SK KLIENTENINFORMATION 6 / Änderungen des Umsatzsteuergesetzes und zusammenhängender Vorschriften
|
|
- Adolf Baum
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 SK KLIENTENINFORMATION 6 / Oktober 2012 Änderungen des Umsatzsteuergesetzes und zusammenhängender Vorschriften Sehr geehrter Klient! Am wurde die Novelle des Umsatzsteuergesetzes Nr. 222/2004 verabschiedet. Sie ändert dieses als auch sonstige damit zusammenhängende Rechtvorschriften, z.b. das Handelsgesetzbuch und das Strafgesetz. Die meisten Regelungen dieser umfangreichen Novelle traten am 1. Oktober 2012 in Kraft; über die wesentlichen Veränderungen möchten wir Sie hiermit informieren. 1. Wesentliche Neuerungen 1.1. Sicherung der Abgaben Es wird eine Kaution bzgl. der Umsatzsteuer bei der Registrierung sogenannter Risikosubjekte eingeführt. Es handelt sich z.b. um Abgabenpflichtige mit Geschäftsführern, Gesellschafter Geschäftsführern, Gesellschaftern oder Beteiligungen in anderen juristischen Personen, die Rückstände bzgl. der Umsatzsteuer aufweisen. Eine derartige Kaution müssen auch Subjekte, die sich freiwillig zur Umsatzsteuer registrieren, leisten, falls sie bei der Registrierung weder Waren liefern noch Leistungen erbringen und die unternehmerische Tätigkeit nur vorbereiten. Die Kaution wird unter Berücksichtigung des Abgabenrisikos durch die Finanzverwaltung zwischen EUR und EUR betragen. Die Kaution muss noch vor der Registrierung hinterlegt werden. Widrigenfalls erfolgt keine Erfassung. Bei einer verpflichtenden Registrierung zur Umsatzsteuer wird diese vom Steuerverwalter durchgeführt. Die Kaution ist jedoch trotzdem zu hinterlegen, jedoch nicht Bedingung für die steuerliche Erfassung.
2 1.2. Veräußerung von Liegenschaften Jene Abgabenpflichtige, die eine bebaute Liegenschaft oder ein Baugrundstück veräußern, werden verpflichtend zu Unternehmern im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, sofern der Umsatz die Kleinunternehmergrenze (EUR ) überschreitet, bzw. überschreiten wird. Diese Person wird bereits vor Übertragung der Liegenschaft zum Unternehmer isd. Umsatzsteuergesetzes (vor dem Grundstücksverkauf bzw. vor dem Zahlungserhalt). Bisher entstand die Verpflichtung zur Registrierung erst bei Überschreiten der Kleiunternehmergrenze Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Liefert ein Unternehmer Waren in die EU und nimmt er den Transport selbst oder sein Abnehmer vor, muss er zum Erreichen der Steuerbefreiung nicht nur eine Rechnungskopie sondern auch eine Bestätigung des Abnehmers über den Warenempfang vorlegen (deren Mindest - Inhalte sind: Abnehmer, Menge und Art der Ware, Datum und Ort der Warenübergabe im anderen Mitgliedsland, Datum und Ort der Beendigung des Transportes, Fahrer und benutztes Fahrzeug). Die sonstigen notwendigen Belege (z.b. Vertrag über die Warenlieferung, Lieferschein, Beleg über den Zahlungserhalt), bleiben gleich Reverse Charge Immobilienverkauf Die Novelle normiert den Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Erwerber bei Übertragung einer slowakischen Immobilie Haftung für die Umsatzsteuer Die Novelle normiert die solidarische Haftung des Kunden für die Umsatzsteuer, falls der Lieferant die Umsatzsteuer nicht bezahlt und der Kunde dies gewusst hat oder wissen konnte. Gegebenenfalls kann die Finanzbehörde den Abnehmer zur Abfuhr der Umsatzsteuer auffordern. Umstände unter denen der Abnehmer wissen musste oder wissen konnte, dass der Lieferant die Umsatzsteuer nicht abführt, sind: i) der in der Rechnung angeführte Gegenwert der Leistung ist ohne wirtschaftliche Begründung unverhältnismäßig hoch oder unverhältnismäßig niedrig; ii) der Abnehmer setzt die Geschäfte mit einem Lieferanten fort, obwohl Gründe für dessen Erlöschen der umsatzsteuerlichen Erfassung (z.b. wiederholt nicht eingereichte Steuererklärung, wiederholt nicht bezahlte Steuerpflicht, wiederholt am Sitz der Gesellschaft nicht erreichbar, etc.) entstanden sind; iii) der Abnehmer war im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld statutarisches Organ bzw. Gesellschafter des Lieferanten.
3 Eine Liste jener Unternehmer, bei denen die oben angeführten Gründe zur Auflösung der umsatzsteuerlichen Erfassung entstanden sind, wird online veröffentlicht. Um das Risiko des Schlagendwerdens der Haftung zu minimieren, müssen die Lieferanten in Zukunft laufend geprüft werden Umsatzsteuerzeitraum Der primäre steuerbare Zeitraum von einem Monat bleibt gleich, der automatische Übergang auf das Quartal als Umsatzsteuerzeitraum wird aufgehoben. Man kann sich nur dann für das Quartal als Voranmeldezeitraum entscheiden, sofern der Umsatz in den vorigen 12 Kalendermonaten EUR nicht überschritten hat (zur Zeit liegt die Grenze bei EUR ,19 für das vorhergehende Kalenderjahr) und man bereits mindestens 12 Monate zur Umsatzsteuer erfasst ist. Neu zur Umsatzsteuer erfasste Unternehmer müssen folge dessen stets monatlich Umsatzsteuererklärungen einreichen und zwar mindestens für 12 Monate. Unternehmer, die zum 30. September 2012 quartalsweise Umsatzsteuer bezahlen, können dies bis zum Ende des Jahres 2012 beibehalten (auch wenn die neuen seit dem 1.Oktober 2012 geltenden Bedingungen hierfür nicht erfüllt werden) Änderungen für ausländische Unternehmen Ausländische in der Slowakei zur Umsatzsteuer erfasste Unternehmen konnten Vorsteuerguthaben bis dato nur mit den laufenden Umsatzsteuererklärungen geltend machen, und zwar in der richtigen Periode. Gemäß der Novelle des Umsatzsteuer-Gesetzes kann ein Guthaben auch in späteren Perioden geltend gemacht werden, spätestens jedoch mit der Erklärung für das letzte Quartal des Jahres Beendigung der umsatzsteuerlichen Erfassung Beendet der Abgabenpflichtige im Inland seine unternehmerische Tätigkeit, muss er die Löschung der steuerlichen Erfassung beantragen. Es werden weitere Gründe für eine amtswegige Löschung normiert: Es wird wiederholt keine Steuererklärung eingereicht, wiederholt die Umsatzsteuer nicht bezahlt, er ist wiederholt an dessen Sitz nicht erreichbar und er verletzt wiederholt seine Mitwirkungspflicht bei Prüfungen.
4 2. Ausgewählte Änderungen des Handelsgesetzbuches Neu ist, dass Personen, die einen Abgaben - Rückstand haben, keine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen können. Mit Wirksamkeit ab 1. Oktober 2012 ist die Gesellschaft verpflichtet, bei der Übertragung eines Mehrheitsgeschäftsanteil die Zustimmung der Finanzverwaltung einzuholen. Die Gesellschaft muss diese Bescheinigung bei der Behörde beantragen. Die Übertragung ist erst mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam, die Eintragung ist konstitutiv. 3. Ausgewählte Änderungen des Strafgesetzes Es wird ein neuer Straftatbestand normiert, und zwar die Behinderung der Finanzverwaltung. Dieser macht sich schuldig, wer i) in den der Behörde vorgelegten Unterlagen unwahre oder gefälschte Angaben anführt, ii) die für die richtige Festlegung von Steuern relevanten Belege modifiziert, entwertet oder vernichtet, iii) gesetzlich bestimmte Meldepflichten nicht erfüllt oder iv) die gesetzlich bestimmten Pflichten bei einer Steuerprüfung nicht erfüllt. Ferner wird ein weiterer Tatbestand normiert, die Steuerhinterziehung. Vereinfacht wird diese als unberechtigte Geltendmachung der Rückerstattung von Umsatz- oder Verbrauchssteuern in größerem Ausmaß definiert. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Ihr AUDITOR Team (Bratislava) 1 Das vorliegende Dokument hat einen rein informativen Charakter und ersetzt in keinem Fall ein persönliches Beratungsgespräch. Zur Lösung konkreter Sachverhalte wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei.
5
6
MANDAT aktuell SEPTEMBER Die September-Numme bringt: Entwurf einer Novelle des Einkommensteuergesetzes Übersehen Sie nicht
Aktuelle Informationen auf dem Gebiet Steuern, Recht und Wirtschaft MANDAT aktuell Die September-Numme bringt: Entwurf einer Novelle des Einkommensteuergesetzes Übersehen Sie nicht Der Nationalrat der
MehrNOVEMBER Die November-Nummer bringt: Kontrollbericht Einkommenssteuersatz Steuerlizenz
Aktuelle Informationen auf dem Gebiet Steuern, Recht und Wirtschaft MANDAT aktuell Die November-Nummer bringt: Kontrollbericht Einkommenssteuersatz Steuerlizenz MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, 811
MehrMANDAT aktuell AUGUST Die August-Nummer bringt: Novelle des Mehrwertsteuergesetzes Aufzeichnungen über ein gekauftes Fahrzeug
Aktuelle Informationen auf dem Gebiet Steuern, Recht und Wirtschaft MANDAT aktuell Die August-Nummer bringt: Novelle des Mehrwertsteuergesetzes Aufzeichnungen über ein gekauftes Fahrzeug MANDAT CONSULTING,
MehrSteuerberater. Merkblatt. Versandhandelsregelung. Inhalt. Steffen Feiereis
Steuerberater Steffen Feiereis Merkblatt Versandhandelsregelung Inhalt 1 Allgemeines 2 Wann greift die Versandhandelsregelung? 3 Lieferung an Unternehmer 4 Maßgebliche Lieferschwelle 4.1 Allgemeines 4.2
MehrOKTOBER 2012 Aktuelle Informationen auf dem Gebiet Steuern, Recht und Wirtschaft
Aktuelle Informationen auf dem Gebiet Steuern, Recht und Wirtschaft MANDAT aktuell In dieser Ausgabe: Novelle des Mehrwertsteuergesetzes Novelle des Einkommenssteuergesetzes Novelle des Handelsbuchgesetzes
MehrCD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich
CD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich 1. Welche Rechtsgrundlagen regeln die Besteuerung des Umsatzes? Das Umsatzsteuergesetz regelt die Besteuerung Inhalt: 1. von Lieferungen und sonstigen
MehrMeldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen
Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010
Mehr1.3 Das Unternehmen ist in folgendem Finanzamt des Heimatlandes steuerlich erfasst:
An das Finanzamt Chemnitz-Süd Paul-Bertz-Straße 1 09120 Chemnitz Fragebogen zur Erteilung einer Umsatzsteuernummer in Deutschland für Unternehmer aus der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik
MehrA. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23
Vorwort Abkürzungsverzeichnis 5 17 Rdn. A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23 I. Die Europäische Union 1 23 1. Historische Entwicklung 1 23 2. Ziele der Europäischen
MehrMandanteninformation zum. Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen ab dem
Mandanteninformation zum Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen ab dem 01.10.2014 Neuregelungen durch das Kroatien-Anpassungs-Gesetz Das Gesetz zur Anpassung des nationalen
MehrVortrag beim Arbeitskreis Online-Handel der IHK Lippe zu Detmold am in Detmold. Thema:
Vortrag beim Arbeitskreis Online-Handel der IHK Lippe zu Detmold am 05.05.2015 in Detmold Thema: Der Handel über die Grenze und seine umsatzsteuerliche Behandlung Referent : Steuerberater Dipl.-Kfm. Bernd
MehrMerkblatt zur Umsatzsteuer (Stand 16. Februar 2015) Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Metallen
Merkblatt zur Umsatzsteuer (Stand 16. Februar 2015) ZDH-Abt. Steuer- und Finanzpolitik Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Metallen I. Hintergrund Der deutsche Gesetzgeber
MehrI. Erlass und Aufhebung von Bescheinigungen nach 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrUmsatzsteuer im Binnenmarkt
NWB Ratgeber Steuerrecht Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 2. Auflage : ; Verlag Neue Wirtschafts-Briefe v Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort
MehrUmsatzsteuer im Binnenmarkt
NWB Ratgeber Steuerrecht Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 3. Auflage p> Verlag Neue Wirtschafts-Briefe &j Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort
MehrFiskalvertretung. Hierzu folgende Beispiele:
Fiskalvertretung A. Fiskalvertretung in Deutschland Mit Wirkung vom 1. Januar 1997 ist in Deutschland das Institut der Fiskalvertretung in das Umsatzsteuerrecht eingeführt worden, um für ausländische Unternehmen
MehrLösung zu 1): I. Lieferung des A an B. 1. Steuerbarkeit
Aufgabe: 1) Unternehmer U mit Sitz in Düsseldorf kauft für EUR 100.000 Waren von Unternehmer B mit Sitz in Belgien. Da B die Ware nicht vorrätig hat, kauft B die Ware für EUR 90.000 von A mit Sitz in der
MehrSoll- und Istbesteuerung
Soll- und Istbesteuerung Grundsätzliches Die Fälligkeit der Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen richtet sich nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld: die Umsätze sind in die
MehrMandantensonderrundschreiben Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen
Mandantensonderrundschreiben Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen 15.11.2012 ED Sehr geehrter Mandant, sehr geehrte Mandantin, seit Beginn des Binnenmarktes 1993 müssen Unternehmer
MehrJANUAR Die Januarnummer bringt: Einkommenssteueranzahlungen Novelle des Handelsgesetzbuches Übersehen Sie nicht Wichtige Termine
Aktuelle Informationen auf dem Gebiet Steuern, Recht und Wirtschaft MANDAT aktuell Die Januarnummer bringt: Einkommenssteueranzahlungen Novelle des Handelsgesetzbuches Übersehen Sie nicht Wichtige Termine
MehrDER KLEINUNTERNEHMER UND DIE UMSATZSTEUER
MERKBLATT Recht und Steuern DER KLEINUNTERNEHMER UND DIE UMSATZSTEUER Die Umsatzbesteuerung wird von vielen Unternehmen wegen ihres komplizierten Verfahrens kritisiert. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) sieht
MehrMANDAT aktuell FEBRUAR Die Februarnummer bringt: Jahresabschluss zum Jahresabschlussregister Übersehen Sie nicht
Aktuelle Informationen auf dem Gebiet Steuern, Recht und Wirtschaft MANDAT aktuell Die Februarnummer bringt: Jahresabschluss zum 31.12.2013 Jahresabschlussregister Übersehen Sie nicht MANDAT CONSULTING,
Mehr(1) Das mit BMF-Schreiben vom 2. Juni 2014 eingeführte Vordruckmuster. USt 7 B - Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
Mehr31 Steuerliche Erfassung von Unternehmensverkäufen wird verbessert (Kapitel 6001 Titel )
Allgemeine Finanzverwaltung (Einzelplan 60) 31 Steuerliche Erfassung von Unternehmensverkäufen wird verbessert (Kapitel 6001 Titel 015 01) 31.0 Das BMF hat auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes ab dem
MehrDreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer
Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt
MehrMeldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen
Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010
MehrAktualitäten 2016 / 01
Accounting advisory KPMG in Slovakia Februar 2016 Fristen zur Erstellung, Vorlage, Prüfung, Untersuchung, Feststellung, Hinterlegung und Offenlegung des Jahresabschlusses und des es Die Novelle des Nr.
MehrReihengeschäfte in der Umsatzsteuer
Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Reihengeschäft? Unter einem Reihengeschäft versteht man folgenden Sachverhalt: mehrere Unternehmer schließen über den selben Gegenstand
MehrLieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU- Binnenmarkt
Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU- Binnenmarkt 1. Anwendungsbereich 1.1. Privatpersonen 1.2. Andere Rechtssubjekte 1.3. Erwerbsteuer des Abnehmers 2. Die Regelungen
Mehr1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
BMF v. 15.6.2010 IV D 3 -S 7427 /08/10003-03 BStBl 2010 I S. 569 Umsatzsteuer; Zusammenfassende Meldung ( 18a Umsatzsteuergesetz) 18a Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde im Zuge der Umsetzung von Artikel 2
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 25.07.1997 KOM(97)405 endg. Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATFS zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, die Anwendung einer von Artikel
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern. - -Verteiler U 1 -
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern
MehrUmsatzsteuer für die betriebliche Praxis
Umsatzsteuer für die betriebliche Praxis Mit über 360 Fallbeispielen und Lösungen Bearbeitet von Robert Pernegger 3., erweiterte Auflage 2015 2015. Taschenbuch. 576 S. Paperback ISBN 978 3 7073 2415 0
MehrDreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer
Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt
Mehr8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR)
8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 1 Grundlagen [1] Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Unternehmer: Bestimmungslandprinzip (= Besteuerung mit der USt des Bestimmungslandes; gleiche Belastung
Mehrinnergemeinschaftlicher Erwerb BFG zu Doppelbesteuerung I
(BFG 4. 8. 2017, RV/5100898/2012) innergemeinschaftlicher Erwerb BFG zu Doppelbesteuerung I Eine GmbH hat bei einem deutschen Autohändler einen gebrauchten Audi (Erstzulassung 22.11.2006; Kilometerstand
MehrDie Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und
MehrABN, GST & Co. Wertvolle Informationen für deutsche Unternehmen doing business Down Under. piaservices.com.au 1
ABN, GST & Co. Wertvolle Informationen für deutsche Unternehmen doing business Down Under 1 JÜNGSTE ENTWICKLUNGEN Das ATO hat kürzlich den Prozess für die Anmeldung für GST-only registrations den gesetzlichen
MehrZusammenfassende Meldung Meldezeiträume
Zusammenfassende Meldung Meldezeiträume Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 119 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Abgabefristen.1. Monatliche Abgabe.. Vierteljährliche Abgabe.3. Jährliche Abgabe 3. Details
MehrElsterFormular für 2009/2010. Die elektronische Steuererklärung ELSTER bietet Ihnen Vorteile, die Sie nutzen sollten.
ElsterFormular für 2009/2010 Die elektronische Steuererklärung ELSTER bietet Ihnen Vorteile, die Sie nutzen sollten. www.elster.de Allgemeines Die kostenlose Software ElsterFormular der Finanzverwaltung
MehrLieferungen an Privatpersonen im EU-Binnenmarkt
Lieferungen an Privatpersonen im EU-Binnenmarkt Privatpersonen und gleich gestellte Rechtssubjekte Lieferungen an Nichtunternehmer im EU-Binnenmarkt 1. Anwendungsbereich 1 1.1 Privatpersonen 1 1.2 Andere
MehrAuftraggeberhaftung aus der Sicht des Auftraggebers
Auftraggeberhaftung aus der Sicht des Auftraggebers Grundlagen der Auftraggeberhaftung Gesetzliche Bestimmungen & Hintergrund der Auftraggeberhaftung Die Auftraggeberhaftung im Baugewerbe wurde eingeführt,
MehrDienstleistungen der Spediteure und Frachtführer. Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen
Teil A Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer Kap 2 Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen 2.1 Ort der Leistung Seit 1. Jänner 2010 wird zwischen Dienstleistungen an Unternehmer isd
MehrUmsatzsteuerliche Besonderheiten bei Auslandsgeschäften
STartup und Tax 1 Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Auslandsgeschäften 2 3 Teil 1: unternehmer Aktuell sind über 60% der deutschen Startups bereits auf internationalen Märkten aktiv. Je nachdem ob im
MehrTHEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT
1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Zeitliche Einschränkung Absetzbarkeit der MwSt. - Klarstellung durch die Agentur der Einnahmen... 2 Die Inhalte dieses
MehrLieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU-Binnenmarkt
Informationen für die Praxis Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU-Binnenmarkt Stand: Januar 2012 Inhalt: 1. Anwendungsbereich... 1 1.1 Privatpersonen... 1 1.2
MehrInnergemeinschaftliche Lieferungen und Innergemeinschaftliche Erwerbe Verlag Dashöfer GmbH Hamburg
Innergemeinschaftliche Lieferungen und Innergemeinschaftliche Erwerbe Programmübersicht 1. Innergemeinschaftliche Lieferungen 2. Versandhandelsregelung 3. Innergemeinschaftliche Erwerbe 2 I.g. Lieferungen
MehrI. Anmeldung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung
Zeile - Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten - 1 Unter- Fallart Steuernummer 2018 2 fallart 3 11 56 4 30 Eingangsstempel oder -datum 5 Umsatzsteuer-Voranmeldung 2018 Finanzamt
MehrMerkblatt zur Rückerstattung der slowakischen Mehrwertsteuer
Stand: 2012 Merkblatt zur Rückerstattung der slowakischen Mehrwertsteuer Ausländische Unternehmen, die in der Slowakischen Republik nicht für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, haben grundsätzlich
MehrFirma. - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)
Firma Firmenanschrift IHK Mitgliedsnummer IHK Ulm Recht und Steuern Olgastraße 95-101 89073 Ulm PLZ Ort Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß 34h Abs. 1 GewO unter
MehrINHALT WIEN, AM Wien, Lerchengasse 18/Pfeilgasse 13 Tel: +43/1/ , Fax: +43/1/ DVR:
Beeideter Wirtschaftsprüfer Allgemein beeideter gerichtlicher Sachverständiger Peer Reviewer Credit Rating Analyst Buchungsstelle Datenerfassung für EDV INHALT WIEN, AM 30.11.2006 1) NEUERUNGEN BEI FIRMENBUCHEINGABEN
MehrBesteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München
Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer
MehrC.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten)
C.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten) Mitja Wolf Inhaltsverzeichnis Einleitung Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen - Ausfuhrlieferungen - Innergemeinschaftliche
MehrEhegatte/Lebenspartner(in)
An das Finanzamt Chemnitz-Süd Paul-Bertz-Straße 1 09120 Chemnitz Fragebogen zur steuerlichen Registrierung in Deutschland für Einzelunternehmer (Bau) aus der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik
MehrRegelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa. Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens. Innergemeinschaftliche
Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ja, für alle nein Leistungen künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche
MehrDie Umsatzsteuer unterschätzt und risikobehaftet
1 Die Umsatzsteuer unterschätzt und risikobehaftet Dipl.-Finanzw. Joachim Metzner Der klassische Verkauf eines Produktes an einen Kunden in Deutschland stellt im Regelfall kein Problem dar: Der Verkäufer
MehrOnline-Handel aber richtig!
Online-Handel aber richtig! I. Der eigene Internet-Shop II. Online-Handel mit Unternehmern b2b III. Die Versandhandelsregelung IV. Was die Buchhaltung bieten muss Der Online-Handel bietet große Wachstumschancen
MehrRechnungen 2017 Das muss drinstehen
Kanzlei Hauptstraße 65 D-12159 Berlin Telefon +49 30 / 85 98 99-0 Telefax +49 30 / 85 98 99-15 Merkblatt Rechnungen 2017 Das muss drinstehen Bürozeiten Montag-Donnerstag 7.30 bis 17.00 Uhr Freitag 7.30
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2 -
Postanschr ift Ber lin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX MDg
Mehrgemäß 293a AktG des Vorstands der XING SE, Hamburg und der Geschäftsführung der Beekeeper Management GmbH, Hamburg zum
GEMEINSAMER BERICHT gemäß 293a AktG des Vorstands der XING SE, Hamburg und der Geschäftsführung der Beekeeper Management GmbH, Hamburg zum Gewinnabführungsvertrag vom 21. März 2019 zwischen der XING SE,
MehrUnter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL E-MAIL DATUM
Mehr- Kurzinformation. Stand: Januar
Der Warenverkehr in der EU Erwerb/Bezug - Kurzinformation Stand: Januar 2017 2 Eingänge aus EU-Ländern Seit dem 1. Januar 1993 gelten im Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten in wesentlichen Bereichen
MehrFirma. Erlaubnis muss bis spätestens 21. März 2017 erworben worden sein
Firma Firmenanschrift IHK Mitgliedsnummer IHK Rhein-Neckar Bereich 3.3 Postfach 101661 68016 Mannheim PLZ Ort Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gemäß 34 i GewO im vereinfachten
MehrAnhang Abrechnung und Rechnungslegung
Anhang Abrechnung und Rechnungslegung zu den AB-BKO 0 Seite 1 von 5 Dokumentenverwaltung Dokument-Historie Version Status Datum Verantwortlicher Änderungsgrund V 1.00 Genehmigt 13.9.2001 ECG Beilage zu
MehrInformationen zum Gutschriftverfahren
Informationen zum Gutschriftverfahren KERN AG IKL GmbH & Co KG Stand 20.02.2013 Inhalt 1. Definition Gutschriftverfahren 2. Vorteile durch das Gutschriftverfahren 3. Informationen zur Abrechnung 4. Steuerliche
MehrUMSATZSTEUER. für Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter. Thomas EPPLY Heidemarie ZEHETNER Sabine GEPPERTH. 9/2017 Nr.: 51
UMSATZSTEUER für Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter Thomas EPPLY Heidemarie ZEHETNER Sabine GEPPERTH 9/2017 Nr.: 51 UStG 1994 Umsatzsteuergesetz 1994 einschließlich Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG
MehrMUSTERLÖSUNG ZUR PROBEKLAUSUR
FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF FACHBEREICH WIRTSCHAFT Prof. Dr. Christoph Voos MUSTERLÖSUNG ZUR PROBEKLAUSUR BETRIEBLICHE STEUERLEHRE (TEIL: VEKEHRSTEUERN) Teil A: Multiple Choice. (Core Modul BBA) Hinweis:
MehrRundschreiben Umsatzsteuerliche Beurteilung einer Referententätigkeit
Im Februar 2012 Rundschreiben Umsatzsteuerliche Beurteilung einer Referententätigkeit Die Tätigkeit des vortragenden Referenten ist regelmäßig eine wissenschaftliche bzw. unterrichtende Leistung. Wo diese
MehrSteuerinfo MwSt
Dezember 2018 WTS Slowenien Steuerinfo 2019 - MwSt..................................................... Wir freuen uns, Ihnen die erste Steuerinfo 2019 WTS Slowenien vorzustellen. Behandlung von Geschenkgutscheinen
MehrVereinbarung über die (Teil-)Aufhebung des Vertrags über die Errichtung einer Stillen Gesellschaft vom 30. Januar/2. Februar 2004
[Entwurf] Vereinbarung über die (Teil-)Aufhebung des Vertrags über die Errichtung einer Stillen Gesellschaft vom 30. Januar/2. Februar 2004 (Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG)
MehrInnergemeinschaftliche Leistung und Reverse Charge: Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Umsatzsteuer
Innergemeinschaftliche Leistung und Reverse Charge: Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Umsatzsteuer 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Innergemeinschaftliche Leistung und Reverse Charge: Gemeinsamkeiten
MehrUmsatzsteuer; Zusammenfassende Meldung ( 18a Umsatzsteuergesetz)
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim
MehrUmsatzsteuer Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU
Umsatzsteuer Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/02 verantwortlich: RA Stefan Fritz Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken, Hauptmarkt 25/27, 90403
Mehr>>> Aktuelle Informationen aus Wirtschaft & Steuerrecht exklusiv für unsere Klienten <<<
Ausgabe 06/2012 vom 05. Juni 2012 >>> Aktuelle Informationen aus Wirtschaft & Steuerrecht exklusiv für unsere Klienten
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. A. Rechtliche Rahmenbedingungen und Formen der Wirtschaftstätigkeit
Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Gesetze und Verordnungen... XI XIV XVII XIX A. Rechtliche Rahmenbedingungen und Formen der Wirtschaftstätigkeit I. Systematisierung der Gesetzesnormen
MehrRegelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa
Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen (z.b. Auftritte, Vorträge, Darbietungen, Unterricht) einschließlich
MehrMustergültige Lösung von Praxisfällen
Swetlana Muth und Christoph Wenhardt 1/8 Mustergültige Lösung von Praxisfällen Die innergemeinschaftliche Lieferung und der innergemeinschaftliche Erwerb im Lichte des Jahressteuergesetzes 2010 von StB
MehrHinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten
Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten 1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Für die Erfassung neuer unternehmerischer Tätigkeiten sieht die Finanzverwaltung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
MehrUmsatzbesteuerung in Deutschland von im Ausland ansässigen Unternehmern
Umsatzbesteuerung in Deutschland von im Ausland ansässigen Unternehmern von Nicole Mychajluk Referentin für Umsatzsteuer im Ministerium der Finanzen des Saarlandes Gliederung Wann muss sich ein im Ausland
MehrUmsatzsteuer von A bis Z 13./
Umsatzsteuer von A bis Z 13./14.10.2017 Der Umsatzsteuer unterliegen Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Das Umsatzsteuersystem
MehrFINANZEN Smart. Weitere Schritte
FINANZEN Smart Weitere Schritte 1. Allgemein... 3 2. Umsatzsteuer-Voranmeldung... 3 2.1. Übersicht übermittelter Umsatzsteuervoranmeldungen...4 2.2. Import/Export von USt-VA Kontenzuordnungen...4 3. Verprobung...
MehrWas Unternehmer als Bauherren wissen sollten
HLB Ratgeber I/2015 Was Unternehmer als Bauherren wissen sollten Neuregelungen bei der Umsatzsteuer Unternehmer, die gegen Entgelt Bauleistungen erbringen und gleichfalls solche Leistungen in Auftrag geben,
MehrDer Güterverkehr im Gemeinschaftsgebiet der Europäische Gemeinschaft
Der Güterverkehr im Gemeinschaftsgebiet der Europäische Gemeinschaft 1 Die Mitgliedsländer der Europäischen Union bilden eine so genannte Innergemeinschaft. Umsatzsteuerlich ist die Europäische Union ein
MehrUmsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße
MehrUmsatzsteuer im Binnenmarkt
www.nwb.de Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 6. Auflage nwb INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Abkürzungsverzeichnis A. ALLGEMEINER ÜBERBLICK ÜBER DIE REGELUNGEN DES UMSATZSTEUER-BINNENMARKTES
MehrFirma. - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)
Firma Firmenanschrift PLZ Ort IHK Region Stuttgart Referat 44 Jägerstr. 30 70174 Stuttgart Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß 34 h GewO unter Vorlage einer Erlaubnis
MehrAnhang Abrechnung und Rechnungslegung
Anhang Abrechnung und Rechnungslegung zu den AB-BKO Version 1.0 AB-BKO (Version 1.0) Seite 1 von 5 Dokumentenverwaltung Dokument-Historie Version Status Datum Verantwortlicher Änderungsgrund 0.1 Einreichung
MehrVERPFLICHTUNG ZUR EINBEHALTUNG UND ABFUHR VON QUELLENSTEUERN FÜR LIZENZZAHLUNGEN DURCH ÖSTERREICHISCHE UNTERNEHMER 1/3
VERPFLICHTUNG ZUR EINBEHALTUNG UND ABFUHR VON QUELLENSTEUERN FÜR LIZENZZAHLUNGEN DURCH ÖSTERREICHISCHE UNTERNEHMER 1/3 Rechtliche Grundlagen Gemäß 99 EStG sind in Österreich ansässige Unternehmer (in der
MehrErfordernisse einer Rechnung
Erfordernisse einer Rechnung Wann muss ein Unternehmer Rechnungen ausstellen? Der Unternehmer ist nach dem Umsatzsteuergesetz verpflichtet Rechnungen auszustellen, wenn er Umsätze an andere Unternehmer
MehrLieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellten Rechtssubjekten im EU-Binnenmarkt
Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellten Rechtssubjekten im EU-Binnenmarkt Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft 1. Anwendungsbereich 1.1 Privatpersonen 1.2 Andere Rechtssubjekte
MehrModernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C)
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 1.12.2016 COM(2016) 756 final 2016/0372 (NLE) Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und
MehrMERKBLATT. Rechnung Das muss drinstehen. Inhalt
Rechnung Das muss drinstehen Inhalt I. Pflichtangaben in der Rechnung 1. Name des leistenden Unternehmers 2. Anschrift des leistenden Unternehmers 3. Name und Anschrift des Leistungsempfängers 4. Angabe
MehrUnter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail HAUSANSCHRIFT MRin Himsel Vertreterin Unterabteilungsleiter
MehrEntwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI Deutsche Wohnen AG,
Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI 2008 zwischen der Deutsche Wohnen AG, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 42388 eingetragenen Aktiengesellschaft
MehrVereinsberatung: Steuern. Inhalt und Anlagen von. Steuererklärungen
Inhalt und Anlagen von Steuererklärungen Art der Steuererklärung Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer Allgemeine Angaben zum Verein Angabe des Zwecks des Vereins Anschrift Zustellungsvertreter
MehrGrenzüberschreitende Verkäufe an Privatpersonen
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 9337 Grenzüberschreitende Verkäufe an Privatpersonen Bei der Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Warenverkäufe wird grundsätzlich
Mehr