MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw.
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- Ralph Gerhardt
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1 MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. Anmerkung In dieser Unterlage sind eine Reihe grundlegender Informationen zur Anwendung der auf Gemeinschaftsebene erlassenen MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten zusammengestellt, die von den jeweiligen Steuerverwaltungen mitgeteilt worden sind. Die Angaben zu den innerstaatlichen Vorschriften dienen nur der Information. Diese Unterlage gibt nicht unbedingt die Auffassung der Kommission wieder und ist auch nicht als Billigung der betreffenden Vorschriften zu verstehen.
2 GRIECHENLAND ALLGEMEINE INFORMATIONEN 1. WO KANN SICH EIN AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER ÜBER DAS MEHRWERTSTEUERSYSTEM IN IHREM LAND INFORMIEREN? (BEHÖRDE, ANSCHRIFT, TELEFON, FAX, ) Ein ausländischer Unternehmer erhält bei folgender Stelle Auskünfte über das griechische Mehrwertsteuersystem: Wirtschafts- und Finanzministerium Generaldirektion Steuern Direktion14-MwSt Sina 2-4, GR ATHEN Tel.: (+30) Fax: (+30) elvies@otenet.gr 2. Wie lautet die Adresse der Website der Steuerverwaltung? Welche Arten von Informationen über die MwSt können über diese Website abgerufen werden (allgemeine Informationen, Rechtsvorschriften, Kontaktstellen, Formulare usw.)? In welchen Sprachen? Website: Derzeit können nur allgemeine Informationen in griechischer Sprache abgerufen werden. 3. Wo sind die Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die MwSt niedergelegt? In welchen Sprachen? Die MwSt-Vorschriften und die Durchführungsbestimmungen sind ausschließlich in griechischer Sprache beim Wirtschafts- und Finanzministerium (siehe Antwort auf Frage 1) erhältlich. 2
3 MWST-REGISTRIERUNG AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER 4. In welchen Fällen ist eine MwSt-Registrierung erforderlich? In- und Ausländer, die mehrwertsteuerpflichtige Umsätze bewirken, müssen sich für MwSt-Zwecke registrieren lassen. Als mehrwertsteuerpflichtige Umsätze gelten die Lieferung von Gegenständen, die Erbringung von Dienstleistungen, die Einfuhr von Gegenständen und der innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen, soweit diese Tätigkeiten innerhalb des griechischen Hoheitsgebiets im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit ausgeübt werden. Mit dieser Registrierung erhalten die Steuerpflichtigen eine Steueridentifikationsnummer, wenn sie eine solche nicht bereits für andere steuerliche Zwecke erhalten haben, da es keine spezifische MwSt-Nummer gibt. Eine Freistellung gilt nur für Landwirte (natürliche Personen), die der einschlägigen MwSt-Sonderregelung unterliegen, sofern sie keine innergemeinschaftlichen Erwerbe von Gegenständen tätigen. Landwirte, die der MwSt-Sonderregelung unterliegen und denen die MwSt auf ihre Erwerbe erstattet wird, werden in einem besonderen Register für Landwirte erfasst. 5. In welchen Fällen erübrigt sich eine MwSt-Registrierung, weil die Steuer vom Empfänger der Gegenstände oder Dienstleistungen geschuldet wird? Kann sich ein ausländischer Unternehmer in solchen Fällen freiwillig für MwSt-Zwecke registrieren lassen? In folgenden Fällen erübrigt sich eine Registrierung für ausländische Unternehmer: a) wenn Gegenstände unter Anwendung der Vereinfachungsmaßnahmen für Dreiecksgeschäfte in griechischem Hoheitsgebiet geliefert werden; b) wenn der Empfänger einer Dienstleistung die Steuer dafür schuldet (Artikel 9 der Richtlinie 77/388/EWG). In den oben genannten Fällen können sich ausländische Unternehmer nicht freiwillig für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen. 6. Wo ist die MwSt-Registrierung zu beantragen? (Behörde, Anschrift, Telefon, Fax, ) Es gibt keine besondere Behörde für die Registrierung ausländischer Unternehmer. Sie müssen sich an das örtliche Finanzamt ( ηµόσια Οικονοµική Υπηρεσία -DOY) wenden, das für den Steuervertreter (für Unternehmen in Drittstaaten) oder den Steuerbevollmächtigten (für Unternehmen in Mitgliedstaaten) des ausländischen Unternehmers zuständig ist. Ausländische Unternehmer können diesbezügliche Anfragen an die Direktion MwSt (siehe Antwort auf Frage 1) richten. Eine Liste der Finanzämter ist unter abrufbar. 3
4 7. Genaue Beschreibung des Verfahrens für die Erteilung einer MwSt-Nummer (mit Angabe der erforderlichen Unterlagen) unter besonderer Berücksichtigung der ausländische Unternehmer betreffenden Aspekte Die Steuernummer (für die Mehrwertsteuer und direkte Steuern) wird erteilt, nachdem der Steuerpflichtige eine Erklärung über die Aufnahme seiner Tätigkeit abgegeben hat. Diese Erklärung ist abzugeben, bevor der erste Umsatz getätigt wurde. Ist ein ausländischer Unternehmer in Griechenland rechtmäßig niedergelassen, wird er wie ein inländischer Steuerpflichtiger behandelt. Ein nicht in Griechenland niedergelassener Unternehmer muss vor der Aufnahme einer mehrwertsteuerpflichtigen Tätigkeit in Griechenland - einen Steuervertreter bestellen, wenn das Unternehmen in einem Drittland ansässig ist; - einen Steuerbevollmächtigten bestellen, wenn das Unternehmen in einem anderen EG- Mitgliedstaat ansässig ist. Der Steuervertreter bzw. -bevollmächtigte meldet im Auftrag des ausländischen Unternehmers die Aufnahme der Tätigkeit bei dem zuständigen örtlichen Finanzamt. Anschließend erfolgt die Erteilung der Steuernummer in der beschriebenen Weise. Gemeinsam mit der Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit muss ein Dokument mit dem Namen des Steuervertreters bzw. -bevollmächtigten in griechischer Sprache übermittelt werden. Beantragt der ausländische Unternehmer die Registrierung persönlich, so muss er seinen Pass und - wenn die Eintragungen nur in lateinischen Buchstaben sind - eine beglaubigte Übersetzung desselben vorlegen. SCHWELLENWERTE 8. Welcher Schwellenwert gilt in Bezug auf den innergemeinschaftlichen Versandhandel (Artikel 28b Teil B Absatz 2 der Sechsten MwSt-Richtlinie)? EUR. 9. Welcher Schwellenwert gilt für Erwerbe durch nicht steuerpflichtige juristische Personen und steuerbefreite Personen (Artikel 28a Absatz 1 Buchstabe a) der Sechsten MwSt-Richtlinie)? EUR. BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH NICHT IN DER EU ANSÄSSIGE UNTERNEHMER 4
5 10. In welchen Fällen muss ein Steuervertreter bestellt werden? Ein Steuervertreter muss bestellt werden wenn innerhalb des griechischen Hoheitsgebiets Umsätze durch die Lieferung von Gegenständen, die Erbringung von Dienstleistungen, die Einfuhr von Gegenständen oder den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen gegen Entgelt bewirkt werden. 11. Welche Vorschriften gelten für die Bestellung eines Steuervertreters? Es kann jede Person Steuervertreter werden, vorausgesetzt sie ist voll rechtsfähig, mindestens 18 Jahre alt, nicht entmündigt und geschäftsfähig; sie gilt in Bezug auf die Erfüllung von Verpflichtungen, die sie übernimmt, als zahlungsfähig und sie ist in Griechenland ansässig. Die Bestellung eines Steuervertreters erfolgt mit der Vorlage einer Vollmacht, die vom ausländischen Unternehmer unterschrieben und beim örtlichen Finanzamt gemeinsam mit der Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit vorzulegen ist. Diese Erklärung muss vom griechischen Konsulat des Landes, in dem der Unternehmer niedergelassen ist oder von einer gemäß der Haager Konvention vom 5. Oktober 1961 dazu ermächtigten Behörde beglaubigt werden. Die Finanzbehörde kann alle Sicherheiten verlangen, die sie zur Sicherung des öffentlichen Interesses für zweckdienlich erachtet. 12. Welche Rechte und Pflichten hat ein Steuervertreter? Der Steuervertreter hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere in Griechenland ansässige Steuerpflichtige. Der Steuervertreter haftet mit seinem Mandanten gesamtschuldnerisch für alle aus steuerpflichtigen Umsätzen in Griechenland entstehenden Steuern, Zinsen und Bußgelder. 13. Was geschieht, wenn ein ausländischer Unternehmer es versäumt, in Ihrem Land einen Steuervertreter zu bestellen? Wird kein Steuervertreter bestellt, so muss die MwSt vom griechischen Empfänger der Gegenstände oder Dienstleistungen entrichtet werden. 14. Ist eine Bankbürgschaft erforderlich? Eine Bankbürgschaft ist nicht erforderlich. 5
6 BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH IN ANDEREN EU- STAATEN ANSÄSSIGE UNTERNEHMER 15. Ist die Bestellung eines Steuervertreters oder -bevollmächtigten möglich? Seit 1. Januar 2002 sind Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten zur Bestellung eines Steuerbevollmächtigten verpflichtet. 16. Welche Vorschriften gelten für die Bestellung eines Steuerbevollmächtigten? Die Bestellung eines Steuerbevollmächtigten erfolgt mit der Vorlage einer Vollmacht in der ausdrücklich vermerkt ist, dass er der einzige Bevollmächtigte ist, und die alle Angaben zum Hauptverpflichteten enthält. Jede natürliche oder juristische Person (mit Ausnahme nichtsteuerpflichtiger juristischer Personen), die bereits steuerpflichtig ist und über einen Hauptsitz oder eine feste Niederlassung in Griechenland verfügt, kann als Steuerbevollmächtigter bestellt werden. 17. Welche Rechte und Pflichten hat ein Steuerbevollmächtigter? Wenn der Steuerbevollmächtigte seine Bestellung akzeptiert, muss er im Auftrag des von ihm vertretenen Steuerpflichtigen eine Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit, eine Kopie der Vollmacht und eine offizielle Erklärung über sein Einverständnis mit der Bestellung als Steuerbevollmächtigter bei dem für Einkommensteuer zuständigen örtlichen Finanzamt oder dem für den Hauptsitz des Bevollmächtigten zuständigen Finanzamt vorlegen. In anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Steuerpflichtige sind verpflichtet, a) unabhängig von ihrer Rechtsform eine Buchführung der zweiten oder dritten Kategorie zu haben und b) die im Gesetz über Steuerbuchführung vorgeschriebenen Daten zu erfassen und aufzubewahren. Die oben genannten Verpflichtungen werden von dem in Griechenland bestellten Steuerbevollmächtigten erfüllt. 18. Ist eine Bankbürgschaft erforderlich? Wenn kulturelle, künstlerische oder sportliche Veranstaltungen gelegentlich von einem in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen in Griechenland organisiert werden, kann dieser, statt einen Steuerbevollmächtigen zu bestellen, eine Bankbürgschaft von einer in Griechenland niedergelassenen Bank hinterlegen, die den für die punktuellen Umsätze anfallenden MwSt-Betrag abdeckt. RECHNUNGEN 19. Welche Vorschriften gelten für die Rechnungstellung? Jede natürliche oder juristische Person, gleich ob Inländer oder Ausländer, die in Griechenland eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete kaufmännische, gewerbliche oder 6
7 landwirtschaftliche Tätigkeit oder einen freien Beruf ausübt, ist verpflichtet, bei Verkäufen an einen anderen Unternehmer Rechnungen zu erstellen und aufzubewahren. Die vorgenannten Verpflichtungen gelten auch für Firmenkonsortien, für den Staat, alle anderen juristischen Personen mit Ausnahme von Personengesellschaften, Ausschüsse und Personenvereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, ausländische Missionen und internationale Organisationen. In welchen Fällen? In folgenden Fällen muss eine Rechnung erstellt werden: (1) beim Verkauf von Gegenständen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter oder für die Abtretung von Einfuhrrechten und für die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Unternehmern; (2) wenn der Unternehmer Subventionen, Finanzhilfen, Entschädigungen, Erstattungen von indirekten Steuern, Zöllen und Zinsen sowie Beiträge und sonstige Einkünfte vereinnahmt und Gutschriften erhält, sofern dies schriftlich bestätigt wird; (3) beim Verkauf von Gegenständen Dritter durch einen Vertreter sowie bei Leistungen im Rahmen eines Werkvertrages; (4) bei Abzügen und Gutschriften, wenn diese in keiner anderen Rechnung aufscheinen; (5) in Ausnahmefällen durch den Käufer, wenn der zur Rechnungstellung verpflichtete Verkäufer die Rechnung verweigert; der Verkäufer Landwirt ist, der der MwSt-Sonderregelung unterliegt und daher nicht zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet ist. Innerhalb welcher Frist ist die Rechnung nach dem Verkauf von Gegenständen oder nach der Erbringung von Dienstleistungen auszustellen? In zwei Fällen ist der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung vorgeschrieben: (1) Bei der Lieferung von Gegenständen wird die Rechnung zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Absendung der Gegenstände an den Abnehmer ausgestellt. Die Rechnung kann bis zu einen Monat später ausgestellt werden, jedoch stets innerhalb des betreffenden Steuerjahres, sofern für die Beförderung eine Versandbescheinigung ausgestellt wurde. (2) Bei der Erbringung von Dienstleistungen wird die Rechnung bei Beendigung der Dienstleistung ausgestellt. Es gibt folgende Sonderfälle: (a) bei einer Erbringung einer Dienstleistung von langer Dauer wird die Rechnung über den jeweils erbrachten Teil der Dienstleistung ausgestellt, wenn das betreffende Entgelt gezahlt wird; 7
8 (b) bei der Ausführung von Bauarbeiten und anderen technischen Arbeiten wird die Rechnung innerhalb eines Monats nach der vorläufigen Bezahlung und in jedem Fall innerhalb des gleichen Besteuerungszeitraums erstellt, in dem die Zahlung erfolgte. Erfolgt die Vergabe eines Auftrags für einen bestimmten Zeitraum und zu einem festen Preis, ist die Rechnung bei der Bezahlung auszustellen. Sie darf nicht nach Ablauf des vertraglichen festgelegten Zeitraums ausgestellt werden. Welche Angaben muss die Rechnung enthalten? Rechnungsdatum, vollständige Angaben über die Vertragspartner, Angaben über den Rechnungsgegenstand sowie laufende Nummern der Versandscheine, die für den Transport der Gegenstände, auf die sich die Rechnung bezieht, erstellt wurden. Als vollständige Angaben über die Vertragspartner gelten: Vor- und Nachname oder Firma, Beruf oder Tätigkeit, Anschrift, Steuernummer und örtliches Finanzamt. Beim Staat und ihm gleichgestellten Körperschaften, bei internationalen Organisationen und bei ausländischen Missionen sind zumindest die genaue Bezeichnung und die Anschrift anzugeben. Als vollständige Angaben über den Rechnungsgegenstand gelten: bei der Lieferung von Gegenständen Art und Menge der Gegenstände, Maßeinheit, Preis je Einheit; bei der Erbringung von Dienstleistungen Wert oder Art der Dienstleistungen und das Entgelt, ggf. unter Angabe des Mehrwertsteuersatzes (oder ohne MwSt). Auch Rabatte sind auszuweisen. Sonderfälle der Rechnungstellung: (a) (b) In der Rechnung, die der Vertreter einer ausländischen Firma ausgestellt, sind neben den obenerwähnten Angaben auch Angaben über die Bank, über die das Geschäft getätigt wird, Angaben über das ausländische Unternehmen und die Nummer der Rechnung oder der Bestellung, auf die sich die Lieferung bezieht, zu vermerken. Bei Retourware, bei Rabatten oder anderen ohne Einbeziehung der MwSt bestehenden Preisdifferenzen gegenüber früheren Umsätzen wird eine Rechnungsgutschrift erstellt, die neben den Angaben über die Vertragspartner folgende Angaben enthält: Art und Menge, Maßeinheit, Preis und Wert (mit jeweiligem MwSt-Satz) der zurückgegebenen Gegenstände, Höhe der Rabatte und etwaiger Preisdifferenzen, fortlaufende Nummer oder Nummern der Belege des Umsatzes, auf den sich die Rückgabe oder der zugestandene Rabatt bezieht, sowie die jeweilige MwSt. Bei Preisnachlässen auf der Grundlage der getätigten Verkäufe brauchen die vorgenannten Nummern nicht angegeben zu werden 8
9 20. Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Rechnungstellung? Wenn ja, in welchen Fällen? Freistellungen von der Pflicht zur Rechnungstellung gibt es nur in folgenden Fällen: (a) bei Verkäufen von Grundstücken, Industrieanlagen, Schiffen, Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen und sonstigem Gerät, sofern ein Übereignungsvertrag geschlossen wird, ferner bei Verkäufen von Aktien, Wechseln, Schuldverschreibungen usw.; (b) (c) bei Verkäufen von Wasser (ausgenommen Mineralwasser), Gas und Strom sowie Wärmeenergie, ferner bei Telekommunikations-, Post-, Bank-, Börsen- und Finanzdienstleistungen, sofern das leistende Unternehmen sonstige Belege erstellt, die außer der MwSt-Nummer und dem zuständigen örtlichen Finanzamt die Rechnungsangaben enthalten, und der Leistungsempfänger eine Ausfertigung dieser Belege empfängt; bei Verkäufen von nicht wiederverkaufsfähigen Gegenständen im Werte von höchstens 50 EUR pro Umsatz, sofern eine Einzelhandelsquittung ausgestellt wird. Beim Verkauf von Gegenständen und bei der Erbringung von Dienstleistungen an Endverbraucher wird keine Rechnung, sondern eine Einzelhandelsquittung ausgestellt. 21. Wer muss MwSt-Erklärungen einreichen? Mehrwertsteuererklärungen hat jeder Unternehmer einzureichen, (a) der mehrwertsteuerpflichtige Verkäufe von Gegenständen oder Dienstleistungen bewirkt; (b) der innergemeinschaftliche Erwerbe tätigt. Keine Mehrwertsteuererklärung einzureichen haben Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz unter EUR aus der Lieferung von Gegenständen oder unter EUR aus der Erbringung von Dienstleistungen 22. In welchen zeitlichen Abständen sind MwSt-Erklärungen einzureichen und die betreffenden Zahlungen zu leisten? Für welche Zeiträume periodische Mehrwertsteuererklärungen einzureichen sind, richtet sich nach der Art der Buchführung des betreffenden Unternehmens entsprechend dem Gesetz über Steuerbuchführung: (1) Unternehmen mit einer Buchführung dritter Kategorie im Sinne des Gesetzes können ihre Erklärungen monatlich jeweils bis zum 26. des auf den Bezugszeitraum folgenden Monats elektronisch über die TAXIS-Website übermitteln, unabhängig davon, ob sie innergemeinschaftliche Umsätze (Lieferungen und Dienstleistungen) bewirkt haben oder nicht. Zu einer 9
10 Buchführung dritter Kategorie sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung und alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als EUR verpflichtet, sowie alle Unternehmen, die für diese Form der Buchführung optiert haben. (2) Unternehmen mit einer Buchführung zweiter Kategorie im Sinne des Gesetzes können I. dem Finanzamt periodische Mehrwertsteuererklärungen in Papierform quartalsweise bis zum 20. des auf das Quartal folgenden Monats vorlegen, unabhängig davon, ob sie innergemeinschaftliche Umsätze (Lieferungen und Dienstleistungen) bewirkt haben oder nicht; II. elektronische Mehrwertsteuererklärungen quartalsweise über die TAXIS- Website bis zum 26. des auf das Quartal folgenden Monats übermitteln. Eine Buchführung zweiter Kategorie (Einnahmen und Ausgaben) ist für Unternehmen vorgeschrieben, die mit Lieferungen und Dienstleistungen einen Jahresumsatz von bis zu EUR erzielen, die unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes medizinische, technische, buchhalterische und andere Dienstleistungen erbringen die bestimmten anderen Kategorien von Unternehmen angehören. (3) Unternehmen mit einer Buchführung erster Kategorie im Sinne des Gesetzes können I. dem Finanzamt periodische Mehrwertsteuererklärungen in Papierform ebenfalls quartalsweise bis zum 20. des auf das Quartal folgenden Monats übermitteln, sofern sie eine Buchführung erster Kategorie (Wareneingangsbuch) oder keine Buchführung haben; II. elektronische Mehrwertsteuererklärungen quartalsweise über die TAXIS- Website bis zum 26. des auf das Quartal folgenden Monats übermitteln. Eine Buchführung erster Kategorie wird Unternehmen in Dörfern und nicht-touristischen Städten mit weniger als Einwohnern gestattet, deren Umsatz aus dem Verkauf von Gegenständen EUR nicht überschreitet. Die Zahlung der geschuldeten Steuer muss gleichzeitig mit der Einreichung der periodischen Mehrwertsteuererklärung erfolgen. Unterbleibt dies, so ist die abgegebene Mehrwertsteuererklärung ungültig. Berichtigungen der MwSt-Erklärung sind dem Finanzamt immer fristgerecht in Papierform vorzulegen. Unabhängig von der Kategorie der in dem einschlägigen Gesetz vorgeschriebenen Buchführung, sind keine Null-Erklärungen oder MwSt-Erklärungen, die sich nur auf MwSt-Gutschriften beziehen, abzugeben, wenn das Unternehmen keine innergemeinschaftlichen Umsätze (Gegenstände oder Dienstleistungen) getätigt hat. 10
11 Der Unternehmer muss außerdem für jedes Kalenderjahr eine konsolidierte Mehrwertsteuererklärung abgeben. 23. Gibt es in Bezug auf die MwSt-Erklärung eine Sonderregelung für kleine Unternehmen und/oder bestimmte Kategorien von Unternehmen? Wenn ja, welche? Am 1. Januar 2003 wurden fakultative MwSt-Erstattungsregelungen für Unternehmen mit einer Buchführung erster Kategorie eingeführt, die keine innergemeinschaftlichen Umsätze tätigen. Diese Unternehmen mit einer Buchführung erster Kategorie können auf die Einreichung periodischer MwSt-Erklärungen verzichten, wenn sie dem zuständigen Finanzamt im Laufe des Januar eine entsprechende Erklärung vorlegen. In diesem Fall leistet der Steuerpflichtige während des Steuerzeitraums Vorauszahlungen in Höhe der im Vorjahreszeitraum gezahlten Steuern zuzüglich einem Aufschlag von 10%. Die tatsächlich zu zahlende Steuerschuld wird anhand der Mehrwertsteuererklärung für das betreffende Jahr ermittelt. Ergeben sich Unterschiedsbeträge bei der Anrechnung der Vorauszahlungen auf die aus der MwSt-Erklärung ersichtliche tatsächliche Steuerschuld so a) werden zuviel geleistete Vorauszahlungen erstattet bzw. a) müssen bei zu geringen Vorauszahlungen die ausstehenden Beträge - ohne Bußgeld - nachgezahlt werden. 24. Gibt es vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld? Wenn ja, wer kann diese Verfahren unter welchen Voraussetzungen in Anspruch nehmen und worin bestehen die Vereinfachungen? Es gibt eine Reihe von Sonderregelungen für: (a) (b) (c) Kleinunternehmen, die von der Buchführungspflicht befreit sind oder eine Buchführung erster Kategorie haben und deren Steuerschuld durch Schätzung des Umsatzes (Umwandlung der Käufe in Verkäufe) ermittelt wird; Tabakwaren, die der Quellenbesteuerung unterliegen, in Abhängigkeit von der verkauften Menge; Taxiunternehmer, für die die geschuldete Steuer als Jahresbetrag pro Fahrzeug in Abhängigkeit von der Bevölkerungszahl des Bezirks, in dem das Fahrzeug genutzt wird, ermittelt wird; (d) kleine Fischereiunternehmen, für die die geschuldete Steuer als Jahresbetrag pro Boot in Abhängigkeit von seiner Länge ermittelt wird. ZUSAMMENFASSENDE MELDUNGEN 11
12 25. In welchen zeitlichen Abständen sind Zusammenfassende Meldungen abzugeben? Für Unternehmen, die im innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen tätigen, müssen quartalsweise Zusammenfassende Meldungen abgegeben werden. Diese Verpflichtung besteht auch für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen. 26. Sind über die in Artikel 22 Absatz 6 der Sechsten MwSt-Richtlinie geforderten Angaben hinaus weitere Angaben zu machen? In den Zusammenfassenden Meldungen sind zusätzlich zu den in Artikel 22 Absatz 6 der Sechsten MwSt-Richtlinie geforderten Angaben folgende Angaben zu machen: 1) Einzelheiten zu den örtlichen Steuerbehörden, 2) in der Zusammenfassenden Meldung verwendete Währung (EUR), 3) zusätzliche Spalte für Informationen über Dreiecksgeschäfte (Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie 77/388/EWG) in den Formularen für Zusammenfassende Meldungen von Lieferungen und 4) zusätzliche Spalte für Informationen über Dreiecksgeschäfte - theoretische Erwerbe in dem Formular für Zusammenfassende Meldungen von Erwerben. 27. Gibt es in Bezug auf die Zusammenfassende Meldung vereinfachte Verfahren im Sinne von Artikel 22 Absatz 12 der Sechsten MwSt-Richtlinie? Wenn ja, welche Schwellenwerte gelten dabei? Es gibt keine vereinfachten Verfahren für die Zusammenfassenden Meldungen gemäß Artikel 22 Absatz 12 der Sechsten MwSt-Richtlinie. ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG UND ERFÜLLUNG DER MELDEVERPFLICHTUNGEN AUF ELEKTRONISCHEM WEGE 28. Sind elektronische Rechnungen zulässig? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Welche Verfahrensvorschriften sind zu beachten? Nach den geltenden Vorschriften sind elektronische Rechnungen zulässig. Die Rechnung muss jedoch in jedem Fall auch in Papierform ausgestellt werden. Die entsprechende Richtlinien wurde noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzung muss jedoch bis zum 1. Januar 2004 erfolgen. 29. Können MwSt-Erklärungen auf elektronischem Wege eingereicht werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter Einsatz welcher Technologie? Wo ist eine entsprechende Genehmigung zu beantragen? Derzeit können periodische MwSt-Erklärungen auf elektronischem Weg eingereicht werden, sofern es sich nicht um Berichtigungen handelt und sie rechtzeitig eingereicht werden. Über folgende Websites können Informationen dazu abgerufen und entsprechende Anträge gestellt werden: 12
13 30. Können Zusammenfassende Meldungen auf elektronischem Wege eingereicht werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter Einsatz welcher Technologie? Wo ist eine entsprechende Genehmigung zu beantragen? Es wird in Kürze möglich sein, Zusammenfassende Meldungen auf elektronischem Weg einzureichen, sobald der Aufbau der entsprechenden EDV-Infrastruktur abgeschlossen ist. VERWALTUNGSPFLICHTEN 31. Gibt es Pauschalregelungen? Wenn ja, welche? Es gibt es eine Pauschalregelung für Landwirte gemäß Artikel 25 der Richtlinie 77/388/EWG. Dieser Artikel sieht vor, dass Landwirte, die unter die Sonderregelung fallen, keine MwSt auf ihre landwirtschaftlichen Lieferungen und Dienstleistungen erheben müssen. Sie haben jedoch Anspruch auf Erstattung der MwSt, die auf von ihnen bezogene Gegenstände und Dienstleistungen gezahlt wurde. Für die Berechnung dieses Betrages werden Pauschalausgleich-Prozentsätze angewendet, deren Höhe sich nach dem Jahresumsatz des Landwirtes berechnet. Pauschallandwirte müssen bei ihrem Finanzamt jedes Jahr einen entsprechenden Antrag einreichen. Pauschallandwirte können mit einer entsprechenden Erklärung, die jeweils bis zum 30. Januar einzureichen ist, die Anwendung der normalen MwSt-Regelung beantragen. Eine solche Erklärung kann jedoch nicht vor Ablauf von 5 Jahren zurückgezogen werden. Siehe auch Frage Gibt es über die bereits genannten Verwaltungsvereinfachungen hinaus weitere Vereinfachungen? Wenn ja, welche? Es gibt keine weiteren Vereinfachungen. 33. In welchen Sprachen sind die Formulare für die MwSt-Erklärung und die Zusammenfassende Meldung verfügbar? Die Formulare sind nur in griechischer Sprache verfügbar. VORSTEUERABZUG 34. Bei welchen Gegenständen und Dienstleistungen kann keine Vorsteuer abgezogen werden? 13
14 Folgende Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen: a) Erwerbe und Einfuhren von sowie innergemeinschaftliche Umsätze mit Tabakwaren b) Erwerbe und Einfuhren von sowie innergemeinschaftliche Umsätze mit alkoholischen Getränken, sofern sie ausschließlich für steuerfreie Umsätze bestimmt sind. c) Repräsentationskosten; d) für Beschäftigte und Vertreter des Unternehmens übernommene Kosten für Unterkunft, Speisen und Getränke, Beförderungsleistungen und Vergnügungen e) Erwerbe und Einfuhren von sowie innergemeinschaftliche Umsätze mit Privatfahrzeugen, die für die Beförderung von bis zu neun Personen zugelassen sind, von Motorrädern und Mopeds, privaten Sportbooten und -flugzeugen, sowie Kosten für Kraftstoff, Reparaturen, Wartung, Anmietung und Nutzung solcher Beförderungsmittel. Diese Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die zum Verkauf, zur Vermietung oder zur Beförderung von Personen gegen Entgelt bestimmt sind. f) Erwerbe und Einfuhren von sowie innergemeinschaftliche Umsätze mit Baumaterialien, wenn für die Lieferung dieser Stoffe durch eine ordnungsgemäße Sicherheit geleistet wurde und ihre weitere Verwendung keiner Steuer unterliegt. 35. Bei welchen Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen kann teilweise Vorsteuer abgezogen werden? In welcher Höhe? Es gibt keine Kategorien, bei denen die Vorsteuer teilweise abgezogen werden kann. Wenn allerdings ein Steuerpflichtiger Umsätze mit Gegenständen und Dienstleistungen bewirkt, die zum Teil nicht vorsteuerabzugsfähig sind, wird für den Vorsteuerabzug ein entsprechender Prozentsatz des insgesamt geschuldeten Steuerbetrags ermittelt. 14
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