Regionale Strategie Nordrhein-Westfalens für das EU-Schulobstprogramm NRW
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- Elke Schräder
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1 Regionale Strategie Nordrhein-Westfalens für das EU-Schulobstprogramm NRW Durchführungszeitraum: 1. August 2012 bis 31. Juli 2013
2 1 Ausgangslage und Ziele des EU-Schulobstprogramms NRW Das EU-Schulobstprogramm wird seit dem Jahr 2010 in Nordrhein-Westfalen durchgeführt (Start gegen Ende des Schuljahres 2009/2010). Seit März / April 2010 startete das Programm an 350 Grund- und Förderschulen, die seitdem Ihre Schülerinnen und Schüler kostenlos mit frischem Obst und Gemüse versorgen können. Seit her ist es gelungen das Programm stetig auszuweiten, so dass im Schuljahr 2011/2012 bereits über 520 Schulen beteiligt sind. Die Gemeinschaftsbeihilfe beträgt 50 Prozent der Kosten für die Erzeugnisse sowie für Logistik, Verteilung und Kommunikation. Die Kofinanzierung erfolgt in Nordrhein- Westfalen bislang ausschließlich durch Landesmittel. Eine Änderung der Kofinanzierung ist auch im Schuljahr 2012/2013 nicht vorgesehen. Die für die Umsetzung nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen werden mit den Entscheidungen des Landtages von Nordrhein-Westfalen zum Haushalt 2012 geschaffen. Das bedeutet, dass mit der Fortführung des EU-Schulobstprogramms NRW im Schuljahr 2012/2013 gerechnet werden kann. Die vorliegende Strategie dient als Grundlage für die Fortführung des EU- Schulobstprogramms NRW im Durchführungszeitraum vom 1. August 2012 bis 31. Juli Die Ziele sind laut NRW-SchulobstRL wie folgt definiert. Es wird erwartet, die Verzehrsgewohnheiten von Obst und Gemüse bei Kindern durch die Verfügbarkeit an Schulen nachhaltig positiv zu verändern und die Akzeptanz von Kindern für diese Produkte zu steigern, durch eine verbesserte Nährstoffversorgung über Obst und Gemüse einen Beitrag zur gesunden Schulverpflegung zu leisten, das Wissen über Zubereitung sowie regionale und saisonale Geschmacksvielfalt von Obst und Gemüse zu steigern. 2 Zielgruppe und Organisation Zielgruppen des Schulfruchtprogramms sind zunächst Kinder des Primarbereichs von Grund- und Förderschulen. In Förderschulen wird aufgrund der unterschiedlichen Strukturen und klassenübergreifenden Unterrichts eine Teilnahme bis zur 6. Klasse zugelassen. Abhängig von Schulstrukturen können auch Einzelfallentscheidungen über eine Teilnahme getroffen werden. Seite 2 von 6
3 Die wichtigste Komponente des nordrhein-westfälischen EU-Schulobstprogramms ist die Kontinuität. Je länger die Schülerinnen und Schülern (optimalerweise die gesamte Grundschulzeit) mit Obst und Gemüse versorgt werden, desto wahrscheinlicher ist ein nachhaltiger Erfolg und eine positive Änderung des Ernährungsverhaltens. Aus diesem Grund können die teilnehmenden Schulen dauerhaft am EU-Schulobstprogramm NRW teilnehmen, solange sie die Anforderungen erfüllen und sich jährlich zurück melden. In das Rückmeldeverfahren 2012/2013 wird zudem eine Online-Bewertung durch die Schulen (Zufriedenheit der Lehrer, Schüler, ggf. Elternkommentare) mit eingebunden. Bislang wurde jeweils zu Schuljahresbeginn die Anzahl der teilnehmenden Schulen leicht erhöht. Auch für das Schuljahr 2012/2013 ist eine geringfügige Ausweitung vorgesehen. Die hierfür notwendigen Mittel werden aufgrund eines reduzierten Lieferumfanges frei. Das bedeutet, alle teilnehmenden Schulen können nicht wie bislang zwischen einer 3- oder 5- tägigen Förderung pro Woche wählen. Alle derzeit 3-tägig geförderten Schulen bleiben weiterhin bei einer 3-tägigen Förderung. Ebenso erhalten neu aufgenommene Schulen fortan eine 3-tägige Förderung. Die aktuell 5-tägig geförderten Schulen können als Übergangsmodell zwischen einer 4-tägigen oder einer 3-tägigen Förderung wählen. Ab dem Schuljahr 2013/2014 werden alle Schulen an 3 Tagen pro Woche gefördert. Für die Neuaufnahme in das Programm ist voraussichtlich eine Bewerbung erforderlich. Die Bewerbung kann, wie bereits im vergangenen Jahr, ausschließlich online erfolgen. Die Auswahl der Schulen erfolgt nach festgelegten Kriterien. Unter anderem werden soziale Kriterien berücksichtigt, die regionale Verteilung der Schulobstschulen ebenso wie das bisherige Engagement der Schulen hinsichtlich der Gesundheitsförderung. Das Bewerbungsverfahren wird im Frühjahr 2012 auf der Schulobstwebsite frei geschaltet, so dass bis zu den Sommerferien die teilnehmenden Schulen ausgewählt werden können. Über den Umfang der Ausweitung kann derzeit noch nichts konkretes gesagt werden. Derzeit nehmen 521 Schulen am EU-Schulobstprogramm NRW teil. Somit werden ca Kinder regelmäßig mit frischem, kostenlosem Obst und Gemüse versorgt. Neben der Ausweitung im Schuljahr 2012/2013, ist auch die Verstetigung des Programms an den bislang teilnehmenden Schulen ein weiterer wichtiger Aspekt. Als Lieferanten im Rahmen des Schulobstprogrammes können sich alle in Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 34/2011 Genannten um eine Zulassung bewerben. Die Modalitäten der Zulassung werden in der Förderrichtlinie des Landes verankert. Derzeit sind ca. 110 Seite 3 von 6
4 Lieferanten aktiv am EU-Schulobstprogramm NRW beteiligt. Auf der Projektwebsite werden die ausgewählten Schulen und die zugelassenen Lieferanten veröffentlicht. Schulen und Lieferanten vereinbaren die Liefermodalitäten und wickeln das Schulobstprogramm vor Ort ab. Das Obst wird mehrmals wöchentlich an die Schulen geliefert. An den Schulen erfolgt die Zubereitung des Obst und Gemüses zu Fingerfood. Anschließend wird das Obst und Gemüse gemeinsam in der Klasse verzehrt. Die bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen der Schulen zeigen, dass Lehrer und Schüler/innen sehr zufrieden mit dem Schulobstprogramm sind. Die Schulen organisieren mit viel Engagement den Ablauf des Programms und die Kinder greifen begeistert zu. Die Rückmeldungen der Schulen sind durchweg positiv zu bewerten. 3 Beihilfefähige Erzeugnisse Beihilfefähig sind frisches Obst und Gemüse einschließlich Bananen, wobei auch genussfertig, stückig vorbereitete und/oder verpackte Obst- und Gemüseerzeugnisse (z. B. verpackte Apfelschnitze oder Möhrenstifte) einbezogen werden können. Dabei sollen Erzeugnisse aus regionaler Erzeugung und mit saisonalem Bezug sowie Bioware nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die Sortimentsliste ist in Anhang 1 beigefügt und soll insbesondere unter Berücksichtigung saisonaler Aspekte und regionaler Besonderheiten als Orientierung für eine Auswahl an Obst und Gemüsearten dienen, ist jedoch keine abschließende Auflistung. Die Billigung der Gesundheitsbehörde für den Einsatz der Erzeugnisse wurde während der Planungen des Programms eingeholt. Grundsätzlich ausgeschlossen sind die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 288/2009 aufgeführten Erzeugnisse, d. h. Erzeugnisse mit - zugesetztem Zucker, - zugesetztem Fett, - zugesetztem Salz, - zugesetztem Süßungsmittel. 4 Beteiligung interessierter Kreise Das EU-Schulobstprogramm NRW wird vom MKULNV in enger Kooperation mit dem Schulministerium durchgeführt. Gemeinsam mit den Landfrauen NRW, der Landesvereinigung der Milchwirtschaft e.v. und der Vernetzungsstelle Schulverpflegung wird ein Ausbau der Unterstützung der pädagogischen Begleitung beraten und diskutiert. Zudem werden Landwirtschaftsverbände regelmäßig informiert. Seite 4 von 6
5 5 Flankierende Maßnahmen In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Vielzahl von Programmen und Projekten, die ausschließlich oder u.a. die Erhöhung des regelmäßigen Obst- und Gemüseverzehrs durch Kinder und Jugendliche zum Ziel haben. Dazu gehören u.a. Schule isst gesund Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW Programm Bildung und Gesundheit Die am Programm teilnehmenden Schulen mussten sich mit ihrer Bewerbung dazu verpflichten, pädagogische Begleitmaßnahmen durchzuführen. Ob dies in Form von Unterrichtseinheiten, Hofbesuchen, Aktionstagen usw. erfolgt, wurde den Schulen freigestellt. Besonders hervorzuheben sind die folgenden flankierenden Maßnahmen: o Seit dem Schuljahr 2011/2012 werden vom Land Nordrhein-Westfalen Unterrichtseinheiten in den dritten Klassen der Schulobst-Schulen gefördert. Speziell geschulte Landfrauen besuchen die dritten Klassen von Schulobst- Schulen und sprechen mit den Kindern über gesunde Ernährung und ein gesundes Schulfrühstück. Auf spielerische Weise erfahren die Kinder, was zu einem gesunden Frühstück dazu gehört und in einem praktisch angelegten Teil bereiten sie es selber zu. So werden Kompetenzen und Fähigkeiten früh geübt. o Des Weiteren hat der aid infodienst Unterrichtsmaterial erstellt. Das Material wurde speziell für die Begleitung von Schulfruchtprogrammen entwickelt. Praxis und Theorie werden spannend mit einander verknüpft und die Kinder lernen die verschiedenen Obst- und Gemüsearten kennen. Auch die Zubereitung und das Thema Hygiene kommen nicht zu kurz und komplettieren dieses umfangreiche Unterrichtsmaterial. Den Schulen wurde jeweils ein Exemplar kostenlos zur Verfügung gestellt. Weitere können bei Bedarf angefordert werden. (vollständige Liste der flankierenden Maßnahmen in Anhang 3) 6 Kontrollmaßnahmen Die Kontrollmaßnahmen setzen sich aus der Verwaltungskontrolle und den Vor Ort Kontrollen zusammen gemäß den Vorgaben der DVO. Bei den Vor-Ort-Kontrollen werden sowohl Schulen als auch Lieferanten überprüft. Die Kontrollen decken das Themenfeld der Durchführung und Organisation ab. Die Wirksamkeit des EU-Schulobstprogramms NRW Seite 5 von 6
6 wird im Rahmen der umfangreichen Evaluierung der Universität Bonn ermittelt. Die Ergebnisse werden in einem Bericht Anfang 2012 eingereicht. 7 Mittelausstattung des Programms Für die Durchführung des Schulobstprogramms im Zeitraum 01. August 2012 bis 31. Juli 2013 wird von beihilfefähigen Kosten in folgender Höhe ausgegangen: Beihilfefähige Kosten gem. Art. 5 der VO (EG) Nr. 288/2009 (für die Abgabe von Obst und Gemüse einschl. Logistik sowie ggf. Überwachung und Bewertung) Insgesamt EU Davon Mitgliedstaat (hier: NRW) ggf. einschließlich privatem Sektor 5 Mio. 2,5 Mio. 2,5 Mio. Sollte es zu einer Neuverteilung der EU-Mittel kommen, besteht bei NRW vorerst kein zusätzlicher Bedarf für das Schuljahr 2012/2013. Zusätzlich zu den oben genannten beihilfefähigen Kosten fallen Kosten für flankierende Maßnahmen sowie Verwaltungskosten an, die aktuell noch ausschließlich vom Mitgliedsstaat getragen werden. Die flankierenden Maßnahmen (Unterrichtseinheiten, Unterrichtsmaterial) wurden bislang aus den verfügbaren Mitteln im Rahmen des Haushaltsvollzuges gedeckt. Für das Schuljahr 2012/2013 wird ggf. eine Kofinanzierung der flankierenden Maßnahmen angestrebt. Wichtiger Hinweis: Alle Aussagen, die den Landesanteil Nordrhein-Westfalens betreffen stehen bis zur endgültigen Beschlussfassung des Landtags Nordrhein-Westfalens unter Vorbehalt Schlussanmerkung: Aufgrund der schrittweisen Umstellung von einer 5-tägigen auf eine 3- tägige Förderung der teilnehmenden Schulen, kommt es in den zwei Übergangsjahren zu einem etwas geringerer Mittelbeantragung. Nordrhein-Westfalen ist allerdings generell an dem Ausbau des Programms interessiert. Seite 6 von 6
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