Gemeinde Ellikon an der Thur. Gebührenverordnung. Der Politischen Gemeinde Ellikon an der Thur

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1 Der Politischen Gemeinde Ellikon an der Thur vom 01. Januar 2015

2 Inhaltsverzeichnis Grundsätze: 3 A. Allgemeine Verwaltung 3 B. Bürgerrecht 3 C. Einwohnerkontrolle..4 D. Finanzverwaltung und Steueramt.4 E. Gewerbe- und Polizeigebühren.5 F. Bauwesen..5 G. Kehrichtgrundgebühren und Grüngut 7 H. Werke.8 I. Diverses Vermietungen - Fotokopien 9 Schlussbestimmungen.9-2 -

3 GEBÜHRENREGLEMENT DER GEMEINDE ELLIKON AN DER THUR Gestützt auf 3 der kantonalen Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden (LS 681) vom 8. Dezember 1966 und weiterer einschlägiger kantonaler Vorschriften erlässt der Gemeinderat Ellikon an der Thur eine neue. Grundsätze: - In allen nachstehenden aufgeführten Ansätzen sind die Schreibgebühren inbegriffen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angeordnet ist. Die Portoauslagen mit Ausnahme der Einschreibe- und Nachnahmeporti werden nicht verrechnet. - Änderungen von Gebührenansätzen aus übergeordnetem Recht werden entsprechend übernommen. Für alle nicht in dieser Verordnung enthaltenen Gebühren wird auf die eidgenösischen, kantonalen und kommunalen Rechtssetzungen verwiesen. - Die Gebühren werden nach dem Verursacherprinzip erhoben. A. Allgemeine Verwaltung Kommunale Verordnungen, Reglemente, Richtlinien, Broschüren Der Verwaltungsaufwand für besondere Leistungen wird mit Fr /Std. verrechnet. Dieser Ansatz gilt auch für die Bearbeitung von Gesuchen Privater im Rahmen des Gesetzes über die Informationen und den Datenschutz (IDG). Gemeindeplan Mst. 1 : 5000 Fr B. Bürgerrecht Einbürgerungsgebühren für Ausländer: - Die Gebühren richten sich nach der kant. Bürgerrechtsverordnung (LS ) Einbürgerungsgebühren für Schweizer: - je Person über 25. Altersjahr Fr je Person zwischen dem 18. Und 25. Altersjahr Fr je Person unter 18. Altersjahr Bürgerrechtsentlassung - 3 -

4 C. Einwohnerkontrolle Wo nichts anderes bestimmt, werden die Gebühren für jede erwachsene Person und jedes Dokument erhoben. Anmeldung zur Niederlassung Fr Adresswechsel innerhalb der Gemeinde Heimatausweis Fr Handlungsfähigkeitszeugnis Fr Wohnsitzbestätigung Fr Bestätigungen allgemein Auskünfte aus dem Einwohnerregister nach Gemeindegesetz: - voraussetzungslose Auskünfte ( 39 Abs. 1 GG) Fr Auskunft, wenn berechtigtes Interesse vorausgesetzt wird ( 39 Abs. 2 GG) Fr Bei Anfragen ohne materielles Interesse kann auf die Gebühr verzichtet werden. Identitätskarte Erwachsene inkl. Porto (ab dem 18. Lebensjahr) Fr Identitätskarte Kinder / Jugendliche inkl. Porto Fr Kombi ID-Pass nur über Passbüro D. Finanzverwaltung und Steueramt a) Finanzverwaltung 1.Mahnung / 2. Mahnung (mit Betreibungsandrohung) gebührenfrei Verzugszins ab Datum 1. Mahnung 5% (Verzugszinsen unter Fr werden nicht verrechnet.) b) Steueramt Mahnungen gemäss Steuergesetz gebührenfrei Steuerausweis / Steueranfrage pro Ausweis und Steuerperiode Fr Steueramtliche Einbürgerungsbescheinigung Fr Hundesteuer: Für den 1. Hund (inkl. Kantonsbeitrag) Fr Für jeden weiteren Hund (inkl. Kantonsbeitrag) Fr Blindenhunde / Katastrophenhunde / Therapiehunde mit Ausweisen sind steuerfrei - 4 -

5 E. Gewerbe- und Polizeigebühren Gastgewerbe Erteilung von Patenten für: - Gastwirtschaft Fr Kleinverkaufsbetrieb Fr vorübergehend bestehende Betriebe Für Festwirtschaften von gemeinnützigen und / oder steuerbefreiten Organisationen wird auf eine Gebühr verzichtet, ansonst Fr Erteilung von Bewilligungen zum Aufschub der Polizeistunde: - einmalige Ausnahme bis Uhr Fr einmalige Ausnahme bis Uhr Fr Für Festwirtschaften von gemeinnützigen und / oder steuerbefreiten Organisationen wird auf eine Gebühr verzichtet. Polizeiwesen Spiel- und Durchführungsbewilligungen: - Sammlung / Veranstaltung für Wohltätigen Zweck - Kulturelle Veranstaltung - Öffentliche Veranstaltung mit kommerziellem Zweck: - Einheimische Fr Auswärtige Fr Öffentliche Veranstaltung ohne kommerziellen Zweck: - Einheimische - Auswärtige Fr Waffenerwerbsschein: Waffenerwerbsschein Fr Verlängerung Waffenerwerbsschein Fr F. Bauwesen 1. Gebühren und Auslagen für ober- oder unterirdische Bauten und Anlagen, Neu- oder Umbauten, Vor-, An-, Auf- oder Nebenbauten. 1.1 Reklameanlagen, Einfriedungen, Mauern, Wände, Velounterstände Fr Pergolas, Belüftungsanlagen aussen, Wärmetechnische Anlagen aussen 1.2 Freistehende oder angebaute, unbewohnte, eingeschossige Fr Kleinbauten wie Garagen, Tierställe, Gartenhäuser, plus Fr Unterstände, Schuppen, Überdeckungen usw. pro m2 Gebäudefläche - 5 -

6 1.3 Einfache, eingeschossige Hallen, Treib- und Gewächshäuser, Fr ungedeckte und überdeckte Lager-, Ausstellungs- und Ablagerungs- plus Fr 1.00 plätzen, sowie strassenbauliche Erschliessungen pro m2 Grundfläche 1.4 Wohnbauten, Gewerbe- und Industriebauten Bauten für Dienstleistungen, Verkaufsläden usw. 50 bis 499m³ entspricht 4.00 bis 2.00 Fr./m³ Fr bis Fr bis 999m³ entspricht 2.00 bis 1.50 Fr./m³ Fr bis Fr bis 1999m³ entspricht 1.50 bis 1.00 Fr./m³ Fr bis Fr bis 4999m³ entspricht 1.00 bis 0.50 Fr./m³ Fr bis Fr über 5000 m³ entspricht 0.60 Fr./m³ Fr Landwirtschaftliche Zweckbauten Scheune, Ställe, Remisen Fr pro m 2 Grundfläche Silos Fr /Stk. Jauchegruben Fr /Stk. 1.6 Terrainveränderungen Fr Tankanlagen Fr Grundgebühr + pro 1000l /Fr Andere Bauten und Anlagen, Zweckänderungen bewilligungs- Fr pflichtiger Bauten und Anlagen, bauliche Veränderungen von Fassaden oder Dachaufbauten, Abbrüchen, etc. Die Gebühren können für besonders aufwendige Bauvorhaben bis auf das Doppelte erhöht werden. 2. Verschiedenes 2.1 Verlängerung einer Baubewilligung Fr Gebühren der Kantonalen Amtsstellen / Expertenberichte nach Aufwand 2.3 Baufragen, Vorentscheide, Nichterteilung einer Bau- ½ der Gebühren gemäss bewilligung, Rückzug des Baugesuchs nach erfolgter Ziff. 1 Prüfung 2.4 Ausserordentliche, das übliche Mass übersteigende Aufwendungen Für Baukontrollen werden nachträglich erhoben Fr /Std. 2.5 Zonenplan Fr /Fr Schalter/Zustellung 2.6 Baureglement Fr /Fr Schalter/Zustellung 2.7 Sondernutzung öffentlichen Grundes Grundtaxe Fr pro angebrochene Woche - 6 -

7 G. Kehrichtgrundgebühren und Grüngut excl. MwSt. Kehrichtgebühren Grundgebühren: Familie in Einfamilienhaus oder Wohnung und Einzelperson in Einfamilienhaus oder Wohnung ab 2 Zimmern. Fr Einzelperson in Kleinwohnung bis max. 1 ½ Zimmer Betriebe (Gewerbe, Dienstleistung, Atelier etc.), deren BesitzerIn nicht in der Gemeinde Ellikon a. d. Thur wohnen Fr Fr Hauskehricht: 1 Kehrichtmarkenbogen à 10 Marken beträgt: Fr Liter Kehrichtsack: ½ Marke (diagonal halbieren) 35 Liter Kehrichtsack: 1 Marke 60 Liter Kehrichtsack: 2 Marken 110 Liter Kehrichtsack: 3 Marken 35 Liter Düngersäcke: 1 Marke 60 Liter Futtermittelsäcke: 2 Marken Pro 5 Kilo Sperrgut: (max. 30 kg und 180 x 80 x 70 cm) 1 Marke Containergebühren: Die Container sind nach Art der Gebühren zu bezeichnen. Entsprechende Beschriftungen sind in der Gemeindeverwaltung erhältlich. 1 Plombe beträgt: Fr Plombencontainer (blauer Kleber) bis max. 800 Liter, ungepresst Plombencontainer (blauer Kleber) bis max. 800 Liter, gepresst 1 Plombe 2 Plomben - 7 -

8 Pauschalcontainer werden pauschal/pro Jahr verrechnet: Pauschalcontainer (gelber Kleber), Deckel muss geschlossen sein, max. 800 Liter, ungepresst Fr Pauschalcontainer (gelber Kleber), Deckel muss geschlossen sein, max. 800 Liter, gepresst Fr Haushaltcontainer (roter Kleber), darf nur mit Abfallsäcken gefüllt werden, die mit Marken versehen sind. Häckseldienst: Die Inanspruchnahme des Häckseldienstes ist für die ersten 10 Minuten. Alle weiteren 5 Minuten betragen Fr Der Häckseldienst kann maximal 30 Minuten beansprucht werden. Altpapier: Zeitungen und Karton (gebündelt) werden drei Mal pro Jahr kostenlos eingesammelt. Sondermüllabgabe Sperrmüllabgabe Für die Kontrolle und Entsorgung von nicht vorschriftsgemäss bereitgestelltem Sammelgut kann die Behörde eine aufwanddeckende Kontrollgebühr oder eine Pauschale erheben. Der Mindestansatz beträgt Fr H. Werke excl. MwSt. Entwässerungsbewilligung Fr Abwasser: Anschlussgebühren Wohnhaus gemäss Abwasserverordnung 1 % GVA Benützungszuschlag für 1 Wohnung / Haus Fr Benützungszuschlag pro weitere Wohnung Fr Benützungszuschlag pro Garage Fr Klärgebühren (jährlich) ab 01. Juli 2015 Fr /m3 Klärgrundgebühr Fr

9 Wasser: Anschlussgebühren Wohnhaus 1 % GVA Anschlussgebühren Ökonomiegebäude Grundtaxe 0.4 % GVA Bauwasserzins während Bau, pauschal Fr Wasserverbrauch (jährlich) Fr / m3 Wasserzählergrundgebühr Fr Die Preise bei Abfall, Abwasser und Wasser verstehen sich excl. MwSt. I. Vermietungen - Diverses Mietgebühren Gemeindesaal pro Tag Fr plus allfällige Reinigungsarbeiten Fr / Std. Ortsansässige Vereine Mietgebühren Festbestuhlung pro Garnitur für Private Fr Waldhütte für Einheimische Fr Waldhütte für Auswärtige Fr Fotokopien A4, schwarz Fr Fotokopien A4, farbig Fr Fotokopien A3, schwarz Fr Fotokopien A3, farbig Fr Fotokopien doppelseitig A4, schwarz Fr Fotokopien doppelseitig A4, farbig Fr Fotokopien doppelseitig A3, schwarz Fr Fotokopien doppelseitig A3, farbig Fr Schlussbestimmungen Vom Gemeinderat mit Beschluss Nr. 102 vom 08. September 2014 erlassen. Diese tritt auf den 01. Januar 2015 in Kraft. Sie ersetzt diejenige vom mit den seitherigen Änderungen. Ellikon an der Thur, 08. September 2014 GEMEINDERAT ELLIKON AN DER THUR Martin Bührer, Gemeindepräsident Norbert Wehrli, Gemeindeschreiber - 9 -

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