Roundtable ehealth im Kanton Basel-Landschaft
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- Julian Bretz
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1 Roundtable ehealth im Kanton Basel-Landschaft 18. Oktober 2016 Amt für Gesundheit, Bahnhofstrasse 5, 4410 Liestal
2 Agenda 1. Begrüssung 2. Information über das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) 3. Information zum Trägerverein "ehealth Nordwestschweiz" 4. Diskussion, Anliegen Spitäler und Pflegeheime 5. Weiteres Vorgehen 6. Varia
3 Agenda 1. Begrüssung 2. Information über das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) 3. Information zum Trägerverein "ehealth Nordwestschweiz" 4. Diskussion, Anliegen Spitäler und Pflegeheime 5. Weiteres Vorgehen 6. Varia
4 ehealth: Um was geht es? ehealth ist im Sinne der Bundesstrategie für eine Informationsgesellschaft aus dem Jahre 2006 die Implementierung eines Gesamtsystems für elektronische Patientendossiers schweizweit bis 2015 "ehealth = elektronisches Patientendossier"!
5 Elektronisches Patientendossier (epd) Virtuelles Dossier, über das dezentral abgelegte behandlungsrelevante Daten eines Patienten in einem Abrufverfahren den an der Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen zugänglich gemacht werden können
6 Bevölkerung, Leistungserbringer und ehealth-gemeinschaften Leistungserbringer (Spitäler, Ärzte,...) schliessen sich einer ehealth-(stamm-)gemeinschaft an oder bauen eine solche auf Patienten und solche die es werden wollen, können bei einer beliebigen Stammgemeinschaft ein Dossier eröffnen Daten bleiben dezentral bei den Leistungserbringern ("Primärsystem") abgespeichert. Austausch findet via Gemeinschaft ("Sekundärsystem") nach dem einheitlichen IHE-Standard statt
7 Leitungserbringer schliessen sich zu Gemeinschaften zusammen
8 Patienten eröffnen Dossiers bei Stammgemeinschaften 8
9 Die Gemeinschaften "kommunizieren" untereinander mittels IHE-Standard
10 Und hier noch als Film...: So geht das!
11 Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (1) Inkrafttreten Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG): März 2017 Derzeit (Sommer/Herbst 2016): Vernehmlassung zu den Verordnungen zum EPDG
12 Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (2) Fristen zum Anschluss an eine (Stamm-)Gemeinschaft: Spitäler: 3 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes Pflegeheime und Geburtshäuser: 5 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes Ambulant tätige Gesundheitsfachpersonen (niedergelassene Ärzte, Apotheken, Spitexorganisationen): Beitritt zu einer (Stamm-)Gemeinschaft ist freiwillig hier müssen Anreize geschaffen werden! ehealth 12
13 Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (3) Keine Verpflichtung der Kantone, zu einer aktiven Rolle oder zu einer Mitfinanzierung Sicherstellung und Finanzierung des Anschlusses an eine (Stamm-)Gemeinschaft - oder alternativ der eigene Aufbau einer solchen - liegen in der Verantwortung der Spitäler/Leistungserbringer ehealth 13
14 Agenda 1. Begrüssung 2. Information über das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) 3. Information zum Trägerverein "ehealth Nordwestschweiz" 4. Diskussion, Anliegen Spitäler und Pflegeheime 5. Weiteres Vorgehen 6. Varia
15 ehealth in der Nordwestschweiz (1) Trägerverein "ehealth NWCH": Gründung am 24. November 2016 Vernehmlassung Statuten im Oktober 2016 Trägerverein soll allen Stakeholdern offen stehen ehealth 15
16 ehealth in der Nordwestschweiz (2) Aufgaben Trägerverein ehealth NWCH (1): Der Verein entwickelt ehealth in der Regio Basel weiter. Er setzt sich für die Standardisierung der elektronischen Kommunikation im Gesundheitswesen ein und koordiniert seine Aktivitäten mit den nationalen, kantonalen und regionalen Bestrebungen und Initiativen in diesem Bereich Er ist bestrebt, für die Versorgungsregion Basel/Nordwestschweiz alle epd-orientierten Initiativen in einer Stammgemeinschaft zu vereinen ehealth 16
17 ehealth in der Nordwestschweiz (3) Aufgaben Trägerverein ehealth NWCH (2): Der Verein schafft im Interesse der Bevölkerung, der Gesundheitseinrichtungen sowie der Gesundheitsfachpersonen die Voraussetzungen für die Bildung und den Betrieb einer Stammgemeinschaft gemäss dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) und dessen Verordnungen ehealth 17
18 ehealth in der Nordwestschweiz (4) Aufgaben Trägerverein ehealth NWCH (3): Der Verein setzt sich für eine umfassende und wirtschaftliche Nutzung der epd-infrastruktur im Sinne der über die gesetzlichen Funktionen des epd hinausgehenden Mehrwertdienste ein Er fördert eine anforderungs- und zeitgerechte Weiterentwicklung der Aufgaben der Stammgemeinschaft ehealth 18
19 ehealth in der Nordwestschweiz (5) Vorgesehene Jahresbeiträge Trägerverein ehealth NWCH: Einzelmitglieder CHF 50 Leistungserbringer <50 Vollzeitstellen CHF 250 Leistungserbringer 51 bis 200 Vollzeitstellen CHF 2'000 Leistungserbringer 201 bis 500 Vollzeitstellen CHF 5'000 Leistungserbringer >500 Vollzeitstellen CHF 10'000 Verbände CHF 1'000 Kantone CHF 25'000 Gemeinnützige Organisationen CHF 200 Kommerzielle Körperschaften (nicht Leistungserbringer) < 200 Vollzeitstellen CHF 7'500 Kommerzielle Körperschaften (nicht Leistungserbringer) > 200 Vollzeitstellen CHF 15'000 ehealth 19
20 ehealth in der Nordwestschweiz (6) Im Hinblick auf eine breite Abstützung und Etablierung von ehealth in der Region NWCH ist es förderlich, wenn möglichst viele (ambulante und stationäre) Leistungsgerbringer dem Trägerverein beitreten ehealth 20
21 Stammgemeinschaft für die Nordwestschweiz (1) Das Universitätsspital Basel, das St. Claraspital, das Felix Platter-Spital, die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel, das Kantonsspital Baselland sowie ggf. weitere Spitäler und Kliniken bauen gemeinsam eine Stammgemeinschaft auf Der Trägerverein ehealth NWCH fördert die anforderungs- und zeitgerechte Weiterentwicklung der Aufgaben dieser Stammgemeinschaft und regelt auch deren Finanzierung ehealth 21
22 Stammgemeinschaft für die Nordwestschweiz (2) Die Kernaufgaben der Stammgemeinschaft sollen durch kostenpflichtige Mehrwertdienste "querfinanziert" werden Die Mehrwertdienste nutzen die technische Basis der Stammgemeinschaft. So können die Leistungserbringer z.b. kostengünstig und sicher Daten elektronisch versenden (statt per Post oder Fax) Da die Mehrwertdienste über das EPDG hinausgehen, sind Gesetzesanpassungen in den Standortkantonen der Leistungserbringer erforderlich ehealth 22
23 Agenda 1. Begrüssung 2. Information über das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) 3. Information zum Trägerverein "ehealth Nordwestschweiz" 4. Diskussion, Anliegen Spitäler und Pflegeheime 5. Weiteres Vorgehen 6. Varia
24 Laufende Aktivitäten Der Kanton Basel-Stadt pilotiert seit einigen Jahren einen ehealth-modellversuch. Mit der Zusammenarbeit der beiden Basel im Rahmen des Projektes zur Zusammenführung des USB und des KSBL sowie zur engeren Zusammenarbeit der beiden Kantone in der Gesundheitsversorgung haben sich auch der Kanton Basel-Landschaft und diverse Spitäler aus den beiden Kantonen aktiven Mitarbeit an gemeinsamen ehealth- Projekten bekannt ehealth 24
25 Vorschlag ehealth-strategie für den Kanton Basel-Landschaft Mitarbeit im Trägerverein NWCH Förderung des Aufbaus einer Stammgemeinschaft für die Region NWCH Schaffung gesetzlicher Grundlagen (für Mehrwertdienste) Massnahmen und Anreize zum Einbezug ambulanter Leistungserbringer Nicht Rolle Kanton Basel-Landschaft: Finanzierung, technische Umsetzung Stammgemeinschaft ehealth 25
26 Diskussion Anliegen Spitäler und Pflegeheime Inhalt ehealth-strategie für den Kanton Basel- Landschaft Bisherige und geplante Aktivitäten der Spitäler, Kliniken und Pflegeheime im Kanton Basel- Landschaft... ehealth 26
27 Agenda 1. Begrüssung 2. Information über das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) 3. Information zum Trägerverein "ehealth Nordwestschweiz" 4. Diskussion, Anliegen Spitäler und Pflegeheime 5. Weiteres Vorgehen 6. Varia
28 Weiteres Vorgehen Kanton Basel- Landschaft Mitgliedschaft im Trägerverein Entwicklung der ehealth-strategie für den Kanton Basel-Landschaft Bereinigung gesetzliche Grundlagen bei Bedarf Umsetzung der ehealth-strategie für den Kanton Basel-Landschaft ehealth 28
29
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