Eine kohärente, verantwortungsvolle und vorteilhafte Gesetzesänderung

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1 Direction de l économie et de l emploi Volkswirtschaftsdirektion Eine kohärente, verantwortungsvolle und vorteilhafte Gesetzesänderung Medienkonferenz vom 29. August 2012 Haus der Wirtschaft, Freiburg Beat Vonlanthen, Volkswirtschaftsdirektor Serge Boschung, Dienstchef des Amts für Energie Urs Grossenbacher, Ingenieur, Murten

2 Programm 1. Energie: eine zentrale Frage 2. Eine teilweise angefochtene Revision 3. Elektroheizungen: Überholte Stromfresser 4. Freiburg: gemeinsames Engagement 5. Ein verantwortungsvoller Entscheid 6. Eine lohnende Massnahme 7. Ein flexibler rechtlicher Rahmen 8. Die Sicht des Ingenieurs 9. Schluss Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

3 1. Energie: eine zentrale Frage Energie: eine ganze Reihe von Herausforderungen Verknappung fossiler Ressourcen Klimawandel Verbrauch Eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung ist eine der grössten Herausforderungen der heutigen Zeit. Ausstieg aus der Kernenergie Hindernisse für neue erneuerbare Energien Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

4 1. Energie: eine zentrale Frage Atomausstieg in der Schweiz: «Energiewende» 55% - 40% GWh sind zu kompensieren (760 GWh für Freiburg) 5% Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

5 2. Teilweise angefochtene Revision Ein einstimmig gestütztes Ziel Am 7. Februar 2012 hat der Grosse Rat die Teilrevision des Energiegesetzes einstimmig mit 95 Ja- und 0 Nein- Stimmen verabschiedet. > Die Teilrevision des Energiegesetzes sieht kohärente und verantwortungsvolle Massnahmen vor Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

6 2. Teilweise angefochtene Revision Referendum gegen einen einzigen Artikel Artikel 15 Energiegesetz (Abs. 2 und 3) wird angefochten. Dieser sieht den Ersatz von Elektroheizungen und Elektroboilern bis 2025 vor. > Das Referendum ist zustande gekommen > Abstimmung am 25. November 2012 Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

7 3. E-Heizungen: Überholte Stromfresser Ein überholtes System > Der Einbau von neuen Elektroheizungen ist in der Schweiz seit 1990 verboten Warum? Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

8 3. E-Heizungen: Überholte Stromfresser Elektroheizungen haben einen tiefen Wirkungsgrad Elektroheizung Wärmepumpe (Erde/Wasser) 1 kwh Wärme 1 kwh ineffizient! 4 kwh Wärme Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

9 3. E-Heizungen: Überholte Stromfresser Elektroheizungen verbrauchen zu viel Strom 1200 MW Leistung = Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

10 3. E-Heizungen: Überholte Stromfresser Verbrauch Elektroheizungen in FR verglichen mit dem Produktionsziel erneuerbarer Energien bis 2030 Erneuerbare Energien Photovoltaik Wind 200 GWh/Jahr Wasserkraft Holz + Biomasse + Geothermie (nicht beziffert) = Verbrauch der Elektroheizungen im Kanton Freiburg Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

11 3. E-Heizungen: Überholte Stromfresser Das Stromsparpotenzial ist enorm Verbrauch der Elektroheizungen und Elektroboiler: > 20% des winterlichen Stromverbrauchs im Kanton Freiburg; > 10% im Jahresdurchschnitt Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

12 4. Freiburg: gemeinsames Engagement Eine kohärente und breit getragene Strategie > Einbezug aller Akteure seit 2007 (Politik, Wirtschaft, Verbraucher, Baugewerbe und Industrie, Umweltverbände usw.); > Die Energiestrategie des Staatsrats für die 4000-Watt-Gesellschaft bis 2030 stützt sich auf diese gemeinsamen Überlegungen und wurde vom Grossen Rat 2009 sehr begrüsst; Strategie für die 4000-Watt- Gesellschaft bis 2030 (Start Oktober 2009) > Die Gesetzesrevision wurde am 7. Februar 2012 vom Grossen Rat einstimmig verabschiedet (95 Ja- und 0 Nein-Stimmen). Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

13 4. Freiburg: gemeinsames Engagement FR: Sparziele und erneuerbare Energien bis 2030 Einsparungen Wärme: Strom: 400 GWh 350 GWh Produktion aus erneuerbaren Energien = 1550 GWh Wärme: Strom: 600 GWh 200 GWh Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

14 4. Freiburg: gemeinsames Engagement Alle ziehen am gleichen Strick > Bessere Wärmedämmung der Gebäude; > Kondensierende Ölheizkessel; > Gebäudeenergieausweis (GEAK); > Vereinbarung mit Grossverbrauchern; > Klimaanlagen mit neuen erneuerbaren Energien; > Vorbildrolle der öffentlichen Körperschaften; > und keine Elektroheizungen und Elektroboiler mehr Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

15 4. Freiburg: gemeinsames Engagement Stand des Verbots in der Schweiz Totales Verbot von Elektroheizungen und Elektroboilern ab 2025 Referendum gegen Gesetzesentwurf Gesetzesentwurf mit Verbot in Vernehmlassung; Verbot wird demnächst ins Gesetz aufgenommen; + weitere Kantone: Überlegungen für ein Verbot laufen + Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

16 5. Ein verantwortungsvoller Entscheid Tatsachen > Bund und Kantone sind verantwortlich, Einsparungen zu erzielen und die neuen erneuerbaren Energien zu fördern. > Das Verbot würde signifikante Einsparungen bewirken: etwa 10% des gesamten Stromverbrauchs im Kanton Freiburg. > Im Winterhalbjahr entfällt etwa ein Fünftel des gesamten Strombedarfs der Schweiz auf Elektroheizungen. > In dieser Jahreszeit wird ein grosser Teil des Stroms importiert und dieser stammt fast ausschliesslich aus fossilen und nuklearen Energiequellen. Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

17 5. Ein verantwortungsvoller Entscheid Vergleich der Heizsysteme Verbrauch von Elektroheizungen (FR): 200 GWh /Jahr >10% des gesamten Stromverbrauchs des Kantons 200 GWh Elektroheizungen 200 GWh 50 GWh Wärmepumpen (Erde/Wasser und Luft/Wasser) 200 GWh Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

18 6. Eine lohnende Massnahme Tatsachen >Im Jahr 2025 werden die betroffenen Elektroheizungen über 35 Jahre alt sein. >Die meisten Heizungen müssen saniert werden >Investition in neues Heizsystem vergleichbar mit den Kosten für den Ersatz der alternden Heizung. >Ersatz durch neues Heizsystem = bedeutende Einsparungen bei den jährlichen Heizkosten. >Mehrkosten der Investition in den meisten Fällen rasch amortisiert. Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

19 6. Eine lohnende Massnahme Kantonale Finanzhilfen Für eine Energiebezugsfläche des Gebäudes von unter 400 m 2 : > Luft/Wasser-Wärmepumpe Fr. 3'000.- pro Anlage > Erde/Wasser-Wärmepumpe Fr. 6'000.- pro Anlage > Bonus für Wärmeverteilsystem Fr. 3'000.- Für eine Energiebezugsfläche des Gebäudes ab 400 m 2 : > Luft/Wasser- oder Erde/Wasser-Wärmepumpe Fr. 9'000.- pro Anlage Bonus für Wärmeverteilsystem Fr. 6'000.- Steuerabzüge zusätzlich zu den Finanzhilfen Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

20 6. Eine lohnende Massnahme Beispiel Durchschnittliche Kosten für den Ersatz einer Elektroheizung in einem Einfamilienhaus (einschl. Wärmeverteilsystem, Wassererwärmung, Subventionen und Steuerabzüge) > Erfahrung aus knapp 250 Dossiers mit unterschiedlichen Elektroheizungssystemen > Kosten ~ Franken für eine Luft/Wasser- Wärmepumpe Mehrkosten in weniger als 10 Jahren amortisiert; > Kosten ~ Franken für eine Erde/Wasser- Wärmepumpe Mehrkosten in weniger als 10 Jahren amortisiert; Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

21 6. Eine lohnende Massnahme Kostenvergleich > Die Subventionen decken die Wärmeproduktion (Wärmepumpe) und das neue Wärmeverteilsystem ab. Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

22 6. Eine lohnende Massnahme Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

23 6. Eine lohnende Massnahme Möglichkeiten für den Ersatz von Elektroboilern > Anschluss an das zentrale Heizsystem. Kosten: ~2 000 bis Franken (ohne Förderbeiträge) Mehrkosten in weniger als 6 Jahren amortisiert; > Wärmepumpenboiler. Kosten: ~3 000 bis Franken (ohne Förderbeiträge) Mehrkosten in weniger als 6 Jahren amortisiert; > Thermische Solaranlage. Kosten: ~ Franken (ohne Förderbeiträge). Mehrkosten in etwa 20 Jahren amortisiert; > Allfällige Steuerabzüge und Subventionen nicht zu vergessen Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

24 7. Ein flexibler rechtlicher Rahmen Ein sanfter Wechsel > Berücksichtigung aller Auswirkungen der beschlossenen Massnahmen; > Art. 3 Energiegesetz: Ausnahmen sind möglich, wenn die angeordneten Massnahmen technisch nicht machbar oder wenn sie wirtschaftlich nicht tragbar sind; > Art 15 Abs. 4 (neu): Ausnahmen aus wichtigen Gründen sind ebenfalls möglich (z.b. Kompensationsmassnahmen); Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

25 7. Ein flexibler rechtlicher Rahmen Drei Kategorien mit möglichen Ausnahmen Technisch nicht machbar Art. 3 Wirtschaftlich nicht tragbar Art. 3 Wichtige Gründe (z.b. Kompensation) Art. 15 Abs. 4 Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

26 7. Ein flexibler rechtlicher Rahmen Beispiele von Ausnahmen, wenn die Massnahme technisch nicht möglich ist > wenn das Gebäude nicht ganzjährig bewohnt wird (z.b. Zweitwohnung); > wenn das Gebäude ganz oder teilweise (mindestens zu 50 %) mit einer elektrischen Bodenheizung ausgestattet ist, deren Ersatz mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden wäre; > wenn keine andere Lösung möglich ist (z.b. gewisse geschützte Gebäude); Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

27 7. Ein flexibler rechtlicher Rahmen Beispiele von Ausnahmen, wenn die Massnahme wirtschaftlich nicht tragbar ist > wenn die Investition in ein anderes Heizsystem nicht innerhalb von höchstens 15 Jahren amortisiert werden kann; > wenn die bestehende Anlage nicht bis 2025 amortisiert ist; > wenn die Eigentümerinnen und Eigentümer die Arbeiten nicht durch eigene Mittel oder einen Bankkredit finanzieren können; > wenn die Eigentümerinnen und Eigentümer 2025 mindestens 65 Jahre alt sind, sofern nach einer Handänderung die gesetzlich verlangten Änderungen vorgenommen werden; Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

28 7. Ein flexibler rechtlicher Rahmen Beispiele von Ausnahmen aus wichtigen Gründen (z.b. bei Kompensationsmassnahmen) > wenn das Gebäude einer energetischen Gesamtsanierung nach den Kriterien des Gebäudeprogramms unterzogen wurde; > wenn das Gebäude mindestens 50 % seines jährlichen Stromverbrauchs durch eine Anlage deckt, die erneuerbare Energien nutzt; Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

29 8. Die Sicht der Ingenieurs Von der Theorie zur Praxis Herr Urs Grossenbacher, EnergieBüro Grossenbacher, Murten Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

30 Warmwasser Raumwärme Elektroheizungsersatz Übersicht bestehender Systeme Erzeugung Verteilung Abgabe Zentrale Elektroheizung hydraulisch Heizkörper Fussbodenheizung Konvektoren Einzelraumspeicher Dezentrale Elektroheizung elektrisch Infrarotstrahler direktelektrische Fussbodenheizung Zentraler Elektroboiler (1 Stk. pro Gebäude) Dezentrale Elektroboiler (1 Stk. pro Wohnung) hydraulisch (mit Zirkulation oder Begleitheizung) elektrisch (Warmwasser-Verteilung innerhalb Wohnung) Bad (Dusche, Lavabo, Badewanne) Küche (Spüle, GWA). Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

31 Fall 1: Zentrale Elektroheizung EFH Prinzip Ist-Situation Einfamilienhaus Ersatzkonzept: - Erdsonden-Wärmepumpe - Registerboiler Strom Elektroboiler Registerboiler Elektroheizung wasserführende Verteilung Fussbodenheizung Erdsonde Wärmepumpe Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

32 Fall 1: Zentrale Elektroheizung EFH Ansichten wasserführende Verteilung Elektroboiler Elektroheizung Facts Investitionskosten (1985): - Elektroheizung: CHF Wärmeverteilung: CHF Elektroboiler: CHF Wärmegestehungskosten (nur Energie): - mit Speicher: Niedertarif = 14 Rp./kWh - ohne Speicher: Mischtarif = 19 Rp./kWh - Elektroboiler: Niedertarif = 14 Rp./kWh Energieeffizienzkategorie: - Gesamtenergie: F Registerboiler Wärmepumpe Investitionskosten Ersatzprojekt: - Erdsonden-WP, Registerboiler: CHF kantonale Subvention: CHF Steuerabzug: CHF Netto: CHF Wärmegestehungskosten (nur Energie): - Raumwärme und Warmwasser: ca. 1/3 vom Mischtarif = 6.3 Rp./kWh Energieeffizienzkategorie: - Gesamtenergie: B Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

33 Fernwärme Strom Strom (Haushalt) Fall 2: Dezentrale Elektroheizung MFH Prinzip Ist-Situation Mehrfamilienhaus Elektrokonvektoren, Einzelraumspeicher Ersatzkonzept: - Anschluss an Fernwärme - hydr. Verteilung mit Heizkörper - Registerboiler pro Wohnung Heizkörper Elektroboiler Registerboiler Übergabestation Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

34 Fall 2: Dezentrale Elektroheizung MFH Ansichten Elektrokonvektoren Heizkörper Facts Investitionskosten (80er-Jahre): - Elektrokonvektor: CHF (pro Stk.) - Elektrospeicher: CHF (pro Stk.) - Elektroboiler: CHF Wärmegestehungskosten (nur Energie): - mit Speicher: Niedertarif = 14 Rp./kWh - ohne Speicher: Hochtarif = 21 Rp./kWh - Elektroboiler: Niedertarif = 14 Rp./kWh Investitionskosten Ersatzprojekt: MFH 6 Whg. EFH - Hydr. Wärmeverteilung, Heizkörper 55' ' Warmwasseranlage 41' ' Wärmeübergabestation 12' ' kantonale Subvention -6' ' Steuerabzug -23' '000.- Netto-Investition 79' '500.- Wärmegestehungskosten (nur Energie): - Raumwärme und Warmwasser: typ Rp./kWh Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

35 Strom Strom (Heizung und Warmwasser) Pufferspeicher Strom (Haushalt) Frischwassermodul Fall 3: Elektrische Fussbodenheizung Prinzip Direkt-elektrische Fussbodenheizung Ist-Situation Mehrfamilienhaus Elektrokonvektor Ersatzkonzept: - Erdsonden-Wärmepumpe - hydr. Verteilung, Fussbodenheizung - WW-Frischwassermodul Fussbodenhzg. Elektroboiler Wärmepumpe Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

36 Fall 3: Elektrische Fussbodenheizung Ansichten Verteiler FBH 25mm stark Facts MFH 6 Investitionskosten (80er-Jahre): - Elektrische FBH: CHF (pro m 2 ) - Elektrokonvektor: CHF (pro Stk.) - Elektroboiler: CHF (pro Stk.) MFH 6 EFH Whg. Systemkosten: 69' Wärmegestehungskosten (nur Energie): - Raumheizung: Mischtarif = 19 Rp./kWh - Elektroboiler: Niedertarif = 14 Rp./kWh Investitionskosten Ersatzprojekt: Whg. EFH - Hydr. Verteilung, FBH aufgelegt 181' ' Warmwasseraufbereitung 25' ' Erdsonden-Wärmepumpe 90' ' kantonale Subvention -15' ' Steuerabzug -58' '000.- Netto-Investition 223' '000.- Wärmegestehungskosten (nur Energie): - Raumwärme und Warmwasser: ca. 1/3 vom Mischtarif = 6.3 Rp./kWh Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

37 9. Schluss > Das Verbot von Elektroheizungen ist wichtig, um die Energiewende herbeizuführen; > Etwa 10% des Stromverbrauchs, das heisst etwa 200 GWh/Jahr, kann dank dem Verbot eingespart werden; > Der Ersatz der Elektroheizungen lohnt sich für die Eigentümerinnen und Eigentümer Gesamte jährliche Kosten (Standard-Villa): > Franken mit Elektroheizung > Franken mit Wärmepumpe Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

38 9. Schluss > Das Verbot von Elektroheizungen liegt im Trend: > EnDK, BE, NE, VD, SO > Die Revision des Energiegesetzes bietet einen flexiblen rechtlichen Rahmen für das Verbot von Elektroheizungen, > wenn der Ersatz technisch machbar ist > wenn der Ersatz wirtschaftlich tragbar ist > wenn keine wichtigen Gründe vorliegen Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

39 9. Schluss Die Revision des Energiegesetzes ist verantwortungsvoll, vernünftig und vorteilhaft für alle. Medienkonferenz, Revision Energiegesetz, 29. August

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