Schulausschuss. Sitzungsdatum öffentlich

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1 Nürnberg TOP: 4.0 I. Anmeldung Schulausschuss Sitzungsdatum öffentlich Betreff: Schulobstprogramm - Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Anlagen: - Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Bericht mit Anlagen Bisherige Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Bericht Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen Sachverhalt (kurz): Die Umsetzung des Schulfruchtprogrammes ist bisher ungeklärt. Die EU zahlt nur 50% des Netto- Preises des Obstes. Der Rest (zweite Hälfte,Umsatzsteuer, Gerätschaften, ggf.verteilung) muss anderweitig bereitgestellt werden. Haushaltsmittel stehen beim Staat nicht bereit. Die Verhandlungen zum Nachtragshaushalt laufen im Landtag. Beschluss-/Gutachtenvorschlag: entfällt, da Bericht Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Noch offen, weil nicht klar ist,welche Haushaltsmittel der Staat zur Verfügung stellen wird. Gesamtkosten p.a. davon investiv konsumtiv davon Sachkosten Personalkosten Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen sind bereitgestellt: Nein Ja, Betrag Profitcenter:

2 Wenn nein, Deckungsvorschlag: evtl. Schulbudget, falls die Gesamtbelastung durch Übernahme der MWSt. gering bleibt Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein Ja, im Umfang von Vollkraftstellen Prüfung der Genderrelevanz durchgeführt: Nein Ja Geschlechterrelevante Auswirkungen: Nein Ja, siehe Anlage Abstimmung ist erfolgt mit: Ref. I / OrgA Ref. II / Stk RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) II. Herrn OBM III. 3. BM Nürnberg, Bürgermeister Geschäftsbereich Schule (7437)

3 Förderung von Schulobst hier: Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN vom 09. Dezember 2009 Das Kultusministerium hat die Schulen im Dezember 2009 über das Schulobstprogram informiert und um Vorabmeldungen über das Interesse der Schulen an dem Programm bis gebeten. Diese Abfrage und der überarbeitete Internet-Auftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom liegen als Anlage bei. Bis zum Redaktionsschluss dieser Vorlage sind Details über die Umsetzung noch nicht bekannt geworden. Insofern können die Fragen nicht vollständig beantwortet werden. Auf Grund der bisher bekannt gewordenen Informationen ist zur Zeit Folgendes absehbar: Es bleibt bei der Altersbeschränkung der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler bis 10 Jahre. Das Programm ist damit praktisch auf die Grundschulen und Grundschulstufen der Förderzentren beschränkt. Die Schulen müssten selbst die Bestellungen und den Vertrieb in der Schule organisieren. Personalressourcen um die Organisation des Schulobstes als freiwillige Aufgabe der Stadt Nürnberg zu übernehmen, stehen in der städtischen Schulverwaltung nicht zur Verfügung. Eine Übertragung auf die Hausmeiser scheidet regelmäßig ebenfalls aus. Die Lieferanten müssen sich vorher bei der Landesanstalt für Landwirtschaft anmelden, um die Schulen beliefern zu können. Vermutlich soll die Steuerung der Lieferanten und der bewerbenden Schulen von dort übernommen werden. Laut Ministerium ist die EU-Förderung nur für den Netto-Preis des Obstes bestimmt. Die Umsatzsteuer in Höhe von 7% soll von der Schule getragen werden. Dabei muss festgehalten werden, dass die Stadt Nürnberg den Schulen relativ große Freiheit bei der Verwendung ihrer Schulbudgets lässt. Grundsätzlich gehören aber Ausgaben für die Umsatzsteuer von Schülerverpflegung nicht zum Sachaufwand den die Stadt Nürnberg zu tragen hat. Die bisher bekannt gewordenen Vorgaben der EU scheinen ein relativ komplexes Verfahren zu erzwingen. Die Stadt Nürnberg ist deshalb an die Träger der Mittagsbetreuungen herangetreten, weil nach Einschätzung der Verwaltung das Schulobst in Nürnberg nur dann breiter eingeführt werden kann, wenn es in die bereits vorhandenen Mittagsverpflegungen integriert wird. Für die weit überwiegende Zahl der Mittagsbetreuungen hat die Stadt dabei inzwischen eine Rückmeldung erhalten, in denen von Seiten des Trägers klar erklärt wird, dass der Aufwand nicht in vernünftiger Relation zum Ertrag steht und deshalb das Schulobst im Rahmen der Mittagsbetreuungen nicht umgesetzt werden kann (vgl. Anlage). Die einzige Möglichkeit zur Umsetzung sieht die Verwaltung angesichts der Vorgaben deshalb in zeitlich befristeten Aktionen zur Ernährungserziehung an den Schulen.

4 Kurzumfrage bei den Schulleitungen Bayerns zur Vorbereitung einer Schulfruchtförderung Sehr geehrte Damen und Herren, das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten benötigt zur Vorbereitung und späteren Umsetzung des EU-Schulfruchtprogramms Ihre kurzfristige Mithilfe. Wir müssen wissen, ob Ihre Schule unter den unten skizzierten Voraussetzungen an einem Schulfruchtprogramm teilnehmen würde. Mit Ihrer Antwort tragen Sie zu einer umsetzbaren Ausrichtung des Programms bei. Bitte senden Sie den beigefügten Fragebogen bis zum 18. Dezember 09 per Fax ( ) oder an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, damit wir der Bundesregierung die erforderlichen Meldungen termingerecht vor dem 31. Dezember 09 vorlegen können und möglichst zum 2. Schulhalbjahr in Bayern mit dem Programm beginnen können. Sobald der Bayerische Landtag im Nachtragshaushalt 2010 die erforderlichen Mittel bereit gestellt hat, soll jede Schule für alle Schüler der 1. bis 4. Jahrgangsstufe Obst und Gemüse beziehen können. Mit dem beiliegenden Fragebogen möchten wir erfahren, ob Sie unter nachfolgend skizzierten Voraussetzungen grundsätzlich am Programm teilnehmen würden. Weitere Informationen gibt es dem jeweiligen Sachstand beim bayerischen Programm entsprechend unter und allgemein unter Finanzielle Abwicklung: Nach den Vorgaben der EU können die etwa Grundschüler in Bayern im laufenden Schuljahr Früchte im Wert von ca. 4,7 Mio. erhalten. Eine Barauszahlung an teilnehmende Schulen oder Schulträger ist nicht möglich. Wie viele Portionen je Schüler und Jahr gegeben werden können, hängt von der Anzahl teilnehmender Schulen und vom verfügbaren Geld ab. Eine Portion kann z. B. ein Apfel, eine Banane oder auch eine Gurke oder Gelbe Rübe sein. Detailregelungen dazu werden derzeit in Zusammenarbeit mit berührten Institutionen erarbeitet. Nach dem vorgesehenen Modell würde der Fruchtlieferant den Nettobetrag der Rechnung zunächst selbst tragen (= der Schule stunden) und am Ende der jeweiligen Förderperiode (d. h. vierteljährlich) bei den zuständigen Stellen eine Förderung in Höhe des Rechnungsbetrages beantragen. Die teilnehmende Schule müsste keinen Förderantrag stellen, jedoch für die bezogenen Produkte die (aufgrund von EU-Vorgaben) nicht förderfähige Mehrwertsteuer (7 % des Warenwertes) an den Fruchtlieferanten entrichten. Bei einem Warenwert von 2000 wären das 140, die aus Sponsorenmitteln, Elternbeiträgen oder Ähnlichem zu tragen wären. Organisation: Aus einer dann im Internet verfügbaren Liste von zugelassenen Bezugspartnern (z. B.: Obst- oder Gemüseerzeuger, Fruchthandel, Lebensmitteleinzelhandel, Dienstleister, Cateringunternehmen) soll jede Schule den Lieferpartner in eigener Verantwortung entsprechend den örtlichen Gegebenheiten auswählen und Lieferdetails mit ihm vereinbaren können. Mit ihm soll eine regelmäßige Belieferung z. B. mit sog. Klassenkisten (d. h. Gebinden mit der jeweiligen Schülerzahl entsprechenden Portionen) ggf. mit saisonal wechselndem Angebot vereinbart werden. Die Schule bestätigt den Erhalt der Ware auf dem Lieferschein und organisiert die Verteilung der Schulfruchtprodukte innerhalb der Schule. Sofern es erforderlich ist, soll das Waschen und Zerteilen in den Klassen von einer verantwortlichen Person (z. B. einer Lehrkraft oder dem Schulfruchtdienst ) organisiert werden. Begleitende Maßnahmen: Zwingende Voraussetzung für die Berücksichtigung im Schulfruchtprogramm ist die aktive Teilnahme am Programm Voll in Form (dazu: Klarstellung: Die Rücksendung des beiliegenden Fragebogens dient ausschließlich der Programmvorbereitung und ist uns dafür eine wesentliche Hilfestellung. Sie ist keine verbindliche Antragstellung; sie stellt keine Verpflichtung für eine spätere Programmteilnahme, aber auch noch keine Zusage einer späteren Berücksichtigung im Programm dar. Dringende Bitte: Wir bitten Sie, derzeit auf Anrufe zu Detailfragen bei der zuständigen Stelle oder im Staatsministerium zu verzichten. Sobald die Voraussetzungen für den Programmstart erfüllt sind, werden wir öffentlichkeitswirksam informieren und die Detailregelungen und Antragsformulare umgehend unter bekannt machen. Bitte behalten Sie diese Webadresse unter diesem Gesichtspunkt im Auge.

5 Förderwegweiser - EU-Schulfruchtprogramm Ziel Das EU-Schulfruchtprogramm [VO (EG) Nr. 13/2009 des Rates vom ] soll die Wertschätzung von Obst und Gemüse bei Kindern steigern und die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens unterstützen. Mit dem deutschen Schulobstgesetz wurde im September 2009 der Rechtsrahmen geschaffen, so dass das Programm nun in Bayern umgesetzt werden kann. Die Beihilfe muss von den Mitgliedstaaten kofinanziert werden. Neben den EU-Mitteln, die für Bayern voraussichtlich 2,36 Mio Euro betragen werden, sind Landesmittel in gleicher Höhe erforderlich. Darüber wird der Bayerische Landtag im Nachtragshaushalt 2010 entscheiden. Zielgruppe Das EU-Schulfruchtprogramm in Bayern richtet sich im laufenden Schuljahr zunächst an Kinder in den Grundschulklassenstufen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das Programm in den folgenden Jahren anzupassen und auch auf andere Altersgruppen auszuweiten. Umsetzung vor Ort und pädagogische Begleitung Vorerst ist geplant, dass das Obst und Gemüse einmal pro Woche mit saisonalen und regionalen Schwerpunkten an die beteiligten Schulen ausgeliefert wird. Die Belieferung soll dezentral, d. h. unmittelbar von den Akteuren vor Ort (Schulen, Schulträger, Lieferanten usw.) an die jeweiligen Verhältnisse angepasst, vereinbart werden. Detailregelungen dazu sowie Abrechnungs-, Zahlungs- und sonstige Verwaltungsmodalitäten werden derzeit erarbeitet. Das EU-Schulfruchtprogramm muss pädagogisch begleitet werden. Mit dem in Bayern für alle Grundschulen verpflichtenden Programm Voll in Form sind diese von der EU geforderten flankierenden Maßnahmen gewährleistet. Die aktive Teilnahme der Schulen an diesem Programm ist deshalb Voraussetzung für die Berücksichtigung im Schulfruchtprogramm. Bewegungs- und Gesundheitsinitiative "Voll in Form" - (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus) Welche Erzeugnisse fallen darunter? Beihilfefähig sind frisches Obst und Gemüse einschl. - entsprechend der EU-Vorgabe - Bananen. Erzeugnisse aus der Region und mit saisonalem Bezug sollen bevorzugt eingesetzt werden. Auch genussfertige, stückig vorbereitete und/oder verpackte Obst- und Gemüseerzeugnisse (z. B. verpackte Apfelschnitze oder Möhrenstifte sowie Sauerkonserven) können einbezogen werden. Entsprechend den Vorgaben des EG-Rechts sind Erzeugnisse mit zugesetztem Zucker, Fett, Salz bzw. Süßungsmitteln grundsätzlich ausgeschlossen. Die in das Programm einbezogenen Obst- und Gemüseerzeugnisse müssen den EG-Vermarktungsnormen sowie den einschlägigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen. Antragstellung Eine Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich. Programmstart ist im 2. Schulhalbjahr 2009/2010. Nähere Details zur Antragstellung (z. B. für Schulträger oder Lieferanten) werden zeitnah zur Entscheidung des Landtags bekannt gegeben. Für die verwaltungstechnische und finanzielle Abwicklung des Programmes wird die Landesanstalt für

6 Landwirtschaft zuständig sein. An sie sind nach Öffnung des Programmes Anträge auf Zulassung als Lieferant und auch Gestaltungsanträge zu richten. Auf den Programmstart wird öffentlichkeitswirksam hingewiesen. Antragsteller und Begünstigte sind zur Einhaltung der EG-rechtlichen Vorschriften verpflichtet und unterliegen den entsprechenden Kontrollen. Stand: 12. Januar 2010 Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

7 Von: Gudrun Heidecker Gesendet: Sonntag, 24. Januar :09 An: Altmann, Georg Betreff: EU-Förderung für das Mittagessen "Apfel zum Nachtisch" Sehr geehrter Herr Altmann, über die Schulleitung der GS Thoner Espan erhielten wir eine Kopie Ihrer Mail vom In dieser Mail regen Sie an, die Verteilung des "Schulobstes" über die Träger der Mittagsbetreuung organisieren zu lassen. Wie bereits bei unserem Telefonat im Oktober vergangenen Jahres angedeutet sieht der Förderverein der GS Thoner Espan keine Möglichkeit, in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Begründung: 1. Die Kinder der Mittagsbetreuung erhalten bei uns bereits vitaminreiches Essen und sind auf den "Schulapfel" als Ergänzung nicht angewiesen. 2. Die Eltern bezahlen das Essen bereits mit ihrem Beitrag für die Betreuung, eine Übernahme der Verteilung von Fördermitteln ist einem ehrenamtlich tätigen Trägerverein nicht zuzumuten. 3. Nach unserer Erfahrung essen Kinder Obst nur dann, wenn es zugeschnitten ist. Ein ganzer Apfel landet in den meisten Fällen angebissen im Müll oder im Gebüsch. 4. Nach Aussage leitender Mitarbeiterinnen der GfI sehen selbst hauptberuflich für die Organisation der Mittagsbetreuung Beschäftigte keine finanzierbare Möglichkeit der Obstverteilung über die Mittagsbetreuung. Die Intention des kostenlosen Schulobstes hat nach unserer Meinung durchaus eine Berechtigung, um Kindern vitaminreiches Essen nahe zu bringen. Um auf die Fördermittel nicht verzichten zu müssen schlagen wir folgendes Vorgehen vor: Jede Schule erhält nach Schülerzahl den ihr zustehenden Anteil der Fördermittel unter der Voraussetzung, dass die Mittel in eine unterrichtbegleitende "Ernährungslehre" o.ä. eingebracht werden. Wir sind überzeugt, dass Fachlehrer/innen und/oder Grundschullehrer/innen kreativ mit diesen Geldern umgehen werden, um den Kindern das "Schulobst" unterrichtsbegleitend schmackhaft zu machen. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Förderverein der GS Thoner Espan i.a. Gudrun Heidecker, 1.Vors.

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