Leistung : Lieferung Obst/Gemüse nach EU-Schulobstprogramm. Vergabeart : Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A

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1 Landratsamt Sonneberg Postfach Sonneberg Ihr Zeichen: Ihr Schreiben vom: Datum Dienststelle Schule, Kultur und Sport Sachbearbeiter Zimmer Aktenzeichen Telefon Herr Schuster / Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Verwendungsstelle: Landratsamt Sonneberg Schulverwaltungsamt Bahnhofstr Sonneberg Leistung : Lieferung Obst/Gemüse nach EU-Schulobstprogramm Vergabeart : Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Vergabenummer : 06/15 Angebotsfrist (endet am) : Uhr Zuschlagsfrist (endet am) : Datum : Anlagen : Leistungsbeschreibung Auskünfte erteilt : Landratsamt Sonneberg Schulverwaltungsamt Herr Gernot Schuster (Tel.: 03675/ ) Bahnhofstr Sonneberg

2 Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Falls Sie bis dahin keinen Auftrag erhalten haben, ist Ihr Angebot nicht berücksichtigt worden. Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen werden Sie gebeten, beiliegendes Angebotsschreiben nebst Anlagen ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag bis zum Einreichungstermin an die umseitig bezeichnete Stelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist deutlich zu beschriften: "Angebot für: Lieferung Obst/Gemüse nach EU-Schulobstprogramm Besondere Vertragsbedingungen 1. Die Vertragsstrafe gemäß 18 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz beträgt 5% des Auftragswertes. 2. Der Auftraggeber ist bei einem Verstoß des Auftragnehmers gemäß 18 Abs. 2 Thüringer Vergabegesetz zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. 3. Die Lieferung des Schulobstes soll ab erfolgen. Mit freundlichen Grüßen i.a. Schuster Bankverbindung: * Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur nutzbar Sparkasse Sonneberg Kto: BLZ:

3 Name und Anschrift des Bieters: Leistung: Lieferung Obst/Gemüse nach EU-Schulobstprogramm Vergabenr.: 05/15 Angebotsabgabe: Uhr Ablauf der Zuschlagsfrist: An das Landratsamt Sonneberg Schulverwaltungsamt Bahnhofstr Sonneberg Angebot Lieferung Obst/Gemüse nach EU-Schulobstprogramm Anlagen: - Leistungsbeschreibung EU-Schulobstprogramm - Anlage 1 Belieferungsnachweis Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagfrist gebunden. Meinem Angebot liegen die folgenden Bedingungen zu Grunde: Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Die besonderen Vertragsbedingungen Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meinen/unseren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben nachgekommen bin/sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen. Ich/Wir bin/sind* bevorzugte(r) Bewerber (laut beigefügten Nachweis aus folgendem Grund: *) *unzutreffendes streichen bzw. Leerstellen ausfüllen. Ort, Datum, Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bankverbindung: * Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur nutzbar Sparkasse Sonneberg Kto: BLZ:

4 Leistungsbeschreibung zur Belieferung der Grund-und Förderschulen nach dem EU-Schulobstprogramm 1. Vorwort Im Jahr 2009 wurde von der EU-Kommission das für Schulen kostenlose EU-Schulobstprogramm beschlossen. Im Freistaat Thüringen wurde dieses Präventionsprogramm im Schuljahr 2010/2011 erstmals umgesetzt und nachhaltig begleitet. Sozial benachteiligte Kinder sollen von diesen Maßnahmen verstärkt profitieren. Im Rahmen des EU-Schulobstprogramms wird ab dem Zeitraum des Schuljahres 2010/2011 eine Gemeinschaftsbeihilfe für die kostenlose Verteilung von Obst und Gemüse an Thüringer Grund- und Förderschulen bereitgestellt. Bei der Festlegung beihilfefähiger Erzeugnisse stand die Überlegung im Vordergrund, dass Kinder ein möglichst breites vielfältiges Obst- und Gemüsesortiment kennen lernen sollen. Es gibt im Rahmen des Schulobstprogramms feste Vorgaben zum Obst und Gemüse hinsichtlich Menge, Herkunft, Aufbereitungsgrad und Qualität. Eine Lieferung von frischem Obst oder Gemüse soll mindestens einmal in der Woche stattfinden. Beihilfefähig sind frisches Obst und Gemüse einschließlich Bananen, wobei auch genussfertige, klein geschnittene vorbereitete und / oder verpackte Obst- und Gemüseerzeugnisse einbezogen werden können. Die Förderung im Schuljahr 2015/2016 erfolgt für eine Ausgabe von Obst und Gemüse an teilnehmende Schülerinnen und Schüler maximal zweimal in einer Schulwoche. Der Förderbetrag pro Ausgabetag und Teilnehmer wird auf 0,32 festgelegt. Bei einem Lieferbeginn ab den beträgt die Anzahl der Ausgabetage 48 (zweimal wöchentlich) bzw. 24 ( einmal wöchentlich). 2. Lieferbedingungen und Abrechnung Die Portionsgröße soll nach der RL-SOP mindestens 100 Gramm betragen. Zwischen Lieferant und Schule muss jeweils im Detail abgestimmt werden: - Liefertag, -zeit - Ansprechpartner - Warenannahme - Rücknahme Leergut - Aktuelle Schülerzahlen Die Rechnungslegung ist relativ zeitnah zu gestalten, da der Landkreis in Vorkasse geht. Nach entsprechender Abrechnung beim Land bekommt er diese Mittel wieder zurück. Hierbei sind bestimmte Fristen zu wahren. Bei der Anlieferung an die jeweilige Schule ist eine Empfangsbestätigung per Belieferungsnachweis nach vorgegebenen Muster (Anlage 1) mit Unterschrift und Stempel erforderlich. Für die Abrechnung beim Land benötigen wir vom Lieferanten einen Belieferungsnachweis mit der entsprechenden Rechnung je Schule.

5 Die jeweilige Schule darf kein Rechnungsempfänger sein. Aus der Rechnung sollte aber hervorgehen für welche Schule das Schulobst geliefert wurde. Als Rechnungsempfänger muss der Schulträger mit folgender Anschrift angegeben werden: Landratsamt Sonneberg Schulverwaltungsamt Bahnhofstr Sonneberg 3. Anforderungen für die zu liefernden Obst- und Gemüsearten Folgende Obst- und Gemüsearten können geliefert werden (nicht aufgeführte Obst-und Gemüsearten sind nicht ausgeschlossen): Apfelsinen, Clementinen, Mandarinen, Melonen, Aprikosen, Pfirsiche, Nektarinen, Bananen, Trauben, Kiwi, Äpfel, Birnen, Kirschen, Pflaumen, Zwetschgen, Mirabellen, Brombeerren, Erdbeeren, Heidelbeeren, Himbeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Kohlrabi, Möhren, Paprika, Gurken, Tomaten, Radieschen Generell sind regional erzeugte saisonale Obst-und Gemüsearten zu bevorzugen, sowie möglichst der Einsatz von Bioware zu berücksichtigen. Um klima-und umweltbezogenen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen, sollten mindestens 25% der Früchte in Thüringen bzw. Bayern angebaut worden sein. Die Saisonalität kann einerseits über ein durchgängiges Angebot saisonaler Früchte (mind. 25% der Früchte in den gelieferten Kisten entsprechend der Saison) oder durch Gestaltung von Saisonwochen ein-/zweimal im Quartal (Erdbeerwoche/ Herbstfrüchte) berücksichtigt werden. Die gelieferten Früchte müssen frisch, genussreif, unbeschädigt und frei von Fremdkörpern sein und die einschlägigen Vermarktungsnormen und Hygieneanforderungen erfüllen. Grundsätzlich ausgeschlossen sind die in Anhang der Verordnung (EG) Nr. 288/2009 aufgeführten Erzeugnisse, d.h. Erzeugnisse mit zugesetztem Zucker zugesetztem Fett zugesetztem Salz zugesetztem Süßungsmittel. Die Verteilung von Obst-und Gemüsesäften ist nicht förderfähig. Das Obst und Gemüse muss portioniert und zubereitet an die entsprechenden Schulen geliefert bzw. vor Ort zubereitet und portioniert werden. Der Zuwendungsbescheid bezieht sich auf die Finanzierung des Schuljahres 2015/2016. Der Portionspreis beträgt für die schultägliche Versorgung 0,32 je Teilnehmer. Für die schultägliche Versorgung sind entsprechend Zuwendungsbescheid vom nur eine maximale 2-malige wöchentliche Ausreichung von Obst und Gemüse vorgesehen.

6 4. Zusammenstellung der zu beliefernden Schulen: Los 1: Grundschule Am Stadtpark, Juttastr. 1 in Sonneberg ,04 Los 2: Grundschule Rauenstein, Burgartenstr. 18 in Rauenstein ,08 Los 3: Grundschule Schalkau, Georgstr. 11 in Schalkau ,56 Los 4: Grundschule Neuhaus-Schierschnitz An der Schule 2-4 in Neuhaus-Schierschnitz ,68 Los 5: Grundschule Wolkenrasen, Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 43 in Sonneberg ,16 Los 6: Staatliches regionales Förderzentrum Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 41 in Sonneberg ,80 Los 7: Grundschule Föritz, Schulstr. 12 in Föritz ,60

7 Los 8: Grundschule Meng.-Hämmern, Schulstr. 15 in Meng.-Hämmern ,48 Los 9: Grundschule Sonneberg-Oberlind Johann-Sebastian-Bach-Str. 9 in Sonneberg ,04 Los 10: Grundschule Sonneberg-Grube, Eisenbahnstr. 16 in Sonneberg ,64 Los 11: Grundschule Dr. Martin Luther, Alte Handelsstr. 89 a in Judenbach ,00 Los 12: Grundschule Hasenthal, Steinacher Str. 4 in Hasenthal ,60 Los 13: Grundschule Lauscha, Kirchstr. 45 in Lauscha ,52 Los 14: Grundschule Steinheid, Göritzweg 15 in Steinheid ,00

8 Los 15: Grundschule Neuhaus/Rwg., Apelsbergstr., 58 in Neuhaus/Rwg ,84 Los 16: Regionales Förderzentrum Neuhaus/Rwg. Apelsbergstr. 58 in Neuhaus/Rwg ,16 Los 17: Grundschule Steinach-Südschule, Kirchstr. 21 in Steinach ,40 Die Liefertage bleiben den Lieferanten aus logistischer Sicht vorbehalten. Der Zuschlag kann losweise oder insgesamt erteilt werden. 5. Konzept für Lieferung von Schulobst: Im Lieferkonzept müssen Angaben zu nachfolgenden Bewertungskriterien enthalten sein. Die einzelnen Bewertungskriterien werden gewichtet. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach der gewichteten Bewertung. Bewertungskriterien Regionales Obst/Gemüse: Saisonales Obst/Gemüse: Obst/Gemüse aus ökologischen Anbau: Sonstiges Obst/Gemüse: Qualität: Menge (in kg): Sonstige Leistungen:

9 Anforderung an Zwischenlagerung: Gesamtpreis in Brutto: ,60

10 Europäische Union Europäisches Schulobst- und -gemüseprogramm des Freistaates Thüringen Anlage "Belieferungsnachweis" zum Auszahlungsantrag (für den Fördergegenstand 2.1 der RL-SOP) Zuwendungsempfänger: Abrechnungsmonat: Name der Schule: Aktuelle Schülerzahl im Abrechnungsmonat: Abgabehäufigkeit: Rechnungsnummer Lieferfirma Rechungsdatum Bezahlungsdatum Rechnungsbetrag* in Brutto Netto Gesamt * = nur auf die Lieferung von beantragten Obst/Gemüse bezogen Seite 1 von 2 TLVwA, Ref , Stand: März 2015

11 Kategorie gelieferte gelieferte Abgabepreis Abgabepreis Portionen Menge gesamt Obst/Gemüse Obst/Gemüse in /Portion Brutto Netto in kg (Brutto) in in Produktherkunft (falls zutreffend ankreuzen) Ökologisch erzeugt Regional Saisonal Kategorie I - Obst Äpfel Wassermelonen Bananen Clementinen Birnen Cantaloupemelonen Honigmelonen Orangen Summe Obst Kategorie II - Gemüse Gurken Kohlrabi Karotten Tomaten Paprika Radieschen Cherrytomaten Summe Gemüse Gesamtsumme (Obst + Gemüs Datum Rechtsverbindliche Unterschrift/Stempel Schule nicht ausfüllen Eingabefelder Berechnungsfelder Seite 2 von 2 TLVwA, Ref , Stand: März 2015

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