GEMEINDE UTTENREUTH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, KENNZEICHNUNGEN & HINWEISE ZUM BEBAUUNGSPLAN- UND GRÜNORDNUNGSPLAN U 37 ZUM TENNENBACH - ENTWURF -
|
|
- Ursula Meinhardt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GEMEINDE UTTENREUTH LANDKREIS ERLANGEN-HÖCHSTADT TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, KENNZEICHNUNGEN & HINWEISE ZUM BEBAUUNGSPLAN- UND GRÜNORDNUNGSPLAN U 37 ZUM TENNENBACH - ENTWURF - FASSUNG VOM: Planungsbüro Vogelsang Glockenhofstr Nürnberg Tel.: 0911 / Fax: 0911 / nuernberg@vogelsang-plan.de Landschaftsplanung Klebe Glockenhofstr Nürnberg Tel.: 0911 / Fax: 0911 / info@landschaftsplanung-klebe.de
2 I. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Art der baulichen Nutzung / Anzahl der Wohnungen pro Wohngebäude ( 9 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BauGB i.v.m BauNVO) 1.1 Das Baugebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß 4 BauNVO mit folgenden Abweichungen festgesetzt: Nicht - auch nicht ausnahmsweise - zulässig sind: - Tankstellen - Gartenbaubetriebe 1.2 Pro Einzelhaus sind maximal zwei Wohneinheiten zulässig. 1.3 Pro Doppelhaushälfte ist nur eine Wohneinheit zulässig. 2 Maß der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 BauGB i.v.m a BauNVO) 2.1 Als höchstzulässiges Maß der baulichen Nutzung gelten die in der jeweiligen Nutzungsschablone festgesetzten Werte. 3 Höhe der baulichen Anlagen ( 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 BauGB i.v.m BauNVO) 3.1 Als zulässige Höhe der baulichen Anlagen gelten die in der jeweiligen Nutzungsschablone festgesetzten Wand- und Firsthöhen über der Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss (FOK). 3.2 Die Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss (FOK) darf nicht höher als 0,40 m über dem vorhandenen Gelände gemäß Höhenlinien (siehe Planblatt) liegen. 3.3 Aneinandergebaute Häuser sind in ihrer FOK gleich zu errichten. 4 Bauweise, Abstandsflächen ( 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 BauGB i.v.m BauNVO und Art. 6 BayBO) 4.1 Die Baugrenzen beinhalten grundsätzlich keine Abstandsflächenregelung. Es sind die Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO einzuhalten. 4.2 Ausnahme gilt für das im Plan mit X gekennzeichnete Baufeld. Hier ist bei Umbau / Umnutzung des Bestandsgebäudes die Ausnutzung des vollen Baufeldes bis zur Baugrenze zulässig (Grenzbebauung). Bei der Errichtung eines neuen Gebäudes in diesem Baufeld sind die Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO einzuhalten. 4.3 Im WA 1 gilt eine offene Bauweise. Hier sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig. 4.4 Im WA 2 gilt eine offene Bauweise. Hier sind nur Einzelhäuser zulässig. 2
3 5 Nebengebäude / Nebenanlagen ( 9 Abs. 1 Nr. 4, 22 und Abs. 4 BauGB i.v.m. Art. 81 BayBO) 5.1 Nebengebäude / Nebenanlagen auf dem Grundstück dürfen eine Gesamtnutzfläche von maximal 12 m² nicht überschreiten. 5.2 Einfriedungen mit durchlaufendem Sockel sind unzulässig. Einfriedungen zur öffentlichen Straßenverkehrsfläche sind nur aus Holz, Metall und Maschendraht zulässig. 5.3 Sichtschutzelemente und Mauern zur öffentlichen Straßenverkehrsfläche sind unzulässig. 6 Garagen, Carports (überdachte Stellplätze), Stellplätze und deren Zufahrten ( 9. Abs. 1 Nr. 4, 22 und Abs. 4 BauGB i.v.m. Art 81 BayBO) 6.1 Bezüglich der auf den privaten Grundstücken nachzuweisenden Stellplätze (je Wohneinheit) gilt die Stellplatzsatzung der Gemeinde Uttenreuth in aktueller Fassung. 6.2 Garagen, Carports (überdachte Stellplätze), Stellplätze und deren Zufahrten sind nur in den dafür eingezeichneten Flächen zulässig. 6.3 Im WA1 und WA2 ist vor Garagen und / oder Carports ein zur öffentlichen Straßenverkehrsfläche nicht einzufriedender Stauraum von mindestens 3,00 m und maximal 6,00 m freizuhalten. 6.4 Die privaten Zufahrten, Stellplätze und Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen (z.b. Schotterrasen, Rasengittersteine, Pflaster mit Rasenfuge, Drainpflaster o.ä.). 6.5 Aneinander gebaute Garagen und Carports sind in Höhe, Dachform, Dachneigung und Baustil gleich zu gestalten. 7 Führung von Versorgungsanlagen und -leitungen ( 9 Abs. 1 Nr. 13 und Abs. 6 BauGB) 7.1 Sämtliche neu zu errichtenden Ver- und Entsorgungsleitungen innerhalb des Geltungsbereiches sind unterirdisch zu verlegen. 7.2 Bei Veränderungen oder Verlegung der Straßen und Gehwege im Geltungsbereich sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,3 m für die Unterbringung von Telekommunikationslinien vorzusehen. 8 Dächer ( 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. Art. 81 BayBO) 8.1 Die zulässigen Dachformen und Dachneigungen der Hauptgebäude sind der jeweils gültigen Nutzungsschablone zu entnehmen. 8.2 Pultdächer sind im gesamten Geltungsbereich ausgeschlossen. 8.3 Die Dächer von Nebengebäuden / Nebenanlagen, Garagen, Carports sowie Anbauten sind in Form, Farbe und Material dem Dach des jeweiligen Hauptgebäudes anzugleichen. Alternativ können sie als begrünte Flachdächer ausgebildet werden. 3
4 9 Anbauten ( 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. Art. 81 BayBO) Anbauten sind nur deutlich untergeordnet - am Giebel, an der straßenzugewandten und straßenabgewandten Hausseite - mit einer maximalen Gesamtbreite von ½ der jeweiligen Fassadenwandlänge des Haupthauses zulässig. 10 Befristete Festsetzung für bestehende Gebäude / bauliche Anlagen ( 9 Abs. 2 BauGB) 10.1 An rechtmäßig errichteten Bestandsgebäuden / baulichen Anlagen, insbesondere denen, die außerhalb der im Plan eingezeichneten Baugrenzen liegen, sind Maßnahmen zur Sicherung, zur Erhaltung und zur Modernisierung des Gebäudes zulässig An rechtmäßig errichteten Bestandsgebäuden / baulichen Anlagen, insbesondere denen, die außerhalb der im Plan eingezeichneten Baugrenzen liegen, sind Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zulässig, sofern diese einer funktionsgerechten Nutzung im Rahmen des Bestandes dienen. Für diese Maßnahmen gelten die Festsetzungen dieses Bebauungsplans zu Anbauten gleichermaßen Bestandsgebäude / bauliche Anlagen genießen nur bis zum selbstverschuldeten und / oder geplanten Abriss / Beseitigung Bestandsschutz. Anschließend gelten die Inhalte dieses Bebauungsplans. 11 Stützmauern, Aufschüttungen und Abgrabungen ( 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. Art. 81 BayBO) 11.1 Entlang der Grundstücksgrenzen zur öffentlichen Straßenverkehrsfläche hin sind Stützmauern unzulässig. Ansonsten sind Aufschüttungen und Abgrabungen sowie Stützmauern zur Abfangung von Geländesprüngen maximal bis zu einer Höhe von 1,00 m über bzw. unter dem im Bebauungsplan dargestellten Ausgangsgelände zulässig. 12 Anpflanzen, Bindung für Bepflanzungen und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ( 9 Abs. 1 Nr. 25 und Abs. 6 BauGB) 12.1 Nicht überbaute Grundstücksbereiche außerhalb der notwendigen Wege, Terrassen, Zufahrten und Stellplätze sind von Bodenversiegelungen freizuhalten, gärtnerisch zu gestalten und dauerhaft zu unterhalten Die als zu erhalten festgesetzten Bäume, Baumgruppen und Waldbestände sind zu pflegen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang oder Fällung aufgrund von Gefahr im Verzug mit Bäumen der gleichen Art nachzupflanzen. Die Ersatzpflanzung bemisst sich nach dem Stammumfang des entfernten Baumes. Beträgt der Stammumfang des entfernten Baumes, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, bis zu 200 cm, ist als Ersatz ein Baum mit einem Mindestumfang von cm, gemessen in 1 m über dem Erdboden, zu pflanzen. Beträgt der Umfang mehr als 200 cm, ist für jeden weiteren angefangenen Meter Stammumfang ein zusätzlicher Baum der vorbezeichneten Qualität zu pflanzen. Wachsen die zu pflanzenden Bäume nicht an, ist die Ersatzpflanzung zu wiederholen Um Schäden an den zu erhaltenden Bäumen, Baumgruppen und Waldbeständen während der Bauarbeiten zu verhindern, sind die Vorgaben der DIN zu berücksichtigen und sämtliche zum Schutz der Bäume erforderlichen baubegleitenden 4
5 Maßnahmen zu treffen. Eingriffe in den Wurzelbereich dieser Bäume sind auf ein Mindestmaß zu beschränken Die zeichnerisch festgesetzten Neupflanzungen von Laubbäumen müssen nur im Falle der Errichtung eines neuen Hauptgebäudes auf den entsprechenden Grundstücken durchgeführt werden Die festgesetzten Neuanpflanzungen sind zu pflegen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang aus Arten der Pflanzenvorschlagsliste nachzupflanzen Für sämtliche Baum- und Strauchpflanzungen im Geltungsbereich sind standortgerechte Gehölzarten zu verwenden. Entlang der Grundstücksgrenzen zum öffentlichen Straßenraum hin sind Hecken aus Nadelgehölzen unzulässig. Für die zeichnerisch festgesetzten Baumpflanzungen sind Arten gemäß der folgenden Pflanzenvorschlagsliste, mindestens in der folgenden Pflanzqualität zu verwenden: Hochstamm, 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang cm. Pflanzenvorschlagsliste für die zeichnerisch festgesetzten Baumpflanzungen (Wuchsklasse I): Acer platanoides Acer pseudoplatanus Aesculus hippocastanum Betula pendula Fagus sylvatica Fagus sylvatica Purpurea Juglans regia Larix decidua Pinus sylvestris Quercus petrea Quercus robur Tilia cordata Tilia platiphyllos Spitz-Ahorn Berg-Ahorn Roßkastanie Hänge-Birke Rot-Buche Blut-Buche Walnuss Lärche Wald-Kiefer Trauben-Eiche Stiel-Eiche Winter-Linde Sommer-Linde II. TEXTLICHE KENNZEICHNUNGEN 1 Flächen bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind ( 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB i.v.m. BayWaldG) 1.1 In den im Planblatt gekennzeichneten Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen erforderlich sind, handelt es sich um Baumfallzonenbereiche der angrenzenden Waldflächen. Innerhalb dieser sind von den Eigentümern bei der Errichtung baulicher Anlagen technische Vorkehrungen / Maßnahmen (z.b. statisch verstärkter Dachstuhl) zum Schutz von Personen bei Baumfall vorzusehen. 5
6 III. TEXTLICHE HINWEISE 1. Dachaufbauten Hinsichtlich Dachaufbauten gilt die Dachgauben-Satzung der Gemeinde Uttenreuth in der aktuell gültigen Fassung. 2. Immissionsschutz Im Rahmen der Baugenehmigungen sind bezüglich Immissionsschutz (bspw. beim Betrieb von haustechnischen Anlagen, wie Klimageräten, Abluftführungen, Wärmepumpen) die aktuell gültigen Regelwerke (bspw. TA Lärm) zu berücksichtigen. Bei der Anschaffung haustechnischer Aggregate wird empfohlen, Geräte anzuschaffen, die dem Stand der Lärmschutztechnik entsprechen (z.b. Wärmepumpen-Splitgeräte, Aggregate mit Vollkapselung, Minimierung von Drehzahlen bzw. Strömungsgeschwindigkeiten). Die Aufstellung von Wärmepumpen, Klimageräten, Kühlaggregaten oder Zu- bzw. Abluftführungen direkt an oder unterhalb von Fenstern geräuschsensibler Räume (z.b. Schlafzimmer) soll vermieden werden. Eine Errichtung geräuschemittierender Aggregate in Nischen, Mauerecken oder zwischen zwei Wänden bewirkt eine Schallpegelerhöhung aufgrund von Schallreflektion und sollte daher ebenfalls vermieden werden. Grundsätzlich soll bei der Errichtung der Geräte und der damit verbundenen Rohrleitungen auf eine körperschallisolierte Aufstellung bzw. Befestigung geachtet werden. Soweit erforderlich sollen bei Blechen und sonstigen Bauteilen Maßnahmen zur Entdröhnung durchgeführt werden (z.b. Entkoppeln der Luftkanalbleche und Verkleidungselemente, Minimieren der Vibrationen). Die Abstände zu Nachbarhäusern sollen gewählt werden, dass die für das Gebiet gültigen Immissionsrichtwerte dort um mindestens 6 db(a) unterschritten werden (für Luftwärmepumpen vgl. Abstandstabelle gemäß Ziffer im Leitfaden Tieffrequente Geräusche bei Biogasanlagen und Luftwärmepumpen Ein Leitfaden (Auszug Teil III) [Bayerisches Landesamt für Umwelt]). Soweit die erforderlichen Abstände nicht eingehalten werden können, sollen weitere Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden (z.b. Abschirmung, Einbau von Schalldämpfern, Luftkanalumlenkungen, Gerätetausch). 3. Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien Bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen Anlagen sollten technische Anlagen zur Erzeugung, zur Nutzung oder zur Speicherung erneuerbarer Energien aus Strom und / oder Wärme errichtet werden. Bei der Nutzung von Erdwärme ist zu beachten, dass ist zulässige Bohrtiefe von Erdwärmesonden maximal 95 m je Sonde betragen darf. 4. Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser Nach Möglichkeit sollen auf den privaten Grundstücken Zisternen zur Sammlung des anfallenden Niederschlagswassers errichtet werden. Das gesammelte Wasser kann z.b. zur Gartenbewässerung genutzt werden. 6
7 5. Altlasten Wird im Zuge von Erdarbeiten unerwartet Boden gefunden, der durch seine Beschaffenheit (Fremdbestanteile, Verfärbung, Geruch o.ä.) einen Altlastenverdacht vermuten lässt, sind die Erdarbeiten sofort einzustellen. Die zuständigen Stellen am Landratsamt Erlangen- Höchstadt und das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg sind in diesem Fall umgehend zu verständigen. Bei einem Altlastenverdacht ist zudem die Einbindung eines privaten Sachverständigen nach 18 BBodSchG erforderlich. 6. Bodendenkmäler / Bodenfunde Archäologische Bodenfunde (z.b. Bodenverfärbungen, Holzreste, Mauern, Metallgegenstände, Steingeräte, Scherben und Knochen) sind nach Art. 8 des Denkmalschutzgesetzes unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Erlangen-Höchstadt oder direkt dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege mitzuteilen. Laut Art. 8 Abs. 2 DSchG sind die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. 7. Grundwasser Permanente Grundwasserabsenkungen sind nicht zulässig. Sollten im Rahmen von Baumaßnahmen hohe Grundwasserstände angetroffen werden, sind künftig neu gebaute Keller als wasserdichte Wannen auszubilden. Die vorübergehende Absenkung bzw. die Entnahme (Bauwasserhaltung) während der Bauarbeiten bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 70 BayWG. 8. Bodenschutz Zum Umgang und Schutz von Boden und sonstigen Vorgaben sind die DIN und 12 BodSchV zu berücksichtigen. Bei den nicht versiegelten Flächen soll der Boden wieder seine natürlichen Funktionen erfüllen können, d.h. die Bodenschichten sind wieder so aufzubauen, wie sie natürlicherweise vorhanden waren. Durch geeignete technische Maßnahmen sollen Verdichtungen, Vernässungen und sonstige nachteilige Bodenveränderungen im Rahmen von Geländeauffüllungen vermieden werden. Eine bodenschonende Ausführung der Bauarbeiten unter Zuhilfenahme von gültigen Regelwerken und Normen (DIN 19371) ist zu beachten. 9. Baumschutzabstände / Grenzabstand von Pflanzen Zwischen geplanten und vorhandenen Baumstandorten und Versorgungsleitungen ist nach dem DVGW Regelwerk, Arbeitsblatt GW 125 Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsleitungen ein Abstand von 2,50 m einzuhalten. Bezüglich Grenzabständen von Pflanzungen wird auf die Vorgaben des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 47 bis 52) verwiesen. 7
8 10. Erhaltung von bestehenden Bäumen Die DIN 18920, auf die in der Festsetzung Nr verwiesen wird, kann zu den Öffnungszeiten im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth eingesehen werden. Hinsichtlich evtl. erforderlicher Baumschutzmaßnahmen ist im Rahmen der Genehmigungsund Erschließungsplanung die frühzeitige Einbindung eines öffentlich bestellten und vereidigten Baumsachverständigen zu empfehlen. 11. Artenschutz Falls aufgrund von Gefahr im Verzug (hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht) Bäume gefällt werden müssen, deren Erhaltung zeichnerisch festgesetzt ist und die im Bestandsplan als artenschutzrechtlich relevante Bäume bezeichnet sind, sind folgende Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten wildlebender Tiere zu ergreifen: Das fachgerechte Anbringen von 1 Nistkasten für Kleinvögel, die in Baumhöhlen oder Halbhöhlen brüten (Zielarten Gartenrotschwanz, Feldsperling) pro gefälltem Biotopbaum mit einer Baumhöhle. Das fachgerechte Anbringen von einem wartungsfreien Flachkasten für Fledermäuse (Zielarten: Braunes Langohr, Wasserfledermaus) pro gefälltem Biotopbaum mit einem Rindenriss oder einer Rindentasche. Weist ein zu fällender Biotopbaum mehrere Lebensraumstrukturen auf, sind dementsprechend für jede weitere Lebensraumstruktur ein Nistkasten und/ oder ein Flachkasten anzubringen. Hinsichtlich der Ausführung im Einzelnen wird auf die Vorgaben der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung verwiesen (Büro für ökologische Studien GdbR: Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan U37 Zum Tennenbach, VG Uttenreuth. Bayreuth, ). 12. Bauweise / Statik Vor Baumaßnahmen in der näheren Umgebung des ehemaligen Steinbruchs ist eine genaue Überprüfung der Standfestigkeit des Untergrundes durchzuführen. Nürnberg, Bearbeitet: M. Sc. Ines Richardt, Dipl.-Ing. Sebastian Klebe in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Uttenreuth 8
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE ZUM
MARKT ARBERG LANDKREIS ANSBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE ZUM BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN NR. 18 OBERSCHÖNAU NORD - ENTWURF - 22.04.2016 Planungsbüro Vogelsang Glockenhofstr. 28 90478 Nürnberg
MehrMARKT WEIDENBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN & HINWEISE ZUR 3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 8 AM WANNENBACH MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG -ENTWURF-
MARKT WEIDENBACH LANDKREIS ANSBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN & HINWEISE ZUR 3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 8 AM WANNENBACH MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG -ENTWURF- FASSUNG VOM: 20.10.2014 Planungsbüro
MehrStadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12
Stadt Friedberg für das Gebiet am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Rinnenthal und südlich der Griesbachstraße Planzeichnung (Teil A), Satzung (Teil B), Begründung (Teil C) in der Fassung des Satzungsbeschlusses
MehrSO Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
STADT KRONACH LANDKREIS KRONACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN & HINWEISE ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN SO Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern Stand: 19. Februar 2018 Glockenhofstr.
MehrBebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan
ENTWURF Gemeinde Marzling Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan Teil C - Textliche Festsetzungen Fassung vom 14.12.2017 Verfasser: In ständiger Zusammenarbeit mit: Martin Gebhardt Architekt
MehrStadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung
Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten
MehrSatzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20
Übersichtsplan ohne Maßstab Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Für das Grundstück 'Am Museum 2', südwestlich der Straßenkreuzung
MehrBaugebiet in Heidmühle
Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten 27 Grundstücke zwischen ca. 600 m² und 810 m² - landschaftlich schön eingebunden - Hoher Wohn- und
MehrQuelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016)
Goslar Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Northeim (2016) Übersichtsplan mit Darstellung der Lage im Stadtgebiet
MehrStadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf
Bebauungsplan Gerstel V Vorentwurf Textliche Festsetzungen Hinweise Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Telefon: 06391 / 911-0 Telefax: 06391 / 911-150 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsrechtliche Festsetzungen...
MehrA. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT
A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT 1. Art der baulichen Nutzung WA Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNV, Ausnahmen gemäß 4 Abs. 3 BauNV sind nicht zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung 0,40 GRZ 0,80 GFZ O offene
MehrBauleitplanung der Gemeinde Bomlitz
Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Landkreis Soltau/ Fallingbostel - Regierungsbezirk Lüneburg 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 24 "Am großen Busch" OT Benefeld einschl. örtlicher Bauvorschriften
MehrLANDESHAUPTSTADT WIESBADEN BEBAUUNGSPLAN EHEMALIGE HAUPTPOST 2. ÄNDERUNG TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
LANDESHAUPTSTADT WIESBADEN BEBAUUNGSPLAN EHEMALIGE HAUPTPOST 2. ÄNDERUNG TEXTLICHE FESTSETZUNGEN TEXTLICHE FESTSETZUNGEN I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Art und Maß der baulichen
MehrHinweise zum Bebauungsplan
Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 131 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Kinderzentrum Maulbronn Vom 07.11.2012 In Kraft getreten am 15.11.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter
MehrOrtsgemeinde Zellertal OT Harxheim. Bebauungsplan Kurpfalzmühle
Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim Bebauungsplan Kurpfalzmühle Abrundungssatzung Kurpfalzmühle Zellertal - Harxheim Textliche Festsetzungen der Abrundungssatzung Kurpfalzmühle der Ortsgemeinde Zellertal
MehrBebauungsplan. BP Lessingstraße. Textliche Festsetzungen
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Lessingstraße - - - 2 - Inhalt: A. Planungsrechtliche Festsetzungen - 3-1. Art der baulichen Nutzung - 3-1.1. Reines Wohngebiet
MehrZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN NR. 64 NAHVERSORGUNGSZENTRUM AN DER ALTDORFER STRASSE
MARKT FEUCHT LANDKREIS NÜRNBERGER LAND III. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN IV. TEXTLICHE HINWEISE ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN NR. 64 NAHVERSORGUNGSZENTRUM AN DER ALTDORFER
MehrSTADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN STAFFELS 2. ÄNDERUNG
STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN STAFFELS GEMARKUNG BAD KISSINGEN 2. ÄNDERUNG M 1 : 1000 0 5 10 20 30 40 50 100 STADTBAUAMT REF. III - 2 BAD KISSINGEN AUFGESTELLT: 12.04.2005
MehrÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf
ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80
MehrGemeinde Hatten. Bebauungsplan Nr Änderung. "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg"
Gemeinde Hatten Bebauungsplan Nr. 68 1. Änderung "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg" Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs-
MehrGemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth
Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
MehrStadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße
Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße Textliche Festsetzungen A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung
MehrOrtsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Westerwaldkreis
Projekt 0410_BP Ortsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Westerwaldkreis Aufstellung des Bebauungsplanes Am Tor III - Verfahren nach 13b BauGB - Textfestsetzungen (Blatt B1-B4) Verfahrensstand:
Mehrzum Bebauungsplan IM MÄTTEL II in Kehl-Goldscheuer, Ortsteil Marlen
Stadtplanung 3.2 TEXTFESTSETZUNGEN Kehl, den 18.03.2009 Rd/Bé zum Bebauungsplan IM MÄTTEL II in Kehl-Goldscheuer, Ortsteil Marlen I. Planungsrechtliche Festsetzungen nach 9 BauGB i.v.m. den Vorschriften
MehrNutzungsschablone. II TH = max. 4,50 m FH = max. 10,00 m 0,3 0,6 TEXTFESTSETZUNGEN PROJEKT-NR STAND: AZ: RU. gen.
Seite 1 TEXTFESTSETZUNGEN PROJEKT-NR. STAND: 26.02.2008 AZ: RU Nutzungsschablone Art der baul. Nutzung WA Grundflächenzahl 0,3 Zahl der Vollgeschosse II TH = max. 4,50 m FH = max. 10,00 m Geschossflächenzahl
MehrSTADT VREDEN. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken. - Vorentwurf - Maßstab 1:1000
STADT VREDEN 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken - Vorentwurf - Maßstab 1:1000 Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab) Stand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrSatzung der Gemeinde Schönberg, Kreis Plön über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Ä
Übersichtsplan ohne Maßstab H l ttv-ttl & l _, / '^AVS, Seit/
MehrAuszug aus dem Bebauungsplan Schwand Nr. 12 Pointgärten mit integriertem Grünordnungsplan
Markt Schwanstetten Landkreis Roth Auszug aus dem Bebauungsplan Schwand Nr. 12 Pointgärten mit integriertem Grünordnungsplan Hinweis: Dies ist ein nicht rechtsverbindlicher Auszug aus dem Bebauungsplan
MehrFEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften FEUERWEHRHAUS Vorentwurf vom 04.05.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage der Örtlichen Bauvorschriften 3 Anhang zum
Mehr1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (erster Abschnitt der BauNVO 1-15) 1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) 1.1. In den Wohngebieten mit den Quartierbezeichnungen
MehrBEBAUUNGSPLAN (STAND 2. ÄNDERUNG) UND GRÜNORDNUNGSPLAN SPORTGELÄNDE REITERSWIESEN GEMARKUNG REITERSWIESEN
STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN (STAND 2. ÄNDERUNG) UND GRÜNORDNUNGSPLAN SPORTGELÄNDE REITERSWIESEN GEMARKUNG REITERSWIESEN 5. Änderung: Seite 2-6 Grünordnungsplan: Seite 7-12 STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN
Mehr1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit
1 FESTSETZUNGEN NACH BAUGESETZBUCH 1.1 Im allgemeinen Wohngebiet (WA) sind die nach 4 Abs. 3 Nr. 1, 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen
MehrSTADT MECHERNICH. Textliche Festsetzung zum Bebauungsplan (BP) Nr. 80 Wohngebiet Vierwege in Mechernich. Lageplan des Plangebietes
STADT MECHERNICH Textliche Festsetzung zum Bebauungsplan (BP) Nr. 80 Wohngebiet Vierwege in Mechernich Lageplan des Plangebietes A Textliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung 1. Allgemeines Wohngebiet
Mehr1. Planungsrechtliche Festsetzungen
Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrEinfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO
Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art und Maß der baulichen
MehrDer Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth
Dieser Bebauungsplan ist auf dem derzeitig aktuellen Stand, in die sämtliche Änderungen eingearbeitet wurden. Er beinhaltet weder Aussagen über das Inkrafttreten noch ist er unterzeichnet, da es sich in
MehrA) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO
A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO 1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS.1 NR.1 BAUGB) 1.1 Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO 2 MASS DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS. 1 NR. 1
MehrA n d e r B i e s e l h e i d e
Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89
MehrBereich der 2. Änderung
Bereich der 2. Änderung 118 PLANZEICHENERKLARUNG Igmm& Art der baiilich gallll(,npn NllT7ung iffl m i Allgemeine Wohngebiete m w m mmm l g g a m I m l i m m l m m i s I w l s W s m m s M I l a m Mischgebiete
MehrBEBAUUNGSPLAN IG BEREICH KREUZLINGER STRASSE UND WIESENSTRASSE
BEBAUUNGSPLAN IG 12.1 - BEREICH KREUZLINGER STRASSE UND WIESENSTRASSE Planzeichnung M 1: 500 Seite 2/9 SATZUNGSPRÄAMBEL Die Stadt Germering erlässt gemäß 2 Abs. 1 sowie 9, 10 und 13 a des Baugesetzbuches
Mehr1. Planungsrechtliche Festsetzungen
Seite 1 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) BauGB und BauNVO 1.1 Art der baulichen Nutzung 9 (1) BauGB 1.1.1 Allgemeines Wohngebiet - Ausnahmen 4 BauNVO 1.1.2 Versorgungseinrichtungen 14 (2) BauNVO
MehrEntwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom
www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und
Mehr1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m., 1 Abs. 5, 1 Abs. 6 Nr. 1 sowie 4 BauNVO )
1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m., 1 Abs. 5, 1 Abs. 6 Nr. 1 sowie 4 BauNVO ) In den Allgemeinen Wohngebieten 1 bis 6 (WA 1-6) sind gemäß 1 Abs. 5 BauNVO die nach 4 Abs. 2 Nrn.
MehrTEXTLICHE FESTSETZUNGEN. zum Bebauungsplan. "Sonnenberg II", Ortsgemeinde Herschbach. (gem. 9 (1) BauGB)
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN zum Bebauungsplan "Sonnenberg II", (gem. 9 (1) BauGB) Februar 2018 A. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB + 1-23 BauNVO) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs.1 Nr.1
MehrBEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000
BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 Gelände Kleintier. ',. zuchtanlage 481,60 ÜBERSICHTSPLAN M. 1 : 5000 GELÄNDESCHNITT M. 1 : 200 Rechtliche Grundlage BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 und daraus ergangene Rechtsordnung.
MehrTextliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften
Anlage 3 zur Vorlage 54/2016 Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Gartenstraße westlich Stuttgarter Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Stand: 29.01.2016
MehrStand: Februar I:\Amt 3 Bau\Baugebiete\Festsetzungen\26 - Am Maierfeld.docx
Stand: Februar 2013 Seite 1 Seite 2 Seite 3 Stand: 18.02.2013 Bebauungsplan Nr. 26 Am Maierfeld Präambel: Die Gemeinde Hitzhofen erlässt aufgrund 2 Abs. 1, 9 und 10 Baugesetzbuch (BauGB), des Art. 23 der
MehrOrtsgemeinde Weyerbusch Verbandsgemeinde Altenkirchen
Ortsgemeinde Weyerbusch Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan Nr. 16 "Kanalstraße" Textfestsetzungen Stand: 02.12.2003 Bearbeitet im Auftrag der Ortsgemeinde Weyerbusch Friedrich Hachenberg Dipl.
MehrFestsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB
B BAUPLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Allgemeine
MehrBebauungsplan "Auf dem Treppchen"
Ortsgemeinde Kettenhausen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Treppchen" Textfestsetzungen (Stand: 09.06.2003) Bearbeitet im Auftrag der Ortsgemeinde Kettenhausen Friedrich Hachenberg
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Mülheimer Straße / Straßburger Straße -
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 - Mülheimer Straße / Straßburger Straße - Textliche Festsetzungen A. Art und Maß der baulichen Nutzung 1. Allgemeine Wohngebiete 1.1 In den allgemeinen Wohngebieten
MehrBebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette
Bürgermeisteramt der Gemeinde Forchheim Bebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette A. Planungsrechtliche Festsetzungen: 1 Art der baulichen Nutzung 1. Der gesamte räumliche
MehrOrtsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen
Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag
MehrTextliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Härtle Süd BA II + III vom , geändert am , ergänzt am , geändert am
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Härtle Süd BA II + III vom 13.08.1991, geändert am 14.10.1991, ergänzt am 01.09.1993, geändert am 13.09.1996 In Ergänzung der Planzeichnung wird folgendes festgesetzt:
MehrBebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung
Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Stand 13.03.2012 (für 10 BauGB) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (TF) 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG Im allgemeinen Wohngebiet sind gemäß 4 (2) BauNVO zulässig: -
MehrMarkt Titting. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg. Satzung
Markt Titting 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg Satzung Ausfertigung i. d. F. vom 26.02.2015 2. Änderung des B-Plans Tittinger Berg Satzung Markt Titting
MehrStadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln
Stadt Soltau Bebauungsplan Nr. 116 Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln - mit örtlicher Bauvorschrift - im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Präambel mit Verfahrensvermerken
MehrBebauungsplan Nr. 41 " Schulweg/Tannenstraße/ Moorgutsweg "6. Änderung
ÜBERSICHTSKARTE Maßstab 1 : 2500 Plangebiet Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung Gemeinde Saterland Landkreis Cloppenburg Stand: 20.02.2019 Bebauungsplan
MehrIM BEREICH DER GRUNDSTÜCKE 133/1, 134, 135, 135/1,135/2, 150/4T VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAU GB
IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKE 133/1, 134, 135, 135/1,135/2, 150/4T VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAU GB SIEMENSSTRASSE 16 b 84478 WALDKRAIBURG TEL: 08638 / 8863-0 FAX: 08638 / 8863-10 e: buero@lr-architekten.de
MehrSTADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD
STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BIOGASANLAGE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN GRÜNORDUNG 20.10.2017 2
MehrGEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)
GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO
1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen
MehrBEBAUUNGSPLAN GEMARKUNG ARNSHAUSEN M 1 : 1000 STADTBAUAMT REF. III - 2 BAD KISSINGEN AUFGESTELLT: STAND: SATZUNGSBESCHLUSS
BEBAUUNGSPLAN GRÜNDLEN GEMARKUNG ARNSHAUSEN M : 000 0 5 0 0 0 0 50 00 STADTBAUAMT REF. - BAD KSSNGEN AUFGESTELLT:.05.0 GEÄNDERT: 0.06.06 05.0.06 STAND: SATZUNGSBESCHLUSS FESTSETZUNGEN. GRENZEN.. Grenze
MehrS c h w a n s t e t t e n Sitzung des Marktgemeinderats Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West
S c h w a n s t e t t e n Sitzung des Marktgemeinderats 27.09.2016 Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West 1 2 Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West 3 Ausgangssituation 4 Ausgangssituation
MehrÄnderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1
Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1 Gemarkung Außernzell der Gemeinde Außernzell Fassung vom 09.05.2018 Gemeinde Außernzell Landkreis
MehrBebauungsplan - 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Wassergrund mit
Gemeinde Oppach Bebauungsplan - 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Wassergrund mit integriertem Grünordnungsplan Teil B Textliche Festsetzungen Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen
MehrBebauungsplan. Unteres Feld III. Deckblatt Nr. 4
Bebauungsplan Unteres Feld III Deckblatt Nr. 4 Gemeinde: Landkreis: Regierungsbezirk: Zangberg Mühldorf a. Inn Oberbayern P R Ä A M B E L: Die Gemeinde Zangberg erlässt gem. 2 Abs. 1, 9, 10, 13 des Baugesetzbuches
MehrGemeinde Kriftel. Bebauungsplan Nr. 66. Am Krifteler Wäldchen. T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n. Verfahren nach 3 (1) BauGB
Gemeinde Kriftel Bebauungsplan Nr. 66 Am Krifteler Wäldchen T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n Verfahren nach 3 (1) BauGB planungsbüro für städtebau göringer hoffmann bauer im rauhen see 1 64846
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.
MehrTeil B: Text Bebauungsplan Nr. 403 Wohnsiedlung Wiesenblumenweg (Entwurf) Seite 1
Seite 1 Teil B: Text Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können bei der Stadt Leipzig im Neuen Rathaus,
Mehr04 Örtliche Bauvorschriften
GROSSE KREISSTADT WAGHÄUSEL 04 Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Oberspeyerer Feld BA II 06.07.2017 Projekt: 1356 Bearbeiter: Dipl.-Ing. D. Walter, M.Sc. T. Müller
MehrStadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12
Stadt Friedberg für das Gebiet am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Rinnenthal und südlich der Griesbachstraße TEIL C BEGRÜNDUNG in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom ++++++.. Fassung vom 28.02.2019
MehrSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil 8- Text zum Bebauungsplan Fassung vom
Anlage 2: zur Begründung des Bebauungsplanes Nr. 07.10.00 "Kaufhof" Schlutuper Straße I Kantstraße I Soldatenweg Teil B -Text SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK Teil 8- Text zum Bebauungsplan 07.10.00 "Kaufhof"
MehrNeubiberg Lkr. München
Gemeinde Neubiberg Lkr. München Bebauungsplan 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 Nachverdichtung südlich der Hauptstraße, Anzengruber- und Waldschmidtstraße Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
MehrAnlage 2 Bebauungsplan Fitnesszentrum am Schwimmbad Stand: Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5
Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften. Rechtsgrundlagen - Baugesetzbuch (BauGB)
MehrSATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN
Auszug aus der topographischen Karte. GeoBasis DE/M-V 2017 SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Oberhagen" für den östlichen Teilbereich des Baufeldes
MehrB E B A U U N G S P L A N
GEMEINDE SYRGENSTEIN B E B A U U N G S P L A N mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften Hofäcker I 3. Änderung Es gelten folgende Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
MehrGemeinde St. Martin. Textliche Festsetzungen. Vorentwurf. Stand:
Gemeinde St. Martin Bebauungsplan Sondergebiete Landwirtschaftliche Betriebe Textliche Festsetzungen Vorentwurf Stand: 06.06.2018 Plangeber: Gemeinde St. Martin Kellereistr. 1 67847 St. Martin Bearbeitung:
MehrÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET NORD 2. ERWEITERUNG
zum Bebauungsplan Gemeinde Rielasingen-Worblingen Gemarkung Rielasingen INHALT A. RECHTSGRUNDLAGEN B. 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 2. Werbeanlagen 3. Unbebaute Flächen und Einfriedigungen 4.
Mehr1.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
Bebauungsplan Schulgelände zwischen Martinsweg und Nikolausstraße für die Grundstücke der Christian Morgenstern Volksschule, Fl. Nr. : 615/5, 616, 616/2, 616/4, 616/6, 623, 618/1, 619/2, 622/1, 624/6 westlich
MehrGEMEINDE BURKHARDTSDORF
GEÄNDERT DATUM ART DER ÄNDERUNG GEMEINDE BURKHARDTSDORF ERZGEBIRGSKREIS VORZEITIGER BEBAUUNGSPLAN WOHNGEBIET STAMMGUT MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BEARBEITUNGSSTAND : 04 / 2011 DIESER BEBAUUNGSPLAN
MehrTEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE ZUM BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN SCHIMMELWASEN I - ENTWURF - STADT ORNBAU LANDKREIS ANSBACH STAND:
STADT ORNBAU LANDKREIS ANSBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE ZUM BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN SCHIMMELWASEN I - ENTWURF - STAND: 17.04.2018 Planungsbüro Vogelsang Glockenhofstr. 28 90478 Nürnberg
MehrBEBAUUNGSPLAN MITTEN IM DORF
GEMEINDE BALGHEIM KREIS TUTTLINGEN BEBAUUNGSPLAN MITTEN IM DORF T E X T L I C H E (Satzungsbeschluss) F E S T S E T Z U N G E N STAND: 24.07.2007 DIPL ING (FH) ACHIM KETTERER FREIER STADTPLANER HEINRICH-HONER-STRASSE
MehrGemeinde Wutöschingen
Gemeinde Wutöschingen Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Zelgle III Degernau im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Aufgrund den 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.f. vom 23.09.2004 (BGBl.
MehrGemeinde Schneizlreuth 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Fronau Vorentwurf. Vorentwurf
Gemeinde Schneizlreuth Landkreis Berchtesgadener Land 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Teilbaugebiet Fronau für das Grundstück Fl.Nr. 310 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 312/12, 312/15
Mehr- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d
- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und der 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)
MehrTextliche Festsetzungen
Markt Heroldsberg - Bebauungsplan I/17 "Schimmelleitenweg-West" mit integriertem Grünordnungsplan Textliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Festgesetzt wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) nach
MehrBEBAUUNGSPLAN O 600 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000
MehrBebauungsplan. mit integriertem Grünordnungsplan Markt Dietmannsried Baugebiet "Richolfstraße Nord" OT Reicholzried
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Markt Dietmannsried Baugebiet "Richolfstraße Nord" OT Reicholzried Fassung vom 6.07.204 Auftraggeber: Markt Dietmannsried KLINGER INGENIEURBÜRO für TIEFBAU
MehrIm räumlichen Geltungsbereich wird ein WA - Allgemeines Wohngebiet nach 4 BauNVO festgesetzt.
Festsetzungen für den Bebauungsplan Brand" Resterschließung 2. + 3. BA 1. Qualifiziertes Planänderungsverfahren Planfassung vom 29.06.2016 in Kraft getreten am TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Ergänzend zur Planzeictinung
MehrA. Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes
Bebauungsplan Teilgebiet "Arlinger" - Ausschnitt "Zwischen Arlingerstraße und Wildbader Straße " - A. Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes In Ergänzung der Planzeichnung wird gemäß Baugesetzbuch
MehrTextliche Festsetzungen
In Kraft getreten am 19.09.2014 Textliche Festsetzungen zum : 1 Textliche Festsetzungen gemäß 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Zahl der Wohneinheiten Im gesamten Planbereich sind pro Hauseinheit (Einzelhaus)
MehrBEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "VILLASTRASSE" Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften
GEMEINDE KIRCHENTELLINSFURT BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "VILLASTRASSE" Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften Stand: 27.09.2010 Planung: NACHTRIEB & WEIGEL Städtebau. Umweltplanung
MehrSeite 1. Bebauungsplan Hanfsland Ortsgemeinde Scheuerfeld, Landkreis Altenkirchen. Textfestsetzungen - Entwurf -
20-5 11.12.2018 Seite 1 Textfestsetzungen - Entwurf - 20-5 11.12.2018 Seite 2 Gliederung 1. Bauplanungsrechtliche Festsetzungen ( 9 BauGB sowie BauNVO)... 3 1.1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr.1
MehrKLARSTELLUNGS- UND EINBEZIEHUNGSSATZUNG UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "STEINSTRAßE
Ortsteil Mutschelbach KLARSTELLUNGS- UND EINBEZIEHUNGSSATZUNG UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "STEINSTRAßE Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 28.11.2007 aufgrund von 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 u. 3
Mehr>> HÜTTENSBERG - MITTE<<
GEMEINDE TEILORT LANDKREIS DUNNINGEN DUNNINGEN ROTTWEIL Ziffer Inhalt 1. Rechtsgrundlagen 2. Planungsrechtliche Festsetzungen 2.1 Art der baulichen Nutzung 2.1.1 Allgemeines Wohngebiet 2.1.2 Dorfgebiet
MehrStadt Kitzingen. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 Wilhelmsberg Kitzingen
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 Wilhelmsberg Kitzingen Textliche Festsetzungen zur Fassung vom 13.06.2013 Stadt Kitzingen Kaiserstraße 13/15 97318 Kitzingen aufgestellt: 05.03.2013 geändert: 13.03.2013
MehrBebauungsplan Nr. 5 Mitte mit allen Änderungen
Bebauungsplan Nr. 5 Mitte mit allen Änderungen Textliche Festsetzungen: (rechtsverbindlich seit 23.06.1998) 1 Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücke Abs. 1: Die Mindestgröße der Baugrundstücke
MehrGemeinde Schacht-Audorf
Gemeinde Schacht-Audorf Teil B: Text zur Satzung der Gemeinde Schacht-Audorf über den Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1990 (Änderungen gegenüber 1. Entwurf sind entsprechend markiert: entfällt
Mehr