Von der Inkraftsetzung des EPDG bis zur Eröffnung des ersten Patientendossiers
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- Brit Emilia Günther
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1 Von der Inkraftsetzung des EPDG bis zur Eröffnung des ersten Patientendossiers Dr. Reinhold Sojer Bundesamt für Gesundheit Sektion ehealth und Krankheitsregister
2 WAS IST DAS ELEKTRONISCHE PATIENTENDOSSIER (EPD)?
3 Video: Elektronisches Patientendossier (EPD) Information für Gesundheitsfachpersonen 3
4 Ziel: «Virtuelles» elektronisches Patientendossier
5 Grundelement: Stammgemeinschaft
6 Dezentrale Architektur ext. Zugangsportal Zentrale Abfragedienste (Art. 14): Gemeinschaften & ext. Zugangsportale Gesundheitsfachpersonen Gesundheitsorganisationen Metadaten (inkl. «Rollen») Objektidentifikatoren (OID) UPI-DB der ZAS (Art. 4) Stammgemeinschaft Stammgemeinschaft EPD- Vertrauensraum Icons 2013 Gemeinschaft
7 Zur Erinnerung: Wichtige Elemente des EPDG (1/2) Ziel 1) Stärkung der informationellen Selbstbestimmung Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers ist für Patienten freiwillig. Eröffnung bedarf einer schriftlichen Einwilligung, Zustimmung zur Bereitstellung von Dokumenten und Daten im Behandlungsfall wird als gegeben angenommen. Patientin oder Patient vergibt und verwaltet die Zugriffsrechte der Gesundheitsfachpersonen (bei Notfallzugriffen ist der Patient oder die Patientin zu informieren). Patientin oder Patient kann über ein Zugangsportal auf ihre/seine Daten zugreifen und eigene Daten (z.b. Blutdruckmessung) hochladen. Ziel 2) Vertrauen schaffen Elektronische Identität als Voraussetzung für Datenbearbeitung. Neue Patientenidentifikationsnummer für die korrekte und vollständige Zusammenführung aller Daten/Dokumente eines Patienten. Alle Datenzugriffe sind zu protokollieren, Protokolldaten 10 Jahre aufzubewahren. Keine Datenzugriffe für Versicherer (Vertrauensärztliche Dienste) oder Arbeitgeber.
8 Zur Erinnerung: Wichtige Elemente des EPDG (2/2) Ziel 3) Interoperabilität und Datensicherheit sicherstellen Zertifizierungspflicht für Stammgemeinschaften, Gemeinschaften und Herausgeber von Identifikationsmitteln. Festlegung von schweizweit einheitlichen Normen und Standards und Integrationsprofilen sowie detaillierten Vorgaben im Bereich Datensicherheit. Aufbau und Betrieb der zentralen Abfragedienste durch den Bund. Ziel 4) Verbreitung fördern Wissenstransfer und Zusammenarbeit stärken. Information der Bevölkerung fördern. Verpflichtung stationärer Einrichtungen, sich innerhalb von drei Jahren (für Geburtshäuser und Pflegeheime innerhalb von fünf Jahren) einer Stammgemeinschaft oder Gemeinschaft anzuschliessen (keine Verpflichtung für ambulant tätige Gesundheitsfachpersonen) Beiträge des Bundes an die Finanzierung von Aufbau und Zertifizierung von Stammgemeinschaften und Gemeinschaften (total 30 Mio. Franken) bei gleichzeitiger Beteiligung eines Kantons und/oder eines Dritten.
9 WAS IST ALLES IM EPD GESPEICHERT?
10 Behandlungsrelevante Daten Daten und Dokumente, die für die an der Weiterbehandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen von Bedeutung sind. Gesundheitsfachpersonen entscheiden, welche Daten für die weitere Behandlung relevant sind. Art. 3 EPDG: Einwilligung 10
11 WAS IST DER UNTERSCHIED ZUR ELEKTRONISCHEN KRANKENGESCHICHTE?
12 Systemgrenze Logische/organisatorische Sicht Technische Sicht Primärsysteme technology Kontextdiagramm Stammgemeinschaft "Systemgrenze EPDG" Vertrauensraum Dokumentenregister Primärsystem Dokumentenablage MPI Gateway Sekundärsystem Zugangsportal Berechtigungssteuerung Akteure 12
13 SICHERER ZUGRIFF AUF DAS EPD 13
14 2-Faktor Authentifizierung 14
15 WO STEHEN WIR? 15
16 Die Phasen des elektronischen Patientendossiers Change Management - Recommendations for Successful Electronic Medical Records Implementation 1. Strategie 2. Empfehlungen 5. Umsetzung EPDG 4. Nationale Gesetzgebung 3. Pilotprojekte 16
17 Der parlamentarische Prozess 17
18 EPDG EPDV EPDFV 18
19 EPDG EPDV EPDFV EPDV-EDI TOZ Evaluation und Forschung Patienten- Identifikationsnummer Metadaten Austauschformate Metadaten Qualifikation Personal Zert.stellen TOZ IDM und Herausgeber 19
20 Startschuss zur Einführung des EPD Medienmitteilung des Bundesrates: «Bern, Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. März 2017 die Verordnungen zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier verabschiedet. Gesetz und Umsetzungsbestimmungen treten am 15. April 2017 in Kraft. Spitäler haben ab dann drei Jahre Zeit, um das elektronische Patientendossier einzuführen. Die ersten Patientinnen und Patienten sollten in der zweiten Hälfte 2018 ein elektronisches Patientendossier eröffnen können.» 20
21 AUFGABEN AUS DEM EPDG 21
22 Aufgaben für den Bund Ziel: Einführung, Verbreitung und Weiterentwicklung des EPD regeln und fördern. Überprüfung der Vorgaben mittels Zertifizierung und Zertifizierungssystem Akkreditierung von Zertifizierungsstellen (mit SAS) Vergabe und Verifizierung der Pat-ID mittels UPI-Datenbank (mit ZAS) Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung der zentralen Abfragedienste (mit BIT) Regeln und Führen des nationalen Kontaktpunkts (mit HUG) int. Vereinbarungen (zur Förderung der Digitalisierung und Vernetzung) Evaluation des Gesetzes (formativ; Monitoring) Finanzhilfen Information der Bevölkerung (GFP und Patientinnen) ehealth Suisse Koordination zwischen den Kantonen und interessierten Kreisen ehealth Suisse Begleiten der Arbeiten von ehealth Suisse... 22
23 Aufgaben ehealth Suisse Fachliche Weiterentwicklung rechtlicher Grundlagen (mit BAG) Leitung und Begleitung von Fachgremien Austauschformate (z.b. emedikation, eimpfdossier, eaustritt), Metadaten Zertifizierungsvoraussetzungen Evaluieren neuer Normen und Standards (v.a. Interoperabilität) Aufbau der Referenzumgebung (mit BAG; Zertifizierungstestsystem f. BAG) Koordination international Information der Bevölkerung (GFP und Patientinnen) Koordination zwischen den Kantonen und interessierten Kreisen Umsetzunghilfen; Koordination National Release Center für SNOMED CT (med. Terminologie) Entwickeln der Strategie ehealth 2.0 (mit BAG) Fördern des ehealth Connectors für die Anbindung von Primärsystemen 23
24 Gruppen und Gremien ehealth Suisse Beirat der Nutzer und Umsetzer (bisheriges Projektleitungsgremium) Offene Plattform aller Akteure Koordinationsgruppe Kommunikation Koordinationsgruppe Kantone Arbeitsgruppe technisch-semantische Integration Arbeitsgruppe mhealth Koordinationsgruppe Patienten Koordinationsgruppe Bildung Koordinationsgruppe Semantik Arbeitsgruppe Austauschformate Expertengruppe Metadaten Koordinationsgruppe Standardisierung Internationale Koordination 24
25 Aufgaben Seitens Kantone und Leistungserbringer Entscheid treffen: eigene Stammgemeinschaft oder Anschluss an andere Stammgemeinschaft? Kanton: gesetzliche Grundlagen überprüfen und ggf. anpassen Aufbau eigene Stammgemeinschaft: Organisationsstruktur festlegen, Budget- und Zeitplan erstellen, Finanzhilfegesuch stellen Technische Infrastruktur beschaffen, Umsetzung der organisatorischen Zertifizierungsvoraussetzungen klären, z.b. Zuständigkeiten für Eröffnung Patientendossiers festlegen, Massnahmen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit festlegen und umsetzen, ev. Anreize für Teilnahme ambulant tätiger Gesundheitsfachpersonen schaffen Zertifizierung vorbereiten Angebot in der Bevölkerung bekannt machen
26 UND WARUM? 26
27 Zertifizierung Ziele Interoperabilität Datensicherheit Datenschutz Rechte der Patientinnen und Patienten (z. B.): technisch semantisch technisch organisatorisch Zugriffsrechte Vertraulichkeit (techn.) Informed consent informationelle Selbstbestimmung 27
28 28
29 Stand der Arbeiten seitens Bund EPDG am 15. April 2017 in Kraft getreten. 25. bis 29. September 2017: EPD-Projectathon, an dem die nationalen Anpassungen der IHE-Profile und die nationalen Integrationsprofile getestet werden können 15. Januar 2018: Inkraftsetzung revidierte Anhänge zur EPDV-EDI (Fehlerkorrekturen, alternative technische Lösungen) 15. Januar 2018: Inkraftsetzung Anhang 4 der EPDV-EDI (Austauschformate) Laufende Arbeiten BAG: Aufbau der nationalen Abfragedienste beim BIT Anpassung der UPI-Datenbank der ZAS (Patientenidentifikationsnummer) Vorbereitung Akkreditierung Zertifizierungsstellen Vorbereitung Beurteilung Finanzhilfegesuche Vorbereitung Evaluation und Monitoring Begleitung der ehealth Suisse Aktivitäten
30 WAS BRINGT DIE ZUKUNFT? 30
31 31
32 Heutige Herausforderungen Die Umsetzung des EPDG ist ein evolutionärer Prozess: Fehlerkorrekturen vermutlich notwendig, technische Weiterentwicklungen möglich; ein intensiver Austausch zwischen den entstehenden Stammgemeinschaften und Gemeinschaften aber auch mit den Betreibern der Abfragedienste, der ZAS sowie der Herausgeber der Identifikationsmittel ist ein wichtiger Erfolgsfaktor; die Umsetzung des EPDG ist primär ein «Kulturprojekt», die Bereitschaft und der Wille der Gesundheitseinrichtungen und der Gesundheitsfachpersonen zur Zusammenarbeit sind zentral!
33 Zukünftige Herausforderungen Wir brauchen: bessere Praxis- und Klinikinformationssysteme, die smarte Technologien nutzen; Bedürfnisse der medizinischen Behandlungsprozesse erfüllen; Förderung der Datensicherheit in den Spitälern und anderen Gesundheitseinrichtungen; Vertrauen in die digitale Bearbeitung von Gesundheitsdaten stärken; kluge Geschäftsmodelle für den Betrieb der Stammgemeinschaften und Gemeinschaften; Anreize für die Teilnahme ambulant tätiger Gesundheitsfachp.; Engagement für eine bessere inhaltliche und semantische Strukturierung und Codierung von medizinischer Information; Daten auch für andere Zwecke (Statistik, Register, Forschung) nutzbar; gute Information und Unterstützung der Patienten (und Gesundheitsfachpersonen); Akzeptanz
34 Ausblick: Strategie
35 Handlungsfelder der Strategie ehealth Schweiz 2.0 Digitale Prozessunterstützung Meine Gesundheitsinfos mit mir mobil EPD fördern und mit weiteren Themen verknüpfen Strukturierten Datenaustausch im EPD fördern Datensicherheit und Qualitätsvorgaben der Primärsysteme Teilnahme EU-Programme für grenzüberschreitende Vernetzung Koordinierte Digitalisierung Meine Gesundheitsinfos einmal erfasst, vielfach verwendet Mehrfachverwendung von Daten für Meldewesen, Forschung, Register, etc. fördern Technische und semantische Interoperabilität der kommunizierenden Systeme fördern Grenzüberschreitende Koordination und Wahl von internationalen Standards
36 Herzlichen Dank
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