MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw."

Transkript

1 MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. Anmerkung In dieser Unterlage sind eine Reihe grundlegender Informationen zur Anwendung der auf Gemeinschaftsebene erlassenen MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten zusammengestellt, die von den jeweiligen Steuerverwaltungen mitgeteilt worden sind. Die Angaben zu den innerstaatlichen Vorschriften dienen nur der Information. Diese Unterlage gibt nicht unbedingt die Auffassung der Kommission wieder und ist auch nicht als Billigung der betreffenden Vorschriften zu verstehen.

2 DÄNEMARK 1. Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über die MwSt-Vorschriften Ihres Landes informieren? (Behörde, Anschrift, Telefon, Fax, )? Ausländische Unternehmer können Informationen über das MwSt-System bei den regionalen Zoll- und Steuerbehörden einholen. Auskünfte über die MwSt-Registrierung in Dänemark erteilt: Told- og Skatteregion Sønderborg Hilmar Finsens Gade 18 DK Sønderborg Tel.: (+45) Fax: (+45) Soenderborg@toldskat.dk Siehe MwSt-Leitfaden für ausländische Unternehmen - E 104 unter (auch in English, Deutsch und Französisch) 2. Wie lautet die Adresse der Website der Steuerverwaltung? Welche Arten von Informationen über die MwSt können über diese Website abgerufen werden (allgemeine Informationen, Rechtsvorschriften, Kontaktstellen, Formulare usw.)? In welchen Sprachen? Die Homepage der nationalen Steuerbehörde ist abrufbar unter Hier finden Sie Informationen für Unternehmen, rechtliche Informationen, MwSt-Formulare und die Anschriften der lokalen Zoll- und Verbrauchsteuerstellen. Unter dem Menüpunkt "International" auf der Homepage stehen verschiedene Anleitungen, Newsletter und Formulare in Englisch, Deutsch und Französisch zur Verfügung. 3. Wo sind die Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die MwSt niedergelegt? In welchen Sprachen? Über die nationalen MwSt-Vorschriften können Sie sich unter informieren. Um den "MwSt-Leitfaden für ausländische Unternehmen - E 104" abzurufen, klicken Sie auf "International" und anschließend auf die gewünschte Sprache. Der Leitfaden enthält Anweisungen für die Registrierung und die Erklärung, einschließlich der Möglichkeit einer online Erklärung, sowie allgemeine Bestimmungen für die MwSt-Registrierung und die wichtigsten Regelungen für Einkommensteuer, Verbrauchsteuern und Zoll. 2

3 MWST-REGISTRIERUNG AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER 4. In welchen Fällen ist eine MwSt-Registrierung erforderlich? Ob eine Registrierung für MwSt-Zwecke erforderlich ist, hängt von der Art der Tätigkeit des Unternehmens ab. Die Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen unterliegt grundsätzlich der Mehrwertsteuer. Seit dem liegt die Umsatzschwelle für die MwSt-Registrierung bei DKK (6 667 EUR) jährlich. 5. In welchen Fällen erübrigt sich eine MwSt-Registrierung, weil die Steuer vom Empfänger der Gegenstände oder Dienstleistungen geschuldet wird? Kann sich ein ausländischer Unternehmer in solchen Fällen freiwillig für MwSt-Zwecke registrieren lassen? Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die Gegenstände liefern und Dienstleistungen erbringen und nicht gemäß 13 des MwSt-Gesetzes von der MwSt befreit sind, zur MwSt-Registrierung verpflichtet. Dies gilt jedoch nicht für grenzüberschreitende Umsätze, bei denen die MwSt vom Käufer zu entrichten ist (Umkehrung de Steuerschuldnerschaft). Welche Umsätze dies betrifft, ist in 46 des MwSt-Gesetztes festgelegt. 6. Wo ist die MwSt-Registrierung zu beantragen? (Behörde, Anschrift, Telefon, Fax, )? Für die MwSt-Registrierung ausländischer Unternehmer ist die regionale Zoll- und Steuerbehörde von Sønderborg zuständig. Außerhalb der EU ansässige Unternehmer müssen sich über einen in Dänemark ansässigen Vertreter registrieren lassen. Ausländische Unternehmer, die in der EU ansässig sind, können sich direkt mit ihrem Wohnsitz registrieren lassen. Entsprechende Auskünfte erteilt: Told- og Skatteregion Hilmar Finsens Gade 18 DK Sønderborg Tel.: (+45) Fax: (+45) Soenderborg@toldskat.dk 7. Genaue Beschreibung des Verfahrens für die Erteilung einer MwSt-Nummer (mit Angabe der erforderlichen Unterlagen) unter besonderer Berücksichtigung der ausländische Unternehmer betreffenden Aspekte. Dänemark wendet zwei verschiedene Verfahren für die MwSt-Registrierung ausländischer Unternehmen an. Außerhalb der EU niedergelassene Unternehmen müssen sich über einen in Dänemark ansässigen Vertreter registrieren lassen. Bei diesem Verfahren wird dasselbe Formular wie für dänische Unternehmen verwendet: Formblatt Nr , das unter Virksomhed - blanketter auf der Website abzurufen ist. Nach der Registrierung erhält der Unternehmer eine entsprechende Bestätigung. 3

4 In der EU ansässige Unternehmer können sich direkt mit ihrem ausländischen Sitz, seit dem 1. Januar 2002 aber auch über einen in Dänemark ansässigen Vertreter registrieren lassen. In letzterem Fall wird dasselbe Verfahren wie bei außerhalb der EU niedergelassenen Unternehmern angewandt. EU-Unternehmer, die sich direkt bei der Zoll- und Steuerbehörde von Sønderborg registrieren lassen wollen, müssen Formular Nr ausfüllen, das in Englisch, Deutsch und Französisch unter "blanketter" auf der Website abgerufen werden kann. Für Erklärungen und für die Löschung der Registrierung gibt es besondere Formulare. SCHWELLENWERTE 8. Welcher Schwellenwert gilt in Bezug auf den innergemeinschaftlichen Versandhandel (Artikel 28b Teil B Absatz 2 der Sechsten MwSt-Richtlinie)? Steuerpflichtige aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die über den Versandhandel Gegenstände an Kunden in Dänemark liefern, sind nicht zur Registrierung verpflichtet und müssen - wenn es sich nicht um verbrauchsteuerpflichtige Waren handelt - für Fernverkäufe, deren Gesamtbetrag im Vorjahr oder im laufenden Kalenderjahr den Schwellenwert von insgesamt DKK ( EUR) nicht überschreitet, keine Mehrwertsteuer entrichten. 9. Welcher Schwellenwert gilt für Erwerbe durch nichtsteuerpflichtige juristische Personen und steuerbefreite Personen (Artikel 28a Absatz 1 Buchstabe a) Unterabsatz 2 der Sechsten MwSt-Richtlinie)? Nicht steuerpflichtige juristische Personen und steuerpflichtige Personen, die sich nicht für MwSt-Zwecke registrieren lassen müssen, sind zur Registrierung verpflichtet, wenn der Gesamtwert der im Vorjahr oder im laufenden Kalenderjahr getätigten Erwerbe DKK überschreitet ( EUR). Bei diesen Umsätzen werden allerdings verbrauchsteuerpflichtige Waren nicht berücksichtigt. BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH NICHT IN DER EU ANSÄSSIGE UNTERNEHMER 10. In welchen Fällen muss ein Steuervertreter bestellt werden? Steuerpflichtige Personen, die in einem Nicht-EU-Staat ansässig sind, mit dem Dänemark kein den EU-Vorschriften rechtlich gleichwertiges Amtshilfeabkommen geschlossen hat, und die in Dänemark Gegenstände liefern und Dienstleistungen erbringen, müssen sich über eine in Dänemark ansässige Person oder einen Unternehmer mit Sitz in Dänemark registrieren lassen. Das gleiche gilt, wenn diese ausländischen Unternehmer Gegenstände aus anderen EU-Staaten erwerben. Außerhalb Dänemarks niedergelassene steuerpflichtige Personen sind nicht zur Registrierung verpflichtet, wenn die Mehrwertsteuer vom Empfänger der Gegenstände oder Dienstleistungen geschuldet wird. 4

5 11. Welche Vorschriften gelten für die Bestellung eines Steuervertreters? Als Steuervertreter kann eine in Dänemark ansässige natürliche oder juristische Person bestellt werden, die sich bereit erklärt, im Namen des ausländischen Unternehmers zu handeln. Ist ein außerhalb der EU, Norwegens, Islands, Grönlands oder der Färöer-Inseln niedergelassener Unternehmer über einen in Dänemark ansässigen Vertreter registriert, so haften beide Parteien gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Mehrwertsteuer. 12. Welche Rechte und Pflichten hat ein Steuervertreter? Der dänische Steuervertreter hat im Namen des ausländischen Unternehmers die Mehrwertsteuer-Erklärungen und Zusammenfassenden Meldungen einzureichen. Die Bücher des Unternehmens müssen in den Geschäftsräumen des dänischen Steuervertreters unmittelbar zugänglich sein. Er hat die gleichen Rechte wie ein ordnungsgemäß in Dänemark registrierter Unternehmer. Ist ein Unternehmer über einen in Dänemark ansässigen Vertreter registriert, so haften beide Parteien gesamtschuldnerisch für die Zahlung der MwSt. 13. Was geschieht, wenn ein ausländischer Unternehmer es versäumt, in Ihrem Land einen Steuervertreter zu bestellen? Jedem Unternehmer aus einem Drittland, der keinen in Dänemark ansässigen Steuervertreter bestellt hat, wird die Registrierung verweigert. Falls dieser Unternehmer dennoch eine steuerpflichtige Tätigkeit ausübt, wird der Fall untersucht und gegebenenfalls eine Strafe verhängt. 14. Ist eine Bankbürgschaft erforderlich? Unternehmer aus Drittstaaten benötigen für die Registrierung keine Bankbürgschaft. BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH IN ANDEREN EU- STAATEN ANSÄSSIGE UNTERNEHMER 15. Ist die Bestellung eines Steuervertreters oder -bevollmächtigten möglich? Ja. Siehe Antwort auf Frage Welche Vorschriften gelten für die Bestellung eines Steuervertreters? Seit 1. Januar 2002 besteht für EU-Unternehmer die Möglichkeit, aber keine Pflicht, einen Steuervertreter zu bestellen. Als Steuervertreter kann eine in Dänemark ansässige natürliche oder juristische Person bestellt werden, die sich bereit erklärt, im Namen des ausländischen Unternehmers zu handeln. 5

6 Ein in Dänemark ansässiger Steuervertreter, der einen in der EU, Norwegen, Island, Grönland oder auf den Färöer-Inseln niedergelassenen Unternehmer vertritt, haftet nicht für die Zahlung der Mehrwertsteuer. Das Registrierungsformular muss zusätzlich zu den Angaben über den ausländischen Unternehmer auch Angaben über den in Dänemark ansässigen Steuervertreter enthalten und von diesem unterzeichnet werden. 17. Welche Rechten und Pflichten hat ein Steuervertreter? Der dänische Steuervertreter hat im Namen des ausländischen Unternehmers die Mehrwertsteuer-Erklärungen und Zusammenfassenden Meldungen einzureichen. Die Bücher des Unternehmens müssen in den Geschäftsräumen des Steuervertreters unmittelbar zugänglich sein. Er hat die gleichen Rechte wie ein ordnungsgemäß registrierter Unternehmer. 18. Ist eine Bankbürgschaft erforderlich? Unternehmer aus anderen EU-Staaten, Grönland, von den Färöer-Inseln und aus Norwegen benötigen für ihre Registrierung nur dann eine Bankbürgschaft, wenn nach Ansicht der Zoll- und Steuerbehörde ein hohes Steuerausfallrisiko besteht. RECHNUNGEN 19. Welche Vorschriften gelten für die Rechnungstellung? In der Regel ist bei jeder steuerpflichtigen Lieferung von Gegenständen oder Erbringung von Dienstleistungen eine Rechnung auszustellen. In bestimmten Fällen kann eine Quittung an die Stelle der Rechnung treten. Rechnungen und Quittungen sind bei Abschluss der Lieferung oder unmittelbar danach auszustellen. Bei Vorauszahlungen sind getrennte Rechnungen auszustellen. Rechnungen, Quittungen und Gutschriften sind fortlaufend zu nummerieren und in mindestens zwei Ausfertigungen auszustellen. Die Rechnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: Datum der Ausstellung Name, Anschrift und MwSt-Nummer des Verkäufers Name und Anschrift des Käufers Art der Ware oder Leistung; Menge (Umfang) und Preis MwSt-Betrag. Bei innergemeinschaftlichen Umsätzen ist stets eine Rechnung auszustellen. In diesem Fall ist auf der Rechnung sowohl die MwSt-Nummer des Lieferanten als auch die des Käufers anzugeben. Bei Fernverkäufen ist immer eine Rechnung auszustellen. Ausländische Unternehmer, die in Dänemark über einen in Dänemark ansässigen Steuervertreter registriert sind, müssen auf den Rechnungen, die sie für Unternehmer in Dänemark ausstellen, Namen und Anschrift sowie die MwSt-Nummer des Steuervertreters angeben. 6

7 Der Steuervertreter hat Kopien der Rechnungen aufzubewahren. 20. Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Rechnungstellung? Wenn ja, in welchen Fällen? Für Verkäufe an Privatpersonen (Personen, die nicht für MwSt-Zwecke registriert sind) müssen keine Rechnungen ausgestellt werden. Bei sonstigen Verkäufen müssen Einzelhändler und andere Unternehmer, die hauptsächlich Lieferungen und Leistungen für Privatpersonen erbringen, nur auf Verlangen der Käufer Rechnungen ausstellen. Bei Fernverkäufen aus anderen Mitgliedstaaten und der Lieferung von Neufahrzeugen ist stets eine Rechnung auszustellen. MWST-ERKLÄRUNG 21. Wer muss MwSt-Erklärungen einreichen? Registrierte Unternehmer sind stets verpflichtet, periodische Steuererklärungen abzugeben. 22. In welchen zeitlichen Abständen sind MwSt-Erklärungen einzureichen und die betreffenden Zahlungen zu leisten? Der Steuerzeitraum hängt vom Umsatz des Unternehmers ab. Übersteigt der Jahresumsatz 15 Mio. DKK, beträgt der Steuerzeitraum einen Monat. Übersteigt der Jahresumsatz 1 Mio. DKK, beträgt der Steuerzeitraum drei Monate. Bei einem Jahresumsatz von 1 Mio. DKK oder weniger beträgt der Steuerzeitraum ein halbes Jahr. Unternehmer, deren Steuerzeitraum einen Monat oder drei Monate beträgt, müssen ihre Erklärungen innerhalb von einem Monat und 10 Tagen nach Ablauf des jeweiligen Zeitraums einreichen und die entsprechenden Zahlungen leisten. Beträgt der Steuerzeitraum ein halbes Jahr, so muss die Abgabe der Erklärungen und Leistung der Zahlungen spätestens zwei Monate nach Ablauf dieses Zeitraums erfolgen. 23. Gibt es in Bezug auf die MwSt-Erklärung eine Sonderregelung für kleine Unternehmen und/oder bestimmte Kategorien von Unternehmen? Wenn ja, welche? Nein. 24. Gibt es vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld? Wenn ja, wer kann diese Verfahren unter welchen Voraussetzungen in Anspruch nehmen und worin bestehen die Vereinfachungen? Nein. ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG 7

8 25. In welchen zeitlichen Abständen sind Zusammenfassende Meldungen einzureichen? Die Zusammenfassende Meldung ist jeweils vierteljährlich einzureichen. Es gelten dieselben Abgabefristen wie für die MwSt-Erklärung. 26. Sind über die in Artikel 22 Absatz 6 der Sechsten MwSt-Richtlinie geforderten Angaben hinaus weitere Angaben zu machen? Nein. 27. Gibt es in Bezug auf die Zusammenfassende Meldung vereinfachte Verfahren im Sinne von Artikel 22 Absatz 12 der Sechsten MwSt-Richtlinie? Wenn ja, welche Schwellenwerte gelten dabei? Es gibt folgende Vereinfachungen: a) Halbjährliche Meldungen: Unternehmer, deren Steuerzeitraum sechs Monate beträgt, können halbjährlich Zusammenfassende Meldungen abgeben, wenn der Jahresumsatz 1,6 Mio. DKK ( EUR) nicht überschreitet; der Betrag der innergemeinschaftlichen Lieferungen DKK ( EUR) nicht überschreitet; die Lieferungen keine neuen Fahrzeuge umfassen. b) Jährliche Meldungen: Unternehmer können Zusammenfassende Meldungen mit Angabe der MwSt-Nummer der Käufer für ein Kalenderjahr vorlegen, wenn : ihr Jahresumsatz Mio. DKK ( EUR) nicht überschreitet; der Betrag der innergemeinschaftlichen Lieferungen DKK ( EUR) nicht überschreitet; die Lieferungen keine neuen Fahrzeuge umfassen. ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG UND ERFÜLLUNG DER MELDEVERPFLICHTUNGEN AUF ELEKTRONISCHEM WEGE 28. Sind elektronische Rechnungen zulässig? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Welche Verfahrensvorschriften sind zu beachten? Elektronische Rechnungen sind zulässig. Buchführungspflichtige Unternehmer können dafür elektronisch übermittelte Daten verwenden. Bei den Systemen, die elektronisch übermittelte Daten verwenden, müssen Kopien der An- und Verkaufsrechnungen auch in Papierform erstellt werden können. 8

9 Die Bestimmungen des Ministerialerlasses zur MwSt, die sich auf die elektronische Buchführung beziehen, gelten auch für die MwSt-Buchführung von Unternehmern. Die Vorschriften für die elektronische Buchführung sind im Buchführungsgesetz festgelegt. Sie gestatten Buchungseinträge auf der Grundlage von Daten, die zwischen Unternehmen elektronisch übermittelt wurden. Die Erstellung eines Belegs in Papierform ist daher nicht erforderlich. Die Vorschriften für die elektronische Buchhaltung und Speicherung von Buchungsunterlagen werden als mit den MwSt-Vorschriften vereinbar angesehen, sofern den Bestimmungen des Buchführungsgesetzes entsprochen wird. Bei den Systemen, die sich auf die elektronische Übermittlung von Daten stützen, müssen Kopien der An- und Verkaufsrechnungen auch in Papierform erstellt werden können. Die Aufbewahrungspflicht gilt für Geschäftsbücher und Belege (einschließlich An- und Verkaufsrechnungen, Auktionsunterlagen, Kontenindex und Hauptbuch) und andere Buchungsunterlagen wie Auftragsbücher, Fertigungsbelege, Rollen von Registrierkassen, Lagerbücher u.ä. Die Buchungsunterlagen müssen grundsätzlich 5 Jahre lang ab dem Beginn eines bestimmten Finanzjahres an dem eingetragenen Unternehmenssitz in Dänemark aufbewahrt werden. Für Unterlagen in Bezug auf unbewegliches Vermögen gilt eine Frist von 10 Jahren. Die Buchungsunterlagen können jedoch an einem anderen Ort in Dänemark als dem eingetragenen Sitz aufbewahrt werden, wenn sie auf Verlangen der örtlichen Steuerbehörde kurzfristig am Unternehmenssitz für Überprüfungen bereit gestellt werden können und die dadurch anfallenden Kosten vom Unternehmer getragen werden. Die Buchungsunterlagen eines Unternehmers, der außerhalb der EU, Grönlands, der Färöer Inseln, Islands und Norwegens niedergelassen ist, werden von seinem in Dänemark ansässigen Steuervertreter aufbewahrt. 29. Können MwSt-Erklärungen auf elektronischem Wege eingereicht werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter Einsatz welcher Technologie? Wo ist eine entsprechende Genehmigung zu beantragen? Alle innerhalb oder außerhalb der EU niedergelassenen Unternehmer können ihre Steuererklärungen auf elektronischem Wege abgeben. Entweder der Unternehmer selbst oder sein Vertreter in Dänemark können sich an die örtliche Zoll- und Steuerbehörde oder an die regionale Steuerbehörde in Sønderborg wenden. Das entsprechende Verfahren ist unter beschrieben. 30. Können Zusammenfassende Meldungen auf elektronischem Wege eingereicht werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter Einsatz welcher Technologie? Wo ist eine entsprechende Genehmigung zu beantragen? Zusammenfassende Meldungen können elektronisch an das EDV-System der nationalen Zoll- und Steuerbehörde weitergeleitet werden. 9

10 Dafür sind drei Möglichkeiten vorgesehen: 1. Der Unternehmer kann von seinem eigenen PC aus die Daten direkt an die Datenbank der Zoll- und Steuerbehörde weiterleiten. Die Zoll- und Steuerbehörde stellt die dafür erforderliche Anwendung zur Verfügung. 2. Der Unternehmer kann von seinem eigenen PC aus seine Dateien in einem bestimmten Format als Datensatz an die Zoll- und Steuerbehörde senden. Die Zoll- und Steuerbehörde stellt die dafür erforderliche Anwendung zur Verfügung. 3. Der Unternehmer kann ein Selbstbedienungssystem im Internet benutzen, für das er einen von der Zoll- und Steuerbehörde vergebenen Zugangscode benötigt. VERWALTUNGSPFLICHTEN 31. Gibt es Pauschalregelungen? Wenn ja, welche? Nein. 32. Gibt es über die bereits genannten Verwaltungsvereinfachungen hinaus weitere Vereinfachungen? Wenn ja, welche? Nein. 33. In welchen Sprachen sind die Formulare für die MwSt-Erklärung und die Zusammenfassende Meldung verfügbar? Gibt es Formulare mit Übersetzung? Die Formulare für die Zusammenfassende Meldung liegen nur in dänischer Sprache vor. Die Erstattungsformulare stehen in Dänisch und Englisch, und die Anweisungen für das Ausfüllen in Dänisch, Englisch, Französisch und Deutsch vor. VORSTEUERABZUG 34. Bei welchen Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen kann keine Vorsteuer abgezogen werden? Folgende Gegenstände und Dienstleistungen sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen: - Erwerb eines LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3 Tonnen, der nicht ausschließlich für Lieferungen und Leistungen des Unternehmers verwendet wird. - Verpflegung für Eigentümer und Beschäftigte des Unternehmens. - Erwerb und Verwaltung von Unterkünften für Eigentümer und Beschäftigte des Unternehmens - Sachleistungen an Eigentümer und Beschäftigte - Erwerb und Verwaltung von Krippen, Kindergärten, Freizeitzentren, Ferienhäusern u.ä. für die Beschäftigten - Bewirtung, Repräsentationsaufwendungen und Geschenke - Erwerb und Unterhalt von PKW, die für die Beförderung von höchstens 9 Personen zugelassen sind. Ausgenommen sind Kosten für die Benutzung der 10

11 festen Verbindung über den Öresund sowie Autohändler, Autovermietungen und Fahrschulen. 35. Bei welchen Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen kann teilweise Vorsteuer abgezogen werden? In welcher Höhe? - Bei Leistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes für rein gewerbliche Zwecke sind 25 % der Vorsteuer abziehbar. - Unternehmer, die mehrwertsteuerpflichtige Fortbildungskurse veranstalten, können 25% der Mehrwertsteuer, die in Zusammenhang mit der Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung für die Kursteilnehmer anfällt, abziehen, wenn die Verhältnismäßigkeit dieser Ausgaben gewahrt ist. - Unternehmer, die PKW länger als 6 Monate mieten, können von der Mehrwertsteuer bis zu 25% der Berechnungsgrundlage abziehen (siehe unten). Voraussetzung ist, dass mindestens 10% der Jahresfahrleistung in Verbindung mit den abzugsfähigen Lieferungen und Dienstleistungen des Unternehmers zurückgelegt wurden. Während der ersten drei Jahre nach der Zulassung des Fahrzeugs werde als Berechnungsgrundlage für den Vorsteuerabzug monatlich 2% der dänischen Zulassungssteuer und in den folgenden Jahren 1% monatlich zugrunde gelegt. Handelt es sich um einen Gebrauchtwagen oder kann das Datum der Erstzulassung nicht mehr ermittelt werden, wird der Zeitpunkt der Herstellung des Fahrzeugs als Fristbeginn festgesetzt. Falls der für die Zulassung entrichtete Betrag nicht bekannt ist, werden 55% des von der Autovermietung gezahlten Anschaffungspreises einschließlich Steuer zugrundegelegt. 11

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw.

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. Anmerkung In dieser Unterlage sind eine Reihe grundlegender

Mehr

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw.

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. Anmerkung In dieser Unterlage sind eine Reihe grundlegender

Mehr

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw.

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. Anmerkung In dieser Unterlage sind eine Reihe grundlegender

Mehr

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw.

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. Anmerkung In dieser Unterlage sind eine Reihe grundlegender

Mehr

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw.

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. Anmerkung In dieser Unterlage sind eine Reihe grundlegender

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung MwSt und sonstige Umsatzsteuern

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung MwSt und sonstige Umsatzsteuern EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung MwSt und sonstige Umsatzsteuern MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MWST-VORSCHRIFTEN IN

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION STEUERPOLITIK Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION STEUERPOLITIK Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION STEUERPOLITIK Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern Brüssel, den 1. Juli 2002 TAXUD/C/3/TH D(2002) MwSt in der Europäischen Gemeinschaft

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION XI STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION XI STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION XI STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern Brüssel, [ ] TAXUD/D/1 MwSt in der Europäischen Gemeinschaft

Mehr

Rumänien. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Rumänien. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Rumänien Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Rumänien hat keine Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw.

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwStVorschriften in den Mitgliedstaaten Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. Anmerkung In dieser Unterlage sind eine Reihe grundlegender

Mehr

ANTRAG AUF MWST-IDENTIFIKATION (Formular 604A)

ANTRAG AUF MWST-IDENTIFIKATION (Formular 604A) FÖD FINANZEN Abteilung MwSt ANTRAG AUF MWST-IDENTIFIKATION (Formular 604A) WICHTIG Sie sind eine natürliche oder juristische Person, bzw eine Gesellschaft/Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit und müssen

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION FÜR STEUERN UND ZOLLUNION. MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION FÜR STEUERN UND ZOLLUNION. MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION FÜR STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung MwSt und sonstige Umsatzsteuern TAXUD/D1 MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften

Mehr

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw.

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. Anmerkung In dieser Unterlage sind eine Reihe grundlegender

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION FÜR STEUERN UND ZOLLUNION. MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION FÜR STEUERN UND ZOLLUNION. MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION FÜR STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung MwSt und sonstige Umsatzsteuern MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten

Mehr

Schweden. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Schweden. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Schweden Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN ARTIKEL 2 ABSATZ 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein, die Bestimmungen

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Mehrwertsteuern

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Mehrwertsteuern EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Mehrwertsteuern Brüssel, Oktober 2010 TAXUD/D/1 MwSt in der Europäischen

Mehr

Lettland Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Lettland Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Lettland Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Die Steuerverwaltung

Mehr

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw.

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. Anmerkung In dieser Unterlage sind eine Reihe grundlegender

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MWST-VORSCHRIFTEN IN

Mehr

Griechenland Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Griechenland Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Griechenland Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja. 2. Wenn ja,

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION FÜR STEUERN UND ZOLLUNION. MwSt in der Europäischen Gemeinschaft DURCHSETZUNG IN DEN MITGLIEDSTAATEN,

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION FÜR STEUERN UND ZOLLUNION. MwSt in der Europäischen Gemeinschaft DURCHSETZUNG IN DEN MITGLIEDSTAATEN, EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION FÜR STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung MwSt und sonstige Umsatzsteuern MwSt in der Europäischen Gemeinschaft DURCHSETZUNG IN DEN MITGLIEDSTAATEN,

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in

Mehr

Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C)

Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 1.12.2016 COM(2016) 756 final 2016/0372 (NLE) Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und

Mehr

RICHTLINIE 2001/115/EG DES RATES

RICHTLINIE 2001/115/EG DES RATES L 15/24 RICHTLINIE 2001/115/EG DES RATES vom 20. Dezember 2001 zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG mit dem Ziel der Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der mehrwertsteuerlichen Anforderungen

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern Brüssel, Oktober 2010 TAXUD/C/1 Die Mehrwertsteuer in der

Mehr

Steuerinfo MwSt

Steuerinfo MwSt Dezember 2018 WTS Slowenien Steuerinfo 2019 - MwSt..................................................... Wir freuen uns, Ihnen die erste Steuerinfo 2019 WTS Slowenien vorzustellen. Behandlung von Geschenkgutscheinen

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION XI STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION XI STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION XI STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung MwSt und sonstige Umsatzsteuern

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung MwSt und sonstige Umsatzsteuern EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung MwSt und sonstige Umsatzsteuern MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MWST-VORSCHRIFTEN IN DEN MITGLIEDSTAATEN

Mehr

Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden. Abgabebestimmungen

Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden. Abgabebestimmungen Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden Abgabebestimmungen 1. Formular "Zusammenfassende Aufstellung" Die Angaben, welche

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES DE DE DE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 24.11.2009 KOM(2009)641 endgültig Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES zur Ermächtigung der Portugiesischen Republik, eine von den

Mehr

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten 1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Für die Erfassung neuer unternehmerischer Tätigkeiten sieht die Finanzverwaltung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern Brüssel, Oktober 2010 TAXUD/C/1 Die Mehrwertsteuer in der

Mehr

Leitfaden zur kleinen einzigen Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer

Leitfaden zur kleinen einzigen Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer Brüssel, den 23. Oktober 2013 Leitfaden zur kleinen einzigen Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 44/1 VERORDNUNGEN

Amtsblatt der Europäischen Union L 44/1 VERORDNUNGEN 20.2.2008 Amtsblatt der Europäischen Union L 44/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte, die in Anwendung des EG-Vertrags/Euratom-Vertrags erlassen wurden) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EG) Nr. 143/2008

Mehr

Föderaler Öffentlicher Dienst FINANZEN Generalverwaltung Steuerwesen

Föderaler Öffentlicher Dienst FINANZEN Generalverwaltung Steuerwesen Föderaler Öffentlicher Dienst FINANZEN Generalverwaltung Steuerwesen Der Verwaltung vorbehalten Eingangsdatum der Erklärung: ERKLÄRUNG ZUR STEUER AUF WERTPAPIERKONTEN 1 für den Referenzzeitraum vom / /

Mehr

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und

Mehr

RICHTLINIEN. gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 113,

RICHTLINIEN. gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 113, 29.12.2017 L 348/7 RICHTLINIEN RICHTLINIE (EU) 2017/2455 S RATES vom 5. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten

Mehr

Umsatzsteuer für digitale Publikationen

Umsatzsteuer für digitale Publikationen Umsatzsteuer für digitale Publikationen Recht in der Medienbearbeitung Weimar, 11. Nov. 2009 Dr. Harald Müller Sachverhalt: Bibliothek lizenziert Zugriff auf E-Journal oder Datenbank Anbieter hat Geschäftssitz/Server

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 20.8.2018 COM(2018) 599 final 2018/0314 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung Ungarns, eine von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a,

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.11.2015 COM(2015) 557 final 2015/0257 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung Ungarns, eine von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG

Mehr

FAHRTENBUCH (gemäß Artikel 5 Absatz 4, Artikel 8 Absatz 2, Artikel 14 Absatz 1 Buchstaben a) und c) sowie Artikel 21 Absatz 2)

FAHRTENBUCH (gemäß Artikel 5 Absatz 4, Artikel 8 Absatz 2, Artikel 14 Absatz 1 Buchstaben a) und c) sowie Artikel 21 Absatz 2) FAHRTENBUCH (gemäß Artikel 5 Absatz 4, Artikel 8 Absatz 2, Artikel 14 Absatz 1 Buchstaben a) und c) sowie Artikel 21 Absatz 2) 1. Personen, die eine lange Tierbeförderung planen, müssen ein Fahrtenbuch

Mehr

Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU- Binnenmarkt

Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU- Binnenmarkt Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU- Binnenmarkt 1. Anwendungsbereich 1.1. Privatpersonen 1.2. Andere Rechtssubjekte 1.3. Erwerbsteuer des Abnehmers 2. Die Regelungen

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 9.8.2017 COM(2017) 421 final 2017/0188 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/797/EU zur Ermächtigung

Mehr

Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) SR 0.232.141.11; AS 1978 941 Änderungen der Ausführungsordnung Angenommen am 14. Oktober 2015

Mehr

Hinweise zur vereinfachten Mehrwertsteuererklärung am geltende Fassung des MwSt.-Gesetzes vom 12. Februar 1979

Hinweise zur vereinfachten Mehrwertsteuererklärung am geltende Fassung des MwSt.-Gesetzes vom 12. Februar 1979 Hinweise zur vereinfachten Mehrwertsteuererklärung am 01.01.2018 geltende Fassung des MwSt.-Gesetzes vom 12. Februar 1979 Diese Hinweise ersetzen keinesfalls die im Bereich der Mehrwertsteuer geltenden

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern. - -Verteiler U 1 -

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern. -  -Verteiler U 1 - Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

Tabelle Rechnungsmerkmale

Tabelle Rechnungsmerkmale Tabelle Rechnungsmerkmale Name u Anschrift des Leistungsempfängers Fortlaufende Nummer UID des leistenden Unternehmers Kleinbetragsrechnungen Fahrausweise Anzahlungsrechnungen Endrechnungen Dauerrechnungen

Mehr

Umsatzsteuer Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU

Umsatzsteuer Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Umsatzsteuer Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/02 verantwortlich: RA Stefan Fritz Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken, Hauptmarkt 25/27, 90403

Mehr

BESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR)

BESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR) L 289/18 5.11.2015 BESCHLÜSSE DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1984 R KOMMISSION vom 3. November 2015 zur Festlegung der Umstände, Formate und Verfahren der Notifizierung gemäß Artikel 9 Absatz 5 der Verordnung

Mehr

LEITLINIEN ZUR BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG IM SINNE DER ZAHLUNGSDIENSTERICHTLINIE 2 EBA/GL/2017/08 12/09/2017. Leitlinien

LEITLINIEN ZUR BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG IM SINNE DER ZAHLUNGSDIENSTERICHTLINIE 2 EBA/GL/2017/08 12/09/2017. Leitlinien EBA/GL/2017/08 12/09/2017 Leitlinien zu den Kriterien für die Festlegung der Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichwertigen Garantie gemäß Artikel 5 Absatz 4 der

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.8.2016 COM(2016) 497 final 2016/0245 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung der Republik Polen, eine von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 20.10.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 290/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 967/2012 DES RATES vom 9. Oktober 2012 zur Änderung der Durchführungsverordnung

Mehr

Wer muss Rechnungen ausstellen?

Wer muss Rechnungen ausstellen? Wer muss Rechnungen ausstellen? Unternehmer, die Lieferungen oder Dienstleistungen etc. im Inland gegen Bezahlung im Rahmen ihres Unternehmens ausführen, sind steuerrechtlich verpflichtet, Rechnungen auszustellen,

Mehr

RICHTLINIEN. gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 113,

RICHTLINIEN. gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 113, 7.12.2018 L 311/3 RICHTLINIEN RICHTLINIE (EU) 2018/1910 S RATES vom 4. Dezember 2018 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern Brüssel, Oktober.2010 TAXUD/C/1 Die Mehrwertsteuer in der

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. November 2018 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. November 2018 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. November 2018 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2017/0249 (NLE) 12849/18 FISC 398 ECOFIN 882 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG

Mehr

MWSt.-Identifikationsnr. LU. (Name bzw. Firmenbezeichnung) (Straße, Nummer)

MWSt.-Identifikationsnr. LU. (Name bzw. Firmenbezeichnung) (Straße, Nummer) Der Verwaltung vorbehalten Eingangsdatum gebucht am Service de coopération administrative en matière de taxe sur la valeur ajoutée Adr. postale: B.P., L-0 Luxembourg Bureaux:, avenue de la Gare, L- Luxembourg

Mehr

¾ ¾ bei monatlichen LSt-Vorauszahlungen. ¾ ¾ bei quartalsweisen LSt-Vorauszahlungen. ¾ ¾ bei jährlicher LSt-Vorauszahlung für das Jahr 2017

¾ ¾ bei monatlichen LSt-Vorauszahlungen. ¾ ¾ bei quartalsweisen LSt-Vorauszahlungen. ¾ ¾ bei jährlicher LSt-Vorauszahlung für das Jahr 2017 Januar 10.01.2018 Umsatzsteuerpflichtige USt-Voranmeldung ¾ ¾bei monatlichen USt-Vorauszahlungen für Dezember 2017 für November 2017 ¾ ¾bei quartalsweisen USt-Vorauszahlungen für das 4. Quartal 2017 10.01.2018

Mehr

Die MwSt.-Buchhaltung und der Aktenaufbau des Fiskalvertreters müssen umfassen:

Die MwSt.-Buchhaltung und der Aktenaufbau des Fiskalvertreters müssen umfassen: ANLAGE B Vollmacht beschränkte Fiskalvertretung BENÖTIGTE INFORMATIONEN UND DOKUMENTE PRO TRANSAKTION Eine Genehmigung, als Fiskalvertreter aufzutreten, wird von der niederländischen Finanzverwaltung nur

Mehr

Nemačka evidencije PDV

Nemačka evidencije PDV Nemačka evidencije PDV Zakon o PDV član 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) 22 Aufzeichnungspflichten (1) Der Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen

Mehr

Grenzüberschreitende Verkäufe an Privatpersonen

Grenzüberschreitende Verkäufe an Privatpersonen Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 9337 Grenzüberschreitende Verkäufe an Privatpersonen Bei der Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Warenverkäufe wird grundsätzlich

Mehr

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT 1 Wirtschaft & Steuern THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Begleitverordnung zum Bilanzgesetz 2019 Begünstigte Abfindung von Steuerstreitverfahren (Art. 1-9)... 2 Neuerungen hinsichtlich

Mehr

Überarbeitung der in der Mehrwertsteuer-Richtlinie (Richtlinie 2006/112/EG) für kleine Unternehmen vorgesehenen Sonderregelungen

Überarbeitung der in der Mehrwertsteuer-Richtlinie (Richtlinie 2006/112/EG) für kleine Unternehmen vorgesehenen Sonderregelungen International Überarbeitung der in der Mehrwertsteuer-Richtlinie (Richtlinie 2006/112/EG) für kleine Unternehmen vorgesehenen Sonderregelungen Anmerkung: Der Geschäftsführer oder Buchhalter kann diesen

Mehr

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw.

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. Anmerkung In dieser Unterlage sind eine Reihe grundlegender

Mehr

Hinweise zur vereinfachten Mehrwertsteuererklärung am geltende Fassung des MwSt.-Gesetzes vom 12. Februar 1979

Hinweise zur vereinfachten Mehrwertsteuererklärung am geltende Fassung des MwSt.-Gesetzes vom 12. Februar 1979 Hinweise zur vereinfachten Mehrwertsteuererklärung am 01.01.2013 geltende Fassung des MwSt.-Gesetzes vom 12. Februar 1979 Diese Hinweise ersetzen keinesfalls die im Bereich der Mehrwertsteuer geltenden

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE AUFSTELLUNG BETREFFEND INNERGEMEINSCHAFTLICHE LIEFERUNGEN

ZUSAMMENFASSENDE AUFSTELLUNG BETREFFEND INNERGEMEINSCHAFTLICHE LIEFERUNGEN Der Verwaltung vorbehalten Eingangsdatum gebucht am MWSt.-Identifikationsnr. LU = Nummer welche in all Ihren Beziehungen mit innergemeinschaftlichen Unternehmern anzuwenden ist Service de coopération administrative

Mehr

Amtsblatt der EG Nr. L 076 vom 19/03/2002 S

Amtsblatt der EG Nr. L 076 vom 19/03/2002 S Verordnung (EG) Nr. 484/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 1.März 2002 zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 881/92 und (EG) Nr. 3118/93 des Rates hinsichtlich der Einführung einer Fahrerbescheinigung

Mehr

Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen. Ratgeber Handwerk / Steuerrecht

Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen. Ratgeber Handwerk / Steuerrecht Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen Ratgeber Handwerk / Steuerrecht 1. Anforderungen an Rechnungen Für die Angaben in Rechnungen gelten nach 14 und 14a Umsatzsteuergesetz (UStG) bestimmte Mindestanforderungen.

Mehr

12848/1/18 REV 1 ESS/ll ECOMP.2.B. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. November 2018 (OR. en) 12848/1/18 REV 1

12848/1/18 REV 1 ESS/ll ECOMP.2.B. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. November 2018 (OR. en) 12848/1/18 REV 1 Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. November 2018 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2017/0251 (CNS) 12848/1/18 REV 1 FISC 397 ECOFIN 881 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.:

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) 19.3.2002 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 76/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 484/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 1. März 2002 zur Änderung

Mehr

Malta Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Malta Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Malta Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein. 2. Wenn ja, mit welchen

Mehr

EU-Konformitätserklärungen

EU-Konformitätserklärungen EU-Konformitätserklärungen Eine EU-Konformitätserklärung sagt aus, dass das betreffende Gerät/das elektrische Betriebsmittel/die Funkanlage den Anforderungen der zutreffenden Richtlinien entspricht. Es

Mehr

Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Auslandsgeschäften

Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Auslandsgeschäften STartup und Tax 1 Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Auslandsgeschäften 2 3 Teil 1: unternehmer Aktuell sind über 60% der deutschen Startups bereits auf internationalen Märkten aktiv. Je nachdem ob im

Mehr

1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung BMF v. 15.6.2010 IV D 3 -S 7427 /08/10003-03 BStBl 2010 I S. 569 Umsatzsteuer; Zusammenfassende Meldung ( 18a Umsatzsteuergesetz) 18a Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde im Zuge der Umsetzung von Artikel 2

Mehr

VAT IN THE EUROPEAN COMMUNITY HINWEIS

VAT IN THE EUROPEAN COMMUNITY HINWEIS EUROPEAN COMMISSION DIRECTORATE-GENERAL TAXATION AND CUSTOMS UNION Tax policy VAT and other turnover taxes VAT IN THE EUROPEAN COMMUNITY VADEMEKUM FÜR DAS ELEKTRONISCHE RÜCKERSTATTUNGSVERFAHREN AN SOLCHE

Mehr

13841/17 cf/ar 1 DG G 2B

13841/17 cf/ar 1 DG G 2B Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2017 (OR. en) Interinstitutionelle Dossiers: 2016/0370 (CNS) 2016/0372 (NLE) 2016/0371 (CNS) 13841/17 FISC 245 ECOFIN 899 UD 250 VERMERK Absender: Empfänger:

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 22. Oktober 2012

Inhaltsverzeichnis. 22. Oktober 2012 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion 22. Oktober 2012 Weisungen betreffend die Motorfahrzeuge von Botschaften, Konsulaten und anderen internationalen

Mehr

RICHTLINIE DES RATES 96/93/EG

RICHTLINIE DES RATES 96/93/EG RICHTLINIE DES RATES vom 17. Dezember 1996 über Bescheinigungen für Tiere und tierische Erzeugnisse 96/93/EG (EG ABl. Nr. L 13, v. 16.01.97, S. 28) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag

Mehr

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 1/2013

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 1/2013 Montan, am 28. Januar 2013 R u n d s c h r e i b e n 1/2013 1) Rechnungslegung Neuerungen ab 2013 a) Zusätzliche Angaben in der Rechnung vorgeschrieben b) Nummerierung der Rechnung - Klarstellung c) Zeitpunkt

Mehr

Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen Abgabebestimmungen

Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen Abgabebestimmungen Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen Abgabebestimmungen 1. Formular "Zusammenfassende Aufstellung" Die Angaben, welche die innergemeinschaftlichen Dienstleistungen

Mehr

Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Lieferungen Abgabebestimmungen

Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Lieferungen Abgabebestimmungen Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Lieferungen Abgabebestimmungen 1. Formular "Zusammenfassende Aufstellung" Die Angaben, welche die innergemeinschaftlichen Lieferungen von

Mehr

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Steuerpflichtiger oder ein steuerpflichtiges Unternehmen eine Bescheinigung der Steuerbehörden benötigt.

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Steuerpflichtiger oder ein steuerpflichtiges Unternehmen eine Bescheinigung der Steuerbehörden benötigt. Bescheinigungen: Zuständigkeiten bei den Steuerbehörden Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Steuerpflichtiger oder ein steuerpflichtiges Unternehmen eine Bescheinigung der Steuerbehörden benötigt.

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.6.2018 COM(2018) 486 final 2018/0260 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung Ungarns, eine von Artikel 287 der Richtlinie 2006/112/EG

Mehr

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004 Artikel 12 Nr. 883/2004 Sonderregelung (1) Eine Person, die in einem Mitgliedstaat für Rechnung eines Arbeitgebers, der gewöhnlich dort tätig ist, eine Beschäftigung ausübt und die von diesem Arbeitgeber

Mehr

Mandanten-Information

Mandanten-Information Mandanten-Information EU-Mehrwertsteuerpaket 2010 1. Die Änderungen im deutschen Umsatzsteuerrecht ab 2010 Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 wurde das sog. MwSt-Paket der Europäischen Union in das

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MWSTVORSCHRIFTEN IN

Mehr

Belgien. 13. Richtlinie (86/560/EWG) zur Mehrwertsteuererstattung

Belgien. 13. Richtlinie (86/560/EWG) zur Mehrwertsteuererstattung Belgien 13. Richtlinie (86/560/EWG) zur Mehrwertsteuererstattung I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein 2. Wenn ja, mit welchen Ländern?

Mehr

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw.

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. Anmerkung In dieser Unterlage sind eine Reihe grundlegender

Mehr