REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN

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1 REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN Regierungspräsidium Karlsruhe Karlsruhe gemäß Verteiler Karlsruhe, Einladung zum RP Forum Energiewende in Gebäuden Sehr geehrte Damen und Herren, das von unserer Landesregierung verfolgte Ziel der Energiewende ist nicht nur in aller Munde, es bringt insbesondere auch neue Regelungen und Aufgaben sowie Akteure mit sich. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist in sehr vielen Bereichen (z.b. Naturschutz, Bauplanungsrecht, Denkmalschutz, Verkehr sowie Energieeffizienz in Gebäuden etc.) von dem Thema Energiewende tangiert. Nachdem unser Haus zunächst seinen Fokus auf den Ausbau der Windenergie legte und entsprechend auch RP Foren zu diesem Thema veranstaltete, wollen wir uns in Zukunft auch weiteren für das Gelingen der Energiewende unverzichtbaren Themen verstärkt zuwenden. In diesem Zusammenhang gewinnt das Thema Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Gebäuden immer mehr an Bedeutung. Die Fragen rund um dieses Thema sind zum einen hoch komplex und zum anderen reicht der Kreis der Betroffenen vom Häusle(um)bauer bis hin zu Experten aus den verschiedensten Fachdisziplinen. Umso wichtiger erscheint hier eine umfangreiche Information der Personen, die sich in ihrer täglichen Arbeit dieses Themas annehmen. Mit unserem dritten RP Forum Energiewende in Gebäuden wollen wir an dieser Stelle einen Beitrag leisten Karlsruhe Schlossplatz 1-3 Telefon Fax (Zentral: )

2 - 2 - Ich möchte Sie daher zu unserer Veranstaltung am Dienstag, den 16. Juni 2015 von 10:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr im Regierungspräsidium Karlsruhe am Rondellplatz (Karl-Friedrich-Str. 17) herzlich einladen. Folgender Ablauf ist vorgesehen: - Begrüßung und Moderation (Regierungspräsidentin Nicolette Kressl, Regierungsvizepräsidentin Gabriela Mühlstädt-Grimm) - Novelle des EWärmeG BW - Auswirkungen auf die Praxis in Planung und Ausführung (Dr. Volker Kienzlen, Geschäftsführer KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH) - Zuständigkeiten hinsichtlich EWärmeG und EnEV innerhalb der Landesverwaltung (Neslihan Beer und Tilla Pflaum, Referat 21 Regierungspräsidium Karlsruhe) - Pause (ca. 15 Min.) - Büro-Passivhaus Kreativpark - zukunftsweisend planen, energetisch bauen, Arbeit beflügeln (Klaus Teizer, Führung Technik + Innovation, Vollack Management + Beteiligungen GmbH & Co. KG) Die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung ist bei der Architektenkammer beantragt. Für die weitere Organisation der Veranstaltung benötigen wir zeitnah eine Abschätzung der Teilnehmerzahl. Bitte melden Sie uns daher Ihre Teilnahme unter Angabe der Personenzahl bis spätestens 18. Mai 2015 per Fax mit beiliegendem Rückmeldebogen oder per an Frau Speckmann (Carolin.Speckmann@rpk.bwl.de), die Ihnen gerne auch bei Rückfragen zur Verfügung steht. Ich würde mich freuen, Sie am 16. Juni persönlich in Karlsruhe begrüßen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen Nicolette Kressl

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19 EnEV Mindestanforderung (0 %) HT` in W/m²K Bauantrag vor Bauantrag zw und Bauantrag zw und Bauantrag zw und Freistehendes kleiner A n 350 m² 0,4 0,68 0,56 0,44 0,32 0,28 Wohngebäude größer A n 350 m² 0,5 0,85 0,7 0,55 0,4 0,35 einseitig angebaut 0,45 0,765 0,63 0,495 0,36 0,315 andere Wohngebäude 0,65 1,105 0,91 0,715 0,52 0,455

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21 ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH ECONSULT Lambrecht Jungmann Partnerschaft Der Sanierungsfahrplan BW Klaus Lambrecht ECONSULT Lambrecht Jungmann Partner Dr. Martin Pehnt ifeu Institut für Energie und Umweltforschung Lambrecht, Dr. Pehnt

22 ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH ECONSULT Lambrecht Jungmann Partnerschaft Frage an Kunden, die eine neue Heizung mit erneuerbaren Energien in einem unsanierten Gebäude eingebaut haben: Haben Sie sich eine Sanierungsstrategie überlegt? h für Ihr Gebäude Haben eine Sanierungsstrategie Sie sich für Ihr Gebäude überlegt? eine Sanierungsstrategie überle olle Reihenfolge von Sanierungsmaßnahmen, (eine sinnvolle Reihenfolge die Sie nacheinander von Sanierungsmaßnahmen, die Sie nacheinander realisieren) realisieren) 100% 80% Nein Nein 60% zum Teil zum Te 34% 52% 40% 34% 52% Ja, für sämtliche Sanierungsmaßnahmen in 39% den nächsten Jahren 39% 20% 22% 22% 16% 16% 0% 5% 5% lsaniert teilsaniert vollsaniert unsaniert teilsaniert unsaniert Ja, für s Sanierun den näc IFEU, dena, TU Darmstadt, ecofys, 100 % EE im Gebäudebestand? Lambrecht, Dr. Pehnt

23 ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH Philosophie des Sanierungsfahrplans ECONSULT Lambrecht Jungmann Partnerschaft Der Sanierungsfahrplan führt das Denken vom Ziel her und für das gesamte Gebäude ein (Langfristigkeit), reizt eine möglichst ganzheitliche Sanierung des Gebäudes an (Anreizwirkung), prüft, ob die Maßnahmen mit den langfristigen Erfordernissen übereinstimmen (Zielkompatibilität), nimmt als Ausgangspunkt das konkrete Objekt und die Situation seiner Nutzer (Sanierungskontext), führt eine Sanierung in sinnvollen Schritten und mit Beachtung der Folgeschritte herbei (Reihenfolge/Zeitplan) und weist auch auf kurzfristig und niederschwellig Machbares hin. Lambrecht, Dr. Pehnt

24 ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH ECONSULT Lambrecht Jungmann Partnerschaft S. 2 Ist-Stand Ziel: Information über den Ist-Zustand des Gebäudes und die zu erwartenden Energiepreisentwicklungen Bewertung des Gebäudes (Bedarf) Endenergie nach EnEV ( Pflicht ) Gebäude: Erzeugernutzwärmeabgabe Wärmeerzeuger: Q P / Q outg Lambrecht, Dr. Pehnt

25 ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH ECONSULT Lambrecht Jungmann Partnerschaft S. 3 Fahrplanübersicht Ziel: Kompakte Info über Sanierungsschritte, Förderung, Kosten und Förderung, Einsparung und richtigen Zeitpunkt Nicht für jeden Schritt wirtschaftl. Bewertung wegen abnehmendem Grenznutzen und Abhängigkeit von Reihenfolge Lambrecht, Dr. Pehnt

26 ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH ECONSULT Lambrecht Jungmann Partnerschaft Anforderungen an die Aussteller Qualifikation Wohngebäude Voraussetzung nach 21 EnEV liegt vor Weiterbildungsmaßnahme nach Anlage 1 innerhalb der letzte zwei Jahre Liegt der Abschluss länger als zwei Jahre zurück, ist mindestens eine der nachfolgenden Anforderungen zu erfüllen und nachzuweisen: Durchführung und Dokumentation einer Energieberatung, die den Anforderungen dieser Richtlinie entspricht und deren Abschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Nachweis von Fortbildungen in den in Anlage 1 genannten Themenbereichen, deren Umfang mindestens 16 Unterrichtseinheiten beträgt. Die Fortbildungen dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Lambrecht, Dr. Pehnt

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40 Zuständigkeiten hinsichtlich EWärmeG und EnEV innerhalb der Landesverwaltung Karlsruhe, 16. Juni 2015 Neslihan Beer, Tilla Pflaum Referat für Raumordnung, Baurecht und Denkmalschutz

41 EWärmeG EnEV Nachweis- und Hinweispflicht nach EWärmeG Nach Austausch oder dem erstmaligen Einbau einer zentralen Heizungsanlage sind die Eigentümer des versorgten Gebäudes verpflichtet, mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Die Verpflichtung ist spätestens innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage zu erfüllen und der zuständigen Behörde nachzuweisen (Nachweisformular). Sachkundige haben die Verpflichteten auf die Nutzungspflicht und die Erfüllungsmöglichkeiten sowie die Nachweispflicht hinzuweisen (Merkblatt). Der Sachkundige bestätigt die Erfüllung der Pflicht. 2 Beer

42 EWärmeG EnEV Aufgaben der unteren Baurechtsbehörde Die untere Baurechtsbehörde ist zuständig für den Vollzug des EWärmeG. Sie überwachen die Einhaltung der Nutzungs- und Nachweispflichten sowie der Hinweispflichten. Die zuständige Behörde kann die Vorlage von Nachweisen anordnen, wenn die Verpflichteten ihrer Nachweispflicht nicht nachkommen. Wenn Verpflichtete ihrer Nutzungspflicht nicht nachkommen, kann die zuständige Behörde die Erfüllung der Nutzungspflicht anordnen. Die untere Baurechtsbehörde ist Verwaltungsbehörde bei Ordnungswidrigkeiten. Sie kann auf Antrag ganz, teilweise oder zeitweise von der Nutzungspflicht befreien. Sie informiert bei rechtlichen Fragen zum EWärmeG. 3 Beer

43 EWärmeG EnEV Aufgaben der Regierungspräsidien Die unteren Baurechtsbehörden unterliegen für den Vollzug des EWärmeG der Fach- und Rechtsaufsicht der Regierungspräsidien. Die Regierungspräsidien entscheiden über Widersprüche. Sie beraten und unterstützen die unteren Baurechtsbehörden, Bürger und Fachleute. 4 Beer

44 EWärmeG EnEV Nachweisführung nach EnEV und EnEV-DVO Erstellung von Nachweisen zur Einhaltung der Anforderungen der EnEV durch den Planverfasser. Hinzuziehung von Sachverständigen, insbesondere Personen nach 21 EnEV (Ausstellungsberechtigte für Energieausweise im Gebäudebestand), auf Veranlassung und unter Gesamtverantwortung des Planverfassers. Schriftliche Erklärungen eines Sachverständigen oder Fachbetriebes über die Einhaltung der Anforderungen nach ( 2 Abs. 2-3 EnEV-DVO) Unternehmererklärungen nach 26a EnEV. Vorlage von Nachweis und Energieausweis durch den Bauherrn nach Fertigstellung bei der zuständigen Baurechtsbehörde. 5 Beer

45 EWärmeG EnEV Aufgaben der unteren Baurechtsbehörde Die untere Baurechtsbehörde ist zuständig für die Durchführung der EnEV. Die zuständige Behörde kann die Vorlage von Nachweisen anordnen und den Bauherrn / Eigentümer zur Erteilung der notwendigen Auskünfte verpflichten. Die untere Baurechtsbehörde ist Verwaltungsbehörde bei Ordnungswidrigkeiten. Sie informiert bei rechtlichen Fragen zur EnEV. 6 Beer

46 EWärmeG EnEV Aufgaben der Regierungspräsidien Die unteren Baurechtsbehörden unterliegen für den Vollzug der des EnEV der Fach- und Rechtsaufsicht der Regierungspräsidien. Die Regierungspräsidien entscheiden über Widersprüche. Sie beraten und unterstützen die unteren Baurechtsbehörden, Bürger und Fachleute. 7 Beer

47 EWärmeG EnEV Aufgaben des Umweltministeriums Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ist als oberste Baurechtsbehörde zuständig für den Vollzug der EnEV, insbesondere für Befreiungen und Ausnahmen nach 24 Abs. 2 und 25 EnEV. Befreiungen nach 25 Abs. 1 EnEV im Einzelfall auf Antrag bei Vorliegen einer unbilligen Härte insbesondere aufgrund von Unwirtschaftlichkeit wegen besonderer Umstände Antrag mit prüffähigen Unterlagen und nachvollziehbarer Begründung Beschreibung der Maßnahmen, Planunterlagen Wirtschaftlichkeitsberechnung 8 Pflaum

48 EWärmeG EnEV Aufgaben des Umweltministeriums Weitere Aufgaben des Umweltministeriums bzgl. EnEV u.a.: Unterstützung der Regierungspräsidien bei Anfragen zur Anwendung der EnEV Mitarbeit in PG EnEV (Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz), z.b. Erarbeitung von Auslegungen Novellierung der EnEV-DVO, insbesondere im Hinblick auf Stichprobenkontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten nach 26d EnEV 9 Pflaum

49 EWärmeG EnEV Weitere Informationen EWärmeG: EnEV: Beer

50 Vielen Dank für Ihr Interesse!

51 Büro-Passivhaus Kreativpark Zukunftsweisend planen, energetisch bauen, Arbeit beflügeln. Karlsruhe

52 Vollack Büro-Passivhaus Kreativpark. Inhalt. Definition. Hochleistungsgebäude. Das Projekt. Büro-Passivhaus Kreativpark. Fragen / Diskussion / Gedankenaustausch. Das Projekt Büro-Passivhaus Kreativpark Seite 2

53 Definition. Hochleistungsgebäude.

54 Bundesweit nah. Unsere Standorte. Dezentral organisiert unterstützen wir Kunden bundesweit an mehreren Standorten und international, indem wir Unternehmen ins Ausland begleiten. Das Projekt Büro-Passivhaus Kreativpark Seite 4

55 Disziplinen verbinden. Gebäudelösung kundenindividuell nach Maß. Technik Architektur Kundenstrategie Kundennutzen Organisation / Prozesse Das Projekt Büro-Passivhaus Kreativpark Seite 5

56 Phasen leiten. Die Methode. 4 Phasen für Individualität und Investitionssicherheit. Genau zugeschnitten auf den Bedarf und die Prozesse der Bauherren entstehen Arbeitswelten mit Alleinstellungscharakter. Das Projekt Büro-Passivhaus Kreativpark Seite 6

57 Das Projekt. Büro-Passivhaus Kreativpark.

58 Vollack Büro-Passivhaus Kreativpark. Größtes zertifiziertes Büro-Passivhaus in Baden-Württemberg. Das Projekt Büro-Passivhaus Kreativpark Seite 8

59 Vollack Büro-Passivhaus Kreativpark. Grundriss Regelgeschoss. Das Projekt Büro-Passivhaus Kreativpark Seite 9

60 Vollack Büro-Passivhaus Kreativpark. Die Besonderheiten. Vollack Büro-Passivhaus Kreativpark Geschossdecke Passivhaus Integrale Planung Gebäudeautomation Büro-Arbeitswelten Das Projekt Büro-Passivhaus Kreativpark Seite 10

61 Büro-Passivhaus Kreativpark. Passivhaus.

62 Green Building Traum oder Wirklichkeit? Strategie der German Energiewende. Doppelstrategie Energieeffizienz Regenerative Energien Das Projekt Büro-Passivhaus Kreativpark Seite 12

63 Zukunftssichere Gebäude. Die 5 wichtigsten Themen der Energieeffizienz. Vermeidung von Energieverlusten. Hoher Wärmerückgewinnungsgrad. Hohe Innenoberflächentemperaturen für hohe Behaglichkeit Nutzung innerer Wärmequellen und Prozessabwärme. Restenergie regenerativ erzeugen. Die beste Energie, ist die, die nicht verbraucht wird! Das Projekt Büro-Passivhaus Kreativpark Seite 13

64 Zukunftssichere Gebäude. Energiestandard. Bild: Eigene Darstellung Das Projekt Büro-Passivhaus Kreativpark Seite 14

65 Büro-Passivhaus Kreativpark. Geschossdecke.

66 Vollack Büro-Passivhaus Kreativpark. Geschossdecke. Das Projekt Büro-Passivhaus Kreativpark Seite 16

67 Vollack Büro-Passivhaus Kreativpark. Thema 1 Mehr Raumhöhe/Tageslicht. Bild: Vollack + Eigene Darstellung Das Projekt Büro-Passivhaus Kreativpark Seite 17

68 Vollack Büro-Passivhaus Kreativpark. Rohbau: Geschossdecke (oben). August 2014 Das Projekt Büro-Passivhaus Kreativpark Seite 18

69 Zukunftssichere Gebäude. Architektur und Technik: Hand in Hand. Das Projekt Büro-Passivhaus Kreativpark Seite 19

70 Alternative Planungsansätze. Kostenoptimierung durch ganzheitliches Vorgehen. Das Projekt Büro-Passivhaus Kreativpark Seite 20

71 Nachhaltig Mehrwert schaffen. Zukunftsweisend planen energetisch bauen Arbeit beflügeln. Das Projekt Büro-Passivhaus Kreativpark Seite 21

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