ehealth-strategie Kanton Zürich
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- Götz Kaufman
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1 Kanton Zürich Gesundheitsdirektion / ehealth-strategie Kanton Zürich 3. Juli 2015 Kenntnisnahme RR: 8. Juli 2015
2 2/6 Inhalt 1 Ausgangslage 3 2 ehealth-strategie Kanton Zürich 5 3 Umsetzungsmassnahmen Koordination und Vernetzung Rechtliche Rahmenbedingungen Information Einflussnahme Anschubfinanzierung 6
3 3/6 1 Ausgangslage Der Begriff ehealth ist nicht präzise definiert und umfasst generell den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen. Dies kann von der Speicherung und Verfügbarmachung von gesundheitsrelevanten Informationen über den elektronischen Datenaustausch, die Unterstützung der Diagnosestellung, die Fernüberwachung von Vitaldaten oder Therapien bis hin zu in Echtzeit vernetzten Behandlungsprozessen gehen. Die vom Bundesrat 2007 verabschiedete Strategie ehealth Schweiz stellt das elektronische Patientendossier (EPD) ins Zentrum. Dieses hätte per Ende 2015 schweizweit eingeführt sein sollen. Die dazu notwendigen gesetzlichen Grundlagen (Bundesgesetz über das Elektronische Patientendossier) hat das Parlament allerdings erst am 19. Juni 2015 verabschiedet. Das Gesetz wird voraussichtlich 2017 in Kraft treten und die Voraussetzungen für die Eröffnung und die Verwaltung des EPD sowie die Mitwirkungspflicht der stationären Leistungserbringer regeln und eine Finanzhilfe des Bundes für Anschubfinanzierungen vorsehen. Die für die Leistungserbringer und die Kantone für die Einführung des EPD in der Praxis relevanten Vorgaben werden allerdings erst auf der noch auszuarbeitenden Verordnungsebene festgesetzt werden. Die Strategie ehealth Schweiz sieht für das (virtuelle) Elektronische Patientendossier (EPD) einen dezentralen Ansatz vor: Die behandlungsrelevanten medizinischen Daten eines Patienten (z. B. Röntgenbilder, Spitalaustrittsberichte, Labordaten, Medikationslisten, Pflegedokumentation) werden nicht zentral zusammengezogen und gespeichert, sondern bleiben bei den jeweiligen Leistungserbringern (Ärzte, Spitäler, Spitexorganisationen, Apotheken usw.) und werden von diesen nach vorgegebenen Standards und Prozessen online zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zweck müssen sich die Leistungserbringer einer sogenannten ehealth-gemeinschaft anschliessen, die die strukturellen und organisatorischen Grundlagen für den Datenaustausch (Verwaltung von Zugriffsrechten, Zugangsidentifikation usw.) zur Verfügung stellt. Die Zahl und Grösse dieser Gemeinschaften ist nicht vorgegeben. Über das EPD legt der Patient fest, wer Zugriff auf welche Daten hat. Ziel ist es, den Austausch von Informationen zwischen Leistungserbringern entlang des Behandlungspfads und damit die integrierte Behandlung insbesondere bei chronischen Erkrankungen zu erleichtern. Im Weiteren können Doppelspurigkeiten vermieden und die Behandlungsqualität und Medikationssicherheit verbessert werden. Zudem fördert der Überblick über die eigenen Gesundheitsdaten die Entscheidungskompetenz und Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Für die Umsetzung der Strategie ehealth Schweiz haben Bund und Kantone das Koordinationsorgan ehealth Suisse eingesetzt. Es hat die Aufgabe, die notwendigen Grundlagen und zentralen Vorgaben zu erarbeiten in den Bereichen Standards und Architektur, Aufbau und Vernetzung, Rechtliche Grundlagen und Finanzierung, Online-Dienste und Befähigung, Bildung und Forschung. Im Rahmen des weitaus aktivsten Teilprojektes Standards und Architektur wurden bis August 2014 fünf Empfehlungen für die technische Architektur, das Datenaustauschformat (IHE) sowie das Identifikations- und Zugriffsmanagement erarbeitet und verabschiedet. Das Teilprojekt Aufbau und Vernetzung hat Vorgaben für die Evaluation der Strategiekonformität einzelner ehealth-gemeinschaften erarbeitet. Vorgaben für die rechtsverbindliche
4 4/6 Zertifizierung liegen allerdings noch nicht vor. Weiterführende Empfehlungen und Vorgaben, insbesondere zur Finanzierung des EPD, sind nicht vorhanden. Die Umsetzung der Strategie ehealth Schweiz und die Einführung des EPD obliegt den Kantonen. Einzelne Kantone haben Pilotprojekte lanciert und finanziert. Es gibt jedoch noch keine operative ehealth-gemeinschaft mit einem langfristig organisierten und nachhaltig finanzierten Regelbetrieb. Der Kanton Zürich zählt ca. 1.4 Mio. Einwohner, deren Gesundheitsversorgung durch rund Leistungserbringer sichergestellt wird. Der Digitalisierungsgrad und damit die Voraussetzung für die Umsetzung von ehealth-anwendungen, darunter die Einführung des elektronischen Patientendossiers, ist bei den verschiedenen Leistungserbringergruppen sehr unterschiedlich. Die Spitäler und Apotheken haben ihre Patientenakten weitgehend digitalisiert. Auch Spitex-Organisationen arbeiten zunehmend mit elektronischen Akten und mobilen elektronischen Geräten. Hingegen arbeiten Arztpraxen noch mehrheitlich mit Papierdokumentationen. Leistungserbringer Anzahl Anteil elektr. Dokumentation Spitäler % Psychiatrische Kliniken 20 80% Heime und Altersheime % Ärzte 2'900 25% Reha 6 100% Apotheken % Spitex-Organisationen % Die elektronische Vernetzung der Leistungserbringer ist mit Ausnahme von einzelnen Zuweiserportalen (Kommunikation niedergelassene Ärzte <> Spital) noch weitegehend inexistent. Die Kommunikation erfolgt über den Versand von Dokumenten per Post, Fax oder oder durch die physische Übergabe behandlungsrelevanter Unterlagen an die Patienten. Der Verein Trägerschaft ZAD widmet sich im Kanton Zürich dem Aufbau und dem Betrieb einer kantonsweiten Gemeinschaft (Zurich Affinity Domain/ZAD) für das elektronische Patientendossier gemäss der nationalen Strategie ehealth Schweiz. Der Trägerverein wurde von den Leistungserbringer-Verbänden im Kanton Zürich (Verband Zürcher Krankenhäuser, Ärztegesellschaft Kanton Zürich, Curaviva Kanton Zürich, Spitex-Verband Zürich, Apothekerverband Zürich) zusammen mit der Gesundheitsdirektion gegründet. Mit dem ganzheitlichen Ansatz und der gemeinsamen Trägerschaft bestehen gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einführung des EPD im Kanton Zürich. Für den Aufbau und den Betrieb der technischen Plattform für die ZAD wird der Trägerverein einen geeigneten Anbieter beauftragen.
5 5/6 2 ehealth-strategie Kanton Zürich Der Kanton gewährleistet die ausreichende und wirtschaftlich tragbare Gesundheitsversorgung seiner Bevölkerung, in Ergänzung zu privater Initiative und unter Wahrung der Eigenverantwortung des Individuums. Er setzt geeignete Rahmenbedingungen, steuert die Versorgungsleistungen und unterstützt Bestrebungen zur Steigerung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit, darunter auch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (ehealth). Der Kanton versteht ehealth nicht als Service Public, sondern als gemeinsames konzeptionelles und technisches Unterfangen der Leistungserbringer. Daraus folgt, dass sich der Betrieb von notwendigen zentralen organisatorischen und technischen Infrastrukturkomponenten sowie die Entwicklung und Umsetzung von ehealth-anwendungen auf eigene Wertschöpfung abstützen muss. Dies umfasst auch das elektronische Patientendossier als ehealth-schlüsselanwendung. Der Kanton fördert die Verbreitung von ehealth, indem er den Aufbau notwendiger zentraler organisatorischer und technischer Infrastrukturkomponenten ermöglicht und unterstützt. Er verfolgt dabei das Ziel, die Qualität und die Wirtschaftlichkeit im Zürcher Gesundheitswesen durch das Erleichtern von gemeinsamen Behandlungs- und Verwaltungsprozessen der Leistungserbringer zu erhöhen, die Einführung des elektronischen Patientendossiers zu erleichtern und zu beschleunigen, um die Qualität und Sicherheit von medizinischen Behandlungsprozessen zu erhöhen und die Eigenverantwortung der Individuen zu stärken. Er leistet Unterstützung durch die Koordination und Vernetzung der Leistungserbringer und weiterer Akteure, die Schaffung eventuell notwendiger rechtlicher Rahmenbedingungen, die Vertretung der Interessen der Bevölkerung und der Patientinnen und Patienten, die geeignete Information der Bevölkerung, den Einsatz eigener personeller Ressourcen, das Öffnen oder Erweitern der notwendigen Wertschöpfungsmöglichkeiten durch Vertrauensbildung oder durch die finanzielle Unterstützung von Initialarbeiten und Initialinvestitionen (Anschubfinanzierung), Einflussnahme auf die Entwicklung der strategischen und rechtlichen Rahmenbedingungen auf interkantonaler und Bundesebene. Er setzt dabei voraus, dass alle beteiligten Akteure die übergeordneten Strategien (insb. Strategie ehealth Suisse) und Regelungen (insb. EPDG) beachten, die Unterstützungsleistungen des Kantons und die von ihm übernommenen Risiken mit angemessenen Mitwirkungs- und Mitentscheidungskompetenzen verbunden sind, unterstützte Infrastrukturkomponenten einen Nutzen für die Bevölkerung, die Patientinnen und Patienten oder das Kollektiv der Leistungserbringer schaffen und nachhaltig etabliert werden.
6 6/6 3 Umsetzungsmassnahmen 3.1 Koordination und Vernetzung Die Kontaktstelle ehealth der Gesundheitsdirektion ist Ansprechpartnerin für inner- und ausserkantonale Stellen zum Thema ehealth. Sie vermittelt Informationen, führt ein Portfolio kantonaler Projekte, koordiniert soweit notwendig die Aktivitäten der Leistungserbringer im Bereich ehealth, organisiert bei Bedarf Informationsveranstaltungen und stellt die Vernetzung auf nationaler Ebene sicher. Der Kanton unterstützt die Formierung der Trägerschaft für den Aufbau der notwendigen ehealth-infrastruktur und insbesondere für die Einführung des elektronischen Patientendossiers durch die Mitgliedschaft und die aktive Mitarbeit im Verein Trägerschaft ZAD. 3.2 Rechtliche Rahmenbedingungen ehealth-spezifische kantonale rechtliche Grundlagen sind nicht notwendig, weil ehealth im Rahmen der ehealth-strategie Kanton Zürich nicht als Service Public konzipiert wird. Inwieweit der Vollzug bundesrechtlicher Vorgaben eine Anpassung kantonaler Regelungen erfordert wird laufend geprüft. 3.3 Information Die Bevölkerung und die Patientinnen und Patienten werden in geeigneter Weise aktiv über das elektronische Patientendossier informiert. 3.4 Einflussnahme Zur Bundesgesetzgebung äussert sich der Kanton im Rahmen von formellen Vernehmlassungsverfahren sowie über den Sessionsbrief. Im Weiteren nimmt der Kanton als GDK- Mitglied Einfluss auf die interkantonale Meinungsbildung. Die Kontaktstelle ehealth der Gesundheitsdirektion nimmt an nationalen Veranstaltungen zum Thema ehealth teil und pflegt den Kontakt zu Bundesbehörden und Anspruchsgruppen. 3.5 Anschubfinanzierung Der Verein Trägerschaft ZAD wird in der Anfangsphase unterstützt, indem die Geschäftsstelle des Vereins mit Mitteln der Gesundheitsdirektion betrieben wird. Für die Initialarbeiten wie z.b. die Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungsverfahren, die Abklärung rechtlicher Fragestellungen usw. werden personelle und finanzielle Mittel der Gesundheitsdirektion zur Verfügung gestellt. Für Initialinvestitionen in zentrale Infrastrukturkomponenten werden bei Bedarf und unter Vorbehalt der notwendigen Kreditbeschlüsse finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.
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