Auszug aus dem Bebauungsplan Schwand Nr. 12 Pointgärten mit integriertem Grünordnungsplan

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Auszug aus dem Bebauungsplan Schwand Nr. 12 Pointgärten mit integriertem Grünordnungsplan"

Transkript

1 Markt Schwanstetten Landkreis Roth Auszug aus dem Bebauungsplan Schwand Nr. 12 Pointgärten mit integriertem Grünordnungsplan Hinweis: Dies ist ein nicht rechtsverbindlicher Auszug aus dem Bebauungsplan zur allgemeinen Information. Maßgeblich ist allein die Urschrift der Bebauungsplansatzung! Diese kann zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht eingesehen werden beim Markt Schwanstetten - Bauamt, Rathausplatz Schwanstetten Mo - Mi Do Fr Besuchszeiten 08:00-12:00 Uhr 14:00-18:00 Uhr 08:00-12:00 Uhr

2 Planblatt mit Nutzungsschablonen Maßstab ca. 1:1000 (zur Maßentnahme nicht geeignet!)

3

4 III. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Abstandsflächen ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.v.m. Art.6 BayBO) Die Baugrenzen beinhalten grundsätzlich keine Abstandsflächenregelung. Die Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO sind zusätzlich zu den Festsetzungen des Bebauungsplans einzuhalten 2. Versickerung und Rückhaltung von Niederschlagswasser ( 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB) Auf den privaten Grundstücken ist das anfallende Oberflächenwasser von den Dächern auf dem Grundstück zu sammeln (z.b. in Zisternen) und einer Nutzung als Gieß- und Brauchwasser zuzuführen. Der Überlauf ist an die gemeindliche Mischwasserkanalisation anzuschließen. Eine direkte Einleitung des Überlaufs in das Grundwasser ist nicht zulässig. HINWEIS: Bei geeigneten Bodenverhältnissen kann auch im Einzelfall eine Versickerung auf dem Grundstück erfolgen. Vor Bau einer Versickerungsanlage sind Sickerversuche entsprechend dem Arbeitsblatt ATV - DVWK - A 138: Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser" durchzuführen. 3. Grundwasserschutz ( 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB) Keller müssen in der Regel als wasserdichte Wannen ausgebildet werden 4. Fußbodenhöhe ( 9 Abs. 2 BauGB) Die Oberkante EG Fußboden darf nicht höher als 0,30 m über Fertigoberkante Erschließungsstraße liegen. Ergänzend gilt, dass auch bei fallendem natürlichem Gelände max. 2 Eingangsstufen zum EG zulässig sind. 5. Flächen für Stellplätze, Garagen, Carports und Zufahrten ( 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. Art. 91 Abs. 1 Nr. 3 BayBO) 5.1 Garagen und Stellplätze sind ausschließlich auf den im Planblatt gekennzeichneten Flächen zulässig. 5.2 Die Zufahrten und Stellplätze sind in Schotterrasen, mit Rasengittersteinen oder Pflaster mit Rasenfuge zu befestigen. 5.3 Die Errichtung von Garagen aus Wellblech oder in ähnlich leichter Bauweise ist untersagt. Offene Carports in Massivholzbauweise sind ersatzweise zulässig. 5.4 Im Übrigen gilt die Garagen- und Stellplatzsatzung des Markt Schwanstetten (GaStS) in der bei Einreichung des Bauantrages bzw. der Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung gültigen Fassung. 6. Dächer und Dachaufbauten ( 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. Art. 91 Abs. 1 Nr. 1 BayBO) 6.1. Die Dächer der Hauptgebäude sind als Satteldach mit einer Dachneigung von zu errichten bzw. in den Nutzungsschablonen A und B auch als Pultdach mit einer Dachneigung von zulässig. Dachform und Dachneigung zusammengebauter Häuser und innerhalb einer Hausgruppe sind einheitlich zu wählen Die Dächer der Garagen sind in Form, Dachneigung und Eindeckung an das Hauptgebäude anzupassen. Ein begrüntes Flachdach ist ersatzweise zulässig Nebeneinander liegende Garagen und Carports sind in Baustil und Höhe gleich zu gestalten Für die Dachflächen der Hauptgebäude und deren Dachaufbauten sind ausschließlich Dachziegel oder Dachformsteine aus Ton oder Betonstein in ziegelrotem Farbton zulässig. Bei Pultdächern ist ersatzweise ein Gründach zulässig Kniestöcke sind bis max. 0,50 m zulässig. Dachüberstände dürfen am Ortgang max. 0,20 m und an der Traufe max. 0,50 m betragen. Sichtbare Pfettenköpfe an geschlossenen Giebeln sind nicht zulässig Als Dachaufbauten sind Schlepp- und Satteldachgauben zulässig. Satteldachgauben dürfen max. 1,50 m breit sein. Die addierte Gesamtbreite der einzelnen Gauben je Dachseite darf max. 2/3 der Trauflänge (einer Dachseite) betragen. Je Dachseite ist nur eine Gaubenform zulässig. Der Abstand vom Ortgang muss mind. 1,50 m, der Abstand zwischen zwei Dachgauben mind. 1,00 m betragen. Die Firstoberkante der Satteldachgauben bzw. die Oberkante der Dachfläche von Schleppgauben muss mind. 1,00 m unter dem Hauptfirst liegen.

5 6.7. Zwerchhäuser sind zulässig, wenn ihre Breite max. 1/3 des Hauptgebäudes beträgt. Die Firstoberkante muss mind. 1,00 m unter dem Hauptfirst liegen Dacheinschnitte sind unzulässig Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen auf Dächern sind zu einheitlichen geordneten Elementen zusammenzufassen und müssen die Neigung des Daches aufnehmen. Der Abstand vom Ortgang und First muss mind. 1,00 m betragen, von der Traufe mind. 0,50 m. 7. Bauliche Nebenanlagen, Anbauten ( 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB i.v.m. Art. 91 BayBO) Anbauten müssen sich in ihrer Ausrichtung, Form, Dachneigung, Traufhöhe und -ausbildung sowie Material der Dacheindeckung dem Hauptgebäude angleichen. 8. Fassaden ( 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. Art. 91 Abs. 1 Nr. 1 BayBO) 8.1. Klinkersichtmauerwerk und Fassadenverkleidungen mit Faserzementplatten sind nicht zulässig. Kunststoffprodukte und Aluminiumfassaden sind unzulässig Zur Farbgebung sind reinweiße bzw. primäre Farben und grelle Farbtöne unzulässig. 9. Einfriedungen ( 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. Art. 91 Abs. 1 Nr. 4 BayBO) Einfriedungen sind nur zulässig ohne Sockelmauerwerk als: - vertikale Holzlattenzäune - Hecken aus heimischen Laubgehölzen - Maschendrahtzäune i.v.m. Hecken zur offenen Landschaft mit einer max. Bauhöhe von 1,20 m über der natürlichen Geländeoberkante. 10. Stützmauern, Aufschüttungen und Abgrabungen ( 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. Art. 91 Abs. 1 Nr. 3 BayBO) Stützmauern zur freien Landschaft bzw. zum Nachbargrundstück sind unzulässig. Geländeaufschüttungen oder -abgrabungen zur freien Landschaft sind nicht zulässig. 11. Grünordnerische Festsetzungen ( 9 Abs. 1 Nr. 15, 20, 25 BauGB i.v.m. Art. 91 Abs. 1 Nr. 3 BayBO) Pflanzgebote im öffentlichen Straßenraum Im öffentlichen Straßenraum sind Bäume lt. Pflanzenvorschlagsliste im Anhang der Begründung zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Geforderte Mindestqualität: Hochstamm, 3 x verpflanzt, Stammumfang cm; Größe der offenen Baumscheibe mind. 15 m² Gestaltung der Grundstücke Die unbebauten Grundstücksbereiche sind außerhalb der erforderlichen Zugänge, Zufahrten und Stellflächen gärtnerisch zu gestalten und zu unterhalten. Dabei sind heimische, standortgerechte Bäume und Sträucher (z.b. Obstbäume) zu verwenden. (s. Pflanzenvorschlagsliste im Anhang der Begründung). Die Mindestpflanzdichte beträgt: 1 hochstämmiger Baum je angefangene 200 m² unbebauter Grundstücksfläche; Mindestqualität: 3x verpflanzt mit Ballen, Stammumfang cm Private Grünflächen mit Pflanzgebot Die mit Pflanzgebot belegten privaten Grünflächen sind von Bebauung freizuhalten. Sie sind naturnah zu gestalten und dauerhaft zu unterhalten durch das Anpflanzen von heimischen Gehölzen (mind. 3-reihige Hecke), Obstbäumen und Beerensträuchern. Pflanzenvorschlagsliste im Anhang der Begründung Freiflächengestaltungsplan Im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens (Bauantrag, Genehmigungsfreistellung) ist den erforderlichen Unterlagen ein Freiflächengestaltungsplan beizulegen. Darin enthalten sein müssen Aussagen zur beabsichtigten Erschließung und Stellplatzanordnung, zur Lage und zum Umfang der begrünten Grundstücksflächen, zur Höhenabwicklung, zu Arten und Pflanzgrößen der vorgesehenen Gehölze.

6 11.5. Leitungsschutzabstände Bei der Pflanzung von Bäumen ist ein Mindestabstand von 2,50 m zu - am Tage des Inkrafttretens des Bebauungsplans - bestehenden zu schützenden Leitungen zu beachten. Bei Unterschreitungen sind entsprechende Schutzmaßnahmen vorzusehen. Bei der Neuverlegung von Versorgungsleitungen ist zu vorhandenen Bäumen bzw. festgesetzten Baumstandorten ein Sicherheitsabstand von mindestens 2,50 m einzuhalten. Sollte dieser unterschritten werden, sind Schutzmaßnahmen durch die Versorgungsträger vorzusehen Kompensationsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet Auf den im Planteil gekennzeichneten Flächen für Ausgleichsmaßnahmen sind zur Ortsrandeingrünung mindestens dreireihige frei wachsende, gemischte Gehölzpflanzungen lt. Pflanzenvorschlagsliste im Anhang der Begründung anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Geforderte Mindestqualität: verpflanzte Sträucher cm hoch, Pflanzabstand 1,0 x 1,0 m. Die verbleibenden Flächen sind dauerhaft als extensives Grünland zu pflegen (Mahd 1-2 x pro Jahr, 1. Schnitt nicht vor dem 15.Juni). Offener Boden kann mit einer Kräuter-Gräser-Mischung für artenreiches Extensivgrünland eingesät werden Sonstige Kompensationsmaßnahmen Zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen sind auf den gemeindeeigenen Grundstücken Flur Nr. 734 und 735, Gemarkung Schwand vorzunehmen und mit einer Fläche von m² dem Beb.Plan Nr. 12 zuzuordnen. (s. Lageplan): - Anlage eines Waldmantels aus heimischen Sträuchern und kleinen Laubbäumen als mindestens fünfreihige, frei wachsende, gemischte Gehölzpflanzungen. Geforderte Mindestqualität: verpflanzte Sträucher cm hoch, Pflanzabstand 1,0 x 1,0 m. - Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland durch Ansaat (RSM 8.1). Auf nicht beschatteten Standorten ist nach Oberbodenabtrag die Ansaat mit Sandmagerrasen durchzuführen. Die Pflege dieser Kompensationsflächen ist dauerhaft sicherzustellen. Eine Mahd soll nicht vor dem 15. Juni jeden Jahres erfolgen, Mahd- und Schnittgut ist abzufahren. Auf mineralische und organische Düngung sowie auf chemischen Pflanzenschutz ist zu verzichten.

MARKT WEIDENBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN & HINWEISE ZUR 3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 8 AM WANNENBACH MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG -ENTWURF-

MARKT WEIDENBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN & HINWEISE ZUR 3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 8 AM WANNENBACH MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG -ENTWURF- MARKT WEIDENBACH LANDKREIS ANSBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN & HINWEISE ZUR 3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 8 AM WANNENBACH MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG -ENTWURF- FASSUNG VOM: 20.10.2014 Planungsbüro

Mehr

BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung

BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Ried und Gewerbegebiet Ried II 3. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung

Mehr

STADT STOCKACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN HAFENÄCKER II STADTTEIL WAHLWIES. Textteil

STADT STOCKACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN HAFENÄCKER II STADTTEIL WAHLWIES. Textteil STADT STOCKACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN HAFENÄCKER II STADTTEIL WAHLWIES Textteil in der Fassung vom 11.04.2005 Stadt Stockach, Stadtteil Wahlwies 1 TEXTTEIL Rechtsgrundlagen Landesbauordnung

Mehr

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016)

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016) Goslar Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Northeim (2016) Übersichtsplan mit Darstellung der Lage im Stadtgebiet

Mehr

A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO

A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO 1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS.1 NR.1 BAUGB) 1.1 Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO 2 MASS DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS. 1 NR. 1

Mehr

Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim. Bebauungsplan Kurpfalzmühle

Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim. Bebauungsplan Kurpfalzmühle Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim Bebauungsplan Kurpfalzmühle Abrundungssatzung Kurpfalzmühle Zellertal - Harxheim Textliche Festsetzungen der Abrundungssatzung Kurpfalzmühle der Ortsgemeinde Zellertal

Mehr

Hinweise zum Bebauungsplan

Hinweise zum Bebauungsplan Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 131 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Kinderzentrum Maulbronn Vom 07.11.2012 In Kraft getreten am 15.11.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter

Mehr

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten

Mehr

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Landkreis Soltau/ Fallingbostel - Regierungsbezirk Lüneburg 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 24 "Am großen Busch" OT Benefeld einschl. örtlicher Bauvorschriften

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE ZUM

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE ZUM MARKT ARBERG LANDKREIS ANSBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE ZUM BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN NR. 18 OBERSCHÖNAU NORD - ENTWURF - 22.04.2016 Planungsbüro Vogelsang Glockenhofstr. 28 90478 Nürnberg

Mehr

Bebauungsplan - 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Wassergrund mit

Bebauungsplan - 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Wassergrund mit Gemeinde Oppach Bebauungsplan - 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Wassergrund mit integriertem Grünordnungsplan Teil B Textliche Festsetzungen Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen

Mehr

A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT

A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT 1. Art der baulichen Nutzung WA Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNV, Ausnahmen gemäß 4 Abs. 3 BauNV sind nicht zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung 0,40 GRZ 0,80 GFZ O offene

Mehr

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf Bebauungsplan Gerstel V Vorentwurf Textliche Festsetzungen Hinweise Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Telefon: 06391 / 911-0 Telefax: 06391 / 911-150 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsrechtliche Festsetzungen...

Mehr

BEBAUUNGSPLAN. Oberer Hartberg, 1. Änderung

BEBAUUNGSPLAN. Oberer Hartberg, 1. Änderung Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Oberer Hartberg, 1. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung bisheriger Bebauungsvorschriften

Mehr

SATZUNG zum. BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNGSPLAN Nr.22 'Am alten Schulhaus' Gemeinde Büchenbach Ortsteil Tennenlohe

SATZUNG zum. BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNGSPLAN Nr.22 'Am alten Schulhaus' Gemeinde Büchenbach Ortsteil Tennenlohe SATZUNG zum BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNGSPLAN Nr.22 'Am alten Schulhaus' Gemeinde Büchenbach Ortsteil Tennenlohe Bearbeitungsstand: 18.05.2010 Magdalene Käsperlein-Lambeck Dipl.Ing.(FH) Architektin I

Mehr

S c h w a n s t e t t e n Sitzung des Marktgemeinderats Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West

S c h w a n s t e t t e n Sitzung des Marktgemeinderats Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West S c h w a n s t e t t e n Sitzung des Marktgemeinderats 27.09.2016 Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West 1 2 Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West 3 Ausgangssituation 4 Ausgangssituation

Mehr

04 Örtliche Bauvorschriften

04 Örtliche Bauvorschriften GROSSE KREISSTADT WAGHÄUSEL 04 Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Oberspeyerer Feld BA II 06.07.2017 Projekt: 1356 Bearbeiter: Dipl.-Ing. D. Walter, M.Sc. T. Müller

Mehr

STADT MECHERNICH. Textliche Festsetzung zum Bebauungsplan (BP) Nr. 80 Wohngebiet Vierwege in Mechernich. Lageplan des Plangebietes

STADT MECHERNICH. Textliche Festsetzung zum Bebauungsplan (BP) Nr. 80 Wohngebiet Vierwege in Mechernich. Lageplan des Plangebietes STADT MECHERNICH Textliche Festsetzung zum Bebauungsplan (BP) Nr. 80 Wohngebiet Vierwege in Mechernich Lageplan des Plangebietes A Textliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung 1. Allgemeines Wohngebiet

Mehr

Planungsrechtliche Festsetzungen [ 9 BauGB, BauNVO und PlanzVO] I.1 Art der baulichen Nutzung [ 9(1) Nr. 1 BauGB i. V. m.

Planungsrechtliche Festsetzungen [ 9 BauGB, BauNVO und PlanzVO] I.1 Art der baulichen Nutzung [ 9(1) Nr. 1 BauGB i. V. m. Bebauungsplan Orthalde I Änderung 1 in Laupheim Seite 1/6 Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplanes sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141)

Mehr

Satzung nach 74 LBO über örtliche Bauvorschriften

Satzung nach 74 LBO über örtliche Bauvorschriften Kreis Alb-Donau-Kreis Gemeinde Rottenacker Projekt Bebauungsplan "Kapellenäcker/Am Silberberg I" Nr. 10.908 hier: Satzung nach 74 LBO über örtliche Bauvorschriften Diese Satzung umfasst insgesamt 5 Seiten

Mehr

STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN STAFFELS 2. ÄNDERUNG

STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN STAFFELS 2. ÄNDERUNG STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN STAFFELS GEMARKUNG BAD KISSINGEN 2. ÄNDERUNG M 1 : 1000 0 5 10 20 30 40 50 100 STADTBAUAMT REF. III - 2 BAD KISSINGEN AUFGESTELLT: 12.04.2005

Mehr

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches. Baugrenze Die Regelabstandsflächen nach Art. 6 sind einzuhalten. nur Doppelhäuser zulässig

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches. Baugrenze Die Regelabstandsflächen nach Art. 6 sind einzuhalten. nur Doppelhäuser zulässig Bebauungsplan " Höhberg Nord" Gunzenhausen, Stadtteil Höhberg A. Planzeichen als Festsetzung --TFrS_ Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Baugrenze Die Regelabstandsflächen nach Art. 6 sind einzuhalten

Mehr

lassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013

lassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013 lassy architektur + raumplanung 1 WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013 lassy architektur + raumplanung 2 PRÄAMBEL Ziel dieser Richtlinie ist, das historische und neue Straßen-, Orts- und Landschaftsbild

Mehr

Bad Rippoldsau-Schapbach. Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün. Textteil zum Bebauungsplan. I. Rechtliche Grundlagen

Bad Rippoldsau-Schapbach. Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün. Textteil zum Bebauungsplan. I. Rechtliche Grundlagen Gemeinde: Gemarkung: Bad Rippoldsau-Schapbach Schapbach Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün Textteil zum Bebauungsplan I. Rechtliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom

Mehr

Teil B: Text Bebauungsplan Nr. 403 Wohnsiedlung Wiesenblumenweg (Entwurf) Seite 1

Teil B: Text Bebauungsplan Nr. 403 Wohnsiedlung Wiesenblumenweg (Entwurf) Seite 1 Seite 1 Teil B: Text Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können bei der Stadt Leipzig im Neuen Rathaus,

Mehr

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET NORD 2. ERWEITERUNG

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET NORD 2. ERWEITERUNG zum Bebauungsplan Gemeinde Rielasingen-Worblingen Gemarkung Rielasingen INHALT A. RECHTSGRUNDLAGEN B. 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 2. Werbeanlagen 3. Unbebaute Flächen und Einfriedigungen 4.

Mehr

Bebauungsplan "Auf dem Treppchen"

Bebauungsplan Auf dem Treppchen Ortsgemeinde Kettenhausen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Treppchen" Textfestsetzungen (Stand: 09.06.2003) Bearbeitet im Auftrag der Ortsgemeinde Kettenhausen Friedrich Hachenberg

Mehr

Laufener Straße für das Gebiet an der Untersurheimer Straße nach 13a BauGB

Laufener Straße für das Gebiet an der Untersurheimer Straße nach 13a BauGB 1 GEMEINDE SAALDORF-SURHEIM 11. Änderung des Bebauungsplans Laufener Straße für das Gebiet an der Untersurheimer Straße nach 13a BauGB MIT GRÜNORDNUNGSPLAN Gemarkung Surheim Ortsteil Surheim SATZUNG Stand

Mehr

Örtliche Bauvorschriften Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen ( 74 Abs.1 Nr.1 LBO)... 3

Örtliche Bauvorschriften Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen ( 74 Abs.1 Nr.1 LBO)... 3 Gemeinde Walzbachtal Bebauungsplan Gageneck - der 3. Änderung OT Jöhlingen Örtliche Bauvorschriften in der Fassung I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Örtliche Bauvorschriften... 3 1. Anforderungen an

Mehr

Stand: Februar I:\Amt 3 Bau\Baugebiete\Festsetzungen\26 - Am Maierfeld.docx

Stand: Februar I:\Amt 3 Bau\Baugebiete\Festsetzungen\26 - Am Maierfeld.docx Stand: Februar 2013 Seite 1 Seite 2 Seite 3 Stand: 18.02.2013 Bebauungsplan Nr. 26 Am Maierfeld Präambel: Die Gemeinde Hitzhofen erlässt aufgrund 2 Abs. 1, 9 und 10 Baugesetzbuch (BauGB), des Art. 23 der

Mehr

Ortsgemeinde Weyerbusch Verbandsgemeinde Altenkirchen

Ortsgemeinde Weyerbusch Verbandsgemeinde Altenkirchen Ortsgemeinde Weyerbusch Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan Nr. 16 "Kanalstraße" Textfestsetzungen Stand: 02.12.2003 Bearbeitet im Auftrag der Ortsgemeinde Weyerbusch Friedrich Hachenberg Dipl.

Mehr

Planteil Entwurf. Stadt Elze. Hauptstraße Elze. Stand: Betreuung: Auftraggeber: (Unterschrift) 188 SAT Planteil 2-a.

Planteil Entwurf. Stadt Elze. Hauptstraße Elze. Stand: Betreuung: Auftraggeber: (Unterschrift) 188 SAT Planteil 2-a. Ergänzungssatzung Schmiedestraße Ortsteil Wittenburg Planteil Entwurf Stand: 25.11.2016 Auftraggeber: Hauptstraße 61 Betreuung:.. 31008 Elze.docx Aufgestellt/Geändert/Fertiggestellt Geprüft Datum Name

Mehr

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 Alter Sportplatz (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Übersichtsplan ohne Maßstab Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Für das Grundstück 'Am Museum 2', südwestlich der Straßenkreuzung

Mehr

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Härtle Süd BA II + III vom , geändert am , ergänzt am , geändert am

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Härtle Süd BA II + III vom , geändert am , ergänzt am , geändert am Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Härtle Süd BA II + III vom 13.08.1991, geändert am 14.10.1991, ergänzt am 01.09.1993, geändert am 13.09.1996 In Ergänzung der Planzeichnung wird folgendes festgesetzt:

Mehr

Markt Titting. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg. Satzung

Markt Titting. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg. Satzung Markt Titting 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg Satzung Ausfertigung i. d. F. vom 26.02.2015 2. Änderung des B-Plans Tittinger Berg Satzung Markt Titting

Mehr

BEBAUUNGSPLAN IG BEREICH KREUZLINGER STRASSE UND WIESENSTRASSE

BEBAUUNGSPLAN IG BEREICH KREUZLINGER STRASSE UND WIESENSTRASSE BEBAUUNGSPLAN IG 12.1 - BEREICH KREUZLINGER STRASSE UND WIESENSTRASSE Planzeichnung M 1: 500 Seite 2/9 SATZUNGSPRÄAMBEL Die Stadt Germering erlässt gemäß 2 Abs. 1 sowie 9, 10 und 13 a des Baugesetzbuches

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen

Mehr

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth Dieser Bebauungsplan ist auf dem derzeitig aktuellen Stand, in die sämtliche Änderungen eingearbeitet wurden. Er beinhaltet weder Aussagen über das Inkrafttreten noch ist er unterzeichnet, da es sich in

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Einhausen

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Einhausen Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Einhausen Satzung zur Ergänzung baugestaltungsrechtlicher Vorschriften in rechtsgültigen Bebauungsplänen der Gemeinde Einhausen Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen

Mehr

Bebauungsplan Rödelseer Straße in Mainbernheim Stand: 1. Änderung und Neufassung

Bebauungsplan Rödelseer Straße in Mainbernheim Stand: 1. Änderung und Neufassung Bebauungsplan Teil A: Festsetzungen durch Planzeichen Grenze des Geltungsbereiches Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung und Bauweise Allgemeines Wohngebiet Strassenbegrenzungslinie Wohnstrasse: 1 Fahrbahn

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen GE Steinbuchse", Gemeinde Nittendorf Textliche Festsetzungen "Gewerbegebiet Steinbuchse" 1. Ä n d e r u n g Gemeinde Nittendorf Lkr. Regensburg Textliche Festsetzungen INHALT 1 Festsetzungen nach 9 Abs.1

Mehr

GEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG

GEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG GESTALTUNGSSATZUNG RaumPlan Aachen Uwe Schnuis Uli Wildschütz Lütticher Strasse 10 12 52064 Aachen 08. November 2006 INHALT: 1. Geltungsbereich 2. Gestaltung

Mehr

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 Gelände Kleintier. ',. zuchtanlage 481,60 ÜBERSICHTSPLAN M. 1 : 5000 GELÄNDESCHNITT M. 1 : 200 Rechtliche Grundlage BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 und daraus ergangene Rechtsordnung.

Mehr

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag

Mehr

Wohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau

Wohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau Wohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau Allgemeine Informationen Noch unbebaut 30 Bauplätze, davon noch 19 private Bauplätze frei Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 700m Entfernung zum Bahnhof:

Mehr

Textteil. zum Bebauungsplan Nr. 2/16, Freizeitpark Dattenfeld. A Bauplanungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB

Textteil. zum Bebauungsplan Nr. 2/16, Freizeitpark Dattenfeld. A Bauplanungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB Textteil zum Bebauungsplan Nr. 2/16, Freizeitpark Dattenfeld A Bauplanungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Vbdg. mit 4 BauNVO) (WA): Allgemeine

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes

Mehr

B E B A U U N G S P L A N mit integriertem GRÜNORDNUNGSPLAN "Nr. 24 Heuweg"

B E B A U U N G S P L A N mit integriertem GRÜNORDNUNGSPLAN Nr. 24 Heuweg Planungsbüro Beil Baugesellschaft mbh Chemnitzer Straße 21 91564 Neuendettelsau 09874/68 9912 09874/68 99 20 E- dieter.beil@beil-bau.de oder katrin.witt@beil-bau.de Die Gemeinde Neuendettelsau erlässt

Mehr

Satzung zur Ergänzung baugestaltungsrechtlicher Vorschriften in rechtsgültigen Bebauungsplänen der Gemeinde Einhausen. 1 Räumlicher Geltungsbereich

Satzung zur Ergänzung baugestaltungsrechtlicher Vorschriften in rechtsgültigen Bebauungsplänen der Gemeinde Einhausen. 1 Räumlicher Geltungsbereich Satzung zur Ergänzung baugestaltungsrechtlicher Vorschriften in rechtsgültigen Bebauungsplänen der Gemeinde Einhausen Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der

Mehr

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN GEWERBEGEBIET I 5. ÄNDERUNG

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN GEWERBEGEBIET I 5. ÄNDERUNG zum Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB im beschleunigten Verfahren GEWERBEGEBIET I 5. ÄNDERUNG Gemeinde Rielasingen Worblingen Gemarkungen Rielasingen und Worblingen INHALT A. RECHTSGRUNDLAGEN

Mehr

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12 Stadt Friedberg für das Gebiet am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Rinnenthal und südlich der Griesbachstraße Planzeichnung (Teil A), Satzung (Teil B), Begründung (Teil C) in der Fassung des Satzungsbeschlusses

Mehr

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Obere Wiesen I Neufassung in Laupheim

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Obere Wiesen I Neufassung in Laupheim Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Obere Wiesen I Neufassung in Laupheim Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB): in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997

Mehr

Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan

Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan ENTWURF Gemeinde Marzling Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan Teil C - Textliche Festsetzungen Fassung vom 14.12.2017 Verfasser: In ständiger Zusammenarbeit mit: Martin Gebhardt Architekt

Mehr

Stadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann

Stadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann Stadt Ladenburg Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann Planungsstand : 23.10.2017 / 06.11.2017 / 22.11.2017 / 18.04.2018 / 04.07.2018 Aufgrund des 74 der Landesbauordnung

Mehr

1.1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB und 1-15 BauNVO)

1.1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB und 1-15 BauNVO) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN GEWERBEGEBIET "AM LIPPACH" IN MÜHLHEIM In Ergänzung der zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes vom 09.10.2007 werden folgende PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

Stadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann. Planungsstand : / /

Stadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann. Planungsstand : / / Stadt Ladenburg Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann Planungsstand : 23.10.2017 / 06.11.2017 / 22.11.2017 Aufgrund des 74 der Landesbauordnung (LBO) vom 05.03.2010

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Seite 1 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) BauGB und BauNVO 1.1 Art der baulichen Nutzung 9 (1) BauGB 1.1.1 Allgemeines Wohngebiet - Ausnahmen 4 BauNVO 1.1.2 Versorgungseinrichtungen 14 (2) BauNVO

Mehr

B E B A U U N G S P L A N

B E B A U U N G S P L A N GEMEINDE SYRGENSTEIN B E B A U U N G S P L A N mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften Hofäcker I 3. Änderung Es gelten folgende Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung

Mehr

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1 Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1 Gemarkung Außernzell der Gemeinde Außernzell Fassung vom 09.05.2018 Gemeinde Außernzell Landkreis

Mehr

Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße

Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße Textliche Festsetzungen A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung

Mehr

BIHLAFINGER WEG II. 1 Rechtsgrundlagen ALB-DONAU-KREIS ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN

BIHLAFINGER WEG II. 1 Rechtsgrundlagen ALB-DONAU-KREIS ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN GEMEINDE: SCHNÜRPFLINGEN KREIS: ALB-DONAU-KREIS ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN BIHLAFINGER WEG II Entwurf: 23.10.2013 / Stand: 16.07.2014 1 Rechtsgrundlagen

Mehr

Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck

Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck Satzung zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Malching WEST VORENTWURF Datum: 22.09.2016 Planverfasser: Frank Bernhard REIMANN Dipl.-Ing. Univ.

Mehr

Markt Dachsbach. Nordwestlicher Dorfbereich von Oberhöchstädt. Einbeziehungssatzung gemäß 34 Abs. Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim

Markt Dachsbach. Nordwestlicher Dorfbereich von Oberhöchstädt. Einbeziehungssatzung gemäß 34 Abs. Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim 2015 1 Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim Einbeziehungssatzung gemäß 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Nordwestlicher Dorfbereich von Oberhöchstädt Bauamt VG Uehlfeld 21.01.2015 2 Landkreis Neustadt a.d.

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "VILLASTRASSE" Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften

BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN VILLASTRASSE Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften GEMEINDE KIRCHENTELLINSFURT BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "VILLASTRASSE" Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften Stand: 27.09.2010 Planung: NACHTRIEB & WEIGEL Städtebau. Umweltplanung

Mehr

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Stadt Wiehe Leopold-von-Ranke-Straße 33 06571 Wiehe Kyffhäuserkreis TEIL B TEXTTEIL ZUM Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) i.v.m. 13

Mehr

BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN

BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Stand: 09.04.2014.. Rechtskraft: 17.04.2014 BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Bebauungsplan "Im Lichtberg II" der Stadt Stockach - Stadtteil Winterspüren (Landkreis Konstanz) Art der baulichen Nutzung 1.1 Das Gebiet

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen Markt Heroldsberg - Bebauungsplan I/17 "Schimmelleitenweg-West" mit integriertem Grünordnungsplan Textliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Festgesetzt wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) nach

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 36 BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN BAUGEBIET "GMOIWIESN BIBERG" M=1:1.000

1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 36 BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN BAUGEBIET GMOIWIESN BIBERG M=1:1.000 MARKT KIPFENBERG Landkreis Eichstätt 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 36 BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN BAUGEBIET "GMOIWIESN BIBERG" M=1:1.000 Entwurf vom 18.09.2017 Planverfasser: Ingenieure GmbH I

Mehr

Wohngebiet Hofäcker. Hofäcker Stadtteil Ulmbach. Allgemeines Wohngebiet. Teilweise bebaut. ca. 60 Bauplätze. Stadtzentrum Steinau: ca.

Wohngebiet Hofäcker. Hofäcker Stadtteil Ulmbach. Allgemeines Wohngebiet. Teilweise bebaut. ca. 60 Bauplätze. Stadtzentrum Steinau: ca. Allgemeines Wohngebiet Teilweise bebaut ca. 60 Bauplätze Entfernung zum Stadtzentrum Steinau: ca. 9,1km Entfernung zum Bahnhof: ca. 8,0km Entfernung BAB- Anschluss: 7,3km 900 m² 792 m² 780 m² 645 m² 725

Mehr

Stadt Marktoberdorf. Örtliche Bauvorschriften. (Stand der 2. Änderung)

Stadt Marktoberdorf. Örtliche Bauvorschriften. (Stand der 2. Änderung) www.buerosieber.de Örtliche Bauvorschriften (Stand der 2. Änderung) Stadt Marktoberdorf Fassung vom 15.11.2016 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 2 2 Rechtsgrundlagen 3 3 Geltungsbereiche 4 4 Vorschriften

Mehr

Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße und der Heinrich-von-Kleist-Straße. Übersichtsplan mit Geltungsbereich

Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße und der Heinrich-von-Kleist-Straße. Übersichtsplan mit Geltungsbereich Satzung der Stadt Marl vom 20.09. 2012 über örtliche Bauvorschriften für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich der ehemaligen Schillerschule zwischen der Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße

Mehr

STADT WEHR GEMARKUNG WEHR

STADT WEHR GEMARKUNG WEHR STADT WEHR GEMARKUNG WEHR BEBAUUNGSPLAN GROßE ZELG II TEIL 3 GEOPLAN BÜRO FÜR STADTPLANUNG DIPL.- GEOGRAPH/FREIER STADTPLANER TILL O. FLEISCHER LACHENSTRAßE 16 TELEFON: 07762/52 08 55 79664 WEHR FAX: 07762/52

Mehr

Ergänzungssatzung Am Hundsweg

Ergänzungssatzung Am Hundsweg Ergänzungssatzung Am Hundsweg Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Baugesetzbuch(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) gültig ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des

Mehr

BEBAUUNGSPLAN AM FRIEDHOF BOHLSBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN + ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN

BEBAUUNGSPLAN AM FRIEDHOF BOHLSBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN + ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN BEBAUUNGSPLAN AM FRIEDHOF BOHLSBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN + ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN STADT OFFENBURG 09.10.2017 FACHBEREICH 3 ABTEILUNG 3.1 STADTPLANUNG UND STADTGESTALTUNG 301.3110.26.2-13 2 Rechtsgrundlagen

Mehr

Übersichtsplan mit Geltungsbereich

Übersichtsplan mit Geltungsbereich Satzung der Stadt Marl vom 22.07.2011 über örtliche Bauvorschriften für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich der ehemaligen Schillerschule zwischen der Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße

Mehr

B) Planungsrechtliche Festsetzungen Obere Wiesenteile 1. Änderung

B) Planungsrechtliche Festsetzungen Obere Wiesenteile 1. Änderung Gemeinde Ingoldingen Ortsteil Winterstettenstadt Kreis Biberach Bebauungsplan Obere Wiesenteile 1. Änderung Textliche Festsetzungen A) Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans Das BAUGESETZBUCH (BauGB) In

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen Amt für Stadtentwicklung Stadtplanung In Kraft getreten am 19.12.2014 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 546: Gievenbeck Billerbeckweg / Ahausweg / Borghorstweg / Gievenbach 1. Textliche Festsetzungen

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN + ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN + ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN BEBAUUNGSPLAN Hinter den Gärten" TEXTLICHE FESTSETZUNGEN + ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN STADT OFFENBURG 11.04.2011 FACHBEREICH 5 ABTEILUNG STADT- UND UMWELTPLANUNG 5.1 501.510.26.4-10 Bebauungsplan Hinter

Mehr

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten

Mehr

Auszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich C Wohnen am Südufer

Auszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich C Wohnen am Südufer Übergeben von: Projektbüro Barcelonaweg 14 44269 Dortmund Tel.: 0231.22 22 77 10 Fax: 0231.22 22 77 19 E-Mail: s.roemer@dsw21.de Auszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich

Mehr

Sollten Sie Fragen zur Bauordnung oder Baugenehmigung haben, so wenden Sie sich bitte an die Abteilung 16.4 Bauordnung -,

Sollten Sie Fragen zur Bauordnung oder Baugenehmigung haben, so wenden Sie sich bitte an die Abteilung 16.4 Bauordnung -, Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Sie haben eine Option auf ein Grundstück im fünften Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes erhalten. Die planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung Ihres Grundstückes

Mehr

Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB

Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB A Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs.1 Nr.1 BauGB in Vbdg. mit 4 BauNVO) Allgemeine Wohngebiete (gem. 4 BauNVO) a) Die gemäß 4 Abs.2 Nr.1-3 BauNVO beschriebenen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN MITTEN IM DORF

BEBAUUNGSPLAN MITTEN IM DORF GEMEINDE BALGHEIM KREIS TUTTLINGEN BEBAUUNGSPLAN MITTEN IM DORF T E X T L I C H E (Satzungsbeschluss) F E S T S E T Z U N G E N STAND: 24.07.2007 DIPL ING (FH) ACHIM KETTERER FREIER STADTPLANER HEINRICH-HONER-STRASSE

Mehr

Bebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette

Bebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette Bürgermeisteramt der Gemeinde Forchheim Bebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette A. Planungsrechtliche Festsetzungen: 1 Art der baulichen Nutzung 1. Der gesamte räumliche

Mehr

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Stadt Bitterfeld-Wolfen Stadt Bitterfeld-Wolfen des Bebauungsplanes TH 1.1 Gewerbegebiet nördlich Thalheimer Straße Teil B - Textliche Festsetzungen September 2018 Erläuterungen zur 2. Änderung 1. Die textlichen Festsetzungen

Mehr

Satzung Beschluss genehmigt ausgefertigt bekanntgem. =================================================== Mittelberg I

Satzung Beschluss genehmigt ausgefertigt bekanntgem. =================================================== Mittelberg I Satzung Beschluss genehmigt ausgefertigt bekanntgem. =================================================== Mittelberg I 15.04.1991 03.12.1991 06.12.1991 S a t z u n g zum Bebauungsplan "Mittelberg I" Die

Mehr

2. Änd. Bebauungsplan Nr. 54 Carlshöhe Teil B Text - Satzungsbeschluss. Stadt Eckernförde. Teil B: Text. zur

2. Änd. Bebauungsplan Nr. 54 Carlshöhe Teil B Text - Satzungsbeschluss. Stadt Eckernförde. Teil B: Text. zur Stadt Eckernförde Teil B: Text zur Satzung der Stadt Eckernförde über Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 " Carlshöhe " Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1990 Ergänzend zu den Ausweisungen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN UNTER DEM MÄHRINGER WEG IN KUSTERDINGEN-WANKHEIM

BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN UNTER DEM MÄHRINGER WEG IN KUSTERDINGEN-WANKHEIM GEMEINDE KUSTERDINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN UNTER DEM MÄHRINGER WEG IN KUSTERDINGEN-WANKHEIM Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften (Vorentwurf) Stand: 14.03.2013 Planung:

Mehr

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER. Entwurf: / Stand:

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER. Entwurf: / Stand: GEMEINDE: ACHSTETTEN GEMARKUNG: BRONNEN KREIS: BIBERACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER Entwurf: 21.03.2011 / Stand: 23.05.2011 1 Rechtsgrundlagen

Mehr

Stadt Iphofen Stadtteil Possenheim. Baugebiet "Am Lindenbuck" Stadt Iphofen, 1. Bürgermeister Mend, Rathaus Iphofen, Tel.

Stadt Iphofen Stadtteil Possenheim. Baugebiet Am Lindenbuck Stadt Iphofen, 1. Bürgermeister Mend, Rathaus Iphofen, Tel. Stadt Iphofen Stadtteil Possenheim Baugebiet "Am Lindenbuck" Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Plannummer Auftraggeber Stadt Iphofen,. Bürgermeister Mend, Rathaus 9 Iphofen, Tel. 09 0 Planung Projektleiter

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1503b der Landeshauptstadt München Am Schnepfenweg (südlich), Am Blütenanger (nördlich), Reigersbachstraße (östlich) sowie Pappelallee (westlich)

Mehr

1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Auszug aus der Niederschrift über die 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 04. Februar 2016 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung 1.

Mehr

Bebauungsplan "Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan -

Bebauungsplan Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan - Stadt Maulbronn Gemarkung Zaisersweiher Landkreis Enzkreis Bebauungsplan "Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan - Fassung vom 03.04.2017 TEXTTEIL Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom vom 24.06. 2004 Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) (BGBl. I S. 1359 zuletzt geändert durch

Mehr

BEBAUUNGSPLAN GEMARKUNG ARNSHAUSEN M 1 : 1000 STADTBAUAMT REF. III - 2 BAD KISSINGEN AUFGESTELLT: STAND: SATZUNGSBESCHLUSS

BEBAUUNGSPLAN GEMARKUNG ARNSHAUSEN M 1 : 1000 STADTBAUAMT REF. III - 2 BAD KISSINGEN AUFGESTELLT: STAND: SATZUNGSBESCHLUSS BEBAUUNGSPLAN GRÜNDLEN GEMARKUNG ARNSHAUSEN M : 000 0 5 0 0 0 0 50 00 STADTBAUAMT REF. - BAD KSSNGEN AUFGESTELLT:.05.0 GEÄNDERT: 0.06.06 05.0.06 STAND: SATZUNGSBESCHLUSS FESTSETZUNGEN. GRENZEN.. Grenze

Mehr

Sinsheim. Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung. Satzung über Örtliche Bauvorschriften. Große Kreisstadt. Rhein-Neckar-Kreis

Sinsheim. Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung. Satzung über Örtliche Bauvorschriften. Große Kreisstadt. Rhein-Neckar-Kreis Anlage 3 Große Kreisstadt Sinsheim Rhein-Neckar-Kreis Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung Gemarkung Sinsheim-Steinsfurt gem. 74 und 75 LBO Entwurf Planstand: 20.02.2018 Bebauungsplan Hettenberg I,

Mehr

Bebauungsplan Nr. 129 Am Großen und Kleinen Bruch, in Kommern-Süd. Textliche Festsetzungen

Bebauungsplan Nr. 129 Am Großen und Kleinen Bruch, in Kommern-Süd. Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 129 Am Großen und Kleinen Bruch, in Kommern-Süd Textliche Festsetzungen A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.0 Art baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr.1 BauGB Allgemeines Wohngebiet (WA)

Mehr