Anlage 2: Bedienungsanweisung für die Serviceeinrichtung (Stand: )

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anlage 2: Bedienungsanweisung für die Serviceeinrichtung (Stand: )"

Transkript

1 Anlage 2: Bedienungsanweisung für die Serviceeinrichtung (Stand: ) Verzeichnis der Abkürzungen: Bf BÜ Baust Brgew EBB EBL HSG EVU Fdl Gesp Gl Gz Hf Landgleis Lrf Lü Rb RBf Rg Rgf Stw Tf Tfz TSH Ubf W Wassergleis Wg Wgl Wgm Bahnhof Bahnübergang Baustelle Bremsgewicht Eisenbahnbeauftragter Eisenbahnbetriebsleiter Hafen Stuttgart GmbH Eisenbahnverkehrsunternehmen Fahrdienstleiter gesperrt Gleis Güterzug Stuttgart Hafen Landseitiges Ladegleis Lokrangierführer Lademaßüberschreitung Rangierbegleiter Rangierbahnhof Rangierer Rangierführer Stellwerk Triebfahrzeugführer Triebfahrzeug Tarifbahnhof Stuttgart Hafen Umschlagbahnhof Weiche Wasserseitiges Ladegleis Wagen Wagenladung Wagenmeister Seite 1 von 39

2 Verteiler: Notfallmeldestelle Eisenbahnbetriebsleitung Landeseisenbahnaufsicht (LEA) beim Eisenbahn-Bundesamt Zugangsberechtigte / EVU über Internetseite Gleis- bzw. Nebenanschließer an der Serviceeinrichtung Anlieger der Serviceeinrichtung 1. Die Serviceeinrichtungen der HSG sind an das Netz der DB Netz AG wie folgt angeschlossen: 1.1 DB-Bahnhof Stuttgart Hafen: über das Streckengleis Nr vom DB-Bahnhof Stuttgart Untertürkheim über die Ein-/ Ausfahrgruppe des DB-Bahnhof Stuttgart Hafen: a) Ordnungsgruppe Hafen Stuttgart (siehe auch Ziffer 2.1): Die Ordnungsgruppe Hafen Stuttgart ist über die Gleise 821, 822 und 823 mit der Ein- und Ausfahrgruppe der DB Netz und dem Umschlagbahnhof Stuttgart Hafen (DUSS) verbunden. Die Ein- und Ausfahrt aus der Ordnungsgruppe regelt der Fdl Hf. b) Gleisgruppe Kai B (siehe auch Ziffer 2.3): Die Gleisgruppe Kai B schließt über die Gleise 871/870 und die Weichen 349/ 850 über die Ordnungsgruppe der HSG an den DB-Bahnhof Stuttgart Hafen an. c) Gleisgruppe Kai C und D (siehe auch Ziffern 2.4 Kai C bzw. 2.5 Kai D): Die Gleisgruppen Kai C und Kai D schließen jeweils über die Weiche 401, das Zuführungsgleis 831 sowie die Weiche 831 an die Ordnungsgruppe der HSG über den DB-Bahnhof Stuttgart Hafen an. d) Gleisgruppe Kai E [Nordkai bzw. ehemals Kai Öl links] (siehe auch Ziffer 2.6): Die Gleisgruppe Kai E schließt über die DB-Anschlussweichen Nr. 805 (Gleis 890) und Nr. 815 (Gleis 894) an den DB-Bahnhof Stuttgart Hafen an. e) Gleisgruppe Tanklager [ehemals Kai Öl rechts] (siehe auch Ziffer 2.7): Die Gleisgruppe Tanklager schließt über die DB-Anschlussweichen Nr. 880 und Nr. 882 an das Gleis 880 des DB-Bahnhof Stuttgart Hafen an. Seite 2 von 39

3 1.2 DB-Bahnhof Stuttgart Ost a) Gleisgruppe Kai A (siehe auch Ziffer 2.2): Die Gleisgruppe Kai A schließt über die DB-Anschlussweiche 733 und das Verbindungsgleis 762 an den DB-Bahnhof (u) Stuttgart Ost und dieser an den DB-Bahnhof Stuttgart Hafen an. b) Gleisgruppe Stuttgart-Ost, ist über den DB-Bahnhof Stuttgart Ost und dieser an den DB-Bahnhof Stuttgart Hafen angeschlossen, diese Gleisgruppe wiederum bestehend aus: ba) Gleis Stuttgart-Gaisburg (ehemals Ost I) über die DB-Anschlussweiche 709 sind die Fa. EnBW Heizkraftwerk Stuttgart- Gaisburg als Gleisanschließer und die Fa. oelheld als Anlieger angeschlossen. bb) Gleis Stuttgart-Wangen (ehemals Ost II-IV) über die DB-Anschlussweiche 709 bc) Gleis Stuttgart-Hedelfingen über die DB-Anschlussweiche DB-Bahnhof Stuttgart Zuffenhausen Gleisgruppe Stuttgart-Feuerbach Die Gleisgruppe Feuerbach ist über den DB-Bahnhof Stuttgart Zuffenhausen angeschlossen. Die Firma Wiegel als Nebenanschließer angeschlossen. Die Firma Karle ist Anlieger. Seite 3 von 39

4 2. Beschreibung der Serviceeinrichtung Hafenbahn 2.1 Beschreibung der Ordnungsgruppe Hafen Stuttgart Anbindung der Ordnungsgruppe an DB Netz Die Ordnungsgruppe Hafen Stuttgart ist über die Gleise 821, 822 und 823 mit der Einund Ausfahrgruppe der DB Netz und dem Umschlagbahnhof Stuttgart Hafen der Fa. DUSS verbunden. Alle Fahrten aus dem Umschlagbahnhof Stuttgart Hafen in die Ordnungsgruppe Hafen Stuttgart sind Rangierfahrten. Die Ein- und Ausfahrt aus der Ordnungsgruppe wird über eine EOW Anlage geregelt. Für die Bedienung der Anlage wurde eine Bedienungsanweisung erstellt. Die Einfahrt in die Ordnungsgruppe aus dem DB Bereich wird über die Signale Ls 821 II, Ls 822 II und Ls 823 II geregelt. Die Ausfahrt in den DB Bereich wird über die jeweiligen Ls-Signale an den Abstellgleisen im Zusammenhang mit den Ls-Signalen Ls 821 I, Ls 822 I und Ls 823 I am Übergang zum Umschlagbahnhof Stuttgart Hafen geregelt. Gleisanlagen und ihre Nutzung Die Infrastruktur dient insbesondere als Übergabestelle für die Zustellung und Abholung der von den Anliegern und sonstigen Mitbenutzern be- oder entladenen Güterwagen. Zum Bedienungsbereich der EVU gehören folgende Gleisanlagen: Gleise (Nutzlängen) in der Ordnungsgruppe Gleis Nr. Oberleitung teilweise Gleisart Gleis Nutzlänge beginnt GrZ endet bei Weiche ca. m Abstellgleis (südlich) Abstellgleis (südlich) Abstellgleis (südlich) Ja Abstellgleis (südlich) Ja Abstellgleis (südlich) Ja Abstellgleis (südlich) Ja Rangier-/Auszieh-/ Durchfahrtsgleis (südlich) zu Kai B, C, D bzw. Ubf DUSS 855 Ja Abstellgleis (südlich) Ja Abstellgleis (südlich) Ja Abstellgleis (südlich) Ja Abstellgleis (südlich) Ja Abstellgleis (südlich) Ja Abstellgleis (südlich) 848 Prellbock Ja Abstellgleis (südlich) 848 Prellbock Ja Abstellgleis (westlich) 831 Prellbock 235 Seite 4 von 39

5 Zuführungsgleise: - Gleis 821, 822, 823 Übergang aus dem Ubf Stuttgart Hafen: Zum Bedienungsbereich gehören folgende Gleissperren und Weichen: Weichen- und Art der Bedienung Bedienung durch: Gleissperren Nr.: Weichen 830 bis 848 Elektrisch ortsgestellte Lokführer oder Rangierer Weichen (EOW-Anlage) Weichen 850 bis 868 Ortsgestellt EVU und Rangierer Neigungsverhältnisse: Die stärkste Neigung in der ordnungsgruppe beträgt 45,0, im Einzelnen jedoch: Neigung Lage / Bereich Verbindungsgleis 821 und 823 von Ubf Stuttgart 15,0 Verbindungsgleis 822 (ehemaliger Ablaufberg) 50,0 Gleis 848,849,850,851,852,853,854,855,856,857,858,859,860,861 3,75 Gefälle in Richtung südl. Bereich (Esslingen) Weichenverbindung nördl. Bereich (Weichenende 832 u. 833) 1,0 Weichenverbindung südl. Bereich (Weichanfang 850) 2,5 Gleis 871 in Richtung Esslingen 0,00 Erläuterung Weichenbedienung: Die ferngestellten Weichen in den Bahnhöfen Ubf Stuttgart Hafen und Stuttgart Ost werden vom Fdl Hf der DB Netz AG im Stellwerk Stuttgart Hafen bedient. Im nördlichen Teil der Ordnungsgruppe ist eine EOW Anlage installiert, über diese Anlage werden die elektrischen Weichen im nördlichen Kopf der Ordnungsgruppe angesteuert. Die Bedienung dieser Anlage ist in einer Bedienungsanweisung geregelt. Diese wird bei Einweisung in die Ordnungsgruppe mit dem abgestellten Mitarbeiter des EVU durchgegangen und anschließend übergeben: Ohne Einweisung ist die Einfahrt in den EOW-Bereich nicht gestattet. Die Steuerung der Anlage wird über einen DB21 Schlüssel gesteuert. Alle EVU werden vor Nutzung der EOW Anlage entsprechend eingewiesen. Die Handweichen in der Ordnungsgruppe sind bei Bedarf von den EVU selbst zu bedienen. Die EOW Anlage wird über Fahrwegtafeln und vorgezogene Bedientasten gesteuert. Entsprechende Anweisungen zur Bedienung sind in der Bedienungsanleitung aufgeführt, ebenfalls sind Handlungshilfen zur einfachen Entstörung der Anlage sowie eine Notrufnummer bei größeren Störung der Anlage aufgeführt. Seite 5 von 39

6 Fahrwegtafeln stehen an: Gleis 821FT 1 Gleis 822FT 2 Gleis 823FT 3 Gleis 831 FT4 Gleis 854 FT5 Vorgezogene Bedientasten (VB)stehen an allen Gleisen, an den VB sind die entsprechenden Zielgleise die durch betätigen der Taste erreicht werden angeschrieben. Betriebszeiten Stellwerk: Die Betriebszeiten sind bei der DB Netz AG abzufragen. Ablaufberg: In der Ordnungsgruppe ist kein Ablaufbetrieb zulässig. Der Ablaufberg hat eine max. Längsneigung von 45 und einen Ausrundungsradius von 300 m Einweisung in die Infrastruktur: Die Einweisung in die örtlichen Verhältnisse und der Bedienung der Anlagen von der HSG wird von der HSG durchgeführt. Die EVU haben sich hierzu an die HSG zu wenden. Seite 6 von 39

7 2.2 Beschreibung der Gleisgruppe Kai A Anbindung der Gleisgruppe Die Gleisgruppe Kai A schließt über die DB-Anschlussweiche 733 und das Verbindungsgleis 762 an den Bahnhof Stuttgart Ost der DB an. Alle Fahrten vom Bahnhof Stuttgart Ost und zum Bahnhof Stuttgart Ost sind Rangierfahrten und werden vom Fdl Hf koordiniert. Die Ausfahrt aus der Gleisgruppe Kai A erfolgt über das Ls 762 vor der DB-Anschlussweiche 733 und wird vom Fdl Hf bedient. Gleisanlagen und ihre Nutzung Die Infrastruktur dient insbesondere der Zustellung und Abholung der von den Anliegern und sonstigen Mitbenutzern be- oder entladenen Wagen. Zum Bedienungsbereich gehören folgende Gleisanlagen: Gleis Nutzlänge Nutzung Nutzer ca. m Abstellgleis EVU und Anlieger Zuführung, Abholung von EVU und Anlieger Güterwagen Zuführungsgleis Abstellgleis (mit Elektrant) EVU und Anlieger Zuführung, Abholung, Be- und EVU und Anlieger Entladen von Güterwagen Wassergleis = Ladegleis Zuführung, Abholung von EVU und Anlieger Güterwagen, Mittelgleis Zuführung, Abholung, Be- und Entladen von Güterwagen Landgleis = Ladegleis EVU und Anlieger Zuführungsgleise: - Gleis 102 bis zur Weiche W209 - Gleis 202 (Mittelgleis) bis zur Weichenverbindung W213/W215 - Gleis 201 (Wassergleis) ab der Weichenverbindung W213/W215 Die vorgenannten Zuführungsgleise können zeitweise für die Be- und Entladung belegt werden, dabei muss aber sichergestellt sein, dass die Rangiereinheit mit Tf besetzt und die Rangiereinheit fahrbereit ist. Seite 7 von 39

8 Neigungsverhältnisse: Die stärkste Neigung im Anschluss beträgt 25,2, im Einzelnen jedoch: Neigung Lage / Bereich Verbindungsgleis 762, von W 733 bis Grenzzeichen Weiche ,2 Gleis 101, 102 bis zu den Weichen 207/ 209 0,0 Von den Weichen 207/ 209 bis Ende Weichen 215/216 2,5 Im weiteren Verlauf bis zum Ende der Kaigleise 1,3 Zum Bedienungsbereich gehören folgende Gleissperren und Weichen: Weichen- und Art der Bedienung Bedienung durch Gleissperren Nr. Weichen ortsgestellt EVU und Anlieger Weichen 227, 229, 232, 233 und 234 sind mit Unterflurumstelleinrichtung ausgerüstet. Die Stelleisen befinden sich bei den Weichen. Halbmesser der Gleise mit weniger als 150 m Signalanlagen Formsignale Sh 0 als Abschlusssignale an den Prellböcken Formsignale Sh 2 an gesperrten Gleisen und Gleistoren Weichensignale an allen ortsgestellten Weichen. Lichtsperrsignale: Ls 762 vor Weiche 733, gültig für die Fahrt aus der Kaigleisgruppe in Richtung Bahnhof Stuttgart Ost. Bahnübergänge Technische Sicherung durch Lichtzeichenanlage und mit Andreaskreuz: Bei Zufahrt zum Hafenverwaltungsgebäude Am Westkai 9A zwischen Weiche 209 und Gleisende von Gleis 201 (Wassergleis). Die Lichtzeichenanlage ist mit Überwachungssignalen und Einschaltschleifen ausgestattet. Ohne Technische Sicherung und ohne Andreaskreuz Ausgelegte Gleisbereiche mit Werksverkehr an den Übergabestellen. A 3 Fa. Rhenus Port Logistics A 5 Fa. Rhenus SE & Co. Seite 8 von 39

9 Oberleitungsanlagen Sonstige betrieblichen Einrichtungen der Gleisgruppe (z.b. Stellwerke, Posten, Drehscheiben, Schiebebühnen, Gleiswaagen, Spillanlagen, Seilwinden, Wagenschieber) Gleiswaagen an den Übergabestellen - A 5 -A10 Fa. Rhenus im Gleis 201 Seilrangieranlage an der Übergabestelle - A 5 Fa. Rhenus im Gleis 201, Höhe Gleiswaage Telekommunikationseinrichtungen Rangierfunk zwischen Rangierbegleiter, Rangierlok und Fdl Hf. Brücken, Durchlässe Die Kaigleise unterqueren sowohl die Otto-Konz-Brücken und die Otto-Hirsch- Brücken. An der Ladestelle A 6 führen die Gleise durch eine Lagerhalle der Fa. Rhenus. Tore, Einfriedungen Das Hafengelände ist zur Gleisseite hin nicht umzäunt. Gleistore sind vorhanden: - A 6 Gleistore im Gleis 202 zur Lagerhalle der Fa. Rhenus Beleuchtung und Schalter sind keine vorhanden. Betriebseinschränkungen (z.b. Einschränkungen des Lichtraums, der Streckenklasse, Schilder über die beschränkte Befahrbarkeit der Anschlussanlage) Lichtraumeinschränkungen im Bereich der Seitenrampen. Nicht befahrbare Gleisabschnitte sind an den Zugangsweichen verschlossen oder mit Sh2 gekennzeichnet. Gleiskreuzungen mit Kranbahnschienen an den Ladestellen: - A 4 Fa. Rhenus Assets & Services über die Weichenverbindung 224/222 - A 5 Fa. Rhenus SE & Co. über die Weichenverbindung 225/226, 227/229, 232/234 Seite 9 von 39

10 Verladeeinrichtungen (z.b. Kräne, Rampen, Bunkeranlagen, Wagenkippanlagen, Zapfstellen für Kesselwagen) Seitenrampen an den Übergabestellen - A 1 Reederei Schwaben am Gleis 203 bis Kranbahnende - A 3 Rhenus Port Logistics am Gleis A 4 Rhenus SE & Co. am Gleis 201 zwischen Weiche 223 und 224 am Gleis 203 vor den Lagerhäusern. Brückenkräne an den Übergabestellen - A 1 Reederei Schwaben - 1 Kran - A 3 Rhenus Logistics - 1 Kran - A 5 Rhenus SE & Co. - 1 Kran - A 6 Rhenus SE & Co. - 6 Kräne in der Lagerhalle Bunkeranlage an der Übergabestelle - A 3 Rhenus Port Logistics 1 Tiefbunker unter den Gleisen 201 und 203, Höhe Weiche A 5 Rhenus SE & Co. 3 Tiefbunker am Hochspeicher zwischen Gleis 201 und Kaimauer, Höhe Weiche 228. Verladestutzen an der Übergabestelle - A 5 Rhenus SE & Co. für Vertikalverladung von Schüttgut. Seite 10 von 39

11 2.3 Beschreibung der Gleisgruppe Kai B Anbindung der Gleisgruppe Die Gleisgruppe Kai B schließt über die Gleise 870/ 871 und die Weichen 850/349 an das Südende der Ordnungsgruppe des Bahnhof Stuttgart Hafen an. Gleisanlagen und ihre Nutzung Die Infrastruktur dient insbesondere der Zustellung und Abholung der von den Anliegern und sonstigen Mitbenutzern be- oder entladenen Wagen. Zum Bedienungsbereich gehören folgende Gleisanlagen: Gleis- Nutzlänge Nutzung Nutzer Nr. ca. m Zuführung, Abholung von EVU Güterwagen Verbindungsgleis Zuführung, Abholung von EVU Güterwagen Ausziehgleis Zuführung, Abholung, Be- und EVU Entladen von Güterwagen Wassergleis = Ladegleis Zuführung, Abholung von EVU Güterwagen, Mittelgleis Zuführung, Abholung, Be- und EVU Entladen von Güterwagen Landgleis = Ladegleis 303a 150 Zuführung, Abholung, Be- und Entladen von Güterwagen Landgleis = Ladegleis zzt. betrieblich gesperrt Die Mittelgleise sind grundsätzlich für die Zuführung und Abholung der Wagen durch die EVU bestimmt, die Land- und Wassergleise sind grundsätzlich Ladegleise. Im Bereich der Übergabestellen B 9 ist derzeit das Wassergleis für die Zuführung und Abholung von Wagen bestimmt. Seite 11 von 39

12 Neigungsverhältnisse: Die stärkste Neigung im Anschluss beträgt 18,5, im Einzelnen jedoch: Neigung Lage / Bereich Gleis 870 zwischen Weichen 856 und ,2 Gleis 871 (südöstlich Weiche 349) 0,0 Gleis 303 zwischen Weiche 349 und Schleuse 18,5 Gleis 303 anschließende 280 Meter 3,3 Kaigleise ,3 Zum Bedienungsbereich der EVU gehören folgende Gleissperren und Weichen: Weichen- und Art der Bedienung Bedienung durch Gleissperren Nr. Weichen 856 und 857 ortsgestellt EVU Weiche M 18 ortsgestellt mit Schloss EVU Weiche 349 ortsgestellt EVU Weichen ortsgestellt EVU Gleissperre vor dem nördl. Gleistor HIM (B 11) ortsgestellt, versenkbar, mit Schloss Fa. HIM Aufbewahren der Schlüssel und Sicherungsmittel Der Schlüssel für die Weiche M 18 und die Gleissperre Gs 350 werden im Arbeitsraum der Rangierer beim Bahnhof Stuttgart Hafen aufbewahrt. Halbmesser der Gleise mit weniger als 150 m Signalanlagen - Formsignale Sh 0 als Abschlusssignale an den Prellböcken Weichensignale - Weichensignale an allen ortsgestellten Weichen. Bahnübergänge Über Gleis 303 in Höhe Weiche 348 führt ein nichtöffentlicher Überweg zur Bootsanlegestelle der Wasserschutzpolizei. Seite 12 von 39

13 Oberleitungsanlagen Sonstige betrieblichen Einrichtungen der Gleisgruppe (z.b. Stellwerke, Posten, Drehscheiben, Schiebebühnen, Gleiswaagen, Spillanlagen, Seilwinden, Wagenschieber) Seilrangieranlage an der Übergabestelle B 13 Fa. Thyssenkrupp Materials Processing Europe GmbH NL Coilex an den Gleisen 301 und 303 zwischen den Weichen 342 und 344. Die dazugehörigen Steuersäulen und die Maschinenanlage befinden sich zwischen den Gleisen 303 und 302. Telekommunikationseinrichtungen Fernsprechkästen mit Fo-Fernsprechverbindung zum Fdl Hf in Höhe der Weichen 857 und 349. Rangierfunk zwischen Rangierbegleiter, Rangierlok und Fdl Hf. Brücken, Durchlässe Es unterqueren - das Gleis 870 die Brücke Hafenbahnstraße - das Gleis 303 am südöstlichen Beginn die Hedelfinger-Brücke - die Kaigleise die Otto-Hirsch-Brücken - die Kaigleise 301, 302 und 302a die Otto-Konz-Brücken - die Kaigleise bei den Übergabestellen B 5, B 7 und B 13 sind überdacht. Tore, Einfriedungen Das Hafengelände ist zur Gleisseite hin nicht umzäunt. Folgende Tore sind vorhanden: - Übergabestelle B 10 (Falk Adler) ein Rolltor an der Halleneinund -ausfahrt über Gleis 303; - Übergabestelle B 11 (HIM) Rolltore über Gleis 303 an beiden Seiten der Lagerhalle und Gleisschwenktor über Gleis 303 an der Nordseite des Lagerplatzes; - Übergabestelle B 12 (Klöckner) Rolltore über Gleis 303 an beiden Seiten der Lagerhalle. Beleuchtung und Schalter Hochmastenbeleuchtung am Verbindungsgleis 870 zwischen den Weichen 850 und M 18; Schaltung erfolgt durch Tf Betriebseinschränkungen (z.b. Einschränkungen des Lichtraums, der Streckenklasse, Schilder über die beschränkte Befahrbarkeit der Anschlussanlage) Seite 13 von 39

14 Lichtraumeinschränkungen in der Halle HIM (Übergabestelle B 11) Nicht befahrbare Gleisabschnitte sind an den Zugangsweichen verschlossen oder mit Sh2 gekennzeichnet. Verladeeinrichtungen (z.b. Kräne, Rampen, Bunkeranlagen, Wagenkippanlagen, Zapfstellen für Kesselwagen) Seitenrampen an den Übergabestellen - B 14 / 15 am Stumpfgleis 303a zwischen den Weichen 348 und 346. Brückenkräne an den Übergabestellen - B 13 Thyssenkrupp Materials Processing Europe GmbH NL Coilex - B 12 Klöckner - B 10 Falk Adler - B 5 Stahlbau Heil Verladebrücke an den Übergabestellen - B 1 ALBA Stuttgart GmbH - B 11 HIM über die Gleise 302 und 303. Entladeanlage an der Übergabestelle - B 3 Frießinger Mühle, neben Gleis 301 in Höhe Hochspeicher. Verladestutzen an der Übergabestelle - B 3 Frießinger Mühle für Vertikalverladung von Schüttgut zwischen Wassergleis und Kai. Bunkeranlage an der Übergabestelle - B 3 Frießinger Mühle zwischen den Gleisen 301 und 303. Ladestraße der HSG am Kai B vor Fa. Stahlbau Heil (B 5) Seite 14 von 39

15 2.4 Beschreibung der Gleisgruppe Kai C Anbindung der Gleisgruppe Die Gleisgruppe Kai C und das Zuführungsgleis 831 schließen über das Gleis 831 und die Weiche 831 über die Ordnungsgruppe an den Bahnhof Stuttgart Hafen an. Gleisanlagen und ihre Nutzung Die Infrastruktur dient insbesondere der Zustellung und Abholung der von den Anliegern und sonstigen Mitbenutzern be- oder entladenen Wagen. Zum Bedienungsbereich der EVU gehören folgende Gleisanlagen: Gleis- Nutzlänge Nutzung Nutzer Nr. ca. m Verbindungsgleis EVU 831a 180 Zuführung, Abholung von EVU Güterwagen Abstellgleis EVU Zuführung, Abholung, Be- und Entladen von Güterwagen Wassergleis = Ladegleis Zuführung, Abholung von Güterwagen, Mittelgleis Zuführung, Abholung, Be- und Entladen von Güterwagen Landgleis = Ladegleis EVU EVU EVU Die Mittelgleise sind grundsätzlich für die Zuführung und Abholung der Wagen durch die EVU bestimmt, die Land- und Wassergleise sind grundsätzlich Ladegleise. Neigungsverhältnisse: Die stärkste Neigung im Anschluss beträgt 2,0, im Einzelnen jedoch: Neigung Lage / Bereich Gleis 831 2,0 Gleis 831a 0,0 Gleis 832 0,0 Gleise ,3 Seite 15 von 39

16 Zum Bedienungsbereich der EVU gehören folgende Gleissperren und Weichen: Weichen- und Art der Bedienung Bedienung durch Gleissperren Nr. Weichen 800, 831, 839 a/b ferngestellt Fdl Hf Weichen , ortsgestellt EVU und Anlieger Weiche 405 ortsgestellt, verschließbar Anlieger Halbmesser der Gleise mit weniger als 150 m Radien von 140 m sind vorhanden - zwischen Weichenende Weiche 401 und Weichenanfang Weiche 402 Signalanlagen Formsignale Sh 0 als Abschlusssignale an den Prellböcken Licht-Sperrsignale Ls 810 am Gleis 831 zwischen Weiche 401 und 800 für die Fahrt aus den Kaigleisen Ls 820 am Gleis 831a vor Weiche 800 Ls 831 am Gleis 831 vor Weiche 831 Weichensignale an allen ortsgestellten Weichen. Bahnübergänge Oberleitungsanlagen Sonstige betrieblichen Einrichtungen der Gleisgruppe (z.b. Stellwerke, Posten, Drehscheiben, Schiebebühnen, Gleiswaagen, Spillanlagen, Seilwinden, Wagenschieber) Gleiswaagen an den Übergabestellen - C5 Fa. ALBA Metall Süd GmbH Telekommunikationseinrichtungen Fernsprechkästen mit Fo-Fernsprechverbindung zum Fdl Hf in Höhe Weiche 800. Rangierfunk zwischen Rangierbegleiter, Rangierlok und Fdl Hf. Brücken, Durchlässe Das Gleis 831 unterquert die Otto-Hirsch-Brücken, das Gleis 401 die Otto-Konz- Brücken. Die Gleise 401 sowie 402 sind im Bereich der Ladestelle C 2 überdacht. Das Gleis 831a verläuft auf einer Länge von ca. 90 m innerhalb des Logistikzentrum der Fa. Rhenus (zzt. gesperrt). Seite 16 von 39

17 Tore, Einfriedungen Das Hafengelände ist zur Gleisseite hin nicht umzäunt. Ein Rolltor befindet sich an der Einfahrt zum Logistikzentrum Fa. Rhenus. Beleuchtung und Schalter Betriebseinschränkungen (z.b. Einschränkungen des Lichtraums, der Streckenklasse, Schilder über die beschränkte Befahrbarkeit der Anschlussanlage) Lichtraumeinschränkungen im Gleis 403 im Bereich der Rampen. Nicht befahrbare Gleisabschnitte: sind an den Zugangsweichen verschlossen oder mit Sh2 gekennzeichnet. Verladeeinrichtungen (z.b. Kräne, Rampen, Bunkeranlagen, Wagenkippanlagen, Zapfstellen für Kesselwagen) Seitenrampen an den Übergabestellen - C 2 Fa. Rhenus am Gleis 402, Lagerhalle; - C 3 Fa. POP am Gleis 403, Lagerhaus - C 4 Fa. Raab Karcher am Gleis 403, niedrige Seitenrampe an der Baustofflagerhalle und am Lagerplatz zwischen W 408 und W 405. Brückenkräne an den Übergabestellen - C 1 Fa. Mertz, über Gleis 401. Seite 17 von 39

18 2.5 Beschreibung der Gleisgruppe Kai D Anbindung der Gleisgruppe Die Gleisgruppe Kai D schließt über das Gleis 831 und die Weiche 831 an die Ordnungsgruppe über den Bahnhof Stuttgart Hafen an. Gleisanlagen und ihre Nutzung Die Infrastruktur dient insbesondere der Zustellung und Abholung der von den Anliegern und sonstigen Mitbenutzern be- oder entladenen Wagen. Zum Bedienungsbereich der EVU gehören folgende Gleisanlagen: Gleis- Nutzlänge Nutzung Nutzer Nr. ca. m Verbindungsgleis EVU und Anlieger Zuführung, Abholung, Be- und Entladen von Güterwagen EVU und Anlieger Wassergleis = Ladegleis Zuführungsgleis EVU Abstellgleis EVU Die Mittelgleise sind grundsätzlich für die Zuführung und Abholung der Wagen bestimmt, die Land- und Wassergleise sind grundsätzlich Ladegleise. Neigungsverhältnisse: Die stärkste Neigung in der Gleisgruppe beträgt 2,0. Zum Bedienungsbereich gehören folgende Gleissperren und Weichen: Weichen- und Art der Bedienung Bedienung durch Gleissperren Nr. Weiche 800, 831 ferngestellt Fdl Hf Weichen ortsgestellt EVU und Anlieger Gleissperre Gs I M im Gleis 503 ortsgestellt, verschließbar Firma ThyssenKrupp Materials Halbmesser der Gleise mit weniger als 150 m Seite 18 von 39

19 Signalanlagen Formsignale Sh 0 als Abschlusssignale an den Prellböcken. Licht-Sperrsignale Ls 810 am Gleis 831 zwischen Weiche 401 und 800 für die Fahrt aus den Kaigleisen. Ls 820am Gleis 831 vor Weiche 831. Weichensignale an allen ortsgestellten Weichen. Bahnübergänge Vor dem Betriebsgelände Heidelberger Beton/ ThyssenKrupp befindet sich ein nicht technisch gesicherter Bahnübergang, ausgestattet mit Andreaskreuzen. Bahnübergang ist mit Posten zu sichern. Oberleitungsanlagen Sonstige betrieblichen Einrichtungen der Gleisgruppe (z.b. Stellwerke, Posten, Drehscheiben, Schiebebühnen, Gleiswaagen, Spillanlagen, Seilwinden, Wagenschieber) Telekommunikationseinrichtungen Fernsprechkästen mit Fo-Fernsprechverbindung zum Fdl Hf in Höhe Weiche 800. Rangierfunk zwischen Rangierbegleiter, Rangierlok und Fdl Hf. Brücken, Durchlässe Das Gleis 831 unterquert die Otto-Hirsch-Brücken. Die Gleise sind im Bereich der Ladestelle D 3 überdacht. Tore, Einfriedungen Das Hafengelände ist zur Gleisseite hin nicht umzäunt. Im Gleis 503 Rolltore an beiden Seiten der Lagerhalle der Fa. ThyssenKrupp Materials. Bedienung der Halle erfolgt durch Fa. ThyssenKrupp Materials. Die Zufahrt zu D1 Fa. SCT ist mit einer Toranlage auf Gleis 501 und 502 gesichert. Beleuchtung und Schalter nicht zutreffend. Seite 19 von 39

20 Betriebseinschränkungen (z.b. Einschränkungen des Lichtraums, der Streckenklasse, Schilder über die beschränkte Befahrbarkeit der Anschlussanlage) Lichtraumeinschränkungen keine Nicht befahrbare Gleisabschnitte sind an den Zugangsweichen verschlossen oder mit Sh2 gekennzeichnet. Verladeeinrichtungen (z.b. Kräne, Rampen, Bunkeranlagen, Wagenkippanlagen, Zapfstellen für Kesselwagen) Seitenrampen an den Übergabestellen keine Brückenkräne an den Übergabestellen - D 1 Fa. DP World Stuttgart GmbH, 2 Kräne über die Gleise ; - D 3 Fa. Panopa Logistik, 2 Kräne über die Gleise ; - D 4 Fa. Heidelberger Sand u. Kies, 2 Kräne über die Gleise ; - D 5 Fa. ThyssenKrupp Materials, 2 Kräne über die Gleise Seite 20 von 39

21 2.6 Beschreibung der Gleisgruppe Kai E (Nordkai) Anbindung der Gleisgruppe Die Gleisgruppe Kai E schließt über die die Gleise 890 und 894 an den Bahnhof Stuttgart Hafen an. Das Gleis 894a (Fa. Weckerle) zweigt mit Weiche 813 vom Gleis 894 ab. Gleisanlagen und ihre Nutzung Die Infrastruktur dient insbesondere der Zustellung und Abholung der von den Anliegern und sonstigen Mitbenutzern be- oder entladenen Wagen. Zum Bedienungsbereich der EVU gehören folgende Gleisanlagen: Gleis- Nutzlänge Nutzung Nutzer Nr. ca. m Zuführung, Abholung von Güterwagen, Abstellgleis EVU Zuführung, Abholung von EVU Güterwagen Zuführungsgleis Abstellgleis EVU Abstellgleis EVU 893 Cretschmar 894a Weckerle 400 Zuführung, Abholung, Beund Entladen von Güterwagen 80 Zuführung, Abholung, Beund Entladen von Güterwagen EVU EVU Seite 21 von 39

22 Neigungsverhältnisse: Die stärkste Neigung in der Gleisgruppe beträgt 40,0 im Verbindungsgleis, im Einzelnen jedoch: Neigung Gleisbereich Lage Cretschmar Gleis südlich Weiche 813 6,3 Gleis nördlich Weiche 813 0,5 Gleise 891, 892, 893 max. 2,2 Weckerle Gleis 895 von Weiche 813 bis Gleistor auf 22 Meter 40,0 Zum Bedienungsbereich der EVU gehören folgende Gleissperren und Weichen: Weichen- und Art der Bedienung Bedienung durch Gleissperren Nr. Weichen 805, 806, 815 ferngestellt Stellwerk Hf Weichen ortsgestellt EVU Weiche 813 und Gleissperre Gs III (Gleis 894a - Weckerle) ortsgestellt schlüsselabhängig EVU Aufbewahren der Schlüssel und Sicherungsmittel Weiche 813 und Gs III Weckerle sind schlüsselabhängig vom Stellwerk Hf. Der Weichenschlüssel ist in der Schlüsselsperre Ssp III verschlossen, welche in einem Fernsprechkasten neben Weiche 813 untergebracht ist. Der Schlüssel für Gs III steckt im Doppelschloss der Weiche 813. Die Schlüssel für die Gleistore von Weckerle werden im Arbeitsraum der Rangierer beim Bahnhof Stuttgart Hafen aufbewahrt. Halbmesser der Gleise mit weniger als 150 m Signalanlagen Formsignale Sh 0 als Abschlusssignale an den Prellböcken und als Sh-0 / Sh-1 an den Gleissperren Gs II Lichtsperrsignale Ls 894 am Gleis 894 vor Weiche 815 Weichensignale an allen Weichen. Seite 22 von 39

23 Bahnübergänge Oberleitungsanlagen Sonstige betrieblichen Einrichtungen der Gleisgruppe (z.b. Stellwerke, Posten Drehscheiben, Schiebebühnen, Gleiswaagen, Spillanlagen, Seilwinden, Wagenschieber) sind keine vorhanden. Telekommunikationseinrichtungen Fernsprechkästen mit Fo-Fernsprechverbindung zum Fdl Hf bei W 806. Rangierfunk zwischen Rangierleiter, Rangierlok und Fdl Hf. Brücken, Durchlässe Das Gleis 890 unterquert die Otto-Konz-Brücken. Tore, Einfriedungen Die jeweiligen Betriebsgelände der einzelnen Firmen sind umzäunt. Gleistore sind vorhanden an den Ladestellen: - Gleis 894a (Weckerle) Gleisschwenktor an der Einfahrt. Beleuchtung und Schalter nicht zutreffend. Betriebseinschränkungen (z.b. Einschränkungen des Lichtraums, der Streckenklasse, Schilder über die beschränkte Befahrbarkeit der Anschlussanlage) Lichtraumeinschränkungen - an den Seitenrampen der Gleise Cretschmar Gleis 893 und Weckerle 894a und Weiche 895 (Weckerle). Verladeeinrichtungen (z.b. Kräne, Rampen, Bunkeranlagen, Wagenkippanlagen, Zapfstellen für Kesselwagen) Seitenrampen an den Übergabestellen: - Cretschmar an der Lagerhalle am Gleis Gleis 894a, Lagerhalle Weckerle. Seite 23 von 39

24 2.7 Beschreibung der Gleisgruppe Tanklager Anbindung der Gleisgruppe Die Gleisgruppe Tanklager (TLS Tanklager Stuttgart) schließt über die DB- Anschlussweichen 880 und 882 an das Gleis 880 des Bahnhofs Stuttgart Hafen an. [Zur Information: Wegen des Gefahrgutumschlags hat rechtzeitig vor der ersten Bedienung eine besondere Sicherheitseinweisung durch TLS-Mitarbeiter an das jeweilige Rangierpersonal des EVU zu erfolgen.] Gleisanlagen und ihre Nutzung Die Gleisgruppe dient der Zustellung und Abholung der von TLS be- oder entladenen Wagen. Zum Bedienungsbereich der EVU gehören folgende Gleisanlagen: Gleis- Nutzlänge Nutzung Nutzer Nr. ca. m 882 Innengleis 500 Zuführung, Abholung, Beund Entladen von Güterwagen EVU 883 Außengleis 500 Zuführung, Abholung, Be- und Entladen von Güterwagen EVU Neigungsverhältnisse: Die stärkste Neigung in der Gleisgruppe beträgt 0,40 im Verbindungsgleis, im Einzelnen jedoch: Neigung Gleisbereich Lage TLS Gleise 882, 883 0,4 Zum Bedienungsbereich der EVU gehören folgende Gleissperren und Weichen: Weichen- und Gleissperren Nr. Weichen 880 und 882 Gleissperre Gs II im Gleis 883 vor der Weiche 882 Gleissperre Gs V im Gleis 882 vor der Weiche 880 Art der Bedienung ortsgestellt, schlüsselabhängig ortsgestellt, schlüsselabhängig ortsgestellt, schlüsselabhängig Bedienung durch EVU EVU EVU Seite 24 von 39

25 Aufbewahren der Schlüssel und Sicherungsmittel Die Weichen 880 und 882 sowie die Gleissperren Gs II und Gs V sind über ein Schlüsselwerk abhängig vom Stellwerk Hf. Das Schlüsselwerk ist in der Ssp I neben der Weiche 880 untergebracht. Die Öffnung der Gleistore der TLS werden durch TLS bedient. Die EVU müssen sich über Tastendruck bei der Fa. TLS anmelden. Halbmesser der Gleise mit weniger als 150 m Signalanlagen Formsignale Sh 0 als Abschlusssignale an den Prellböcken und als Sh-0 / Sh-1 an den Gleissperren Gs I, Gs V. Sh-2-Wärterhaltscheiben ortsfest, umklappbar in den Entladegleisen in Richtung der Gleistore. Lichtsperrsignale Ls 880 am Gleis 880 vor Weiche 801. Weichensignale an allen Weichen. Bahnübergänge Oberleitungsanlagen Sonstige betrieblichen Einrichtungen der Gleisgruppe (z.b. Stellwerke, Posten, Drehscheiben, Schiebebühnen, Gleiswaagen, Spillanlagen, Seilwinden, Wagenschieber) sind keine vorhanden. Telekommunikationseinrichtungen Fernsprechkästen mit Fo-Fernsprechverbindung zum Fdl Hf bei der Weiche 880. Rangierfunk zwischen Rangierleiter, Rangierlok und Fdl Hf. Seite 25 von 39

26 Brücken, Durchlässe Das Gleis 880 unterquert die Otto-Konz-Brücke auf Höhe Bruckwiesenweg. Tore, Einfriedungen Das Betriebsgelände der Tanklager Stuttgart GmbH ist umzäunt. Gleistore sind vorhanden an den Ladestellen: - Gleis 883 (TLS), 1 Gleisschwenktor an der Einfahrt über Gleis 883; - Gleis 882 (TLS), 1 Gleisschwenktor an der Einfahrt über Gleis 882; Beleuchtung und Schalter nicht zutreffend. Betriebseinschränkungen (z.b. Einschränkungen des Lichtraums, der Streckenklasse, Schilder über die beschränkte Befahrbarkeit der Anschlussanlage) Lichtraumeinschränkungen - am Gleis 883 stellenweise entlang des Zaunes. Verladeeinrichtungen (z.b. Kräne, Rampen, Bunkeranlagen, Wagenkippanlagen, Zapfstellen für Kesselwagen) Kesselwagenentladeanlagen, ausgerüstet mit Gleistassen zum Sammeln und Ableiten von Leckagen, sind vorhanden an den Übergabestellen: - TLS zwischen den Gleisen 882 und 883. Seite 26 von 39

27 2.8 Beschreibung der Gleisgruppe Stuttgart-Ost Anbindung von Gleis Stuttgart-Gaisburg, Stuttgart-Wangen und Stuttgart-Hedelfingen Das Gleis Gaisburg (ehemals Gleis 731) und das Gleis Wangen schließen über das Gleis 701 und die DB-Anschlussweiche 709 an den Bf Stuttgart Ost an. Das Gleis Hedelfingen schließt über die Weiche 732 direkt an den Bf Stuttgart Ost an. Der Nebenanschließer EnBW Heizkraftwerk ist bei km 0,648 über die Anschlussweiche L 1 mit der Gleisgruppe Gaisburg (Gleis 731) verbunden. Anschlussgrenze ist das Weichenende im Stammgleis der Weiche L1. Gleisanlagen und ihre Nutzung Der Anschluss dient insbesondere der Zustellung und Abholung der von den Gleisanschließern, Anliegern und Mitbenutzern zu be- oder entladenen Wagen. Zum Bedienungsbereich gehören folgende Gleisanlagen: Gleis Nutzlänge Nutzung Nutzer ca. m Stammgleis I 684 Zuführung, Abholung von EVU (Gleis 731) Güterwagen Gleis L Zuführung, Abholung, EVU Be- und Entladen von Güterwagen Stammgleis 360 Abstellung von Güterwagen EVU Wangen Stammgleis Hedelfingen 1350 Abstellung von Güterwagen EVU Neigungsverhältnisse: Die stärkste Neigung im Anschluss beträgt 25, im Einzelnen jedoch: Neigung Gleisbereich Lage / Bereich oelheld Stammgleis I - auf 347 Meter 12,5 EnBW Gleis L 1 2,5 Stammgleis Wangen nach Weichenende auf 250 Meter 25 Stammgleis Hedelfingen nach Weichenende auf 300 Meter 25 Seite 27 von 39

28 Zum Bedienungsbereich gehören folgende Gleissperren und Weichen: Weichen- und Art der Bedienung Bedienung durch Gleissperren Nr. Weiche 709 ferngestellt Stellwerk Hf Weiche 732 ferngestellt Stellwerk Hf Weiche L1 ortsgestellt EVU Halbmesser der Gleise mit weniger als 150 m Signalanlagen - Lichtsperrsignal Ls 731 und Ls 730 vor der Weiche 709 für die Fahrt aus dem Anschluss Gaisburg und Wangen; - Lichtsperrsignal Ls 761vor der Weiche 732 für die Fahrt aus dem Anschluss Hedelfingen. Bahnübergänge Ohne technische Sicherung und ohne Andreaskreuz Überweg im Gleis L1 zwischen den Lagerplätzen 50 und 55 als werksinterne Überfahrt der Firma Ulrich. Oberleitungsanlagen Sonstige betrieblichen Einrichtungen des Gleisanschlusses (z.b. Stellwerke, Posten, Drehscheiben, Schiebebühnen, Gleiswaagen, Spillanlagen, Seilwinden, Wagenschieber) Telekommunikationseinrichtungen Fernsprechkästen mit OB- Fernsprechverbindung zum Fdl Hf befinden sich: - bei der Anschlussweiche 709; - in Höhe der Weiche 702. Brücken, Durchlässe Im Industriegleis I: Brücke über den Langwiesenweg. Seite 28 von 39

29 Tore, Einfriedungen Beleuchtung und Schalter nicht zutreffend. Betriebseinschränkungen (z.b. Einschränkungen des Lichtraums, der Streckenklasse, Schilder über die beschränkte Befahrbarkeit der Anschlussanlage) Lichtraumeinschränkungen sind in folgenden Gleisen vorhanden: Gleis L 1: Zaunpfosten am Wegeübergang der Firma Ulrich in der Gleisgruppe Gaisburg. Verladeeinrichtungen (z.b. Kräne, Rampen, Bunkeranlagen, Wagenkippanlagen, Zapfstellen für Kesselwagen) Gleis L 1: Lagerplatz des Anliegers oelheld in der Gleisgruppe Gaisburg: Zapfstelle für Kesselwagen. Seite 29 von 39

30 2.9 Beschreibung der Gleisgruppe Stuttgart-Feuerbach Lage der Gleisgruppe Diese Infrastruktur ist ein Bahnhofsanschluss und ist in km (= km 0,00 der Gleisgruppe) über das Gleis 170 an den Bahnhof Stuttgart Feuerbach Gbf angeschlossen und mit der Gleissperre Gs IIS gesichert. Gleisanlagen und ihre Nutzung, Weichen, Gleissperren Zum Bedienungsbereich gehören folgende Gleisanlagen: Gleis Nutzlänge Nutzung Neigungsverhältnisse ca. m Zwischen W150 und W151 Zwischen W150 und W151 Nutzer 257 Zuführungsgleis 2,5 EVU 254 Umfahrungsgleis 2,5 EVU I Stammgleis 13,0 EVU Weichen- und Art der Bedienung Bedienung durch Gleissperren Nr. Weiche 150 ortsgestellt EVU Weiche 151 ortsgestellt EVU Weiche 152 ortsgestellt EVU Gs IIs ortsgestellt EVU Gs Is ortsgestellt EVU Die Weichen sind nach dem Befahren wieder in Grundstellung zurückzulegen. Alle zu den Nebenanschlüssen führenden Weichen haben Grundstellung für die Fahrt auf den Gleisen der Gleisgruppe. Gleissperren Die Gleissperren sind im Auftrag des Triebfahrzeugführers von einem Rangierer zu bedienen und nach Gebrauch wieder in Grundstellung zu bringen. Die Gleissperre Gs IIS an der Anschlussgrenze, die Gs IS (zwischen Weiche 151 und 152) und alle übrigen nicht versenkbaren Gleissperren an den Abzweiggleisen zu den Nebenanschlüssen sind in Grundstellung aufgelegt und verschlossen. Aufbewahrung der Weichenschlüssel und Sicherungsmittel Die Schlüssel für die Gleissperren Gs IS, Gs IIS und die Gleissperren zu und in den Nebenanschlüssen werden vorn Rangierpersonal an einem Schlüsselbrett im Rangierer-Aufenthaltsraum verwahrt. Die Radvorleger, Hemmschuhe für Rillenschienen und Weichenstabschlüssel sind, sofern für die Bedienungsfahrt benötigt, auf der Rangierlok mitzuführen. Seite 30 von 39

31 Zur Sicherung der vorübergehend auf den Gleisen abgestellten Wagen sind bereitzuhalten: Auf jeder Rangierlok zwei geeignete Hemmschuhe. Bedienungsbereich EVU für die Firmen Karle, Bosch und Wiegel Die Übergabe der zugeführten und die Übernahme der abzuholenden Wagen sind in den Bedienungsanweisungen für die Gleisanschließer geregelt. Folgende Gleisanschließer sind vorhanden: - Firma Bosch - Firma Wiegel Übergabestelle für die Firma Karle: Die Übergabebereich ist begrenzt ab Grenzzeichen der Weiche 150 und bis zum GsI vor der Weiche W 151. Anfahrgrenzlast Stammgleis größte Neigung Anfahrgrenzlast 1 : t maßgebende Neigung l 77 13, ,4 Halbmesser der Gleise mit weniger als 150 m sind keine vorhanden. Signalanlagen Die Streckensignale (S) für die Gleisgruppe zeigen folgende Bilder: Signal S1 Bedeutung Halt Haltsignal Ein weißer waagrechter Lichtbalken oder mehrere weiße Lichtpunkte waagrecht nebeneinander. Am Signal S 1 darf nicht vorbeigefahren werden. Weiterfahrt nur auf besondere Anordnung des Triebfahrzeugführers nach Sicherung des Bahnübergangs durch Posten. Signal S3a Bedeutung Fahrt Fahrt frei geradeaus Ein weißer senkrechter Lichtbalken oder mehrere weiße Lichtpunkte senkrecht übereinander. Seite 31 von 39

32 Signal S3c Bedeutung Fahrt Fahrt frei nach rechts Ein weißer, schräg nach rechts oben weisender Lichtbalken oder mehrere weiße Lichtpunkte in gleicher Richtung. Signal S3c Bedeutung Fahrt Fahrt frei nach links Ein weißer, schräg nach rechts oben weisender Lichtbalken oder mehrere weiße Lichtpunkte in gleicher Richtung. Bahnübergänge Besonderheiten Die Sicherung des technisch nicht gesicherten Bahnübergangs ist durch Posten zu sichern: Ablauf: Rangierfahrten müssen vor dem BÜ anhalten; der BÜ ist dann durch Posten mit einer weiß-rot-weiße Signalfahne (bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter eine rotleuchtende Handlampe) zu sichern. Rangierfahrten in diesem Bereich sind vorsichtig und mit Schrittgeschwindigkeit durchzuführen. Für die ordnungsgemäße Durchführung der o.g. Maßnahmen ist der Tf (Lrf) verantwortlich. Einfriedungen und Tore, Beleuchtung Das Öffnen und Sichern der Tore bei den Gleisanschließern ist in deren Bedienungsanweisungen geregelt. Betriebseinschränkungen Eisenbahnfahrzeuge dürfen das Gleis des Nebenanschließers in ganzer Ausdehnung befahren, wenn an den Fahrzeugen keine Anschrift angebracht ist, die ein Befahren von Bogengleisen mit einem Halbmesser R= 140 m oder weniger verbietet. Der Anschluss darf von allen Triebfahrzeugen (ausgenommen Baureihen 215 und 221 und E-Lok), sowie Wagen mit einem Achsdruck bis zu 22,5 t befahren werden. Sonstige betrieblichen Einrichtungen der Gleisgruppe (z.b. Stellwerke, Posten, Drehscheiben, Schiebebühnen, Gleiswaagen, Spillanlagen, Seilwinden, Wagenschieber) Gleiswaage an der Übergabestelle im Umfahrungsgleis - Fa. Karle Seite 32 von 39

33 3. Durchführung der Bedienung in der Serviceeinrichtung 3.1 Verständigung der HSG über Sonderfahrten (z.b. Personenfahrten, Lü-Sendung) Im gegenseitigen Einvernehmen zwischen HSG, Anlieger/ Mitbenutzer und EVU können im Bedarfsfall auch außerplanmäßige Bedienungsfahrten durchgeführt werden, wenn nicht betriebliche Gründe entgegenstehen. 3.2 Verwendung der Weichenschlüssel usw., Abhängigkeiten Schlüssel für Gleissperren und Weichen werden im Bereich der Zuführungsgleise nicht benötigt. Im Bereich der Abstell- und Ladegleise der Anlieger bzw. Anschließer sind die Weichenschlüssel, wenn nötig, beim Anlieger bzw. Anschließer hinterlegt. 3.3 Bedienen der Gleisgruppenanlagen, Zuständigkeiten Die Fahrten zu und von den Gleisgruppen der Serviceeinrichtung sind Rangierfahrten. Die Gleisanlagen sind jeweils über einen Bahnhof des öffentlichen Eisenbahnverkehrs zu erreichen: Kai A: Zufahrt über Bahnhof Stuttgart Ost / Anschlussweiche W733 Kai B: Zufahrt über die Ordnungsgruppe Hafen Stuttgart Kai C: Zufahrt über die Ordnungsgruppe Hafen Stuttgart Kai D: Zufahrt über die Ordnungsgruppe Hafen Stuttgart Kai E (Nordkai): Zufahrt über Bahnhof Stuttgarter Hafen Tanklager: Zufahrt über Strecke 4723 / Weichen 880 und 882 Gaisburg: Zufahrt über Bf Stuttgart Ost / Weiche 709 Wangen: Zufahrt über Bf Stuttgart Ost / Weiche 709 Hedelfingen: Zufahrt über Bf Stuttgart Ost / Weiche 732 Feuerbach: Zufahrt über Bf Zuffenhausen / Gleissperre GsII In den Kaianlagen und in der Gleisgruppe Feuerbach dürfen sich mehrere Bedienungsfahrten befinden. Dabei kann es sich um öffentliche (Zusteller) und nichtöffentliche (Anlieger/ Anschließer) EVU handeln. In den Gleisgruppen Gaisburg, Wangen und Hedelfingen ist nur eine Bedienungsfahrt zulässig. An den Übergabestellen der einzelnen Anlieger bzw. Anschließer haben die EVU selbst sicherzustellen, dass die Rangierleiter der betroffenen Züge sich untereinander abstimmen und so eine reibungslose Bedienung gewährleistet ist. Zur Sicherstellung sind hierfür bei abgestellten Zügen entsprechend Telefonnummern am Zugschluss zu hinterlegen, damit eine Besetzung der abgestellten Rangiereinheit binnen 5 Minuten gewährleistet wird. Die Kranführer und die Bediener der firmeneigenen Verladegeräte sind durch Achtungspfiff (Zp1) auf die EVU-Rangierfahrt aufmerksam zu machen. Das Rangierpersonal hat sich ggf. mit den Kranbedienern wegen des Festlegens der Kranhaken außerhalb des Lichtraumprofils zu verständigen. Eine Weiterfahrt ist erst zulässig, wenn die Kranarbeiten im Gleisbereich eingestellt sind und die Lasthaken sich außerhalb des Lichtraums befinden. Im Bereich der Lichtraumeinschränkung (schwarz-gelb gekennzeichnete Bereiche) dürfen keine Personen auf den Wagen mitfahren. Seite 33 von 39

34 3.4 Warnen der Mitarbeiter des Anschließers, der Anlieger/ Mitbenutzer Bei der Zuführung und Abholung der Wagen hat der Rangierleiter Personen, die im Bedienungsbereich oder in Wagen beschäftigt sind, zu warnen. Die Warnung erfolgt durch einen Achtungspfiff (Zp1). 3.5 Prüfen der Gleisgruppenanlagen Das Rangierpersonal prüft die während der Bedienung zu befahrenden Gleisanlagen durch Augenschein auf offensichtliche Mängel hinsichtlich - der Befahrbarkeit der Gleisanlage - des Freihaltens des Regellichtraums 3.6 Geschwindigkeit beim Rangieren Die Bedienungsfahrt ist in der Gleisgruppen vorsichtig durchzuführen, 3.7 Rangierseite - mit höchstens 5 km/h in den Kaianlagen A bis E, Tanklager, Wangen, Hedelfingen, Wangen und Feuerbach - mit höchstens 15 km/h in der Gleisgruppe Gaisburg bis zur Weiche L1, ab dort gilt 5 km/h im Gleis L1 Wird zwischen den Beteiligten vereinbart. Im Bereich der Seitenrampen ist es die jeweils der Rampe abgewandte Seite. 3.8 Besonderheiten beim Befahren von Gleisen mit einer Neigung von mehr als 2,5 Die Bedienungsfahrten sind luftgebremst durchzuführen. Der letzte gezogene bzw. der erste geschobene Wagen muss eine wirksame Bremse haben. Müssen ausnahmsweise Bedienungsfahrten ohne Druckluftbremse durchgeführt werden, so dürfen diese bei einer bedienten Wagenbremse im Gefälleabschnitt höchstens 10 Achsen stark sein. Innerhalb der Kaianlagen dürfen höchstens 34 Achsen ohne bediente Bremse bewegt werden. Besonderheit TLS: Müssen ausnahmsweise Wagen ohne bedienbare Bremse bewegt werden, so dürfen diese bei beladenen Kesselwagen höchstens 12 Achsen stark sein. Besonderheit Weckerle: Im Gleis 894a (Weckerle) dürfen nur 2 Wagenachsen ungebremst bewegt werden. Wegen der starken Neigung dürfen in folgenden Gleisabschnitten keine Wagen abgestellt werden: Seite 34 von 39

35 Kai A: im Verbindungsgleis 762 zwischen Ls 762 und der Weiche 201 Kai B: im Verbindungsgleis 870 zwischen Weiche 856 und Weiche 349 im Gleis 303 zwischen Weiche 348 und 349 Auch das nur vorübergehende Trennen der Bedienungsfahrt ist in diesen Gleisabschnitten verboten. 3.9 Befahren von Bahnübergängen Kai A: Vor dem Überwachungssignal der Lichtzeichenanlage am Bahnübergang Verwaltungsgebäude Hafen Stuttgart GmbH / Reederei Schwaben ist anzuhalten. Weiterfahrt ist erst dann zulässig, wenn sich die Anlage über die Induktionsschleifen selbstständig eingeschaltet hat (BÜ1). Bei Störung der Anlage ist der BÜ mit Posten zu sichern. Kai D: Der nicht technisch gesicherte Bahnübergang bei der Fa. Heidelberger Beton ist mit Posten zu sichern. Ablauf: Rangierfahrten müssen vor dem BÜ anhalten; der BÜ ist dann durch Posten mit einer weiß-rot-weiße Signalfahne (bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter eine rotleuchtende Handlampe) zu sichern. Gleisgruppe Gaisburg: Der nicht technisch gesicherte Bahnübergang bei der Fa. Ulrich im Gleis L1 ist mit Posten zu sichern. Ablauf: Rangierfahrten müssen vor dem BÜ anhalten; der BÜ ist dann durch Posten mit einer weiß-rot-weiße Signalfahne (bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter eine rotleuchtende Handlampe) zu sichern. Gleisgruppe Feuerbach: Technisch gesicherte Bahnübergänge: In der Gleisgruppe Feuerbach befinden sich zwei technische gesicherte Bahnübergänge: BÜ 1: Friedrich-Scholer-Straße BÜ 2: Wernerstraße Beide Anlagen werden über einen Vierkant-Schlüssel an den Einschalttastern bedient. Nach Einschaltung leuchtet das Anforderungssignal, dieses Signal dient auch zur Überwachung ob die Anlage betriebsbreit ist. Die Einschalttaster befinden sich an den Lichtzeichenmasten in der Nähe der Gleisanlagen. Die genauen Standpunkte werden bei der örtlichen Einweisungen nochmals durchgegangen. Bei Ausfall der Anlagen sind die BÜ mit Posten zu sichern. Nicht technisch gesicherte Bahnübergänge: In der Gleisgruppe Feuerbach befinden sich nach der Anschlussgrenze GsII zwei nicht technisch gesicherte Bahnübergänge im Bereich des Firmengeländes der Fa. Karle. Diese Bahnübergänge sind mit Posten zu sichern. Ablauf: Rangierfahrten müssen vor dem BÜ anhalten; der BÜ ist dann durch Seite 35 von 39

36 Posten mit einer weiß-rot-weiße Signalfahne (bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter eine rotleuchtende Handlampe) zu sichern Abstoßen von Fahrzeugen Das Abstoßen und Ablaufen von Fahrzeugen in den Gleisgruppen ist verboten Stellung und Reihenfolge der Wagen in der Gleisgruppe Die Wagen sind von den EVU grundsätzlich auf den Lade- und Abstellgleisen der Übergabestellen bei den Anliegern/ Mitbenutzern bereitzustellen bzw. abzuholen. Die Lade- und Abstellgleise sind unter Punkt 2 beschrieben Bedienen von sonstigen betrieblichen Einrichtungen Die Gleiswaagen und Seilrangieranlagen werden durch die Anlieger/ Mitbenutzer bedient Bedienen der Verladeeinrichtungen Verladeeinrichtungen werden von den Anliegern/ Mitbenutzern bedient. Beim Annähern und während des Aufenthalts der Bedienungsfahrt an der Übergabestelle dürfen Verladeeinrichtungen nicht benutzt werden. Insbesondere dürfen sich Kräne nicht über dem Gleisbereich bewegen. Lasthaken usw. sind nach außerhalb des Lichtraumprofils zu fahren Festlegen abgestellter Fahrzeuge (1) Stillstehende Fahrzeuge sind gegen unbeabsichtigte Bewegung festzulegen, sofern nicht nach Absatz 2 Erleichterungen zugelassen sind. Das Festlegen hat durch Anziehen von Handbremsen, durch Radvorleger oder vorübergehend auch durch Hemmschuhe zu geschehen. Die HSG kann das Festlegen durch Hemmschuhe auch für längere Zeit zulassen, wenn ein Entlaufen der Fahrzeuge nicht möglich ist. Das Auflegen von Steinen, Holzstücken, Eisenteilen oder ähnlichen Gegenständen ist verboten. (2) In Gleisen mit einer Neigung bis 1/400 brauchen Fahrzeuge, an oder in denen nicht gearbeitet wird, nur soweit festgelegt zu werden, dass das Entlaufen über das Grenzzeichen, ein Haltsignal oder einen Bahnübergang hinaus sicher verhindert wird. Luftgebremste Fahrzeuge gelten als ausreichend festgelegt, wenn sie nicht länger als 15 Minuten abgestellt werden. Bei stärkerer Neigung genügt im Allgemeinen das Festlegen nach der Talseite. (3) Beim Aufstellen von Fahrzeugen vor einem Bahnübergang, einem Grenzzeichen oder einer sonst freizuhaltenden Stelle ist darauf zu achten, dass der freizuhaltende Raum auch dann erhalten bleibt, wenn sich die Pufferfedern strecken oder wenn andere Fahrzeuge anstoßen. (4) Triebfahrzeuge müssen beaufsichtigt werden, solange sie durch eigenen Seite 36 von 39

37 Kraftantrieb bewegungsfähig sind. Werden sie verlassen, so sind sie gegen unbeabsichtigte oder unbefugte Inbetriebnahme zu sichern Gefahrgut nach GGVSEB / RID Nach GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) besteht die Verpflichtung, dass der Frachtbrief die Wagen von der Übernahme an der Übergabestelle bis zur Ablieferung beim Empfänger zu begleiten hat. Wagen mit Gütern der Klasse 1 und 2 der Anlage zur GGVSEB / RID dürfen nur unmittelbar, d.h. körperlich vom Rangierpersonal den Anliegern/ Mitbenutzern übergeben bzw. vom Rangierpersonal von den Anliegern/ Mitbenutzern übernommen werden. Aufgrund der erforderlichen körperlichen Übergabe / Übernahme ist der jeweilige Anlieger/ Mitbenutzer / Nebenanschließer oder der hierfür Beauftragte vorher zu benachrichtigen. Rangier- bzw. Gefahrzettel, die nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn (GGVSEB /RID) zur Kennzeichnung bestimmter Güter erforderlich sind, müssen von den Anliegern/ Mitbenutzern / Nebenanschließern vor der Annahmeprüfung und dem Rangieren an den Wagen angebracht werden. Bei beladen eingegangenen Wagen müssen nach der Entladung von den Anliegern/ Mitbenutzern / Nebenanschließern die Gefahrzettel, die nicht mehr erforderlich sind, entfernt werden. Die Obhutspflicht bei Wagen mit GGVSEB - Gütern obliegt den Anliegern / Mitbenutzern / Nebenanschließern im Versand bis zur Abholung von der Übergabestelle und im Empfang ab der Bereitstellung an der Übergabestelle durch die EVU Bedienen von Gleisanschließern Die Bedienung von Nebenanschließern ist unter Beachtung der in dieser Bedienungsanweisung aufgeführten Regelungen möglich; dies gilt auch bei Bedienung mit firmeneigenen Rangiergeräten innerhalb der Gleisgruppe Weiter- / Rückfahrt Die Weichen sind nach Beendigung der Bedienungsfahrt wieder in Grundstellung zu bringen. Die Bestimmungen der Hinfahrt gelten sinngemäß auch für die Rückfahrt. Seite 37 von 39

Bedienungsanweisung für die Anschlussbahn. Dörpener Umschlaggesellschaft. für den kombinierten Verkehr mbh (DUK) im Bahnhof Dörpen

Bedienungsanweisung für die Anschlussbahn. Dörpener Umschlaggesellschaft. für den kombinierten Verkehr mbh (DUK) im Bahnhof Dörpen Bedienungsanweisung für die Anschlussbahn Dörpener Umschlaggesellschaft für den kombinierten Verkehr mbh (DUK) im Bahnhof Dörpen Hauptanschließer: DUK Dörpener Umschlaggesellschaft für den kombinierten

Mehr

Bedienungsanweisung. für die. Eisenbahninfrastruktur der Reutlinger Parkierung und Wirtschaft GmbH Marktplatz Reutlingen

Bedienungsanweisung. für die. Eisenbahninfrastruktur der Reutlinger Parkierung und Wirtschaft GmbH Marktplatz Reutlingen Bedienungsanweisung für die Eisenbahninfrastruktur der Reutlinger Parkierung und Wirtschaft GmbH Marktplatz 22 72764 Reutlingen Stand: 13.09.2013 Hauptanschließer: DB Netz AG Im Gleisanschluss gültige

Mehr

Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses der Hafen Hamm GmbH

Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses der Hafen Hamm GmbH Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses der Hafen Hamm GmbH Anschließer : Hafen Hamm GmbH Hafenstraße 36 59067 Hamm gültig ab: 01.07.2008 Mit Inkrafttreten dieser Bedienungsanweisung werden ältere

Mehr

Betriebsanweisung des privaten nichtöffentlichen Gleisanschlusses

Betriebsanweisung des privaten nichtöffentlichen Gleisanschlusses Betriebsanweisung des privaten nichtöffentlichen Gleisanschlusses der Gesellschaft Abfallwirtschaft Breisgau mbh an das nicht-öffentliche Anschlussgleis des Zweckverbandes Gewerbepark Breisgau Anschließer:

Mehr

Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses Industriestammgleis der Stadt Bremen im Bahnhof Bremen Hemelingen zum Fulda-/Werrahafen

Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses Industriestammgleis der Stadt Bremen im Bahnhof Bremen Hemelingen zum Fulda-/Werrahafen Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses Industriestammgleis der Stadt Bremen im Bahnhof Bremen Hemelingen zum Fulda-/Werrahafen Hauptanschließer: Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) vertreten

Mehr

Anweisung für den Eisenbahnbetriebsdienst innerhalb der Serviceeinrichtung der HTAG Häfen und Transport AG Hafen Ginsheim-Gustavsburg

Anweisung für den Eisenbahnbetriebsdienst innerhalb der Serviceeinrichtung der HTAG Häfen und Transport AG Hafen Ginsheim-Gustavsburg 1 Anweisung für den Eisenbahnbetriebsdienst innerhalb der Serviceeinrichtung der HTAG Häfen und Transport AG Hafen Ginsheim-Gustavsburg Erstellt am: 24.05.2011 Erstellt von: Franz Josef Schneider (EBl)

Mehr

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen. Gleisanschluss Wahlstedt der Mittelzentrumsholding Bad Segeberg/Wahlstedt GmbH & Co.

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen. Gleisanschluss Wahlstedt der Mittelzentrumsholding Bad Segeberg/Wahlstedt GmbH & Co. Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Gleisanschluss Wahlstedt der Mittelzentrumsholding Bad Segeberg/Wahlstedt GmbH & Co. KG -Besonderer Teil- (NBS-BT) Stand: 23.06.2014 1 Veröffentlichung: Die

Mehr

Nutzungsbedingungen (NBS) HE - Gleisanschluss Nr. 181

Nutzungsbedingungen (NBS) HE - Gleisanschluss Nr. 181 Nutzungsbedingungen (NBS) Betrieblicher Teil HE - Gleisanschluss Nr. 181 HHLA Unikai Eisenbahnbetriebsleiter gez. Stolter Stolter gez. Witschkowski Witschkowski Gültig ab 01.10.2016 Seite 1 / 8 2 Berichtigungen

Mehr

Betriebsanweisung Abstellanlage der BBL LOGISTIK GmbH Hannover-Leinhausen

Betriebsanweisung Abstellanlage der BBL LOGISTIK GmbH Hannover-Leinhausen Betriebsanweisung Abstellanlage der BBL LOGISTIK GmbH Hannover-Leinhausen Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen... 1 2. Beschreibung der Abstellanlage... 2 2.1 Anschlussgrenze... 2 2.2 Gleisanlagen

Mehr

Betriebsanweisung Abstellanlage der BBL LOGISTIK GmbH Hannover-Leinhausen

Betriebsanweisung Abstellanlage der BBL LOGISTIK GmbH Hannover-Leinhausen Betriebsanweisung Abstellanlage der BBL LOGISTIK GmbH Hannover-Leinhausen Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen... 1 2. Beschreibung der Abstellanlage... 2 2.1 Anschlussgrenze... 2 2.2 Gleisanlagen

Mehr

Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal

Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal Bayernhafen GmbH & Co. KG Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal Gültig ab: 17.11.2014 Herausgeber: Bayernhafen GmbH & Co. KG Hauptverwaltung Linzer Straße 6 D-93055 Regensburg

Mehr

Nutzungsbedingungen (NBS) HE - Gleisanschluss Nr. 480 E

Nutzungsbedingungen (NBS) HE - Gleisanschluss Nr. 480 E Nutzungsbedingungen (NBS) Betrieblicher Teil HE - Gleisanschluss Nr. 480 E HHLA Container Terminal Burchardkai, HCCR Eisenbahnbetriebsleiter gez. Stolter Stolter gez. Witschkowski Witschkowski Gültig ab

Mehr

2.1 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Weißensee [Thür]

2.1 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Weißensee [Thür] Teil B.301 2.1 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Weißensee [Thür] a) Beschreibung und Lage 2.11 Allgemeines Der Bahnhof Weißensee [Thür] (Abk. WSE) ist unbesetzte Zuglaufstelle innerhalb der Zugleitstrecke

Mehr

Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses. Technische Werke Eberswalde GmbH. (Binnenhafen Eberswalde) in der Anschlussbahn Nordbahn GmbH

Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses. Technische Werke Eberswalde GmbH. (Binnenhafen Eberswalde) in der Anschlussbahn Nordbahn GmbH Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses Technische Werke Eberswalde GmbH (Binnenhafen Eberswalde) in der Anschlussbahn Nordbahn GmbH Hauptanschließer: Nebenanschließer: Nordbahn GmbH Angermünder

Mehr

Angaben für das Streckenbuch

Angaben für das Streckenbuch Bayernhafen GmbH & Co. KG Angaben für das Streckenbuch Bayernhafen Aschaffenburg Bamberg Regensburg Passau Es gelten die jeweils gültigen Gleispläne der Bayernhafen Infrastruktur (online). Gültig ab 13.12.2015

Mehr

2.5 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Ernstthal [Rstg]

2.5 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Ernstthal [Rstg] a) Beschreibung und Lage 2.5 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Ernstthal [Rstg] 2.51 Allgemeines Der Bahnhof Ernstthal [Rwg] ist Kopfbahnhof und Kreuzungsbahnhof auf der eingleisigen Nebenbahn Sonneberg

Mehr

Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses. Lps Hauptanschließer: Volkswagen Sachsen GmbH, Motorenfertigung Chemnitz

Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses. Lps Hauptanschließer: Volkswagen Sachsen GmbH, Motorenfertigung Chemnitz Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses Lps 822-339 Hauptanschließer: Volkswagen Sachsen GmbH, Motorenfertigung Chemnitz Gültig ab: 01. 05. 1999 Die Bedienungsanweisung wird zwischen der Regio

Mehr

Nutzungsbedingungen (NBS) HE - Gleisanschluss Nr. 482

Nutzungsbedingungen (NBS) HE - Gleisanschluss Nr. 482 Dradenau Nutzungsbedingungen (NBS) Betrieblicher Teil HE - Gleisanschluss Nr. 482 HHLA Dradenau Eisenbahnbetriebsleiter gez. Stolter Stolter gez. Witschkowski Witschkowski Gültig ab 01.10.2016 Seite 1

Mehr

Nutzungsbedingungen (NBS) HE - Gleisanschluss Nr. 336

Nutzungsbedingungen (NBS) HE - Gleisanschluss Nr. 336 Nutzungsbedingungen (NBS) Betrieblicher Teil HE - Gleisanschluss Nr. 336 HHLA Container Terminal Tollerort Eisenbahnbetriebsleiter gez. Stolter Stolter gez. Witschkowski Witschkowski Gültig ab 01.10.2016

Mehr

Örtliche Richtlinien zur Richtlinie für das Zugpersonal

Örtliche Richtlinien zur Richtlinie für das Zugpersonal Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01 09 für das Zugpersonal Geltungsbereich Eisenbahn Köln-Mülheim-Leverkusen (EKML) - NE Streckenbezeichnung 9617 Bekanntgaben Lfd. Nr. Änderung / Bekanntgabe Gültig

Mehr

Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses. Trede & von Pein GmbH im Bahnhof Prenzlau, Bahnhofsteil Prenzlau West (WPLW)

Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses. Trede & von Pein GmbH im Bahnhof Prenzlau, Bahnhofsteil Prenzlau West (WPLW) Anhang II zu den ÖZ MaB Bf Prenzlau (ÖZ B 04) Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses Trede & von Pein GmbH im Bahnhof Prenzlau, Bahnhofsteil Prenzlau West (WPLW) Hauptanschließer: Trede & von

Mehr

Bedienungsanweisung für den Gleisanschluss Nr. 142 Hafenbahn Standort Spreehafen (HSS)

Bedienungsanweisung für den Gleisanschluss Nr. 142 Hafenbahn Standort Spreehafen (HSS) Bedienungsanweisung für den Gleisanschluss Nr. 142 Hafenbahn Standort Spreehafen (HSS) gültig ab: 01.10.2014 Stelle: Datum: VwKz: Unterschrift: aufgestellt: zugestimmt: Stabsstelle BS Hafenbahn für HSS

Mehr

Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses der Stadt Papenburg

Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses der Stadt Papenburg Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses der Stadt Papenburg 1. Räumlicher Geltungsbereich (Anlage 1) Die Bedienungsanweisung gilt für folgende Gleisanlagen im Sinn von 2 (1) des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Mehr

für die Hafenbahn Braunschweig Bedienanweisung

für die Hafenbahn Braunschweig Bedienanweisung Anweisung für den Eisenbahnbetriebsdienst für die Hafenbahn Braunschweig Bedienanweisung Inhalt 1. Allgemeine Bestimmungen 2 2. Geltungsbereich 2 3. Verteiler 2 4. Bekanntgabe 2 5. Beschreibung der Eisenbahninfrastruktur

Mehr

Örtliche Richtlinien zur Ril für Mitarbeiter auf Betriebsstellen für das Zug- und Rangierpersonal

Örtliche Richtlinien zur Ril für Mitarbeiter auf Betriebsstellen für das Zug- und Rangierpersonal Örtliche Richtlinien zur Ril 408.01-09 für Mitarbeiter auf Betriebsstellen für das Zug- und Rangierpersonal für den Infrastrukturbereich AVG im Bf u Ettlingen West Gültig ab 29.04.2013 Bearbeitung: Genehmigt

Mehr

für die Anschlussbahn Umweltschutz West GmbH

für die Anschlussbahn Umweltschutz West GmbH Anweisung für den Eisenbahnbetriebsdienst für die Anschlussbahn Umweltschutz West GmbH an den Bahnhof Gelsenkirchen-Horst Nord (EGHN) Bedienanweisung Wolfram Bäumer, 3. 7. 2013 1 1. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

NBS Bedienungsanweisung Anhang 2

NBS Bedienungsanweisung Anhang 2 Nutzungsbedingungen Container Terminal Hamburg GmbH Kurt-Eckelmann-Straße 1 21129 Hamburg NBS Bedienungsanweisung Anhang 2 INHALT Seite 1 Ausstattung der EOW-Anlage...2 1.1 Funktionsweise der EOW-Anlage...

Mehr

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Industriestammgleis. der Stadtwerke Gaggenau

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Industriestammgleis. der Stadtwerke Gaggenau Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Industriestammgleis der Stadtwerke Gaggenau dienstansässig Theodor-Bergmann-Straße 44, 76571 Gaggenau Der besondere Teil der Nutzungsbedingungen

Mehr

B e d i e n u n g s a n w e i s u n g

B e d i e n u n g s a n w e i s u n g Wirtschaftsförderung in Dorsten GmbH (WINDOR) Bismarckstraße 24 46284 Dorsten B e d i e n u n g s a n w e i s u n g für die Bedienung des Gleisanschlusses (Hafenbahn V 80) der Wirtschaftsförderung in Dorsten

Mehr

Nutzungsbedingungen für die Eisenbahninfrastruktur der Serviceeinrichtung Hafenbahn Worms. -Besonderer Teil-(NBS-BT)

Nutzungsbedingungen für die Eisenbahninfrastruktur der Serviceeinrichtung Hafenbahn Worms. -Besonderer Teil-(NBS-BT) Nutzungsbedingungen für die Eisenbahninfrastruktur der Serviceeinrichtung Hafenbahn Worms -Besonderer Teil-(NBS-BT) Stand: 22.11.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Anwendungsbereich... 2 2. Änderungen/Ergänzungen

Mehr

Nutzungsbedingungen für die Eisenbahninfrastruktur der Serviceeinrichtung Hafenbahn Worms. -Besonderer Teil- (NBS-BT)

Nutzungsbedingungen für die Eisenbahninfrastruktur der Serviceeinrichtung Hafenbahn Worms. -Besonderer Teil- (NBS-BT) Nutzungsbedingungen für die Eisenbahninfrastruktur der Serviceeinrichtung Hafenbahn Worms -Besonderer Teil- (NBS-BT) Stand: 19.01.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Anwendungsbereich... 2 2. Änderungen/Ergänzungen

Mehr

Sammlung betrieblicher Vorschriften. Benutzung der Infrastruktur der Serviceeinrichtung Bahnpark Augsburg

Sammlung betrieblicher Vorschriften. Benutzung der Infrastruktur der Serviceeinrichtung Bahnpark Augsburg (SbV) Benutzung der Infrastruktur der Serviceeinrichtung Bahnpark Augsburg Aufgestellt am 7. Mai 2018. Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht

Mehr

Nutzungsbedingungen für. Serviceeinrichtungen im Container Terminal Germersheim. Besonderer Teil (NBS-BT) des Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU)

Nutzungsbedingungen für. Serviceeinrichtungen im Container Terminal Germersheim. Besonderer Teil (NBS-BT) des Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU) Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen im Container Terminal Germersheim Besonderer Teil (NBS-BT) des Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU) DP World Germersheim GmbH & Co. KG Wörthstr. 13 76726

Mehr

Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses Logistikzentrum Ruhr Ost GmbH, Industriestammgleis Am Mersch

Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses Logistikzentrum Ruhr Ost GmbH, Industriestammgleis Am Mersch Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses Logistikzentrum Ruhr Ost GmbH, Industriestammgleis Am Mersch Hauptanschließer *): Nebenanschließer *): Logistikzentrum RuhrOst GmbH Pharmalogistik GmbH

Mehr

Dienstordnung. Dienstordnung. der. Anschlussbahn Industriegebiet Neubrandenburg (AIN) und Neubrandenburg Trollenhagen (ANT)

Dienstordnung. Dienstordnung. der. Anschlussbahn Industriegebiet Neubrandenburg (AIN) und Neubrandenburg Trollenhagen (ANT) der Anschlussbahn Industriegebiet Neubrandenburg (AIN) und Neubrandenburg Trollenhagen (ANT) Version 3.0 gültig ab 09.04.2016 (nach Inbetriebnahme Minolkurve ) Aufgestellt: Ulrike Wildt, EBL Bestätigt

Mehr

Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven

Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven Gleisanschluss Rüstersieler Groden Stand: 01.09.2014 Bearbeitung: Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) Lothar Heinrich

Mehr

Hinweise für Rangierfahrten zur FIBA Ulm 1. Ausbaustufe November 2013

Hinweise für Rangierfahrten zur FIBA Ulm 1. Ausbaustufe November 2013 Information für Tf und Örtliches Personal Hinweise für Rangierfahrten zur FIBA Ulm 1. Ausbaustufe November 2013 DB ZugBus RAB GmbH Stand: 14.11.2013 Version 1.1 Ausbilderteam / Scherer, D. 1 Wissenswertes

Mehr

Industriebahn Premnitz

Industriebahn Premnitz Industriebahn Premnitz Anhang 4. Bahnübergänge und Gleistore 1. Betriebsdienstliche Bedienungsanleitung Bahnübergang Bergstraße BÜ 1 Der Bahnübergang Bergstraße befindet sich in Teilverantwortung der DB

Mehr

Sicherheitsmanagement

Sicherheitsmanagement Seite 2 von 14 Bedienungsanweisung für den Anschluss Serviceeinrichtung Hamm-Heessen... 1 Änderungsindex... 1 Prüfvermerk... 1 Freigabeverfügung... 1 Verteiler... 3 Berichtigungen... 3 1 Allgemeines...

Mehr

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der HSB Besonderer Teil (NBS-BT)

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der HSB Besonderer Teil (NBS-BT) Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH Kurfürstenanlage 42-50 69115 Heidelberg im Folgenden EIU genannt. Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der HSB Besonderer Teil (NBS-BT) Stand 01.02.2015

Mehr

Unsere Anlagen für Ihren Güterverkehr:

Unsere Anlagen für Ihren Güterverkehr: erstellt durch Frank von Meißner für www.pfullendorf.de Unsere Anlagen für Ihren Güterverkehr: Bahnhöfe Altshausen, Ostrach und Pfullendorf Beschreibung der Lage, Gleise und Ladestraßen Allgemeines Für

Mehr

Verfügung des Eisenbahnbetriebsleiters Nr. 200/2014 Bedienungsanweisung für den Gleisanschluss 142 Hafenbahn Standort Spreehafen, gültig ab 01.10.

Verfügung des Eisenbahnbetriebsleiters Nr. 200/2014 Bedienungsanweisung für den Gleisanschluss 142 Hafenbahn Standort Spreehafen, gültig ab 01.10. HPA Hamburg Port Authority Neuer Wandrahm 4 20457 Hamburg alle EVU mit Verkehren auf der Hamburger Hafenbahn EBL, EBL-V, Nmg BezL Betrieb, Stw, Netzko B1-1, B11-1, B12-1, B13-1, B14-1, B15-1, B2-1, B21-1,

Mehr

Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven

Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven Gleisanschluss Rüstersieler Groden Stand: 31.03.2017 Bearbeitung: Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) Ingmar Ricklefs

Mehr

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT)

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Stand: 1. Juli 2016 1. Preisgrundlagen Güterverkehr Für den Güterverkehr gibt es nur einen Grundpreis, der von der Anzahl der Waggons

Mehr

Liste der Entgelte. der. DE Infrastruktur GmbH

Liste der Entgelte. der. DE Infrastruktur GmbH Liste der Entgelte der DE Infrastruktur GmbH Gültig ab 15.12.2015 Entgelte -2- Inhaltsverzeichnis 0. Verzeichnis der Abkürzungen... 3 1. Zweck und Geltungsbereich... 4 1.1 Allgemeines... 4 1.2 Geltungsbereich...

Mehr

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) - der Stadtwerke Essen AG. Stand: 02.2008

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) - der Stadtwerke Essen AG. Stand: 02.2008 Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) - der Stadtwerke Essen AG Stand: 02.2008 2 1. Zweck und Anwendungsbereich 3 2. Begriffsbestimmungen 3 2.1 Eisenbahninfrastruktur 3

Mehr

Örtliche Richtlinien für Zug- und Rangierfahrten mit Beschreibung der öffentlichen Eisenbahninfrastruktur des bayernhafen Nürnberg

Örtliche Richtlinien für Zug- und Rangierfahrten mit Beschreibung der öffentlichen Eisenbahninfrastruktur des bayernhafen Nürnberg Örtliche Richtlinien für Zug- und Rangierfahrten mit Beschreibung der öffentlichen Eisenbahninfrastruktur des bayernhafen Nürnberg Betreiber der öffentlichen Bayernhafen GmbH & Co.KG Eisenbahninfrastruktur:

Mehr

Örtliche Richtlinien für Zug- und Rangierfahrten mit Beschreibung der öffentlichen Eisenbahninfrastruktur des bayernhafen Nürnberg

Örtliche Richtlinien für Zug- und Rangierfahrten mit Beschreibung der öffentlichen Eisenbahninfrastruktur des bayernhafen Nürnberg Örtliche Richtlinien für Zug- und Rangierfahrten mit Beschreibung der öffentlichen Eisenbahninfrastruktur des bayernhafen Nürnberg Betreiber der öffentlichen Bayernhafen GmbH & Co.KG Eisenbahninfrastruktur:

Mehr

Bedienungsanweisung. für die Industriestammgleisanlage. des. Logistikzentrum RuhrOst GmbH. angeschlossen an das Streckengleis der DB AG

Bedienungsanweisung. für die Industriestammgleisanlage. des. Logistikzentrum RuhrOst GmbH. angeschlossen an das Streckengleis der DB AG Bedienungsanweisung für die Industriestammgleisanlage des Logistikzentrum RuhrOst GmbH angeschlossen an das Streckengleis der DB AG zwischen den Bahnhöfen Unna und Fröndenberg Diese Bedienungsanweisung

Mehr

Durchführung des Eisenbahnbetriebes

Durchführung des Eisenbahnbetriebes Rangieranweisung für die Durchführung des Eisenbahnbetriebes Sammlung betrieblicher Vorschriften Weisung Nr. 1 Verteiler Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie 1 Referat

Mehr

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der IBB Industriebahnhof Stade-Brunshausen GmbH Besonderer Teil (IBB-NBS-BT)

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der IBB Industriebahnhof Stade-Brunshausen GmbH Besonderer Teil (IBB-NBS-BT) Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der IBB Industriebahnhof Stade-Brunshausen GmbH Besonderer Teil (IBB-NBS-BT) Stand: Februar 2011 1. Vorbemerkungen 1.1 Eisenbahnrechtliche Grundlagen Für Umschlag

Mehr

BGBl. II Ausgegeben am 3. März 2000 Nr

BGBl. II Ausgegeben am 3. März 2000 Nr BGBl. II Ausgegeben am 3. März 2000 Nr. 76 313 Signale Anlage 2 Inhalt 1. Hauptsignale... H 2. Vorsignale... V 3. Fahrsignale... F 4. Abfertigungssignale... A 5. Zugsignale... Z 6. Geschwindigkeitssignale...

Mehr

Kontinuum PLIII M.Sc. Bahnverkehr, Mobilität und Logistik Auszug: Eisenbahnsicherungswesen

Kontinuum PLIII M.Sc. Bahnverkehr, Mobilität und Logistik Auszug: Eisenbahnsicherungswesen Kontinuum PLIII M.Sc. Bahnverkehr, Mobilität und Logistik Auszug: Eisenbahnsicherungswesen Kontinuum PLIII Eisenbahnsicherungswesen Dr. Leining 1 Eisenbahnsicherungswesen - Team Dozent Dr. Michael Leining

Mehr

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT)

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Stand: 14.11. 2016 1 Preisgrundlagen Güterverkehr Für den Güterverkehr gibt es nur einen Grundpreis, der von der Anzahl der Waggons

Mehr

Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 20. Betriebliche Anweisungen zum Einsatz von Zweiwegefahrzeugen auf den Strecken der RISS GmbH

Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 20. Betriebliche Anweisungen zum Einsatz von Zweiwegefahrzeugen auf den Strecken der RISS GmbH Betriebliche Anweisungen zum Einsatz von Zweiwegefahrzeugen auf den Strecken der RISS GmbH Dauer-Betra Nr. 400/0 Dauer-Betra Nr. 300/0 Dauer-Betra Nr. 500/0 Dauer-Betra Nr. 600/0 Dauer-Betra Nr. 700/0

Mehr

Örtliche Richtlinie zur Richtlinie für Mitarbeiter auf Betriebsstellen. der Bremischen Hafeneisenbahn. Bereich. Bremen Inlandshafen

Örtliche Richtlinie zur Richtlinie für Mitarbeiter auf Betriebsstellen. der Bremischen Hafeneisenbahn. Bereich. Bremen Inlandshafen Örtliche Richtlinie zur Richtlinie 408. 01-09 für Mitarbeiter auf Betriebsstellen der Bremischen Hafeneisenbahn Bereich Bremen Inlandshafen Stellwerk If und Im Gültig ab 14.12.2014 Örtliche Richtlinien

Mehr

Örtliche Richtlinien für die Strecken Neuss Hbf Kaarster See und Düsseldorf-Gerresheim Mettmann Stadtwald. der Regiobahn GmbH

Örtliche Richtlinien für die Strecken Neuss Hbf Kaarster See und Düsseldorf-Gerresheim Mettmann Stadtwald. der Regiobahn GmbH Örtliche Richtlinien für die Strecken Neuss Hbf Kaarster See und Düsseldorf-Gerresheim Mettmann Stadtwald der Regiobahn GmbH gültig ab 13.12.2009 aufgestellt Mettmann, den 13.12.2009 Der Eisenbahnbetriebsleiter

Mehr

Mitteldeutsche Eisenbahn GmbH

Mitteldeutsche Eisenbahn GmbH Mitteldeutsche Eisenbahn GmbH Mitteldeutsche Eisenbahn Gesellschaft mbh Postfach 1461 D-06204 Merseburg Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der Mitteldeutsche Eisenbahn Gesellschaft mbh - Besonderer

Mehr

Infrastruktur der Brohltalbahn. Serviceanlage

Infrastruktur der Brohltalbahn. Serviceanlage Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Infrastruktur der Brohltalbahn Serviceanlage Zuführungsgleis Brohl-Umladebahnhof 1 Brohltal-Eisenbahn-GmbH Kapellenstraße 12 56651

Mehr

Stellwerke + Fahrstraßenbildung

Stellwerke + Fahrstraßenbildung Stellwerke + Fahrstraßenbildung Foto: FG SFWBB / C. Blome 0 Sicherungsphilosophie 4 Absatz 1 AEG: Die Eisenbahnen sind verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen... Was ist Sicherheit? Sicherheit ist...das

Mehr

Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) Örtliche Richtlinien

Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) Örtliche Richtlinien Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) Örtliche Richtlinien Stand: 13.12.2015 NFG Bahnservice GmbH Neuoffingen 3a 89362 Offingen 1. Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis Seite 1 2. Einleitung Seite

Mehr

Entgeltgrundsätze für. die Benutzung der Zugtrasse sowie der sonstigen Anlagen und Einrichtungen der Eisenbahninfrastruktur der

Entgeltgrundsätze für. die Benutzung der Zugtrasse sowie der sonstigen Anlagen und Einrichtungen der Eisenbahninfrastruktur der Entgeltgrundsätze für die Benutzung der Zugtrasse sowie der sonstigen Anlagen und Einrichtungen der Eisenbahninfrastruktur der Kiel Schönberger Eisenbahn Anlage 1 zum Infrastruktur-Nutzungsvertrag Gültig

Mehr

Sicherer Fahrweg sichere Zugfahrt

Sicherer Fahrweg sichere Zugfahrt Sicherer Fahrweg sichere Zugfahrt Teil I Für Betriebsstellen mit mechanischen und elektromechanischen Stellwerken EISENBAHN - FACHVERLAG HEIDELBERG MAINZ Band 4/16 RDB edition REDIGITALISIERT Verfasser:

Mehr

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Industriegleis STADT BAD OLDESLOE

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Industriegleis STADT BAD OLDESLOE Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Industriegleis STADT BAD OLDESLOE Stand: 01.02.2014 I. Allgemeine Informationen 1. Einleitung Die NBS-AT der STADT BAD OLDESLOE - Nutzungsbedingungen

Mehr

Nutzungsbedingungen für die Serviceeinrichtung. Nordic Rail Service GmbH (Schienenfahrzeugwerkstatt)

Nutzungsbedingungen für die Serviceeinrichtung. Nordic Rail Service GmbH (Schienenfahrzeugwerkstatt) .. - Nutzungsbedingungen für die Serviceeinrichtung Nordic Rail Service GmbH (Schienenfahrzeugwerkstatt) - Besonderer Teil - (NBS-BT) - Stand: 22.11.2013 Geschäftsführer: Rainer Kuschinsky, Ben Thurnwald

Mehr

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - Besonderer Teil - (NBS BT)

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - Besonderer Teil - (NBS BT) Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - Besonderer Teil - (NBS BT) als Anlage 5 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Gültig ab: Juni 2011 3205 - Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen besonderer

Mehr

Gleise in Serviceeinrichtungen Stand

Gleise in Serviceeinrichtungen Stand Gleise in Serviceeinrichtungen Stand 01.10.2017 DB Netz AG Zentrale I.NMK 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 Legende zu Zusatzausstattung und Betreiber/Eigentümer von Eisenbahninfrastruktur 3 Liste der

Mehr

SICHERHEITSEINWEISUNG

SICHERHEITSEINWEISUNG SICHERHEITSEINWEISUNG Diese Sicherheitseinweisung und die darin enthaltenen Regeln und Fahrvorschriften müssen vom Veranstalter (Kunden) an alle Teilnehmer der Veranstaltung weitergegeben werden. 2 Fahrvorschriften

Mehr

Gleise in Serviceeinrichtungen Stand

Gleise in Serviceeinrichtungen Stand Gleise in Serviceeinrichtungen Stand 01.01.2018 DB Netz AG Zentrale I.NMK 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 Legende zu Zusatzausstattung und Betreiber/Eigentümer von Eisenbahninfrastruktur 3 Liste der

Mehr

NO TIDE. NO LIMITS. JWP-VVO. Verfahrensanweisung Prozess/ Verfahren für die Vermittlung der Ortskenntnis für die Zugangsberechtigten

NO TIDE. NO LIMITS. JWP-VVO. Verfahrensanweisung Prozess/ Verfahren für die Vermittlung der Ortskenntnis für die Zugangsberechtigten JWP-VVO Verfahrensanweisung Prozess/ Verfahren für die Vermittlung der Ortskenntnis für die Zugangsberechtigten zu den Serviceeinrichtungen der JadeWeserPort Logistics Zone GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS.

Mehr

Stadtwerke Mainz AG Hafen Gleisanschluss-Nr.:

Stadtwerke Mainz AG Hafen Gleisanschluss-Nr.: Stadtwerke Mainz AG Hafen Gleisanschluss-Nr.: 6013121 vorläufige Bedienungsanweisung für die öffentliche Serviceeinrichtung den Anschluss Hafenbahn Mainz der Stadtwerke Mainz AG Hafen und Stadtwerke Mainz

Mehr

SbV Gültig ab:

SbV Gültig ab: Sammlung betrieblicher Vorschriften SbV DU-Ruhrort Hafen Duisburg Hafen DU-Hochfeld Nord Südhafen (DU-Hochfeld) Logport I (DU-Rheinhausen) Logport II (DU-Wanheim) Logport III (DU-Hohenbudberg) Sammlung

Mehr

Nutzungsbedingungen der Serviceeinrichtungen. Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh (Hafenbahn Lübeck)

Nutzungsbedingungen der Serviceeinrichtungen. Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh (Hafenbahn Lübeck) Nutzungsbedingungen der Serviceeinrichtungen Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh (Hafenbahn Lübeck) - Besonderer Teil (NBS-BT) Stand: 04.09.2007 (aktualisiert am 17.11.2010) INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeine

Mehr

Nutzungsbedingungen. für Serviceeinrichtungen. der. Hörseltalbahn GmbH

Nutzungsbedingungen. für Serviceeinrichtungen. der. Hörseltalbahn GmbH Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der Hörseltalbahn GmbH Besonderer Teil (NBS-BT) Anlage zum Infrastruktur-Nutzungsvertrag Gültig ab: 11. Dezember 2012 1 von 13 0. Verzeichnis der Abkürzungen

Mehr

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - Besonderer Teil - (NBS BT)

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - Besonderer Teil - (NBS BT) Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - Besonderer Teil - (NBS BT) als Anlage 5 zum Infrastrukturnutzungsvertrag Gültig ab: Mai 2017 1. Allgemeine Informationen... 3 1.1 Zweck und Geltungsbereich...

Mehr

die Neuherausgabe der Richtlinie "Bahnübergangssicherungsanlagen; Rangierschalter

die Neuherausgabe der Richtlinie Bahnübergangssicherungsanlagen; Rangierschalter DB Netz AG Markgrafendamm 24 Haus 35 10245 Berlin gemäß Verteiler der Ril 482.8603 DB Netz AG I.NPB 4 Markgrafendamm 24 Haus 35 10245 Berlin Stephan Respondek Telefon 999 21465 Telefax 955 58248 stephan.respondek@deutschebahn.com

Mehr

Gleise in Serviceeinrichtungen

Gleise in Serviceeinrichtungen Gleise in Serviceeinrichtungen Stand 0.07.07 DB Netz AG Zentrale I.NMK Inhaltsverzeichnis Einleitung Legende zu Zusatzausstattung und Betreiber/Eigentümer von Eisenbahninfrastruktur Liste der Gleise in

Mehr

Bedienungsanweisung für die Straßensignalanlagen an den Bahnübergängen im Bereich Stammgleis 150

Bedienungsanweisung für die Straßensignalanlagen an den Bahnübergängen im Bereich Stammgleis 150 Bedienungsanweisung der Straßensignalanlagen BÜ Stammgleis 150, FH Bedienungsanweisung für die Straßensignalanlagen an den Bahnübergängen im Bereich Stammgleis 150 Flusshafen Sammlung betrieblicher Vorschriften

Mehr

Gleise in Serviceeinrichtungen Stand

Gleise in Serviceeinrichtungen Stand Gleise in Serviceeinrichtungen Stand 01.01.2018 DB Netz AG Zentrale I.NMK 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 Legende zu Zusatzausstattung und Betreiber/Eigentümer von Eisenbahninfrastruktur 3 Liste der

Mehr

die Neuherausgabe der Richtlinie "Bahnübergangssicherungsanlagen; Hilfseinschaltung

die Neuherausgabe der Richtlinie Bahnübergangssicherungsanlagen; Hilfseinschaltung DB Netz AG Markgrafendamm 24 Haus 35 10245 Berlin gemäß Verteiler der Ril 482.8602 DB Netz AG I.NPB 4 Markgrafendamm 24 Haus 35 10245 Berlin Stephan Respondek Telefon 999 21465 Telefax 955 58248 stephan.respondek@deutschebahn.com

Mehr

Merkblatt: Sicherungsmaßnahmen in besonderen Fällen gem. DGUV Vorschrift 78 6

Merkblatt: Sicherungsmaßnahmen in besonderen Fällen gem. DGUV Vorschrift 78 6 Merkblatt: Sicherungsmaßnahmen in besonderen Fällen gem. DGUV Vorschrift 78 6 1.1 Arbeiten unter Selbstsicherung (DGUV Vorschrift 78 6 (1)) Der Unternehmer hat mittels einer Gefährdungsbeurteilung vorab

Mehr

Anhang A. Beschreibung der örtlichen Verhältnisse und besonderen betrieblichen Regelungen

Anhang A. Beschreibung der örtlichen Verhältnisse und besonderen betrieblichen Regelungen Anhang A Beschreibung der örtlichen Verhältnisse und besonderen betrieblichen Regelungen I. Angaben zur Strecke Fahren ohne Streckenkunde gem. 32 (2) FV-NE und VDV-Schrift 755 Streckenkenntnis-Richtlinie

Mehr

Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Rurtalbahn GmbH Besonderer Teil (SNB-BT)

Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Rurtalbahn GmbH Besonderer Teil (SNB-BT) Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Rurtalbahn GmbH Besonderer Teil (SNB-BT) ENTWURF - Änderungen nach Inkrafttreten des ERegG in ROT insbesondere Nr. 4 - Entgelte - jetzt integraler Bestandteil der

Mehr

Betriebliches Regelwerk als Element der Sicherheit im Eisenbahnwesen

Betriebliches Regelwerk als Element der Sicherheit im Eisenbahnwesen Betriebliches Regelwerk als Element der Sicherheit im Eisenbahnwesen 7. Workshop zu Fragen von Risiko und Sicherheit im Verkehr SIT Safety in Transportation Braunschweig, 10. November 2014 Dr.-Ing. Carsten

Mehr

Gleise in Serviceeinrichtungen Stand

Gleise in Serviceeinrichtungen Stand Gleise in Serviceeinrichtungen Stand 01.01.2018 DB Netz AG Zentrale I.NMK 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 Legende zu Zusatzausstattung und Betreiber/Eigentümer von Eisenbahninfrastruktur 3 Liste der

Mehr

Besondere Schienennetzbenutzungsbedingungen. der. RP Eisenbahn GmbH

Besondere Schienennetzbenutzungsbedingungen. der. RP Eisenbahn GmbH RP Eisenbahn GmbH Schwetzinger Straße 2 67157 Wachenheim Postfach 11 05 67153 Wachenheim Besondere Schienennetzbenutzungsbedingungen der RP Eisenbahn GmbH Für die Strecke Heimbach-Baumholder: Gültig ab

Mehr

Bremsberechnung, Bremstafeln und Bremslastentafeln

Bremsberechnung, Bremstafeln und Bremslastentafeln EBOA: Anlage Bremsberechnung, Bremstafeln und Bremslastentafeln Anlage (zu Abs. und ) Bremsberechnung, Bremstafeln und Bremslastentafeln I. Bremsberechnung 1. In den nachstehenden Bremstafeln (Teil II)

Mehr

WB- Analyse des S-Bahn-Unfalls von Neufahrn

WB- Analyse des S-Bahn-Unfalls von Neufahrn WB- Analyse des S-Bahn-Unfalls von Neufahrn Dipl.-Ing. Oliver Lemke Bieleschweig -Workshop 5.5-6. und 7. Juni 2005, Bielefeld Gliederung Gliederung Unfallablauf List of Facts Der WB-Graph Anmerkungen /

Mehr

Gleise in Serviceeinrichtungen

Gleise in Serviceeinrichtungen Gleise in Serviceeinrichtungen Stand 07.07.2017 DB Netz AG Zentrale I.NMK 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 Legende zu Zusatzausstattung und Betreiber/Eigentümer von Eisenbahninfrastruktur 3 Liste der

Mehr

Anlage 10 der FV-NE und Vorlage für Block Befehle 1 24

Anlage 10 der FV-NE und Vorlage für Block Befehle 1 24 Anlage 3 zum Rundschreiben vom 23.09.2015 Anlage 10 der FV-NE und Vorlage für Block Befehle 1 24 gültig ab 13.12.2015 Bestell-Nr.: 103200 Druck und Vertrieb: Flöttmann Verlag GmbH, Schulstraße 10, 33330

Mehr

Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Rurtalbahn GmbH Besonderer Teil (SNB-BT)

Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Rurtalbahn GmbH Besonderer Teil (SNB-BT) Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Rurtalbahn GmbH Besonderer Teil (SNB-BT) Stand: 15.12.2013 1 ZWECK UND GELTUNGSBEREICH... 2 2 SCHIENENNETZ... 2 2.1 STRECKE DÜREN - HEIMBACH... 2 2.2 STRECKE JÜLICH

Mehr

Gleise in Serviceeinrichtungen

Gleise in Serviceeinrichtungen Gleise in Serviceeinrichtungen Stand 07.07.2017 DB Netz AG Zentrale I.NMK 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 Legende zu Zusatzausstattung und Betreiber/Eigentümer von Eisenbahninfrastruktur 3 Liste der

Mehr

Gleise in Serviceeinrichtungen Stand

Gleise in Serviceeinrichtungen Stand Gleise in Serviceeinrichtungen Stand 0.0.08 DB Netz AG Zentrale I.NMK Inhaltsverzeichnis Einleitung Legende zu Zusatzausstattung und Betreiber/Eigentümer von Eisenbahninfrastruktur 3 Liste der Gleise in

Mehr

Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Hafenbahn Emden

Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Hafenbahn Emden Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Hafenbahn Emden Örtliche Betriebsvorschrift Aufgestellt Emden, den 21.09.2015 Gültig ab 15.10.2015 Verantwortlich für den Inhalt: Theodor

Mehr

Neuherausgabe der Richtlinie "Schlüsselschalter, Schlüsseltaster und Schlüsselsperren

Neuherausgabe der Richtlinie Schlüsselschalter, Schlüsseltaster und Schlüsselsperren DB Netz AG Markgrafendamm 24, Haus 35 10245 Berlin Nach Verteiler der Richtlinie 482.8101 DB Netz AG Betriebsverfahren Markgrafendamm 24, Haus 35 10245 Berlin www.dbnetze.com/fahrweg Berlin Ostkreuz Stephan

Mehr

Infrastrukturnutzungsvertrag

Infrastrukturnutzungsvertrag Infrastrukturnutzungsvertrag zwischen dem Zweckverband Häfen im Landkreis Kelheim vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Herbert Engl, geschäftsansässig Hopfenbachweg 4, 93309 Kelheim im folgenden

Mehr

Nutzungsbedingungen für. Serviceeinrichtungen. Besonderer Teil (NBS-BT)

Nutzungsbedingungen für. Serviceeinrichtungen. Besonderer Teil (NBS-BT) Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Stand: 01.12.2012 2 1 Anwendungsbereich 3 2 Infrastrukturbeschreibung 3 3 Zugangsbedingungen 6 3.1 Betriebszeiten 6 3.2 Antrag auf

Mehr

VB-INFO Nr. 6. Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr

VB-INFO Nr. 6. Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr VB-INFO Nr 6 Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Hinweise und Empfehlungen 1 Allgemeines Für Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen halten die Feuerwehren Fahrzeuge und

Mehr

Modellbahn-Signaltechnik Einführung für Jedermann

Modellbahn-Signaltechnik Einführung für Jedermann Modellbahn-Signaltechnik Einführung für Jedermann Zu meiner Person Klaus Wagner 45 Jahre glücklich verheiratet 5 Kinder (11-19) bis 1992 bei der DB als Servicetechniker (2 Jahre Ausbildung) alle Stellwerkstypen

Mehr