Gründung eines GEMEINNÜTZIGEN VEREINES

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1 Gründung eines GEMEINNÜTZIGEN VEREINES 1. Vereine im Steuerrecht 2. Satzungsgemäße Voraussetzungen bei gemeinnützig anerkannten Vereinen 3. Gemeinnützige Förderzwecke Finanzamt Bitburg-Prüm, Heinz Broy - Vortrag in Prüm am Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 1

2 Referent Heinz Broy, Steuerinspektor beim Finanzamt Bitburg-Prüm Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 2

3 Vereine im Steuerrecht a) Der nicht gemeinnützige Verein (jeder Verein mit einer Satzung) b) Der als gemeinnützigen Zwecken dienend vom Finanzamt anerkannte Verein (nur bei gemeinnützigen Zwecken im Sinne des 52 Abgabenordnung auf Antrag möglich) Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 3

4 Vereine im Steuerrecht a) der nicht gemeinnützige Verein (jeder Verein, der keine Gemeinnützigkeit beantragt hat oder keine Gemeinnützigkeit erlangen kann) Vergünstigungen im Steuerrecht Körperschaft und Gewerbesteuerpflicht erst bei Gewinnen über Umsatzsteuerpflicht wenn die steuerlich bedeutsamen Einnahmen im Vorjahr mehr als betragen haben. Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 4

5 Vereine im Steuerrecht b) der gemeinnützig anerkannte Verein Vorteile gegenüber dem nicht gemeinnützigen Verein Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht erst bei Einnahmen. (nicht Gewinn) aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von mehr als ermäßigter Steuersatz oder Befreiungen bei der Umsatzsteuer Spendenerhalt mit formeller Zuwendungsbestätigung Steuerfreie Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale Vergünstigungen bei den Gebühren beim Amtsgericht Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 5

6 Gemeinnützigkeit Eine Körperschaft (z.b. Verein, Stiftung, ggmbh) verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn die Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit selbstlos zu fördern. Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 6

7 Anforderungen an die Satzung aus steuerlicher Sicht bei Gemeinnützigkeit (1) Satzungsinhalt (Muss- Inhalt) 60 AO Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist (nur Zwecke im Sinne der 52, 53, 54 AO möglich) Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 7

8 Anforderungen an die Satzung aus steuerlicher Sicht bei Gemeinnützigkeit (2) Der Satzungszweck wird verwirklich durch.... (hier sind möglichst genaue Angaben zur Art der Verwirklichung des Satzungszweckes zu machen). Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 8

9 Anforderungen an die Satzung aus steuerlicher Sicht bei Gemeinnützigkeit (3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an: Variante 1 (Bezeichnung einer bestimmten juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eine andere bestimmte steuerbegünstigte Körperschaft), die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. z.b. an die Stadt Prüm, die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 9

10 Anforderungen an die Satzung aus steuerlicher Sicht bei Gemeinnützigkeit (4) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an: Variante 2 eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft (nicht näher bestimmt) zwecks Verwendung für einen konkret bestimmten gemeinnützigen Zweck. z.b. an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstige Körperschaft zur Förderung des Sports. Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 10

11 Fragen zu den Pflichtinhalten der Satzung???? Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 11

12 Förderzwecke 52 AO Gemeinnützige Zwecke (25) 53 AO Mildtätige Zwecke 54 AO Kirchliche Zwecke Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 12

13 25 Gemeinnützige Förderzwecke 52 AO 1. Förderung von Wissenschaft und Forschung 2. Förderung der Religion (nicht kirchl. Zwecke 54) 3. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des 67 und von Tierseuchen; Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 13

14 25 Gemeinnützige Förderzwecke 52 AO 4. Förderung der Jugend- und Altenhilfe 5. Förderung von Kunst und Kultur 6. Förderung des Denkmalschutzes und der.denkmalpflege 7. Förderung der Erziehung, Volks- und.berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 14

15 25 Gemeinnützige Förderzwecke 52 AO 8. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes 9. Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten. Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 15

16 25 Gemeinnützige Förderzwecke 52 AO 10. Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder..religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene,..Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer,..Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und..kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und..behinderte..sowie Hilfe für Opfer von Straftaten;..Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs-..und Katastrophenopfer;..Förderung des Suchdienstes für Vermisste Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 16

17 25 Gemeinnützige Förderzwecke 52 AO 11. Förderung der Rettung aus Lebensgefahr 12. Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen-..und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung 13. Förderung der internationalen Gesinnung, der..toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des..völkerverständigungsgedankens 14. Förderung des Tierschutzes 15. Förderung der Entwicklungszusammenarbeit Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 17

18 25 Gemeinnützige Förderzwecke 52 AO 16. Förderung von Verbraucherberatung und..verbraucherschutz 17. Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und..ehemalige Strafgefangene 18. Förderung der Gleichberechtigung von Frauen...und Männern 19. Förderung des Schutzes von Ehe und Familie 20. Förderung der Kriminalprävention Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 18

19 25 Gemeinnützige Förderzwecke 52 AO 21. Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) 22. Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde 23. Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der..kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums..einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und..des Faschings, der Soldaten und..reservistenbetreuung, des Amateurfunkens,..des Modellflugs und des Hundesports Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 19

20 25 Gemeinnützige Förderzwecke 52 AO 24. Allgemeine Förderung des demokratischen..staatswesens hierzu gehören nicht..bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen..staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den..kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind 25. Förderung des bürgerschaftlichen Engagements..zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und..kirchlicher Zwecke Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 20

21 25 Gemeinnützige Förderzwecke 52 AO Weitere Zwecke können auf Antrag neu hinzukommen. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben jeweils eine Finanzbehörde zu bestimmen, die für die Entscheidung zuständig ist...in unserem Bundesland ist dies das Ministerium der Finanzen Rheinland Pfalz Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 21

22 Mildtätige Zwecke 53 AO körperlich, geistig oder seelisch auf die Hilfe anderer angewiesene Menschen finanziell Hilfsbedürftige Beispiele: Telefonseelsorge, Tafel, Essen auf Rädern, Hausnotruf, Kleiderkammer, Behindertenhilfe, Altenhilfe, betreute Seniorennachmittage, Seniorenfahrten mit notwendiger Betreuung usw. Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 22

23 Kirchliche Zwecke 54 AO Anerkannte Kirchen in Deutschland z.b. - Katholische Kirche - Evangelische Kirche - Zeugen Jehovas usw. Für nicht anerkannte Glaubensgemeinschaften gibt es die Förderung der Religion im gemeinnützigen Bereich. Ausgenommen sind verfassungsfeindliche Einrichtungen (z.b. Sekten, die gegen das Grundgesetz verstoßen) Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 23

24 T H E E N D Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stellen Sie jetzt Ihre Fragen. Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 24

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