Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG)
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- Gitta Wolf
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1 Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) Welche Auswirkungen hat das EPDG auf das E-Health in den nächsten Jahren? Welche Rolle spielt ein Identitfikationsmittel wie die SuisseID? Dr. Reinhold Sojer, Abteilung Gesundheitsstrategien, Bundesamt für Gesundheit
2 Föderale Entwicklung unter einem Dach
3 Grundelement: Stammgemeinschaft
4 Ausgangspunkt: Architektur ehealth Schweiz Identity Provider
5 Elektronische Identität im Kontext EPDG Art. 25 Änderung eines anderen Erlasses 5
6 Verordnungsentwurf zum EPDG Aufbau und Finanzierung von Gemeinschaften Zertifizierungsvoraussetzungen - Organisatorisch - Normen, Standards - Zugriffsrechte - Umgang mit Dokumenten - Herausgeber Identifikationsmittel - Elektronische Identität - Patienten - Gesundheitsfachpersonen Anforderungen an technische Komponenten Anforderungen an Vergabe Patientenidentifikationsnummer Information Zertifizierungsverfahren 6
7 Rahmenbedingungen für die elektronische Identität Anforderungen richten sich nach der Norm ISO/IEC für die Vertrauensstufe «hohes Vertrauen» (Mass an Vertrauen in die beanspruchte oder behauptete Identität einer Person) Kompatibilität mit künftigem E-ID-Gesetz und der europäischen Verordnung für die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste und weitere Projekte und Vorhaben (IDV Schweiz) 7
8 Regelung EPDV, EPDV-EDI 1. Anforderungen an das Identifikationsmittel Lebenszyklus von Identifikationsmittel wie «Beantragung», «Herausgabe» und «Widerruf» gemäss ISO/IEC Zertifizierungsvoraussetzungen für Herausgeber von Identifikationsmittel Technische und organisatorische Massnahmen für die Gewährleistung von Datenschutz und -sicherheit 3. Schutzprofil für Identifikationsmittel Formuliert Sicherheitsziele für Identifikationsmittel und der Umgebung für den sicheren Einsatz 8
9 Schutzprofil für «Identifikationsmittel» (Anhang EPDV-EDI) «Lastenheft» für Sicherheitsprodukte (Common Criteria) Formulierung von Sicherheitsbedürfnissen an Identifikationsmittel unterschiedlicher Ausprägung Definierte Prüftiefe zur Sicherstellung der Umsetzung (EAL 2+) 9
10 Auswirkungen 10
11 Stand der Digitalisierung im Gesundheitswesen Laborberichte Medizinische Verordnungen (emedication) Externer Austausch Laborberichte und Verodnungen Mails zu medizinischen Fragenstellungen 11
12 Bereitschaft elektronisches Patientendossier Quelle: gfs.bern, ehealth Barometer : Öffentliche Meinung ehealth, Januar
13 13
14 Synergien Bundesgesetz über staatlich anerkannte elektronische Identifizierungsmittel (E ID-Gesetz) Zugriff auf das EPD Identitätsverbund Schweiz ech Kosteneinsparung Weiterentwicklung von Standards 14
15 Fazit behauptete elektronische Identität als gültig erachtet werden kann. Mit Hilfe des Identifikationsmittels können sich Patientinnen und Patienten sowohl gegenüber Gemeinschaften als auch gegenüber externen Zugangsportalen ausweisen. Der Bundesrat bestimmt nach Absatz 2 die Anforderungen an die elektronische Identität und legt die Identifikationsmittel und das Verfahren für deren Ausgabe fest. Bei der Festlegung der Anforderungen an die Identifikationsmittel wird der Bundesrat auch deren Ausgabeprozess regeln. Damit wird er gleichzeitig die möglichen Träger der elektronischen Identität auf solche eingrenzen wird, die den festgelegten Anforderungen entsprechen. Grundsätzlich kommen verschiedene Medien in Frage wie zum Beispiel eine Smart-Card, ein USB- Stick oder das Mobiltelefon. Die zugelassenen Identifikationsmittel müssen so ausgestaltet sein, dass sie eine starke Authentifizierung ermöglichen. Für die Gesundheitsfachpersonen empfiehlt sich die Verwendung und Weiterentwickl- Botschaft EPDG,
16 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 16
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