Öffentliche LOTTERIEN UND AUSSPIELUNGEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Öffentliche LOTTERIEN UND AUSSPIELUNGEN"

Transkript

1 Vereinsbesteuerung Öffentliche LOTTERIEN UND AUSSPIELUNGEN für steuerbegünstigte Zwecke in Rheinland Pfalz Heinz Broy Finanzamt Bitburg-Prüm, Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 1

2 Lotterie die Gewinner erhalten einen Geldpreis Ausspielung die Gewinner erhalten einen Sachpreis und/oder Geldpreis. In jedem Falle müssen Sachpreise ausgelobt werden. Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 2

3 ... Genehmigung Zuständig in Rheinland-Pfalz ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier Eine vereinfachte Genehmigung ist bei Gewinnverwendung für steuerbegünstigte Zwecke möglich bis Spielkapital (Lose) genehmigungsfrei über Allgemeine Erlaubnis Anzeige vorher erforderlich Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 3

4 Bedingungen für die allgemeine Erlaubnis bei einem Spielkapital über bis zu Vorherige schriftliche Anzeige (Formvordruck ADD Trier im Internet) Die Veranstaltung darf nicht über das Land Rh.-Pfalz hinausgehen Reinertrag und Gewinnsumme müssen je mindestens 25 % betragen Unmittelbare Gewinnverwendung für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke Hierüber ist innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Lotterie/Ausspielung der ADD ein Verwendungsnachweis vorzulegen Die Veranstaltung darf die Dauer eines Monats nicht überschreiten Einzelheiten klären Sie bitte direkt mit dem zuständigen Bearbeiter bei der ADD in Trier. Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 4

5 Zuständige Genehmigungsbehörde Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) Willy- Brandt- Platz 3, Trier Internet: Telefon: 0651/ Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 5

6 Lotteriesteuer Neben der Genehmigung ist die Lotteriesteuerpflicht zu beachten Steuerpflicht besteht bei nicht genehmigten Lotterien/Ausspielungen, generell bei Spielkapital (Gesamteinnahmen aus dem..losverkauf ) über , Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 6

7 Lotteriesteuer von der Lotteriesteuer befreit sind: genehmigte Lotterien und Ausspielungen zu...begünstigten Zwecken (Lose bis ), Lotterien und Ausspielungen mit einem Gesamtpreis..aller Lose unter 240, nichtgewerbliche Ausspielungen (nicht Lotterien)...mit..einem..Gesamtpreis aller Lose unter 650 Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 7

8 Lotteriesteuer zuständiges Finanzamt Finanzamt Koblenz Ferdinand- Sauerbruch- Str Koblenz Telefon: 0261/ Telefax: 0261/ Poststelle@fa-ko.fin-rlp.de Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 8

9 Lotteriesteuersatz bei Steuerpflicht 16,66 % des Brutto Lospreises entspricht einem Steuersatz von 20 % vom Nettowert Merke : Befreiung bei genehmigten Lotterien und Ausspielungen zu begünstigen Zwecken mit einem Spielkapital unter auf Antrag möglich. Fragen Sie beim Finanzamt Koblenz Tel. 0261/ Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 9

10 ..Umsatzsteuerpflicht Bei Lotteriesteuerpflicht = Umsatzsteuerfreiheit nach 4 Nr. 9 b UStG, Bei Lotteriesteuerbefreiung = Umsatzsteuerpflicht, da Befreiung nicht greift. Steuersatz = 7 % im Zweckbetrieb (gilt für alle genehmigten bzw. genehmigungsfreien Lotterien)..Ausnahme: Kleinunternehmer nach 19 UStG (Vorjahresumsatz unter und laufendes Jahr voraussichtlich unter ) brauchen keine Umsatzsteuer zu zahlen. Auf die Befreiung kann verzichtet werden. Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 10

11 Genehmigte Lotterien und Ausspielungen stellen unter folgenden Bedingungen einen Zweckbetrieb dar: Die durchführende Körperschaft ist gemeinnützig anerkannt Die genehmigte Ausspielung oder Lotterie erfolgt ausschließlich zu steuerbegünstigten Zwecken ausgenommen von der Begünstigung sind Dauerverlosungen (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 11

12 Vorteile im Zweckbetrieb Keine Anrechnung auf Grenze des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes, daher keine Körperschaft- oder Gewerbesteuerpflicht, Bei Umsatzsteuer Steuersatz 7 % statt 19 %, Zuwendungsbestätigung möglich (z.b. Sachspende) Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 12

13 Spenden für Lotterien und Ausspielungen außerhalb des Zweckbetriebes.Beispiel:. Der gemeinnützige Kindergartenförderverein veranstaltet eine Lotterie mit Ausspielung und einem Spielkapital von Er hat keine Anzeige zur allgemeinen Erlaubnis bei der ADD in Trier gefertigt, obwohl der Grenzwert von überschritten wurde..folgen:.bei Spenden/Sachspenden darf keine Zuwendungsbestätigung erteilt werden (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb). Außerdem wird Lotteriesteuer fällig. Umsatzsteuerfreiheit nach 4 Nr. 9 b UStG. Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 13

14 Spenden für Lotterien und Ausspielungen im Zweckbetriebes Abwandlung des Beispiels. Der gemeinnützige Kindergartenförderverein veranstaltet eine Lotterie mit Ausspielung und einem Spielkapital von Er hat fristgerecht Anzeige zur allgemeinen Erlaubnis bei der ADD in Trier gefertigt..folgen:.bei Spenden/Sachspenden darf er Zuwendungsbestätigungen erteilten, da Zweckbetriebseinnahmen vorliegen. Lotteriesteuer wird nicht erhoben, da es sich um eine genehmigte Lotterie im Zweckbetrieb des gemeinnützigen Fördervereins handelt und das Spielkapital nicht übersteigt. Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 14

15 W e i t e r e B e i s p i e l e Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 15

16 Variante 1) genehmigte Lotterie oder Ausspielung unter zu steuerbegünstigten Zwecken Genehmigung gilt als allgemein von der ADD erteilt (unter ) Lotteriesteuerbefreiungauf Antrag beim Finanzamt Koblenz möglich dann Einnahme im Zweckbetrieb. Bei Umsatzsteuer Steuersatz = 7 % und Spende möglich Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 16

17 Variante 2) genehmigte Lotterie Ausspielung zu steuerbegünstigten Zwecken Vereinfachte Genehmigung durch Anzeige/Verwendungsnachweis bei der ADD in Trier Lotteriesteuerbefreiungauf Antrag beim Finanzamt Koblenz möglich dann Einnahme im Zweckbetrieb. Bei Umsatzsteuer Steuersatz 7 % und Spende möglich Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 17

18 Variante 3) genehmigte Lotterie Ausspielung über zu steuerbegünstigten Zwecken Genehmigung auf Antrag bei der ADD Trier erforderlich Lotteriesteuerpflicht da mehr als Lose Steuer 16,66 % der Lospreise dann Einnahme im Zweckbetrieb. Umsatzsteuerfrei 4 Nr. 9 b UStG und Spende möglich Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 18

19 Variante 4) Genehmigte Lotterie Ausspielung zu nicht steuerbegünstigten Zwecken Genehmigung auf Antrag bei der ADD Trier erforderlich Lotteriesteuerpflicht da Befreiung nicht möglich Steuer 16,66 % der Lospreise Einnahme im Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb umsatzsteuerfrei 4 Nr. 9 b UStG Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 19

20 Variante 5) nicht genehmigte Lotterie/Ausspielung Über zu steuerbegünstigten Zwecken Keine Anzeige/ Genehmigung bei der ADD Trier beantragt, obwohl erforderlich Lotteriesteuerpflicht da Befreiung bei nicht genehmigten Veranstaltungen nicht möglich Einnahme im Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb umsatzsteuerfrei 4 Nr. 9 b UStG Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 20

21 Variante 6) genehmigte Ausspielung (nicht Lotterie) unter 650 zu Steuerbeg. Zwecken Genehmigung gilt als allgemein von der ADD erteilt (unter ) Lotteriesteuerfrei da unter 650 Freigrenze dann Einnahme im Zweckbetrieb. Bei Umsatzsteuer Steuersatz 7 % und Spende möglich Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 21

22 Wie werden nicht öffentliche Lotterien und Ausspielungen behandelt? Besonderheiten: Keine Genehmigungspflicht Keine Lotteriesteuerpflicht Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder Zweckbetrieb Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 22

23 Nicht Öffentliche Lotterien und Ausspielungen Vereinsinterne Veranstaltungen B e i s p i e l e Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 23

24 Nicht öffentliche Lotterien und Ausspielungen Variante 1) Gesellige Veranstaltung mit geladenen Gästen z.b. Weihnachtsfeier Keine Genehmigung erforderlich/möglich Keine Lotteriesteuer Einnahmen im Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bei Umsatzsteuerpflicht = Regelsteuersatz Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 24

25 Nicht öffentliche Lotterien und Ausspielungen Variante 2) Sportveranstaltung mit Vereinsmitgliedern und geladenen Gästen Einnahmen im Zweckbetrieb, wenn unbezahlter Sport nach 67a AO Einnahmen im Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn bezahlter Sport bei Umsatzsteuerpflicht ermäßigter Steuersatz oder Regelsteuersatz Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 25

26 Nicht öffentliche Lotterien und Ausspielungen Variante 3) Kulturveranstaltung mit Vereinsmitgliedern und geladenen Gästen Einnahmen im Zweckbetrieb Entweder umsatzsteuerfrei nach 4 Nr. 20 a Umsatzsteuergesetz oder Umsatzsteuerpflicht mit dem ermäßigten Umsatz- Steuersatz (Zweckbetrieb) Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 26

27 Öffentliche und nicht öffentliche Lotterien und Ausspielungen Haben Sie noch Fragen??? Lotterien und Ausspielungen 02. Mai 2012 Folie 27

M e r k b l a t t für Lotterien und Ausspielungen Stand: Dezember 2013

M e r k b l a t t für Lotterien und Ausspielungen Stand: Dezember 2013 M e r k b l a t t für Lotterien und Ausspielungen Stand: Dezember 2013 Vorbemerkung: Das Merkblatt gilt nur für solche Lotterien und Ausspielungen, deren Genehmigung den hessischen Behörden obliegt. Die

Mehr

Umsatzbesteuerung der Vereine

Umsatzbesteuerung der Vereine Umsatzbesteuerung der Vereine 14.05.2007 Die Umsatzsteuer bei Vereinen (gilt für alle Vereine) Vereine gelten als Unternehmer im Sinne des 2 des Umsatzsteuergesetzes Die Steuer wird nach 19 UStG nicht

Mehr

M e r k b l a t t. für Lotterien und Ausspielungen

M e r k b l a t t. für Lotterien und Ausspielungen M e r k b l a t t für Lotterien und Ausspielungen Stand: 30. April 2015 Vorbemerkung: Das Merkblatt gilt nur für solche Lotterien und Ausspielungen, deren Erlaubnis den hessischen Behörden obliegt. Die

Mehr

Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation

Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation 6 Fragen an Melanie Jakobs EINE INITIATIVE VON In Partnerschaft mit PROJEKTTRÄGER TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE Errichtung und Beratung gemeinnütziger Körperschaften,

Mehr

Hessisches Ministerium des Innern Stand: 15. Juni 2009 und für Sport II l /001. M e r k b l a t t für Lotterien und Ausspielungen

Hessisches Ministerium des Innern Stand: 15. Juni 2009 und für Sport II l /001. M e r k b l a t t für Lotterien und Ausspielungen Hessisches Ministerium des Innern Stand: 15. Juni 2009 und für Sport II 51-39 l 02 01 08/001 M e r k b l a t t für Lotterien und Ausspielungen 1. Rechtsgrundlagen Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentliche

Mehr

Gründung eines GEMEINNÜTZIGEN VEREINES

Gründung eines GEMEINNÜTZIGEN VEREINES Gründung eines GEMEINNÜTZIGEN VEREINES 1. Vereine im Steuerrecht 2. Satzungsgemäße Voraussetzungen bei gemeinnützig anerkannten Vereinen 3. Gemeinnützige Förderzwecke Finanzamt Bitburg-Prüm, Heinz Broy

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Steuerarten für. gemeinnützige Körperschaften

Vereinsberatung: Steuern. Steuerarten für. gemeinnützige Körperschaften Steuerarten für gemeinnützige Körperschaften Körperschaftssteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer Verein Grundsteuer Grunderwerbsteuer Bauabzugssteuer Lotteriesteuer Körperschaftsteuer Einnahmen aus wirtschaftlichen

Mehr

Besteuerung von Sportvereinen

Besteuerung von Sportvereinen Besteuerung von Sportvereinen Informationsveranstaltung in der Landessportschule Bad Blankenburg am 14.11.2016 Der Verein Definition Rechtsfähiger Verein (im Vereinsregister eingetragen = e.v.) Nicht für

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern. Information zur umsatzsteuerrechtlichen. Behandlung von Verpflegungsleistungen. Schulen und Kindertagesstätten

Bayerisches Landesamt für Steuern. Information zur umsatzsteuerrechtlichen. Behandlung von Verpflegungsleistungen. Schulen und Kindertagesstätten Bayerisches Landesamt für Steuern Information zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten Stand: Juli 2018 Information zur umsatzsteuerrechtlichen

Mehr

GEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN

GEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN GEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN Die vier Bereiche der Vereinstätigkeit und Gesetzlich zulässige Rücklagenbildung Finanzamt Bitburg-Prüm, Heinz Broy Vortrag Volksbank Eifel - Mitte e.g. am 08.11.2012

Mehr

Klaus Rauch/Martin Eichhorst. Steuern in der Sozialwirtschaft. - Steuern und Gemeinnützigkeit. 2. Auflage

Klaus Rauch/Martin Eichhorst. Steuern in der Sozialwirtschaft. - Steuern und Gemeinnützigkeit. 2. Auflage Klaus Rauch/Martin Eichhorst Steuern in der Sozialwirtschaft - Steuern und Gemeinnützigkeit 2. Auflage B 371626 Seite I. GRUNDLAGEN DES STEUERRECHTS 12 1. BEGRIFFSABGRENZUNGEN UND -BESTIMMUNGEN 12 2. EINTEILUNG

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern. Information zur umsatzsteuerrechtlichen. Behandlung von Verpflegungsleistungen. Schulen und Kindertagesstätten

Bayerisches Landesamt für Steuern. Information zur umsatzsteuerrechtlichen. Behandlung von Verpflegungsleistungen. Schulen und Kindertagesstätten Bayerisches Landesamt für Steuern Information zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten Stand: Oktober 2018 Inhaltsverzeichnis 1.... Umsatzsteuerbefreiungen...3

Mehr

Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt

Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt Leipziger Straße 1 98617 Meiningen Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt 24.03.2011 Folie: 1 Inhalt I. Gemeinnützigkeit II. Spendenrecht III. Körperschaft-/Gewerbesteuer IV. Umsatzsteuer

Mehr

Steuerfallen bei Veranstaltungen

Steuerfallen bei Veranstaltungen TITEL DES WEBINARS Steuerfallen bei Veranstaltungen EINE INITIATIVE VON IN PARTNERSCHAFT MIT PROJEKTTRÄGER MEDIENPARTNER Steuerfallen bei Veranstaltungen I. Vorstellung II. Einleitung III. Grundlagen IV.

Mehr

Praxisticker Nr. 599: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten

Praxisticker Nr. 599: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten Praxisticker Nr. 599: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten Das Bayerische Landesamt für Steuern hat ein Merkblatt zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung

Mehr

Sicherheit und Ordnung. Allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Ausspielungen

Sicherheit und Ordnung. Allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Ausspielungen Sicherheit und Ordnung Allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Ausspielungen Bekanntmachung der Regierung von Schwaben vom 7. November 2016 Gz.: 10-2161-2/2 Aufgrund von Art. 3 Abs. 3 i.v.m.

Mehr

Überlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften

Überlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften Überlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften Häufig überlassen Werbefirmen gemeinnützigen Einrichtungen (Institutionen) bzw. Juristischen Personen

Mehr

FEUERWEHR UND STEUERRECHT

FEUERWEHR UND STEUERRECHT FEUERWEHR UND STEUERRECHT Vortrag beim Kreisfeuerwehrverband Bitburg-Prüm am 18. November 2010 Referenten vom Finanzamt : Franz- Josef Stoy und Heinz Broy Referent des Kreisfeuerwehrverbandes: Ralf Kockelmann

Mehr

"Veranstaltungen für den guten Zweck" WEBINAR - TEIL II: (STEUER-)RECHTLICHE GRUNDLAGEN BEI VERANSTALTUNGEN WORAUF IST ZU ACHTEN?

Veranstaltungen für den guten Zweck WEBINAR - TEIL II: (STEUER-)RECHTLICHE GRUNDLAGEN BEI VERANSTALTUNGEN WORAUF IST ZU ACHTEN? "Veranstaltungen für den guten Zweck" WEBINAR - TEIL II: (STEUER-)RECHTLICHE GRUNDLAGEN BEI VERANSTALTUNGEN WORAUF IST ZU ACHTEN? 2. Mai 2017 Referentin: Rechtsanwältin Melanie Harbich Ein Projekt von

Mehr

Steuerliche Besonderheiten bei Spiel-, Sport- und Festgemeinschaften

Steuerliche Besonderheiten bei Spiel-, Sport- und Festgemeinschaften Vereine und Steuern Steuerliche Besonderheiten bei Spiel-, Sport- und Festgemeinschaften Jennifer Hubertz Finanzamt Trier, 26.03.2012 Folie 1 Inhalt Besonderheiten bei Spiel-, Sportund Festgemeinschaften

Mehr

BDK LV Oberbayern. H. und W. Orendi Steuerberatung. Oktober 2008 Strategieberatung 1

BDK LV Oberbayern. H. und W. Orendi Steuerberatung. Oktober 2008 Strategieberatung 1 Oktober 2008 Strategieberatung 1 Gemeinnützigkeit Steuern Neuerungen Oktober 2008 Strategieberatung 2 Gliederung des Vortrags 1. Erläuterung der steuerlichen Gemeinnützigkeit. 1.1. Voraussetzungen 1.2.

Mehr

Herzlich Willkommen zum Workshop Umsatzsteuern im Sportverein. Umsatzsteuern im Sportverein

Herzlich Willkommen zum Workshop Umsatzsteuern im Sportverein. Umsatzsteuern im Sportverein Herzlich Willkommen zum Workshop Prof. Dr. Dirk Heering (DHP Sportmanagement) Dipl.-Kfm. Uwe Meier, StB (LKM Steuerberatersozietät) 1 Der Verein als Unternehmer?! - Die Umsatzsteuerpflicht Im wirtschaftlichen

Mehr

LESEPROBE. Vereinsbesteuerung PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Prof. Jürgen Werner

LESEPROBE. Vereinsbesteuerung PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Prof. Jürgen Werner Vereinsbesteuerung Prof. Jürgen Werner PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT 8. aktualisierte und erweiterte Auflage 2015 Prof. Jürgen Werner Vereinsbesteuerung Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater

Mehr

Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen

Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen Elda Wolf-Klemm Diplom-Finanzwirtin (FH) Gründung Gründungsversammlung Einigung der Gründer über die Vereinssatzung

Mehr

Zur Weitergeltung von vor 2010 ergangenen BMF-Schreiben

Zur Weitergeltung von vor 2010 ergangenen BMF-Schreiben Zur Weitergeltung von vor 2010 ergangenen BMF-Schreiben Quelle: BMF-Schreiben v. 23.04.2010, zusammengestellt von Andreas Rockenbach, Steuerreferent im DFB, Frankfurt Abgabenordnung 29 31.07.1987 IV B

Mehr

I. Allgemeine Erlaubnis

I. Allgemeine Erlaubnis Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken vom 20.10.2014, Nr. 10-A 2161.00-1/05, über die allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Ausspielungen Aufgrund des Art. 3 Abs. 3 Sätze 1 und 2 i.v.m.

Mehr

1. Bingo-Ausspielungen mit Antrags- und Genehmigungsverfahren

1. Bingo-Ausspielungen mit Antrags- und Genehmigungsverfahren Genehmigung von Bingo-Ausspielungen als Kleine Lotterien nach 18 Glücksspielstaatsvertrag Erlass des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten vom 07.09.2016 - IV 364 212-22.96 Dieser Erlass gilt

Mehr

Steuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft

Steuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft Steuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft Arne Leifels Forschungszentrum Generationenverträge Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Dresden, 13. September 2013 2 1 Steuerbegünstigte

Mehr

Vereinsfeste und Veranstaltungen Mag. Heike Stark-Sittinger

Vereinsfeste und Veranstaltungen Mag. Heike Stark-Sittinger Vereinsfeste und Veranstaltungen Mag. Heike Stark-Sittinger 2003 Firm Name/Legal Entity Grundsätzliches: Gemeinnütziger Verein finanziert sich durch; - Mitgliedsbeiträge, Spenden, Subventionen - Wirtschaftliche

Mehr

Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken vom , , über die allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Ausspielungen

Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken vom , , über die allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Ausspielungen Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken vom 10.10.2016, 10-2161-30-3, über die allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Ausspielungen Aufgrund des Art. 3 Abs. 3 Sätze 1 und 2 i.v.m. Abs.

Mehr

Finanzamt Bergheim Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen

Finanzamt Bergheim Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.03.2013 unter anderem: Erhöhung des Steuerfreibetrages (sog. Übungsleiterpauschale)

Mehr

AKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT

AKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT AKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT Flüchtlingshilfe 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 2 Flüchtlingshilfe Die wichtigsten Erleichterungsregelungen (01.08.2015

Mehr

E R Z I E H U N G BILDUNG &

E R Z I E H U N G BILDUNG & Chance oder Risiko? E R Z I E H U N G BILDUNG & Ganztagsschule und Steuerpflicht Referent: Horst Lienig Steuerberater Herausforderung für Vereine Längere Bindung der Kinder am Nachmittag Keine Motivation

Mehr

Steuerfragen für Vereine

Steuerfragen für Vereine Steuerfragen für Vereine Vortrag Volkshochschule Baden-Baden e.v. im Auftrag der Bürgerstiftung Baden-Baden Agenda Gemeinnützigkeit Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Lotteriesteuer

Mehr

Allgemeine Erlaubnis für die Veranstaltung öffentlicher Lotterien und Ausspielungen im Regierungsbezirk Oberbayern. vom , Az.

Allgemeine Erlaubnis für die Veranstaltung öffentlicher Lotterien und Ausspielungen im Regierungsbezirk Oberbayern. vom , Az. Allgemeine Erlaubnis für die Veranstaltung öffentlicher Lotterien und Ausspielungen im Regierungsbezirk Oberbayern vom 14.11.2014, Az.: 10-2161-12-14 Aufgrund von Art. 3 Abs. 3 Sätze 1 und 2 in Verbindung

Mehr

Ein Schulförderverein übernimmt die Essenszubereitung und -ausgäbe. Daneben werden keine weiteren Leistungen erbracht.

Ein Schulförderverein übernimmt die Essenszubereitung und -ausgäbe. Daneben werden keine weiteren Leistungen erbracht. Anlage Umsatzsteuerliche Behandlung von Schulverpflegung 1. Umsatzsteuerbefreiungen Nach Artikel 132 Abs. 1 Buchst, i MwStSystRL ist die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, der Schul- oder Hochschulunterricht,

Mehr

LOG-BUCH FÜR DIE SELBSTVERWALTUNG

LOG-BUCH FÜR DIE SELBSTVERWALTUNG LOG-BUCH FÜR DIE SELBSTVERWALTUNG Steuern und Verein: Einführung Mit Steuern generell und auch mit Steuern im Verein setzen sich viele Menschen nicht gerne auseinander. Doch für Vereinsvorsitzende ist

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel: Die Besteuerung von Sportvereinen 1 A) Allgemeines 1 B) Vereinsformen 2 I. Rechtsfähiger Verein 3 II. Nichtrechtsfähiger Verein 3 III. Regionale Untergliederungen 4 IV.

Mehr

VEREINSBESTEUERUNG. Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun?

VEREINSBESTEUERUNG. Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun? VEREINSBESTEUERUNG 2010 Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun? Steuerliche Unterscheidungen im gemeinnützigen eingetragenen Verein Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher

Mehr

Ihr Zeichen / vom Mein Zeichen / vom Telefon (0431) Datum IV

Ihr Zeichen / vom Mein Zeichen / vom Telefon (0431) Datum IV Innenministerium Postfach 71 25 24171 Kiel Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Landräte und Bürgermeister/Oberbürgermeister der kreisfreien Städte Ihr Zeichen / vom Mein Zeichen / vom Telefon

Mehr

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Fragen und Antworten zur Besteuerung von Vereinen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken

Mehr

Steuerpraxis im Verein

Steuerpraxis im Verein Steuerpraxis im Verein Der Sportverein und das Finanzamt Von Ulrich Kroeker und Roland Multrus Referenten des Landessportbundes Rheinland-Pfalz für Steuerrecht 3. überarbeitete und erweiterte Auflage DEUTSCHER

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Ablösesummen Ausbildungsentschädigung

Vereinsberatung: Steuern. Ablösesummen Ausbildungsentschädigung Ablösesummen Ausbildungsentschädigung Steuerliche Behandlung bei der Körperschaftsteuer Zuordnung der Einnahmen aus Ablösesummen und Ausbildungsentschädigungen Zweckbetrieb wenn die Einnahmen des Zweckbetriebs

Mehr

Vereine im Steuerrecht. Umsatzsteuer

Vereine im Steuerrecht. Umsatzsteuer Vereine im Steuerrecht Umsatzsteuer Edgar Oberländer Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Stand: März 2009 Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss

Mehr

Argumentationshilfe zur Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes bei Integrationsbetrieben und Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Argumentationshilfe zur Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes bei Integrationsbetrieben und Werkstätten für Menschen mit Behinderung Argumentationshilfe zur Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes bei Integrationsbetrieben und Werkstätten für Menschen mit Behinderung 1. Ausgangssituation Die Inanspruchnahme des reduzierten Umsatzsteuersatzes

Mehr

Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf

Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, 88326 Aulendorf Tel: 07525 9203 0 E-Mail: info@vogler-baier.de www.vogler-baier.de Voraussetzungen:

Mehr

60 Chancen und Grenzen der Gemeinnützigkeit

60 Chancen und Grenzen der Gemeinnützigkeit 60 Chancen und Grenzen der Gemeinnützigkeit Dieser Dreijahresrhythmus gilt aber nur für Vereine, die sich wirklich nur auf die gemeinnützigen Tätigkeiten beschränken. Tun sie das nicht und entfalten sie

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Inhalt und Anlagen von. Steuererklärungen

Vereinsberatung: Steuern. Inhalt und Anlagen von. Steuererklärungen Inhalt und Anlagen von Steuererklärungen Art der Steuererklärung Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer Allgemeine Angaben zum Verein Angabe des Zwecks des Vereins Anschrift Zustellungsvertreter

Mehr

Umsatzsteuer und Gemeinnützigkeit

Umsatzsteuer und Gemeinnützigkeit Thomas Jacobs Umsatzsteuer und Gemeinnützigkeit Am Gemeinwohl orientierte Steuerbefreiungen im Lichte der sechsten Umsatzsteuerrichtlinie am Beispiel von Sozialfürsorge, Erziehung und Bildung, Sport und

Mehr

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten 1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Für die Erfassung neuer unternehmerischer Tätigkeiten sieht die Finanzverwaltung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Mehr

T e ilt Grundlagen und Bestimmungen der Abgabenordnung

T e ilt Grundlagen und Bestimmungen der Abgabenordnung Bearbeiterverzeichnis... 7 Allgemeines Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 23 T e ilt Grundlagen und Bestimmungen der Abgabenordnung 1. Grundprinzipien und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Eine Sportveranstaltung planen was hat das mit Steuerrecht zu tun?

Eine Sportveranstaltung planen was hat das mit Steuerrecht zu tun? Eine Sportveranstaltung planen was hat das mit Steuerrecht zu tun? Seminar in Kienbaum 27.10.2007 Themen 1. Einleitung Steuerrechtskenntnisse unentbehrlich für eine professionelle BSG- oder Verbandsführung

Mehr

Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1

Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1 Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Abgrenzung der (steuerrelevanten) Auftragsforschung Folie Nr. 2 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung

Mehr

Gemeinnützigkeitsrecht. Folie Nr. 1

Gemeinnützigkeitsrecht. Folie Nr. 1 Gemeinnützigkeitsrecht Folie Nr. 1 Gemeinnützige Rechtsformen gemeinnützige Rechtsformen Stiftung ggmbh Verein nicht rechtsfähig rechtsfähig e.v. nicht rechtsfähig Folie Nr. 2 Außersteuerliche Charakteristika

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer Spendenbescheinigung Übungsleiterpauschale

Mehr

Vorwort zur 2. Auflage 13. Vorwort 1. Auflage 17. Personenzentrierung in Werkstätten 21. Teil I: Überblick über das Gemeinnützigkeitsrecht 27

Vorwort zur 2. Auflage 13. Vorwort 1. Auflage 17. Personenzentrierung in Werkstätten 21. Teil I: Überblick über das Gemeinnützigkeitsrecht 27 Stichworte Anhang Rechnungslegung Integrationsprojekte Umsatzsteuer Gemeinnützigkeitsrecht Personenzentrierung Inhalt Vorwort zur 2. Auflage 13 Vorwort 1. Auflage 17 Personenzentrierung in Werkstätten

Mehr

V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n. Ablösesummen Ausbildungsentschädigung

V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n. Ablösesummen Ausbildungsentschädigung Ablösesummen Ausbildungsentschädigung Stand: März 2009 Steuerliche Behandlung bei der Körperschaftsteuer Zuordnung der Einnahmen aus Ablösesummen und Ausbildungsentschädigungen Zweckbetrieb wenn die Einnahmen

Mehr

Herzlich Willkommen. bei Ihrer Fortbildung für gemeinnützige Vereine

Herzlich Willkommen. bei Ihrer Fortbildung für gemeinnützige Vereine Herzlich Willkommen bei Ihrer Fortbildung für gemeinnützige Vereine 25.04.2013 Vorabinformationen - Handy bitte abschalten - Toiletten - Pause nach ca. einer Stunde - Getränke - Rauchfreies Finanzamt -

Mehr

Vereinsfeste aus steuerlicher Sicht

Vereinsfeste aus steuerlicher Sicht Vereinsfeste aus steuerlicher Sicht Grundsätzliches Statuten - steuerbegünstigter Zweck und - ausschließliche und unmittelbare Zweckverfolgung müssen verankert sein und diese Betätigung genau umschreiben

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereine und Umsatzsteuer

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereine und Umsatzsteuer Vereine und Umsatzsteuer Überblick 1. Verein als Unternehmer 2. Kleinunternehmer 3. Steuerbefreiungen 4. Vorsteuerabzug 5. Sonstiges 4 Bereiche der Vereinstätigkeit Ideeller Bereich Vermögensverwaltung

Mehr

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 1 An das Finanzamt Eingangsstempel oder -datum 2 Steuernummer 3 4 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des 1 Abs. 1 Nr.

Mehr

I. Allgemeine Erlaubnis

I. Allgemeine Erlaubnis Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken vom 18.10.2017, Nr. 10-2161-30-6, über die allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Ausspielungen Auf Grund des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs.

Mehr

Vereine und Registrierkassenpflicht. Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder.

Vereine und Registrierkassenpflicht. Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder. Vereine und Registrierkassenpflicht Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder. Zahlreiche Österreicherinnen und Österreicher engagieren sich in Vereinen und leisten durch ihren Einsatz einen enormen

Mehr

Vereinsbesteuerung Registrierkassenpflicht Risiken und Lösungsansätze

Vereinsbesteuerung Registrierkassenpflicht Risiken und Lösungsansätze Vereinsbesteuerung Registrierkassenpflicht Risiken und Lösungsansätze Dr. Dösinger & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh & Co KG Heinrichstraße 97 8010 Graz Tel. 0316 38 17 17 office@doesinger.at Agenda

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Gemeinnützigkeit bei wirtschaftlichen Vereinen Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Gemeinnützigkeit bei wirtschaftlichen Vereinen Deutscher Bundestag WD /17 Gemeinnützigkeit bei wirtschaftlichen Vereinen 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Gemeinnützigkeit bei wirtschaftlichen Vereinen Aktenzeichen: WD 4-3000 047/17 Abschluss der Arbeit: 15. Mai 2017 Fachbereich:

Mehr

Aus der Praxis für die Praxis. Vereinspraxis Nr. 2. Thema: Umsatzsteuerfreiheit von Chorleitern, Dirigenten und Solisten

Aus der Praxis für die Praxis. Vereinspraxis Nr. 2. Thema: Umsatzsteuerfreiheit von Chorleitern, Dirigenten und Solisten Malte Jörg Uffeln Magister der Verwaltungswissenschaften RECHTSANWALT MEDIATOR (DAA) MENTALTRAINER LEHRBEAUFTRAGTER Nordstrasse 27 63584 Gründau Tel. 06051 18979 oder 0170 4241950 Fax. 06051 18937 e-mail:

Mehr

Vereine und Registrierkassenpflicht. Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder.

Vereine und Registrierkassenpflicht. Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder. Vereine und Registrierkassenpflicht Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder. Zahlreiche Österreicherinnen und Österreicher engagieren sich in Vereinen und leisten durch ihren Einsatz einen enormen

Mehr

Der aktuelle Tipp. Umsatzsteuer bei Verpflegung von Schülern durch Schulfördervereine

Der aktuelle Tipp. Umsatzsteuer bei Verpflegung von Schülern durch Schulfördervereine Umsatzsteuer bei Verpflegung von Schülern durch Schulfördervereine Der aktuelle Tipp STAND: AUGUST 2015 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12. Februar 2009 (V R 47/07) entschieden, dass die Umsätze

Mehr

Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche

Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche Anlagen: 3 Nr. 26a EStG = 500 - Muster Vereinbarung mit dem Spender - Muster Negativerklärung des Spenders - Download Zuwendungsbestätigungen - Muster Zuwendungsbestätigung

Mehr

Besteuerung der Werkstattläden und Integrationsprojekte. Werkstätten:Messe 2006 Nürnberg, 24. Februar 2006

Besteuerung der Werkstattläden und Integrationsprojekte. Werkstätten:Messe 2006 Nürnberg, 24. Februar 2006 Besteuerung der Werkstattläden und Integrationsprojekte Werkstätten:Messe 2006 Nürnberg, 24. Februar 2006 Besteuerung der Werkstattläden und Integrationsprojekte Referentin CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Mehr

Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz (GEG)

Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz (GEG) Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz (GEG) Die Bundesregierung will das Ehrenamt weiter stärken und gemeinnützigen Organisationen ein höheres Maß an Rechts- und Planungssicherheit geben. Der am

Mehr

Der Gemeinnützige Sportverein

Der Gemeinnützige Sportverein Regine Weinand Sportliche Veranstaltungen nach 67 a AO Hinweis: Zweckbetriebsgrenze sportl. Veranstaltung wurde ab 2013 von 35.000 auf 45.000 erhöht,. Der Gemeinnützige Sportverein 25.04.2013 Diskussionsthemen

Mehr

7.1.3 Steuerliche Behandlung des Sponsorings beim steuerbegünstigten Verein

7.1.3 Steuerliche Behandlung des Sponsorings beim steuerbegünstigten Verein willig oder aufgrund einer freiwillig eingegangenen Rechtspflicht erbracht werden, kein Entgelt für eine bestimmte Leistung des Vereins als Empfänger sind und nicht in einem tatsächlichen wirtschaftlichen

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Auftragsforschung

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Auftragsforschung Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Gliederung Dauerbrenner: ermäßigter Steuersatz nach 12 Abs. 2 Nr. 8 a) UStG bei staatlichen Hochschulen? Ort der sonstigen Leistung Auftragsforschung

Mehr

Allgemeine Informationen zur Bewerbung als pädagogische Fachkraft im Bereich der allgemeinbildenden Schulen

Allgemeine Informationen zur Bewerbung als pädagogische Fachkraft im Bereich der allgemeinbildenden Schulen Stand: Mai 2017 Allgemeine Informationen zur Bewerbung als pädagogische Fachkraft im Bereich der allgemeinbildenden Schulen Sie wollen sich als pädagogische Fachkraft für den Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz

Mehr

An das Finanzamt. 1. Allgemeine Angaben. 1.1 Angaben zur Körperschaft des privaten Rechts Name

An das Finanzamt. 1. Allgemeine Angaben. 1.1 Angaben zur Körperschaft des privaten Rechts Name An das Finanzamt Eingangsstempel oder -datum 1 2 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Körperschaftsteuergesetz

Mehr

Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts

Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Sascha Voigt de Oliveira, Rechtsanwalt / Steuerberater Berlin, 20. Januar 2006 TAX 1 Agenda Einleitung Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechts

Mehr

Sportverein - Steuerberater

Sportverein - Steuerberater Sportverein - Steuerberater Sportvereine im Gemeinnützigkeits tzigkeits- und Steuerrecht Das Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht für Vereine ist höchst kompliziert Die Schonzeit von Seiten der badenwürttembergischen

Mehr

Thomas Brinkmeier. Vereinsbesteuerung. Steuervorteile durch Gemeinnützigkeit. 2. Auflage

Thomas Brinkmeier. Vereinsbesteuerung. Steuervorteile durch Gemeinnützigkeit. 2. Auflage Vereinsbesteuerung Thomas Brinkmeier Vereinsbesteuerung Steuervorteile durch Gemeinnützigkeit 2. Auflage Thomas Brinkmeier Köln, Deutschland ISBN 978-3-658-08029-7 DOI 10.1007/978-3-658-08030-3 ISBN 978-3-658-08030-3

Mehr

Vereine als Kleinunternehmer: So nutzen Sie 19 UStG optimal aus

Vereine als Kleinunternehmer: So nutzen Sie 19 UStG optimal aus UMSATZSTEUER Vereine als Kleinunternehmer: So nutzen Sie 19 UStG optimal aus Viele Vereine sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Das gilt dann, wenn sie gar keine wirtschaftlichen Einnahmen haben, alle oder

Mehr

Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht

Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht Ein Praxisleitfaden von Jürgen E. Milatz Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Tom Kemcke Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Dr. Robert Schütz Rechtsanwalt

Mehr

Verein und Steuern. Verein und Steuern. Gemeinnütziger Verein. Herzlich Willkommen! Gemeinnütziger Verein. Steuerpflicht knüpft an

Verein und Steuern. Verein und Steuern. Gemeinnütziger Verein. Herzlich Willkommen! Gemeinnütziger Verein. Steuerpflicht knüpft an Herzlich Willkommen! Gemeinnütziger Verein Steuerpflicht knüpft an Geschäftstätigkeit Dienstgeberfunktion zivilrechtliche Geschäfte sonstige Gemeinnütziger Verein Welche Steuern? Körperschaftsteuer Umsatzsteuer

Mehr

Der Verein. im Zivil- und Steuerrecht. von Dr. Rudi W. Märkle, Ministerialdirigent beim Finanzministerium Baden-Württemberg

Der Verein. im Zivil- und Steuerrecht. von Dr. Rudi W. Märkle, Ministerialdirigent beim Finanzministerium Baden-Württemberg Der Verein im Zivil- und Steuerrecht von Dr. Rudi W. Märkle, Ministerialdirigent beim Finanzministerium Baden-Württemberg unter Mitwirkung von Matthias Alber, Amtsrat und Siegfried Göller, Oberamtsrat

Mehr

Steuererklärungen im gemeinnützigen Verein

Steuererklärungen im gemeinnützigen Verein Steuererklärungen im gemeinnützigen Verein Daniel Fischer Diplom-Kaufmann (FH), Steuerberater Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU / ISM) 21.03.2019 1 Zur Person Daniel Fischer Berufsleben:

Mehr

Steuerrecht und Gemeinnützigkeit von Sportvereinen Einzelfragen zur Abgabenordnung

Steuerrecht und Gemeinnützigkeit von Sportvereinen Einzelfragen zur Abgabenordnung Steuerrecht und Gemeinnützigkeit von Sportvereinen Einzelfragen zur Abgabenordnung 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Steuerrecht und Gemeinnützigkeit von Sportvereinen Einzelfragen zur Abgabenordnung Aktenzeichen:

Mehr

Umsatzbesteuerung in Deutschland von im Ausland ansässigen Unternehmern

Umsatzbesteuerung in Deutschland von im Ausland ansässigen Unternehmern Umsatzbesteuerung in Deutschland von im Ausland ansässigen Unternehmern von Nicole Mychajluk Referentin für Umsatzsteuer im Ministerium der Finanzen des Saarlandes Gliederung Wann muss sich ein im Ausland

Mehr

Die vier Bereiche der Vereinstätigkeit. Gesetzlich zulässige Rücklagenbildung. Finanzamt Bitburg-Prüm, Heinz Broy, Vortrag für Vereinsvertreter

Die vier Bereiche der Vereinstätigkeit. Gesetzlich zulässige Rücklagenbildung. Finanzamt Bitburg-Prüm, Heinz Broy, Vortrag für Vereinsvertreter GEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN Themen: Die vier Bereiche der Vereinstätigkeit Gesetzlich zulässige Rücklagenbildung Einführung in das Spendenrecht Finanzamt Bitburg-Prüm, Heinz Broy, Vortrag für Vereinsvertreter

Mehr

Informationen zur Nutzung von Wohnraum zu Zwecken der Kurzzeitvermietung in Nordrhein-Westfalen Stand November 2017

Informationen zur Nutzung von Wohnraum zu Zwecken der Kurzzeitvermietung in Nordrhein-Westfalen Stand November 2017 Informationen zur Nutzung von Wohnraum zu Zwecken der Kurzzeitvermietung in Nordrhein-Westfalen Stand November 2017 Kurzzeitvermietung gibt es in verschiedenen Varianten, insbesondere Vermietung von einzelnen

Mehr

Quellenangabe und Bildnachweis Finanzministerium Nordrhein-Westfalen

Quellenangabe und Bildnachweis Finanzministerium Nordrhein-Westfalen Quellenangabe und Bildnachweis Finanzministerium Nordrhein-Westfalen - Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren - Investitionsumlagen - Echte Zuschüsse (Bund, Land, Gemeinde) -Spenden - Verwaltungskosten

Mehr

ProMemoria-Info-Brief (Oktober 2016)

ProMemoria-Info-Brief (Oktober 2016) ProMemoria-Info-Brief (Oktober 2016) - Wichtige Bekanntgaben aus der Finanzrechtsprechung - BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 (Az. V R 49/15) Medizinische Auftragsforschung einer Hochschule: Zulässigkeit einer

Mehr

Die steuerliche Behandlung von sportlichen Veranstaltungen

Die steuerliche Behandlung von sportlichen Veranstaltungen Die steuerliche Behandlung von sportlichen Veranstaltungen Einführung Für sportliche Veranstaltungen besteht in der Regel Steuerpflicht, die abhängig vom Veranstaltungsrahmen, vom Geschäftsbetrieb und

Mehr

Neues für Vereine. Ludger van Holt. Steuerberater. Diplom Finanzwirt

Neues für Vereine. Ludger van Holt. Steuerberater. Diplom Finanzwirt Neues für Vereine Diplom Finanzwirt Ludger van Holt Steuerberater Gliederung Allgemeines zum Vereinssteuerrecht Gesetz zur weiteren Steigerung des bürgerlichen Engagements Buchführung Aufzeichungen der

Mehr

RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler Kastanienweg St. Ingbert. Telefon: Telefax: Mail:

RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler Kastanienweg St. Ingbert. Telefon: Telefax: Mail: RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler Kastanienweg 15 66386 St. Ingbert Telefon: 06894 9969237 Telefax: 06894 9969238 Mail: Post@RKPN.de www.rkpn.de Patrick R. Nessler Rechtsanwalt Inhaber der

Mehr

Oberfinanzdirektion Koblenz

Oberfinanzdirektion Koblenz Oberfinanzdirektion Koblenz Oberfinanzdirektion Koblenz, 56064 Koblenz Finanzämter Ferdinand-Sauerbruch-Straße 17 56073 Koblenz Telefon: (0261) 4932-0 (Vermittlung) Telefax: (0261) 4932-36740 E-Mail: Poststelle@ofd-ko.fin-rlp.de

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer 7 % Umsatzsteuer im Zweckbetrieb bei vollem Vorsteuerabzug Spendenbescheinigung

Mehr