EVALUATIONSKONZEPT FÜR DIE SCHULEN DER LADINISCHEN ORTSCHAFTEN
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- Clara Bretz
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1 EVALUATIONSKONZEPT FÜR DIE SCHULEN DER LADINISCHEN ORTSCHAFTEN 1. EVALUATION wird im ladinischen Schulsystem zur selbstverständlichen Routine, und zwar sowohl als interne als auch als externe Evaluation der Schulen. Der Artikel 16 des Landesgesetzes zur Autonomie der Schulen (Landesgesetz vom 29. Juni 2000, Nr. 12) besagt, dass die Evaluation der Schulsysteme unseres Landes in Form einer Selbstevaluation von jeder Schule durchgeführt wird und in Form einer externen Evaluation von Seiten des eigens dazu errichteten Landesdienstes erfolgt. 2. DER LANDESBEIRAT Das Landesgesetz zur Autonomie der Schulen (Landesgesetz vom 29. Juni 2000, Nr. 12) legt mit dem Artikel 17 fest, dass für die italienischsprachige und für die deutschsprachige Schule sowie für jene der ladinischen Ortschaften je ein Landesbeirat für die Evaluation des betreffenden Schulsystems errichtet wird. Die Durchführungsverordnung vom 4. Juni 2003 weist auf die Aufgaben, auf die erlassenen Richtlinien und auf die Zusammensetzung hin. Die 3 Landesbeiräte arbeiten zusammen, koordinieren ihre Tätigkeiten und tauschen Ideen und Erfahrungen aus. Sie haben vor allem die Aufgabe, ein einheitliches Gesamtkonzept über Qualitätsbereiche für eine gute Schule zu erarbeiten, jegliche Hilfe in der Planung der gemeinsamen und abwechselnden Schulbesuche anzubieten, den Austausch bei der Erstellung eines gemeinsamen Konzeptes für den Bildungsbericht zu sichern und die Zusammenarbeit bei der Beteiligung an nationalen und internationalen Leistungserhebungen und Vergleichsuntersuchungen zu fördern. 3. DIE DIENSTSTELLE FÜR DIE EVALUATION 1
2 Um die externe Evaluation durchzuführen, wird am Pädagogischen Institut der jeweiligen Sprachgruppe eine Dienststelle errichtet. Sie ist das ausführende Organ des Landesbeirates für Evaluation. An dieser Dienststelle für Evaluation arbeiten Evaluationsexperten/ Evaluationsexpertinnen, die infolge eines Wettbewerbs an die Dienststelle abgeordnet sind, sowie das der Dienststelle zugewiesene Verwaltungspersonal. 4. DIE SCHULQUALITÄT misst sich an folgenden Bereichen: Lehren und Lernen Ergebnisse und Erfolge Schulklima & Schulkultur, Beziehungen innerhalb der Schule und nach außen Schulführung und Management, Ressourcen Personalentwicklung und Evaluation Die Qualitätskriterien und -indikatoren für die erwähnten Bereiche werden von der Dienststelle entwickelt und vom Landesbeirat genehmigt. 5. DIE SELBSTEVALUATION wird in Zusammenarbeit mit der zu evaluierenden Schule zur Kontrolle und Verbesserung der bereits erwähnten Bildungsbereiche beitragen. Sie kann sich der unterschiedlichsten Arten von Selbstreflexion und aller zur Verfügung stehenden Informationen bedienen. In diesem Zusammenhang legt das Landesgesetz zur Autonomie der Schulen fest: Die autonomen Schulen erheben ihre Leistungsfähigkeit mit geeigneten Verfahren und Mitteln und evaluieren sich selbst. Dabei vergleichen sie, auch mit Hilfe von externen Beratern, die festgestellten Ergebnisse mit den Zielen ihres eigenen Schulprogrammes und mit den laut Art. 5 festgelegten Lern- und Leistungsstandards der Schülerinnen und Schüler sowie mit den landesweit vorgesehenen Qualitätsstandards der Schule. Damit die Selbstevaluation als vergleichbares Instrument der gesammelten Daten und der erstellten Situationsanalysen eingesetzt werden kann, sollen die einzelnen Schulen gemeinsam 2
3 planen und ihre Bewertungstätigkeiten am internationalen Vorbild CIPP orientieren. Dieses sieht folgende Bereiche vor: a) Umfeld Sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Wirkungskreis Schülerschaft Arbeitsmarkt Ober- und Berufsschulen Interkulturalität usw. b) Ressourcen und Strukturen Verteilung der Schulen Schulgebäude Schulräume Schulmaterial Schulfinanzierung Schulpersonal und Stammrolle Schüleranzahl/Lehreranzahl Schüleranzahl/Klassen Unterrichtsplan/Stundenplan Didaktische Kontinuität usw. c) Lernprozesse Schulunterricht Schulbesuch Abbrecherquoten Stützschüler/Stützlehrer/Betreuer Migranten/interkulturelle Mediatoren Bewertung Fremdsprachenunterricht Fort- und Weiterbildung des Schulpersonals Schulwechselmöglichkeiten Durchführung der Autonomie usw. d) Ergebnisse Interne Statistik mit quantitativen und qualitativen Ergebnissen Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler Ergebnisse der internen Umfragen und externen Leistungserhebungen Eingliederung ins Berufsleben und Weiterbildung usw. Die Ergebnisse der Selbstevaluation bilden die Grundlage für die externe Evaluation. 3
4 6. DIE EXTERNE EVALUATION wird im Auftrag der zuständigen Schulbehörde durchgeführt und dient der Bewahrung und Verbesserung der Bildungsqualität der ladinischen Schule. Sie befasst sich sowohl mit dem Schulsystem als auch mit den Einzelschulen, bietet ihnen und ihren Verwaltern Steuerungsdaten zur Weiterentwicklung des ladinischen Bildungswesens und ermöglicht Vergleiche mit anderen Schulen und Schulsystemen innerhalb und außerhalb des Landes Südtirol. Die Ergebnisse dieser Evaluation sollen auch zum Entwicklungsprozess des gesamten ladinischen Schulsystems beitragen. Aufgaben- und Wirkungsbereiche:! die Evaluatoren führen in Teams auch mehrtägige Schulbesuche durch und werten sie anschließend aus;! Beobachtung aller Bereiche und Tätigkeiten jeder Schule wie Schulintegration, Schulversuche, integrierter Sprachenunterricht, Portfolio der Kompetenzen und Sprachenportfolio, Fremdsprachenunterricht, Ladinischunterricht und Sprachgebrauch, neue Schulprogramme, neue Schulverordnungen, didaktische Kontinuität, Bildungs- und Probejahr der Lehrpersonen usw.; der Landesrat oder der Schulamtsleiter kann auch andere Mitarbeiter der Dienststelle für Evaluation (Evaluationsexperten der italienischen oder/und der deutschen Schule) mit der Analyse der erwähnten Bereiche beauftragen;! Selbstevaluation und Beteiligung an gesamtstaatlichen und internatio- nalen Leistungserhebungen, soweit eine Vergleichsmöglichkeit der Ergebnisse gegeben ist. Die externe Evaluation soll auch das Gesamtsystem der ladinischen Schule untersuchen und bewerten. In diesem Zusammenhang ist der Artikel 16 des Landesgesetzes zur Autonomie der Schulen (Landesgesetz vom 29. Juni 2000, Nr. 12) erwähnenswert: Die externe Evaluation soll die Wirksamkeit und Effizienz des gesamten Schulwesens, seiner Teilsysteme und der einzelnen Schulen erheben und bewerten, die Wirkungen von schulpolitischen Entscheidungen und Ge- 4
5 setzen im Schulbereich sowie die Eignung der Lehrpläne, der Schulversuche und anderer Vorhaben überprüfen, um die Qualität des Bildungsangebotes zu sichern. Die Evaluation bewegt sich im staatlichen und internationalen Bezugsrahmen, indem sie unter anderem gemeinsame Indikatoren, Verfahren und Hilfsmittel nutzt, die in den verschiedenen Ländern verwendet werden. 6.1 Die Evaluation der einzelnen Schulen Die Schulen werden gelegentlich von einem Evaluatorenteam (einzelne Mitglieder können auch einem anderen Schulsystem angehören) bewertet. Das Team überprüft und wertet die Ergebnisse der Selbstevaluation, den Profilbericht, der vom Direktor/von der Direktorin am Ende des Schuljahres verfasst wird, die direkten Beobachtungen in der Klasse und in der Schule, schulbezogene Dokumente, (Schulprogramme, Protokolle, Register usw.) und die Begegnungen mit allen am Schulgeschehen Beteiligten aus. Die Evaluation hält sich an die bereits in diesem Dokument unter Punkt 4 erwähnten Qualitätsbereiche. Die Schulen erhalten innerhalb eines Monats ab Schulbesuch einen Evaluationsbericht mit den Evaluationsergebnissen, die zur Qualitäts- und Schulentwicklung beitragen sollen. Der vom Direktor/von der Direktorin verfasste Profilbericht soll statistische Daten bzw. Situationsanalysen über Schulergebnisse, Bewertun-gen, Integration, Übergänge zu anderen Schulen, Förderprogramme, zusammengefasste Ergebnisse der Selbstevaluation, Kommissionen und die während des Schuljahres durchgeführten außergewöhnlichen Tätigkeiten enthalten. Die Aufgaben der Evaluatoren/Evaluatorinnen ersetzen nicht jene der Inspektoren, mit denen sie natürlich zusammenarbeiten sollen. 5
6 Kennzeichnend für die Form der externen Evaluation ist die Unabhängigkeit der Evaluatoren/Evaluatorinnen. Am Ende des Schuljahres geben die Evaluatoren/Evaluatorinnen der Schule ein Feedback mit einem schriftlichen Evaluationsbericht ihres Schulbesuches. Der Bericht wird dem Schulrat bzw. den zuständigen Schulorganen weitergeleitet oder veröffentlicht. Schulen, welche die vorgeschriebenen Standards erreicht haben, werden vom Evaluatorenteam mindestens alle 3 Jahre besucht. Schulen, welche die vorgeschriebenen Standards nur zum Teil erreicht haben, werden wieder nach 2 Jahren evaluiert. Schulen, die unter dem vorgeschriebenen Standard arbeiten, werden nach einem Jahr erneut von den Evaluatorenteams besucht. Alle Evaluationsberichte werden an den Herrn Schulamtsleiter weitergeleitet, welcher sich auch, bei Bedarf, der Inspektoren/ Inspektorinnen des Schulamtes bedienen kann, um den Schulen den erforderlichen Beistand zu leisten. Diese Schulen, welche die vorgeschriebenen Standards nur zum Teil oder nicht erreicht haben, sind verpflichtet, Schulentwicklungsmaßnahmen zu treffen. Die Schulverwaltung steht der Einzelschule für Beratung bei den zu ergreifenden Maßnahmen zur Verfügung. Bei wiederholter Feststellung, dass die Schule unter dem Standard arbeitet, wird der Evaluationsbericht an den Herrn Landesrat für die ladinische Schule weitergeleitet, der entsprechende Maßnahmen treffen kann. 7. ABSCHLUSSBERICHT Alle 3 Jahre verfasst der Landesbeirat einen Bildungsbericht über die ladinische Schule, der die Evaluationsergebnisse der Schulbesuche und die Gesamtergebnisse enthält. Der Bildungsbericht bietet den Verantwortlichen für die ladinische Schule Steuerungsdaten zur Weiterentwicklung des ladinischen Bildungswesens. 8. ZUSAMMENGEFASSTER TÄTIGKEITSPLAN 6
7 Das erste Jahr wird der Gründung der Dienstelle für Evaluation, der Ausbildung der Evaluationsexperten/Evaluationsexpertinnen und der Untersuchung und Sammlung der von den Schulen erstellten aktuellen Situationsanalysen und anfallenden Innovations- und Entwicklungs-vorhaben gewidmet. Diese Aufgaben bilden die Grundlage für eine konkrete zukünftige externe Evaluation. September
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