Örtliche Richtlinie zur Richtlinie für Mitarbeiter auf Betriebsstellen. der Bremischen Hafeneisenbahn. Bereich. Bremen Inlandshafen

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1 Örtliche Richtlinie zur Richtlinie für Mitarbeiter auf Betriebsstellen der Bremischen Hafeneisenbahn Bereich Bremen Inlandshafen Stellwerk If und Im Gültig ab

2 Örtliche Richtlinien Bf. Bremen Inlandshafen Aufgestellt Bremen, den DB Netze Produktionsdurchführung Bremen Arbeitsgebiet Betrieb (Hornstein) Geprüft Bekanntgaben am durch In Örtliche Richtlinien eingearbeitet lfd.nr. gültig ab am durch Neuherausgabe Stand Seite 2 von 23

3 Örtliche Richtlinien Bf. Bremen Inlandshafen Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Anhänge 5 Verzeichnis der Stellen, auf denen die Örtlichen Richtlinien ausgelegt sind 6 Bestimmungen zur Richtlinie Züge fahren und Rangieren Betriebsstellen: 7 1. Beschreibung der Anlage 7 Lage der Betriebsstelle, Grenzen 7 Rangierbezirke 7 Gleise und Anschlüsse 8 Gleise für das Abstellen von Gefahrgutzügen und Gefahrgutwagen 8 Betrieblich gesperrte Gleise, stillgelegte Gleise 8 Rangieranlagen (Ablaufberg, Gleisbremsen) 8 2. Zusatzanlagen 9 3. Bahnübergänge Andere Anlagen Telekommunikationseinrichtungen Wasser-, Strom- und Gasversorgung; Maßnahmen im Störungsfall 11 Maßgebende Neigungen größer 2,5 (1:400) 13 Aufbewahren der Hemmschuhe und Radvorleger Abschnitt 6 Absatz 1 Arbeitsübergabe und Arbeitsübernahme bescheinigen Abschnitt 7 Zu übergebende Unterlagen hinterlegen Abschnitt 7 Beginn der Unterbrechung der Arbeitszeit melden Abschnitt 9 Uhrzeitvergleich Abschnitt 2 Zeitweise ausgeschaltete Zugfolgestellen Abschnitt 3 a Regeln für das Fernsprechbuch Abschnitt 4 Aufbewahren von Unterlagen Abschnitt 1 Absatz 3 Namen von Betriebsstellen verkürzen Abschnitt 3 Absatz 4 Zeitpunkt der Ab- oder Durchfahrtzeit Abschnitt 1 c Durchrutschwege Abschnitt 3 Absatz 1 a Grenzen der Gleisfreimeldeanlagen Abschnitt 3 Absatz 3 b Fahrwegprüfung für Lü - Sendungen " Berta" oder Cäsar " bei selbsttätigen Gleisfreimeldeanlagen Abschnitt 3 Absatz 4 Anordnungen bei Gleisfreimeldeanlagen mit Gleisstromkreisen, deren Wirksamkeit durch Versandung, Rostbildung oder starke Verschmutzung beeinträchtigt sein kann Abschnitt 5 a, 5 b, 5 c Stellung der Weichen bei unterbrochener Arbeitszeit Stellung der Weichen für abzweigende Strecken bei unterbrochener Arbeitszeit Ortsgestellte Weichen bei unterbrochener Arbeitszeit sichern Abschnitt 3 Zugschlussmeldeposten Abschnitt 4 Absatz 1 a, 1 b, 1 c Einführen der Räumungsprüfung auf Zeit Abschnitt 5 Absatz 2 Durchrutschwege auflösen bei nicht einsehbaren Zielabschnitt Abschnitt 7 Zugschlussstellen 18 Stand Seite 3 von 23

4 Örtliche Richtlinien Bf. Bremen Inlandshafen Abschnitt 6 Absatz 2 Abweichende Regeln beim Feststellen der Abfahrbereitschaft Abschn. 1 Eingang von Anordnungen über den Zugverkehr bestätigen Abschnitt 2 und 2d Führen des Vordrucks Anordnungen über den Zugverkehr, Zu benachrichtigende Betriebsstellen Abschnitt 2 Absatz 12 Übermittlungscode Abschnitt 3 Absatz 2 b Bahnhofsgleise, über die Züge mit Lü - Sendungen fahren dürfen Abschnitt 1 Absatz 1 Stumpfgleise und Gleise mit verkürztem Einfahrweg Abschnitt 3 Absatz 6 Rangierseite Abschnitt 6 Absätze 3 bis 5 Rangieren in Ortsstellbereichen Abschnitt 5 Besonderheiten beim Rangieren Abschnitt 3 Absatz 1b Niedrigere Geschwindigkeit Abschnitt 6a Befahren von Gleiswaagen mit gebremsten Fahrzeugen Abschnitt 6b Auflegen von Hemmschuhen auf, unmittelbar vor oder hinter Gleiswaagen Abschnitt 7 Maßnahmen wegen Gefälle Abschnitt 1 Absatz 1 Sichern von Bahnübergängen mit Blinklicht- oder Lichtzeichenanlagen Abschnitt 1 Absatz 3 Sichern von Bahnübergängen, die sind Abschnitt 1 Absatz 1 Gleise, in die Fahrzeuge abgestoßen werden oder ablaufen dürfen Abschnitt 3 Absatz 3 a Festlegen von Fahrzeugen mit Hemmschuhen nur nach der Talseite hin; Verzicht auf Festlegen Abschnitt 2 Absatz 2 Schneeräumfahrten verboten Abschnitt 1 Absatz 4 Zuständiger Fahrdienstleiter für das Sperren von Gleisen 22 Bestimmungen zur Ril 435 Rangierarbeiten planen Anhang 3 Bedienungsanweisungen für Ladestellen und Verz. der Gleisanschlüsse 23 Bestimmungen zu Ril 462 Betrieb des Oberleitungsnetzes Absch. 4 Abs. 3 Übersichtsplan mit Schaltanweisung 23 Bestimmungen zur KoRil 481 Telekommunikationsanlagen im Bahnbetrieb bedienen 23 Bestimmungen zur Ril Absch. 2 Abs. 7 Zu verwendende Hemmschuhformen 23 Stand Seite 4 von 23

5 Örtliche Richtlinien Bf. Bremen Inlandshafen Verzeichnis der Anhänge Lfd. Nr. Bezeichnung 1 a Lageplan: Inlandshafen Lageplan: Überseestadt 2 a Verzeichnis der Ladestellen mit Bedienungsanweisungen und Verzeichnis der Gleisanschlüsse 3 a Bedienungsanweisungen für die technisch en Bahnübergänge 4 a Verzeichnis der Bahnübergänge 5 b Brand- Einbruchmeldeanlage Stw Im (nur Stw Im) 6 Bleibt frei 7 Bleibt frei 8 Bleibt frei 9 b Bedienungsanweisung für die Durchschaltung von Bremen Rbf nach Stahlwerke Bremen bei Arbeitsruhe im Bf Bremen Inlandshafen 10 b Übersichtsplan mit Schaltanweisung 11 Bleibt frei 12 b Feuerlöschplan (nur Stw Im) 13 b Abweichungen zur Ril 482 / 9009 (SprDr 60) und Störungen der Stromversorgung; Erd- und Gestellschlussmelder 14 a Betriebsanweisung für die Durchführung der Bedienungsfahrten zwischen HBI und dem Gleisanschluss der Fa. Kellogg auf dem Hafenbahngleis (Gleis 200) Anhänge mit Hinweis a sind in digitaler Form unter: abrufbar. Anhänge mit Hinweis b sind nicht veröffentlicht. Stand Seite 5 von 23

6 Örtliche Richtlinien Bf. Bremen Inlandshafen Verzeichnis der Stellen, auf denen die Örtlichen Richtlinien ausgelegt sind Produktionsdurchführung Bremen Arbeitsgebiet Betrieb Bezirksleiter Betrieb - Netzbezirk Bremen Fahrdienstleiter Stellwerk If, Im ARGE Bahnmeisterei Bremen / Bremerhaven Bremische Hafeneisenbahn Eisenbahnbetriebsleiter als Datei 1 Stück 1 Stück 1 Stück als Datei als Datei Die örtliche Richtlinie ist in digitaler Form unter: abrufbar. Vorwort Der Zug- und Rangierdienst auf der Betriebsstelle Bremen Grolland der Bremischen Hafeneisenbahn wird nach Richtlinie 408 der DB durchgeführt. Diese örtlichen Richtlinien enthalten ergänzende Bestimmungen zur Ril 408 Hinweise für EVU Außerhalb der durch Hauptsignale en Bereiche ist ein Fahren ohne Ortskenntnis verboten. Örtliche Einweisungen nimmt die DB Netz AG Produktionsdurchführung Bremen auf der Grundlage der Ziffer NBS-AT vor. Stand Seite 6 von 23

7 Örtliche Richtlinien Bf. Bremen Inlandshafen Bestimmungen zur Richtlinie Züge fahren und Rangieren Betriebsstellen: 1. Beschreibung der Anlage Lage der Betriebsstelle, Grenzen Bahnhof Bremen Inlandshafen ist Endbahnhof der elektrifizierten eingleisigen Nebenbahn Bremen Rbf - Bremen Inlandshafen. Die Hektometrierung der Strecke Bremen Rbf - Bremen Inlandshafen wird im Bahnhof weitergeführt; vom Einfahrsignal A (km 1,89) über das Empfangsgebäude (km 3,2) bis zur Grenze des Rangierbezirks Bremen Zollausschluss (km 10,35). In der größten Längenausdehnung misst der Bahnhof 11 km; an der breitesten Stelle 2 km. In diesem Gebiet liegt ein Schleusenhafen mit 7 Hafenbecken und 5 Tidehäfen. Rangierbezirke Es sind folgende Rangierbezirke vorhanden: Inlandshafen Überseestadt Gleise und Anschlüsse Die Ein- und Ausfahrgruppe des Bahnhofs Bremen Inlandshafen besteht aus 6 Hauptgleisen. Alle anderen Gleise im Bahnhof sind Nebengleise. In die Gleise können Züge nur als Rangierfahrten mit Zug- oder Rangierlok vorgezogen werden. Die Lage und Nutzlängen der Haupt- und Nebengleise sind aus dem Bahnhofsplan (Anhang 1) ersichtlich. Gleise für das Abstellen von Gefahrgutzügen und Gefahrgutwagen Gefahrgutwagen Bremen Inlandshafen Gleis 18 Gefahrgutzüge Bremen Inlandshafen Gleis 176, 177, 178, 403, 30 und 31 * Betrieblich gesperrte Gleise, stillgelegte Gleise Gesperrte Gleise , durch Sh 2 Scheibe Stand Seite 7 von 23

8 Örtliche Richtlinien Bf. Bremen Inlandshafen Rangieranlagen (Ablaufberg, Gleisbremsen) Ablaufberg Bezirk Gleis Zweck Neigung Ausrundungshalbmesser in m Hemmschuh- Auswurf- Bremse Stw If 17 1: Zugbildung, Zugauflösung 1 Gleisbremsen Hemmschuhauswurfbremsen der Bauart Büssing sind am Ablaufberge vorhanden. Streckenklasseneinstufungen Alle an den Bahnhof anschließenden Strecken sind in die Streckenklasse D 4 eingestuft. Stellwerke Stw If Fahrdienstleiterstellwerk des Bahnhofs und Abzweigstelle "If" von und nach Bremen Stahlwerke, zugleich Rangierstellwerk mit Ablaufbetrieb (SpDr S60) Inbetriebnahme: Stw Im Rangierstellwerk (SpDr S60) Inbetriebnahme: Ferngesteuert von Stw If Signalanlagen Im Bezirk Stw If befinden sich das Einfahrsignal A, das Gruppenausfahrsignal N1-6 und das Blocksignal F; alle Signale sind mit Ersatzsignalen ausgerüstet. Lichtsperrsignale sind vorhanden in den Stellwerksbezirken If und Im. Die Lage der Signale ist aus dem Bahnhofsplan (Anlage 1) ersichtlich. Beide Streckenabschnitte Bremen Rbf (Bve) - Bremen Inlandshafen (If) und Abzw If - Bremen Stahlwerke sind mit selbsttätigem Streckenblock ausgerüstet. Im Bezirk If sind die Gleise 1 bis 6 mit einer elektrischen Gleisfreimeldeanlage mit Achszählern und die Gleise 7, 8,14, 16, 17, 20 und 21 mit einer elektrischen Gleisfreimeldeanlage mit Gleisstromkreisen ausgerüstet. Wirksamkeitsgrenzen der Gleisfreimeldeanlagen siehe Abschn. 3 Abs. 1. Im Bezirk Im sind die Gleise 93 bis 100 sowie Gleis 150 mit einer elektrischen Gleisfreimeldung mit Gleisstromkreisen ausgerüstet. Ausweich- und Überleitungsmöglichkeiten auf benachbarten Betriebsstellen Auf dem Nachbarbahnhof Bremen Rbf bestehen Ausweichmöglichkeiten mit Gleisen für Wagenzüge mit 700 m Länge. Stand Seite 8 von 23

9 Örtliche Richtlinien Bf. Bremen Inlandshafen 2. Zusatzanlagen Rampen Art der Rampe Gleis Nr. Nutzlänge in m Länge der Rampe in m Breite der Rampe in m Abgangsneigung Höhe über SO in m Kopframpe ,0 8,55 1:10 1,20 Kopframpe ,0 8,55 1:10 1,20 Kopframpen sind aus betrieblichen Gründen b.a.w. gesperrt Gleiswaage im Rangierbezirk im Gleis Brückenlänge Höchstlast Inland 32 15,5 m 100 t Lademaß im Rangierbezirk im Gleis Stellwerksbezirk Inland 11 If Privatgleisanschlüsse, Ladestellen der Hafenbahn Privatgleisanschlüsse Verzeichnis der Privatgleisanschlüsse (Anhang 2). Ladestellen der Hafeneisenbahn Verzeichnis und Bedienungsanweisungen der Ladestellen (Anhang 2) OAM Baustoffe und Walter A. Raab Transportlogistik am Gleis 19 (Wiehengelände) Lexzau, Scharbau an den Gleisen 2 und 3 am Schuppen 17 D. Wandel am Gleis 415 und 33 (Getreidestraße) andere Zusatzanlagen Lokabstellplätze - Stw Bez. If = Gleis 21 und 156 = Gleis 14 für E-Lok Triebfahrzeugbehandlungsanlagen Art Standort Stellwerks- Bezirk 3 Anschlüsse am Steckdosen für den Bahnhofsgebäude für Gleis 21 Warmhaltebetrieb 1 Anschluss am Stw If für Gleis der Triebfahrzeuge 14 If Stand Seite 9 von 23

10 Örtliche Richtlinien Bf. Bremen Inlandshafen 3. Bahnübergänge Technisch e Bahnübergänge für den öffentlichen Verkehr Siehe Anhang 3 Nichttechnisch e Bahnübergänge Die Bahnübergänge ohne technische Sicherung werden durch das Rangierpersonal. 4. Andere Anlagen Im Gebäude Stw Im ist eine Brand- und Einbruchsmeldeanlage vorhanden. Beschreibung und Bedienung der Meldeanlagen siehe Anhang Telekommunikationseinrichtungen Fernsprechverbindungen Betriebsstelle Extern: Intern: Fdl If (0421) (0421) Fdl If Fax (0421) (0421) Wärter Im (nicht örtl. Besetzt) (0421) (0421) Fdl Im Fax (0421) (0421) Strecken - Fernsprechverbindung ( Fs - Verbindung ) Bremen Inlandshafen ( Fdl If ) - Bremen Rbf ( Fdl Bve ) - Bremen Stahlwerke ( Fdl Kn ) Signal - Fernsprechverbindung ( FoSig - Verbindung ) Bremen Inlandshafen ( Fdl If ) - ESig A - BkSig F Fahrdienstleiter - Fernsprechverbindung für den elektrischen Zugbetrieb ( Fde - Verbindung ) Bremen Inlandshafen ( Fdl If ) - ZES Lehrte Fernsprechverbindungen (Fo - Verbindungen) If Bvf Stand Seite 10 von 23

11 Örtliche Richtlinien Bf. Bremen Inlandshafen Funksprechanlagen Zugfunk: GSM-R National Roaming CT 7-Nummer = (Fdl If ) Rangierfunk: Die Bremische Hafeneisenbahn nutzt für den Rangierfunk den öffentlichen, digitalen Bündelfunk TETRA-Funk (näheres hierzu siehe in den NBS-BT vom ). Lautsprecherverbindungen Innensprechstellen EL / WL - Anlagen sind bei folgenden Betriebsstellen eingerichtet: Fdl If, Ww Im Außensprechstellen Standorte, Sprechverbindungen, Zusatzlautsprecher usw. Uhrenanlage Alle Bahnhofsuhren werden zentral gesteuert. 6. Wasser-, Strom- und Gasversorgung; Maßnahmen im Störungsfall Lieferwerke Wasser wird von den Stadtwerken Bremen geliefert. Elektrischer Strom für Licht (220 Volt) und Kraft (380 Volt) wird vom Städtischen Elektrizitätswerk bezogen. Aus diesem Netz wird auch der Strom für die Batterien der Stellwerke entnommen. Gas wird vom Städtischen Gaswerk bezogen. Stand Seite 11 von 23

12 Örtliche Richtlinien Bf. Bremen Inlandshafen Hauptschalter für die Stromversorgung Sicherungen für die Stromzuführung sind wie folgt angeordnet: Anschlussstelle Hauptsicherung Nebensicherung Stationsgebäude / Sozialgebäude Flur Stationsgebäude / Sozialgebäude Abstellraum Flur Stationsgebäude / Sozialgebäude Stw If Flur Stationsgebäude / Stellwerksraum Sozialgebäude Abstellraum Stw Im Hausanschlussraum Nr.: Wasserabsperrvorrichtungen Anschlussstelle Lage der Absperrvorrichtung Stationsgebäude / Schacht neben der Brücke "Riedemannstraße" vor dem Sozialgebäude Stationsgebäude / Sozialgebäude Wasseruhr: im Sozialgebäude Abstellraum Stw If Schacht zwischen Gleis 10 und 11 am Treppenaufgang Wasseruhr: in der Toilette im Erdgeschoss Stw Im Hausanschlussraum Nr.: 15 Sozialgebäude Schacht des Geräteraumes Holzhafen Gasabsperrvorrichtungen Anschlussstelle Stw If Lage des Hauptgashahns Toilette im Erdgeschoss Maßnahmen im Störungsfall Signalanlagen und andere technische Einrichtungen Störungen und Unregelmäßigkeiten an den Signalanlagen, Bahnübergängen und anderen technischen Einrichtungen, die den Eisenbahn- oder Straßenverkehr gefährden können sind an den Fdl Stw If zu melden, der umgehend die zuständige Fachkraft verständigt. Störungen und Unregelmäßigkeiten an Oberleitungsanlagen sind zusätzlich zur Meldung an die Fachkraft der EVZS Hafen zu melden. Stand Seite 12 von 23

13 Örtliche Richtlinien Bf. Bremen Inlandshafen Wasser und Gas Störungsdienst der EVZS Hafen verständigen. Strom Störungsdienst der EVZS Hafen verständigen. Gleiswaage Bei Störungen an der Gleiswaage ist die bremenports GmbH & Co. KG zu verständigen. Maßgebende Neigungen größer 2,5 (1:400): Bezirk Gleis von nach... größtes Gefälle Stw Im Stw If 93 Durchfahrgleis Eisenbahnbrücke Hafenrandstr. - DKW : Durchfahrgleis Eisenbahnbrücke Hafenrandstr. - Höhe DKW : Durchfahrgleis Höhe DKW EW 435 1: Rampengleis zwischen oberem und unterem Bahnhof 1: Zuführungsgleis Kellogg von Ls 2 BÜ 0,941 Stephanitor 1 : Abstell- ggf. Durchfahrgleis Höhe EW Bü Ludwig - Plate -Str. 1: Abstell- ggf. Durchfahrgleis EW BÜ Ludwig - Plate - Str. 1: Überführungsgleis zum Holzhafen Höhe EW BÜ Ludwig - Plate - Str. 1: Überführungsgleis von EW 433 Gleis 401 nach Kap Horn 1:100 Streckengl. Ri Brm Rbf km 2,144 bis km 1,548 1:379 Aufbewahren der Hemmschuhe und Radvorleger Die Hemmschuhe sind auf den dafür vorgesehenen Hemmschuhsteinen oder in den Hemmschuhböcken aufzubewahren. Auf Stw If werden Hemmschuhe als Reserve vorgehalten und können bei Bedarf als Sicherungsmittel an EVU gegen Unterschrift ausgegeben werden. Stand Seite 13 von 23

14 Örtliche Richtlinien Bf. Bremen Inlandshafen Abschnitt 6 Absatz 1 Arbeitsübergabe und Arbeitsübernahme bescheinigen Die Bescheinigung erfolgt: vom Fdl If im Zugmeldebuch vom Ww Im im Fernsprechbuch (bei örtlicher Besetzung) Abschnitt 7 Zu übergebende Unterlagen hinterlegen Bei unterbrochener Arbeitszeit sind die zu übergebenden Unterlagen sichtbar auf dem Schreibtisch des Arbeitsplatzes zu hinterlegen Abschnitt 7 Beginn der Unterbrechung der Arbeitszeit melden Vor Beginn der unterbrochenen Arbeitszeit erkundigt sich Fdl If beim Fdl Bvf und beim Werk - Fdl Kn der Stahlwerke, ob noch Züge zu erwarten sind. Ist dies nicht der Fall verständigt er den Fdl Bve Bremen Rbf und den Werk - Fdl Kn der Stahlwerke vom Beginn der unterbrochenen Arbeitszeit und vermerkt den Zeitpunkt im Zugmeldebuch. Die unterbrochene Arbeitszeit darf frühestens mit dem Eingang der Räumungsprüfung / Rückblockung des letzten Zuges eingeführt werden Abschnitt 9 Uhrzeitvergleich Sie müssen die Uhrzeit -täglich im Frühdienst- mit der Zeitansage intern: Postnummer vergleichen. Nachweis im Fernsprechbuch. z. B. Uhr zeigt richtig oder Uhr geht 2 Minuten vor (nach); Uhr richtig gestellt/störung gemeldet an... um... Uhr. Bei Unregelmäßigkeiten ist die EVZS Hafen zu verständigen Abschnitt 2 Zeitweise ausgeschaltete Zugfolgestellen Während der unterbrochenen Arbeitszeit in Bremen Inlandshafen wird Stw If für Zugfahrten von und nach Bremen Stahlwerke als Zugfolgestelle ausgeschaltet. Bedienungsanweisung für die Durchschaltung von HBR nach Stahlwerke siehe Anhang Abschnitt 3 a Regeln für das Fernsprechbuch An Stelle der Fernsprechbuches (Vordruck V41) wird für die Dokumentation von Aufträgen, Meldungen oder Vorgängen das Fernsprechbuch für häufig gegebene Meldungen als besonderer Vordruck verwendet. Stand Seite 14 von 23

15 Örtliche Richtlinien Bf. Bremen Inlandshafen Abschnitt 4 Aufbewahren von Unterlagen Alle vorzuhaltenden Verzeichnisse, Übersichten von längerer Gültigkeit sind in der Mappe für betriebliche Unterlagen aufzubewahren. Zugmeldebücher, Fernsprechbücher, Anordnungen über den Zugverkehr und Befehle sind nach Abschluss dem Netzbezirk zu übersenden Abschnitt 1 Absatz 3 Namen von Betriebsstellen verkürzen Beim Zugmeldeverfahren sind folgende Kurzbezeichnungen zugelassen: Inland an Stelle von Bremen Inland/ Abzw Inland Bve an Stelle von Bremen Rbf Abzw Bve Abschnitt 3 Absatz 4 Zeitpunkt der Ab- oder Durchfahrtzeit Für die in Bremen Inlandshafen abfahrenden und für die zwischen Bremen Rbf und Bremen Stahlwerke sowie Bremen Stahlwerke und Bremen Rbf bei Abzw If durchfahrenden Züge gilt als Abfahrt- bzw. Durchfahrzeit der Zeitpunkt an dem die Melder der Signale A, F oder N 1-6 auf dem Stelltisch von grün auf rot wechseln (Haltfall der Signale) Abschnitt 1 c Durchrutschwege Fahrweg auf In Gleis Nr. : freizuhaltender Gleisabschnitt Signal von bis A 1 Ls 1 II Spitze Weiche 15 A 2 Ls 2 II Ra 12 Weiche 12 c / d A 3 Ls 3 II Ra 12 Weiche 11 A 4 Ls 4 II Spitze Weiche 9 A 5 Ls 5 II Ra 12 Weiche 10 A 6 Ls 6 II Spitze Weiche 8 A 7 Ls 7 II Spitze Weiche 5 A 8 Ls 8 II Spitze Weiche 4 Stand Seite 15 von 23

16 Örtliche Richtlinien Bf. Bremen Inlandshafen Abschnitt 3 Absatz 1 a Grenzen der Gleisfreimeldeanlagen zur freien Strecke: Einfahrsignal A Zu den Nebengleisen: Gleis 10 - Ls 10 I Gleis 11 - Ls 11 I Gleis 16 - Ls 16 II Gleis 17 - Spitze Weiche 27 Zu den Nebengleisen Gleis 30 - Ls 14 II Gleis 48 - Ls 48 I Gleis 49 - Ls 49 I Gleis 50 - Ls 50 I Gleis 51 - Ls 51 I Gleis 52 - Ls 52 I Gleis 18 - Ls 18 I Gleis 19 - Ls 19 I Abschnitt 3 Absatz 3 b Fahrwegprüfung für Lü - Sendungen " Berta" oder Cäsar " bei selbsttätigen Gleisfreimeldeanlagen Die Gleisfreimeldeanlage kann auch bei Lü "Berta oder "Cäsar" ohne betriebliche Einschränkungen benutzt werden Abschnitt 3 Absatz 4 Anordnungen bei Gleisfreimeldeanlagen mit Gleisstromkreisen, deren Wirksamkeit durch Versandung, Rostbildung oder starke Verschmutzung beeinträchtigt sein kann Das ordnungsgemäße Wirken der Gleisfreimeldeanlage der Weiche 16 (linker Strang nach Gl. 14), Weiche 22 (linker Strang) und Weiche 40 (linker Strang) ist durch starke Rostbildung nicht mehr gewährleistet. Um ein unbeabsichtigtes Umstellen der obengenannten Weichen zu verhindern, sind diese vor dem Befahren zusätzlich durch Einzelsperrung zu sichern. Vor dem Zurückstellen der Weichen hat sich der Fdl das Freisein bestätigen zu lassen oder durch Hinsehen zu prüfen. Stand Seite 16 von 23

17 Örtliche Richtlinien Bf. Bremen Inlandshafen Abschnitt 5 a, 5 b, 5 c Stellung der Weichen bei unterbrochener Arbeitszeit Stellung der Weichen für abzweigende Strecken bei unterbrochener Arbeitszeit Ortsgestellte Weichen bei unterbrochener Arbeitszeit sichern Vor Beginn der unterbrochenen Arbeitszeit hat der Fdl If den Fahrweg von und nach Bremen Rbf und Bremen Stahlwerke einzustellen Abschnitt 3 Zugschlussmeldeposten Bei länger andauernder Räumungsprüfung auf Zeit, ist es zugelassen, einen örtlichen Mitarbeiter als Zugschlussmeldeposten (ZMP) einzusetzen. Der Standort, die Signalzugschlussstelle und der Wortlaut der Zugschlussmeldung werden dem ZMP vor seinem Einsatz durch den zuständigen Fdl mitgeteilt. Von seinem Standort muss der ZMP die Signalzugschlussstelle einsehen und das Schlusssignal erkennen können. Die Verständigung zwischen Fdl und ZMP erfolgt über Fernsprecher oder WL-Anlage. Zugschlussmeldungen sind an den zuständigen Fdl zu geben. Zugschlussmeldeposten müssen vor ihrem Einsatz unterwiesen werden Abschnitt 4 Absatz 1 a, 1 b, 1 c Einführen der Räumungsprüfung auf Zeit Auf dem Streckenabschnitt Bremen Inlandshafen - Bremen Rbf ist bei den Anlässen nach Abschn. 4 Abs. 1a, 1b, 1c im Anschluss an die Einzelräumungsprüfung grundsätzlich die Räumungsprüfung auf Zeit einzuführen, da das Einfahrsignal Y Bremen Rbf ein Formhauptsignal ist Abschnitt 5 Absatz 2 Durchrutschwege auflösen bei nicht einsehbaren Zielabschnitt Der zuständige Fahrdienstleiter darf einen freien D-Weg erst dann manuell auflösen, wenn er durch Befragen des Zugpersonals festgestellt hat, dass der Zug zum Halten gekommen ist oder die Besetztanzeige der letzten Abschnitte vor dem betreffenden Signal mindestens 3 Minuten unverändert bestanden hat. Stand Seite 17 von 23

18 Örtliche Richtlinien Bf. Bremen Inlandshafen Abschnitt 7 Zugschlussstellen Das Verzeichnis gilt für Gleisbildstellwerke nur, wenn die Einrichtungen nicht selbsttätig wirken. Erläuterung: Das Zeichen % bedeutet, dass die Einrichtungen nur bedient werden dürfen, wenn der Zug am gewöhnlichen Halteplatz vorbeigefahren oder zum Halten gekommen ist. Bei der Fahrt des Zuges Signalzug- zugschlussstelle Signal auf Halt stellen oder Signal- Fahrstraßen - Zugschlussstelle Fahrstraßen- Fahrstraß e Zustimmungs - Befehlshebel zurück- hebel auflösen, empfangsfeld empfangs feld legen, wenn zurücklegen, blocken, blocken, der Zug mit Schlusssignal wenn der Zug am gewöhnlichen Halteplatz zum Halten Auf Signal nach vorbeigefahren gekommen oder vorbeigefahren ist an ist an Gleis 1 % Gleis 2 % Gleis 3 % A Gleis 4 Höhe Ls 1 I % Gleis 5 bis Ls 6 I % Gleis 6 % Gleis 7 % Gleis 8 % Stahlwerk e Höhe Ls 1 I bis Ls 6 I Anmerkung zu den Einfahrten A 1 bis A 8: Die Räumung der Signal- und Fahrstraßenzugschlussstelle kann vom Fdl selbst nicht festgestellt werden; er kann damit einen Mitarbeiter im Bahnbetrieb zu beauftragen. - siehe Örtliche Richtlinie zu Abschn Abschn. 1 Eingang von Anordnungen über den Zugverkehr bestätigen Berichtigungen von Fahrplanunterlagen sind dem Herausgeber zu bestätigen. Stand Seite 18 von 23

19 Örtliche Richtlinien Bf. Bremen Inlandshafen Abschnitt 2 und 2d Führen des Vordrucks Anordnungen über den Zugverkehr, Zu benachrichtigende Betriebsstellen Als Vordruck wird ein besonderes Muster verwendet. Bei fernmündlicher Einlegung von Sonderzügen und Auslegung von Zügen sind zu benachrichtigen: - Stahlwerke Fdl Kn - Bremen Rbf Fdl Bvf und Bve Abschnitt 2 Absatz 12 Übermittlungscode Folgende Abkürzung der Betriebsstelle für den Übermittlungscode ist zu verwenden: Für Fdl Bremen Inlandshafen (If) Übermittlungscode HBI (ergänzt durch eine laufende dreistellige Fall bezogene Nummer, z.b. HBI-001). Die Nummerierung beginnt jeweils zum Jahresende neu Abschnitt 1 Absatz 1 b Unvorhergesehene Fahrten als Sonderzug verkehren lassen Unvorhergesehene Fahrten die im Bf Bremen-Inlandshafen beginnen (z.b Hilfslok), werden vom Fahrdienstleiter bekannt gegeben Abschnitt 3 Absatz 2 b Bahnhofsgleise, über die Züge mit Lü - Sendungen fahren dürfen Zugelassene Gleise siehe Lü- Streckenliste Für das Abstellen von Lü - Sendungen ist Gleis 11 vorgesehen. Innerhalb des Bahnhofs sind Lü - Sendungen nach Weisung des Fdl If nach Absprache mit dem Schichtleiter zu befördern Abschnitt 1 Absatz 1 Stumpfgleise und Gleise mit verkürztem Einfahrweg Wegen fehlender Signalisierung Zs 3 v sind Kurzeinfahrten nach Gleis 7 und 8 nur zulässig, wenn der Zug am ESig A gestellt worden ist. Da das ESig A vom Fdl If nicht eingesehen werden kann, wird ihm durch einen Kontakt ein optischer und akustischer Hinweis gegeben, wenn sich der Zug am ESig A befindet. Stand Seite 19 von 23

20 Örtliche Richtlinien Bf. Bremen Inlandshafen Abschnitt 3 Absatz 6 Rangierseite Als Rangierseite ist die Stadtseite festgelegt. Abweichungen können in Einzelfällen zwischen Triebfahrzeugführer und Rangierbegleiter vereinbart werden Abschnitt 5 Besonderheiten beim Rangieren Verwendung vom Vordruck abweichender Rangierzettel und Trennstellenlisten Als Rangierzettel wird der Ausdruck (Zerlegeliste) verwendet Abschnitt 6 Absätze 3 bis 5 Rangieren in Ortsstellbereichen Zuständige Stelle Betrieblich örtlich zuständiger Mitarbeiter (BözM) ist der Fdl Stw If Besonderheiten bekanntgeben Die Verständigung des Triebfahrzeugführers über örtliche Besonderheiten erfolgt mündlich. Unregelmäßigkeiten melden Triebfahrzeugführer müssen festgestellte Unregelmäßigkeiten an Bahnanlagen und Fahrzeugen der zuständigen Stelle melden. Grenzen des Ortsstellbereiches, zusätzliche Regelungen Grenzen: In Ri Bezirk Überseestadt Aus Ri Bezirk Überseestadt = Ls 150X, Ls 93X 100X und 110X = Ls 412Y, 413Y, 434Y und Y In Ri Bezirk Stw Im unterer Bahnhof Aus Ri Bezirk Stw Im unterer Bahnhof = Ls 150Y, LW312Y und LW315Y = Ls 174X und Ls 179Y Ls 187X Zusätzliche Regelungen: Überführungsfahrten zwischen Stw Bezirk Im und Rangierbezirk Überseestadt: Die Triebfahrzeugführer der Überführungsfahrten vom Rangierbezirk Überseestadt nach Stw Bezirk Im melden die Rangierfahrt in Höhe Posten 5, beim Fdl If an und erhalten die Zustimmung zur Fahrt mündlich. Bei Rangierfahrten von Stw Bezirk Im zum Rangierbezirk Überseestadt melden sie ihre Ankunft in Höhe Posten 5 an Fdl If. Bevor der Fdl If seine Zustimmung zur Rangierfahrt zum Rangierbezirk Überseestadt gibt, verständigt er den Triebfahrzeugführer über die Rangierfahrten, die sich bereits in dem Rangierbezirk Überseestadt aufhalten. Überführungsfahrten zwischen Stw Bezirk Im und Rangierbezirk Überseestadt: Siehe Betriebsanweisung (Anhang 14) für Bedienfahrten zwischen HBI und Gleisanschluss Kellogg auf dem Hafenbahngleis Mischbetrieb Straßenbahn / Hafeneisenbahn. Stand Seite 20 von 23

21 Örtliche Richtlinien Bf. Bremen Inlandshafen Abschnitt 3 Absatz 1b Niedrigere Geschwindigkeit Wegen hafenspezifischer Besonderheiten und den damit verbundenen Unfallgefahren sind folgende Einschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu beachten: in Ladegleisen und Gleisanschlüssen 5 km/h in eingepflasterten Gleisen im Bereich der Hafenumschlagsanlagen, wenn in den Bedienungsanweisungen der Gleisanschlüsse keine anderen Geschwindigkeiten zugelassen sind 5 km/h Gleiswaage im Gleis 32 Abdrückgeschwindigkeit 1,3-1,5 m/s = Heranschieben an den Ablaufberg bei Stw If oder Stw Im - Ortsbedienung Abschnitt 6a Befahren von Gleiswaagen mit gebremsten Fahrzeugen 5 km/h 5 Km/h 10 km/h Die Gleiswaage darf mit gebremsten und ungebremsten Fahrzeugen befahren werden Abschnitt 6b Auflegen von Hemmschuhen auf, unmittelbar vor oder hinter Gleiswaagen Hemmschuhen dürfen nicht auf, unmittelbar vor oder hinter Gleiswaagen zum Anhalten von Fahrzeugen aufgelegt werden Abschnitt 7 Maßnahmen wegen Gefälle Gleise und Gleisabschnitte mit stärkerem Gefälle als 1:400 siehe Übersicht im Modul Abschnitt 2 Anlagen und Einrichtungen der Betriebsstellen. Bei Überführungsfahrten über Gleis 150 sind alle Wagen an die Hauptluftleitung anzuschließen. Bei Überführungsfahrten von und zum Gleis 200 in Richtung Gleisanschluss Kellogg Betriebsanweisung (Anhang 14) beachten Abschnitt 1 Absatz 1 Sichern von Bahnübergängen mit Blinklicht- oder Lichtzeichenanlagen Bahnübergänge mit Blinklicht- oder Lichtzeichenanlagen sind vom Rangierpersonal zu bedienen. Bei Ausfall der technischen Sicherung ist der Fdl If zu verständigen Abschnitt 1 Absatz 3 Sichern von Bahnübergängen, die sind Bahnübergänge einschließlich aller privaten Grundstücksein- und Ausfahrten ohne technische Sicherung sind im gesamten Bahnhofsbereich sowie in den Privatgleisanschlüssen und an den öffentlichen Ladestellen nach den Regeln der Ril zu sichern. Für das Befahren der Bahnübergänge in Gleisanschlüssen und an öffentlichen Ladestellen gelten außerdem die besonderen Bestimmungen der betreffenden Bedienungsanweisung. Stand Seite 21 von 23

22 Örtliche Richtlinien Bf. Bremen Inlandshafen Abschnitt 1 Absatz 1 Gleise, in die Fahrzeuge abgestoßen werden oder ablaufen dürfen Rangierbezirk Inland Gleise Abschnitt 3 Absatz 3 Festlegen von Fahrzeugen mit Hemmschuhen nur nach der Talseite hin; Verzicht auf Festlegen Für alle Nebengleise ist das Sichern stillstehender Fahrzeuge durch Auflegen von Hemmschuhen auch für längere Zeit zugelassen. Im Allgemeinen ist je ein Hemmschuh am Anfang und am Ende der stillstehenden Fahrzeuge aufzulegen. In den folgenden Bezirken sind alle Gleise ständig an den markierten Stellen (gelber Farbstrich) durch zwei Hemmschuhe (Abdeckhemmschuhe) abzudecken: im Rangierbezirk Inland Inland auf den Gleisen Richtung Stw Im Richtung Stw Im Abdeckhemmschuhe dürfen niemals als Auffanghemmschuhe benutzt werden! Abschnitt 2 Absatz 2 Schneeräumfahrten verboten Stellwerksbezirk Gleise If 18, 19 und 32 Welche Bahnhofsgleise von Schneeräumfahrten mit Schneeräumern- außer Schneepflügen, die mit dem Triebfahrzeug fest verbunden sind nicht befahren werden dürfen, entscheidet der Fahrtleiter der Schneeräumfahrt. Der Fahrdienstleiter lässt sich vor Zulassung der Schneeräumfahrt vom Fahrtleiter bestätigen, dass dieser mit den örtlichen Verhältnissen (Überwege, Gleisschaltmittel, sonstige Besonderheiten) vertraut ist Abschnitt 1 Absatz 4 Zuständiger Fahrdienstleiter für das Sperren von Streckengleisen Gleis Bremen Rbf - Bremen Inlandshafen: Gleis Bremen Inlandshafen - Bremen Stahlwerke: Fdl Bve Bremen Rbf Fdl If Bremen Inlandshafen. Stand Seite 22 von 23

23 Örtliche Richtlinien Bf. Bremen Inlandshafen Bestimmungen zur Ril 435 Rangierarbeiten planen Anhang 3 Bedienungsanweisungen für Gleisanschlüsse siehe Anhang 2 Bestimmungen zu Ril 462 Betrieb des Oberleitungsnetzes Absch. 4 Abs. 3 Übersichtsplan mit Schaltanweisung siehe Anhang 10-2 Erdungsvorrichtungen im Sozialgebäude (Eingang) Bestimmungen zur KoRil 481 Telekommunikationsanlagen im Bahnbetrieb bedienen Bestimmungen zur Ril Absch. 2 Abs. 7 Zu verwendende Hemmschuhformen Der Hemmschuh für die Schienenform 8 / 15 (gelber Anstrich) ist zu verwenden in den Gleisen: Bezirk Stw If: 30, 31, 34 bis 37, 39 bis 42 und 47 Bezirk Stw Im: 95, 97, 98, 100 bis 109 Bezirk Industriehafen: 176 bis 184 In allen anderen Gleisen ist der Hemmschuh für die Schienenform S 49 (gelb / blauer Anstrich) zu verwenden. Gleise, auf denen keine Hemmschuhe aufgelegt werden dürfen - im Gleis 500 im Bereich der Blinklichtanlage Kap Horn Str. wegen der dort vorhandenen Achszähleinrichtung. - im Gleis 32 Bezirk Stw If auf der Hemmschuhauswurfbremse gegenüberliegender Schiene wegen der Gleiswaage. Abstand der Hemmschuhe in den Richtungsgleisen In den Richtungsgleisen sind in Richtung Ablaufberg zur Sicherung gegen unerwartet nachlaufende Wagen Hemmschuhe in einem Abstand von Meter auszulegen. Stand Seite 23 von 23

24 Örtliche Richtlinien Bahnhof Bremen Inlandshafen Anhang 2 Verzeichnis der Ladestellen und Gleisanschlüsse Ladestellen: Gleis 19 (Wiehengelände) (Bedienungsanweisung) Fa. OAM Baustoffe Bremen und Walter A. Raab Transportlogistik Bremen Gleise 415 und 33 (Bedienungsanweisung) D. Wandel GmbH & Co. KG Schuppen 17 Gleise 2 und 3 (Überseestadt) (Bedienungsanweisung) Lexzau, Scharbau GmbH & Co. KG Bremen Privatgleisanschlüsse Bremen Inlandshafen: ArcelorMittal Bremen GmbH DEHA-Holzindustrie GmbH & Co. KG Bremen HGM Tanklager GmbH Bremen Carl Ungewitter Trinidad Lake Asphalt GmbH & Co. KG Bremen Weserport GmbH Bremen Deutsche Lagerhaus Bremen I GmbH & Co. KG, Mühlheim an der Ruhr Weser Logistic & Packing GmbH Bremen Dietrich Wilhelm Kellner GmbH & Co. KG Bremen TSR Recycling GmbH & Co. KG Bremen Jörg-Werner Uhlmann Bremen Klöckner Stahl- und Metallhandel GmbH Bremen G.H.K. Industriekonservierung GmbH & Co. KG Bremen Manfred Krüger & Co. Bremen Dritte Albrecht, Müller-Pearse & Co. Grundstücks-KG Bremen Avangard Malz AG Bremen Stand Seite 1 von 2

25 Örtliche Richtlinien Bahnhof Bremen Inlandshafen Anhang 2 Bremer Betonwerk Friedrich Thielen Bremen EVB Elbe-Weser GmbH Zeven BLG Cargo Logistics GmbH & Co. KG Bremen Kellogg Manufacturing GmbH & Co. KG Bremen Lüder Vollers Bremen Kaffee-Lagerei Bremen GmbH & Co. KG Großmarkt Bremen GmbH Lexzau, Scharbau GmbH & Co. KG Dubbers & Albrecht Holding GmbH & Co. KG Bremen Bremer Rolandmühle Erling & Co. GmbH Bremen J. Müller GmbH & Co. KG Brake Marba HAG B.V. Bremen Diersch & Schröder GmbH & Co. Bremen Zweite Albrecht, Müller-Pearse & Co. GmbH & Co Bremen RonDo Immobilien Verwaltungs GmbH Bremen Friedrich Ellmers Shipping & Forwarding GmbH Bremen Stand Seite 2 von 2

26 Bremen Inlandshafen Anweisung für die Bedienung der Ladestelle Gleis 19 in Bremen Inlandshafen der Bremischen Hafeneisenbahn gültig ab: Seite 1 von 5

27 Vorbemerkungen Die Anweisung für die Bedienung wurde von DB Netze Produktionsdurchführung Bremen im Auftrag der Bremischen Hafeneisenbahn aufgestellt. Sie betrifft die Rangierbedienungen durch die jeweiligen EVU. Die Anweisung gilt verbindlich für alle Nutzer. Änderungen: Nr.: gültig ab: Betrifft: Verteiler: bremenports GmbH & Co. KG DB Netze Produktionsdurchführung Bremen Walter A. Raab Translogistik GmbH OAM Baustoffe GmbH Wichtige Rufnummern der Ansprechpartner: Bremische Hafeneisenbahn (DB Netze) Notfallmeldestelle (Fdl If) 0421 / Disponent (Fdl If) 0421 / Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) 0421 / Handy Inhaltsverzeichnis: 1 Beschreibung der bremischen Ladegleise 2 Durchführen der Bedienung 3 Auftragsabwicklung 4 Aufgaben der Nutzer Lageskizze: siehe Anlage 1 Seite 2 von 5

28 1 Beschreibung der bremischen Ladegleise 1.1 Das Gleis 19 ist eine Ladestelle der Bremischen Hafeneisenbahn. Diese Ladestelle ist über den Rangierbezirk Inlandshafen des Bahnhofs Bremen Inlandshafen (Weiche 25) erreichbar. 1.2 Zum Bedienungsbereich gehören folgende Gleisanlagen: Gleise Gleis: Nutzlänge: Nutzung: Neigungs verhältnisse: Nutzer: Ent-/Beladung < 2,5 0 / 00 Walter A. Raab Translogistik OAM Baustoffe GmbH Hemmschuhform/ Sonderform: S 49 Weichen: Weichen- u. Gleissperren-Nr.: Art der Bedienung: Wird bedient von: 57, 25 Ferngestellte Weiche Fahrdienstleiter If 1.3 Aufbewahrung der Sicherungsmittel Die Hemmschuhe befinden sich neben den Gleisen auf Hemmschuhsteinen. 1.4 Übergabestelle und Bedienungsbereich Übergabestelle/Bedienungsbereich ist der südliche Bereich des Gleises Signalanlagen Das Gleis sind durch die Ls-Signale W 79, 88 I und Bahnübergänge In der Ladestelle ist ein innerbetrieblicher Übergang ohne technische Sicherung. Schienenfahrzeuge haben Vorrang. 1.7 Einfriedung und Tore Die bremischen Ladegleise sind nicht eingefriedet. 1.8 Beleuchtung und Lage der Schalter Der gesamte Gleisbereich ist beleuchtet. Die Beleuchtung wird vom Fdl Stw If bedient. 1.9 Betriebsbeschränkungen keine 1.10 Verladeeinrichtungen Keine vorhanden 1.11 Oberleitungsanlagen und Schalter Innerhalb der Ladestelle befinden sich keine Oberleitungsanlagen Seite 3 von 5

29 2 Durchführen der Bedienung 2.1 Bedienen der Ladestelle Die Fahrten von und zu dem bremischen Ladegleis sind Rangierfahrten. Vor einer Fahrt aus dem Ladegleis hat sich der Tf oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter bei dem Fahrdienstleiter Stw If zu melden. 2.2 Warnen der Beteiligten in der Ladestelle Bei der Zuführung und Abholung der Fahrzeuge hat der Tf oder ein beauftragter Mitarbeiter des EVU Personen, die im Bedienungsbereich oder in Fahrzeugen beschäftigt sind zu warnen. 2.3 Prüfen der Gleisanlagen Der Tf oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter prüft die während der Bedienung befahrenen Gleise durch Augenschein auf offensichtliche Mängel hinsichtlich Befahrbarkeit und Freihalten des Regellichtraums. Etwaige Mängel sind dem Fdl If zu melden. 2.4 Geschwindigkeit beim Rangieren Im gesamten Bedienbereich ist die Bedienungsfahrt vorsichtig und mit höchstens 5 km/h durchzuführen. 2.5 Rangierseite Die Rangierseite ist unter den Mitarbeitern des jeweiligen EVU zu vereinbaren. 2.7 Bremsbesetzung beim Rangieren Die Bremsbesetzung beim Rangieren ist den Örtlichen Richtlinien zu entnehmen. 2.8 Befahren von Übergängen Die Übergänge sind mit besonderer Vorsicht zu befahren. 2.9 Abstoßen von Fahrzeugen Das Abstoßen von Fahrzeugen ist verboten Festlegen von Fahrzeugen in der Ladestelle Die abzustellenden Fahrzeuge sind zu beiden Seiten hin mit je 1 Hemmschuh zu sichern. Nach Gebrauch sind die Hemmschuhe wieder auf den dafür vorgesehenen Halterungen zu lagern 3 Auftragsabwicklung 3.1 Übergabe und Übernahme der Fahrzeuge Die Zustellung/Abholung der Fahrzeuge (Bedienung) ist zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen EVU zu regeln. Seite 4 von 5

30 4 Aufgaben der Nutzer der Ladestelle 4.1 Der Nutzer verständigt alle Beteiligten in geeigneter Weise über die Bedienung. 4.2 Die Nutzer haben alle Beschädigungen an Bahnanlagen, Fahrzeugen und Triebfahrzeugen, die eine Betriebseinschränkung bedeuten auch ohne Vorliegen eines Notfalls - schriftlich, vorab mündlich oder (fernmündlich), an den Fdl If zu melden. Die Meldung über die Beschädigung an Fahrzeugen und Triebfahrzeugen ist nicht erforderlich, wenn sich die Vorfälle bei der Bedienung durch das EVU ereignet haben und dem EVU bekannt geworden sind. 4.3 Arbeiten, die die Bedienung der Ladestelle gefährden oder behindern, sind einzustellen. Mitarbeiter des Nutzers, die im Bedienbereich an oder in Fahrzeugen tätig sind, haben die Fahrzeuge zu verlassen und von ihnen zurückzutreten. 4.4 Bei der Lagerung von Gegenständen am Anschlussgleis sind Abstände von mindestens 1,50 m in geraden und 1,80 m in gekrümmtem Gleisen von der nächsten Schiene zu wahren. 4.5 Gegenstände in der Nähe der Gleise sind so zu lagern, dass sie nicht in Bewegung geraten können und dadurch die genannten Abstände unterschreiten. 4.6 Der Nutzer hat an der Übergabestelle ausreichende Sicherungsmittel vorzuhalten. Aufgestellt: DB Netz AG Produktionsdurchführung Bremen Bremen, den 22. Februar 2010 gez. Hornstein (Bezirksleiter) Seite 5 von 5

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32 Bremen Inlandshafen Anweisung für die Bedienung der Ladestelle Getreideanlage Gleise 415 und 33 in Bremen Inlandshafen der Bremischen Hafeneisenbahn gültig ab: Seite 1 von 5

33 Vorbemerkungen Die Anweisung für die Bedienung wurde von DB Netze Produktionsdurchführung Bremen im Auftrag der Bremischen Hafeneisenbahn aufgestellt. Sie betrifft die Rangierbedienungen durch die jeweiligen EVU. Die Anweisung gilt verbindlich für alle Nutzer. Änderungen: Nr.: gültig ab: Betrifft: Verteiler: bremenports GmbH & Co. KG DB Netze Produktionsdurchführung Bremen D. Wandel GmbH & Co. KG Wichtige Rufnummern der Ansprechpartner: Bremische Hafeneisenbahn (DB Netze) Notfallmeldestelle (Fdl If) 0421 / Disponent (Fdl If) 0421 / Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) 0421 / Handy Inhaltsverzeichnis: 1 Beschreibung der bremischen Ladegleise 2 Durchführen der Bedienung 3 Auftragsabwicklung 4 Aufgaben der Nutzer Lageskizze: siehe Anlage 1 Seite 2 von 5

34 1 Beschreibung der bremischen Ladegleise 1.1 Das Gleis 33 und ein Gleisabschnitt von Gleis 415 sind eine Ladestelle der Bremischen Hafeneisenbahn. Diese Ladestelle ist über den Rangierbezirk Überseestadt des Bahnhofs Bremen Inlandshafen (Weiche 235) erreichbar. 1.2 Zum Bedienungsbereich gehören folgende Gleisanlagen: Gleise Gleis : Nutzlänge: Nutzung: Neigungs verhältnisse: Nutzer: Hemmschuhform/ Sonderform: 415 siehe1.9 Ent-/Beladung < 2,5 0 / 00 D. Wandel GmbH & Co.KG S siehe1.9 Ent-/Beladung < 2,5 0 / Weichen: Weichen- u. Gleissperren-Nr.: Art der Bedienung: Wird bedient von: 235 ortsgestellte Weiche Rangierpersonal EVU 1.3 Aufbewahrung der Sicherungsmittel Die Hemmschuhe befinden sich neben den Gleisen auf Hemmschuhsteinen 1.4 Übergabestelle und Bedienungsbereich Übergabestelle/Bedienungsbereich ist der südliche Bereich des Gleises 415 und Gleis Signalanlagen Keine. 1.6 Bahnübergänge In der Ladestelle befinden sich zwei technisch e Bahnübergänge und ein innerbetrieblicher Übergang ohne technische Sicherung. Schienenfahrzeuge haben Vorrang. 1.7 Einfriedung und Tore Die bremischen Ladegleise sind nicht eingefriedet. 1.8 Beleuchtung und Lage der Schalter Die Gleise 415 und 33 werden durch die Straßenbeleuchtung zum Teil mit ausgeleuchtet. 1.9 Betriebsbeschränkungen Die Nutzlänge wird einzelfallbezogen durch die DB Netz AG Produktionsdurchführung Bremen festgelegt Verladeeinrichtungen Keine vorhanden Seite 3 von 5

35 2 Durchführen der Bedienung 2.1 Bedienen der Ladestelle Die Fahrten von und zu den bremischen Ladegleisen sind Rangierfahrten. Vor einer Fahrt aus dem Ladegleis hat sich der Tf oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter bei dem Fahrdienstleiter Stw If zu melden. 2.2 Warnen der Beteiligten in der Ladestelle Bei der Zuführung und Abholung der Fahrzeuge hat der Tf oder ein beauftragter Mitarbeiter des EVU Personen, die im Bedienungsbereich oder in Fahrzeugen beschäftigt sind, zu warnen. 2.3 Prüfen der Gleisanlagen Der Tf oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter prüft die während der Bedienung befahrenen Gleise durch Augenschein auf offensichtliche Mängel hinsichtlich Befahrbarkeit und Freihalten des Regellichtraums. Etwaige Mängel sind dem Fdl If zu melden. 2.4 Geschwindigkeit beim Rangieren Im gesamten Bedienbereich ist die Bedienungsfahrt vorsichtig und mit höchstens 5 km/h durchzuführen. 2.5 Rangierseite Die Rangierseite ist unter den Mitarbeitern des jeweiligen EVU zu vereinbaren. 2.7 Bremsbesetzung beim Rangieren Die Bremsbesetzung beim Rangieren ist den Örtlichen Richtlinien zu entnehmen. 2.8 Befahren von Übergängen Die Übergänge sind mit besonderer Vorsicht zu befahren. 2.9 Abstoßen von Fahrzeugen Das Abstoßen von Fahrzeugen ist verboten Festlegen von Fahrzeugen in der Ladestelle Die abzustellenden Fahrzeuge sind zu beiden Seiten hin mit je 1 Hemmschuh zu sichern. Nach Gebrauch sind die Hemmschuhe wieder auf den dafür vorgesehenen Halterungen zu lagern 3 Auftragsabwicklung 3.1 Übergabe und Übernahme der Fahrzeuge Die Zustellung/Abholung der Fahrzeuge (Bedienung) ist zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen EVU zu regeln. Seite 4 von 5

36 4 Aufgaben der Nutzer der Ladestelle 4.1 Der Nutzer verständigt alle Beteiligten in geeigneter Weise über die Bedienung. 4.2 Der Nutzer hat alle Beschädigungen an Bahnanlagen, Fahrzeugen und Triebfahrzeugen, die eine Betriebseinschränkung bedeuten auch ohne Vorliegen eines Notfalls - schriftlich, vorab mündlich oder (fernmündlich), an den Fdl If zu melden. Die Meldung über die Beschädigung an Fahrzeugen und Triebfahrzeugen ist nicht erforderlich, wenn sich die Vorfälle bei der Bedienung durch das EVU ereignet haben und dem EVU bekannt geworden sind. 4.3 Arbeiten, die die Bedienung der Ladestelle gefährden oder behindern, sind einzustellen. Mitarbeiter des Nutzers, die im Bedienbereich an oder in Fahrzeugen tätig sind, haben die Fahrzeuge zu verlassen und von ihnen zurückzutreten. 4.4 Bei der Lagerung von Gegenständen am Anschlussgleis sind Abstände von mindestens 1,50 m in geraden und 1,80 m in gekrümmtem Gleisen von der nächsten Schiene zu wahren. 4.5 Gegenstände in der Nähe der Gleise sind so zu lagern, dass sie nicht in Bewegung geraten können und dadurch die genannten Abstände unterschreiten. 4.6 Der Nutzer hat an der Übergabestelle ausreichende Sicherungsmittel vorzuhalten. Aufgestellt: DB Netz AG Produktionsdurchführung Bremen Bremen, den 23. Februar 2010 gez. Hornstein (Bezirksleiter) Seite 5 von 5

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38 Bremen Inlandshafen Anweisung für die Bedienung der Ladestelle Schuppen 17 Gleis 2 und 3 im Bereich Bremen Überseestadt in Bremen Inlandshafen der Bremischen Hafeneisenbahn gültig ab: Seite 1 von 5

39 Vorbemerkungen Die Anweisung für die Bedienung wurde von DB Netze Produktionsdurchführung Bremen im Auftrag der Bremischen Hafeneisenbahn aufgestellt. Sie betrifft die Rangierbedienungen durch die jeweiligen EVU. Die Anweisung gilt verbindlich für alle Nutzer. Änderungen: Nr.: gültig ab: Betrifft: Verteiler: bremenports GmbH & Co. KG DB Netze Produktionsdurchführung Bremen Lexzau, Scharbau GmbH & Co. KG Wichtige Rufnummern der Ansprechpartner: Bremische Hafeneisenbahn (DB Netze) Notfallmeldestelle (Fdl If) 0421 / Disponent (Fdl If) 0421 / Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) 0421 / Handy Inhaltsverzeichnis: 1 Beschreibung der bremischen Ladegleise 2 Durchführen der Bedienung 3 Auftragsabwicklung 4 Aufgaben der Nutzer Lageskizze: siehe Anlage 1 Seite 2 von 5

40 1 Beschreibung der bremischen Ladegleise 1.1 Die Gleise 2 und 3 sind eine Ladestelle der Bremischen Hafeneisenbahn. Diese Ladestelle ist über den Rangierbezirk Überseestadt des Bahnhofs Bremen Inlandshafen (Weiche 1) erreichbar. 1.2 Zum Bedienungsbereich gehören folgende Gleisanlagen: Gleise Gleis: Nutzlänge: Nutzung: Neigungs verhältnisse: Nutzer: Hemmschuhform/ Sonderform: Ent-/Beladung < 2,5 0 / 00 Lexau, Scharbau GmbH & Einlaschenrillenhemmschuh Co. KG Ent-/Beladung < 2,5 0 / Weichen: Weichen- u. Gleissperren-Nr.: Art der Bedienung: Wird bedient von: 1, 3, 4, 6, 7, 9, 15, 17 ortsgestellte Weichen Rangierpersonal EVU 1.3 Aufbewahrung der Sicherungsmittel Die Hemmschuhe befinden sich neben den Gleisen auf Hemmschuhsteinen 1.4 Übergabestelle und Bedienungsbereich Übergabestelle/Bedienungsbereich sind die Gleise 2 und Signalanlagen Keine. 1.6 Bahnübergänge In der Ladestelle sind innerbetriebliche Übergänge ohne technische Sicherung. Schienenfahrzeuge haben Vorrang. 1.7 Einfriedung und Tore Die bremischen Ladegleise sind eingefriedet und mit einem Gleistor abgeschlossen. 1.8 Beleuchtung und Lage der Schalter Der gesamte Gleisbereich ist nicht beleuchtet. 1.9 Betriebsbeschränkungen keine 1.10 Verladeeinrichtungen Keine vorhanden 1.11 Eingepflasterter Bereich Der gesamte Bereich ist eingepflastert. Seite 3 von 5

41 2 Durchführen der Bedienung 2.1 Bedienen der Ladestelle Die Fahrten von und zu den bremischen Ladegleisen sind Rangierfahrten. Vor einer Fahrt aus dem Ladegleis hat sich der Tf oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter bei dem Fahrdienstleiter Stw If zu melden. 2.2 Warnen der Beteiligten in der Ladestelle Bei der Zuführung und Abholung der Fahrzeuge hat der Tf oder ein beauftragter Mitarbeiter des EVU Personen, die im Bedienungsbereich oder in Fahrzeugen beschäftigt sind, zu warnen. 2.3 Prüfen der Gleisanlagen Der Tf oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter prüft die während der Bedienung befahrenen Gleise durch Augenschein auf offensichtliche Mängel hinsichtlich Befahrbarkeit und Freihalten des Regellichtraums. Etwaige Mängel sind dem Fdl If zu melden. 2.4 Geschwindigkeit beim Rangieren Im gesamten Bedienbereich ist die Bedienungsfahrt vorsichtig und mit höchstens 5 km/h durchzuführen. 2.5 Rangierseite Die Rangierseite ist unter den Mitarbeitern des jeweiligen EVU zu vereinbaren. 2.7 Bremsbesetzung beim Rangieren Die Bremsbesetzung beim Rangieren ist den Örtlichen Richtlinien zu entnehmen. 2.8 Befahren von Übergängen Die Übergänge sind mit besonderer Vorsicht zu befahren. 2.9 Abstoßen von Fahrzeugen Das Abstoßen von Fahrzeugen ist verboten Festlegen von Fahrzeugen in der Ladestelle Die abzustellenden Fahrzeuge sind zu beiden Seiten hin mit je 1 Hemmschuh zu sichern. Nach Gebrauch sind die Hemmschuhe wieder auf den dafür vorgesehenen Halterungen zu lagern 3 Auftragsabwicklung 3.1 Übergabe und Übernahme der Fahrzeuge Die Zustellung/Abholung der Fahrzeuge (Bedienung) ist zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen EVU zu regeln. Seite 4 von 5

42 4 Aufgaben der Nutzer der Ladestelle 4.1 Der Nutzer hat alle Beschädigungen an Bahnanlagen, Fahrzeugen und Triebfahrzeugen, die eine Betriebseinschränkung bedeuten auch ohne Vorliegen eines Notfalls - schriftlich, vorab mündlich oder (fernmündlich), an den Fdl If zu melden. Die Meldung über die Beschädigung an Fahrzeugen und Triebfahrzeugen ist nicht erforderlich, wenn sich die Vorfälle bei der Bedienung durch das EVU ereignet haben und dem EVU bekannt geworden sind. 4.2 Arbeiten, die die Bedienung der Ladestelle gefährden oder behindern, sind einzustellen. Mitarbeiter des Nutzers, die im Bedienbereich an oder in Fahrzeugen tätig sind, haben die Fahrzeuge zu verlassen und von ihnen zurückzutreten. 4.3 Bei der Lagerung von Gegenständen am Anschlussgleis sind Abstände von mindestens 1,50 m in geraden und 1,80 m in gekrümmtem Gleisen von der nächsten Schiene zu wahren. 4.4 Gegenstände in der Nähe der Gleise sind so zu lagern, dass sie nicht in Bewegung geraten können und dadurch die genannten Abstände unterschreiten. 4.5 Der Nutzer hat sicherzustellen, dass das Gleistor zum Zeitpunkt der Zuführung/Abholung der Fahrzeuge geöffnet und profilfrei festgelegt ist. 4.6 Der Nutzer hat an der Übergabestelle ausreichende Sicherungsmittel vorzuhalten. Aufgestellt: DB Netz AG Produktionsdurchführung Bremen Bremen, den 23. Februar 2010 gez. Hornstein (Bezirksleiter) Seite 5 von 5

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