ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT VON ASYLBEWERBERN MIT AUFENTHALTSGESTATTUNG

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1 ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT VON ASYLBEWERBERN MIT AUFENTHALTSGESTATTUNG Beschäftigung mit Vorrangprüfung Reguläre Beschäftigung und Praktika ( 32 II Beschäftigungsverordnung - BeschV i. V. m. 32 IV BeschV sowie 61 II Asylverfahrensgesetz - AsylVfG) Empfehlung für Vorgehensweise (ausführlich s. Newsletter: (1) Arbeitserlaubnis erteilt? (2) Formular Stellenbeschreibung downloaden (3) Beginnen mit Stellensuche (4) Prüfungen der Agentur für Arbeit (ZAV) Beschäftigung ohne Vorrangprüfung /Beschäftigung nach formaler Bildungsqualifikation Bundesfreiwilligendienst (BufDi) Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) alle weiteren, staatlich anerkannten ( 14 BeschV i. V. m. 32 II Nr. 2) FSJ: Alter Asylbewerber zwischen 16 und 26 Jahre BufDi: Alter Asylbewerber ab 16 Jahre Dauer der : Bundesfreiwilligendienst: zwischen 6 und 24 Monaten Freiwilliges Soziales Jahr: zwischen 6 und 18 Monaten Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Agenturen, die ausländische Freiwillige bei der Suche nach einer Tätigkeit im Rahmen der unterstützen. Hier einige Vorschläge: ( 32 II Nr. 1 BeschV) Ausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Beruf Ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf ist meist gegeben, wenn die Ausbildungsdauer mindestens zwei Jahre beträgt. Praktika im Rahmen einer (Hoch)Schulausbildung ( 14 I Nr. 1 BeschV i. V. m. 32 II Nr. 2) Praktikum dient zur Orientierung für eine Aufnahme eines Studiums oder im Rahmen eines EU-geförderten Programms Dauer max. 3 Monate Bislang keine einheitliche gesetzliche Grundlage, daher bitte immer bei zuständiger Ausländerbehörde prüfen lassen. EU geförderte Projekte sind (u. a.): Leonardo da Vinci, Sokrates, Tempus, ESF, AMIF). Beschäftigung im Betrieb von Ehegatten oder engen Verwandten ( 32 II Nr. 2 BeschV) Lebenspartnerschaft, Verwandten und

2 Verschwägerten ersten Grades gemeinsamer Wohnsitz Vorhandensein eines inländischen (deutschen) ( 32 II Nr. 2 BeschV i. V. m. 2 I Nr. 3 BeschV) Vorhandensein eines ausländischen ( 32 II Nr. 2 BeschV i. V. m. 2 I BeschV, 19a AufenthG) oder Rahmenbedingungen der Stelle müssen 19a AufenthG (Blaue Karte) Bestimmungen nach 19a AufenthG: Berufserfahrung in angestrebten Beruf von min. 5 Jahren Jahresgehalt von mindestens zwei Drittel der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2015: min Euro) oder Beschäftigung in Mangelberuf (s. Positivliste der Agentur für Arbeit), dann Jahresgehalt (2015): min Euro Beschäftigung ohne Vorrangprüfung und ohne Arbeitsmarktprüfung Arbeitsgelegenheiten (AGH) ( 5 AsylbLG) Nachweis der Gemeinnützigkeit Zusätzliche Tätigkeit Wettbewerbsneutrale Tätigkeit Arbeitsumfang max. 100 Stunden/Monat. Vergütung von 1,05 Euro pro Stunde. Verfahren (ausführlich s. Newsletter) (1) Anbieter von AGH vorab mit Landratsamt (Kreissozialamt - KSA) die konkrete AGH abklären. (2) Anbieter Formular Arbeitsplatzbeschreibung ausfüllen Zusendung Formular an KSA. (3) Das KSA prüft die angebotene AGH und genehmigt diese im Einzelfall. (4) Genehmigung erfolgt, dann beginn AGH. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG) ( 45 SGB III) Bei Agentur für Arbeit in Reutlingen registriert Hohe Bleibewahrscheinlichkeit Ausreichende Sprachkenntnisse für die angestrebte Stelle oder Ausbildung Dauer max. 6 Wochen Verfahren (ausführlich s. Newsletter) (1) Asylbewerber melden sich bei Agentur für Arbeit (BA) oder Jobcenter in Reutlingen. (2) Registrierung der Asylbewerber bei der BA oder Jobcenter in Reutlingen. (3) Beratungstermin wird vereinbart. (4) Vermittlungskraft entscheidet über MAG (5) Vermittlung durch die Vermittlungskraft in Absprache mit Arbeitgeber. (6) Bei positiver Entscheidung, sofortige Arbeitsaufnahme möglich.

3 ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT VON PERSONEN MIT DULDUNG Beschäftigung mit Vorrangprüfung Reguläre Beschäftigung und Praktika ( 32 II Beschäftigungsverordnung - BeschV) Empfehlung für Vorgehensweise (ausführlich s. o.): (5) Arbeitserlaubnis erteilt? (6) Formular Stellenbeschreibung downloaden (7) Beginnen mit Stellensuche (8) Prüfungen der Agentur für Arbeit (ZAV) Beschäftigung ohne Vorrangprüfung /Beschäftigung nach formaler Bildungsqualifikation Bundesfreiwilligendienst (BufDi) Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) alle weiteren, staatlich anerkannten ( 14 BeschV i. V. m. 32 II Nr. 2) ( 32 II Nr. 1 BeschV) Praktika im Rahmen einer (Hoch)Schulausbildung ( 14 I Nr. 1 BeschV i. V. m. 32 II Nr. 2) 1 Tag Aufenthalt FSJ: Alter der geduldeten Person zwischen 16 und 26 Jahre BufDi: Alter der geduldeten Person ab 16 Jahre 1 Tag Aufenthalt Ausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Beruf 1 Tag Aufenthalt Praktikum dient zur Orientierung für eine Aufnahme eines Studiums oder im Rahmen eines EU-geförderten Programms Dauer max. 3 Monate Dauer der : Bundesfreiwilligendienst: zwischen 6 und 24 Monaten Freiwilliges Soziales Jahr: zwischen 6 und 18 Monaten Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Agenturen, die ausländische Freiwillige bei der Suche nach einer Tätigkeit im Rahmen der unterstützen. Hier einige Vorschläge: Ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf ist meist gegeben, wenn die Ausbildungsdauer mindestens zwei Jahre beträgt. Bislang keine einheitliche gesetzliche Grundlage, daher bitte immer bei zuständiger Ausländerbehörde prüfen lassen. EU geförderte Projekte sind (u. a.): Leonardo da Vinci, Sokrates, Tempus, ESF, AMIF). Beschäftigung im Betrieb von Ehegatten oder engen Verwandten ( 32 II Nr. 2 BeschV) Vorhandensein eines inländischen (deutschen) ( 32 II Nr. 2 BeschV i. V. m. 2 II Nr. 3 BeschV) 1 Tag Aufenthalt Lebenspartnerschaft, Verwandten und Verschwägerten ersten Grades gemeinsamer Wohnsitz 1 Tag Aufenthalt

4 Vorhandensein eines ausländischen ( 32 II Nr. 2 BeschV i. V. m. 2 II BeschV, 19a AufenthG) 1 Tag Aufenthalt oder Rahmenbedingungen der Stelle müssen 19a AufenthG (Blaue Karte) Bestimmungen nach 19a AufenthG: Berufserfahrung in angestrebten Beruf von min. 5 Jahren Jahresgehalt von mindestens zwei Drittel der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2015: min Euro) Vorhandensein eines ausländischen in einem Mangelberuf ( 32 II Nr. 2 BeschV i. V. m. 2 II BeschV, 19a AufenthG) Anstellung in Mangelberuf Beschäftigung in Mangelberuf mit Jahresgehalt von 2015 min Euro. Liste der Mangelberufe s. Positivliste der Agentur für Arbeit Vorhandensein eines inländischen, qualifizierten (min. 2 Jahre Ausbildung) Ausbildungsabschluss ( 32 II Nr. 2 BeschV i. V. m. 6 I BeschV) angestrebte Stelle muss Ausbildungsabschluss Vorhandensein eines ausländischen, als gleichwertig anerkannten Ausbildungsabschluss ( 32 II Nr. 2 BeschV i. V. m. 6 II BeschV) Befristete praktische Tätigkeit für die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Abschlusses ( 32 II Nr. 2 BeschV i. V. m. 8I BeschV) angestrebte Stelle muss Ausbildungsabschluss Anstellung in Mangelberuf Liste der Mangelberufe s. Positivliste der Agentur für Arbeit Beschäftigung ohne Vorrangprüfung und ohne Arbeitsmarktprüfung Arbeitsgelegenheiten (AGH) ( 5 AsylbLG) Nachweis der Gemeinnützigkeit Zusätzliche Tätigkeit Wettbewerbsneutrale Tätigkeit Arbeitsumfang max. 100 Stunden/Monat. Vergütung von 1,05 Euro pro Stunde. Verfahren (ausführlich s. Newsletter): (5) Anbieter von AGH vorab mit Landratsamt (Kreissozialamt - KSA) die konkrete AGH abklären. (6) Anbieter Formular Arbeitsplatzbeschreibung ausfüllen Zusendung Formular an KSA. (7) Das KSA prüft die angebotene AGH und genehmigt diese im Einzelfall. (8) Genehmigung erfolgt, beginn AGH. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG) ( 45 SGB III) Bei Agentur für Arbeit in Reutlingen registriert Hohe Bleibewahrscheinlichkeit Ausreichende Sprachkenntnisse für die angestrebte Stelle oder Ausbildung Dauer max. 6 Wochen Verfahren (ausführlich s. Newsletter) (7) Asylbewerber melden sich bei Agentur für Arbeit (BA) oder Jobcenter in Reutlingen. (8) Registrierung der Asylbewerber bei der BA oder Jobcenter in Reutlingen. (9) Beratungstermin wird vereinbart. (10) Vermittlungskraft entscheidet über MAG (11) Vermittlung durch die Vermittlungskraft in Absprache mit Arbeitgeber. (12) Bei positiver Entscheidung, sofortige Arbeitsaufnahme möglich.

5 Kreissozialamt, Gt 41/2 Sachbearbeitung: Frau Bosler Fall: Aktenzeichen: Beschreibung einer gemeinnützigen Tätigkeit nach 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zur Vorlage und Bitte um Verpflichtung/Genehmigung durch das Kreissozialamt Arbeitgeber: Name, Adresse Wo ist die Tätigkeit? Ort, Abteilung, bzw. wo muss sich die Person einfinden? Datum/Uhrzeit des Beginns der Arbeit. Zu Beginn/ täglich wann/wo? Der Träger ist staatlich/kommunal/gemeinnützig? Beschreibung der Tätigkeit Datum/Stempel/Unterschrift des Trägers und der Person, die verpflichtet werden möchte

6 Urschriftlich zurück an: Kreissozialamt Reutlingen Gt 41/2 Bismarckstraße Reutlingen

7 Arbeitnehmer: Name: Vorname(n): Geb.-Datum: Staatsangehörigkeit: Arbeitgeber/Beschäftigungsbetrieb: Ansprechpartner: Telefon: Stellenbeschreibung 1. Berufsbezeichnung: Zur Vorlage im Verfahren der Zulassung ausländischer Arbeitnehmer zum deutschen Arbeitsmarkt 2. Stellenbeschreibung: (Fachrichtung, Funktionsbereich, Branchen, Produkte; bitte ggf. auf gesondertem Blatt fortsetzen) 3. Kenntnisse, Fertigkeiten, Erfahrungen: Führerschein erforderlich: Nein Ja, Klasse 4. Qualifikation: ohne Ausbildung Ausbildung als/ zum/ zur: Fachschule Hoch-/Fachhochschule Sonstige: 5. Arbeitszeit: Vollzeit: Teilzeit: geringfügige Beschäftigung: sonstige (bitte auf einem gesonderten Blatt) 6. Einsatzort(e): Std./ Woche Std./ Woche Std./ Monat 7. Voraussichtliche Dauer der Beschäftigung: unbefristet befristet bis: 9. Lohn/Gehalt lt. Arbeitsvertrag stündlich ( brutto): monatlich ( brutto): Bei Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung bitte die Lage und Verteilung der Arbeitszeit angeben: Montag von bis Dienstag von bis Mittwoch von bis Donnerstag von bis Freitag von bis Samstag von bis Sonntag von bis 8. Stelle zu besetzen: ab sofort ab: zusätzlich, geldwerte Leistungen ( brutto) gemäß Tarifvertrag (bitte angeben): Ortsübliche Bezahlung 10. Sind Sie bereit bevorrechtigte Arbeitnehmer einzustellen? Ja Nein (ausführliche Begründung bitte auf gesondertem Blatt) Die Bundesagentur für Arbeit ist gesetzlich zur Prüfung verpflichtet, ob geeignete bevorrechtigte Bewerber vorhanden sind. Ergibt die Arbeitsmarktprüfung, dass bevorrechtigte Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, kann eine Zustimmung grundsätzlich nicht erteilt werden. Mit Erteilung eines Vermittlungsauftrags können Vermittlungsvorschläge unterbreitet werden. Welche Art der Bewerbung wünschen Sie? schriftlich telefonisch persönlich Ich bin damit einverstanden, dass mein Stellenangebot unter veröffentlicht wird: mit Namen und Anschrift anonym (Chiffre) Nein Die Angaben in dieser Stellenbeschreibung den Inhalten des Arbeitsvertrages, der zwischen dem bezeichneten Unternehmen und dem Antragsteller geschlossen wird. Mir ist bekannt, dass der Arbeitgeber, bei dem ein Ausländer beschäftigt werden soll, der dafür eine Zustimmung oder Arbeitserlaubnis-EU benötigt, der Bundesagentur für Arbeit Auskunft über Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen zu erteilen hat ( 39 Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz). Mir ist bekannt, dass diese Stellenbeschreibung an Dritte (Kommune, Gemeinsame Einrichtung nach SGB II) zur Suche nach bevorrechtigten Bewerbern weitergegeben werden kann. Ort, Datum Firmenstempel und Unterschrift des Arbeitgebers ID:14995_05/2011

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