SK KLIENTENINFORMATION 6 / Änderungen des Umsatzsteuergesetzes und zusammenhängender Vorschriften

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1 SK KLIENTENINFORMATION 6 / Oktober 2012 Änderungen des Umsatzsteuergesetzes und zusammenhängender Vorschriften Sehr geehrter Klient! Am wurde die Novelle des Umsatzsteuergesetzes Nr. 222/2004 verabschiedet. Sie ändert dieses als auch sonstige damit zusammenhängende Rechtvorschriften, z.b. das Handelsgesetzbuch und das Strafgesetz. Die meisten Regelungen dieser umfangreichen Novelle traten am 1. Oktober 2012 in Kraft; über die wesentlichen Veränderungen möchten wir Sie hiermit informieren. 1. Wesentliche Neuerungen 1.1. Sicherung der Abgaben Es wird eine Kaution bzgl. der Umsatzsteuer bei der Registrierung sogenannter Risikosubjekte eingeführt. Es handelt sich z.b. um Abgabenpflichtige mit Geschäftsführern, Gesellschafter Geschäftsführern, Gesellschaftern oder Beteiligungen in anderen juristischen Personen, die Rückstände bzgl. der Umsatzsteuer aufweisen. Eine derartige Kaution müssen auch Subjekte, die sich freiwillig zur Umsatzsteuer registrieren, leisten, falls sie bei der Registrierung weder Waren liefern noch Leistungen erbringen und die unternehmerische Tätigkeit nur vorbereiten. Die Kaution wird unter Berücksichtigung des Abgabenrisikos durch die Finanzverwaltung zwischen EUR und EUR betragen. Die Kaution muss noch vor der Registrierung hinterlegt werden. Widrigenfalls erfolgt keine Erfassung. Bei einer verpflichtenden Registrierung zur Umsatzsteuer wird diese vom Steuerverwalter durchgeführt. Die Kaution ist jedoch trotzdem zu hinterlegen, jedoch nicht Bedingung für die steuerliche Erfassung.

2 1.2. Veräußerung von Liegenschaften Jene Abgabenpflichtige, die eine bebaute Liegenschaft oder ein Baugrundstück veräußern, werden verpflichtend zu Unternehmern im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, sofern der Umsatz die Kleinunternehmergrenze (EUR ) überschreitet, bzw. überschreiten wird. Diese Person wird bereits vor Übertragung der Liegenschaft zum Unternehmer isd. Umsatzsteuergesetzes (vor dem Grundstücksverkauf bzw. vor dem Zahlungserhalt). Bisher entstand die Verpflichtung zur Registrierung erst bei Überschreiten der Kleiunternehmergrenze Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Liefert ein Unternehmer Waren in die EU und nimmt er den Transport selbst oder sein Abnehmer vor, muss er zum Erreichen der Steuerbefreiung nicht nur eine Rechnungskopie sondern auch eine Bestätigung des Abnehmers über den Warenempfang vorlegen (deren Mindest - Inhalte sind: Abnehmer, Menge und Art der Ware, Datum und Ort der Warenübergabe im anderen Mitgliedsland, Datum und Ort der Beendigung des Transportes, Fahrer und benutztes Fahrzeug). Die sonstigen notwendigen Belege (z.b. Vertrag über die Warenlieferung, Lieferschein, Beleg über den Zahlungserhalt), bleiben gleich Reverse Charge Immobilienverkauf Die Novelle normiert den Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Erwerber bei Übertragung einer slowakischen Immobilie Haftung für die Umsatzsteuer Die Novelle normiert die solidarische Haftung des Kunden für die Umsatzsteuer, falls der Lieferant die Umsatzsteuer nicht bezahlt und der Kunde dies gewusst hat oder wissen konnte. Gegebenenfalls kann die Finanzbehörde den Abnehmer zur Abfuhr der Umsatzsteuer auffordern. Umstände unter denen der Abnehmer wissen musste oder wissen konnte, dass der Lieferant die Umsatzsteuer nicht abführt, sind: i) der in der Rechnung angeführte Gegenwert der Leistung ist ohne wirtschaftliche Begründung unverhältnismäßig hoch oder unverhältnismäßig niedrig; ii) der Abnehmer setzt die Geschäfte mit einem Lieferanten fort, obwohl Gründe für dessen Erlöschen der umsatzsteuerlichen Erfassung (z.b. wiederholt nicht eingereichte Steuererklärung, wiederholt nicht bezahlte Steuerpflicht, wiederholt am Sitz der Gesellschaft nicht erreichbar, etc.) entstanden sind; iii) der Abnehmer war im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld statutarisches Organ bzw. Gesellschafter des Lieferanten.

3 Eine Liste jener Unternehmer, bei denen die oben angeführten Gründe zur Auflösung der umsatzsteuerlichen Erfassung entstanden sind, wird online veröffentlicht. Um das Risiko des Schlagendwerdens der Haftung zu minimieren, müssen die Lieferanten in Zukunft laufend geprüft werden Umsatzsteuerzeitraum Der primäre steuerbare Zeitraum von einem Monat bleibt gleich, der automatische Übergang auf das Quartal als Umsatzsteuerzeitraum wird aufgehoben. Man kann sich nur dann für das Quartal als Voranmeldezeitraum entscheiden, sofern der Umsatz in den vorigen 12 Kalendermonaten EUR nicht überschritten hat (zur Zeit liegt die Grenze bei EUR ,19 für das vorhergehende Kalenderjahr) und man bereits mindestens 12 Monate zur Umsatzsteuer erfasst ist. Neu zur Umsatzsteuer erfasste Unternehmer müssen folge dessen stets monatlich Umsatzsteuererklärungen einreichen und zwar mindestens für 12 Monate. Unternehmer, die zum 30. September 2012 quartalsweise Umsatzsteuer bezahlen, können dies bis zum Ende des Jahres 2012 beibehalten (auch wenn die neuen seit dem 1.Oktober 2012 geltenden Bedingungen hierfür nicht erfüllt werden) Änderungen für ausländische Unternehmen Ausländische in der Slowakei zur Umsatzsteuer erfasste Unternehmen konnten Vorsteuerguthaben bis dato nur mit den laufenden Umsatzsteuererklärungen geltend machen, und zwar in der richtigen Periode. Gemäß der Novelle des Umsatzsteuer-Gesetzes kann ein Guthaben auch in späteren Perioden geltend gemacht werden, spätestens jedoch mit der Erklärung für das letzte Quartal des Jahres Beendigung der umsatzsteuerlichen Erfassung Beendet der Abgabenpflichtige im Inland seine unternehmerische Tätigkeit, muss er die Löschung der steuerlichen Erfassung beantragen. Es werden weitere Gründe für eine amtswegige Löschung normiert: Es wird wiederholt keine Steuererklärung eingereicht, wiederholt die Umsatzsteuer nicht bezahlt, er ist wiederholt an dessen Sitz nicht erreichbar und er verletzt wiederholt seine Mitwirkungspflicht bei Prüfungen.

4 2. Ausgewählte Änderungen des Handelsgesetzbuches Neu ist, dass Personen, die einen Abgaben - Rückstand haben, keine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen können. Mit Wirksamkeit ab 1. Oktober 2012 ist die Gesellschaft verpflichtet, bei der Übertragung eines Mehrheitsgeschäftsanteil die Zustimmung der Finanzverwaltung einzuholen. Die Gesellschaft muss diese Bescheinigung bei der Behörde beantragen. Die Übertragung ist erst mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam, die Eintragung ist konstitutiv. 3. Ausgewählte Änderungen des Strafgesetzes Es wird ein neuer Straftatbestand normiert, und zwar die Behinderung der Finanzverwaltung. Dieser macht sich schuldig, wer i) in den der Behörde vorgelegten Unterlagen unwahre oder gefälschte Angaben anführt, ii) die für die richtige Festlegung von Steuern relevanten Belege modifiziert, entwertet oder vernichtet, iii) gesetzlich bestimmte Meldepflichten nicht erfüllt oder iv) die gesetzlich bestimmten Pflichten bei einer Steuerprüfung nicht erfüllt. Ferner wird ein weiterer Tatbestand normiert, die Steuerhinterziehung. Vereinfacht wird diese als unberechtigte Geltendmachung der Rückerstattung von Umsatz- oder Verbrauchssteuern in größerem Ausmaß definiert. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Ihr AUDITOR Team (Bratislava) 1 Das vorliegende Dokument hat einen rein informativen Charakter und ersetzt in keinem Fall ein persönliches Beratungsgespräch. Zur Lösung konkreter Sachverhalte wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei.

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