OKTOBER 2012 Aktuelle Informationen auf dem Gebiet Steuern, Recht und Wirtschaft

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1 Aktuelle Informationen auf dem Gebiet Steuern, Recht und Wirtschaft MANDAT aktuell In dieser Ausgabe: Novelle des Mehrwertsteuergesetzes Novelle des Einkommenssteuergesetzes Novelle des Handelsbuchgesetzes MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava,

2 Das Ziel der Novelle des Ges. Nr. 222/2004 Slg. über die Mehrwertsteuer in der Fassung von späteren Vorschriften (weiter nur Novelle des MWSt-Gesetzes) waren legislative Maßnahmen, welche die Möglichkeiten von betrügerischen Aktivitäten effektiv unterdrücken und deren weitere Verbreitung verhindern. In die Gesetzesnovelle wurde auch die Richtlinie des EU-Rates über das gemeinsame MWSt- System bezüglich der Fakturierung transportiert. Einige Neuigkeiten im Gesetz sind ab 1. Oktober 2012 und ein Teil wird ab 1. Januar 2013 wirksam. Maßnahmen für den Kampf gegen Steuerbetrug (wirksam ab ) Hinterlegung einer Besicherung bei der Registrierung Die Novelle führte die Pflicht von in- und ausländischen Personen mit einer MWSt-Betriebsstätte auf dem Gebiet der SR ein, bei der Registrierung für die MWSt. eine Besicherung der Steuer (in Höhe von bis EUR) zu leisten, in Form eines Deposits auf das Bankkonto des Finanzamtes oder einer Bankgarantie ohne Vorbehalte für 12 Monate, falls Marian Vojtek Tel.: der Antragsteller die natürliche Person oder der Geschäftsführer oder Gesellschafter des Antragsstellers (juristische Person) - als Geschäftsführer oder Gesellschafter an Gesellschaften teilnimmt oder in der Vergangenheit teilgenommen hat, die zum Zeitpunkt der Registrierung Zahlungsausstände an der MWSt in Höhe von EUR und mehr haben oder ihre Registrierung auf dem Amtswege wegen Nichterfüllung von Pflichten aufgehoben wurde, der Antragssteller zum Zeitpunkt der Antragsstellung nur eine Vorbereitungstätigkeit ausübt Der Antragssteller auf Registrierung hat die Besicherung für die Steuer binnen 20 Tagen ab Zustellung des Bescheides über die Besicherung der Steuer zu leisten. Sollte die Besicherung der Steuer oder ihr Teil nicht für die Bezahlung von Steuerausständen der registrierten Person verwendet werden, hat das Finanzamt diese binnen 30 Tagen ab Ablauf von 12 Monaten ab Hinterlegung der Besicherung zurück zu zahlen. Registrierung bei der Veräußerung eines Bauobjekts Steuerzahler wird nach der Novelle auch eine steuerpflichtige Person, die ein Bauobjekt (Wohnung, Gewerberaum), dessen Teil, oder Baugrund liefert, oder eine Zahlung vor deren Lieferung annimmt, und zwar mit dem Zeitpunkt, der früher entsteht, sofern aus der Lieferung ein Umsatz von EUR erzielt werden soll. Nachweise über die Warenlieferung in einen anderen Mitgliedstaat mit Steuerbefreiung Präzisiert und erweitert werden die Bedingungen für die Steuerbefreiung bei einer intra-kommunitären Waren-Lieferung. Es geht insbesondere um den Nachweis der Tatsache, dass die Ware physisch aus dem Inland in das MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 1

3 Gebiet eines anderen Mitgliedstaates gelangte. Ein solcher Nachweis ist, falls der Transport vom Lieferanten oder Abnehmer mit Hilfe eines Postunternehmens gesichert wird, der Nachweis über das Absenden der Ware der Warentransport vom Lieferanten oder Abnehmer mit Hilfe einer anderen Person als einem Postunternehmen gesichert wird, die Kopie des Belegs über den Warenversand in dem der Abnehmer oder eine von ihm beauftragte Person die Übernahme der Ware in einem anderen Mitgliedsstaat bestätigt Wird der Warentransport im Rahmen der EU vom Lieferanten oder Abnehmer der Ware selbst geleistet, hat die Bestätigung über die Annahme der Ware vom Abnehmer folgende Formalitäten zu enthalten: den Vor- und Familiennamen des Abnehmers oder seine Firma und die Adresse seines Sitzes sowie die Geschäftsanschrift, die Betriebsstätte, den Wohnsitz oder die Adresse, wo er sich üblich aufhält, die Menge und Art der Ware, wird der Transport vom Lieferanten geleistet, die Lieferadresse und den Zeitpunkt der Übernahme der Ware im anderen Mitgliedstaat, wird der Transport vom Abnehmer geleistet, die Lieferadresse und den Zeitpunkt der Beendigung des Transports, den Vor- und Familiennamen des Fahrers des Kraftfahrzeuges in Blockschrift und seine Unterschrift, Besicherung der Steuer beim Warenimport Das Zollamt kann eine Besicherung der MWSt beim Import von Waren verlangen, die daraufhin steuerfrei aus der Slowakei in ein anderes Mitgliedsstaat geliefert werden. Die Besicherung der Steuer kann in Form eines Deposits auf das Konto des Zollamtes oder in Form einer Bankgarantie ohne Vorbehalte bis zur Höhe des Zollbescheids über die MWSt. geleistet werden. Steuerabzug einer ausländischen Person Eine ausländische steuerpflichtige Person, die in der SR als Zahler registriert ist und in der SR nur solche Waren und Leistungen gewährt, bei denen der Empfänger die Steuer zu zahlen hat (reverse charge), hat keine Möglichkeit, die Vorsteuer mit einer Steuererklärung abzuziehen, sondern nur mittels eines Antrages auf Steuerrückerstattung für ausländische Personen. Besteuerung des innländischen Erwerbes Die Übertragung der Steuerpflicht vom Lieferanten (slowakischen Steuerzahler) auf den Abnehmer (anderen slowakischen Steuerzahler) wird erweitert zb um: die Lieferung einer Liegenschaft oder ihres Teils im Inland, die der Lieferant beschlossen hat, zu besteuern, MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 2

4 die Lieferung einer Liegenschaft oder ihres Teils im Inland, die von einer vom Gericht oder einer anderen staatlichen Behörde für schuldig befundenen Person in einer Zwangsveräußerung veräußert wurde (Konkurs, Vollstreckung, Steuerexekution). Haftung für die Steuer Es werden Regeln festgelegt, wann der Kunde für die auf der Rechnung angeführte MWST, die vom Lieferanten nicht bezahlt wurde oder nicht fähig war zu zahlen, mithaftet. Der Abnehmer wird für die MWSt dann haften, wenn er zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht wusste, oder aus ausreichenden Gründen wissen konnte oder sollte, dass die Steuer seitens des Lieferanten nicht bezahlt wird. Zu ausreichenden Gründen gehört die Tatsache, dass der auf der Rechnung angeführte Gegenwert für die Leistung ohne wirtschaftliche Begründung unangemessen hoch oder niedrig ist. der Steuerzahler die steuerbaren Geschäfte mit dem Steuerzahler, bei dem die Gründe für die Aufhebung der Registrierung entstanden sind, auch nach der Veröffentlichung in der Liste auf dem Portal der Finanzverwaltung der SR fortgesetzt hat zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht sein statutarisches Organ oder Mitglied des statutarischen Organs oder Gesellschafter statutarisches Organs, Mitglied eines statutarischen Organs oder Gesellschafter des Steuerzahlers war, der die Ware oder Dienstleistung liefert. Vermerke über Kraftfahrzeuge Die Novelle hat die Pflicht eingeführt, spezielle Evidenz für Personen zu führen, die im Ausland von Personen, welche für die MWST identifiziert sind, Straßenkraftfahrzeuge zwecks deren Weiterverkaufs einkaufen, oder wenn diese Fahrzeuge in einem anderen Mitgliedsstaat bereits im Fahrzeugregister waren. Diese Evidenz ist dem Steuerverwalter zusammen mit der Steuererklärung für jeden Besteuerungszeitraum einzureichen, in dem er diese Kraftfahrzeuge kauft. Neue Regeln für die Bestimmung des Besteuerungszeitraums Der Besteuerungszeitraum eines jeden neuen Zahlers ist der Kalendermonat. Der Steuerzahler kann nur dann freiwillig Quartalszahler werden, wenn seit seiner Registrierung 12 Kalendermonate (Zeitbedingung) abgelaufen sind und er in den letzten 12 Monaten den Umsatz von EUR (Umsatzbedingung) nicht erreicht hat. Aufhebung der Registrierung in Folge der Nichterfüllung von Pflichten Das Finanzamt kann die Registrierung des Steuerzahlers aufheben, wenn dieser seine Pflichten nicht erfüllt: MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 3

5 übt keine oder hat aufgehört die gewerbliche Tätigkeit auszuüben, erfüllt mehrfach nicht seine Pflicht, die Steuererklärung abzugeben, zahlt mehrfach im Kalenderjahr die Steuerpflicht nicht, ist mehrfach an der Adresse seines Sitzes, seiner Geschäftsanschrift oder der Adresse der Betriebsstätte nicht erreichbar, verletzt mehrfach die Pflichten bei der Steuerprüfung. Für die Zwecke des Gesetzes versteht man unter mehrfach zweimal und mehr. Änderung der Richtlinie 2006/112/EG hinsichtlich Fakturierungsvorschriften (wirksam ab ) Alle EU-Mitgliedsstaaten einschl. SR haben die Pflicht, mit Wirksamkeit ab in ihren Rechtsvorschriften bezüglich der Regelung der MWSt. neue Regeln für die Ausstellung von Rechnungen festzulegen. Das Ziel ist die Änderung und Ergänzung der Rechnungsformalitäten für eine bessere Steuerprüfung, die Einführung einer einheitlichen Handhabung der internationalen und inländischen Transaktionen, die Bestimmung einer harmonisierten Frist für die Ausstellung von Rechnungen bei internationalen Transaktionen und die Unterstützung einer erweiterten elektronischen Fakturierung. Elektronische Rechnung Die Novelle hat die Definition der elektronischen Rechnung eingeführt. Darunter versteht man eine Rechnung, die die Pflichtangaben enthält und die in einem beliebigen elektronischen Format ausgestellt und angenommen wurde. Die Rechnung hat die Lieferung der Ware oder Dienstleistung wahrheitsgetreu wiederzugeben und daher wird die Sicherung der Glaubwürdigkeit des Ursprungs, der Unversehrtheit des Inhalts und der Lesbarkeit der Rechnung ab deren Ausstellung bis zum Ablauf der Frist für die Aufbewahrung der Rechnung verlangt. Vereinfachte Rechnungen Die Rechnungslinie bringt bedeutende Änderungen in der Ausstellung von vereinfachten Rechnungen mit sich. Vereinfachte Rechnung wird auch ein Beleg für Ware oder Dienstleistung (ein anderer Beleg als der aus einer elektronischen Fiskalkassa) sein, dessen Betrag einschl. Steuer nicht mehr als 100 EUR beträgt (der Beleg muss weder Angaben über den Empfänger der Leistung noch den Einzelpreis enthalten). Ein Beleg aus einer elektronischen Fiskalkassa kann als vereinfachte Rechnung akzeptiert werden, sofern die Barzahlung bis 1000 EUR einschl. MWSt. beträgt MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 4

6 die Zahlung elektronisch bis EUR einschl. MWSt. beträgt Eine Barzahlung über den Betrag von EUR wird akzeptiert, wenn die Rechnung alle durch das Gesetz festgelegten Formalitäten enthält. Rechnungsinhalt Die Richtlinie definiert auch den Rechnungsinhalt bei spezifischen Lieferungen. Anstelle von Hinweisen auf konkrete Paragrafe des Gesetzes oder Artikel der MWST-Richtlinie sind neben anderen Rechnungsformalitäten auch wörtliche Beschreibungen anzuführen: steuerfreie Lieferung Ausstellung der Rechnung durch den Abnehmer Übertragung der Steuerpflicht u.ä NOVELLE DES EINKOMMENSSTEUERGESETZES Das Finanzministerium der SR hat den Entwurf des Gesetzes vorgelegt, mit dem das Gesetz Nr. 595/2003 Slg. Über die Einkommenssteuer idf von späteren Vorschriften geändert und ergänzt wird. Das Gesetz soll nach dem Kommentierverfahren im November verabschiedet und ab wirksam werden. Hier eine kurze Übersicht über die grundlegenden Änderungen: Steuersatz Aufgehoben wird die sog. gleiche Steuer. Die Novelle schlägt eine progressive Besteuerung von natürlichen Personen mit zwei Sätzen: 19% der Besteuerungsgrundlage bis zur Höhe von 176,8 fachen des geltenden Lebensminimums einschl. 25% der Besteuerungs-grundlage, die das 176,8 fache des geltenden Lebensminimums übersteigt. Jana Princová Tel.: Das Lebensminimum beträgt zum ,53 EUR. Die Grenze des 176,8 fachen des geltenden Lebensminimums ist also für das Jahr 2013 die Summe von ,74 EUR (also 2.866,81 EUR monatlich). Daraus ergibt sich, dass mit dem Steuersatz von 25 % der Teil der Besteuerungsgrundlage besteuert wird, der höher als ,7 EUR ist. Für juristische Personen wird der Steuersatz von 19% auf 23% von der um den Steuerverlust reduzierte Besteuerungsgrundlage erhöht. MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 5

7 NOVELLE DES EINKOMMENSSTEUERGESETZES Steuerfreier Betrag für den Ehepartner Verschärft werden die Bedingungen für die Anwendung des steuerfreien Teils der Besteuerungsgrundlage für den Ehepartner. Der Anspruch bleibt nur dann bestehen, falls der Ehepartner während des jeweiligen Besteuerungs-zeitraums ein Kind im Alter bis 3 bzw. 6 Jahre betreut hat, und zwar bis zur Aufhebung des Anspruches auf Elternurlaub, oder der Ehepartner während des jeweiligen Besteuerungszeitraum Pflegegeld bezogen hat der Ehepartner in die Evidenz der Arbeitsbewerber eingetragen wurde. Pauschalausgaben Mit der Novelle des Gesetzes wird die Möglichkeit der Anwendung von 40% Pauschalausgaben auf maximal EUR jährlich, dh. 420 EUR monatlich begrenzt. Aufgehoben wurde die Möglichkeit der Anwendung von Pauschalausgaben bei der Vermietung von Liegenschaften. Steuerzahler, die Einkommen von der Vermietung erzielen, können weiterhin nachweisbare Ausgaben aufweisen. Steuerbonus Der Anspruch auf einen Steuerbonus wird nach dem Alter des Kindes begrenzt. Der Steuerzahler wird den Steuerbonus in dem Monat das letzte Mal beanspruchen, in dem das Kind das Alter von 19 Jahren erreicht. NOVELLE DES HANDELSGESETZBUCHES Ab gilt die Novelle des Handelsgesetzbuches Nr. 513/1991 Slg. des Ges. Die Novelle ist im Zusammenhang mit der Änderung des MWSt-Gesetzes, also im Zusammenhang mit dem Kampf des Staates gegen Steuerbetrüger entstanden. Die Änderungen betreffen nur die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Beim Antrag auf Eintragung der Änderung des Gesellschafters in das Firmenbuch bei der Abtretung des Geschäftsanteils wird auch die Zustimmung des Steuerverwalters einzureichen sein. Dieser wird sie nur dann ausstellen, wenn der übertragende und der erwerbende Gesellschafter keine Steuerrückstände, (bzw. nur bis zur Höhe von 170 EUR) haben. Diese Pflicht hat die Gesellschaft nur dann, wenn es sich um die Abtretung eines Majoritäts-geschäftsanteils handelt. Die Zustimmung des Steuerverwalters ist nicht notwendig, sofern: es zur Abtretung des Geschäftsanteils im Rahmen Robert Jex robert.jex@mandat.sk Tel.: MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 6

8 NOVELLE DES HANDELSGESETZBUCHES der Auflösung der Gesellschaft ohne Liquidation in Folge der Aufhebung des Beteiligung des Gesellschafters in der Gesellschaft kommt, die Gesellschaft nach diesem Gesetz den eigenen Majoritätsgeschäftsanteil erwirbt über Abtritt, der Gesellschafter oder Erwerber des Geschäftsanteils eine ausländische Person ist. Wie bereits in der Novelle des MWSt-Gesetzes erwähnt, wird eine Person, die Steuerrückstände hat, keine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen können. Zu dieser Bestimmung fehlt jedoch jegliche technische Regelung im Zusammenhang mit der Deklaration dieser Tatsache bei der Ersteintragung im Firmenbuch. Bei Registerverfahren nach dem bezüglich GmbH sollte folgende Vorgangsweise gelten: bei Ersteintragungen wird das Register prüfen, ob unter den Gründern keine Person ist, die Steuerrückstände hat, bei Übertragungen von Majoritätsgeschäftsanteilen wird die Gesellschaft ihren Antrag mit der Zustimmung des Steuerverwalters darüber belegen müssen, dass sie keine Steuerrückstände hat. Die Zustimmung des Steuerverwalters hat die Gesellschaft über den Gesellschafter sowie über den Erwerber einzureichen, und zwar auch dann, wenn es sich um einen Mitgesellschafter der Gesellschaft handelt. ÜBER UNS Die MANDAT CONSULTING, k.s. und MANDAT AUDIT, s.r.o. wurden im Jahre 2004 als Steuerberatungs- und Prüfungsgesellschaft gegründet. Während unserer ganzen Existenz bieten wir Dienstleistungen im Bereich der Steuerberatung, Buchhaltung und Prüfung kleinen, mittleren und multinationalen Konzernen. Langjährige Erfahrung in Zusammenarbeit mit ausländischen Beratungsgesellschaften, gepaart mit der Kompetenz slowakischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer garantiert eine allseitige und fachgerechte Beratung unserer Klienten, die auch Großteils aus den Reihen bedeutender ausländischer Investoren kommen. Im Bereich von uns angebotenen Dienstleistungen sind 41 qualifizierte Mitarbeiter im Einsatz. Informationen in diesem Material sind nur informativ. MANDAT CONSULTING, k.s. übernimmt keine Haftung für Beschlüsse, die der Leser aufgrund dieser Ausgabe macht. Wenn Sie den Namen einer anderen Person hinzufügen möchten Ihres Unternehmens in der Liste den Begünstigen MANDAT aktuell, bitte kontaktieren Sie uns per auf: Bei Interesse um weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter. MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 7

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