Kameradschaft Bayerwald e.v. im Kameradenkreis der Gebirgstruppe e.v.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kameradschaft Bayerwald e.v. im Kameradenkreis der Gebirgstruppe e.v."

Transkript

1 Kameradschaft Bayerwald e.v. im Kameradenkreis der Gebirgstruppe e.v. Vergütungsordnung für Leistungen zugunsten der Kameradschaft Bayerwald e.v. (Stand ; V4) 1 Grundsatz 1.1 Leistungen für die Kameradschaft Bayerwald e.v. im Kameradenkreis der Gebirgstruppe e.v. (Kurzform: Kameradschaft) sind grundsätzlich freiwillig und ehrenamtlich. Sie werden nicht nach Verträgen, Tarifen oder anderen gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen vergütet. 1.2 Da aber die für die Gemeinschaft verauslagten Kosten angemessen ersetzt, Aufwendungen/Leistungen wenigstens teilweise erstattet werden und in gleicher Weise für alle Mitglieder gültig sein sollen, beschließt die Kameradschaft folgende allgemein gültige Vergütungsregelungen. 1.3 Die Aufwandsentschädigungen werden auf entsprechende Anträge hin durch die Empfangsberechtigten oder bei Veranstaltungen durch den Vorstand gewährt. 2 Aufwandsentschädigungen 2.1 Erstattung tatsächlicher Ausgaben für die Kameradschaft Tatsächlich verauslagte Beträge für die Kameradschaft werden bis zur Höhe von 50,00 pro Rechnung nach Vorlage der unterschriftlich bestätigten Originalrechnung oder auf formlosen Antrag hin vom Kassier erstattet. Bei Beträgen über 50,00 sind die Belege vor Erstattung durch den Obmann oder seinen Stellvertreter als sachlich richtig zu bestätigen. 2.2 Ehrenamtspauschale und Rückspende Zur Förderung der gemeinnützigen Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag der Kameradschaft Bayerwald e.v. kann seit nach dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftliches Engagements gem. 3. Nr. 26a EStG eine Ehrenamtspauschale i.h.v. 500,00 /Jahr gezahlt werden an die in folgenden Funktionen ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieder Vereinsvorstand (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schriftführer, Kassier), Vereinsausschuss (Pressewart, Sportwart Ski, Sportwart KK-Schießen, Sportwart Stockschießen), Beisitzer, Sonstige Funktioner (Homepagebetreuer, Fahnenträger, Grabredner). Liste der aktuell tätigen Kameradinnen/Kameraden in der Anlage! Die Pauschale wird zur Abfindung des allgemeinen Aufwands für die Gemeinschaft je Kalenderjahr gezahlt. Bei zeitanteiliger Tätigkeit für die Kameradschaft wird die Pauschale nur zeitanteilig gewährt. Tatsächliche Ausgaben werden nach Ziffer 2.1. gesondert abgerechnet Bei mehreren Ämtern oder Funktionen kann die Pauschale nur einmal genehmigt werden Die Ehrenamtspauschalen sind im Kassenbuch der Kameradschaft nachzuweisen. Seite 1 von 5

2 2.2.5 Um die Kameradschaft Bayerwald e.v. durch Auszahlung der Ehrenamtspauschalen nicht finanziell übermäßig zu belasten, wird erwartet, dass die derart Begünstigten die Pauschale in Form der Rückspende wieder an den Verein zurück spenden und dafür eine Spendenbestätigung erhalten Die Spendenbestätigungen werden durch den Obmann jeweils zum Ende eines Kalenderjahres ausgestellt Ausnahmen von diesem Grundsatz werden durch den Ausschuss im Einzelfall entschieden. 3.1 Fahrtkosten 3 Reisen für die Kameradschaft: mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden in Höhe der verauslagten Kosten nach Vorlage der Fahrkarten erstattet, mit Privat-Pkw werden - nach den Bestimmungen des BRKG in der jeweils gültigen Fassung *) oder - in Höhe des tatsächlich verbrauchten Kraftstoffs nach Vorlage einer entsprechenden unterschriebenen Erstattungsforderung erstattet. 3.2 Übernachtungskosten in Höhe der tatsächlich verauslagten Kosten werden erstattet, wenn eine Reise durch den Vorstand ausdrücklich angeordnet und die Vergütung zugesagt ist. Bei Übernachtungen ist der Grundsatz der Sparsamkeit für die Gemeinschaft zu wahren. 3.3 Verpflegungskosten in Höhe der verauslagten Kosten werden erstattet, wenn eine Reise durch den Vorstand ausdrücklich angeordnet und die Vergütung zugesagt ist. Bei der Inanspruchnahme der Verpflegung zu Lasten der Kameradschaft ist der Grundsatz der Sparsamkeit für die Gemeinschaft zu wahren. 3.4 Reisekosten als Spende für die Kameradschaft Anstelle der Abrechnung von Reisekosten nach 3.1, 3.2 und 3.3 kann die Abrechnung von Reisekosten nach den steuerlichen Vorschriften für Fahrt- /Übernachtungs- und Verpflegungskosten vorgenommen werden, wenn die Reisekosten anschließend der Kameradschaft abzüglich einer angemessenen Summe für den tatsächlichen Kraftstoffverbrauch als Spende gegen Spendenbestätigung zugeführt werden sollen. Dazu ist eine detaillierte Reisekostenabrechnung nach Formblatt (Anhang) beim Kassier einzureichen. 4 Vergütung bei repräsentativen Veranstaltungen der Kameradschaft 4.1 Bei der Teilnahme an repräsentativen Veranstaltungen der Kameradschaft, zu der durch den Vorstand eingeladen wurde und an denen die Kameradschaft offiziell auftritt, werden durch die Kameradschaft für jeden Teilnehmer bereitgestellt: ein vom veranstaltenden Verein angebotener Getränke- und Essensgutschein ( Bierund Essenmarke ) oder für den Fall, dass vom Veranstalter keine Getränke-/Speisengutscheine angeboten werden, die Erstattung eines Getränks und Imbisses i.h.v. bis zu je 5,00 je (insgesamt bis zu 10,00) pro Person zur Selbstbeschaffung der Getränke und Speisen nach Entscheidung eines bei der Veranstaltung anwesenden Vorstandsmitglieds. Seite 2 von 5

3 4.2 Beim gemeinsamen Besuch von Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen nach Beschluss und auf Einladung des Vorstands (Grenzlandfest, Pichelsteinerfest o.ä.) wird jedem Mitglied der Kameradschaft ein vom Vorstand beschaffter Getränkegutschein gewährt. 5 Inkrafttreten 5.1 Diese Vergütungsordnung der Kameradschaft Bayerwald e.v. tritt unmittelbar nach Zustimmung der Mitgliederversammlung am in Kraft ( ). 5.2 Bestehende Regelungen oder angewandte Praktiken werden hiermit außer Kraft gesetzt. Langdorf, 09. November 2007 Für die Richtigkeit: Im Original gezeichnet Horst Armann, Obmann Verteiler mit Original-Unterzeichnung: Obmann 1x Stv. Obmann 1x Schriftführer 1x Kassenverwalter 1x Kassenprüfer 1x plus 1x Kopie 1. Änderung gem. Beschluss des Kameradschaftsausschusses vom Liste der aktuell tätigen Funktionsträger ist Teil dieser Vergütungsordnung. Unterschriften im Original (Ablage bei Obmann): Vorstand: Horst Armann Otto Probst (nicht anwesend) Heinz Seyschab Josef Preuschl Ausschuss: Franz Noha (nicht anwesend) Karl Kellerer Heiner Meier Michael Strohmeier Beisitzer: Anita Ernst Peter Ernst (nicht anwesend) Erich Krickl (nicht anwesend) Kurt Pretsch Hans Weinberger *) BRKG = Bundesreisekostengesetz zurzeit 0,22 je Kilometer Fahrtstrecke Seite 3 von 5

4 Anlage: Tabelle der staatlichen Reisekostensätze (Stand Januar 2007) 1. Fahrtkosten: Reisestrecken sind grundsätzlich mit regelmäßig verkehrenden öffentlichen Beförderungsmitteln zurückzulegen, wobei die notwendigen Kosten der II. Klasse (bei Benutzung einer ggf. privat erworbenen Bahncard und unter Ausnutzung sonstiger möglicher Fahrpreisermäßigungen wie z.b. Gruppenfahrscheine, Wochenendticket usw.) erstattet werden. Für Strecken, die mit einem privaten Kraftfahrzeug zurückgelegt werden, wird Wegstreckenentschädigung gewährt und zwar je Fahrt-Kilometer 0,22. Bei PKW-Benutzung sind Fahrgemeinschaften zu bilden, wobei der Fahrzeughalter je Mitfahrer und Fahrt-Kilometer 0,01 erhält. 2. Übernachtungsgeld: Übernachtungskosten müssen durch quittierten Originalbeleg nachgewiesen werden. 3. Tagegeld: bei eintägigen Reisen und einer Abwesenheit von der Wohnung von mehr als 6 8 Stunden 3,38 von mehr als 8 12 Stunden 5,36 von mehr als 12 Stunden 11,25 bei mehrtägigen Reisen und einer Abwesenheit von der Wohnung von mehr als 6 8 Stunden 4,88 von mehr als 8 12 Stunden 8,25 von mehr als 12 Stunden 16,13 Wird Tagegeld abgerechnet, können keine Verpflegungskosten eingereicht werden. Kürzungen des Tagegeldes: Wenn am Reiseort Verpflegung auf Kosten der Kameradschaft, des Kameradenkreises oder einer anderen einladenden Organisation frei gewährt wird, stehen folgende Tagessätze zu: Bei frei gewährtem/gewährter Basistagessatz Frühstück Mittag- oder Frühstück und Mittag- oder Mittag- und Vollverpflegung Abendessen Abendessen Abendessen 16,13 12,90 9,68 6,45 3,25-8,25 5,02 1, ,88 1, (./. vom Vollsatz) (20%) (40%) (60%) (80%) (100%) Wenn in der Hotelrechnung, die zur Erstattung vorgelegt wird, das Frühstück oder eine Mahlzeit enthalten ist, ist der entsprechend gekürzte Tagessatz anzuwenden. Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb des Wohnortes: Übernachtungs- und Verpflegungskosten müssen durch detaillierte Belege nachgewiesen werden (Registrierkassenbelege oder quittierte Rechnungen). Das Formular Antrag auf Erstattung von Reisekosten ist als Anhang angefügt. Seite 4 von 5

5 Anhang: Antrag auf Erstattung von Reisekosten Name Vorname PLZ Ort Straße Tel. Nr. In der Zeit vom..bis. habe ich im Auftrag der Kameradschaft Bayerwald e.v. im Kameradenkreis der Gebirgstruppe e.v. eine Reise durchgeführt von... nach... und zurück nach Zweck der Reise: Antritt der Reise am um Uhr; Ende der Reise am um Uhr Reisekosten: 1 Fahrtkosten: Fahrt mit Primat-Pkw - akz: Gesamtfahrtstrecke:...km Fahrtkosten Pkw: á 0,22 /km Mitfahrer:.. á 0,01 /km Summe: 2 Übernachtungskosten: gem. anliegender Übernachtungsrechnung:... 3 Tagegeld: Abwesenheit von der Wohnung eintägig mehrtägig über 6 Std..Tage 3,38 4,88 über 8 Std..Tage 5,63 8,25 über 12 Std..Tage 11,25 16,13 Summe:... 4 Sonstige Kosten (Begründung, Auflistung und Belege beifügen): 5 Gesamtsumme Reisekosten: Ich versichere die sachliche und rechnerische Richtigkeit meiner Angaben und bitte, mir die o.a. Reisekosten zu erstatten - als Überweisung auf mein Konto Nr. bei der.. (BLZ.. ) - oder als Barzahlung..., den.. Ort Datum Unterschrift Seite 5 von 5

Reisekostenordnung. Revision: 1 Stand:

Reisekostenordnung. Revision: 1 Stand: 1 Reisekostenordnung 2 Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Ermächtigungsgrundlage 2 Geltungsbereich 3 Fahrtkosten 4 Übernachtungskosten 5 Tagegeld 6 Verbindung mit privaten Reisen 7 An- oder Abreise von bzw.

Mehr

Reisekostenverordnung des BVSV e.v.

Reisekostenverordnung des BVSV e.v. Reisekostenverordnung des BVSV e.v. 2016 by Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV) e.v. Jeder Nachdruck und jede Vervielfältigung, ob in elektronischer oder anderer Form,

Mehr

Entschädigungsordnung der Handwerkskammer Halle (Saale) (Fassung ab )

Entschädigungsordnung der Handwerkskammer Halle (Saale) (Fassung ab ) Entschädigungsordnung der Handwerkskammer Halle (Saale) (Fassung ab 01.01.2014) A. Entschädigung für Mitglieder der Vollversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse der Vollversammlung der Handwerkskammer

Mehr

II. Gebühren- und. Reisekostenordnung

II. Gebühren- und. Reisekostenordnung II. Gebühren- und Reisekostenordnung Stand: 29.04.2018 1 Abschnitt A Verwaltungsgebühren LSW 1. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. 2. Jahresbeitrag für Vereine, Clubs oder Abteilunge - bis 10 Mitglieder

Mehr

Vom 8. November I. Allgemeines

Vom 8. November I. Allgemeines Entschädigungsregelung der Landestierärztekammer Brandenburg über die Entschädigung für geleisteten Aufwand und Zeitversäumnisse und die Erstattung von Reisekosten Vom 8. November 2017 Die Kammerversammlung

Mehr

Entschädigungsregelung. für die. ehrenamtlichen Mitglieder. der

Entschädigungsregelung. für die. ehrenamtlichen Mitglieder. der Entschädigungsregelung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Organausschüsse, der Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse sowie der Rentenausschüsse der Berufsgenossenschaft

Mehr

Reisekostenordnung des BVS Sachsen

Reisekostenordnung des BVS Sachsen Reisekostenordnung des BVS Sachsen Der Vorstand des BVS Sachsen hat mit Wirkung zum 01.01.2014 folgende Reisekostenordnung beschlossen: 1 Grundsätze 1. Die Tätigkeit der Verbandsorgane ist ehrenamtlich

Mehr

Arbeitsanleitung Nr. 017/2008

Arbeitsanleitung Nr. 017/2008 Arbeitsanleitung Nr. 017/2008 Aktenzeichen: II-3001 Fachbereich: Finanzen OrgZ.: X 112-33 Gültigkeit: Ab: sofort Bis: Sachstand: 09.10.2012 Abrechnungsverfahren bei Dienstreisen, Dienstgängen und Ausund

Mehr

Entschädigungsordnung. Entschädigungsordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg für ehrenamtlich tätige Organmitglieder

Entschädigungsordnung. Entschädigungsordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg für ehrenamtlich tätige Organmitglieder 1/10 Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg für ehrenamtlich tätige Organmitglie beschlossen von Vertreterversammlung Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg am 30.03.2001, geänt von Vertreterversammlung

Mehr

Vom 7. November I. Allgemeines

Vom 7. November I. Allgemeines Entschädigungsregelung der Landestierärztekammer Brandenburg über die Entschädigung für geleisteten Aufwand und Zeitversäumnisse und die Erstattung von Reisekosten Vom 7. November 2012 Die Kammerversammlung

Mehr

Entschädigungsregelung für die Mitglieder Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen

Entschädigungsregelung für die Mitglieder Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Entschädigungsregelung für die Mitglieder Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen in der Fassung vom 14. Juni 2016, Inkrafttreten ab 1. Juli 2016 Entschädigungsregelung

Mehr

Anhang zur Satzung der Arbeitsgemeinschaft des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Freistaat Sachsen e. V.

Anhang zur Satzung der Arbeitsgemeinschaft des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Freistaat Sachsen e. V. in der Fassung vom 26.04.2017 genehmigt 14.06.2017 veröffentlicht SächsABl. AAz 45/2017 S. A742, vom 09.11.2017 Inkrafttreten 10.11.2017 ENTSCHÄDIGUNGSREGELUNG DER ARBEITSGEMEINSCHAFT MEDIZINISCHER DIENST

Mehr

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern Stand: 27.02.2019 Inhalt 1 Präambel 1 2 Reisekosten 2 3 Übernachtungskosten 4 4 Abrechnungen der Reisekosten 4 5 Entschädigung

Mehr

REISEKOSTENERSTATTUNG für gewählte, berufene bzw. hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

REISEKOSTENERSTATTUNG für gewählte, berufene bzw. hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter REISEKOSTEN- UND HONORAR ORDNUNG DES WBRS IN DER FASSUNG VOM 19.07.2018 Das Präsidium des WBRS hat in seiner Sitzung am 30.07.2018 folgende Reisekosten- und Honorarordnung beschlossen: Der WBRS erstattet

Mehr

Geschäftsordnung. Gültig ab: Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v.

Geschäftsordnung. Gültig ab: Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v. Geschäftsordnung Für Reisekostenerstattung, Telefon-/ Faxgebührenersatz, Verpflegungsmehraufwendungen, Bewirtungskosten, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zahlungen Gültig ab: 01.01.2017 Schützenkreis Wesermünde-Süd

Mehr

Eingang des Antrages bei der kostentragenden Stelle. Eingang bei der HBS

Eingang des Antrages bei der kostentragenden Stelle. Eingang bei der HBS Eingang des Antrages bei der kostentragenden Stelle Hessische Bezügestelle Zentrale Abrechnungsstelle für Reisekosten/Trennungsgeld/Umzugskosten Postfach 65005 Wiesbaden 34041 Kassel über kostentragende

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 22 Abs. 1 Nr. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 07.03.2017 (SächsGVBl. Nr. 4/2017 vom 30.03.2017, Seite 101

Mehr

(1) Jede Reise muss vor Antritt vom geschäftsführenden Vorstand genehmigt werden.

(1) Jede Reise muss vor Antritt vom geschäftsführenden Vorstand genehmigt werden. Reisekostenordnung des Karateverband Sachsen-Anhalt e. V. Präambel Personen, die im Auftrag des Karateverband Sachsen-Anhalt e. V. Reisen unternehmen, haben, vorbehaltlich des Haushaltslage des Karateverbandes

Mehr

Richtlinien. für die Entschädigung der Organmitglieder in der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall ( 41 SGB IV)

Richtlinien. für die Entschädigung der Organmitglieder in der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall ( 41 SGB IV) Richtlinien für die Entschädigung der Organmitglieder in der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall ( 41 SGB IV) Gültig ab 1. Januar 2013 Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Reisekosten...

Mehr

Dezernat I Gifhorn, den Haupt- und Personalamt 10/

Dezernat I Gifhorn, den Haupt- und Personalamt 10/ Dezernat I Gifhorn, den 06.02.2006 Haupt- und Personalamt 10/1153-05 An alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hause Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz ab 01.01.2006 Bereits im August des vergangenen

Mehr

1.1.2 bei Benutzung von Luftfahrzeugen grundsätzlich die Kosten für die Benutzung der niedrigsten Flugklasse;

1.1.2 bei Benutzung von Luftfahrzeugen grundsätzlich die Kosten für die Benutzung der niedrigsten Flugklasse; Richtlinien für die Entschädigung der Mitglieder der ehrenamtlichen Organe, der Organausschüsse, der Widerspruchsausschüsse, der Rentenausschüsse und der Beiräte der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und

Mehr

Entschädigungsregelung für die Mitglieder Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen

Entschädigungsregelung für die Mitglieder Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Entschädigungsregelung für die Mitglieder Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen in der Fassung vom 27. August 2013, Inkrafttreten ab 1. Januar 2014 Entschädigungsregelung

Mehr

Entschädigungsregelung. für die. ehrenamtlichen Mitglieder. der

Entschädigungsregelung. für die. ehrenamtlichen Mitglieder. der Entschädigungsregelung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Organausschüsse, der Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse sowie der Rentenausschüsse der Berufsgenossenschaft

Mehr

Reisekostenordnung. Richtlinien für die Abrechnung von Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen

Reisekostenordnung. Richtlinien für die Abrechnung von Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen Reisekostenordnung Richtlinien für die Abrechnung von Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen Diese Reisekostenordnung regelt die Erstattungen bzw. Entschädigungen für: Kapitel 1 : Kapitel 2 Kapitel

Mehr

Spesen- und Reisekostenordnung

Spesen- und Reisekostenordnung Handballverband MV Spesen- und Reisekostenordnung Seite 1 von 8 Spesen- und Reisekostenordnung des Handballverbandes Mecklenburg/Vorpommern e.v. Handballverband MV Spesen- und Reisekostenordnung Seite

Mehr

Anforderung an die Reisekostenabrechnung in Projekten

Anforderung an die Reisekostenabrechnung in Projekten Anforderung an die Reisekostenabrechnung in Projekten Sophia Engelhardt, Haus der Wirtschaft, Kiel, Trägerforum ZPA, 29.11.2011 Firmenkunden Immobilienkunden Kommunalkunden Zuschüsse Welche Vorschriften

Mehr

Richtlinien für die Entschädigung der Organmitglieder in der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall ( 41 SGB IV)

Richtlinien für die Entschädigung der Organmitglieder in der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall ( 41 SGB IV) Richtlinien für die Entschädigung der Organmitglieder in der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall ( 41 SGB IV) Gültig ab 1. Januar 2016 Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Tagegeld

Mehr

Reisekosten und Entschädigungs- regelung für Mitglieder der Vertreterversammlung

Reisekosten und Entschädigungs- regelung für Mitglieder der Vertreterversammlung Reisekosten und Entschädigungs- regelung für Mitglieder der Vertreterversammlung Kassenärztliche Vereinigung Saarland Körperschaft des öffentlichen Rechts Europaallee 7-9 66113 Saarbrücken gültig ab 01.01.2017

Mehr

Reisekostenordnung. DLRG Landesverband Bayern e.v.

Reisekostenordnung. DLRG Landesverband Bayern e.v. Reisekostenordnung DLRG Landesverband Bayern e.v. Diese Reisekostenordnung regelt die Erstattung von Auslagen für Dienstreisen auf Landesebene. Sie gilt für alle Dienstreisen und Veranstaltungen, für die

Mehr

Anwendungserlass. zur Rechtsverordnung über die Gewährung von Reisekostenvergütung. Vom 15. April 2014 (ABl. 2014 S. A 110)

Anwendungserlass. zur Rechtsverordnung über die Gewährung von Reisekostenvergütung. Vom 15. April 2014 (ABl. 2014 S. A 110) Anwendungserlass zur Rechtsverordnung über die Gewährung von Reisekostenvergütung Vom 15. April 2014 (ABl. 2014 S. A 110) Vorbemerkung: Aufgrund des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung

Mehr

Entschädigungsregelung. für die. ehrenamtlichen Mitglieder. der

Entschädigungsregelung. für die. ehrenamtlichen Mitglieder. der Entschädigungsregelung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Organausschüsse, der Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse sowie der Rentenausschüsse der Berufsgenossenschaft

Mehr

Präsidium des 38. Bonner Studierendenparlaments

Präsidium des 38. Bonner Studierendenparlaments Präsidium des 38. Bonner Studierendenparlaments SP-Präsidium c/o AStA Nassestr. 11 53113 Bonn 1. Sprecher: Sebastian Mathy c/o AStA der Uni Bonn Nassestraße 11 53113 Bonn 0228-737033 0151-54070926 0228-262210

Mehr

Genehmigung der Regelung betreffend die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltung

Genehmigung der Regelung betreffend die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltung I Bundesversicherungsamt Bundesversicherungsamt. Friedrich-Ebert-Allee 38. 53113 Bonn Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution M5,7 68161 Mannheim HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL INTERNET BEARBE1TER(IN)

Mehr

Finanz- und Gebührenordnung des Bayerischen Schwimmverbandes e.v.

Finanz- und Gebührenordnung des Bayerischen Schwimmverbandes e.v. Bezirk Unterfranken Finanz- und Gebührenordnung des Bayerischen Schwimmverbandes e.v. Bezirk Unterfranken Richtlinien für die Abrechnung von Reisekosten, Honoraren, Lehrgängen, Veranstaltungen und sonstigen

Mehr

TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v.

TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v. TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v. Finanz- und Wirtschaftsordnung Ziffer 1 Geltungsbereich Diese Finanz- und Wirtschaftsordnung regelt die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Turnverein Derichsweiler

Mehr

- Bei Dienstreisen mit dem privaten Kraftfahrzeug gelten hinsichtlich des Versicherungsschutzes die aktuellen Bedingungen des WTB.

- Bei Dienstreisen mit dem privaten Kraftfahrzeug gelten hinsichtlich des Versicherungsschutzes die aktuellen Bedingungen des WTB. Diese Ordnung regelt die Erstattung von Auslagen der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des WTB bei Dienstreisen und Dienstgängen anlässlich von Sitzungen, sowie bei Vertretungen

Mehr

Reisekostenverordnung des Bund Deutscher Kriminalbeamter

Reisekostenverordnung des Bund Deutscher Kriminalbeamter Reisekostenverordnung des Bund Deutscher Kriminalbeamter 1 Allgemeines Reisekosten im Sinne dieser Reisekostenordnung sind a) Fahrt- oder Flugkosten, b) Verpflegungsmehraufwendungen, c) Übernachtungskosten

Mehr

Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst

Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst Abrechnung von Reisekosten der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst im niedersächsischen Schuldienst Stand: 15.05.2015 1. Vorbemerkungen:

Mehr

Betriebs- und Freizeitsportverband Wilhelmshaven e.v.

Betriebs- und Freizeitsportverband Wilhelmshaven e.v. Betriebs- und Freizeitsportverband Wilhelmshaven e.v. Finanzordnung 1 Verbandskasse Der Betriebs- und Freizeitsportverband Wilhelmshaven e.v. führt zur Durchführung der ihm obliegenden Aufgaben eine selbständige

Mehr

Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst

Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst Abrechnung von Reisekosten der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst im niedersächsischen Schuldienst Stand: 15.05.2015 1. Vorbemerkungen:

Mehr

Aktuelles aus Finanzen und Verein Fahrkosten richtig abrechnen

Aktuelles aus Finanzen und Verein Fahrkosten richtig abrechnen Aktuelles aus Finanzen und Verein Fahrkosten richtig abrechnen Doris Engelhardt Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.v. Wann können Fahrkosten (Reisekosten) abgerechnet werden? Liegt nach Prüfung und

Mehr

Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten (2017)

Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten (2017) Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten (2017) nach dem Landesreisekostengesetz (LRKG) und der Auslandskostenerstattungsverordnung (AKEVO) Der Erstattungsanspruch in Bezug auf

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 737 2016 Verkündet am 9. August 2016 Nr. 172 Entschädigungsregelung für die Mitglieder Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen in

Mehr

Zielgruppe gemäß Ausführungsbestimmungen

Zielgruppe gemäß Ausführungsbestimmungen Verwendungsnachweis Aktenzeichen-Nr.: 21016-20/ Tagesveranstaltung Halbtagesveranstaltung mehrtägige Veranstaltung vom bis Beginn (Uhrzeit) Ort der Durchführung (genaue Anschrift) Ende (Uhrzeit) Zielgruppe

Mehr

Finanzordnung Stand: Januar 2013

Finanzordnung Stand: Januar 2013 Finanzordnung Stand: Januar 2013 Thüringer Judoverband e. V. Finanzordnung Seite 2 von 7 Abschnitt 1 Allgemeines... 3 Abschnitt 2 Verwaltungskosten... 3 Abschnitt 3 Reisekosten... 3 3.1 Tagegeld (Verpflegungsmehraufwendungen)...

Mehr

Vom 9. Juli 1996 (GMBl. Saar S.161), zuletzt geändert durch Erlass vom 29. April 2010 (Amtsbl. II S. 358)

Vom 9. Juli 1996 (GMBl. Saar S.161), zuletzt geändert durch Erlass vom 29. April 2010 (Amtsbl. II S. 358) Erlass über die Reisekostenvergütung und die Festsetzung von Aufwands- und Pauschvergütungen gemäß 17, 18 des Saarländischen Reisekostengesetzes (SRKG) bei außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen Vom

Mehr

Schulamt für die Städteregion Aachen

Schulamt für die Städteregion Aachen Stand: 23.08.2018 Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten Bitte verwenden Sie ausschließlich den Reisekostenantrag des Schulamtes für die Städteregion Aachen (siehe Internetseite)!

Mehr

Reisekostenabrechnung

Reisekostenabrechnung Reisekostenabrechnung Zum 01.01.2014 ist das Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft getreten. Hiermit ergeben sich umfangreiche Änderungen

Mehr

Floorball Bund Hamburg e. V.

Floorball Bund Hamburg e. V. Änderungsnachweis Datum Ort Änderung 05.01.2006 Hamburg Beschluss der 26.03.2008 Schenefeld Änderung von 4.4, 12.4 und 14.1 16.08.11 Hamburg Änderung von 4.5. 06.11.12 Hamburg Änderung von 4.5. 19.11.2013

Mehr

Reisekosten der DLRG-Jugend Bayern

Reisekosten der DLRG-Jugend Bayern Reisekosten der DLRG-Jugend Bayern Reisen für die DLRG-Jugend sind unter ökologischen und ökonomischen Kriterien, sprich der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und der Verhältnismäßigkeit des Aufwandes

Mehr

Re ise k o ste n d e r DLRG-Ju g e n d Ba y e rn

Re ise k o ste n d e r DLRG-Ju g e n d Ba y e rn Re ise k o ste n d e r DLRG-Ju g e n d Ba y e rn Reisen für die DLRG-Jugend sind unter ökologischen und ökonomischen Kriterien, sprich der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und der Verhältnismäßigkeit

Mehr

DEUTSCHER BRIDGE-VERBAND E.V. REISEKOSTENORDNUNG

DEUTSCHER BRIDGE-VERBAND E.V. REISEKOSTENORDNUNG DEUTSCHER BRIDGE-VERBAND E.V. REISEKOSTENORDNUNG gültig ab 1. Januar 2014 Inhaltsverzeichnis 1: Allgemeines................................................ 1 (1) Geltungsbereich...1 (2) Begriffsbestimmungen......................................

Mehr

Geschäftsordnung. [beschlossen auf der Mitgliederversammlung am ] [zuletzt aktualisiert am ]

Geschäftsordnung. [beschlossen auf der Mitgliederversammlung am ] [zuletzt aktualisiert am ] Geschäftsordnung [beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 24.09.2005] [zuletzt aktualisiert am 21.03.2014] Grundlage der Geschäftstätigkeit ist die Satzung des BVGS e.v. in der Fassung vom 04.03.2006.

Mehr

Entschädigungs- und Reisekostenordnung (ERKO) der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

Entschädigungs- und Reisekostenordnung (ERKO) der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg Entschädigungs- und Reisekostenordnung (ERKO) der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg Stand: 17.12.2014 Auf Grund der Ermächtigung in Artikel 3 der Fünften und Sechsten Satzung zur Änderung

Mehr

IV. Gebühren- und. Reisekostenordnung

IV. Gebühren- und. Reisekostenordnung IV. Gebühren- und Reisekostenordnung 1 I. Gebührenordnung Abschnitt A Verwaltungsgebühren RTV Rheinland-Pfalz 1. Aufnahmegebühr für Vereine 2. Jahresbeitrag für Vereine, Clubs oder Abteilungen 3. Porto

Mehr

Vorlage für den Kongress am in Duisburg-Wedau

Vorlage für den Kongress am in Duisburg-Wedau Vorlage für den Kongress am 26.05.2012 in Duisburg-Wedau 1 Allgemeines 2 Rechnungsjahr 3 Haushaltsplan 4 Jahresabschluss 5 Kassen- und Belegführung 6 Ersatzbelege 1 Allgemeines 1. Die Finanzordnung (FO)

Mehr

Bestimmungen über die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats

Bestimmungen über die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats Bestimmungen über die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats Stand: 1. Januar 2014 BKK Aesculap Jetterstr. 13/1 78532 Tuttlingen Gemäß 41 SGB IV i. V. m. 2 Abs. VI der Mustersatzung für landesunmittelbare

Mehr

Beitrags-, Kosten und Spesenordnung

Beitrags-, Kosten und Spesenordnung Beitrags-, Kosten und Spesenordnung Deutscher Squash Verband e.v. In dieser Ordnung wird geregelt: 1 Regelung 1. Erhebung und Fälligkeit von Beiträgen der ordentlichen Mitglieder und Hallenmitglieder;

Mehr

ORDNUNG FÜR ENTSCHÄDIGUNGEN UND SPESEN

ORDNUNG FÜR ENTSCHÄDIGUNGEN UND SPESEN ORDNUNG FÜR ENTSCHÄDIGUNGEN UND SPESEN GRUNDSÄTZE Art. Anspruch auf Entschädigungen und Spesen haben grundsätzlich Personen, die im Auftrag der Synode bzw. des Synodalrates Aufgaben erfüllen. Sämtliche

Mehr

Die näheren Bestimmungen beschließt die Kammerversammlung in dieser Entschädigungsordnung. Die Kammerversammlung legt insoweit fest:

Die näheren Bestimmungen beschließt die Kammerversammlung in dieser Entschädigungsordnung. Die Kammerversammlung legt insoweit fest: Entschädigungsordnung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein für Organ- und Ausschussmitglieder sowie Dritte vom 14. März 2012 (zuletzt geändert am 25. Mai 2016) -Lesefassung- A. Allgemeines Gemäß 21 der

Mehr

Bezirksregierung Detmold

Bezirksregierung Detmold Bezirksregierung Detmold, 32754 Detmold 23. Februar 2010 Seite 1 von 5 Per E-Mail an alle öffentlichen Schulen (ausgenommen Grundschulen) im Regierungsbezirk Detmold für die kreisfreie Stadt Bielefeld

Mehr

Mieterverein Prenzlau und Umgebung e. V.

Mieterverein Prenzlau und Umgebung e. V. Finanzordnung 1. Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 1.1 Der Mieterverein ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen. Die Aufwendungen müssen in einem wirtschaftlichen Verhältnis

Mehr

Hilfestellung zum Ausgaben- und Einnahmenplan und Zahlenmäßigen Nachweis

Hilfestellung zum Ausgaben- und Einnahmenplan und Zahlenmäßigen Nachweis Hilfestellung zum Ausgaben- und Einnahmenplan und Zahlenmäßigen Nachweis (Stand: Mai 2018) A) AUSGABEN Alle im Projekt anfallenden Ausgaben sind durch Original-Belege (Rechnungen, Quittungen bzw. Zahlungsnachweise)

Mehr

- Entschädigungssatzung -

- Entschädigungssatzung - Satzung der Hansestadt Osterburg (Altmark) über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger sowie über die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters - Entschädigungssatzung - Aufgrund der 8, 35 und

Mehr

Finanzordnung. des TSV Einheit Claußnitz 1864 e.v. Finanzordnung. beschlossen durch die Mitgliederversammlung am:

Finanzordnung. des TSV Einheit Claußnitz 1864 e.v. Finanzordnung. beschlossen durch die Mitgliederversammlung am: Finanzordnung des TSV Einheit Claußnitz 1864 e.v. beschlossen durch die Mitgliederversammlung am: 13.04.2016 Finanzordnung des TSV Einheit Claußnitz 1864 e.v. 1 Grundsatz 1. Die dem Verein zur Verfügung

Mehr

Bogenclub Villingen Schwenningen 81.e.V

Bogenclub Villingen Schwenningen 81.e.V Finanzordnung 1. Begriff der Reisekosten 2. Fahrtkosten 3. Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen 4. Übernachtungskosten bei Inlandsreisen 5. Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen 6.

Mehr

Entschädigungs- und Reisekostenordnung (ERKO) der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

Entschädigungs- und Reisekostenordnung (ERKO) der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg Entschädigungs- und Reisekostenordnung (ERKO) der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg in der ab dem 16. März 2018 geltenden Fassung Inhalt A B C D E F Aufwandsentschädigungen für den Vorstand

Mehr

Reisegebühren sind für LehrerInnen auf Grund eines Dienstauftrages für eine a) Schulveranstaltung b) Dienstreise abzurechnen.

Reisegebühren sind für LehrerInnen auf Grund eines Dienstauftrages für eine a) Schulveranstaltung b) Dienstreise abzurechnen. INFOBLATT für REISERECHNUNGEN Reisegebühren sind für LehrerInnen auf Grund eines Dienstauftrages für eine a) Schulveranstaltung b) Dienstreise abzurechnen. ACHTUNG: Für schulbezogene Veranstaltungen ist

Mehr

Spesen- und Honorarordnung

Spesen- und Honorarordnung Spesen- und Honorarordnung Stand: 18.05.2014 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 A. Allgemeiner Teil... 3 1. Allgemeines... 3 2. Erstattet werden:... 3 2.1 Reisekosten...3 2.2 Übernachtungskosten...4

Mehr

BEITRITTSERKLÄRUNG. Hiermit beantrage ich meine Mitgliedschaft im. 1.1 WFC Visurgis Petershagen. zum (gewünschtes Eintrittsdatum eintragen)

BEITRITTSERKLÄRUNG. Hiermit beantrage ich meine Mitgliedschaft im. 1.1 WFC Visurgis Petershagen. zum (gewünschtes Eintrittsdatum eintragen) BEITRITTSERKLÄRUNG Hiermit beantrage ich meine Mitgliedschaft im 1.1 WFC Visurgis Petershagen zum (gewünschtes Eintrittsdatum eintragen) Zu meiner Person mache ich nachstehende Angaben: Name Vorname Beruf

Mehr

Reisekostenregelung bei Reisen zur dienstlichen Fortbildung Merkblatt des JM, Referat 564, Stand

Reisekostenregelung bei Reisen zur dienstlichen Fortbildung Merkblatt des JM, Referat 564, Stand Reisekostenregelung bei Reisen zur dienstlichen Fortbildung Merkblatt des JM, Referat 564, Stand 01.07.2016 1. Allgemeines Bei Reisen zur dienstlichen Fortbildung werden Fahrkosten, Auslagen für Verpflegung

Mehr

2.4 Triftige Gründe im Sinne des Gesetzes sind dienstliche oder zwingende persönliche Gründe ( 2 LRKG).

2.4 Triftige Gründe im Sinne des Gesetzes sind dienstliche oder zwingende persönliche Gründe ( 2 LRKG). Infoblatt zu Reisekosten 1. Reisekostenvergütung wird geleistet für Dienstreisen, Dienstgänge und Reisen aus besonderem Anlass. Gesetzliche Grundlage ist das Landesreisekostengesetz (LRKG). Sie umfasst

Mehr

Vermittlung von spanischen Grundkenntnissen (Programmbeschreibung siehe Seite 5) Freitag, den 17. Februar 2017 bis Samstag, den 18.

Vermittlung von spanischen Grundkenntnissen (Programmbeschreibung siehe Seite 5) Freitag, den 17. Februar 2017 bis Samstag, den 18. Inhalt Vermittlung von spanischen Grundkenntnissen (Programmbeschreibung siehe Seite 5) Datum Freitag, den 17. Februar 2017 bis Samstag, den 18. Februar 2017 Zeiten 17.02.2017, 15:00 19:00 Uhr 18.02.2017,

Mehr

V o r l a g e des Präsidiums der I. Landessynode für die Tagung der Landessynode vom November 2018

V o r l a g e des Präsidiums der I. Landessynode für die Tagung der Landessynode vom November 2018 Büro der Landessynode TOP 6.2 1. Tagung der II. Landessynode 11/2018 V o r l a g e des Präsidiums der I. Landessynode für die Tagung der Landessynode vom 15.-17. November 2018 Gegenstand: Beschluss über

Mehr

Reisekostenrichtlinie

Reisekostenrichtlinie Finance 01.01.2014 Reisekostenrichtlinie INHALT 1. Einleitung 2. Anforderungen an eingereichte Belege 3. Bewirtung von Gästen 4. Reisekosten a. Fahrtkosten b. Übernachtungskosten c. Verpflegungsmehraufwand

Mehr

BUND WESTFÄLISCHER KARNEVAL E.V. Vereinigung zur Förderung heimatlichen Fastnachtsbrauchtums Sitz: Münster in Westfalen

BUND WESTFÄLISCHER KARNEVAL E.V. Vereinigung zur Förderung heimatlichen Fastnachtsbrauchtums Sitz: Münster in Westfalen BUND WESTFÄLISCHER KARNEVAL E.V. Vereinigung zur Förderung heimatlichen Fastnachtsbrauchtums Sitz: Münster in Westfalen Stand: 25. Oktober 2015 Seite 2 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Ordnung zur Kostenregelung...3

Mehr

Europäische Schulen. Az.: 2014-04-D-15-de-1 Orig.: EN. Vom Obersten Rat auf seiner Sitzung vom 8., 9. und 10. September 2006 in Sofia genehmigt

Europäische Schulen. Az.: 2014-04-D-15-de-1 Orig.: EN. Vom Obersten Rat auf seiner Sitzung vom 8., 9. und 10. September 2006 in Sofia genehmigt Europäische Schulen Büro des Generalsekretärs Az.: 2014-04-D-15-de-1 Orig.: EN Überarbeitung der Regelungen zur Spesenerstattung bei Dienstreisen der Mitglieder des Obersten Rates, der Mitglieder der vorbereitenden

Mehr

Entschädigungsordnung der Handwerkskammer der Pfalz

Entschädigungsordnung der Handwerkskammer der Pfalz Entschädigungsordnung der Handwerkskammer der Pfalz 1 Allgemeines Die Tätigkeit in der Handwerksorganisation ist ehrenamtlich 1. Für bare Auslagen, für Zeitversäumnis und Verdienstausfall wird eine Entschädigung

Mehr

in der Samtgemeinde Ilmenau

in der Samtgemeinde Ilmenau Samtgemeinde Ilmenau Der Samtgemeindebürgermeister Aktenzeichen: 10 00 06 Melbeck, den 18.06.12 S A T Z U N G über Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder, Verdienstausfall und Auslagenentschädigung in

Mehr

Merkblatt zu den Reisekosten bei Dienstreisen und Schulfahrten im In-und Ausland. Dienstreisen und Dienstgänge im Inland

Merkblatt zu den Reisekosten bei Dienstreisen und Schulfahrten im In-und Ausland. Dienstreisen und Dienstgänge im Inland Evangelische Kirche von Westfalen -Das Landeskirchenamt- Az.: 503.24 Merkblatt zu den Reisekosten bei Dienstreisen und Schulfahrten im In-und Ausland unter Berücksichtigung des Landesreisekostengesetzes

Mehr

Seite 2. (1) Mitglieder des Hauptausschusses nach 40 a KrO erhalten nach Maßgabe des 9 Abs. 1 Nr.

Seite 2. (1) Mitglieder des Hauptausschusses nach 40 a KrO erhalten nach Maßgabe des 9 Abs. 1 Nr. Lesefassung Satzung des Kreises Pinneberg über die Entschädigung der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger des Kreises Pinneberg (Entschädigungssatzung in der

Mehr

Dienstleistungszentrum Personal Stand Jan Schleswig-Holstein - 13 A - Erläuterungen zum Trennungsgeld (TG) Vorwort

Dienstleistungszentrum Personal Stand Jan Schleswig-Holstein - 13 A - Erläuterungen zum Trennungsgeld (TG) Vorwort Dienstleistungszentrum Personal Stand Jan. 2016 Schleswig-Holstein - 13 A - Erläuterungen zum Trennungsgeld (TG) Vorwort Die nachfolgenden Ausführungen sollen das Merkblatt ergänzen und einen ausführlicheren

Mehr

Entschädigungsordnung der Handwerkskammer der Pfalz

Entschädigungsordnung der Handwerkskammer der Pfalz Entschädigungsordnung der Handwerkskammer der Pfalz 1 Allgemeines Die Tätigkeit in der Handwerksorganisation ist ehrenamtlich 1. Für bare Auslagen, für Zeitversäumnis und Verdienstausfall wird eine Entschädigung

Mehr

TSG 08 Roth e.v. Vergütungen an Vereinsmitarbeiter

TSG 08 Roth e.v. Vergütungen an Vereinsmitarbeiter TSG 08 Roth e.v. Erstattung von Telefonkosten (vom Antragsteller auszufüllen) Anlage 3 Name:...Abteilung:... Anschrift:... Vom... bis... 200.. habe ich im Auftrag des Vereins folgende Telefonate geführt:

Mehr

Erstattungsordnung des Tischtennisverbandes Rheinland e.v.

Erstattungsordnung des Tischtennisverbandes Rheinland e.v. Erstattungsordnung des Tischtennisverbandes Rheinland e.v. Beschlossen am: 08.12.2014 Verantwortlich: Finanzausschuss Genehmigt durch: Hauptausschuss Veröffentlicht: 29.12.2014 Erstattungsordnung 2014

Mehr

Seite 1 von 5. Teil I Entschädigung von Ratsherren und Ratsfrauen und Mitgliedern von Ausschüssen. 1 Sitzungsgeld

Seite 1 von 5. Teil I Entschädigung von Ratsherren und Ratsfrauen und Mitgliedern von Ausschüssen. 1 Sitzungsgeld Seite 1 von 5 Satzung über die Entschädigung der Ratsherren und Ratsfrauen, der Mitglieder von Ausschüssen, der Ehrenbeamten und ehrenamtlich Tätigen der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen Teil I Entschädigung

Mehr

MERKBLATT REISEKOSTEN

MERKBLATT REISEKOSTEN MERKBLATT REISEKOSTEN Bitte beachten Sie, dass dieses Merkblatt keine Rechtsberatung ersetzt und unter Ausschluss jeglicher Haftung erstellt wurde. Grundlegende Vorgaben Reichen Sie pro Reise eine Abrechnung

Mehr

S a t z u n g. über die Entschädigung der Abgeordneten des Kreistages und der ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung ES )

S a t z u n g. über die Entschädigung der Abgeordneten des Kreistages und der ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung ES ) S a t z u n g über die Entschädigung der Abgeordneten des Kreistages und der ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung ES ) Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

FINANZRICHTLINIE. Des Thüringer Schwimmverband e. V.

FINANZRICHTLINIE. Des Thüringer Schwimmverband e. V. FINANZRICHTLINIE Des Thüringer Schwimmverband e. V. Beschlossen am 02.10.2015 Gültig ab 01.01.2016 1. Geltungsbereich Die Finanzrichtlinie des TSV ist bei Abrechnungen von Reisekosten, Wettkämpfen/Veranstaltungen,

Mehr

Stand: Januar Spesen- u. Honorarordnung

Stand: Januar Spesen- u. Honorarordnung Stand: Januar 2017 Spesen- u. Honorarordnung Spesen- und Honorarordnung Seite 2 Inhaltsverzeichnis Spesen- u. Honorarordnung... 1 I. Allgemeines... 3 II. Erstattet werden:... 3 1) Reisekosten... 3 a) Tagegelder...

Mehr