VII.12. Liegenschaft. Maßnahme. Objekt. Ingenieurvertrag. - Tragwerksplanung - Zwischen dem Freistaat Bayern * der Bundesrepublik Deutschland *

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1 Liegenschaft Maßnahme Objekt Ingenieurvertrag - Tragwerksplanung - Zwischen dem Freistaat Bayern * der Bundesrepublik Deutschland * diese(r) vertreten durch - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem vertreten durch - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: VHF Bayern Stand Juli

2 Inhaltsverzeichnis Gegenstand des Vertrages Grundlagen des Vertrages Leistungen des Auftragnehmers Fachlich Beteiligte Termine und Fristen Honorar Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Datenverarbeitung Ergänzende Vereinbarungen Anlagen VI.1 VI.4 Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB) ZVB Pflichtenheft VI.5 * ZVB Einsatz virtueller Raum * VI.6 VI.11 ZVB Ergänzung vertragliche Regelungen zur Datenverarbeitung Niederschrift nach dem Verpflichtungsgesetz VI.7 * Sicherheitsmaßnahmen schutzbedürftiger Baumaßnahmen des Bundes (RiSBau) * VI.7.1 * ZVB Schutzzone * VI.7.2 * ZVB Sperrzone * VI.8 * ZVB Zugang US-Liegenschaften * VI.9 * ZVB für Baumaßnahmen der US-Streitkräfte * VHF Bayern Stand Juli 2013 Seite 2 von 11

3 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Gegenstand des Vertrages sind Leistungen der Tragwerksplanung nach 49 HOAI für eine bauliche Anlage * eine Baumaßnahme, bestehend aus mehreren Gebäuden (siehe Anlage) * ein Ingenieurbauwerk * mit einer HNF von m² mit einer NF von m² mit einer Geschossfläche von m² die/das in der Liegenschaft *., (Straße), (Ort) die/das auf dem/den Grundstück/en (Fl.st.Nr. ) * Größe * Gesamtfläche aller Flurstücke: m² neu gebaut * wiederaufgebaut * erweitert * umgebaut * modernisiert * instand gesetzt * instand gehalten * * werden soll Die Baumaßnahme ist Teil des Gesamtvorhaben: * Die o. g. Baumaßnahme wird im Auftrag des Bundes für die Gaststreitkräfte durchgeführt * und aus deren Heimatmitteln finanziert. * 2 Grundlagen des Vertrages 2.1 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) und die Anlagen gemäß Anlagenverzeichnis auf Seite 2 sind Bestandteil dieses Vertrages. 2.2 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Grunde zu legen bzw. folgende Aufgaben zu erfüllen: Für den Beitrag zur Haushalts-/ Entwurfsunterlage - Bau - (3.2): den genehmigten Bauantrag vom (Anlage) * die baufachlich genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Entscheidungsunterlage - Bau vom (Anlage) * Die Baukosten für die Baumaßnahme (gemäß Formblatt ABG 3)* dürfen den Betrag von nicht überschreiten (Kostenobergrenze). Diese Kosten umfassen die Kostengruppen 200 bis 600/700 nach DIN 276-1: Davon entfallen auf die * Kostengruppe 300: * Kostengruppe : * Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass diese Kostenobergrenze eingehalten wird. Unabhängig von der Beachtung der Kostenobergrenze hat der Auftragnehmer alle Möglichkeiten zur Einsparung von Kosten für Bau und Betrieb des Gebäudes unter Beachtung der vorgegebenen Quantitäts-, Qualitäts- und Terminziele unter Wahrung des vom Auftraggeber gebilligten Planungskonzeptes auszuschöpfen. Er hat dabei die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowohl beim Bau als auch bei Nutzung und Betrieb des Gebäudes einzeln wie im Zusammenhang zu beachten. Die Planung muss Betriebsabläufe funktionell optimieren und ermöglichen, die künftigen Nutzungs-, Betriebs- und Unterhaltungskosten des Objektes in Abhängigkeit von den funktionalen Nutzungszielen gering zu halten. VHF Bayern Stand Juli 2013 Seite 3 von 11

4 Baukosten dürfen nicht mit der Folge eingespart werden, dass die absehbaren Betriebs-, Nutzungsoder Instandhaltungskosten so steigen, dass die Einsparungen dadurch ausgeglichen werden. Die Kosten der mitzuverarbeitende Bausubstanz im Sinne des 2 Abs. 7 i.v.m. 4 Abs. 3 HOAI werden vorläufig mit festgesetzt. * Die Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz und ggfs. die Gesamtbaukosten werden nach baufachlicher Prüfung und Festsetzung der HU-Bau* / Freigabe der Kostenschätzung* / der Kostenberechnung* im Sinne des mit schriftlichem Abruf der weiteren Leistungsstufen endgültig festgesetzt. Folgende weitere Forderungen und Anregungen des Auftraggebers: Ergänzende Vereinbarungen für Baumaßnahmen der Gaststreitkräfte (Anlage) * Für die weitere Bearbeitung ( ): Die baufachlich genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Haushaltsunterlage Bau * Die mit der Einverständniserklärung des Bedarfsträgers versehene Entwurfsunterlage - Bau - * (Anlage) * Abweichungen von und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. 2.3 Der Auftragnehmer hat über 1 AVB hinaus folgende technische und sonstige Vorschriften und Regelwerke zu beachten: - Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragwesen der Bayerischen Staatsregierung Die Baumaßnahme ist ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO. * genehmigungsfrei nach Art. 58 BayBO. * Die Baumaßnahme unterliegt dem Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO. * dem Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO. * dem Zustimmungsverfahren nach Art. 73 (1) BayBO. * dem Kenntnisgabeverfahren nach Art. 73 (4) BayBO. * 3.1 Auftragsumfang 3 Leistungen des Auftragnehmers Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen nach 3.2. Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen nach 3.3 bis einzeln oder im Ganzen - zu übertragen. Wesentliche Voraussetzungen ist/sind * dass die Haushaltsunterlage-Bau genehmigt ist und entsprechende Mittel für die Baumaßnahme bereit stehen.* die Einhaltung der mit der ES-Bau - vorgegebenen Kostenobergrenze und die Einverständniserklärung des Bedarfsträgers zur EW - Bau -. * Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. VHF Bayern Stand Juli 2013 Seite 4 von 11

5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Beauftragungsstufe zumindest die Leistungen der folgenden Stufe übertragen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen nach 3.3 bis 3.5 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. 3.2 Beitrag zur Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) / Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) * Vorplanung Das sind die Leistungen des 51 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HOAI Entwurfsplanung Das sind die Leistungen des 51 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 HOAI 3.3 Beitrag zur weiteren Planung Genehmigungsplanung Das sind die Leistungen des 51 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HOAI Ausführungsplanung Das sind die Leistungen des 51 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 HOAI 3.4 Vorbereitung der Vergabe Das sind die Leistungen des 51 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 HOAI Das Aufstellen der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen hat unter Verwendung des Standardleistungsbuches (STLB-Bau) / Standardleistungskataloges (StLK) für das Bauwesen * und der Richtlinien zu 214.H VHB zu erfolgen. 3.5 Besondere / Zusätzliche Leistungen Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen nach Anlage 14 Leistungsphase 8 HOAI * 3.6 Vorzulegende Unterlagen Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Zeichnungen und alle sonstigen Unterlagen (einschl. ggfs. der Leistungsverzeichnisse) sind in digitaler Form auf Datenträger nach den Regelungen des 8 und der Anlagen VI.4 und ggfs. VI.6 zu erstellen. Sie sind zusätzlich -fach in kopier- und pausfähiger Ausführung zu übergeben. Abweichend hiervon sind die vom Auftragnehmer vorzulegenden Zeichnungen, Beschreibungen (einschl. Leistungsverzeichnisse) und Berechnungen dem Auftraggeber in -facher Ausfertigung für Leistungen nach 3.2 -facher Ausfertigung für Leistungen nach 3.3 -facher Ausfertigung für Leistungen nach 3.4 in kopier- / pausfähiger Ausführung zu übergeben. Die von den Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer im nötigen Umfang weiterzubearbeiten, u.a. normengerecht -fach farbig bzw. mit Symbolen anzulegen, DINgerecht zu falten und in Ordnern vorzulegen. Die Pläne sind nach den Angaben des Auftraggebers zu VHF Bayern Stand Juli 2013 Seite 5 von 11

6 beschriften Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als Verfasser beziehungsweise Planverfasser, zu unterzeichnen Hat der Auftraggeber die Planungsunterlagen als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet, bleibt trotzdem ausschließlich der Auftragnehmer für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Planungen verantwortlich. 3.7 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung des Auftraggebers an projektbezogenen Besprechungen teilzunehmen und an Verhandlungen mit Behörden mitzuwirken. Diese Termine sind rechtzeitig abzustimmen. Die Besprechungen sind durch rechtzeitige Übersendung von Unterlagen zu unterstützen. Der Auftragnehmer fertigt über die Besprechungen und Verhandlungen unverzüglich Niederschriften an und legt sie dem Auftraggeber zur Genehmigung vor. Der Auftragnehmer fertigt über die von ihm geführten Planungs- und Baubesprechungen Niederschriften. Diese legt er dem Auftraggeber zur Kenntnis vor. 4 Fachlich Beteiligte 4.1 Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht: Gebäudeplanung Ingenieurbauwerke Prüfen der Tragwerksplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe Technische Ausrüstung, Anlagengruppe Technische Ausrüstung, Anlagengruppe Technische Ausrüstung, Anlagengruppe Freianlagen Termine und Fristen 5.1 Für die Leistungen nach 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen: Für die Leistungen nach 3.2: Monaten nach Ver- Die Leistungen nach 3.2 sind fortlaufend so zu erbringen, dass sie binnen tragsschluss vollständig und mängelfrei vorliegen. * Für die weiteren Leistungen jeweils der einvernehmlich festgelegte Terminplan oder die entsprechend vereinbarten Einzeltermine. * Die Termine bzw. Fristen werden stufenweise jeweils bei Übertragung der entsprechenden Leistungen vereinbart. VHF Bayern Stand Juli 2013 Seite 6 von 11

7 5.1.4 Verlängern sich Fristen aus durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, sind neue Fristen festzulegen. 5.2 Werden in den Planungs- und Baubesprechungen Termine / Fristen für die Lieferung der Pläne, Leistungsverzeichnisse und sonstigen Unterlagen festgelegt, ist darüber vom Auftragnehmer eine Niederschrift zu erstellen und dem Auftraggeber unverzüglich zuzuleiten. Mit der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers dazu werden diese Termine / Fristen Vertragsbestandteil. 6 Honorar 6.1 Der Honorarermittlung werden zugrunde gelegt: Für die Leistungen nach 3.2 bis 3.4 der nach den Regeln des 50 HOAI als anrechenbar ermittelte Teil aus den Kosten der baufachlich als richtig anerkannten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage-Bau / seitens des Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage-Bau *, solange sie nicht vorliegt aus den nach vorgegebenen Kosten. Die anrechenbaren Kosten werden ermittelt nach 50 Abs. 1* / 50 Abs. 3 * zuzüglich die in 50 Abs. 1 mit 3 nicht erwähnten Kosten für zu v. H.* zuzüglich 50 Abs. 4 mit den Herstellkosten* / nach dem Neuwert* Der Ermittlung der anrechenbaren Kosten ist die DIN 276-1: zugrunde zu legen. 6.2 Für den Umbau/die Modernisierung des Gebäudes*/der Gebäude*/des Ingenieurbauwerkes* wird kein Zuschlag * nach 52 Abs. 4 HOAI / ein Zuschlag nach 52 Abs. 4 HOAI zum Honorar von v.h. auf alle Leistungsphasen * / nur auf die Leistungsphasen * vereinbart. * 6.3 Folgende Grundlagen im Sinne der 50 mit 52 HOAI sowie Bewertung der Leistungen werden vereinbart: Gebäude/ Ingenieurbauwerke Honorarzone Zuschlag 52 Abs. 4 Bewertung der Leistungen v.h. 52 Abs.2 v.h Als Honorarsatz wird der Mindestsatz der Honorartafel nach 52 HOAI vereinbart. Zusätzlich wird vereinbart: * v.h. der Differenz zum Höchstsatz für Gebäude / Ingenieurbauwerke * v.h. der Differenz zum Höchstsatz für Gebäude / Ingenieurbauwerke * VHF Bayern Stand Juli 2013 Seite 7 von 11

8 6.4.2 Gemäß 52 Abs. 5 HOAI wird ein Abschlag vom Grundhonorar nach 52 HOAI mit v. H. vereinbart. * Abs. 1 HOAI wird sinngemäß angewandt, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet und die für die endgültige Berechnung des Honorars maßgebenden Beträge nicht mehr festgestellt werden. 6.6 Vergütung für Besondere / Zusätzliche Leistungen Ingenieurtechnische Kontrolle (3.5.1) v.h. * 6.7 Ordnet der Auftraggeber über die vereinbarten Leistungen hinaus weitere Leistungen an, die nicht über die v. H. - Sätze honoriert werden können und die im Verhältnis zu den beauftragten Leistungen einen nicht unwesentlichen Arbeits- und Zeitaufwand erfordern, werden diese nach Zeitaufwand honoriert. Dabei sind folgende Stundensätze zugrunde zu legen: für den Auftragnehmer für den Mitarbeiter für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen: / Stunde / Stunde / Stunde Der Zeitaufwand ist rechtzeitig vom Auftragnehmer vor Ausführung der Leistung zu ermitteln. Das Honorar wird grundsätzlich pauschaliert und vor Aufnahme der Leistung schriftlich vereinbart. 6.8 Nebenkosten nach 14 HOAI Als Nebenkosten werden pauschal erstattet: Post- und Fernmeldegebühren Vervielfältigen der Unterlagen nach 3.6 * Reisen des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter * für die Leistung nach 3.2 für die Leistungen nach 3.3 und 3.4 für die Leistung nach 3.5 Summe zuzüglich Umsatzsteuer Gesamtsumme Als Nebenkosten werden zum Nachweis erstattet: * Reisen * nach dem Bayer. Reisekostengesetz * nach dem Bundesreisekostengesetz * in der jeweils gültigen Fassung Fahrten, die über den Umkreis von 15 km vom Geschäftssitz des Auftragnehmers, d.h. Stammsitz und ggf. Büro vor Ort, einschl. zu planender Bereich hinausgehen, werden in Höhe der steuerlich zulässigen Pauschalsätze vergütet. * Bei Flugreisen, Bus-, Bahn- und Taxifahrten ist die Vorsteuer in Höhe von v.h. abzuziehen. * Die Reisekostennachweise sind dem Auftraggeber wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten. Trennungsentschädigung* VHF Bayern Stand Juli 2013 Seite 8 von 11

9 nach den jeweils gültigen Tarifverträgen für das Baugewerbe* 6.9 Der Auftragnehmer hat seinen Rechnungen die Honorarermittlung auf der Grundlage der anrechenbaren Kosten beizufügen Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. / Die Leistungen sind umsatzsteuerbefreit. * 7 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers (Ausfüllhinweis: Im Regelfall ist Nr. 7.1 mit den niedrigeren Deckungssummen ohne Nr. 7.2 zu wählen.)* 7.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach 10 AVB müssen mindestens betragen: bei voraussichtlichen honorarfähigen Herstellungskosten für Personenschäden für sonstige Schäden bis 0,75 Mio * über 0,75 Mio. bis 5,0 Mio * über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio * über 15,0 Mio. bis 25,0 Mio * über 25,0 Mio * (Ausfüllhinweis: Im besonderen Fall ist Nr. 7.1 mit den höheren Deckungssummen in Verbindung mit Nr. 7.2 möglich.)* 7.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach 10 AVB müssen mindestens betragen: bei voraussichtlichen honorarfähigen Herstellungskosten für Personenschäden für sonstige Schäden bis 5,0 Mio * über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio * über 15,0 Mio * 7.2 Der Auftragnehmer hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass die Deckung für dieses Objekt uneingeschränkt erhalten bleibt. Dies hat durch eine objektbezogene Haftpflichtversicherung zu erfolgen und kann durch eine Separierung der Deckungssummen in der Bescheinigung über die Jahresversicherung nachgewiesen werden. 8 Datenverarbeitung 8.1 Für alle nach diesem Vertrag in DV-gerechter Form zu liefernden Unterlagen sind die nachstehenden Vorgaben maßgebend: 8.2 Anfertigung von Unterlagen für die Planung Aufbau eines digitalen Gebäudemodells Grundlage für die Erzeugung und Bearbeitung der graphischen und alphanumerischen Daten ist Anlage VI.4 (ZVB Pflichtenheft) mit seinen Anhängen für Datenaustausch, Layerstruktur und Objektkatalog. Abweichungen hiervon und/oder notwendige Ergänzungen bzw. Anpassungen dieser Vorgaben müssen nach einvernehmlicher Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vor Ausführung schriftlich vereinbart werden Graphische Daten (Pläne) VHF Bayern Stand Juli 2013 Seite 9 von 11

10 Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das die vollständige und richtige Datenübergabe in das CAD-System des Auftraggebers über geeignete Schnittstellen ermöglicht. Datenverzeichnisse und Layerstrukturen werden vom Auftraggeber vorgegeben Alphanumerische Daten (Digitales Raumbuch) Hat der Auftragnehmer für seine Leistungen ein Raumbuch mit einem digitalen System zu erstellen, erhält er hierfür ein Erfassungswerkzeug. Der Auftragnehmer hat den Stand der Baufertigstellung auf einem Datenträger zu dokumentieren. Der Aufbau der Datenbankstruktur wird vom Auftraggeber vorgegeben. Der Umfang der vom Auftragnehmer einzugebenden Daten ist im anliegenden Pflichtenheft geregelt. 8.3 Anfertigung von Unterlagen für die Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Sonstigem Leistungsbeschreibungen und pdf-dokumente sind dem Bauamt per / mit entsprechendem Datenträger zuzusenden Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung Der Auftragnehmer hat die in 3 aufgelisteten Leistungen für die Ausschreibungsunterlagen nach Maßgabe der Anlagen VI.4 und VI.6 zu diesem Vertrag auf seiner DV-Anlage und mit seinem DV- Programmsystem für alle Ausschreibungen zu erstellen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, beim Einsatz seiner DV-Anlage und seines Programmsystems das StLB, die Richtlinien zu 214.H VHB und die REB-Verfahrens-Beschreibungen in der jeweils neuesten Fassung anzuwenden, die Regelungen und Richtlinien im VHB zur Anwendung der DV bei der Prüfung und Wertung und bei der Abrechnung zu beachten und die Listenbilder für Leistungsverzeichnisse (Lang- und Kurztext) nach den Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen. Unterlagen für die Vergabeplattform Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Vorgaben für die Vergabeplattform erfüllt werden. Die Leistungsbeschreibung muss der GAEB-Schnittstelle DA 83 entsprechen. Der Auftragnehmer hat mittels eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten GAEB-Prüfprogramms zu prüfen, ob die Daten fehlerfrei sind; eventuelle Fehler hat er zu beseitigen. Hierzu ist das im Internet verfügbare GAEB-Prüfprogramm zu verwenden, die Internetadresse und das Passwort sind beim Auftraggeber zu erfragen. Die geprüfte Datei hat der Auftragnehmer je nach Verlangen des Auftraggebers durch Hochladen der Leistungsbeschreibung auf die Vergabeplattform oder durch elektronische Übermittlung (z. B. per oder CD-ROM) zu übergeben. CAD-Zeichnungen sowie Skizzen und Scans sind in ein pdf-format umzuwandeln und je nach Verlangen des Auftraggebers auf die Vergabeplattform hochzuladen oder elektronisch zu übermitteln Sonstige Unterlagen Der Auftragnehmer hat alle über die vorstehenden Unterlagen hinausgehenden sonstigen Unterlagen im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen und dem Auftraggeber gemäß den Regelungen der 5 und 6 zu übergeben. Dies sind z. B.: - der Erläuterungsbericht - die Kostenberechnung - der Kostenanschlag - Flächen-, Kubatur- und sonstige Berechnungen. 8.4 Regelungen für den Datenaustausch * Virtueller Projektraum * Der Auftraggeber stellt als Plattform für Kommunikation und Datenaustausch aller Projektbeteiligten für die gesamte Dauer der Projektabwicklung einen virtuellen Projektraum (VPR) zur Verfügung. Die Einzelheiten regelt Anlage VI.5 zum Vertrag Grundlage für den Datenaustausch ist Anhang VI.4.1 des Pflichtenhefts (Datenaustauschbogen) mit den auf einander abgestimmten Eintragungen von Auftragnehmer und Auftraggeber und den Ergebnissen des durchgeführten Testlaufes zum Datenaustausch. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass dem Auftraggeber die Daten nach Übermittlung VHF Bayern Stand Juli 2013 Seite 10 von 11

11 vollständig und richtig vorliegen. Erweisen sich die Daten nach der Übermittlung als nicht vollständig und richtig, ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Hierdurch entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten des Auftraggebers für die Wiederholungsprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit, trägt der Auftragnehmer. Der Auftraggeber setzt zur Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit das Prüftool Intellicheck ein. Eine endgültige Übernahme der Daten durch den Auftraggeber erfolgt nur, wenn vom Prüftool keine Fehler festgestellt werden. Alle Details zu CAD und zum digitalen Raumbuch sind mit dem Auftraggeber, dort mit Frau / Herrn Tel., abzustimmen. 9 Ergänzende Vereinbarungen 9.1 Als Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt (Name, Qualifikation): für Leistungen nach 3.2: für Leistungen nach 3.3: für Leistungen nach 3.4: für Leistungen nach 3.5: 9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02. März BGBI. I S. 469 ff. / 547- in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden zuständigen Behörde / Stelle abzugeben. Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegenüber dem Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung vor der zuständigen Behörde / Stelle abgeben. 9.3 Beim Betreten und Befahren militärischer Liegenschaften sind die jeweiligen Zugangsbestimmungen (Anlage VI.8) einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften, die innerhalb der Liegenschaft gelten. * Auftraggeber: Auftragnehmer: (Ort, Datum) den (Ort, Datum) den (Unterschrift) (Unterschrift) VHF Bayern Stand Juli 2013 Seite 11 von 11

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