindeforum 2017 Zuwanderung und Integration im Kanton Zürich Nina Gilgen, Leiterin kantonale Fachstelle für Integration Wer lebt im Kanton Zürich? Wer

Mehr

Integrationsgesetz (IntG) des Kantons Bern

Integrationsgesetz (IntG) des Kantons Bern Integrationsgesetz (IntG) des Kantons Bern Medienkonferenz vom 24. Mai 2012 Regierungsrat Philippe Perrenoud Gesundheits- und Fürsorgedirektor Regula Unteregger Vorsteherin Sozialamt 1 Wirkung und Nutzen

Mehr

Spezifische Integrationsförderung. als Verbundaufgabe Bund Kantone. Grundlagenpapier vom 23. November 2011 im Hinblick auf den

Spezifische Integrationsförderung. als Verbundaufgabe Bund Kantone. Grundlagenpapier vom 23. November 2011 im Hinblick auf den Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM Spezifische Integrationsförderung als Verbundaufgabe Bund Kantone Grundlagenpapier vom 23. November 2011 im Hinblick auf

Mehr

Integration als Verbundaufgabe: Rolle von Bund, Kantonen und Gemeinden

Integration als Verbundaufgabe: Rolle von Bund, Kantonen und Gemeinden Integration als Verbundaufgabe: Rolle von Bund, Kantonen und Gemeinden Sozialkonferenz Kanton Zürich Sommertagung vom 26. Juni 2014 Übersicht 1. Auslegeordnung der Herausforderungen 2. Laufende Vorhaben

Mehr

Kantonales Integrationsgesetz: Zusammenarbeit zwischen Behörden, Fachstellen und Organisationen ab 2015

Kantonales Integrationsgesetz: Zusammenarbeit zwischen Behörden, Fachstellen und Organisationen ab 2015 Kantonales Integrationsgesetz: Zusammenarbeit zwischen Behörden, Fachstellen und Organisationen ab 2015 15. Mai 2014, Kirchgemeindehaus Paulus 1 Manuel Haas, Leiter Abteilung Integration, Integrationsdelegierter

Mehr

Spezifische Integrationsförderung. als Aufgabe Bund Kantone in den Jahren Grundlagenpapier vom 25. Januar 2017 im Hinblick auf den

Spezifische Integrationsförderung. als Aufgabe Bund Kantone in den Jahren Grundlagenpapier vom 25. Januar 2017 im Hinblick auf den Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration SEM Spezifische Integrationsförderung als Aufgabe Bund Kantone in den Jahren 2018-2021 Grundlagenpapier vom 25. Januar

Mehr

Kantonale Integrationskonferenz

Kantonale Integrationskonferenz Kantonale Integrationskonferenz Bern, 23. Mai 2012 1 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Rahmenbedingungen des Gesetzes Integrationspolitik des Bundes ab 2014: Abschluss von umfassenden

Mehr

Schnittstelle Integration/Sozialhilfe wer macht was?

Schnittstelle Integration/Sozialhilfe wer macht was? Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern 1 / 14 Schnittstelle Integration/Sozialhilfe wer macht was? Dr. Christian Zünd Direktion der Justiz und des Innern 26. Juni 2014 1 Integrationspolitische

Mehr

über die Integration der Migrantinnen und Migranten und die Rassismusprävention

über die Integration der Migrantinnen und Migranten und die Rassismusprävention Gesetz vom 24. März 2011 Inkrafttreten: 01.01.2012 über die Integration der Migrantinnen und Migranten und die Rassismusprävention Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom

Mehr

Herausforderungen in der Integration junger erwachsenen Migrantinnen und Migranten

Herausforderungen in der Integration junger erwachsenen Migrantinnen und Migranten Fachaustausch 26.09.2017 in Olten Herausforderungen in der Integration junger erwachsenen Migrantinnen und Migranten Myriam Schleiss, Stv. Leiterin Sektion Integrationsförderung 1. Migration Jugendlicher

Mehr

LEITBILD ZUR INTEGRATIONSPOLITIK DES KANTONS BERN

LEITBILD ZUR INTEGRATIONSPOLITIK DES KANTONS BERN LEITBILD ZUR INTEGRATIONSPOLITIK DES KANTONS BERN Integration ist ein Prozess Im Kanton Bern wird Integration als gesamtgesellschaftlicher Prozess, der Einheimische und Zugezogene gleichermassen einbindet,

Mehr

Zugang von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu kantonalen Brückenangeboten Vollzugsinformationen für Fachstellen im Bereich Sozialhilfe

Zugang von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu kantonalen Brückenangeboten Vollzugsinformationen für Fachstellen im Bereich Sozialhilfe Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Sozialamt Rathausgasse 1 3011 Bern BSIG Nr. 8/862.2/4.1 29. April 2014 Kontaktstelle: Abteilung Integration Tel. 031 633 78 17 Geht an: Einwohner- und

Mehr

Oliver Lind, Integrationsdelegierter

Oliver Lind, Integrationsdelegierter Umsetzung des kantonalen Integrationsprogramms (KIP) 2014-2017 Tagung Stadt- und Gemeindeschreiber/innen 2016 9. Juni 2016 Oliver Lind, Integrationsdelegierter Thurgauer Regierung: Ziele und Absichten

Mehr

Finanzielle Aufwendungen im Bereich Integration - Hat der Kanton den Überblick?

Finanzielle Aufwendungen im Bereich Integration - Hat der Kanton den Überblick? Kanton Bern Canton de Berne Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires Vorstoss-Nr: 115-2013 Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 26.03.2013 Eingereicht von: Geissbühler-Strupler (Herrenschwanden,

Mehr

Zwischenbilanz zur Umsetzung des Integrationsgesetzes 2015

Zwischenbilanz zur Umsetzung des Integrationsgesetzes 2015 Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Sozialamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des affaires sociales Zwischenbilanz zur Umsetzung des Integrationsgesetzes

Mehr

Strategie berufliche und soziale Integration (STI)

Strategie berufliche und soziale Integration (STI) Strategie berufliche und soziale Integration (STI) Infoveranstaltung zur Vernehmlassung Projekt «Regionale Fachstelle Arbeitsintegration» 1 Bestehende Grundlagen und Strategien Leitbild Integration (2007)

Mehr

BILDUNGS- UND KULTURDIREKTION. Leitbild Integration. Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft. 11. März 2014 Ansprechstelle Integrationsfragen

BILDUNGS- UND KULTURDIREKTION. Leitbild Integration. Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft. 11. März 2014 Ansprechstelle Integrationsfragen BILDUNGS- UND KULTURDIREKTION Leitbild Integration Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft 11. März 2014 Ansprechstelle Integrationsfragen Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Leitsätze Integration...

Mehr

1 Erstinformation durch die Gemeinde

1 Erstinformation durch die Gemeinde 4. Verordnung über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsverordnung, IntV) vom.0.04 (Stand 0.0.05) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 5 Absatz 5, 7, 9 Absatz

Mehr

KANTONALES INTEGRATIONSPROGRAMM 2: Zielsetzungen im Bereich Bildung und Arbeit für Erwachsene ab 25 Jahren

KANTONALES INTEGRATIONSPROGRAMM 2: Zielsetzungen im Bereich Bildung und Arbeit für Erwachsene ab 25 Jahren KANTONALES INTEGRATIONSPROGRAMM 2: Zielsetzungen im Bereich Bildung und Arbeit für Erwachsene ab 25 Jahren Integration in den Arbeitsmarkt: Informationsveranstaltung KARIBU 23. Mai 2018 Eidg. Hochschule

Mehr

Dezentrale Veranstaltungen Flüchtlinge, Asylsuchende und die Sozialhilfe

Dezentrale Veranstaltungen Flüchtlinge, Asylsuchende und die Sozialhilfe Flüchtlinge, Asylsuchende und die Sozialhilfe Huttwil, 5.4.2017 Manuel Haas Kantonaler Integrationsdelegierter Leiter Abteilung Integration Sozialamt 1 Integration ist 2 Agenda Ausgangslage Integrationsförderung

Mehr

Dezentrale Veranstaltungen Flüchtlinge, Asylsuchende und die Sozialhilfe

Dezentrale Veranstaltungen Flüchtlinge, Asylsuchende und die Sozialhilfe Flüchtlinge, Asylsuchende und die Sozialhilfe Berner Oberland, 11.1.2017 Manuel Haas Kantonaler Integrationsdelegierter Leiter Abteilung Integration Sozialamt 1 Agenda Ausgangslage Integrationsförderung

Mehr

Kantonales Integrationsprogramm

Kantonales Integrationsprogramm Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Sozialamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des affaires sociales Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon +41

Mehr

Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern

Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) vom 15. August 2018 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf das Ausländer- und Integrationsgesetz vom 16. Dezember 2005 1 (AIG)

Mehr

«Erstinformation an neu zuziehende Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Schwyz» Konzept und Vorgehen

«Erstinformation an neu zuziehende Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Schwyz» Konzept und Vorgehen Volkswirtschaftsdepartement Amt für Migration «Erstinformation an neu zuziehende Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Schwyz» Konzept und Vorgehen Inhalt Einleitung Seite 3 Rechtliche Grundlagen Seite

Mehr

Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsgesetz, IntG) vom (Stand )

Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsgesetz, IntG) vom (Stand ) 4. Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsgesetz, IntG) vom 5.0.0 (Stand 0.0.07) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung von Artikel 4 und 0 der Kantonsverfassung

Mehr

Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsgesetz, IntG)

Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsgesetz, IntG) Antrag des Regierungsrates Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsgesetz, IntG) Gesundheits- und Fürsorgedirektion Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 3 1.1 Bedeutung der

Mehr

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Integration)

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Integration) Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Integration) Änderung vom Vorentwurf vom 23. November 2011 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht

Mehr

Integration der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen (VA/FL)

Integration der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen (VA/FL) Thomas Rathausgasse Fuhrimann 1 Fachbereichsleiter VA/FL Integration der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen (VA/FL) 1 28.11.2013 1000 Fachbereichsleiter 800 VA/FL 200 des Kantons 0 Bern

Mehr

Aktuelle Situation im Asylwesen und die anstehenden Herausforderungen für die Gemeinden

Aktuelle Situation im Asylwesen und die anstehenden Herausforderungen für die Gemeinden Aktuelle Situation im Asylwesen und die anstehenden Herausforderungen für die Gemeinden Mitgliederversammlung der Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz BKSE vom 18. Mai 2016 Markus

Mehr

Stellungnahme zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer

Stellungnahme zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer Bundesamt für Migration Abteilung Integration Sandor Horvath, Fachreferent Quellenweg 6 3003 Bern-Wabern Bern, den 20. März 2012 Stellungnahme zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen

Mehr

- per an - bis Donnerstag, 27. September 2018

- per  an - bis Donnerstag, 27. September 2018 Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon +41 31 633 79 20 Telefax +41 31 633 79 09

Mehr

tigkeit des Bundes Die Informationstätigkeit

tigkeit des Bundes Die Informationstätigkeit Die Informationstätigkeit tigkeit des Bundes 5. Nationales Treffen der kommunalen und kantonalen Ausländerkommissionen und Kommissionen für Integration Gut informiert gut integriert 3. Juni 2008, Château

Mehr

Schlosstagung 2014 Kantonales Integrationsprogramm (KIP)

Schlosstagung 2014 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Schlosstagung 2014 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) 2014-2017 C. Graf-Schelling, Regierungspräsident C. Guhl, Chef Migrationsamt O. Lind, Integrationsdelegierter Schlosstagung 2014 Kantonales Integrationsprogramm

Mehr

Migration/Integration: Rolle der Integrationsförderung in der IIZ

Migration/Integration: Rolle der Integrationsförderung in der IIZ Migration/Integration: Rolle der Integrationsförderung in der IIZ Kurt Zubler, KID Stéphanie Zbinden, BFM Michael Müller, Interpret Inhalt 1. Zahlen aus der Migration 2. Staatliche Integrationspolitik

Mehr

Integrationsagenda Schweiz

Integrationsagenda Schweiz Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Integrationsagenda Schweiz Adrian Gerber, SEM IIZ-Tagung vom 29./30. November,

Mehr

Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA)

Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) vom... Entwurf vom 28.03.07 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen

Mehr

Integration in der Schweiz

Integration in der Schweiz Integration in der Schweiz Wie gelingt sie? 1 2 Übersicht Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD 1. Eckdaten über die Schweiz 2. Begriffe der Integration 3. Integrationspolitik heute - Ausländerrechtliche

Mehr

Die Quote der wirtschaftlichen Sozialhilfe erreichte 2016 einen Wert von 3,3 Prozent

Die Quote der wirtschaftlichen Sozialhilfe erreichte 2016 einen Wert von 3,3 Prozent Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 19.12.2017, 9:15 13 Soziale Sicherheit Nr. 2017-0436-D Sozialhilfebeziehende in der Schweiz 2016 Die

Mehr

Grundlagen für die Förderung von Integrationsprojekten in der Stadt Winterthur

Grundlagen für die Förderung von Integrationsprojekten in der Stadt Winterthur Grundlagen für die Förderung von Integrationsprojekten in der Stadt Winterthur 1. Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Integrationsprojekten 1.1. Leitbild Integrationspolitik Stadt Winterthur / Förderbereiche

Mehr

Integration von Migrantinnen und Migranten

Integration von Migrantinnen und Migranten BILDUNGS- UND KULTURDIREKTION Integration von Migrantinnen und Migranten Leitbild für das Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft verabschiedet vom Regierungsrat am 4. November 2014 4. November

Mehr

Grundlagen. Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen Schwerpunkte 2017/2018. Januar 2017

Grundlagen. Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen Schwerpunkte 2017/2018. Januar 2017 Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen Schwerpunkte 2017/2018 Grundlagen Januar 2017 Erziehungsdirektion des Kantons Bern Mittelschul- und Berufsbildungsamt Abteilung Weiterbildung Standards setzen

Mehr

Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern

Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) 142.205 vom 24. Oktober 2007 (Stand am 1. Januar 2008) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 55 Absatz 3, 58 Absatz

Mehr

Regierungsrat des Kantons Schwyz

Regierungsrat des Kantons Schwyz Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 1029/2013 Schwyz, 5. November 2013 / ju Kantonales Integrationsprogramm (KIP) für die Jahre 2014 2017 Genehmigung der Programmvereinbarung 1. Einleitung Die

Mehr

Veränderte Migration: Profil von Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus der Migration

Veränderte Migration: Profil von Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus der Migration Erfahrungsaustausch-Tagung für die Projektleitenden CM BB, 12. und 13. November 2015 Veränderte Migration: Profil von Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus der Migration Stéphanie Zbinden Stv. Sektionsleiterin,

Mehr

Integrationsagenda Schweiz

Integrationsagenda Schweiz Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Integrationsagenda Schweiz Ein gemeinsames Programm des Bundes und der Kantone www.integrationsagenda.ch Nationale Fachtagung des Verbundes

Mehr

Regierungsratsbeschluss vom 5. Juli 2016

Regierungsratsbeschluss vom 5. Juli 2016 Regierungsratsbeschluss vom 5. Juli 2016 Nr. 2016/1259 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Umsetzung und Kredit für das Jahr 2016 1. Ausgangslage Mit RRB Nr. 2013/1225 vom 24. Juni 2013 genehmigte der

Mehr

Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern

Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) 142.205 vom 24. Oktober 2007 (Stand am 1. Januar 2014) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 55 Absatz 3, 58 Absatz

Mehr

Förderbereich Erstinformation

Förderbereich Erstinformation Förderbereich Erstinformation Erfahrungen der ersten zwei Jahre KIP 27. Oktober 2016 Daniela Da Rugna, Co-Leiterin Sektion Integrationsförderung SEM 1. Schweizweite Umsetzung 2. Beispiele aus den Kantonen

Mehr

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Integration) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

7. März I. Ausgangslage

7. März I. Ausgangslage 7. März 2016 Nr. 2016-137 R-721-27 Interpellation Vinzenz Arnold, Schattdorf, zu "Sozialhilfeabhängigkeit bei Asylsuchenden: Ein Fass ohne Boden?"; Antwort des Regierungsrats I. Ausgangslage Am 26. August

Mehr

Verordnung zum Integrationsgesetz (Integrationsverordnung)

Verordnung zum Integrationsgesetz (Integrationsverordnung) 4. Verordnung zum Integrationsgesetz (Integrationsverordnung) Vom 8. Dezember 007 (Stand. März 03) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft

Mehr

3. Teil: Das neue Ausländerrecht Ziele des neuen AuG

3. Teil: Das neue Ausländerrecht Ziele des neuen AuG 3. Teil: Das neue Ausländerrecht Ziele des neuen AuG Ausführliches Gesetz mit weitgehender Integration aller Verordnungsbestimmungen, ergänzt durch die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit

Mehr

LUSTAT News 27. November 2018 Medienmitteilung. Sozialhilfe im Kanton Luzern Sozialhilfequote steigt auf 2,5 Prozent

LUSTAT News 27. November 2018 Medienmitteilung. Sozialhilfe im Kanton Luzern Sozialhilfequote steigt auf 2,5 Prozent LUSTAT News 27. November 2018 Medienmitteilung Sozialhilfe im 2017 Sozialhilfequote steigt auf 2,5 Prozent Im Jahr 2017 wurden knapp 10'300 Luzernerinnen und Luzerner mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt.

Mehr

Integrationsagenda - Stand der Arbeiten im Bereich Integration

Integrationsagenda - Stand der Arbeiten im Bereich Integration Integrationsagenda - Stand der Arbeiten im Bereich Integration Weitere Projekte Adrian Gerber (SEM) Asylgewährungen und vorläufige Aufnahmen 2014 2015 2016 2017 (31.08.2017) Neue Asylgesuche 23 765 39

Mehr

Berufliche Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen

Berufliche Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen SKOS-Factsheet März 2016 Berufliche Integration von n und vorläufig Aufgenommenen Ende 2015 lebten rund 111 300 Personen in der Schweiz, die dem Asylbereich zugeordnet werden. Davon waren 40 244 anerkannte,

Mehr

über die Integration der Migrantinnen und Migranten und die Rassismusprävention (IntV)

über die Integration der Migrantinnen und Migranten und die Rassismusprävention (IntV) 4.. Verordnung vom 6. März 0 über die Integration der Migrantinnen und Migranten und die Rassismusprävention (IntV) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom 4. März 0 über die Integration

Mehr

Ich heisse Sie im Namen des Regierungsrats zur heutigen Veranstaltung herzlich willkommen.

Ich heisse Sie im Namen des Regierungsrats zur heutigen Veranstaltung herzlich willkommen. Rede von Landstatthalter Dr. Urs Hofmann zum Thema "Sprache, Bildung, Arbeit zur Integrationspolitik des Aargaus" am Forum Integration vom 3. März 2011 im KUK Aarau Sehr geehrte Damen und Herren, Ich heisse

Mehr

Leitbild Integration. Grundsätze und Leitsätze der Stadt und der Kirchen von Sursee

Leitbild Integration. Grundsätze und Leitsätze der Stadt und der Kirchen von Sursee Leitbild Integration Grundsätze und der Stadt und der Kirchen von Genehmigt von: Stadtrat, 06.06.2018 Kirchenrat der Katholischen Kirchgemeinde, 06.06.2018 Kirchenvorstand der Reformierten Kirchgemeinde,

Mehr

Personen über 55 Jahren in der Sozialhilfe: Fakten und Trends 1

Personen über 55 Jahren in der Sozialhilfe: Fakten und Trends 1 Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport Sozialamt Schwarztorstrasse 71 3007 Bern Telefon direkt 031 321 63 28 felix.wolffers@bern.ch www.bern.ch Bern, 30. Mai 2018 Personen über 55 Jahren in

Mehr

Alter, Migration und Gesundheit. Gesundheit und die Fähigkeit, sich zu integrieren, sind eng miteinander verbunden.

Alter, Migration und Gesundheit. Gesundheit und die Fähigkeit, sich zu integrieren, sind eng miteinander verbunden. Kanton Basel-Stadt Alter, Migration und Gesundheit Wo stehen wir? Wohin müssen wir? Philipp Waibel Leiter Bereich Gesundheitsdienste Basel-Stadt Verantwortlich für die Umsetzung von Basel 55+ 1 Generelle

Mehr

Fachstelle Integrationsförderung Winterthur. Integrationsförderung in der frühen Kindheit. Thomas Heyn, Leiter Integrationsförderung

Fachstelle Integrationsförderung Winterthur. Integrationsförderung in der frühen Kindheit. Thomas Heyn, Leiter Integrationsförderung Fachstelle Integrationsförderung Winterthur Integrationsförderung in der frühen Kindheit Thomas Heyn, Leiter Integrationsförderung Stadt Winterthur: Bevölkerung 2015 Bevölkerung 110 560 Personen Ausländer/innen

Mehr

Online-Kompetenz für Migrantinnen und Migranten in Deutschland. 1. Statistisches Bundesamt definiert eine neue Bevölkerungsgruppe

Online-Kompetenz für Migrantinnen und Migranten in Deutschland. 1. Statistisches Bundesamt definiert eine neue Bevölkerungsgruppe Gefördert vom Online-Kompetenz für Migrantinnen und Migranten in Deutschland - Ergebnisse der Bestandsaufnahme: - Statisches Bundesamt - 1. Statistisches Bundesamt definiert eine neue Bevölkerungsgruppe

Mehr

Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Integration / Migration in Bezug auf die Berufsbildung: Sicht des Kantons Zürich

Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Integration / Migration in Bezug auf die Berufsbildung: Sicht des Kantons Zürich Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Integration / Migration in Bezug auf die Berufsbildung: Sicht des Kantons Zürich 19. Mai 2016 Christina Vögtli, Leiterin Berufsintegration

Mehr

Folgende Fragestellungen sind für das Erstellen einer Standortbestimmung wegleitend:

Folgende Fragestellungen sind für das Erstellen einer Standortbestimmung wegleitend: DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES Amt für Migration und Integration Integration und Beratung 27. März 2014 LEITFADEN Standortbestimmung zur Integrationsförderung 1. Ausgangslage 1.1 Vorbemerkung

Mehr

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG)

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Steuerung der Zuwanderung) Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern

Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) 142.205 vom 24. Oktober 2007 (Stand am 1. Januar 2014) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 55 Absatz 3, 58 Absatz

Mehr

Medienmitteilung. Leicht erhöhte Sozialhilfequote im Kanton Glarus. Die Schweizerische Sozialhilfestatistik im Kanton Glarus 2014

Medienmitteilung. Leicht erhöhte Sozialhilfequote im Kanton Glarus. Die Schweizerische Sozialhilfestatistik im Kanton Glarus 2014 Hauptabteilung Soziales Zwinglistrasse 6 8750 Glarus Telefon 055 646 67 00 Fax 055 646 67 05 E-Mail: soziales@gl.ch www.gl.ch Medienmitteilung Die Schweizerische Sozialhilfestatistik im Kanton Glarus 2014

Mehr

Kinder und Jugendliche in der Strategie des Sozialamts

Kinder und Jugendliche in der Strategie des Sozialamts Kinder und Jugendliche in der Strategie des s 1 Inhalt Die Strategie des s Strategische Stossrichtungen der Bereiche Fokus Kinder und Jugendliche Zentrale Massnahmen Rolle OKJA OKJA im Zahlen, Steuerung

Mehr

Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)

Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) Karin Horisberger Wissenschaftliche Mitarbeiterin Abteilung Gesundheitsförderung und Sucht / Fachstelle

Mehr

Fragen und Antworten. Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) in der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Fragen und Antworten. Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) in der offenen Kinder- und Jugendarbeit Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Sozialamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des affaires sociales und Verordnung über die Angebote zur

Mehr

Das Stufenmodell Integration

Das Stufenmodell Integration Das Stufenmodell Integration Stefanie Kurt, stefanie.kurt@hevs.ch Museum Kleines Klingental, Basel-Stadt, 4. Juni 2018 Page 1 Inhalt Wie kam es zum aktuellen Stufenmodell Integration? Was bedeuten die

Mehr

Der Weg zum Schweizer Pass

Der Weg zum Schweizer Pass Der Weg zum Schweizer Pass Liebe ausländische Mitbewohnerinnen und Mitbewohner Wohnen Sie seit einigen Jahren im Kanton Basel-Stadt? Nehmen Sie aktiv am Alltagsleben teil und möchten sich noch mehr einbringen?

Mehr

Migration: Zahlen und Fakten

Migration: Zahlen und Fakten Migration: Zahlen und Fakten Dezember 2013 Quelle der Daten: Bundesamt für Statistik Redaktion: Susanne Rebsamen, Kompetenzzentrum Integration Anteil ausländische Personen Schweiz, Kanton Bern, Stadt Bern

Mehr

Migration und Arbeit

Migration und Arbeit Migration und Arbeit Beratungs- und Unterstützungsangebote Austauschsitzung Migration vom 8. Dezember 2014 Erwerbsarbeit ein Integrationsmotor Partizipation an anderen Lebensbereichen Unabhängigkeit Persönliche

Mehr

Projekt «Koordination Asyl- und Flüchtlingswesen im Berner Oberland, KAFOL»:

Projekt «Koordination Asyl- und Flüchtlingswesen im Berner Oberland, KAFOL»: Projekt «Koordination Asyl- und Flüchtlingswesen im Berner Oberland, KAFOL»: Zur Stärkung der niederschwelligen und lokalen Integration Jürg Fassbind Externer Projetkleiter KAFOL Sozialamt 1 Auftrag Initiative

Mehr

Sozialhilfequote bleibt stabil bei 1,7 Prozent

Sozialhilfequote bleibt stabil bei 1,7 Prozent LUSTAT News 27. November 2018 Medienmitteilung Sozialhilfe im 2017 Sozialhilfequote bleibt stabil bei 1,7 Prozent Im Jahr 2017 wurden 2'159 Zugerinnen und Zuger mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt.

Mehr

Herausforderungen der Integrationspolitik aus Bundessicht

Herausforderungen der Integrationspolitik aus Bundessicht Städteinitiative Sozialpolitik-Herbstkonferenz vom 23. Oktober 2015 in Neuenburg Herausforderungen der Integrationspolitik aus Bundessicht Adrian Gerber Abteilungschef Integration, Staatssekretariat für

Mehr

Das neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz

Das neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz Das neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz Stand der Arbeiten und Perspektiven September 2011 Fachtagung OKAJ Zürich 16. Sept. 2011 Tina Hofmann, Bereich Kinder- und Jugendfragen Inhalt des Referats Inhalt

Mehr

Erkenntnisse aus 25 Jahren interkulturellem Übersetzen und Vermitteln

Erkenntnisse aus 25 Jahren interkulturellem Übersetzen und Vermitteln Nordwestschweizer Fachtagung Interkulturelles Vermitteln und Übersetzen, Sissach, 2. Februar 2013 Erkenntnisse aus 25 Jahren interkulturellem Übersetzen und Vermitteln Interkulturell Übersetzende sind

Mehr

LUSTAT News 17. Dezember 2015 Medienmitteilung. Sozialhilfe im Kanton Obwalden Weniger neue Sozialhilfefälle

LUSTAT News 17. Dezember 2015 Medienmitteilung. Sozialhilfe im Kanton Obwalden Weniger neue Sozialhilfefälle LUSTAT News 17. Dezember 215 Medienmitteilung Sozialhilfe im 214 Weniger neue Sozialhilfefälle Im Jahr 214 wurden im gut 4 Personen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Dies entspricht 1,1 Prozent

Mehr

LUSTAT News 27. November 2018 Medienmitteilung. Sozialhilfe im Kanton Obwalden Sozialhilfequote steigt auf 1,2 Prozent

LUSTAT News 27. November 2018 Medienmitteilung. Sozialhilfe im Kanton Obwalden Sozialhilfequote steigt auf 1,2 Prozent LUSTAT News 27. November 2018 Medienmitteilung Sozialhilfe im 2017 Sozialhilfequote steigt auf 1,2 Prozent Im Jahr 2017 wurden 431 Obwaldnerinnen und Obwaldner mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt.

Mehr

Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU) in der Schweiz

Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU) in der Schweiz Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU) in der Schweiz Aktuelle Rahmenbedingungen und Herausforderungen im Hinblick auf eine Förderung der Erst-, Zweit- und Interkultur Regina Bühlmann, EDK-Beauftragte

Mehr

Die neue IIZ-Arbeit aus Sicht des Bundes

Die neue IIZ-Arbeit aus Sicht des Bundes Die neue IIZ-Arbeit aus Sicht des Bundes Nat. IIZ Tagung, 24./25. November 2011, Luzern Dr. Felix Wolffers, Leiter EKG IIZ 1 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft

Mehr

Jugendliche und junge Erwachsene aus der Migration: Zusammenarbeit von Berufsbildung und Integrationsförderung

Jugendliche und junge Erwachsene aus der Migration: Zusammenarbeit von Berufsbildung und Integrationsförderung SBBK-Plenarversammlung vom 16. September 2015 in Bern Jugendliche und junge Erwachsene aus der Migration: Zusammenarbeit von Berufsbildung und Integrationsförderung Adrian Gerber Abteilungschef Integration,

Mehr

Ingress... und in die Zusatzbotschaft des Bundesrates vom... 1, Art. 34 Abs. 6

Ingress... und in die Zusatzbotschaft des Bundesrates vom... 1, Art. 34 Abs. 6 Anträge des Bundesrates zum Erlassentwurf vom 8. März 0 zur Änderung des Ausländergesetzes (Integration) in der Fassung des Ständerates vom. Dezember 0 Ingress... und in die Zusatzbotschaft des Bundesrates

Mehr

Regierungsratsbeschluss vom 19. Mai 2009

Regierungsratsbeschluss vom 19. Mai 2009 Regierungsratsbeschluss vom 19. Mai 2009 Nr. 2009/893 Soziale Dienste: Integration von Migrantinnen und Migranten; Kenntnisnahme vom Bericht; Leitbild als Handlungsanleitung für die Dienststellen der kantonalen

Mehr

Leistungsvertrag KARIBU ( )

Leistungsvertrag KARIBU ( ) Leistungsvertrag KARIBU (06 09) zwischen der Einfachen Gesellschaft KARIBU umfassend: die Einwohnergemeinden Zollikofen Münchenbuchsee Moosseedorf Urtenen-Schönbühl Jegenstorf die ref. Kirchgemeinde Zollikofen

Mehr

Gesetz über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung (AVLG)

Gesetz über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung (AVLG) 87 Gesetz über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung (AVLG) Vom 5. März 999 (Stand. August 008) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf Art. des Bundesgesetzes über die

Mehr

Sozialhilfequote seit 5 Jahren stabil bei 1,7 Prozent

Sozialhilfequote seit 5 Jahren stabil bei 1,7 Prozent LUSTAT News 28. November 2017 Medienmitteilung Sozialhilfe im 2016 Sozialhilfequote seit 5 Jahren stabil bei 1,7 Prozent Im Jahr 2016 wurden rund 2'100 Zugerinnen und Zuger mit wirtschaftlicher Sozialhilfe

Mehr

Mehr Dossiers mit langer Bezugsdauer abgeschlossen

Mehr Dossiers mit langer Bezugsdauer abgeschlossen LUSTAT News 17. Dezember 215 Medienmitteilung Sozialhilfe im 214 Mehr Dossiers mit langer Bezugsdauer abgeschlossen Im Jahr 214 wurden im rund 42 Personen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt.

Mehr

Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen des kantonalen Amts für Gleichstellung und Familie und des Rats für Gleichstellung und Familie

Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen des kantonalen Amts für Gleichstellung und Familie und des Rats für Gleichstellung und Familie Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen des kantonalen Amts für Gleichstellung und Familie und des Rats für Gleichstellung und Familie vom 6.04.07 (Stand 0.05.07) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen

Mehr