Dienstleistungsvertrag
|
|
- Erwin Lang
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dienstleistungsvertrag zwischen der RSR Reha - Service - Ring GmbH vertreten durch den unterzeichnenden Geschäftsführer Friedensallee 271, Hamburg nachfolgend: Reha-Service-Ring bzw. RSR und (Firmierung lt. Handelsregister/Gewerbeanmeldung) vertreten durch Herrn nachfolgend: Partnerbetrieb Präambel Der Partnerbetrieb ist Gesellschafter der Leistungsgemeinschaft Reha-Service-Ring Gesellschaft bürgerlichen Rechts - nachfolgend: GbR -, die ihrerseits Geschäftsanteile der RSR Reha-Service-Ring GmbH hält. Die Reha-Service-Ring GmbH erbringt als Servicegesellschaft der GbR Dienstleistungen für ihre Partnerbetriebe und nimmt deren Interessen gegenüber Kostenträgern wahr. Nach 2 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der GbR ist zu diesem Zweck ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Partnerbetrieb und dem Reha-Service-Ring abzuschließen. Dies vorausgeschickt wird folgendes vereinbart: I. Leistungen der Reha-Service- Ring (1) Reha - Service - Ring erbringt für die Partnerbetriebe die folgenden Leistungen: - Herausgabe regelmäßiger Informationen an die Partnerbetriebe; - Durchführung von Veranstaltungen zur Information und zum Erfahrungsaustausch der Partnerbetriebe; - Vorbereitung und Durchführung von Seminaren; - Informationsveranstaltungen für Kostenträger; - Maßnahmen zur Absatzförderung; - Marketing - Öffentlichkeitsarbeit (2) Reha-Service-Ring vertritt in Deutschland die Partnerbetriebe in Vertragsverhandlungen mit Kostenträgern und schließt mit diesen Kostenträgern Versorgungsverträge ab. Die Verträge mit Kostenträgern werden von Reha-Service-Ring als einem Verband der Leistungserbringer im Sinne von 127 SGB V im eigenen Namen abgeschlossen. Bis zum waren abgeschlossene Verträge zumeist unmittelbar bindend für die Partnerbetriebe. Für diese in der Vergangenheit abgeschlossenen bestehenden Verträge bleibt es bei dieser Bindung, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart worden ist.
2 RSR Dienstleistungsvertrag Stand: Seite 2 von 5 Wirksamkeit neuer Verträge für die Partnerbetriebe Ab dem kann RSR mit Kostenträgern neue Versorgungsverträge auch in der Form vereinbaren, dass dessen Inhalte erst dann für den einzelnen Partnerbetrieb gelten, wenn dieser dem betreffenden Vertrag nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen widersprochen hat. Ist hingegen ein Widerspruch innerhalb dieser Frist erfolgt, gelten die Inhalte des neuen Vertrages nicht für den betreffenden Partnerbetrieb. RSR wird für die betreffenden neu mit Kostenträgern abgeschlossene Verträge nur diejenigen Partnerbetriebe der Krankenkasse als teilnehmende Betriebe melden, die nicht innerhalb der vorstehend genannten Fristen einer Teilnahme widersprochen haben. Die Widerspruchsfrist wird in Gang gesetzt, sobald RSR in das sog. RSR-Partnerportal seiner Homepage (für den Partnerbetrieb zugänglich) den Abschluss eines neuen Vertrages mit Widerspruchsmöglichkeit eingestellt hat. Das Datum der Einstellung in das Partnerportal wird jeweils angegeben. Zugleich mit dieser Information werden sämtliche relevanten Inhalte des neuen Vertrages mitgeteilt. Das betrifft insbesondere Leistungsbereiche, Preise, Lieferbedingungen sowie ggf. weitere Bedingungen oder Anforderungen, die im Rahmen des Vertrages von dem Kostenträger an den Partnerbetrieb gestellt werden. Damit durch den Partnerbetrieb nach dessen Wahl ein Widerspruch ausgeübt werden kann, wird zugleich im Partnerportal unmittelbar neben der Information über den neuen Vertrag ein Formular für den Partnerbetrieb zum Download bereitgestellt, das vom Partnerbetrieb ausgedruckt werden kann. Das Formular enthält die Erklärung, dass der Partnerbetrieb sich dem betreffenden Vertrag nicht anschließen will. Dieses Formular muss von einem vertretungsberechtigten Inhaber des Partnerbetriebes unter Angabe des Datums unterzeichnet werden. Das rechtswirksam unterzeichnete Formular ist durch den Partnerbetrieb dem RSR zur Verfügung zu stellen. Das kann nur entweder per Post oder per Telefax erfolgen. Eine Übermittlung nur auf elektronischem Wege (z. B. per Mail oder per sms) oder eine telefonische Mitteilung des Widerspruchs ist nicht ausreichend. Nach Eingang der Mitteilung beim RSR erhält der Partnerbetrieb vom RSR per Mail eine Eingangsbestätigung. Darin bestätigt der RSR dem Partnerbetrieb, dass aufgrund der von ihm erklärten Ablehnung des betreffenden neuen Vertrages dieser Vertrag nicht für ihn gilt. Der Partnerbetrieb erhält bei dieser Gelegenheit aber vorsorglich noch eine weitere Option: Er erhält den Hinweis, dass er ab Erhalt der Mail noch 3 Werktage Zeit hat, durch eine zusätzliche elektronisch, schriftlich, per Fax oder Mail an RSR gesandte Erklärung einer vertretungsberechtigten Person seinen bereits abgegebenen Widerspruch noch zurückzunehmen. Wird der Widerspruch zurückgenommen, nimmt der betreffende Betrieb doch noch an dem neuen Vertrag teil. II. Verpflichtungen des Partnerbetriebes (1) Das Leistungsangebot des Reha- Service-Ring steht ausschließlich den Gesellschaftern der GbR zur Verfügung. Der Partnerbetrieb ist Gesellschafter der GbR und verpflichtet sich, die in 2 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der GbR genannten Voraussetzungen weiterhin zu erfüllen. Der Partnerbetrieb wird sich keinem anderen Verband von Leistungserbringern im Sinne des 127 SGB V anschließen. Von dieser Regelung unberührt bleibt eine evtl. zusätzlich bestehende Mitgliedschaft in einer Innung oder in einem Fachverband und somit auch die Möglichkeit, an Verträgen zwischen der
3 RSR Dienstleistungsvertrag Stand: Seite 3 von 5 betreffenden Innung / dem betreffenden Fachverband und Kostenträgern teilzunehmen. Der Partnerbetrieb verpflichtet sich, regelmäßig Fortbildungsangebote des RSR wahrzunehmen und an dessen Aktivitäten zur Absatzförderung, im Marketingbereich und der Öffentlichkeitsarbeit unterstützend mitzuwirken. Der Partnerbetrieb verpflichtet sich, das jeweils aktuelle von RSR vorgegebene Warenzeichen, mit dem die hohe Versorgungsqualität nach außen dokumentiert wird (insbesondere das runde, grün-weiße RSR-Logo ), auf seine Geschäftspapiere zu übernehmen. Die Bezeichnung Reha-Service-Ring ist im Geschäftsverkehr zu führen und kann bei der Werbung verwendet werden. Dies gilt auch für künftig ggf. neu entstehende Marken des RSR. (2) Der Partnerbetrieb verpflichtet sich zur Einhaltung aller Vertragskonditionen, die in den von Reha-Service-Ring mit Kostenträgern geschlossenen Verträgen vereinbart sind, denen er nicht widersprochen hat bzw. die für ihn gelten. Der Partnerbetrieb ist verpflichtet, RSR über ihm zur Kenntnis gelangte Verstöße anderer Partnerbetriebe oder Kostenträger gegen die von Reha-Service-Ring mit den Kostenträgern vereinbarten Bedingungen unverzüglich zu unterrichten. Der Partnerbetrieb hat über die Entwicklung des Marktes und die wesentlichen Umstände der Konkurrenz des Reha-Service-Ring zu berichten. Er ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, dem Reha-Service-Ring die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Partnerbetrieb verpflichtet sich, nicht mehr verwendbare Hilfsmittel umweltgerecht zu entsorgen. Der Partnerbetrieb erbringt seine Leistungen als wirtschaftlich und rechtlich selbständiger Unternehmer. Er kauft und verkauft im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr. (3) Der Partnerbetrieb hat seine Leistungen gegenüber Kostenträgern und Versicherten mit der für seinen Tätigkeitsbereich erforderlichen Sorgfalt zu erbringen. Er haftet selbst für alle Ansprüche bzw. Schadenersatzansprüche, die gegen ihn aufgrund seiner Tätigkeit von irgendeiner Seite hergeleitet werden. Er ist daher verpflichtet, die üblichen Versicherungen eines Geschäftsbetriebes abzuschließen und zu unterhalten. RSR wird durch den Partnerbetrieb von Schadenersatzansprüchen, die ggf. von Dritten gegen RSR aus einer Geschäftstätigkeit des Partnerbetriebes hergeleitet werden, freigestellt. Der Partnerbetrieb ist verpflichtet, das hohe Leistungsniveau der Reha-Service- Ring- Partnerbetriebe aufrechtzuerhalten und alles zu unterlassen, was dem Ruf und dem Namen des RSR schaden könnte. Der Partnerbetrieb hat die Regeln des lauteren Wettbewerbs zu beachten. III. Abrechnung Die Abrechnung von Leistungen mit Kostenträgern auf Grundlage der Verträge des Reha-Service-Ring erfolgt in bestimmten Verträgen über eine zentrale Abrechnungsstelle, mit der RSR einen Rahmenvertrag unterhält. Der Partnerbetrieb kann nur dann eine von ihm selbst anderweitig beauftragte Abrechnungsstelle einschalten oder selbst abrechnen, wenn dies nach dem jeweiligen Vertrag zugelassen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass der Partnerbetrieb dann, wenn er die zentrale Abrechnungsstelle nicht mehr in Anspruch nimmt, gleichwohl dazu verpflichtet bleibt, ggf. im Vertrag vereinbarte Statistiken in der geforderten Form zu liefern. Bei Abrechnungsproblemen im Rahmen eines von RSR mit einem Kostenträger geschlossenen Vertrages ist RSR unverzüglich zu informieren - die Klärung dieser Fragen ist RSR zu überlassen.
4 RSR Dienstleistungsvertrag Stand: Seite 4 von 5 IV. Vertragsbeginn, Vertragsdauer, Kündigung (1) Soweit der unterzeichnende Partnerbetrieb mit RSR bereits einen Vertrag in der früheren Fassung abgeschlossen hatte, tritt dieser Vertrag an dessen Stelle. (2) Dieser Vertrag wird unbefristet geschlossen. Das erste Jahr dieses Vertrages gilt als Probezeit, es sei denn, dass durch diesen Vertrag ein bereits zuvor vorhandener Partnervertrag abgelöst wurde. (3) Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn das Partnerunternehmen als Gesellschafter der GbR ausscheidet. (4) Innerhalb der Probezeit kann dieser Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende von beiden Seiten gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann dieser Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum 30. Juni oder zum 31. Dezember eines jeden Jahres von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt für RSR insbesondere vor, wenn - - das Partnerunternehmen sich einem anderen Verband von Leistungserbringern im Sinne von 127 SGB V anschließt; das Partnerunternehmen trotz Abmahnung durch RSR gegen Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt. (5) Wird dieser Vertrag durch eine außerordentliche, fristlose Kündigung der Reha-Service-Ring beendet, ist der Partnerbetrieb verpflichtet, die vereinbarte Vergütung (Abschnitt V) bis zu demjenigen Zeitpunkt zu entrichten, zu dem eine ordentliche Kündigung nach Ziffer 3) dieses Abschnittes wirksam geworden wäre (pauschalierter Schadensersatz). Der Nachweis des Eintritts eines geringeren oder gar keinen Schadens bleibt dem Partnerbetrieb gestattet. Der pauschalierte Schadensersatz ist mit Zugang der außerordentlichen Kündigung fällig. (6) RSR ist berechtigt, Kostenträgern und anderen Vertragspartnern die ggf. erfolgte Beendigung der Zusammenarbeit mit einem Partnerbetrieb anzuzeigen. (7) Nach Vertragsbeendigung dürfen von dem ehemaligen Partnerunternehmen Kennzeichen, Geschäftspapiere, Werbematerial oder sonstige Unterlagen, welche einen Bezug zu RSR aufweisen, nicht mehr verwendet werden. V. Vergütung Der Partnerbetrieb zahlt für die auf Grundlage dieses Vertrages von RSR erbrachten Leistungen ein pauschales monatliches Serviceentgelt, das nach Rechnungslegung per Lastschrift eingezogen wird. Das Serviceentgelt ist mit Beginn desjenigen Monats zu zahlen, in dem dieser Vertrag zustande gekommen ist. Die Höhe des Serviceentgelts wird in der jährlich stattfindenden Versammlung der Mitglieder (Gesellschafter der GBR und zugleich Partnerbetriebe) mit einfacher Mehrheit festgelegt und kann von dieser Versammlung ebenfalls mit einfacher Mehrheit geändert werden. Der jeweils aktuelle Beschluss der Gesellschafter-Versammlung gilt als Bestandteil dieses Vertrages. Der Beschluss der Mehrheit der Gesellschafter betreffend das Serviceentgelt gilt auch für diejenigen Gesellschafter, die entweder an der Versammlung nicht teilgenommen haben oder bei einer Abstimmung in der Versammlung unterlegen sind.
5 RSR Dienstleistungsvertrag Stand: Seite 5 von 5 VI. Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; das gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sind, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien sind für diesen Fall verpflichtet, eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende Ersatzregelung zu vereinbaren. Die Parteien sind verpflichtet, über den Inhalt dieses Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. RSR darf den Inhalt des Vertrages gegenüber Kostenträgern verlautbaren. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen, wird Hamburg vereinbart. Hamburg, RSR Reha-Service-Ring GmbH Gerhard Greiner, Geschäftsführer Partnerbetrieb
Dienstleistungsvertrag
RSR Dienstleistungsvertrag Stand: 23.10.2017 Seite 1 von 6 Dienstleistungsvertrag zwischen der RSR Reha - Service - Ring GmbH vertreten durch den unterzeichnenden Geschäftsführer Friedensallee 271, 22763
MehrSponsoringvertrag. Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt
Sponsoringvertrag Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt vertreten durch den Ersten Vorsitzenden Andreas Haas und dem nachfolgend
MehrSportlermanagementvertrag
Sportlermanagementvertrag Zwischen und Frau/Herrn, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Ludwigstr. 2, 86152 Augsburg, - nachstehend Sportler genannt -, Herrn/Frau - nachstehend
MehrSPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt -
SPONSORING-VERTRAG Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt - und: Dorfladen & Dorftreff Hiltensweiler UG (haftungsbeschränkt): Straße: Ort: - nachfolgend auch
MehrPROVISIONSVEREINBARUNG
PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter
MehrVertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und
Vertrag Zwischen Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vorname, Name Str./Hausnummer PLZ Ort - im Folgenden Auftragnehmer/in
MehrVertrag über eine Dienstleistung
Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag
MehrMuster - ohne rechtliche Gewährleistung. Kooperationsvertrag. gemäß 20 Fahrlehrergesetz
Kooperationsvertrag gemäß 20 Fahrlehrergesetz Präambel Die Vertragsparteien sind selbständige Fahrschulen und beabsichtigen, künftig nach 20 FahrlG bei der Ausbildung miteinander zu kooperieren. Die auftraggebende
MehrKOOPERATIONSVERTRAG. Vertragsnummer (Dienststellennummer Schule-Lfd.Nr.-Schuljahr Vertragsabschluss: z.b /2019) zwischen
KOOPERATIONSVERTRAG Vertragsnummer (Dienststellennummer Schule-Lfd.Nr.-Schuljahr Vertragsabschluss: z.b. 75123456-01-2018/2019) zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die zuständige
MehrBeratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg,
Zwischen 1 (Auftraggeber) und Heike Ulatowski Langenfelder Damm 33 in 20257 Hamburg, Tel.: 040 / 25 77 75 71 E-Mail: pflegeconsulting.hamburg@yahoo.de (Auftragnehmerin) wird folgender geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
MehrDienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der
Dienstvertrag zwischen Muster GmbH Sackgasse 7, 12345 Glückstadt Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der MAKLERKONZEPTE GbR Bauernvogtkoppel 33b, 22393 Hamburg Vertreten
MehrB e r a t e r v e r t r a g
B e r a t e r v e r t r a g Zwischen _ Herrn / Frau / Firma (Auftraggeber) und 1a Aussicht Berner Str. 11 97084 Würzburg (Berater) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand 1. Der
MehrTeilnahmevereinbarung
Teilnahmevereinbarung zwischen AiF Forschung Technik Kommunikation GmbH; eingetragen im Handelsregister Köln unter HRB 72850 Bayenthalgürtel 23 50968 Köln vertreten durch ihren Geschäftsführer Michael
MehrBeratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer)
Beratungsvertrag Zwischen (Auftraggeber) und BostenConsult GbR Am Molenkopf 1 50735 Köln (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber erteilt hiermit
MehrAnschlussnutzungsvertrag
Anschlussnutzungsvertrag (Anschlussnutzung in Niederspannung mit ¼-h-Leistungsmessung) zwischen Musterkunde Musterstr. HNR PLZ Musterort Kundennummer Geburtstag: Registergericht: Register-Nr.: nachstehend
MehrNUTZUNG DES LOGOS SOWIE DES SLOGANS DER ARCHITEKTENKAMMER NIEDERSACHSEN DURCH MITGLIEDER
NUTZUNG DES LOGOS SOWIE DES SLOGANS DER ARCHITEKTENKAMMER NIEDERSACHSEN DURCH MITGLIEDER Die Architektenkammer Niedersachsen hat beschlossen, ihren Mitgliedern sowie eingetragenen Berufsgesellschaften
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Consulimus AG (Dienstleistungsvertrag) Consulimus AG Gottfried-Hagen-Str. 20 51105 Köln Tel. (0221) 788 745-0 E-Mail: info@consulimus.de USt.ID:
MehrRahmenvertrag zur Erfüllung von Werbeverträgen
Rahmenvertrag zur Erfüllung von Werbeverträgen zwischen perpedalo Inhaber: Johannes Wittig Leuchterstr. 160 51069 Köln im Folgenden Auftraggeber Name, Vorname: und Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon:
MehrPreisübersicht für Maklertätigkeit Mietwohnung
Preisübersicht für Maklertätigkeit Mietwohnung Basispaket Mietobjekt (für 12 Monate) Erstbesichtigung der Wohnung & Aufnahme des Objekts Verfassen des Exposés Interessentenverwaltung Telefonische Auskunft
MehrRechtsabteilung Lizenzvertrag
Rechtsabteilung Bund der Freien Waldorfschulen e.v. Wagenburgstraße 6 70184 Stuttgart Fon +49 (711) 210 42-0 Fax +49 (711) 210 42-19 bund@waldorfschule.de www.waldorfschule.de Eingetragener gemeinnütziger
Mehr1. Herrn / Frau. 2. der Kleider machen Bräute UG (haftungsbeschränkt) - nachstehend Optionsberechtigte genannt
1 Optionsvereinbarung / Bindendes Verkaufsangebot Zwischen 1. Herrn / Frau und (Name, Anschrift, gewählter Kommunikationskanal) - nachstehend Anbietende genannt - 2. der Kleider machen Bräute UG (haftungsbeschränkt)
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag _wige MEDIA AG Am Coloneum 2 50829 Köln _wige LIVE gmbh Am Coloneum 2 50829 Köln 1 Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der im Handelsregister
MehrBeratungsvertrag. Zwischen. Max Mustermann GmbH Musterstraße Musterhausen. (Auftraggeber) und
Beratungsvertrag Zwischen Max Mustermann GmbH Musterstraße 100 12345 Musterhausen (Auftraggeber) und Kostenmanagement-Service-Schleger (KMS) Kölner Straße 99 51429 Bergisch Gladbach (Auftragnehmer) 1 Vertragsgegenstand
MehrP F L E G E V E R T R A G. über pflegerische Dienste und Versorgung im häuslichen Bereich
P F L E G E V E R T R A G über pflegerische Dienste und Versorgung im häuslichen Bereich Zwischen der Kirchlichen Sozialstation Nördlicher Breisgau e.v. im Folgenden Sozialstation genannt, vertreten durch
Mehr(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung
AGB AZ International & IC Industrial Contracting GmbH I. Allgemeine Vorschriften, Geltung (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich zwischen AZ International bzw. der IC Industrial
MehrDienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung
MehrVertraulichkeitsvereinbarung
Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der Stadt Kelsterbach, vertreten durch den Magistrat der Stadt Kelsterbach, dieser vertreten durch Mörfelder Str. 33, 65451 Kelsterbach, - nachfolgend Stadt genannt
MehrPräambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.
GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen 1. der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 1670 - im Folgenden
MehrHonorarvereinbarung. zwischen
ENTWURF Honorarvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch die Regierung von [Regierung] [Adresse], diese vertreten durch [Regierungspräsident/in] (im Folgenden: Auftraggeber) und [Frau/Herrn
MehrDienstleistungsvertrag. c/o EGNO Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbh Rathausallee Norderstedt. - nachstehend Auftraggeber genannt
Dienstleistungsvertrag Zwischen Stadt Norderstedt c/o EGNO Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbh Rathausallee 64 66 22846 Norderstedt - nachstehend Auftraggeber genannt und - nachstehend Auftragnehmer
MehrUnbefristeter Arbeitsvertrag
Unbefristeter Arbeitsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag geschlossen: 1
MehrRahmenvertrag / AGB für Vermittlungsleistungen Honorarärzte / Ärzte in Anstellung
Rahmenvertrag / AGB für Vermittlungsleistungen Honorarärzte / Ärzte in Anstellung 1 Vorbemerkung 1.1. Die Vermittlungsagentur ist spezialisiert auf die Vermittlung von Dienstleistungen im medizinischen
MehrVertrag. zwischen. Stabwechsel GmbH, Rankestraße 5/6, Berlin vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Baumeister. (nachfolgend: Stabwechsel) und
Vertrag zwischen Stabwechsel GmbH, Rankestraße 5/6, 10789 Berlin vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Baumeister (nachfolgend: Stabwechsel) und (nachfolgend: Berater des Unternehmensverkäufers) Präambel
MehrKooperationsvertrag MUSTERVERTRAG. gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbh Friedrichstraße Berlin
Kooperationsvertrag zwischen der und gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbh Friedrichstraße 136 10117 Berlin ( ) nachfolgend gematik genannt nachfolgend Vertragspartner
MehrDr. Thiele IT-Beratung
Beratungsvertrag Zwischen Dr.-Ing. Frank H. Thiele, Dr.Thiele IT-Beratung Darmstädter Straße 53, 64354 Reinheim (Auftragnehmer) und...... (Auftraggeber) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
MehrARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal
ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden
MehrVertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten
Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten zwischen Stefan Riedl, Kaminkehrermeister Dorfäcker 4 86944 Unterdießen nachstehend Auftragnehmer genannt (AG) und. nachstehend Auftraggeber genannt
MehrVermittlungsvertrag. zwischen der. mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Rottenbucher Str Gräfelfing. - nachfolgend mwb fairtrade AG -
Vermittlungsvertrag zwischen der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Rottenbucher Str. 28 82166 Gräfelfing - nachfolgend mwb fairtrade AG - und der - nachfolgend Erwerberin genannt - - mwb fairtrade
MehrPersonalvermittlungsvertrag
Personalvermittlungsvertrag zwischen der Traumjobradar UG (haftungsbeschränkt) Sitz: Güstrower Str. 40 17213 Malchow Vertreten durch den Geschäftsführer: André Zimmermann hinfort Auftragnehmer und vertreten
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG Lotzbeckstraße 45 77933 Lahr - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet
MehrZuordnungsvereinbarung. zwischen. Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort. und. Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz Quickborn
Anlage e Zuordnungsvereinbarung zwischen Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort und Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz 1 25451 Quickborn - nachfolgend die Vertragspartner genannt 1/6 1. Gegenstand
MehrVertrag. über die medientechnische Ausstattung des Raumes 0100 im StMAS Winzererstr.9, München
Anlage 3 Vertrag über die medientechnische Ausstattung des Raumes 0100 im StMAS Winzererstr.9, 80797 München zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und
MehrGEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG auf Gegenseitigkeit
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG auf Gegenseitigkeit zwischen Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach-Neuses Deutschland - im Folgenden "Dr. Schneider" genannt - und der - im Folgenden
MehrStädtebaulicher Vertrag
Anlage zur DS 0240 Städtebaulicher Vertrag Zwischen der Stadt Voerde, nachstehend Stadt genannt und, nachfolgend Antragsteller genannt, wird der folgende städtebauliche Vertrag gemäß 11 BauGB geschlossen:
MehrTeilnahmevereinbarung
Teilnahmevereinbarung zwischen AiF Forschung Technik Kommunikation GmbH; eingetragen im Handelsregister Köln unter HRB 72850 Bayenthalgürtel 23 50968 Köln vertreten durch ihren Geschäftsführer Michael
MehrVertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG
JWP-VNEI Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS. Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur
MehrVertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung MVZ Praxisadresse, Hausnummer PLZ, Ort und Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Körperschaft des öffentlichen
MehrRahmenvertrag. zwischen der
Rahmenvertrag zwischen der Innung für Orthopädie-Technik-Hamburg, Landesinnung für Orthopädie-Technik Mecklenburg-Vorpommern, Innung für Orthopädie-Technik-Bremen und Niedersachsen-West, Innung für Orthopädie-Technik-Hannover
MehrVERGÜTUNGSVEREINBARUNG. zum Rahmenvertrag. zwischen dem. Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) e.v. Wollgrasweg Stuttgart
VERGÜTUNGSVEREINBARUNG zum Rahmenvertrag zwischen dem Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) e.v. Wollgrasweg 31 70599 Stuttgart - nachfolgend auch VdAW oder Verband genannt - Kundennummer und
MehrVertraulichkeitsvereinbarung
Vergabeverfahren der Stadt Schopfheim, Eigenbetrieb Stadtwerke Schopfheim ( Stadt genannt) zur Auswahl eines oder mehrerer Partner-Unternehmen für die Errichtung einer Netzgesellschaft Schopfheim Anlage
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen des Servicebereichs Informations- und Kommunikationsdienstleistungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen des Servicebereichs Informations- und Kommunikationsdienstleistungen der Fraport AG Dienstleistungen 2 1. Vertragsgegenstand 1.1 Vertragsparteien
MehrAuftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO
Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO 1 Vertragspartner Verantwortliche (im Folgenden Auftraggeber) gem. 28 Abs. 1: Firmenbezeichnung: Vertreten durch: Adresse: Ort / Postleitzahl: Auftragsverarbeiter
MehrBeratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber" genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main
Zwischen vertreten durch im folgenden Auftraggeber" genannt, und Dielmannstraße 65 D 63069 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main vertreten durch im folgenden Berater genannt, wird folgender Beratervertrag
MehrTippgebervereinbarung
Tippgebervereinbarung Zwischen Firma Straße PLZ, Ort - nachfolgend Tippgeber genannt - und Domicil Finance GmbH Rundfunkplatz 2 80335 München - nachfolgend Domicil genannt - Tippgeber und Domicil werden
MehrWillst du mit mir wohnen?
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister
Mehrzwischen Hausvogteiplatz 12, Berlin, und
nachstehend Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TLG IMMOBILIEN AG, Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 161314 B eingetragenen
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Verteilnetzbetreiber (VNB) Stadtwerke Bad Tölz GmbH An der Osterleite 2 83646 Bad Tölz und Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet 1
MehrAllgemeine Lizenzbedingung für die Nutzung gewerblicher Schutz- und Namensrechte der Hochschule Niederrhein
Allgemeine Lizenzbedingung für die Nutzung gewerblicher Schutz- und Namensrechte der Hochschule Niederrhein I. Vertragsgegenstand Die HN erteilt dem LN das unentgeltliche, nicht ausschließliche und nicht
MehrRichtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April in der im Bereich der neuen Bundesländer anzuwendenden Fassung
Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte
MehrVertrag zur Schwangerenberatung. zwischen. Deutscher Hebammenverband e. V. Gartenstraße Karlsruhe
Vertrag zur Schwangerenberatung zwischen Deutscher Hebammenverband e. V. Gartenstraße 26 76133 Karlsruhe Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. Kasseler Straße 1a 60486 Frankfurt Netzwerk der
MehrMuster. Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH Karlstr Ulm. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und
Stand: 04/2018 zwischen Karlstr. 1-3 89073 Ulm - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - Seite 1 von 5 1. Gegenstand der Vereinbarung
MehrZuordnungsvereinbarung
Anlage e. Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Frankenthal GmbH Wormser Str. 111 67227 Frankenthal (Pfalz) -Verteilnetzbetreiber (VNB)- und -Bilanzkreisverantwortlicher (BKV)- gemeinsam als Vertragsparteien
MehrEidesstattlichen Versicherung. Die Agentur verpflichtet sich zur unverzüglichen Unterrichtung ITTs, wenn Änderungen gemäß Ziffer 8.2 a f vorliegen.
5 Stornierungen 5.1 5.2 5.3 Die unter 4 genannten Regelungen gelten entsprechend auch für die von dem Kunden gegenüber ITT aufgrund eines Rücktritts von einer gebuchten Reise zu entrichtenden Stornokosten.
MehrVERTRAG. zwischen. switchplus ag Limmatquai Zürich (nachstehend SWITCHPLUS genannt) und. switchplus User-ID: (nachstehend PARTNER - genannt)
VERTRAG zwischen switchplus ag Limmatquai 112 8001 Zürich (nachstehend SWITCHPLUS genannt) und switchplus User-ID: (nachstehend PARTNER - genannt) betreffend SWITCHPLUS Partnerprogramm Präambel SWITCHPLUS
MehrPferdeeinstellungsvertrag
VETERANENHOF WIEN zwischen Veteranenhof Wien (im folgenden Betrieb genannt) und Frau/Herr Pferdebesitzer Pferdeeinstellungsvertrag (im folgenden Einsteller genannt) 1 Vertragsgegenstand 1. Für die Einstellung
MehrGeheimhaltungsvereinbarung
Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist
MehrBeratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis
Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz
MehrHinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular
Hinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular Wir verpflichten uns, mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Beachtung und Einhaltung der allgemeinen kaufmännischen
MehrRahmenvertrag Einkauf nachfolgend Rahmenvertrag
Rahmenvertrag Einkauf nachfolgend Rahmenvertrag zwischen 1. Würth MODYF GmbH & Co. KG Benzstraße 7, 74653 Künzelsau, Deutschland nachfolgend DE-MODYF 2. MODYF S.r.l. Bahnhofstraße 18, 39040 Tramin (BZ),
MehrNETZ HALLE. Zuordnungsvereinbarung. -l- zwischen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) -
Zuordnungsvereinbarung zwischen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - Energieversorgung Halle Netz GmbH Zum Heizkraftwerk 12 06108 Halle (Saale) und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien
MehrMustervertrag. für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
Mustervertrag Stand: 07.12.2016 für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Weiterbildung von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpflegern, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen,
MehrHausmeister-Service-Vertrag mit Leistungsverzeichnis
- Seite 1/6 - Hausmeister-Service-Vertrag mit Leistungsverzeichnis für das Objekt zwischen nachfolgend Auftraggeber genannt und Facility Hausen 50829 Köln, Starenweg 28 Tel: 0163 / 67 22 026 WWW.FACILITY-HAUSEN.DE
MehrMustervertrag. über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II
Mustervertrag über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. Justiziariat (Stand 07.12.2004) Muster Vertrag über die Wahrnehmung
MehrDienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag zwischen der Firma HTLS Schwarz UG (haftungsbeschränkt) Frau Gabriela Schwarz Geschäftsführerin (nachstehend Dienstleisterin genannt) und Vorname, Nachname: Straße, Postleitzahl,
MehrVERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG
Arbeitsbeispiel WAYNE VAN DALSUM Copyright Wayne van Dalsum 2006 VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG zwischen XXX "Empfänger", und YYY GmbH, eine nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter
MehrDienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag zwischen der LAV Service GmbH Hölderlinstrasse 10 70174 Stuttgart Stempelfeld Apotheke und (nachfolgend Partnerapotheke genannt) wird folgender Dienstleistungsvertrag geschlossen:
MehrVertrag. über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der AVG. (Nutzungsvertrag) Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh im folgenden AVG genannt.
Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der AVG (Nutzungsvertrag) Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh im folgenden AVG genannt und die im folgenden EVU genannt schließen folgenden Vertrag:
MehrFördermitgliedschaftsprogramm des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.v.
Fördermitgliedschaftsprogramm des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.v. Berlin, den 20.04.2015 Herausgegeben vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.v. (bevh)
MehrL I E F E R V E R T R A G
L I E F E R V E R T R A G zwischen dem Krankenhaus XY, vertreten durch den Geschäftsführer und, Adresse: - nachfolgend XY genannt - und der... - Apotheke Dr.... Adresse - nachfolgend Apotheke" genannt
MehrSponsoringvertrag. 1 Vertragsgegenstand. zwischen dem Sportverein SV Blau-Weiß Dahlewitz e. V. vertreten durch. und. (nachfolgend: Verein") und
Sponsoringvertrag zwischen dem Sportverein SV Blau-Weiß Dahlewitz e. V. vertreten durch (Auszufüllen durch Schatzmeisterin) und (nachfolgend: Verein") und (nachfolgend: Sponsor") wird folgender Vertrag
MehrV E R T R A G. zwischen dem Verein SENNER GEMEINSCHAFT e.v. (nachfolgend "Verein" ) und. Firma. (nachfolgend "Vertragspartner").
V E R T R A G zwischen dem Verein SENNER GEMEINSCHAFT e.v. (nachfolgend "Verein" ) und Firma (nachfolgend "Vertragspartner"). www.senner-gemeinschaft.de Präambel Der Verein ist Ausrichter der JalouCity
MehrVersorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege)
Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege) zwischen dem Träger Name des Trägers Strasse des Trägers 00000 Ort des Trägers und der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart, den Ersatzkassen BARMER
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung Zwischen Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH, Stuttgarter Str. 85, 73630 Remshalden - nachfolgend VNB genannt - und Greenpeace Energy eg, Hongkongstr. 10, 20457 Hamburg - nachfolgend
MehrLizenzvertrag. zwischen. Oberfranken Offensiv e.v. Maximilianstraße 6 95444 Bayreuth. - nachfolgend Lizenzgeber genannt - und
Lizenzvertrag zwischen Oberfranken Offensiv e.v. Maximilianstraße 6 95444 Bayreuth - nachfolgend Lizenzgeber genannt - und - nachfolgend Lizenznehmer genannt - nachfolgend beide gemeinsam Parteien genannt
MehrBeratervertrag Nr. XXXX
Beratervertrag Nr. XXXX zwischen Musterunternehmen Musterstraße 10 10000 Musterstadt (im folgenden Auftraggeber genannt) und dem IT-Unternehmensberater Helge Kampf Kelloggstraße 24 22045 Hamburg (im folgenden
MehrBetreuungsvertrag. zwischen... Name und Anschrift des e. V., der Kirchengemeinde
Stempel der Einrichtung Betreuungsvertrag zwischen Name und Anschrift des e. V., der Kirchengemeinde vertreten durch im folgenden Träger genannt und Frau/Herrn (Personensorgeberechtigte) über die Betreuung
MehrMuster. Zuordnungsvereinbarung. zwischen. EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße Oldenburg. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und
zwischen EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg und Zuordnungsvereinbarung - Verteilnetzbetreiber (VNB) - - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet
MehrMuster-Zertifizierungsvertrag zwischen Praxis/ MVZ und QEP-Zertifizierungsstelle
Vertrag zur Durchführung eines QEP-Zertifizierungsverfahrens Der nachstehende Vertrag wird zwischen der/ dem Name und Anschrift der Einrichtung Musterstraße 1 12345 Musterort (nachfolgend die Praxis/ das
MehrVorlage www.colourbox.com GbR-Vertrag Dieses Dokument finden Sie auf www.optimal-absichern.de. Es ist als Empfehlung zu verstehen, ersetzt bei Zweifelsfragen aber keine rechtliche Beratung durch Anwälte,
MehrSponsorenmappe des PSV Ribnitz-Damgarten Abt. Fußball
Sponsorenmappe des Abt. Fußball Vorwort Liebe Sponsoren, liebe Freunde, herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserem e.v. () der unter dem Kürzel PSV weit über die Grenzen der Stadt hinaus bekannt ist.
MehrArbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte *)
Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte *) Zwischen... (Name und Adresse des Arbeitgebers) (ggf.: vertreten durch. ) - nachfolgend Arbeitgeber genannt - und Herrn/Frau... wohnhaft.... - nachfolgend
MehrAusbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum
Musterausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum Stand: 01/2016 1/5 Ausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum Zwischen Herrn / Frau Apotheker/in... Leiter/in der... (Apotheke) in... (Adresse) (nachstehend
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Hanau Netz GmbH Leipziger Straße 17 63450 Hanau nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB) vertreten durch NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH Solmsstraße 38 60486 Frankfurt am
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mehr