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1 IT-Nachrichten für die Berliner Verwaltung Nr.. 4/ Jahrgang Barrierefreies Web IN DIESER AUSGABE: Barrierefreies Web Online Infos Berichte Projekte & Verfahren Tipps & Tricks Literatur... 4/05 1

2 Editorial Liebe Leserinnen und Leser des s, es freut mich Ihnen heute eine gute Nachricht in eigener Sache mitteilen zu können. Wie bereits in den letzten Monaten mehrfach berichtet, arbeiten wir intensiv an einer umfassenden Umstrukturierung unseres Unternehmens. Dieser Schritt ist nun vollzogen: Grundlage der neuen internen Struktur ist die Konzentration unserer Aktivitäten auf fünf Geschäftsbereiche (Produktionsbetrieb, Innovationsmanagement und Projektservice, Vertrieb, Produktmanagement, Personal und Finanzen). Mit Hilfe dieser internen Organisationsstruktur werden wir das ITDZ Berlin, gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Vorteil unserer Kunden als IT-Dienstleister auf Innovation und Wachstum ausrichten. Lesen Sie mehr dazu ab Seite 38. Unsere Neuausrichtung dokumentieren wir auch extern: Unseren Außenauftritt prägt seit einiger Zeit ein neues Logo. Auch unser Internetauftritt wird derzeit überarbeitet und an unser neues Erscheinungsbild angepasst. Kaum ein anderes Medium hat den Informations- und Kommunikationsaustausch so verändert wie das Internet. Doch der neueste und schnellste Onlineauftritt ist nur dann interessant und innovativ, wenn er von allen Menschen tatsächlich genutzt werden kann. Eine nicht geringe Anzahl an Benutzergruppen, insbesondere ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen, stoßen aufgrund ihrer speziellen Bedürfnisse und Einschränkungen auf Barrieren, die ihnen den Zugang zum Internet und die Nutzung der Angebote erschweren. Das betrifft vor allem die Navigation und Lesbarkeit des angebotenen Inhalts. Für uns ist es mehr als nur eine Pflicht unseren Webauftritt barrierefrei und somit für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen. Überzeugen Sie sich selbst davon unter Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Barrierefreies Web ist auch der Themenschwerpunkt unserer aktuellen -Ausgabe, bei deren Lektüre ich Ihnen wie immer informative und unterhaltsame Stunden wünsche. Ihr Konrad Kandziora 4/05 2

3 Editorial Editorial 2 Schwerpunktthema Barrierefreie Informationstechnik 4 Umsetzung der Barrierefreiheit unter Berlin.de 5 Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz - BITV - vom Es geht auch ohne aktive Inhalte 9 Neue Richtlinie für barrierefreie Terminals setzt Kommunikationsmaßstäbe 1O Barrierefreies Internet für alle 11 OnlineStar 2005 zeichnet Engagement der Aktion Mensch aus 11 Stiftung Digitale Chancen 12 BIENE-Award 13 Flexibel nach Standard 13 Eingang für alle 15 Landkreis Landsberg mit barrierefreiem Internet 16 Barrierefreiheit Vorteil im Wettbewerb 18 Landesportal erhält Deutschen Multimedia Award 19 Return on Investment von barrierefreien und standardkonformen Internetauftritten 2O Barrierefreiheit im Internet als lukratives Marktsegment für Unternehmen 21 Organisationen 21 Parlament & Senat Kostenfreie - und Kalender-Plattform für Linux: Scalix Community Edition 38 Interne Restrukturierung für eine neue Ausrichtung des ITDZ Berlin 38 Microsoft stellt zahlreiche Innovationen vor 41 USB-Stick von Brockhaus 43 Online Online-Service der Berliner Justiz erweitert: Bekanntmachungen des Berliner Handelsregisters im Internet 44 Polnischsprachiges Portal für die Hauptstadt geht online 44 überholt SMS 45 Sachsen und T-Systems schalten neues Internet-Portal frei 46 Neuer Symantec Sicherheitsreport: Immer mehr Hacker-Angriffe aus Profitgier 47 Tipps & Tricks Google Desktop Suche 49 Existierende Sicherheitsinfrastruktur nicht auf mobile Endgeräte ausgerichtet 5O ix über Spoofing 51 Veranstaltungen SYSTEMS 2OO5: Es wird wieder investiert 51 IFA jährlich 53 IT-Defense Internationale IT-Sicherheitskonferenz 54 Internationales Praxisforum 54 Open Source oder Microsoft, das ist hier die Frage! 22 E-Government & Verwaltung Projekt Elektronisches Baugenehmigungs-verfahren (ebg) 23 Harmonisierung der Fachverfahren des LABO durch das ITDZ Berlin 27 estatistik.core gewinnt beim Speyerer Wettbewerb 28 Einführung von MESO in Berlin 29 Berichte & Infos Neue IT-Ausstattung für Berliner Schulen 31 Neue IT-Lernumgebung für Berliner Schulen 31 Trends im IT- und TK-Markt 31 ITIL Service-Management mit der Balanced Scorecard steuern 32 ITK-Branche wächst 2005 auf Vorjahrsniveau 34 Bundestag stellte auf Linux um 36 Computacenter migriert Serverinfrastruktur auf Open Source 36 Die Reise der Pinguine: Linux in Mannheim 37 Alternativen zu Exchange gewinnen bei Groupware an Bedeutung 37 Literatur Buchankündigung 55 Weben am weltweiten Netz 55 AJAX - Die zweite Generation des Internet 56 Web Information Retrieval 56 Dies & Das Aufbau einer Berliner Geodateninfrastruktur (GDI Berlin) 57 Ein Ende des DSL-Booms ist nicht absehbar 6O Jahresinhaltsverzeichnis 61 Impressum 64 4/05 3

4 Barrierefreie Informationstechnik Menschen mit Behinderungen nutzen das Internet in der Regel häufiger und intensiver als nichtbehinderte Menschen. So nutzen insbesondere sehbehinderte und blinde Menschen das Internet als Informations- und Kommunikationsmittel mit Hilfe geeigneter Vorleseprogramme (Screenreader), Vergrößerungen der Darstellung am Bildschirm oder sogenannter Braille-Zeilen (Ausgabegeräte für Blindenschrift). Damit solche Einund Ausgabemöglichkeiten ohne große Probleme funktionieren und die entsprechenden Inhalte ohne Sinnentstellungen zugänglich machen können, müssen Regeln für die Darstellung eingehalten werden. Der Bund hat mit seinem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz BGG, BGBl I 2002, S. 1467) den Begriff der Barrierefreiheit geprägt ( 4 BGG), der sich allgemein durchgesetzt hat. Das BGG enthält eine Spezialnorm für den barrierefreien Zugang zu Angeboten der Informationstechnik (IT-Angebote) sowie eine Ermächtigungsnorm für den Erlass einer Rechtsverordnung zur genauen Beschreibung der Anforderungen an barrierefreie IT-Angebote ( 11 BGG). Das Bundesministerium des Innern hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV, BGBl I 2002, S. 2654) erlassen. In der BITV sind Normen für den barrierefreien Zugang zu IT-Angeboten festgelegt, die auf den Regeln der international geltenden Web Content Accessibility Guidelines der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Intranet: Internet: Wide Web Consortium (W3C) basieren ( Germany/Trans/WAI/webinhalt.html). Einige Bundesländer haben dem 11 BGG und der BITV entsprechende Regelungen geschaffen, so z. B. Bremen, Nordrhein- Westfalen sowie Brandenburg (Übersicht alle Bundesländer unter Vor dem Hintergrund der Bestimmungen in Art. 11 der Verfassung von Berlin (VvB) und der 1 und 2 des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG, GVBl 1999 S. 178) ist die Berliner Landesverwaltung gehalten, für behinderte und nichtbehinderte Menschen gleichermaßen nutzbare IT-Angebote, insbesondere Internetauftritte, bereitzustellen. Das LGBG enthält bisher jedoch weder eine besondere Norm für die barrierefreie Gestaltung von IT-Angeboten der Landesverwaltung noch eine Ermächtigung für den Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung. Dadurch fehlte es bislang an verbindlichen Normen, die den politischen Auftrag, gleiche Zugangsmöglichkeiten für alle Adressaten zu öffentlichen Einrichtungen und Angeboten auf dem Gebiet der IT zu schaffen, konkretisieren und messbar machen, für alle unmittelbaren Landesbehörden verbindliche und einheitliche Gestaltungsnormen für barrierefreie IT-Angebote aufstellen und die Rechtsentwicklung des Landes Berlin der des Bundes, des Landes Brandenburg und der internationalen Normen anpassen. Aus diesem Grund hatte sich die Senatsverwaltung für Inneres entschieden, eine Verwaltungsvorschrift zu erarbeiten. Am 23. August 2005 hat der Senat die Verwaltungsvorschriften zur Schaffung Barrierefreier Informationstechnik (VVBIT) erlassen. Sie wurden am 21. Oktober im Amtsblatt von Berlin (ABl S. 4020) veröffentlicht und sind am 22. Oktober 2005 in Kraft getreten. Die VVBIT besagt, dass alle öffentlich zugänglichen Angebote der Informationstechnik der Berliner Landesbehörden barrierefrei zu gestalten sind. Barrierefrei 4/05 4

5 sind IT-Angebote, wenn sie für behinderte Menschen ( 4 LGBG) in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Durch die Verwaltungsvorschriften werden die Regelungen und Standards der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV, GVBl. II 2004, S. 482) verbindlich festgeschrieben. Für die Gestaltung der Angebote der Informationstechnik findet 3 BbgBITV Anwendung Inhaltlich entspricht der 3 BbgBITV dem 3 BITV. Lediglich in der Priorisierung bestehen Unterschiede: Brandenburg differenziert bei der Anwendung der Regeln und Standards zwischen drei, der Bund zwischen zwei Prioritäten. Durch den Entschluss, sich an der Regelung des Landes Brandenburg zu orientieren, wird erreicht, dass auf diesem Gebiet eine Rechtsgleichheit entsteht, die es den Menschen der Region ermöglicht, die IT-Angebote beider Länder in einem einheitlichen Standard zu erleben. IT-Angebote, die bereits vor In-Kraft- Treten dieser Vorschriften öffentlich zugänglich waren, sind bis zum 31. Dezember 2006 umzustellen. Abweichend davon gibt es noch weitere Fristenregelungen. So sind z. B. IT-Angebote, die sich speziell an behinderte Menschen richten, unverzüglich gemäß 3 BbgBITV barrierefrei zu gestalten. Die barrierefreie Gestaltung der IT- Angebote verbessert die Handhabbarkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer, gleich welchen Benutzeragenten sie benutzen (z. B. Desktop-Browser, Sprach- Browser, Computer im Auto) oder unter welchen Einschränkungen sie arbeiten (z. B. laute Umgebung, schlecht beleuchtete Räume, Umgebungen, in denen die Hände nicht benutzt werden können). Jede Entscheidung für zugängliches Design kommt grundsätzlich mehreren Gruppen von Behinderten und der Gemeinschaft der IT-Nutzer als Ganzes zugute. Es reicht nicht aus, einzelnen Gruppen die Zugänglichkeit über alternativ angebotene Zugangswege zu gewährleisten. Ziel ist es, die Zugänglichkeit für alle Gruppen über den gleichen Zugangsweg sicher zu stellen. Nur so ist es möglich, eine Barrierefreiheit zu schaffen, die trotz allem keine Benachteiligung für bestimmte Gruppen bietet. SUSANNE SCHAARSCHUH Senatsverwaltung für Inneres Berlin susanne.schaarschuh@seninn.verwaltberlin.de Umsetzung der Barrierefreiheit unter Berlin.de Vorbemerkung Berlin.de ist das offizielle Stadtportal 1, das die Internetseiten der Berliner Verwaltungen beherbergt. Daneben ist es auch das größte Stadtportal Berlins mit rund 20 Mio. Seitenaufrufen im Monat. Es wird in einer Public-Private-Partnership 2 betrieben. Die Technik und Vermarktung wird durch die BerlinOnline Stadtportal GmbH übernommen. Die Internetseiten erstellen und pflegen die einzelnen Verwaltungen in dezentraler Eigenverantwortung. Den Redakteuren steht dafür das Contentmanagementsystem (CMS) Imperia zur Verfügung. Der große Vorteil hierbei besteht darin, dass die Redakteure für die Gestaltung der Seiten keine HTML Kenntnisse benötigen. Sie bearbeiten stattdessen eine Seitenvorlage, in die sie im Baukastenprinzip unterschiedliche Module einbauen können. Dort werden die Inhalte (Texte / Bilder) eingefügt. Das Layout der Modulinhalte und deren Barrierefreiheit werden zentral für alle Redakteure durch professionelle Dienstleister erstellt. Historie Nachdem der Fokus der Verwaltungen durch die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV) 3 auf die Barrierefreiheit ihrer Internetauftritte gelenkt wurde, traf sich im Mai 2003 erstmals eine Arbeitsgruppe barrierefreies Internet. Sie setzte sich im Wesentlichen aus Vertretern der Senatsverwaltung für Inneres, der Landesredaktion Berlin.de, der Betreibergesellschaft BerlinOnline, des Projektes BIK Barrierefrei Informieren und Kommunizieren (BIK) 4 und des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins zusammen. Ausgangssituation Die Seiten zeigten bei einer ersten Analyse durch die Arbeitsgruppe mehrere Problemfelder, u.a. basierte das Layout der Seiten und die zentral bereitgestellte Berlin.de-Portalnavigation auf unsichtbaren Tabellen (s. Abbildung 1 auf Seite 7). ließ sich die Schriftgröße z.b. im Internet Explorer nicht vergrößern, da die Größen in pt angegeben wurden. fehlten fast durchgängig Alternativtexte für Grafiken. gab es im linken Bereich der Seiten eine Kontextnavigation, die nur mit eingeschaltetem Javascript funktionierte. war die Navigation in den Verwaltungsauftritten links, während sie bei den Rubrikenstartseiten (z.b. für den Bereich Politik & Verwaltung ) rechts positioniert war. Erste Schritte Zu diesem Zeitpunkt stand bei Berlin.de ein Update der CMS-Version von Imperia 5 auf Imperia 7 an. Dabei mussten die Seitenvorlagen z.t. leicht 4/05 5

6 Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz - BITV - vom Auf Grund des 11 Abs. 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467) verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung: 1 Sachlicher Geltungsbereich Die Verordnung gilt für: 1. Internetauftritte und angebote, 2. Intranetauftritte und angebote, die öffentlich zugänglich sind, und 3. mittels Informationstechnik realisierte graphische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind, der Behörden der Bundesverwaltung. 2 Einzubeziehende Gruppen behinderter Menschen Die Gestaltung von Angeboten der Informationstechnik ( 1) nach dieser Verordnung ist dazu bestimmt, behinderten Menschen im Sinne des 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes, denen ohne die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen die Nutzung der Informationstechnik nur eingeschränkt möglich ist, den Zugang dazu zu eröffnen. 3 Anzuwendende Standards Die Angebote der Informationstechnik ( 1) sind gemäß der Anlage zu dieser Verordnung so zu gestalten, dass 1. alle Angebote die unter Priorität I* aufgeführten Anforderungen und Bedingungen erfüllen und 2. zentrale Navigations und Einstiegsangebote zusätzlich die unter Priorität II* aufgeführten Anforderungen und Bedingungen berücksichtigen. 4 Umsetzungsfristen für die Standards (1) Die in 1 dieser Verordnung genannten Angebote, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung neu gestaltet oder in wesentlichen Bestandteilen oder größerem Umfang verändert oder angepasst werden, sind gemäß 3 dieser Verordnung zu erstellen. Mindestens ein Zugangspfad zu den genannten Angeboten soll mit der Freischaltung dieser Angebote die Anforderungen und Bedingungen der Priorität I der Anlage zu dieser Verordnung erfüllen. Spätestens bis zum 31. Dezember 2005 müssen alle Zugangspfade zu den genannten Angeboten die Anforderungen und Bedingungen der Priorität I der Anlage dieser Verordnung erfüllen. (2) Angebote, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung im Internet oder im Intranet ( 1 Nr. 2) veröffentlich wurden, sind bis zum 31. Dezember 2003 gemäß 3 dieser Verordnung zu gestalten, wenn diese Angebote sich speziell an behinderte Menschen im Sinne des 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes richten. (3) Soweit nicht Absatz 2 gilt, sind die Angebote, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung im Internet oder im Intranet ( 1 Nr. 2) veröffentlicht wurden, bis zum 31. Dezember 2005 gemäß 3 dieser Verordnung zu gestalten. 5 Folgenabschätzung Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung regelmäßig zu überprüfen. Sie wird spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten auf ihre Wirkung überprüft. 6 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. * Anlagen hier nicht abgedruckt 4/05 6

7 Abbildung 1: Tabellenlayout der alten Berlin.de Seiten an die neue Version angepasst werden. Gleichzeitig wurden Maßnahmen zum Abbau der erkannten Barrieren ergriffen. Beispielsweise befreite man die Seite von überflüssigen Layouttabellen, ohne dass die Redakteure selbst an ihren Seiten etwas ändern mussten. Um die Schriftgröße skalierbar zu machen, mussten die Redakteure allerdings auf ein Modul verzichten und die Inhalte manuell in andere Module überführen. Bei den zentralen Portalfunktionen wurden in diesem ersten Schritt die Textgrafiken der Navigation durch reinen und somit ebenfalls vergrößerbaren Text ersetzt. Neues Landeslayout Anfang 2004 suchte die Senatsverwaltung für Inneres ein moderneres Layout 5 für ihre Intranetseiten. Der Entwurf einer Agentur fand daraufhin so großen Zuspruch, dass sich die Landesredaktion entschloss, das Layout auch für die Internetauftritte aller Verwaltungen unter Berlin.de zu verwenden. Hierbei konnten nun weitere Anforderungen der Barrierefreiheit verwirklicht werden. Bei der Umsetzung des Layouts wurde darauf geachtet, ein größtmögliches Maß an Barrierefreiheit zu erreichen. Voraussetzung für ein modernes und zukunftsfähiges Layout der Seiten ist die strikte Trennung von Inhalt und Layout. Dazu werden die Seiten im neuen Layout in XHTML 6 erstellt und die Darstellung mittels Cascading Stylesheets 7 (CSS) gesteuert. Änderungen der Darstellung lassen sich damit für alle Auftritte an einer zentralen Datei vornehmen und für spezielle Änderungen auch gesondert für einzelne Auftritte. Eine, vom allgemeinen blauen Farbklima des Landeslayouts abweichende Darstellung (z.b. der Auftritt der Polizei mit einem grünen Farbklima, s. Abbildung 2 auf Seite 8) ist somit sehr einfach zu erreichen. Auf den neuen Seiten lässt sich nicht nur die Schriftgröße ändern, sondern, durch die durchgängige Verwendung von relativen Größenangaben (em) für die Breite der Navigation und weitere Seitenbereiche, die gesamte Seite in ihrer Größe skalieren (s. Abbildung 3 auf Seite 8). Die Navigation wächst dabei gleichermaßen mit der Schriftgröße. Obwohl viele Punkte der Barrierefreiheit schon zentral in den Seitenvorlagen bzw. den Modulen umgesetzt sind, bleibt ein Rest Barrierefreiheit davon abhängig, wie die Redakteure die Seiten erstellen. In der Verantwortung des Redakteurs liegt es, z.b. einen aussagefähigen Alternativtext für Bilder anzugeben. Als Hilfestellung sind solche zwingend einzutragenden Angaben in der Seitenvorlage als Pflichtfelder ausgewiesen. In den Imperia-Schulungen und dem Styleguide für Berlin.de werden die Bedeutung der Barrierefreiheit erläutert und Hinweise für die Umsetzung durch die Redakteure gegeben. Sollten Bearbeiter doch einmal in die (nicht gewünschte) Versuchung geraten, Inhalte auf andere Weise als über die zentralen Module einzustellen, nämlich über die Eingabe von selbst geschriebenen XHTML-Anweisungen, arbeitet im Hintergrund ein Tool (Tidy), das fehlerhafte Eingaben vor der Freischaltung der Seite weitgehend korrigiert. Für die Redakteure empfiehlt sich auch der Einsatz von Zusatzprogrammen 8, die in den Browser integriert werden. Auf Knopfdruck können beispielsweise alle Bilder einer Internetseite ausgeschaltet werden, um die Alternativtexte zu prüfen, oder Tabellen linearisiert dargestellt werden. So lassen sich Probleme einfach finden und beheben. Mit der Einführung des Landeslayouts wurden auch die zentralen Berlin.de- Seiten auf der Homepage und innerhalb der Rubriken überarbeitet. Neben der optischen Ähnlichkeit zu den Landesseiten ist die Navigation innerhalb von Berlin.de nun durchgängig auf der linken Seite. Die Portalnavigation basiert weiterhin auf Javascript für das Aufklappen der Menüs, allerdings landet der Nutzer bei deaktiviertem Javascript auf einer Seite, die den Inhalt der Aufklappmenüs 1:1 abbildet (s. Abbildung 4 und Abbildung 5 auf Seite 9). Vor allem blinde Nutzer profitieren von der nichtsichtbaren Möglichkeit, in ihren Screenreadern direkt den Inhalt oder die Navigation der Seite zu erreichen und damit ein Vorlesen der umfangreichen Portalnavigation zu überspringen. Dies ist auch über Schnellzugriffstasten möglich. 4/05 7

8 Die Seiten sollen unabhängig von Betriebssystem und Browser des Benutzers korrekt dargestellt werden. Das neue Layout basiert daher auf den aktuellen, modernen Internetstandards XHTML und CSS. Eine korrekte Anzeige funktioniert allerdings nur, wenn aktuelle Browser 9 eingesetzt werden, die diese Standards verarbeiten können, wobei ein Update kostenlos ist und auch allgemeine Sicherheitslücken des Nutzer-PCs schließt. Leider sind in der Berliner Verwaltung teilweise noch sehr veraltete Browser im Einsatz, die Probleme mit der Anzeige haben. Hier bleibt zu hoffen, dass möglichst schnell aktuelle Browser zum Einsatz kommen, da eine Anpassung des Layouts an die veraltete Technik nicht vorgenommen wird. Seiten außerhalb von Berlin.de / Imperia / Internetaufträge Abbildung 2: Seiten der Polizei in grünem Farbklima Mit Blick auf die Verwaltungen, die die Vorteile des für die Verwaltungen kostenlos zu nutzenden Redaktionssystems Imperia und der damit verbundenen Erstellung barrierefreier Seiten nicht nutzen, muss jede Verwaltung selbst gewährleisten, dass ihre auf andere Art erstellten Seiten barrierefrei sind und die damit verbundenen Kosten selbst finanzieren. Werden Dienstleister mit der Erstellung von Internetseiten beauftragt, ist darauf zu achten, dass auch hier die Barrierefreiheit gesichert ist. Die Erfahrung zeigt leider immer noch, dass das Thema bei manchen Agenturen weitgehend unbekannt ist. Ausblick Die Verbreitung des neuen Layouts 10 für die Verwaltungen schreitet voran. Bereits bestehende Auftritte werden umgestellt bzw. neu zu erstellende gleich darin entwickelt. Abbildung 3: Vergrößerte Schrift und Navigationsleisten Zu höherer Benutzerfreundlichkeit führt auch die Suchfunktion, die für eine Suche innerhalb der einzelnen Auftritte genutzt werden kann. Auch das Einbinden einer Sitemap hilft dem Besucher der Seite, sich zu orientieren. Browserkompatibilität Wie sich Technik weiterentwickelt, sind auch die Sicherstellung und der Ausbau von Barrierefreiheit ein fortwährender Prozess. Für Berlin.de wird es in naher Zukunft eine weitere Analyse des aktuellen Umsetzungsstandes geben, aus dem sich weitere Maßnahmen ergeben können. Fazit Barrierefreiheit wird bei der Landesredaktion und BerlinOnline als Fortschritt angesehen, der in der konsequenten Trennung von Inhalt und 4/05 8

9 Abbildung 4 oben: Aufgeklappte Portalnavigation bei aktiviertem Javascript Abbildung 5 rechts: Alternative Rubrikennavigation bei deaktiviertem Javascript Layout liegt. Neben der vergrößerten Reichweite der Seiten kommen allen Nutzern die Vorteile zugute. Erwähnenswert sind z.b. verkürzte Ladezeiten der Seiten durch die Auslagerung der Layoutangaben in eine zentrale Datei oder bessere Suchmaschinenergebnisse. Berlin.de ist somit für die Zukunft vorbereitet. Mögliche Layoutänderungen können ohne Anpassungsbedarf an den einzelnen Seiten vorgenommen werden oder Seiteninhalte von externen Datenlieferanten übernommen werden. Halten sich die Datenlieferanten dabei auch an die Standards, ist es sehr einfach möglich, Inhalte aus externen Datenquellen in Landesseiten bei Berlin.de zu integrieren (Bsp. Wissenschaftsatlas 11, bei dem eine Datenbank auf externen Servern läuft). 1 Stadtportal Berlin.de Hintergrund zu Berlin.de 3 Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV) 4 Barrierefrei Informieren und Kommunizieren 5 Aufbau der Landesseiten bei Berlin.de (Styleguide) 6 Weitergehende Informationen über XHTML 7 Weitergehende Information über CSS 8 Web Accessibility Toolbar (für den IE) deutsch/aistoolbar.php/web Developer Extension (en) (für Firefox / Mozilla) 9 Infoseite zur Browserkompatibiltät und Barrierefreiheit bei Berlin.de Auflistung der Auftritte im neuen Landeslayout 11 Wissenschaftsatlas SASCHA KRAJAN Senatskanzlei, Landesredaktion Berlin.de, sascha.krajan@skzl.berlin.de Es geht auch ohne Aktive Inhalte BSI zeigt Alternativen zu aktiven Inhalten auf Bonn - Wie Anbieter von E- Government-Angeboten aktive Inhalte vermeiden können, zeigt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in einem neuen Modul des E-Government-Handbuchs. Unter dem Titel E-Government ohne aktive Inhalte werden alternative Lösungsmöglichkeiten vorgestellt. Diese sind auf einer speziell eingerichteten Internetseite inklusive Quellcode online einsehbar. Aktive Inhalte sind eigenständige Computerprogramme wie z. B. JavaScript, die auf dem Rechner des Nutzers ohne dessen Wissen ausgeführt werden und die Sicherheit gefährden können. Eine Internetseite ohne aktive Inhalte zu gestalten ist möglich und zudem sicherer. Im neuen Modul des Handbuchs zeigen wir, wie das in der Praxis umgesetzt werden kann, erklärt Dr. Udo Helmbrecht, Präsident des BSI. Zusätzlich würden besonders Menschen mit Behinderungen von den dargestellten Anleitungen profitieren, da 4/05 9

10 Webseiten ohne aktive Inhalte besser zugänglich sind als andere Seiten, so Helmbrecht weiter. Basis des Moduls ist eine im Oktober 2004 durchgeführte Untersuchung der Firma probusiness AG im Auftrag des BSI. Für alle in rund 40 frei zugänglichen E-Government-Angeboten vorgefundenen aktiven Inhalte hat die probusiness AG konkrete Alternativen zur Vermeidung von Aktiven Inhalten aufgezeigt und programmiert. In einem technischen Anhang finden sich diese praktischen Anwendungslösungen. Sie sind als Vorlage und Anleitung für sichere E-Government-Angebote gedacht. Das Modul steht zum kostenlosen Download bereit unter: download/4_egovoai.pdf (PDF) E-Government-Handbuch: Modul Barrierefreies E-Government Bis Ende 2005 müssen alle Internetseiten von Bundesbehörden barrierefrei angeboten werden. Um die Umsetzung dieser Vorgabe zu erleichtern, wurde das E-Government-Handbuch um einen praktischen Leitfaden zum Thema Barrierefreies E-Government erweitert. Das Modul steht kostenlos zum Download bereit und gibt Grafikern und Programmierern von Internetseiten konkrete Tipps, wie die Seiten barrierefrei gestaltet werden können. Es richtet sich aber auch an Entscheidungsträger, die sich einen Überblick über die Thematik und die rechtlichen Rahmenbedingungen verschaffen wollen. ( / download/4_barriere.pdf) Über das E-Government-Handbuch Zur Förderung der Initiative BundOnline 2005 sowie zur Unterstützung der Landes- und Kommunalbehörden ist unter Federführung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das E- Government-Handbuch entstanden. Das Handbuch ist als Nachschlagewerk und zentrale Informationsbörse zum Thema Sicheres E-Government konzipiert. Neben Informationen zur Organisation und zum IT-Einsatz im E- Government werden insbesondere ITsicherheitstechnische Empfehlungen zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen finden Sie unter: Neue Richtlinie für barrierefreie Terminals setzt Kommunikationsmaßstäbe Düsseldorf, - Die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig: Das bundesweite Behindertengleichstellungsgesetz vom 27. April 2002 verpflichtet alle Dienststellen der Bundesverwaltung dazu, ihr Angebot an Internetseiten und grafischen Programmoberflächen barrierefrei zu gestalten. Das gilt automatisch auch für die zur Vermittlung dieser Inhalte eingesetzten Kommunikationsmittel und Kommunikationstechnologien also auch für interaktive Multimedia-Terminals (Kioskterminals). Inzwischen haben alle Landesregierungen eine Umsetzung in das jeweilige Landesrecht initiiert. Mit der Vergabe des Deutschen Multimedia Awards 2005 für das barrierefreie Kioskterminal der Werkstation GmbH wurde indirekt auch die Umsetzung der entsprechenden Richtlinie BIMK 4712/04-A ausgezeichnet. Diese Richtlinie sorgt jetzt für Klarheit hinsichtlich der eingesetzten Hardware. Menschen mit Behinderungen stoßen im täglichen Alltag immer wieder auf vielfältige Barrieren. So behindern Treppen Rollstuhlfahrer und Hinweisschilder mit kleiner Schrift sehbehinderte Personen. Hörbehinderte Menschen vermissen bei öffentlichen Einrichtungen oft die technischen Ausstattungen, mit deren Hilfe auch sie Informationen aufnehmen können. Die Interessen der Personen mit Behinderungen im Blick zu haben, auf sie Rücksicht zu nehmen, schlicht: einfach an sie zu denken und die vielfältigen Barrieren abzubauen, ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Immerhin beträgt der Anteil der deutschen Bevölkerung mit Behinderungen etwa acht Prozent. Inzwischen gibt es zwar neben dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zahlreiche weitere Vorschriften auf Bundes- und Länderebene, die Internetangebote aller öffentlichen Dienststellen für jedermann und ohne fremde Hilfe zugänglich zu machen. Darüber hinaus sollen Zielvereinbarungen zwischen Wirtschaftsund bundesweiten Behindertenverbänden dafür sorgen, dass auch kommerzielle Anbieter den Anforderungen der barrierefreien Gestaltung ihrer Angebote entsprechen. Doch die Nutzung öffentlicher und nicht-öffentlicher Automaten, wie Ticketautomaten, Geldautomaten und Selbstbedienungsterminals bleibt derzeit körperbehinderten Personen weitgehend noch verschlossen. Erstmals einheitliche Vorgabe für die Gestaltung von Terminals und Automaten Mit der Richtlinie für die Anforderungen an Barrierefreie Interaktive 4/05 10

11 Multimedia Kioske (BIMK4712/ 04-A, die von der Werkstation GmbH in Besigheim auf Basis des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und in Zusammenarbeit mit dem bundesweiten Kompetenz- und Referenzzentrum barrierefrei kommunizieren! sowie unter Einbindung von Regierungssachverständigen erstellt worden ist, liegt erstmals eine einheitliche Vorgabe zur barrierefreien Ausgestaltung solcher Terminals und Automaten vor. Sie soll als Orientierung und Hilfestellung für die Entwicklung, Herstellung und Aufstellung von barrierefreien Terminals dienen. Die Fachexperten-Jury für Kiosksysteme und Rauminstallationen innerhalb des Deutschen Multimedia Awards 2005 hat daher empfohlen, diese Richtlinie so schnell wie möglich verbindlich zu machen; die Auszeichnung mit dem Deutschen Multimedia Award 2005 soll diesem Vorhaben daher zusätzlichen Auftrieb verleihen. Der über die Jury ausgesprochenen Empfehlung schließt sich auch der Arbeitskreis E-Kiosk im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.v. ausdrücklich an. Teil A der Richtlinie befasst sich mit den Anforderungen für Personen mit Einschränkungen im Bewegungsapparat und schafft hierbei allgemein anerkannte Regeln der Technik. In den Teilen B und C werden die Anforderungen für Personen mit Seh- und Hörbehinderungen behandelt; der voraussichtliche Fertigstellungstermin dieser Teile der Richtlinie ist für Anfang/Mitte 2006 vorgesehen. Die Richtlinie BIMK4712/04-A ist zu beziehen bei der Werkstation GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 10, Besigheim, Geschäftsführer: Frank Nägele, Telefon: 07143/ , Fax: 07143/ , E- Mail: info@werkstation.de Barrierefreies Internet für alle OnlineStar 2005 zeichnet Engagement der Aktion Mensch aus Bonn (ots) - Neben den Verdiensten um das Gemeinwohl unserer Gesellschaft, wofür wir höchste Anerkennung und Respekt zollen, kommt dem gut aufgemachten und informativen Internetauftritt der Aktion Mensch sowie vor allem dem BIENE- Award eine starke Bedeutung zu, so Florian Ebner, Geschäftsführer der Verlagsgruppe Ebner Ulm und Veranstalter des OnlineStar zur Entscheidung der Jury. Bei der Preisverleihung am 25. Oktober 2005 in München ging der Sonderpreis für soziales Engagement an die Aktion Mensch. Die Laudatio hielt der noch amtierende Behindertenbeauftragte 4/05 11

12 der Bundesregierung Karl Hermann Haack: Eine einfache Navigation und ein übersichtlicher Aufbau der Seiten nützen nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern allen Internet- Nutzern. Die Aktion Mensch hat seit Jahren unter anderem mit dem BIENE- Award dazu beigetragen, diese zentrale Botschaft bekannt zu machen. Der Onlinestar wurde 2005 bereits zum siebten Mal vergeben und ist der größte europäische Internet-Publikumspreis: Über zwei Millionen Nutzer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wählten in 13 Kategorien ihre Lieblingsseiten. Neben diesen Preisen vergibt der Veranstalter einen Sonderpreis für soziales Engagement. Seit 2003 prämieren die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen die besten barrierefreien Angebote im Internet mit dem BIENE-Award. BIE- NE steht dabei für Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten, aber auch für Kommunikation, gemeinsames Handeln und produktives Miteinander. Die Aktion Mensch ist die größte private Förderorganisation im sozialen Bereich in Deutschland. Seit ihrer Gründung vor vierzig Jahren als Aktion Sorgenkind verfolgt sie das Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung nachhaltig zu verbessern. Stiftung Digitale Chancen Herbert Kubicek, Professor für Informatik an der Universität Bremen und wissenschaftlicher Direktor der Stiftung Digitale Chancen erklärt: Die Stiftung Digitale Chancen will dazu beitragen, dass möglichst alle Menschen die Chance erhalten, die Vorteile der neuen digitalen Medien, insbesondere das Internet, für sich zu erkunden und zu nutzen Die Stiftung setzt dazu auf die Vermittlung von Medienkompetenz und betreibt unter anderem ein umfassendes Informationsportal. - Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.v. Unter kann sich der Mitarbeiter eines Seniorenverbands, der etwas über spezielle Computertechnik für Senioren wissen möchte, ebenso informieren wie Neueinsteiger auf der Suche nach Orientierung oder die Kommunalpolitikerin, die die genaue Zahl der öffentlichen Internetzugänge in ihrem Wahlkreis erfahren möchte. Konkrete Angebote richten sich an: Betreiber und Mitarbeiter von Internet-Cafés in sozialen Einrichtungen. Sie finden Informationen zu Fragen der Ausstattung und Finanzierung sowie der Durchführung von Kursen und des Managements solcher Einrichtungen. Experten aus Politik und Wissenschaft, die an der Überwindung der digitalen Spaltung, also der Teilung der Gesellschaft in Onliner und Offliner, arbeiten. Ihnen stellt das Webangebot Daten und Analysen zur Nutzung des Internets in verschiedenen Bevölkerungsgruppen zur Verfügung. Daneben werden Themenfelder der Informationsgesellschaft behandelt, in denen die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien von besonderer Bedeutung ist. Internet-Einsteiger. Sie haben Zugriff auf eine Datenbank mit rund Zugangs- und Lernorten. Durch Eingabe ihrer Postleitzahl erfahren sie, wo sie in ihrer Nähe einen Computer mit Internet-Anschluss finden etwa in einem Internet-Café, einer Bibliothek oder einem Jugendzentrum. Diese Informationen sowie weitere Einstiegshilfen sind auch über die Telefon- Hotline (01 80) abrufbar. Mit uns findet jeder einen einfachen Zugang zum Internet, sagt Jutta Croll, Geschäftsführerin der Stiftung. Und in den Einrichtungen, die wir in der Datenbank erfasst haben, trifft man auf Mitarbeitende, die bei den ersten Schritten im Netz helfen. Damit sie der Aufgabe der Medienkompetenzvermittlung gewachsen sind, hat die Stiftung Digitale Chancen bereits zwei Programme für Multiplikatorenschulungen entwickelt. Dabei geht es um den Einsatz des Internets in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus benachteiligenden Verhältnissen. Das Training Digitale Chancen für die Jugendarbeit vermittelt einen einfachen Zugang zu 4/05 12

13 mediengestützten Techniken des Projektlernens, während die Kampagne Surfen zum Job in die Berufsorientierung und Jobsuche online einführt. Für die Verbesserung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen veranstaltet die Stiftung Schulungen zum Thema Barrierefreiheit und betreibt Aufklärungsarbeit durch eine telefonische Beratungshotline unter ( ) Die Stiftung Digitale Chancen wurde im Januar 2002 mit Sitz in Berlin und einer weiteren Geschäftsstelle in Bremen gegründet. Stifter sind die Universität Bremen und AOL Deutschland, als Zustifter konnten das Beratungsunternehmen Accenture und die Burda Akademie zum Dritten Jahrtausend gewonnen werden. Hervorgegangen ist die Stiftung aus dem Projekt Netzwerk Digitale Chancen, das im März 2001 an der Universität Bremen startete. Aufgabe war, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft ein Informationssystem aufzubauen, das sich mit dem Problem der digitalen Spaltung befasst und zugleich Instrumente zu ihrer Überwindung liefert. Seit 2003 veranstaltet die Stiftung gemeinsam mit der Aktion Mensch den BIENE-Award. Die Evaluation der eingereichten Wettbewerbsbeiträge wird am Institut für Informationsmanagement Bremen an der Universität Bremen durchgeführt und von einem fachlichen Beirat, der sich aus Fachleuten mit und ohne Behinderung zusammensetzt, begleitet. Weitere Informationen Stiftung Digitale Chancen, Jutta Croll, M.A., Büro Berlin, Fasanenstraße 3, Berlin, Telefon: (0 30) , Fax: (0 30) , Mobil: (01 63) , jcroll@digitalechancen.de, presse BIENE-Award Seit 2003 prämieren die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen die besten barrierefreien Angebote im Internet mit dem BIENE- Award. BIENE steht dabei für Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten, aber auch für Kommunikation, gemeinsames Handeln und produktives Miteinander. Teilnehmen können Betreiber und Gestalter deutschsprachiger Webangebote in den Kategorien E-Business, E- Government/ E-Democracy, Kultur und Gesellschaft, Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie Medien. Erstmals schreiben die Veranstalter in diesem Jahr einen Nachwuchspreis für junge Webdesigner in der Ausbildung oder im Studium aus. Sonderpreise können für Lösungen vergeben werden, die spezifische Bedürfnisse einzelner Nutzergruppen berücksichtigen. Das können sein: Angebote für Kinder oder für gehörlose Menschen, die Gebärdensprache verwenden, Angebote für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder andere herausragende und innovative Entwicklungen. Die von nominierten Teilnehmern eingereichten Beiträge durchlaufen alle einen Ausschlusstest, in dem geprüft wird, ob sie die Basisanforderungen der Barrierefreiheit erfüllen. Beiträge, die aus diesem Verfahren mit guten Werten hervorgehen, werden anschließend in einem Feintest detailliert weiter untersucht. Webangebote, die auch diesen bestehen, absolvieren einen Praxistest durch Betroffene. Anschließend im Falle des Erfolgs nominiert der fachliche Beirat sie für die Preisverleihung. In den vergangenen beiden Jahren reichten mehr als 400 Unternehmen, Verbände und Organisationen ihre Internet- Angebote ein. Die meisten BIENEN wurden bisher in der Kategorie E- Government/E-Democracy vergeben, die wenigsten in der Kategorie Medien. Stark im Kommen ist der Bereich E- Commerce/E-Business. Wurde im ersten Jahr des Wettbewerbs keine einzige BIENE in dieser Kategorie vergeben, waren es im darauf folgenden Jahr bereits vier darunter sogar eine Goldene. Bislang wurden z. B. mit einer Goldene BIENE ausgezeichnet: Kategorie E-Commerce: Postbank Online-Banking (2004) Kategorie E-Government: Integrationsfachdienst Hamburg (2004) und Polizei Nordrhein- Westfalen (2003) Der Award ist rein ideeller Natur. Für die Betreiber nicht kommerzieller Webseiten, wie Vereine oder Selbsthilfegruppen mit Angeboten von öffentlichem Interesse, können Förderpreise bis zu Euro vergeben werden. Die Ausschreibungsfrist hatte am 1. März 2005 begonnen. Einsendeschluss war der 1. August Die Preisverleihung fand (nach Redaktionsschluss) am 9. Dezember 2005 im Rahmen eines Festaktes in Potsdam statt. Flexibel nach Standard Es ist ein urjournalistisches Interesse: Inhalte so zu präsentieren, dass sie möglichst jeder versteht. Auch im Web. Als Mittel, das zu gewährleisten, hat Michael Charlier die Webstandards entdeckt. Heute hilft er in seiner Agentur KommKonzept Kunden dabei, ihren Webauftritten eine hohe Zugänglichkeit und große Reichweite zu verschaffen. Standard und Barrierefreiheit inklusive. W3C lautet die Formel, nach der Charlier arbeitet. W3C bezeichnet ein 4/05 13

14 internationales Konsortium: World Wide Web Consortium. Es setzt sich dafür ein, dass Technologien kompatibel sind und mit jeder beliebigen Hardund Software auf das Web zugegriffen werden kann. Das WC3 hat Standards festgelegt, nach denen Seiten gebaut werden sollen, damit jeder darauf zugreifen kann, egal ob er mit oder ohne Hilfsmittel etwa Software zum Vorlesen einer Seite (Screenreader) arbeitet. Standards gibt es schon lange. Die technischen Voraussetzungen aber, um damit optisch anspruchsvolle Seiten zu gestalten, existieren erst seit ein paar Jahren. Heute, sagt Charlier, kann man Seiten so bauen, dass Browser sie korrekt wiedergeben können und gleichzeitig ein Layout zeigen, das modernen Anforderungen entspricht. Antidiskriminierungsgesetze in den USA und in Deutschland taten ein Übriges, Interesse an den Standards zu wecken. Zusätzliche Kosten entstehen nicht durch barrierefreies Design, erläutert Charlier. Zwar ist die erste Erstellung solcher Seiten aufwändiger weil unter anderem Dokumente strukturiert werden müssen, damit sie von Screenreadern gelesen werden können, aber die redaktionelle Pflege im Anschluss ist einfacher. Außerdem verringern standardisierte Seiten die Serverlast um bis zu 60 Prozent: Das spart Kosten und macht für den Nutzer den Zugriff schneller. - Web Accessibility Initiative (WAI) des W3-Consortiums, Deutsche Dokumente unter OverviewRecsLang.html#de - hier vor allem die Zugänglichkeitsrichtlinien für Web- Inhalte webinhalt.html Dr. Michael Charlier, Journalist und Webexperte, ist Inhaber der Agentur KommKonzept für Webkommunikation und Interaktionsdesign. Er hat den mit dem BIENE-Award ausgezeichneten Auftritt der Polizei NRW konzipiert. - BIK steht für Barrierefrei Informieren und Kommunizieren. BIK ist ein auf drei Jahre ausgelegtes Projekt, es wird gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. BIK ist ein Gemeinschaftsprojekt deutscher Blinden- und Sehbehindertenverbände und der DIAS GmbH. Die Verbände sind Träger der BIK-Beratungsstellen. Bei der DIAS ist die Projektkoordination angesiedelt, außerdem werden dort die Testverfahren entwickelt. 4/05 14

15 Eingang für alle Mit Rücksichtnahme auf einzelne Gruppen hat barrierefreies Webdesign nach Markus Angermeiers Meinung nichts zu tun. Für ihn bedeutet es schlicht medienunabhängiges Publizieren. Egal womit die Nutzer zugreifen, mit Drucker, Handy, Suchmaschine oder einer Software, die aus einer Webseite quasi ein Hörspiel macht alle sollten die Webseite mit den Mitteln lesen können, die ihnen zur Verfügung stehen. - Diese Seiten sind das Informationsportal des Projektes Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik - AbI. Mit diesen Seiten möchten wir Sie über das Thema barrierefreie Informationstechnik mit Schwerpunkt barrierefreies Internet informieren und erste Hilfestellungen anbieten. wob11 steht dabei für: w Web, o ohne, b Barrieren, 11 gemäß Paragraph 11 des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes. - Es ist ohne Probleme und größeren Aufwand möglich, Webseiten so zu gestalten, dass sie von allen Menschen gut genutzt werden können. Hier setzt das Projekt WEB for ALL an. Es setzt sich dafür ein, dass alle Menschen unabhängig davon, ob sie behindert sind oder nicht, das Internet nutzen können. Daher muss es in einer Art und Weise gestaltet sein, dass alle zu ihm Zugang haben. Deshalb sagt der Kreativdirektor der Berliner Agentur Aperto: Barrierefreies Web-Design baut nicht eine Rollstuhlrampe ins Netz, sondern macht den Eingang ebenerdig und flach für alle. Das ist möglich geworden, seit es bessere Browser gibt und Techniken, um Inhalt und Layout zu trennen. Jetzt kann man nach Webstandards programmieren und gleichzeitig nach allen Regeln der Kunst gestalten. Wer sich an die Standards hält, muss nur noch einen kleinen Schritt tun hin zur Barrierefreiheit. Zum Beispiel statt mit dem Gemeinplatz hier klicken genau beschreiben, wohin der Link den Nutzer führt. Oder Abkürzungen erläutern, Formulare und Tabellen beschriften und in die richtige Reihenfolge bringen, Veränderungen der Schriftgröße zulassen. Das schätzen prinzipiell alle Nutzer. Darum kann sich ein neuer Webauftritt ganz nebenbei barrierefrei entwickeln, wenn man auf Accessibility für alle achtet. Für das Einhalten von Standards allgemein und mithin die Barrierefreiheit führt Angermeier ein weiteres Argument ins Feld: Standards geben Zukunftssicherheit, denn danach programmierte Seiten werden neu entwickelte Browser auf jeden Fall gut darstellen können. Standards und Barrierefreiheit, so sieht es Angermeier, sind in einem vernetzten Medium ein Markt mit Zukunft. Markus Angermeier, 31, arbeitet als Webdesigner und Kreativ-Direktor 4/05 15

16 bei der Berliner Agentur Aperto und hat die mit dem BIENE-Award ausgezeichneten Auftritte chancen-für-alle und Bundeswehr Styleguide betreut. Landkreis Landsberg mit barrierefreiem Internet Spezialisten von allgäunet setzen kniffligen Onlineauftritt um Buchloe (jm) - Das Landratsamt Landsberg ist Vorreiter für das so genannte barrierefreie Internet, das nun auch blinden Menschen eine Nutzung der Homepage ermöglicht. Die Behörde zählt damit bundesweit zu den ersten Kommunen, die ihre Homepage behindertengerecht umgestaltet haben. Bekanntlich müssen bis Ende 2005 alle öffentlichen Einrichtungen nachziehen und ihren Online-Auftritt barrierefrei gestalten. Das ist nicht zu unterschätzen. Hier kommt jede Menge Arbeit auf die Behörden zu, erklärt Stefan Bachfischer von der Internetagentur allgäunet GmbH aus Buchloe, die für den vorbildlichen Internetauftritt des Landkreises Landsberg verantwortlich ist. Bachfischer empfiehlt daher allen IT-Verantwortlichen in den Kommunen, sich möglichst rasch mit dem Thema auseinanderzusetzen. Bis zur absoluten Deadline 31. Dezember 2005 sind zwar noch ein paar Wochen Zeit, aber die Umstellung auf einen barrierefreien Onlineauftritt muss gut durchdacht und mit einem entsprechenden Vorlauf projektiert sein. Wer sich zu spät damit beschäftigt, läuft Gefahr, dass ihm am Ende plötzlich die Zeit davonrennt. Das barrierefreie Internet biete den Kommunen aber nicht nur jede Menge Auflagen, sondern auch neue Chancen. Wenn schon umgestaltet werden - Der Barrierefinder ist eine Initiative von Internet-Entwicklern und Software-Spezialisten. Er wurde aus der Erkenntnis heraus entwickelt, dass in der Öffentlichkeit ein breiter Erläuterungsbedarf zum Thema Barrierefreiheit besteht. Zudem fehlt ein leicht verständliches und einfach handhabbares Werkzeug, mit dem die Barrierefreiheit einer Seite überprüft werden kann. Der Barrierefinder wurde bewusst einfach gehalten, damit möglichst viele Menschen ohne Vorkenntnisse ihre Seiten rasch und unkompliziert testen können. Der Barrierefinder ist daher für schnelle Vorab-Checks prädestiniert. - barrierefreies-webdesign.de ist ein Projekt für barrierefreies Web- und Informationsdesign von Jan Eric Hellbusch 4/05 16

17 ANZ Splitter_RZ_bp :04 Uhr Seite 1 Netzwerk-Konvergenz: Telefon und Daten über ein Netz. Ein konvergentes Netzwerk führt Telefon-, Videound Datendienste in einem einzigen IP (Internet Protocol) Datennetzwerk zusammen. Netzwerk- Konvergenz verbessert Produktivität und Kommunikationsprozesse. Sie ermöglicht die Integration zusätzlicher Anwendungen und spart Kosten. Durch den Rahmenvertrag mit T-Systems stellt das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) Berlin diese neue Technik den öffentlichen Verwaltungen in Berlin zur Verfügung. Bereitstellen von Sprachleistungsmerkmalen Ende zu Ende über das IP-Protokoll mit QoS (Quality of Service) IP TELEFONIE PC IP IP PC Call Manager ISDN Voice- Gateway ISDN/ Sprachnetz IP-Netzwerk mit QoS ISDN Voice- Gateway Profitieren auch Sie vom Rahmenvertrag. Der Rahmenvertrag zwischen dem ITDZ Berlin und T-Systems im Detail: Technologie Hardware-Basis: Call-Manager von CISCO in der jeweils aktuellen Softwareversion. Komplette Cisco-Endgerätelinie, vollständig kompatibel zum Hauptsystem. Applikationen z. B. Unity-System für die Integration von Voice- Mail. Einbindung von Zeiterfassungssystemen, XML-Anwendungen. ITDZ Berlin und T-Systems: Zwei Partner für Ihr IP-Netzwerk. Nutzen auch Sie den Rahmenvertrag zwischen dem ITDZ Berlin und T-Systems: für Ihre individuellen Anforderungen, zu einem höchst wirtschaftlichen Preis. Wir diskutieren gerne mit Ihnen. Sprechen Sie uns an. T-Systems International GmbH Rene.Zotter@t-systems.com Telefon (030) !" ==Systems=== 4/05 17

18 muss, dann könnte man bei dieser Gelegenheit auch den Relaunch der Seite oder die Einführung eines flexiblen Content-Management-Systems ins Auge fassen, so Projektleiterin Beate Ebnet von allgäunet. Die technischen Anforderungen an eine barrierefreie Internetseite sind laut allgäunet enorm, weil verschiedene Handicaps auch nach verschiedenen Lösungen verlangen. Blinde Menschen etwa steuern ihren Computer nicht über Schaltflächen, sondern nur mit Hilfe der Tastatur. Der Inhalt der Internetseite wird dem Benutzer über einen so genannten Screenreader vorgelesen. Damit der Screenreader auch den Inhalt von Navigationsleisten erfassen kann, dürfen die Navigationselemente künftig nicht mehr allein als Grafik vorhanden sein. Es braucht zwingend einen Alternativtext, erklärt Ebnet. Bei der Auswahl der Schriftgrößen müsse zudem daran gedacht werden, dass sehbehinderte Menschen Schriften häufig über ein Großbildsystem oder die Browser-Einstellungen vergrößern müssen, fügt Bachfischer hinzu. Es dürfen also nur skalierbare und keine festen Schriften verwendet werden. Auch was die farbliche Gestaltung der Homepage angehe, gelte es bestimmte Dinge zu beachten. Stefan Bachfischer: Die Kombination von Hintergrund- und Schriftfarbe sollte so ausgewählt werden, dass zwischen ihnen ein deutlicher Kontrast besteht und sie auch bei Farbumkehrung gut lesbar sind. Jürgen Ebert von der Online-Redak tion der Postbank ist überzeugt davon, dass sich Barrierefreiheit durchsetzen wird. Schnell, einfach, kostengünstig das ist seit jeher der Anspruch, den die Postbank an ihren Internet-Auftritt stellt. Schließlich, sagt Jürgen Ebert, wollen die Kunden Transaktionen schnell und unkompliziert abschließen egal, ob sie ihr Konto abfragen, Buchungen überprüfen oder eine Überweisung ausstellen. Deshalb war es nicht nötig, das Konzept zu verbiegen, als im vergangenen Jahr der Auftritt des Online-Bankings neu gestaltet wurde: barrierefrei. An der Optik des Auftritts hat sich nichts geändert, die Neuerungen wirken eher im Hintergrund. Gewonnen haben die Kunden und die Bank: die Kunden, weil sie dank des barrierefreien Auftritts ihre Geschäfte schneller abwickeln können. Die Postbank, weil die Prozesskosten gesunken sind. Anfragen nach dem Motto Wie funktioniert Online-Banking mit Browser x? gibt es nicht mehr. Statt auf technischen Support kann man sich auf Beratung konzentrieren. Der barrierefreie Auftritt, so Jürgen Ebert, hat der Postbank einen Wettbewerbsvorteil verschafft so lange, bis die Konkurrenten nachziehen. Immer mehr Kunden achten bei der Suche nach einer geeigneten Bank nicht mehr nur auf Kriterien wie Zinsen oder Verfügbarkeit von Geldautomaten, sondern genauso darauf, wie leicht ihnen das Online-Banking gemacht wird. Die Bedeutung des E-Commerce wächst. Und deshalb werden, davon ist Jürgen Ebert überzeugt, andere Anbieter ihre Seiten zunehmend barrierefrei gestalten. Und er verweist auf einen willkommenen Nebeneffekt: Barrierefreie Seiten sind sehr leicht auch von neuen Medien aus zu bedienen. Schon jetzt praktizieren bei der Postbank User Mobile Banking, überweisen via Handy, handeln mit Aktien oder lassen sich vom Finder zum nächstgelegenen Geldautomaten lotsen. Jürgen Ebert, 43, arbeitet in der Online-Redaktion der Postbank und ist Pressesprecher Online des Unternehmens. Das Online-Banking-Modul der Postbank wurde 2004 mit einer Goldene BIENE ausgezeichnet. Barrierefreiheit Vorteil im Wettbewerb - Zugang für alle - Schweizerische Stiftung zur behindertengerechten Technologienutzung. Technologie hilft Barrieren abbauen - Technologie schafft neue Barrieren - Stiftung "Zugang für alle" ist eine Initiative zur Überwindung der Barrieren. 4/05 18

19 Landesportal erhält Deutschen Multimedia Award Auszeichnung mit dem Sonderpreis für Barrierefreiheit Das Landesportal wurde Ende Juni 2005 in Berlin mit dem Deutschen Multimedia Award (DMMA) 2005 für das beste barrierefreie Internetangebot ausgezeichnet. Bei der Preisverleihung im Rahmen des Deutschen Multimedia Kongresses (DMMK) konnte Regierungssprecher Christoph Dahl die Auszeichnung entgegennehmen. Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg und sehen darin eine Bestätigung unserer Bemühungen zur Schaffung einer barrierefreien, d.h. insbesondere auch für behinderte Nutzer ohne Einschränkungen zugänglichen Website. Barrierefreiheit war eine zentrale Vorgabe für die Neugestaltung unseres Landesportals. Wir wollten damit ganz bewusst eine Vorreiterrolle übernehmen, zumal öffentliche Stellen hier in besonderem Maße gefordert sind. Dies erklärte der für Medienfragen zuständige Minister des Staatsministeriums, Willi Stächele in Stuttgart. Unser Engagement für die Beteiligung behinderter und älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben erfährt mit diesem Preis eine besondere Würdigung. Zugleich wird damit eine beispielhafte mediale Umsetzung anerkannt. Das Landesportal mit seinem vielfältigen Angebot sei eine der wichtigsten Informationsquellen für Bürger und Besucher unseres Landes, so der Minister. Beim Wettbewerb um den DMMA-Sonderpreis Barrierefreiheit musste sich das Landesportal einem vierstufigen, umfangreichen Prüfverfahren stellen, das von der unabhängigen Initiative BIK (Barrierefrei Informieren und Kommunizieren) aus Hamburg durchgeführt wurde. Von den Testern wurden über 50 Kriterien zur Bewertung herangezogen. Im Finale der 11 als sehr gut zugänglich bewerteten Internetangebote belegte das Landesportal Baden-Württemberg den ersten Platz. An zweiter Stelle folgte die Internetseite der Tagesschau. Das Landesportal im Text-Browser Lynx Die Jury hob in ihrer Begründung besonders die gute Strukturierung, die Klarheit des Angebots und das hohe Niveau der barrierefreien Umsetzung des Landesportals hervor. Die ausgezeichnete Strukturierung der Seiten sorgt dafür, dass sich auch nicht visuell orientierte Besucher problemlos zurechtfinden, lobte Jurorin Susanne Lutz vom Projekt Barrierefrei Informieren und Kommunizieren. Der klare und konsequent umgesetzte Aufbau des Gesamtangebots, der dafür sorgt, dass die Orientierung auch in der Tiefe der Seite nicht verloren geht und nicht zuletzt das durchgängig hohe Niveau und die sehr konsequente Umsetzung vieler für die Barrierefreiheit wichtiger Details sind hervorzuheben. Barrierefreiheit ist eine zentrale, auch für mediale Angebote geltende Forderung der Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und des Landes. Um den vorgegebenen Standards Rechnung zu tragen, bedarf es gezielter technischer und redaktioneller Maßnahmen. Der Deutsche Multimedia Award wird jährlich vom Deutschen Multimedia Kongress (DMMK), dem Bundesverband Digitale Wirtschaft und dem Kommunikationsverband verliehen. Ausgezeichnet werden nach deren Angaben herausragende Online-, Offlineund Terminalanwendungen, die beispielhaft für die Innovationskraft und Leistungsfähigkeit der interaktiven Medien sind. Unter den diesjährigen Preisträgern waren auch Projekte und Anwendungen so namhafter Unternehmen wie BMW, Coca Cola und das ZDF. Als Kunde des Jahres wurde die DaimlerChrysler AG prämiert. Das Landesportal Baden-Württemberg ist ein Angebot des Staatsministeriums Baden-Württemberg. Die Projektbetreuung liegt in den Händen der MFG Baden-Württemberg. Die Umsetzung erfolgte durch die Aperto AG in Berlin. 4/05 19

20 Return on Investment von barrierefreien und standardkonformen Internetauftritten Große, internationale Unternehmen wie Disney, Chevrolet oder Tchibo haben inzwischen barrierefreie Internetauftritte ( disneystore-shopping.disney.co.uk, Das sind nur 3 Beispiele von businesstauglichen, komplexen, professionell designten und nach aktuellen Webstandards und Accessibility Kriterien programmierten Websites. Diese Unternehmen leisten sich das nicht nur aus reinem Altruismus, sondern auch aus handfesten wirtschaftlichen Gründen. Eine messbar höhere Usability von barrierefreien Seiten hat der Usability Experte Jakob Nielsen ( nachgewiesen. Eine Optimierung von Webseiten für Screenreader, einer Software für blinde ComputernutzerInnen, bringt auch ein besseres Ranking in Suchmaschinen. Barrierefreie Seiten sind ein Qualitätsprodukt, das nicht automatisiert erstellt werden kann. Fundierte (X)HTML und CSS-Kenntnisse und Auseinandersetzung mit assistiven Technologien und unterschiedlichem Nutzungsverhalten sind nötig. Eine professionelle Programmierung nach international gültigen Standards bringt mehr Stabilität und Zukunftssicherheit, denn die Einhaltung von Webstandards macht zunehmend plattform- und browserunabhängig. Barrierefreie Seiten sind für alle zugänglich und sie funktionieren überall, auch ohne komplizierte Browserweichen und verschiedene Versionen für bestimmte Browser. Durch den Verzicht auf Layouttabellen reduziert sich der HTM- Code. Produktseiten des Disney Stores wurden z.b. von durchschnittlich 70 KB auf 15 KB reduziert. Dadurch ergeben sich signifikant kürzere Ladezeiten. Die Verminderung des Traffic-Volumens kann bei sehr großen Webauftritten mit vielen Pageimpressions täglich Terabytewerte erreichen. Die Trennung von HTML-Struktur und Layout mittels CSS (Cascading Stylesheets) macht sehr flexibel im Design. Man kann mehrere Stylesheets einbinden und so sehr einfach eine Printversion oder eine PDA-Version der Website erstellen. Und man kann zusätzliche Styles für spezifische Bedürfnisse anbieten, z.b. ein einspaltiges Layout mit beliebig vergrößerbarer Schrift und invertierten Farben für sehbehinderte Menschen. Der Inhalt bleibt derselbe, nur das Layout wird angepasst. Eine eigene Textversion, die extra aktuell gehalten werden muss, ist damit nicht mehr nötig. Barrierefreie Seiten haben einen übersichtlicheren und kürzeren Quellcode und sind damit leichter wartbar. Auch ein Redesign ist schneller möglich. Ein Paradebeispiel für die vielfältigen CSS- Design-Möglichkeiten ist das ambitionierte Projekt bei dem eine HTML Seite mit inzwischen über 600 verschiedenen Stylevarianten versehen werden kann. Durch die Beachtung von Webstandards und Zugänglichkeitskriterien erreicht man eine größere Zielgruppenbreite: Behinderte Menschen, ältere Menschen, Menschen mit niedrigem Bildungsniveau und MigrantInnen. Nur bei diesen Bevölkerungsgruppen sind noch Zuwachsraten in der Internetnutzung zu erwarten und man tut gut daran, ihr Nutzungsverhalten zu berücksichtigen. Und nicht zuletzt bringen barrierefreie Seiten einen Image-Gewinn. Sie stehen für soziale Verantwortung, Kundenorientierung und technische Fortschrittlichkeit. Weitere Informationen unter MAG. A MARIA PUTZHUBER Accessibility-Expertin und -Trainerin für web-barrierefrei bei der Online Schulungs- und Beratungsges.mbH, Durchführung von Webseitentests, Beratungen, Accessibility Labors (Usertests), Schulungen und Workshops, m.putzhuber@teleonline.at, Wirtschaftlicher Nutzen eines barrierefreien Internetauftritts Die Karmasin.Motivforschung beleuchtete in der von web barrierefrei in Auftrag gegebenen Studie den Zugang zu barrierefreiem Internet in den österreichischen Unternehmen. Mittels einer telfonischen Befragung von 500 österreichischen Unternehmen wurde der Frage nach der Bekanntheit von und der Einstellung gegenüber Barrierefreiheit auf den Zahn gefühlt. Die meisten Verantwortlichen für die Unternehmens-Homepage befinden sich direkt im jeweiligen Unternehmen (68%) und sitzen in der Kommunikations-/Marketing-Abteilung des Unternehmens (46%). Die Homepage genießt einen hohen Stellenwert (Mw. 1,5), wobei die Mehr Informationen unter: Thin Client Computing 4/05 20

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