Tarif zum Gebührenreglement

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Tarif zum Gebührenreglement"

Transkript

1 Politische Gemeinde Arbon Tarif zum Gebührenreglement für Dienstleistungen der Stadtverwaltung Die Tarifansätze sind vom Stadtrat am 17. Januar 2000 überprüft und per 1. April 2000 angepasst worden.

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeine Verwaltung 4 10 Auskünfte, Beglaubigungen, Bestätigungen 4 11 Drucksachen, Fotokopien 4 12 Entscheide, Bewilligungen, Genehmigungen 5 13 Zustellgebühr 5 2. Einwohnerkontrolle, Bürgerrecht, Zivilstandsamt, Arbeitsamt 5 20 Allgemeines 5 21 Schweizer 6 22 Ausländer 6 23 Einbürgerung 7 24 Zivilstandsamt 7 3. Ordnungsdienste 7 30 Feuerschutz, Ölwehr 7 31 Zivilschutz 8 4. Gewerbe und Handel 9 40 Gastgewerbe, Spiellokale 9 41 Einmalige Gebühren 9 42 Jährliche Abgabe auf gebrannten Wassern 9 43 Verschiedenes 9 44 Spiellokale 9 45 Verkaufsgeschäfte, Märkte Parkplatzkontrolle Verschiedenes Gesundheit Lebensmittelpolizei Verschiedenes 11 2

3 6. Soziale Wohlfahrt Vormundschaftsbehörde Bauwesen Baubewilligungsgebühren Rauchgaskontrollen Verschiedenes Steuern Hundetaxen Schwimm- und Strandbad Campingplatz Buchhorn Seeparksaal Hafen Sportplatz Schloss-Stube / Landenbergsaal Glöggli-Stube Tälisberg Abfallbeseitigung 18 3

4 Tarif zum Gebührenreglement der Stadt Arbon vom 1. April Allgemeine Verwaltung 10 Auskünfte, Beglaubigungen, Bestätigungen, Zeugnisse 10.0 mündliche Auskünfte: zu privaten Zwecken unentgeltlich zu gewerblichen Zwecken bis max. Fr schriftliche Auskünfte Fr. 5. bis Fr Auskünfte, welche einen ausserordentlichen Zeitaufwand oder zeitraubendes Aktenstudium erfordern Fr. 50. bis Fr Beglaubigung einer Abschrift, eines Zeugnisses oder einer Kopie Fr. 2. pro Seite, mindestens Fr Beglaubigung einer Unterschrift Fr Drucksachen, Fotokopien 11.0 Reglemente der Stadt bis max. Fr Vereinsliste unentgeltlich 11.2 Jahresberichte / -rechnungen, Voranschläge unentgeltlich 11.3 Fotokopien für Personal Fr für andere Personen Fr

5 12 Entscheide, Bewilligungen, Genehmigungen 12.0 soweit keine besonderen Vorschriften gelten, je nach Zeitaufwand und Bedeutung Fr. 20. bis Fr Barauslagen, namentlich die Kosten für Expertisen, werden in der Regel zusätzlich erhoben 13 Zustellgebühr 13.0 bei Aushändigen eines Briefes, welcher als eingeschriebene Postsendung nicht angenommen wurde, je nach Zeitaufwand Fr. 10. bis Fr Einwohnerkontrolle, Bürgerrecht, Zivilstandsamt, Arbeitsamt 20 Allgemeines 20.0 Wohnsitzausweis Fr Leumundszeugnis Fr Handlungsfähigkeitszeugnis Fr Lebensbescheinigung, ausgenommen Personen im Rentenalter sowie IV-Rentner 20.4 Personalienbestätigung für Lernfahrausweis Fr. 5. unentgeltlich 5

6 21 Schweizer 21.0 Aufforderung zur Verlängerung und Wiederregistrierung Fr. 20. des Heimatausweises 21.1 Nachsenden eines Heimatscheines Fr Nachnahmeporto 21.2 Ausstellen einer Identitätskarte: Erwachsene und Jugendliche ab 15 Fr. 35. B Jahren Kinder bis Ende 14. Altersjahr Fr. 25. B 21.3 Reisepass gemäss kant. Tarif + Porto Passbestellschein, inkl. Bestätigung Personalien Fr Ausländer 22.0 Verlängerung der Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung gemäss Rechnung der kant. Fremdenpolizei + Fr. 10. pro Einzelperson bzw. Fr. 20. pro Familie bei B-Bewilligung 22.1 Bearbeitung Familiennachzugsgesuch Fr Mahnung für Fremdenpolizeigebühren effektive Auslagen 22.3 Bearbeitung Besuchseinladung gemäss kant. Tarif 22.4 Bearbeitung Gesuch um Arbeits- und Stellenwechselbewilligung Fr. 10. $ 6

7 23 Einbürgerung 23.0 Taxe für den Erwerb des Gemeindebürgerrechtes gemäss Tarif K max. und Festlegung durch Stadtrat 24 Zivilstandsamt 24.0 Handlungen des Zivilstandsbeamten, Ausweise 24.1 Gebühren für Friedhof und Bestattungswesen gemäss kant. Tarif gemäss Gebührenordnung zum Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen 3 Ordnungsdienste 30 Feuerschutz, Ölwehr 30.0 Ölwehr, Verkehrsunfälle, Fremdarbeiten etc Fehlalarm eines automatischen Feuermelders Fr. 40. pro eingesetzte Person und Stunde Fr ; sind die Einsatzkosten höher, wird der tatsächliche Aufwand verrechnet 30.3 Benützung von Feuerwehrmaterial gemäss Stadtratsbeschluss 30.4 Bewilligung Verkauf Feuerwerk Fr Dekorationskontrollen Fr

8 30.6 Tankbewilligung bis l Fr bis 10'000 l Fr über 10'000 l Fr Feuerschutzbewilligungen Einfamilienhäuser und kleinere Umbauten Fr Neubauten mit bis 3 Wohnungen, mittlere Fr Umbauten Neubauten mit 3 bis 6 Wohnungen, grössere Umbauten Fr Neubauten mit mehr als 6 Wohnungen, Gewerbebauten, Tiefgaragen Fr Gasheizung Fr Zivilschutz Normaltarif Jugendliche 31.0 Kantonnement für Jugend- oder Sportorganisationen je Person und Nacht, inkl. Kissen: Fr. 8. Fr Wolldecke für zivile Benützer, je Nacht Fr. 3. Fr Schaumgummimatratzen: erste Nacht Fr. 3. Fr jede weitere Nacht Fr Fr Kopfkissen pro Nacht Fr. 2. Fr Kochkisten, Typ Armee Fr. 7. Fr Essgeschirr, je Gedeck pro Person und Tag Fr Fr Reinigungsarbeit durch Abwart Fr. 55. / Std Duplikat Zivilschutz-Büchlein Fr

9 4 Gewerbe und Handel 40 Gastgewerbe, Spiellokale 40.0 Beschlussestaxe für Ausstellung eines Patentes: gemäss Recht kant. 41 Einmalige Gebühren gemäss 37 GastG 42 Jährliche Abgabe auf gebrannten Wassern 38 GastG und 34 GastV 43 Verschiedenes 43.0 Freinachtbewilligung für ausserordentliche Anlässe 43.1 Verlängerungsbewilligung für ausserordentliche Anlässe 43.2 Andere Bewilligungen und Verwaltungsakte Fr. 30. Fr. 20. Fr Spiellokale 44.0 Abgabe für Geldspielautomaten in Gastgewerbebetrieben Abgabe für Geldspielautomaten in Spiellokalen Fr Fr Abgabe für Spielautomaten Fr

10 45 Verkaufsgeschäfte, Märkte 45.0 Jahrmarkt Gedeckter Stand mit Zeltdach der Fr. 30. Gemeinde Laufmeter für eigenen Stand Fr Grundgebühr Fr Strom gemäss Tarif der Stadtwerke 45.1 Wochenmarkt unentgeltlich 46 Parkplatzkontrolle 46.0 Nachtparkgebühr: PW Fr. 30. / Monat LKW / Anhänger Fr / Monat 46.1 Handwerkerkarte Fr. 10. bis 1 Monat Fr für Jahreskarte 46.2 Anstösserkarte Fr. 30. / Monat 46.3 Gebühren Parkplatzbewirtschaftung Fr / Std Gebühren Hafendamm ab 4 Stunden Fr. 1. / Std. 47 Verschiedenes 47.0 Platzgeld für Zirkusunternehmungen (inkl. Spielbewilligung) Fr bis Fr. 1'200. je Spieltag, zuzüglich Reinigungspauschale bis Fr. 1'500.. Zusätzliche Arbeitsleistungen des Werkhofes und der technischen Betriebe nach Aufwand 10

11 47.01 Beschädigungen an Anlagen und Pflanzen werden auf Kosten des Veranstalters nach Festschluss sofort behoben 47.1 Bewilligungsgebühr für kommerzielle Veranstaltungen auf öffentlichem Grund Fr. 20. bis Fr Bewilligungsgebühr für ortsansässige Vereine, kulturelle Darbietungen oder Veranstaltungen für karitative Zwecke unentgeltlich 5 Gesundheit 50 Lebensmittelpolizei 50.1 Pilzkontrolle Fr. 5. pro Kontrollschein 50.2 Fleischschau nach kant. Ansätzen 51 Verschiedenes 51.0 Desinfektion, Entwesung nach Aufwand 51.1 Giftschein Fr. 5. B max Wespenbekämpfung im Wohnbereich (durch Feuerwehr) nach Aufwand, mind. Fr

12 6 Soziale Wohlfahrt 60 Vormundschaftsbehörde 60.0 Beschlussgebühren, Bewilligungen, Zustimmungen, Weisungen und andere vormundschaftliche Verrichtungen 2 o/oo vom betroffenen Vermögen: mind. Fr. 50., max. Fr Schreibgebühren und Kopien nach Aufwand; Fr. 10. bis Fr Vermögensaufnahme und Genehmigung von Rechnungen 2 o/oo vom Vermögen: mind. Fr. 50., max. Fr Anhörung und Beratung Fr. 50. / Std. und Person 60.4 Gutachten und weitere Auslagen Auslagen im Zusammenhang mit der vormundschaftlichen Tätigkeit sind an die Betroffenen weiterzuverrechnen 60.5 Gebührenbefreiung / Verzicht auf Weiterverrechnung der Auslagen Entscheid durch Vormundschaftsbehörde 12

13 7 Bauwesen 70 Baubewilligungsgebühren 70.0 Bauanfragen mündlich unentgeltlich schriftlich Fr. 30. bis Fr Vorentscheide schriftlich Fr. 50. bis Fr Abbruchbewilligungen Fr. 80. bis Fr Verlängerungen Baubewilligungen Fr. 80. bis Fr Projektänderungen des bewilligten Gesuches Fr. 50. bis Fr Ablehnung des Gesuches Fr. 80. bis Fr Reklameanlagen, Leuchtreklamen Fr. 80. bis Fr Sonnenkollektoren Fr Aussenantennen / Parabolantennen Fr. 80. bis Fr Strassenpolizeiliche Bewilligungen Fr. 80. bis Fr Klein- und Kleinstbauten, kleinere Umund Anbauten Fr. 60. bis Fr

14 70.11 Zweckänderungen / Umnutzungen Fr bis Fr Grosse Umbauten Fr pro m 3 umbauter Raum, mindestens Fr Neubau Industriebauten Fr pro m 3 umbauter Raum, mindestens Fr Neubau Einfamilienhäuser pro Zimmer, ohne Küche und Bad Fr. 85. / Stk pro eingebaute Garage Fr. 70. / Stk jede weitere ein- oder ausgebaute Fr. 30. / Stk. Garage pro Autoabstellplatz Fr. 15. / Stk Mehrfamilienhäuser pro Zimmer, ohne Küche und Bad Fr. 60. / Stk pro eingebaute Garage Fr. 60. / Stk jede weitere ein- oder ausgebaute Fr. 30. / Stk. Garage pro Autoabstellplatz Fr. 10. / Stk Mitteilung an die Anstösser Fr. 10. / Stk Publikation des Baugesuches Fr pauschal Kontrollgebühren (Luftschutz, Terrain, Rohbau, Schlusskontrolle, Kanalisation usw.) Fr. 40. bis Fr pro Kontrolle Rohbau (je nach Aufwand) 14

15 70.19 Kanalisations-Anschlussgebühr (gemäss Abgabenreglement) - pro EGW (bis 40 m 2 ) - pro m 2 versiegelter Grundstücksfläche Fr Fr Näher- und Grenzbaurecht Fr. 50. / Stk Terrainveränderungen und separate Autoabstellplätze Fr bis Fr Benützung öffentlichen Grundes Fr. 4. / m 2 und Monat Bauwasser Fr / m 3 Gebäudeinhalt Schutzraumbewilligung bis 25 Schutzplätze Fr bis 50 Schutzplätze Fr über 50 Schutzplätze Fr Vollzug des Energiegesetzes (Tarife gemäss kant. Richtlinien zum Energiegesetz) Gebühren für normale Bearbeitung, vollständig ausgefüllte Unterlagen ohne Nachfragen: - EFH bis MFH, max. 6 Wohnungen Formulare N1 und N2 mit Heizenergieberechnung SIA 380/1 Fr Fr Grössere Objekte, reine Gewerbebauten Formulare N1 und N2 mit Heizenergieberechnung SIA 380/1 Fr Fr Lüftungsanlagen N3 und N4 Fr Ersatz der Wärmeerzeugungsanlage Fr Ausnahmebewilligung nach Aufwand 15

16 70.26 Fremdkosten (z. B. Gutachten, Aufwendungen des Grundbuchgeometers, usw.) sowie Porti, Fotokopien usw. können weiterbelastet werden. nach Aufwand 71 Rauchgaskontrollen 71.0 Erstkontrolle Fr Turnuskontrolle einstufige Brenner Fr zweistufige Brenner Fr Zweistoffbrenner Fr. 62. pro Brennstoff 71.2 Nachmessungen Fr bei Rechnungstellung Fr Verschiedenes 80 Steuern 80.1 Steuer- / Stipendienausweis Fr Bestätigung Steuerfaktoren Fr Getrennte Berechnung der Steuern bei Ehegattenbesteuerung Fr Aufwendige, schriftliche Auskünfte Fr. 10. bis Fr Fotokopien Fr Steuerauskünfte, welche den üblichen Rahmen übersteigen Fr. 80. / Std. 16

17 81 Hundetaxen 81.0 Taxe je Hund über fünf Monate inkl. Hundemarke Taxe für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr K Fr K Ersatz-Kontrollzeichen, bei Verlust Fr. 5. K 82 Schwimm- und Strandbad Anhang 3 83 Campingplatz Buchhorn Anhang Dauermieter Einzeltarife 84 Seeparksaal Anhänge Saal (Benützungstarife Einheimische / Fremdmieter) 5a, 5b Keller 5c Inventar 5d 85 Hafen Anhang Bootsliegeplätze Gästeplätze Kran 86 Sportplatz Anhänge Gebührentarif für Ortsvereine 7a Gebührentarif für Auswärtige und 7b Firmensport 87 Schloss-Stube / Landenbergsaal Anhang 9 17

18 88 Glöggli-Stube Anhang Tälisberg Anhang Abfallbeseitigung Anhang 12 Arbon, 17. Januar 2000 Genehmigungsvermerke: Genehmigt durch den Stadtrat Arbon am 17. Januar Dieser Gebührentarif tritt auf den 1. April 2000 in Kraft. FÜR DIE STADT ARBON Giosch Antoni Sgier, Stadtammann Andrea Schnyder, Stadtsekretärin 18

VERWALTUNGSGEBÜHREN...

VERWALTUNGSGEBÜHREN... Inhaltsverzeichnis Seite 1. VERWALTUNGSGEBÜHREN... 2 1.1. ALLGEMEINE VERWALTUNG... 2 1.2. EINWOHNERKONTROLLE... 2 1.3. ZIVILSTANDSAMT... 3 1.4. ORDNUNGSDIENST... 3 1.5. GEWERBE UND HANDEL... 3 1.6. VORMUNDSCHAFTSBEHÖRDE...

Mehr

Gebührenreglement. für Dienstleistungen der Gemeinde Roggwil TG

Gebührenreglement. für Dienstleistungen der Gemeinde Roggwil TG Gebührenreglement für Dienstleistungen der Gemeinde Roggwil TG Inhaltsverzeichnis Seite I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Art. 1 Grundsätze 1 Art. 2 Ausnahmen 1 Art. 3 Gebührenfestsetzung 1 Art. 4 Haftung 1

Mehr

Politische Gemeinde Münsterlingen. Gebührenreglement

Politische Gemeinde Münsterlingen. Gebührenreglement Politische Gemeinde Münsterlingen Gebührenreglement vom 20. Februar 1995 Gebührenreglement Hinweis zur Schreibform Um die Lesbarkeit zu erhalten, wird auf die parallele Schreibform männlicher und weiblicher

Mehr

Beitrags- und Gebührenreglement. für administrative Verrichtungen und Dienstleistungen der Politischen Gemeinde Sirnach

Beitrags- und Gebührenreglement. für administrative Verrichtungen und Dienstleistungen der Politischen Gemeinde Sirnach Beitrags- und Gebührenreglement für administrative Verrichtungen und Dienstleistungen der Politischen Gemeinde Sirnach Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen Seite Art. 1 Grundsatz 3 Art. 2 Ausnahme

Mehr

Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Baden

Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Baden Vorlage Einwohnerrat, Oktober 2013 Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Baden Vom Kurztitel: Gebührenreglement Zuständige Abteilung: Planung und Bau Gebührenreglement zur Bau-

Mehr

Gebühren- und Tarifordnung

Gebühren- und Tarifordnung Politische Gemeinde Uesslingen-Buch Gebühren- und Tarifordnung vom 1. Januar 2007 Gemeindeverwaltung, 8524 Uesslingen Telefon 052 744 50 40, Telefax 052 744 50 41 e-mail: info@uesslingen-buch.ch GEBÜHREN-

Mehr

Reglement über das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen (Parkierungsreglement)

Reglement über das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen (Parkierungsreglement) Reglement über das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen (Parkierungsreglement) gültig ab 0. Oktober 999 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines Art. Grundsatz Art. Zuständigkeit

Mehr

Gebührentarif des Amtes für Baubewilligungen srs vom 11. Dezember

Gebührentarif des Amtes für Baubewilligungen srs vom 11. Dezember Gebührentarif des Amtes für Baubewilligungen srs 731.112 vom 11. Dezember 2012 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 70 Abs. 1 der Bauordnung vom 29. August 2000 / 15. November 2005 2 in Verbindung

Mehr

Beschreibung Tarif 2016 Tarif 2017 Kompetenz

Beschreibung Tarif 2016 Tarif 2017 Kompetenz G E M E I N D E N U G L A R - S T. P A N T A L E O N 4 4 1 2 N U G L A R Liste Gebühren, Tarife, Ersatzabgaben 2017 Gebührenreglement Beschreibung Tarif 2016 Tarif 2017 Kompetenz Einwohnerkontrolle / Schalter

Mehr

Gebührentarif Bau- und Planungswesen

Gebührentarif Bau- und Planungswesen Gebührentarif Bau- und Planungswesen 2 Inhaltsverzeichnis I Allgemeines Seite Art. 1 Grundsatz 3 Art. 2 Rechtliche Grundlagen 3 Art. 3 Zweck und Geltungsbereich 3 II Gebührentarif Art. 4 Verfügungen und

Mehr

Verwaltungsverordnung Tarif über die Gebühren und kostenpflichtige Dienstleistungen und Waren

Verwaltungsverordnung Tarif über die Gebühren und kostenpflichtige Dienstleistungen und Waren Verwaltungsverordnung Tarif über die Gebühren und kostenpflichtige Dienstleistungen und Waren Verwaltungsverordnung Tarif über die Gebühren für kostenpflichtige Dienstleistungen und Waren Seite - 2- Verwaltungsverordnung

Mehr

Anhang Stand 23.4.2013

Anhang Stand 23.4.2013 Anhang Stand 23.4.2013 Erschliessungsbeiträge Neuanlagen Ausbau oder Korrektion (erstmalige Erstellung/Vollausbau) Gestaltungsplan 80 100 % Strassen 80 100 % Wasser 80 100 % nach Massgabe des Kanalisation

Mehr

Gemeinde Brütten. Baugebühren- Verordnung

Gemeinde Brütten. Baugebühren- Verordnung Gemeinde Brütten Baugebühren- Verordnung vom 17. März 2009 1 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen - Grundsatz 3 - Zusammensetzung der Gebühren 3 II. III. IV. Gebühren für Behörden und Verwaltungsaufwand

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE DIEPFLINGEN GEBÜHRENORDNUNG

EINWOHNERGEMEINDE DIEPFLINGEN GEBÜHRENORDNUNG EINWOHNERGEMEINDE DIEPFLINGEN GEBÜHRENORDNUNG gültig ab 1. Januar 2014 INHALTSVERZEICHNIS 1. Sprachform Seite 2 2. Geltungsbereich Seite 2 3. Definition und Höhe der Gebühren Seite 2 4. Rechnungsstellung

Mehr

Stadt Rheineck. Reglement für die Benützung des Feuerwehdepots im Städtli

Stadt Rheineck. Reglement für die Benützung des Feuerwehdepots im Städtli Stadt Rheineck Reglement für die Benützung des Feuerwehdepots im Städtli Vom Stadtrat genehmigt am 7. Dezember 1988 Reglement über die Benützung des Feuerwehrdepots im Städtli Grundsatz 1. Allgemeines

Mehr

Gebührentarif für Dienstleistungen des Einwohneramts crs 2008 vom 4. März 2008

Gebührentarif für Dienstleistungen des Einwohneramts crs 2008 vom 4. März 2008 Gebührentarif für Dienstleistungen des Einwohneramts crs 2008 vom 4. März 2008 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 94 bis 100 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege 1, Art. 5 Abs. 2 und Art.

Mehr

Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr

Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr Vom 4. Dezember 009 (Stand. Januar 00) Räumlichkeiten und Anlagen Folgende Räumlichkeiten und Anlagen stehen zur

Mehr

Gebührentarif für das Bauwesen

Gebührentarif für das Bauwesen Gebührentarif für das Bauwesen Vom Gemeinderat am 22. September 2015 genehmigt. In Anwendung ab 1. Januar 2016. Der Gemeinderat erlässt in Anwendung von Art. 4 der kantonalen Verordnung über Kosten und

Mehr

Gelegenheitswirtschaftsbewilligung Veranstaltung bis 100 Personen/Plätze

Gelegenheitswirtschaftsbewilligung Veranstaltung bis 100 Personen/Plätze Anhang zur Gebührenverordnung Allgemeine Gebühren Fotokopien A4 (schwarz-weiss, einseitig) CHF.30 Fotokopien A4 (schwarz-weiss, doppelseitig) CHF.50 Fotokopien A4 (farbig) CHF 1.00 Fotokopien A4 (farbig,

Mehr

Wassergebührenreglement

Wassergebührenreglement Wassergebührenreglement Fassung vom 20. Juni 2011 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite Einmalige Anschlussgebühren 1 3 Grundgebühren Wohnbauten 2 3 Grundgebühren übrige Bauten 3 3 Verbrauchsgebühren 4 3 Nichtbenützen

Mehr

Raumvermietungskonzept und Gebührenreglement

Raumvermietungskonzept und Gebührenreglement Raumvermietungskonzept und Gebührenreglement Die in diesem Reglement verwendeten Bezeichnungen gelten für beide Geschlechter. Der Gemeinderat beschliesst: I Allgemeines 1 Das vorliegende Reglement regelt

Mehr

Reglement über die Gebühren für Parkplätze

Reglement über die Gebühren für Parkplätze Reglement über die Gebühren für Parkplätze Ausgabe 2006 Stadt Amriswil Reglement über die Gebühren für Parkplätze (Parkierungsreglement) Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Seite Art. 1 Grundsatz...

Mehr

Gebührenverordnung 2014

Gebührenverordnung 2014 Einwohnergemeinde Roggwil Gebührenverordnung 2014 Auflageakten Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2013-1 - Gebührenverordnung Gestützt auf Art. 67 des Gebührenreglements der Gemeinde Roggwil vom 9. Dezember

Mehr

Gemeinde Leibstadt. über die Benützung des

Gemeinde Leibstadt. über die Benützung des Gemeinde Leibstadt über die Benützung des Reglement über die Benützung des Festzeltes der Gemeinde Leibstadt 1. ALLGEMEINES Art. 1 Es steht folgende Infrastruktur zur Verfügung: - Festzelt (21 x 8 m) -

Mehr

Gebührentarif der Einwohnerkontrolle der Stadt Luzern

Gebührentarif der Einwohnerkontrolle der Stadt Luzern Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 0.5.2.1.2 Ausgabe vom 1. April 2007 Gebührentarif der Einwohnerkontrolle der Stadt Luzern vom 26. Februar 1997 Der Stadtrat von Luzern, gestützt auf 12 Abs.

Mehr

Gemeinde Ellikon an der Thur. Gebührenverordnung. Der Politischen Gemeinde Ellikon an der Thur

Gemeinde Ellikon an der Thur. Gebührenverordnung. Der Politischen Gemeinde Ellikon an der Thur Der Politischen Gemeinde Ellikon an der Thur vom 01. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis Grundsätze: 3 A. Allgemeine Verwaltung 3 B. Bürgerrecht 3 C. Einwohnerkontrolle..4 D. Finanzverwaltung und Steueramt.4

Mehr

Gebührenreglement Ausgabe 2017

Gebührenreglement Ausgabe 2017 Gebührenreglement Ausgabe 2017 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 SCHULDNERIN/SCHULDNER DER ABGABE... 4 ERHEBUNG... 4 GEBÜHRENBEREICHE... 5 BURGERVERWALTUNG... 5 DATENSCHUTZ...

Mehr

Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung

Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung vom 17. November 2011 Die Einwohnergemeindeversammlung Fahrwangen erlässt gestützt auf 20 Abs. 2 lit. 1 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)

Mehr

POLITISCHE GEMEINDE ALTNAU. Gebührenreglement

POLITISCHE GEMEINDE ALTNAU. Gebührenreglement POLITISCHE GEMEINDE ALTNAU Gebührenreglement 1. Allgemeine Bestimmungen Art.1 1 Die Gemeindeverwaltung erhebt Gebühren für administrative Verrichtungen und Dienstleistungen nach diesem Reglement und dem

Mehr

Wasserversorgungsgenossenschaft Sumiswald. Qualität hat Tradition. Tarife 2011

Wasserversorgungsgenossenschaft Sumiswald. Qualität hat Tradition. Tarife 2011 Wasserversorgungsgenossenschaft Sumiswald Qualität hat Tradition Tarife 2011 T r i n k w a s s e r Wassertarif Inhaltsverzeichnis I. Einmalige Gebühren Artikel 1 Artikel 2 Einmalige Anschlussgebühr für

Mehr

Gemeinde Oberglatt -------------------------------------------------- VERORDNUNG ÜBER DIE VERWALTUNGSGEBÜHREN

Gemeinde Oberglatt -------------------------------------------------- VERORDNUNG ÜBER DIE VERWALTUNGSGEBÜHREN 1 Gemeinde Oberglatt -------------------------------------------------- VERORDNUNG ÜBER DIE VERWALTUNGSGEBÜHREN vom 1. Februar 1993 (Gemeinderatsbeschluss vom 15. Januar 1993) geändert per 1. Januar 1999,

Mehr

Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen

Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) Änderung vom 28. April 2004 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 27. Oktober 1999 1 über die Gebühren im Zivilstandswesen

Mehr

GEMEINDE LAUFENBURG. Gebührenreglement zum Benützungsreglement für die öffentlichen Räume, Bauten, Plätze, Schul- und Sportanlagen

GEMEINDE LAUFENBURG. Gebührenreglement zum Benützungsreglement für die öffentlichen Räume, Bauten, Plätze, Schul- und Sportanlagen GEMEINDE LAUFENBURG Gebührenreglement zum Benützungsreglement für die öffentlichen Räume, Bauten, Plätze, Schul- und Sportanlagen Ausgabe 10.06.2013 Version 8 Gebührenreglement Version 8, 10.06.2013 Seite

Mehr

Verordnung über die Gebühren im Bauwesen

Verordnung über die Gebühren im Bauwesen Verordnung über die Gebühren im Bauwesen vom 5. Mai 2015 INHALTSVERZEICHNIS Artikel I. Verordnungszweck 1 II. Gebühren im Baubewilligungsverfahren 2 A) Bewilligungsgebühren Bemessung der Bewilligungsgebühren

Mehr

Richtlinie über die Gebühren im Beurkundungswesen. vom 27. April 2015

Richtlinie über die Gebühren im Beurkundungswesen. vom 27. April 2015 Richtlinie über die Gebühren im Beurkundungswesen vom 27. April 2015 2 Inhaltsverzeichnis Richtlinie über die Gebühren im Beurkundungswesen... 4 1 Beurkundungsbedürftige Rechtsgeschäfte... 4 1 Öffentliche

Mehr

Einwohnergemeinde Hägendorf. Gebührenreglement. 04 Gebührenreglement 2013.12

Einwohnergemeinde Hägendorf. Gebührenreglement. 04 Gebührenreglement 2013.12 Einwohnergemeinde Hägendorf Gebührenreglement 04 Gebührenreglement 2013.12 Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Hägendorf I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Die nach diesem Reglement erhobenen Gebühren fallen

Mehr

Alle Preise (Tarife 1 bis 3) in SFr. pro Tag

Alle Preise (Tarife 1 bis 3) in SFr. pro Tag A n h a n g 4 Gebühren Pentorama Alle Preise (Tarife 1 bis 3) in SFr. pro Tag Tarif 1 Anlässe von Amriswiler Institutionen ohne kommerziellen Charakter nur Foyer 100.00 150.00 nur Galerie 100.00 pro Galerie

Mehr

Gebührentarif für die Erfüllung. baurechtlicher Aufgaben

Gebührentarif für die Erfüllung. baurechtlicher Aufgaben Gebührentarif für die Erfüllung baurechtlicher Aufgaben Der Gemeinderat Honau erlässt, gestützt auf 212 des Planungs- und Baugesetzes vom 7. März 1989 und Art. 32 des Bau- und Zonenreglementes vom 26.

Mehr

Verordnung über die Gebühren im Bestattungs-, Friedhof-, Siegelungs-, Erbgangssicherungsund Testamentswesen

Verordnung über die Gebühren im Bestattungs-, Friedhof-, Siegelungs-, Erbgangssicherungsund Testamentswesen 556.12 Verordnung über die Gebühren im Bestattungs-, Friedhof-, Siegelungs-, Erbgangssicherungsund Testamentswesen 28. November 2012 Chronologie Erlass Beschluss des Gemeinderats vom 28. November 2012;

Mehr

Stadt Stein am Rhein. StR GEBÜHRENREGLEMENT vom

Stadt Stein am Rhein. StR GEBÜHRENREGLEMENT vom Stadt Stein am Rhein StR 172.041 GEBÜHRENREGLEMENT vom 03.03.2004 mit Änderungen vom 10.11.2004 26.01.2005 25.05.2005 23.11.2005 25.01.2006 05.04.2006 20.09.2006 10.01.2007 31.10.2007 27.08.2008 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Gebührentarif für die Benützung von Schulanlagen durch Dritte

Gebührentarif für die Benützung von Schulanlagen durch Dritte Der Gemeinderat Gaiserwald erlässt in Anwendung von Art. 7 Abs. 3 des Reglementes über die Benützung von Schulanlagen durch Dritte vom 22. September 2008 folgenden Gebührentarif für die Benützung von Schulanlagen

Mehr

GEMEINDE WELSCHENROHR

GEMEINDE WELSCHENROHR GEMEINDE WELSCHENROHR Gebührenreglement Kanzlei 2016 Die Gemeindeversammlung gestützt auf beschliesst: 56 lit. a des Gemeindegesetzes vom 16. Februar 1992 I. Allgemeines 1. Begriff Gebühren sind Entschädigungen

Mehr

Benützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen

Benützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Benützungsreglement Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Zweck Art. 3 Aufsicht und Mithilfe des Hauswart Art. 4 Weisungen Hauswart Art.

Mehr

Gemeinde Bonstetten Gebührenreglement

Gemeinde Bonstetten Gebührenreglement Gemeinde Bonstetten Gebührenreglement Gestützt auf 3 der kantonalen Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden (LS 681) vom 8. Dezember 1966 (Fassung gemäss RRB vom 19. Dezember 2001, in Kraft seit

Mehr

Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Apensen

Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Apensen Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Apensen Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom 22.08.1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.01.2003

Mehr

Tarifordnung der Wasserversorgung

Tarifordnung der Wasserversorgung 2. Dezember 2002; teilrevidiert und in Kraft seit 16. Februar 2004, 1. Juli 2010 und 1. Oktober 2013 Inhaltsverzeichnis Seite I. 1 Art. 1 1 II. Erschliessungsbeiträge 1 Art. 2 1 Art. 3 Beteiligung 1 Art.

Mehr

Bauen in Balgach Gebühren QA6157 Stand: 19. Oktober 2009

Bauen in Balgach Gebühren QA6157 Stand: 19. Oktober 2009 Bauen in Balgach Gebühren Stand: 19. Oktober 2009 W:\QMSGemeinde\Handbuch\6_ & Werkhof\6100 \_Merkblatt Bauen in Balgach - Gebühren.doc Version: 03.06.10 BL-BAU in Arbeit Seite: 1 (6) Grundlagen Gebührentarif

Mehr

Gebührenreglement. Einwohnergemeinde Fulenbach. Ammannamt und Gemeindekanzlei. Einwohnerkontrolle. Gemeinderat. Marktwesen

Gebührenreglement. Einwohnergemeinde Fulenbach. Ammannamt und Gemeindekanzlei. Einwohnerkontrolle. Gemeinderat. Marktwesen Einwohnergemeinde Fulenbach Gebührenreglement Ammannamt und Gemeindekanzlei Einwohnerkontrolle Gemeinderat Marktwesen Vormundschafts- und Fürsorgewesen Wohnungsamt (Friedensrichter) Lokalbenützungsgebühren

Mehr

in Ausführung von Art. 13 des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen 1),

in Ausführung von Art. 13 des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen 1), 7.0 Verordnung über die Gebühren im kantonalen Verwaltungsverfahren (Verwaltungsgebührenverordnung) vom 6. Oktober 97 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung von Art. des Gesetzes über

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE WICHTRACH. Gebührenreglement

EINWOHNERGEMEINDE WICHTRACH. Gebührenreglement EINWOHNERGEMEINDE WICHTRACH Gebührenreglement vom 7. Dezember 0 INHALTSVERZEICHNIS. Gegenstand... Grundsatz.... Bemessung... Kostendeckung, Verhältnismässigkeit... Bemessungsarten... Gebühren nach Aufwand...

Mehr

Gebührenreglement zur Abfallverordnung. der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2012

Gebührenreglement zur Abfallverordnung. der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2012 Gebührenreglement zur Abfallverordnung der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2012 Gebührenreglement zur Abfallverordnung - 1 - INHALTSVERZEICHNIS Vorbemerkung / Einleitung... - 2 - I. RECHTSGRUNDLAGE...

Mehr

Steuer- und Gebührenübersicht 2017

Steuer- und Gebührenübersicht 2017 Einwohnergemeinde Tenniken Steuer- und Gebührenübersicht 2017 Kommunale Gebühren Alle Angaben ohne Gewähr Änderungen vorbehalten 1 Einwohnerdienste, Personenregister, Ausweise und diverse Schalterverkäufe

Mehr

Gebühren- Verordnung

Gebühren- Verordnung www.hirzel.ch Gebühren- Verordnung Politische Gemeinde Hirzel vom 22. Januar 2001 Ausgabe 2007 1 INHALTS-VERZEICHNIS Seite I. Allgemeines Ausnahmen 3 Geltungsbereich 3 Schreibgebühren/Porti 3 Übergeordnetes

Mehr

Gebührenreglement Verwaltungsgebühren. der. Einwohnergemeinde Wynigen. (GebR)

Gebührenreglement Verwaltungsgebühren. der. Einwohnergemeinde Wynigen. (GebR) Gebührenreglement Verwaltungsgebühren der Einwohnergemeinde Wynigen (GebR) 01. Dezember 2007 mit Änderungen vom 06. Juni 2013 und vom 05. Dezember 2015 Entwurf zur Vernehmlassung Formatierung Fettschrift

Mehr

Gebührenreglement

Gebührenreglement GEMEINDE METTAUERTAL KANTON AARGAU Gebührenreglement 0.0.00 INHALTSVERZEICHNIS Seite GEBÜHRENREGLEMENT A ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck, Geltungsbereich 3 Mehrwertsteuer 3 3 Anpassung Benützungsgebühren

Mehr

Richtlinie über die Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Einwohnergemeinde Lohn- Ammannsegg

Richtlinie über die Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Einwohnergemeinde Lohn- Ammannsegg EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG Richtlinie über die Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Einwohnergemeinde Lohn- Ammannsegg Stand 14.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 1 Geltungsbereich...

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE BAUGEBÜHREN

REGLEMENT ÜBER DIE BAUGEBÜHREN Entwurf für GV-Antrag vom 11.6.2014 REGLEMENT ÜBER DIE BAUGEBÜHREN der Politischen Gemeinde Niederglatt Festgesetzt mit GRB vom: In Kraft getreten am Reglement über die Baugebühren Seite 2 I n h a l t

Mehr

Gebührenverordnung. betreffend

Gebührenverordnung. betreffend Gebührenverordnung betreffend Gebührenerhebung für Bewilligungen, Bescheinigungen und Dienstleistungen durch die kommunale Amtsstelle (Gebührenverordnung) vom 1. Januar 2014. Der Gemeinderat, gestützt

Mehr

Gebührenreglement der Politischen Gemeinde Elsau vom 28. Juni 2011

Gebührenreglement der Politischen Gemeinde Elsau vom 28. Juni 2011 Gebührenreglement der Politischen Gemeinde Elsau vom 28. Juni 2011 Gestützt auf 3 der kantonalen Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden (LS 681) vom 8. Dezember 1966 und weiterer, einschlägiger,

Mehr

Gebührentarif. der. Gemischten Gemeinde Aeschi

Gebührentarif. der. Gemischten Gemeinde Aeschi Gebührentarif der Gemischten Gemeinde Aeschi 0 Gestützt auf Art. 56 des Gebührenreglements der Gemeinde Aeschi vom 7. Juni 0 erlässt der Gemeinderat folgenden Gebührentarif: Verwaltung Aufwandgebühr Art.

Mehr

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE VOM 19. MAI 2014 INHALTSVERZEICHNIS 3 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Geltungsbereich 3 II. INFORMATION UND KOMMUNIKATION Art. 2 Art. 3 Art.

Mehr

Reglement über die Erschliessungsbeiträge, Gebühren und Preise vom 19. November )

Reglement über die Erschliessungsbeiträge, Gebühren und Preise vom 19. November ) Reglement über die Erschliessungsbeiträge, Gebühren und Preise vom 19. November 1999 1) 631 INHALTSVERZEICHNIS I ALLGEMEINES Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9 Art.10 Geltungsbereich

Mehr

Einwohnergemeinde Spiringen

Einwohnergemeinde Spiringen Einwohnergemeinde Spiringen Tarifordnung der Wasserversorgung Spiringen 9. April 00 Inhaltsverzeichnis Artikel A. Gebühren Grundsatz B. Anschlussgebühren Grundsatz Anschlussgebühren 3 Fälligkeit 4 Gebührenpflichtige

Mehr

Tarif für die Wasserabgabe

Tarif für die Wasserabgabe Tarif für die Wasserabgabe Gültig ab 1. Oktober 1991 Gestützt auf Art. 32, Ziff. 2 lit c des Organisationsreglementes erlässt der Gemeinderat den nachstehenden Tarif für die Abgabe von Wasser. I. Allgemeine

Mehr

Gebührenverzeichnis. Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung. 2 Allgemeine Verwaltungsgebühr ( 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 1,50 bis 2.

Gebührenverzeichnis. Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung. 2 Allgemeine Verwaltungsgebühr ( 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 1,50 bis 2. Gemeinde Gebührenverzeichnis Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis 1 Ablehnung eines Antrags usw. ( 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung) 1/10 bis volle Gebühr, mindestens 1,50 wegen Unzuständigkeit gebührenfrei 2 Allgemeine

Mehr

Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) Vom 3. Dezember 2001

Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) Vom 3. Dezember 2001 Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) Vom 3. Dezember 2001 geändert durch Verordnung vom 9. Mai 2007 (GVBl. S. 65) Aufgrund des 21 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes

Mehr

ERSATZERKLÄRUNG ANSTELLE VON BESCHEINIGUNGEN UND DES NOTORIETÄTSAKTES FÜR DIE RECHNUNGSLEGUNG DES GEWÄHRTEN BEITRAGES - ORDENTLICHE TÄTIGKEIT

ERSATZERKLÄRUNG ANSTELLE VON BESCHEINIGUNGEN UND DES NOTORIETÄTSAKTES FÜR DIE RECHNUNGSLEGUNG DES GEWÄHRTEN BEITRAGES - ORDENTLICHE TÄTIGKEIT An die Gemeinde Bozen Stadtrat für Sozialpolitik und Jugend Amt für Sozialplanung 4.1 Gumergasse 7-39100 Bozen sozialplanung@gemeinde.bozen.it ERSATZERKLÄRUNG ANSTELLE VON BESCHEINIGUNGEN UND DES NOTORIETÄTSAKTES

Mehr

Benützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen

Benützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Benützungsreglement Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Zweck Art. 3 Aufsicht und Mithilfe des Hauswart Art. 4 Weisungen Hauswart Art.

Mehr

GEBÜHRENREGLEMENT ZUR ABFALLVERORDNUNG DER GEMEINDE BOPPELSEN

GEBÜHRENREGLEMENT ZUR ABFALLVERORDNUNG DER GEMEINDE BOPPELSEN POLITISCHE GEMEINDE BOPPELSEN GEBÜHRENREGLEMENT ZUR ABFALLVERORDNUNG DER GEMEINDE BOPPELSEN vom 22. August 2008 Entsprechend dem Grundsatz der Gleichstellung von Frau und Mann gelten alle Personen- und

Mehr

Tarifübersicht Abfall-, Wasser-, Abwasser- und Baugebühren

Tarifübersicht Abfall-, Wasser-, Abwasser- und Baugebühren Tarifübersicht Abfall-, Wasser-, Abwasser- und Baugebühren 1. Abfallgebühren Grundgebühr bis 250 m 2 BGF CHF/m 2 1.30 251 bis 500 m 2 BGF CHF/m 2 1.20 501 bis 1 000 m 2 BGF CHF/m 2 1.10 1 001 bis 3 000

Mehr

Reglement für die öffentliche Bibliothek der Stadt Schlieren

Reglement für die öffentliche Bibliothek der Stadt Schlieren Freiestrasse 6 - Postfach 8952 Schlieren www.schlieren.ch Tel. 044 738 14 11 Fax 044 738 15 90 Reglement für die öffentliche Bibliothek der Stadt Schlieren (vom 21. Dezember 2015) SKR Nr. 5.20 A. Allgemeines

Mehr

Reglement über den Verleih von Eventmaterial der Gemeinde Rüti (Reglement Eventmaterial)

Reglement über den Verleih von Eventmaterial der Gemeinde Rüti (Reglement Eventmaterial) Reglement über den Verleih von Eventmaterial der Gemeinde Rüti (Reglement Eventmaterial) vom 03. Mai 2016 Inhaltsverzeichnis I. Geltungsbereich und Zweck... 3 Art. 1 Geltungsbereich... 3 Art. 2 Zweck...

Mehr

Bestattungs- und Friedhofreglement der Stadt Buchs

Bestattungs- und Friedhofreglement der Stadt Buchs Bestattungs- und Friedhofreglement der Stadt Buchs Der Stadtrat Buchs erlässt gestützt auf Art. 18 des Gesetzes über die Friedhöfe und die Bestattungen vom 28. Dezember 1964 1, die Vollzugsverordnung zum

Mehr

Datenschutzreglement. der Einwohnergemeinde Neuenkirch

Datenschutzreglement. der Einwohnergemeinde Neuenkirch Datenschutzreglement der Einwohnergemeinde Neuenkirch 2 Art. 1 Geltungsbereich... Seite 3 Art. 2 Bekanntgeben von Personendaten an Private durch die Einwohnerkontrolle... Seite 3 Art. 3 Veröffentlichung

Mehr

in Ausführung von Art. 163 des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 27. Juni 1911,

in Ausführung von Art. 163 des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 27. Juni 1911, . Erbschaftsgebührenverordnung vom 6. Februar 06 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung von Art. 6 des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 7. Juni

Mehr

Tarif für die Miete von Material und Fahrzeugen des Zivilschutzes sowie für zivile Einquartierungen in städtischen Zivilschutzunterkünften

Tarif für die Miete von Material und Fahrzeugen des Zivilschutzes sowie für zivile Einquartierungen in städtischen Zivilschutzunterkünften Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 1.3.2.1.2 Ausgabe vom 1. Juli 2001 Tarif für die Miete von Material und Fahrzeugen des Zivilschutzes sowie für zivile Einquartierungen in städtischen Zivilschutzunterkünften

Mehr

Gemeinderatsverordnung zum Wasserreglement der Gemeinde Titterten vom 14. Mai 2007

Gemeinderatsverordnung zum Wasserreglement der Gemeinde Titterten vom 14. Mai 2007 Gemeinde Titterten Kanton Basel-Landschaft Gemeindeverwaltung Titterten Hauptstrasse 42 4425 Titterten 061/943 13 13 061/943 13 15 email: gemeinde@titterten.ch Homepage: www.titterten.ch Gemeinderatsverordnung

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wülfrath

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wülfrath der Stadt Wülfrath Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung und der 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das

Mehr

Kreisschule Bechburg Jurastrasse Oensingen Telefon Telefax

Kreisschule Bechburg Jurastrasse Oensingen Telefon Telefax Jurastrasse 4 4702 Oensingen Telefon 062 388 34 44 Telefax 062 388 34 40 www.ksbechburg.ch Nutzungsgesuch für die Benützung der Schulanlagen der - Auszufüllen sind Punkt 1 und 2; die Kosten werden von

Mehr

Culinarium Nöggel Tarife

Culinarium Nöggel Tarife Culinarium Nöggel Tarife Tarife Tarife pro Benützung Ortseigene Auswärtige ohne gewerbliche Nutzung Küche inkl. Essteil 100.- 200.- Dauermieter 50.- 100.- Essteil ohne Küche 50.- 100.- Dauermieter 30.-

Mehr

Tarif zum Reglement über die Friedhöfe und das Bestattungswesen

Tarif zum Reglement über die Friedhöfe und das Bestattungswesen Gemeinde Wittenbach Postfach, 9303 Wittenbach Tel. 071 292 21 11, Fax 071 292 22 29, www.wittenbach.ch Ratskanzlei, Direkt 071 292 22 28 ratskanzlei@wittenbach.ch Tarif zum Reglement über die Friedhöfe

Mehr

Stadt Frauenfeld. Reglement über den Tarif für die Abgabe von Trinkwasser

Stadt Frauenfeld. Reglement über den Tarif für die Abgabe von Trinkwasser Stadt Frauenfeld Reglement über den Tarif für die Abgabe von Trinkwasser 950.0.2 STADT FRAUENFELD Reglement über den Tarif für die Abgabe von Trinkwasser vom 03. Oktober 1991 I INHALTSVERZEICHNIS Seite

Mehr

Für alle Entscheide mit finanziellen und organisatorischen Konsequenzen ist der Gemeinderat Gottlieben zuständig.

Für alle Entscheide mit finanziellen und organisatorischen Konsequenzen ist der Gemeinderat Gottlieben zuständig. Gemeindehaus Gottlieben Benützungsreglement für 1. Sitzungszimmer 2. Gemeindesaal 3. Küche Zuständigkeit Für alle Entscheide mit finanziellen und organisatorischen Konsequenzen ist der Gemeinderat Gottlieben

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung. der Stadt Warendorf vom in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom

Verwaltungsgebührensatzung. der Stadt Warendorf vom in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Warendorf vom 06.07.1995 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 03.05.2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

Verordnung über die Gebühren im Bauwesen vom 13. November 2013

Verordnung über die Gebühren im Bauwesen vom 13. November 2013 Verordnung über die Gebühren im Bauwesen vom 13. November 2013 I. Verordnungszweck Art. 1 Zur Deckung der Kosten, die der Stadt Bülach auf dem Gebiet des Bauwesens entstehen durch Inanspruchnahme der Dienste

Mehr

Reglement über die Erhebung von Gebühren für planungsund baurechtliche Aufgaben (Baugebührenreglement) 1

Reglement über die Erhebung von Gebühren für planungsund baurechtliche Aufgaben (Baugebührenreglement) 1 Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 7..4.. Ausgabe vom. September 0 Reglement über die Erhebung von Gebühren für planungsund baurechtliche Aufgaben (Baugebührenreglement) vom. September 99

Mehr

TARIFE / WASSER. Der Betriebsrat Gemeindebetriebe Lotzwil gestützt auf Artikel 27, 29 und 30 GBL-Reglement vom 01. Juli 2007, beschliesst:

TARIFE / WASSER. Der Betriebsrat Gemeindebetriebe Lotzwil gestützt auf Artikel 27, 29 und 30 GBL-Reglement vom 01. Juli 2007, beschliesst: TARIFE / WASSER Der Betriebsrat Gemeindebetriebe Lotzwil gestützt auf Artikel 7, 9 und 0 GBL-Reglement vom 0. Juli 007, beschliesst: Art., wiederkehrende Gebühren Die jährlichen Grundgebühren betragen

Mehr

Einwohnergemeinde Laufen

Einwohnergemeinde Laufen Einwohnergemeinde Laufen Fassung: 2.010.2.001 Reglement Hauswirtschaftsschule 1993 Benützungs- und Gebührenordung für die Hauswirtschaftsschule Allmendweg 19 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art.

Mehr

Einwohnergemeinde MATTEN. Gebührentarif zu Abfall - Reglement

Einwohnergemeinde MATTEN. Gebührentarif zu Abfall - Reglement Einwohnergemeinde MATTEN Gebührentarif zu Abfall - Reglement Beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 1992 In Kraft seit 01. September 1992 Inhaltsverzeichnis Grundsatz... 3 I. Haushaltungen...

Mehr

Einwohnergemeinde Obergerlafingen. Gebührentarif

Einwohnergemeinde Obergerlafingen. Gebührentarif Einwohnergemeinde Obergerlafingen Gebührentarif genehmigt GV 7.12.2011 genehmigt RR 29.1.2013 gültig ab 1.1.2012 2 Gebührentarif der Einwohnergemeinde Obergerlafingen 1. Kanzleigebühren 101 Handlungsfähigkeitszeugnis

Mehr

Verordnung zum Vollzug des eidgenössischen Arbeitsgesetzes

Verordnung zum Vollzug des eidgenössischen Arbeitsgesetzes 8.0 Verordnung zum Vollzug des eidgenössischen Arbeitsgesetzes Vom 5. April 005 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft

Mehr

Veranstaltungen. Richtlinie. Dienstleistungen der Gemeinde, Kontaktstellen. Gemeinde Laufenburg. Version:

Veranstaltungen. Richtlinie. Dienstleistungen der Gemeinde, Kontaktstellen. Gemeinde Laufenburg. Version: Gemeinde Laufenburg Richtlinie Veranstaltungen Dienstleistungen der Gemeinde, Kontaktstellen Version: 27.7.2015 Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis Allgemeines...3 Die wichtigsten Kontaktstellen für die Planung...4

Mehr

Gebührenreglement Wasserversorgung. (inkl. Gebührenverordnung mit Änderung vom )

Gebührenreglement Wasserversorgung. (inkl. Gebührenverordnung mit Änderung vom ) Gebührenreglement Wasserversorgung (inkl. Gebührenverordnung mit Änderung vom 10.11.2003) vom 07.12.1994 in Kraft seit 01.01.1995 2 Gebührenreglement Wasserversorgung Die Einwohnergemeinde Ittigen beschliesst,

Mehr

Förderprogramm Energie Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) Förderbedingungen / Vorgehensweise / Gesuchsformular

Förderprogramm Energie Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) Förderbedingungen / Vorgehensweise / Gesuchsformular Stadtbauamt Version 01.Juni 2017 Förderprogramm Energie Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) Förderbedingungen / Vorgehensweise / Gesuchsformular Was ist der GEAK? Der GEAK ist der offizielle Gebäudeenergieausweis

Mehr

Gebührenreglement für die Vormundschaftsbehörde Sirnach

Gebührenreglement für die Vormundschaftsbehörde Sirnach Gebührenreglement für die Vormundschaftsbehörde Sirnach Genehmigt durch die Gemeindeversammlung vom Der Gemeindeammann Der Gemeindeschreiber Genehmigt vom Gemeinderat am Vom Gemeinderat in Kraft gesetzt

Mehr

Allgemeine Gebührenregelung Politische Gemeinde Eglisau

Allgemeine Gebührenregelung Politische Gemeinde Eglisau Allgemeine Gebührenregelung Politische Gemeinde Eglisau vom 13. Juli 2015 Gemeindeverwaltung Obergass 17 Postfach 8193 Eglisau Telefon 043 422 35 01 Fax 043 422 35 08 info@eglisau.ch eglisau.ch Gestützt

Mehr

VERORDNUNG ÜBER DAS BÜRGER- RECHT DER STADT USTER

VERORDNUNG ÜBER DAS BÜRGER- RECHT DER STADT USTER Nr. B4.01 Ausgabe vom 30. Mai 2016 VERORDNUNG ÜBER DAS BÜRGER- RECHT DER STADT USTER www.uster.ch Seite 1 B4.01 Bürgerrecht in Uster INHALTSVERZEICHNIS A. Allgemeines... 2 Art. 1 Hinweis auf massgebliches

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Salzkotten

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Salzkotten Seite: 1 vom 02. November 2001 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 27.09.2013 Inhaltsübersicht Anlage 1 Gebührenpflichtige besondere Leistungen 2 Höhe der Gebühr 3 Gebührenfreiheit 4 Auslagenersatz

Mehr

Friedhof- und Bestattungsreglement vom 19. November 2004

Friedhof- und Bestattungsreglement vom 19. November 2004 Friedhof- und Bestattungsreglement G E M E I N D E D Ö R F L I N G E N Friedhof- und Bestattungsreglement vom 19. November 2004 Inhaltsverzeichnis I. Zuständigkeit und Organisation II. Allgemeines über

Mehr

GEBÜHRENTARIF ZUM ABFALLREGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE WORBEN

GEBÜHRENTARIF ZUM ABFALLREGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE WORBEN GEBÜHRENTARIF ZUM ABFALLREGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE WORBEN 1999 GEBÜHRENTARIF ZUM ABFALLREGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE WORBEN Die Einwohnergemeinde Worben erlässt gestützt auf Artikel 28 und 30 des

Mehr