EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION FÜR STEUERN UND ZOLLUNION. MwSt in der Europäischen Gemeinschaft DURCHSETZUNG IN DEN MITGLIEDSTAATEN,

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1 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION FÜR STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung MwSt und sonstige Umsatzsteuern MwSt in der Europäischen Gemeinschaft DURCHSETZUNG IN DEN MITGLIEDSTAATEN, INFORMATIONEN FÜR BEHÖRDEN, UNTERNEHMER, INFORMATIONSNETZE USW. Hinweis In dieser Unterlage sind eine Reihe grundlegender Informationen zur Anwendung der auf Gemeinschaftsebene erlassenen MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten zusammengestellt, die von den jeweiligen Steuerverwaltungen mitgeteilt worden sind. Alleiniger Zweck der Verbreitung der Informationen über innerstaatliche Maßnahmen ist die Schaffung eines Arbeitsinstrumentes. Dieser Leitfaden gibt nicht unbedingt die Auffassung der Kommission wieder und ist auch nicht als Billigung der betreffenden Vorschriften zu verstehen.

2 TSCHECHISCHE REPUBLIK INHALT ALLGEMEINE INFORMATIONEN...3 MWST-REGISTRIERUNG AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER...4 SCHWELLENWERTE...5 BESTELLUNG VON STEUERVERTRETERN DURCH NICHT IN DER EU ANSÄSSIGE AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMER...6 BESTELLUNG VON STEUERVERTRETERN DURCH AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMER MIT SITZ IN DER EU...6 RECHNUNGSLEGUNG...7 REGELUNGEN DER RECHNUNGSLEGUNG...7 AUSSTELLUNG VON RECHNUNGEN...7 RECHNUNGSINHALT...8 ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG...9 AUFBEWAHRUNG VON RECHNUNGEN...9 VEREINFACHTE STEUERBELEGE...10 REGELMÄSSIGE MWST-ERKLÄRUNG...11 ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG...12 ELEKTRONISCHE STEUERERKLÄRUNG...12 VERWALTUNGSERFORDERNISSE...13 ANSPRUCH AUF VORSTEUERABZUG...13 ANHANG 1: SCHWELLENWERTE...14 ANHANG 2: MWST-IDENTIFIKATIONSNUMMERN...14 ANHANG 3: ABKÜRZUNGEN

3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN 1. WO KANN SICH EIN AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER ÜBER DIE MWST- VORSCHRIFTEN IHRES LANDES INFORMIEREN? (ANSCHRIFT, TELEFON, FAX, E- MAIL) Ein ausländischer Unternehmer kann sich unter folgender Anschrift informieren: Ministerstvo financí Informační kancelář Letenská Praha 1 Česká republika Ministerium der Finanzen Informationsbüro Letenská Prag 1 Tschechische Republik Tel.: , Fax: , informace@mfcr.cz 2. WIE LAUTET DIE ADRESSE DER WEBSITE DER LANDESSTEUERVERWALTUNG? WELCHE ARTEN VON INFORMATIONEN ÜBER DIE MWST KÖNNEN ÜBER DIESE WEBSITE ABGERUFEN WERDEN (ALLGEMEINE INFORMATIONEN, RECHTSVORSCHRIFTEN, KONTAKTSTELLEN, FORMULARE USW.)? IN WELCHER(N) SPRACHE(N)? Die Adresse der Website der Tschechischen Steuerverwaltung lautet Unter dieser Adresse können allgemeine Informationen, der vollständige Wortlaut des MwSt-Gesetzes, Formulare, Register, elektronische Anträge und Informationen über die Anwendung der MwSt in ausgewählten Bereichen abgerufen werden. Die Mehrzahl der Informationen steht auf Tschechisch zur Verfügung, einige allgemeine Informationen und einige Formulare auf Englisch, gegebenenfalls in einer zweisprachigen tschechisch-englischen Version. 3. WO LASSEN SICH DIE INNERSTAATLICHEN RECHTS- UND SONSTIGEN MWST- VORSCHRIFTEN FINDEN? IN WELCHER(N) SPRACHE(N) STEHEN SIE ZUR VERFÜGUNG? Die MwSt-Vorschriften sind im MwSt-Gesetz Nr. 235/2004 Sb. verankert. Das Gesetz über die MwSt in der geltenden Fassung ist auf der oben aufgeführten Website verfügbar, derzeit ausschließlich in tschechischer Sprache. 3

4 MWST-REGISTRIERUNG AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER 4. UNTER WELCHEN UMSTÄNDEN IST EINE MWST-REGISTRIERUNG ERFORDERLICH? Ausländische Unternehmer, die eine Wirtschaftstätigkeit über eine Betriebsstätte in der Tschechischen Republik ausüben, müssen sich mehrwertsteuerlich registrieren lassen, sofern ihr Umsatz in den letzten 12 Kalendermonaten CZK überstiegen hat. Ausländische Unternehmer, die nicht in der Tschechischen Republik, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, müssen sich mehrwertsteuerlich registrieren lassen, sofern sie in die Tschechische Republik Warenlieferungen entsprechend den Regelungen für Versandverkäufe über den festgelegten Schwellenwert hinaus (siehe Antwort auf Frage 8) ausgeführt haben. Ausländische Unternehmer, die keine Betriebsstätte in der Tschechischen Republik haben, müssen sich mehrwertsteuerlich registrieren lassen, sofern ihnen hier aus einer Warenlieferung, der Erbringung von Dienstleistungen oder der Beschaffung einer Ware aus einem anderen Mitgliedstaat eine Steuerpflicht entsteht. 5. IN WELCHEN FÄLLEN ERÜBRIGT SICH EINE MWST-REGISTRIERUNG, WEIL DIE STEUER VOM EMPFÄNGER DER WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN GESCHULDET WIRD? KANN MAN SICH IN SOLCHEN FÄLLEN FREIWILLIG FÜR MWST-ZWECKE REGISTRIEREN LASSEN? In der Tschechischen Republik nicht ansässige steuerpflichtige Personen müssen sich nicht mehrwertsteuerlich registrieren lassen, denn die MwSt hat der Empfänger der Waren oder Dienstleistungen abzuführen (die in der Tschechischen Republik ansässige steuerpflichtige Person), wenn es sich um eine der nachfolgenden Transaktionen handelt: Erbringung von Leistungen laut Art. 56 der Richtlinie 2006/112/EG; Warenlieferungen mit Installation oder Montage; Gaslieferungen über ein Verteilungssystem oder Lieferungen von Elektroenergie, Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien sowie von Bewertungsleistungen und Arbeiten an beweglichen Sachen; Erbringung von Beförderungs- und Vermittlungsleistungen; Erbringung von kulturellen und ähnlichen Leistungen; Vermietung eines Beförderungsmittels durch eine ausländische Person. In den genannten Fällen ist eine nichtansässige Person, die steuerpflichtige Leistungen erbringt, nicht berechtigt sich freiwillig mehrwertsteuerlich registrieren zu lassen. 6. AN WEN KANN SICH EIN AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER ZWECKS MWST- REGISTRIERUNG WENDEN? (GENAUE ANGABEN ZU DER BEHÖRDE, EINSCHLIEßLICH ANSCHRIFT, TELEFON, FAX UND ...) Ausländische Unternehmer, die in der Tschechischen Republik eine Betriebsstätte besitzen, stellen ihren Registrierungsantrag bei der örtlich zuständigen Steuerverwaltung in Abhängigkeit vom Standort der Betriebsstätte. 4

5 Ausländische Unternehmer, die keine Betriebsstätte in der Tschechischen Republik haben, wenden sich an: Finanční úřad pro Prahu 1 Štěpánská Praha 1 Finanzamt für Prag 1 Štěpánská Prag 1 Tel. : Fax: BESCHREIBEN SIE BITTE DAS GENAUE VERFAHREN (MIT ANGABE DER ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN) FÜR DIE ERTEILUNG EINER MWST-NUMMER, KONKRET FÜR AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMER. Ausländische Unternehmer, die eine Wirtschaftstätigkeit in der Tschechischen Republik mit eigenen Betriebsstätten ausüben und sich registrieren lassen möchten oder die zur mehrwertsteuerlichen Registrierung verpflichtet sind, müssen ihr Registrierungsformular in Abhängigkeit vom Standort der Betriebsstätte beim örtlich zuständigen Finanzamt einreichen. Das örtlich zuständige Finanzamt stellt dem Unternehmer eine Bescheinigung über die mehrwertsteuerliche Registrierung aus. Eine spezielle Umsatzsteuernummer wird in der Tschechischen Republik nicht vergeben. Für alle Steuern findet eine gemeinsame Steueridentifikationsnummer Anwendung. Ein ausländischer Unternehmer, der keine Betriebsstätte in der Tschechischen Republik hat und mehrwertsteuerpflichtig wird, muss die mehrwertsteuerliche Registrierung beim örtlich zuständigen Finanzamt für Prag 1 beantragen (siehe Antwort auf Frage Nr. 6). Im Registrierungsvordruck sind die Identifikationsangaben (Name, Anschrift, Identifikationsnummer), die Angaben zum Nachweis der Genehmigung der bzw. der Berechtigung zu der Unternehmenstätigkeit, die Nummern der Bankkonten und die für die MwSt. in anderen Ländern vergebene Steuernummer anzugeben. SCHWELLENWERTE 8. WELCHER SCHWELLENWERT GILT IN BEZUG AUF INNERGEMEINSCHAFTLICHE FERNVERKÄUFE GEMÄß ART. 34 DER MWST.-RICHTLINIE ( (2006/112/EG)? munity/vat_in_ec_annexi.pdf 9. WELCHER SCHWELLENWERT GILT IN BEZUG AUF DEN WARENERWERB DURCH NICHTSTEUERPFLICHTIGE JURISTISCHE PERSONEN ODER STEUERBEFREITE PERSONEN GEMÄSS ART. 3 ABS. 2 DER MWST-RICHTLINIE (2006/112/EG)? munity/vat_in_ec_annexi.pdf 5

6 BESTELLUNG VON STEUERVERTRETERN DURCH NICHT IN DER EU ANSÄSSIGE AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMER 10. IN WELCHEN FÄLLEN MUSS EIN STEUERVERTRETER BESTELLT WERDEN? In der Tschechischen Republik ist die Bestellung eines Steuervertreters nicht zwingend vorgeschrieben. Ein ausländischer Unternehmer ist berechtigt sich vertreten zu lassen. 11. WELCHE BEDINGUNGEN GELTEN FÜR DIE BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS? Ein ausländischer Unternehmer ist berechtigt, sich in einem Fiskalverfahren von einem Vertreter uneingeschränkt oder nur in dem durch eine Vollmacht festgelegten Umfang vertreten zu lassen. Der Vertretungsumfang wird durch die schriftliche Vollmacht festgelegt (eventuell mündlich beim Steuerverwalter zu Protokoll gegeben). Ist der Vertretungsumfang nicht vorgeschrieben, dann gilt die Vertretungsvollmacht im Fiskalverfahren uneingeschränkt. 12. WELCHE RECHTE UND PFLICHTEN HABEN DIE STEUERVERTRETER? Siehe Antwort auf Frage WELCHE SCHRITTE KÖNNEN SIE UNTERNEHMEN, WENN EIN UNTERNEHMER IN EINEM ANDEREN LAND AUF IHREM TERRITORIUM KEINEN STEUERVERTRETER BESTELLT? Keine, die Bestellung eines Steuervertreters ist nicht zwingend vorgeschrieben. 14. IST EINE BANKBÜRGSCHAFT ERFORDERLICH? Nein. BESTELLUNG VON STEUERVERTRETERN DURCH AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMER MIT SITZ IN DER EU 15. IST DIE BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS MÖGLICH? Ja, ein ausländischer Unternehmer ist berechtigt sich vertreten zu lassen. 16. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DIE BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS? Siehe Antwort auf Frage 11. 6

7 17. WELCHE RECHTE UND PFLICHTEN HAT EIN STEUERVERTRETER? Siehe Antwort auf Frage GIBT ES EINE SITUATION, IN DER EINE BANKBÜRGSCHAFT ZWINGEND ERFORDERLICH IST? Nein. RECHNUNGSLEGUNG REGELUNGEN DER RECHNUNGSLEGUNG 19. WO SIND DIE EINSCHLÄGIGEN REGELUNGEN (GESETZE, VORSCHRIFTEN, ANWEISUNGEN, LEITLINIEN...) EINSEHBAR? Die einschlägigen Regelungen sind im Mehrwertsteuergesetz und auf den Websites der Tschechischen Steuerverwaltung einsehbar (siehe Antworten auf die Fragen 2 und 3). AUSSTELLUNG VON RECHNUNGEN 20. FÄLLE, IN DENEN EINE RECHNUNG AUSGESTELLT WERDEN MUSS Eine Rechnung ist für jede besteuerte Leistung oder jede steuerbefreite Leistung mit Anspruch auf Steuerabzug an eine steuerpflichtige Person oder eine nichtsteuerpflichtige juristische Person auszustellen. Die Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung erstreckt sich in diesen Fällen auch auf die Entgegennahme einer Zahlung, sofern eine Steuerpflicht vorliegt. Bei Leistungen für nichtsteuerpflichtige Personen erstreckt sich die Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung außerdem auf Warenlieferungen entsprechend den Regelungen für Versandverkäufe und die Lieferung neuer Fahrzeuge in einen anderen Mitgliedstaat. 21. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR KORREKTURRECHNUNGEN (GUTSCHRIFTEN/LASTSCHRIFTEN)? Für Korrekturrechnungen gelten ähnliche Regelungen wie für normale Rechnungen. Sie werden ausgestellt, wenn es zur Korrektur der Mehrwertsteuerhöhe infolge einer Korrektur der Steuergrundlage oder des Steuersatzes kommt. Neben den sonstigen Erfordernissen müssen sie darüber hinaus stets die ursprüngliche Rechnungsnummer und 7

8 die zahlenmäßige Differenz enthalten. Korrekturrechnungen werden zum Tag der Vornahme der Korrektur ausgestellt. 22. WELCHE FRISTEN GELTEN FÜR DIE RECHNUNGSTELLUNG? Eine Rechnung muss innerhalb von 15 Tagen ab Erbringung der Leistung, gegebenenfalls ab Entgegennahme einer Zahlung, ausgestellt werden. 23. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR SAMMELRECHNUNGEN? Eine Sammelrechnung kann für mehrere eigenständige Leistungen für die gleiche Person ausgestellt werden. Gemeinsame Angaben für alle derartigen Leistungen können in einer Sammelrechnung einmalig angegeben werden, für jede Leistung separat muss das Datum der Leistungserbringung, gegebenenfalls der Entgegennahme einer Zahlung, und die Angaben im Zusammenhang mit der Berechnung der Steuer ausgewiesen sein. Eine Sammelrechnung ist innerhalb von 15 Tagen ab Ende des Kalendermonats, in welchem die erste Leistung erbracht bzw. Zahlung in Empfang genommen wurde. 24. UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN IST DIE SELBSTFAKTURIERUNG ZULÄSSIG? Eine Selbstfakturierung ist unter den Bedingungen zulässig, dass sich die Person, die die Leistung erbringt, schriftlich verpflichtet, alle derart ausgestellten Rechnungen anzunehmen. 25. EXISTIEREN SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN FÜR DIE ÜBERTRAGUNG DER RECHNUNGSTELLUNG AUF EINE AUßERHALB DER EU ANSÄSSIGE PERSON? Es gibt keine spezifischen Vorschriften. RECHNUNGSINHALT 26. UNTER WELCHEN BEDINGUNGEN MUSS DIE MEHRWERTSTEUER- IDENTIFIKATIONSNUMMER DES LEISTUNGSEMPFÄNGERS AUF DER RECHNUNG ANGEGEBEN WERDEN? Die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers ist auf jeder Rechnung anzugeben, mit Ausnahme vereinfachter steuerlicher Belege (siehe Antwort auf Frage 37). 27. WEITERE SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN ZUM RECHNUNGSINHALT - 8

9 ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG 28. IST BEI RECHNUNGEN, DIE MIT EINER FORTGESCHRITTENEN ELEKTRONISCHEN SIGNATUR VERSENDET WERDEN, VERBINDLICH VORGESCHRIEBEN, DASS DIE SIGNATUR AUF EINEM QUALIFIZIERTEN ZERTIFIKAT BERUHEN UND VON EINER SICHEREN SIGNATURSTELLUNGSEINHEIT ERSTELLT WERDEN MUSS? WENN JA, GEBEN SIE BITTE EINZELHEITEN AN. Ja, derartige Rechnungen müssen mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen sein (bzw. mit einem elektronischen Zeichen), basierend auf einer sicheren Signaturstellungseinheit gemäß dem Gesetz über die elektronische Signatur (Nr. 227/2000 Sb.). Subjekte, die derzeitig zur Ausstellung von Zertifikaten berechtigt sind, sind die I.CA ( die Tschechische Post ( und eidentity ( 29. IST BEI RECHNUNGEN, DIE IM RAHMEN EINES ELEKTRONISCHEN DATENAUSTAUSCHES VERSENDET WERDEN, ZUSÄTZLICH EIN ZUSAMMENFASSENDES DOKUMENT IN PAPIERFORM ERFORDERLICH? WENN JA, GEBEN SIE BITTE EINZELHEITEN ZU INHALT UND VERFAHREN AN. Nein, ein zusätzliches zusammenfassendes Dokument in Papierform ist nicht erforderlich. 30. SIND RECHNUNGEN ZULÄSSIG, DIE GEMÄß ART. 233 ABS. 1 BUCHST. B DER MWST- RICHTLINIE ( ÜBERMITTLUNG MIT ANDEREN ELEKTRONISCHEN MITTELN ) Nein. AUSGESTELLT WURDEN? WENN JA, UNTER WELCHEN BEDINGUNGEN UND FORMALITÄTEN? 31. WEITERE SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN FÜR DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG - AUFBEWAHRUNG VON RECHNUNGEN 32. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DEN AUFBEWAHRUNGSORT VON RECHNUNGEN? Ein Steuersubjekt kann den Aufbewahrungsort von Rechnungen frei wählen. Das Steuersubjekt ist verpflichtet, dem Steuerverwalter auf Antrag unverzüglich den Zugang zu den Rechnungen zu ermöglichen. Befindet sich der Aufbewahrungsort der Rechnungen außerhalb des Territoriums der Tschechischen Republik und handelt es sich 9

10 um Rechnungen in elektronischer Form, dann ist das Steuersubjekt verpflichtet, dem Steuerverwalter freien elektronischen Zugang zu gewähren. 33. MUSS IM VORAUS MITGETEILT WERDEN, WENN DIE RECHNUNGEN IN EINEM ANDEREN LAND AUFBEWAHRT WERDEN? WENN JA, GEBEN SIE EINZELHEITEN AN. Ja, in einem solchen Fall besteht die Pflicht, dem Steuerverwalter den Aufbewahrungsort der Rechnungen vorab mitzuteilen. 34. WIE LANGE MÜSSEN RECHNUNGEN AUFBEWAHRT WERDEN? Rechnungen müssen 10 Jahre lang nach Abschluss des Steuerzeitraums aufbewahrt werden, in welchem die Leistung erbracht wurde. 35. WELCHE SPEZIFISCHEN VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DIE ART DER AUFBEWAHRUNG UND MÖGLICHE UMSTELLUNGEN? Rechnungen können von der Papierform in die elektronische Form umgewandelt und in der Form aufbewahrt werden, solange die zur Übertragung und Aufbewahrung angewendete Methode die Glaubwürdigkeit der Herkunft, die Integrität des Inhalts und ihre Lesbarkeit gewährleistet und solange die Rechnungen in eine elektronische Form überführt wurden, die durch die elektronische Signatur der für die Überführung verantwortlichen Person garantiert ist. 36. WEITERE SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN FÜR DIE AUFBEWAHRUNG VON RECHNUNGEN. - VEREINFACHTE STEUERBELEGE 37. UNTER WELCHEN BEDINGUNGEN IST EINE VEREINFACHTE RECHNUNGSTELLUNG GEMÄß ART. 238 DER MWST-RICHTLINIE (2006/112/EG) GESTATTET? UND WELCHE REGELUNGEN BEZIEHEN SICH DARAUF? Ein vereinfachter steuerlicher Beleg kann für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen gegen Barzahlung, Karten- oder Scheckzahlung und für elektronisch erbrachte Dienstleistungen ausgestellt werden, deren Bereitstellung gegen Bezahlung, und diese mittels Banküberweisung erfolgt. Ein vereinfachter steuerlicher Beleg kann nur für eine Leistung ausgestellt werden, die auf dem Territorium der Tschechischen Republik erbracht wurde und deren Preis incl. MwSt CZK nicht überschreitet. Ein vereinfachter steuerlicher Beleg muss beinhalten: den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Leistenden; die Nachweisnummer des steuerlichen Belegs; 10

11 Umfang und Gegenstand der Leistung; das Datum der Leistungserbringung; den Steuersatz; das Entgelt einschließlich Steuerbetrag. REGELMÄSSIGE MWST-ERKLÄRUNG 38. UNTER WELCHEN UMSTÄNDEN IST EIN UNTERNEHMER ZUR EINREICHUNG VON MWST-EFRKLÄRUNGEN VERPFLICHTET? Im Allgemeinen ist jede mehrwertsteuerpflichtige Person verpflichtet, MwSt- Erklärungen abzugeben. Ein ausländischer Unternehmer, der nicht in der Tschechischen Republik ansässig ist, muss nur dann eine Steuererklärung abgeben, wenn ihm in dem entsprechenden Steuerzeitraum eine Steuerschuld entstanden ist. 39. IN WELCHEN ZEITLICHEN ABSTÄNDEN SIND MWST-ERKLÄRUNGEN EINZUREICHEN UND DIE BETREFFENDEN ZAHLUNGEN ZU LEISTEN? Mehrwertsteuerlich registrierte Personen müssen die MwSt-Erklärungen innerhalb von 25 Tagen nach Abschluss des Steuerzeitraums einreichen und die fällige Steuer zahlen. Der Steuerzeitraum für in der Tschechischen Republik ansässige, mehrwertsteuerlich registrierte Personen hängt von ihrem Umsatz ab: ist der Umsatz des vorangegangenen Kalenderjahres höher als 10 Millionen CZK, dann beträgt der Steuerzeitraum einen Kalendermonat, ist der Umsatz des vorangegangenen Kalenderjahres niedriger als 10 Millionen CZK, dann beträgt der Steuerzeitraum ein Quartal. Ist jedoch der Umsatz für das vorangegangene Kalenderjahr niedriger als 10 Millionen CZK, aber höher als 2 Millionen CZK, dann kann die mehrwertsteuerlich registrierte Person den Kalendermonat als Steuerzeitraum wählen. Steuerzeitraum für nicht in der Tschechischen Republik ansässige Personen ist das Kalendervierteljahr. 40. GIBT ES IN BEZUG AUF DIE MWST-ERKLÄRUNG EINE SONDERREGELUNG FÜR KLEINE UNTERNEHMEN UND/ODER BESTIMMTE KATEGORIEN VON UNTERNEHMEN? WENN JA, BESCHREIBEN SIE DIESE BITTE. Nein. 41. BETREIBEN SIE EINE VEREINFACHTE BERECHNUNG DER STEUERSCHULD? WENN JA, WELCHES SIND DIE KLASSIFIZIERUNGSKRITERIEN DAFÜR, AUF WEN SIE SICH BEZIEHEN UND WORIN BESTEHEN DIE VEREINFACHUNGEN? Unternehmer, die Waren zum Zwecke des Weiterverkaufs in unverändertem Zustand erwerben und die nicht in der Lage sind, die Steuer auf die Ausgangsumsätze anhand ihrer täglichen Buchführungsbelege nachzuweisen, können beim zuständigen Finanzamt eine individuelle Veranlagung beantragen. 11

12 ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG 42. IN WELCHEN ZEITLICHEN ABSTÄNDEN SIND ZUSAMMENFASSENDE MELDUNGEN EINZUREICHEN? Zusammenfassende Meldungen sind jeweils für ein Kalendervierteljahr abzugeben. 43. SIND ÜBER DIE IM KAPITEL 6 ( ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG ) TEIL XI DER MWST-RICHTLINIE (2006/112/EG) AUFGEFÜHRTEN ANGABEN HINAUS WEITERE ANGABEN ZU MACHEN? Nein. 44. GIBT ES IN BEZUG AUF DIE ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG VEREINFACHTE VERFAHREN IM SINNE VON ART. 269 DER MWST-RICHTLINIE (2006/112/EG)? WENN JA, WELCHES SIND DIE ENTSPRECHENDEN SCHWELLENWERTE FÜR DIE DURCHSETZUNG DIESER VORGEHENSWEISEN? Nein. ELEKTRONISCHE STEUERERKLÄRUNG 45. KÖNNEN MEHRWERTSTEUERERKLÄRUNGEN AUF ELEKTRONISCHEM WEGE EINGEREICHT WERDEN? WENN JA, AUF WELCHE WEISE UND UNTER EINSATZ WELCHER TECHNOLOGIE? AN WEN HAT MAN SICH MIT DEM ANTRAG AUF EINREICHUNG EINER ELEKTRONISCHEN STEUERERKLÄRUNG ZU WENDEN? Eine Umsatzsteuererklärung kann elektronisch abgegeben werden. Die Unternehmer können den Antrag von der Website unter folgender Adresse verwenden: Sie müssen einen kompatiblen PC mit MS Windows und Internet Explorer 6 Service Pack 1 und höher verwenden. Neuerdings können auch die Dienstleistungen im Rahmen des Steuerportals genutzt werden (mehr dazu unter Es gibt zwei Verfahren zur elektronischen Einreichung der Erklärung: 1) mit qualifizierter elektronischer Signatur 2) ohne elektronische Signatur unter der Voraussetzung, dass innerhalb von drei Tagen ein schriftliches Dokument mit der Unterschrift einer natürlichen Person eingeht. 46. KÖNNEN ZUSAMMENFASSENDE MELDUNGEN AUF ELEKTRONISCHEM WEGE EINGEREICHT WERDEN? WENN JA, AUF WELCHE WEISE UND UNTER EINSATZ WELCHER TECHNOLOGIE? AN WEN HAT MAN SICH ELEKTRONISCH MIT DEM ANTRAG AUF EINREICHUNG EINER MELDUNG ZU WENDEN? Ja, ähnlich wie bei der Mehrwertsteuererklärung siehe Antwort auf Frage

13 VERWALTUNGSERFORDERNISSE 47. BETREIBEN SIE DAS SYSTEM DER FLAT-RATE? WENN JA, AUF WEN BEZIEHT ES SICH? NEIN. 48. GIBT ES ÜBER DIE BEREITS GENANNTEN VERWALTUNGSVEREINFACHUNGEN HINAUS WEITERE VEREINFACHUNGEN? WENN JA, BESCHREIBEN SIE DIESE BITTE. Nein. 49. IN WELCHER(N) SPRACHE (SPRACHEN) SIND DIE FORMULARE (REGELMÄßIGE MEHRWERTSTEUERERKLÄRUNG UND ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG) VERFÜGBAR ODER EXISTIERT EINE ÜBERSETZUNG? Die Formulare für die Mehrwertsteuererklärung sind derzeit nur in tschechischer Sprache verfügbar, ab dem Jahr 2008 ist auch mit einer zweisprachigen tschechisch-englischen Version zu rechnen. Die Formulare der zusammenfassenden und der nachfolgenden zusammenfassenden Meldung stehen in tschechischer Sprache und in einer zweisprachigen tschechisch-englischen Version zur Verfügung. ANSPRUCH AUF VORSTEUERABZUG 50. FÜR WELCHE KATEGORIEN VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN GILT DER ANSPRUCH AUF VORSTEUERABZUG NICHT? Der Anspruch auf Vorsteuerabzug kann nicht geltend gemacht werden bei: Personenkraftwagen, und zwar auch bei Anschaffung auf Leasing-Basis und bei ihrer technischen Aufwertung (sofern sie nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs, zu Leasing- oder Exportzwecken beschafft wurden); Leistungen zu Repräsentationszwecken. 51. GIBT ES WAREN- UND DIENSTLEISTUNGSKATEGORIEN, FÜR DIE EIN TEILWEISER ANSPRUCH AUF MEHRWERTSTEUERABZUG GELTEND GEMACHT WERDEN KANN? WENN JA, IN WELCHER PROZENTUALEN HÖHE? Es gibt keine speziellen Waren- und Dienstleistungskategorien, die einen nur teilweisen Anspruch auf Mehrwertsteuerabzug begründen würden. 13

14 ANHANG 1: SCHWELLENWERTE dex_en.htm#annexi ANHANG 2: MWST-IDENTIFIKATIONSNUMMERN dex_en.htm#annexii ANHANG 3: ABKÜRZUNGEN dex_en.htm#annexiii

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