KAMMER-EXPRESS MONATSBLATT DER ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN
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- Hella Beckenbauer
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1 KAMMER-EXPRESS MONATSBLATT DER ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN Thema: Sterilgutassistentin GOZ und kein Ende in Sicht Patenschaftszahnärzte gesucht
2 2 Vorwort Inhaltsverzeichnis Seite 3 Neuigkeiten und Vorstandsinformationen Mitgliederversammlung KZV/ZÄK Patenschaftszahnärzte gesucht Auflistung Vorstandreferate Seite 4/5 Zahnärztliche Berufsausübung Früher war alles besser Zehn Euro pro Zahnarzt Thema: Sterilgutassistentin Konstanzen GOZ und kein Ende in Sicht Seite 6 Recht Kündigungsfristen Steuern sparen beim Zahnersatz Urteil zum Auslagenersatz Seite 7 Ausbildung und Fortbildung Schwere Kost für Praxismitarbeiterinnen Berufsschulunterricht nach Prüfung Auszubildene zur Prüfung freistellen Ausbildungsberuf der ZFA vorgestellt Seite 8 Persönliches und Verschiedenes Vorsicht Einbrecher Zur Person: Astrid Schulz Zu Guter Letzt Anlagen I Fortbildungstermine II go!z Impressum Herausgeber: Zahnärztekammer Bremen Haus der Zahnärzte Universitätsallee Bremen Telefon: / Fax: / info@zaek-hb.de Internetadresse: Der Vorstand: Dr. Brita Petersen Tel.: / Dr. Wolfgang Menke Tel.: / Dr. Wolf-Peter Behnke Tel.: / Andreas Bösch Tel.: / Dr. Dr. Lür Köper Tel.: / Redaktionsleitung: Jörg Bauer Tel.: / Textchef, Chef vom Dienst: Astrid Schulz Tel.: / Gestaltung: Studio Gielen, Bremen Tel.: / Fotonachweis: Studio Gielen; Zahnärztekammer Bremen Satz: Bekim Brljajoli/ Bojé Design Titelfoto: Michael Gielen Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, unser Berufsstand hat viele Probleme. Angefangen jetzt aktuell mit der künftigen GOZ, dem für QM und RKI notwendigen finanziellen Aufwand bis hin zur Sorge, ob man später einmal noch seine Praxis wird verkaufen können. Ein Thema, das sich erst in den letzten Jahren entwickelt hat, welches aber für die Einigkeit des Berufsstandes und für die umfassende zahnärztliche Tätigkeit zu einem großen Problem werden kann, ist die zunehmende Spezialisierung und Aufsplitterung zahnärztlichen Wissens und Wirkens. Durch die rasant gestiegenen Weiterbildungsmöglichkeiten und die vielleicht nicht immer optimale Ausbildung an den Universitäten laufen wir alle in Gefahr, daß die zahnärztliche Approbation mit der Möglichkeit, die Zahnheilkunde umfassend auszuüben, ihren Wert verliert. Insbesondere die neu in das Berufsleben Eintretenden könnten ihr Heil in einer wie auch immer gearteten Spezialisierung mit Hilfe der darauf ausgerichteten Weiter- und Fortbildungsindustrie suchen. Die Tendenz geht dahin, daß in manchen Fachgesellschaften nicht nur darüber diskutiert wird, ob Nichtzugehörige, welche den von den Gesellschaften selbst definierten Standards nicht genügen, bestimmte Leistungen überhaupt noch erbringen dürften. Noch schlimmer ist aber die Diskussion darüber, ob man nicht Selektivverträge mit den Krankenkassen schließen sollte, welche natürlich zu Lasten aller gehen. Von Minderheiten könnten so ganze Fachgebiete buchstäblich gekapert werden. In der Humanmedizin hat es in den vergangenen Jahrzehnten durch die zweifellos notwendige fachliche Spezialisierung Probleme gegeben, welche wir in der Zahnmedizin nicht wiederholen sollten. Auch in unserem Fachgebiet muß es natürlich Spezialisten geben. Die Gesamtsanierung und die eigentlich grundlegende geistige Leistung einer umfassenden Planung und Betreuung des Patienten ist jedoch vielfach am besten in der Hand des breit gefächert tätigen, gut fortgebildeten Allgemeinzahnarztes aufgehoben. Gegenbeispiele erleben wir schon jetzt. Zum Beispiel der liebevoll endodontisch gerettete Zahn, welcher prothetisch wertlos ist, der aufwendig und teuer konservierend versorgte Zahn, der dann doch überkront werden muß und als Gipfel das wunderbare Implantat mit Einzelkrone, welches auf absehbare Zeit sämtliche finanziellen Ressourcen des Patienten erschöpft hat, während das restliche Gebiß leider unversorgt bleibt. Was kann die oder der Einzelne tun? Das naheliegende ist tatsächlich die vorausschauende, alle Aspekte des Patienten berücksichtigende Behandlungsplanung. Darüber hinaus die Fortbildung über das Ausmaß der ungeliebten Zwangsfortbildung hinaus. Die allgemein tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen ihre Kompetenz nicht nur immer wieder durch gute Behandlung demonstrieren, sondern sie auch ständig erneuern. Anders wird man nicht mehr in der Praxis bestehen können. Das nichtkommerzielle Fortbildungsprogramm der Zahnärztekammer Bremen versucht Ihnen allen dabei behilflich zu sein. Insbesondere die Fortbildung im November über Diagnose und Behandlungsplanung im interdisziplinären Spannungsfeld ist dafür exemplarisch. Die Berufspolitik muß entsprechend ihre Aufgaben wahrnehmen und versuchen zu verhindern, daß unser Fachgebiet zu sehr zersplittert. Eine wahrhaft wichtige Aufgabe. Ich hoffe, es wird uns gelingen. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Diese Mitgliederinformation enthält amtliche Bekanntmachungen der Zahnärztekammer Bremen gem. 8 Abs. 3 der Satzung. Dr. Wolfgang Menke Vizepräsident
3 Neuigkeiten und Vorstandsinformationen 3 Mitgliederversammlung KZV/ZÄK Fast 50 Zahnärztinnen und Zahnärzte kamen am 11. Februar 2008 im Haus der Zahnärzte zusammen. Grund: Kammer und KZV hatten zur gemeinsamen Mitgliederversammlung eingeladen. Dr. Dirk Mittermeier berichtete über die bundesmantelvertraglichen Regelungen für angestellte Zahnärzte, Zweitpraxen und übags. Weiterhin informierte der KZV- Vorstandschef über die Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen. Dabei, so Mittermeier, wird es einen Abschluss unter der staatlich fixierten Steigerungsrate von 0,64 % nicht geben. Mittermeier sprach die Gründung der Dienstleistungsgesellschaft an. Diese soll die Praxen bei Abrechnungsfragen unterstützen und eine Praxisberatung anbieten. Die Novellierung der GOZ war ein Schwerpunkthema in den Ausführungen von Dr. Brita Petersen. Die Präsidentin der Zahnärztekammer Bremen stellte die von der BZÄK entwickelte HOZ dagegen. Die HOZ ist eine nach den neuesten medizinischen Erkenntnissen zusammengestellte und betriebswirtschaftlich fundierte Leistungs- und Gebührenordnung. Die Präsidentin berichtete über das postgraduale und modulare System der Weiterbildung und die wahrscheinlich erst 2009 erscheinende elektronische Gesundheitskarte. Am 31. Dezember 2007 hatte die Kammer 635 Mitglieder, davon 437 Praxisinhaber, 89 Assistenten und Angestellte und 109 Zahnärzte im Ruhestand. Die Praxen haben im letzten Jahr 140 Auszubildende eingestellt. Das Versorgungswerk Berlin/Bremen hat eine neue Satzung. Die Präsidentin begründete diese mit der höheren Lebenserwartung und den daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen. Gastrednerin war Dr. Rita Mohr- Lüllmann. Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU Bremen sprach über das Thema Freiberuflichkeit ein Auslaufmodell?. Mohr-Lüllmann wies auf die einschränkenden staatlichen Regulierungen hin, die steigenden Ansprüche der Verbraucher und den Zahnersatz zum Null-Tarif-Gedanken. Die Politikerin kritisierte, dass ein neuer Tourismus Klare Aussagen: Dr. Brita Petersen, Dr. Rita Mohr-Lüllmann und Dr. Dirk Mittermeier stattfindet, in dem Busse mit Patienten in Nachbarländer gefahren werden. Mohr-Lüllmann bemängelt, dass die Freiberuflichkeit immer mehr an Attraktivität verliert, denn der Lohn für die aufwändige Arbeit wird immer geringer. Deswegen fordert sie gesundheitspolitische und steuerrechtliche neue Anreize. Für Mohr-Lüllmann ist die Freiberuflichkeit noch kein Auslaufmodell, befindet sich aber in einer Phase der Entwicklung und Neuausrichtung. Die Heilberufler seien eine akut gefährdete Spezies. Die Mitgliederversammlung schloss mit einer lebhaften, teilweise sehr kontrovers geführten Diskussion. (jb) Auflistung Vorstandsreferate ab 1. Januar 2008 Patenschaftszahnärzte gesucht Dr. Brita Petersen Präsidentin Öffentlichkeitsarbeit Altersversorgungswerk Belange der Zahnärztinnen Belange der Assistenten/-innen Personalfragen Präventive Zahnheilkunde Gruppenprophylaxe Praxis-Labor Betreuung von Behindertenheimen sowie Schulen für Alten- und Krankenpflege Alterszahnheilkunde ZA Andreas Bösch Mitglied Aus- und Fortbildung zahnärztliches Fachpersonal - Berufsbildungsausschuss - Prüfungsausschuss - Schlichtungsausschuss ZFA - NFI Zahnärztliche Fortbildung Dr. Wolfgang Menke Vizepräsident Finanz- und Haushaltsangelegenheiten Zahnärztliche Weiterbildung: KFO, Oralchirurgie Sachverständigen-Kommission ausländ. Examen Patienten-Informationsstelle - Patientenberater Gutachterangelegenheiten - Gerichtssachverständige - Gutachter für Patienten - Schlichtungsstelle Behandler / Patient - Wiss. Beirat Krebsregister - Ethikkommission Dr. Wolf-Peter Behnke Mitglied ZÄ-Stelle RöV GOZ/GOÄ - Honorarprüfungsausschuss Dr. Dr. Lür Köper Mitglied Die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege in Bremen (LAJB e. V.) schreibt in den nächsten Wochen Bremer Zahnärzte an. Denn für einige Kindertagesstätten werden noch Patenschaftszahnärzte gesucht. Die Kindergärtnerin besucht mit ihrer Gruppe die Praxis, so Susanne Rauchenberger, stellvertretende Geschäftsführerin der LAJB. Auf diese Weise soll den Kindern die Angst vor dem Zahnarztbesuch genommen werden, hofft Rauchenberger. Interessierte Zahnärztinnen und Zahnärzte können sich bei Susanne Rauchenberger unter Telefonnummer oder s.rauchenberger@lajb-bremen.de melden. (jb) Qualitätsmanagement/Z-PMS BuS-Dienst
4 4 Zahnärztliche Berufsausübung Thema: Sterilgutassistentin Wer darf mit welcher Qualifikation Medizinprodukte aufbereiten und freigeben? Kompaktkurs für Mitarbeiterinnen Was verbirgt sich hinter der Bezeichnung Aufbereitung von Medizinprodukten? Medizinprodukte sind alle Produkte, die für den Patienten zur medizinischen Verwendung benötigt werden. Dazu zählen beispielsweise die Instrumente. Im Medizinproduktegesetz ist festgelegt, unter welchen Bedingungen Medizinprodukte angewendet werden dürfen. Eine einwandfreie Leistung der Medizinprodukte soll damit garantiert werden. Der Schutz der Patienten und derjenigen, die mit Medizinprodukten in Berührung kommen, steht dabei im Vordergrund. Unter der Aufbereitung versteht man das Behandeln der Medizinprodukte: vorbereiten, vorreinigen, desinfizieren, sterilisieren, prüfen, warten, kennzeichnen, verpacken, usw. Der Gesetzgeber gibt vor, dass jeder Zahnarzt mit der Aufbereitung von Medizinprodukten nur solche Personen beauftragen darf, die die erforderliche Sachkenntnis besitzen. Welche Mitarbeiter besitzen diese Sachkenntnis? Hier wird unterschieden, ob die Mitarbeiter bei der Abschlussprüfung am Ende der Berufsausbildung nach alter oder neuer Prüfungsordnung geprüft wurden. Nach welcher Prüfungsordnung wurden meine Mitarbeiter geprüft? Zahnmedizinische/r Fachangestellte (ZFA) neue Prüfungsordnung Sachkenntis erworben. Zahnarzthelfer/in (ZAH) alte Prüfungsordnung keine Sachkenntis erworben. Die Kammer bietet einen Kompaktkurs an. Dieser enthält: Medizinprodukte bewerten und nach Risiko einstufen beurteilen und richtiges Bedienen der Reinigungs- und Desinfektionsgeräte sowie der Sterilisatoren prüfen und einhalten der prozessrelevanten Parameter Sichtkontrolle der Verpackung zum Beispiel auf Kondensatrückstände bei der Sterilisation mit feuchter Hitze prüfen der Kennzeichnung (Chargen- Nummer, Bediener) bewerten der Indikatoren Dokumentation und weiteres. Der Kurs dauert acht Stunden, wobei vier Stunden durch Selbststudium mit Hilfe eines Lernskriptes zuhause abgedeckt werden. Anmeldung auf der Anlage I des Kammer-Express. Die Bestätigung wird vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zusammen mit dem Lernskript versandt. Am Ende des Kurses erfolgt eine kleine Wissensabfrage. Ansprechpartnerin in der Kammer ist Rubina Khan (r.khan@zaek-hb.de). (rk) Zusammenfassung: Wer muss zur Schulung? Personenkreis: ZAH Zahnarzthelfer/in (Berufsbezeichnung auf dem Abschlusszeugnis) Schulung: erforderlich Personenkreis: ZFA Zahnmedizinische/r Fachangestellte (Berufsbezeichnung auf dem Abschlusszeugnis) Schulung: freiwilliges Auffrischen der vorhandenen Kenntnisse Zehn Euro pro Zahnarzt Aufruf an die Kollegen Hilfswerke können nicht das ganze Elend dieser Welt besiegen. Doch durch ihr Wirken nehmen sie Einfluss auf Politik und Gesellschaft. Sie verändern etwas: leise, aber stetig. So engagiert sich auch die Stiftung Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ) seit über 20 Jahren. Über 900 Hilfsmaßnahmen in 60 Ländern stehen in der Chronik des Hilfswerkes. Laut HDZ wäre dies ohne die Spenden der Förderer von insgesamt 19 Mio. Euro nicht möglich gewesen. Anlässlich des Deutschen Zahnärztetages hat das HDZ alle Kolleginnen und Kollegen dazu aufgerufen, einen jährlichen Beitrag von 10, EUR zu spenden. Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, Präsident der Bundeszahnärztekammer, und Dr. Brita Petersen, Präsidentin der Zahnärztekammer, unterstützen diesen Aufruf. Weitere Informationen unter: Bankverbindung für Spenden: Stiftung HDZ für Lepra- und Notgebiete, Kto-Nr.: / BLZ: Deutsche Apotheker- und Ärztebank Hannover. (as)
5 Zahnärztliche Berufsausübung 5 Früher war alles besser Viele Bremer Zahnärzte klagen über schwindende Kollegialität In der letzten Vorstandssitzung berichtete Dr. Wolfgang Menke, Vizepräsident der Kammer Bremen, dass sich vermehrt Kollegen bei ihm beklagt haben. Grund: Immer weniger kollegiales und solidarisches Verhalten innerhalb der Berufsgruppe. Ein Problem, was nicht nur im Kammerbereich Bremen auftritt. So stimmte die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Hamburg einem Ehrenkodex zu, die den Zahnarzt selbstverpflichtet, wie ein ehrbarer Kaufmann zu handeln. Konstanzen Mängel bei der letzten Röntgenprüfung Dr. Brita Petersen, Kammerpräsidentin, führt diese negativen Tendenzen auf den immer härter werdenden Wettbewerb zurück. Sicherlich verhalten sich 95 % der Kollegen korrekt und im Sinne der gemeinsam entwickelten Berufsordnung. Das gilt aber leider nicht für alle, so Petersen. Die Kammer werde deswegen weiterhin aufmerksam den Markt und das Verhalten der Kolleginnen und Kollegen beobachten, um möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. (jb) GOZ und kein Ende in Sicht Kammer sagt Schulungen ab Noch immer ist das Ende der GOZ- Novellierung nicht in Sicht. Die Zahnärztekammer Bremen zieht daraus die Konsequenzen. Bis zur endgültig verabschiedeten GOZ-Novellierung finden keine GOZ-Schulungen statt. Niemand soll Geld für etwas bezahlen, was noch in den Sternen steht, so Fortbildungsreferent und Vorstandsmitglied Andreas Bösch. Teilnehmer, die sich angemeldet haben, werden schriftlich benachrichtigt. Sobald die GOZ-Novellierung vom Bundesrat verabschiedet ist, bietet die Kammer Schulungen an. Dazu mehr im übernächsten Kammer-Express. (rk) Frau Witt in Raum 2 bitte. Wir brauchen die Abformung. Hektisch geht es zu. Wie jeden Tag. Und wann soll ich die Konstanzaufnahme machen?. Die Abformung ist wichtiger. Und der nächste Patient wartet schon. In den Praxen ist viel los. Manchmal ist für die Konstanzaufnahme nicht genug Zeit, aber die muss man sich nehmen, so Dr. Wolf-Peter Behnke, neuer Vorsitzender der Zahnärztlichen Stelle Röntgen. Die Qualität der Röntgenaufnahmen, insbesondere die der Konstanzen von analogen Röntgengeräten, lässt nach. Dies zeigt die Prüfung der Unterlagen vom Herbst Bei 39 von 50 Praxen gibt es Mängel. Bei einer Vielzahl von Konstanzaufnahmen wird die Toleranzgrenze beim Schwärzungsgrad überschritten. Vereinzelt reichen Praxen auch zu helle oder zu dunkle Patientenaufnahmen ein. Wir als Zahnärztliche Stelle Röntgen haben von der Aufsichtsbehörde den Auftrag, die Qualitätssicherung nach 17 a Röntgenverordnung umzusetzen. Patienten dürfen durch fehlerhafte Einstellung des Röntgengerätes oder durch unsachgemäßes Erstellen der Bilder nicht gefährdet werden, stellt Behnke fest. Die betroffenen Praxen erhalten ein Prüfprotokoll. Die Kammer fordert die Praxen auf, die genauen Einstellungen der Röntgengeräte inklusive des Entwicklers zu prüfen. Je bemängeltem Gerät sind binnen zwei Wochen mindestens zwei neue Aufnahmen einzureichen. Sollten die Mängel immer noch vorhanden sein, ist die Zahnärztekammer Bremen verpflichtet, dies dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales zu melden. Circa 58 % der Praxen reichten unvollständige Unterlagen zur Prüfung ein. (aw) Erkennbar: Unterschiede zwischen den Grauwerten der einzelnen Aufnahmen. Der Wert der mittleren Graustufe wird mittels Densitometer gemessen und mit dem der Uraufnahme verglichen.
6 6 Recht Weiteres Urteil zum Auslagenersatz Steuern sparen beim Zahnersatz Patienten freuen sich über Tipps Nach 4 Abs. 3 GOZ nicht umlegbare Kosten für Auslagenersatz können von einem Zahnarzt auch bei Bestehen eines Missverhältnisses zum Behandlungshonorar nicht immer geltend gemacht werden. Wie bekannt hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 27. Mai 2004 (Az. III ZR 264/03) eine Entscheidung zum Auslagenersatz nach der GOZ getroffen. Dort hat er sich unter anderem zur Berechnungsfähigkeit von Implantatbohrersätzen geäußert, die mit einmaliger Anwendung verbraucht sind. Juristisch vielleicht nicht ganz schlüssig, im Kern aber zutreffend begründete dies der BGH mit den Kosten dieser Einmalinstrumente, die in einem unzumutbaren Verhältnis zu den Gebühren stünden. Die Liste der Aufwendungen, die sich steuermindernd auswirken können ist lang und vielfältig. Der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung gehört auf jeden Fall dazu. Kosten für Zahnersatz, Zahnkronen oder Zahnfüllungen aus Gold bzw. Keramik können abgesetzt werden. Wir empfehlen unseren Patienten daher, sich vom Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder vom Finanzamt beraten zu lassen, so Dr. Brita Petersen, Präsidentin der Zahnärztekammer Bremen. Ob dies im Einzelfall zu einer Steuerminderung führt, ist von mehreren Faktoren abhängig. Einkommenshöhe, Familienstand und Kinderzahl spielen eine entscheidende Rolle. So liegt zum Beispiel die Grenze der Eigenbelastung für einen alleinstehenden Familienvater mit drei Kindern und einem Monatseinkommen von 1.500, EUR bei 180, EUR jährlich. Alle Kosten, die darüber hinaus durch Eigenbeteiligung an den allgemeinen Krankheitskosten als Zuzahlungen entstehen, können laut 33 des Einkommensteuergesetzes als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Also gilt auch für 2008: Belege für Krankheitskosten sammeln und für die nächste Steuererklärung aufbewahren. Das kann helfen, den Familienhaushalt bei notwendigen Ausgaben zu entlasten. (dh) Zwar hat das Urteil des BGH Wirkung nur für den konkreten Einzelfall, gleichwohl wird mit guten Argumenten versucht, die Rechtssprechung über den Einzelfall hinaus auf all diejenigen Kosten auszudehnen, bei denen ein deutliches Missverhältnis zum Behandlungshonorar besteht. Das Landgericht Kiel hat mit Urteil vom 21. Juni 2006 (Az. 117 C 180/06) klar gemacht, dass es nicht gewillt ist, die Rechtssprechung des BGH auf andere Fälle auszudehnen. Der BGH habe den Sonderfall eines Spezialisten entschieden, bei dem die Kosten auch vom Betrag her ungewöhnlich hoch sind. Nach kaum überzeugender Auffassung des Landgerichts käme daher eine Übertragung der Rechtssprechung des BGH nur in Betracht, wenn die Kosten im Betrag ungewöhnlich hoch waren. Ein kleiner Betrag wäre demnach selbst dann mit den Praxiskosten abgegolten, wenn dieser ein vielfaches der berechneten Gebühren ausmachen würde. (rf) Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen gesetzliche Regelung wirksam? Jedes Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Während einer vereinbarten Probezeit längstens für die Dauer von sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Für die Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen zwei Jahre bestanden hat: einen Monat, fünf Jahre bestanden hat: zwei Monate, acht Jahre bestanden hat: drei Monate, zehn Jahre bestanden hat: vier Monate, zwölf Jahre bestanden hat: fünf Monate, 15 Jahre bestanden hat: sechs Monate, 20 Jahre bestanden hat: sieben Monate jeweils zum Ende eines Kalendermonats. Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. Diese gesetzliche Regelung steht jetzt auf dem juristischen Prüfstand: Das LAG Düsseldorf (Az 12 Sa 1311/07) hat in einem Beschluss vom 21. November 2007 die Frage aufgeworfen, ob diese gesetzliche Einschränkung gegen das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung verstößt und daher deutsche Gerichte die Gesetzesvorschrift unangewendet zu lassen haben. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist seitens des LAG Düsseldorf angerufen worden mit dem Ersuchen, Auskunft zu erteilen, ob die genannte gesetzliche Regelung wirksam ist. (wn)
7 Ausbildung & Fortbildung 7 Viel los am Stand der Zahnärztekammer Ausbildungsberuf der ZFA vorgestellt Top Job im Weserpark vom 7. bis 9. Februar 2008 Auf reges Interesse traf die Vorstellung des Ausbildungsberufes zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellte/n auf der Top Job. Zahlreiche Fragen von interessierten Jugendlichen und Berufsstartern haben die Mitarbeiter der Zahnärztekammer dabei beantwortet. Nicht immer stimmte die Vorstellung der Jugendlichen mit dem Anforderungsprofil einer/s ZFA überein. Im Zuge der Beratungsgespräche füllten die Interessenten Bewerbungsbögen aus. Die Auszubildenden der Praxen von Dr. Ulrike Mühling, Dr. Reinhard Nensa und Dr. Peter Warnecke unterstützten die Bewerber tatkräftig. Die Kammer hat eine Ausbildungsplatzbörse eingerichtet, in der Lehrstellensuchende eingetragen sind. Interessierte Praxen können sich gerne bei der Kammer melden: Telefon: oder info@zaek-hb.de. (th) Auszubildende zur Prüfung freistellen Die 17 jährige Auszubildende hat in ein paar Monaten ihre mündliche und schriftliche Abschlussprüfung. Woher bekomme ich als Arbeitgeber die Information, wie lange ich sie dafür von der Arbeit freistellen muss? Die Antwort findet man im 10 des Jugendarbeitsschutzgesetz. Hier ist die Freistellung von der Arbeit von Jugendlichen für die Teilnahme an Prüfungen und außerbetrieblichen Maßnahmen geregelt. Danach hat der Arbeitgeber den Jugendlichen für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, 1. die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind 2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen. Auf die Arbeitszeit wird die Zeit der Teilnahme an der Prüfung einschließlich Pausen angerechnet. Der Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, ist mit acht Stunden als Arbeitszeit zu berücksichtigen. Ein Entgeltausfall darf nicht eintreten. Für volljährige Auszubildende besteht kein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Prüfung unmittelbar vorangeht. Es sei denn, dies ist im Ausbildungsvertrag geregelt. (as) Berufsschulunterricht nach Prüfung Ob Unterricht für Auszubildende zur ZFA nach der schriftlichen bzw. praktischen Prüfung stattfindet, entscheidet die jeweilige Schule. Die praktischen Prüfungen in Bremerhaven finden am 4. und 6. Juni 2008 statt. In Bremerhaven sind die Auszubildenden bis zur praktischen Prüfung berufsschulpflichtig, also bis zum 3. Juni Ansprechpartnerin zu diesem Thema in der Kammer ist Jutta Bernet. (as) Schwere Kost für Praxismitarbeiterinnen Großveranstaltung im Hotel zur Munte Der Vortragssaal füllt sich Über 250 zahnärztliche Fachangestellte fanden sich am 9. Februar 2008 bei der kostenfreien Schulung zur Sicherheitsbeauftragten im Ringhotel Munte ein. Die Praxismitarbeiterinnen waren trotz des trockenen Themas sehr interessiert, so der Referent Dr. Hans Jürgen Stolze. Ein Wermutstropfen: Das Hotel war für den großen Teilnehmerkreis schlecht vorbereitet, fand Rubina Khan, Mitarbeiterin der Kammer. (rk) Endlich Pause
8 I Fortbildungsveranstaltungen Anmeldung Zahnärztekammer Bremen Rubina Khan Universitätsallee 25 Absender: (Stempel) Bremen Verbindliche Anmeldung zu folgenden Kursen: (Bitte ankreuzen und eintragen) 08/ / / / / / / / / / /... 08/... Die Kursgebühr wird auf das folgende Konto überweisen: Bremer Landesbank, BLZ , Konto Nr Bitte ziehen Sie die Kursgebühr per Lastschriftverfahren von folgendem Konto ein: Kto... BLZ... Bank... Die Teilnahmebedingungen gemäß Programmheft erkenne ich hiermit an. Datum... Unterschrift... Die Veranstaltungen finden statt mit freundlicher Unterstützung der Per Post zusenden oder per Fax an Anmeldungen per an:
9 Fortbildungsveranstaltungen Termine I Bei den folgenden Veranstaltungen sind noch Restplätze vorhanden: Bremer Zahnärzte Colloquium N o _ Datum Referent Thema Gebühr / EUR 08/ Dr. Dr. Jan Rustemeyer Dr. Knut Thedens KFO-Chirurgie Gebührenfrei 08/ Prof. Dr. Dr. Hertenstein Der Risikopatient Gebührenfrei ZÄ Kurse N o _ Datum Referent Thema Gebühr / EUR 08/ Prof. Dr. Mick Dragoo (Fr.) Andreas Clauder (Sa.) Freitag ist Kurssprache Englisch Periodontology and Periodontal Implantology State of the Art 227, Teamkurse N o _ Datum Referent Thema Gebühr / EUR 08/ / / / Dr. Klaus-Dieter Hellwege Praxis der professionellen Zahnreinigung Grundkurs Dr. Klaus-Dieter Hellwege Klinik der professionellen Zahnreinigung Aufbaukurs ZÄ 236, ZFA 189, ZÄ 236, ZFA 189, Dr. Horst Freigang Effektive Kommunikation mit NLP ZÄ 195, ZFA 156, Die zauberhafte Zahnarztpraxis Annalisa Neumeyer ZÄ 149, ZFA 119, Kurse für die ZFA N o _ Datum Referent Thema Gebühr / EUR 08/ / /34 Stundenplan auf Anfrage Angelika Doppel Professionelle Praxisorgansiation 117, Dr. Hendrik Schlegel Aufbereiten von Medizinprodukten 45, Diverse Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsangestellten (ZMV) 2.100, Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programmheft oder unserer Homepage: Anmeldung siehe Rückseite
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11 ! go z Fach 24 II GOZ-Anfragen aus den Praxen und Antworten der Zahnärztekammer go z Fach 24! Frage: Was ist bei Standardtarif-Versicherten zu beachten? Was hat sich geändert? Antwort: Durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV WSG) gelten seit dem 1. Juli 2007 neue Regeln für den Standardtarif. Der Leistungsumfang ist mit den Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar. Im modifizierten Standardtarif können sich Personen, die entweder ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben oder aber die nie versichert waren und dem PKV-System zuzuordnen sind, künftig ohne Risikoprüfung und -zuschläge wieder privat versichern. Die Versicherung erfolgt zunächst im Standardtarif. Ab 1. Januar 2009 werden diese Versicherungsverträge im Basistarif fortgeführt. Der Sicherstellungsauftrag für die Behandlung von Versicherten im Standardtarif ist auf die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ausgedehnt worden. Hiermit verbunden ist eine Behandlungspflicht für Vertragszahnärzte. In begründeten Fällen besteht allerdings die Möglichkeit, die Behandlung oder Weiterbehandlung von Versicherten im Standardtarif abzulehnen. Die Ablehnung kann z. B. erfolgen bei: Zeitlicher Überlastung Überschreiten der Grenzen eines Fachgebietes Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Zahnarzt und Patient. Die Notfallbehandlung ist hiervon ausgenommen. Diese Behandlungspflicht besteht nicht für Privatzahnärzte, da sie den sozialversicherungsrechtlichen Regularien des SGB V nicht unterliegen. Für sie gilt bei der Behandlung von Standardtarif-Versicherten weiterhin 5 a GOZ. Im Wege der abweichenden Vereinbarung ist es dem Privatzahnarzt weiterhin möglich, mit diesen Versicherten eine höhere Vergütung zu vereinbaren oder die Behandlung abzulehnen. Dies gilt nicht für Notfallbehandlungen. Die Berechnung der Leistungen im modifizierten Standardtarif erfolgt nach den Bestimmungen der GOZ bzw. der GOÄ. Der Steigerungsfaktor ist allerdings auf den 2,0 fachen Satz der GOZ bzw. den 1,8 fachen Satz der GOÄ begrenzt. Die Honorierung liegt damit für viele Leistungen unter der für einen gesetzlich Versicherten. (rf) Frage: Was ist bei Standardtarif-Versicherten zu beachten? Was hat sich geändert?
12 8 Persönliches und Verschiedenes Vorsicht Einbrecher Der Fahrstuhl hält. Die Tür surrt langsam zur Seite. Mein Blick fällt auf die Praxistür. Mir läuft ein kalter Schauer über den Rücken. Ich bin morgens immer der erste in der Praxis. Heute nicht. Die Glastür ist schon offen. Scherben liegen auf dem Boden. Ganz so ist es Zahnarzt Dr. René Ciellas aus Bremen nicht passiert. Aber so ähnlich muss er sich gefühlt haben. Er berichtete der Kammermitarbeiterin Astrid Schulz von zwei Einbruchdiebstählen in seiner Praxis. Anfang Januar entwendeten Einbrecher ein Laptop und Bargeld. Beim zweiten Einbruch im Februar kam es nur zum Sachschaden. Einbrüche in Arzt- und Zahnarztpraxen häuften sich in den letzten Monaten, hat Ciellas auch im Kollegenkreis gehört. In diesem Zusammenhang möchte die Zahnärztekammer ihre Mitglieder für das Thema Praxissicherheit sensibilisieren. Bei Einbrüchen in Zahnarztpraxen haben es die Täter in erster Linie auf Bargeld abgesehen. Anfang des Quartals ist der Bargeldbestand aufgrund der Praxisgebühr besonders hoch. Auch Zahngold, Rezeptblöcke und hochwertige Geräte werden gestohlen. Untersuchungen der Polizei belegen: Mehr als ein Drittel aller Einbruchversuche scheitern, weil Wohnungen und Häuser gesichert sind. Die Mehrzahl der Einbrüche wird nicht von Profis mit schwerem Werkzeug verübt. Oftmals sind es Gelegenheitstäter, die mit Schraubendrehern schlecht gesicherte Türen oder Fenster aufbrechen. Durch den Einsatz einbruchhemmender Türen und Fenster ist es möglich, den Zugang zur Praxis zu erschweren. Der für den Einbrecher wichtige Zeitfaktor erhöht sich zu seinem Nachteil. Weitere Tipps zum Schutz gegen Einbruchdiebstahl sind zu finden auf der Internetseite (as) Zu Guter Letzt Eine indische Hausfrau litt zwei Monate unter Atembeschwerden und Kopfschmerzen. Erst als die Schmerzen unerträglich wurden, sucht sie Hilfe im Krankenhaus. Bei einer Computertomografie entdecken ihre Ärzte die Ursache: Ein sieben Zentimeter langes Teilstück einer Zahnbürste steckt in ihrer Nase! In der Werbung witzig, in der Realität schmerzhaft Astrid Schulz, 35 Jahre Zur Person: Astrid Schulz Ausbildung zur Industriekauffrau bei der Firma Deutsche Aerospace Airbus GmbH in Bremen. Danach in Firmen unterschiedlicher Branchen (PR-Agentur, Übersetzungsbüro, Versicherungsmakler) als Sachbearbeiterin/ Sekretärin angestellt. Seit Oktober 2007 für die Zahnärztekammer Bremen als Assistentin des Geschäftsführers und des Vorstandes tätig. Ansprechpartnerin für Fragen rund um den Kammer-Express. (as) Wie konnte das passieren? Die Inderin erinnert sich: Eines morgens putzte ich mir die Zähne, als mein Mann mich aus Versehen schubste. Die Zahnbürste in meiner Hand brach entzwei. Den oberen Teil konnte ich einfach nicht wiederfinden. Das Zahnbürstenstück entfernten die Ärzte operativ. (as) Unsere Ansprechpartner für Sie: Sekretariat Astrid Schulz Tel.: 0421/ Fax: 0421/ Buchhaltung Pamela Behnken Tel.: 0421/ Fax: 0421/ Geschäftsführer Jörg Bauer Tel.: 0421/ Fax: 0421/ Mitgliederverwaltung / ZÄ -Stelle Andreas Wilcke Tel.: 0421/ Fax: 0421/ a.wilcke@zaek-hb.de GOZ / GOÄ / MPG / Patientenberatung / Sachverständigenkommission Renate Friedrich-Qorrolli Tel.: 0421/ Fax: 0421/ r.friedrich@zaek-hb.de Ausbildung / Schlichtungsstellen / Patientenberatung / Gutachten / Fachmessen Jutta Bernet Tel.: 0421/ Fax: 0421/ j.bernet@zaek-hb.de Fort- und Weiterbildung Rubina Khan Tel.: 0421/ Fax: 0421/ r.khan@zaek-hb.de Umschüler Thorsten Hogrefe t.hogrefe@zaek-hb.de Auszubildender Dominic Hartwich d.hartwich@zaek-hb.de
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