Julia Klöckner, MdL. Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz. Orientierungsdebatte zur Sterbebegleitung

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1 Julia Klöckner, MdL Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz Redebeitrag zur Plenarsitzung zu Tagesordnungspunkt Plenarsitzung, Donnerstag, 19. März 2015 Orientierungsdebatte zur Sterbebegleitung Unkorrigiertes Redemanuskript Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn

2 Anrede, Leben, Sterben, Tod Viele Menschen treibt nicht die Angst vor dem Tod um. Sie haben Angst vor dem Sterben. Angst davor, dabei alleine gelassen zu werden. Nicht nur Leben braucht Liebe. Sterben auch. Ein leidloses Leben oder leidloses Sterben kann keiner von uns Politikern versprechen. Wir müssen aber versprechen, da zu sein, wenn Hilfe gebraucht wird. Und da ist es ein gutes Signal von Bundesgesundheitsminister Gröhe, dass er angekündigt hat, die Ausgaben für Palliativ- und Hospizversorgung sowie für die Pflege, Hilfsmittel und Arzneien für Sterbende um rund 200 Millionen Euro auf etwa 600 Millionen Euro zu erhöhen. Es geht um konkrete Lebenshilfe, nicht um Lebensbeendigung. Zumal: Die Selbsttötung ist kein Akt der Freiheit, sie ist ein Signal der Verzweiflung. Deshalb brauchen wir eine stärkere Zuwendung im Sterben und damit eine Zuwendung zum Leben. Warum die Debatte? Als CDU-Landtagsfraktion haben wir eine Große Anfrage zum Thema Sterben in Würde verfasst und damit wichtige landespolitische Impulse in dieser Sache gesetzt. Warum führen wir heute diese Orientierungsdebatte? Die Entwicklungen in Gesellschaft und Medizin fordern uns heraus, die Würde des Menschen im Alter und im Sterben zu sichern. Das Sterben ist Teil des Lebens und nicht nur dessen Nachhall. Das gilt auch dann, wenn das Sterben eines Menschen eine besonders schwierige und schmerzhafte Phase seines Lebens ist. Deshalb bedürfen sterbende Menschen keiner Hilfe zum Sterben, sondern einer Hilfe im Sterben. Sterbehilfsvereine In Deutschland ist die Selbsttötung und somit auch die Beihilfe straffrei. Debattiert wird aber seit Jahren darüber, ob die gewerbliche und organisierte Sterbehilfe verboten werden soll. Es sind nämlich Organisationen, die ihr Geschäft mit dem Tod machen wollen. Sogar 2

3 mit unterschiedlichen Beitragszahlungen und Leistungen: Derjenige, der viel Geld investieren kann, kann verlangen, sofort die Leistung Tod in Anspruch zu nehmen, der andere mit weniger Geld muss länger warten. Was das mit Humanität und Würde zu tun hat, hat sich mir nie entschlossen! Roger Kusch von Sterbehilfe e.v. z.b. hat nach eigenen Angaben 41 Menschen zum Sterben verholfen. Er soll 2012 zwei gesunde und sozial eingebundene Seniorinnen bei der Selbsttötung unterstützt haben. Es lagen weder hoffnungslose Prognosen noch unerträgliche Beschwerden vor. Sie hatten Angst, irgendwann in einem Pflegeheim zu landen. Lieber tot als pflegebedürftig? Ein solches Signal darf keinen Raum finden! Verbot organisierte Sterbehilfe Ich will verhindern, dass die Tür für organisierte Sterbehilfe geöffnet wird, sonst werden die Schutzbedürftigsten womöglich über eine Schwelle gedrängt, die sie selbst ursprünglich gar nicht überschreiten wollen. Wir sollten stattdessen keinerlei Zweifel daran lassen, dass das Leben eines jeden Menschen für uns als Gesellschaft unter jeder Bedingung schützenswert ist. Wie wir mit Alter, Krankheit und Sterben umgehen, entscheidet darüber, ob unsere Gesellschaft menschlich bleibt oder nicht. Benachbartes Ausland In Belgien ist man inzwischen so weit, dass auch Kinder unter die Sterbehilfe fallen können, in Holland betrifft es bereits Demenzkranke. Klaus Sander, Chefarzt der Klinik für Palliativmedizin im Diakonissenkrankenhaus Speyer hat auf folgende erschreckende Zahl hingewiesen: 30 Prozent der Patienten, die aktive Sterbehilfe, Tötung auf Verlangen in Anspruch nehmen, haben vorher nicht ausdrücklich den Wunsch danach geäußert. Die Entscheidung trafen Familie und Ärzte. Das darf bei uns in Deutschland nicht passieren. Standesrecht Wer einen Sterbenden begleitet, weiß, wie verletzlich, empfindsam die letzte Lebensphase ist, wie angegriffen das Selbstwertgefühl ist, wie groß die Traurigkeit ist, so vieles nicht mehr tun zu können, in so vielen früher selbstverständlichen Dingen zunehmend auf Hilfe angewiesen zu sein. Menschen schwanken zwischen dem Wunsch, dass doch alles vorbei sein möge, und der Hoffnung, dass doch noch lebenswerte Tage kommen mögen. 3

4 Wenn jetzt gesetzlich ausdrücklich erlaubt wird, dass jeder sich in diesen leidvollen Situationen bei der Selbsttötung durch den Arzt helfen kann, wenn Suizidbeihilfe gewissermaßen zur normalen Therapieoption wird, dann geraten diese Menschen zwangsläufig in die Situation, sich zu fragen: Kann ich mich so wie ich jetzt bin, mir selbst, meiner Familie, den Pflegenden, ja der Gesellschaft noch zumuten, denn es gibt ja einen gesetzlich vorgezeichneten Weg? Ist es dann nicht der Pflegebedürftige selbst, der seinen Angehörigen, seiner Umwelt und seiner Gesellschaft Mühen und Kosten aufbürdet, von denen er sie leicht befreien könnte? Und in der Tat: wie sehr ist das, was wir Selbstbestimmung nennen, tatsächlich abhängig davon, wie andere Menschen mit uns umgehen, mit uns agieren! Jegliche Art von organisierter, gewerbsmäßiger Sterbehilfe sollte verboten werden. In das ärztliche Standesrecht sollten wir aber nicht eingreifen. Und machen wir das, was wir als Landesgesetzgeber können: Bauen wir die flächendeckende Palliativ- und Hospizversorgung, die Palliativausbildung der Ärzte aus. Stärken wir das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Palliativmedizin Jeder Mensch muss darauf vertrauen können, dass er in seiner letzten Lebensphase die heute mögliche Unterstützung durch eine qualifizierte Palliativmedizin und Hospizbegleitung erhält und dabei seine Vorstellungen und Werte respektiert werden. Deshalb müssen wir im Sinne der Schwächsten handeln: 1) Für eine umfassende Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie für eine Unterstützung ihrer Angehörigen ist ein Netzwerk der Zusammenarbeit von der vom ehrenamtlichen Engagement geprägten Hospizbewegung und den Fachangeboten der Pflegedienste und Pflegeheime sowie der medizinischen Dienste und Einrichtungen notwendig. 2) Dies setzt voraus, die erheblichen Fehlanreize unseres Gesundheitssystems und Fehlsteuerungen, wie etwa die Fallpauschalen in der palliativmedizinischen Versorgung, abzuschaffen und auch in Zukunft zu unterlassen. 3) Geschlechts- und kulturspezifische Bedarfe und Anliegen bei den Sterbenden, pflegenden Angehörigen und den ehrenamtlich in der Hospizarbeit Tätigen müssen bei einer umfassenden Versorgung berücksichtigt werden. 4

5 4) Es bedarf differenzierter Angebote der allgemeinen und spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, stationärer Hospize und Einrichtungen der Kinderpalliativmedizin und der Kinderhospizarbeit sowie qualifizierter Hilfeleistungen in stationären Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe. Die große Mehrheit der Schwerstkranken und Sterbenden, für die eine solche Unterstützung wichtig wäre, können sie nicht bekommen. 5) Dieser Mangel wird dadurch verstärkt, dass die medizinischen Fakultäten der Hochschulen kaum entsprechende Ausbildungskapazitäten bereitstellen. 6) Schwerstkranke und sterbende Menschen sollen dort versorgt werden, wo sie leben, ob zu Hause, im Krankenhaus, im Hospiz, in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder im Pflegeheim. Um dies zu erreichen, bedarf es einer stärkeren Verortung der Palliativmedizin in der Ärzte- und Pflegeausbildung. 7) Die Unterstützung und Förderung ambulanter Hospizarbeit und die Begleitung trauernder Angehöriger sind ebenso notwendig wie der Aufbau von Strukturen im ländlichen Bereich. 8) Und noch einmal: Es bedarf eines gesetzlichen Verbots jeder Form der beruflichen und der organisierten Suizidbeihilfe sowie der Werbung für Angebote jeglicher Art der Beihilfe zur Selbsttötung. 5

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